Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen/archiv-versionen

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. Februar 2005 um 03:08 Uhr durch Macador (Diskussion | Beiträge) (13. Februar). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Alle Texte und Bilder, die in die Wikipedia eingestellt werden, müssen unter der GNU Freie Dokumentationslizenz stehen oder gemeinfrei sein. Sonst liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

Artikel, bei denen ein konkreter Grund vorliegt, eine Urheberrechtsverletzung zu vermuten, sollten auf dieser Liste eingetragen werden. Der Artikeltext muss außerdem durch den Baustein {{URV}} ersetzt werden (siehe kasten unten) - der Artikel wird dann zusätzlich unter Kategorie:Wikipedia:URV aufgeführt. Ein konkreter Grund, eine Urheberrechtsverletzung zu vermuten, liegt vor allem dann vor, wenn der Text bei einer Quelle außerhalb der Wikipedia gefunden wurde. Siehe auch Wikipedia:URV und Wikipedia:Artikel mit noch ungeklärten Urheberrechten.

Texte, bei denen die Urheberschaft ungeklärt ist, aber keine Quelle gefunden werden konnte, sollten mit dem Baustein {{Urheberrecht ungeklärt}} markiert werden, sie werden dann automatisch in der Kategorie:Wikipedia:Urheberrecht ungeklärt aufgeführt. Solche Artikel gehören nicht auf diese Liste.

Bilder ohne Lizenzangaben sind grundsätzlich verdächtig, gehören aber nicht auf diese Liste. In solchen Fällen sollte der Baustein {{Bild-Lizenz-unbekannt}} auf die Bildseite gesetzt werden - sie werden dann unter Kategorie:Wikipedia:Bilder ohne Lizenzangabe gelistet.

Für Informationen zu Werkzeugen zum Aufspüren von Urheberrechtsverletzungen siehe: Wikipedia:Helferlein#Urheberrechtsverletzungen

Alle Texte, die in die Wikipedia eingestellt werden, müssen vom Autor unter der GNU-FDL und CC-BY-SA 4.0 freigegeben worden oder gemeinfrei sein, andernfalls liegt eine Urheberrechtsverletzung (URV) vor. Siehe diesbezüglich auch Wikipedia:Lizenzbestimmungen und Wikipedia:Urheberrechte beachten.

Artikel, bei denen einige oder alle Versionen Urheberrechtsverletzungen sind, werden auf dieser Seite eingetragen.

Nicht auf diese Seite gehören
Bevor Du einen Artikel hier einträgst
  • Prüfe, ob bereits eine Freigabe auf der Diskussionsseite des Artikels hinterlegt wurde bzw. auf eine entsprechende E-Mail an das Support-Team hingewiesen wird.
  • Prüfe bei Artikeln, die den URV-belasteten Text von der ersten Version an enthalten, ob der Text nach den Wikipedia:Richtlinien behaltenswert ist. Auf unbrauchbare Artikel kannst Du einen Schnelllöschantrag stellen. Bitte gib hier jedoch möglichst nicht die URV als Löschgrund an, sondern die vorliegenden weiteren Mängel.
  • Prüfe, ob es keine Übersetzung oder Kopie aus der Wikipedia ist. Falls die ursprünglichen Autoren noch nicht aus der Versionsgeschichte ersichtlich sind, kannst Du für den betroffenen Artikel einen Nachimport beantragen.
Artikel eintragen

1. Wenn der URV-belastete Text von der ersten Version an enthalten ist:

  • Ersetze den Artikeltext durch {{URV|1=[URL] --~~~~}} und füge in die eckigen Klammern die Quelle der Urheberrechtsverletzung ein. Der Artikel wird dann unter Kategorie:Wikipedia:URV aufgeführt.
  • Trage den Artikel mit Quelle auf dieser Seite unter dem aktuellen Datum ein.
Beispiel: # [[Artikel]] von [URL] --~~~~
  • Ist es eine Literatur-URV und liegt Dir diese vor, schicke bitte einem der hier aktiven Admins eine Kopie per Mail zu, um die Prüfung zu erleichtern.

2. Wenn der URV-belastete Text in einer späteren Version eingefügt wurde:

  • Um die Anzahl der zu löschenden Versionen möglichst gering zu halten, ist es notwendig, betroffene Passagen umgehend aus dem Artikel zu entfernen.
  • Finde in der Versionsgeschichte des Artikels die letzte Version vor der zu löschenden Stelle und stelle diese Version wieder her:
    • Klicke in der Versionsgeschichte auf Zeit und Datum der „guten“ Version, um die Artikelversion anzuzeigen.
    • Wähle Seite bearbeiten. Die alte Version wird zum Bearbeiten angezeigt.
    • Gib in der Zusammenfassung etwas wie „Wiederherstellung von Version xyz wegen [Grund]“ ein.
    • Klicke auf Seite speichern.
  • Füge die Informationen für die Versionslöschung unten auf dieser Seite in einem Abschnitt mit dem aktuellen Datum an: einen Link auf den Artikel, die betroffenen Versionen (normalerweise diejenigen ab der mit dem zu löschenden Inhalt bis zu Deiner Wiederherstellung), am besten durch Copy und Paste aus der Versionsübersicht (ein Link auf die einzelnen Versionen ist nicht nötig), bei einer URV die Quelle des urheberrechtsgeschützten Inhalts, wenn möglich als Weblink, und Deine Unterschrift.
Beispiel: # [[Artikelname]]: Versionen von 09:54, 18. Jan. 2005 bis 14:21, 24. Feb. 2005 aus [http://www.originalseite.de] --~~~~

3. Texte, bei denen Formatierung oder Formulierung eine Urheberrechtsverletzung nahelegen, aber keine Quelle gefunden werden konnte:

  • Der Artikel oder der Absatz wird mit dem Baustein {{Urheberschaft ungeklärt}} markiert und im Absatz Urheberschaft ungeklärt gelistet.
Benutzerinformation und -prüfung
  • Kläre den Benutzer/IP, von dem die potentielle URV stammt, mithilfe des Bausteins {{subst:URV-Hinweis|ARTIKEL|2=URL}} auf seiner Diskussionsseite über die Urheberrechtsrichtlinien auf.
  • Überprüfe anschließend bitte auch die weiteren Beiträge des Benutzers – wenn jemand eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, ist die Wahrscheinlichkeit einer zweiten hoch. Hört der Benutzer trotz Ansprache nicht damit auf, URVen einzustellen, mache den Fall auf der Vandalismusmeldung bekannt.
  • Wenn der Verdacht besteht, dass ein Artikel aus einem Printmedium entnommen wurde, dann kann man bei der Bibliotheksrecherche anfragen, ob jemand Zugang zu dem Printmedium hat.
Löschung und Archivierung
  • Die eingetragenen Artikel werden 14 Tage nach Eintrag überprüft und ggf. gelöscht, falls bis dahin die Urheberrechte nicht geklärt sind. Falls der Artikel nicht gelöscht wird, werden alle Versionen, die den betreffenden Text enthalten, verborgen. Zur Begründung für dieses Vorgehen siehe folgende relevanten Diskussionen: [1], [2], [3]. Falls lediglich eine Versionsbereinigung ansteht, wird diese sofort abgearbeitet.
  • Abgearbeitete Fälle werden mit einem Haken ({{j}}) gekennzeichnet. Abgehakt bedeutet: Der Fall ist erledigt. In der Regel wird noch ein ergänzender Hinweis dazugeschrieben („URV-Versionen wurden versteckt“ / „Freigabe auf Diskussionsseite“, „umgekehrte URV“ …). Auch Artikel, die gelöscht wurden, werden abgehakt, damit der TaxonBot ihren Status erkennen kann.
  • Erhält das Support-Team (engl.: Volunteer Response Team, VRT) per E-Mail eine gültige Freigabe für einen Artikel, wird dieser automatisch in die Kategorie:Wikipedia:VRTS-Freigabe einsortiert und kann hier abgehakt werden.
  • Verzögert sich die Freigabe, kann der entsprechende Artikel in den Absatz Altfälle mit offenen Fragen oder Problemen verschoben werden. Trifft eine gültige Freigabe erst nach der Löschung des Artikel ein, kann jeder Administrator den Artikel wiederherstellen.
  • Für die Archivierung bitte keine „Erledigt-Bausteine“ setzen. Erledigte Altfälle und ehemalige Ungeklärte werden zum jeweils ältesten Tag der aktuellen Fälle verschoben und nach Erledigung der aktuellen Fälle abschnittsweise archiviert.
Siehe auch

Urheberrechtsfragen | Werkzeuge zum URV-Prüfen | Nachimport | Artikelinhalte auslagern | Bibliotheksrecherche | LK-Altfälle | Liste nicht eingetragener Bausteine


30. Januar

Artikel enthält fast ausschließlich durch Urheberrecht geschützte Texte von Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG (DUDEN). Urheberrecht läuft erst ca. 2030 aus.
Nochmals die konkrete Begründung: "Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, verboten". Copyright hält: ©Bibliographisches Institut, Leipzig.
Benutzer:Lou.gruber meint dazu:
Keine URV, da Schutzrechtsfrist 1981 (der entsprechende Duden wurde 1901 publiziert, Duden ist 1911 gestorben) abgelaufen. Wie ein Ablauf der Schutzfrist im Jahr 2030 konstruiert wird, ist mir unklar.
Dies ist falsch; IP hat mich auf meiner Disku auf den Sachverhalt hingewiesen, und der Duden stammt von 1926, Vorwort datiert 1915, federführende Autoren Wülsing, Schmidt und Reinecke. Bevor nicht eindeutig geklärt ist, daß es keine URV ist, gehe ich von URV aus. (Hatte selbst einen Gutteil des Artikels abgeschrieben.) Es sei denn, das Bibl. Institut gibt eine Abdruckgenehmigung. --Dingo 23:39, 31. Jan 2005 (CET)
Hallo Dingo, jetzt sehe ich auch, die Sache ist wohl doch komplizierter. Fest steht aber, dass die Rechtschreibregeln an sich fast wortgleich zum Duden z.B. in den Amtlichen Preußischen Regeln zur Rechtschreibung zu finden sind, die (basierend auf dem Werk von 1880) um 1901 nach der Rechtschreibkonferenz in Berlin veröffentlicht worden sind. (Ich habe leider im Moment kein Original zur Hand, vielleicht kann uns da ja jemand weiterhelfen) Dieser Text kann niemals eine URV sein, da es sich um einen Gesetzes- oder Verordnungstext handelt, der per se (§5 UrhG) urheberrechtsfrei ist. Wie es mit weiteren Texten ausschaut, ist natürlich schwierig. Zeichensetzung und die Zusammen-/Getrenntschreibung hat ja dann wirklich der Duden "ausdifferenziert", das Zitatrecht dazu ist wohl komplex. Zu verwendende Beispiele werden sich wohl auch andere als die im Duden aufgeführten finden lassen, vermutlich auch in alten Schulbüchern, deren Urheberrecht nachweislich abgelaufen ist.....--Lou Gruber 01:38, 1. Feb 2005 (CET)

5. Februar

6. Februar

Autor ist Webmaster der genannten Seitte Xantener § 17:52, 7. Feb 2005 (CET)

7. Februar

Vom Urheber (den ich über Umwege kenne) eingestellt - siehe auch Diskussionsseite. --Avatar 11:10, 7. Feb 2005 (CET)
Der Ursprüngliche Artikel kam zwar nicht von mir, ich habe ihn jedoch in so umgeschrieben, dass er bestimmt nicht mehr als URV gelten sollte. --Lak
egal, bleibt sonst in Versionsgeschichte.
hmmm.. richtig. na dann das zeug löschen aber den artikel so wie er jetzt ist wieder einfügen (ich hab keine lust das erneut umzuschreiben!) --Lak
Erledigt--Lou Gruber 22:54, 7. Feb 2005 (CET)
Autor ist Inhaber der Website (per Mail geprüft; siehe auch Diskussion:Sternenweg) --jergen 09:08, 9. Feb 2005 (CET)
Gesetzestexte stehen wohl kaum unter Urheberrecht! --Lung 22:23, 7. Feb 2005 (CET)

8. Februar

9. Februar

Bremsen dienen zur Verringerung bzw. Begrenzung der Geschwindigkeit von beweglichen Maschinenteilen oder Fahrzeugen. Sie funktionieren meistens durch die Umwandlung der zugeführten Bewegungsenergie über Reibung in Wärmeenergie. Die in Fahrzeugen weitaus am häufigsten verwendeten Bremsenarten sind die Klotzbremse, Scheibenbremse und die Trommelbremse.
Dieser Satz findet sich identisch schon in der Version des Wikipedia-Artikels vom 2. Januar 2004, wo er sich nach meiner Betrachtung organisch entwickelt hat. Damit verdächtige ich erst einmal die erwähnte Webseite einer URV. --Henning.H 19:51, 9. Feb 2005 (CET)

anderswo:[83]-- Krtek76 19:20, 9. Feb 2005 (CET)

10. Februar

11. Februar

12. Februar

13. Februar

Auch hier - Macador 15:28, 13. Feb 2005 (CET)

14. Februar