Diskussion:Jerusalem

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von WR in Abschnitt Rechtlicher Status

Vorlage:Vandalismussperre

Rechtschreibfehler

Der Artikel strotzt vor Rechtschreibfehlern, die ich gerne korrigieren würde. Wann ist denn mit einer Freigabe des Artikels zu rechnen?

Jerusalem als Hauptstadt Israels; und Ostjerusalem?

Üblicherweise bestimmt ein souveräner Staat seine Hauptstadt selbst, also habe ich kein Problem damit das der Staat Israel den Teil von Jerusalem als Hauptstadt ansieht der rechtmässig zum israelischen Staatsgebiet gehört. Trixium 10:53, 10. Jun 2003 (CEST)

Ein souveräner Staat bestimmt seine Hauptstadt auf SEINEM eigenen Staatsgebiet selbst aber nicht auf illegal annektiertem Gebiet ( ost-jerusalem ). (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 213.101.250.5 (DiskussionBeiträge) 2006-08-03T13:15:20)
Ja, tun sie aber nicht, sondern sie beanspruchen das illegal annektierte Ostjerusalem mit. --Elian
Israel ist durch UN-Beschluss gegründet worden. Jegliche Legitimität des Staates Israel gründet sich auf diesen Beschluss. In diesem ist aber die Hauptstadt als Tel Aviv festgelegt worden. Daher ist die einseitige Entscheidung Israels international nicht anerkannt, sondern verurteilt worden. Nur die USA erkennen Jerusalem als Hauptstadt Israels an.
Nach meiner Kenntnis ist die Darstellung der Diskussion um Jerusalem als Hauptstadt Israels auf subtile Weise etwas einseitig. Wo steht die Gegenposition? Die sollte gleichberechtigt daneben stehen. Außerdem finde ich diesen Abschnitt viel zu lang und auch nicht angemessen als Einleitung. An erster Stelle sollte etwas zur Geografie, zur Bevölkerungszahl, zur Verwaltung usw. stehen. Ich fände es löblich, wenn man in Wikipedia die Diskussionen mit ihren Widersprüchen nachzeichnete und nicht versuchen würde, eine Meinung in den Vordergrund zu stellen.
Bitte eine vernünftige, glaubwürdige Quelle, in der geschrieben steht, dass Jerusalem die Hauptstadt ist. Die UN sah Jerusalem als Internationales Gebiet vor. Das ist so, als würde Deutschland die Niederlande erobern und sagen "Das ist jetzt Deutschland". Dass Israel sagt, "Jerusalem ist unsere Hauptstadt" ist logisch. Da sie die Stadt aber nie vollkommen legal bekommen haben, steht es ihnen meiner Meinung nach nicht zu, dies zu bestimmen. Wer mich eines Besseren belehren will - gerne - aber mit Fakten. Ansonsten sollte dort bald wieder Tel Aviv stehen. --nabilash
Siehe [1]? Capital: Jerusalem. Klar, es gibt Leute, die das nicht anerkennen, aber Tel Aviv ist definitiv nicht die Hauptstadt von Israel. HeikoEvermann 15:03, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Und Sie meinen ernsthaft, die CIA Seite wäre eine politisch neutrale Quelle?
Selbst in der englischen Wikipedia steht im Israel Artikel geschrieben:
"^ The national President's residence, government offices, supreme court and parliament are located in Jerusalem, which is Israel's capital according to Israel's Basic Law. This states that "Jerusalem, complete and united, is the capital of Israel." However, the Palestinian Authority sees East Jerusalem as the future capital of Palestine. Also, the United Nations and most countries do not accept the Basic Law, arguing that Jerusalem's final status must await future negotiations between Israel and the Palestinian Authority. Most countries maintain their embassies in Tel Aviv (see CIA Factbook and Map of Israel) See Positions on Jerusalem for more information."
Das heißt lediglich nach israelischem Recht ist Jerusalem die Hauptstadt. Jenes wird aber von den meisten Ländern und der UN nicht anerkannt, da festgelegt worden ist, dass die Zukunft der Stadt von Verhandlungen abhängt. Sollte hier wirklich, nur weil Amerika und Israel es sagen, Jerusalem als Hauptstadt deklariert werden, obwohl praktisch "Der Rest der Welt" dies nicht anerkennt? Ich denke dies wäre politisch unneutral und nicht nachvollziehbar. Mein Vorschlag, um die politische Neutralität zu bewahren: Es wird "Tel Aviv" eingetragen, mit einer Fußnote, in jener geschrieben steht: "Laut israelischem Recht Jerusalem, welche auch teilweise Aufgaben einer Hauptstadt erfüllt. Jedoch wird sie von der UN und den meisten anderen Staaten nicht annerkannt, da der endgültige Status der Stadt von Verhandlungen mit den Palästinensern abhängt."
Begründete Einwände? -- Nabilash 19:26, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Zu hauf. Z.B. Spricht nichts in dem von dir zitierten gegen die Aussage, dass Jerusalem Hauptstadt ist. Der Hauptstadtstatus wird nicht angezweifelt. Nur das Basic Law. Uralte Diskussion. Bitte im Archiv nachlesen.--Au-hilb 19:36, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Noch einmal: Tel Aviv ist nicht die Haupstadt Israels. Israel hat alle wichtigen staatlichen Organe in Jerusalem angesiedelt. Mir ist kein Land bekannt, dass Tel Aviv als Hauptstadt Israels betrachtet. Sogar unsere Bundesregierung meint, Jerusalem sei die Hauptstadt Israels. Siehe unser Auswärtiges Amt: "Hauptstadt: Jerusalem". Mit "Tel Aviv ist die Hauptstadt Israels" wirst Du hier nicht durchkommen. WP:Q Grundsatz 1: Artikel sollen nur Informationen enthalten, die in zuverlässigen Quellen veröffentlicht wurden. Bitte nenne mir eine zuverlässige Quelle, nach der Tel Aviv die Hauptstadt Israels ist und die zuverlässiger als unser AA und als der CIA ist. HeikoEvermann 19:48, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Dass Jerusalem Funktionen einer Hauptstadt erfüllt will ich gar nicht anzfeifeln. Was ich in Frage stellen möchte ist die Legitimität der Deklarierung als offizielle Hauptstadt, da, wie bereits erwähnt, dies von den meisten Ländern der Welt schlicht und einfach nicht anerkannt wird. Man kann zwar sagen, Jerusalem erfülle die Aufgaben einer Hauptstadt, doch ist es lediglich nach israelischem Recht eine und somit muss dies zumindest in Form einer Fußnote deutlich gemacht werden, wie ich finde.-- Nabilash 14:10, 11. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Für diese These hab ich noch keinen einzigen Beleg vorgelegt bekommen.--Hoheit (¿!) 14:25, 11. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Dritter Tempel

Notwendige Ergänzung zur Geschichte: Titus zerstörte nicht den 2. (unter Nehemia erbauten) Tempel, sondern den 3. von Herodes dem Großen erbauten. Raimund

ergänz das doch gleich im Artikel - dafür ist der "Bearbeiten"-Link da ;-) --Elian

wäre ja schön wenn mal wieder ein wirklicher artikel zu finden wäre, obs da nun stinkt oder nicht ist ja wohl äußerst subjektiv.

Ich versteh das nicht der dritte Tempel is doch nichts wert....

Jerusalem in weiteren Sprachen

lad:Yerushalayim

Kategorie

Kann bitte ein Jerusalem-Kenner mal die Bauwerke, die sich auf nichtpalästinensischem Gebiet befinden, mit der neuen Kategorie:Bauwerk in Israel versehen? Danke, --Thomas Goldammer (Disk./Bew.) 18:58, 17. Apr 2006 (CEST)

Kleiner Fehler und fehlende Geschichte

Im ersten Abschnitt "Rechtlicher Status (...)" ist gleich im ersten Satz von einem "Regime" die Rede. Müsste das nicht Regierung oder so heißen? Soweit ich weiß ist Regime die (abwertende) Bezeichnung für eine eher illegale Regierung.

Und mir als Laien fehlt ganz klar die Geschichte zwischen 1917 und 1947, da ist irgendwie ein Sprung drin. Wahrscheinlich ist das auch woanders besser nachzulesen, aber so der Vollständigkeit halber sollte da zumindest kurz was stehen finde ich... --Xav 23:51, 07. Mai 2006 (CET)Beantworten

Update: Da kein Einspruch, habe ich "Regime" a. d. o. g. Stelle durch "Regierung" ersetzt. --Xav 18:36, 25. Juni 2006 (CET)

Alawiten

Im Artikel ist von der Religionsgemeinschaft der Alawiten die Rede. Der Link zeigt aber leider auf eine Begriffsklärungsseite. Kann jemand klären, welcher der dort genannten drei Begriffe der korrekte ist? --jpp ?! 19:50, 6. Jun 2006 (CEST)

Kategorie: Ort in Palästina

Ostjerusalem scheint zum einen palästinensische Bürger zu beherbeger die ihre (palästinensische) Regierung wählen - und genau diese Regierung sieht den östlichen Teil denke ich mal zu Palästina gehörig - andererseits, fragt man die israelische Regierung - würden sie wohl keinen Teil von Jerusalem als palästinensisches Gebiet bezeichnen. Internationales Recht würde allerdings wohl den Palästinensern Recht geben. Ist die Kategorie nun also gerechtfertigt oder nicht? --Mandavi 02:40, 9. Jul 2006 (CEST)

Palästina ist ein geographischer Begriff wie Skandinavien oder Riviera. Wenn die Kategorie so, als geographische, angelegt wird, habe ich keine Bedenken. Eine Kategorie Ort in Palästina als zum palästinensichen Staat gehöriger Ort wäre allerdings schon allein deshalb verfehlt, weil es den palästinensischen Staat noch gar nicht gibt.--Wikipeder 17:53, 9. Jul 2006 (CEST) (edit --Wikipeder 23:12, 9. Jul 2006 (CEST))
Das heißt Tel Aviv gehört auch in die Kategorie:Ort in Palästina? Das halte ich nun wieder für fragwürding. Wenn man sich die Städte in dieser Kategorie ansieht sind es ausschließlich Orte in den besetzten Gebieten. Müßte man also die Kategorie (die eindeutig auf die Westbank und den Gaza-Streifen abzielt) umbenennen? Gehörte Jerusalem dann da mit rein? Abgesehen davon sehe ich gerade, dass Ost-Jerusalem die Kategorien 'Ort in Palästina' sowie 'Ort in Israel' hat. Dann müßte Jerusalem (welches Ost-Jerusalem beinhaltet) demnach auch beide Kategorien haben. Also, wie machen wir's? --Mandavi 22:38, 9. Jul 2006 (CEST)
So, wie Kategorie:Ort in Palästina zurzeit benutzt wird, ist sie eine geographische Kategorie für Orte in von Israel 1967 in Palästina eroberten Gebieten und falsch benannt. Am besten sollte die Kategorie entsprechend umbenannt werden, Ostjerusalem beinhalten, "Jerusalem" als Ganzes jedoch nicht (da Jerusalems Westen nicht zu diesen Gebieten gehört).
Eine Kategorie Ort in Palästina für tatsächlich die ganze Region dieses Namens halte ich nicht sehr sinnvoll, da die Grenzen des geographischen Palästina reichlich vage sind. Der Nutzen ist fraglich, und Streitereien sind vorprogrammiert, zumal da der Begriff so emotional besetzt ist. --Wikipeder 23:12, 9. Jul 2006 (CEST)

jüdischer Westteil der von Israel beanspruchten Hauptstadt?

Ich habe auf Jerusalem_(Beiname) einen edit war, u.a. wg. der dortigen Beschreibung "jüdische[r] Westteil der von Israel beanspruchten Hauptstadt" - hier steht "Hauptstadt des Staates Israel". Abweichende Beschreibungen sollten hier zuerst durchgesetzt werden, nicht auf selbstgeschaffenen Nebenkriegsschauplätzen. Auf der Disku wurde das Thema schon erschöpfend diskutiert, meine edits habe ich in den Zusammenfassungen begründet. Bevor ich einen Vermittlungsauschuß o.ä. bemühe, würde ich gerne eure Meinungen hören. --tickle me 14:56, 28. Jul 2006 (CEST)

Es ist absurd, einem Land vorschreiben zu wollen, welche Stadt Hauptstadt dieses Landes ist. Das bestimmt ein Land immer noch selbst. Mein Vorschlag: Fahr mal nach Israel und schaue Dir an, was die Hauptstadt des Staats Israel ist. Versuche mal eine andere als Jerusalem zu finden. Wenn Du eine andere gefunden hast, such Dir ein Internetcafe und schreib uns. Dann können wir anfangen, über Deine These zu reden, aber erst dann. HeikoEvermann 15:55, 28. Jul 2006 (CEST)
Nun ja, so ganz eindeutig ist es wohl doch nicht. Man stelle sich vor, die armenische Regierung oder Russland legten morgen einseitig fest, dass Jerusalem nun die jeweilige Hauptstatt sei, da es irgendwelche guten Gründe dafür gäbe (hier eine Anspielung auf die jeweiligen Viertel in der Altstadt) und baute alle Regierungsgebäude im jeweiligen Teil der Altstadt. Oder am besten beide gleichzeitig. Was dann? Der stärkere gewinnt? (Auch das ist eine Anspielung) --Mandavi מנדבי?¿disk 17:05, 28. Jul 2006 (CEST)
Aus meinem letzten, o.g. edit geht hervor, daß ich die Beschreibung "jüdische[r] Westteil der von Israel beanspruchten Hauptstadt" für falsch halte - deswegen habe ich sie gelöscht. Was fehlt, ist Unterstützung, den mein "Partner" läßt sich auf Diskussionen nicht ein. Es fällt auch auf, daß er keine einzige Quelle für sonstige Behauptungen anführt (Berlin: Jerusalem des Westens, Pjöngjang: Jerusalem des Ostens, etc.) Es geht mir nicht nur um meine Löschung des offensichtlichsten Unsinns, sondern auch um das Beibehalten des {{Quelle}} tags - der wird auch revertiert. --tickle me 16:26, 28. Jul 2006 (CEST)
Ganz Jerusalem mitsamt dem erweiterten Stadtgebiet ist Israels Hauptstadt. Es ist nicht diese Tatsache, sondern deren Rechtmäßigkeit, die umstritten ist. Wer Jerusalem nicht als Hauptstadt anerkennt, leidet typischerweise nicht unter Realitätsverlust oder Wahnvorstellungen, sondern ist sich der Tatsache gerade sehr bewusst und nutzt diese Form des Ausdrucks, um seine Ablehnung zu artikulieren. Auf Wikipedia geht es aber darum, Dinge zu beschreiben, deshalb ist eine solche Darstellung hier nicht angemessen.
In dem Edit-War scheint es mir aber um was anderes zu gehen. Testosteron? Nein, Spaß beiseite: So, wie es aussieht wollen deine Gegenspieler gar nicht, dass nur Westjerusalem als Hauptstadt Israels bezeichnet wird o. Ä., sondern einfach nur "Jerusalem des Westens" als eine Bezeichnung für Westjerusalem eintragen. --Wikipeder 17:27, 28. Jul 2006 (CEST)
Hi Wikipeder, wohl etwas OT da es sich auf deinen ersten Absatz bezieht, aber selbst in der Realität sieht das etwas zweideutig aus wenn die Hälfte der Bewohner einer Stadt, die ein Staat zur Hauptstadt gemacht hat nicht dessen Regierung wählt. --Mandavi מנדבי?¿disk 18:27, 28. Jul 2006 (CEST)
Wenn man wie üblich davon ausgeht, dass ein Staat seine Hauptstadt selbst benennt, ist das so eindeutig wie bei jedem anderen Staat. Die Rechtmäßigkeit ist umstritten. Siehe Berlin: Ost-Berlin hat nie zur DDR gehört, sondern stand unter Vier-Mächte-Status. Trotzdem war es die Hauptstadt der DDR, wenn auch die Rechtmäßigkeit entsprechend umstritten und der Status im Westen auch nicht akzeptiert war ("Botschaft der USA bei der DDR", nicht in der DDR etc.). Ob sie auch Regierungssitz ist, spielt noch nicht einmal eine Rolle (siehe Amsterdam oder Berlin bis zum Umzug). Das ein Teil der Einwohner die Staatsangehörigkeit ablehnt oder von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch macht, ist zwar ungewöhnlich, hat aber damit auch nicht zu tun (siehe wiederum Berlin). --Wikipeder 18:52, 28. Jul 2006 (CEST)
Jetzt verdrehst du aber einige Sachen. Ostberlin gehörte wie auch der Rest der DDR zur sowjetischen Besatzungszone. Diese sowjetische Besatzung hatte nichts dagegen einzuwenden dass Ost-Berlin zur Hauptstadt erklärt wurde. Allen Bewohnern Ostberlins wurde das Wahlrecht gewährt ohne zwischen ostdeutsch/westdeutsch zu unterscheiden. Westberlin wurde nicht besetzt. Also hat Ostberlin zum Staatsgebiet der DDR gehört. Es wurde zwar der Staat DDR lange Zeit nicht anerkannt, es ging aber nicht um den Hauptstadtstatus Ostberlins. Und hier sind genau die Unterschiede zu suchen. Ostjerusalem wurde besetzt, den Bewohnern werden nicht die gleichen Rechte wie denen Westjerusalems gewährt. Ob sie auch an den Wahlen Israels und des Bürgermeisters Jerusalems teinehmen dürfen ist mir nicht bekannt, ich möchte es aber bezweifeln.--Mandavi מנדבי?¿disk 19:09, 28. Jul 2006 (CEST)
Jetzt kommen wir tatsächlich etwas ab. Ich sehe schon, es ist doch nicht so gut, ein anderes Beispiel zur Verdeutlichung zu geben. Kurz zu Berlin: Die SU hatte eigentlich bezüglich Berlins allein gar nichts zu melden (die DDR schon gar nicht), sondern nur der Viermächterat. Aber eben: eigentlich. Das war mein Punkt.
Dass die Araber Ostjerusalems nicht die gleichen Rechte haben wie arabische Israelis, liegt daran, dass sie keine Staatsbürger sind, weil sie die Staatsbürgerschaft abgelehnt oder einfach nicht beantragt haben. An Kommunalwahlen können sie ganz normal teilnehmen, sie boykottieren sie aber weitestgehend.
Zurück zum Thema: Die Zahl der Staatsangehörigen, Wahlberechtigten oder Wählenden in einer Stadt ist nicht üblicherweise Maßstab für den Status einer Stadt als Hauptstadt. Das Problem bei Jerusalem ist auch weniger, dass der Hauptstadtstatus angezweifelt würde, als vielmehr, dass bestritten wird, dass Jerusalem überhaupt zu Israel gehört. Das ist aber ein anderes Thema, was man bei diesem erwähnen, aber nicht mit diesem vermischen sollte.--Wikipeder 20:00, 28. Jul 2006 (CEST)
Mit Berlin hast du Recht wie ich erstaunt gesehen habe. Haben wir auch schon einen Artikel über die Wahlgewohnheiten der jerusalemer Palästinenser/Araber? --Mandavi מנדבי?¿disk 20:11, 28. Jul 2006 (CEST)


Sehenswürdigkeiten in Israel

Was für Sehenswürdigkeiten hat Israel wieso kann das nicht mal jemand verständlich hinschreiben ich bin in der 5. Klasse und probiere ein Referat vorzubereiten aber kein Text kann mir sagen verständlichwas für Sehenswürdigkeiten Israel hat !!!--84.178.157.128 11:23, 3. Okt 2006 (CEST)

Wann dein Anglisch gut ist, versuche mal die Anglische version dieses artikels, hier:en:Jerusalem. --Daniel575 23:38, 5. Okt 2006 (CEST)

Altstadt implies (hindeutet?) Neustadt

Warum gibt es nur Bilder von der Altstadt? (nicht signierter Beitrag von 89.1.241.199 (Diskussion) 2006-10-13T17:22:16)

Das ist nicht so. Diese beiden Bilder aus dem Artikel zeigen die Neustadt:
Bild:Jerusalem1.jpg
Bild:Israel 3 009.Religious Jew on a Daily-Market .jpg --Wikipeder 19:21, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Beide bilder sind wirklich nicht gut. Ich wirde morgen mal schauen ob ich vielleicht bessere bilder hab um hier ein zu fuegen. --Daniel575 03:16, 15. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Grundgesetz

Basic Law: Jerusalem, Capital of Israel. Formal wurde nicht annektiert sondern ein Rechtsanspruch, der waehrend der Zeit der jordanischen Besetzung der Westbank und Ost-Jerusalems bestand, in einem Grundgesetz formuliert. Nach israelischer Rechtsauffassung kann es sich um keine Annektierung handeln, weil es kein anderes Voelkerrechtssubjekt gibt, das legitimen Rechtsanspruch auf diese Gebiete beanspruchen kann. Dies gilt insbesondere fuer Jordanien, dessen Anspruch auf die 1948-49 eroberten Gebiete, bis auf Pakistan und (ich glaube) Grossbritannien von keinem Staat der Erde anerkannt wurde.--Hoheit (¿!) 14:58, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Die Formulierung "Jerusalem ... ist die Hauptstadt des Staates Israel." ist nicht neutral. Die internationalen Vorbehalte gegen Jerusalem als Hauptstadt Isrels und die Verurteilung der israelischen Annexion Ostjerusalems werden zwar anschließend behandelt. Aber auch die EInleitung muß für sich allein neutral sein, also die internationale Ablehnung und die Rechtswidrigkeit zumindest andeuten. Jerusalem ist zwar faktisch Hauptstadt, was durch den folgenden Satz zum Ausdruck kommt: "In Jerusalem befindet sich der Sitz des Präsidenten ebenso wie der der Legislative, der Judikative und der Exekutive." Der erste Satz IST DIE HAUPTSADT beschreibt jedoch nicht nur die Faktizität, sondern blendet vollkommen die Problematik des Hauptstadtstatus aus. Wenn Heiko Evermann schreibt: "Über die Hauptstadt entscheidet jeder Staat selbst, da gibt es nichts zu "erklären", dann stimmt das zwar grundsätzlich, blendet jedoch die Besonderheit des Falls der israelischen Hauptstadt völlig. Jerusalem als Hauptstadt erstreckt sich eben nicht nur auf israelisches Territorium (wobei auch Westjerusalem durch Israel annektiert wurde, was jedoch von der Staatengemeinschaft nach anfänglicher Ablehnung stillschweigend hingenommen wurde). Eine Hauptstadt, die teilweisen nicht auf eigenem Staatsgebiet liegt, kann jedenfalls nicht unwidersprochen Hausptadt genannt werden. Wenn geschrieben wird "Jerusalem ... ist die Hauptstadt des Staates Israel", dann wird einseitig die israelische Position übernommen, ist also nicht neutral. -- W.R. Zum Gschwätz 00:43, 12. Nov. 2006 (CET)

Jerusalems Grenzen sind nicht international anerkannt, nicht aber sein Status als Hauptstadt. (West-)Jerusalem ist auch de jure die Hauptstadt Israels, weil Israel es zu seiner Hauptstadt bestimmt hat. Zumindest von den meisten europäischen Staaten (ich hab das mal für Deutschland[2] und Österreich[3] überprüft) und den USA [4] wird das auch so gesehen. Ich bezweifle auch (und habe das bisher nirgendwo belegt gefunden), dass ein Land sich von der internationalen Gemeinschaft sagen lassen muss, was seine Hauptstadt ist. Oder hast du da andere juristische Vorstellungen ausfindig gemacht? Im Brockhaus heßt es genauso wie in der Wikipedia, dass die Hauptstadt die Stadt ist, "in der Reg. und Parlament eines Staates ihren Sitz haben" (WP: "ist der Sitz der Vertretung des Souveräns eines Staates (Demokratie: Parlament, Monarchie: Residenz)"). --Hoheit (¿!) 12:23, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Bitte, darf ich darauf verweisen, dass zu diesem Thema schon jeden Menge weiter oben gesagt wurde. Wer es nicht findet: [5], [6], [7], [8], [9], [10]. Auch die Argumente von WR finden sich dort bereits, inkl. ausführlicher wissenschaftlicher Widerlegung (Stichwort: Hauptstädte werden völkerrechtlich gar nicht "anerkannt"). Ich erwarte schon von allen Beteiligten, dass sie sich erst einmal die Mühe machen, diese Diskussion durchzuarbeiten. Sollten dann tatsächlich noch neue Argumente auftauchen, können wir sie gerne besprechen. Aber einfach nur eine abgeschlossene Diskussion mit alten Argumenten aufbrühen, nur weil einem das Ergebnis aus ideologischen Gründen nicht passt ist kein guter Stil. Also, WR, was hast Du Neues zu sagen was oben nicht bereits steht?--nodutschke 13:32, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Hoheit:Alle drei genannten Beispiele zeigen, daß ein Vorbehalt zum Hauptstadtstatus angemeldet wird, weil der Ostteil Jerusalems von Israel annektiert wurde (was, wie jede Annexion, völkerrechtswidrig ist und deshalb auch vom SR verurteilt wurde). In der Einleitung steht aber nichts von diesen Vorbehalten, wenn nur geschrieben wird "ist die Hauptstadt". Ohne jeden Zusatz ist diese "Ist"-Fassung nicht neutral. -- W.R. Zum Gschwätz 13:43, 12. Nov. 2006 (CET)
<gebetsmühle>Hauptstädte werden nicht völkerrechtlich anerkannt. Brockhaus nennt J. die Hauptstadt. Das AA nennt J Hauptstadt. </gebetsmühle>--nodutschke 13:48, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten
WR, was du schreibst scheint mir einfach nicht zu stimmen, deswegen gehört der Halbsatz entfernt. Es wäre gut, wenn du auf die hier genannten Argumente eingingest, bevor du das nächste mal revertest. Anfangen könntest du ersteinmal damit, nachzuweisen, dass im Völkerrecht eine Hauptstadt (1) anerkannt werden muss; (2) überhaupt explizit anerkannt werden kann. --Hoheit (¿!) 13:55, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Die Hauptstadt eines Staates muß nicht international anerkannt werden, weil es sich um eine staatliche Entscheidung handelt, zu der ein Staat im Rahmen seiner Souveränität berechtigt ist. Aber auch innerstaatliches Recht muß mit dem Völkerrecht vereinbar sein, darf nicht gegen Völkerrecht verstoßen, wenn es rechtmäßig sein soll. Genau um die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Hauptstadtentscheidung geht es hier aber. Die Entscheidung Israels, Jerusalem zur Hauptstadt zu machen, kollidiert mit dem Völkerrecht, weil sie mit der Annexion des Ostteils Jerusalems verbunden ist und auch das annektierte Ost-Jerusalem zu einem Teil der Hauptadt erklärt wurde. Faktisch ist zwar Jerusalem Hauptstadt Israels, aber sie ist es nicht rechtmäßig. Was nun international nicht anerkannt wird, ist die Rechtmäßigkeit Jerusalems als Hauptstadt. Wenn ich "nicht anerkannt" geschrieben habe, dann ist das eine eher schwache Formulierung; man kann natürlich auch "wurde von der Staatengemeinschaft als rechtwidrig verurteilt" schreiben. "Nicht anerkannt" heißt nicht, daß international anerkannt werden muß, welche Stadt ein Staat zu seiner Hauptstadt erklärt (übrigens müssen auch Staaten international nicht anerkannt werden, um Staaten zu sein (auch hier irrt Nodutschke)), aber nationale Rechtsakte müssen rechtmäßig sein. Das sind sie aber nicht, wenn sie mit einer Annexion (die völkerrechtlich verboten ist) verbunden sind. -- W.R. Zum Gschwätz 14:41, 12. Nov. 2006 (CET) p.s..: Mit dem letzten Vorschlag Heiko Evermanns bin ich weitgehend einverstanden, aber natürlich nicht mit dem Revert Nodutschkes, der damit und mit der Zusammenfassung mal wieder demonstriert, daß er das Problem dieser Rechtsfrage nicht verstanden hat. -- W.R. Zum Gschwätz 14:55, 12. Nov. 2006 (CET)
<gebetsmühle>Hauptstädte werden nicht völkerrechtlich anerkannt. Brockhaus nennt J. die Hauptstadt. Das AA nennt J Hauptstadt. Bitte die oben geführte ausführliche Diskussion zum Thema endlich zur Kenntnis nehmen, verstehen und dann schweign.</gebetsmühle>---nodutschke 14:45, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Neue Argumente für eine neutrale Einleitung braucht es nicht. Die entscheidenden Argumente wurden in der Diskussion bereits genannt. Diese braucht man aber gar nicht unbedingt lesen. Es genügt eine Lektüre des Abschnitts zum rechtlichen Status im Artikel, insbesondere folgender drei Absätze

"Im Jahre 1980 verabschiedete die Knesset ein Gesetz, das ganz Jerusalem (also auch Ostjerusalem) zur „ewigen und unteilbaren Hauptstadt“ Israels erklärte. Dieses Gesetz wurde eines der Grundgesetze Israels.

Mit der Resolution 478 verurteilte der UN-Sicherheitsrat die Annexion Ost-Jerusalems und forderte als Strafmaßnahme alle Staaten, deren Botschaften ihren Sitz in Jerusalem hatten, dazu auf, diese aus Jerusalem abzuziehen.

Zu diesem Zeitpunkt hatten von 45 Staaten 13 den Sitz ihrer Botschaften in Jerusalem: Bolivien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, die Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Haiti, die Niederlande, Panama, Uruguay und Venezuela. Alle anderen Botschaften hatten ihren Sitz in Tel Aviv.

Alle 13 betroffenen Staaten folgten der Resolution. 1982 verlegten zwei Staaten, Costa Rica und El Salvador, ihre Botschaften zurück nach Jerusalem. Außerdem befinden sich Generalkonsulate der Staaten Griechenland, Großbritannien und USA in Jerusalem. Der Kongress der USA beschloss 1995, die US-Botschaft nach Jerusalem zu verlegen, da Israel – wie alle Staaten – das Recht habe, seine Hauptstadt selbst zu bestimmen. Aus Furcht vor den außenpolitischen Folgen ist dies jedoch bis heute (2006) nicht umgesetzt."

Das Haupstadt- und Annexionsgesetz ist demnach vom UN-Sicherheitsrat als völkerrechtswidrig verurteilt worden. Das Argument, Staaten hätten das Recht, ihre Hauptstadt selber zu bestimmen, trägt hier nicht, weil ein Teil dieser "Hauptstadt" gar nicht eigenes Staatsgebiet ist. Die internationale Ablehnung des ganzen Jerusalems als israelischer Hauptstadt muß auch in der Einleitung genannt werden. Andernfalls erfüllt die Einleitung nicht den Grundsatz der Neutralität. -- W.R. Zum Gschwätz 14:05, 12. Nov. 2006 (CET)

Du hast das Völkerrecht gegen Dich, die Politikwissenschaft, das Auswärtige Amt und den Brockhaus. Alles was Du hast ist ein Absatz aus einem WP-Artikel? --nodutschke 14:24, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten
WR wie stehst du dazu, dass Jerusalem vor der Wiedervereinigung Hauptstadt Israels war? Du hast Recht, das Gesetz wurde verurteilt, aber nicht als Hauptstadts- sondern als Annexionsgesetz. Jerusalem ist Hauptstadt. Punkt. Da kann man nichts dagegen tun. Dass die Grenzen bisher nicht unumstritten sind, ist eine ganz andere Frage, die ja dann ausreichend diskutiert wird. Die von dir zitierten Sätze sprechen nicht für deine Behauptung, dass der Status als Hauptstadt nicht anerkannt ist (wenn er überhaupt nicht-anerkannt sein kann)--Hoheit (¿!) 14:35, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Welche Wiederrvereinigung? Hauptstadtfrage und Annexion sind zwar zwei unterschiedliche Rechtsprobleme, aber beides ist miteinander verbunden, weil mit dem Hauptstadtgesetzt auch die Annexion beschlossen wurde und vor allem, weil ganz Jerusalem zur Hausptadt erklärt wurde. Es geht also nicht nur um ein paar umstrittene Sträucher an der Grenze. Zum Thema Deines Beitrags habe ich soeben oben Stellung genommen. -- W.R. Zum Gschwätz 15:03, 12. Nov. 2006 (CET)

Foto vom Goldenen Tor

Ich habe da ein hübsches Foto vom Goldenen Tor hochgeladen, das gut zu "Jerusalem als heilige Stadt" passen könnte, das es sowohl den Christen als auch den Juden wichtig ist. Das Goldene Tor, durch das der Messias (wieder) kommen soll lina

Kleinere Fehler

Salomo war nicht der 2. König Jerusalems (wie es bei Söhne und Töchter der Stadt steht) das war sein Vater David der erste König war Saul

Nicht ganz – Salomo war überhaupt nicht König von Jerusalem, sondern König Israels. Er war der dritte König Israels und der zweite, der Jerusalem als seine Hauptstadt hatte. Saul, der erste König Israels, hatte Jerusalem nie als Hauptstadt, er residierte in Gibeon. --Wikipeder 18:07, 13. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Revert von WR

WR ein Ausrufezeichen ersetzt keine Argumente. 1. Schau dir mal dir Karten an. Die Behauptung, ganz Westjerusalem sei annektiert worden ist nicht haltbar. 2. Siehe Annexion: Unter einer Annexion (auch Annektierung) versteht man die nichteinvernehmliche, also einseitige Eingliederung eines, unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums. Das Territorium gehörte zu keiner fremden Gebietshoheit. Also kann es sich um keine Annexion handeln. Israel war das einzige Völkerrechtssubjekt, das legitime Rechte auf Westjerusalem anmelden hat können.--Au-hilb 17:02, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Dich stört der Begriff "Annexion"? Der Begriff besagt eigentlich nicht, dass das Gebiet vorher unter fremder Gebietshoheit stand - siehe z. B. Annexionen in unbesiedelten Gebieten wie der Arktis oder Antarktis. Mir ging's eher darum, in dem Satz nicht den falschen Eindruck entstehen zu lassen, West-Jerusalem sei irgendwie vor dem Krieg schon Teil des israelischen Staats gewesen.
Wie wär's, wenn wir es umformulieren:
Im Kampf um Jerusalem verloren die israelischen Streitkräfte das jüdische Viertel der Altstadt und den Osten der Stadt an die jordanische Arabische Legion. Die Stadt war deshalb zwischen 1948 und 1967 geteilt in Westjerusalem, das Teil des israelischen Staats wurde, und Ostjerusalem, das Jordanien in sein Staatgebiet aufnahm. --Wikipeder 17:30, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Das, was du schreibst ist nicht falsch, allerdings könnte schon deutlich erwähnt werden, dass Jordanien Ostjerusalem annektiert hat. Jordanien hatte keine legitimen Rechte auf das Territorium. Vor dem Krieg gab es noch keinen israelischen Staat, oder eigentlich umgekehrt, sobald es einen israelischen Staat gab, brach der Krieg aus. Weil das eine nur ein paar Stunden nach dem anderen passierte, ist es doch wohl ein bisschen unsinnig zwischen "vor dem Krieg" bzw. "nach Beginn des Krieges" zu unterscheiden, oder? Was du über Annexion schreibst kann ich nicht nachvollziehen. Wer übt (angemaßterweise) Souveränitätsrechte über die Arktis oder Antarktis aus? Bei der Antarktis gibt es sogar einen Vertrag: Antarctica Treaty von 1959, der das verhindert. Was du da beschreibst wäre eine Akquisition von terra nullius.
Anyway: Was Israel 1948 getan hat wird mit "Annexion" nicht beschrieben. Ich zitiere mal aus Akehurst, Michael: A Modern Introduction to International Law - vielleicht wird dir das ganze ja dann klarer: Nachdem davon gesprochen wurde, dass das Völkerrecht aus dem römischen Besitzrecht hergeleitet wurde heißt es: But there are several ways in which this use of private law concepts produces a distorted view of modern international law. In particular, it presupposes that transfers of property take place between already existing individuals. In recent years, however the most frequent form of transfer of territory has occurred when a colony has become independent;since territory is an essential ingredient of statehood, the birth of the state and the transfer of territory are inseparable - a state is its territory. Das passt doch wie die Faust aufs Auge für unseren Fall. Hier kommt noch dazu, dass es sich um keine Kolonie sondern nur um ein Mandat handelte. Großbritannien hatte also nichteinmal die Souverenität über die Gebiete. Mit den oben genannten Einschränkungen nennt Akehurst folgende Möglichkeiten zum Erwerb von Territorium: Cession, Occupation (nicht Okkupation!), Prescription, Operations of Nature, Adjudication, Conquest. Was Israel getan hat war Occupation - nämlich: "Occupation is the acquisition of terra nullius - that is, territory which, immediately before acquisition, belonged to no state." Was Jordanien getan hat war Conquest. Jetzt könnte man meinen, dass Jordanien die Gebiete durch Eroberung erworben hat, denn "Normally a state defeated in a war used to cede territory to the victor by treaty, but conquest alone, without a treaty, could also confer title on the victor under the traditional law. Im Laufe des 20. Jahrhunderts hat sich das Völkerrecht jedoch dahingehend verändert, dass "An aggressor's itle is invalid, simply because it is based on aggression". Zwar sind "its defects are cured when it is recognized de jure by other states." aber das war bei Jordanien nicht der Fall. Auch Prescription trifft hier nicht zu, weil hier effektive Kontrolle nachgewiesen werden muss, und die gibt es nur wenn die "acquiescence on the part of the losing state" vorhanden ist. Das hat Israel aber nicht getan.
Aus all dem folgt: Israel hat Jerusalem wie alle anderen Gebiete rechtmäßig zu seinem Staatsgebiet erklärt. Jordanien hat die Westbank und Ostjerusalem einfach erobert, ohne dass völkerrechtlich daraus Konsequenzen folgten. (1988 hat es dann ja auch offiziell jeden Anspruch aufgegeben). Nur die Palästinenser könnten Ansprüche auf Ostjerusalem erheben. Aber zu dem Zeitpunkt, von dem wir reden, gab es noch keine palästinensische Unabhängigkeitsbewegung, wie es sie heute gibt. Schon gar nicht gab es, was für Occupation zwingend notwendig ist: eine effektive Kontrolle über irgendeinen Teil des historischen Palästinas ("Territory is occupied when it is placed under effective control").--Au-hilb 08:12, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Da es sich um ein Mandat handelte, stimmt die Prämisse "terra nullius" nicht. -- 87.175.59.29 10:00, 6. Feb. 2007 (CET) Falls man es dennoch vorübergehend als terra nullius betrachtet, weil das Mandat erloschen war, handelte es sich auch im Falle der "Eroberung" palästinensischen Gebiets um den Gebietserwerb durch Okkupation. Es wäre im Falle eines herrenlosen Gebietes auch nicht zutreffend, von Aggression durch Jordanien zu sprechen. -- 87.175.59.29 10:20, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten
@Au-hilb: In deiner Argumentation schwingt eine Wertung mit - Annexion sei irgendwie ethisch minderwertiger als Occupation. Vor diesem Hintergrund möchtest du gern Jordanien mit diesem Attribut belegen, nicht aber Israel. Bei Israel sei die Eingliederung eines Teils Jerusalems in sein Staatsgebiet rechtens gewesen, bei Jordanien aber nicht. Das kann man so sehen, aber es ist nicht gerade ein neutraler Standpunkt, wie er hier nötig wäre.
Ich will hier gar nicht Millionsten Mal in die Sachdiskussion einsteigen, nur ein aber POV-Punkte in deiner Argumentation möchte ich aufzeigen: Die rückwirkende Bewertung historischer Sachverhalte mit einem Verständnis des Völkerrechts, das damals noch nicht existierte bzw. noch nicht Konsens war, und die Interpretation des jordanischen Vorstoßes in Gebiet, das der UN-Teilungsplan nicht für Jordanien vorsah, als illegitime Aggression, während du den israelischen Vorstoß in Gebiet, das der Teilungsplan nicht für Israel vorsah, als legitim interpretierst. --Wikipeder 10:47, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Es geht mir einerseits um einen neutralen Standpunkt andererseits um terminologische Exaktheit. Dass Israel annektiert hat ist einfach objektiv nicht war. Es ist der falsche Begriff. Das ist eine Tatsache. Wo sind deine Argument hier? Ganz und gar unabhängig von der in Frage kommenden Ethik geht es ganz simpel um Recht und Rechtsbegriffe.
Wenn du behauptest, das Völkerrecht sei damals ein anderes gewesen, dann musst du das schon begründen und beweisen. Seit 1945 und spätestens mit der Gründung der UN gilt, dass mittels Aggression erworbenes Gebiet unrechtmäßig erworben ist. Was lässt dich schließen, dass der Teilungsplan völkerrechtliche Relevanz besitzt? Warum wären die dort definierten Grenzen irgendwie völkerrechtlich bindend? Wenn ich dir die Frage gleich beantworten darf: Sie sind es nicht. Der Teilungsbeschluss erfolgte durch die UN-Vollversammlung und die schreibt kein Völkerrecht. Grüße--Au-hilb 11:12, 7. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Wie ich schon schrieb: Du möchtest Jordanien verwerfliches, Israel aber moralisch einwandfreies Verhalten zuschreiben. Das ist keine neutrale Beschreibung, deshalb gehört das nicht hierher. Das ist mein Argument. Besser ist, zu beschreiben, was passiert ist, und die Wertung wegzulassen, auch die unterschwellige. --Wikipeder 11:55, 7. Feb. 2007 (CET)Beantworten
@Au-hilb:Überleg Dir einfach mal, warum - unter der Voraussetzung "keine fremde Gebietshoheit" - Du dann schreibst, daß Jordanien Ostjerusalem annektiert habe (da ist Deine Argumentation nicht konsistent). Und warum sollte denn Israel legitime Rechte an Westjerusalem gehabt haben, wenn es doch nicht zu Israel gehörte? -- W.R./Weiße_Rose Diskussion 17:37, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten
...und auf Argumente und Fragen kommt keine Antwort! -- W.R./Weiße_Rose Diskussion 11:39, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Revert von WR Nr. 2

So ein Quatsch WR. Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, dass Resolutionen der Vollversammlung völkerrechtlich bindend sind! Was soll der Blödsinn? Lies dir mal den en: Artikel durch - nur um ein Beispiel zu nennen. Ich bin kein Jurist und beanspruche nicht die Weisheit mit dem Löffel gefressen zu haben. Aber wenn man, wie du, nicht einmal die primitivsten Kenntnisse hat, noch willens ist, sie sich mal schnell anzulesen, kann man sich auch mal eines Edits enthalten. In dem zitierten Artikel heißt es:

The General Assembly votes on many resolutions brought forth by sponsoring states. These are generally symbolic statements covering an array of world issues. Most General Assembly resolutions, while symbolic of the sense of the international community, are not enforceable as a legal or practical matter as the General Assembly lacks enforcement powers with respect to most issues.

Im Deutschen Artikel heißt es:

Im Gegensatz zu Resolutionen des UN-Sicherheitsrats sind jene der UN-Generalversammlung völkerrechtlich nicht bindend, können jedoch dadurch [höchstens] politisches Gewicht haben, dass sie einen Entschluss einer Mehrheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen darstellen.

Im englischen Artikel zum Teilungsplan heißt es:

The UN General Assembly made a non-binding recommendation for a three-way partition[6] of Palestine into a Jewish State, an Arab State and a small internationally administered zone including the religiously significant towns Jerusalem and Bethlehem.

Einfach mal lesen! Wie wär das? Worum geht es denn in dem Abschnitt über den Rechtlichen Status Jerusalems denn bitte, wenn nicht darüber, WEM es gehört - ergo wer der Souverän über es ist, wer es zu seiner Hauptstadt gemacht hat, etc.? Willst du mich verarschen?--Au-hilb 09:25, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten

"Im Gegensatz zu Resolutionen des UN-Sicherheitsrats sind jene der UN-Generalversammlung völkerrechtlich nicht bindend " - Eben deshalb ist es verfälschend, wenn nur bei einer Resolution hervorgehoben wird, daß sie nicht verbindlich ist. -- W.R./Weiße_Rose Diskussion 10:01, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Du kannst offensichtlich kein Gegenargument bringen. Dass sie nicht bindend sind, ist eine Tatsache, die für das Verständnis des rechtlichen Statūs von enormer Wichtigkeit ist.--Au-hilb 10:21, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Lerne erstmal richtig lesen und gehe auf mein Argument ein, statt Gegenargumente zu fordern. -- W.R./Weiße_Rose Diskussion 11:32, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten
WRs "Argument" ist doch, dass eine von ihm nicht mehr umstrittene Tatsache, nämlich, dass die Resolution 181 völkerrechtlich nicht bindend ist dennoch verfälschend ist, weil es nur bei einer Resolution steht. (1) Etwas was wahr ist, kann nicht verfälschend sein. (2) es geht in dem Abschnitt nur um die Resolution 181, die anderen werden überhaupt nicht behandelt, nur erwähnt. Es ist also irrlevant, dass sie auch nicht völkerrechtlich bindend sind.
was funktionalen Internationalisierung angeht: Das ist so grob falsch, dass man sich nur die Haare raufen kann - wie jeder selbst in einschlägigen Büchern nachsehen kann. 1947 ging es um eine Internationalisierung - d.h. um die Souveränität einer völkerrechtlichen Organisation, der UNO, über Jerusalem. Die war nicht nur funktionell, sondern tatsächlich. Es ging um einen corpus seperatum - mit festgelegtem Land, eigener spezieller "Nationalität", etc.. Eine funktionale Internationalisierung war allenfalls ein schwedischer Vorschlag - ich glaube von 1949. Ich muss mich schon wundern, wie hier, ohne irgendeine Quelle zu nennen, so etwas behauptet werden kann.
Auch, dass dieser Absatz entfernt wurde, ist vollkommen widersinnig:
Außer den Juden hat in der Geschichte keine andere Nation und kein anderer Staat, der politische Souverenität über die Region hatte, Jerusalem zur Hauptstadt gemacht. Die Reiche der Araber und Mamluken wurden von Damaskus aus regiert, die Türken residierten in Konstantinopel. Keines dieser Reiche gab Jerusalem den Status einer Bezirkshauptstadt. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Jerusalem, wie ganz Palästina britisches Mandat.
Dass dies nichts in dem Abschnitt zu suchen hat, ist lächerlich. Dass es den Abschnitt gibt, liegt allein in dem Streit um die Hauptstadtsfrage begründet. Es geht um Souveränität, angebliche oder tatsächliche Annexion (was damit verbunden ist), Okkupation, und wer überhaupt Jerusalem zu seiner Hauptstadt machen konnte. Es ist auch wichtig zu wissen, wer vor den Briten Souverän war, das heißt, was der rechtliche Status vor dem 1. Weltkrieg war. Wer wollte das bestreiten? --Au-hilb 15:27, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Was die Faktizität des Abschnittes anbelangt. Da braucht man auch nur ne Sekunde googeln. Dann kommt man auf [11] wo wäre da Jerusalem Hauptstadt eines arabischen oder osmanishcen Reiches gewesen? Nowhere--Au-hilb 15:46, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten
en.wiki ist keine zulässige Quelle! ... siehe Wikipedia:Quellenangaben - Sven-steffen arndt 23:24, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten
SS A: ich finde es mehr als komisch, dass ein Absatz der Jahr und Tag in dem Artikel steht auf einmal eine Quelle braucht, nur weil ein Benutzer wie WR irgendwas gegen den Absatz hat. Dabei wurde NICHTS angeführt um Zweifel an den Aussagen des Absatzes zu wecken. Dass keines dieser Reiche Jerusalem zu seiner Hauptstadt gemacht hat, dürfte doch jedem klar sein. Für das absurde Gegenteil bräuchte es eine Quelle. --Au-hilb 05:51, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Nö, ich zum Beispiel habe von der älteren Geschichte dieser Region keine Ahnung, und finde es prinzipiell nicht falsch, in dieser Sache nach einer Quelle zu verlangen. MfG Siebenneunzig chat 08:29, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten
sehe ich genauso ... denn wer garantiert mir denn die Richtigkeit der Aussage? - nur weil sie hier ewig stand, muss sie nicht richtig sein - Sven-steffen arndt 11:11, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten
So lange steht der Abschnitt noch nicht einmal drin. Er ist weniger deshalb problematisch, weil er nicht belegt ist, sondern weil er in diesen Teil zum Rechtsstatus Jerusalems nicht hineingehört und POV ist. Inwieweit Jerusalem früher Hauptstadtfunktionen hatte, spielt für den heutigen völkerrechtlichen Status keine Rolle. Sicher kann man irgendwo im Rahmen der Geschichte Jerusalems darstellen, welche Funktion Jerusalem in vergangenen Zeiten hatte, aber an dieser Stelle soll er die bestehende argumentative Lücke in der israelischen Rechtsposition füllen und den Anspruch Jerusalems auf ganz Jerusalem gegen das Völkerrecht und die Rechtsauffassung der Staatengemeinschaft begründen. Wegen dieser POV-Funktion des Anschnitts habe ich diesen gelöscht. -- W.R./Weiße_Rose Diskussion 13:37, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Hinsichtlich funktionaler Internationalisierung hat Au-hilb recht. Ich habe das deshalb korrigiert. -- W.R./Weiße_Rose Diskussion 18:28, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten

bei "Resolution 181" hast du gerade das "181" gelöscht - Absicht oder Versehen? -- Sven-steffen arndt 18:33, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Habe das versehentlich zusammen mit einer ursprünglich geplanten Einfügung gelöscht. -- W.R./Weiße_Rose Diskussion 18:47, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ansprüche

Ich finde, der Artikel sollte schon die israelischen und arabischen Ansprüche auf Jerusalem darstellen und ich finde, ein eigener Abschnitt wäre dazu hilfreich. Die immer wieder gleichen Argumente (Israel: historisches Recht, nie Hauptstadt eines anderen Staates, in der Bibel als ewiges Erbe versprochen; arabische Seite: drittheiligste Stadt, Himmelfahrt Mohammeds etc.) kommen ja in den Selbstdarstellungen beider Kontrahenten immer wieder vor. Das ein wenig zu beleuchten wäre für den Leser schon interessant. HeikoEvermann 21:34, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten

David

Der Abschnitt zum rechtlichen Status, wurde vor einiger Zeit in den Artikel eingefügt, weil sich ein Streit über die Hauptstadtfrage entzündete. Natürlich ist relevant, welche Staaten vor den Briten Souveränität über Jerusalem hatten, natürlich ist auch relevant, welche rechtliche Rolle Jerusalem vor dem britischen Mandat hatte. War es Hauptstadt, war es Bezirkshauptstadt, etc... Reverts können schon ausführlicher begründet werden, als durch einen dahingeworfenen Satz in der Änderungszeile. Bitteschön! Dass es seine inhaltliche Berechtigung hat, dürfte doch offensichtlich sein. Warum es POV sei, hast du noch nicht begründet, Weiße Rose--Hoheit (¿!) 17:30, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Für den heutigen (!) rechtlichen Status ist es irrelevant, was König David getan hat und ob in vergangenen Zeiten Jerusalaem Hauptstadtfunktionen hatte. Das sind historische Tatsachen, die im Rahmen der Geschichte Jerusalems dargestellt werden können. Im Abschnitt zum rechtlichen Status sollen sie den Anspruch Israels auf Jerusalem als Hauptstadt untermauern und sind deshalb POV. Dementsprechend stammen die Ausführungen auch von einschlägigen Internetseiten. Völkerrechtlich ist das jedoch alles ohne Belang. Auch die Hinweise, daß Resolutionen der Generalversammlung rechtlich nicht verbindlich sind, müssen neutral formuliert werde. -- W.R./Weiße_Rose Diskussion 17:41, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten
POV sehe ich in dem Abschnitt über David etc. nicht, Relevanz allerdings auch nicht. Weder der israelische Staat noch die palästinensische Autonomiebehörde geben sich der Wahnvorstellung hin, rechtliche Ansprüche auf Jerusalem könnten mit Konstruktionen Jahrhunderte und Jahrtausende alter Vorrechte begründet werden. Das findet sich in seiner Realitätsferne allenfalls in religiösen Kreisen und propagandistisch zur Bedienung der entsprechenden Klientel, aber nicht in tatsächlichem (quasi-)staatlichem Handeln. --Wikipeder 17:51, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Ich sehe gerade, dass hierüber schonmal gestritten wurde. Eine Quelle wurde ja jetzt genannt. Damit ist die Löschung unbegründet. Was habe ich mir unter "einschlägig" vorzustellen? Fälschen die Zionisten die Geschichte oder was? Für so einen Vorwurf müsstest du schon Belege bieten.
Es geht, um es noch einmal zu sagen, in dem Absatz nicht um Geschichte, sondern um den rechtlichen Status Jerusalems. Jerusalem existiert aber nicht erst seit gestern, warum sollte man also den Absatz auf den rechtlichen Status von heute beschränken? In der Tat passiert das auch nicht und die Überschrift des Absatzes schließt auch nicht das Wort "heute" mit ein. Es ist etwa auch die Rede von der uralten Teilungsresolution. Warum ist davon die Rede? Sie erlangte ja nie Rechtskraft und heute kräht kein Hahn mehr danach. Zudem: Bestimmte historische rechtliche Sachverhalte sind auch heute noch von Relevanz für die rechtliche Beurteilung von Jerusalems Status. Schon allein die von dir angebrachte Tatsache, dass die Israelis diese historischen rechtlichen Gegebenheiten als Argument benutzen, spricht ja nicht für die Löschung des Absatzes sondern gerade für seine Einfügung.
Das mit dem völkerrechtlich nicht-bindend ist nun wirklich der Witz, WR. Das ist eine ungeheuer wichtige Information zur Einschätzung der Bedeutung der Resolutionen! Es geht um Tatsachen, das ist doch kein point-of-view, sondern unumstrittenes Faktum!
Man sieht schon, dass deine Argumente hier vorgeschoben sind, allenfalls hättest du das ganze nicht gelöscht sondern unter Geschichte verschoben. Du versucht nur, deinen POV zu drücken, andernfalls hättest du die Tatsache, dass sie nicht völkerrechtlich bindend sind auch "neutral formulier"en können. --Hoheit (¿!) 17:54, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten
@Wikipeder: Die Argumentation von Hoheit zeigt, daß die historischen Konstruktionen tatsächlich eine Rolle spielen und hier auch übernommen werden sollen, um den Anspruch Israels auf Jerusalem zu stützen. Hoheit hat ja auch die Quelle genannt (bloß nicht hinzugfeügt, daß es die Argumentation einer der Streitparteien ist.
@Hoheit: Für die staatliche Zugehörigkeit ist das Mandat, der Teilungsplan und die Gründung Israels relevant. Im Teilungsplan geht es zudem ganz konkret um Jerusalem. Die Geschichte vor dem Mandat ist hier nicht von Bedeutung (es sein denn, man will die rechtliche Legitimation des Mandats anzweifeln). -- W.R./Weiße_Rose Diskussion 18:03, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten
  1. Zum Teilungsplan und zu den versuchen, Jeruslaem (wieder) zu internationalisieren, wird bereits ausgeführt, daß diese Pläne gescheitert sind. Weitere, zudem mehrmalige Hinweise auf die fehlende verbindlichkeit dieen nur dem erstrebten POV.
  2. Was rechtlich relevant ist, sollte der Fachliteratur und nicht den Publikationen der Stritparteien entnommen werden.
  3. Du schreibst: "Schon allein die von dir angebrachte Tatsache, dass die Israelis diese historischen rechtlichen Gegebenheiten als Argument benutzen, spricht ja nicht für die Löschung des Absatzes sondern gerade für seine Einfügung." Die Tatsache, daß solche Argumente benutzt werden, spricht nur dafür, darauf hinzuweisen, daß sie benutzt werden, sie sich aber nicht zu eigen zu machen. Sie können also weiter unten unter Hinweis auf die israelische Positionen genannt werden. Zu mehr taugt auch die Quelle nicht. -- W.R./Weiße_Rose Diskussion 18:33, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten
  1. Man muss schon auch schreiben, weshalb sie gescheitert sind, nämlich weil sie mangels völkerrechtlicher Verbindlichkeit keine Wirkung entfalten konnten.
  2. (1) ist es historisch relevant (2) ist es faktisch relevant. (3) Wie sollte die Position einer der beiden Streitparteien nicht rechtlich relevant sein? Wenn bestimmte rechtliche Positionen nicht beansprucht werden, werden sie auch nicht relevant werden. Israel beispielsweise könnte in gewisser Weise aus dem Völkerbundsmandat rechtliche Ansprüche auf Jordanien ableiten, tut es aber nicht, deshalb haben bestimmte Tatsachen wie, dass das Mandat unter "Palästina" auch Jordanien verstand, heute keine rechtliche Relevanz mehr besitzen. Hier sieht der Fall jedoch eindeutig anders aus.
  3. Der Abschnitt macht sich nichts zu eigen sondern referiert nur geschichtliche und rechtliche Tatsachen. Daneben wird erwähnt dass eine Sache diese Tatsachen für seine Argumentation benutzt. Das ist vollkommen NPOV.--Hoheit (¿!) 19:09, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Die Internationalisierung ist nicht mangels rechtlicher Verbindlichkeit der Resolutionen gescheitert. Diese hätten ebenso scheitern können, wenn es dazu rechtlich verbindliche Resolutionen gegeben hätte. Dann wäre allerdings der jetzige Zustand anders zu bewerten.
Für die rechtliche Frage ist die Referierung der Geschichte irrelevant. Daß Israel rechtliche Ansprüche auf Jordanien herleiten könnte, ist Unsinn (widerspricht im übrigen der Argumentation hinsichtlich Jerusalem, wo ja gerade betont, daß das Mandat erloschen sei.)
Diese "Tatsachen" werden im Hinblick auf den rechtlichen Status gemacht. Damit wird behauptet, aus der Geschichte vor dem Mandat ließe sich ein Anspruch Israels ableiten. Das so darstellen ist POV in Reinkultur. -- W.R./Weiße_Rose Diskussion 19:33, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Die Frage der Hauptstadtfunktion Jerusalems ist zudem nicht die zentrale Frage des rechtlichen Status Jerusalems; hier geht es primär darum, wem Jerusalem gehören soll. Auch deshalb ist in diesem Zusammenhang die Geschichte Jerusalems als Hauptstadt irrelevant. Der Staat, dem Jerusaelm rechtmäßig gehört, kann die Stadt auch zu ihrer Hauptstadt machen. Die Frage der Hausptstadt spielt nur deshalb eine Rolle, weil die Zugehörigkeit Jerusalems umstritten ist und Israel auch den annektierten Ostteil zur Hauptstadt gemacht hat. -- W.R./Weiße_Rose Diskussion 19:50, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Es ist müsig darüber zu spekulieren, aus welchen Grund die Resolutionen noch hätten scheitern können. Sie scheiterten aber daran, dass sie nicht gegen den Willen der beteiligten Parteien durchsetzbar waren, weil sie eben nicht bindend waren. Das sind entscheidende Informationen für den Leser des Artikels. Ich versteh ehrlich gesagt gar nicht, warum du dich dagegen sträubst das auch so darzustellen. Aus welchem Grund hätten sie sonst scheitern können?
Lassen wir mal die Jordanienfrage außen vor. Bleibt das Argument: Wie sollte die Position einer der beiden Streitparteien nicht rechtlich relevant sein? Wenn bestimmte rechtliche Positionen nicht beansprucht werden, werden sie auch nicht relevant werden. Umgekehrt aber schon, selbstverständlich.
A) Warum setzt du Tatsachen in ""? B)Es wird nirgendwo behauptet, aus der Geschichte vor dem Mandat ließe sich ein Anspruch ableiten. Folgendes Passiert: (1) Es wird der rechtliche Status Jerusalems referiert. Dazu gehört: (a) zu welchem Souverän es gehörte, (und später dann: gehört) (b) welchen Status die Stadt innehatte (und später: hat), ergo: war es Hauptstadt oder nicht, konnte es als Hauptstadt beansprucht werden oder nicht. (2) Es wird erwähnt, dass eine der Parteien aus den geschichtlichen, rechtlichen, wenngleich in der Vergangenheit liegenden, Realitäten auch heute noch einen Anspruch ableitet. Wo liest du denn bitte heraus, dass der Artikel Stellung bezieht? Das passiert doch nirgendwo!
Dein letzter Punkt ist eigentlich schon beantwortet aber ich wiederhol mich nochmal. Natürlich hat die Hauptstadtfrage auch mit dem rechtlichen Status der Stadt zu tun. Es gibt normale Städte: rechtlicher Status der Stadt: normal. Es gibt Hauptstädte: rechtlicher Status der Stadt: Hauptstadt. Es geht sicherlich wie du schreibst primär darum, wem die Stadt gehören soll, aber auch welchen Status sie inne hatte und hat.--Hoheit (¿!) 22:16, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Es geht in diesem Abschnitt um den heutigen rechtlichen Status Jerusalem. Das hat mit König David nichts zu tun. Oder wo in der völkerrechtlichen Fachliteratur ist eine solche Argumentation zu finden? Sie wäre auch höchst irrational und anachronistisch. Das betrifft auch spätere Zeiten. Erst ab dem Mandat ist die Entwicklung relevant. Es gibt im Artikel auch einen Abschnitt zur Geschichte, wo geschildert werden kann, wann Jerusalem Hauptstadt war. Dort steht überflüssigerweise auch noch einiges zum heutigen rechtlichen Status und sollte gelöscht werden. Die Internetseite eines der Streitparteien ist keine verläßliche Quelle für eine NPOV-Darstellung, sondern eignet sich ausschließlich dafür, den Standpunkt dieser Partei darzustellen. -- W.R./Weiße_Rose Diskussion 22:39, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Rechtlicher Status

Ich stelle fest, eine Begründung für die Löschung der Erklärung, was die Resolutionen für eine Rechtskraft besaßen wird gar nicht mehr gegeben. Ich stelle fest, ein Absatz, für den es eine Quelle gibt und dessen Faktizität nicht angezweifelt wird, wird von WR gelöscht, weil er POV sei, ohne das irgendwie zu begründen. Wie ein Vorredner schon feststellte: Wie kann eine Tatsache unneutral sein? Ich stelle fest, dass nicht auf meine verschiedenen Argumente eingegangen wird. Auf WRs Einwände will ich nochmal ausführlich antworten:

Der Abschnitt stellt nicht nur den heutigen Status dar. Das wird jedem leicht ersichtlich, der sich nur die Jahreszahlen ansieht. Es geht um den Status Jerusalems zu verschiedenen Zeiten und heute.

Davon abgesehen: Natürlich spielt die Vorgeschichte auch für die Fachliteratur eine Rolle. Ich verweise etwa auf: Emmett, C. F. (1996). "The Capital Cities of Jerusalem." Geographical Review 86(2): 233-258:

"In trying to resolve the problem of Jerusalem, several other types of capital roles have been suggested, including a united (undivided) capital, a former capital, an international capital, a joint capital, and a shared capital.(...) In this article I identify Jerusalem's various roles through history (...)".

Er tut das explizit, um den heutigen und zukünftigen Status einschätzen zu können. Emmett ist auch eine weitere Quelle für die Darstellung des geschichtlichen Status von Jerusalem, wie sie in folgendem Absatz erscheint:

"King David of the tribe of Judah was anointed king of Israel in the Judean capital of Hebron in 1055 B.C.E. by elders from all of the tribes of Israel. Once established as king of Israel, David conquered the well-situated and fortified hilltop city of Jebus, or Jerusalem" (...)
"Jerusalem's role has not always been that of a capital. When Palestine came under the control of Muslim Arab conquerors, leaders of the Umayyad Empire, acting from their capital in Damascus, established a provincial capital at Ramla, on the coastal plain, instead of in religiously significant Jerusalem. Ramla served in that capacity from A.D. 716 until the Crusades."

Der Artikel von Cattan, Henry: The Status of Jerusalem under international law and united nations resolutions, in: Journal of Palestine Studies, Bd. 10, Nr. 3 (Frühling, 1981), S. 3-15, beginnt mit den Worten: "Founded by the Canaanites in 1800 B.C. captured by David eight centuries later (...)." Es folgt ein geschichtlicher Abriss über die die verschiedenen Herrscher und welchen Status es innhatte. U.A.: es war eine direkt Konstantinopel unterstellte Einheit während der Türkenherrschaft, es war die Hauptstadt des Königreichs Jerusalem, es hatte keinen besonderen Status unter den muslimischen Herrschern, etc.

Legale, politische und historische Sachlagen sind untrennbar miteinander verbunden. Unter dem Kapitel "SOME LEGAL AND POLITICALL QUESTIONS" Fragt S. Shepard Jones, in: Law and Contemporary Problems, Vol. 33, No. 1, The Middle East Crisis: Test of International Law. (Winter, 1968), pp. 169-182:

"How does the experience of history relate to these questions? (Eine der Fragen war etwa: "Should an international presence be maintained in Jerusalem with functions broader than that of protecting the holy places?") um dann wieder den historischen rechtlichen Status zu referieren:
"In the past 3500 years the city has changed hands more than twenty-five times.38 We can begin with David who about 1000 B.C. captured (...)". Es lassen sich weitere Beispiele finden.

=> es ist für mich eindeutig, dass es sowohl wahr als auch relevant ist, was in dem Artikel steht. POV-Drücker sollten nicht auch noch eine helfende Hand von Admins erhalten.--Hoheit (¿!) 18:00, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

den Vorwurf bitte ich dich wieder zurückzunehmen! ... ich habe einfach den Artikel gesperrt, als ich den Editwar erblickte, wenn ihr euch einig seid, bzw. eine Argumentationskette offensichtlich zu schwach ist, dann kann der Artikel entsprechend geändert werden - Benutzer:sven-steffen arndt 19:23, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Grumpf. Ich werfe dir ja gar keinen Vorsatz vor, aber so ist das für mich doch sehr unbefriedigend. Ich habe schon eine geraume Zeit den Eindruck, dass die Argumentationskette WRs kurz und dünn ist. De facto wird WRs generelles Verhalten unterstützt. Erst mal löschen, irgendwelche Behauptungen aufstellen, nicht auf den anderen eingehen (so mein Eindruck), dann kommt es natürlich zu Editwars, weil von ihm nicht etwa editiert sondern nur revertiert wird (schon oben hab ich den Vorwurf geäußert, dass wenn es ihm um die Sache ginge, er den Absatz ja wohl verschoben hätte). Wenn ihm das mit "nicht völkerrechtlich bindend" nach POV aussieht, hätte er es ja auch umformulieren können. Will er aber gar nicht. Sein Verhalten ist rein destruktiv. Ich wäre sehr erstaunt wenn das nur mein subjektiver Eindruck wäre. Also auch wenn ich dir nicht vorwerfe WR unterstützen zu wollen so bin ich doch irritiert, weil du mE nicht auf die Entstehungsgeschichte dieses Editwars und die beteiligten Personen eingehst.--Hoheit (¿!) 19:44, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
das tut mir leid, aber ich halte mich mit Absicht raus und schaue nur darauf, dass hier kein Editwar entsteht oder gegen WP:KPA verstoßen wird - warten wir doch erstmal die Reaktion WRs ab, denn vielleicht überzeugt ihn ja deine Literatur-Recherche - Benutzer:sven-steffen arndt 19:56, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Im Moment habe ich nicht die Zeit, ausführlich auf alle Punkte ausführlich einzugehen. Vor allem möchte ich mir die angegebene Literatur zunächst einmal besorgen, um nicht nur die hier angegebenen Zitate beurteilen zu müssen. Allerdings sehe ich keine neuen Argumente für die Aufnahme bestimmter "Tatsachen" in den diskutierten Abschnitt.

  • Zur Frage der Verbindlichkeit der Resolutionen: Wie schon angeführt, steht bereits im Text, daß die Pläne einer Internationalisierung gescheitert sind. Außerdem habe ich eine Fußnote zur Frage der Verbindlichkeit aufgenommen, wo dann auch erklärt wird, warum die Verbindlichkeit nicht besteht.
  • Der Vorredner, der keinen POV erkennen wollte (Wikipeder), hat jedoch im Abschnitt zur Geschichte keine Relevanz für dieses Kapitel zum rechtlichen Status Jerusalems sehen können: "POV sehe ich in dem Abschnitt über David etc. nicht, Relevanz allerdings auch nicht." Dieses Urteil zeigt, daß er die Bedeutung solcher anachronistischen Begründungen mit der Geschichte unterschätzt: "Weder der israelische Staat noch die palästinensische Autonomiebehörde geben sich der Wahnvorstellung hin, rechtliche Ansprüche auf Jerusalem könnten mit Konstruktionen Jahrhunderte und Jahrtausende alter Vorrechte begründet werden. Das findet sich in seiner Realitätsferne allenfalls in religiösen Kreisen und propagandistisch zur Bedienung der entsprechenden Klientel, aber nicht in tatsächlichem (quasi-)staatlichem Handeln." Die von Hoheit angegebene Quelle und sein Versuch, diese "Tatsachen" in diesem Abschnitt zu verankern, zeigt aber gerade die Bedeutung dieser verqueren Argumentation. Die Tatsache, daß gerade an dieser Stelle die angegebenen historischen "Tatsachen" als bloße Tatsachen verkauft werden sollen, statt anzugeben, daß es sich um interessenorientierte Argumente handelt, die den Anspruch Israels auf Jerusalem stützen sollen, ist der Versuch, mittels der Geschichte POV unterzubringen. Andernfalls könnten diese Aussagen, soweit sie historisch unstrittig sind, auch an anderer Stelle erwähnt werden.
  • Hoheit schreibt: "Der Abschnitt stellt nicht nur den heutigen Status dar." Soweit das tatsächlich der Fall ist, ist das ein Fehler. Die Überschrift "Rechtlicher Status Jerusalems" bedeutet vom Wortlaut her den heutigen Status Jerusalems. Ansonsten müßte die Überschrift anders lautet, z.B. Der rechtliche Status in der Geschichte oder Der rechtliche Status historisch gesehen. Zudem gibt es im Artikel auch noch den Abschnitt zur "Geschichte" mit einem Kapitel "Jüngere Entwicklungen und derzeitiger Status", der inzwischen weitgehend redundant ist. Auch die Entstehungsgeschichte spricht für dafür, daß der Abschnitt zum rechtlichen Status Jerusalems sich auf den heutigen Status bezieht. Er entstand nämlich als Kompromiß im Streit um den Einleitungssatz, in dem bloß erwähnt wird, daß Jerusalem die Hausptstadt Israels ist, aber verschwiegen wird, daß dieser Anspruch Israels von den Vereinten Nationen und der Staatengemeinschaft abgelehnt wird und vom Sicherheitsrat als völkerrechtswidrig verurteilt wurde. In der französischen Wikipedia ist dagegen neutral zu lesen: „L'État d'Israël a proclamé Jérusalem unifiée comme étant sa «capitale éternelle». Cette désignation n'est pas reconnue par la communauté internationale. Jérusalem-Est est également revendiquée comme capitale d'un éventuel futur État palestinien.“ Also keine Übernahme der israelischen Position, Jerusalem sei Hauptstadt Israels. In der englischen Wikipedia ist immerhin eine Fußnote angebracht, in der u.a. ausgeführt wird: "The United Nations and most countries do not recognize Jerusalem as Israel's capital, arguing that the final status of Jerusalem is pending future negotiations between Israel and the Palestinian Authority. Most countries maintain their embassies in Tel Aviv." Außerdem gibt es noch einen Artikel en:Positions on Jerusalem. Interessanterweise sind dort unter der israelischen Position gerade die von Hoheit angeführten Tatsachen ausfgeführt, die er hier als neutrale Tatsachen anpreist.
  • Hoheit gibt als Quelle für die angeführten historischen "Tatsachen" eine Internetseite des israelischen Außenministeriums an, nicht gerade eine Quelle, die man als neutral und für eine neutrale Darstellung vertrauenswürdig einstufen kann. Ähnliche, zum Teil gleichlautende Begründungen finden sich auch unter: [12]. Die israelische Botschaft in Deutschland zitierte hieraus in den letzten Wochen in ihrem Newsletter „Behauptungen und Tatsachen“ über Jerusalem.
  • Zur Literatur:
    • Der Aufsatz über „The Capital Cities of Jerusalem.“ ist offensichtlich ein geographischer. Dafür spricht nicht nur die Zeitschrift „Geographical Review“ sondern auch der angegebene Inhalt. Es geht wohl um Typen von Hauptstädten in der Geschichte und als denkbare Möglichkeiten. Eine juristische Argumentation, die für den rechtlichen Status allein maßgeblich ist, ist das jedenfalls nicht. Man kann also nur sagen: Thema verfehlt!
    • Das Zitat von Emmett bringt zum heutigen rechtlichen Status Jerusalems (und dessen möglicher Herleitung) ebenfalls nichts. Als historische Tatsachen kann das gerne unter Angabe der Quelle in den Abschnitt zur Geschichte eingebaut werden.
    • Der Aufsatz "The Status of Jerusalem under international law and united nations resolutions" behandelt dem Titel nach den heutigen rechtlichen Status. Daß es hier auch einen historischen Abriß gibt, ist für solche Arbeiten durchaus üblich, bedeutet aber nicht, daß die vorgetragene Geschichte eine Rolle für die juristische Argumentation spielt. Wenn doch, müßte das noch nachgewiesen werden.
    • Im Aufsatz "SOME LEGAL AND POLITICALL QUESTIONS" geht es vermutlich um Lösungsmöglichkeiten. Bei solchen Überlegungen müssen natürlich historische und politische Umstände berücksichtigt werden, allein schon deshalb, weil sie im Denken der Konfliktparteien eine wichtige Rolle spielen.
  • Ich verlange nicht, daß historische Tatsachen zur Funktion Jerusalems als Hauptstadt nicht erwähnt werden dürfen. Diese gehören aber nicht in das Kapitel zum rechtlichen Status und dürfen natürlich auch nicht so abgefaßt werden, daß sie Jerusalem als Hauptstadt Israels propagieren.
  • Das jetzige Kapitel sollte reduziert werden auf die entscheidenden Aussagen zum Status Jerusalems wie ich sie oben aus französischer und englischer Wikipedia zitiert habe. Er ist bloß so sehr aufgebläht worden, damit die entscheidenden Aussagen zum aktuellen Status in der Geschichte des Rechtsstatus untergehen. Als historischer Artikel ist das Kapitel gut geeignet, aber nicht, um den aktuellen Status zu skizzieren. Vor allem ist dieses Kapitel nicht noch weiter auszubauen, bis am Ende eine Doppelung des Geschichtskapitels entstanden ist.

Die Argumentation von Hoheit war hier schon besser und nicht immer ganz so offensichtlich POV. Der Text, den er jetzt vorschlagt - und dem von ihm bereits eingefügten Text im Sommer des letzten Jahres entspricht, ist nicht nur POV, sondern auch, hier hat Wikipeder recht, nicht relevant. (nicht signierter Beitrag von WR (Diskussion | Beiträge) Benutzer:sven-steffen arndt 12:52, 16. Mär. 2007 (CET))Beantworten

Im Moment habe ich nicht die Zeit, ausführlich auf alle Punkte ausführlich einzugehen. Vor allem möchte ich mir die angegebene Literatur zunächst einmal besorgen, um nicht nur die hier angegebenen Zitate beurteilen zu müssen. Allerdings sehe ich keine neuen Argumente für die Aufnahme bestimmter "Tatsachen" in den diskutierten Abschnitt.

Ich hab dich schon mal gefragt, weshalb du Tatsachen in "" setzt. Hast du dafür gute Gründe oder ist das nur Polemik?
  • Zur Frage der Verbindlichkeit der Resolutionen: Wie schon angeführt, steht bereits im Text, daß die Pläne einer Internationalisierung gescheitert sind. Außerdem habe ich eine Fußnote zur Frage der Verbindlichkeit aufgenommen, wo dann auch erklärt wird, warum die Verbindlichkeit nicht besteht.
Wie schon einmal geschrieben. Das Warum ist entscheidend! Wir schreiben ja auch nicht: "Wenn wir einen Gegenstand von einem Turm fallen lassen fällt er nach unten." sondern wir schreiben: "Wenn wir einen Gegenstand von einem Turm fallen lassen fällt er nach unten, weil ihn die Erde anzieht." Ich verstehe überhaupt nicht was dein Problem mit einer Spezifizierung ist? Es ist doch klar, dass das der Leser wissen muss.
  • Der Vorredner, der keinen POV erkennen wollte (Wikipeder), hat jedoch im Abschnitt zur Geschichte keine Relevanz für dieses Kapitel zum rechtlichen Status Jerusalems sehen können: "POV sehe ich in dem Abschnitt über David etc. nicht, Relevanz allerdings auch nicht." Dieses Urteil zeigt, daß er die Bedeutung solcher anachronistischen Begründungen mit der Geschichte unterschätzt: "Weder der israelische Staat noch die palästinensische Autonomiebehörde geben sich der Wahnvorstellung hin, rechtliche Ansprüche auf Jerusalem könnten mit Konstruktionen Jahrhunderte und Jahrtausende alter Vorrechte begründet werden. Das findet sich in seiner Realitätsferne allenfalls in religiösen Kreisen und propagandistisch zur Bedienung der entsprechenden Klientel, aber nicht in tatsächlichem (quasi-)staatlichem Handeln." Die von Hoheit angegebene Quelle und sein Versuch, diese "Tatsachen" in diesem Abschnitt zu verankern, zeigt aber gerade die Bedeutung dieser verqueren Argumentation. Die Tatsache, daß gerade an dieser Stelle die angegebenen historischen "Tatsachen" als bloße Tatsachen verkauft werden sollen, statt anzugeben, daß es sich um interessenorientierte Argumente handelt, die den Anspruch Israels auf Jerusalem stützen sollen, ist der Versuch, mittels der Geschichte POV unterzubringen. Andernfalls könnten diese Aussagen, soweit sie historisch unstrittig sind, auch an anderer Stelle erwähnt werden.
Auch hier wiederhole ich mich: Wir machen ersteinmal zwei verschiedene Dinge. (1) Wir referieren Tatsachen, weil sie unter das Kapitel gehören. (2) Wir referieren heutige - nenne es anmaßend nenne es absurd oder anachronistisch - de facto geschlossene Schlüsse daraus. Die Tatsache, dass diese Schlüsse gezogen werden allein macht das Thema schon bedeutend, wie du ja selbst zugibst: "Bedeutung dieser verqueren Argumentation". Wenn du also die Bedeutung zugibst: Warum sollte sie nicht in entsprechender Form auch im Artikel stehen? Das ist doch ein Widerspruch! Wenn dir die Form nicht passt, dann ändere die Form und lösche nicht einfach. Daneben haben diese Tatsachen Bedeutung, weil auch unabhängige Autoren die geschichtliche Situation für legal, politisch, oder prognostisch bedeutsam halten, wie die von mir zitierten Quellen zum Ausdruck bringen.
  • Hoheit schreibt: "Der Abschnitt stellt nicht nur den heutigen Status dar." Soweit das tatsächlich der Fall ist, ist das ein Fehler. Die Überschrift "Rechtlicher Status Jerusalems" bedeutet vom Wortlaut her den heutigen Status Jerusalems. Ansonsten müßte die Überschrift anders lautet, z.B. Der rechtliche Status in der Geschichte oder Der rechtliche Status historisch gesehen.
Warum wird dann eine gescheiterte Resolution sehr ausführlich beschrieben, wenn doch nur der heutige Status beschrieben werden soll. Ginge es darum, welche faktische oder auch legale Wirkungskraft die Resolution heute noch hat, müsste der Abschnitt auch gelöscht werden.

Zudem gibt es im Artikel auch noch den Abschnitt zur "Geschichte" mit einem Kapitel "Jüngere Entwicklungen und derzeitiger Status", der inzwischen weitgehend redundant ist. Auch die Entstehungsgeschichte spricht für dafür, daß der Abschnitt zum rechtlichen Status Jerusalems sich auf den heutigen Status bezieht. Er entstand nämlich als Kompromiß im Streit um den Einleitungssatz, in dem bloß erwähnt wird, daß Jerusalem die Hausptstadt Israels ist, aber verschwiegen wird, daß dieser Anspruch Israels von den Vereinten Nationen und der Staatengemeinschaft abgelehnt wird und vom Sicherheitsrat als völkerrechtswidrig verurteilt wurde.

Stimmt nicht, was du da über die VN und die Staatengemeinschaft schreibst. Du hast es wohl immer noch nicht kapiert. Was du über Redundanzen schreibst, mag ja richtig sein, dass spricht aber dann eher dafür den heutigen Status aus dem Geschichtsabschnitt zu löschen, als umgekehrt.

In der französischen Wikipedia ist dagegen neutral zu lesen: „L'État d'Israël a proclamé Jérusalem unifiée comme étant sa «capitale éternelle». Cette désignation n'est pas reconnue par la communauté internationale. Jérusalem-Est est également revendiquée comme capitale d'un éventuel futur État palestinien.“ Also keine Übernahme der israelischen Position, Jerusalem sei Hauptstadt Israels. In der englischen Wikipedia ist immerhin eine Fußnote angebracht, in der u.a. ausgeführt wird: "The United Nations and most countries do not recognize Jerusalem as Israel's capital, arguing that the final status of Jerusalem is pending future negotiations between Israel and the Palestinian Authority. Most countries maintain their embassies in Tel Aviv." Außerdem gibt es noch einen Artikel en:Positions on Jerusalem. Interessanterweise sind dort unter der israelischen Position gerade die von Hoheit angeführten Tatsachen ausfgeführt, die er hier als neutrale Tatsachen anpreist.

Die anderssprachigen Wikipedias sind wohl kein Argument (genausowenig wie die Meinungen anderer Benutzer von sich aus ein Argument sind), auch die anderssprachigen Wikipedias können irren.
  • Hoheit gibt als Quelle für die angeführten historischen "Tatsachen" eine Internetseite des israelischen Außenministeriums an, nicht gerade eine Quelle, die man als neutral und für eine neutrale Darstellung vertrauenswürdig einstufen kann. Ähnliche, zum Teil gleichlautende Begründungen finden sich auch unter: [13]. Die israelische Botschaft in Deutschland zitierte hieraus in den letzten Wochen in ihrem Newsletter „Behauptungen und Tatsachen“ über Jerusalem.
Aber auch etwa in der ersten von mir zitierten Quelle. Das unterschlägst du. An der Wahrhaftigkeit der geschichtlichen rechtlichen Darstellung wurden bisher noch keine Zweifel geäußert. Das hat nichts mit Neutralität zu tun. Nicht neutral wäre etwa zu schreiben: "Aus diesen Tatsachen folgt, dass Israel einen Anspruch auf Jerusalem als seine Hauptstadt hat." Sowas stand aber nie in dem Artikel. Die israelische Position wurde sich nicht zu eigen gemacht.
  • Zur Literatur:
    • Der Aufsatz über „The Capital Cities of Jerusalem.“ ist offensichtlich ein geographischer. Dafür spricht nicht nur die Zeitschrift „Geographical Review“ sondern auch der angegebene Inhalt. Es geht wohl um Typen von Hauptstädten in der Geschichte und als denkbare Möglichkeiten. Eine juristische Argumentation, die für den rechtlichen Status allein maßgeblich ist, ist das jedenfalls nicht. Man kann also nur sagen: Thema verfehlt!
Unter Geographie fällt auch im weiteren Sinne die Länderkunde, hier werden auch rechtliche Aspekte bedeutsam. Es handelt sich um eine wissenschaftliche Quelle, was willst du also? Auch z.B. ein Historiker wird dazu in der Lage sein, juristische Gegebenheiten so sie für sein Gebiet von Bedeutung sind zu erfassen und richtig darstellen zu können. Das selbe darf man auch dem Autoren des Artikels zugestehen. Außer natürlich man deckt mittels anderer Fachartikel Fehler bei Emmett auf.
    • Das Zitat von Emmett bringt zum heutigen rechtlichen Status Jerusalems (und dessen möglicher Herleitung) ebenfalls nichts. Als historische Tatsachen kann das gerne unter Angabe der Quelle in den Abschnitt zur Geschichte eingebaut werden.
Wiebitte? Der ganze Artikel behandelt nichts als den rechtlichen Status Jerusalems, in der Vergangenheit, heute sowie daraus abgeleitet die Optionen für die Zukunft. Das Zitat zeigt, dass es (geschichtlich) verschiedene Status gegeben hat und geben kann. Ich zitieren den Abstrakt:
ABSTRACT. Throughout history, Jerusalem's role as a capital has varied. David made it a

compromise capital to appease all of the tribes of Israel. Other conquerors made it a regional capital or, as in the case of the Arabs, a noncapital. More recently, the city has functioned as a peripheral capital, a divided capital, and a forward capital. To overcome its current status as a capital of conflict, proposals have been made to make the city either a united and undivided capital, a shared capital, a former capital, or an international capital. New and creative measures are needed to ensure that Jerusalem can become a capital of peace.

    • Der Aufsatz "The Status of Jerusalem under international law and united nations resolutions" behandelt dem Titel nach den heutigen rechtlichen Status. Daß es hier auch einen historischen Abriß gibt, ist für solche Arbeiten durchaus üblich, bedeutet aber nicht, daß die vorgetragene Geschichte eine Rolle für die juristische Argumentation spielt. Wenn doch, müßte das noch nachgewiesen werden.
Warum sollten wir nicht das selbe machen, wie andere Darstellungen auch? Warum sollte ein historischer Abriss gegeben werden, wenn er nicht relevant ist? Zumal in einem um Knappheit bemühten Zeitschriftenaufsatz.
    • Im Aufsatz "SOME LEGAL AND POLITICALL QUESTIONS" geht es vermutlich um Lösungsmöglichkeiten. Bei solchen Überlegungen müssen natürlich historische und politische Umstände berücksichtigt werden, allein schon deshalb, weil sie im Denken der Konfliktparteien eine wichtige Rolle spielen.
Genau! Und genau deshalb hat das ganze unter anderen Gründen Bedeutung und Relevanz. Ich danke dir, das festgestellt zu haben.
  • Ich verlange nicht, daß historische Tatsachen zur Funktion Jerusalems als Hauptstadt nicht erwähnt werden dürfen. Diese gehören aber nicht in das Kapitel zum rechtlichen Status und dürfen natürlich auch nicht so abgefaßt werden, daß sie Jerusalem als Hauptstadt Israels propagieren.

Tun sie doch gar nicht. Wenn irgendwas nicht passt, dann formuliere es um anstatt radikal zu löschen.

  • Das jetzige Kapitel sollte reduziert werden auf die entscheidenden Aussagen zum Status Jerusalems wie ich sie oben aus französischer und englischer Wikipedia zitiert habe. Er ist bloß so sehr aufgebläht worden, damit die entscheidenden Aussagen zum aktuellen Status in der Geschichte des Rechtsstatus untergehen. Als historischer Artikel ist das Kapitel gut geeignet, aber nicht, um den aktuellen Status zu skizzieren. Vor allem ist dieses Kapitel nicht noch weiter auszubauen, bis am Ende eine Doppelung des Geschichtskapitels entstanden ist.
Es ist eine absurde Handlung, geschichtliche und rechtliche und andere Aspekte radikal trennen zu wollen, sie beeinflussen sich gegenseitig, und dieser Beeinflussung muss auch in klarer und neutraler Form Rechnung getragen werden.

Die Argumentation von Hoheit war hier schon besser und nicht immer ganz so offensichtlich POV. Der Text, den er jetzt vorschlagt - und dem von ihm bereits eingefügten Text im Sommer des letzten Jahres entspricht, ist nicht nur POV, sondern auch, hier hat Wikipeder recht, nicht relevant.(nicht signierter Beitrag von WR (Diskussion | Beiträge) Benutzer:sven-steffen arndt 12:52, 16. Mär. 2007 (CET))Beantworten

Wikipeder und du behaupten das, aber ohne Referenzen zu geben. Die Quellen zeigen, dass sie von Autoren, die über das Thema Hauptstadt schreiben durchaus für relevant gehalten werden, andernfalls würden sie sie nicht in ihre Argumentation einbeziehen.--Hoheit (¿!) 12:49, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ich finde es nicht gut, daß Du in meinen Beitrag schreibst, so daß dieser zerrissen wird und am Ende nicht mehr klar ist, wer diesen geschrieben hat. Ich habe meinen Beitrag deshalb oben wiederhergestellt. In der Sache sehe ich durch Deine Antwort keinen Fortschritt. Die Zitate tragen zum Thema des heutigen rechtlichen Status nichts bei. Was sonst noch in den Aufsätzen steht, hast Du hier nicht zitiert. Vor allem sind diese Zitate nicht einmal Teil des strittigen Textes, der aus einer ganz anderen Quelle stammt als die oben angegebenen Zitate. Wie gesagt, ich werde mir die Aufsätze besorgen, was jedoch einige Zeit dauern wird (es sei denn, Du stellst sie mir zur Verfügung). Wenn König David doch noch eine Rolle für den heutigen rechtlichen Status Jerusalems spielt, wird das ja drinstehen. Deine obigen Zitate belegen das jedoch nicht. Dort wird nur ein Beitrag zur Typologie und zur Rechtsgeschichte geleistet. Soweit es sich um historische Tatsachen handelt, kann das ja im Kapitel zur Geschichte ergänzt werden. -- W.R./Weiße_Rose Diskussion 17:25, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Hier der Text, um den es geht:

  • "König David verlegte im Jahre 1003 v. Chr. die Hauptstadt seines Reiches von Hebron nach Jerusalem. Bis zur Herrschaft der Babylonier blieb die Stadt ca. 400 Jahre unter jüdischer Herrschaft. Auch nach der Rückkehr aus dem babylonischen Exil diente wieder Jerusalem als Hauptstadt der Juden. Die Römer und Byzantiner, sechshundert Jahre die Herrscher über Palästina, machten Caesarea zur Hauptstadt. Die Umayyaden, die Abbasiden und die Fatimiden, die die Region zwischen 638 und 1099 beherrschten, regierten von Damaskus, Bagdad und Kairo aus. Die Hauptstadt des Bezirks, zu dem Jerusalem gehörte, wurde im 8. Jahrhundert Ramia. Die Mamluken (1250-1516) wiederum herrschten von Damaskus, die Türken (1517 - 1917) residierten in Konstantinopel. Keines dieser Reiche gab Jerusalem den Status einer Bezirkshauptstadt oder gar Hauptstadt. Nur zur Zeit der Kreuzritter wurde Jerusalem für kurze Zeit zum politischen Zentrum des Königreichs Jerusalem. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Jerusalem, wie ganz Palästina britisches Mandat, Jerusalem wurde Sitz des Hohen Kommissars und der Mandatsveraltung. Auch hier war Jerusalem aber nicht die Hauptstadt eines souveränen Staates. Der israelische Staat bedient sich noch heute dieser geschichtlich-rechtlicher Tatsachen, um seinen Anspruch auf Jerusalem ideel und rechtlich zu untermauern."

Soweit der Text die Geschichte Jerusalems darstellt, habe ich nichts dagegen, ihn in das Geschichtskapitel zu integrieren. Der Schlußsatz macht klar, welches Ziel (POV) der Abschnitt verfolgt und warum er an den Anfang des Kapitels zum rechtlichen Status Jerusalems gestellt wird ("Der israelische Staat bedient sich noch heute dieser geschichtlich-rechtlicher Tatsachen, um seinen Anspruch auf Jerusalem ideel und rechtlich zu untermauern.") Diesen Hinweis kann man bei der israelischen Position unterbringen. Folgende Sätze gehören meines Erachtens überhaupt nicht in den Artikel, weil diese nur beschreiben, was Jerusalem NICHT war. Sie dienen ausschließlich der Begründung des israelischen Anspruchs über Jerusalem:

  • „Die Umayyaden, die Abbasiden und die Fatimiden, die die Region zwischen 638 und 1099 beherrschten, regierten von Damaskus, Bagdad und Kairo aus. Die Hauptstadt des Bezirks, zu dem Jerusalem gehörte, wurde im 8. Jahrhundert Ramia. Die Mamluken (1250-1516) wiederum herrschten von Damaskus, die Türken (1517 - 1917) residierten in Konstantinopel. Keines dieser Reiche gab Jerusalem den Status einer Bezirkshauptstadt oder gar Hauptstadt.“

-- W.R./Weiße_Rose Diskussion 17:42, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten