Deutscher Bundestag

Volksvertretung und gesetzgebendes Organ der Bundesrepublik Deutschland
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. August 2003 um 19:09 Uhr durch Bear (Diskussion | Beiträge) (erg.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.


Mit Bundestag wird in der Alltagssprache eine Kammer des Parlamentes (neben dem Bundesrat) in Deutschland bezeichnet. Der vollständige Name lautet "Deutscher Bundestag". Es hat seinen ständigen Sitz seit 1999 im Reichstagsgebäude in Berlin.

Die Zusammensetzung des Bundestages wird alle vier Jahre durch eine allgemeine, gleiche, geheime Bundestagswahl bestimmt. Nach jeder Wahl wird bei der konstituierenden Sitzung aus der Mitte des Bundestages der jeweilige Bundestagspräsident gewählt.

Mandatsvergabe

Die Mandate im Bundestag werden zur Hälfte über Listen der politischen Parteien proportional nach der erzielten Anzahl der Stimmen zugeteilt. Diese Verhältniswahl über die Zweitstimme bestimmt das Kräfteverhältnis im Bundestag.

Um eine gewisse Personalisierung und lokale Kandiatenaufstellung zu erreichen, wird eine Hälfte der Mandate zusätzlich durch Direktwahlen vergeben. Dabei werden in jedem Wahlkreis Kandidaten mit der einfachen Mehrheit direkt gewählt (Erststimme). Für jeden direkt gewählten Kandiaten wird seiner Partei aber ein Listenmandat gestrichen.

Übertrifft nun die Anzahl der direkt gewählten Kandidaten einer Partei in einem Bundesland die Anzahl der Mandate, die der Landesliste seiner Partei laut Zweitstimme zusteht, ziehen trotzdem alle gewählten Direktkandidaten in den Bundestag ein. Diese Mandate nennt man Überhangsmandate.

Im Gegensatz zu anderen Parlamenten (z.B. Länderparlamente) gibt es im Bundestag keine Ausgleichsmandate. Allerdings werden den anderen Parteien dafür auch keine Sitze abgezogen.

Durch dieses Verfahren kommt es häufig vor, dass im Bundestag mehr Abgeordnete sitzen, als ursprünglich Mandate vorgesehen waren. So gab es 1998 13 und 2002 5 Überhangsmandate.

Scheidet ein Abgeordneter aus dem Bundestag aus, so wird er üblicherweise durch ein Mitglied der gleichen Landesliste ersetzt. Dies gilt allerdings nicht, wenn es sich um einen direkt gewählten Abgeordneten einer überhängenden Landesliste handelt. In diesem Fall verringert sich stattdessen die Anzahl der Überhangmandate.

5 Prozent-Klausel

Ferner existiert die sog. "5%-Klausel". Damit wird allen Parteien, die nicht mehr als 5% aller gültiger Zweitstimmen auf sich vereinigen können, der Einzug in das Parlament verwehrt. Mit der Erststimme gewählte Kanidaten werden aber auf jeden Fall in den Bundestag einziehen, auch wenn ihre Partei weniger als 5% der Zweitstimmen erhielt (z.B. PDS 2002).

Alternativ zur "5%-Klausel" gibt es eine Grundmandatsklausel. Hat eine Partei mindestens drei Direktmandate erhalten, zieht die Partei mit so vielen Abgeordneten ein, wie es ihrem Anteil an den Zweitstimmen entspricht (z.B. PDS 1994).

Siehe auch: Fünf-Prozent-Hürde

Befugnisse

Der Bundestag wählt den Bundeskanzler, der die Regierungsmitglieder (Minister) vorschlägt.

Der Bundestag beschließt Gesetze mit Hilfe von Abstimmungen; insofern die Rechte der Bundesländer betroffen sind, ist dabei deren Vertretung (der Bundesrat) zustimmungspflichtig.

Größe

Der 15. Deutsche Bundestag (Bundestagswahl 2002) besteht aus 598 Abgeordneten zuzüglich 5 Überhangmandaten, also aus insgesamt 603 Abgeordneten.


Gegenwärtige Zusammensetzung

Bei der Bundestagswahl 1998 kam es zu folgendem Ergebnis (Anteil Zweitstimmen)

AnteilSitze Partei
40,9 %298 SPD
28,4 %198 CDU
6,7 % 47 CSU
6,2 % 43 F.D.P.
6,7 % 47 Bündnis 90/Die Grünen
5,1 % 36 PDS
5,9 % - Sonstige

Bei der Bundestagswahl 2002 kam es zu folgendem Ergebnis (Sitze gesamt, d.h. Zweitstimmen und Überhangmandate): (Quelle: http://www.bundestag.de/info/wahlen/154/1541_15.html )

Sitze Partei
251 SPD
190 CDU
58 CSU
55 Bündnis 90/Die Grünen
47 F.D.P.
2 PDS

Geschichte

Zwischen 1816 und 1866 gab es eine "Bundesversammlung des Deutschen Bundes", die später "Bundestag" genannt wurde. Dies war kein demokratisches gewähltes Parlament, sondern eine Zusammenkunft von Gesandten freier Städte und Adliger. Der Bundestag hatte praktisch keinen politischen Einfluss.

Wahlperioden des Deutschen Bundestages:

...

Von 1949 bis September 1999 hatte der Bundestag seinen Sitz in Bonn.


siehe auch: d'Hondt, Bundestagswahl 2002, Abgeordneter, Überhangmandate, Politisches Spektrum, Nationalrat (Österreich)