Diskussion:Vertrag über eine Verfassung für Europa
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"Die FDP hat jeweils zum wiederholten Mal einen Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, wonach ein Referendum über die Europäische Verfassung auch in Deutschland durchgeführt sein soll. SPD, CDU, CSU und GRÜNE lehnen diesen - teils gegen ihre eigene Programmatik zu mehr direkter Demokratie - jedoch im Parlament ab.
Nach dem Unterzeichnen der Verfassung in Rom schloss Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) nicht aus, dass in Deutschland ebenfalls eine Volksabstimmung abgehalten werde. Für die dazu zwingend notwendige Änderung des Grundgesetzes müsse die Union ihre Zustimmung geben." --> Das wirkt auf mich widersprüchlich. Ist die SPD nun für ein Referendum oder dagegen? So macht der Absatz wenig Sinn. -Benutzer jonas85 11:31 12.1.05
Die neue Regelung über die qualifizierte Mehrheit ist zitiert aus: "EUROPA - Verfassung - Eine Darstellung für die Bürger", http://europa.eu.int/constitution/presentation_de.htm
--Joe! 14:50, 6. Jan 2005 (CET)
"So hat den dänischen Vorsitzenden Rasmussen die EU-Arbeit so in Anspruch genommen, dass er sein Amt als Ministerpräsident „faktisch nicht mehr“ ausüben konnte." Schön, daß da ein Zitat kenntlich gemacht wurde. Aber wessen? "Nach eigener Aussage" oder "nach Einschätzung eines Großteild der nationalen Presse" o.ä. wäre hilfreich. 141.76.1.121 22:57, 11. Mai 2005 (CEST)
Ziele der Verfassung
NEUE CHANCE: Da die Nicht-Ratifizierung der EU-Verfassung durch Frankreich die Gefahr in sich birgt, dass die Europäische Union keine Verfassung erhält, besteht gleichzeitig die Chance, die „Erscheinungsform“ der Verfassung für die Bürger der EU attraktiver zu gestalten und damit mehr Befürworter zu gewinnen.
Mit „Erscheinungsform“ ist vor allem die Präambel und die Transparenz der Verfassung gemeint. Als ein Beispiel habe ich unter: http://de.wikiversity.org/wiki/Fachbereich_Politikwissenschaft/Projektvorschl%C3%A4ge >> dort Projektvorschlag: >> Verbesserung der Verfassung der Europäischen Union << eine geänderte Präambel angefügt.
In diesem neuen Vorschlag stehen nicht die Repräsentanten der Länder an erster Stelle, sondern die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Staaten. Da die Verfassung von den Bürgerinnen und Bürgen ausgeht, wirkt es auch unpassend, den Konvent in der Präambel hervorzuheben (dieser kann anderweitig geehrt werden).
Es sollte des Weiteren möglich sein, die Verfassung so zu kürzen, dass der Gesamttext in ein kleines Heft passen würde. Dies würde mehr Bürger bewegen, die Verfassung zu lesen, und um diese zu verstehen. Alle „tiefer gehenden“ Elemente der Verfassung gehören dann in dahinter liegende Gesetze oder Anlagen.
Die „Vermarktungsstrategie“ muss dort ansetzen, wo den Bürgerinnen und Bürger der EU eine freiheitliche Persönlichkeitsentfaltung in einer auf Nachhaltigkeit orientierten Gesellschaft in Frieden und Sicherheit geboten werden soll. Dies muss in einer europäischen Vision gezeigt werden.
Ziel des Projekts soll also sein, den bisherigen Verfassungsentwurf so anzupassen, dass er den Bürgerinnen und Bürgern der EU näher gebracht werden kann.
Wer hat Lust, bei diesem Projekt mitzuarbeiten? -- 217.246.155.69 18:38, 5. Jan. 2007 (CET)
Im Sinne einer Angleichung an die anderen Artikel zur EU sollte zumindest noch ein kleiner Absatz "Ziele des Verfassungsvertrages" eingefügt werden. Leider fallen mir gerade keine schlüssigen Punkte/Formulierungen ein, wäreschön wenn jemand das machen könnte.
--Keksmeister 02:01, 8. Mai 2006 (CEST)
Ratifizierung in Deutschland
Für die Ratifizierung in Deutschland gibt es eine eigene Überschrift. Gibt es Gründe dafür, daß Deutschland unter "Ratifizierung in den anderen Staaten der Europäischen Union" trotzdem nocheinmal aufscheint?
Sowas nennt sich Demokratie ?
Schon mit dem Verlust der eigenen Währung hat jedes teilnehmende Land seine Identität verloren .
Es reicht !!--145.254.98.26 11:15, 29. Mai 2005 (CEST)
Ich kann diese Aussage des Benutzers 145.254.98.26 nicht gutheissen. Wenn ein Land seine "Identität" nur aus der "nationalen" Währung bezieht, dann muss es um die "Identität" dieses Landes schon sehr schlecht stehen. "Identität" hat für mich viel mehr mit "Sprache" zu tun, als mit irgendetwas Anderem. Die Sprache verbindet Menschen. Jeder der einmal im Ausland versucht hat die Sprache seines Gastlandes zu sprechen, selbst wenn er dies nicht fehlerfrei tut, erntet Anerkennung und Akzeptanz. Er wird gewissermassen in der Gemeinschaft angenommen. Das ist bedeutsamer als die Währung, die man in seiner Brieftasche mitschleppt. Die "Währung", als nationales Symbol hochstilisiert, trennt die Menschen. Das wird einem spätestens dann bewusst, wenn man beim Betreten des Nachbarlandes noch schnell zum Umtausch eine Bank aufsuchen muss. Mir ist es an der belgischen Nordseeküste passiert, dass ich einem spontanen Bedürfnis nach Zeeland in Holland zu fahren, nicht nachgeben konnte, weil ich keine Wechselstube in der Nähe fand. Nach meinem Empfinden baut daher die gemeinsame Währung Blockaden zwischen Menschen eher ab, und das ist gut so. Das was mich eher beunruhigt in diesen Tagen sind die negativen Auswirkungen der neoliberalen Globalisierungsbestrebungen. Der "absolut" freie Welthandel ist meiner Meinung nach genauso schädlich wie die "absolut" freie Marktwirtschaft. Beide müssen um den Begriff "sozial" erweitert werden. Der SOZIALE Welthandel muss das Ziel sein. Der europäische Verfassungsentwurf könnte indirekt einen Beitrag hierzu leisten. Und zwar dadurch, dass er einen Rahmen schaffen könnte, in dem ein "starkes" Europa, kraft seiner über 400 Mill. Bürger und seines riesigen Marktes, den "turbokapitalistischen" USA, den "unsozialen Giftzahn" ziehen könnte.Ich bin deshalb für die Verfassung, aber für eine andere Wirtschafts- und Sozialpolitik in der EU.
JPF/30.05.2005
@JPF: Ersetze vielleicht mal Identität durch Souveränität, dann hat es Sinn. - Siehe Artikel III-77: "Die EZB kann gegenüber den zuständigen Organen...(usw.) Stellungnahmen... abgeben." und nicht hat/muß in regelmäßigem Abstand dem Europaparlament (als Souverän) zu berichten. (eigene Hervorhebung)--CK 00:59, 3. Jun 2005 (CEST)
- Souverän ist das Volk, nicht seine Vertretung. --Aranea 08:18, 23. Jun 2005 (CEST)
- Hallo, warum wurde den der Text über die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht wieder herausgenommen ? siehe http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,353876,00.html Danke im voraus. Pierre gronau 09:35, 30. Mai 2005 (CEST)
- Dieser Punkt wurde nicht herausgenommen. Ich habe den Text chronologisch nur an die richtige Stelle verschoben. -- Beblawie 10:01, 30. Mai 2005 (CEST)
- Sorry - übersehen - aber sollte mann das dann nicht mehr umstellen wegen dem Text: Zustimmung des Bundespräsidenten ... Pierre gronau 10:07, 30. Mai 2005 (CEST)
Nein, denn Gauweiler hat eine neue Klage eingereicht. -- Beblawie 13:15, 30. Mai 2005 (CEST)
Ich sahe gerade,daß mein Einschub des Bundesverfassungsgerichts in der Liste revertet wurde. Es stimmt zwar,daß das BVG nicht ratifiziert, aber von der Entscheidung des BVGs hängt es ab, ob der B.-Präsident unterzeichnet oder nicht. Allerdings ist das praktisch eine Entscheidung, denn der Präsident wird sich direkt nach der Entscheidung des BVG richten. Jedenfalls wird Deutschland den Vertrag nicht ratifizieren, wenn das BVG dagegen entscheidet und daher sollte es meiner Meinung nach in die Liste aufgenommen werden. Wie ist eure Meinung dazu? JE 10:37, 16. Jun 2005 (CEST)
- Hallo JE, ich war's ;) Begründung: Ob der BP mit der Ratifizierung (bzw. nicht) auf die juristische Entscheidung des BVG bzgl der Gauweiler-Klage wartet (oder nicht) ist seine eigene Entscheidung. Er persönlich zieht es vor, zu warten (was er nicht müsste), um eventuellen weiteren Rechtskonflikten aus dem Weg zu gehen (u.a.); bei den Ratifizierungsinstanzen stelle ich mir vor, dass die gesetzlich vorgeschriebenen gemeint sind, nicht die möglichen juristischen Einsprüche (die ja nunmal unabhängig verhandelt werden). Gruß --Rax dis 12:41, 16. Jun 2005 (CEST)
- Müßte man dann nicht auch die Referenden entfernen, wenn sie nicht obligatorisch (z.B. durch die Verfassung) sind? Zumindest die konsultativen Referenden lassen sich nicht als Ratifizierungsinstanzen ansehen. -- Beblawie 13:00, 16. Jun 2005 (CEST)
- Hallo Rax, ich kann deinem Gedankengang folgen, allerdings frage ich mich,warum dann der präsident aufgeführt wird, der eigentlich keine Wahl hat, ob er ein Gesetz unterschreibet oder nicht, er muß es unterschreiben. Höchstens verzögern kann er.
- Das Bundesverfassungsgericht dagegen kann ein Gesetz für ungültig erklären und hat damit eine immers höher einzuschätzende Einflussmöglichkeit. Ich gebe dir natürlich recht in dem Punkt, daß das BVG nicht zu den normalen Ratifizierungsinstitutionen gehört. Es ist aber effektiv die letzte Institution Deutschlands, die die Zustimmung Deutschlands zu dem Vertrag noch aufhalten könnte, was der Präsident ja nicht kann.
- JE 15:17, 16. Jun 2005 (CEST)
@Beblawie: Da kenne ich mich im Einzelnen zu wenig aus, es käme jeweils darauf an, welche Art von Verfahren in den einzelnen Staaten eben (verfassungsrechtlich) festgelegt ist - bzw. (teilweise) extra für dieses Verfahren festgelegt wurde. Die Ergebnisse der konsultativen Referenden sind also natürlich nicht rechtlich bindend, das Referendum gehört aber zum zuvor festliegenden/festgelegten Ablauf der Ratifizierung. --Rax dis 14:53, 17. Jun 2005 (CEST)
@JE: sehe ich auch so, dass der BP hier eigentlich gar nicht erwähnt werden müsste, da seine Unterschrift eine reine Formsache ist. Auch die mögliche Rolle des BVG sehe ich ähnlich. Aber: ein Gesetz tritt eben auch dann in Kraft, wenn es nicht vom Verfassungsgericht für gültig erklärt wird, es gehört nicht zum normalen Ablauf der Gesetzgebung (oder der Verfassungsänderung), dass eine Entscheidung des BVG dazu erforderlich ist; so auch hier IMHO. --Rax dis 14:53, 17. Jun 2005 (CEST)
@Rax: Sehe ich auch so. ich würde vorschlagen, wir lassen das erstmal, wie es ist. Inzwischen wurde ja durch den EU-Gipfel das ganze Verfahren angehalten.
JE 18:09, 17. Jun 2005 (CEST)
"In Deutschland ist vermutlich eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat (Artikel 23 und 79 des Grundgesetzes) ausreichend." Warum "vermutlich"? Sollte es vielleicht "formal" oder "prinzipiell" heißen - es steht doch sicher explizit im GG, oder?
Doppelter Text im Artikel
Der Text war zu großen Teilen doppelt. Mir schien aber die untere Version ein wenig umfangreicher, weshalb ich diese Version gelassen hab und die obere Hälfte gelöscht habe. Wie kann so etwas passieren? Fehler in der Software oder war das absichtlicher Vandalismus? (Habe in diesem Fall die History nicht genau durchschauen können, weil ich im Moment ständig Database Errors ausgespuckt bekomme.)
Sollte im oberen Teil etwas Text gestanden haben, der unten nicht steht, bitte ich es zu entschuldigen, dass mir dieser jeweilige Abschnitt nicht aufgefallen ist.
Das Inhaltsverzeichnis scheint noch doppelt (und teilweise dreifach) vorhanden zu sein! --Franzlst 20:16, 30. Mai 2005 (CEST)
Es ist wenig bekannt, aber die EU-Verfassung wird schon implementiert! Das EP hat bereits im April, also vor den Referenden in Frankreich und der Niederlande mit großer Mehrheit einen Beschluss zur Europäischen Sicherheitsstrategie und einen zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) verabschiedet. So bekundet das EP, „dass der Geist (und der Inhalt) der Vorschriften“ der EU-Verfassung „die die GASP betreffen, ab sofort angewandt werden sollten.“
Die EU-Verfassung ist bislang in 13 Staaten ratifiziert. In Kraft treten kann sie erst, wenn sie in allen 25 EU-Staaten ratifiziert ist. Doch die große Mehrheit der EU-Parlamentarier meint: egal, umgesetzt werden soll sofort: sprich Aufrüstungsverpflichtung, weltweite Militäreinsätze auch ohne UNO-Mandat, militärische Beistandsverpflichtung uvm. sollen ab sofort gelten. Das ist ein Aufruf, alle rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien über Bord zu werfen und die Entscheidungen von nationalen Parlamenten und Volksabstimmungen schlicht und einfach zu ignorieren. Die EU-Parlamentarier kritisieren, dass viel zu wenig Geld für Rüstung ausgegeben wird. Wörtlich: „Die bestehende Finanzierung der GASP und der ESVP (Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik) ist sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht .... völlig unzureichend.“ Das EP fordert daher „die Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel für die Verwirklichung von Rüstungsinitiativen, die von der EVA (Verteidigungsagentur) geleitet werden. ... Die Verteidigungsagentur soll der Ausrüstung und Bewaffnung der „Battle Groups“ eine besondere Aufmerksamkeit widmen.“ Denn „Schwachstellen“ werden u.a. bei „Operationen von hoher Intensität mit vorwiegend militärischen Mitteln“ geortet. Dementsprechend fordert das EP, dass EU-Militärintervention aus dem EU-Gemeinschaftshaushalt finanziert werden sollen. Um sicherzustellen, dass keiner aus der Aufrüstungspflicht ausschert, die in der EU-Verfassung festgehalten ist, sollen die Mitgliedsstaaten auf ein gewisses Mindestmaß an Rüstungsausgaben gemessen in einem Prozentsatz des Bruttoinlandsprodukt verpflichtet werden.
Solana hat bereits letztes Jahr gesagt, dass auch bei einem Scheitern der Verfassung im Ratifizierungsverfahren die dominierenden Kräfte in der EU “einen Mechanismus finden” werden, “mit dem die außenpolitischen Komponenten dennoch in Kraft gesetzt werden”.
Juristisch soll das durch eine Reform des Nizza-Vertrages abgesichert werden, den die Bertelsmann-Stiftung zusammen mit dem Centrum für Angewandte Politikforschung CAP im Juni 2005 vorgelegt hat, in dem die zentralen Neuerungen des EU Verfassungsentwurfs, gerettet werden sollen. (Der knapp 50seitige Vertragsentwurf ist im Netz abrufbar unter: http://www.cap.lmu.de/download/2005/2005_Vertrag.pdf)
Von großer Bedeutung sind dabei die Flexibilisierungsinstrumente in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik (v.a. die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit) und die Etablierung einer Europäischen Verteidigungsagentur.
In Artikel I-41, 3 „verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Es wird eine Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (Europäische Verteidigungsagentur) eingerichtet, deren Aufgabe es ist, den operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern, zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors beizutragen und diese Maßnahmen ggf. durchzuführen, sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung zu beteiligen sowie den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten zu unterstützen .“
Schon zu Beginn des Jahres 2004 trafen sich in Brüssel zwölf Experten, das sogenannte Agency Establishment Team, um die vorgesehene “Verteidigungsagentur” auf den Weg zu bringen.
Der vier Monate später fertige “Aufbauplan” wurde beim Brüsseler Gipfel im Juni 04 bestätigt. Seit Nov 2004 arbeitet die European Defence Agency (EDA) zunächst mit rund 80 Mitarbeitern und einem Budget von 25 Millionen Euro.
Nach Plänen der EU-Kommission soll die EU ab 2007 jährlich bis zu zwei Milliarden Euro allein in die Rüstungs- und Sicherheitsforschung stecken. Die EU mit einem Verteidigungsgesamthaushalt aller Länder von 160 Milliarden Euro soll zu einem "globalen Akteur" werden, der global auch mehrere Einsätze gleichzeitig ausführen können muss.
Konkret umgesetzt wird dieses Ziel durch das sog. Headlinegoal 2010, das im Juni 04 verabschiedet wurde. In den Medien wurde dieser „ambitionierte Fahrplan in Richtung globale Kriegsfähigkeit“ wie das die Friedenswerkstatt Linz bezeichnet, weithin verschwiegen. Im „Headlinegoal 2010“ werden die Meilensteine benannt, mit denen die EU bis 2010 „als globaler Akteur“ in der Lage sein soll „mit raschen und entscheidenden Aktionen das volle Spektrum an Krisenmanagement-Operationen“ abzudecken.
Bis 2010 soll die EU dadurch in der Lage sein, weltweit „Entwaffnungsaktionen“ durchzuführen. Die beiden EU-Militärwissenschafter Gerald Quille und Fraser Cameron bekennen offen, dies könne „vom Schutz von UN-Inspektoren bis zur eine Invasion á la Irak“, schlichtweg alles beinhalten.
EU-Streitkräfte sollen zu "Kampfeinsätzen im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Friedensschaffender Maßnahmen" eingesetzt werden können. Weiter heißt es: "Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet". Das Beschwören einer diffusen Terrorismusgefahr wird auch in Europa zu einer allgegenwärtigen Rechtfertigungsformel für globale Militärinterventionen gemacht. Hier geht es nicht um Verteidigung, sondern ausschließlich um Militärinterventionen - ohne geographische Einschränkungen. (siehe Friedenswerkstatt Linz, Rundbrief - September 2004, www.friwe.at)
Als ergänzender Teil der EU-Verfassung wurde ebenfalls im Juni das sog. »Protokoll über die ständig strukturierte Zusammenarbeit« eingefügt. Das Protokoll bezieht sich auf den Aufbau des militärischen »Kerneuropa«. Dabei handelt es sich um jene Gruppen von EU-Staaten, die laut Verfassungsentwurf »anspruchsvollere Kriterien in bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen und die im Hinblick auf die Missionen (gemeint: militärische Einsätze) mit höchsten Anforderungen untereinander feste Verpflichtungen eingegangen sind« (Artikel I-40, 6). »An der ständig strukturierten Zusammenarbeit ... kann jeder Mitgliedstaat teilnehmen, der sich ... verpflichtet ..., spätestens 2007 über die Fähigkeit zu verfügen ... bewaffnete Einheiten bereitzustellen, die ... taktisch als Kampfgruppen konzipiert ... und fähig sind, innerhalb von fünf bis 30 Tagen Missionen ... aufzunehmen.« Damit wird die »Fähigkeit« gefordert, binnen fünf Tagen einen Krieg vom Zaun zu brechen.
Im Protokoll heißt es weiterhin, die an der »SSZ teilnehmenden Mitgliedstaaten verpflichten sich ... gegebenenfalls ihre nationalen Beschlußfassungsverfahren zu überprüfen«. Damit ist gemeint, daß ein Verfassungsverbot von Angriffskriegen oder ein Parlamentsvorbehalt bei Auslandseinsätzen den zitierten hehren Zielen, etwa kriegsbereit in fünf Tagen zu sein, im Weg steht und daher »überprüft«, spricht beseitigt werden muß.
Das zielt nicht zuletzt auf das Grundgesetz, das Bundeswehreinsätze nur zu Verteidigungszwecken kennt, und auf die bisherige Festlegung, wonach Auslandseinsätze im Bundestag beschlossen werden müssen.
Fortschritt der Ratifizierung
Die europäischen Staaten befinden sich im Moment auf dem Weg die europäische Verfassung zu ratifizieren. Diesen Prozess sollte man ebenfalls in diesen Artikel einfließen lassen. Auch unter einer neuen Überschrift.
Tschechoslowakei in der Tabelle
Gibt's denn das Land noch? Phrood 10:34, 30. Mai 2005 (CEST)
Schön wäre eine Darstellung der Kritik von Präsident Klaus. --Wanzo 17:23, 2. Jun 2005 (CEST)
Vertrag über eine Verfassung für Europa vs- EG/EU-Vertrag
Könnte jemand eine Zusammenfassung der inhaltlichen Unterschiede des "Vertrages über eine Verfassung für Europa" im Vergleich zum Inhalt des EG/EU-Vertrages schreiben?
Politiker haben selber keine Ahnung von dem Inhalt der EU-Verfassung
http://www.heise.de/foren/go.shtml?read=1&msg_id=8108367&forum_id=69086
- Der Originalbericht befindet sich auf der Homepage des Politmagazines Panorama, als PDF und als Video.
- Es ist schon erschreckend, daß Abgeordnete, wie die Außenexperten Wolfgang Gerhardt, Friedbert Pflüger und Bundestagspräsident Tierse usw. über die Verfassung entscheiden, ohne deren Inhalt zu kennen.
- Gleichzeitig verweigern sie den Bürgern eine demokratische Volksabsimmung mit der Begründung, nur sie wären in der Lage, den Verfassungsinhalt in seiner Komplexität geistig zu erfassen. Hätten sie es doch wenigstens versucht ...
- --Micha99 11:42, 3. Jun 2005 (CEST)
- Man sollte sich fragen was die Damen und Herren Politiker meinten, als sie mehr "direkte Demokratie" forderten - oder meinten sie damit, daß immer direkt der Bundestag in kritischen Fragen abstimmen sollte? Ich für meine Teil würde wetten das eine deutsche Volksabstimmung ähnlich wie in den Niederlanden o. Frankreich verlaufen wäre.
- --Verwüstung 00:57, 4. Jun 2005 (CEST)
- Tja, aber werden nicht prozentual mehr Abgeordnete die Verfassung gelesen haben als deutsche Bürger? Ich finde den Panorama-Text teilweise etwas komisch und dazu ausgelegt, die Abgeordneten bloßzustellen. Abgesehen davon, dass nicht erwähnt wurde, wieviele die Fragen richtig beantwortet haben:
- 1. Panorama-Frage: „Gibt es auf EU-Ebene die Möglichkeit für ein Bürgerbegehren?“ Im Sinne eines "deutschen" Bürgerbegehrens gibt es das auch nicht, nur ein Petitionsrecht, welches KEINE zwingenden Folgen zur die Kommission hat.
- Volksvertreter werden nunmal dafür gewählt, dass sie Entscheidungen für das Volk treffen. Wenn sie das nicht gut machen, werden sie abgewählt. Das ist Demokratie.
- --HeikoB 15:48, 4. Jun 2005 (CEST)
- Das mehr Abgeordnete die Verfassung gelesen haben als Bürger ist definitiv richtig, der gemeine deutsche Bürger interessiert sich erst für sowas wenn es zu spät ist. Und das die Abgeordneten meist ihr eigenes Süppchen kochen, anstatt das Volk zu vertreten sollte auch schon bekannt sein. Das ist Demokratie.
- --Verwüstung 17:01, 4. Jun 2005 (CEST)
Soziale Gerechtigkeit in der EU-Verfassung ?!
Diese soziale Gerechtigkeit in der EU-Verfassung, werden aber zu einer Überlebens- und Friedens-Frage der arbeitenden Bevölkerung in der EU. Viele ungelöste EU- Arbeitnehmer- Probleme sind noch in der EU-Verfassung vorhanden, -nachfolgend kurz erläutert- : Was in der EU- Verfassung in einigen Angelegenheiten iZm. Tarifvertragsrecht bzw. Koalitionsrecht geschrieben steht, wird weiter hinten im nachfolgenden Satz wieder aufgehoben. So ist es hauptsächlich in der Gesellschaftsordnung iZm. dem abhängig unselbständigen Beschäftigten in der EU sehr zum Nachteil für den EU- Wanderarbeitnehmer geworden. Hervorzuheben ist vor allem u.a. : das IPR, Tarif- / Koalitionsrecht, AN- Lohnsteuer, AN- Entsenden, EMRK und die ESC. In der EU- Verfassung sind die wichtigsten Arbeitnehmer- bzw. Sozialrechte nicht umsetzbar und praktikabel !. (Die Nummern vom Art. III-104 ist zu Nr. 210 usw. geändert worden) Im Teil III, Kapitel III, Abschnitt 2, Art. III-210 (Sozialpolitik), Abs.1 wurde :
1.d) EU- Kündigungsschutz 2.f) Koaltionrecht usw. (Tarifangelegenheiten)
wie dargestellt verfasst. Im Art. III Abs. 6 (letzte Zeile) wurde der Artikel III-210 wieder komplett aufgehoben und vor allem, das Arbeitsentgelt, Koalitionsrecht, Streikrecht, sowie das Aussperrungsrecht ! Hier stellt sich der Konvent für die EU- Verfassung ein Armutszeugnis aus, weil hier kein Mut vorhanden war, denn es könnte u.a. das Parlament in Großbritannien die Verfassung nicht verabschieden und damit würde die Verfassung nie in Kraft treten ....Oder? Die Buchstaben (d, f,) sind -je nach dem- nur durch Verordnungen, Richtlinien und dem EuGH, in der EU zum Teil grenzüberschreitend geklärt worden. Sollte jemand etwas mehr wissen wollen oder anderer Meinung sein, bitte um eine Nachricht ! --Elkawe 10:43, 13. Apr 2006 (CEST)
Vertrag über eine Verfassung... vs GG(D) vs Staatsvertrag/Staatsgrundgesetz (AUT)
als Zusatz zu obenstehendem vs- oder gesondert erbeten. Weiterhin die Wertigkeit einzelner Ziele und Rechte, die da mit "strebt an...", "trägt bei...", "ist bestrebt...", "ist zu fördern" oder "stellt sicher..." , beschrieben sind, klassifizieren. Sind alle gleichwertig? Welche Einschränkungen der Rechte aus Teil II sind "nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten" möglich? --CK 00:59, 3. Jun 2005 (CEST)
Ratifizierung in Irland
Im Fließtext heißt es dass die Abstimmung für Ende 2006 vorgesehen ist, was mich schon ein bisschen stutzig gemacht hat. In der Tabelle heisst es dann dass die Abstimmung wohl Ende 2005 stattfinden soll. Was ist denn nun richtig? Sollte vereinheitlicht werden! -- Doro 14:00, 3.Juni 2005 (CEST)
Soweit ich sehe, fehlt im Beitrag folgendes, was im Vertrag drinzustehen scheint - es kann aber auch sein, dass es woanders steht und schon längst in Kraft getreten ist -: Deutsche Staatsbürger können an EU-Staaten ausgeliefert werden, wenn ihnen dort eine Straftat vorgeworfen wird. Dabei ist es unerheblich, ob in Deutschland die Tat gesetzlich als Straftat angesehen wird. Auch ist der mögliche Strafrahmen unerheblich. Wissenschaftlich nennt man das "Hoheitsakt der EU"! Ebenso scheint die Hoheit über Krieg und Frieden wie auch die Hoheit über die Ansetzung von Steuern und die Aussetzung deutscher Gesetze auf die EU überzugehen. Ob es sich wirklich so verhält, bleibt mir aber etwas unklar, deshalb hier nur als Anfrage zur weiteren Klärung. Da mich die mögliche Auslieferung ganz persönlich sehr interessiert, bin ich für Antworten auch durch E-Mail immer dankbar, besonders, ob das nun schon gilt oder noch nicht. --Caliban 22:43, 3. Jun 2005 (CEST)
Meines Wissens sind die Regelungen, die den Europäischen Haftbefehl eigeführt haben, der wiederum die Auslieferung deutscher Staatsbürger an andere Staaten erlaubt, bereits in Kraft, wurden aber noch nicht angewendet. Vermutlich wird der erste, gegen den der europäische Haftbefehl eingesetzt wird, vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagen.
JE 15:26, 16. Jun 2005 (CEST)
lesenswerte-Diskussion
- pro:heute morgen zum ersten mal gesehen. ich wüßte nicht, das hier etwas fehlt. Schaengel89 @me 16:04, 30. Mai 2005 (CEST)
- pro ich habe mich Heute für das Thema interessiert und war überrascht über die Länge des Artikels. --Atamari 21:51, 31. Mai 2005 (CEST)
- pro, da Mindestkriterien voll erfüllt. Zudem sehr ausführlich, guter Ausgangspunkt für einen exzelenten Artikel. --Torinberl 21:54, 31. Mai 2005 (CEST)
- Pro: Zwar (noch) nicht perfekt, aber ausführlich und verständlich geschrieben, besitzt die nötigen Wikilinks und geht auf viele Einzelaspekte ein. Auch an der Berücksichtigung aktueller Entwicklungen mangelt es nicht. --Micha99 15:17, 2. Jun 2005 (CEST)
- Pro: War nach dem lesen ausführlich über Dinge informiert, die ich noch nicht kannte, gut geschrieben --Grose 17:27, 2. Jun 2005 (CEST)
- Pro: Scheint das Wichtigste zu beinhalten - ich hatte das auch als Teil meiner Abschlussprüfung gehabt, daher vermisse ich etwas Literatur (wie den Abschnitt aus dem neuen Europahandbuch der bpb), aber ansonsten... --Benowar 18:29, 2. Jun 2005 (CEST)
- pro: Sehr informativ, ich finde gut dass auch die Hauptkritikpunkte aufgeführt sind! Doro 14:02, 3.Juni 2005 (CEST)
Liberale Kritik an der Verfassung fehlt
- Breite Spezifizierung von politischen Zielen in einem Verfassungstext, u.a. sogar Ziele von Parteien vorgegeben - mangelnde Umsetzung der Volkssouveränität und der Gewaltenteilung, keine signifikante verbesserung der Rolle des Parlamentes, Stärkung des Ministerrates ohne angemessene parlamentarische Kontrolle aus den Mitgliedsstaaten - paternalistischer Tonfall - Beibehalten der Kompetenzüberscheidung bei den zahlreichen Kommissariaten --Aranea 08:13, 23. Jun 2005 (CEST)
Kritik aus konservativer Sicht
Im Abschnitt "Kritik aus konservativer Sicht" steht folgender Satz:
"Zudem hinterfragen weiterhin konservative Euro-Skeptiker (...) Beitritt neuer Mitgliedsländer (...)"
Das könnte missverstanden werden, denn der Verfassungsvertrag fördert *nicht* den Beitritt neuer Länder. Im Gegenteil: durch die strengen Kriterien die in der Verfassung verankert sind, müssen Beitrittskandidaten sich sehr stark anpassen!
Könnte das irgendwie in den Artikel übernommen werden, oder passt das nicht?
Hilfe! Daten Gesucht: Veränderung der Stimmung in den Medien zur EU-Verfassung
HAt irgendwer Daten zur Veränderung der Stimmung in den Medien zur EU-Verfassung. Also Stimmung der MEdien, nicht der Bevölkerung. Hab schon bei Medientenor gesucht aber nichts gefunden. Wäre für Hilfe sehr Dankbar, für eine Seminararbeit --qwqch 13:15, 15. Jul 2005 (CEST)
Anführungszeichen
M. E. sollten die inflationär verwendeten Anführungszeichen raus oder, wenn sie denn ein Zitat sind, mit einer Quellenangabe versehen werden!
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Volkssouver%C3%A4nit%C3%A4t
ratifizierung
ich hab auf der originalseite der EU, die unten angegeben ist, nachgeschaut und da steht, dass Luxemburg schon vollstaendig ratifiziert hat und zwar schon ende oktober. das sollte also mal jm aendern.
Besondere Stellung einer Verfassung
Dem Satz
Wegen der besonderen Stellung einer Verfassung als Gesetz mit dem höchsten Rang, sei die EU-Verfassung nicht einfach nur Nachfolger ihrer rechtswirksamen Vorläufer (Vertrag von Nizza usw.), sondern etwas völlig Neues.
wurde heute dieser Satz hinzugefügt:
Dies trifft jedoch nicht zu: Auch der Verfassungsvertrag hätte keinen anderen Status als die bisherigen Verträge. Und auch diese haben bereits jetzt Vorrang vor den nationalen Verfassungen.
Dies ist inhaltlich falsch. Die Verfassung eines souveränen Staates steht über allen anderen Gesetzen und Verträgen.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in einer entsprechen Entscheidung festgestellt, daß das Grundgesetz über den europäischen Verträgen und über europäischen Recht steht, solange es keine ausreichend legitimierte europäische Verfassung gibt.
Würde jemand einen Vertrag oder eine neue Verfassung rechtlich dem Grundgesetz überordnen, ohne die im Grundgesetz Artikel 79 und Artikel 146 vorgeschriebenen Regeln zu beachten, wäre dies unwirksam und im Falle der Durchsetzung verfassungsfeindlich.
Ich habe den Nachsatz deshalb wieder rausgenommen. --Micha99 16:09, 26. Jan 2006 (CET)
Bulgarien, Rumaenien
Bulgarien und Rumänien haben den Verfassungsvertrag bereits während der laufenden Verhandlungen über ihren Beitritt zur EU ratifiziert.
Stimmt das? Ist das juristisch ueberhaupt moeglich, dass Bulgarien und Rumaenien den Verfassungsvertrag ratifizieren, bevor sie in die EU aufgenommen werden? Und wenn ja, an welchem Datum fanden diese beiden Ratifizierungen statt?
Joerg Winkelmann 13:26, 11. Mai 2006 (CEST)
Art. 1 Abs. 2 des Beitrittsvertrages sieht das ausdrücklich so vor. Der Beitrittsvertrags geht, wohl politisch gewollt optimistisch, davon aus, dass die Verfassung zum Zeitpunkt des Beitrittes schon in Kraft ist. (Art. 2 Abs. 1)
Mit der Ratifikation des Beitrittsvertrages haben Bulgarien und Rumänien also gleichzeitig den Verfassungsvertrag ratifiziert. (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2005/l_157/l_15720050621de00110027.pdf)
Könnte jemand mit mehr Wissen Bulgarien und Rumänien in die Liste aufnehmen. Wer meiner Argumentation nicht folgt meinetwegen auch nicht mit Bezeichnung, dass sie den Verfassungsvertrag ratifiziert haben. Als EU-Mitgliedsstaaten sollten sie aber doch auf jeden Fall in der Liste auftauchen!
Objektivität bei "Rechtsextreme Kritik" gefährdet
"Rechtsextreme Kritik Auch rechtsextreme Kritiker wenden sich gegen die EU-Verfassung, Motive sind hier Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit und die Ablehnung von Einwanderung.
Der Hinweis auf rechtsextreme Verfassungsgegner wird von einigen Verfassungsbefürwortern (z.B. Daniel Cohn-Bendit, Peter Hintze) benutzt, um auch andere Verfassungskritiker und ihre Motivation rhetorisch in eine extremistische Ecke zu stellen. So kann dann eine differenzierte Diskussion über Ablehnungsgründe wie Demokratiemangel, fehlende Gewaltenteilung, soziale Folgen durch eine pauschale Unterstellung von rechts- und linksextremistischen Populismus ersetzt werden. In Umkehrung des Extremismusvorwurfes betrachten einige Verfassungskritiker sich selbst als gemäßigt-proeuropäisch und werfen Verfassungsbefürwortern Marktradikalismus vor."
Wie man in den fett-markierten Stellen sieht, wird durch den Generalverdacht und der Kritik an Einzelpersonen an Hand von Beschuldigungen die Objektivität und der Informationscharakter stark gefährdet. Ich bitte darum einen Hinweis auf die Seite zu setzen oder ihn ganz herauszunehmen. Vielen Dank
Toter Link: Wertediskussion
Hier im Artikel existiert ein toter Link: Wertediskussion. Gibt es tatsächlich (noch) keinen Artikel zur EU-Wertediskussion? Dieser wäre längst überfällig --leptokurtosis999
Überarbeiten: Französisches Referendum und die Folgen
Meiner Meinung nach gehört der Abschnitt ebenso wie der Folgeabschnitt "Umdenkprozess" inhaltlich und formal überarbeitet. Stcihwortartige Aufzählungen entsrechen glaube ich nicht dem wiki-Anspruch einer stilistisch sauberen Enzyklopädie.--CedricBLN 01:43, 18. Dez. 2006 (CET)
Typischer (Denk-)Fehler: Übertragen von staatlichem Strukturen auf die EU.
Wenn der Autor des Textes bei "Kritik am Titel Verfassung" von "Regierungsmitgliedern" spricht begeht er/sie einen irreführenden Denkfehler. Die EU ist ein politisches System sui generis, also durch sich selbst eine Klasse bildend. Das direkte Übertragen und Vergleichen von nationalstaatlichen Strukturen (z. B. Regierung, also Exekutive) auf die EU ist irreführend, da es auf EU-Ebene ein sehr viel komplexeres und vor allem weniger abgetrenntes System von Zuständigkeiten und Kompetenzen gibt. Die EU-Kommissare als Regierungsmitglieder zu bezeichnen ist somit aus systematischer Hinsicht unzutreffend. Zudem ist der Vergleich nicht konsequent vom AutorIn zu Ende gedacht, so wird die nicht vorhandene Möglichkeit kritisiert einzelne Kommissare durch das EU-Parlament zu wählen. Wenn der AutorIn die Kommission schon (irreführenderweise) mit der Regierung vergleicht, sollte er an das Beispiel Deutschland denken: kann hier etwa das Parlament einzelne Minister wählen, oder ist das nicht ureigene Kompetenz des Bundeskanzlers?
MfG
Frank
Abwahl/Wiederwahl Lesenswerter Artikel (Archivierung Abstimmung 5. bis 12. Januar 2007)
Kontra Artikel wurde seit der ersten Wahl offensichtlich konsequent verschlechtert. Bildlich gesprochen: Er ist fett, schwabbelig und sehr unansehnlich geworden, Muskeln sind keine dazugekommen, aber jede Menge Masse (19 DIN-A4-Druckseiten). Vor fast drei Wochen hat jemand zu einem besonders abstoßenden Abschnitt ein Überarbeiten gesetzt, geschehen ist seither außer Typo-Korrekturen nichts. Meines Erachtens müsste ca. die Hälfte an Umfang gestrichen werden, die Kunst wäre, dabei die Muskeln unverletzt stehen zu lassen. Die Struktur könnte auch verbessert werden. Für eine grundsätzliche Unsitte halte ich einen eigenen Abschnitt Kritik, was auch hier sehr unschöne Auswirkungen zeitigt. (Nachvollziehbare) Kritik gehört m.E. in den Zusammenhang, allerdings scheint es dazu auch viele andere Meinungen zu geben.
Mir jedenfalls ist ein solcher Artikel das Lesen nicht wert, obwohl ich eigentlich zum Thema etwas erfahren wollte. Insgesamt muss der Artikel grundlegend überarbeitet werden und im Moment scheint es keine Bearbeiter zu geben: also Abwahl. --Lax 19:41, 5. Jan. 2007 (CET)
RomansArtikels, wo steht "Stimme ab!" Offenbar stimmt's, aber absolutes Desinteresse reicht wohl formal nicht. Logisch, selber schuld, aber jetzt steht's nochmal am Anfang. Leute, Eure Meinung! --Lax 02:17, 9. Jan. 2007 (CET)
Kontra Wenn es stimmt, was ich behaupte, liest natürlich keiner bis ans Ende des - Strukturell würde ich mich (besonders aufgrund der Bausteinbehafteten Absätze) deinem contra vorerst anschließen. Bis zum Ende gelesen hab ichs auch nicht aber aus der Einleitung wurde mir nicht klar, was mich denn da überhaupt erwarten würde. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:44, 9. Jan. 2007 (CET)
- Behalten, mir gefällt der Artikel immer noch sehr. GLGerman 13:20, 9. Jan. 2007 (CET)
- Barnos -- 20:47, 9. Jan. 2007 (CET) Kontra, weil ich Lax' Eindruck hinsichtlich substanzarmer Zuwächse teile und ihn zum Aufräumen motivieren möchte--
- 84.151.157.84 15:26, 10. Jan. 2007 (CET) Kontra, weil im Text Meinung und Information unschön miteinander verwoben werden, wie z.B. in dem Satz "Dies entspricht zwar nicht der reinen Lehre vom Gewaltenteilungsprinzip, denn der Ministerrat besteht aus Delegationen der nationalen Exekutiven, fügt sich aber in das Prinzip der Checks and Balances ein.". Hier wird die Meinung kundgetan, es handele sich nur um eine geringfügige Verletzung des Gewaltenteilungsprinzips, die durch die Einhaltung eines anderen Prinzips aufgewogen werden könnte. Wobei in Wikipedia bei der Erklärung von Checks and Balances dieses funktionelle Prinzip das strukturelle Prinzip der Gewaltenteilung vorauszusetzen scheint!--
Pro Im Jahr der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft darf unser Wiki nicht ohne einen Artikel über die EU-Verfassung dastehen. Was wäre gegen eine wesentlich kürzere Version einzuwenden?
- Ja, und was hat das mit einem „Lesenswert“ zu tun?! Nenn' mal Argumente, weshalb der Artikel das Prädikat "lesenswert" verdienen soll.
Kontra, Gründe:
- Einleitung viel, viel zu lang.
- Rechtsextreme Kritik, ein eigener Unterabschnitt, beschränkt sich auf einen einzigen Satz mit ein paar Schlagworten. Ein extremes Ungleichgewicht zum Abschnitt "Kritik linksgericheteter Gruppen".
- Rechtschreibung nicht einheitlich In-Kraft-Treten und Inkrafttreten kommt beides vor, ebenso Ratifizierung und Ratifikation.
- Meines Wissens nicht wikipediakonform: Bürger(innen)
- In einem Abschnitt steck sogar noch eine Überarbeitungsvorlage.
- An einer Andren Stelle wird die Quellenlage mit einem Baustein bemängelt.
- Acht Angaben zur weiteren Literatur? Beschränkt sich das wirklich auf die besten Werke? oder ließe sich das nicht eindampfen? --Helge Sternke 19:27, 13. Jan. 2007 (CET)
- EU nicht klappt und "einer" nach einem halben Jahr Arbeit von Barnos, dann alles wieder mutwillig "Negativ" durcheinander bringt, wer hat dann wohl noch Lust hier etwas zu bewirken? Gruß --Elkawe 16:57, 15. Jan. 2007 (CET) Kontra, Ich wusste garnicht das dieser Artikel, ein lesenswerter Artikel werden sollte. Hier sollte tüchtig aufgeräumt werden, so wie in der Reihenfolge und in den verschiedenen Abs.. Es könnten auch eigene Artikel iZm. der Verfassung enstehen. Nur: Wenn es beim Haupt-Artikel
Geänderte Artikelnummern
Seit dem Erstellen des "Kritik"-Abschnitts hat sich anscheinend einiges im Vertragstext getan, jedenfalls haben sich einige Artikelnummern verschoben. So ist z.B. der oft genannte Artikel III-104 jetzt als Art. III-210 zu finden. Die anderen habe ich nicht überprüft, sie sollten aber alle angepasst werden. Vielleicht jeweils mit Weblink? -- Y10K 18:38, 23. Mär. 2007 (CET)
- Hallo Y10K. Danke für den Hinweis und habe es geändert. Gruß --Elkawe 13:57, 25. Mär. 2007 (CEST)
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zu 4 Kritik
Es gibt seit Jahren einen alternativen Verfassungsentwurf von der European Constitutional Group, auf einer Webseite der Friedrich-Naumann-Stiftung, unterstützt von über 100 Unterzeichnern. Etwas erschreckend finde ich, dass dies von keinem vorherigen Wiki-Leser als Vorschlag hier reingeschrieben wurde. http://www.fnst-freiheit.org/webcom/show_page.php/_c-1203/_nr-1/_lkm-1868/i.html
Schießbefehl
mich erschreckt noch mehr, das der Schießbefehl in den Erläuterungen zum Artikel II-62 (2) nicht diskutiert wird. PMHannes 16:02, 12. Jun. 2007 (CEST)
- Bitte warte auf Kommentare anderer Wikipedianer (insbesondere von denen, die regelmäßig hier mit dieser Materie beschäftigt sind), bevor Du solche substantiellen und kontroversen Aspekte in den Artikel einfügt. Diesen Teil des Verfassungsvertrages als "Schießbefehl" zu bezeichnen ist z.B. in meinen Augen alles andere als eine neutrale Sichtweise. Auch die öffentliche Rezeption dieses Aspektes sollte erstmal diskutiert werden, um zu entscheiden, ob wirklich ausreichende Relevanz für eine Erwähnung im Artikel vorliegt. --Uwe 16:10, 12. Jun. 2007 (CEST)
- Was du durch deine Komplettlöschung verhinderst. Warum ist das denn "alles andere als eine neutrale Sichtweise"? Dass du das meinst ist kein Argument. Ich glaube schon, es ist von öffentlicher Relevanz, wenn laut EU-Recht Eierwerfer, Gefängnisausbrecher oder revoltierende Jugendliche erschossen werden können. "Auf der Flucht erschossen" hahaha - da braucht man wirklich keine Todesstrafe mehr, um seine politischen Gegner loszuwerden. Hier der Text:
- Kritik am Totalitarismus
- In Artikel II-62 (2) wird die Todesstrafe zwar verboten, jedoch unter folgenden Einschränkungen, die sich in den Erklärungen zum Vertragstext finden:
- a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
- "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
- a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
- b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
- c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".
- b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
- "Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …".
- Kritische Stimmen sehen hier doppelte Standards, wie sie für totalitäre Systeme kennzeichnend sind. Per Bekenntnis ist die Todesstrafe abgeschafft, in der Realität aber wird sie (als Schießbefehl) wieder eingeführt, ohne dass es überhaupt eine öffentliche Diskussion darüber gegeben hätte.
- Warum Schießbefehl? Weil hier nach nach militärischer Logik vorgegangen wird, Ziel ist die Vernichtung des Gegeners. Selbstverteidigung ist aber immer schon legal. Solche Paragraphen sind schlichtweg unnötig. Es ist außerdem äußerst bedenklich, wenn im NATO-Bündnisfall (der auch von den USA ausgerufen werden kann) die Todesstrafe wieder eingeführt werden kann. Achso, wir sind ja schon im Krieg. Im Irak, in Afghanistan, vielleicht auch bald im Iran. Und im Krieg gegen den Terror. Im kalten Krieg hat 40 Jahre lang "unmittelbare Kriegsgefahr" geherrscht. Aber dass das Erschießen von Widerständigen legal sein könne, das konnte sich sogar Stalin nur erträumen.
- Vielleicht ist die Formulierung noch etwas essayistisch, bitte Kritik. PMHannes 17:50, 13. Jun. 2007 (CEST)
- Gerne: Gibt es jemanden, der den Standpunkt vertritt, dass dieser Punkt aus den angesprochenen Gründen einen Schießbefehl darstellt und kannst Du eine Quelle nennen, wo er das tut? (Ich will das Wort "Schießbefehl" darin schon explizit lesen, und ich will auch die Argumentationslinie darin explizit sehen.) --rtc 18:00, 13. Jun. 2007 (CEST)
- Ich habe die Formulierung von http://www.lutz-forster.de/html/00126.html#1 . Obwohl die Argumentation dort etwas seltsam erscheinen mag, gibt es dennoch gute Gründe, von Schießbefehl zu reden: Wikipedia-Definition:
- Ein Schießbefehl ist der Befehl an Schützen, einen (oder mehrere) Schüsse abzugeben. Hierbei besteht zumindest eine bedingte Feuererlaubnis. Im Militär- oder Polizeieinsatz dient dieser Befehl dazu, den Einsatz im Hinblick auf das Ziel zu koordinieren. [...] Mit dem Befehl "Feuer frei!" kann der Kommandant den Feuerkampf den Soldaten überlassen; diese dürfen dann nach eigenem Gutdünken schießen, bis der Befehl "Feuer einstellen!" gegeben wird. Bei plötzlichem Feindauftritt gilt ebenfalls Feuer frei.
- Hier entscheidet kein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Schüsse, wie dies beim Todesurteil geschieht, sondern möglicherweise der einzelne Polizeibeamte in Eigenregie. Erst hinterher kann ein Gericht die mögliche Unrechtmäßigkeit der Tötung feststellen. --PMHannes 18:39, 13. Jun. 2007 (CEST)
- Danke für die Quellenangabe. Ich bin nicht der Ansicht, dass eine Blog-artige Veröffentlichung als relevanter Standpunkt im Sinne einer Enzyklopädie zählen kann, vor allem nicht für Thesen, die einen ganz anderen Sinn ergeben, wenn man sie aus dem Kontext des rhetorisch überspitzten Darstellung herausnimmt. --rtc 18:46, 13. Jun. 2007 (CEST)
- 1. glaub ich schon, daß Lutz Forster das ganz ernst meint, was er schreibt. 2. ist es doch egal, wer eine Kritik übt, Hauptsache, sie ist stichhaltig. Keinem von uns gehört etwa der Spiegel, warum aber sollte eine Meinung, die in den Mainstream-Medien (re-)produziert wird, mehr Gewicht haben, als die von Wikipedianern. Es ist aber total üblich aus dem Spiegel zu zitieren, obwohl dies auch nur eine Privathomepage eines Privatunternehmens ist. Ich halte es deswegen für legitim, auf die Diskussion selbst zu verweisen, um eine Meinung zu begründen. Ich hoffe deswegen, daß sich vielleicht ein paar mehr Wikipedianer auf diese Diskussion einlassen. Aber mal warten, bis die Wikipedia-Polizei kommt;) --PMHannes 19:17, 13. Jun. 2007 (CEST)
- 1. Ich habe nicht behauptet, dass er es nicht ganz ernst meint, sondern ich habe behauptet, dass er es rhetorisch überspitzt darstellt. Diese beiden Dinge schließen sich nicht aus. 2. Es ist egal, wer Kritik übt, es ist aber ebenso egal, ob sie stichhaltig ist, und es ist sogar ausdrücklich egal, ob sie wahr ist. Für uns spielt es lediglich eine Rolle, dass sie relevant ist. Das wird bei Massenmedien in der Regel der Fall sein und bei Blogartigen veröffentlichungen in der Regel nicht der Fall sein, und bei dieser konkreten Veröffentlichung ist es tatsächlich nicht der Fall. Daher gehört der Standpunkt zumindest im Bezug auf diese Quelle nicht in den Artikel. --rtc 19:24, 13. Jun. 2007 (CEST)
- 1. glaub ich schon, daß Lutz Forster das ganz ernst meint, was er schreibt. 2. ist es doch egal, wer eine Kritik übt, Hauptsache, sie ist stichhaltig. Keinem von uns gehört etwa der Spiegel, warum aber sollte eine Meinung, die in den Mainstream-Medien (re-)produziert wird, mehr Gewicht haben, als die von Wikipedianern. Es ist aber total üblich aus dem Spiegel zu zitieren, obwohl dies auch nur eine Privathomepage eines Privatunternehmens ist. Ich halte es deswegen für legitim, auf die Diskussion selbst zu verweisen, um eine Meinung zu begründen. Ich hoffe deswegen, daß sich vielleicht ein paar mehr Wikipedianer auf diese Diskussion einlassen. Aber mal warten, bis die Wikipedia-Polizei kommt;) --PMHannes 19:17, 13. Jun. 2007 (CEST)
- Und was hat das jetzt alles mit diesem ARTIKEL zu tun? Über welche Edits sprecht ihr? --jha 18:03, 13. Jun. 2007 (CEST)
- ein Blick in die Versionsgeschichte:
- (Aktuell) (Vorherige) 16:06, 12. Jun. 2007 UW (Diskussion | Beiträge) K (78.134 Bytes) (Revert - das ganze als Schießbefehl zu bezeichnen ist ja wohl etwas sehr weit hergeholt)
- (Aktuell) (Vorherige) 16:02, 12. Jun. 2007 PMHannes (Diskussion | Beiträge) (79.431 Bytes)
- Oben habe ich den Text, den ich eingeschrieben hatte, extra nochmal hingeschrieben. Ab "Kritik am Totalitarismus" bis "gegeben hätte". --PMHannes 18:24, 13. Jun. 2007 (CEST)
PMHannes, der Art. 2 Abs. 2 EMRK ist zweifellos umstritten und wird u.a. von Amnasty International kritisiert. Allerdings ist die von dir vorgenommene Ergänzung eine polemische und einseitige Darstellung, die den aktuellen juristischen Diskussionsstand nicht berücksichtigt. Auch der Verweis auf "kritische Stimmen" ohne die Nennung einer relevanten Quelle entspricht nicht WP:NPOV. Sechmet Ω 18:42, 13. Jun. 2007 (CEST)
- Darüber hinaus gibt es auch noch das 6. Zusatzprotokoll und das 13. Zusatzprotokoll. Sechmet Ω 18:50, 13. Jun. 2007 (CEST)