Portal Diskussion:Recht

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von W!B: in Abschnitt §§-Vorlagen
Bearbeitung des Portal:Recht
Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
  • Versuche, das optische Erscheinungsbild der Seite zu erhalten (oder auch zu verbessern, wenn du eine gute Idee hast). Sieh dir dein Ergebnis vor dem Speichern am besten mit der Vorschaufunktion an.
  • Das Portal ist als Einstiegsseite gedacht, die einen Überblick über das Wikipediaangebot zu Rechtsbegriffen geben und die Orientierung erleichtern soll. Inhalte sollten daher auf ganz elementare und grundlegende Verweise beschränkt werden. Das Portal soll weder das Stichwortverzeichnis noch die systematische Übersicht ersetzen.
  • Nach der Neugestaltung der Portalseite richtet sich das Portal:Recht jetzt hauptsächlich an die Leser; für die Mitarbeiter ist das komplett umgestaltete WikiProjekt Recht gedacht.
  • Wenn du einen neuen rechtlichen Beitrag verfasst oder einen bestehenden grundlegend überarbeitet hast, zögere nicht, ihn hier in die Rubrik Neue Artikel sowie in das Stichwortverzeichnis einzutragen. Wenn du magst, kannst du auch eine kleine Information aus dem Artikel mit einem Link im Kasten Schon gewusst auf dem Portal eintragen.

Einzelabschnitte
Zur leichteren Bearbeitung sind einige Abschnitte ausgelagert. Um nichts zu verpassen, sei empfohlen, diese Unterseiten ggf. deiner Beobachtungsliste hinzuzufügen. Was du beim Bearbeiten der einzelnen Unterseiten jeweils beachten solltest, steht in einem Kommentar im Quelltext, den du beim Bearbeiten angezeigt bekommst.
Diskussionsseite
Auf dieser Diskussionsseite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt. Sie steht auch allgemein für Fragen und Anregungen zu rechtlichen Themen zur Verfügung.
Diskussionsarchiv dieser Seite
Ältere und erledigte/eingeschlafene Diskussionen:


_______ Neue Einträge bitte hier einfügen _______


Es bestehen Überschneidungen zu Garantie. Zudem müsste der Artikel etwas mit Substanz gefüllt werden. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Wo st 01 (DiskussionBeiträge) 21:10 , 2006-11-12 CEST)

Obliegenheit

Hallo, könntet ihr bitte euer Augenmerk mal auf Obliegenheit wenden, der Artikel naja. Er streift Sozialrecht, ist aber nur in Versicherungsrecht kategorisiert, dort liegt dann auch der Schwerpunkt. Meiner Meinung nach fehlt dem Artikel an anderer Stelle etwas an Substanz, wo ist das allgemeine Vertragsrecht, wo das Verwaltungsverfahrensrecht? Das alles könnte man ja nach einer relativ abstrakten Einleitung abhandeln, den KfZ-Versicherungsteil könnte man ja kürzen oder auslagern. -- Achates Differenzialdiagnose! 13:44 11. Jun. 2007 (CEST)

Verweis (Recht)

Das Kind hat einen falschen Namen, es heißt richtig Verweisung (dort aber nur Redirect auf Verweis, das ist eine Begriffsklärung) und findet nicht nur in den genannten Fällen, sondern auch in anderen strafprozessrechtlichen Konstellationen (§§ 209a, 210 StPO), aber auch im Zivilrecht (281 ZPO) und zwischen verschiedenen Rechtswegen (17a GVG) statt. Komme grad nicht zu mehr, daher nur kurze Notiz. Apropos Rechtsmittel: siehe auch § 304 Abs. 4 Nr. 3 StPO. --wau > 17:29, 18. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ist ja jetzt dank vereinten Kräften doch ganz gut gerlöst.--Kriddl Disk... 06:03, 22. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ich bitte um Beachtung der Diskussion unter Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Weblinks_im_Fließtext. Grüße, Berlin-Jurist 17:38, 18. Sep. 2007 (CEST) (Ist jetzt archiviert: Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia/Archiv/2007/Woche_38#Weblinks_im_Flie.C3.9Ftext) --wau > 23:35, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Rechtsfreier Raum

dessen kategorisierung kommt mir seltsam vor.. und hats den rechtshinweis not? gruß -- W!B: 23:31, 18. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Anweisung (Recht)

mit dem hab ich ein problem: in Anweisung BKL steht:

auch ein rechtsbegriff, der imho einen artikel haben sollte (in der BKL kann er so nicht gut stehen..)

Anweisung (Recht) → Anweisung (Zahlungsverkehr) .. das würde man eher erwarten?

gruß -- W!B: 03:05, 20. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

(Zahlungsverkehr) ist vielleicht zu eng, aber (Recht) ist jedenfalls nicht gut, da hast Du recht. --103II 12:00, 20. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Wie wäre es mit Anweisung (Schuldrecht) --wau > 20:11, 20. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
passt, soll ich das verschieben? - und das andere, ist das dann Anweisung (Verwaltungsrecht) - es würde zwar nur ein stub, aber den könnten wir im sinne Kategorie:Rechtssprache nutzen, um zu klären, in welchem land welches wort gültig wäre - oder gibt es einen noch allgemeineren oberbegriff - ich hätt mal so gern einen artikel, der mir (als laien) einen überblick über die diversen kommunikationsmittel gibt, statt die einzelnen begriffe über endlose BKL/siehe auch-serien in spezialartikel laufen zu lassen.. ;) - ich verlier mich da jedesmal.. gibt irgendwas über "behördlichen kommunikationsweg" oder so? gruß -- W!B: 20:32, 22. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

straffälligenhilfe???

leider gibt es in der wiki keinen artikel zur straffälligenhilfe. wenn man für straffälligenhilfe plädiert, kann man sich da denn irgendwo an gesetzliche richtlinien halten? ich konnte noch nicht einmal finden, wo denn un der "resozialisierungsgedanke" festgeschrieben ist. danke für die antwort sagt Mondamo 17:23, 20. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Hi, u.a. in §§ 2-4 Strafvollzugsgesetz findest du den "Resozialisierungsgedanken". Gruß Daniel --Buzer 20:53, 20. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
danke für den tipp! aber sind ganz schön unkonret da in den artikeln, nicht? hmpf... lieben gruß, Mondamo 21:43, 20. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Kategorie:Urteil eines Landgerichts

Hallo, die Kategorie:Urteil eines Landgerichts wurde ersatzlos gelöscht, nachdem jemand eine Umbenennung beantragt hatte. Die Löschbegründung lautete u.a., dass es bei Artikeln wie Daschner-Prozess und Schmücker-Prozess überhaupt nicht um Gerichtsentscheidungen, sondern um Gerichtsverfahren ginge. – Wird diese Auffassung hier geteilt? Dann wären ja auch Artikel wie Weltbühne-Prozess oder Göttinger Mensurenprozess verkehrt einsortiert. Grüße -- kh80 •?!• 00:30, 22. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Zunächst ist im Göttinger Mensurenprozess der Rechtsweg bis zum BGH weiterverfolgt worden. Der BGH hat dann ja auch entschieden, die Entscheidung ist in der amtlichen Sammlung dann ja auch veröffentlicht worden. Der Weltbühne-Prozess war tatsächlich falsch einsortiert - eine Reichgerichtsentscheidung wird im Artikel nicht dargestellt (ich muss aber mal nachgucken, mir war so, als ob es die gegeben hätte, falls dem so ist wäre das ein schwerer Fehler in dem als "exellent" gekennzeichneten Artikel). Ansonsten sind Prozesse vor den Landgerichten solche der ersten oder zweiten Instanz. Bei wirklich problematischen Fällen geht es weiter an die oberen Gerichte. In der Praxis spielen daher v.a. die Urteile der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Rolle, in geringerem Maße noch die der Oberlandesgerichte. Die in der Presse auftauchenden "Entscheidungen" sind dann tatsächlich nur Prozesse.--Kriddl Disk... 06:01, 22. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Hallo Kriddl, danke für Antwort. Hmm, unter Weltbühne-Prozess#Das Urteil wird doch auf die RG-Entscheidung eingegangen. Wie dem auch sei, ich finde die Unterscheidung zwischen Gerichtsprozess und Gerichtsentscheidung nicht optimal, da in Artikeln über Prozesse wohl auch stets auf die Entscheidung eingangen wird (und umgekehrt regelmäßig auch). Wie soll man solche Prozessartikel sonst einsortieren, damit sie nicht aus dem rechtlichen Kategoriensystem fallen?
Einen Artikel wie Dorfbäcker von Siegelsbach, in dem eine LG- und eine BGH-Entscheidung beschrieben wird, könnte man m.E. außerdem ruhig sowohl in die BGH- als auch, falls es sie noch gäbe, in die LG-Kategorie einsortieren, wenn beide Entscheidungen für Aussehen gesorgt haben. Grüße -- kh80 •?!• 00:08, 23. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Ich war immer dafür, dass die Entscheidung über juristische Kategorien vom Fachbereich Recht getroffen wird. Als dann das WikiProjekt Kategorien gegründet wurde, wurde auf entsprechende Einwendungen dort klargestellt, dass das Projekt sich nur mit Kategorien befassen solle, die nicht von einem Fachbereich betreut werden (vgl.Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Grundsätze#Zweck). Im späteren Verlauf wurde dann die Kategorienwartung in die Löschdiskussion integriert, die Beschränkung, dass vorrangig die Fachbereiche dafür zuständig wären, ist dabei nicht mehr sichtbar. Wenn dann dort jemand eine Umbenennung einer juristischen Kategorie vorschlägt, sagt sich der die Löschanträge abarbeitende Tierarzt, was soll das denn, wir sind doch hier bei den Löschkandidaten, und löscht auch ohne Antrag. Die Begründung (Artikel nicht über Entscheidung, sondern über Gerichtsverfahren) halte ich für Unsinn. Am Ende steht die Entscheidung. Soll man auch noch unterscheiden, ob ein Artikel schwerpunktmäßig mehr über das Verfahren oder die Entscheidung berichtet? Das ganze passt zu der sich ausbreitenden Tendenz, schneller zu löschen, ohne Argumente von Fachleuten abzuwarten. Insgesamt zeigt auch dieser Fall, dass es nicht sinnvoll ist, wenn Fachfremde über juristische Kategorien bestimmen und dass es besser wäre, solche Fragen innerhalb des Fachbereichs zu klären. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es auch schon Anträge zu Kategorien beim WikiProjekt Kategorien, die aus unserem Fachbereich stammten, statt dass wir dies unter Kategorie Diskussion:Recht intern lösen. Dann würde auch sinnvoll darüber nachgedacht, ob die bisher unter "Urteil eines Landgerichts" eingeordneten Artikel Lübecker Impfunglück, Daschner-Prozess, Pascal-Prozess, Schmücker-Prozess und Sexismus-Klage stattdessen in die nächsthöhere Kategorie oder eine andere Kategorie eingeordnet werden sollen, statt wie Uwe Gille die Kategorie-Angabe nur einfach zu löschen. - Eine andere Frage ist, ob die Kategorie "Urteil eines Landgerichts" (oder besser Entscheidung eines Landgerichts) benötigt wird. Jedenfalls ist in irgendeiner Form eine Kategorisierung als Gerichtsentscheidung sinnvoll. Um die Oberkategorien nicht zu überfrachten, halte ich es schon für sinnvoll, eine solche Kategorie zu haben. Mit fünf Einträgen war sie ja auch nicht ganz bedeutungslos, und es kommen ja im Lauf der Zeit wohl noch mehr Artikel hinzu. Ich halte daher die Löschung nicht für sachgerecht und schlage eine Wiederherstellung als Kategorie: Entscheidung eines Landgerichts vor. --wau > 01:07, 23. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Ich weise Uwe mal auf diese Diskussion hin und bitte ihn um ein Statement. BTW: Stößt die Löschung von Dorfbäcker von Siegelsbach (Begründung) unter den Mitlesenden auf Zustimmung? Grüße -- kh80 •?!• 16:56, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Die Löschung des Bäckers halte ich für akzeptabel. Was ist, wenn er beim nächsten Durchgang verurteilt wird und das ohne weitere Besonderheiten rechtskräftig wird? Oder wenn am Ende die Beweislage wirklich nicht ausreicht und das rechtskräftig wird. Wo liegt dann die Relevanz? Anders, wenn vielleicht der Fall noch Anlaß gibt, wesentliche neue Rechtsgrundsätze zu entwickeln. In diesem nicht sehr wahrscheinlichen Fall kann man den Artikel immer noch wiederbeleben, unter welchem Lemma auch immer. Wirkliche oder vermeintliche Fehlurteile sind natürlich immer was für die Presse, aber nicht unbedingt was für Wikipedia. --wau > 20:12, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Vielleicht wird meine Ansicht ja nicht von Juristen geteilt, aber das Lübecker Impfunglück ist nun mal kein Urteil eines Landgerichts, sondern ein medizinischer Unglücksfall, der neben vielen anderen Aspekten auch juristische Folgen hatte. Mit gleichem Grund könnte man bei fast allen Unternehmen auch Urteil eines Finanzgerichts einfügen, irgendwann waren sicher alle mal in den Fittichen eines solchen. Zudem erfüllte diese Minikategorie nicht die allgemeinen Grundsätze, also etwa 10 Elemente. Dass „nur ein Tierarzt“ diesen Antrag abarbeitete liegt einfach daran, dass ich nur noch die seit mehr als 5 Tagen überfälligen LK abarbeite, offenbar war kein juristisch versierter Admin dazu willens. Wenn Euer juristischer Sachverstand diese Kat. für unverzichtbar hält, gibt es ja noch die LP. Gruß Uwe G. ¿⇔? RM 17:46, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Bei der Kategorisierung kommt es nicht auf den Schwerpunkt an. Bei dem Impfunglücksartikel interessieren sich Mediziner für andere Aspekte als Juristen. Wenn darin über ein Urteil eines Landgerichts berichtet wird, sollte man Juristen zugestehen, den Fall durch entsprechende Kategorisierung für ihren Bereich sichtbar zu machen. Worin Du recht hast, Tierseuchen-Uwe (diese Anrede ist jetzt als großes Lob gemeint!), ist, dass es besser wäre, wenn solche Fälle in der Löschdiskussion von Juristen abgearbeitet würden, und nicht die Drecksarbeit anderen überlassen und dann gemeckert wird, womit wir uns also auch an die eigene Nase zu fassen haben. Aber worauf ich Dich hinweisen wollte, ist, dass es bei den Kategorien besonders wenig sinnvoll ist, wenn darüber Fachfremde entscheiden. Das wurde auch im Wikipedia:WikiProjekt Kategorien so gesehen, wo man ausdrücklich die Antragstellung auf Kategorien beschränken wollte, die nicht von Fachbereichen gewartet wurden. Später ist das dann in die Löschkandidaten integriert worden, weil viele nicht neben der "Löschhölle" auch noch eine "Kategorienhölle" beobachten wollten. An der Grundproblematik hat sich dadurch aber nichts geändert. Die Frage, ob wir eine bestimmte Minikategorien wollen, ist bei uns in bestimmten Fällen bewusst so entscheiden worden, um die Oberkategorie zu entlasten. Wenn Du die Kategorie einfach löscht, kommen die Artikel dadurch aber nicht wieder in die Oberkategorie, sondern fallen aus unserer Beobachtung völlig heraus. Daher meine Bitte in Fällen von Anträgen zu juristischen Kategorien: Kurze Nachricht an Portal Diskussion:Recht, und wir kümmern uns drum! Das sollte übrigens auch für sonstige Artikel im Bereich Recht gelten, und ich ermuntere ausdrücklich die Admins im Bereich Recht und mich selbst, den (geringen) Anteil an Löschkandidaten aus dem Bereich Recht selbst abzuarbeiten! --wau > 19:30, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Quasi-juristische Person

In der Kategorie:Gesellschaftsrecht bin ich auf o.g. Artikel gestoßen. Ist jemandem der Begriff quasi-juristische Person ernsthaft bekannt? Ich bin mir nicht sicher und halte einen Verstoß gegen WP:TF für möglich. --Dr Möpuse gips mir! 12:00, 22. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Der Begriff ist weder gebräuchlich noch sinnvoll; der Artikel selbst belegt den Begriff nicht. Ein Löschantrag wurde unter dem 22.6.07 diskutiert und verworfen, obwohl sich keine einzige eindeutige Fürstimme gefunden hat. Meines Erachtens sollte der Artikel entfernt werden, die Frage ist nur, ob wir dies kraft der Sachkunde des Portals allein vornehmen oder die Löschprüfung damit befassen sollen. -- Stechlin 13:07, 22. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Der Begriff wird in Österreich in juristischen Lehrbüchern verwendet (siehe den Link in der Löschdiskussion) und sollte daher bleiben. --h-stt !? 14:39, 22. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Dann werde ich in dem Artikel ergänzen, dass er in Österreich gebräuchlich ist. In D. ist er imho selbst seit der Änderung der Rspr. des BGH zur Rechtsfähigkeit der GbR bislang unbekannt. --Dr Möpuse gips mir! 18:07, 22. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Kategorie:Rechtswissenschaft

Siehe Diskussion unter Kategorie_Diskussion:Recht#Kategorie:Rechtswissenschaft --wau > 18:04, 24. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

:en Talk:BDSM/Translation

Nachdem das Projekt aufgrund meines damals ausgeschiedenen amerikanischen Co-Autoren leider eingeschlafen ist arbeite ich zur Zeit an der Übertragung des Artikels BDSM in die :en.

Die Rohfassung der Übersetzung, incl. Fussnoten und wikilinks ist bereits fertig und findet sich unter Talk:BDSM/Translation.

Ein Übersicht zur Planung findest Ihr unter Talk:BDSM/Translation.

Leider bekomme ich es nicht hin die länderspezifischen Infos unter BDSM#Rechtlicher_Status zu integrieren da ich mit einer entsprechenden Übersetzung von :en-spezifischen Analoga keinerlei Erfahrung habe und mir das entsprechende Fachwissen fehlt.

Es wäre toll wenn jemand von Euch, als juristischer Profi mal einen Blick darauf werfen könnte. Aus meiner Sicht wird es dem zukünftigen Artikel sehr gut tun, neben der amerikanischen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Großbritanniens grob abzureissen. Kurze Abstracts wären vollkommen ausreichend.

Jedes Bisschen hilft. ;-) --Nemissimo 酒?!? RSX 17:49, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten


P.S.: Auch IP-Edits Schüchterner sind willkommen. ;-) --Nemissimo 酒?!? RSX 09:52, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Mein juristisches Fachenglisch ist leider etwas mau - soll ich Dir einen Rohentwurf in Deutsch mit Übersetzung einiger Fachbegriffe in Englisch irgendwo hinstellen?--Kriddl Disk... 07:44, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Verlöbnis (gesperrt)

Der Artikel Verlöbnis schildert die Lage der Lebenspartnerschaft rechtlich falsch.

In der Version vom 24. September hatte ich das richtig gestellt. Leider hat GLGerman seit einiger Zeit jeden Versuch, rechtlich korrekt zu argumentieren, revertet. Laut § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz, dass wohl als zentrale Norm für diesen Berich gelten sollte, ist das Versprechen, eine Lebenspartnerschaft einzugehen keine Verlobung, sondern die Verlobungsregeln des BGB werden entsprechend angewandt. Leider hat jetzt ein rechtlich offenkundig nicht so versierter Admin die falsche Version gesperrt. Könnte sich bitte jemand das Lemma anschauen und (nur, falls er in der rechtlichen Bewertung mit mir einig ist) diesen bitten, dass Lemma in einer neutralen Version (von mir aus eine viel Ältere) zu sperren?

Auf der Diskussionsseite zu Verlöbnis steht eine ausführliche Begründung meinerseits. --MfG: --FTH DISK 18:48, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ich hab auf der Diskussionsseite geantwortet. Grüße -- kh80 •?!• 19:39, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Danke für die sachliche Antwort. Das hat mir gefehlt. --MfG: --FTH DISK 20:07, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Verwaltungsanordnungen

Inhalte, Links, Kats... Ach ja, ggf Singularlemma -- Schnulli00 Huhu! 09:18, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Man sollte den Singular "Verwaltungsanordnung" zu einem Redirect auf Verwaltungsvorschrift machen, den Plural löschen. --wau > 11:21, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Redirect aber nur, wenn Verwaltungsanordnung in den Artikel Verwaltungsvorschrift eingebaut wird. Scheint eher im Norden / in Hamburg verbreitet zu sein, der Begriff. In BaWü ist mir der noch nicht untergekommen. --Lapicida 12:03, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Mir als Bremer ist der Begriff Verwaltungsanordnung auch unbekannt. --[Rw] !? 20:23, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Ja kennst Du denn nicht die Neufassung der Verwaltungsanordnung über die Neufestsetzung von Aufwendungszuschüssen nach Ablauf des jeweiligen Festsetzungszeitraumes sowie Verzinsung von öffentlichen Baudarlehen für die ab Wohnungsbauprogramm 1966/67 geförderten Baumaßnahmen (WAZ) vom 30.12.2004 (ABl 2005, S. 13)? --wau > 09:45, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Begrüßungsbaustein

Donnerwetter, was die Wirtschaftler für einen Begrüßungsbaustein haben, zu bewundern zum Beispiel hier. --wau > 19:01, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Wirklich schön. Inhaltlich ausgewogen. Aber die Überschriften-Schriftgröße sollte Normalschriftgröße haben. Die Bilchen sind einen Tick zu bunt. Insgesamt ist mir der Baustein zu groß. --MfG: --FTH DISK 21:12, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Wirtschaft ist halt groß und wichtig ;-) --Bubo 22:43, 27. Sep. 2007 (CEST) Beantworten
Auf Benutzer:Kh80/Portalhinweis hab ich mal eine Kopie angelegt. Wer will, kann gerne daran herum basteln. – Sollen wir die Seite z. B. nach Portal:Recht/Hallo verschieben? Grüße -- kh80 •?!• 22:42, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Fände ich gut. --MfG: --FTH DISK 10:41, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe mal unter Wikipedia:Begrüßungsbaustein Recht (inzwischen umbenannt, s.u.) eine Version gespeichert, die möglichst vielseitig benutzbar sein sollte. --wau > 04:32, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Ich werde den gleich mal verwenden! --Dr Möpuse gips mir! 08:17, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe bei Benutzer:Kh80/Portalhinweis zum Vergleich eine etwas dezentere Version hingestellt. --MfG: --FTH DISK 12:25, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe meine Version auch bei Benutzer:Kh80/Portalhinweis dazugesetzt, damit man alle vergleichen kann. Im Übrigen merke ich erst jetzt, dass Kh80 bereits einen Namen vorgeschlagen hatte, denn ich eigentlich besser finde. Ich verschiebe daher Wikipedia:Begrüßungsbaustein Recht nach Portal:Recht/Hallo. Über die genaue Ausgestaltung kann man ja noch diskutieren. --wau > 19:41, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Find ich okay. :) Grüße -- kh80 •?!• 21:43, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn man sich die Links unterstreichen lässt (in den Einstellungen unter "Verschiedenes"), kommt es in FTHs Vorschlag wegen der zu geringen line-height zu Überlappungen. Auch die Einrückung der Überschrift und des ersten Abschnitts gefällt mir ehrlich gesagt nicht besonders. Die Größe der Bilder ist dagegen m.E. in beiden Vorschlägen okay. Wenn du, FTH, die Bilder in Portal:Recht/Hallo als zu groß empfindest, kann man sie gerne etwas kleiner machen. Grüße -- kh80 •?!• 21:43, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Die Line-height werde ich sofort ändern. Schade, das hat Platz gespart. Die zweite Einrückung war auch zuviel. Hast Du gesehen, dass ich die Bilder nicht nur kleiner gemacht, sondern auch zwei ausgetauscht habe? Welche Bilder sind besser, die alten oder die Neuen? --MfG: --FTH DISK 22:21, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe bei Portal:Recht/Hallo die Bilder etwas verkleinert und für Portal Recht ein anderes Bild verwendet.--wau > 11:56, 30. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Das neue Bild ist auf alle Fälle besser. Ich werde es übernehmen. --MfG: --FTH DISK 14:07, 30. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Feindstrafrecht

Dieser Artikel ist ein typisches Beispiel dafür, dass ein Punkt «Begriffskritik» o. ä. fehlt.
Ist «Feindstrafrecht» für die Justiz eines Maßnahmen-und-Normen-Staates ein angemessener Begriff?
Ist ein solcher im Ergebnis nicht immer ein Terror-Regime, das mit «Recht» gar nichts zutun hat.
Ist «Feindstrafrecht» als Begriff für Aspekte des Strafrechts der Gegenwart brauchbar?
Gibt es heute noch eine «Aussonderung aus der Gesellschaft»? Sind die Justizbeamten Aliens auf einem anderen Stern?
Die «Verstoßung» aus einer frühgeschichtlichen Sippe oder die Erklärung der «Vogelfreiheit» sind etwas völlig anderes. Die Todesstrafe ist abgeschafft, und ein physisches Verlassen der menschlichen Gesellschaft ist unmöglich geworden: national wie global. Dass Strafanstalten und Psychiatrien kein Bestandteil dieser Gesellschaft wären, dass ist angesichts der überwiegenden Unkontrollierbarkeit bzw. «Normalität» der dortigen Lebensumstände (ein Komplex, der sich bedauerlicherweise immer wieder für Skandalisierungen eignet), beispielsweise in Hinblick auf Drogen- und Medienkonsum und im Vergleich zu den Lebensbedingungen anderer Bürger mit demselben sozio-ökonomischen Status, eine unzutreffende Aussage. «Echtes Lebenslänglich» stellt in Deutschland kein Handeln aus Feindschaft dar. Die Lebensumstände eines als Senior entlassenen Kapitalverbrechers in einer 1-Zimmer-Sozialhilfewohnung dürften sich von der Zelle praktisch nicht unterscheiden. Wer stärker in anspruchsvolle gesellschaftliche Bezüge integriert ist, das dürfte klar sein. Muss jetzt der als Senior entlassene Triebtäter im Luxushotel untergebracht werden, damit diese Gesellschaft sich nicht feindlich verhält?
Die emotionelle Einstellung gegenüber schwerstkriminellen Triebtätern ist ganz mehrheitlich die eines Bedauerns über das anthropologische Faktum. Der Schwerstkriminelle wird weder von sich selbst noch von der Gesellschaft willentlich und mit dem Gefühl der gegenseitigen Feindseligkeit ausgesondert, sondern er wird speziellen Lebensbedingungen innerhalb der Gesellschaft unterworfen, weil dies ein notwendiges Übel ist.
Einzig Regularien wie Kommunikationsverbote sind in der Tat aus rechstaatlicher Sicht höchst bedenklich, weil gesellschaftliche Teilhabe ohne Kommunikation tatsächlich gegen Null konvergiert - eintretend in der «Unendlichkeit».
Mit dem Verdikt «Feindstrafrecht» kann also keine immanente Kritik gemeint sein, sondern nur ein «Totschlagsargument», mit dem Viktimität hergestellt werden soll, meist mit dem Ziel, das Opfer (in diesem Fall die Gesellschaft) solle effektiv auch andere Opferrollen übernehmen; im weitesten Sinne: parasitäre Individuen dulden. Mit einer Feindstrafrechtsapologetik kann ebenfalls keine immanente Kritik gemeint sein, sondern nur das Finden eines Vorwands zur eigenen Rechtlosigkeit, die ebenfalls auf Durchsetzung von Parasitärem zielt: einer Pseudo-Elite. Beide Varianten der Nutzer des Begriffs unterliegen dessen höchst kritischer Rückbezüglichkeit. Sie sind es beide, die den Gesellschaftsvertrag auch verlassen wollen. Damit sind sie aber als Teilnehmer des Diskurses um das Verlassen von Recht und Gesellschaft durch andere bereits selbst ausgeschieden. Welche Vorstellungen haben Juristen also von (ethischen) Begriffen? Was es tatsächlich gibt, das ist eine sadistische Justiz infolge einer entgrenzten, deprivierten, anachronistischen Form von Gewaltenteilung, wie sie beispielsweise für die US-Strafjustiz kennzeichnend ist: Recht der Staatsanwaltschaft, Entlastendes oder Zweifel Aufwerfendes nicht zu präsentieren und zuzuschauen, wie ein Fehlurteil gefällt wird. Bei echten Lebenslänglichen die Verweigerung von Literatur. Und die neurotische Realitätsverweigerung in Fällen, die sich im naturgemäß langen Zeitablauf des echten Lebenslänglich auch für relativ langsam denkende Menschen als Fehlurteile erwiesen haben müssten.
Aus philosophischer Sicht ist der Begriff «Feindstrafrecht» also unverständlich. Die Qualifizierung eines Rechtssystems als «lausig» ist demgegenüber trotz der scheinbaren Alltäglichkeit und Primitivität des Attributs eine relativ widerspruchsfreie. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 213.61.227.97 (DiskussionBeiträge) --Bubo 22:43, 27. Sep. 2007 (CEST)) Beantworten

Versteht jemand diesen Diskussionsbeitrag? Ich verstehe so gut wie kein Wort. Gibt's das auch in verständlich oder nur in Pseudo-Soziologendeutsch? -- Kruwi 10:57, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
P.S.: Ich hege jedoch den Verdacht, dass hier versucht wird, uns einen Riesen-Bären in Form von Theoriefindung aufzubinden... -- Kruwi 10:58, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn man in den Artikel guckt, beschleicht einen aber schon ein ungutes Gefühl. Der erste Satz des Artikels sieht mir nach Theorienfindung aus. --Dr Möpuse gips mir! 18:49, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Nehme meine Bemerkung wieder zurück. Der Begriff Feindstrafrecht wird gar nicht so selten verwendet. Vgl. etwa Düx, Globale Sicherheitsgesetze und weltweite Erosion von Grundrechten- Statt “Feindstrafrecht” globaler Ausbau demokratischer Rechte, ZRP 2003, 189. Leider fehlt mir aber die Sachkenntnis, um weiterführendes zu sagen. --Dr Möpuse gips mir! 18:53, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Schau mal auf der Diskussionsseite des Artikels vorbei. Da habe ich mich bezüglich der Einleitung geäußert. -- Kruwi 18:59, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

§§-Vorlagen

Hallo, bin ich eigentlich der einzige, der sich schwer damit tut, sich die Namen der §§-Vorlage zu merken? Bei der dejure-Vorlage ist ein Bindestrich drin, bei zwei juris-Vorlagen ein "de" (hmm, vor oder hinter dem "§"?) und bei der dritten juris-Vorlage gar nichts ... Wie wäre es, die Namen etwas einheitlicher zu gestalten, zum Beispiel so:

aktuell 1. Vorschlag Alternative verwirklicht
Vorlage:Zitat de § Vorlage:§ juris Vorlage:juris § Vorlage:§
Vorlage:Zitat de §§
Vorlage:Zitat d §§
Vorlage:§§ juris Vorlage:juris §§ Vorlage:§§
Vorlage:Zitat Art Vorlage:Art. juris Vorlage:juris Art. Vorlage:Art.
Vorlage:Zitat-dej Vorlage:dejure Vorlage:dejure Vorlage:§
Vorlage:§§
Vorlage:Art.

Die Redirects könnten übergangsweise beibehalten und irgendwann per Bot aufgelöst werden. Grüße -- kh80 •?!• 16:52, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Um die Verwirrung voll zu machen, habe ich noch Vorlage:Zitat d §§ hinzugefügt, eine von mir erstellte neuere Variante von Vorlage:Zitat de §§, bei der ein Anwendungsfall einer Änderung bedurfte; erstellt, weil ich mich scheute, alle Anwendungsfälle der alten Vorlage Vorlage:Zitat de §§ von Hand zu ändern. - "Zitat de §" hieß ja ursprünglich "Zitat §", irgendjemand hat das "de" mal eingefügt, um deutlich zu machen, dass es deutsche §§ sind, und, bis einer widersprechen konnte, gleich alle Anwendungsfälle umgebaut, ohne es mit den anderen Vorlagen abzustimmen. - Eine Vereinfachung wäre schon nicht schlecht. Ich habe eine Alternative vorgeschlagen, bei der alle einheitlich mit dem Hinweis auf die Herkunft beginnen, dann kommt §, §§ oder Art. (bei dejure) als erster Parameter. - Die Umsetzung per Bot dürfte wohl bei "Zitat de §", "Zitat Art" und "Zitat-dej" problemlos zu machen sein, bei "Zitat d §§" (besser als Zitat de §§) könnte es schwieriger werden, weil es dort verschiedene unterschiedliche Anwendungsfälle gibt, die man nochmal extra anschauen müsste. - Zur Vervollständigung: Es gibt auch noch Vorlage:Gesetz, Vorlage:Gesetz-D und Vorlage:Gesetz-BW für dejure. --wau > 18:37, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Das Grundanliegen teile ich. Auch ich kann mir die Vorlagen schlecht merken. Der Alternativvorschlag gefällt mir besser, da er vom Abstrakten zum Konkreten geht. --MfG: --FTH DISK 18:46, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Wir könnten auch eine Einheitsvorlage erstellen, siehe Vorlage:§. Einen Link auf § 1 BGB kann man dann z.B. mit {{§|juris|1|bgb}} (§ juris[Anbieter/Datenbank unbekannt]) und mit {{§|dejure|1|BGB}} (§ dejure[Anbieter/Datenbank unbekannt]) erzeugen, ohne dass wir uns mit mehreren Vorlagen herumschlagen müssen. Außerdem könnte man die Vorlage auch leicht auf andere Anbieter ausweiten, z.B. {{§|RIS|1|30944}} für § RIS[Anbieter/Datenbank unbekannt] ABGB. -- kh80 •?!• 22:46, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Und wie wird §§ 80 ff. StGB oder Art. 1 GG mit dieser Vorlage erzeugt? --[Rw] !? 23:06, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Die Vorlage ist nur für einzelne Paragraphen gedacht. Um nicht mit zuvielen Parameter hantieren zu müssen, müsste man für Artikel noch eine eigene Vorlage anlegen. Gleiches gilt für Verweise auf mehrere Paragraphen (falls man nicht "§§ juris[Anbieter/Datenbank unbekannt] ff." schreiben möchte). Grüße -- kh80 •?!• 00:17, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Sowas (switch) hab ich damals bei der Anlegung der Vorlagen auch gesucht , gabs aber glaub ich noch nicht (oder ich war zu dumm). Hat den Vorteil, schön kurz und einfach zu sein. Vermutlich könnte man durch einen zusätzlichen Parameter auch die Artikel mit integrieren, das bringt aber keinen großen Vorteil gegenüber zwei getrennten Vorlagen, die dadurch einfacher sind. Über mehrere §§ denke ich mal noch extra nach. --wau > 00:50, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Also: Was man noch brauchen kann, ist eine Vorlage, die auf ein Gesetz als Ganzes verlinkt. Das geschieht bei juris in der Form "http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html", bei dejure in der Form "http://dejure.org/gesetze/BGB". Auch das könnte man mit einer gemeinsamen Vorlage für beide Quellen machen in der Art: "Vorlage:Gesetz-komplett | juris oder dejure | bgb oder BGB | Fundstelle (index.html bei juris bzw. leer bei dejure) | frei wählbarer Anzeigetext". - Darüberhinaus gab es früher eine gute Möglichkeit, auf eine Gruppe von §§ in juris zu verlinken, soweit diese einen besonderen Abschnitt darstellten. Damals konnte man also in einem Artikel über AGB allein auf §§ 305-310 BGB verlinken. Es wurden nur diese §§ nacheinander angezeigt, das Laden ging schnell. Inzwischen, gibt es nur noch die Möglichkeit, das gesamte Gesetz zu laden und beginnend mit einer Sprungmarke anzuzeigen. Damit hätte man zwar auch die §§ 305-310 direkt hintereinander, beginnend mit § 305. Aber es wird vorher das gesamte BGB mit allen über 2000 §§ geladen, bei mir und sicher vielen anderen dauert das unzumutbar lange. Dennoch könnte man das in die Vorlage "Gesetz-komplett" integrieren, indem man juris und die entsprechende Fundstelle angibt (für dejure gibt es, soweit ich sehe, Vergleichbares nicht). So bisher in Vorlage:Zitat d §§ als Variante B realisiert, siehe dortige Diskussion. Mal zum ausprobieren: Der dazu erforderliche Link müsste lauten: http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG023401377. Der Beginn des BGB wird bei mir gleich angezeigt, der Sprung zu § 305 BGB erfolgte bei mir soeben nach Abschluss des gesamten Ladevorgangs nach ca. 30 Sekunden (manchmal noch langsamer). --wau > 01:57, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Für die Verlinkung eines Gesetzes würde ich eher Vorlage:Gesetz okkupieren. Der Titel ist m.E. einprägsamer als Vorlage:Gesetz-komplett. Grüße -- kh80 •?!• 21:30, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
"Gesetz-komplett" war ja nur als vorläufiger Arbeitstitel gedacht. Ich habe es jetzt mal Vorlage:§§ genannt, siehe unten. --wau > 13:24, 30. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Ich sage mal ganz ehrlich: Ich habe mich jetzt nicht genau mit dem Thema beschäftigt, habe auch keine Lust dazu, weiss aber nur, dass der Status Quo zu kompliziert ist. Ob ihr die optimale Lösung findet, weiss ich nicht, aber ich habe volles Vertrauen darin, dass ihr ein vereinfachtes System findet, das jedenfalls besser ist. Ich möchte euch darin bestärken, Schweigen in diesem Abschnitt als Zustimmung zu sehen und dann auch tatsächlich etwas zu verändern. Gruß, Berlin-Jurist 10:40, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Sowas liest man gerne. *g* Die Vorlagen § und Art. sind eigentlich einsatzbereit. Falls in den nächsten Tagen niemand protestiert und auch keine Änderungsvorschläge mehr kommen (andere Reihenfolge der Parameter?), könnten wir das neue System umsetzen, d.h., in den alten Vorlagen Zitat de §, Zitat Art und Zitat-dej den Hinweis einbauen, dass diese veraltet sind und nicht mehr verwendet sollen, und außerdem den Text in Wikipedia:Rechtsquellenverweise umschreiben. – Aber warten wir mal lieber, ob es noch ein paar Reaktionen gibt. Grüße -- kh80 •?!• 21:30, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Mit RIS kenne ich mich nicht aus. Deshalb ist es in Vorlage:Art. und Vorlage:§§ noch nicht dokumentiert und unklar ob es funktioniert. Könntest Du Dir das vielleicht noch ansehen? --wau > 22:02, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Anscheinend erhält jede Norm eine fortlaufende Nummer (≠ "Dokumentnummer"), die in der URL versteckt wird und die man sich erst aus den Frames heraussuchen muss (§ 1 ABGB ist Nr. 30944, § 2 ABGB ist Nr. 30945 etc.). – Ziemlich umständlich ... Bei Paragraphen und Artikeln wird da aber wohl kein Unterschied gemacht, weswegen man die Formatierung aus § übernehmen kann. -- kh80 •?!• 22:20, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Also ich komme damit nicht klar. Ich habe versucht, beispielsweise die nötige Nummer für Art. 1 Bundes-Verfassungsgesetz herauszubekommen, um damit die Vorlage zu testen, aber vergeblich. --wau > 13:24, 30. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Art. RIS[Anbieter/Datenbank unbekannt] B-VG. – Man sucht sich über http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ die Norm heraus, öffnet sie und lässt sich die URL der eingebundenen Seite anzeigen (bei Firefox: rechte Maustaste, "Aktueller Frame", "Nur diesen Frame anzeigen") ... Wie gesagt: Ziemlich umständlich. :-( Vielleicht findet jemand einen leichteren Weg, um RIS-URLs zu erzeugen. Grüße -- kh80 •?!• 22:16, 30. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Danke, jetzt hab ichs auch gefunden. Wenn das nicht kompliziert ist! Und die Systematik: Art. 1 B-VG = Nr.28372; Art 2 = Nr. 15929; Art. 3 = Nr. 222 575. Kein Wunder, dass ich in der ganzen Wikipedia keinen Link auf einen § aus RIS gefunden habe. Na vielleicht ändert sich das ja jetzt. Wollte es gleich noch in der Vorlage:Art. erläutern, und siehe da, welche Überraschung!. Grüße --wau > 22:45, 30. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
im bka funktioniert Art. RIS[Anbieter/Datenbank unbekannt] (aber "§") Pyrotechnikgesetz 1974 identisch.. - also dieselbe syntax {{Art.|RIS|1|73102}} mit allfälliger zusätzlicher angabe der Datenbank -- W!B: 08:06, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
jetzt hab ich noch was:

http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=l&v=bnd&db=BND&q={$QUERY}&sl=1500&t=doc4.tmpl&s=(99999999%3C=ADAT)%20und%20(Pyrotechnikgesetz):KTIT%20und%20(4):PARA

verlangt nur («Kurztitel»):KTIT oder («Abkürzung»):KTIT,ABK und («paragraph»):PARA, da ginge dann auch («Gesetznummer»):GESNR
.. und man müsste nicht nach der datensatz-nummer (i=, e=) suchen
ADAT ist ein pseudoeintrag "ausserkrafttreten <=", ginge auch 00000000>=IDAT

-- W!B: 10:49, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe auch für Verweise auf Gesetzesartikel eine Einheitsvorlage erstellt, siehe Vorlage:Art.. Einen Link auf Art. 1 GG kann man dann z.B. mit {{Art.|juris|1|gg}} und mit {{Art.|dejure|1|GG}} erzeugen, die Verwendung entspricht also der Vorlage:§. (RIS ist noch nicht integriert.) --wau > 18:54, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Später die Parameter umgestellt (s.u.), jetzt also: Aus {{Art.|1|gg|juris}} wird Art. 1) und aus {{Art.|1|GG|dejure}} wird Art. 1. --wau > 23:40, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten


Vielleicht sollte man in der Vorlage aus Art. gleich Artikel machen, denn kein Gesetz nennt Art. sondern immer die volle Schreibweise. Durch die Vorlage gibts beim Verlinken keine Zusatzarbeit die kann ja selbst trotzdem Art ... heißen. --Buzer 22:06, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Das Ausschreiben wurde auch in § 34 Abs. 1 GGO II empfohlen. Grüße -- kh80 •?!• 22:30, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn die Gesetze schon manchmal nicht von besonderer Qualität sind, dann ist zumindest erfreulich, dass sie, was die Formalien wie Abkürzen/Ausschreiben anbelangt, höchsten Ansprüchen genügen. Aber wir schreiben keine Gesetze. Im sonstigen rechtswissenschaftlichen Schrifttum ist weitgehend üblich, jedenfalls "Art." abgekürzt zu verwenden, so auch der BGH und das BVerfG in ihren Urteilen. Ich neige daher dazu, die Vorlage die Abkürzung ausspucken zu lassen.--wau > 23:45, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten


ich versuch auch schon länger, RIS.bka zu "hacken":

d/v ist die datenbank: BND ..bundesrecht, BGBL .. undesgesetzblätter usw , wie auf der "Gesamtabfrage"-seite angegeben, die muss korrekt je nach Bekanntmachungsmedium angegeben werden
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bnd&i=28372 ohne v= gibt etwa nur den datenbankinhalt (nicht schön anzuschauen, ich denke "v" steht für die anzuwendende "Vorlage")
dass heisst, die jetzt verwendete form der vorlage v=bnd&d=BND&i={{{3}}} klappt nur für Bundesgesetze (B-VG lässt sich nur in BND finden) - anderenfalls müsste d noch als parameter angegeben sein (v eigentlich nicht in blockschrift, klappt aber)
{{Art.|RIS|1|BND|28372}} scheint mir das mindeste

imho bietet RIS.bka keine anfragemöglichkeit nur mit Kurtzitel+§/Artikel/Anlage (aber wir könnten mal dort fragen) - gruß -- W!B: 13:05, 3. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Ich denke man kann es erst mal so lassen wie entworfen. Für Wikipedia werden doch am ehesten Bundesgesetze in Betracht kommen. Sollte sich mal ein Bedarf für einen Link auf ein Landesgesetz ergeben (Beispiel: http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=lrbg&d=LRBG&i=2889 (Art. 1 Landes-Verfassungsgesetz vom 14. September 1981 über die Verfassung des Burgenlandes (L-VG)), könnte man die Vorlage immer noch ergänzen. Vermutlich könnte man dann aus Gründen der Kompatibilität mit den anderen Anwendungen wie juris etc. so programmieren: {{Art.|RIS|1|28372|{{{4}}}}}. Im Parameter4 könnte dann "LRBG" für Landesrecht Burgenland eingegeben werden, falls in Parameter4 keine Eingabe erfolgt, wird der Default-Wert "BND" verwendet. --wau > 20:04, 3. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
stimmt, viel besser, hast Du recht -- W!B: 07:18, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
geht auch analog wie § für Art.

http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=l&v=bnd&db=BND&q={$QUERY}&sl=1500&t=doc4.tmpl&s=(20000101%3E=IDAT%20und%2020000101%3C=ADAT)%20und%20(B-VG):KTIT,ABK%20und%20(4):ART

verlangt nur ART statt PARA, aber natürlich weiterhin die datenbank -- W!B: 10:50, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ob über Abfragen mit query die an sich wünschenswerte Lösung, den entsprechenden § oder ARt. eines Gesetzes nur über die Gesetzesbezeichnung oder Abkürzung zu finden, erzielt werden kann, erscheint mir noch zweifelhaft. Die obenstehende Abfrage zu "Art. 4" und "B-VG" findet mehrere Art. IV. in verschiedenen Gesetzen. In jedem Fall bräuchte man auch wohl verschiedene Parameter und ob man damit verlässliche Ergebnisse erzielt, ist noch nicht sicher. Da heißt nicht, dass es nicht lohnenswert wäre, weiter zu forschen, ob man so einen eindeutigen Weg findet. Offenbar ist für RIS aber doch eine wesentlich andere Vorgehensweise erforderlich als für juris, dejure und die schweizerische Entsprechung, mit anderem Aufbau der Parameter. Ich gebe daher zu bedenken, ob es nicht sinnvoll wäre, das RIS aus Vorlage:§ und Vorlage:Art. abzukoppeln und stattdessen parallel Vorlage:§-RIS und Vorlage:Art.-RIS zu erstellen (also praktisch den ersten Parameter in den Namen mit einzubauen), dann kann man besser auf die spezifischen Anforderungen von RIS eingehen und vielleicht noch bessere Erkenntnisse gewinnen, wie man vorgehen kann. Außerdem habe ich nach dem Studium einiger RIS-Seiten den Eindruck, dass da wohl an den Abfragen noch künftig etwas verändert wird. Dann könnte man mit der Umsetzung der Vorlagen § und Art. schon mal ohne RIS starten und künftige etwaige Änderungen an den gesonderten RIS-Vorlagen und deren Umsetzung würden sich auf die RIS-Anwendungsfälle beschränken.--wau > 13:17, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
stimmt, ist mir gar nicht aufgefallen, NOR-nummer würd aber klappen (zielt eindeutig auf eine fassung), statt kurztitel, der eh nicht aus der vorlage ausgelesen wird, sondern extra dahintersteht
Dein vorschlag klingt einleuchtend.. - andrerseits, jetzt basteln wir schon eine gemeinsame vorlage, ub wir die dann doch wieder auseinanderreissen sollen? ich glaub, die programmierung ist nicht so aufwändig, dass wir sie nicht gleich so machen, dass gesetzesquellen anderer länder noch miteinzuklinken sind (dringend gehört ja noch EU-recht gemacht, und auch für Liechtenstein hab ich schon mal was vorbereitet: ich denke im sinne eines "dienst am kunden" sollte im zweifelsfall die vorlage etwas aufwändiger sein
das wäre dann etwa <code>{{Art.|Nr|Rechtsquelle|Datenbank}} - bei AT wäre "Datenbank" eben BND usw (bei uns gibts nichts ausser RIS.bka), bei DE wärs juris/dejure oder was auch immer, und für CH ists "admin" - das wäre leichter zu lesen und auszufüllen (der reihenfolge nach), und falls "datenbank" genauer spezifiziert werden muss, sind es die hintersten parameter, die dann je nach situation zusätzlich stehen können - allfällig könnt man ja ..|Staat|Datenbank}} mit zusätzlich AT, CH, DE, EU, FL usw angeben, wenn das nötig ist -- W!B: 14:17, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Alles in eine Vorlage zu tun, vereinfacht nicht unbedingt. Wenn die Parameterbildung verschiedener Datenbanken zu unterschiedlich ist, kommt irgendwo ein Punkt, wo die Erläuterung der Anwendung so kompliziert wird, dass getrennte Vorlagen übersichtlicher sind. Ich denke aber, so wie die Vorlagen § und Art derzeit programmiert sind, geht es noch. Juris und dejure sind vom Aufbau ziemlich gleich, die schweizerische Version funktioniert ähnlich (nur eine für das ganze Gesetz einheitliche Nr. statt der Abkürzung). RIS=Österreich tanzt aus der Reihe: Es gibt getrennte Datenbanken für Bundesrecht und für die einzelnen Landesrechte und jeder § oder Artikel ist mit einer gesonderten Dokumentnummer anzusprechen. Verwendet man nicht "RIS" als Parametereingabe für Österreich, sondern direkt die dort verwendeten Datenbanken, also "BND" für Bundesrecht oder "LRBG" für Landesrecht Burgenland, kommt man sogar mit derselben Anzahl an Parametern aus und muss nur in der Erläuterung aufführen, welche zum RIS gehörenden Datenbanken in Betracht kommen. Die Reihenfolge der Parameter ist Geschmackssache, für die Lesbarkeit des Quelltextes (jedenfalls für die deutschen Datenbanken) hat es aber für mich einen gewissen Charme, sie nach dem Vorschlag von W!B umzustellen: Dann würde man schreiben (der Einfachheit halber lasse ich die geschweiften Klammern weg): "§|242|stgb|juris", "Art.|14|GG|dejure", "Art.|645|210|ch" für Art. 645 des schweizer. Zivilgesetzbuchs (=210) und "Art.|1|28372|BND" für Art. 1 des österr. Bundes-Verfassungsgesetzes (28372 ist die DokumentNr nur dieses einen Artikels und BND die Datenbank Bundesrecht). - Versuche, das RIS auf andere Weise anzusprechen (durch irgendeinen Parameter, der für das ganze Gesetz steht) weichen hingegen erheblich ab und scheinen mir noch nicht verlässlich genug. Wenn man versuchen will, auf diesem Weg Möglichkeiten zu erkunden, sollte man das zunächst in einer eigenen Vorlage tun. (Wenn sich eine bessere und stabile Möglichkeit ergibt, kann man immer noch sehen, ob sich das nachträglich in "§" und "Art." integrieren lässt.) - Was EU-Recht betrifft, habe ich den Eindruck, dass es bei "§" und "Art." nicht berücksichtigt werden kann. Soweit ich es beurteilen kann, gibt es da zwar gute Möglichkeiten, ganze Richtlinien oder Verordnungen zu verlinken, aber nicht einzelne Paragrafen. --wau > 19:21, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe die umgestellte Variante mit Berücksichtigung der einzelnen Datenbanken des RIS einmal als Entwurf ausgearbeitet: Benutzer:Waugsberg/Vorlage Art. --wau > 03:20, 6. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
...und jetzt die Vorlage:Art. so abgeändert. --wau > 23:40, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

wir könnten auch, analog zu §§, einen |freitext mitangeben (das ist eh das immer dahinter stehende gesetzeskürzel, bzw bei mehrfachem verweis halt nichts) - dann wär sie genauso sortiert, und hätte nur die artikel-nr. vorne zusätzlich - vermittelt das gefühl von einheitlichkeit? -- W!B: 12:23, 9. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Um auch die Verlinkung ganzer Gesetze ähnlich handhaben zu können und auch hier eine Vorlage zu haben, die sowohl juris als dejure benutzen kann, habe ich noch die Vorlage:§§ erstellt. {{§§|juris|bgb|index.html|BGB-Gesetzestext}} wird . {{§§|dejure|GG||Text des Grundgesetzes}} wird . Bei Juris ist die Vorlage überdies in der Lage, auch noch weitere Links zu liefern (nicht nur auf das Inhaltsverzeichnis, sondern auch auf das ganze Gesetz plus Inhaltsverzeichnis, auf die PDF-Version und auf das ganze Gesetz mit Sprungmarke an eine bestimmte Stelle). --wau > 21:57, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

da hab ich noch nichts sinnvolles, offensichtlich stellt das RIS die vollständigen texte jeweils aus den datensätzen der einzelnen abschnitte zusammen, und das macht einen aufwändigen suchparameter: http://www.ris.bka.gv.at/linkris/ gibt da beispiele - pdf-fassungen liegen in österreich meist auf den webseiten der einzelnen ministerien vor - wie man das aber per vorlage macht, ist mir unklar - was aber immer geht, ist wie oben den „§0“ zu verlinken, und auf "Geltende Fassung" klicken - aber wie beschreibt man das dem benutzer in der vorlage? -- W!B: 10:36, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Na das mit §0 ist doch schon mal was: Einkommensteuergesetz (Österreich) (Vollständigen Gesetzestext anzeigen mit Klick auf "Geltende Fassung") --wau > 10:08, 5. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe auch noch die Schweiz hinzugefügt: Aus {{§§|ch|210|index.html|Zivilgesetzbuch}} wird .
Österreichische Bundesgesetze funktionieren wie folgt: Aus {{§§|RIS|BND|257333|EinkStG}} wird . --wau > 12:08, 6. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe Schweiz und Österreich in die Vorlage integriert. --wau > 20:33, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
sauber arbeit - ob die nicht vielleicht auch in der form §§|code|datenbank|freitext, analog zu Art. laufen sollte (parameter 2 und 3 vertauscht)? -- W!B: 12:19, 9. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo, als Programmierer bei dejure.org möchte ich an dieser Stelle eine weitere Vorlage vorschlagen, die ich bereits provisorisch angelegt habe (Vorlage:Rspr): Wir haben bei dejure.org eine Rechtsprechungs-Nachweisdatenbank mit zur Zeit rund 250.000 Entscheidungen, fortlaufend werden es mehr. Nachweisdatenbank bedeutet, dass wir nicht selbst die Entscheidungstexte veröffentlichen, sondern die (in den meisten Fällen) freien Anbieter im Internet aufführen, wo die Entscheidung zu finden ist. Wie die Gesetzestexte, ist auch dieser Dienst dauerhaft kostenlos.

Beispiel: {{Rspr|I ZR 190/04}} für I ZR 190/04.

Wie bei allen Vorlagen ist Groß- oder Kleinschreibung im Vorlagennamen egal, gleichwertig wäre also {{rspr|I ZR 190/04}}. --PurpleTentacle 18:42, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Ich quetsche mich mal da dazwischen. Die Vorlage ist nach meinem persönlichen Geschmackfür eine Verlinkung von Entscheidungen im Endeffekt nicht ideal, weil man nicht sogleich die Entscheidung bekommt, sondern nur Fundstellen, auf die man erst noch klicken muss. Aber immerhin. Jedenfalls halte ich es für ein sehr wertvolles Werkzeug, um ganz einfach anhand der bloßen Fundstelle schnell einen Link zu finden, wenn man keinen direkten Zugang zur Fundstelle hat. Bei den BGH-Urteilen habe ich den Eindruck, dass man darauf schon Zugriff bekommt, wenn kaum die Tinte getrocknet ist.
Die Nachstehenden Überlegungen mit Entscheidungen aus Österreich weichen von der Vorgehensweise so völlig ab, dass ich empfehlen würde, hierfür eine gesonderte Vorlage ins Auge zu fassen. --wau > 19:55, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
RIS.bka analog: VfGH Erkenntnis B978/06 20070621

http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=vfgh&d=VfGHR&i=11163

wieder mit d .. datenbank =VfGHR (Rechtssätze), VfGHT (Texte), beide v=vfgh, analog Verwaltungsgerichtshof (VwGH) R/T und v=jus&d=JUSR/T Judikatur Justiz, NOL für VwGH-Normenliste, UBAS, UVS usw .. und die dokumentnummer beim "i=" oder "e=" heraussuchen
gäbe also {{Rspr|B978/06|11163|VfGH|R}}
alternativ geht aber ohne dokumentnummer, sondern Geschäftszahl als suchstring:

http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb/?x=d&o=l&v=vfgh&d=VfGHR&q={$QUERY}&t=doc4.tmpl&sl=1500&s=(B978/06):GZ

{{Rspr|B978/06|VfGH|R}}

-- W!B: 10:51, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

auf RIS.bka funktioniert auch:

http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb/?x=d&o=l&v=bnd&db=BND&q={$QUERY}&sl=1500&t=doc4.tmpl&s=(1013/1994):QUELLE

mit "1013/1994" als BGBl.Nr. 1013/1994

http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb/?x=d&o=l&v=bnd&db=BND&q={$QUERY}&sl=1500&t=doc4.tmpl&s=(I_116/1999):QUELLE

als BGBl.Nr. I 116/1999 (dreiteilung I/II/III ab 1997)

oder kommt das nur selten vor, ein ganzes gesetzblatt verlinken zu müssen? -- W!B: 08:15, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Das kann eine gute Möglichkeit sein, einen Link auf ein ganzes Gesetz zu setzen. Es funktioniert insbesondere bei der authentischen Form des BGBl ab 2004 ganz gut, hier werden gesondert Html- und PDF-Dokumente angeboten, wobei sich die Verlinkung wohl zur Vorlage umbauen lassen müsste. Beispiel: http://ris1.bka.gv.at/authentic/findbgbl.aspx?name=entwurf&format=html&docid=BR_DOKV-BR_2431 --wau > 19:40, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
oh, schön, den "trakt" kannte ich gar nicht - klappt aber wohl nur bei neuveröffentlichten gesetzen, ab dann gibt das BGBl ja nur die neue fassung einzelner teile.. -- W!B: 14:20, 5. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Klar, bei Änderungsgesetzen bringt die Verlinkung weniger. Übrigens vor 2004 funktioniert die Verlinkung anders, hier aus 2003 ein Beispiel: http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bgbl&d=BGBL&i=16491 --wau > 15:50, 5. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Dokumentation

eine gemeinsame dokumentation der einzelnen vorlagen (Wikipedia:Rechtsquellenverweise) haben wir ja: ich hab schon früher mal vorgeschlagen, eine gemeinsame kategorie Kategorie:Vorlage:Recht zu erstellen, mit den zitat-vorlagen und den infoboxen, wenn wir da schon dabei sind ;) -- W!B: 13:54, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Gute Idee! --wau > 19:28, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Weil ich mich mit den technischen Dingen nicht so auskenne, kann ich hier nicht viel beitragen, aber ich freu mich schon riesig auf eine neue, übersichtliche und logische Zitate-Vorlagen-Sammlung. Vielen Dank für die Arbeit! Eine Frage: Gesetze, die Art. und §§ haben (etwa das EGBGB) - klappt das auch? Schöne Grüße, --103II 21:46, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Übersichtlich, logisch? Angesichts der Schwierigkeit, die verschiedenen Varianten unter einen Hut zu bringen, ist das schon etwas übertrieben, so dass es wohl auch ein wenig ironisch gemeint sein könnte. Danke für den Hinweis auf beispielsweise Art 229 §§ 1 ff. EGBGB. Das ist schon etwas schwierig und gehört zur hohen Schule der Vorlagen-Reitkunst. Also:

  • Am besten: Aus {{Art.|dejure|229|EGBGB}} § 1 EGBGB wird Art. dejure[Anbieter/Datenbank unbekannt] § 1 EGBGB.
  • Auch brauchbar, aber kompliziert: Aus {{§§|juris|bgbeg|BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG030801377|Art. 229 § 1 EGBGB}} wird .
  • Missglückt: Aus {{Art.|juris|229__1|bgbeg}} EGBGB wird Art. juris[Anbieter/Datenbank unbekannt]. (Der § wird zwar verlinkt, aber die Darstellung des Linktextes ohne §-Zeichen ist verkorkst und hier offenbart sich die Schwäche von Juris, dass nicht angegeben wird, zu welchem Gesetz die Vorschrift gehört und hier obendrein auch nicht, dass der § zu Art. 229 gehört.

Also: Es gibt Lösungen. Natürlich kann man nicht ausschließen, dass irgendwelche seltenen Spezialfälle nicht funktionieren. Notfalls muss man es dann irgendwie von Hand verlinken. --wau > 00:24, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Europarecht

Hier gibt es bereits die Vorlage Vorlage:EUR-Lex-Rechtsakt. Soll man daneben noch eine Vorlage zur Verlinkung anhand der CELEX-Nummer erstellen? --wau > 13:33, 6. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Schwurgericht

Die §§ 79 - 92 GVG sind weggefallen, somit dürfte es das Schwurgericht als solches in Deutschland nicht mehr geben. Somit müsste in dem Artikel in der Vergangenheitsform gesprochen werden. --Preusachse 13:22, 1. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Falsch vermutet. Lies mal § juris[Anbieter/Datenbank unbekannt] Abs. 2 GVG und vom Artikel nicht nur die Überschrift. --wau > 13:45, 1. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Das ist mir schon klar, ebenso spricht § juris[Anbieter/Datenbank unbekannt] Abs. 2 GVO noch vom Schwurgericht, nur das Schwurgericht als solches § juris[Anbieter/Datenbank unbekannt] ff GVG ist im GVG nicht mehr zu finden und somit nur noch eine Große Strafkammer. Der Gesetzgeber muss sich doch bei der Streichung des 6. Titel was gedacht haben. Oder muss man hier vom der Bezeichnung der Strafkammer gem. § juris[Anbieter/Datenbank unbekannt] GVG als Staatsschutzkammer, die auch nirgends definiert ist und unter Strafkammer zu finden ist, analog ausgehen. --Preusachse 14:18, 1. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Für eine Analogie ist kein Raum. Man muss von § 74 Abs. 2 GVG ausgehen. Der Gesetzgeber hat sich gedacht: "Ich will das Schwurgericht nicht mehr in §§ 79-92 GVG regeln, sondern in § 74 Abs. 2, § 74 e, § 76 Abs. 2 GVG." Danach führt eine große Strafkammer mit gesetzlich bestimmter Zuständigkeit ausdrücklich die Bezeichnung Schwurgericht. --wau > 15:07, 1. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ok, ich habe versucht den Artikel im Sinne des § 74 II 1 GVG anzupassen und meine QS-Antrag zurückgenommen. --Preusachse 17:25, 1. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Nochmal "Vorlage:§ bzw. Art."

Hallo, eine Wiki-Vorlage ist es nicht, aber trotzdem sicher sehr nützlich: Unter www.buzer.de/li.htm habe ich eine Wiki-Option eingebaut, d.h. Wiki-Text reinkopieren, Haken bei "Wiki-Style" setzen, ggf. Standardtitel angeben und die Fundstellen im Artikel werden wikigerecht verlinkt. Das ganze geht natürlich nur mit dem deutschen Bundesrecht. Gruß --Buzer 11:39, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Benutzer:Foerdi/Bla/Hermann

Das soll mal irgendwann ein Artikel zum Foltermord-Opfer Hermann Heibach werden. Heute gab es die Urteile http://www.zeit.de/news/artikel/2007/10/04/2392890.xml Wäre toll, wenn ihr den Artikel mit juristischer Perspektive überfliegt, also so dass es sich besser liest? Danke --ferdi . . wp:tc 13:17, 4. Okt. 2007 (CEST) http://www.zeit.de/online/2007/41/urteil-mord-gefaengnis-siegburg?page=all --ferdi . . wp:tc 14:38, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo ferdi, hast du den Text neu geschrieben oder steckt da immer noch etwas von der alten URV drinne? Wie dem auch sei, Personenartikel über Opfer aktueller Kriminalfälle haben in der Wikipedia kaum Chancen. Du solltest lieber den Kriminalfall in den Mittelpunkt rücken (vgl. Entführung von Natascha Kampusch oder Verschwinden von Madeleine McCann). Grüße -- kh80 •?!• 23:38, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Studiengebühr oder Studiengebühren

Unter Diskussion:Studiengebühr#Studiengebühr oder Studiengebühren ist die Diskussion, ob das Lemma, das bisher im Singular formuliert ist, in den Plural umbenannt werden soll, etwas „steckengeblieben“. Wer mag sie vorantreiben? --Fehlerteufel 16:15, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten