Portal Diskussion:Recht
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Zur leichteren Bearbeitung sind einige Abschnitte ausgelagert. Um nichts zu verpassen, sei empfohlen, diese Unterseiten ggf. deiner Beobachtungsliste hinzuzufügen. Was du beim Bearbeiten der einzelnen Unterseiten jeweils beachten solltest, steht in einem Kommentar im Quelltext, den du beim Bearbeiten angezeigt bekommst.
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Auf dieser Diskussionsseite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt. Sie steht auch allgemein für Fragen und Anregungen zu rechtlichen Themen zur Verfügung.
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Ältere und erledigte/eingeschlafene Diskussionen:
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Es bestehen Überschneidungen zu Garantie. Zudem müsste der Artikel etwas mit Substanz gefüllt werden. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Wo st 01 (Diskussion • Beiträge) 21:10 , 2006-11-12 CEST)
Obliegenheit
Hallo, könntet ihr bitte euer Augenmerk mal auf Obliegenheit wenden, der Artikel naja. Er streift Sozialrecht, ist aber nur in Versicherungsrecht kategorisiert, dort liegt dann auch der Schwerpunkt. Meiner Meinung nach fehlt dem Artikel an anderer Stelle etwas an Substanz, wo ist das allgemeine Vertragsrecht, wo das Verwaltungsverfahrensrecht? Das alles könnte man ja nach einer relativ abstrakten Einleitung abhandeln, den KfZ-Versicherungsteil könnte man ja kürzen oder auslagern. -- Achates Differenzialdiagnose! 13:44 11. Jun. 2007 (CEST)
Länderkats unter Kategorie:Richter
Wenn ich das richtig verstanden habe, sollen die Länderkats Richter nach Tätigkeitsort sortieren. Warum ist dann ein Richter in Deutschland ein Deutscher? Diese Kategorien müssten fast alle umgestellt werden, am Besten müssten sie in eine Kategorie:Recht in Deutschland einsortiert werden. Gruß, Code·Eis·Poesie 08:43, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Haben wir in Deutschland Richter, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen? MMn nicht, deswegen ist ein Richter in Deutschland ein Deutscher per se. --Matthiasb 10:38, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Ok, das Argument klingt soweit ganz gut, allerdings müsste das in den Kategorienbeschreibungen deutlich werden; vor allem zusammen mit der Kat:Richter (International) sieht das mehr nach einer Sorterierung nach Ort der Tätigkeit aus, als nach Nationalität. Gruß, Code·Eis·Poesie 10:54, 30. Jul. 2007 (CEST)
Wir haben teilweise nichtdeutsche Richter in Deutschland (EU-Staaatsangehörige).--Kriddl Diskussion SG 11:04, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Sicher? § 9 DRiG "Voraussetzungen für die Berufungen":
- In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer
- 1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist, [...]
- (damit muss er allerdings nicht zwingend deutscher Staatsangehöriger sein...). § 112a (Gleichwertigkeitsprüfung) gilt nur für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst. In den Landesrichtergesetzen hab ich jetzt noch nicht nachgesehen. Nichtdeutsche Richter hätten wir dann zwar in Deutschland, aber nicht an deutschen Gerichten, sondern an internationalen (Internationaler Seegerichtshof). Aber das meint die Kategorie wohl nicht. --103II 13:41, 30. Jul. 2007 (CEST)
Der Militärfall wurde einfach aus der Nationalität-Kat rausgenommen. Ist das hier auch sinnvoll oder nicht? Code·Eis·Poesie 09:22, 15. Aug. 2007 (CEST)
Besagter Artikel benötigt mMn eine Art Definition darüber, welche Abkürzungen wir aufnehmen. Wenn wir - wie schon dort auf der Diskussionsseite geschrieben - jedes Gesetz aufnehmen, wird das extrem lang und nutzlos. (Oder weiß jemand nicht, was eine GemO oder BauO ist?) Jedenfalls sollten wir da mal was entwickeln ... -finde ich- --Chris Carter (bla|+/-) 12:11, 1. Aug. 2007 (CEST)
Hier muss mal dringend ausgebaut werden. Kats, Wikilinks, Verständlichkeit... -- Schnulli00 Huhu! 21:52, 1. Aug. 2007 (CEST)
- Löschantrag gestellt. --Bubo 容 22:45, 1. Aug. 2007 (CEST)
- Das gehört zusammen mit Postpendenz in Wahlfeststellung eingearbeitet. --103II 12:32, 2. Aug. 2007 (CEST)
Der Artikel leitet sich ab vom amerikanischen Begriffspaar "Plausible Deniability". Ist das deutsche Begriffspaar irgendjemandem als Rechtsbegriff bekannt? --Dr Möpuse 13:23, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Nein. Die Maßnahmen, die laut Artikel zur Erreichung von "glaubhafter Bestreitbarkeit" führen, können allenfalls leicht Straftatbestände erfüllen, etwa Strafvereitelung.
- Die Formulierung ist problematisch. Der Laie kann leicht dem Missverständnis erliegen, dass eine eventuelle Beweislast vom Behauptenden auf den Bestreitenden übergehen würde. Tatsächlich ist zum einen im Artikel kein Bestreiten im prozeßualen Sinne gemeint und zum anderen dem deutschen (Zivil-)Recht nur ein "substantiiertes Bestreiten" immanent: Die vom Behauptenden angeführten Beweismittel müssen seine Behauptungen dann beweisen können.
- In Bezug auf deutsches Recht scheint mir der ganze Artikelgegenstand nicht sinnvoll anwendbar zu sein. Die Einleitung sollte gekürzt werden, der Zusammenhang mit "in dubio pro reo" scheint mir Theorienfindung zu sein.
- Ein Blick auf den en-Artikel zeigt allerdings, dass ein LA für den Gesamtartikel nicht sinnvoll wäre, das Lemma scheint relevant.
- --Berlin-Jurist 15:43, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Ich würde noch weiter gehen: ich verstehe nicht einmal, was damit gemeint ist. Es wäre allenfalls sinnvoll, zu beschreiben was das im US-amerikanischen Recht oder wo auch immer bedeutet. Mir kommt es sehr seltsam vor. --103II 16:04, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Konzept, das glaubhafte Betreitbarkeit gewährleisten soll? Liest sich wie der Ratgeber für angehende perfekte Verbrecher. --wau > 18:10, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Vielleicht ist der Artikel etwas für die Qualitätssicherung? Vielleicht wird er ja in der Politologie oä. verwendet. Die juristischen Bezüge müssten aber wohl sehr intensiv überprüft werden. --Dr Möpuse 18:17, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Konzept, das glaubhafte Betreitbarkeit gewährleisten soll? Liest sich wie der Ratgeber für angehende perfekte Verbrecher. --wau > 18:10, 3. Aug. 2007 (CEST)
(BK)Hm, irgendwie passt das nicht mit dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung kaum zusammen, jedenfalls soweit es das deutsche Recht betrifft. Im angelsächsischen Recht mag das in dieser Form Sinn machen, da zumindest theoretisch die Geschworenen freizusprechen haben, wenn die Tat nicht ohne jeden ernsthaften Zweifel nachgewiesen werden kann.--Kriddl Diskussion SG 18:21, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Hab mal auch ein paar Worte auf die Diskussionsseite gesetzt. --wau > 22:26, 3. Aug. 2007 (CEST)
Urheberrecht für Config-Dateien?
Hallo, ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig.
Wäre es rechtens hierfür speziell abgeänderte Config-Dateien für die genannten Programme öffentlich ins Netz zu stellen? Gruß, --NEUROtiker 22:53, 3. Aug. 2007 (CEST)
Da der Artikel zahlreiche rechtliche Regelungen enthält, wäre ich für kritische Hinweise im Review dankbar. Gruß --Uwe G. ¿⇔? RM 13:09, 6. Aug. 2007 (CEST)
US-Rechtsfälle (erledigt)
Wie sollte man die Namen von denen übersetzen? Ich wollte bei euren Artikelwünschen einen Artikel zu Bridgeman Art Library v. Corel Corp. (en:Bridgeman Art Library v. Corel Corp.) vorschlagen, bin mir aber nicht sicher, wie der deutsche Name des Prozesses wäre (vielleicht Bridgeman − Corel?). Relevanz sehe ich als (auch die en-Wikipedia betreffende) Grundsatzentscheidung gegeben. --Gruß, Constructor 17:42, 9. Aug. 2007 (CEST)
- Lass ihn unübersetzt. Das ist eigentlich der Standard für amerikanische Rechtsfälle (s. auch Kategorie:Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten). sebmol ? ! 18:35, 9. Aug. 2007 (CEST)
- Ok, ist eingetragen. --Gruß, Constructor 18:42, 9. Aug. 2007 (CEST)
- Der Standard beruht allerdings wohl weniger darauf, dass das so sinnvoll ist, als darauf, dass man sich auf nichts anderes einigen konnte. --wau > 23:14, 9. Aug. 2007 (CEST)
- Ok, ist eingetragen. --Gruß, Constructor 18:42, 9. Aug. 2007 (CEST)
Könntet ihr wenigstens die Schreibweise mit „v.“ oder „gegen“ vereinheitlichen? --Gruß, Constructor 19:13, 12. Aug. 2007 (CEST)
- Gerade darum ging ja der Streit. Wieder andere wollten lieber "vs.". Das wurde mehrmals lang und breit diskutiert. Ich jedenfalls bin gegen "gegen". Aber nun haben wir uns nunmal darauf geeinigt, dass das jeder machen kann wie er will und damit kann ich leben. --Alkibiades 19:58, 12. Aug. 2007 (CEST)
- Notfalls vom BVerfG entscheiden lassen, wie das eingedeutscht werden muss - oder vom Duden ^^ --Gruß, Constructor 23:45, 12. Aug. 2007 (CEST)
- Die meisten Fallartikel wurden bisher eh von einem Benutzer geschrieben, und der schreibt konsequent "v.". Lass dich auch von der Zusammensetzung der Kategorie:Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten nicht beirren: die "gegen"-Lemmata sind alles Weiterleitungen auf denselben Artikel. sebmol ? ! 23:57, 12. Aug. 2007 (CEST)
- Notfalls vom BVerfG entscheiden lassen, wie das eingedeutscht werden muss - oder vom Duden ^^ --Gruß, Constructor 23:45, 12. Aug. 2007 (CEST)
Solche Lemmata solle man so belassen, wie sie im US-Sprachgebrauch benutzt werden. Dann haben interessierte Benutzer die höchste Wahrscheinlichkeit, diese Lemmata mittels Suchfunktionen zu finden.--Berlin-Jurist 00:01, 13. Aug. 2007 (CEST)
„Steuerprojekt“ im BNR - Vorab-Review erbeten
Hallo allerseits, unter Benutzer:Elkawe/Artikelprojekt-Harmonisierung der Einkommensteuer in der Europäischen Union findet sich eine Ausarbeitung, die demnächst in den ANR verschoben werden soll. Die ursprüngliche Version war nach einem Löschantrag wegen unhaltbarer Inhalte zur Überarbeitung in den Benutzernamensraum verschoben worden, diese hat jetzt in großem Umfang stattgefunden. Bedauerlicher- wie auch für mich selbst unerwarteterweise bin ich selbst momentan beruflich so eingespannt, dass mir eine detaillierte Analyse zeitlich nicht möglich ist (wie man an der gesammelten Handvoll Edits auf meinem Konto in der letzten Woche unschwer erkennen kann ...). Beim sozusagen "halb-gründlichen" Lesen sehe ich gegenüber der Urversion an vielen Stellen erhebliche Verbesserungen, aber an anderen Stellen weiterhin deutlich hervortretende Schwächen, auch fehlen mir stellenweise sowohl eine themenadäquate Ausdrucksweise wie auch der „rote Faden“ inhaltlicher Stringenz. Um aber den fleißigen Verfasser jetzt nicht im Regen stehen zu lassen, bitte ich hier darum, dass sich inhaltlich mit dem Thema zumindest in Teilen vertraute Portal-Autoren des Artikels annehmen und auf weitere Verbesserungen hinwirken. Es dankt im Voraus und grüßt Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 21:02, 10. Aug. 2007 (CEST)
- So leid es mir tut - auch weil du soviel Zeit aufgewendet hast mit deiner Begleitung: Nach wie vor kein Artikel für Wikipedia und so auch nicht verbesserungsfähig. Este 08:57, 13. Aug. 2007 (CEST)
Feldbefreiung
Hallo Kollegen, bei der Änderungsdurchsicht ist mir dies vor die Augen gekommen. Vielleicht könnt Ihr mal schauen, ob die Änderung so okay ist. Bis denn und schönes Wochenende. -- Gustavf 13:44, 11. Aug. 2007 (CEST)
- Danke! Hab es wieder eingefügt; wenn das Feld eingefriedet ist, schon, und ich halte es schon für denkbar, dass es umzäunte Versuchsfelder gibt. --103II 15:12, 11. Aug. 2007 (CEST)
Einladung zum EDV-Gerichtstag 2007
Vom 19. bis 21.09.07 findet in Saarbrücken der 16. EDV-Gerichtstag statt. Wir sind wieder mit den "Freien juristischen Internetprojekten" dabei, siehe http://www.jurawiki.de/EdvGerichtsTag2007 . Nun ist ja das Portal Recht ein besonders schönes freies juristisches Projekt und seit Jahren versuchen wir, jemanden zu finden, der das beim EDV-Gerichtstag mal vorstellen will (siehe die Einladungen von 2005 und 2006). Wir würden uns außerordentlich freuen, wenn das diesmal klappen würde! Wer Lust dazu hat, sollte sich einfach mal bei uns melden. Vielen Dank und schöne Grüße, RalfZosel
- Hätte hier außer mir noch jemand Lust, am Gesprächskreis teilzunehmen und etwas über Wikipedia zu erzählen? Es muss nicht unbedingt jemand sein, der sich mit Rechtsthemen auskennt – fundiertes Wissen über die Wikipedia sollte reichen. :-) Grüße -- kh80 •?!• 09:43, 15. Aug. 2007 (CEST)
Artikel Scientology
Hallo! In diesem Artikel (der gerade gesperrt ist) diskutiere ich gerade mit einigen Nicht-Juristen über den Artikel. Ganz konkret geht es dort (u.a.) um die Zitierweise (vgl. [[1]]. Ich habe vorgeschlagen, die im Artikel zitierten Gerichtsurteile unmittelbar zu zitieren (etwa durch Verlinkung auf die Website des Gerichts oder durch Angabe einer juristischen Fundstelle). Im Artikel werden die Gerichtsurteile aber nicht direkt zitiert, sondern nur Sekundärliteratur (etwa eine Broschüre des Familienministeriums zu einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts). Ich habe folgende Frage: Sollen bei Wikipedia tatsächlich zitierte Gerichtsurteile nicht direkt, sondern nur mit einer Sekundärliteratur zitiert werden? Oder ist es nicht besser, das Urteil direkt zu zitieren? Danke für Hilfe, --Dr Möpuse gips mir! 10:03, 13. Aug. 2007 (CEST)
- In enzyklopädischen Artikeln sind Sekundärliteratur immer brauchbarer als Primärliteratur, wenn es darum geht, Bedeutungen zu erklären. Das liegt daran, dass Primärliteratur immer interpretiert werden muss, um in den jeweiligen Themenkontext des Artikels zu passen, was wiederum eine Form von unzulässiger eigener Forschung ist. Bei Sekundärliteratur fällt dieser Interpretationsbedarf weg, weil die Interpretation der Primärquelle direkt zitiert werden kann. Im konkreten Fall von Urteilen trifft dieser Fall besonders zu, weil die Bedeutung von Urteilen nicht unbedingt eindeutig ist und deren Interpretation meist Thema umfangreicher Fachliteratur ist. sebmol ? ! 10:26, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Also, etwa im lesenswerten Artikel Bundesverfassungsgericht werden wahrscheinlich an die 100 Urteile direkt mit der Primärquelle zitiert (amtliche Sammlung BVerfGE, jur. Zeitschrift oder Webseite des BVerfG). Warum ist das dort richtig, und im Artikel Scientology werden teilweise englischssprachige Sekundärquellen zitiert. Das geht nicht ganz in meinen Kopf. --Dr Möpuse gips mir! 16:46, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Weil das vom Thema abhängt. Im Artikel zum BVerfG werden Urteile zitiert, um zu beschreiben, was das Gericht alles so entschieden hat. Für inhaltliche Zusammenfassungen sind Primärquellen sinnvoll, wenn es darum geht, die Bedeutung dieser Inhalte zu erfassen, sind Sekundärquellen zwingend erforderlich, um zu verhindern, dass Wikipedia-Autoren ihre eigenen Interpretationen in Artikeln unterbringen. sebmol ? ! 12:30, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Also, etwa im lesenswerten Artikel Bundesverfassungsgericht werden wahrscheinlich an die 100 Urteile direkt mit der Primärquelle zitiert (amtliche Sammlung BVerfGE, jur. Zeitschrift oder Webseite des BVerfG). Warum ist das dort richtig, und im Artikel Scientology werden teilweise englischssprachige Sekundärquellen zitiert. Das geht nicht ganz in meinen Kopf. --Dr Möpuse gips mir! 16:46, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Wenn ein einzelnes Urteil zitiert wird, dann natürlich nach der Primärquelle. Wenn es darum geht, die Rechtsprechung als solche oder die Bedeutung eines Urteils darzustellen, ist ein (Groß-)Kommentar die Quelle der Wahl. --h-stt !? 17:16, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Ich habe mal recherchiert. Bei der Diskussion um den Scientology-Artikel wird v.a. angeführt, WP:Q verbiete das Zitieren von Primärquellen. Ich lese WP:Q, insbesondere mit dem Verweis auf Wikipedia:Rechtsquellenverweise so, dass es natürlich zulässig ist, Gerichtsurteile zu zitieren. Oder mache ich was falsch? --Dr Möpuse gips mir! 17:31, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Ich habe mal in der WP als Meinung gelesen, dass ausschließlich Primärquellen als Quellen für eine Enzyklopädie taugen würden, Sekundärquellen hingegen überhaupt nicht. Das Gegenteil ist aber mit Sicherheit Unfug. Ich finde den oben durch Sebmol formulierten Hinweis sinnvoll.--Berlin-Jurist 18:28, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Ich habe mal recherchiert. Bei der Diskussion um den Scientology-Artikel wird v.a. angeführt, WP:Q verbiete das Zitieren von Primärquellen. Ich lese WP:Q, insbesondere mit dem Verweis auf Wikipedia:Rechtsquellenverweise so, dass es natürlich zulässig ist, Gerichtsurteile zu zitieren. Oder mache ich was falsch? --Dr Möpuse gips mir! 17:31, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Gerade bei so sensiblem Themen finde ich eine Angabe der Primärquelle geradezu zwingend. Wie das überwiegend gewertet wird, ist natürlich auch gut zu wissen, es sollte aber jedem die Möglichkeit offenstehen, sich über die Bedeutung einer Entscheidung selbst ein Bild zu machen. --103II 21:13, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Danke für die Hinweise. Wenn sich jemand das [[2]] angucken könnte, wäre ich dankbar. Es scheint bei diesem Artikel unglaublich schwierig zu sein, auch nur zu einem Komma einen Konsens hinzukriegen. Da bin ich für jede Hilfe dankbar. --Dr Möpuse gips mir! 12:05, 14. Aug. 2007 (CEST)
In rechtswissenschaftlichen Texten würde es niemandem einfallen, Gesetze oder Gerichtsentscheidungen vom Hörensagen in irgendeinem diese diskutierenden Aufsatz zu zitieren. Selbstverständlich zitieren alle Autoren juristischer Fachliteratur Primärquellen nur direkt.
Falls dies bei Wikipedia anders gesehen wird, ist das aus der Sicht selbstverständlich üblicher Verfahren in der Rechtswissenschaft bemerkenswert.
Als Grund hierfür wird oben angeführt, dass Gerichtsurteile der Interpretation zugänglich seien.
Eben deshalb muss aber das Original zitiert werden und nicht die Interpretation eines anderen Autors. Das gilt vor allem für den Fall, dass in der Sekundärquelle das Urteil nicht nur einfach abgeschrieben, sondern durch eigene Ideen des betreffenden Autors ergänzend interpretiert wird.
Diese stehen nämlich nicht im Urteil. Das Zitat "Bundesverfassungsgericht in der Interpretation von Autor XY" gesteht diesem Autor eine Befugnis zu, die er nicht hat, nämlich den Inhalt von Gerichtsurteilen zu bestimmen. Diese Befugnis liegt allein bei den hierzu von der Verfassung ermächtigten Gerichten.--Karl-Friedrich Lenz 09:00, 17. Aug. 2007 (CEST)
- Das Problem ist jedoch, daß wir Urteile nicht selber interpretieren dürfen, sondern nur Interpretationen anderer wiedegeben dürfen. In Wikipedia werden keine rechtswissenschaftlichen Texte verfaßt. -- Der Stachel 09:19, 17. Aug. 2007 (CEST)
- Bitte unterscheidet zwischen der Wiedergabe eines Zitates aus dem Urteil, die selbstverständlich nach der Primärquelle zu erfolgen hat, und einer Beurteilung der Bedeutung oder einer Interpretation der Aussage des Urteils, die nicht vom Wikipedia-Autor stammen darf, sondern mit einer zuverlässigen Sekundärquelle belegt werden muss. Können wir uns darauf einigen? --h-stt !? 10:27, 17. Aug. 2007 (CEST)
- Das halte ich für eine sinnvolle Unterscheidung, die ebenso auch für Zitate von Gesetzestexten gilt. Auch dort wird der Text selbst im Original zitiert, während Aussagen zur Auslegung mit Sekundärliteratur belegt werden.--Karl-Friedrich Lenz 06:11, 18. Aug. 2007 (CEST)
- Ich halte dieses Ergebnis auch für verallgemeinerungsfähig. Wäre es nicht angezeigt, es hier [[3]] einzuarbeiten? --Dr Möpuse gips mir! 09:35, 18. Aug. 2007 (CEST)
hallo, heute wurde dieser artikel nach wilden herumeditieren und POV-lastigen einträgen einer IP halbgesperrt. könnte jemand mal den artikel sich zu herzen führen? vielen dank im vorraus--Flyingtrigga 15:02, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Wird erledigt. Hab mal eine Seminararbeit darüber geschrieben... --103II 21:17, 13. Aug. 2007 (CEST)
- bei euch geht es ja schnell :), ich denke der artikel passt jetzt zum lemma, wenn da noch jemand der meinung ist kann das bapperl ja raus und vielen dank--Flyingtrigga 22:28, 14. Aug. 2007 (CEST)
Einleitung muss prägnanter gestaltet werden, es taucht nirgendwo in der Einleitung das Lemma wieder auf; wikifizierung des Artikels --Skyman gozilla Bewerte mich! 13:32, 15. Aug. 2007 (CEST)
- Sei mutig! --Bubo 容 19:20, 15. Aug. 2007 (CEST)
- Vielleicht wäre ja auch "Haftung des Aufsichtspflichtigen" das bessere Lemma. --wau > 22:35, 15. Aug. 2007 (CEST)
Von der QS in die Löschdiskussion. Für Laien schwierig einschätzbar. Bitte Stellung nehmen, ggf. Überarbeiten oder als Baustelle annehmen oder was auch immer. --Cup of Coffee 10:51, 18. Aug. 2007 (CEST)
- Hab´s mal überarbeitet. --103II 17:44, 22. Aug. 2007 (CEST)
- Der Begriff Gesinnnungsstrafrecht ist meist politischer Kampfbegriff. Die Änderungen von 103II finde ich zwar sämtlich gut. Ich bin mir aber nicht sicher, ob der Löschantrag nicht vielleicht doch begründet ist. Denn vieles in dem Artikel kommt mir wie Theorienfindung vor. --Dr Möpuse gips mir! 10:33, 23. Aug. 2007 (CEST)
Mutter Erde-Prozess beendet
Heute ist das Urteil im Mutter Erde-Prozess ergangen, einen Artikel, der auch kurz rechtliche Konsequenzen erläutert, habe ich in den Wikipedia:Kurier eingestellt.--Berlin-Jurist 19:58, 20. Aug. 2007 (CEST)
- Es wundert mich doch sehr, dass es bei sowas überhaupt zur Anklage gekommen ist. Weißt du da näheres zu den Umständen? Mir war so, als hätte ich mal gelesen, dass ein Wikipedianer den angezeigt hat. Ich halte die rechtliche Bewertung aber ohnehin für zweifelhaft. Soll jetzt das Einbinden von Links bereits den Tatbestand des § 184 StGB erfüllen? Ich habe gerade mal aus Interesse bei Tröndle/Fischer53 Aufl., § 184 Rn. 28 nachgeschlagen. Da steht, dass das recht problematisch ist. Und wenn man dann noch bedenkt, dass die Sachlage recht schwer zu verstehen ist und das nach außen doch eher als Lappalie erscheint, ist es schon erstaunlich, dass das Verfahren nicht vorher irgendwie eingestellt wurde. --Alkibiades 20:57, 20. Aug. 2007 (CEST)
- Es war in der Tat ein Benutzer und ehemaliger Admin, der sich da engagiert hat. Einer Beurteilung solchen Verhaltens enthalte ich mich. sebmol ? ! 21:03, 20. Aug. 2007 (CEST)
- Habe auch gerade gesehen, dass BJ meine Rechtsfrage schon anderweitig beantwortet hat [4]. Kann man zwar so sehen, ich halte es aber für problematisch. --Alkibiades 21:24, 20. Aug. 2007 (CEST)
- Mir ist dabei reichlich unklar, wieso die Verlinkung von einer Seite, die sich wissenschaftlich mit dieser Website auseinandersetzt, strafrechtlich verfolgt werden sollte. Mein Verständnis war bisher, dass das Verbreitungsverbot von Pornografie unter Minderjährigen nicht greift, wenn es um Wissenschaft geht. Aber ich bin auch kein Jurist. sebmol ? ! 21:29, 20. Aug. 2007 (CEST)
- In der Tat hat ein - übrigens ehemaliger - Admin den Fall zur Anzeige gebracht. Ich stehe mit ihm auch in laufendem Kontakt. Er steht zu seinem Handeln, dennoch habe ich mich entschlossen, seinen Namen im Artikel nicht zu erwähnen, man braucht auch keine unnötigen Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen. Ich selbst habe auch seit längerem konstruktiven, wenngleich nicht freundschaftlichen, Kontakt mit ME, z.B. per E-Mail.
- Die Zweifel von Alkibiades und sebmol sind sehr ernst zu nehmen. Man muss aber sorgfältig zwei Dinge unterscheiden: Die Privatmeinung zum Thema, und die Ansicht, die man seinem Handeln in der WP zu Grunde legt. Ich persönlich bin der Ansicht, dass der "Jugendschutz" vom deutschen Recht her vollkommen wirkungslos angegangen wird: Jedes Kind erreicht mühelos ausländische Seiten, von denen sie "geschützt" werden müssten, dies führt nur dazu, dass einseitig deutsche Anbieter Fesseln angelegt bekommen, weiterhin empfinde ich den Schutzumfang als zu weitgehend und unnötig einengend.
- In der WP lege ich mir als sachkundiger Strafrechtler jedoch selbst eine gewisse "Fürsorgepflicht" auf, natürlich ohne diese im Rechtssinne zu haben. Da ich aber etwa genau weiss, dass es schon öfter zu Anklagen und auch zu Verurteilungen gekommen ist, wenn jemand einen Hotlink auf eine z.B. pornografische Seite gesetzt hat, habe ich im PornoTube Fall den Link entfernt und dies entsprechend begründet - das schützt ggf. auch den Einsteller vor strafrechtlichen Konsequenzen. Änliche Konstellationen ergeben sich z.B. beim Verlinken von Seiten mit volksverhetzendem Inhalt. Strafrecht ist eben noch etwas anderes, als wenn jemand "nur" Gefahr läuft, etwa wegen einer URV zivilrechtlich verklagt zu werden.
- Es macht in rechtlicher Hinsicht einen Unterschied, ob jemand einen Hotlink setzt, oder ob nur eine URL ausgeschrieben wird, diese aber eben nicht als Hotlink direkt "anklickbar" ist. Leider kann man nicht so weit gehen zu sagen, dass "nur" die URL ohne Hotlink unproblematisch sei.
- Sebmol spricht das Wissenschaftsprivileg an. Gemeint ist wohl § 86 Absatz 3 StGB, auf den in verschiedenen Normen verwiesen wird. Auf diese Regelung beziehen wir uns etwa mit dieser Lösung, die unter meiner Mitwirkung entstanden ist und meiner Ansicht nach gerichtsfest sein müsste.
- Hinsichtlich Pornografie liegt die Sachlage anders: Z.B. ein Bild, das einen erigierten Penis zeigt, ist im Rahmen eines wissenschaftlichen Werkes von Vornherein keine Pornografie. Ein "Privileg" ist insofern unnötig. Im Rahmen einer Sexseite wird ein sichtbarer erigierter Penis hingegen sehr wohl als pornografisch angesehen. Daraus folgt, dass wir zwar Bilder in der WP verwenden dürfen, die bei uns - im wissenschaftlichen Kontext - keine Pornografie sind, obwohl dasselbe Bild im Kontext einer Sexseite sehr wohl pornografisch ist. Dementsprechend verbieten sich aber auch Links auf pornografische Seiten - am dortigen pornografischen Charakter ändert auch die Verlinkung von einer wissenschaftlichen Seite aus nichts - es würde sich trotzdem um eine Verlinkung einer pornografischen Seite handeln, und das wird eben wohl doch oft als strafrechtlich relevant angesehen.
- --Berlin-Jurist 17:12, 21. Aug. 2007 (CEST)
- Zu dem Setzen von Weblinks fiel mir noch Heise vs. Musikindustrie ein, siehe AnyDVD. Im Artikel SlySoft ist der Weblink zur Herstellerseite nur ausgeschrieben, nicht gesetzt. -- Cherubino 00:57, 22. Aug. 2007 (CEST)
- Korrekt, dieses - meiner Privatmeinung nach übrigens unrichtige - Urteil ist in Hinblick auf Linksetzung sehr bekannt und kontrovers diskutiert worden. Man muss aber sorgfältig beachten, dass es sich dort um ein Verfahren des Zivilrechts und nicht des Strafrechts handelte.--Berlin-Jurist 14:46, 22. Aug. 2007 (CEST)
- Mit Privileg von Wissenschaft und Lehre bzg Jugendschutz ist vermutlich §18 III Nr. 2 JuSchG gemeint. --h-stt !? 15:46, 22. Aug. 2007 (CEST)
- Diese Norm kann man in der Tat am ehesten mit dem Begriff "Wissenschaftsprivileg" in Verbindung bringen. Leider bringt sie uns nicht voran, da dort nur geregelt wird, wann aufgrund dieses Privilegs im Ergebnis ein Link gar nicht als jugendgefährdend behandelt wird. Hier geht es darum, wie mit Links, die bereits als jugendgefährdend feststehen, umgegangen werden kann. Die Norm bewahrt allenfalls die Wikipedia davor, ihrerseits als "jugendgefährdend" in die Liste aufgenommen zu werden.--Berlin-Jurist 15:55, 22. Aug. 2007 (CEST)
- Zu dem Setzen von Weblinks fiel mir noch Heise vs. Musikindustrie ein, siehe AnyDVD. Im Artikel SlySoft ist der Weblink zur Herstellerseite nur ausgeschrieben, nicht gesetzt. -- Cherubino 00:57, 22. Aug. 2007 (CEST)
Scheint mir überarbeitungsbedürftig zu sein. Bevor sich hier jemand diskriminiert fühlt, könnte eine fachkundige Hand hilfreich sein. --Pelz 23:48, 21. Aug. 2007 (CEST)
Infobox für Europäisches Sekundärrecht
Ist eigentlich geplant für Europäisches Sekundärrecht Kategorie:Europäisches Sekundärrecht eine Infobox einzuführen?
Fände das ganz sinnvoll. Habe bisher nur selbstgebastelte Sachen für einzelne Artikel gefunden (Bsp.:Europäische Datenschutzrichtlinie). Bin zwar net sehr versiert, würde aber mal versuchen, so etwas zu entwerfen, sofern das gewünscht ist. Alternativ wäre auch eine Anpassung der Infobox Gesetz hin zu einer allgemeinen Infobox Rechtsquelle mit allem drum und dran (mit einer Menge optionaler Parameter natürlich) denkbar.
Wie ist Eure Meinung dazu? --Lapicida 12:04, 23. Aug. 2007 (CEST)
- Die "selbstgebastelten Sachen" beruhen auf Wikipedia:Formatvorlage Gesetz, mit der wir früher die deutschen Gesetze versehen haben. Sie war bisher etwas komplizierter (unnötige mehrfache Wiederholung der Farbangaben), ich habe sie mal verbessert, ebenso bei Europäische Datenschutzrichtlinie. Eine echte Infobox wie Vorlage:Infobox Gesetz ist gegenüber dieser Formatvorlage zwar bequemer, weil man sich nicht um das Layout kümmern muss. Andererseits hat sich bei den Infoboxen erwiesen, dass diese weniger flexibel sind. Eine Zeile abweichend zu benennen oder eine zusätzliche Zeile einfügen, was im Einzelfall einmal sinnvoll sein kann, ist nicht möglich oder nur teilweise, wenn man entsprechend optionale Parameter einbaut oder sogar einen frei benennbaren optionalen Parameter, was nicht ganz einfach sein dürfte. Man muss halt vorhersehen, was man möglicherweise braucht. Die Vorgehensweise mit der Formatvorlage hatte den Vorteil, wenn man etwas zusätzlich gebraucht hat, konnte man es einfach hinzufügen. Bei der Infobox muss man alle denkbaren Fälle vorhersehen. Aber vermutlich haben wir bereits genug Anwendungsfälle, aus denen man die nötigen Felder ersehen kann. Fazit: Am besten wäre eine komplett funktionierende Infobox für alle Anwendungsfälle. Als kleinere Lösung wäre auch schon eine speziell für Europarecht maßgeschneiderte Formatvorlage eine gewisse Verbesserung. --wau > 17:10, 23. Aug. 2007 (CEST)
- Hallo allerseits. Habe mal Vorlage:Infobox Verordnung (EG) und bei Dublin-II-Verordnung eingebaut. Mit der Bitte um Durcsicht und evtl. Verbesserungsvorschläge. Sobald ich dazu komme, würde ich auch etwas für die Richtlinien erstellen.--Lapicida 12:05, 24. Aug. 2007 (CEST)
Unverständlicher Artikel TheK ? 14:57, 24. Aug. 2007 (CEST)
- Ist der Witz am Fall nicht das Problem des Vorrangs der Leistungskondiktion??? Im übrigen ist ähnlich wie bei der Fräsmaschine sehr zweifelhaft, ob wir solche Artikel brauchen. Wenn ich das selbst nur noch mühsam zusammenbekomme (kann aber auch an der Uhrzeit liegen), dann dürfte die vielzitierte Oma ernste Probleme haben. --103II 01:27, 25. Aug. 2007 (CEST)
BGB Weiterleitungsseite BKL III
Ich möchte kurz auf die Diskussion:BGB (Begriffsklärung) hinweisen. --chvickers 15:21, 24. Aug. 2007 (CEST)