Waldschlößchenbrücke ist der Name einer geplanten Elbüberquerung in Dresden. Der Begriff Verkehrszug Waldschlößchenbrücke umfasst neben dem Neubau der eigentlichen Brücke auch die geplanten Anbindungen der Brückenköpfe an das Straßennetz – im Norden mit einem Tunnel – sowie den Ausbau einiger Zubringerstraßen. Die Verbindung zwischen Fetscherstraße und Stauffenbergallee über die Waldschlößchenstraße 2,5 Kilometer östlich vom Dresdner Stadtzentrum soll die bestehenden vier Straßenbrücken in der Innenstadt und das Blaue Wunder entlasten.
Aus dem Hang der Waldschlösschenwiese würde nach derzeitigen Planungen, unterhalb eines Aussichtspunktes auf das seit 2004 als Weltkulturerbe von der UNESCO als besonders schützenswert eingestufte Dresdner Elbtal[1], der vierspurige Verkehrsweg austreten, die Elbwiesen überspannen und 635 m weiter südlich in einen kreuzungsfreien Knoten auf der Vogelwiese münden. Damit läge sie sowohl im Weltkulturerbe Dresdner Elbtal als auch in zwei FFH-Gebieten, in der wichtigsten Frischluftschneise der überwärmten Stadt[2] und im Landschaftsschutzgebiet Dresdner Elbwiesen und Elb-Altarme[3].
Nach längerem politischen Streit entschieden die Dresdner 2005 in einem Bürgerentscheid, dass die Brücke gebaut werden soll. Von der UNESCO wird der Bau als gefährdend für das Kulturerbe eingeschätzt. Deshalb wurde die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal auf die Rote Liste besonders gefährdeter Welterbestätten gesetzt. Daraufhin beschloss der Stadtrat im Juli 2006, den Baubeginn auszusetzen. Dies führte zu einem Verwaltungsrechtsstreit zwischen dem Stadtrat und dem Regierungspräsidium, das den Bau der Brücke befürwortet, und aktivierte den Deutschen Bundestag als vermittelnde Instanz. Im März 2007 entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht, dass das Völkerrecht nicht für die Stadt direkt bindend sei und dass der Bürgerentscheid umgesetzt werden muss.[4] Das Auswärtige Amt hält diese Entscheidung verfassungsrechtlich für bedenklich und warnt vor einem Vertrauensschaden für die internationale Zusammenarbeit der Bundesrepublik.[5]
Einem Rechtsgutachten zufolge droht die paradoxe Situation, dass die Stadt gezwungen ist, mit dem Bau zu beginnen, obwohl er möglicherweise wieder eingestellt werden muss − falls sich die Planung im Rahmen der anhängigen Klagen als rechtswidrig erweist. Eine Investitionsruine – finanzieller und ökologischer Schaden – wäre die Folge.[6]
Geschichte
Laut einem Gutachten der RWTH Aachen sei die konzentrische Struktur kein Resultat der bandartigen Entwicklung in der Elbtalweitung, sondern das Ergebnis des „Bauzonenplans“ von 1862, der ein unkontrolliertes Wachstum der Stadt in die Umgebung zu verhindern suchte und den „Inneren Environweges“ als Begrenzung der Stadt darstellte. Der radiale Schluss des Straßennetzes an dieser Stelle sei weder geschichtlich noch morphologisch „ohne weiteres“ abzuleiten.[7]
Die Entscheider waren sich bereits 1826 einig, dass der Ruhm Dresdens als eine „der schönsten Städte“ nur gewahrt werden könne, wenn die „freundliche Seite“ der Stadt „mit der Promenade zum Großen Garten und dem schönen Ausblick auf die Loschwitzberge“ offen gehalten würde.[8] Ein Ansinnen der Johannstädter, die sich eine Fußgängerbrücke zum Wandern in der Dresdner Heide wünschten, wurde 1900 wegen „Bedenken ästhetischer Art“ von den Stadträten abgelehnt.[9] Die Stadt erwarb die Waldschlösschenwiese, um sie als Erholungsfläche zu sichern und erließ ein Bauverbot.[10]
Spätere Stadtplanungen hielten sich lediglich eine Querung am heutigen Thomas-Müntzer-Platz (stromabwärts) offen, welche aber mangels Verkehrsaufkommen nicht in konkrete Planungen überführt wurden. 1934 bis 1937 erfolgten Untersuchungen zu einem weiteren Brückenbau, und 1937 sah der Hauptverkehrsplan eine Brücke am Waldschlößchen vor. Diese Planung wuchs in der DDR 1967 auf sechs Fahrspuren und bis 1978/79 auf eine Brücke mit acht Fahrspuren an, die mit Autobahnkreuzen angebunden werden sollte, „um Wohngebiete im Norden und Osten der Stadt zu verbinden“. 1988 entschloss das Ministerium für Verkehrswesen der DDR, 1990 den Entwurf des Autobahnkombinats einer vierspurige Brücke mit kreuzungsfreien Knotenpunkten zu realisieren.[7]
Standort- und Variantenuntersuchung
Nach heute herrschender Rechtslage sind großräumig Alternativen zu prüfen.
Erwogene Brückenstandorte
Die anfänglichen Untersuchungen betrafen folgende Standorte (hier sortiert in Ost-West-Richtung):
Quelle | Brücke | Straßen-Anbindung (Nord/ Süd) | Vorteile | Nachteile |
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Mehrbrücken- konzept2 |
Laubegast – Niederpoyritz | Pillnitzer Landstraße/ Liehrstraße |
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Verkehrs- konzept 19941 |
Waldschlösschen | Stauffenbergallee/ Fetscherstraße |
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Mehrbrücken- konzept2 |
Thomas-Müntzer-Platz | Diakonissenweg/ T.-Müntzer-Platz |
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Verkehrs- konzept 19941 |
dritte Marienbrücke | Uferstraße/ Weißeritzstraße |
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Verkehrs- konzept 19941 |
Erfurter Straße | Erfurter Straße/ Schlachthofstraße |
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(1) ... Das „Verkehrskonzept 1994“ wurde im Januar 1994 vom Dresdner Stadtrat beschlossen. [11]
(2) ... Das „Mehrbrückenkonzept“ wurde entworfen von Baubürgermeister Gunter Just und Stadtplaner Michael Kaiser, die 1994 ins Amt kamen. [12]
Stadtplanerische Untersuchungen verschiedener Brückenstandorte gab es nur bis 1996, danach nicht mehr wegen der durch Wirtschaftsminister Schommer ausgesprochenen Förderungs-Beschränkung [13], und nach deren Aufhebung durch den Amtsnachfolger [14] weiterhin nicht mehr wegen des inzwischen durchgeführten Bürgerentscheids.
Elbtunnel anstatt Waldschlößchenbrücke
Die technische Machbarkeit eines Elbtunnels wurde durch mehrere Studien bestätigt, aber auch mehrfach negiert. Die Tunnelbefürworter versichern, dass ein Tunnel gegen Hochwasser sicher sei, da die Einfahrten außerhalb der Überflutungszone liegen würden. [15][16][17]
Entscheidung für die Trassierung Waldschlößchen – Fetscherstraße
Das im Januar 1994 beschlossene „Verkehrskonzept 1994“ stellt zur Waldschlößchenbrücke fest: „Aus Sicht der Verkehrsplanung gibt es für diese Elbquerung keine Alternative“. Es bleibt aber offen, „ob die Elbe als Tunnel, Brücke oder Kombination von beiden gequert werden soll“. In diesem bis heute gültigen Leitplan erhielt diese Elbquerung allerdings nur eine Priorität an dritter Stelle (hinter einer Lösung für die Marienbrücke und einer Lösung für das Blaue Wunder)[18]. Bei der letztlichen Entscheidung zum ersten Dresdner Brücken-Neubau nach der Wende wurden dann alle anderen erörterten Standorte zugunsten der Waldschlößchenbrücke verworfen bzw. zurückgestellt. Ausschlaggebend war die Aussage des damaligen sächsischen Wirtschaftministers Schommer, der am 8. November 1995 in einer der „Dresden-Konferenzen“ erklärte, dass nur eine Waldschlößchenbrücke vom Freistaat gefördert würde und dies seine endgültige Entscheidung sei[13]. Über die ausschlaggebende Standort-Empfehlung an die Dresdner Stadtverwaltung entschied am 28./29. Mai 1996 ein „Brückenworkshop“[12].
Wie demokratisch legitimiert die Entscheidungsfindung mittels des „Brückenworkshops“ war, darüber gibt es, wie auch über sein Abstimmungsergebnis, widersprüchliche Aussagen: Laut Brückenbefürwortern fand „1996 [...] ein Workshop statt, an dem neben allen betroffenen Fachämtern und Dezernaten auch Vertreter aller Fraktionen des Stadtrates, die Technische Universität mit Experten verschiedener Fachdisziplinen, freie Architekten, Planerbüros, das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, das Regierungspräsidium Dresden, der Sächsische Landeskonservator und das Wasser- und Schifffahrtsamt teilgenommen haben. [...] Das Gremium sprach sich einstimmig für die Waldschlößchenbrücke aus“[19]! Laut Aussage der Gegner „hatte es sich damals der Oberbürgermeister vorbehalten, die Liste der Teilnehmer genauestens festzulegen“. Von den 60 Geladenen seien nur 27 abstimmungsberechtigt gewesen und von denen sollen 9 gegen die Waldschlößchenbrücke gestimmt haben[13][20].
Der nördliche Brückenkopf soll am Elbhang neben dem namensgebenden Waldschlösschen, ursprünglich eine Sommerresidenz des sächsischen Ministers Camillo Graf Marcolini am Rand der Dresdner Heide entstehen. Heute ist dieses Viertel ein als Waldschlösschenareal bekanntes Wohn- und Gastronomiequartier. Das südliche Johannstädter Ufer an den breiten Elbwiesen ist flach, auch dort ist ein kreuzungsfreies Anschlussbauwerk über die parallel zur Elbe führende Straße (Käthe-Kollwitz-Ufer) geplant. Der geplante Knotenpunkt liegt unweit von einem Seniorenheim sowie von Gebäuden der Hochschule für Bildende Künste, des Herzzentrums und des Universtitätsklinikums.
Die Brückengegner kritisieren, dass die Querung ausgerechnet an der breitesten Stelle der Elbwiesen (nämlich zwischen Waldschlösschenwiese und Vogelwiese) erfolgt. Dadurch entstehe außer der von der UNESCO kritisierten visuellen Störung auch für Natur und Umwelt der vergleichsweise größte Schaden (Verkehrslärm, Emissionen, Flächenverbrauch usw.)[21].
Planung des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke
Am 15. August 1996 beschloss der Stadtrat den Bau der Waldschlößchenbrücke an dem 1937 und mehrmals in der DDR erwogenen Standort zwischen den Dresdner Stadtteilen Johannstadt und Radeberger Vorstadt. Ein von der PDS unterstütztes Bürgerbegehren „Brücken gegen den Stau“ zugunsten des Mehrbrückenkonzepts (T.-Müntzer-Platz + Niederpoyritz), für das mehr als die damals erforderlichen 20.000 Unterschriften gesammelt wurden, war der Versuch, diese Entscheidung wieder zu kippen[22][23]. Es wurde jedoch vom Stadtrat letztendlich für unzulässig erklärt: „Nachdem der Stadtrat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auch gegen den Widerspruch des OB (21. März 1997) und eine Beanstandung durch das RP verteidigte, schwenkte am 15. Mai 1997 die SPD auf die CDU-Linie ein und stimmte für einen Verzicht auf die Bürgerbefragung“[24].
Verkehrsanbindung
Der geplante Verkehrszug Waldschlößchenbrücke besteht aus folgenden Teilprojekten:
- 4- bis 5-spuriger Ausbau der Stauffenbergallee (östlich der Königsbrücker Straße bereits erfolgt)
- Tunnelsystem als teilweise kreuzungsfreie Verbindung von Stauffenbergallee, nördlichem Brückenkopf und Bautzener Straße
- eigentliche Waldschlößchenbrücke
- kreuzungsfreier Ausbau des Knotenpunktes Fetscherstraße / Käthe-Kollwitz-Ufer am südlichen Brückenkopf
- mehrspuriger Ausbau der nördlichen Fetscherstraße
Nicht im Verkehrszug inbegriffen ist die Kreuzung des Zubringers Stauffenbergallee mit der Königsbrücker Straße (Olbrichtplatz). Auch für diesen Knoten wird ein kreuzungsfreier Ausbau diskutiert[25].
Während am nördlichen Brückenkopf eine starke Bündelung des Verkehrs auf der neu ausgebauten Stauffenbergallee prognostiziert wird, soll sich im südlichen Teil des Verkehrszuges der Verkehr auf das bestehende Straßennetz verteilen. Hier wird insbesondere für die Fetscherstraße und das östliche Käthe-Kollwitz-Ufer eine höhere Verkehrsbelastung erwartet [26].
Architektur und Bautechnik
Der Entwurf
Die Planungen gingen aus einem Wettbewerb hervor, den 1997 das Berliner Büro Eisenloffel + Sattler, Ingenieure – Kolb + Ripke, Architekten[27] gewann. Anforderungen des Landschaftsschutzes und des Hochwasserschutzes bezüglich der Bauwerkshöhe und -ausführung setzen das Bauwerk einem Zielkonflikt aus.
Der mittlere Teil der Brücke soll durch zwei Stahlbögen mit einer Spannweite von 135 m getragen werden, die sich ca. 26 m über die Elbe erheben. Sie setzen am Erdboden unter der Fahrbahn an und tragen die abgespannte Fahrbahn dann im Hauptteil. Die Gesamtlänge der Brücke soll 636 m betragen; der höchste Punkt der Fahrbahn soll etwa 16,5 m über dem Wasserspiegel liegen. Die Auffahrt bis zum Bogenteil der Brücke wird über v-förmige Doppelpfeiler getragen und macht den Großteil der Brückenlänge aus[28]. Die Brücke ist 29 Meter breit und führt in jede Richtung zwei Fahrspuren mit je 3,25 Meter Breite. Außen an die Bögen angesetzt befindet sich auf jeder Seite ein Fuß- und Radweg mit je 2,35 Meter Gesamtbreite.
Die Brücke kommt ohne Strompfeiler aus und soll durch ihre unterströmbare Länge ein minimales Strömungshindernis im Sinne des Hochwasserschutzes darstellen. Die Elbe findet an dieser Stelle ein hindernisfreies Hochwasserprofil von mehr als 500 Meter Breite vor. Die Waldschlößchenbrücke soll auch bei einem 100-jährlichen Abflussereignis der Elbe passierbar bleiben. Konträr zu den Anforderungen des Schutzes der Landschaft und der Blickbeziehungen muss die Brücke daher eine möglichst große Lichte Höhe im gegebenen Gewässerprofil bieten.
Funktionale Probleme
Während der fast acht Jahre dauernden Arbeit an der Planfeststellung wurden am Projekt „Waldschlößchenbrücke“ 15 Umplanungen vorgenommen. Eine der größeren davon war nötig, weil der im Jahr 2000 eingereichte Planfeststellungsantrag wegen fehlender Unterlagen und Überschreitungen von Lärmgrenzwerten nicht genehmigt wurde. Weitere Planänderungen waren unter anderem die Anhebung von Gradienten als Folgerung aus der Jahrhundertflut 2002 [29], die Umwandlung der Straßenbahntrasse in eine Straßenbahn-Option und die spätere Streichung dieser Option [30]. Entgegen seiner mehrheitlichen Überzegung musste der Stadtrat die Straßenbahn in diesen zwei Schritten aus dem Projekt entfernen, um den Forderungen des Landes Sachsen (vierspurige Fahrbahn) gerecht zu werden und die zugesagten Fördermittel nicht zu gefährden.
Ästhetische Probleme
Der im Ergebnis des Architekturwettbewerbs erstplatzierte Entwurf folgt, so wie alle anderen Wettbewerbsteilnehmer, der Vorgabe, dass die Brückenkontur, aus stadtwärtiger Richtung betrachtet, die Silhouette des Elbhangs nicht durchbrechen darf, also relativ flach verlaufen muss. Diese aus den 90er Jahren stammende Forderung ist heute umstritten, da die entgegengesetzte Blickrichtung (auf das Stadtzentrum) nunmehr für wichtiger gehalten wird. Sie hat die architektonische Qualität der in Frage kommenden Entwürfe aber entscheidend reduziert, da hohe schlanke Pylonen-Konstruktionen keine Chance hatten. Der durch die Jury ausgewählte Entwurf ist nunmehr vielfacher Kritik aus ästhetischen Gründen ausgesetzt, unter anderem durch die Sächsische Akademie der Künste[31] und die Bundesarchitektenkammer[32].
Zudem beinhalten die infolge der Jahrhundertflut vorgenommenen Umplanungen auch eine Aufweitung des Tunnelportals am rechtselbischen Brückenkopf, wodurch es stärker als im ursprünglichen Entwurf das Landschaftsbild beeinträchtigt.[29]
Beide streitenden Parteien sehen jeweils ihre Seite in der Rolle des Hüters der städtebaulichen Tradition der Landeshauptstadt: Die Brückengegner z. B. mit ihrem Slogan „Weil wir Dresden lieben“ im Abstimmungsbüchlein zum Bürgerentscheid, die Befürworter mit ihrer Argumentation, auch das von der UNESCO verliehene Welterbe-Prädikat sei einer der Beweise dafür, dass die Dresdner schon seit Jahrhunderten in der Lage seien, über eine anspruchsvolle und landschaftsverträgliche Bebauung selbst und ohne äußere Einflussnahme zu entscheiden. Die 2/3-Mehrheit beim Bürgerentscheid 2005 beweise, dass sich auch die Waldschlößchenbrücke in diese Tradition einreihe, indem die Bevölkerung hinter dem Vorhaben stünde, argumentieren die Befürworter. Die Brückengegner weisen hingegen darauf hin, dass beim Bürgerentscheid 2005 keinerlei Alternativen (auch nicht ästhetischer Art) zur Wahl standen, sondern das Votum unter dem Vorzeichen „Diese Brücke – oder langfristig gar keine neue Elbquerung“ keine freie Entscheidung zuließ. Die tatsächliche Entscheidung sei bereits neun Jahre früher, bei der Standortwahl unter Einflussnahme des Freistaats gefallen.
In ihrer für die UNESCO-Delegierten erstellten Broschüre formulierte die Dresdner Stadtverwaltung, dass die „infrastrukturelle Notwendigkeit“ nur „der Anlass, aber noch nicht das […] Ziel des Bauwerks“ sei. Und weiter: „Denn eine Brücke in der Kulturlandschaft des Elbtals muss mehr sein, als nur eine effiziente Verbindung von A nach B.“ Es wurde in dieser Publikation aber nicht versucht, zu begründen, warum und wie die Waldschlößchenbrücke diesem Anspruch gerecht wird[33].
Kontroverse über die verkehrliche Entlastungswirkung
Die Unverzichtbarkeit einer neuen Elbquerung an genau diesem Standort begründen die Befürworter damit, dass „… sich nur dort ein effektiver Lückenschluss im Verkehrsnetz herstellen lässt […] An anderen Stellen östlich des Stadtzentrums kann keine vergleichbar effektive Elbquerung in das vorhandene Verkehrsnetz integriert werden“. Die Gegner sehen gerade dies als Nachteil wegen der verkehrsinduzierenden Wirkung[34]. Ihr verkehrliches Hauptargument ist die höhere Gesamtbelastung des städtischen Straßensystems. Die Planungsunterlagen der Stadt weisen neben einer Zunahme der Elbquerungen ein Ansteigen der gefahrenen Kilometer um acht Prozentpunkte aus. Selbst in der Innenstadt rechnet die städtische Prognose für den Fall des Brückenbaues teilweise mit Verkehrszunahmen[35][36][37][38]. Die Brückengegner stützen sich zudem auf Beispiele von ähnlichen Verkehrsgroßprojekten, die die gleichen Folgen hatten. Die Brückenbefürworter interpretieren die städtischen Prognosen dagegen positiver. Sie sehen zwar ebenfalls den stadtweiten Verkehrsanstieg, verweisen aber auf die Entlastung der restlichen Elbbrücken und gehen von einer besseren Verteilung der Verkehrsströme aus[39].
Weiterhin kritisieren die Gegner an der städtischen Verkehrsprognose, dass die Auswirkungen von überregionalen Verkehren gar nicht erst berücksichtigt wurden. Sie vermuten noch höhere Belastungen, da die Stadt aufgrund der innerstädtischen Brücke als überörtliche Abkürzung genutzt würde. Kraftfahrer könnten sich den Weg der Umfahrung Dresdens über die A4 und A17 ersparen. Die Brückenbefürworter verweisen darauf, dass auf der Ausweichstrecke über die Waldschlößchenbrücke 34 Ampeln liegen und die Fahrzeit somit verlängert würde, weswegen das Argument der Abkürzung durch die Stadt unrealistisch sei[40].
Als Argument gegen die Notwendigkeit einer neuen Elbquerung werden die Ergebnisse der städtischen Dauerzählstellen angeführt, die belegen, dass das Verkehrsaufkommen auf den Dresdner Elbbrücken seit mehreren Jahren zurückgeht[41]. Gutachten der TU Dresden belegen, dass „die Reisegeschwindigkeit für den Autoverkehr […] sich in Dresden seit 1995 nahezu verdoppelt [hat und] mit 29 km/h […] Dresden weit vor München und Brüssel an der Spitze der europäischen Großstädte [liegt]“[42].
Blaues Wunder
Der Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg und andere Befürworter sehen in der Waldschlößchenbrücke einen notwendigen Ersatz für das Blaue Wunder,
- das wegen seines hohen Alters nur noch mit erhöhtem Pflegeaufwand erhalten werden kann,
- auf dem wegen seiner verminderten Tragfähigkeit seit 1986 der Straßenbahnverkehr eingestellt und eine Begrenzung auf 15 Tonnen erlassen wurde,
- das bei starkem Hochwasser mit über 7 Meter Dresdner Pegel für sämtlichen Kfz-Verkehr gesperrt wird (Dies war 2002 und 2006 jeweils mehrere Tage lang der Fall. Ob die Sperrung beim 2006-er Hochwasser überhaupt erforderlich war, ist allerdings umstritten[43]).
Im Januar 2005, wenige Wochen vor dem Bürgerentscheid, schrieb der Oberbürgermeister über das Blaue Wunder: „Eine grundhafte Ertüchtigung einschließlich Instandsetzung für eine dauerhafte Nutzung ist nicht möglich, ...“ und begründete dies auch ausführlich[44].
Brückengegener widersprechen diesen Argumenten. Nach ihrer Meinung
- wird das Blaue Wunder als Verbindung zwischen Loschwitz und Blasewitz weiterhin benötigt,
- ist der Erhalt durch eine entsprechende Sanierung durchaus möglich,
- ist diese Sanierung wegen der hohen Bau- und Unterhaltungskosten der Waldschlößchenbrücke gefährdet,
- lässt sich die Brücke mit dem vergleichsweise niedrigen Betrag von 4,3 Mio. € (Auskunft der Stadtverwaltung[45]) hochwassersicher machen.
Nachdem Brückenfachleute wie Dr.-Ing. Eberhard Katzschner in einer Veranstaltung der Gegner darstellten, dass das Blaue Wunder auch nach 2030 dauerhaft erhalten werden kann[46], verzichteten die Brückenbefürworter auf dieses Argument[47]. Sie begründen die Notwendigkeit der Waldschlößchenbrücke aber weiterhin mit dem erhofften Rückgang der Verkehrsprobleme an den Brückenköpfen des Blauen Wunders.
Auch hier widersprechen die Brückengegner. Zwar sehen die städtischen Prognosen einen Verkehrsrückgang auf dem Blauen Wunder, am nahen Schillerplatz soll die Belastung nach dem Bau der Waldschlößchenbrücke jedoch steigen, da der Verkehr auf den Zufahrtsstraßen zunimmt (landwärts + 7 %, stadtwärts + 13 %). Daher wird befürchtet, dass die Verkehrsprobleme in diesem städtebaulich sensiblen Bereich eher zunehmen. Brückenbefürworter halten diese Befürchtung für falsch und sind der Meinung, die Entlastung auf dem Blauen Wunder selbst (- 9 %) werde einen besseren Verkehrsfluss am Schillerplatz ermöglichen[48].
Volksfestgelände „Vogelwiese“
Der geplante Brückenkopf auf der Johannstädter Elbwiese befindet sich exakt im Zentrum des traditionsreichen Volksfestgeländes der Dresdner Vogelwiese, die in den Jahren 1874–1939 und 1992–2003 auf diesem Platz stattfand. Bei der Planung der Brücke[49] wurden Treppenanlagen, Durchgänge und Serviceräume im massiven Widerlagerbauwerk vorgesehen, damit sich das Festgelände beidseitig der Brücke auf den Innenflächen der Abfahrten befinden kann.
Seit 2004 findet die Vogelwiese an einem eigens ausgebauten Ersatzstandort an der Marienbrücke statt. Ob nach dem Bau der Waldschlößchenbrücke eine ständige Zurückverlegung erfolgen soll, wurde bisher nicht bekannt. Anderenfalls würde der traditionelle Platz auf der dann durch den Verkehrsknoten Johannstädter Brückenkopf zerteilten und eingerahmten Fläche nur noch als Ausweichstandort genutzt (wie schon während des Elbehochwassers 2006)[50].
Finanzierung
Die prognostizierten Gesamtkosten betragen 157 Mio. €. Bisher (Stand November 2006) wurden bereits 27,9 Mio. € ausgegeben, davon für Planungsarbeiten 13,1 Mio. € und für die Sanierung der Stauffenbergallee 8,7 Mio. €[51]. Die noch aufzuwendenden 129 Mio. € würden sich Freistaat (96 Mio. € Fördermittel[52]), die Stadt Dresden, die Dresdner Verkehrsbetriebe (5,5 Mio. €) und Dritte (DREWAG Stadtwerke Dresden, Telekom usw. 6,7 Mio. €) teilen. Die größten Einzelpositionen daraus sind [53]:
Brücke | 40,3 Mio. € |
Haupttunnel | 28,5 Mio. € |
2 Nebentunnel Bautzner Str. | 9,5 Mio. € |
Bautzner Straße oberirdisch | 9,2 Mio. € |
Linkselbische Rampen | 7,0 Mio. € |
Für die jährlichen Unterhaltungskosten des gesamten Verkehrszuges sind ca. eine Million Euro kalkuliert, mit Kosten für die Brücke allein in Höhe von 429 Tsd. €[54].
Eigenmittel
Gegner befürchten, dass der Stadt im Gegenzug Mittel für ÖPNV-Unterstützung, Straßen- und Schulsanierung, Kulturförderung usw. fehlen werden[55]. Dies weisen die Befürworter als unbegründet zurück: „Durch den Bau des Verkehrszuges kommt es weder im sozialen noch im kulturellen Bereich zu Kürzungen, weil diese Bereiche aus dem Verwaltungshaushalt finanziert werden, der Bau des Verkehrszuges aber aus dem Vermögenshaushalt.“[56] Die durch den Tunnel relativ hohen Unterhaltungskosten müssen allerdings tatsächlich aus dem Verwaltungshaushalt bestritten werden.
Nach der damaligen (vorläufigen) Beendigung des Brückenprojekts erhielt die Stadt Dresden wegen der hohen Planungskosten, davon 7,5 Mio. € für Variantenuntersuchungen, vom Bund der Steuerzahler den Titel „Schleudersachse 2004“ verliehen[57].
Die Befürworter sehen es als unverzichtbar an, ein Projekt, in das schon so immense Gelder geflossen sind, auch zu vollenden. Unter anderem deshalb initiierten sie im Jahr 2004 per Bürgerbegehren den Bürgerentscheid vom 27. Februar 2005. Für die Gegner sind gerade die jahrelang immer weiter gestiegenen Planungskosten der Beweis dafür, dass das Projekt an dieser Stelle nicht realisierbar ist und schnellstmöglich aufgegeben werden muss.
Fördermittel
Die durch den Freistaat zugesagte hohe Förderquote[52] war und ist seit der 1995 im Vorfeld des Brückenworkshops getroffenen diesbezüglichen Aussage stets eines der Hauptargumente der Befürworter dieses Brückenstandorts. Auch im Abstimmungsbüchlein zum Bürgerentscheid wurde irreführend der bereits nicht mehr gültige Satz „Die Fördermittel stehen der Stadt nur für dieses Vorhaben zur Verfügung und können nicht anderweitig verwendet werden.“ gedruckt[58]. Tatsache ist jedoch, dass es zum Zeitpunkt des Bürgerentscheids bereits die Aussage von Wirtschaftsminister Thomas Jurk gab, nach dem der größte Anteil der Fördermittel, nämlich die aus dem GVFG stammenden 80 Mio.€ (von insgesamt 96 Mio.€), auch für andere förderfähige Vorhaben bereitgestellt würden[14].
Planfeststellung und Bauleistungen
Die Planfeststellungsunterlagen wurde am 20. März 2003 eingereicht und vom Regierungspräsidium genehmigt. Die Planfeststellung (Genehmigung) wurde am 25. Februar 2004 vom Regierungspräsidium beschlossen. [59].
Aussetzung des Verfahrens 2000–2003
Wegen Überschreitung der zulässigen Lärmgrenzwerte um bis zu 15 dB(A) in der vorwiegend als Wohngebiet genutzten Radberger Vorstadt am nördlichen Brückenkopf setzte das Regierungspräsidium Dresden den Abschluss des Verfahrens am 14. Juli 2000 aus. Das Klagerisiko durch betroffene Bürger wurde für zu hoch gehalten[60].
Bauleistungen und Konflikt mit dem Schutz des Welterbes 2000–2005
Im Rahmen des Wahlkampfes zur Oberbürgermeisterwahl führte Amtsinhaber Herbert Wagner am 29. November 2000 – ungeachtet der zu diesem Zeitpunkt wegen fehlender Unterlagen und Überschreitungen von Lärmgrenzwerten fehlgeschlagenen Planfeststellung und der befürchteten Konflikte mit dem beantragten Welterbe-Schutzgebiet – den Ersten Spatenstich zur Waldschlößchenbrücke aus[61]. Ein Konfliktpotenzial zwischen Weltkulturerbe und geplanter Brücke hatte Berichten zufolge während der von 2000 bis 2002 geführten Diskussionen um das Für und Wider einer Titel-Bewerbung außer dem damaligen OB Herbert Wagner auch der Stadtrat Hermann Henke (beide CDU) gesehen[62]. Wagner ließ seine Bedenken schließlich fallen, weil sich der Freistaat (unter Kurt Biedenkopf (CDU)) für eine Bewerbung aussprach.
Danach wurden bereits einzelne Bauleistungen in Randbereichen des Verkehrszuges erbracht, die ohne die Genehmigung des Gesamtvorhabens möglich waren bzw. nur in indirektem Zusammenhang mit ihm stehen:
- neues Volksfestgelände an der Marienbrücke
- Schallschutz-Zaun der Gartensparte an der Fetscherstraße
- Räumung der Gartensparte auf der Waldschlösschenwiese
- Ausbau der Stauffenbergallee
- Abrissarbeiten auf dem ehemaligen Stasi-Gelände
- Abrissarbeiten an der Waldschlößchenstraße
Wegen „der Einzigartigkeit des Dreiklangs aus Fluss, Landschaft und Architektur“ ernannte die UNESCO im Juli 2004 das Dresdner Elbtal zwischen den Schlössern Pillnitz im Osten und Übigau im Westen zum Weltkulturerbe[1]. Von der Ausweisung als Kulturgut von „einzigartigem und universellen Wert“ geht eine Schutzforderung gemäß der Welterbekonvention „zum Nutzen der Menschheit“ aus. Die Übereinkunft stellt durch die Ratifizierung auch in Deutschland geltendes Recht dar, wonach „Erfassung, Schutz und Erhaltung“ des Natur- und Kulturerbes Aufgabe der Bundesrepublik ist. Sie hat sich dazu verpflichtet, „eine allgemeine Politik zu verfolgen, die darauf gerichtet ist, dem Kultur- und Naturerbe eine Funktion im öffentlichen Leben zu geben und den Schutz dieses Erbes in erschöpfende Planungen einzubeziehen“ und „hierfür alles in [ihren] Kräften Stehende [zu] tun“.[63]
Die Planfeststellung wurde aber schon am 25. Februar 2004 beschlossen. In dem Beschluss, so bemängelt Ulrich Fastenrath 2006, Völkerrechtler an der TU Dresden, werde das Elbtal nicht als Weltkulturerbe angesprochen. Die zuständige Denkmalschutzbehörde habe „in Verkennung der völkerrechtlichen Vorgaben und einer Fehleinschätzung der Auswirkungen des Brückenbaus das Weltkulturerbe nicht in ihre Stellungnahme einbezogen“[64]. Das Regierungspräsidium entgegnet dem, dass eine eigene gutachterliche Bewertung der UNESCO-Welterbekommission zu dieser Frage vorausgegangen sei und das Vorhaben als „unbedenklich“ eingestuft worden wäre. Auch eine spätere Planfeststellung, die sich auf diese Entscheidung bezogen hätte, wäre also zumindest aus den von Prof. Fastenrath angeführten Gründen nicht zu einem anderen Ergebnis gekommen[65].
Im Oktober 2005 wurde bekannt, dass die bei der Bewerbung zum Weltkulturerbe gelieferten Daten und Visualisierungen zur Brücke fehlerhaft waren. So wurde der Standort der Brücke in einem ICOMOS-Gutachten etwa mit „5 km flussabwärts vom Stadtzentrum“ angegeben, er befindet sich allerdings 2,5 km flussaufwärts. Warum weder die Verantwortlichen von Dresden noch die UNESCO-Kommission diese offensichtlichen Fehler bei der Prüfung des Antrags vor Ort bemerkt haben, blieb bisher unklar und wurde bei den beginnenden Vermittlungsgesprächen thematisiert.
Außerdem sollen Planungsänderungen (stellenweise höherer Fahrbahnverlauf), die sich in der Folge des Elbehochwassers 2002 ergaben, nicht vollständig aufgeführt gewesen sein. Schließlich war die Visualisierung der Brücke nach Ansicht der Gegner zu suggestiv und unter Ausblendung der betroffenen Sichtbeziehungen erfolgt.
Daraufhin äußerte die UNESCO Ende 2005 Bedenken. Das Sekretariat des Welterbe-Komitee (World Heritage Center Paris) forderte die Stadt Dresden auf, ein unabhängiges Gutachten zur Verträglichkeit der Brücke mit dem Titel „Welterbe“ in Auftrag zu geben. Nach Gesprächen zwischen dem Oberbürgermeister und der UNESCO wurde der für den 22. März 2006 geplante Baustart verschoben, um die Entscheidung auf der 30. Tagung des UNESCO-Komitees in Vilnius abzuwarten.
Eilanträge, Kommunalwahl, Bürgerbegehren 2004
Nach dem Planfeststellungsbeschluss wurden mehrere Eilanträge eingereicht.[66]
Wegen ernster finanzieller Schwierigkeiten wurde der Brückenstreit auch zum Wahlkampfthema der Kommunalwahl 2004: Die Planfeststellung war zu dem Zeitpunkt erfolgreich abgeschlossen, es gelang dem Stadtrat jedoch monatelang nicht, durch massive Kürzungen einen genehmigungsfähigen Haushalt (Bedingung zum Start eines Investitionsvorhabens) zu beschließen. Als dann kurz vor dem Wahltermin zu den Stadtratswahlen das Regierungspräsidium den Haushaltsentwurf genehmigte, wurde in dieser zeitlichen Nähe von manchem kein Zufall, sondern eine Wahlkampfhilfe für CDU und FDP gesehen, die auf Stadtebene um ihre Mehrheit fürchteten. Trotzdem wurde eine knappe „linke“ Mehrheit aus SPD, Grüne und PDS gewählt.
Wegen der noch schwebenden Eilverfahren[66] gegen das Baurecht vor dem Oberverwaltungsgericht beschloss der neubesetzte Dresdner Stadtrat am 7. September 2004, den Baubeginn und Vergabe vorerst auszusetzen. Der Stadtrat beschloss gegen den Widerspruch von OB Roßberg, die im laufenden Haushaltsjahr für das immer noch in Frage stehende Projekt vorgesehenen 2,7 Mio € Eigenmittel zur Sanierung von Kindertagesstätten zu verwenden[67]. Die Mehrheit im Stadtrat aus SPD, Grüne und PDS konnte allerdings ihr Vorhaben nicht umsetzen. Es stellte sich nämlich zwei Wochen später heraus, dass die für 2004 eingeplanten Brücken-Gelder nicht nur bereits ausgegeben waren, sondern sogar überzogen wurden[68].
Daraufhin initiierten ADAC, CDU und FDP ein Bürgerbegehren auf Bürgerentscheid, welches 17,6 % der wahlberechtigten Bürger unterschrieben. Ein Rechtsgutachten kam zu dem Schluss, dass das Bürgerbegehren wegen eines unzureichenden Kostendeckungsvorschlages unzulässig sein würde. Sofern der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben werden müsste, sei auch der Bürgerentscheid hinfällig. „Bei Erfolg eines Bürgerentscheides und einem sofortigen Baubeginn ist jedoch die paradoxe Situation denkbar, dass die Stadt weitere Kosten in erheblicher Höhe für ein Bauprojekt investiert, das sich im Rahmen der gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erweist. Die Stadt müsste eine Investruine beseitigen. Der Schaden wäre immens“, heißt es wörtlich in dem Gutachten des Rechtsanwaltes von Alvensleben[6].
Zwischenzeitlich ließ der Finanzbürgermeister Vorjohann, CDU, miteilen, dass der Haushalt 2005 durch Einsparungen bei Kitas, ÖPNV und Kultureinrichtungen, mit dem Wegfall der Operette und mit dem Verkauf von Krankenhäusern, Stadtwerksanteilen, Wohnungen der Woba, den Bau der Brücke ermöglichen werde. Vorjohann gab bekannt, der Schuldenberg der Stadt werde von 67 Mill. auf 200 Mill. Euro anwachsen[69].
Am Tag des Bekanntwerdens des Gutachtens zum Bürgerbegehren, dem 04. November, traf bei der Stadt auch der Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums ein, in dem für den Brückenbau finanzielle Hilfen von in Höhe 96 Millionen Euro (90 % der förderfähigen Kosten) unverbindlich in Aussicht gestellt wurden. Gleichzeitig wurde darin auf Einsparungen gedrängt, auch wenn die Pläne dafür geändert werden müssten[70][71]. Trotz der Warnung vor einer Investruine[6] wurde der Bürgerbentscheid am 6. Dezember 2004 vom Stadtrat für zulässig befunden und für den 27. Februar 2005 anberaumt. Abzustimmen war über die Fragestellung, ob der „Verkehrszug Waldschlößchenbrücke“, dessen wesentlicher Bestandteil die Waldschlößchenbrücke ist, gebaut werden soll oder nicht. Die Brückenbefürworter führten nach dem Zuwendungsbescheid ins Feld, dass die Brücke zu 90 % subventioniert werde und deshalb keine Belastung für den Haushalt sei.
Am 22. Dezember 2005 wurde der letzte mehrerer Eilanträge gegen die Genehmigung des Regierungspräsidiums vom Oberverwaltungsgericht Bautzen abgewiesen [66]. Ob das Baurecht momentan noch besteht ist unklar, da der Stadtrat mehrfach (am 24. August 2006 und am 22. März 2007[72]) beschlossen hat, den Planfeststellungantrag zurückzuziehen, wodurch das Baurecht aufgehoben wäre. Sollte dieser Beschluss für nichtig erklärt werden, verfällt gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz das Baurecht dann, wenn die Bauarbeiten „nicht innerhalb von fünf Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit begonnen“ haben, das wäre also am 22. Dezember 2010[73].
Der Bügerentscheid 2005
Bei einer Abstimmungsbeteiligung von 50,8 % stimmten 67,9 % für den Bau der Brücke und des Verkehrszuges. Es gab in einem der 36 Abstimmungsbezirke eine Mehrheit gegen die Brücke. Die Zustimmung zum Bau der Brücke war in den brückenfernen Stadtteilen am größten.
Gesamt | Top-5-Abstimmungsbezirke | Lage |
---|---|---|
Ja 67,9 % |
83,9 % Weixdorf |
Stadtrand, Norden |
Nein 32,1 % |
68,6 % Äußere Neustadt |
zentral, nördlich der Innenstadt |
Gefährdung des Welterbes, Entscheidungen und Diskussionen seit 2006
Oberbürgermeister Roßberg und die Stadtverwaltung standen im Spannungsfeld zwischen Brücke und UNESCO mehrfach wegen ihrer Informationspolitik in der Kritik. So erfuhren Baubürgermeister und Stadträte erst Anfang November 2005 aus der Zeitung von dem UNESCO-Brief, der seit dem 27. September beim Oberbürgermeister lag[76]. Von den Anfang 2006 erstellten Visualisierungen (siehe Abschnitt Visualisierungen, Gutachten und Entscheidung „Rote Liste“) wurden nur die Flug-Perspektiven des Virtuellen Stadtmodells unverzüglich präsentiert. Die Bilder des Gutachtens der RWTH Aachen wurden erst mit Verzögerung veröffentlicht[77], und die Visualisierung durch das planende Architekturbüro ist bis heute geheim.
Angesichts des nicht enden wollenden Streits drängt sich manchem die Frage auf, ob hier vielleicht in Wirklichkeit gar nicht mehr nur für bzw. gegen eine neue Straßenverbindung gekämpft wird, sondern der Konflikt bereits eine andere Dimension erreicht hat. So wird es jedenfalls in einem Artikel einer Dresdner Tageszeitung gesehen: „… irgendwann […] wird man auch in Dresden wissen: Eigentlich ging es gar nicht um die Brücke. Die ist nur ein Vehikel, um eine Frage zu klären, die noch nicht zu Ende diskutiert wurde: Was macht Dresden wirklich aus? Was ist die Stadt bereit, wofür auszugeben? …“'[78]. Während Brückengegner Günter Blobel diese Auffassung unterstützt („… der Richtungsstreit kann sehr gut und nützlich sein, besonders wenn er die Singularität Dresdens herauskristallisiert“), sagt Befürworter Hans-Joachim Brauns, er „glaube nicht, dass es um die Identität Dresdens geht“. Und weiter: „Ich glaube nicht, dass wir Defizite an Kunst und Kultur haben, wohl aber Defizite in der wirtschaftlichen Entwicklung“[79].
Visualisierungen, Gutachten und Entscheidung „Rote Liste“
Das durch die UNESCO-Bedenken nun plötzlich im Mittelpunkt stehende Thema der optischen Wirkungen war bis dahin innerhalb der Brücken-Kontroverse kaum Gegenstand einer sachlichen Diskussion gewesen. Dies war größtenteils der Tatsache geschuldet, dass nahezu keine neutrale Visualisierung existierte, sondern nur solche, die jeweils zweckgebunden von Brückenbefürwortern bzw. -gegnern erstellt worden waren. Da das Aussehen der Brücke selbst sowie die durch sie verursachten Störungen von Blickbeziehungen (u.a. beim berühmten Waldschlösschenblick) wesentlich vom jeweils gewählten Betrachtungsstandpunkt abhängig sind, warfen sich Befürworter und Gegner wiederholt gegenseitig vor, Aufnahmen aus unrealistischen (Frosch- bzw. Vogel-)Perspektiven oder mit realitätsfernen (Tele-)Brennweiten zu verwenden.
Nachdem die UNESCO ihre Bedenken äußerte, ließ die Dresdner Stadtverwaltung gleich drei Visualisierungen erstellen, und zwar:
- das von der UNESCO geforderte Gutachten durch die RWTH Aachen[7]
- ein „Virtuelles 3D-Stadtmodell“ (Eine daraus erstellte Filmpräsentation mit Ansichten eines Teils des Weltkulturerbegebiets einschließlich Waldschlößchenbrücke, größtenteils aus der Vogelperspektive, stellt die Landeshauptstadt zum Download bereit, siehe Weblinks)
- eine Visualisierung durch das Berliner Büro ESKR Ingenieure+Architekten, das den ausgewählten Brückenentwurf erstellt hatte
Die Dresdner Professoren Stritzke, Schnabel, Opitz, Lippold, Weise, Lohse und Rüger warfen dem Aachener Gutachten in einer Stellungnahme unter Mitwirkung von Ex-Bauaufsichts-Amtsleiter Dr. Nieschler „zahlreiche Unkorrektheiten“ vor[80]. Dieses Gutachten der RWTH Aachen wurde zur Entscheidungsgrundlage auf der 30. Tagung des UNESCO-Komitees in Vilnius, zusätzlich erhielten die Delegierten eine von der Stadtverwaltung erstellte Broschüre[33], der aber keine eigenen Sichtfelduntersuchungen zugrunde liegen.
Die durch das Entwurfsbüro ESKR Ingenieure+Architekten erstellte Visualisierung wird bis heute (Stand März 2007) von der Stadtverwaltung unter Verschluss gehalten, lediglich den Mitgliedern des Kuratoriums Welterbe Dresdner Elbtal wurde sie gezeigt. Ein Dresdner Tageszeitung druckte deshalb am Tag des ursprünglich geplanten Baustarts (22. März 2006) anstelle dieser erhofften, von objektiver Quelle erstellten Visualisierung dann eine durch die Grüne Liga erstellte[81] und schrieb im zugehörigen Artikel: „Baubürgermeister Herbert Feßenmayr […] O-Ton: ‚Das ist nicht das, was wir zeigen wollen’. Und kurz darauf sagt er noch: ‚Das ist nicht das, was wir bauen wollen’. Zumindest der Laie wundert sich, nimmt er doch an, Architekten wüssten am besten, was sie bauen wollen. Übrigens, einige Mitglieder sollen nach Ansicht genau dieser Bilder wenig erfreut, wenn nicht gar schockiert gewesen sein“[82].
Das von der UNESCO geforderte Gutachten des Aachener Stadtplaners Kunibert Wachten[7], der für die UNESCO auch schon ein ähnliches Gutachten für den Kölner Dom erstellt hatte, liegt seit April 2006 vor. Er kommt zu dem Schluss,
- die Brücke sei ein „Sonderling“, der sich nicht in die Kette der Dresdner Stadtbrücken einreihe
- die Brücke verstelle einige wichtige Blickbeziehungen auf die Silhouette Dresdens wie auf das Elbtal
- die Brücke zerteile den Landschaftsraum des Elbbogens an seiner empfindlichsten Stelle irreversibel in zwei Hälften
und bezeichnet die dritte dieser Feststellungen als die aus Gutachtersicht entscheidende.
Die Dresdner Stadtverwaltung erstellte eine eigene (Gegen-)Darstellung als Broschüre[33], die zusammen mit dem Aachener Gutachten an alle UNESCO-Delegierten übergeben wurde. Im Vorfeld wurden dreimal hochrangige Delegationen nach Paris geschickt, um bei der UNESCO für die Brücke zu werben[83].
Auf ihrer Tagung in Vilnius setzte die UNESCO am 11. Juli 2006 das Dresdner Elbtal auf die Rote Liste besonders gefährdeter Weltkulturerbestätten[84]. Auf der Sitzung wurde die ursprüngliche Beschlussvorlage durch Androhung der sofortigen Streichung verschärft, nachdem bekannt geworden war, dass die Vergabe der Bauleistungen bereits als Bestandteil der Tagesordnung des Dresdner Stadtrats für den 20. Juli feststand[85]. Aussage der UNESCO-Kommission: „Das Komitee forderte Deutschland dringend auf, das Bauvorhaben „Waldschlösschenbrücke“ in Dresden zu stoppen und nach alternativen Lösungen zu suchen, um den Schutz der Kulturlandschaft Dresdner Elbtal sicherzustellen.“[1]
Konsequenzen der Entscheidung „Rote Liste“
Brückengegner wie etwa Nobelpreisträger Günter Blobel, der sich bei der UNESCO persönlich für die erneute Beschäftigung mit dem Dresdner Elbtal einsetzte, sehen die Entscheidung als Chance, die Alternative eines Tunnels wieder ins Gespräch zu bringen.[86]. Eine solche Lösung könnte die ästhetischen Probleme der Brücke umgehen und trotzdem dem Bürgerwillen zur Elbquerung gerecht werden. Die von den Brückengegnern angemahnten verkehrlichen Probleme würden für den Tunnel jedoch genauso gelten
Die Meinung der Dresdner nach der Vilniuser UNESCO-Entscheidung wurde durch zwei repräsentative Umfragen erforscht: Prof. Donsbach (TU Dresden) ermittelte im Juli 2006 zu der Frage „Und wenn es zu einem neuen Bürgerentscheid kommt – Würden Sie dann für den Bau der Brücke stimmen?“: 50 % für Waldschlößchenbrücke, 37 % dagegen, Rest unentschieden.[87]. Das Institut für Marktforschung Leipzig konstatierte einen Monat später: 39 % für Brücke an ursprünglich geplanter Stelle, 46 % für Brücke an anderer Stelle oder Tunnel, 12 % für überhaupt keine neue Elbquerung[88]
Trotz geänderter Randbedingungen ist es dem Stadtrat laut sächsischer Gemeindeordnung verwehrt, die vom Bürger getroffene Entscheidung zu revidieren.[89] Laut dem Gesetzeskommentar von Krieger/Menke/Arens[90] gelte vielmehr, „dass ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden kann, auch wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben. Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes durch den Stadtrat unterlaufen werden kann“.
Um trotzdem der geänderten Situation Rechnung zu tragen, wurde die Forderung nach einem neuen Bürgerentscheid erhoben, denn nur die Bürger selbst können einen getroffenen Entscheid verändern oder aufheben. Ein solches Vorgehen wurde vielfach als die demokratischste und „sauberste Lösung“ bezeichnet.[91] Von den meisten Brückenbefürwortern wird eine erneute Befragung jedoch abgelehnt. Auch der Jurist Prof. Ulrich Fastenrath (TU Dresden) hält eine Wiederholung mit ähnlicher Fragestellung für ausgeschlossen, da durch Vorhaben, die den Schutz eines der UNESCO-Welterbekonvention unterliegenen Kulturgutes missachten, gesetzwidrige Ziele verfolgt würden.[92]
Folgeentscheidungen
Nach der Entscheidung der UNESCO traf sich der Dresdner Stadtrat in einer Sondersitzung am 20. Juli 2006. Der Stadtrat beschloss, die Suche nach einem Kompromiss zwischen dem Wunsch nach einer Brücke und den Ansprüchen des Welterbestatus zu beginnen. Dazu wurde der Baubeginn ausgesetzt. Um den bestehenden Bürgerentscheid nicht zu übergehen, sollte den Dresdnern die Möglichkeit gegeben werden, in einem neuen Bürgerentscheid unter Berücksichtigung aller neuen Fakten noch einmal zu entscheiden[93]. Ein Stadtratsbeschluss wäre bis zum Februar 2008 die einzige Möglichkeit zur Initiierung eines Brücken-Bürgerentscheids, da laut Gemeindeordnung § 25 „ein Bürgerbegehren [...] nur Angelegenheiten zum Gegenstand haben [darf], über die innerhalb der letzten drei Jahre nicht bereits ein Bürgerentscheid auf Grund eines Bürgerbegehrens durchgeführt worden ist“. Die konservative Minderheit im Stadtrat stimmte gegen den neuen Bürgerentscheid, so dass die notwendige Zweidrittel-Mehrheit nicht zustande kam [94].
Daraufhin legte Baubürgermeister Feßenmayr in Vertretung des inzwischen wegen Verdachts auf Untreue suspendierten Oberbürgermeisters Roßberg Widerspruch gegen Teile der Stadtratsbeschlüsse ein, weil der Baustopp rechtswidrig sei[95]. Der Stadtrat bestätigt jedoch seine am 10. August 2006 [96]. Der amtierende Oberbürgermeister Dr. Vogel legt am 10. August erneut Widerspruch ein und übergibt die Verantwortung dem Regierungspräsidium (RP) und der Staatsregierung[97].
Das Regierungspräsidium bewertet die Stadtratsbeschlüsse am 14. August als rechtswidrig und fordert deren Aufhebung bis zum 24. August. Geschieht das nicht, wird angekündigt, die Vergabe der Bauleistungen per Ersatzvornahme selbst auszulösen[98]. Auf der dritten Sondersitzung am 24. August beschließt der Stadtrat, den Antrag auf Planfeststellung beim RP zurückzuziehen[99]. Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt, gegen eventuelle Ersatzvornahmen des RP sofort Widerspruch beim Verwaltungsgericht einzulegen[100].
Der Oberbürgermeister reicht am selben 24. August 2006 fristgerecht Widerspruch beim Regierungspräsidium ein, welches ebenso an diesem Tag den Sofortvollzug der Vergabe der Bauleistungen anordnet[101]. Zwei Tage später stoppt das Verwaltungsgericht Dresden die Bauvergabe vorläufig[102] und gibt am 30. August der Klage der Stadt Dresden statt. Die Bauvergabe wird gestoppt.[103]. Das Regierungspräsidium legt am 1. September beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschwerde gegen diesen Beschluss ein[104]. Das Oberverwaltungsgericht ordnet an, den Prozess ruhen zu lassen und rät zu einer gütlichen Einigung[105].
Nach dem Scheitern der Mediation beantragt das Regierungspräsidium Dresden am 25. Januar 2007 die Wiederaufnahme des Verfahrens beim OVG Bautzen[106]. Die Antwort der Stadtverwaltung (erarbeitet durch Rechtsanwälte Geulen & Klinger, Berlin) wird bekannt. Die Dresdner CDU-Fraktion sieht in dem Papier „eine Verhöhnung der Bürger, die [...] für die Brücke gestimmt haben“[107]. Am 9. März 2007 ändert das OVG Bautzen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden letztinstanzlich ab. Die Landeshauptstadt wird zum Brückenbau infolge der Umsetzung des Bürgerentscheids verpflichtet[108]. Die Mehrheit der Stadträte fordert am 15. März in einem Brief[109] den OB auf, gemäß des entsprechenden Beschlusses[110] vom Sommer 2006 den verfassungsgerichtlichen Weg zu beschreiten.
Stadtrat
Die Mehrheit (aus SPD, PDS, Grünen und einem Teil der Bürgerfraktion) will den Welterbetitel erhalten und fordert die demokratische Legitimation durch einen Bürgerentscheid. Aber auch ohne einen erneuten Bürgerentscheid sieht man sich nicht gezwungen, die Bauaufträge sofort zu vergeben, gestützt auf ein Rechtsgutachten der TU Dresden, demzufolge die völkerrechtlichen Verträge zwischen UNESCO und der Bundesrepublik Deutschland die Dresdner verpflichten, den Welterbestatus zu sichern. Ein Bürgerentscheid, der den Titelverlust zur Folge habe, verstieße gegen das Völkerrecht und wäre damit nicht Rechtens[111]. Das durch die Brückenbefürworter beauftragte Gutachten der Universität Köln (siehe Abschnitt Entscheidung der ersten Instanz) sieht diese Schlussfolgerung hingegen als unzutreffend an[112]. Die Grünen stehen einer Querung an dieser Stelle grundsätzlich ablehnend gegenüber.
CDU und FDP und der andere Teil der Bürgerfraktion sehen in der Entscheidung der UNESCO eine Intrige der Brückengegner[113]. Sie warnen vor dem Einfluss „supranationaler Kommissionen“[114] und bezichtigten die UNESCO der Erpressung[115]. Sie nehmen den Verlust des Titels in Kauf und begründen dies mit der Entscheidung der Bürger von 2005, der Zeit vor dem Welterbekonflikt. So bezeichnete der Dresdner FDP-Politiker Jan Mücke die UNESCO als undemokratisch[116], „die Dresdner hätten die Brückenfrage abschließend entschieden“[117] und plädiert für die Konfrontation mit der UNESCO „Die Stadt bleibe immer Weltkulturerbe der Herzen“. Auch Sachsens Ex-Ministerpräsident Kurt Biedenkopf rät zum Verzicht auf den Welterbestatus. „Die Touristen kommen trotzdem“, so Biedenkopf[118]. Die Gegner eines neuen Bürgerentscheids begründen ihre Haltung mit den Ergebnissen mehrerer Gutachten (siehe Abschnitt Entscheidung der ersten Instanz), welche darlegen, dass die Welterbekonvention der UNESCO rein rechtlich nicht unmittelbar für Dresden gelte, da die Bundesrepublik die Verträge nicht in bundesdeutsches Recht umgesetzt hat[112][119].
Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung hat als ausführende Gewalt dafür zu sorgen, dass das Ergebnis des rechtskräftigen Bürgerentscheides umgesetzt wird.
Sächsische Gemeindeordnung[120]:
„§ 24 Bürgerentscheid
(3) Bei einem Bürgerentscheid ist die Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. …
(4) Der Bürgerentscheid steht einem Beschluß des Gemeinderates gleich. Er kann innerhalb von 3 Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.“
Die Dresdner Stadtverwaltung, vertreten durch den amtierenden Oberbürgermeister, sieht sich gezwungen, den Stadtratsbeschlüssen zum Bauaufschub zu widersprechen. Sie sieht sich durch den Bürgerentscheid von 2005 verpflichtet, die Brücke zu bauen. Nur ein erneuter Bürgerentscheid könnte sie von dieser Pflicht befreien. Dieser fand im Stadtrat jedoch nicht die nötige Zweidrittel-Mehrheit[121].
Regierungspräsidium
Das Dresdner Regierungspräsidium (RP) ist die kommunale Aufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen. Trifft die Stadt ungesetzliche Entscheidungen, so ist es durch seine Rechtsaufsicht verpflichtet, einzugreifen.
Das RP teilt die Auffassung von CDU und FDP, wonach der Bürgerentscheid für die Verwaltung bindend sei, die völkerrechtlichen Verträge mit der UNESCO jedoch nicht. „Zwischen der Landeshauptstadt Dresden und der UNESCO bestehen keine unmittelbaren Beziehungen“ heißt es in einer Presseerklärung. Obwohl laut Kommunalrecht die Stadt drei Jahre Zeit hat, den Bürgerentscheid umzusetzen, besteht das RP auf der sofortigen Vergabe der Bauleistungen. Es begründet dies mit dem entstehenden Schaden für die Stadt, wenn Baufirmen aufgrund des Bauverzugs klagen[122].
Mit seinem Vorgehen hat das RP zur Verschärfung des Konfliktes beigetragen und stand im Mittelpunkt der Kritik. Die deutsche UNESCO-Kommission bezeichnete die Haltung des RP als „nicht haltbar“ und „eine Bankrotterklärung an das Welterbe-Programm“. Sie erinnerte daran, dass die Chancen der 13 deutschen Bewerber um das Prädikat „Welterbe“ sinken, wenn Deutschland derart mit dem Welterbe umgeht[123]. Der stellvertretende Sächsische Ministerpräsident Jurk (SPD) kritisiert: „Ich halte das Vorgehen des Regierungspräsidiums für rechtlich nicht geboten. In einer so schwierigen Situation darf man nicht mit dem Kopf durch die Wand, sondern sollte alle Ermessensspielräume ausnutzen“[124][125]. Der Bundestagsabgeordnete Arnold Vaatz (CDU) erklärte hingegen, „die sächsische Staatsregierung [...] vertreten durch das RP Dresden ...“ habe pflichtgemäß gehandelt[126]. Die Grünen sehen die sächsische Staatsregierung als Drahtzieher hinter den RP-Entscheidungen[127].
Justiz
Entscheidung der ersten Instanz
Zuständig war zuerst das Verwaltungsgericht Dresden. In seinem Beschluss vom 30. August 2006 sah es eine Verpflichtung des Freistaates gegenüber der UNESCO und bestätigte somit die Auffassung des Gutachtens von Prof. Fastenrath (TU Dresden). Auch wenn die Welterbekonvention allein für die Bundesrepublik gelte, sei Sachsen als Bundesland durch die Bundestreue verpflichtet, dem Bund in seinen völkerrechtlichen Vereinbarungen nicht zu schaden. Es sei demnach beim Ermessen zu berücksichtigen, „ob der Bund in die Gefahr einer völkerrechtlichen Vertragsverletzung gerät“. Die Befürworter hielten dies durch das Rechtsgutachten von Prof. Schöbener (Universität Köln) für widerlegt. Demnach setze „eine innerstaatliche Verpflichtung zur [...] völkerrechtskonformen Auslegung nationaler Rechtsnormen [...] voraus, dass (a) das Vertragsschlussverfahren verfassungsrechtlich ordnungsgemäß durchgeführt worden ist (Abschlusskompetenz), und (b) die aus dem völkerrechtlichen Vertrag sich ergebenden Pflichten verfassungsrechtlich ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt worden sind (Transformationskompetenz). Für die Welterbekonvention fehlt es an beiden Voraussetzungen“Referenzfehler: Es fehlt ein schließendes </ref>
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Damit folgte das Gericht der völkerrechtsfreundlichen Auffassung zur Anwendung des Weltkulturerbeübereinkommens (UNESCO-Welterbekonvention)Referenzfehler: Es fehlt ein schließendes </ref>
.. Diesem widersprach jedoch das Gutachten von Prof. Schöbener, wonach es der Bundesrepublik für eine verfassungsgerechte Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung an der gesetzlichen Regelung fehle. Das wäre nach Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG nur [...] im Rahmen der Gesetze [...] möglich. Für die genannten völkerrechtlichen Verträge treffe das nicht zu[112].
Weitere Gutachten im Auftrag von Brückenbefürwortern durch den Rechtsanwalt und ehemaligen sächsischen Staatsminister Brüggen[128] und Prof. Peine (Universität Frankfurt(Oder))[129] widersprachen ebenfalls dem Gutachten von Prof. Fastenrath. Sie legten dar, dass die Welterbekonvention für Deutschland nur eine Absichtserklärung mit weitem Gestaltungsspielraum sei und sie rein rechtlich kein Hindernis zum Bau der Brücke darstelle und die Beschlüsse des Stadtrates vom 24. August 2006 rechtswidrig seien. Das Übereinkommen mit der Welterbekonvention selbst schreibe in dessen Artikel 31 die Ratifikation oder Annahme des Vertrages durch [...] verfassungsrechtliche Maßnahmen vor. Laut Art. 59 Abs. 2 GG hätte dafür verfassungsrechtlich zwingend ein Vertragsgesetz erlassen werden müssen. Das sei bis heute nicht erfolgt[112].
Beschwerde des Regierungspräsidiums und Mediationsverfahren
Nachdem das Regierungspräsidium Beschwerde gegen die Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts erhob, musste sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen mit den Stadtratsbeschlüssen und der dagegen gerichteten Ersatzvornahme befassen. Die Richter trafen zunächst keine Entscheidung in der Sache, sondern ordneten eine Mediation an. Dabei sollte mit Hilfe eines unabhängigen Partners eine gütliche Einigung gefunden werden. Das Gericht begründete den ungewöhnlichen Weg damit, dass egal welche Entscheidung getroffen werde, diese unbefriedigend sein müsse. Dieser Streit sei nur äußerst bedingt justiziabel, beim Konflikt zwischen unmittelbarer kommunaler Demokratie und Völkerrecht lasse es sich nicht vermeiden, dass eine Seite Schaden nähme[130]. Bei dem Erörterungstermin, auf dem diese Anordnung getroffen wurde, machte das Gericht keine Vorgabe zum Rahmen einer Einigung. Der Freistaat Sachsen gab hingegen zu Protokoll, dass sich „eine Modifikation der Planung [...] im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses bewegen“ müsse. Er erklärte sich aber ausdrücklich bereit, die Gespräche zwischen Landeshauptstadt und UNESCO „unterstützend zu begleiten“, eine Rolle, die der Freistaat zuvor in dem Konflikt stets abgelehnt hatte[131].
Als Mediatoren waren vom 12. Dezember 2006 bis 24. Januar 2007 tätig:
- Prof. Klaus J. Beckmann, Leiter des Deutschen Instituts für Urbanistik
- Irene Wiese-von Ofen, Beigeordnete a.D. der Stadt Essen für Stadtplanung, Bau und Boden
- Prof. Karl Ganser, Stadtplaner und ehemaliger Geschäftsführer der Internationalen Bauausstellung, Emscher Park mbH
- Jaroslav Kilián, freier Architekt in der Slowakei
- Bernd Streitberger, Beigeordneter Stadtentwicklung, Planen und Bauen Köln
Das Gremium tagte mit Moderation durch Dr. Birgitta Ringbeck, Vertreterin der Länder für das UNESCO-Welterbe der Kultusministerkonferenz, und im Beisein je eines Vertreters des Auswärtigen Amtes und des Freistaates. In dem abschließend vorgelegten Sachverständigenbericht wurde die Auffassung vertreten, dass die geplante Brücke die gewachsene Kulturlandschaft in dieser Ausformung und Dimension nicht respektiere und deshalb eine neue Planung unumgänglich sei[132][133].
Entscheidung der zweiten Instanz
Nach dem Scheitern der Mediation gab das Oberverwaltungsgericht am 13. März 2007 bekannt, dass es in zweiter Instanz dem Antrag des Freistaats[134] stattgegeben habe und den anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden änderte. Laut der am 9. März 2007 getroffenen Entscheidung des OVG muss die Waldschlößchenbrücke unverzüglich gebaut werden. In dem Urteil wird darauf verwiesen, dass die gescheiterten Verhandlungen zwischen Stadt und UNESCO keine weitere Verzögerung der Umsetzung des Bürgerentscheids mehr rechtfertigten. Zur Begründung wird angeführt, dass „dem auch auf kommunaler Ebene zu verwirklichenden Demokratieprinzip entscheidende Bedeutung“ zukomme. Eine unmittelbare juristische Bindung der Welterbekonvention liege nicht vor, da eine Umsetzung in nationales Recht nicht erfolgte[4]. Das Oberverwaltungsgericht ist die höchste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit, das Urteil damit unanfechtbar.
Verfassungsgerichts- und Hauptsacheverfahren
Die Mehrheit des Stadtrates beschloss nunmehr, dass die Stadt Dresden vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof klagt[135]. Eine aufschiebende Wirkung für den Baubeginn ist damit nicht verbunden. Die Brücke muss gebaut werden, obwohl bei den Gerichten nur das Eilverfahren abgeschlossen ist. Ob der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Brücke überhaupt rechtmäßig ist, ist damit noch nicht entschieden, denn das Hauptsacheverfahren ist weiter beim Verwaltungsgericht Dresden anhängig[136].
Vermittlungsversuche und Konsequenzen
Der Vorsitzende des „Bundestagsausschusses für Kultur und Medien“ Hans-Joachim Otto (FDP) kritisierte im September 2006 unter anderem die UNESCO-Kommission und begründete seine Kritik damit, dass auch auf der Seite der UNESCO Fehler passiert seien.[137] Bei einer eigens zur Kompromissfindung im Brückenstreit stattgefundenen Sondersitzung des Kulturausschusses des Bundestages am 28. September 2006 verwies die UNESCO auf ICOMOS, die als Berater und Gutachter an der Arbeit des UNESCO-Welterbekomitees beteiligt sind und ein fehlerhaftes Gutachten erstellt hätten. Die UNESCO räumte dabei ein,
- „dass ihr die Bauabsicht der Brücke schon bei ihrer Entscheidung, Dresden den Weltkulturerbetitel zu verleihen, bekannt war“
- „dass der dafür vorgesehene Korridor zutreffend in den Plänen eingetragen war“
- „dass nicht die Stadt Dresden, sondern die von der UNESCO [...] beauftragte ICOMOS für das von der UNESCO reklamierte Informationsdefizit verantwortlich ist“
Nachdem zur vorangegangenen Sitzung am 20. September der Vertreter der UNESCO abgesagt hatte [138], kam auf dieser von Initiator Hans-Joachim Otto als „fact-finding-Treffen“ bezeichneten Zusammenkunft des Kulturausschusses vor allem die Unversöhnlichkeit der Standpunkte zum Ausdruck. [139]
Fünf Wochen nach dem Scheitern der Mediation debattierte am 2. März 2007 der Deutsche Bundestag über den Dresdner Brückenstreit.[140]
Nach der unanfechtbaren Gerichtsentscheidung vom 9. März 2007 wurde das infolge des UNESCO-Konflikts gestoppte Vergabeverfahren fortgesetzt, indem der amtierende Oberbürgermeister Lutz Vogel die unterlegenen Bieter informierte.[141] Nach Ablauf der Einspruchsfrist sind dann die Aufträge („der Zuschlag“) zu erteilen.
Dem Weltkulturerbe Dresdner Elbtal droht damit – als weltweit erster Welterbestätte – die Aberkennung des Titels bereits im Juni 2007 (Sitzung des Welterbekomitees vom 23. Juni bis 1. Juli 2007 in Christchurch, Neuseeland)[142]. Dies führte zur Verschärfung der Auseinandersetzung[143] in Dresden und erregte überregional große politische und journalistische Aufmerksamkeit[144].
Aktuelle Debatte
Neben der aktuell im Vordergrund stehenden Frage, ob und wie der Verlust des Welterbetitels noch verhindert werden kann, wurde seit dem Bekanntwerden der Bedenken der UNESCO auch die 1996 gestoppte Diskussion um Alternativen wieder aufgenommen.[145] Basis ist die Entscheidung des sächsischen Wirtschaftsministers Jurk (SPD), die von seinem Vorgänger Schommer (CDU) ausgesprochene Bindung der Förderzusage an den Standort Waldschlößchen aufzuheben [14]. Das Verkehrskonzept von 1994, welches die Waldschlößchenbrücke beinhaltet, wird derzeit überarbeitet[146][147], so dass andere Möglichkeiten auch hier einfließen könnten.
Die meisten Befürworter der Waldschlößchenbrücke lehnen eine erneute Beschäftigung mit Alternativen allerdings strikt ab. Sie berufen sich auf den Bürgerentscheid, der keine Spielräume zuließe. Zudem würden Planung und Genehmigung mehrere Jahre benötigen.
Für einen Elbtunnel am Waldschlößchen spräche beim Vergleich der Ausweichvarianten, dass wegen der identischen Einbindung ins Straßennetz
- keine Abstriche hinsichtlich der Leistungsfähigkeit für den MIV gemacht werden müssten und
- mit einer Vereinfachung der Planfeststellung zu rechnen wäre.
Für eine Elbbrücke (unabhängig vom Standort) wären als Argumente zu nennen, dass
- sie auch von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden könnte,
- spektakuläre Tunnelunfälle der letzten Jahre die Risiken dieser Verkehrswege ins Bewusstsein rückten und
- Tunnel und deren Sicherheitsanforderungen höhere laufende Kosten verursachen als Brücken.
Da die Innenstadt-Brücken durch den Bau der stadtnahen A17 stärker entlastet wurden als es die Prognose für die Auswirkung der Waldschlößchenbrücke vorhersagte[148], sind nunmehr ausschließlich jene Standorte interessant, die sich insbesondere als Entlastung oder Ersatz des Blauen Wunders eignen.
Für eine solche Elbbrücke östlich des Stadtzentrums existieren als Standort-Vorschläge
- Laubegast-Niederpoyritz und Thomas-Müntzer-Platz, beide aus dem Mehrbrückenkonzept von Ex-Baubürgermeister Gunter Just, und
- die unmittelbare Nachbarschaft des Blauen Wunders (eine „Schwesterbrücke“ als Kopie oder Pendant), stromaufwärts in Vor-Wende-Zeiten erwogen[149], stromabwärts 2006 durch Ulrich Thormann vorgeschlagen[150].
Die das Ausmaß der Blickbeziehungsstörung und Landschaftszerteilung (wesentlichste UNESCO-Beanstandungen) sowie der Umweltschädigung mit beeinflussende Talbreite (Elbe plus Elbwiesen) beträgt an diesen vier betrachteten Stellen zwischen 250 und 450 Metern (am Waldschlösschen fast 800 Meter). Allerdings wurden bisher für keinen der Alternativ-Standorte die Problem-Kriterien wie Anwohnerschutz, Landschafts-(Welterbe-)Verträglichkeit usw. eingehend untersucht. Bei Laubegast kommt hinzu, dass mit der Jahrhundertflut 2002 klar wurde, dass die Brücke bei einem solchen Ereignis nicht mehr erreichbar wäre. Bei „kleineren Fluten“ wie dem Hochwasser 2006 hingegen gäbe sie dem sonst annähernd zur Insel werdenden Stadtteil eine wichtige Verbindung zur Außenwelt.
Hinsichtlich der Kosten sind derzeit wegen widersprüchlicher oder fehlender Prognosen keine seriösen Vergleiche möglich, sondern lediglich die folgenden pauschalen Aussagen:
- Es besteht weitgehend Übereinstimmung darüber, dass ein vierspuriger Elbtunnel am Waldschlößchen mindestens genauso teuer wäre wie die geplante Brücke.
- Bezüglich alternativer Standorte wurde bisher von keiner Seite versucht, eine Aussage zu widerlegen, die schon beim Brückenworkshop 1996 unwidersprochen blieb: Jede der anderen erörterten Brücken wäre kürzer und nur zweispurig sinnvoll und damit erheblich kostengünstiger.[12] Zusätzlich wird dazu mitunter auf die neu errichteten Brücken der sächsischen Städte Torgau (1993 – ca. 15,5 Mio. €), Meißen (1997 – ca. 14 Mio. €) und Pirna (1999 – ca. 37 Mio. €) verwiesen[151].
Quellen
- ↑ a b c Deutsche UNESCO-Kommission e.V.: Das Elbtal in Dresden
- ↑ Landeshauptstadt Dresden, Stadtplanungsamt: Flächennutzungsplan. Erläuterungsbericht. Dresden, 1998
- ↑ Landeshauptstadt Dresden, Grünflächenamt: Landschaftsplan, Teil I. Erläuterungsbericht – Bestandserfassung und Bewertung. Dresden, 1998. S. 43 ff.
- ↑ a b Pressemitteilung des Oberverwaltungsgericht: Bürgerentscheid zur Dresdner Waldschlösschenbrücke muss umgesetzt werden
- ↑ Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 27. Januar 2007 zu den Folgen des Verlustes des Dresdner UNESCO-Welterbetitels (pdf, 85 KB)
- ↑ a b c Anwaltskanzlei Derra, Meyer & Partner, von Alvensleben: Gutachten über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Waldschlößchenbrücke, vertreten durch die Herren Köhler-Totzki, Mücke und Dr. Brauns Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „GA Alvensleben“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ a b c d Lehrstuhl und Institut für Städtebau und Landesplanung RWTH Aachen: Gutachten zu den visuellen Auswirkungen des „Verkehrszuges Waldschlösschenbrücke“ auf das UNESCO-Weltkulturerbe „Elbtal Dresden“ (Visual Impact Study-VIS). Dritte überarbeitete Fassung (PDF 3,6 MB)
- ↑ Sächsisches Hauptstaatsarchiv: Reskriptensammlung Dresden, Reskript vom 26. April 1826
- ↑ Stadtarchiv Dresden: Stadtverordneten-Akten, E 52
- ↑ Stadtarchiv der Landeshauptstadt Dresden: Amtlicher Sitzungsbericht. Geheime Sitzung vom 17. September 1908. (PDF 1,0 MB)
- ↑ Landeshauptstadt Dresden: Verkehrskonzept 1994 (Textteil), 28. Januar 1994 (PDF 31,0 MB), Seite 52
- ↑ a b c Ronald Weckesser: „Brückenworkshop“ und Peter Herpichböhm: Der Brückenstreit zu Dresden, Dresdner Blätt’l 11/96 vom 7. Juni 1996 und 17/96 vom 2. Oktober 1996
- ↑ a b c Auszug aus dem Protokoll der GRÜNEN LIGA e.V. Sachsen des Erörterungstermin Waldschlößchenbrücke vom 15.09.03; Ort: Regierungspräsidium Dresden
- ↑ a b c www.waldschloesschenbruecke.de: Fördermittel stehen anderen Projekten zur Verfügung, 22. Februar 2005
- ↑ Materialsammlung zur Tunnellösung: Elbtunnel anstatt der Waldschlößchenbrücke
- ↑ Darstellung der Alternativen auf www.welterbe-erhalten.de
- ↑ Bürgerinitiative Elbtunnel Dresden
- ↑ Landeshauptstadt Dresden: Verkehrskonzept 1994 (Textteil), 28. Januar 1994 (PDF 31,0 MB), Seiten 34, 35 und 52
- ↑ Landeshauptstadt Dresden: Bürgerentscheid Waldschlößchenbrücke – Abstimmungsbüchlein zum 27. Februar 2005 „An sämtliche Haushalte“, 17. Januar 2005 (PDF 1,0 MB), Befürworter-Seite 1
- ↑ Die Brücken-Zeitung, Seite 8, Februar 2005 (PDF 0,3 MB)
- ↑ www.elbwiesen-erhalten.de: Naturschutz, Lärm und Abgase
- ↑ Dresdner Blätt’l 14/96: Bürgerbegehren „Brücken gegen den Stau“, 23. August 1996
- ↑ Dresdner Blätt’l 15/97: Fast lückenlose Chronik eines Betrugs, 21. März 1997
- ↑ www.welterbe-erhalten.de: Die Chronologie
- ↑ Lichdi & Jähnigen Rechtsanwaltsbüro: Planfeststellung Waldschlößchenbrücke – Anträge der Grünen Liga, 19. September 2003 (PDF 0,05 MB)
- ↑ Zusammenstellung der Verkehrsdaten aus den Prognosen, die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegen – Es wird von einer neu ausgebauten Verbindung des „östlichen Stadtringes“ (Wormser Straße) ausgegangen. Die Fahrbahnbreite der Wormser Straße beträgt derzeit teilweise nur 4 Meter. Ein Ausbau ist jedoch nicht geplant, siehe auch Bürgerentscheid-Abstimmungsbüchlein, Befürworter-Seite 4.
- ↑ ESKR Ingenieure+Architekten: „Interdisziplinäres Entwerfen“ (Homepage)
- ↑ ESKR Ingenieure+Architekten: Elbbrücke am Waldschlößchen – Realisierungswettbewerb – 1. Preis, 1997
- ↑ a b Landeshauptstadt Dresden: Gutachterverfahren zur Einbindung rechtselbischer Brückenkopf, 14. April 2003
- ↑ Dresdner Blätt’l 18/2004: Antwort des Oberbürgermeisters auf Schriftliche Anfrage 1296/2003 vom 11.3.2003: „Wie oft ist das Verkehrsbauvorhaben Waldschlößchenbrücke bisher seit dem ersten Stadtrats-Beschluss 1996 ganz oder teilweise umgeplant worden?“, 12. November 2004
- ↑ Sächsische Akademie der Künste: Stellungnahme der Klasse Baukunst, 24. Juni 2006, Pressestimmen dazu
- ↑ Die Welt: Kulturerbe: Architekten gegen Waldschlößchenbrücke, 4. Mai 2006
- ↑ a b c Landeshauptstadt Dresden: Broschüre „Waldschlößchenbrücke und Welterbe“, Seite 18, März 2006 (PDF 0,7 MB)
- ↑ Udo Becker: Das Verkehrsplanungsverfahren Waldschlößchenbrücke - woran Sie sich 2025 unbedingt noch erinnern müssen!, Fachschaftsrat Verkehrswissenschaften, 17. Januar 2007 (PDF 0,2 MB)
- ↑ Verkehrsbelegung 2015 ohne Brücke (PDF 0,8 MB)
- ↑ Verkehrsbelegung 2015 mit Brücke (PDF 0,8 MB)
- ↑ Verkehrsbelegungs-Differenz 2015 mit-ohne Brücke (PDF 0,6 MB)
- ↑ Zusammenstellung der Verkehrsdaten aus den Prognosen, die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegen
- ↑ Diverse Antworten auf der Webseite der Brückenbefürworter
- ↑ Frage „Wird die Brücke eine Abkürzungsstrecke für den Autobahnverkehr, so zu sagen eine Autobahn durch die Stadt?“ auf www.pro-waldschloesschenbruecke.de
- ↑ ddp-Meldung mit Angaben zur Entwicklung der Verkehrsstärke auf Dresdner Elbbrücken, 21. Juli 2006
- ↑ „Reisezeitmessungen 2005“, Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden, 24. Juli 2006
„Dumm gelaufen“, Beitrag der Dresdner Morgenpost zur Präsentation der Studie, 25. Juli 2006
Auswertung der Reisezeitmessungen von Stadtrat Stephan Kühn (B90/Grüne) - ↑ Die Zeit: Sichtbare Brücke – Eine Dresdner Schreckensvision, 9. Februar 2005
- ↑ Antwort des OB auf Anfrage 0140/2004 des Stadtrats Stephan Kühn: Loschwitzer Brücke/ Verkehrszug Waldschlößchenbrücke, 17. Januar 2005 (PDF 0,3 MB)
- ↑ Hochwasserertüchtigung des blauen Wunders möglich, 1. Juni 2006
- ↑ Michael Kaiser im Gespräch mit Dr.-Ing. Eberhard Katzschner: Zur Zukunft des Blauen Wunders, 9. Februar 2005 (PDF 0,02 MB)
- ↑ www.waldschloesschenbruecke.de: Bürgermeister: Blaues Wunder soll saniert werden, 24. Februar 2005
- ↑ Zusammenstellung der Verkehrsdaten aus den Prognosen, die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegen
- ↑ ESKR Ingenieure+Architekten: Unter Entwurf kurze Bemerkung zur Vogelwiese
- ↑ Landeshauptstadt Dresden: Jahreschronik-Eintrag vom 19. April 2004
- ↑ Dresdner Neueste Nachrichten: „Brücke kostete schon 28 Millionen“, 11. November 2006
- ↑ a b Medienservice Sachsen: Waldschlösschenbrücke: Freistaat steht zu 90-%-Förderung, 23. August 2004 (PDF 0,1 MB)
- ↑ Vorhaben Verkehrszug Waldschlößchenbrücke – Kostenzusammenstellung, 27. April 2004 (PDF 0,05 MB)
- ↑ Pressemitteilung Bündnis 90/ Grüne: Jährliche Folgekosten der Waldschlößchenbrücke (Zitat aus „Gemeindewirtschaftlicher Stellungnahme“), 24. November 2004
- ↑ Prof. Hartmut Haenchen: Verkehrszug Waldschlößchenbrücke schädigt die Dresdner Kultur, 22. Februar 2005
- ↑ Frage „Bringt die Brücke nicht vielen Bürgerinnen und Bürgern große Belastungen?“ auf www.pro-waldschloesschenbruecke.de
- ↑ Bund der Steuerzahler Sachsen e. V.: Schleudersachse 2004
- ↑ Landeshauptstadt Dresden: Bürgerentscheid Waldschlößchenbrücke – Abstimmungsbüchlein zum 27. Februar 2005 „An sämtliche Haushalte“, 17. Januar 2005 (PDF 1,0 MB), Befürworter-Seite 3
- ↑ Regierungspräsidium Dresden: Pressemitteilung 03/2004: RP Dresden schließt Planfeststellung für das Bauvorhaben „Verkehrszug Waldschlößchenbrücke“ der Landeshauptstadt Dresden ab
- ↑ Regierungspräsidium Dresden: Pressemitteilung 29/2000
- ↑ Logbucheintrag auf www.welterbe-erhalten.de: Wir fangen schon mal an! – Ja, warum eigentlich nicht?! („Erster Spatenstich“ und als „Vorleistungen“ bereits durchgeführte Bauarbeiten), 13. Dezember 2003
- ↑ Dresdner Neueste Nachrichten: „Ein Brief wird kommen …“, 17. November 2005
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- ↑ Landeshauptstadt Dresden: Stadtratsbeschluss Nr. V0107-SR03-04, 23. September 2004
- ↑ Logbucheintrag auf www.welterbe-erhalten.de: Der Etat für die Brücke für das Jahr 2004 ist bereits überzogen, 22. September 2004
- ↑ www.welterbe-erhalten.de
- ↑ Zuwendungsbescheid vom 28.10.04 des RP an die Stadt
- ↑ Pressemitteilung der Grünen-Fraktion zum Zuwendungsbescheid vom 28.10.04
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- ↑ Verwaltungsverfahrensgesetz § 75 (4)
- ↑ Landeshauptstadt Dresden: Bürgerentscheid Waldschlößchenbrücke – Abstimmungsbüchlein zum 27. Februar 2005 „An sämtliche Haushalte“, 17. Januar 2005 (PDF 1,0 MB)
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- ↑ Dresdner Neueste Nachrichten: „Glaser und Feßenmayr erfuhren von Unesco-Brief aus der Zeitung“, 11. November 2005
- ↑ Dresdner Neueste Nachrichten: „Überraschung: Brücke ist gar nicht schön“, 4. April 2006
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- ↑ Dresdner Neueste Nachrichten: „Paris-Reise zur Unesco die dritte ...“, 9. Juni 2006
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- ↑ Dresdner Neueste Nachrichten: „Dunkelrot!“, 12. Juli 2006
- ↑ Prof. Günter Blobel in Dresdner Neueste Nachrichten: „Provinzpotentaten schaden Dresdens Ruf“, 21. Juli 2006
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- ↑ § 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), 18. März 2003 / 11. Juni 2005
- ↑ von Krieger/Menke/Arens kommentierte Ausgabe der „Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen“ (Broschiert), Deutscher Gemeindeverlag; Auflage: 4., Aufl. (September 2004), ISBN 3-55554033-5
- ↑ z. B. MdL Ronald Weckesser in seiner Rede vor dem sächsischen Landtag am 19. Juli 2006 und Startrompeter Ludwig Güttler in „Mit den Elbauen in der Zwickmühle“ in Heidenheimer Neue Presse vom 22. Juli 2006
- ↑ Technische Universität Dresden: Rechtliche Stellungnahme zum Vorschlag des Dresdner Oberbrügermeisters für einen zweiten Bürgerentscheid zur Waldschlösschenbrücke, Prof. Fastenrath, 21. August 2006
- ↑ Dresdner Neueste Nachrichten: „Waldschlößchenbrücke: Stadtrat stimmt gegen sofortigen Bau“, 21. Juli 2006
- ↑ Die Tageszeitung TAZ: Elbtal wird noch keine Baustelle, 22. Juli 2006
- ↑ Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden: Widerspruch des Oberbürgermeisters … bezüglich … des Beschlusses „UNESCO-Welterbe Dresdner Elbtal – Erhalt des Elbtals“, 26. Juli
- ↑ Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden: Beschlüsse zum UNESCO Welterbe und der Waldschlößchenbrücke vom 10. August 2006
- ↑ Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden: Erneuter Widerspruch des Oberbürgermeisters … bezüglich … des Beschlusses „UNESCO-Welterbe Dresdner Elbtal – Erhalt des Elbtals“, 11. August 2006
- ↑ Regierungspräsidium Dresden: Pressemitteilung: Regierungspräsidium Dresden beendet Blockade des Bürgerentscheides zur Dresdner Waldschlößchenbrücke, 14. August 2006
- ↑ Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden: Beschlusstext zur Durchführung eines Bürgerentscheides sowie Rückzuges des Antrags auf Planfeststellung, 24. August 2006
- ↑ Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden: Beschlusstext zur Verlängerung der Bindefrist und zu Rechtsbehelfen gegen eventuelle Vollzugsmaßnahmen des Regierungspräsidiums, 24. August 2006
- ↑ Regierungspräsidium Dresden: Pressemitteilung: Regierungspräsidium Dresden ergreift weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Bürgerentscheids zur Dresdner Waldschlößchenbrücke, 14. August 2006
- ↑ Verwaltungsgericht Dresden: Ersatzvornahme des Regierungspräsidiums Dresden zum Bau der Dresdner Waldschlößchenbrücke vorläufig ausgesetzt, 28. August 2006
- ↑ Verwaltungsgericht Dresden: Beschluss Az.: 12 K 1768/06, 30. August 2006 (PDF 0,8 MB)
- ↑ Regierungspräsidiums Dresden: Pressemitteilung: Regierungspräsidium Dresden legt im Streit um die Waldschlößchenbrücke Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein, 1. September 2006
- ↑ „Einigungsversuch zur Waldschlösschenbrücke in Dresden“ Pressemitteilung des OVG Bautzen, 8. November 2006
- ↑ Regierungspräsidiums Dresden: Pressemitteilung 08/2007: „Mediationsverfahren zur Waldschlößchenbrücke gescheitert – Regierungspräsidium beantragt Wiederaufnahme des Verfahrens zur Auftragsvergabe beim Bautzener Oberverwaltungsgericht“, 25. Januar 2007
- ↑ Dresdner Neueste Nachrichten: „Brückenstreit: Schlagabtausch vor Gerichtsvotum“, 27. Februar 2007
- ↑ Oberverwaltungsgericht Bautzen: Beschluss Az.: 4 BS 216/06, 9. März 2007 (PDF 1,5 MB)
- ↑ Brief der Stadträte an den Oberbürgermeister Dr. Vogel, 15. März 2007
- ↑ Stadtratsbeschluß: Alle Maßnahmen ergreifen, um den Bau der Brücke zu beenden, 5. September 2006
- ↑ Technische Universität Dresden: Gutachterliche Stellungnahme zur Zulässigkeit des Baus der Waldschlößchenbrücke, Prof. Fastenrath, 9. August 2006
- ↑ a b c d Prof. Dr. Burkhard Schöbener: Gutachtliche Stellungnahme, 20. September 2006 (PDF 0,1 MB)
- ↑ Dresdner Neueste Nachrichten: „Brücke-Sitzung: OB-Widerspruch gilt als sicher“, 24. August 2006
- ↑ Dresdner Neueste Nachrichten: „Die Tücke der Brücke“, 25. Juli 2006
- ↑ Andreas Lämmel MdB und Arnold Vaatz MdB: Ja zu Demokratie, Nein zu Erpressung, 15. Juli 2006
- ↑ Webseite von Jan Mücke MdB: Erklärung von Jan Mücke, 1. August 2006
- ↑ , Jan Mücke in Dresdner Neueste Nachrichten: „Waldschlößchenbrücke: Stadtrat stimmt gegen sofortigen Bau“ vom 21. Juli 2006
- ↑ Kurt Biedenkopf in Dresdner Neueste Nachrichten: „Wir haben entschieden, wir sind das Volk. Punkt.“, 6. Juli 2006
- ↑ Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Völkerrechtsproblem Brücke“, 10. August 2006
- ↑ Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), 18. März 2003 / 11. Juni 2005
- ↑ Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden: Widerspruch bezüglich des Beschlusses „UNESCO-Welterbe Dresdner Elbtal – Erhalt des Elbtals“, 25. Juli 2006
- ↑ Regierungspräsidium Dresden: Pressemitteilung: Regierungspräsidium Dresden beendet Blockade des Bürgerentscheides zur Dresdner Waldschlößchenbrücke, 14. August 2006
- ↑ Spiegel Online: Dresdner Brückenstreit verschärft sich, 15. August 2006
- ↑ Sächsische Zeitung: Jurk warnt vor Verlust des Welterbetitels, 18. August 2006
- ↑ Leipziger Volkszeitung (DPA): Jurk kritisiert staatliche Behörde, 25. August 2006
- ↑ Bundestagsabgeordneter Arnold Vaatz (CDU): Presseerklärung vom 29.09.2006 zum so genannten „fact-finding-Treffen“, 29.09.2006
- ↑ Fraktion B90/Die Grünen im sächsischen Landtag: Staatsregierung steuert ihre Landeshauptstadt in eine beispiellose Blamage, 14. August 2006
- ↑ Webseite Brüggen-Rechtsanwälte: Kurzgutachten … Waldschlößchenbrücke …, Dipl. Betriebsw. Brüggen, 12. August 2006
- ↑ Rechtsgutachten zur (Un-)Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden, 16. August 2006
- ↑ „Einigungsversuch zur Waldschlösschenbrücke in Dresden“ Pressemitteilung des OVG Bautzen, 8. November 2006
- ↑ Sächsisches Oberverwaltungsgericht: Protokoll des „Nichtöffentlichen Erörterungstermins des 4. Senats“, Az.: 4 BS 216/06, 8. November 2006 (PDF 0,2 MB)
- ↑ Mediationsverfahren Dresdner Waldschlößchenbrücke: Ergebnis Sachverständigengruppe, 24. Januar 2007 (PDF 0,2 MB)
- ↑ Stadtverwaltung Dresden: Mediation um den Bau der Waldschlößchenbrücke beendet, 24. Januar 2007
- ↑ Schriftsatz des Freistaates Sachsen an das Oberverwaltungsgericht Bautzen, 31. Januar 2007 (PDF 0,3 MB)
- ↑ Dresdner Neueste Nachrichten: UNESCO-Welterbe: Dresden will Brücken-Klagen zügig einreichen, 23. März 2007
- ↑ Dresdner Neueste Nachrichten: Dresdner Streit um UNESCO-Welterbe vor Verfassungsgerichten, 23. März 2007
- ↑ Sächsische Zeitung: Bundestag vermittelt im Brückenstreit, 21. September 2006
- ↑ Webseite von Jan Mücke MdB: Debatte über Waldschlösschenbrücke im Kulturausschuss des Bundestages, 22. September 2006
- ↑ Arnold Vaatz: Eine Aktion ohne Sachkunde verschlimmbessert die Lage im Brückenstreit, 29. September 2006 (PDF 0,1 MB)
- ↑ Wortlaut der Bundestagsdebatte zu Schutz des Dresdner Welterbes, 2. März 2007
- ↑ Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Waldschlößchenbrücke: Stellungnahme des amtierenden Oberbürgermeisters, 13. März 2007
- ↑ Deutsche UNESCO-Kommission zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen,13. März 2007
- ↑ Schlagabtausch zum Brückenstreit in Offenen Briefen, März 2007
- ↑ Bundesweite Reaktionen auf OVG-Beschluß (Auswahl), 14. März 2007
- ↑ Sächsische Zeitung: Waldschlößchenbrücke ade? Dresdens Alternativen, 29. Juli 2006
- ↑ Landeshauptstadt Dresden: Fortschreibung des Verkehrskonzeptes 1994 - Sachstand (PDF 0,1 MB)
- ↑ Dresdner Neueste Nachrichten: „Mehr City, weniger Schneise – der Verkehr nimmt ab“, 27. Oktober 2006
- ↑ ddp-Meldung mit Angaben zur Entwicklung der Verkehrsstärke auf Dresdner Elbbrücken, 21. Juli 2006
- ↑ Generalbebauungsplan 1967, auszugweise in Anette Dubbers: Blasewitz – Aus der Geschichte eines Dresdner Stadtteils, Michel Sandstein Verlag, Dresden 1997, ISBN 3-930382-14-8
- ↑ Ulrich Thormann: Warum Waldschlößchenbrücke? (Ideenskizze für „Zweites Blaues Wunder“), 1. August 2006
- ↑ Structurae: Nach 1990 in Sachsen neugebaute Elbbrücken
Weblinks
Lage:
Stadtverwaltung Dresden:
- Verkehrszug Waldschlößchenbrücke
- Virtuelles 3D-Stadtmodell (verkehrsfreie 3D-Film-Präsentation mit Waldschlößchenbrücke)
- Verkehrskonzept
Pro und Kontra:
- Bürgerinitiative Pro Waldschlößchenbrücke
- Initiative „Elbwiesen erhalten“
- Koalition gegen die Waldschlößchenbrücke
- Video der Podiumsdiskussion „Waldschlößchenbrücke und Welkulturerbe“ am 17. Januar 2007 (Fakultät Verkehrswissenschaften der TU Dresden), dasselbe hier als Streaming Video