Wikipedia:Meinungsbilder/Organisationsstruktur der Arbeitsseiten

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Dieser Vorschlag soll der hohen Werbeflut in der Wikipedia einen Riegel vorschieben.

In den Löschkandidaten, zum Teil auch in der QS, häufen sich schon seit langer Zeit Einträge über Unternehmen und Produkte, die eindeutig aus Werbegründen erstellt werden. Diese werden meist völlig zu Recht gelöscht. Sie binden jedoch auf dieser Seite unnötig Manpower und sind immer wieder Gegenstand von langen Diskussionen. Außerdem überleben einige der Einträge, da sie geschickt geschrieben sind und ihr Werbesinn nicht gleich erkannt wird. Dadurch erhalten solche Unternehmen wegen der hohen Bekanntheit der Wikipedia finanzielle Vorteile gegenüber anderen.

Idee und Motivation

Die Idee ist, solchen Werbeeinträgen durch verbindliche Mindeststandards in der Qualität für bestimmte Artikelgruppen beizukommen, die deutlich über denen sonstiger Artikel liegen. Dies sollte gelten insbesondere für:

  • Unternehmen
  • Produkte von Einzelunternehmen (keine allgemein bekannten Gegenstände)
  • Personen, die nur im Bezug auf ein bestimmtes Unternehmen hin relevant sind

Überlegenswert ist eine spätere Ausweitung auf Politiker, politische Parteien, Künstler, Sportler und Vereine; da aber in diesen Bereichen kein allzu dringender Handlungsbedarf besteht, ist dies nicht Gegenstand dieses Meinungsbildes. Kommerziell aktive Kunstgruppen, z.B. Bands, und deren Produkte (z.B. Musikalben) sind jedoch als Unternehmen / Produkte zu behandeln und dadurch von dieser Regelung ebenfalls betroffen.

Auf diese Artikel sollen die Löschregeln dahin erweitert werden, dass generell Artikel aus den genannten Gruppen sofort schnellgelöscht werden dürfen, die folgende Regeln nicht erfüllen:

  • Eindeutige und belegte Darstellung der Relevanz gemäß der Relevanzkriterien
  • Verwendung von als wertend einzuordnenden Adjektiven aller Art muss ebenfalls zwingend belegt werden. Dazu zählen inbesondere solche wie "führend", "qualitativ hochwertig", etc. . Die Belege müssen aus objektiven Quellen stammen und nachprüfbar sein.
  • Enzyklopädische Darstellung: Einleitung beschreibt kurz den Gegenstand des Produkts, danach können Details wie die Unternehmensgeschichte dargestellt werden.
  • Mit WP:WSIGA kompatibler Stil. Sogenanntes "Geschwurbel" darf im Artikel nicht vorhanden sein. "QS-Fälle" werden bei Unternehmen und Produkten nicht mehr geduldet, da es unverständlich ist, warum die Autoren der Wikipedia aus Werbegründen erstellte Artikel unbezahlt verbessern müssen.

Einzelfallentscheidungen sollen trotzdem weiterhin möglich sein, insbesondere bei sehr großen Unternehmen oder sehr bekannten Produkten, bei denen ein regulärer Löschantrag gestellt werden darf, wenn Einspruch von mindestens einem Wikipedianer gestellt wird. In diesen Fällen soll nach der aktuellen Praxis zwischen Qualität und Relevanz abgewogen werden.

Relevanz dieses Meinungsbildes

Die Frage, wie stark die Löschkandidaten entlastet werden könnten: Bei einer nicht repräsentativen Analyse wurde festgestellt, dass zwischen einem Viertel und einem Drittel der LK durch diese Regel entfallen könnten:

  • 13 von 39 Artikeln am 24. September um 18:24 würden unter die Regelung fallen.
  • 13 von 60 Artikeln am 23. September
  • 21 von 65 Artikeln am 22. September
  • 20 von 71 Artikeln am 21. September

Wenn die Regelung auf Künstler und Vereine, die sich besonders gerne hier verewigen, erweitert werden sollte, wäre die Inzidenz noch deutlich höher.

Konkreter Antrag

Der Text in Wikipedia:Schnelllöschantrag wird wie folgt geändert:

Aktuell

Betroffene Stellen in den Kriterien für Schnellöschanträge:

  • Offensichtliche Werbung: Werbetexte, die offensichtlich direkt von der PR-Abteilung eines Unternehmens stammen und keine enzyklopädisch verwertbaren Inhalte enthalten

In "Kein Fall für die Schnellöschung":

  • Einseitige Sichtweise oder Schleichwerbung sind kein Fall für Schnelllöschung, da möglicherweise mit etwas Arbeit eine neutrale Version des Artikels erstellt werden könnte (siehe Wikipedia:Neutraler Standpunkt).

Vorschlag

Bei "Kriterien für die Schnellóschung":

  • Werbung aller Art: Werbetexte über Unternehmen und Produkte (darunter fallen z.B. auch kommerziell aktiver Kunstgruppen wie z.B. Bands), die offensichtlich direkt von der PR-Abteilung eines Unternehmens oder von Fans desselben stammen und folgende Kriterien nicht erfüllen:
    • Relevanz gemäß WP:RK wird eindeutig und durch nachprüfbare Quellen belegt dargestellt
    • Enzyklopädischer Stil. Wertende Adjektive (z.B. "führendes Unternehmen") müssen zwingend belegt sein.
    • Mindestmaß an Qualität: Einleitung, die den Gegenstand beschreibt.

In "Kein Fall für die Schnellöschung":

  • Einseitige Sichtweise ist, solange es sich nicht um Werbung für Unternehmen und Produkte (s.o.) handelt, kein Fall für Schnelllöschung, da möglicherweise mit etwas Arbeit eine neutrale Version des Artikels erstellt werden könnte (siehe Wikipedia:Neutraler Standpunkt).

Worum es nicht geht

Es geht hier nicht um eine Verschärfung oder sonstige Änderung der Relevanzkriterien. Eine solche ist nur auf der Relevanzkriterienseite in den dort behandelten Kategorien auszudiskutieren. Es geht nur auf die Behandlung solcher Artikel in der Löschpraxis.

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Es wird deutlich erschwert, Werbung einzustellen, wenn diese sofort schnellgelöscht werden darf.
  • Daraus folgt, dass auch die Attraktivität, solche Artikel hier einzustellen, für die in den bestimmten Unternehmen aktiven Personen sinkt.
  • Die Löschkandidatenseite wird spürbar entlastet und übersichtlicher.
  • Nervtötende Diskussionen zu grenzwertigen Themen entfallen.
  • Es besteht kein Mehrwert für die Mehrheit der Leser darin, Artikel über Unternehmen mit grenzwertiger Relevanz in der Wikipedia zu haben, sofern diese nicht eine gewisse Qualität aufweisen.
  • Artikelschreiber werden bereits von Anfang an zu einer Mindestqualität gezwungen, langes und lästiges Nachweisen der Relevanz entfällt.

Nachteile

  • Eventuell können potentiell wertvolle Beiträge zu schnell gelöscht werden. Dies sollte jedoch durch die Einzelfallklausel / Widerspruchsmöglichkeit sowie die Löschprüfung abgedeckt sein.
  • Es könnte Schwierigkeiten geben, zu bestimmen, welche Artikel unter die Gruppe fallen, z.B. bei kommerziell nicht aktiven Bands, NGOs und Genossenschaften mit vereinzelten kommerziellen Aktivitäten und Ähnlichem. Dies kann allerdings ebenfalls im Text der Schnelllöschregel genauer dargestellt werden.
  • Neulinge, die z.B. einen qualitativ minderwertigen Bandartikel einstellen, könnten vergrault werden.

Altlasten

Bei der Frage, wie mit den "Altlasten" zu verfahren sei, schlage ich folgendes vor: Für eine Übergangszeit von zwei Monaten müssen für solche Artikel weiterhin reguläre Löschanträge gestellt werden. Danach ist eine Schnellöschung zulässig.