Factory-Outlet-Center
Factory-Outlet-Center (FOC), auch Fabrikverkaufszentrum (FVZ) oder Fabrikabsatzzentrum bezeichnet eine Betriebs- und Vertriebsform des Einzelhandels, bei der mehrere Hersteller ihre Markenartikel an einer gemeinsamen Verkaufsstätte verbilligt anbieten. Weitere gängige Bezeichnungen sind Designer-Outlet-Center (DOC) oder allgemein Hersteller-Direktverkaufszentrum. Fabrikverkaufszentren werden von einem Betreiber zentral geplant, realisiert, verwaltet und gemanagt. Sie stellen eine besondere Form des großflächigen Einzelhandels dar. Die FOCs umfassen mehrere tausend Quadratmeter Verkaufsfläche mit 60 bis 100 Shops und einem Angebot von Textilien, Sportartikeln, Schuhen und weiteren Branchen, die üblicherweise sonst in Innenstädten vorzufinden sind.

Entstehung des FOC-Konzepts
Das erste FOC wurde im Jahre 1971 in Pennsylvania (USA) getestet, zunächst als einfache Bündelung mehrer Factory-Outlets ohne besondere Aufmerksamkeit auf den Standort. Das Konzept wurde in den Folgejahren optimiert, und bis zum Jahre 1995 wurden in den USA rund 324 FOC errichtet, womit der US-amerikanische Markt abgedeckt war. Im Jahr 1984 wurde der europäische Markt mit der ersten Gründung in Frankreich erschlossen. Der eigentliche Aufschwung der FOC in Europa setzte ein, als amerikanische Betreiberfirmen ab 1988 in Großbritannien zu investierten begannen. Dieses Land verfügt derzeit (Mai 2006) mit 36 Ansiedlungen (Quelle: Homepage von McArthur Glen UK Ltd., London - nach eigenen Angaben Marktführer im FOC-Markt in Europa) über die meisten FOC in Europa. Die europäischen Länder weisen sehr unterschiedliche Betriebsdichten auf. So gab es im März 2005 in Großbritannien 32 (Mai 2006: 36), in Italien 14, in Frankreich 10, in Spanien 9, in der Schweiz und in Schweden je 5 und in Deutschland lediglich 3 Factory-Outlet-Center. Die unterschiedliche Ausstattung ist zum einen vom Marktpotenzial, also von Bevölkerung und Kaufkraft, aber auch von der unterschiedlich restriktiven planungsrechtlichen Handhabung der Länder abhängig.
Auswirkungen auf den Raum
Der Standort für ein FOC-Projekt wird in der Regel so gewählt, dass ca. 3 Mio Einwohner innerhalb einer PKW-Fahrzeit von einer Stunde wohnen. Entsprechend groß ist das Einzugsgebiet der Kunden und der Wirkungskreis der FOC. Die Besucher kommen meist mit dem PKW und nur selten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, weshalb ein solches Center hohe Verkehrsströme induziert. Abweichend vom üblichen Konzept für höherwertige Warenangebote liegt das typische FOC außerhalb von städtischen Zentren auf der grünen Wiese. Seitens der Raum- und Regionalplaner wird oftmals kritisiert, dass die Center mit ihren peripheren Standorten das System der zentralen Orte beeinträchtigen, welches in Deutschland eine maßgebliche Grundlage der Raumordnung bildet. Mit dieser Begründung wurden bislang die meisten Ansiedlungswünsche von FOC-Betreibern negativ beschieden.
Im Einzelnen:
FOC sind Einzelhandelsgroßprojekte besonderer Art
Die Ministerkonferenz für Raumordnung hat seit dem Jahre 1997 FOC hinsichtlich ihrer raumstrukturellen Ausstrahlung mit denen des konventionellen großflächigen Einzelhandels gleichgestellt. FOC sind Handelseinrichtungen besonderer Ausprägung, die in baulich konzentrierter Form in der Regel hochwertige Markenartikel unter Ausschluss der Handelsstufen vom Groß-, Zwischen- und Einzelhandel direkt dem Verbraucher anbieten. Sie richten sich mit ihren Sortimenten nahezu 100 %ig auf innenstadtprägende und –relevante Sortimente. Die regelmäßig vorgesehenen Größenordnungen der nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Einkaufszentren zu behandelnden Vorhaben widersprechen daher dem gesetzlich verankerten Grundsatz einer nachhaltigen Raumentwicklung, wie sie im Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) vorgeschrieben sind.
FOC-Standorte auf der „Grünen Wiese“ oder in Orten unterer bzw. mittlerer Zentralitätsstufe sind für die Raumordnung schädlich, da sie wesentlichen Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung zuwiderlaufen. FOC führen innenstadtrelevante Kernsortimente und haben aufgrund der breiten Streuwirkung ihres untypisch großen Einzugsbereichs für Grund- und Mittelzentren in ihrem näheren Umfeld entsprechende städtebauliche Negativauswirkungen. Umliegende Grundzentren verlieren weitgehend die Grundversorgung mit mittel- und langfristig nachgefragten Non-Food-Gütern. Die Innenstädte umliegender Zentren in halbstündiger Fahrdistanz werden nachhaltig beeinträchtigt, wenn Schlüsselbetriebe mit den Leitsortimenten Bekleidung, Schuhe, Lederwaren, Hausrat, Glaswaren, Porzellan, Keramik, Sportartikeln und Spielwaren aufgrund der Nähe zu einem preisaggressiven FOC aufgeben müssen.
Die Gefahr städtebaulicher Negativauswirkungen wächst, wenn die Mindestgröße für attraktive FOC weiter zunimmt. Die Erfahrung mit bestehenden FOC zeigt, dass diese Betriebsform an nicht integrierten Standorten nicht unter 20.000 bis 25.000 qm Verkaufsfläche wirtschaftlich betrieben werden kann. Spätere Erweiterungen lassen sich weder durch städtebauliche Verträge noch durch Baulasterklärungen ausschließen, weil diese gegen § 1 Abs. 3 S. 3 BauBG verstoßen würden. Ein Ansteigen von FOC-Mindestgrößen ist somit mit weiteren Negativauswirkungen auf die Zentren benachbarter Städte und Gemeinden verbunden.
Eine noch größere Gefahr ergibt sich bei Scheitern von FOCn; dies vor dem Hintergrund der vorliegenden Entwurfsfassung in besonderem Maße, da diese nur noch ganz allgemein von Einzelhandelsgroßprojekten spricht. Wenn sich aus einem FOC ein übliches Einkaufszentrum mit derselben Sortimentsstruktur und Größenordnung entwickelt, hat dieses zwar einen erheblich kleineren Einzugsbereich, wirkt aber in seinem unmittelbaren Umfeld noch wesentlich stärker zu Lasten der jeweiligen Innenstädte und Ortskerne.
Die Gefahr einer solchen Umwandlung wird auch durch die begrifflichen Unschärfen der FOC-spezifischen Angebotsstruktur begünstigt. Einschränkungen in den Baugenehmigungen für FOC oder in städtebaulichen Verträgen sind in der Praxis nur schwer kontrollierbar, weil die Merkmale der FOC-Sortimentsstruktur unscharf sind und daher ein Unterlaufen der Bindungen begünstigen.
Unter Begriffen wie „Markenware“ lässt sich jedes Angebot eines Artikels fassen, der unter einer Marke im Sinne des Markengesetzes geführt wird, ohne dass es sich dabei um eine „Premiummarke“ handeln müsste.
Vorsaisonware ist bei modischen Artikeln aus dem Bereich Oberbekleidung und Schuhe wegen der häufig nicht mehr allzu großen Designänderungen kaum definierbar; in den Sortimenten Heimtextilien/Glas, Porzellan und Keramik ist dieser Begriff gar nicht verwendbar. Darüber hinaus unterliegt der Begriff „Saison“ einem Wandel im Einzelhandel. Zahlreiche Oberbekleidungshersteller bieten mittlerweile bis zu 12 Kollektionen pro Jahr, die auch jeweils als „Saison“ angesehen werden können.
Die Klassifizierung einer Ware als II. Wahl ist allein der Definition des Herstellers überlassen. Dieser selbst entscheidet, ob kleinere, für den Verbraucher im Regelfall gar nicht feststellbare Fehler, toleriert werden oder dazu führen, dass die Ware als „Ware II. Wahl“ aussortiert wird.
Der häufig Verwendung findende Begriff der „Ware zu Markttestzwecken“ ist ebenso wenig definierbar. Jeder Hersteller hat es selbst in der Hand, ganze Kollektionen aufzulegen, die sich nur in geringem Umfange und für den Verbraucher nicht erkennbar von aktuellen Kollektionen unterscheiden, um diese dann „zu Testzwecken“ in einem FOC anzubieten.
Die Begrenzung auf „Überhangproduktionen“ ist ebenfalls nicht justiziabel. Bei der heutigen exakten Steuerung der Produktionsabläufe vor dem Hintergrund der Nachfrage des Handels dürfte es keine Überhangproduktionen geben, da die Industrie heutzutage zielgerichtet nach der jeweiligen Vororder der Einzelhandelsunternehmen produziert.
Zudem lässt sich die offizielle Umwandlung eines FOC in ein übliches Einkaufszentrum auch nicht durch städtebauliche Verträge verhindern, weil auch diese wegen eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 3 S. 2 BauBG nichtig wären. Wenn ein FOC notleidend wird, ist zudem eine Umwandlung in ein normales Einkaufszentrum unter Hinweis auf den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Rettung einer größeren Investition politisch meist nicht durchsetzbar.
FOC schaden dem mittelständischen Fachhandel
Durch den Direktverkauf des Herstellers in einem FOC wird der noch überwiegend mittelständisch geprägte Fachhandel, der im besonderen Maße in den Innenstädten angesiedelt ist, gezielt umgangen. Der Direktverkauf profitiert von dem Auslassen der zwischen Herstellung und Abgabe an den Endverbraucher liegenden Handelsstufen; die Einräumung erheblicher Preisvorteile im Vergleich zu den im Einzelhandel kalkulierten Endverkaufspreisen ist für die Hersteller ein Leichtes.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass anders als im Herkunftsland der FOC, den Vereinigten Staaten, in Deutschland keine wirtschaftspolitische Notwendigkeit für FOC besteht. In den USA hat der Handel die Möglichkeit, nicht abgesetzte Saisonware an den Hersteller zurückzugeben. Diese wird dann in Factory-Outlet-Centern veräußert. In Deutschland hingegen trägt das Risiko der Fehleinschätzung der Absatzmöglichkeiten allein der Einzelhandel, der selbst dafür sorgen muss, Überhänge mit erheblichen Preisnachlässen zu Lasten der Kalkulation abzuverkaufen.
Die Schaffung von FOC löst daher bei den Herstellern zugleich den Effekt aus, durch Produktionsmengen, die unter Berücksichtigung des Absatzpotentials des Facheinzelhandels wirtschaftlich kalkuliert wären, deutlich zu überschreiten um damit überhaupt Ware zum Angebot in den eigenen Verkaufsstellen in den FOCn vorhalten zu können.
FOC im ländlichen Raum verstoßen gegen die Ziele der Raumordnung
Gem. § 3 Nr. 2 ROG sind Ziele der Raumordnung verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Ohne auf jede Begrifflichkeit der einzelnen Vorschriften einzugehen, ist festzustellen, dass die Inbezugnahme von Versorgungsaufgaben der belegenden Gemeinde entsprechend ihrer Stellung als Zentraler Ort Rahmenbedingungen setzt, innerhalb derer eindeutig bestimmt werden kann, ob ein Einzelhandelsgroßprojekt im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung zielkonform ausgewiesen werden kann oder nicht. Die Beschränkung der gemeindlichen Bauleitplanung auf den sog. Eigenbedarf und die Konzentration von Zuwächsen auf ein gestuftes System zentraler Orte der Raumordnung bei Wohnung, Gewerbe und großflächigem Einzelhandel ist zudem ein durchgängiges Gestaltungsprinzip.
§ 11 ROG sieht zwar eine Zielabweichung vor. Danach kann bzw. darf aber nur dann von einem Ziel der Raumordnung abgewichen werden, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung noch nicht berührt werden. Zulässig sind daher nur Abweichungen, die den materiell rechtlichen Anforderungen an die Landesplanung auch bei Aufstellung und Änderung der Raumordnung getroffen werden könnten. In der vorliegenden Entwurfsfassung handelt es sich aber nicht mehr um Abweichungen, sondern um generelle Abkehrungen von den Zielen der Raumordnung.
FOC auf der „Grünen Wiese“ gefährden den ländlichen Raum
Das häufig von Investoren angeführte Argument, die Ansiedlung von FOCn diene der Stärkung des ländlichen Raums, geht an der Realität vorbei. Ein Einzelhandelsgroßprojekt fördert nie den ländlichen Raum in seiner Ausdehnung zwischen den Mittel- und Oberzentren, sondern nur punktuell das Gemeindegebiet, in dem es angesiedelt ist. Der wirtschaftliche Vorteil der Ansiedlung eines Einzelhandelsgroßprojektes, insbesondere eines FOC, beschränkt sich daher auf die belegene Gemeinde, wogegen alle umliegenden Gemeinden durch Umsatzverlagerungen geschädigt werden und darüber hinaus auch noch die negativen Auswirkungen einer stärkeren Verkehrsentwicklung hinnehmen müssen.
Damit stärken FOC nicht den ländlichen Raum, sondern schwächen ihn außerhalb des belegenen Gemeindegebiets.
Die Umsatzverlagerung aus bestehenden Versorgungsstrukturen in den Mittel- und Oberzentren gefährdet damit zugleich die Versorgungsstrukturen des ländlichen Raums. Mittel- und Oberzentren haben raumordnerisch die Aufgabe, im Verflechtungsgebiet die Versorgung des Bevölkerung im ländlichen Raum sicherzustellen. Dieser Aufgabe können sie nicht mehr gerecht werden, wenn sie in ihren Absatzpotentialen durch Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb der Zentren geschwächt werden.
Positive Kopplungseffekte lösen nur FOC in den Innenstädten aus
FOC lösen auch keine positiven Kopplungseffekte aus, wenn sie nicht, wie auf der Basis des gegenwärtigen LROP, an integrierten Standorten der Oberzentren angesiedelt sind.
FOC suchen einen verkehrsgünstigen Standort; im Idealfall an Autobahnkreuzen mit einem Einzugsgebiet von ca. 3 Mio. Einwohnern innerhalb einer PKW-Fahrtzeit von einer Stunde. Die Erreichbarkeit der FOCn wird damit im Wesentlichen durch den PKW sichergestellt. Aus Investorensicht kommen daher, um dem Erfordernis der Gestellung von Parkplätzen gerecht zu werden, in besonderem Maße Standorte fernab der Innenstädte in Betracht. Besucher aber, die das FOC unmittelbar nach Verlassen der Autobahn mit dem PKW aufgesucht haben, verlassen dieses auch wieder auf direktem Wege zurück auf die Autobahn. Erfahrungen am Beispiel des FOC Metzingen machen deutlich, dass Kopplungseinkäufe bzw. –besuche selbst in einem attraktiven Mittelzentrum mit Altstadtkern kaum stattfinden. Untersuchungen der Geographischen Institute von Regensburg und Tübingen haben ergeben, dass fast drei Viertel der befragten Personen, die das FOC besuchen, nicht den Wunsch haben, die Innenstadt aufzusuchen.
Kopplungseinkäufe sind somit lediglich dann zu erwarten, wenn Sortiment, Gastronomie und Attraktivität der nächsten Innenstadt über die Qualitäten des FOC hinausgehen und eine direkte fußläufige Verbindung besteht.
Dies unterstreicht zugleich die raumordnerische und städtebauliche Sinnhaftigkeit von Regelungen wie im Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) Niedersachsen in der Fassung des Jahres 2004:
Hersteller-Direktverkaufszentren sind Einzelhandelsgroßprojekte und aufgrund ihrer besonderen Ausprägung und Funktion nur in Oberzentren an städtebaulich integrierten Standorten zulässig. Dies gilt auch für Erscheinungsformen des Handels in Verbindung mit Freizeit-, Kultur- und sonstigen Dienstleistungen, die in ihren Auswirkungen Hersteller-Direktverkaufszentren vergleichbar sind.
Indem FOC nur an integrierten Standorten der Oberzentren angesiedelt werden dürften, profitieren von der durch sie aufgrund ihrer besonderen Anziehungskraft geschaffenen Frequenz auch die umliegenden Wirtschaftsunternehmen des Einzelhandels, der Gastronomie und sonstiger Dienstleistungsanbieter. Damit erweist sich das kurz vor der Eröffnung stehende DOC Wolfsburg als ein raumordnungsrechtlich und städtebaulich gelungenes Positivbeispiel.
Die Erfahrungen um die Entwicklung des DOC Wolfsburg haben zugleich gezeigt, worin die Investoreninteressen liegen: Wenn es irgendwie möglich ist, wählen Investoren die verkehrsgünstig gelegenen und wegen geringerer Baukosten weitaus „billigeren“ Standorte auf der Grünen Wiese. Sie scheuen den höheren Investitionsaufwand für ein FOC in einer Innenstadt. Gleichwohl wird auch diese Investition getätigt, wenn durch die Steuerungsmittel der Raumordnung sichergestellt ist, dass der billigere und verkehrsgünstiger gelegene Standort nicht zur Verfügung steht.
Die klare Zuweisung der FOC an integrierte Standorte der Oberzentren ist somit ein ebenso zu begrüßendes wie zulässiges und letztlich auch erfolgreiches Mittel zur Stärkung des Handelsplatzes „Innenstadt“.
FOC lenken Kapital aus den Innenstädten auf die "Grüne Wiese"
Die Ermöglichung der Errichtung von FOCn außerhalb integrierter Standorte der Oberzentren führt somit gleichzeitig dazu, dass das in den Zentren erforderliche Kapital an anderer Stelle eingesetzt wird. Neu gebaute FOC werden zunehmend hohen gestalterischen Ansprüchen gerecht; häufig werden sie nach dem Vorbild gewachsener Innenstädte gestaltet, indem sie den Eindruck intakter und kleinteilig geprägter städtebaulicher Räume imitieren. Selbst das Ideal mittelalterlicher Stadtformen wird in FOCn kopiert (z. B. Ingolstadt-Village). Die Einzigartigkeit und Unverwechselbarkeit der Innenstädte wird somit durch ein künstliches Gebilde ersetzt. FOC entwickeln sich damit zugleich zu „Anti-Innenstädten“ und lenken das auf Kapitalmärkten gesammelte anonyme Investoreninteresse auf den ländlichen Raum. Dem Anlagekapital ist es dabei häufig gleich, ob eine Investition als Anlage- oder als Abschreibungsobjekt funktioniert. Demgegenüber benötigen insbesondere inhabergeführte mittelständische Fachgeschäfte Investitionssicherheit. Viele mittelständische Unternehmen haben Millionenbeträge in innerstädtische Geschäftsimmobilien gesteckt.
Mit der sinkenden Attraktivität der Einzelhandelsquartiere reduziert sich die Attraktivität des Handelsstandorts weiter; dies wiederum verbunden mit einer erneut zurück gehenden Investitionsbereitschaft. Es wird eine Negativ-Abwärts-Spirale in Gang gesetzt.
FOC sind volkswirtschaftlich schädlich
Die sinkende Investitionsbereitschaft in den Innenstädten schwächt den Nutzungsgrad öffentlicher Investitionen in innerstädtischen Lagen. Sich verändernde Verbraucherverhalten führen zu einer sinkenden Auslastung öffentlicher Infrastrukturen.
Viele Innenstädte sind über Städtebauförderung und andere bundes-, landes- und kommunale Finanzmittel durch umfangreiche Stadterneuerungsmaßnahmen finanziert worden. Gleichzeitig haben Privatunternehmen in erheblichem Umfange in Geschäftsbauten investiert.
Neben der Kapitalvernichtung an innerstädtischen Standorten verstärken FOC im ländlichen Raum den PKW-Verkehr. Dies ist nicht nur mit Umweltbelastungen verbunden, sondern erfordert darüber hinaus öffentliche Investitionen in die Infrastruktur zur Erreichbarkeit des FOC.
Kritik am FOC-Konzept in Deutschland
Mit den ersten Ansiedlungsvorhaben formierte sich in Deutschland Widerstand gegen die FOC, insbesondere wegen der ausschließlich dezentralen Standortwahl der Betreiber. Akteure des Widerstandes sind vor allem Einzelhandelsverbände, Industrie- und Handelskammern, Gewerkschaften, kommunale Verbände und Umweltorganisationen. Sie befürchten einen ungleichen Wettbewerb, durch Umsatzrückgänge verursachte Geschäftsaufgaben und Arbeitsplatzrückgänge, ökologische Probleme durch hohen Flächenverbrauch, hohes Verkehrsaufkommen und Emissionen. Eine weitere Gruppe der Gegner können die Hersteller als potenzielle Mieter in den FOC sein. Ihnen wird vielerorts vom Einzelhandel mit einer Auslistung gedroht, falls sie sich in ein geplantes FOC einmieten. Wichtige Argumente gegen die Ansiedlung von Factory-Outlet-Center betreffen zudem städtebauliche und raumordnerische Aspekte. Viele Kommunen befürchten eine verstärkte „Verödung der Innenstädte“, da sich das Sortiment der FOC mit dem der traditionellen Geschäftszentren überschneidet. Zudem widerspricht die Standortwahl dem in der Raumordnung verankerten System der zentralen Orte. Aus diesem Grund kam es auf der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) im Jahr 1997 zu folgendem Beschluss: „FOC sind entsprechend der Leitvorstellungen einer nachhaltigen Raumentwicklung nur in Oberzentren/Großstädten an integrierten Standorten in stadtverträglicher Größenordnung zulässig.“ (MKRO 1997) Vor diesem Hintergrund ist der Ausgang eines Raumordnungsverfahrens für ein FOC-Projekt sehr ungewiss, was für die Betreiber ein hohes finanzielles Risiko darstellt. Zudem stoßen sie bei einem positiven Ausgang des Raumordnungsverfahrens meist auf den vehementen Widerstand der Nachbarkommunen, die auf gerichtlichem Wege eine Ansiedlung verhindern wollen. Sehr früh ließ daher in Deutschland der Ansiedlungsdruck durch die Projektträger nach. Die Standorte, bei denen das vorhandene Baurecht eine Baugenehmigung ermöglichen würde, sind für eine Ansiedlung oft nicht interessant.
Factory-Outlet-Center im deutschsprachigen Raum
Stand: März 2007
Deutschland
In Deutschland engagieren sich internationale Unternehmer verstärkt seit 1996, die meisten Projekte scheiterten aber am Widerstand der Raumplanung.
FOC Name / Planung | Stadt | Bundesland | Fläche in m² | Betreiber |
Ingolstadt Village | Ingolstadt | Bayern | 9.400 | Value Retail PLC, London |
Wertheim Village | Wertheim | Baden-Württemberg | 9.800 | Value Retail PLC, London |
Designer Outlets | Zweibrücken | Rheinland-Pfalz | 21.000 | Outlet Centres International (OCI) Ltd. |
Designer Outlet B5 | Wustermark | Brandenburg | 10.300 | McArthur Glen Ltd. |
Designer Outlets | Wolfsburg | Niedersachsen | 12.000, später 17.000 | Outlet Centres International (OCI) Ltd. |
ICE-Park Montabaur | Montabaur | Rheinland-Pfalz | 10.000 | Outlet Centres International (OCI) / United Internet AG (Ralph Dommermuth) |
in Planung | Heilbronn | Baden-Würrtemberg | ||
in Planung | Rheinmünster | Baden-Würrtemberg | ||
in Planung an der A8 bei Bad Reichenhall | Piding | Bayern | 8.100 | |
in Planung | Eichstädt | Brandenburg | 20.000 | McArthur Glen Ltd. - Realisierung ungewiss |
in Planung | Ludwigsfelde | Brandenburg | 10.000 | kein Betreiber - Raumordnungsverfahren abgeschlossen |
geplant für 2008 | Hamburg | Hamburg | 20.000 | Outlet Centres International (OCI) Ltd. |
Waldeck Village in Planung | Diemelstadt, Alternativstandorte: Knüllwald, Neuenwald | Hessen | 10.000, später 15.000 | McArthur Glen Ltd. |
in Planung, Realisierung ungewiss | Kessin | Mecklenburg-Vorpommern | 12.500 | GfB Gesellschaft für Baubetreuung mbH |
in Planung | Wittenburg | Mecklenburg-Vorpommern | 15.000 | frühe Planung auf Initiative des Wirtschaftsministeriums |
in Planung | Bispingen, Gewerbegebiet Horstfeld | Niedersachsen | 9.900 | Value Retail PLC, London |
in Planung | Soltau | Niedersachsen | 10.000 | Mutschler |
in Planung | Isernhagen bzw. Altwarmbüchen, ehem. Möbelmarkt | Niedersachsen | Investor aus Brandenburg, Realisierung wg. verbindlichen Bebauungsplan ungewiss | |
in Planung für 2008 | Helmstedt | Niedersachsen | 10.000, ehem. Gelände der Hellac | HMCM Centermanagement GmbH, Müller-Bau GmbH |
in Planung | Osnabrück | Niedersachsen | ||
geplant für 2008 | Köln | Nordrhein-Westfalen | 18.000 | Outlet Centres International (OCI) Ltd. |
in Planung | Gronau | Nordrhein-Westfalen | 10.000 | Stable International |
in Planung nahe ICE-Bahnhof | Bad Kreuznach | Rheinland-Pfalz | 14.000 | |
in Planung | Sangerhausen | Sachsen-Anhalt | ||
geplant für 2009 | Neumünster | Schleswig-Holstein | 20.000, später 25.000 | McArthur Glen Ltd. und Michel-Bau |
FOCs in Betrieb | ||||
FOCs in Bau | ||||
FOCs geplant |
Außerdem gibt es noch das Metzingen Outlet (Baden-Württemberg) mit 5.000 m² Verkaufsfläche; Betreiber:outlet AG. Metzingen ist aber kein klassisches FOC, es gibt es keinen einheitlichen Betreiber der über 60 verschiedenen Outlets. Insgesamt verfügen diese über 60.000 m² Verkaufsfläche. Auch das Seemaxx Factory Outlet Center in Radolfzell und der kurz vor einer weiteren Vergrößerung stehende Ochtum Park mit 6.700 m² im niedersächsischen Stuhr, Ortsteil Brinkum-Nord, zählen in der Definition nicht zu einem klassischen FOC.
Ein FOC-Projekt über 9.000 m² in Günzburg in Bayern durch den Betreiber Outlet Centres International (OCI) Ltd. wird nicht mehr realisiert.
Das FOC "Ingolstadt Village" des Betreibers Value Retail PLC ist die jüngste Gründung in Deutschland und wie die meisten FOC ähnlich einem Dorf angelegt. Die Läden bieten ausschließlich Marken- und Designerware an, zumeist Restposten oder Kollektionen aus der Vorsaison. Der Betreiber kalkuliert mit jährlich 1,5 Millionen Besuchern.
Im September 2007 wird in Wolfsburg ein weiteres FOC des Betreibers OCI eröffnet. Einzugsgebiet der Kunden ist das nördliche Bundesgebiet. Das FOC wird zwischen Autostadt und Innenstadt in der Nähe des Bahnhofes errichtet.
Auf deutsche Käufer, insbesondere aus dem nahe gelegenen Rhein-Ruhr-Raum, zielt ferner das 2005 erweiterte Designer-Outlet in Roermond/Niederlande mit 26.400 m² Verkaufsfläche (Betreiber: McArthurGlen), welches nur 10 Autominuten von der deutsch-niederländischen Grenze entfernt liegt.
Auch Maasmechelen Village, ein weiteres FOC des Betreibers Value Retail, liegt im Einzugsgebiet für Kunden aus Deutschland. Hier werden vor allem Kunden aus Brüssel und Düsseldorf angesprochen.
2008 plant der Betreiber McArthurGlen die Eröffnung eines FOC in Neumünster an der A7, zirka 60 Kilometer nördlich von Hamburg. Das Einzugsgebiet erstreckt sich auf Schleswig-Holstein, Hamburg und das nördlichen Niedersachsen. Zusätzliche Zielgruppe für den Betreiber sind Touristen auf dem Weg von und nach Skandinavien.
Die Stadt Montabaur möchte mit Hilfe des Investors Ralph Dommermuth ein FOC im Gewerbegebiet ihres ICE-Bahnhofs errichten. Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat bereits seine Zustimmung für die nötige Zielabweichung vom Raumordnungsplan gegeben. Mehrere rheinland-pfälzische und hessische Kommunen wollen verwaltungsrechtlich gegen das Projekt vorgehen. Die Städte Limburg an der Lahn und Koblenz haben Klagen eingereicht.
Österreich
In Österreich finden sich derzeit zwei Factory-Outlet-Center:
- Designer Outlet Parndorf (Burgenland) mit 37.000 m² Verkaufsfläche; Betreiber: McArthurGlen
- Leoville bei Leobersdorf (Niederösterreich) mit 14.000 m² Verkaufsfläche; Betreiber: EuropeanOutletAG
Zwei weitere FOC bei Vösendorf (Niederösterreich) und bei Wals-Siezenheim (Salzburg) mit 25.0000 m² befinden sich in Planung. An der österreich-tschechischen Grenze liegt zudem das "Freeport at Excalibur City" mit 22.400 m² Verkaufsfläche. Auf der tschechischen Seite gelegen profitiert dieses FOC von lockeren Steuer- und Arbeitszeitregelungen, bezieht aber seine Kundschaft vorwiegend aus Österreich. In Jöß in der Steiermark wird von dem Investor Bertrand Conrad Eybesfeld ein 10.000 m² großes FOC geplant, dass im Frühjahr 2008 in Betrieb gehen soll und ebenfalls umstritten ist.
Literatur
- ecostra (2007): Factory Outlet Center in Europa. Internetquelle
- Institut für Gewerbezentren (2005): 3. European Factory Outlet Center Report 2005.[1]
- Gesellschaft für Mark- und Absatzforschung (2005): Factory Outlet Center in Europa. Internetquelle
- Fürst, D., H. Kujath, (2004): Raumplanerische Herausforderungen durch Veränderung in Handel, Logistik und Tourismus, Hannover: ARL ISBN 3888380510
- H. Maier (2001): Factory Outlet Center - eine für Deutschland neue Vertriebsform, Verlag Dr. Kovac ISBN 3830004230
- P.-H. Vogels, J. Will (1999): Raumordnerische und städtebauliche Auswirkungen von Factory-Outlet-Center, Vs-Verlag ISBN 3810027820
Weblinks
Deutschland
- Ingolstadt Village
- Wertheim Village
- designeroutlets (Zweibrücken und Wolfsburg)
- B5 Designer Outlet Center
- Fabrikverkauf in Metzingen