Diskussion:Bundesverfassungsgericht/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Psynus in Abschnitt Besoldung der Richter?

Kritik am Bundesverfassungsgericht

Die Einwände, die von der IP 145.... unter Kritik aufgeführt werden, mögen im Ansatz berechtigt sein, sie spiegeln jedoch m.E. keinen NPOV wider. Die Darstellungen zur Nichtannahme von Beschwerden und zur Missbrauchsgebühr gehen ebenfalls fehl, berücksichtigen sie nicht die Stellung der Verfassungsbeschwerde als außerordentlicehn Rechtsbehelf. Tragbar halte ich die Kritik am BVerfG als Ersatzgesetzgeber, wenn auch sprachlich etwas unbeholfen. Die Erwähnung von Art. 14 I GG übersieht, dass der Grundgesetzgeber die Überprüfung des Eingriffs in das Grundrecht den ordentlichen Gerichten überlassen hat. Das Dilemma zwischen Entscheidungsanmaßung und Entscheidungsverweigerung des BVerfG sollte m. E. deutlicher herausgearbeitet werden, beachtet werden sollte ferner, dass das Grundgesetz eine bestimmte Wertordnung auch vorgibt und das BVerfG "Hüter der Verfassung" ist. Der letzte Absatz unter Kritik ist aus meiner Sicht völlig verfehlt. Die Fundamentalkritik entfernt sich Satz für Satz vom Bundesverfassungsgericht und versteht offensichtlich nicht, dass die Fremdbestimmung über ärztliche Behandlungen erhebliche Abwägungsschwierigkeiten hervorrufen.

Ohne den Absatz jetzt bereits ändern zu wollen, bitte ich alle Interessierten um sachliche Diskussionsbeiträge, wie dieser Teil, die Kritik am BVerfG, geradegerückt werden kann. -- 130.75.128.107

Dem schließe ich mich an. Der Kritik-Absatz im Artikel bedarf der Überarbeitung. --wau 16:52, 17. Nov 2004 (CET)

Richtig, ist bitterlich nötig. Weil´s heute aber schon spät ist, erbarmt sich vielleicht jemand anderes. Besonders interessant wäre hier (für Eingeweihte) Böckenfördes Vortrag von 1989, in dem er die Rspr. des BVerfG analysiert und die Gefahr eines Marsches in den verfassungsrechtlichen "Jurisdiktionsstaat" auf Kosten des demokratisch legitimierten Gesetzgebers sieht. Harald 20:11, 8. Dez 2004 (CET)

ich sehe das so wie die vorredner (für's protokoll: es geht um diese bearbeitungen). zusätzlich finde ich diese sätze sehr pov:

So war von der SPD ernstlich eine Ministerin für das Richteramt vorgesehen, die beide juristische Staatsexamen mit ausreichend bestanden hat und nur nach massiver Intervention durch das BVerfG selbst verhindert wurde, vor allem auch weil die Kandidatin in manchen Justizkreisen den Ruf hatte, beratungsresistent zu sein.

damit ist wohl Herta Däubler-Gmelin gemeint (kritik bitte so konkret wie möglich darstellen!); ohne ihre staatsexamensnoten zu kennen, kann man doch festhalten, dass sie selbst bzw die spd das sicherlich anders sieht (zitat von [1]:

Der Nominierungsvorschlag als Bundesverfassungsrichterin stieß bei der CDU/CSU auf entschiedene Ablehnung. Die "SPD-Frau sei zu politisch", war der am häufigsten gebracht Einwand gegen ihre Nominierung. Der Streit um die Neubesetzung des Bundesverfassungsgerichts eskalierte zu einer neunmonatigen parteipolitischen Kraftprobe, die politische Beobachter als "unqualifiziert und peinlich" bewerteten.
DAZU EINE SACHE: Die juristischen Examina stellen nur in äußerst eingeschränkten Umfang die tatsächlichen Fähigkeiten eines Juristen dar. Einen guten Juristen macht mehr aus als seine Examensnote. Außerdem glaube ich nicht das ein Politiker unbedingt ein außerordentlicher Fachmann auf seinen Gebiet sein muss. Es gibt viele Politiker, die bspweise als Physiker Finanzminister oder als Lehrer sonst ein Minister sind. Wenn ich eben gesagt habe, dass die Examensnote nicht unbedingt die Qualität eines Juristen widerspiegelt, dann gilt das für Politiker um so mehr. Man muss keinen juristischen Doktortitel haben um ein guter Justizminister zu sein.
Mal als Frage, wenn nicht durch das Examen ausgedrückt wird, dass man ein gute(r) JuristenIn ist, wodurch denn dann. Wozu soll ich es denn ablegen wenn es eh nichts sagt. Aus meiner STudienerfahrung kann ich sagen, nur die mit guten Noten hatten auch wirklich was drauf und wussten was von der Thematik mit der sie betraut waren. Insbesondere da nach JAG und JAO nun der Anwaltsberuf Ziel ist, hat man zig Qualifikationen in Rethorik und Mandantengesprächen sowie Praktika abzulegen die Voraussetzung zum Examen sind. Noten sind nunmal der EINZIG objektiv vergleichbare Wert den man hat. Und ehrlich, wenns um mein Geld geht, geh ich zu dem der die meiste Ahnung hat, und das ist meist der mit dem VB Examen. Wenn ich ne OP brauche geh ich auch nicht zu irgendeinem Arzt, nur weil der so nett lächelt, ich will den handwerklich geschicktesten, auch wenn er ein Kotzbrocken ist. Also meine bescheidene Meinung.
Hinweis: Diese Seite ist zur Arbeit an dem Wikipedia-Artikel Bundesverfassungsgericht gedacht, nicht für Debatten über Gott und die Welt - siehe Wikipedia:Diskussionsseiten#Wozu_sind_Diskussionsseiten_gut?. Bitte Diskussionsbeiträge mit vier Tilden (~~~~) unterschreiben, damit man sie Personen und Zeitpunkten zuordnen kann. grüße, Hoch auf einem Baum 04:40, 21. Dez 2005 (CET)

außerdem stört mich noch, dass ausführlich die missbrauchsgebühr diskutiert wird, ohne dass diese (oder deren höhe) vorher irgendwie erklärt worden wäre.

in der süddeutschen zeitung vom 10.12.04 gab es übrigens einen ausführlichen artikel ("marathonlauf zum recht", online als bezahlversion) über einen vortrag der richterin Lübbe-Wolf, der die problematik fundiert dargestellt hat. vielleicht komme ich nächstens dazu, etwas davon einzuarbeiten.

erst einmal habe ich jedoch die folgenden abschnitte entfernt:

Das Auswahlverfahren der Richter, das von den politischen Parteien maßgeblich beeinflußt wird, führt nach Auffassung mancher Kritiker dazu, das die juristischen Fähigkeiten der einzelnen Richter höchst unterschiedlich ist. So war von der SPD ernstlich eine Ministerin für das Richteramt vorgesehen, die beide juristische Staatsexamen mit ausreichend bestanden hat und nur nach massiver Intervention durch das BVerfG selbst verhindert wurde, vor allem auch weil die Kandidatin in manchen Justizkreisen den Ruf hatte, beratungsresistent zu sein. Der Vorschlag, dass mehr die obersten Bundesgerichte bei der Besetzung beteiligt werden, die die Karriereleiter durchlaufen mußten, konnte bisher nicht gesetzlich umgesetzt werden.
Desweiteren wird kritisiert, dass Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden nicht angenommen werden, ohne eine einzige Begründung abzuliefern. Von einem höchsten Gericht sollte, wie von jeder Ortsbehörde gefordert, zumindest verlangt werden können, dass es Bezug auf vorangegangene Entscheidungen nimmt oder eine kurze, wenn auch formelhafte Begründung abgibt.
Die Mißbrauchsgebühr führt dazu, das sozial Schwächere ohne Lobbygruppe kaum das Risiko eingehen, Verfassungsbeschwerde zu erheben, während das Gericht dadurch der Verfahrensflut von der von der Gesetzgebung betroffenen finanziell stärkeren Gruppen kaum Herr werden kann, mag ein Verfassungsverstoß noch so fernliegend sein. Dadurch gibt es im Bereich des Sozialrechts weniger Entscheidungen als im Steuer- und Unternehmensrecht. Die Mißbrauchsgebühr kann auch willkürlich und ohne Anhörung der Beschwerdeführer erhoben werden, was schon der Verfassung widerspricht.
(zum kopftuchurteil:)
Das Gericht hat dem Gesetzgeber eine Einzelfallregelung aufgedrängt, die zur Gesetzesflut führen kann, obwohl eine Regelungsdichte wie vom gericht gefordert, nicht zwingend erforderlich war. In einem anderen Fall hat es eine Vorlage eines Gerichtes über das Wahlrecht eines Betreuten nicht angenommen, obwohl dies von allgemeiner Bedeutung war. Die Meinung, das Vorlagegericht könne auch anders entscheiden, weil das BVerfG Gutachten anders interpretiert als das Fachgericht, stand auch nicht in der Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts.
...Da es für die Politik schwierig ist, eine gerechte Ordnung zu schaffen, wird das Gericht von Verfahren zu kurz gekommener Gruppen überschwemmt, weil dem Gesetgeber häufig zu wenig politischen Ermessen eingeräumt wird, die Lebensumsände zu gestalten. Beispiele sind die Steuerliche Absetzbarkeit von Wochenendheimfahrten oder die dezidierten Vorgaben im Medienrecht bei der Übertragung von Fußballspielen. Gerade im Eigentumsrecht sieht Art 14 Abs.1 GG eine weite Regelungskompetenz des Gesetzgebers vor, hier wird gefordert, das BVerfG sollte sich auf die Ahndung krasser Fehlgriffe des Gesetzgebers beschränken.
Das Bundesverfassungsgericht übersieht manchmal die sozialen Konsequenzen seiner Entscheidung. Bei der "Wanzenentscheidung" über die Zwangseinweisung eines schizophren erkrankten Menschen, der Ärzten drohte, diese umzubringen, weil sie ihm Wanzen eingesetzt hätten, sah es dessen sechswöchige Unterbringung in eine Psychiatrie als verfassungswidrig an, weil das Ausgangsgericht vorschnell die Eilbedürftigkeit angesehen hat. Es hat ohne juristisches Erfordernis eine "Freiheit zur Krankheit" konstatiert, dabei aber die spannende Frage überhaupt nicht erörtert, die Ärzte immer wieder aufwerfen, ob es der Menschenwürde entspricht, einen Menschen bei realen Behandlungsmöglichkeiten in einem Wahnzustand mit Foltercharakter zu belassen. Diese Entscheidung ist nun zur Richtschnur aller Vormundschaftsrichter geworden, weil sich niemand vorwerfen lassen will, Grundrechte zu verletzen. Viele Gerichte prüfen nunmehr erstmal gründlich und lassen Zeit vergehen, bis etwas Einschneidendes passiert, was im Einzelfall schon mal zum Tod des Betroffenen oder Dritter im Verfahren führen kann.
Auch wurde ohne Not (die Haft zur Abschiebung hätte im entschiedenen Fall noch bis zum nächsten Tag andauern können) der Gesetzgeber verpflichtet, einen richterlichen Bereitschaftsdienst von Dienstschluß bis 21 Uhr zu schaffen. Dies hat zur Folge, das gewiefte Anwälte, Ausländerbehörden und Polizei schon mal versucht sind, eine einstweilige Verfügung, Abschiebung, Durchsuchung, psychiatrische Zwangseinweisung lieber beim überforderten Eildienstrichter anzubringen, als beim sonst zuständigen, ständig mit derartigen Sachen befassten Richter. Und warum ein Bereitschaftsdienst um 20 Uhr, aber nicht um 22 Uhr

vorhanden sein muß, ist fern jeder Logik.

wer möchte, kann diese abschnitte hier weiter diskutieren. oder sie als beispiele für einen noch zu schreibenden artikel Urteilsschelte verwenden ;)

grüße, Hoch auf einem Baum 07:24, 16. Dez 2004 (CET)

Vollstreckbarkeit von BVerfG-Urteilen

Interesant finde ich als Jura-Student auch die Möglichkeiten zur Vollstreckung von Urteilen der BVerfG. Diese ist ausschließlich in § 35 BVerfGG geregelt. Das BVerG hat in einer Entscheidung (BVerfGE 6, 300, 303) festgestellt, dass es "von Amts wegen" die Vollstreckungsmodalitäten regelt. Der § 35 BVerfGG habe "umfassenden Gehalt ..., die das BVerfG recht eigentlich zum Herrn der Vollstreckung" mache(BVerfGE 6, 300, 303 f.; BVerfGE 68, 132, 140). Praktisch heißt das in etw, sollte die Bundesregierung verfassungswidrig z.B. ein Gestez erlassen, dass die Todesstrafe für Terroristen einführt, und dieses vom BVerfG gerügt wird, kann letzteres alle notwendigen Mittel selbst bestimmen die es als erforderlich erachten, bis hin zur STürmung des Gefängnisses durch Truppen der Bundeswehr. Zugegeben, etwas konstruiert, aber de jure möglich. Han-Suli --80.138.110.145 16:06, 3. Apr 2005 (CEST)

Zweifelhaft. Legt man in einer solchen Situation die Vollstreckungsbefugnisse des BVerfG zu weit aus, räumt man dem BVerfG letztlich eine von der Verfassung nicht vorgesehene "Staatsnotstandskompetenz" ein, die es im Extremfall auch dazu berechtigen könnte, gegenüber den übrigen Verfassungsorganen zur Durchsetzung seiner Entscheidungen eine Art Bürgerkrieg zu führen, was schwerlich gewollt sein kann (Herzog, Der Staat 4 [1965], S. 37, 45 f.), zitiert nach "therock", unten.--Berlin-Jurist 23:43, 3. Apr 2005 (CEST)
Aber genau darin liegt das Problem. Das BVerfG hat sich diese Kompetenz zugewiesen, zumindest wenn man die betreffende Entscheidung vollständig ausreizt. Sie wäre, vom Buchstaben des Gesetzes her, LEGAL, ob einem das nun gefällt oder nicht. Schließlich, wer will der höchsten deutschen Verfassungsentscheidungsinstanz in fragen seiner Kompetenz denn reinreden? Wenn es sich selbst die Kompetenz zu Vollstreckung auf JEDE Art und Weise gibt, so ist da formaljuristisch wenig zu sagen. Nur der gesunde Menschenverstand spricht dem entgegen. Aber letzendlich bleibt es doch ein Problem, was zwar praktisch kaum Anwendungsbereiche haben dürfte, aber theoretisch höchst interessant, wenn nicht sogar verstörend sein kann. Han-Suli--62.226.77.154 21:56, 5. Apr 2005 (CEST)
Erinnert mich an "The Rock". Und sowas setzt man armen Studenten in der Klausur vor ... ;-) --kh80 •?!• 16:31, 3. Apr 2005 (CEST)

LOL war meine Klausur. Na immerhin 9 Punkte ;-)

du musst aber bedenken, dass sich die Gewalten gegenseitig kontrollieren und sich in der Balance halten. Somit ist auch dem BVerfG Grenzen gesetzt. Soweit ich dies immer - als Laie - gehört habe ist das Bundesverfassungsgericht lediglich auf die Kraft seiner Worte angewiesen und hat keinerlei polizeiliche Befugnisse seine Entscheidungen auch durchzusetzen. Es ist quasi ungeschrieben, dass die Entscheidungen immer umgesetzt werden. Sonst müsste man ja auch die ganze Republik in Frage stellen, wenn dies nicht so wäre. Somit stellt sich das Problem natürlich auch nicht --Thommess D 22:08, 5. Apr 2005 (CEST)
Also klar, rein faktisch wird dem einfach aus Verbundenheit zum GG gefolgt. Welche Form der Exekutive, Legislative oder Judikative kann sich schon in irgendeiner Form legitimieren wenn sie Urteile des BVerfG über Grundrechtsfragen einfach ignoriert. Fakt ist aber, dass, zumindest rein theoretisch (wie gesagt rein akademisches Problem, siehe oben) das BVerfG jede exektutive Behörde zur Umsetzung ihres urteils requirieren kann, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, also bei zum Beispiel Inhaftierung auf Grund eines GG-feinlichen gesetzes, zuersta Regierung anmahnen Gesetz zu ändern. Geschieht dies nicht direkter Befehl an Landesinnenminister des Bundeslandes in dem das Gefängnis steht, wird dies nicht befolgt an Gefängnisdirektor,dann Vollzugabeamte,dann Polizei, dann BGS bis chließlich möglicher Einsatz von Kampftruppen der Bundeswehr. Endzenario: Im Gefängnis Regierungstreue BGS-Beamte, davor BVerfG unterstellte Heeresverbände und 8 Männer und Frauen die den Schießbefehl erteilen. Ich will hier natütlich keinen Richter des BVerfGunterstelen Kompetenzen zu überschreiten, doch bleibe ich dabei, das dieses Thema zumindest mal diskutiert werden sollte, da es einfach ein interessanter Aspekt unser, immer noch einzigartigen und vorbildlichen, Rechtsstruktur ist. Aber wenn ich damit allein stehe, seh ich es auch ein. Dann danke ich schonmal für die Aufmerksamkeit.
Ob das Bundesverfassungsgericht sich dieses Recht nehmen darf, das ist ja gerade umstritten. Faktisch gilt zwar im Zweifel das, was das Bundesverfassungsgericht sagt, die juristische Lehre kann dies aber im Einzelnen anzweifeln und hier tut sie es eben auch.--Berlin-Jurist 00:21, 8. Apr 2005 (CEST)

Verwendete Aktenzeichen

Es wäre nett wenn nicht ganze Absätze kommentarlos und - soweit ich sehen kann - ohne Diskussion und ohne sie auf die Diskussionsseite oder in einen anderen Artikel zu verschieben einfach gelöscht werden. (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bundesverfassungsgericht&diff=4909535&oldid=4909420) Ich werde den Absatz in den Artikel Aktenzeichen einbauen. -- C.Löser (Diskussion) 23:52, 22. Mai 2005 (CEST)Beantworten

  • Hier muss ich mich outen: Ich habe das herausgenommen, nicht weil etwas gegen diesen Abschnitt spricht, sondern weil eigentlich nicht viel für ihn spricht. Der Artikel ist recht umfangreich... Die Öffnungszeiten der Gerichtsbibliothek sind in etwa gleich interessant, aber wenn das doch von Interesse ist, finde ich die jetzige Lösug um einiges Besser. --Calvin Ballantine 18:05, 23. Mai 2005 (CEST)Beantworten


Heimatrecht

Mal abgesehen davon, daß hinter "bedeutsam ist die Entscheidung v.a. für den Schutzbereich des Art. 16 GG im Sinne eines Heimatrechts" ein Punkt fehlt und der Satzanfang großgeschrieben werden sollte: was soll denn ein "Heimatrecht" sein? Ich bin der Meinung, daß dieser Begriff dubios ist, lasse mich aber gerne durch Argumente eines besseren überzeugen. -- HolgerPollmann 00:17, 29. Jul 2005 (CEST)

  • Ich weiß jetzt nicht, ob ich falsche Assoiationen geweckt habe, aber was ist dran dubios? Worin bestehen die Zweifel? Ein ganz unschuldiger Bewgriff aus dem Staats- und Völkerrecht (IPBPR...) Ich habe aber vor, diese Entscheidung wegen der Definition des Art. 16 GG-Schutzbereichs ausführlicher zu kommentieren, dann schauen wir weiter... Gruß --Calvin Ballantine 14:00, 30. Jul 2005 (CEST)
Vielleicht ist es ja auch einfach nur mein persönlicher Eindruck, aber was soll ein "Heimatrecht" sein? Im übrigen halte ich auch die Entscheidung für wichtig - aber nicht, weil sie Art. 16 GG näher definiert, sondern vielmehr, weil sie zum einen das Prinzip der grundrechtsschonenden Einschränkung stark anwendet und zum anderen das Konfliktverhältnis zwischen EU-Recht und Grundgesetz näher beleuchtet.
Was genau verstehst du denn unter einem "Heimatrecht"? Ein Recht auf Heimat? Ein Recht, in seiner Heimat zu bleiben? Oder was? Ich sehe Art. 16 GG insofern nämlich eher als "Recht auf vorrangige Behandlung durch das eigene Rechtssystem" oder so.
-- HolgerPollmann 16:47, 30. Jul 2005 (CEST)
  • Gibt es in puncto Heimatrecht aktuellen Handlungsbedarf? --CJB 01:05, 11. Aug 2005 (CEST)
M.E. ja, ich finde den Begriff immer noch unpassend :-) Im Völkerrecht mag der Begriff "unschuldig" sein, im Staatsrecht habe ich ihn um ehrlich zu sein noch nie gehört. Gegen die Auflistung der Entscheidung habe ich aber wie gesagt rein gar nicht. -- HolgerPollmann 18:46, 11. Aug 2005 (CEST)
  • Ich stehe ein bisschn auf dem Schlauch, was du konkret meinst... Er wird für ein (Grund)Rechtekomplex benutzt und mag in der staatsrechtlichen Literatur nicht sehr verbreitet sein, ein Indiz dafür ist ja, dass das BVerfG über diesen komplex nicht grß geurteilt hat und jetzt zum ersten Mal den Schutzbereich skizziert. - Aber was dem Begriff die Unschuld nimmt...? Hmm, ist er dir "zu rechts"? Sag einfach frei von der Leber --CJB 23:21, 11. Aug 2005 (CEST)

Bedeutende Entscheidungen

Telefonüberwachung

In dieser Liste sollten nicht möglichst viele oder möglichst Entscheidungen kommen, sondern die rechtlich markanten. Ich habe deswegen die neue zur Telefonüberwachung herausgenommen, da (a) die formelle Gesetzgebungskompetenz für die Gesetze nicht gegeben war, was die Entscheidung zu einem (enzyklopädischen) Leichgewicht macht und (b) die Entscheidung ein Derivat der Art. 13 GG Rechtsprechung ist. Ein zusammengefasster Themenblock mit den frühen Entscheidungen zum großen Lauschangriff wäre besser --Calvin Ballantine 23:04, 28. Jul 2005 (CEST)

Nun ja, was die Relevanz dieses Grundsatzurteils angeht, scheint es noch andere Meinungen zu geben, z.B. die Heribert Prantls in der Süddeutschen Zeitung vom 28.7.2005: "ein fulminantes Urteil, das Rechtsgeschichte schreiben wird"; "sicherheitsrechtliche Leitentscheidung" etc. Dort wird auch betont, dass hier keineswegs nur aus Zuständigkeitsgründen das niedersächsische Polizeigesetz für verfassungswidrig erklärt wurde, sondern dass auch wichtige Anforderungen aufgestellt wurden, die ein solches Gesetz in Bezug auf Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, und "Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung" erfüllen muss (siehe den 3. Leitsatz des Urteils).
Was die Zusammenfassung in einen Themenblock angeht, stimme ich dir allerdings zu. grüße, Hoch auf einem Baum 06:25, 29. Jul 2005 (CEST)

Smile, Prantl ist ein sympathischer Kerl, aber die aktuellen Aufgeregtheiten gehen ihm viel zu sehr unter die Haut... UCA war auch ein Bahn brechendes Thema, heute redet keiner drüber... --Calvin Ballantine 14:38, 30. Jul 2005 (CEST)

Layout

Ich habe die Listenform verändert. Jetzt können wir mehr zu den Entscheidungsinhalten sagen, und in ganzen Sätzen. Ich denke, dass so ein separater Artikel vermieden wird... --Calvin Ballantine 14:38, 30. Jul 2005 (CEST)

Geschichte & Vergleich mit anderen Verfassungsgerichten

Einmal könnte man das Gericht noch etwas mit anderen Verfassungsgerichten vergleichen, zum anderen ist die Geschichte bisher zu knapp. Die verschiedenen Verfahren sollten genauer beschrieben werden--G 22:43, 22. Aug 2005 (CEST)

  • Was vermisst du genau unter Geschichte? Rund 50 Jahre Bestehen des Gerichts sind eine überschaubare Zeit. Seine Entwicklung ist in den Abschnitten Organisation und Bedeutende Entscheidungen skizziert und ließe sich allenfalls verfeinern... Gruß --CJB 11:20, 23. Aug 2005 (CEST)
Was mir da jetzt einfällt ist die Geschichte seiner Entstehung (bei der Erstellung des GG und bis zur Errichtung). Ich hab das auch gerade noch gefunden: http://www.bpb.de/publikationen/K0983A,,0,BundesverfassungsGericht.html http://www.bpb.de/wissen/01990476254497793173360173207650,0,0,Bundesverfassungsgericht.html . Man könnte auch noch kurz etwas zum Prinzip der Gewaltenteilung sagen.--G 12:42, 23. Aug 2005 (CEST)
  • erledigt: was inder Quelle stand, ist eingearbeitet - in puncto Gewaltenteilung gibt es bereits Ausführungen unter judiciel self-restraint --CJB 11:55, 8. Okt 2005 (CEST)

Supreme Court

Wo da der Fehler war sehe ich nicht, ich habe ja geschrieben, dass er die Entwicklung in Deutschland beeinflusst hat (und das habe ich mir nicht selbst ausgedacht), dass es Unterschiede gibt wird dadurch nicht ausgeschlossen. Es sollte meiner Meinung nach wieder etwas in die Richtung eingefügt werden, am beseten wäre es natürlich, wenn man die Entstehung des BVerfG mit den einzelnen Einflüssen beschreibt. Bei Geschichte würde mich auch interessieren, wie sich das Vertrauen in das Gericht im Laufe der Zeit entwickelt hat. Da ich mich mit den Entscheidungen noch nicht beschäftigt habe weiß ich nicht, ob sich dort schon etwas zu dem Thema findet, aber der Artikel sollte auch auf die Korrektur von früheren Entscheidungen durch das Gericht eingehen.--G 13:12, 25. Aug 2005 (CEST)

  • Wenn du über historische Entwicklungen und Einflüsse bei der Entstehung des GG schreiben willst, bist du willkommen und ich will dich keineswegs demotivieren - ganz im Gegenteil. Bloß der Verweis auf den Supreme Court stimmt so nicht, da ihm die US-Verfasung keine Verfassungsgerichtsbarkeit zuweist. Nur in einem Teilgebeit hat sich das Gericht in mehreren Entscheidungen das Recht zum Judicial Review zugesprochen und gesfestigt, also Gesetze des Kongeresses zu überprüfen. - Problem ist, dass dies im S.C.-Arikel nicht haben. Du müsstest präzise recherchieren und einen evtl. historischen Einfluss auf den Parlamentarischen Rat darstellen. Ich habe da eine Wissenslücke, um deine Passage zu reviewen... Gruß --CJB 13:34, 25. Aug 2005 (CEST)
Ich bin mit dem Schreiben fertig, mehr habe ich nicht mehr. Den Einfluss auf das BVerfG habe ich aktuell aus einem Buch von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildung von einem Prof. Konrad Löw , glaube aber es auch an anderer Stelle schon gefunden zu haben. Da ich annahme, dass er über bessere Informationen als wir verfügt denke ich, dass man es schon in den Artikel schreiben könnte.--G 14:04, 25. Aug 2005 (CEST)
  • Ja, locker bleiben. Es geht ja nicht darum, was du schreiben durftest. Wenn jemand auf meine Sachen aufpasst, ist es gut wenn die Qualität weiter steigt. Die Publikationen der Zentralen für politische Bildung soll man aber mit Vorsicht genießen - sie sollten besser sein, als sie es sind... aber inhaltlich finde ich deinen Ansatz richtig gut: Gab es einen Einfluss aus der amerikanischen Erfahrung? Welchen? Klemm dich doch dahinter... --CJB 15:31, 25. Aug 2005 (CEST)
Die Schriften könnten vielleicht teilweise etwas kritischer sein, bei Fakten habe ich wenig bedenken. Da ich momentan auch an anderen Artikeln arbeite und bald nicht mehr viel Zeit habe, werde ich hier nicht mehr zu viel machen. Im Internet habe ich gerade noch http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/40437.html gefunden, ist aber sicher auch nicht optimal. Auf der Seite des BVerfG steht noch was, das man hier einbauen könnte z.B. über das Gebäude.--G 16:28, 25. Aug 2005 (CEST)


Befriedeter Bezirk

Hab mal aus der Bannmeile einen Befriedeten Bezirk gemacht. Das Bannmeilen Gesetz wurde 2000 aufgehoben. 85.176.64.206 00:24, 26. Aug 2005 (CEST)

Unverständlicher Satz

Folgender Satz aus dem Artikel ist für mich als juristischem Laien absolut unverständlich:

Diese Abgrenzung trifft heute nicht mehr zu, da beide Senate Verfahren nach gesetzesfachlicher Einteilung bearbeiten, um durch seine Kontrolldichte auch die Regelungsdichte des deutschen Rechtssystems abzubilden.

Insbesondere die Begriffe "Verfahren nach gesetzesfachlicher Einteilung", "Kontrolldichte" und "Regelungsdichte des deutschen Rechtssystems" verstehe ich nicht. Wäre lieb, wenn das jemand etwas allgemeinverständlicher formulieren könnte.

Danke!</math>

Bilder

Ich bin noch immer der Auffassung, dass einiger der hier verwendeten und als nach § 5 UrhG gemeinfreie amtliche Werke gekennzeichneten Bilder keine amtlichen Werke und nicht gemeinfrei sind. Rechteinhaber dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkei die Bundesbildstelle sein. --C.Löser Diskussion 12:43, 18. Feb 2006 (CET)

Wie klärt man das? URV-Hinweis auf die Bildseite oder zumindest etwas auf die jeweilige Diskussionsseite zum Bild schreiben? Denn der Hinweis hier fällt kaum auf. Grüße, --Birger 15:49, 5. Jun 2006 (CEST)

Bundesadler

Sowohl in diesem Artikel selbst wie auch in verschiedenen Wikipedia-Artikeln zu Verfassungsgerichts-Urteilen taucht der Bundesadler oben rechts auf de r Seite auf - ohne dass deutlich wird, wodurch der Bundesadler den jeweiligen Artikel besonders illustriert. Ihn als bloßes grafisches Gestaltungselement zu verwenden, ist nicht gerechtfertigt. Daher sollte er meiner Meinung nach aus den Artikeln entfernt werden. Grüße, --Birger 16:02, 5. Jun 2006 (CEST)

Naja, der Bundesadler ist immerhin auf jedem BVerfG-Urteil ganz groß vorne drauf (Beispiel). Insofern kann ich schon einen gewissen Zusammenghang zwischen Urteil und Adler erkennen. Ich gebe zu, der Zusammenhang ist nicht zwingend, aber für einen Editwar sollte dieser Fall nicht taugen. --Alkibiades 16:16, 5. Jun 2006 (CEST)
Der Adler ist übrigens auf allen Urteilen (Entscheidungen nach mündlicher Verhandlung) und allen stattgebenden Beschlüssen (Entscheidungen im schriftlichen Verfahren) des BVerfG abgebildet, nicht jedoch auf ablehnenden Beschlüssen, die ca. 97% aller BVerfG-Entscheidungen ausmachen. --I.S. 17:29, 5. Jun 2006 (CEST)

Mit der gleichen Begründung könnten wir auf jedem Artikel über Bundeseinrichtungen oder über Bundesgesetze einen Adler in die Ecke setzen. Ein Foto des Gerichtsgebäudes bzw. ein Bild, das mit dem Inhalt eines Urteils zu tun hat, ist m.E. ein sinnvollerer Beitrag zur Illustration. Grüße, --Birger 16:22, 5. Jun 2006 (CEST)

Ich sag ja, die Begründung ist nicht zwingend. Aber es gibt zumindest keine sinnvolleren Illustrationen für die meisten Urteils-Artikel. --Alkibiades 16:33, 5. Jun 2006 (CEST)
Ich finde es belustigend, dass in einem solchen Ton hier nach einer Rechtfertigung (notabene!) verlangt wird. Das ist nicht ganz angemessen und nicht ganz konstruktiv. Bitte substanziiere deine Bedenken oder hältst du ernsthaft das Austauschen des Logos mit einem Bild vom Gebäude für besser... --CJB 16:35, 5. Jun 2006 (CEST)
Das Bild des Gerichtsgebäudes soll natürlich nicht in den Urteilsartikeln landen, war wohl missverständlich formuliert. Dort würde ich Bilder bevorzugen, die besser zum Inhalt des Artikels passen. --Birger 17:31, 5. Jun 2006 (CEST)

Wieso braucht es eigentlich eine solche Illustration? Die Wikipedia-Artikel über Entscheidungen anderer Gerichte, wie z.B. des BGH ([2], auf dessen Urteilen der Adler ebenfalls zu finden ist, kommen auch ohne ein entsprechendes Bildchen aus.
Wie wäre es mit einem Foto eines Titelblattes eines Ausdrucks eines BVerfG-Urteils im Original-Layout?. Das hätte einen direkten Bezug zu den Entscheidungen und man hätte das mögliche URV-Problem mit dem Bundeswappen ([3]) elegant erschlagen. --I.S. 17:29, 5. Jun 2006 (CEST)

Wenn ich mal hier kurz ein Räuspern von mir geben kann, wollte ich nur darauf hinweisen, dass die Wappen grundsätzlich auf den Urteilen zu finden sind. Wer also einen Artikel zu den Internetforen-Urteilen schreiben möchte, mag bitte die Länderwappen Hamburgs (LG Hamburg) und NRW (OLG Düsseldorf) verwenden. --AHK 09:40, 16. Jun 2006 (CEST)
Klingt besser. Leider funktioniert der Link zum URV-Problem nicht. Worin genau besteht das Problem? --Birger 17:35, 5. Jun 2006 (CEST)
Danke für den Hinweis. Habe den Link oben korigiert. Das Problem ist, dass die Verwendung des Bundesadlers grundsätzlich amtlichen Stellen des Bundes vorbehalten ist. Zwar besteht keine verwechslungsgefahr der Wikipedia zu einer amtlichen Stelle des Bundes - für die Verwendung des Bundeswappens in der Wikipedia bräuchte man daher wohl eine Genehmigung des Bundesverwaltungsamts, die - jedenfalls derzeit - nicht vorliegt. --I.S. 17:41, 5. Jun 2006 (CEST)
Das ist nicht ganz zutreffend (und nebenbei der ca. 357. Auweiha-Hinweis zu diesem Thema, wie bei allen anderen Logos, Wappen u.ä.) Abgesehen von diesem Merkblatt/ Hinweis des Verwaltungsamts, lässt sich grundsätzlich sagen: Das Logo ist kraft Gesetzes nicht urheberrechtsfähig. Aus anderen Gründen ist das Verwenden von Hoheitzeichen eingeschränkt. "Verwenden" in diesem Sinne meint das Verwenden im Rechtsverkehr. Wikipedia ist aber nicht rechtsgeschäftlich aktiv, jedenfalls nicht beim Erstellen & Lesen einer freien Enzyklopädie.
Euer Vorschlag mit den Ausdrücken von Titelseiten ist untunlich, da dieses Logo auch drauf ist (und ich neme es vorweg, nein, die Urteile sind auch nicht copyright-fähig)... Außerdem ist aus Gestaltungsgründen keine gute Idee. --CJB 17:53, 5. Jun 2006 (CEST)
Mir geht es ja nicht um den Bundesadler an sich, sondern um die Art und Weise wie er verwendet wird. Ein Bild kann entweder einen Artikel illustrieren, dann gehört er logisch zum Inhalt der Seite und sollte auch damit verknüpft sein, möglichst per geeigneter Bildunterschrift und Erwähnung im Text. Oder es ist ein reines grafisches Gestaltungselement, dieses sollte jedoch für alle betroffenen Seiten einheitlich umgesetzt werden, beispielsweise indem eine Formatvorlage vorsieht, dass sämtliche Bundesbehörden mit einem schwebenden Adler in der Ecke versehen werden. Grüße, --Birger 19:02, 5. Jun 2006 (CEST)

Nun er ist mit einem passenden Text hinterlegt. Auch ist in den einigen BVerfG-Entscheidungen das Logo maßvoll dem Urteilsdeckblatt nachempfunden, um zu signalisieren, dass es recht fachlich ist, ohne groß Hinweistexte zu schreiben o.ä. Solch intuitive Gestaltungen funktionieren bei vielen Lesern ganz gut, bei anderen leider nicht. Wenn du jedoch eine passendere Formulierung hast, wie man das hinterlegen kann, lass hören...

Für Einheitlichkeit bin ich durchaus, aber da wird auf der technischen Seite sehr unübersichtlich gebastelt. Ich glaube von den Juristen hier halten sich wenige auf dem Laufenden. --CJB 19:37, 5. Jun 2006 (CEST)

Hallo CJB, na gut, mit solchen Infoboxen wie bei Vertrauensfrage II kann ich erstmal leben. Allerdings sollte die Verwendung dokumentiert werden, ähnlich wie bei Wikipedia:Taxoboxen (dort finde ich u.a. den Hinweis am Anfang des Quelltextes der Infobox sinnvoll, den könnte man entsprechen übernehmen) oder Wikipedia:Formatvorlage_Stadt. Soll das Format auch in angepasster Form für BGH-Urteile und Artikel über Gesetze verwendet werden? Wo Du einen passenden Text zum Adler hinterlegt hast, wie von Dir angegeben, ist mir allerdings nicht klar. Und was soll mit den Adlern in den Nicht-Urteils-Artikeln geschehen, beispielsweise dieser hier, auf dessen Diskussionsseite wir uns gerade befinden? Grüße, --Birger 23:47, 6. Jun 2006 (CEST)

Hm, verstehe ich das richtig, ich soll ein Reglement für die Verwendung in Fachartikeln erstellen? Wofür ist das gut, außer natürlich zur Pflege des Diskussionshobbys ;-) Bei Gesetzen lohnt sich eine Systematik, da es sie aber in real nicht gibt, jedenfalls nicht in der verbindlichen Form wie bei Taxa, vertraut man wie ich bislang gesehen habe auf eine klare Einordnung per Text. Bei Entscheidungen u.ä. ist die Infobox einfach eine Art lexikalischer Merkzettel... Ich will jedenfalls das nicht zentralisieren, weil ich mehrmals die Erfahrung gemacht habe, trotz konsistenter Verwendung "privater Vorlagen" früher oder später lange Erklärungen abzugeben, als verpfliche ich jemanden eine bestimmte Gestaltung zu übernehmen. Das ist nicht meine Absicht. --CJB 13:04, 7. Jun 2006 (CEST)

Auf dieser Seite hier ist der Adler in der Tat unnötig. Zumal wir ja auch schon das Bild vom Gebäude hier haben. Bei den Urteilsartikel sollte er im Rahmen der Infobox verwendet werden. --Alkibiades 07:58, 7. Jun 2006 (CEST)

Hallo CJB, ich glaube wir beide haben ein Talent, aneinander vorbeizureden. Ich wollte einfach ausdrücken, dass es hilfreich ist, irgendwo zu dokumentieren, was Deine ursprüngliche Idee beim Entwurf der Infobox war und eine Vorlage abzulegen, so dass die Infobox leicht in weitere Artikel eingefügt werden kann. Hinzufügen könnte man beispielsweise den Hinweis, dass es bisher keine besondere Systematik gibt, obwohl vielleicht eine solche sinnvoll wäre. Zusätzlich ist es meiner Erfahrung nach hilfreich, am Anfang eines Artikel-Quelltextes, der eine Infobox verwendet, einen kurzen Satz einzubauen, der sagt, wo man diese kurze Dokumentation finden kann. Denn wer in der Wikipedia neu ist, wird von Tabellen eher verwirrt und abgeschreckt, das kann man auf diese Weise eventuell verhindern. Die Dokumentation sollte keinesfalls so lang und aufwendig werden wie bei der Taxobox (und bietet sich auch gar nicht dazu an). Falls Du es verabscheust, eine Infobox-Beschreibung zu verfassen, dann ist das übrigens auch kein Problem - sag's einfach, vielleicht findet sich ein anderer, der's erledigt. Grüße, --Birger 23:47, 7. Jun 2006 (CEST)

Smile, "verabscheuen" ist zu pathestisch, sagen wir ich halte es nicht für zielführend. Wenn es um einen Anerkung im Quelltetx geht, kein Problem... By the way: Du hattest oben gefragt, wa sich mit "interlgtem Text" meine - geh auf einen Link oder ien Bild mit deiner Maus ohne zu Klicken, die meisten Browser zeigen dir wohin es lang geht, bevor du den Link auslöst. Dies kann auch für Anmerkungen für Thumb-lose Bilder verwendet werden. --CJB 00:27, 8. Jun 2006 (CEST)

Der Bundesadler erweckt den Eindruck als sei dieser Artikel irgendwie "amtlich gestempelt" und sollte daher weg. Dass der Adler auf den Urteilen auftaucht, kommt hier nicht zum Ausdruck, weil eine entsprechende Bildunterschrift fehlt - abgesehen davon wäre ein solcher Inhalt enzyklopädisch wohl auch nicht so relevant, dass er eine derart prominente Stelle auf dieser Seite verdiente.--Adlonnimov 23:17, 22. Jul 2006 (CEST)

Für die Urteilsartikel wurde eine m.E. zufriedenstellende Lösung für den Adler gefunden. Für diesen Artikel noch nicht. Auch ich sehe keinen Anlass, den Adler einfach so ohne Kontext einzubauen. Calvin scheint jedoch ganz besonders an dem Adler zu hängen, ohne mir bisher einen Grund dafür vermitteln zu können. Grüße, --Birger 23:23, 6. Aug 2006 (CEST)

Zunächst vorausgeschickt: Ich bin nicht Zufriedensteller für Bedenken, die zum zigsten Mal analog vorgetragen werden (weil bisherige Diskussionenen nicht gesehen wurden) und etwas naiv/punktuell ansetzen (weil man die Gestaltung anderer Artikel nicht gesehen hat). Weil ich den Artikel mitpflege und auf der Watchlist habe, heißt es nicht ich pflege meine exotischen Präferenzen. Ihr solltet euch bewusst werden, dass der Artikel mit dieser Gestaltung als lesenswert gewählt wurde und eben diese Adler-Diskussion auf dem WP Portal Recht gelistet wurde, ohne dass sie für relevant gehalten wurde. Inhaltlich lässt sich zum Logo folgendes sagen:

  1. Mit diesem Logo sind Bundesorgane in WP markiert, um sie (a) als deutsche Staatsorgane zu markieren und (b) als Bundesorgane zu markieren
  2. Als Hoheitszeichen wird das Logo auch nicht verwendet (s.o.). Wer den Artikel "amtlich gestempelt" sieht, tut Naives. Ist der Einwand auch schon mal beim Artikel des US Präsidenten oder des Bundespräsidenten gebracht worden?
  3. Eine URV liegt nicht vor, weil das Logo nicht copyrightfähig ist.
  4. Das Logo ist auch mit einem passenden Text thumblos eingebunden.

Die Infoboxen bei den Urteilsartikeln sind i.Ü. nicht vergleichbar, sie waren ohnehin in Vorbereitung und kamen aus anderen Gründen. Die juristischen Autoren haben die Angleichung noch nicht fertig. --CJB 08:18, 7. Aug 2006 (CEST)

Och Mann, Calvin, jetzt hör doch echt mal, so auf diesen ollen Adler zu bestehen. So wichtig ist der auch nicht. Und Birger hat schon irgendwie Recht: der Adler ist ein bisschen irritierend. Ob man wirklich naiv ist, wenn man sich irritieren lässt, lass ich mal dahingestellt. --Alkibiades 08:23, 7. Aug 2006 (CEST)

Smile, wir reden hier v.a. über irritierte Sockenpuppen: [4], gell... --CJB 08:29, 7. Aug 2006 (CEST)

Willst du damit jetzt sagen, Benutzer:Adlonnimov sei eine Sockenpuppe von Birger? Ich glaube nicht, dass der das nötig hat. Und wie gesagt, der Adler kann allgemein für den normalen Leser irritierend wirken. --Alkibiades 08:36, 7. Aug 2006 (CEST)

Schmunzel, ich meine in erster Linie, dass Sockenpuppen in der Regel nicht an einer einheitlichen Regelung arbeiten. Wenn ihr das Logo für irritierend haltet, lässt sich dies locker quantifizieren und ich habe mit einem durchgängig konservativen WP Layout keine Probleme. Lasst klären, ob wir Logos bei deutschen und ausländischen Staatsorganen sowie Internationalen Organisationen wegen ihres Irreführungspotenzials nicht verwenden sollen. Ich ahne, wie das ausgeht...--CJB 12:53, 7. Aug 2006 (CEST)

So, so - eine Sockenpuppe soll ich also sein! Habe schon den Eindruck, dass CJB eher aus gekränkter Eitelkeit auf dem Adler besteht.--Adlonnimov 11:46, 15. Aug 2006 (CEST)
Nochwas: Das hier soll mir in Zukunft egal sein! Sollte mir nicht schwer fallen, in Wikipedia etwas Wichtigeres zu finden, als den Streit um Adlerbildchen.--Adlonnimov 11:50, 15. Aug 2006 (CEST)

"oberstes" Verfassungsorgan

Ich habe mir die Freiheit erlaubt, das Bundesverfassungsgericht auf ein Verfassungsorgan zu reduzieren (und somit "oberstes" davor zu streichen). Zur Vermeidung unnötiger Diskussionen hier die Rechtfertigung: Es gibt keine Rangfolge unter den Verfassungsorganen, ihre Zahl ist beschränkt. Bitte den Begriff auch nicht auf Bundesverfassungsorgane oder oberste Bundesorgane ausdehnen. Andernfalls bedarf es wieder einer Klärung, ob es sich dabei um kongruente oder zu differenzierende Begriffe handelt. --AHK 09:36, 29. Jul 2005 (CEST)

  • Sehr gut, die Superlative in diesem Artkel schießen stellenweise übers Ziel hinaus ;-) --Calvin Ballantine 23:40, 29. Jul 2005 (CEST)

Diskussion aus dem Review (Juli 2005)

  1. Benedikt Kroll hat den Artikel als Review des Tages eingestellt, den Artikel ab hier nicht entsprechend zur Diskussion eingetragen. Eine Verbesserung soll wohl im Hinblick auf die anstehende Entscheidung für oder gegen Neuwahlen erfolgen. --Trainspotter 18:02, 24. Jul 2005 (CEST)
  2. Nett, aber auch noch relativ unvollständig.
    1. Stark listenhaft (insbesondere bei den "wichtigen Urteilen" fällt das negativ auf),
    2. keine Geschichte (weder dazu, warum wir überhaupt ein BVerfG haben, noch zur Geschichte in der Bundesrepublik),
    3. Die Rolle, dass (a) das BVerfG von allen politischen Institutionen den höchste Anerkennung in der Bevölkerung hat, obwohl es nur schwach demokratisch legitimiert ist, wird nicht aufgegriffen, Rolle des Gercihts für die Rechtswissenschaft, Verhältnis zu Europäischen Gerichten.
    4. "Kritik" ist viel zu stark Gegenwartsbezogen. -- southpark 18:37, 24. Jul 2005 (CEST)
  3. Der Artikel ist schon recht gut. Bestimmte Besonderheiten, die das BVerfG von anderen Gerichten unterscheiden, sollten aber noch stärker herausgearbeitet werden. Ich denke da beispielsweise an die Möglichkeit von Sondervoten, die Bindungswirkung der Urteile und die damit verbundenen besonderen Probleme (Stichwort: Kind-als-Schaden-Rechtsprechung des BGH ./. § 218-Entscheidung des BVerfG), die Rolle, die das Gericht bei der Fortentwicklung der Grundrechte spielt (Beispiel. Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung).
  4. Nicht gelesen (oder überlesen?) habe ich auch die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht ein Verfassungsorgan ist. --Forevermore 20:34, 24. Jul 2005 (CEST)
Habe mal die Einleitung überarbeitet und die Tatsache, dass das BVerfGG ein oberstes Verfassungsorgan ist, noch mal etwas herausgestellt. (Stand aber schon vorher drin, dass es ein Verfassungsorgan ist. --Trainspotter 21:03, 27. Jul 2005 (CEST)
In der Hektik überliest man so manches... --Forevermore 21:06, 28. Jul 2005 (CEST)

Ich habe heute die erledigten Baustellen herausgestrichen. Sollte noch mehr gemacht werden, bitte um Präzisierung. Was die sog. Kind-als-Schaden-Problematik angeht, halte ich das für ein Leichtgewicht ohne verfasungsrechtliche Tragweite.--CJB 15:32, 1. Aug 2005 (CEST)


Besoldung der Richter?

Wie werden die Richter am BVerfG besoldet? Das scheint mir erwähnenswert zu sein, da sie in der Liste bei den Richterbesoldungen bei Höherer Dienst nicht auftauchen... --Floklk 13:51, 15. Aug 2006 (CEST)

Maßgeblich ist insoweit das "Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts".

§ 1a bestimmt: (1) Das Grundgehalt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts wird in Höhe des Amtsgehalts eines Bundesministers festgesetzt. (2) Das Grundgehalt des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts wird in Höhe von eineinsechstel des Grundgehalts des Staatssekretärs festgesetzt. (3) 1Die Grundgehälter der anderen Richter des Bundesverfassungsgerichts werden in Höhe des Grundgehalts der Präsidenten bei den obersten Gerichtshöfen des Bundes festgesetzt. 2Dazu erhalten sie eine nichtruhegehaltfähige Stellenzulage wie die Präsidenten bei den obersten Gerichtshöfen des Bundes.

Demnach erhält der Präsident des Bundesverfassungsgerichts 1 1/3 des Grundgehaltes nach der Besoldungsgruppe B11 (§ 1a Abs. 1 BVerfGAmtsGehG i.V.m. § 11 Abs. 1a BMinG, Anlage III Ziff. 2. zum BBesG). Aktuell beträgt das Grundgehalt nach B11 10.353,56 € brutto. Addiere ein Drittel hinzu und "there you are". Hinzu kommen freilich die allgemein gewährten Zulagen.

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts erhält 1 1/6 des Grundgehaltes nach der Besoldungsgruppe B11 (§ 1a Abs. 2 i.V.m. Anlage I Ziff. V., Anlage III Ziff. 2. zum BBesG). Wie bereits festgestellt beträgt das Grundgehalt nach B11 10.353,56 € brutto. Addiere ein Sechstel hinzu und Du hast auch eine Orientierung über das monatliche Einkommen des Vizepräsidenten.

Die übrigen Richter am Bundesverfassungsgericht erhalten Bezüge nach der Besoldungsgruppe R10 (§ 1a Abs. 3 S. 1 i.V.m. Anlage IV Ziff. 4. zu § 37 Abs. 1 S. 2 BBesG, Anlage III zu § 37 Abs. 1 S. 1 Ziff. 4. BBesG). Dies entspricht aktuell einem monatlichen Betrag in Höhe von 10.394,78 € brutto. Die Höhe der Stellenzulage ist in Anlage IX zum BBesG geregelt (12,5 v.H. des Endgrundgehalts oder, bei festen Gehältern, des Grundgehalts der Besoldungsgruppe). --Psynus 16:48, 10. Jan. 2007 (CET)Beantworten

...wurde (zu Recht) auch hier schon gefragt: Diskussion:Besoldungsordnung R - gibt es einen Grund, warum das in die beiden Artikel noch nicht eingebaut wurde? -- Mermer 16:50, 12. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Ich persönlich bin einfach zu faul, um aus dem obigen Zahlen- und Paragraphenknäuel einen bekömmlichen Absatz zu formen. Vielleicht sollte zunächst nur der Hinweis aufgenommen werden, dass die Richter am BVerfG nicht - wie alle sonstigen Richter - Bezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz, sondern nach dem allein auf sie zugeschnittenen "Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts" erhalten. Damit wäre diese Besonderheit herausgearbeitet. --Psynus 01:47, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Könnte es sein, daß dieser Eintrag ins deutsche Guiness-Buch-der-Rekorde gehört ?

... als eitelste Selbstdarstellung bei de.wikipedia.org ? - H.Heine 80.136.94.218 19:24, 14. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Was redest du eigentlich für Unsinn? Du scheinst alle Artikel der Verfassungsorgane abzuklappern und rumzunörgeln. Geht es auch ein wenig konkreter oder willst du vielleicht selbst ins Guinessbuch? --C.Löser Diskussion 19:33, 14. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Korrekte Abkürzung

  • Wie lautet die korrekte Abkürzung für das Bundesverfassungsgericht? Im Artikel findet man BVerfG und BverGE.

(nicht signierter Beitrag von 141.68.100.50 (Diskussion) --Revvar (D RT) 09:40, 4. Dez. 2006 (CET))Beantworten

  • Mal abgesehen davon, daß da "BVerfGE" steht: das ist mitnichten einen Abkürzung für "Bundesverfassungsgericht". Vielmehr ist es so, daß damit die Fundstelle für ein bestimmtes Urteil angegeben wird, denn BVerfGE ist die Abkürzung für die amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht. Das ist eine Reihe von Bänden, bei der jedes Jahr ein oder zwei Bände hinzukommen, in denen jene Entscheidungen des BVerfG voll oder in Auszügen abgedruckt werden, die das Gericht für veröffentlichungswürdig hält.
    "BVerfG" und "BVerfGE" sind also zwei unterschiedliche Abkürzungen. (Das selbe gibt es für das Bundesverwaltungsgericht mit BVerwG und BVerwGE; Die Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs lautet BGHZ für Zivilsachen, BGHSt für Strafsachen, das BSG hat die BSGE, usw.)
    --HolgerPollmann 13:21, 5. Dez. 2006 (CET)Beantworten