Tierseuche

durch Krankheitserreger hervorgerufene Erkrankung von Tieren
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Eine Tierseuche ist eine durch Krankheitserreger hervorgerufene, übertragbare und sich meist schnell verbreitende Erkrankung von Tieren, die eine Bedrohung für die betroffene Tierart darstellt. Bei der Begattung übertragene Infektionskrankheiten werden auch als „Deckseuchen“ bezeichnet. Nur einige der als Tierseuche eingestuften Erkrankungen stellen eine direkte Infektionsgefährdung für den Menschen im Sinne einer Zoonose dar. Die meisten Tierseuchen, insbesondere bei Nutztieren, verursachen hohe wirtschaftliche Schäden und sind eine Bedrohung für die Nahrungsgrundlagen des Menschen. Weitere ökonomische Verluste entstehen durch Handelsbeschränkungen im Falle eines Ausbruchs. Dies war auch Anlass für die Gründung der ersten tierärztlichen Ausbildungsstätten im 18. Jahrhundert und damit für die Etablierung der akademischen Ausbildung des Tierarzts sowie für den Aufbau staatlicher Veterinärbehörden.

Seuchenverordnung von Ravensburg aus dem 18. Jahrhundert

Bekämpfung von Tierseuchen

Für die Bekämpfung der Tierseuchen gelten besondere nationale gesetzliche Regelungen, in der Europäischen Union auch supranationale. Diese Rechtsbestimmungen regeln eine Melde- oder Anzeigepflicht sowie die einzuleitenden Maßnahmen. Für die meisten Tierseuchen besteht eine Bekämpfungspflicht.

Die Bekämpfungsmaßnahmen richten sich nach den Eigenarten der Ausbreitung der jeweiligen Tierseuche (Epizootiologie). Ihre Anweisung und Durchsetzung obliegen den staatlichen Veterinärbehörden, die auf der Basis der gesetzlichen Regelungen erfolgt. Beim grenzüberschreitenden Verkehr von Tieren und Tierprodukten arbeiten die Veterinärbehörden mit der Zollverwaltung zusammen.

 
Die eindeutige Kennzeichnung von Tieren ist ein wichtiges Mittel zur Aufklärung der Verbreitungswege von Tierseuchen und zur Identifizierung potentiell infizierter Tiere.

Die Tierseuchenüberachung umfasst dabei auch vorbeugende Maßnahmen (Seuchenprophylaxe). Dazu gehören die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs von Tieren und Tierprodukten, die Überwachung von Viehmärkten und Tierprodukte verarbeitenden Betrieben, die Kennzeichnung von Tieren und Erzeugnissen, das Führen von Deckregistern, Festlegungen zur Fachkunde von in einem Viehbestand beschäftigten Personen (dieses gilt nach § 17g TierSG zum Schutz vor der Ornithose auch für Halter von Papageien), Festlegungen zu Bau, Betrieb und Zulassung von Tierhaltungen, Tierprodukte verarbeitenden, tierabfallentsorgenden und futtermittelererzeugenden Betrieben.

 
Geflügelpest-Desinfektionsschleuse

Bei Verdacht oder Ausbruch einer Tierseuche können eine Reihe von Maßnahmen angeordnet werden. Dabei dürfen die Vetrinärbehörden selbst verfassungsmäßige Rechte wie die Unverletzbarkeit der Wohnung vorübergehend außer Kraft setzen. Es muss nicht einmal der Bestand selbst von der Seuche betroffen sein, sondern auch Zustallungen aus betroffenen Beständen oder die Lage in einem Seuchengebiet können hinreichend sein. Maßnahmen sind beispielsweise die Anordnung diagnostischer Untersuchungen, die Absonderung erkrankter und ansteckungsverdächtiger Tiere (Quarantäne), das Verbot oder Beschränkungen des Tier-, Personen- oder Fahrzeugverkehrs, das Verbot der Außenhaltung (Stallpflicht), die Einrichtung von Sperrzonen, die Anordnung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Impfungen und anderen Behandlungen sowie Festlegungen zur Beseitigung von Tierkadavern, -produkten und -abfallprodukten. Für einige Erkrankungen existieren Behandlungs- und Impfverbote, um deren unbemerkte Ausbreitung zu verhindern. Dies führt zu Teil zu Massentötungen („Keulung“) von infizierten, infektionsgefährdeten oder auch nur prinzipiell empfänglichen Tieren. Solche Fälle stoßen bei für den Menschen vollkommen ungefährlichen Seuchen, für die auch Impfstoffe existieren (beispielsweise Klassische Schweinepest), nicht immer auf Akzeptanz in der Bevölkerung oder gar in Fachkreisen.

Organisation der Tierseuchenbekämpfung

OIE

Die World Organisation for Animal Health (OIE) ist für die internationale Beobachtung und Kontrolle der Tierseuchen zuständig. Die hier organisierten Länder melden nachgewiesene Erkrankungen an diese Organisation, wo sie gesammelt und die Informationen den Veterinärbehörden zugänglich gemacht werden.

 
Maul- und Klauenseuche – eine weltweit als sehr gefährlich eingestufte Tierseuche

Die OIE stufte bis Ende 2004 Tierseuchen in 2 Gruppen ein:

  1. Liste A enthielt 15 meldepflichtige Tierseuchen, die das Potential für eine ernsthafte und schnelle internationale Ausbreitung sowie ernsthafte ökonomische oder gesundheitspolitische Folgen haben. Sie spielen daher eine große Rolle beim Handel mit Tieren und Tierprodukten. Dazu gehörten Maul- und Klauenseuche, Vesikuläre Schweinekrankheit, Pest der kleinen Wiederkäuer, Lumpy-skin-Krankheit, Blauzungenkrankheit, Afrikanische Pferdepest, Klassische Schweinepest, Newcastle-Krankheit, Stomatitis vesicularis, Rinderpest, Lungenseuche der Rinder, Rifttal-Fieber, Pockenseuche der Schafe und Ziegen, Afrikanische Schweinepest und Geflügelpest.
  2. Liste B enthielt 93 Tierseuchen, die eine ökonomische oder gesundheitspolitische Bedeutung, aber einen weniger dramatischen Einfluss auf den Handel mit Tieren und Tierprodukten haben.

Diese Einteilung wurde jedoch aufgegeben, so dass nunmehr alle Tierseuchen in einer einheitlichen Liste geführt werden.

Europäische Union

 
Tollwut – eine bei vielen Tierarten und dem Menschen tödlich verlaufende Viruskrankheit

In der Europäischen Union wird eine Harmonisierung der tierseuchenrechtlichen Bestimmungen angestrebt. Das EU-Recht zur Tiergesundheit wird vom Rat verabschiedet, wenn Fragen der Lebensmittelsicherheit betroffen sind, wird auch das Europäischen Parlament einbezogen. Der Rat hat eine Reihe von Rechtsakten zur Erfassung und Bekämpfung von Tierseuchen erlassen, die unmittelbar in den Mitgliedsländern gelten. Die Durchführung von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen obliegt jedoch nach wie vor den jeweiligen Behörden der Mitgliedsländer. Hinsichtlich der Zoonosenbekämpfung stellt die Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. November 2003 die wichtigste Rechtsgrundlage dar. Darüber hinaus existieren eine Vielzahl von Richtlinien für einzelne Erkrankungen.

Die EU-Regelungen stellen Mindeststandards dar. Sie können durch nationales Recht verschärft werden, um eine erstmalige Einschleppung zu verhindern, wie beispielsweise im Vereinigtem Königreich bei der Tollwut, oder um eine Tierseuche durch Bestandssanierungen im Land auszumerzen. Verschiedene Sanierungsprogramme der Mitgliedsländer werden durch EU-Mittel finanziell unterstützt. Die EU erteilt auch den Status der Seuchenfreiheit von einer bestimmten Tierseuche.

Seit den 1980ern-Jahren setzt die Europäische Union verstärkt auf Bestandstötungen zur Ausmerzung der hochansteckenden Tierseuchen. Impfungen und Notimpfungen werden als ungeeignet betrachtet, da sie zu einer unbemerkten Erregerpersistenz führen können. Ein weiterer Grundsatz der Tierseuchenbekämpfung ist das „Regionalisierungskonzept“. Hierbei werden innerhalb der Mitgliedsländer Gebiete definiert, die im Falle eines Seuchenausbruchs gesperrt werden.

Mit ANIMO/TRACES unterhält die EU eine zentrale Datenbank zur Registrierung von tierhaltenden Betrieben, Identifizierung von Tieren und Kontrolle des Handelsverkehrs mit Tieren und Tierprodukten. Die Europäische Kommission betreibt darüber hinaus ein Meldesystem für Tierkrankheiten (Animal Disease Notification System, ADNS), an dem nicht nur die Mitgliedsstaaten, sondern auch Beitrittskandidaten, Bewerber, die Schweiz, Island und Norwegen teilnehmen.

International arbeitet die EU eng mit den weltweiten Organisationen zusammen. Alle Mitgliedstaaten der EU sind auch Mitglied der OIE.

Deutschland

Tierseuchen sind in Deutschland durch das Tierseuchengesetz (TierSG), augenblicklich gültige Fassung vom 22. Juni 2004, und eine Reihe von Verordnungen geregelt. Die Durchsetzung obliegt den Veterinärbehörden (Amtstierarzt); die Bundeswehr, das Friedrich-Loeffler-Institut, das Bundesinstitut für Risikobewertung, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und das Paul-Ehrlich-Institut sind für die von ihnen gehaltenen Tiere selbst verantwortlich (§ 3 TierSG). Das Friedrich-Loeffler-Institut ist als Bundesoberbehörde auch für die Zulassung von Impfstoffen sowie für epidemiologische Untersuchungen, die Untersuchung von ex- und importierten Tieren und Tierprodukten, die Forschung auf dem Gebiet der Tierseuchen, die Aktualisierung der jeweiligen Rechtsvorschriften nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, das Verfassen des Tiergesundheitsjahresberichts und als nationales Referenzlabor für die Diagnostik von Tierseuchen zuständig.

 
Bienenwabe mit Larven des Kleinen Beutenkäfers – in Deutschland anzeigepflichtig

Tierseuchenbedingte Schäden und die Kosten von Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen werden entsprechend der §§ 66–72 TierSG zumindest teilweise von den Tierseuchenkassen übernommen. Für Verstöße (auch versuchte) gegen das Tierseuchengesetz kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden (§§ 74–77 TierSG ).

Anzeigepflichtige Tierseuchen

Eine Reihe von Tierseuchen sind in Deutschland anzeigepflichtig, das heißt jeder Tierhalter oder in Tierbeständen arbeitende Fachkräfte sind verpflichtet, bei einem entsprechenden Verdacht der zuständigen Behörde unverzüglich Kenntnis davon zu geben (§ 9 TierSG). Die Diagnose stellt der Amtstierarzt, der auch die einzuleitenden Diagnose- und Bekämpfungsmaßnahmen anordnet. Die anzeigepflichtigen Tierseuchen werden durch eine Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen (TierSeuchAnzV) jeweils aktuell festgelegt.

 
Vogelpocken – in Deutschland meldepflichtig

Meldepflichtige Tierseuchen

Andere Tierseuchen sind in Deutschland meldepflichtig. Dies dient vor allem der Statistik und Seuchenbeobachtung. Wird die Tierseuche zu gefährlich, kann sie in den Stand „Anzeigepflichtige Tierseuche“ erhoben werden. Die meldepflichtigen Tierseuchen werden durch eine Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten jeweils aktuell angepasst (letzte gültige Fassung vom 20. Fezember 2005). Der entscheidende Unterschied zu anzeigepflichtigen Tierseuchen besteht darin, dass nicht der bloße Verdacht anzeigepflichtig ist, sondern erst die nachgewiesene Erkrankung gemeldet wird.

Österreich

In Österreich regelt die Prävention von und die Maßnahmen bei Tierseuchen das Tierseuchengesetz (TSG) 1909/2006 sowie eine Reihe von Einzelverordnungen. Oberste Autorität bei der Tierseuchenbekämpfung ist der Bundeskanzler, insbesondere bei der Einfuhr- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten. Er bestellt auch Grenztierärzte. Spezielle Schutzmaßnahmen können vom zuständigen Bundesministerium angewiesen werden. Bei Tieren der Militärverwaltung und Staats-Pferdezuchtanstalten sind diese Einrichtungen selbst für die Tierseuchenbekämpfung zuständig.

Vollzugsorgan für das TSG ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. Sie organisiert im Falle eines Seuchenausbruchs die entsprechenden Maßnahmen und entsendet im Regelfall einen Amtstierarzt, der mit dem Gemeindevorsteher, gegebenenfalls mit zwei Vertrauensmännern der Gemeinde, eine Seuchenkommission bildet (§ 21 TSG). Der jeweilige Landeshauptmann muss mindestens einmal jährlich eine Schulung zur Tierseuchenbekämpfung für Amts- und praktische Tierärzte organisieren.

 
Varroamilben auf einer Bienenpuppe – bei seuchenhaftem Auftreten in Österreich anzeigepflichtig

Jeder Halter oder Betreuer von Tieren ist zur Anzeige eines Seuchenverdachts beim Bürgermeister oder der Polizei verpflichtet, die sie an die an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitermelden, Tierärzte melden einen entsprechenden Verdacht direkt an diese. Größere Tierhaltungen, der Tierhandel, Sammelmolkereien sowie der Transport von Wiederkäuern, Einhufern und Schweinen unterliegen der Kontrolle der Bezirksverwaltungsbehörden.

Kosten für Verluste und angewiesenen Tötungen sowie Schäden an Inventar infolge von Desinfektionsmaßnahmen werden nach §§ 48–60 erstattet, eine Ausnahme stellen Tötungen infolge Räude bei Einhufern und bei Fischseuchen dar sowie Tiere die bereits zur Schlachtung abgeliefert sind. Verstöße gegen das TSG können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen oder Geldstrafen bis zu 4.360 Euro bestraft werden (§§ 63, 64 TSG).

Anzeigepflichtige Seuchen sind in § 16 TSG (21 Erkrankungen) sowie weiteren Einzelgesetzen und -verordnungen geregelt. Prinzipiell ist aber jede seuchenhafte Erkrankung nach § 17 TSG anzeigepflichtig. Zoonosen unterliegen nach dem Zoonosengesetz einer Überwachungspflicht. Darüber hinaus unterliegen eine Reihe von Tierseuchen auf der Grundlage von Einzelverordnungen und Kundmachungen durch regelmäßige Untersuchungen einer Untersuchungspflicht beziehungsweise Überwachung durch stichprobenartige Kontrollen in Beständen, mit dem Ziel anerkannt seuchenfreie Bestände aufzubauen. Bei Auftreten anderer als in § 16 TSG geregelter seuchenartiger Erkrankungen legt der Bundeskanzler per Verordnung fest, welche Maßnahmen des TSG Anwendung finden, soweit dies nicht bereits durch seuchenspezifische Rechtsakte geregelt ist.

Schweiz

Die Tierseuchenbekämpfung ist in der Schweiz durch das Tierseuchengesetz (TSG) geregelt. Sie ist kantonal organisiert, flankierende Maßnahmen regelt bei hochansteckenden Tierseuchen der Bundesrat. Die Tierseuchenpolizei wird vom Kantonstierarzt geleitet, dem weitere amtliche Tierärzte unterstellt sein können. Die Kantone können Viehinspektionskreise bilden und dafür zuständige Viehinspektoren einsetzen. Sie benennen auch Bieneninspektoren und Wasenmeister. Die zuständigen Organe haben die Rechtsbefugnisse der gerichtlichen Polizei (Art. 8 TSG). Im- und Exporte sowie der Transit von Tieren und Tierprodukten werden vom Bundesamt für Veterinärwesen beaufsichtigt. Die Forschung auf dem Gebiet der Tierseuchen obliegt dem Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI). Für die Tierseuchen sind vom Bund Referenzlabororatorien benannt.

Jeder der mit Tieren umgeht ist verpflichtet, einen Seuchenverdacht umverzüglich an einen Tierarzt beziehungsweise dem Bieneninspektor zu melden (Art. 11 TSG). Für Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Hunde besteht Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Jedes Tier, das einen Bestand verlässt, benötigt ein Begleitdokument. Darüber hinaus müssen alle Besamungen dokumentiert werden. Der gesamte Tierverkehr wird in einer zentralen Datenbank erfasst.

Die Kosten von Bekämpfungsmaßnahmen werden ganz oder teilweise von den Kantonen erstattet, bei hochansteckenden Seuchen vom Bund (Artt. 31–38 TSG). Verstöße gegen das TSG können mit bis zu 8 Monaten Haft oder Geldbußen bis zu 20.000 SFr, bei gewerbsmäßigen Tierhaltern mit dem doppelten Satz geahndet werden (Arrt. 47–52).

In der Schweiz werden Tierseuchen nach dem TSG in vier Gruppen eingeteilt:

  1. Hochansteckende Tierseuchen (gemäß der ehemaligen Liste A des Internationalen Tierseuchenamts)
  2. Auszurottende Seuchen (bereits durch Bekämpfungsprogramme weitgehend ausgerottet)
  3. Zu bekämpfende Seuchen (nicht eliminierbare Krankheiten, Bekämpfung zielt auf eine Schadensbegrenzung)
  4. Zu überwachende Seuchen (Meldepflicht)

Übersicht zum Rechtstatus der Tierseuchen im deutschsprachigen Raum

Rechtliche Einordnung OIE-gelisteter Tierseuchen in Deutschland, Österreich und Schweiz
(AP = anzeigepflichtig, MP = meldepflichtig, UP = Untersuchungspflicht, Ü = Überwachung, Gr. = Gruppe)
Tierseuche Tierart Erreger Zoonose Status D Status A Status CH
Acarapidose Bienen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Acarapis woodi nein ohne AP[1] Gr. 4
Actinobacillose der Schweine Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.A. pleuropneumoniae nein ohne ohne Gr. 3
Affenpocken Affen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Orthopoxvirus simiae ja AP ohne[2] ohne[2]
Afrikanische Pferdepest Pferde Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.African Horse Sickness Virus nein AP AP[3] Gr. 1
Afrikanische Schweinepest Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Afrikanisches Schweinepest-Virus nein AP AP[4] Gr. 1
Ansteckende Blutarmut der Einhufer Pferde Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Equine infectious anemia virus nein AP AP Gr. 2
Ansteckende Blutarmut der Lachse Lachse Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Infectious Salmon Anemia Virus nein AP AP[5] Gr. 2
Ansteckende Gebärmutterentzündung Pferde Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.T. equigenitalis nein MP ohne Gr. 3
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Ansteckende Schweinelähmung Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Porcines Teschovirus nein AP AP Gr. 4
Aujeszkysche Krankheit viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Suid Herpesvirus 1 nein AP AP[6] Gr. 2
Bienenbeutenkäferbefall Bienen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Aethina tumida nein AP AP Gr. 4
Befall mit der Tropilaelaps-Milbe Bienen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Tr. clareae und Tr. koenigerum nein AP AP Gr. 4
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Beschälseuche Pferde Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Trypanosoma equiperdum nein AP AP Gr. 2
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Bläschenausschlag der Pferde Pferde [[Herpes (Pferd)#Equines Herpesvirus 3 (EHV-3)|Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Equines Herpesvirus 3]] nein ohne AP ohne
Blauzungenkrankheit Wiederkäuer Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Blue-Tongue-Virus nein AP AP Gr. 1
Borna-Krankheit Pferde, Schafe Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Bornavirus fraglich MP ohne ohne[7]
BHV-1-Infektion (IBR-IPV) Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Bovines Herpesvirus 1 nein AP AP[8] Gr. 2
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Bösartiges Katarrhalfieber Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Bovines Herpesvirus 3 nein MP ? Gr. 4
Bovine Virusdiarrhoe Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Bovines Virusdiarrhoe-Virus nein AP ÜP[9] Gr. 4
Brucellose der Rinder Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Brucella abortus ja AP AP[10] Gr. 2
Brucellose der Schafe und Ziegen Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Brucella melitensis ja AP AP[11] Gr. 2
Brucella-ovis-Infektion Schafe Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Brucella ovis nein ? AP[12] Gr. 3
Brucellose der Schweine Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Brucella suis ja AP AP Gr. 2
Campylobacteriose viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Campylobacter ssp. ja MP[13] UP[14] Gr. 4[15]
Caprine Arthritis-Enzephalitis Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Caprines Arthritis-Encephalitis-Virus nein ohne UP[16] Gr. 2
Chinaseuche (RHD) Kaninchen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Rabbit hemorrhagic disease virus nein ohne ohne Gr. 4
Chlamydienabort Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Chlamydophila abortus ja MP [17] Gr. 4
Chlamydiose viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Chlamydophila spp. ja MP[18] [17] Gr. 3
Ebola Affen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Ebolavirus ja AP ohne[2] ohne[2]
Echinokokkose viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Echinococcus ssp. ja MP[19] Ü[20] Gr. 4
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Enzootische Hämorrhagie der Hirsche Hirsche Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Epizootic hemorrhagic disease virus nein AP ? Gr. 4
Enzootische Leukose der Rinder Rinder, Büffel Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Bovines Leukämie-Virus nein AP AP[21] Gr. 2
Enzootische Pneumonie der Schweine Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.diverse nein ohne ohne Gr. 3
Equine Arteriitis Pferde Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Equine arteriitis virus nein MP UP[22] Gr. 4
Euterpocken des Rindes Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Parapoxvirus bovis 2 ja MP [17] ohne
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Geflügelcholera Vögel Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Pasteurella multocida nein ohne AP ohne
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Geflügelpest („Vogelgrippe“) Vögel Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Aviäres Influenzavirus ja AP AP Gr. 1
Faulbrut Bienen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.P. larvae (Amerikanische)
M. pluton (Europäische)
nein AP
ohne
AP[1]
ohne
Gr. 3
Gr. 3
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Frühlingsvirämie der Karpfen Fische (Karpfen) Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Rhabdovirus carpio nein MP? UP Gr. 4
Furunkulose der Fische Fische (Forellen) Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Aeromonas salmonicida nein ohne AP ohne
Hypodermose Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.H. bovis, H. lineatum nein ohne BP[23] Gr. 3
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Infektiöse Agalaktie Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Mycoplasma ssp. nein ohne ohne Gr. 2
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Infektiöse Bursitis der Hühner Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Hühner, Puten Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Infectious bursal disease virus nein MP AP[24] ohne
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Infektiöse Hämatopoetische Nekrose Fische (Lachse) Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Infectious hematopoietic necrosis virus nein AP AP[5] Gr. 2
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Infektiöse Laryngotracheitis Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Hühner Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Hühner-Herpesvirus 1 nein MP AP[24] Gr. 3
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Infektiöse Pankreasnekrose der Salmoniden Fische (Forellen) Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Virus der infektiösen Pankreasnekrose nein MP ? Gr. 3
Koi-Herpesvirusinfektion Fische (Karpfen) Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Koi-Herpesvirus nein AP AP[25] ohne
Krebspest Krebse Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Aphanomyces astaci nein ohne AP[25] Gr. 3
Kryptosporidiose viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Cryptosporidium ssp. ja ohne Ü[20] Gr. 4
Leptospirose viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Leptospira ssp. ja MP[26] Ü[20] Gr. 3
Listeriose viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.L. monocytogenes ja MP Ü[20] Gr. 4
Lumpy-skin-Krankheit Wiederkäuer Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Capripoxvirus bovis nodularis nein AP AP Gr. 1
Lungenadenomatose Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Betaretrovirus nein ohne ohne Gr. 4
Lungenseuche der Rinder Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Mycoplasma mycoides nein AP AP Gr. 1
Lungenseuche der Schafe und Ziegen Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Mycoplasma capricolum nein ohne ohne Gr. 4
Maedi Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Maedi-Visna-Virus nein MP UP[16] Gr. 4
Marek-Krankheit Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Hühner Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Hühner-Herpesvirus 2 nein MP AP[24] ohne
Maul- und Klauenseuche Paarhufer Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Maul-und-Klauenseuche-Virus ja AP AP Gr. 1
Milzbrand viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Bacillus anthracis ja AP AP Gr. 2
Myxomatose Hasenartige Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Leporipoxvirus myxomatosis nein ohne ohne Gr. 3
Neosporose Hund, Rind Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Neospora caninum nein ohne ohne Gr. 4
Newcastle-Krankheit Vögel Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Newcastle-Disease-Virus ja AP AP Gr. 1
Nosematose Bienen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Nosema apis, ceranae nein ohne AP[1] ohne
Orf (Ecthyma contagiosum) Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Parapoxvirus ovis nein MP ohne ohne
Paratuberkulose Wiederkäuer Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.M. paratuberculosis fraglich MP AP[27] Gr. 4
Pest der kleinen Wiederkäuer Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Peste des petits ruminants virus nein AP AP Gr. 1
Pferdeenzephalomyelitis Pferde Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Alphaviren ja AP AP Gr. 2
Pockenseuche der Schafe und Ziegen Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Capripoxvirus ovis und caprae nein AP AP Gr. 1
Proliferative Nierenkrankheit der Fische Fische Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.T. bryosalmonae nein ohne ohne Gr. 4
PRRS Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.PRRS-Virus nein ohne ohne Gr. 2
Psittakose Papageien Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Chlamydophila psittaci ja AP AP Gr. 3
Pseudotuberkulose Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.C. pseudotuberculosis nein ohne ohne Gr. 4
Q-Fieber Wiederkäuer Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Coxiella burnetii ja MP MP[17] Gr. 3
Räude viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Sarcoptes scabiei ja ohne AP[28] Gr. 3[29]
Rauschbrand Wiederkäuer Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Clostridium chauvoei nein AP AP Gr. 3
Rhinitis atrophicans Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Pasteurella multocida u.a. nein MP Ü[30] ohne
Rifttalfieber Wiederkäuer Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Rift Valley fever virus ja AP AP Gr. 1
Rinderpest Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Rinderpestvirus nein AP AP Gr. 1
Rotz Pferde Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Burkholderia mallei ja AP AP Gr. 2
Salmonellose viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Salmonella ssp. ja MP[31] Ü[20][24] Gr. 3
Salmonellose der Rinder Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Salmonella ssp. ja AP Ü[20] Gr. 3
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Säugerpocken viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Orthopoxvirus ssp. ja MP[32] [17] ohne
Schweinepest Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.SP-Virus nein AP AP Gr. 1
Stomatitis papulosa des Rindes Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Parapoxvirus bovis 1 nein MP ohne ohne
Stomatitis vesicularis Huftiere Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Vesicular stomatitis virus ja AP AP Gr. 1
Tollwut viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Rabiesvirus ja AP AP Gr. 2
Toxoplasmose viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Toxoplasma gondii ja MP[33] Ü[20] Gr. 4
Transmissible spongiforme Enzephalopathien viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Prion fraglich AP AP[34] Gr. 2
Transmissible Gastroenteritis Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Schweine-Coronavirus 1 nein MP ? Gr. 4
Trichinellose Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Trichinella ssp. ja Ü[35] Ü[35] Gr. 4
Trichomonadenseuche Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Tritrichomonas foetus nein AP AP Gr. 2
Tuberkulose viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Mycobacterium ssp. ja MP [36] Ü[20] Gr. 2
Tuberkulose der Rinder Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Mycobacterium bovis ja AP[37] AP Gr. 2
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Tularämie Kaninchen, Hasen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Francisella tularensis ja MP MP[17] Gr. 4
Varroatose Bienen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Varroa destructor nein ohne AP[1][38] Gr. 4
Vesikuläre Schweinekrankheit Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Swine vesicular disease virus ja AP AP Gr. 1
Vibrionenseuche Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Campylobacter fetus nein AP AP[39] Gr. 2
Verotoxin-bildende Escherichia coli viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Escherichia coli ja MP[40] UP[14] ohne
Virale Hämorrhagische Septikämie Fische (Forellen) Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Viral hemorrhagic septicemia virus nein AP AP[5] Gr. 2
Visna Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Maedi-Visna-Virus nein MP UP[16] Gr. 4
Vogelpocken Vögel Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Avipoxvirus ssp. nein MP AP[24] ohne
Wild- und Rinderseuche Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Pasteurella multocida nein ohne AP ohne
Yersiniose viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Yersinia ssp. ja MP Ü[20] Gr. 4
  1. a b c d Bienenseuchengesetz 25. Mai 1988 (pdf)
  2. a b c d Erkrankungen bei Affen sind in Österreich und der Schweiz nicht durch Tierseuchenrecht geregelt
  3. Pferdepestverordnung, BGBl. Nr. 497/1993
  4. ASP-Verordnung 2005, BGBl. II Nr. 193/2005
  5. a b c Fischseuchenverordnung 2005
  6. bei Schweinen gemäß VO vom 23. Mai 1986, BGBl. Nr. 303/1986
  7. wird nur über ein freiwilliges Meldesystem von Pferdekrankheiten durch Tierärzte erfasst
  8. IBR/IPV-Gesetz, § 18
  9. BVD-Verordnung 2006, BGBl. II Nr. 282/2006 (pdf)
  10. Bangseuchengesetz BGBl. Nr. 147/1957, § 11; Bangseuchen-Untersuchungsverordnung 2004
  11. Brucellose-Verordnung, BGBl. Nr. 391/1995, § 1; Brucella melitensis-Überwachungsverordnung, BGBl. II Nr. 184/2002
  12. Brucellose-Verordnung, BGBl. Nr. 391/1995, § 1
  13. thermophile Campylobacter bei Rindern, Schafen, Ziegen, Hunden, Katzen und Geflügel (einschl. Tauben)
  14. a b Überwachungsprogramme hinsichtlich ausgewählter Erreger, BGBl. II Nr. 81/2005
  15. Campylobacter jejuni und Campylobacter coli
  16. a b c Amtliche Veterinärnachrichten Nr. 8/2004
  17. a b c d e f Epidemiegesetz 1950, Änderung vom 24. Juli 2006, § 26a (PDF)
  18. Chlamydophila spp. bei Rindern, Schafen, Ziegen, Katzen und Geflügel (einschl. Tauben)
  19. bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Hunden, Katzen, Kaninchen und Hasen
  20. a b c d e f g h i Zoonosengesetz vom 18. November 2005 (Text)
  21. Anzeigepflicht nach Rinderleukosegesetz, BGBl. Nr. 272/1982, $ 18; nach Rinderleukose-Untersuchungsverordnung 2004 jährliche Untersuchung von 20 % der Bestände
  22. in EU-Besamungsstationen
  23. Bekämpfungspflicht gemäß Dasselbeulenkrankheit der Rinder, BGBl.Nr. 21/1949 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001
  24. a b c d e bei Geflügel anzeigepflichtig gemäß Geflügelhygieneverordnung 2007, § 13
  25. a b das Auftreten von Fischseuchen wird gemäß § 17 Tierseuchengesetz angezeigt, s.a. Amtlichen Veterinärnachrichten Nr. 8/2004
  26. Schweine und Schafe
  27. Paratuberkulose–Verordnung, BGBl. II Nr. 48/2006
  28. Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Schafe und Ziegen
  29. Schafe
  30. Kundmachung vom 18. November 2005, Anlage 1 Programm Rhinitis atrophicans (PDF)
  31. Salmonella ssp. alle Haustiere, bei Rindern Anzeigepflicht
  32. Pferde, Rinder, Schweine, Ziegen, Hasen und Kaninchen
  33. alle Haussäugetiere außer Katzen, insbesondere lebensmittelliefernde
  34. TSE-Verordnung, Scrapie-Überwachungsverordnung
  35. a b gemäß Richtlinie 2003/99/EG
  36. alle Haussäugetiere sowie Geflügel; M. bovis Anzeigepflicht
  37. Mycobacterium bovis spp.
  38. bei seuchenhaftem Auftreten
  39. nach dem Bangseuchengesetz BGBl. Nr. 147/1957, § 11 ist jede Fehl-/Frühgeburt bei Rindern innerhalb 24 Stunden bei der Gemeinde anzuzeigen
  40. alle Haussäugetiere, Forellen und Karpfen

Literatur

  • Thomas Blaha: Angewandte Epizootiologie und Tierseuchenbekämpfung. Urban & Fischer, München, 1988. ISBN 3334002047
  • Arnulf Burckhardt: Grundlagen der Tierseuchenbekämpfung. Enke-Verlag Stuttgart, 1992. ISBN 3432280815
  • Hans J. Selbitz und Wolfgang Bisping: Tierseuchen und Zoonosen. Gustav Fischer Verlag Jena, 1995. ISBN 3334609553