Diskriminierung (von lat.: discriminare = trennen, unterscheiden) bedeutet Benachteiligung gegenüber Individuen oder Gruppen aufgrund ihrer tatsächlichen oder ihnen zugeschriebenen Gruppenzugehörigkeit.
Begriffsdefinition
- Innerhalb der Soziologie unterscheidet man zwischen „negativer“ (benachteiligender) und „positiver“ (begünstigender) Diskriminierung. Beide folgen sozialen Rollenmerkmalen und sind dementsprechend vielerorts antreffbar, offen, verdeckt oder nur unbewusst. Sie können sich einerseits z. B. bis zum Rassismus, andererseits bis zum Nepotismus steigern. Ihr Gegenteil, die Gleichbehandlung, also das Absehen von entsprechenden Merkmalen, etwa im Rahmen einer Organisation durchzusetzen und aufrecht zu erhalten, ist eine Machtfrage. Da hier Werturteile aus verschiedenen Bezügen (Gender, Klasse, Religion, Ethnos, Verwandtschaft u. a. m.) kollidieren, ist in den begleitenden Meinungskämpfen häufig mit einer Ideologisierung zu rechnen.
- In der Rechtspolitik handelt es sich bei der negativen Diskriminierung um eine Ungleichbehandlung, die „ohne einen rechtfertigenden sachlichen Grund“, also als Rechtsverkürzung erfolgt.[1] Sie wird häufig auch „Willkür“ genannt. Als ein Beispiel für eine positive Diskriminierung (Affirmative Action) kann die Frauenquote erachtet werden.
- Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter „Diskriminierung“ in der Regel die negative Diskriminierung, die meist mit dem Vorwurf der Ungerechtigkeit verbunden wird. Wenn im Folgenden ohne weiteren Zusatz von Diskriminierung die Rede ist, ist stets die negative gemeint.
- Im bundesdeutschen Recht werden Diskriminierung, Ungleichbehandlung und Differenzierung zum teil synonym gebraucht[2].
- Im europäischen Gemeinschaftsrecht stellt Diskriminierung das Gegenteil von Gleichbehandlung dar. Es wird zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung unterschieden. Hier wird Diskriminierung synonym mit Ungleichbehandlung verwandt, diese umfasst jedoch auch die ungerechtfertigte Gleichbehandlung: "Eine Ungleichbehandlung kann also dadurch hervorgerufen werden, dass unterschiedliche Regeln auf vergleichbare Situationen oder gleiche Regeln auf unterschiedliche Situationen angewandt werden"[3]. Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person wegen eines genannten Grundes in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt[4]. Eine mittelbare Diskriminierung findet statt, wenn ein scheinbar neutrales Kriterium oder eine scheinbar neutrale Praxis einer Vorschrift Menschen, die eine bestimmte Religion oder Weltanschauung haben, eine besondere Behinderung aufweisen, ein bestimmtes Alter haben oder eine besondere sexuelle Orientierung zeigen im Vergleich mit anderen Personen einer besonderen Benachteiligung aussetzt[5].
Diskriminierungstheorie
Ausgangspunkt jeder Diskriminierung ist eine Unterscheidung und Bewertung von Menschen anhand von tatsächlichen oder zugeschriebenen gruppenspezifischen Merkmalen wie
- Geschlecht oder sexuelle Orientierung (siehe Sexismus, Heterosexismus)
- Herkunft, Abstammung, Hautfarbe oder Ethnie (siehe Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Nationalismus, Chauvinismus)
- religiöse oder politische Anschauung (siehe Judenfeindlichkeit, Islamophobie, Politische Verfolgung)
- körperliche oder geistige Fähigkeiten und körperliches Erscheinungsbild (siehe Behindertenfeindlichkeit, Lookism)
- soziale Herkunft, Sprache oder Alter (siehe Klassismus, Altersdiskriminierung)
Diskriminierungstheorien wie die Triple Oppression-Theorie oder die Intersektionalitätsforschung gehen davon aus, dass sich verschiedene Diskriminierungsformen überschneiden und verstärken, bzw. in ihren Überschneidungen zu ganz neuen Diskriminierungen führen. Das bielefelder Forschungsprojekt Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit geht davon aus, dass die verschiedenen Diskriminierungsformen ein Syndrom bilden, dem eine generalisierte Ideologie der Ungleichwertigkeit zugrunde liegt[6]
Bewertungsmaßstab sind gesellschaftliche Normen einer Mehrheitsgesellschaft, die durch eine bewusste Entscheidung oder durch eine gesellschaftliche Entwicklung vorgeben, welchem Standard eine Person zu entsprechen habe. In Deutschland könne diese Norm einer Mehrheitsgesellschaft etwa durch „weiß, deutsch, heterosexuell, gesund, leistungsfähig, christlich“ umschrieben werden [1]. Gegenstand von benachteiligender Diskriminierung sind deshalb meist gesellschaftliche Minderheiten, aber auch Mehrheiten oder paritätische Bevölkerungsanteile können zu diskriminierten Gruppen zählen, wie beispielsweise Männer in (einseitig) emanzipierten Gesellschaften, Frauen in patriarchalen Gesellschaften, kolonisierte Bevölkerungsgruppen, ausgebeutete Schichten in Klassengesellschaften oder Schwarze in Apartheidregimes.
Benachteiligungen können auf allen Ebenen des Lebens stattfinden, insbesondere in Einschränkungen an der Teilnahme am öffentlichen Leben, in der Freizügigkeit, Gesundheit, Ausbildung, Berufsausübung oder beim Entgelt.
Eine soziale Diskriminierung kann in vielen Erscheinungsformen auftreten. So unterscheidet man in der wissenschaftlichen und politischen Diskussion vor allem die bewusste von der unbewussten Diskriminierung. Weitere mögliche Unterscheidungskriterien sind[1]:
- unmittelbare und mittelbare Diskriminierung
- alltägliche und strukturelle Diskriminierung
- individuelle und institutionelle Diskriminierung
Unmittelbare Diskriminierung
Eine bewusste, direkte, offene, alltägliche, individuelle oder unmittelbare Diskriminierung wird in einer demokratischen Mehrheitsgesellschaft auch von der Mehrheit überwiegend abgelehnt, weil sie dem Gleichheitssatz widerspricht, als Ausdruck von Intoleranz oder von Vorurteilen gilt und sich oft in Form von Gewalt, Schmähungen oder anderen aggressiven Formen der Ausgrenzung zeigt.
Mittelbare Diskriminierung
Nach einer Definition der Europäischen Union liegt eine mittelbare Diskriminierung vor,
- wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren bestimmte Personen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung in besonderer Weise benachteiligen können […] [7]
Im Unterschied zu einer unmittelbaren Diskriminierung bedarf es danach nicht eines offenen, zielgerichteten oder willkürlichen Verhaltens. Es reicht aus, dass die festgestellte Benachteiligung nicht sachlich gerechtfertigt ist.
Beispiele für mittelbare Diskriminierungen wären:
- Vergünstigungen für Vollzeitbeschäftigte, wenn Teilzeitbeschäftigte mehrheitlich Frauen sind.
- Sprachtest in einem Bewerbungsverfahren, obwohl spezifische Sprachkenntnisse für die Tätigkeit nicht erforderlich sind.
- Schalter in öffentlichen Gebäuden, die für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar sind.
Strukturelle Diskriminierung
Strukturelle Diskriminierung ist die Diskriminierung gesellschaftlicher Teilgruppen, die in der Beschaffenheit der Struktur der Gesamtgesellschaft immanent begründet liegen. So sind in einer patriarchal strukturierten Gesellschaft Frauen strukturell diskriminiert, Männer hingegen nur durch individuelle Vorurteile oder einzelne Institutionen. Strukturelle Diskriminierung ist zu unterscheiden von der institutionellen Diskriminierung.
- Hauptartikel: Strukturelle Diskriminierung
Institutionelle Diskriminierung
Institutionelle Diskriminierung meint Diskriminierungen, die Bestandteile von Institutionen betreffen. Es wird darauf verwiesen, dass die Ursachen von Diskriminierung in einem organisatorischen Handeln geschehen. Dieses findet statt in einem Netzwerk gesellschaftlicher Institutionen, beispielsweise dem Bildungs- und Ausbildungssektor, dem Arbeitsmarkt, der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik, dem Gesundheitswesen und der Polizei. Historisch geht der Begriff der institutionellen Diskriminierung auf die Diskussion zum Institutionellen Rassismus in den USA und Großbritannien zurück. Im Gegensatz zur strukturellen ist die institutionelle Diskriminierung dem zu Folge nicht in der gesamtgesellschaftlichen Struktur, sondern in (einem Netzwerk von) bestimmten Institutionen "eingebaut".
- Hauptartikel: Institutionelle Diskriminierung
Sprachliche Diskriminierung
Unter sprachlicher Diskriminierung wird jene Form des Sprachgebrauchs verstanden, bei der eine andere Person oder Gruppe von einzelnen Personen bewusst oder unbewusst herabgesetzt, abgewertet, beleidigt, angegriffen wird [8].
Sprachliche Diskriminierung kann auf der Wortebene durch die Verwendung von Namen, Bezeichnungen, und Begriffen welche Geringschätzung zum Ausdruck bringen, realisiert werden. Auf der Satz- und Textebene durch die Verwendung historisch belasteter Begriffe, Phrasen, Stereotype, und Vorurteile[9].
Eine sprachliche Katgorisierung von Menschen allein stellt noch keine Diskriminierung dar. Sie kann aber dazu werden, wenn die zugeschriebene Kategorie mit so geringem sozialem Prestige verbunden ist, dass eine Gleichbehandlung von vorn herrein ausgeschlossen ist. [10]
Sprach- und Kulturwissenschaftler weisen auf den verletzenden Charakter diskriminierender Begriffe und Sprachweisen, wie die Benutzung des rassistisch und kolonialistisch geprägten Wortes Neger hin.[11]. Viktor Klemperer verweist darauf, dass Wörter wie „Arsen wirken“ können.[12]
Ursachen von Diskriminierung
Sozialpsychologische Erklärungsansätze
Streben nach einer positiven sozialen Identität
Die Theorie der sozialen Identität von Tajfel und Turner beschreibt stattfindende psychologische Prozesse, durch die ein Individuum seine soziale Identität gewinnt. Die soziale Identität umfasst den Teil des Selbstkonzepts, der aus der Identifikation mit einer oder mehreren Gruppen resultiert, also die aus Gruppenzugehörigkeiten resultierenden Vorstellungen, wer oder was man ist. Die soziale Identität resultiert jedoch nicht allein aus der Identifikation mit einer oder mehrerer Gruppen, sondern auch aus der Bewertung dieser Gruppen infolge des Vergleichs mit anderen Gruppen. Die Diskriminierung kann dann durch das Bedürfnis nach einer positiven sozialen Identität bedingt werden. Um eine positive soziale Identität zu erreichen:
- vergleicht man sich auf Vergleichsdimensionen, bei denen die Mitglieder der Eigengruppe besser abschneiden, als die der Fremdgruppe
- werden die Mitglieder der Eigengruppe hinsichtlich relevanter Vergleichsmerkmale tendenziell positiver wahrgenommen als die der Fremdgruppe.
Die tendenziell positivere Wahrnehmung kann durch eine selektive Informationsverarbeitung zustande kommen: Man schenkt Informationen, die die Eigengruppe positiv, und solchen, die die Fremdgruppe negativ darstellen, besonders viel Aufmerksamkeit (selektive Wahrnehmung), verarbeitet sie tiefer, speichert sie dementsprechend besser und erreicht dadurch eine bessere Abrufbarkeit dieser Informationen aus dem Gedächtnis.
Im Sinne der Verfügbarkeitsheuristik nach Tversky und Kahneman überschätzt man dann positive Eigenschaften der Eigengruppe und negative der Fremdgruppe aufgrund der besseren Verfügbarkeit entsprechender Informationen. Es wirken also mannigfaltige motivationale und kognitive Prozesse zusammen, die zu einer negativeren Wahrnehmung der Fremdgruppe führen. Neben den genannten dürften noch eine Vielzahl weiterer psychologischer Prozesse an dem Zustandekommen von Diskriminierung beteiligt sein, z. B. die im Folgenden kurz angesprochenen Vorurteile gegenüber Mitgliedern anderer Gruppen, etwa anderer ethnischer Gruppen.
Ethnische Vorurteile
Bereits vorhandene Vorurteile haben wohl auch einen nicht zu unterschätzenden Einfluss. Deren Ausmaß hängt von den verschiedensten Ursachen ab, um nur einige zu nennen: Familiäre Sozialisation, Cliquensozialisation, Ausmaß an Kontakten mit Ausländern, Alter, Bildungsgrad, Geschlecht, Autoritarismusneigung, Dominanzorientierung, Nationalstolz, soziale relative Deprivation, Intergruppenangst.
Das Ausmaß an Kontakten mit Ausländern verdient eine besondere Betrachtung, da dies auch einer der Interventionsansätze betrifft um ethnische Vorurteile abzubauen. Z. B. Rolf van Dick und Kollegen (2001, 2004), aber auch andere konnten zeigen, dass Vorurteile gegenüber Ausländern negativ korrelieren mit dem Ausmaß an Kontakterfahrungen. Einfacher ausgedrückt: Je mehr Kontakte man mit Ausländern hat, z. B. im Freundeskreis, desto geringer ist tendenziell das Ausmaß an Vorurteilen. Mithilfe von Pfadanalysen konnten van Dick und Kollegen zeigen, dass der Einfluss der Kontakterfahrungen auf das Ausmaß an Vorurteilen stärker ist als der Einfluss von Vorurteilen auf die Anzahl der Kontakte. Dies deutet darauf hin, dass es hier mit großer Wahrscheinlichkeit eine kausale Wirkrichtung von den Kontakterfahrungen auf das Ausmaß an Vorurteilen gibt.
Diese empirischen Erkenntnisse stehen in guter Übereinstimmung mit dem Prinzip der Dekategorisierung durch Personalisierung nach Brewer und Miller (1984). Durch direkte Kontakte bewegen sich die Selbstkategorisierungsprozesse von der Gruppenebene hinab auf die personale Ebene, weshalb die entsprechende Person nicht mehr als gleichförmiges und austauschbares Gruppenmitglied gesehen wird, sondern als unverwechselbares Individuum mit einzigartigen Merkmalen. Vorurteile können auf diese Weise widerlegt werden und sollten demnach auch abnehmen.
Maßnahmen zur Überwindung von Diskriminierung
Inklusion
Eine mögliche Maßnahme gegen Diskriminierung ist die Soziale Inklusion (soviel wie Einbeziehung), bei der Benachteiligungen für ausgegrenzte Personen oder Personengruppen durch gezielte Erleichterungen bei der Teilnahme am öffentlichen Leben (Ausbildung, Arbeit, Kultur, …) verringert oder verhindert werden sollen. z. B.:
- Integrationsklassen für behinderte Kinder an „normalen“ Schulen.
- Staatliche Zuschüsse zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen.
- Barrierefreiheit:
- Anlegen von barrierefreien Parkplätzen, Toiletten, Gebäudezugängen, Sitzplätzen, Einstiegmöglichkeiten in Busse u.v.m. (Barrierefreies Bauen)
- Beschriftungen von öffentlichen Anlagen in Brailleschrift.
- Markierung von Gefahrstellen wie z. B. Kreuzungen und Haltestellen für Sehbehinderte durch wechselnde (meist gerippte) Bodenbeläge.
Affirmative Action (Positive Diskriminierung)
-> Hauptartikel: Affirmative Action
Unter Affirmative Action versteht man institutionalisierte Maßnahmen, die die Diskriminierung von Mitgliedern einer Gruppe beheben soll.
Hierzu gehören Maßnahmen Positiver Diskriminierung, die benachteiligte Gruppen bevorzugen[13] (Nachteilsausgleich: z. B. Quotenregelungen für Frauen und Menschen mit Behinderung, Erleichtern des Zuganges zu Universitäten für Afroamerikaner in den USA).
Eine weitere Maßnahme der Affirmative Action ist das sogenannte “contract compliance”, womit gemeint ist, dass bei öffentlichen Aufträgen Firmen bevorzugt werden, die Gleichstellungsziele anstreben bzw. erreichen.
"postive action"
Unter postive action werden Maßnahmen wie Informierung, Schulung und Ermutigung benachteiligter Gruppen oder "codes of practice" verstanden, die den Benachteiligten helfen sollen, sich selbst aus der Benachteiligung zu befreien, indem die Einflüsse der Diskriminierung reduziert werden. Weitere Maßnahmen sind Herstellung von Chancengleichheit bei Stellenbesetzungen durch korrekte öffentliche Ausschreibungen und die Eindämmung von Seilschaften.[14].
Nicht-diskriminierende Sprachverwendung
Um Menschen sprachlich nicht auf ein bestimmtes Merkmal und eine Gruppenzugehörigkeit zu reduzieren, und mitmenschliche Gemeinsamkeiten zu betonen, wird auf unterschiedliche Weise vereinzelt versucht, diese Zuschreibungen zu vermeiden[15]
Anwendung findet dies, indem beispielsweise Termini wie „Mensch mit Behinderung“ statt „Behinderter“[16], oder „ausländische Mitbürger und Mitbürgerinnen“[17] statt „Ausländer“ umgesetzt werden.
Im Rahmen der Frauenforschung entstand die Feministische Linguistik, innerhalb derer Konzepte für eine nicht-sexistische Geschlechtergerechte Sprache entwickelt wurde. Unter anderem wurde die Bibel in gerechter Sprache neu formuliert.
Es ist umstritten wann das Bemühen um eine nicht-diskriminierende Sprache zu weit geht und ob dies die Verständlichkeit und die Meinungsfreiheit behindern könne. Einer ihrer Ansicht nach zu sensiblen Sprachweise wird von Befürwortern einer "robusteren Sprache" Political Correctness (PC) zugeschrieben. Sprachliche PC-Bemühungen hätten nur einen temporären Erfolg, weil die negativen Assoziationen des bezeichneten Objektes sich relativ schnell an den neuen sprachlichen Begriff anlagern würden. [18].
Auch die Theorie der Kollektivsymbolik verdeutlicht, dass das einfache Ersetzen von Begriffen ihnen nicht zwangsläufig den diskriminierenden Gehalt nimmt, da sich die diskriminierenden (rassistischen, sexistischen, behindertenfeindlichen...) Bilder und Bedeutungen auch auf die neuen Begriffe übertragen können. Dies heiße jedoch nicht, auf das Bemühen um eine nicht-diskriminierende Sprache zu verzichten. Wichtig sei - nach Susan Arndt -, "dass sich das Vermeiden und Ersetzen von Begrifflichkeiten im Kontext einer intensiven Auseinandersetzung mit den durch diesen ausgedrückten Verhältnissen, Diskriminierungen und Ideologien vollzieht."[19]
Im Artikel Politische Korrektheit befinden sich Beispiele zur Vermeidung von sprachlicher Diskriminierung.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b c Vgl. Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. (IDA-NRW), http://www.ida-nrw.de/Diskriminierung/html/fdiskriminierung.htm.
- ↑ Matthias Ruffert: "Vorrang der Verfassung und Eigenständigkeit des Privatrechts", Mohr Siebeck 2001, ISBN 316147628X, S. 121
- ↑ RA Declan O’Dempsey, Cloisters, 1 Pump Court, Temple London EC4Y 7AA, dod@cloisters.com: [Definition der zentralen Begriffe: Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung, Belästigung] S. 1, online gesehen am 26.03.2008.
- ↑ Ebenda S. 3.
- ↑ Ebenda S. 10.
- ↑ Wilhelm Heitmeyer:Deutsche Zustände. Bd. 6, S. 21f.
- ↑ [EU-Richtlinie 2002/73/EG]
- ↑ Renate Seebauer et alii, "Mosaik Europa - Diskriminierung durch Sprache", LIT Verlag Berlin, 2006, ISBN: 3825897095, Seite 105.
- ↑ Renate Seebauer et alii, "Mosaik Europa - Diskriminierung durch Sprache", LIT Verlag Berlin, 2006, ISBN: 3825897095, Seite 105.
- ↑ Franc Wagner: Implizite sprachliche Diskriminierung als Sprechakt - Lexikalische Indikatoren impliziter Diskriminierung in Medientexten, Seite 14.
- ↑ Susan Arndt:Kolonialismus, Rassismus und Sprache. Kritische Betrachtungen der deutschen Afrikaterminologie. Bundeszentrale für politische Bildung.
- ↑ FAZ Kulturkalender [1]
- ↑ S. Gaitanides, FH Frankfurt: Was ist Diskriminierung ? - Definition von Diskriminierung – Antidiskriminierungsrichtlinie (EU Richtlinie 2000/43), auch als [PDF], gesehen am 26.03.2008.
- ↑ S. Gaitanides, FH Frankfurt: Was ist Diskriminierung ? - Definition von Diskriminierung – Antidiskriminierungsrichtlinie (EU Richtlinie 2000/43) S. 2, auch als [PDF], gesehen am 26.03.2008.
- ↑ Elisabetta Mazza, TU-Darmstadt: "Ein Ausländer ist ein Ausländer ist ein Ausländer", gesehen am 31.03.2007.
- ↑ Beate Firlinger: Buch der Begriffe[2]
- ↑ Mazza in "Ein Ausländer ist ein Ausländer ist ein Ausländer" S. 7f (gesehen am 31.03.2007) hingegen empfielt, das Wort Ausländer dann zu gebrauchen, wenn auf die unterschiedlichen Rechte zu einem Inländer Bezug genommen wird. Sie will weiter das Wort Ausländer nach Möglichkeit auf die Fälle des Gegensatzes von Aus- und Inländern beschränken und empfielt für die restlichen Fälle jeweils die Nationalität beim Namen zu nennen.
- ↑ Arne Hoffmann: Political Correctness - Zwischen Sprachzensur und Minderheitenschutz, 1996 Tectum Verlag, ISBN: 3896081179, Seite 12 und 13.
- ↑ Susan Arndt:Kolonialismus, Rassismus und Sprache. Kritische Betrachtungen der deutschen Afrikaterminologie [3]
Literatur
- H. Arkes, P. Tetlock: Attributions of Implicit Prejudice, or "Would Jesse Jackson ‘Fail’ the Implicit Association Test?" Psychological Inquiry, Vol.15. 2004 No.4, 257–278.
- Thomas Baumer: Handbuch Interkulturelle Kompetenz (2 Bände); Verlag Orell Füssli, Zürich. ISBN 3-280-02691-1 und ISBN 3-280-05081-2
- Peter A. Berger, Heike Kahlert (Hrsg.): Institutionalisierte Ungleichheiten. Wie das Bildungswesen Chancen blockiert Weinheim und München 2005 ISBN 3-7799-1583-9
- M.B. Brewer, N. Miller (Hrsg.): Beyond the contact hypothesis: Theoretical perspectives on desegregation. In: Groups in contact: The psychology of desegregation. Academic Press, New York 1984.
- Leah Carola Czollek, Heike Weinbach: Lernen in der Begegnung. Theorie und Praxis von Social Justice-Trainings. Reader für MultiplikatorInnen in der Jugend- und Bildungsarbeit Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e.V. Düsseldorf 2008, ISSN 1616-6027
- Mechthild Gomolla: Schulentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft. Strategien gegen Diskriminierung in England, Deutschland und in der Schweiz. Waxmann Verlag, Münster 2005, ISBN 3-8309-1520-9
- Ulrike Hormel und Albert Scherr: Bildung für die Einwanderungsgesellschaft. Strategien zur Überwindung struktureller, institutioneller und interaktioneller Diskriminierung. VS-Verlag, Wiesbaden 2004. 2. Auflage Berlin 2004 (Bundeszentrale für politische Bildung)
- H. Tajfel, J.C. Turner: The social identity theory of intergroup behavior. In: S. Worchel und W.G. Austin (Hrsg.): Psychology of intergroup relations. Nelson-Hall Publishers, Chicago 1986
- U. Wagner, R. van Dick & A. Zick: Sozialpsychologische Analysen und Erklärungen von Fremdenfeindlichkeit in Deutschland. In: Zeitschrift für Sozialpsychologie. 32, 2001, 59–79.
- Heike Weinbach: Social Justice statt Kultur der Kälte. Alternativen zur Diskriminierungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Karl Dietz Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-320-02911-8, [4]
- Christian Müller: Rechtsprobleme eines Anti-Diskriminierungsgesetzes. Unter Berücksichtigung bereits bestehender nationaler und internationaler Normen.Verlag Dr. Kovac Hamburg 2003, ISBN 3-830-01121-0
Weblinks
- Antidiskrimierungsrichtlinie 2000/78 EG als pdf-Datei
- EU-Kampagne gegen Diskriminierung
- Deutscher Antidiskriminierungsverband e. V.
- European Anti-Discrimination Council
- Homepage des IDA-NRW
- Thematisches Dossier der EU
- Antidiskriminierungsverband Deutschland(advd)- Bundesweiter Zusammenschluss von Antidiskriminierungsinitiativen
- Homepage des Anti-Rassismus Informations-Centrums, ARIC-NRW e.V.
- Homepage der Antidiskriminierungsbüros aus NRW