Judenpogrom in Straßburg 1349

in gewaltsamen Ausschreitungen wurden etwa 2000 Juden in der deutschen Stadt Straßburg getötet
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Beim Judenpogrom in Straßburg am 14. Februar 1349 (Valentinstag) wurden in Folge judenfeindlicher Ausschreitungen mehr als 2.000 jüdische Bürger der Stadt Straßburg ermordet.

Seit dem Frühjahr 1348 kam es – beginnend in Frankreich – zu Pogromen an den Juden in europäischen Städten. Über Savoyen griffen sie dann bis November desselben Jahres auf deutschsprachiges Gebiet über.[1] In Basel und Freiburg sind im Januar 1349 zu Judenverbrennungen zu verzeichnen und am 14. Februar wurde die jüdische Gemeinde in Straßburg vernichtet. Dieses Ereignis ist eng verbunden mit einem Zunftaufstand fünf Tage zuvor, der die Ablösung der Meister, eine Zurückdrängung des bisher fast allein herrschenden patrizischen Bürgertums, und eine stärkere Gewichtung der am Umsturz beteiligten Gruppen nach sich zog: Die 1332 aus Rat und Ämtern verdrängten Adelsfamilien der Zorn und der Mülnheim erhielten einen Großteil der Macht zurück, die Zünfte - bisher ohne politische Mitwirkungsmöglichkeiten – konnten das bedeutendste Amt der Stadt besetzen, das des Ammanmeisters. Zu dem Umsturz war es gekommen, weil der Großteil der Bevölkerung einerseits die Macht der Meister, insbesondere die des damaligen Ammanmeisters Peter Swarber, für zu groß hielt[2] und man andererseits die „judenschonende“ Politik unter Peter Swarber beenden wollte.[3]

Einzelheiten

Der Judenhass in der Bevölkerung

Ursachen für den zunehmenden Judenhass sind leicht auszumachen. Guten Nährboden fand seine Entwicklung in den über Jahrhunderte vertieften religiösen und gesellschaftlichen Ressentiments gegenüber den Juden.[4]

Die Juden nahmen durch ihre Rolle als Kreditgeber eine wichtige Position in der städtischen Wirtschaft ein. Doch waren damit gravierende Probleme verbunden. Die Chronisten teilen uns mit, dass man den Juden ihre geschäftlichen Praktiken vorwarf: sie wären "also hochtragenden můtes, daz sü niemanne woltent vorgeben, und wer mit in hette zů dunde, der kunde kume mit in uberein kummen."[5] Diese scheinbare Rücksichtslosigkeit der Juden hatte aber seinen Grund nicht in einer besonderen Hartherzigkeit, sie war vielmehr bedingt durch die enormen Abgaben und Steuern, die ihnen vor allem für die Gewährung von Schutz abverlangt wurden. Formal gehörten die Juden zwar noch zur Kammer des Königs, die Rechte hatte dieser faktisch jedoch schon längst an die Stadt abgegeben.[6]. Straßburg nahm also den größten Teil der jüdischen Steuern ein, hatte dafür aber den Schutz der Juden zu übernehmen.[7]. Um die Forderungen der Stadt bewältigen zu können, mussten die Juden entsprechend wirtschaften und förderten damit wieder den Hass von seiten der Bevölkerung und vor allem von seiten der Schuldner.[8]

Dazu kam jetzt vor dem Hintergrund der drohenden Pest der Vorwurf der Brunnenvergiftung. Er bürdete den Juden die Schuld am Schwarzen Tod auf und trug somit in sich bereits die Forderung nach Vergeltung. So verwundert es nicht, dass nun auch offen gefordert wurde, "man solt sü verburnen."[9]

Die Judenschutzpolitik der Regierung

Im Gegensatz zum Großteil der Bevölkerung hielten der Rat und die Meister an der Politik des Judenschutzes fest und versuchten, das Volk zu beruhigen und einen unkontrollierten Pogrom zu verhindern.

Taktische Maßnahmen

Der Rat versuchte zunächst, das Gerücht von der Brunnenvergiftung zu entkräften, indem er ein Gerichtsverfahren gegen einige Juden anstrengte und sie foltern ließ.[10] Es erfolgte wie erwartet kein Geständnis der Angeklagten.[11] Dennoch ließ man sie aufs Rad flechten. Desweiteren sperrte man das jüdische Wohnviertel und ließ es von bewaffneten Leuten bewachen, mit dem Ziel, die Juden vor dem Volk und vor eigenen Überreaktionen zu sichern.[12] Die Meister wollten also den Rechtsweg gegenüber den Juden einhalten, in ihrer Situation, in der sie selbst angefeindet wurden, war dies eine Frage der Selbsterhaltung und Machtsicherung.[13] Ein Pogrom konnte sich leicht zu einem unkontrollierbaren Volksaufstand ausweiten. Dies hatte die Armlederbewegung vor einem Jahrzehnt schon gelehrt. Wie akut man die Gefahr eines Aufruhrs nun sah, beweist ein Brief des Kölner Stadtrats vom 12.1.1349 an die Straßburger Führung, der warnt, dass in anderen Städten solche "concursus populares" schon zu "plures miserie et desolaciones" geführt hätten.[14] Darüberhinaus konnten die "concursus" den Gegnern die Möglichkeit geben, die Macht zu ergreifen. Die Bürger selbst waren ja auf ähnliche Weise an die politische Führungsposition gekommen.[15]

Die Schutzpflicht gegenüber den Juden

Als faktischer Judenherr hatte die Stadt die Pflicht, seine Juden zu schützen, zumal diese dafür beträchtliche Summen als Gegenleistung erbrachten. Darauf wies auch Peter Swarber hin: "men hette gůt genomen von den Juden und hette sü getrœstet uf ein zil und hette in des besigelte briefe geben, das solte in die stat ouch halten."[16] So konnte und wollte er einer Judenvernichtung nicht zustimmen, worin ihn die Angst vor negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt sicherlich noch bestärkte. Eine Schwächung der Stadt bedeutete auch eine Schwächung des bürgerlichen Patriziats, das für die Betreibung des Fernhandels auf geregelte politische Verhältnisse und eine gesunde städtische Wirtschaft angewiesen war.[17] Gerade den Juden fiel dabei eine wichtige Rolle zu: bei größeren Investitionen war man von ihren Krediten abhängig, sie sorgten durch ihre überregionale Tätigkeit als Bankiers für eine positive Handelsbilanz Straßburgs und füllten überdies mit ihren Steuerleistungen die Stadtkasse.[18] Es gab also genügend Gründe, am Judenschutz festzuhalten.

Der Umsturz

Die Motivation der Meister blieb den übrigen Straßburgern wohl verborgen, ihnen schien im Gegenteil eine andere Ursache viel wahrscheinlicher: sie "sprochent under einander, die drige meister hettent gůt genomen von den Juden, das sü sü also fristetent wider aller mengliches wille."[19] Deshalb galt es nun zunächst die Meister abzusetzen, um dann den Volkswillen durchsetzen zu können.

Der Aufruhr der Handwerker

Durch die Schilderungen der Chronisten haben wir ein detailliertes Bild von den Vorgängen um die Absetzung der Meister. Am Montag, den 9. Februar kamen die Handwerker vor dem Münster zusammen und "sprochent do offenlich zu den meistern, sü woltent sü nüt me zu meistern haben, wand irs gewaltes were zu vil."[20] Diese Aktion war allem Anschein nach unter den Zünften abgesprochen, denn sie trugen ihre Zunftbanner mit sich und traten zünftisch geordnet auf.[21] Die Meister versuchten ihrerseits, die Handwerker zur Auflösung der Versammlung zu bewegen, allerdings ohne nachhaltigen Erfolg, sie machten aber auch keine Anstalten, der Forderung der Aufrührer nachzukommen.[22] Die Handwerker entschlossen sich nach eingehender Beratung, an der neben Vertretern der Zünfte auch "von rittern und knehten und burgern die erbersten"[23] teilnahmen,zu einem neuen Anlauf, der die Meister nun überzeugte, dass niemand mehr hinter ihnen stand, und so gaben sie ihre Ämter auf.[24] Damit hatten die Zünfte ihre Ziele erreicht: das letzte Hindernis auf dem Weg zu der von ihnen geforderten Judenvernichtung war beseitigt und eine größere Mitwirkungsmöglichkeit in der Stadtpolitik war verwirklicht.[25] Bisher war ihnen diese verwehrt worden, obwohl sie 1332 dem bürgerlichen Patriziat zur Vorherrschaft verholfen hatten.[26]

Die Hintermänner des Umsturzes

Die damals von der Macht verdrängten Adelsfamilien der Zorn und der Mülnheim versuchten, ihre alte Stellung zurückzugewinnen, doch dazu mussten sie mit den Zünften koalieren.[27] In den Chroniken wird diese Zusammenarbeit immer wieder deutlich: sie bewaffneten sich gleichzeitig mit den Handwerkern, als diese vor das Münster gingen,[28] sie waren an den Beratungen während des Aufstandes beteiligt, und Adelige waren es auch, die die Forderungen "von der antwerke wegen" an die Meister stellten.[29] Die Adligen kooperierten aber nicht nur mit den Zünften, auch mit dem Straßburger Bischof. Dies beweist das Treffen, das einen Tag vor dem Umsturz stattfand und bei dem es um die Judenangelegenheit ging.[30] Es konnte bei diesem Treffen nur darum gehen, auf welche Weise man sich der Juden entledigte, denn dass man sich ihrer entledigte, war schon knapp einen Monat vorher beschlossen worden. Damals waren der Straßburger Bischof, Vertreter der drei Städte Straßburg, Freiburg und Basel, und elsässische Herrschaftsträger in Benfeld zusammengekommen, um das Verhalten gegenüber den Juden abzusprechen.[31] Um dieses Engagement des Bischofs und des elsässischen Landadels wusste auch Peter Swarber, weshalb er warnt: "Si episcopus et barones in hoc eis prevaluerint, nisi et in aliis prevaleant, non quiescent."[32] Doch konnte er damit niemand von seiner judenfeindlichen Einstellung abbringen.

Das Resultat des Umsturzes

Der Umsturz lohnte sich für alle aktiven Parteien: Die alten Adelsgeschlechter bekamen einen Großteil ihrer früheren Macht zurück, die Zünfte politische Mitwirkungsmöglichkeiten, und schließlich konnte man dank der neuen politischen Führung eine baldige Lösung der Judenproblematik erwarten.[33] Auch der Forderung nach einer Machtminderung der Meisterämter kam man nach.[34] Die alten Meister wurden bestraft,[35] der Rat wurde aufgelöst und in den folgenden drei Tagen neu konstituiert, wieder einen Tag später konnte man sich dann schon mit den Juden befassen.

Der Pogrom

Verlauf

"an dem fritage ving man die Juden, an dem samestage brante man die Juden, der wordet wol uffe zwei tusend alse man ahtete."[36] Die neuen Machthaber gingen entschlossen zur Sache und scherten sich weder um den Schutzvertrag mit den Juden noch um die finanziellen Verluste, die der Stadt durch den Pogrom entstanden. Den beiden abgesetzten Stadtmeistern fiel die Aufgabe zu, die Juden unter dem Vorwand, sie aus Straßburg weisen zu wollen, zum Verbrennungsort zu führen.[37] Dort war ein hölzernes Haus aufgebaut worden, in welchem die Juden verbrannt wurden. Der Verbrennung - sie soll sechs Tage gedauert haben[38] - entgingen nur Taufwillige, Kinder und schöne Frauen.[39]

Ergebnis

"waz man den Juden schuldig waz, daz wart alles wette, unde wurdent alle pfant und briefe die sie hettent uber schulde wider geben."[40] Nachdem man sich nun der Juden entledigt hatte, ging es ans Verteilen ihres Habes. So entblößte sich jetzt der wahre Grund für den Mord an den Juden: "wan werent sü arm gewesen und werent in die landesherren nüt schuldig gewesen, so werent sü nüt gebrant worden."[41] Die Schuldner sahen im Judenmord eine Möglichkeit, sich selbst zu "sanieren", und nützten diese konsequent. Viele derjenigen, die den Umsturz gefördert hatten, hatten bei den Juden Schuldbriefe liegen, womit sich der Zusammenhang zwischen der Ablösung der Meister und dem Pogrom offenbart. Neben Straßburger Adeligen und Bürgern war auch der Bischof bei den Juden verschuldet,[42] ebenso einige Landadlige und sogar bedeutende Landesfürsten wie der Markgraf von Baden und die Grafen von Württemberg.[43] Das Bargut der Juden wurde nach dem Willen des Rats an die Handwerker verteilt,[44] wohl als eine Art "Belohnung" für die Unterstützung bei der Absetzung der Meister. Dies war ihnen wahrscheinlich schon vorher versprochen worden, wobei sie die Aussicht auf einen Anteil am Reichtum der Juden - der wohl auch überschätzt wurde - noch mehr zum Judenmord angespornt haben dürfte.[45]

Sicherung des Judenerbes

Nachdem nun innerhalb der Bürgerschaft die Verteilung des Judengutes geregelt war, musste man dafür sorgen, dass es von niemandem streitig gemacht wurde. Denn König Karl IV. begann mit dem Straßburger Judenerbe Politik zu treiben, indem er großzügig Judenschuldtilgungen gewährte.[46] Womöglich wollten auch die wenigen noch lebenden Straßburger Juden ihre Rechte am Erbe wahrnehmen.[47] So entschloss man sich zu Gegenmaßnahmen: Man schloss am 5. Juni 1349 ein Bündnis mit dem Bischof und den elsässischen Landadeligen: Straßburg bot die Hilfe im Kriegsfall und garantierte die Rückgabe aller Pfand- und Schuldbriefe, dafür erhielt es die Zusicherung, dass Bischof und Adelige Straßburg gegen jeden unterstützten, der es für den Judenmord und die Einziehung des Judengutes zur Rechenschaft ziehen wollte.[48] Darüberhinaus forderte der Straßburger Rat seine Bündnispartner auf, selbst gegen die Juden vorzugehen. Die Städte und Herren, die dem nicht nachkamen, versuchte der Rat sogar mittels Landfriedens dazu zu zwingen.[49] Mit diesen Maßnahmen gelang es ihm dann auch, das Judenerbe vollständig unter Straßburger Verfügung zu halten.[50]

Die reichspolitische Dimension des Pogroms

Straßburg war im Spätmittelalter die bedeutendste Stadt am Oberrhein. Seit sie 1262 die bischöfliche Oberherrschaft abgestreift hatte, war die Stadt selbständig und faktisch reichsunmittelbar.[51] So schlugen sich die Thronstreitigkeiten zwischen der luxemburgischen Partei (mit Karl IV.) und der wittelsbachischen Partei (mit Ludwig dem Bayern (bis 1347) und Günther von Schwarzburg) auch auf stadtpolitischer Ebene nieder, indem von beiden Seiten versucht wurde, Parteiungen zu bilden. Die bürgerlich-patrizische Führung war bis zum Tod Ludwigs auf Seiten der Wittelsbacher, danach schwenkten sie zu Karl IV. um,[52] der Stadtadel unterstützte im Gegensatz dazu nun Günther von Schwarzburg.[53]

Die Antagonismen beider Gruppierungen spiegeln sich also auch im Thronstreit wieder. Durch den Thronstreit wurde aber auch die Verwendung des Judenregals zu einem missbrauchten politischen Machtinstrument. Die Streitigkeiten verursachten hohe Kosten, die man durch Verpfändung der königlichen Judenrechte auszugleichen suchte.[54] In Straßburg entstand so die interessante Situation, dass das dem Königtum dort verbliebene Recht an den Juden von den Rivalen an verschiedene Adressaten vergeben wurde.[55] Dadurch entstanden rechtliche Unsicherheiten, da nicht klar war, wer für den Judenschutz zu sorgen hatte.

Trotz der Tatsache, dass Karl IV. seine ursprünglichen Nutzungsrechte an den Straßburger Juden verloren hatte,[56] stellt sich die Frage, weshalb er nichts zum Schutz der Juden unternahm und er seinen Parteigänger Peter Swarber nicht stützte. Dabei waren seine Möglichkeiten allerdings begrenzt, und ob sie die gewünschten Folgen gezeitigt hätten, ist mehr als fraglich. Dennoch: Er hätte den Initiatoren des Pogroms zumindest drohen können, indem er sie von einer Amnestiegewährung ausgeschlossen hätte.[57] Vielleicht lag ihm aber auch gar nichts am Schutz der Straßburger Judengemeinde, da sich ihm die Chance bot, durch den Judenmord wieder an den verlorengegangen Rechten zu verdienen. Immerhin erhob er sofort nach dem Pogrom Forderungen an den Straßburger Rat, mit der Begründung, der rechtmäßige Judenherr und damit auch Erbe der Judengüter zu sein.[58] Doch widersprechen dem seine allgemeinen Äußerungen über die Juden[59] und die Tatsache, dass ihm seiner Ansicht nach die Judenmorde großen Schaden zugefügt hätten.

Fußnoten

  1. Kalendarium dazu bei Haverkamp, Alfred, Die Judenverfolgungen zur Zeit des Schwarzen Todes im Gesellschaftsgefüge deutscher Stadte, in: ders. (Hrsg.), Zur Geschichte der Juden im Deutschland des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit (Monographien zur Geschichte des Mittelalters 24) 1981 S.27-93, hier S. 35-38.
  2. Der Chronist Fritsche Closener schreibt dazu: "sü woltent den gewalt minren und glichern." (Straßburger Chronik des Fritsche Closener, in: E. Hegel (Hrsg.), Chroniken d. dt. Städte, Bd. 8, Die Chroniken d. oberrhein. Städte, Bd. 1, Leipzig 1870, S. 128, Z. 14/15).
  3. Drei Chronisten schildern ausführlich die Geschehnisse in Straßburg: 1. F. Closener, Straßburger Chronik (wie Anm. 2) S.126-130; 2. Jakob Twinger v. Königshofen, Chronik 1400 (1425), in: E.Hegel (Hrsg.), Chroniken d. dt. Städte, Bde. 8/9, Die Chroniken der oberrhein. Städte, Bde. 1/2, Leipzig 1870 S.759-764; 3. Mathias von Neuenburg, Chronica Mathiae de Nuwenburg, in: A. Hofmeister (Hrsg. ), Monumenta Germaniae Historica, Scriptores rerum Germanicarum, nova series, Bd. 4, Berlin 1924 - 1940 Handschrift B, Cap. 115 S.264-269 (im folgenden beziehe ich mich stets auf diese Handschrift).
  4. Bekannte Vorwürfe: Hostienschändumg, Ritualmord, Christusmord, Weltverschwörung u.a.
  5. Closener, Straßburger Chronik, S.127, Z. 7-9.
  6. Die Bestätigung der betreffenden städtischen Rechte durch Karl IV. erfolgte bereits 1347 (s. A. Haverkamp, Die Judenverfolgungen [wie Anm. 1], S. 69, ohne Angabe der Quelle).
  7. Die genauen Steuerleistungen regelten Verträge, z. B. der trostbrief des Jahres 1338 (als Reaktion auf die antijüdische Armlederbewegung im Elsass ausgestellt).
  8. Dilcher, Gerhard, Die Stellung der Juden in Recht u. Verfassung d. mittelalterlichen Stadt, in: Grözinger, Karl E. (Hrsg.), Judentum im dt. Sprachraum, Frankfurt am Main 1991, S.24.
  9. Closener, Straßburger Chronik, S.127, Z.12.
  10. Closener, Straßburger Chronik, S.127, Z.16/17.
  11. Closener, Straßburger Chronik, S.127, Z.15/16; Neuenburg, Chronica (wie Anm. 3, 3.), S. 267, Z. 4-6, mit anderer Tendenz.
  12. Closener, Straßburger Chronik, 5.127, Z.17-24.
  13. Haverkamp, Alfred, Der Schwarze Tod und die Judenverfolgungen von 1348/49 im Sozial- und Herrschaftsgefüge der deutschen Städte, in: Trierer Beiträge. Aus Forschung und Lehre an der Universität Trier, Sonderheft 2 (1977) S.82/83: „In dieser Furcht (vor Aufständen) drückt sich zweifellos auch die Labilität der Herrschaftsverhältnisse in den damals noch weit überwiegend patrizisch beherrschten größeren deutschen Städten aus.
  14. A. Haverkamp, Die Judenverfolgungen (1981), S.66 (s. dort Anm. 156).
  15. Die Bürger nützten den offen ausgebrochenen Streit zwischen den Adelsfamlien der Zorn und Mülnheim zur Machtübernahme (vgl. Closener, Straßburger Chronik, S.122/123).
  16. J. Twinger v. Königshofen, Chronik (wie Anm. 3, 2.), S.761, Z.4-6.
  17. Dollinger, Phillippe, Das Patriziat der oberrheinischen Städte und seine inneren Kämpfe in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, in: Stoob, Heinz (Hrsg.), Altständisches Bürgertum (2 Bde.), Bd. II, Darmstadt 1978 zufolge sind die Bürger "im wesentlichen Kaufleute und vor allem große Handelsherren" (S.198), denen es darauf ankommt, "die Geschäfte zu fördern und in Friedenszeiten den Wohlstand der Stadt zu sichern, der die Grundlage ihres eigenen Wohlstandes bildet" (S. 200).
  18. Nach Battenberg, Friedrich, Zur Rechtsstellung der Juden am Mittelrhein in Spätmittelalter und früher Neuzeit, in: Zeitschrift für historische Forschung 6 (1979) S. 134/135 verbietet die Kirche den Christen die Zinsnahme und so fällt den Juden die Aufgabe zu, "das Kreditbedürfnis der mittelalterlichen Gesellschaft" zu befriedigen.
  19. Twinger v. Königshofen, Chronik, 5.761, Z.10/11.
  20. Closener, Straßburger Chronik, S.128, Z.13/14.
  21. Closener, Straßburger Chronik, 5.128, Z.8/9.
  22. Ausführlicher als bei Closener, Twinger v. Königshofen, Chronik, S.761, Z.15-28.
  23. Closener, Straßburger Chronik, S.128, Z. 23.
  24. Ein Handwerker wurde Ammanmeister, es war "Betscholt der metziger" (Twinger v. Königshofen, Chronik, 5.763, Z.3/4 ).
  25. Closener, Straßburger Chronik, 5.128, Z.24 - S.129, Z. 19.
  26. Siehe Anm. 15.
  27. Graus, František, Pest - Geißler - Judemorde. Das 14. Jahrhundert als Krisenzeit (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 86), Göttingen 1987, S. 176.
  28. Twinger v. Königshofen, Chronik, S. 761, Z. 12-15.
  29. Twinger v. Königshofen, Chronik, 5.761, Z.34 - 5.762, Z.15; nach A. Haverkamp, Die Judenverfolgungen (1981), S.64, war der Groshans Marx Ritter, Claus Lappe ein Zorn.
  30. V. Neuenburg, Chronica, S. 267, Z. 14-16.
  31. Die Teilnehmer hatten sich 1345 in einem Landfriedensbündnis zusammengeschlossen, gerichtet gegen jede Art von Aufruhr, siehe A. Haverkanp, Der Schwarze Tod (wie Anm. 13), S. 82; das Benfelder Treffen bei Twinger v. Königshofen, Chronik, S. 760.
  32. V. Neuenburg, Chronica, S. 266, Z. 7/8.
  33. Während zwischen 1332 und 1349 kein einziger Adeliger ein Meisteramt bekleidet hatte, waren nun zwei von vier Stadtmeistern Adelige (vgl. Twinger v. Königshofen, Chronik, S. 764, Z. 1-4).
  34. Closener, Straßburger Chronik, S. 129, Z. 34-36.
  35. Die Stadtmeister durften 10 Jahre nicht in den Rat gewählt werden, der vielen verhasste Peter Swarber wurde verbannt, sein Vermögen eingezogen (vgl. Closener, Straßburger Chronik, S. 130).
  36. Closener, Straßburger Chronik, S. 130, Z. 5/6.
  37. V. Neuenburg, Chronica, S. 268, Z. 7-9.
  38. Heinricus de Diessenhoven, in: A. Huber (hrsg. aus dem Nachlass J. Böhmers), Fontes Rerum Germanicarum, Bd. 4, Stuttgart 1868, ND 1969, S. 70.
  39. V. Neuenburg, Chronica, S. 268, Z.12-14.
  40. Closener, Straßburger Chronik, S. 130, Z. 9-11.
  41. Twinger v. Königshofen, Chronik, S. 764, Z. 1-3.
  42. Seine verbliebenen Rechte an den Straßburger Juden waren verglichen mit seinen Schulden wohl bedeutungslos.
  43. Monumenta Germaniae Historica, Constitutiones et acta publica imperatorum et regum, Bd. IX, bearb. v. M. Kühn, Weimar 1974 - 1983, Nr. 227, S. 172/173, Nr. 240, S. 186/187.
  44. Closener, Straßburger Chronik, 5.130, Z.11-12.
  45. Einige scheint doch das schlechte Gewissen geplagt zu haben (vgl. Twinger v. Königs­hofen, Chronik, S.764, Z. 3-5).
  46. Wie Anm. 43: Karl gewährt den Genannten die Tilgung aller Schulden bei den Straßburger Juden.
  47. Graus, František, Pest (wie Arm. 27), S. 185.
  48. Graus, Pest, S. 185.
  49. Vgl. MGH Const. IX (wie Anm. 43), Nr. 433 (S.330).
  50. In einer Urkunde vom 12.7.1349 gibt auch Karl IV. seine Ansprüche auf (vgl. Graus, Pest, S. 185).
  51. Zum Kampf zwischen Bischof und Stadt, vgl. Twinger v. Königshofen, Chronik, S. 652-663.
  52. Graus, Pest, S.232, u. A. Haverkamp, Die Judenverfolgungen (1981), S. 69/70.
  53. A. Haverkamp, Die Judenverfolgungen (1981), S.69.
  54. Graus, Pest, S. 232.
  55. Karl IV. verpfändete es an den Grafen v. Öttingen (12.12.47) und Günther an den Grafen v. Katzenelnbogen (2.1.49) (vgl. Haverkamp, Die Judenverfolgungen (1981), S.69).
  56. Siehe Anm. 6.
  57. Amnestie konnte nur der König gewähren (vgl. Graus, Pest, S. 234).
  58. Graus, Pest, S. 185.
  59. "darumb gebieden wir uch ernstliche und bij unsern hulden, daz ir (...) die Juden an libe und an gude unbeschediget laßet" (MGH Const. IX, Nr. 445, S.341).

Quellen

  • Chronica Mathiae de Nuwenburg. In: A. Hofmeister (Hrsg.): Monumenta Germaniae Historica. Scriptores rerum Germanicarum, nova series, Bd. 4, Berlin 1924–1940, Handschrift B.
  • Chronik 1400 (1415) des Jakob Twinger von Königshofen. In: E. Hegel (Hrsg.): Chroniken der deutschen Städte. Bde. 8/9: Die Chroniken der oberrheinischen Städte. Bde. 1/2, Leipzig 1870.
  • Heinricus de Diessenhoven. In: A. Huber (Hrsg. aus dem Nachlass J. Böhmers): Fontes Rerum Germanicarum. Bd. 4, Stuttgart 1868, ND 1969.
  • Monumenta Germaniae Historica, Constitutiones et acta publica imperator et regum. Bd. IX, bearb. v. M. Kühn, Weimar 1974–1983.
  • Straßburger Chronik des Fritsche Closener. In: E. Hegel (Hrsg.): Chroniken der deutschen Städte. Bd. 8: Die Chroniken der oberrheinischen Städte. Bd. 1, Leipzig 1870.

Literatur

  • Friedrich Battenberg: Zur Rechtsstellung der Juden am Mittelrhein in Spätmittelalter und früher Neuzeit. In: Zeitschrift für historische Forschung 6, 1979, S. 129–183.
  • Neithard Bulst: Der Schwarze Tod: Demographische, wirtschafts- und kulturgeschichtliche Aspekte der Pestkatastrophe von 1347–1352. Bilanz der neueren Forschung. In: Saeculum 30, S. 45–67.
  • Gerhard Dilcher: Die Stellung der Juden in Recht und Verfassung der mittelalterlichen Stadt. In: Karl E. Grözinger (Hrsg.): Judentum im deutschen Sprachraum. Frankfurt a. M., 1991 S. 17–35.
  • Phillipe Dollinger: Das Patriziat der oberrheinischen Städte und seine inneren Kämpfe in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts. In: Heinz Stoob (Hrsg.): Altständisches Bürgertum. Bd. II, Darmstadt 1978, S. 194–209.
  • František Graus: Pest – Geißler – Judenmorde. Das 14. Jahrhundert als Krisenzeit. (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 86) Göttingen 1987.
  • Alfred Haverkamp: Die Judenverfolgungen zur Zeit des Schwarzen Todes im Gesellschaftsgefüge deutscher Städte. In: ders. (Hrsg.): Zur Geschichte der Juden im Deutschland des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit. (Monographien zur Geschichte des Mittelalters 24) 1981, S. 27–93.
  • Alfred Haverkamp: Der Schwarze Tod und die Judenverfolgungen von 1348/49 im Sozial- und Herrschaftsgefüge deutscher Städte. In: Trierer Beiträge. Aus Forschung und Lehre an der Universität Trier. Sonderheft 2, 1977, S. 78–86.