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Amtsgericht

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Das Amtsgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Zuständigkeit

Das Amtsgericht wird vor allem in Verfahren des Zivil- und des Strafrechts tätig. Unter anderem für Mahnverfahren (vergleiche auch Zentrales Mahngericht) ist es ausschließlich zuständig.

Ferner werden bei den Amtsgerichten unter anderem das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister und das Güterrechtsregister geführt. Es ist daher Registergericht. Zum Amtsgericht gehört auch das Grundbuchamt. Die öffentlichen Register und das Grundbuch werden nach den Vorschriften über die freiwillige Gerichtsbarkeit geführt.

Entscheidungsbefugt sind je nach Sache der Einzelrichter, der Rechtspfleger oder der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.

Jedes Amtsgericht gehört einem Landgerichtsbezirk an. Das Landgericht ist in der Regel auch für den folgenden Rechtszug übergeordnet.

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem Streitwert bis 5.000 Euro. Unabhängig vom Streitwert ist es unter anderem in Mietsachen und Kindschafts-, Unterhalts- und Familiensachen zuständig. Das Amtsgericht wird auch in der Zwangsvollstreckung (beispielsweise in Verfahren der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung), in Insolvenzverfahren sowie als Nachlassgericht und als Vormundschaftsgericht tätig.

In Staatshaftungsfällen ist das Amtsgericht allerdings selbst dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro liegt.

In Strafsachen wird der Strafrichter beim Amtsgericht tätig, wenn eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahren zu erwarten ist; bei Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe) und Vergehen, wenn eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist, ist das Schöffengericht zuständig (§§ 24, 25 GVG).

Kapitalverbrechen und andere gewichtige Strafsachen werden vor den großen Strafkammern des Landgerichts oder dem Strafsenat des Oberlandesgerichts verhandelt.

Einzelne Amtsgerichte

In Deutschland gibt es derzeit folgende Amtsgerichte:

Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg

Kammergerichtsbezirk Berlin

Oberlandesgerichtsbezirk Brandenburg an der Havel

Oberlandesgerichtsbezirk Bremen

Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig

Oberlandesgerichtsbezirk Celle

Oberlandesgerichtsbezirk Dresden

Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf

Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main

Oberlandesgerichtsbezirk Hamburg

Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

Oberlandesgerichtsbezirk Jena

Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe

Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz

Oberlandesgerichtsbezirk Köln

Oberlandesgerichtsbezirk München

Oberlandesgerichtsbezirk Naumburg

Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg

Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg

Oberlandesgerichtsbezirk Rostock

Oberlandesgerichtsbezirk Saarbrücken

Oberlandesgerichtsbezirk Schleswig

Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart

Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken

Österreich

Das Amtsgericht ist in Österreich am ehesten mit dem Bezirksgericht vergleichbar.