Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro


der absatz kritik ist im original auf der online-ausgabe der welt zu finden:

gruß -- guenson disk 10:14, 5. Okt 2006 (CEST)

Verwendung von Wikipediabildern

Hi!

Eine Frage: Wie liegt es rechtlich mit der Verwendung von Bildmaterial, dass auf Wikipedia gespeichert ist? Was ist erlaubt/verboten bzw. gibt es Probleme, wenn man Wiki-Bildmaterial verändert?

Vielen Dank im Voraus

M. Platzer

email entfernt

Die Nutzungsbedingungen stehen beim Bild dabei. Theoretisch sollten für alle Bilder bezüglich Urheberrecht Veränderung, Weiterverbreitung und kommerzielle Nutzung erlaubt sein, gegebenenfalls unter gewissen Bedingungen wie Abdruck der Lizenz und Nennung des Urhebers. Es werden aber viele Bilder hochgeladen und verwendet, die dieses Kriterium nicht erfüllen. Wikipedia kann nicht garantieren, dass die Bilder möglicherweise überhaupt verwendet werden können und nicht z.B. einfach von einer Webseite kopiert wurden. Dazu muss beachtet werden, dass ggfs. vom primären Urheberrecht unabhängige Rechte Dritter wie bei Panoramafreiheit das Urheberrecht am abgebildeten Objekt und bei Personenfotos das Recht am eigenen Bild bestehen, was die Nutzung stark einschränken kann (Fotos von Personen dürfen im Allgemeinen weder verändert, noch in einem anderen Kontext als einem enzyklopädischen verwendet werden). Siehe auch Wikipedia:FAQ Rechtliches --Rtc 18:21, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Quelle: Google

die Lizenzen finde ich seehr merkwuerdig: Bild:Pèso-Helveticã.JPG und Bild:Venedig 9.JPG --Prolineserver 17:22, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Bild:Cancer.jpeg

Irgendwie schaut das alles sehr seltsam aus Bild:Cancer.jpeg Das Bild schaut dem http://www.who-nichtrauchertag.de/html/bob-gross.pdf doch schon sehr ähnlich, das ist aber das Plakat vom Weltnichtrauchertag 2000 [1] und nicht von 1992 wie in der Bildbeschreibung angegeben. Auch die Nutzungshinweise
[2]:"Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Homepage der BfGe - z.B. Fotos, HTML-Seiten, Inhalte - darf in irgendeiner Form ohne Quellenhinweis auf den Herausgeber reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Nachdruck, Vervielfältigung oder Einspeicherung in Medien aller Art, auch auszugsweise, sind nur mit Genehmigung und Nennung der BfGe zulässig."
bzw. in der Bildbeschreibung ist die WHO als Quelle genannt [3]:"The information presented is protected under the Berne Convention for the Protection of Literature and Artistic works, under other international conventions and under national laws on copyright and neighboring rights. Extracts of the information in the web site may be reviewed, reproduced or translated for research or private study but not for sale or for use in conjunction with commercial purposes."
hören sich auch nicht wirklich nach "public domain" an.
Kann da mal einer drüberschauen? --fubar 01:07, 19. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

uebernahme des wikipedia-konzepts fuer andere homepages

hallo, ich moechte wissen inwieweit man das wikipedia-konzept fuer andere homepages uebernehmen kann...?

gruß

spoofer

Das Konzept ist das Wiki und es ist gerade gewünscht, das oft zu verwenden. Die Software ist Mediawiki und steht unter GPL. Also: viel Spass damit! --P.C. 13:32, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Urheberrecht

Ein Freund gibt die zustimmung zur Veröffentlichung eines von ihm erzeigten Bildes(hat alle Rechte). Was ist zur Veröffentichung auf wikipedia erforderlich?

Hilfe:Lizenzierung für Anfänger lesen und beachten. Für technische Details gibt es das Bildertutorial --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:12, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Weiternutzung von Bildern

Hallo liebe Macher von Wikipedia,

anlässlich einer Jubiläumsfeier mit Thema Varieté habe ich im Internet nach historischen Bildern gesucht und bin u.a. auf ihrer homepage fündig geworden. Ich würde die Bilder gerne zur Weiterverarbeitung benutzen. Bitte geben Sie mir Bescheid, ob das in Ordnung ginge.

Mit freundlichen Grüßen,

Yvonne Dieg Dipl. Sozialarbeiterin (FH) Stadtjugendamt Erlangen

Hallo Yvonne,
Grundsätzlich sollen alle Bilder hier auch weiterverwendet werden, daher nennt sich das hier "Freie Enzyklopädie" :). Die genauen Lizenzangaben erfährt man durch einen Klick auf das Bild selbst. Die meisten aktuellen Bilder sind unter GFDL oder Creative Commons lizenziert, ältere Bilder, deren Urheber mehr als 70 Jahre tot ist, sind ohnehin gemeinfrei. --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:01, 30. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Jemand hat heute die Spiele alle aus dem Artikel ausgelagert. Soweit eine gute Sache, nur die Art der Auslagerung macht mir Bauchschmerzen:

Als Kommentar in den neuen Artikeln steht überall nur Eingefügt aus Final Fantasy (Spiel). Sind das jetzt URVs? --dEr devil (dis) 13:30, 1. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Verwendung des Wikipedialogos in der Wikipedia

Ich habe das Bild:Geoportal logo.png erstellt unter Verwendung des geschützen und nmeines Wissens nicht freien Wikipedialogos. Das Logo findet Verwendung auf der Portalseite Geographie. Wie ist dieses Bild zu lizenzieren, damit es in der Wikipedia Verwendung finden kann?. Siehe auch Löschkandidaten --Arcy 14:05, 7. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Wie ist hier zu verfahren? Beispiel Bild:DAF-Technik2.JPG und viele anderem, verwendet in Deutsches Anleger Fernsehen. Meine bisherige Kommunikation mit dem Uploader, s. hier und hier. Ist davon auszugehen, das die Nutzungsrechte der Bilder bei dem Fernsehsender liegen (wahrscheinlich wohl schon), und wie ist dies nachzuweisen/zu dokumentieren und wer kann dies tun? Dankeschön im voraus, --Mdangers 15:32, 9. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

wikipediatexte werden bei ebay als cd verkauft

Unter den titeln siebdruck-lern-cd und siebdruck-cd verkauft ein anbieter den in wikipedia unter dem stichwort siebdruck angezeigten textbeitrag auf cd gebrannt für 10-15 euro das stück. Ist das durch das urheberrecht gesichert oder liegt ein verstoss vor?

Wenn die Lizenzbestimmungen eingehalten sind (Wikipedia:Weiternutzung und Wikipedia:Lizenzbestimmungen), dann ist alles in Ordnung. Die Wikipedia versteht sich als freie Enzyklopädie, deren Inhalte von Dritten (auch kommerziell) weitergenutzt werden dürfen. --h-stt !? 17:26, 12. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Werbetexte

hallo ich habe eine Frage,

wenn Werbeagenturen wie Grey in Wiki vorhanden sind ab wann wird ein Text wegen Werblichkeit herausgenommen.

Besten Gruß, JD (nicht signierter Beitrag von Jayzi (Diskussion | Beiträge) Taxman¿Disk?¡Rate!)

Hallo, zuerst einmal unterschreibe bitte.
2. Werbung ist weder Straftat noch urheberrechtlich bedenklich (sofern sie nicht von einem anderen Autor geklaut ist). Insofern bist Du auf dieser Seite nicht so ganz richtig. Gemäß WP:WWNI können Werbetexte aber einfach entfernt, bzw. rein werblich angelegte Artikel gelöscht werden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:12, 13. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Anwendung der GFDL in Textform

Hi!

Eigentlich dreht sich dieser Post über etwas, das mich im Schwesterprojekt Wikibooks beschäftigt, aber dort sind keine Spezialisten vorhanden, die helfen könnten. Deshalb wird auch auf der Diskussionsseite von Wikibooks:Lizenzbestimmungen hierher verwiesen. Ich hoffe ihr helft mir trotzdem.

Meine Frage: Ich erstelle PDF-Versionen von bereits vorhandenen Artikeln (bzw. Büchern). Ich weiß aber nicht, ob meine Ergebnise ganz lizenzkonform ist. Ich habe versucht, es möglichst gut zu gestalten, bin mir aber nicht sicher, ob alles so richtig ist.

Die Bücher sind:

Man muss sie zum Glück ja nicht ganz lesen um die copyrightrelevanten Texte zu überprüfen. Ich wäre sehr froh wenn mir jemand helfen könnte. Die hier wichtigen Stellen der Bücher, die von der Struktur her ähnlich aufgebaut sind, sind jeweils die Titelseite und Anhang B. Als Stichprobe wäre meiner Meinung nach Philosophieren heißt Sterben lernen am Besten, weil es das Neuste ist und ich sowieso weiß, dass ich in "Klarträumen", meinem Erstlingswerk, noch etwas umstellen muss.

Danke schon im Voraus!

--Zualio 11:19, 20. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Bildrechte Boris Karloff wegen Artikel des Tages am 22.11. 23.11.

Der Excellente Artikel über Boris Karloff ist für Mittwoch 22.11.2006 Donnerstag 23.11. als Artikel des Tages vorgeschlagen und hatte zu diesem Zeitpunkt kein einziges Bild. Das hat bei einigen Benutzer eine Suchaktion nach legal verwendbaren Bildern ausgelöst. Momentan sieht es so aus als gäbe es da zwei Möglichkeiten, allerdings sind wir uns bei den Lizenzen auch nicht so richtig sicher. es handelt sich um [4], dort ist die lizenzangabe leider auf norwegisch un damit für mich leider gleich bahnhof. und um [5], ein foto von einer skulptur bzw. büste mit den gesichtszügen von karloff als monster auf commons (zur Zeit unter Vorbehalt im excellenten Artikel drin). Wäre schön wenn sich da noch schnell jemand einklinken könnte, der in Bildrechten fit ist und das mit den Lizenzen klären. Danke schon mal im Vorraus. Grüße --Vux 18:21, 20. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Norwegisches Bild

Das Norwegische Bild ist einer englischsprachigen Homepage [6] entnommen, die das Foto als Szenenbild des Films Frankenstein von 1931 kennzeichnet, der Regisseur James Whale starb jedoch erst in den 1950er Jahren, also scheint die Verwendung nach unserem Maßstab nicht Okay zu sein.--sуrcro.PEDIA+/- 18:54, 20. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Was hat denn der Regisseuer damit zu tun? Die Frage ist doch, wer der Fotograph war... NO beruft sich schlicht und einfach auf ein "anonymes" Werk und 70 Jahre nach Verøffentlichungsdatum. Diese komische Uebergangsløsung "post mortem" und die Løsung "100 Jahre" jibbets hier næmlich nicht. --Kantor Hæ? +/- 15:10, 21. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
post mortem ist keine komische Übergangslösung - und wenn es ein Szenebild ist, gilt wohl der Regisseur als Urheber, einen Fotografen gibts ja wohl nicht. Die Berufung auf Anonymität ist schlichtweg falsch. --Ralf   15:49, 21. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
"einen Fotografen gibts ja wohl nicht" ... ist nicht der Kameramann der Fotograf? In diesem Fall also Arthur Edeson, der leider erst 1970 starb. --Toon 16:53, 21. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Meist wird der Regisseur als derjenige angesehen, der die meisten schöpferischen Einflüsse hat. Ebenfalls in Betracht kommt ein gemeinsames Urheberrecht mehrerer Personen, dabei gilt dann das Sterbedatum desjenigen, der als letzter starb. Wie man es auch dreht, das geht nach deutschem Recht nicht. --Ralf   17:29, 21. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
In NO muesste sich der Urheber innerhalb der 70 Jahre nach Verøffentlichung schon deutlich ruehren, um seine Ansprueche nicht zu verwirken. Von daher ist die Verwendung in NO - vermutlich - legal. Ich befuerchte allerdings, dass das hier nicht wirklich weiterhilft.... --Kantor Hæ? +/- 23:17, 22. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

"Maskenbild"

Also damit ist das norwegische wohl Foto nicht brauchbar. Was mit dem Foto von der Frankesnstein-Sculptur? Ursprüglich ein Flickr-Foto von [7] ohne genauere Angaben zur Entstehung. Die sieht relativ echt aus, also dicht an dem was Regisseur, Maskenbildner und Schauspieler ursprünglich zusammen entwickelt haben, die Gesichtazüge des Karloff-Monsters sind aber recht deutlich zu erkennen. Gut oder böse, ich hab mich mit dem Datum zum Glück um einen Tag vertan, es geht um den 23.11. das ändert aber nichts an der Grundthematik. --Vux 01:43, 22. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Neben dem oben genannten Regisseur und Karloff gibt die imdb als Haupt-Urheber der Aussehens des Monsters Jack P. Pierce († Juli 1969) (Bio bei imdb) an. Die Maske ist tatsächlich eine ziemlich gute Kopie bzw Nachbau des Orginal-Makeups/Maske, so dass auch ein Foto davon nmM nicht Lizenzkonform in der de.WP verwendet werden kann.--sуrcro.PEDIA+/- 12:00, 22. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Gibts hier denn keinen guten Zeichner, der ein Porträt des Herrn zeichnen kann? --Fb78 13:37, 22. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Schade, dann sollte das Maskenbild wieder aus dem Karloff-Artikel raus. Genügt da eine einfache Entfernung oder ist gleich eine Versionslöschung vonnöten? Bei Versionslöschung sollte das bitte schnell jemand arrangieren, der weiß wie da geht, momentan gibt es nur eine kleine marginale Typoänderung nach meiner Version, bevor der übliche Trollvandalismus losgeht. --Vux 15:28, 22. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Das Bild diente eine ganze Zeit lang als Logo im Portal:Geographie. Es stellte schlicht nur das Wikipedia-Logo, hinterlegt mit einem Globus dar. Administrator Benutzer:Elian meinte das Logo löschen zu müssen mit der Begründung "missbrauch des wikipedia-logos." Inwieweit ist da von einem Missbrauch zu sprechen? Ansonsten bitte ich um die Wiederherstellung des Bildes.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Spezial%3ALog&type=delete&user=&page=Bild%3AGeoportal+logo.png
--Arcy 13:46, 23. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Artikel in der eigenen Internetpräsenz nutzen?

Hi,

ich würde gern einen bezw. 2 Artikel aus Wiki in meinem eigenen Internetauftritt nutzen. Soll heißen, wörtlich kopieren und bei mir einstellen. Wenn ich es richtig verstanden habe geht das und ich üsste nur unter den Artikel folgendes anbringen:

Quelle: wikipedia.org (hier 1 link zu dem Artikel bei wiki und weiter) Nutzung unter GNU-Lizenz für freie Dokumentation ( auch mit einem Link)

Ist das korrekt?

mfg Michi

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen#f.C3.BCr_Artikel // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe (Hilf mit!) 20:54, 23. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Fotorecht und Hausrecht

Wieder einer der schlampigen und fehlerhaften Beiträge von RA Seiler zum Fotorecht: http://www.fotorecht.de/publikationen/konzertfotos-v.html

Der Fotovertrag ist eine AGB und nach dieser zu prüfen (ungemessene Benachteiligung des Fotografen gegeben). Es ist anerkannt, dass auch Presseagenturen sich auf die Pressefreiheit berufen können.

Für die Wikipedia gilt auch hier: ein mittels Sockenpuppe/Pseudonym hochgeladenes Bild ist rechtmäßig; es liegt zwar ein Vertragsbruch vor (ob "Leserfotograf" oder Profi-Fotograf), aber um den Vertragspartner haftbar zu machen, muss dieser greifbar sein. Und gegenüber einem Dritten (Nutzung durch die WMF) kommt durch einen Vertrag keine dingliche Wirkung zustande. Das Recht am eigenen Bild ist bei einem Künstler wie Robbie Williams nicht tangiert, er ist eine absolute Person der Zeitgeschichte --Histo Bibliotheksrecherche 17:34, 24. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Dieser Artikel ist in Aufbau und einzelnen Formulierungen sehr stark an den angegebenen Nature-Artikel angelehnt, sodass man fast von einer Übersetzung sprechen kann – oder nicht nur fast? -- Olaf Studt 10:24, 25. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Die "Magierin"

Habe gerade eine "Magierin" erwischt, die Texte aus der Wikipedia auf ihre eigene Homepage geladen hat, ohne die Herkunft zu nennen. Der Text auf [8] ist ab der Passage "Der Hl. Michael stürzt Satan Altarbild von Johann Michael Rottmayr" fast vollständig identisch mit unserem Artikel Michael (Erzengel). Auch die Textbrüche verraten, dass da offenbar einfach der Quelltext kopiert wurde, ohne die Formatierungen und -Grafikeinbindungen - zu entfernen. Kann sich das mal jemand ansehen?--Dr. Meierhofer 16:04, 25. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Enspel von wikipedia zu waellipedia

Hallo !

Ich würde gerne die schöne Seite "enspel" von Wikipedia zu Waellipedia.de kopieren. Wällipedia ist die freie Enzyklopädie über das Leben im Westerwald.

Wie kann ich das machen ohne das ich irgendwelche Lizenzen verletze?

Wikipedia:Weiternutzung ist genau die richtige Literatur für dich. --Zefram 18:01, 25. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Urheberrechte

Wir bitten um Mitteilung, ob die Verwendung von Fotos aus Wikipediabeiträgen zu gemeinnützigen Zwecken (Herausgabe einer Lehrpfadbroschüre)einer Erlaubis bedarf.

Hierbei sind die Lizenzen der jeweiligen Bilder zu beachten. Eine Erlaubnis ist nicht notwendig, gegebenenfalls aber Namensnennung und Abdruck der GNU-FDL. Hier kann es hilfreich sein, den jeweils betroffenen Urheber direkt anzusprechen. Welche Bilder sollen es sein? --Ralf   11:12, 27. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Ich habe mich gerade durch die Lizensbestimmungen durchgearbeitet um herauszu bekommen was ich beachten muss, aber mir wurde das nicht wirklich klar. Ich möchte gerne Bilder von den Commons und de.wikipedia auf einer Homepage verwenden. Reicht es das ich den Text: Dieses Bild basiert auf dem Bild XYZ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist ABC. in mein Impressum schreibe oder muss ich das unter jedes Bild auf jeder Seite benennen? Gibt es irgendwo eine richtige Anleitung wie ich Bilder verwenden darf? Danke im vorraus und Gruß --Krude 12:40, 29. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Der Staat und die Public Domain

Zur Kenntnis http://archiv.twoday.net/stories/3018048/ --Histo Bibliotheksrecherche 19:25, 3. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

generelle Frage zum deutschen Urheberrecht in Bezug auf "psychologische Tests"

Soweit ich das österreichische, deutsche und schweizerische Urheberrecht verstanden habe, sind "psychologische Tests" im Sinne des § 2/1/7 dUrhG "geschützte Werke", doch zielt man bei wissenschaftlichen Texten auf die sprachliche Schöpfungshöhe ab. Diese sprachliche Schöpfungshöhe ist beispielsweise beim Fagerström-Test nicht erreicht. Hingegen wäre bei einem IQ-Test die Schöpfungshöhe gegeben, zumal die sprachliche Formulierung ja essentiell für die Bewertung des IQ ist. --ErhardRainer Diskussion 22:52, 5. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Wer kopiert hier wen?

Ich habe hier zwei nahezu identische Artikel, bei dem keiner auf den jeweils anderen verweist. Auch wenn ich meinen Verdacht habe, wer hier von wem abgeschrieben hat, so müßte doch zumindest, einer der beiden den anderen als Quelle nennen, damit alles OK ist, oder?

[9]

[10]

Da viele Formulierungen des Textes bereits seit der ersten Version existieren ein klarer Fall für Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:35, 6. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Hi Leute, kann da bitte jemand nachsehen? Den Autor habe ich bereits angesprochen, er reagiert aber nicht. Vielen Dank --Doudo 01:52, 7. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Zitate aus Film-Rezensionen

Interessenten seien noch nachträglich auf die Diskussion unter Portal_Diskussion:Film#Zitate_aus_Rezensionen_und_Urheberrecht hingewiesen, bei der es um die weitverbreitete Praxis geht, wörtliche Zitate aus Rezensionen unkommentiert in Artikel zu stellen. grüße, Hoch auf einem Baum 16:00, 7. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Artikel aus anderssprachigen Wikipedia

Ich bin erst seit vorgestern hier angemeldet und würde gerne wissen, ob man hier auch Artikel aus z.B. der englischsprachigen Wikipedia übersetzen und hierher kopieren darf. Danke im Voraus.

--Mirosław Pawłowski

Siehe Wikipedia:Übersetzung. --Streifengrasmaus 13:32, 8. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Kreuzworträtsel

Hallo. Ich vermute, dass Bild:Schwedenrätsel.jpg aus einer Zeitschrift kopiert ist. Die Texte sind nicht lesbar; es ist nicht klar, warum es blaue Felder gibt; andere Bilder von Benutzer:Gilbert8888 wurden auch wegen URV gelöscht. Da ich mir aber nicht sicher bin, wollte ich keinen LA stellen. Vielleicht ist es ja aufgrund der Nichtlesbarkeit ja auch in Ordnung... Meinungen? Schönen Gruß --Heiko A

Keine urheberrechtlichen Bedenken gegen das Bild --Histo Bibliotheksrecherche 10:27, 18. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Weihnachtslieder

Liebes Wikipedia-Team,

wahrscheinlich bin ich bei Ihnen gar nicht an der richtigen Adresse, aber ich versuch es dennoch einmal. Wir sind eine Elterninitative des Kinderlandes Weyarn und möchten mit unseren Kleinen Weihnachtslieder (z. B. Oh Tannabaum) singen. Zur Vorbereitung wollten wir die Noten und Texte scannen und auf unserer Website zum Download für die Eltern bereit stellen, damit sie zu Hause üben können. Können Sie uns sagen, ob das nach dem Urheberrechtsgesetz zulässig ist? Wenn Sie uns einen kurzen Hinweis geben können, wären wir dankbar. Viele Grüße

Kinderland Weyarn

Mal abgesehen davon, dass hier ohnehin sehr viele Laien antworten, die Antworten nicht verbindlich und ohnehin nur auf wikipedia zugeschnitten sind: Sofern die Lieder gemeinfrei sind wird es wohl keine Probleme geben. Interessant in diesem Zusammenhang übrigens auch die Kategorie Weihnachtslied bei unserem Schwesterprojekt Wikisource. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:17, 18. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Wappenbilder

Hallo, würde gerne auf einer Seite ein Wappenbild ergänzen und habe das Originalbild auf der Website des Ortes gefunden. Darf ich dieses Bild verwenden, auch wenn ich den eigentlichen Besitzer nicht kenne ? Liebe Grüße Samifo

Die Lektüre von Wikipedia:Wappen sollte deine Fragen beantworten. --Zefram 23:46, 22. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Benutzung von Wappen

Sind Wappen von Städten, Gemeinden, etc. geschützt? Oder kann man allgemein davon ausgehen, dass sie frei verwendet werden dürfen? M.J.G.Böcker

Lies Wikipedia:Wappen. --ST 14:26, 25. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Frage

Darf ich einen Text von einer anderen Internetseite für einen Wikipediabeitrag verwenden obwohl ich ihn nicht selbst verfasst habe? Ich habe auf der anderen Internetseite keinen Verweis gefunden.

wenn Du mit "verwenden" kopieren meinst: in aller Regel nein, nur der Rechtinhaber kann den Text unter GFDL-Lizenz stellen, Urheberrecht ist unabhängig von etwaigen Hinweisen auf der Website. Es sei denn, die Website oder der Inhalt sind als bereits "gemeinfrei" (siehe dazu auch Wikipedia:Urheberrecht. Andreas König 18:31, 27. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Morbus Sudeck

PD auf Commons

Ich habe hier ein Photo (Netzfundstück) eines 1914 verstobenen Herren (* 1839) dass selbigen im Alter von vielleicht 60 Jahren zeigt. Der Photograph ist unbekannt. http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Licensing#Material_in_the_public_domain sagt: „If the work is anonymous or a collaborate work (e.g. an encyclopaedia), it is, according to the Berne convention, in the public domain 70 years after the date of publication.“ Heißt das, dass ich es auf Commons laden kann? Spielt die Beurteilung des Lebensalters des Abgebildeten eine Rolle? Muss ich von 1899 als Entstehungsdatum (Schätzung) ausgehen oder von 1914 (Todesjahr)? Grüße, --Polarlys 23:04, 4. Jan. 2007 (CET) (auf dem Schlauch stehend, da der Entscheidungsbaum auf Commons von 100 Jahren spricht.)[Beantworten]

urheberverletzung???

hallo seeteufelchen, du warst zwar ultraschnell im einreichen einer beschwerde wegen urheberverletzung, leider funktioniert das freischalten, wenn diese nicht zutrifft nicht so schnell. wäre prima das nächste mal sich 5 sec zum nachdenken zu nehmen, dann könnte man sich eine menge zeit sparen. vg c. eckert

Du bist hier auf der falschen Seite, wenn Du mit Benutzer:Seeteufel reden willst, solltest Du hier schreiben. Ansonsten empfehle ich die Urheberrechte auch vor Einstellen eines Textes schon zu beachten. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:31, 5. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Freigabe für Max Baur ungültig?

Ich bin gerade die Beiträge des gesperrten Benutzer:artbeat, der sich als Sockenpuppe von Benutzer:Die Rote Fahne zu erkennen gegeben hat, durchgegangen. Dabei ist mir aufgefallen, dass sich der Benutzer als Autor der Biographie von Max Baur ausgegeben hat und damit einer URV-Löschung selbigen Artikels entgangen ist. Ich hege jetzt aber doch starke Zweifel an der Identität des Autors, daher wollte ich kurz nachfragen, ob man den Artikel nicht doch besser löschen sollte. Die Bilder sind zumindest schon seit letztem Jahr weg. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:16, 5. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Logos von Bundesministerien und -behörden

Hallo und guten Abend, wollte mal fragen ob es unbedenklich ist, die Logos die die Bundesministerien und deren nachgeordnete Bereiche haben, hier in der WP hochzuladen um diese in den entsprechenden Artikeln zu verwenden. Ich denke dabei an die Logos, die den Bundesadler, die deutschlandfahne in einem dünnen streifen haben sowie daneben den jeweiligen Namen der Organisation. Als Beispiel: [11]. Wenn es geht, welche Lizenz wäre dafür am besten geeignet? Ich hatte mir eine "Mischung" aus:

{{Trademark}} + {{PD-Coa-Germany}} + {{insignia}}

vorgestellt, da ich dass ganze auch gleich in den Commons hochladen möchte. Vielen Dank für die Hilfe schon jetzt. Gruß --kandschwar

Auf den Commons? Nimm: {{PD-GermanGov}}. --h-stt !? 19:03, 6. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

J. Lee Thompson

Der Artikel J. Lee Thompson ist von der Seite [12] kopiert worden.

War Versions-URV, ist gemeldet. Danke für den Hinweis, solche Fälle kannst du hier bzw. hier auch direkt melden. --NoCultureIcons 19:54, 11. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Aufenthaltsgenehmigung

Ich werde auch beim Durchlesen der rechtlichen Regeln nicht ganz schlau bezüglich meines Vorhabens: Ich würde gerne ein eingescanntes Dokument hochladen, wobei es sich um eine Aufenthaltsgenehmigung in der autonomen Mönchsrepublik Athos in Griechenland handelt. Dieses Dokument wurde 2004 für die Dauer von vier Tagen auf meinen Namen ausgestellt und ist daher - soweit ich weiß - mein Eigentum. Auf dem Dokument ist nichts von irgendwelchen Kopierverboten oder rechtlichen Fragen zu lesen. Es ist gewissermaßen ein staatliches Dokument. Darf ich das hochladen und in der Wikipedia verwenden? Gruß, --Rokwe 22:51, 12. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Kommt drauf an, wie das Ding genau aussieht. Ein Formular wie für die Steuererklärung dürfte mangels Schöpfungshöhe unproblematisch sein, wenn das aber ein Bogen ist, der für Touristen mit vielen bunten Bildchen gestaltet ist, dann kann das anders aussehen.--Wiggum 00:48, 13. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Ist ohne jedes Foto, sonder nur - typisch amtliches Formular - mit irgendwelchen Stempeln und Symbolen. Ansonsten nur Text. --Rokwe 17:12, 13. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Bilder hochladen kann man bei x Providern zB Flickr. Ohne dass man ein Bild sieht, ist es grundsätzlich nicht möglich, eine Aussage zum U-schutz abzugeben. --Histo Bibliotheksrecherche 05:09, 14. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich hab das Bild jetzt mal auf meine Homepage hochgeladen: http://www.bergfotos.de/Diamonitirion.JPG
Es wäre super, wenn sich das mal jemand ansehen könnte und mir sagen würde, ob ich das in der Wikipedia verwenden darf oder nicht. Gruß, --Rokwe 14:06, 14. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Es ist schon ziemlich dreist, meinen Beitrag hier zu entfernen. Es geht darum, diesen sprachlich und hinsichtlich Verständlichkeit unbrauchbaren Artikel zu verbessern. Wenn zwei Administratoren hier zum Mittel des Editwars greifen, um einen unhaltbaren und schlechten Inhalt zu verteidigen, statt ihn zu ändern, haben sies wohl sehr nötig. Es ist sehr wohl möglich, komplexe urheberrechtliche Sachverhalte einigermaßen verständlich zu machen. Die Weigerung, die diesbezüglichen Mängel zur Kenntnis zu nehmen, weil ich mir erlaubt habe, die Kompetenzen einer hier als Administratorin tätigen Juristin zu bezweifeln, ist schon ein starkes Stück und sicher nicht im Sinn der sachlichen Verbesserung --Histo Bibliotheksrecherche 07:23, 13. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Andermatt

Musikzitate

Hu hu, könnt Ihr mir bei dieser Frage vielleicht weiterhelfen? Gruß --Фантом 12:04, 15. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Fotografien alter Münzen

Datei:Bistum Münster Pfennig Gerhard von der Mark 1261-1272.jpg
Pfennig Bistum Münster ca. 1270
Datei:Bild-Bistum Münster Pfennig Gerhard von der Mark 1261-1272 B.jpg
Rückseite

Gelten die Fotografien von alten, gemeinfreien Münzen, wie man sie in Sammlerkatalogen findet, als urheberrechtlich geschützte Werke?
Bei Ablichtungen bin ich mir da sicherer, aber hier könnte es ja auch so sein, dass eine Münze als dreidimensionales Objekt gilt. -- Simplicius 18:25, 15. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Außer mir sehen es wohl alle anderen hier so, dass Münzen 3-D sind :-( --Histo Bibliotheksrecherche 20:44, 15. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Naja, ich habe ja nun über Urheberrecht auch ein bisschen was gelesen. Sicher ist eine Münze im gewissen Sinne ein dreidimensionales Objekt aufgrund ihrer Prägung. Wenn man sich aber zum Beispiel Fotografien von Michelangelos David im Internet ansieht, dann sieht man, dass jeder von einer anderen Perspektive aus, mit einem anderen Blickwinkel und einem anderen Ausschnitt agiert. Das ist die persönliche, geistige Schöpfung, darum geht es beim "3D". Hingegen, wenn man eine Telefonkarte scannt, ist die eigene Handschrift nicht erkennbar. Da ist nix. Einen Maler sollte man an seinem Stil immer erkennen können, oder einen Geschichtswissenschaftler schon allein an seinen Formulierungen. Das ist immer orginär.
Reproduzierte Münzen sehen eigentlich immer gleich aus, rund, Aufsicht von zwei Seiten. Sicherlich steckt handwerkliches Können darin, aber das ist etwas, was das Urheberrecht (Zitat aus Werk: „Ein geschütztes Werk entsteht durch den Vorgang, in dem der Urheber des Werkes eine Idee umsetzt“) nicht abdeckt. Das ist letztendlich kaum anders, als es bei der Reproduktion eines gemeinfreien 2D-Objekts ist. Kein Schutz.
Mit den ollen Grafen von der Mark bin ich nun etwas weiter gekommen. Ein paar Münzen gibt's da auch zu, die ich gerne uploaden möchte. Notfalls müssen wir mal ein Meinungsbild machen. Ich halte die Verwendung von Münzabbildungen für gesetzeskonform. -- Simplicius 14:33, 16. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Bildrecht

Sehr geehrter Herr Markus Schweiß, namens der Marktgemeinde Hornstein im Burgenland (Österreich) verfasse ich derzeit eine Internetgeschichte, die vor allem unsere Jugend interessieren soll. Dabei ist mir Ihr Foto vom Galgen bei Herbstein, Vogelsberg, untergekommen, (de.wikipedia.org/wiki/Galgen) das ich gerne in meiner Darstellung verwenden möchte, da es dem Galgen, der in meiner Heimatgemeinde im 18. Jahrhundert stand, sehr ähnlich ist. Meine Frage an Sie lautet nun, ob Sie der Marktgemeinde Hornstein das Veröffntlichungsrecht kostenlos zur Verfügung stellen könnten. Günther Stefanits

Hallo Herr Stefanits,
Das von ihnen gesuchte Bild liegt auf Commons. Wie Sie hier sehen steht es unter der freien Lizenz GFDL. Wie sie diese für Ihre Weiternutzung umsetzen können steht bei den Lizenzbestimmungen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:12, 16. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Der Kollege Schweiß ist über den Link Benutzer Diskussion:Markus Schweiß auch direkt erreichbar.--Wiggum 11:16, 16. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Und er wird, wenn du ihn fragst, vielleicht ja auch abweichenden Nutzungsbedingungen zustimmen.--Hannes2 Diskussion  19:14, 16. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Guten Abend Günther, das sollte absolut kein Thema sein. Ich habe das Bild um die notwendige Lizenz erweitert, Du kannst es also verwenden. --Markus Schweiß| @ 17:34, 17. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Sind denn auf Commons neuerdings "Non Commercial"-Lizenzen zulässig? Das muss ich irgendwie verpasst haben. --Rosenzweig δ 18:11, 17. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Nö, zumindest nicht ausschließlich. Das Bild kann jedoch unter mehreren Lizenzen veröffentlicht werden. Eine davon muss jedoch den WP-Richtlinien entsprechen. --Isderion 19:07, 17. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Vatikanstadt, Zeitungsartikel und Schöpfungshöhe

In [13] wird ein Zeitungsausschnitt wörtlich zitiert. Gehe ich recht in der Annahme, dass der Ausschnitt die nötige Schöpfungshöhe erreicht hat und somit ein URV-Problem vorliegt? Ich habe zwar schon Versionslöschung beantragt, allerdings erfolgte ein erneuter Revert im Vatikanstadt-Artikel und ich will nicht einfach so einen Edit-War anfangen... --Complex ?!? 15:14, 16. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Ja, so ist das eindeutig URV. Diskussion ist unnötig. -Fb78 18:38, 16. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo? Ich kann mich nur wundern, mit welcher Dreistigkeit hier manche freien Inhalten ans Bein pinkeln, weil sie Wikipedia:Textplagiat nicht kapiert und § 49 Abs. 2 UrhG ihnen enfallen ist. Daher zum Mitschreiben: Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt. --Histo Bibliotheksrecherche 21:25, 16. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Gut, dann führe ich halt das Qualitätsmanagement ins Feld: Eine Collage von vermischten Nachrichten aus der Lokalpresse ist noch kein Enzyklopädieartikel. --Fb78 19:11, 17. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Fürs Qualitätsmanagement gibts andere Seiten. Mir fällt auf Anhieb nichts niederträchtigeres ein, als URV vorzuschieben, aber anderes meinen. In genau der gleichen Weise kujoniert Scientology unliebsame Kritiker --Histo Bibliotheksrecherche 00:21, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Wiedergabe ja, aber copy + paste? Ich denke §49 (2) UrhG denkt da eher ans Nacherzählen denn alns Abschreiben. --Matthiasb 15:13, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo. Im Artikel Pfuri Gorps & Kniri waren mehrere Links auf youtube Artikel enthalten, die eine Band aus den 70er Jahren zeigen. Ich halte es für das Verständnis des Lemmas wichtig zumindest einen zu behalten damit man sich diese (wahrhaft ungewöhliche) Band ansehen kann. Frage: Kann der Link bleiben, denn ich weiß nicht od die Videos legal auf youtube geladen wurden und ob das hier eine Rolle spielt. Ich denke es ist nicht klug auf illegalen Inhalt zu verlinken. Was meint ihr? --ranas disk 21:47, 16. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

zur Not (s. Haftung für Hyperlinks) --Isderion 22:21, 16. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Wie URV-Verdacht vorbeugen, falls Benutzer Text auch außerhalb Wikipedia benutzt?

In einem Artikel wurde von einem Benutzer ein Text verwendet, den er auch außerhalb der Wikipedia ins Internet gestellt hat. Also tatsächlich keine URV, aber bereits einmal wurde deswegen nachgefragt. Was wäre notwendig/sinnvoll, um einen solchen Verdacht für die Zukunft zu vermeiden? Reicht ein Hinweis auf der Diskussionsseite?--Ibn Battuta 23:01, 17. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Ein Hinweis auf der Diskussionsseite ist auf alle Fälle schon mal gut, denkbar wäre auch Wikipedia:Textvorlagen#Einverst.C3.A4ndniserkl.C3.A4rung_f.C3.BCr_Textfreigaben + OTRS-Ticket-Nr. --Isderion 23:42, 17. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Danke, genau darum geht's mir: Denkbar oder nötig? --Ibn Battuta 02:50, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Nur im Zweifel angebracht --Histo Petition für Open Access 03:01, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Wegen des gewaltigen Arbeitsaufwandes einer OTRS-Bestätigung halte ich es für kontraproduktiv, dass diese zuehmend als Standardverfahren dargestellt wird. Auch mir würde sie für Zweifelsfälle völlig ausreichen. --h-stt !? 11:06, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Nur aus Interesse

Es gab doch im Sommer ein Skandälchen, als Briefe, die Günther Grass geschrieben hat, gegen seinen Willen veröffentlicht wurden. Nun behauptete er damals, sie seien privat, andere meinten, sie wären offiziell ... ich frage mich: kommt es darauf überhaupt an? Hat Herr Grass nicht ohnehin das Urheberrecht an seinen Briefen und kann damit jede unerwünschte Veröffentlichung verhindern? igel+- 12:16, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Das Gericht meinte, Grass hätte an den Briefen ein Urheberrecht, ich bezweifle das. Aber selbst wenn: Gysi musste es hinnehmen, abgesegnet vom BVerfG, dass Anwaltsschriftsätze in Sachen Robert Havemann von ihm in einem Buch abgedruckt wurden, da wurde die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) höher bewertet als das Urheberrecht und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Anders als die Hohepriester des UrhG (und der BGH) es wollen, ist das UrhG im Licht der Grundrechte auszulegen. Das kann im Ausnahmefall bedeuten, dass eine urheberrechtlich unzulässige Nutzung doch zulässig ist (siehe analog auch Günter Wallraff, der Hans Esser war) --Histo Petition für Open Access 15:12, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Danke für die schöne Ausführung. Es ist in der Tat bitter, dass unser schönes, modernes Grundgesetz viel seltener zitiert und durchgesetzt wird, als es das verdient. igel+- 15:25, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo,

ich wollte nachfragen, nachdem ich bei den sowjetischen Bildern vor 1973 wieder anchgeschaut habe und keinen Wahrhinweis mehr für die de:WP gesehen habe, ob wir diese Bilder wieder in die WP einbeziehen dürfen.

Desweiteren wurden bei den angesprochenen Bildern Vorlage reingestellt: siehe Überschrift.


mfg____Manecke оценка¿ | обсуждения¡ 12:20, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Nein, die Bilder sind nur nach russischem Recht gemeinfrei, weder in Deutschland, noch in der Schweiz noch in Österreich (oder in einem anderen Drittstaat, der der Berner Übereinkunft beigetreten ist) treffen die dort getätigten Behauptungen zu. PD-Russia gilt hier auf de.WP nicht.--sугсго.PEDIA-/+ 12:39, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Es ist ja noch nichtmal klar, ob PD-Russia überhaupt irgendwo gilt.--Wiggum 13:03, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Ok, Danke für die Aufklärung. mfg____Manecke оценка¿ | обсуждения¡ 13:47, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Dann müsste man ja eigtl. das auch alles löschen, oder? Ich sehe schon wieder ellenlange Diskussionen wie bei PD-Soviet vor mir... -- ChaDDy ?! +/- 13:52, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich glaube, es geht um den gleiche Sachverhalt, der jetzt auf die russische Gerichtssprechung übertragen wurde. falls ich mich nicht irre. mfg____Manecke оценка¿ | обсуждения¡ 14:12, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Bist du dir da mit Berner-Konvention-Drittstaat sicher? Gilt in der nicht ein Schutz von Bildern für nur 25 Jahre? --Matthiasb 15:10, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Einige Vertragsstaaten der ehemaligen SU haben rückwirkende 70pma-Regelungen (zB Georgien) - alle EX-SU-Staaten sind für (nahezu) alle Werke als Ursprungsland iSd Übereinkunft zu werten, demnach gilt nach der Berner Übereinkunft 70pma oder die jeweilige Schutzlandfrist, die aber nach meinem Wissensstand überall anders ist als die russsische Regelung, demnach gilt PD-Russland höchstens in Russland.--sугсго.PEDIA-/+ 17:34, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Womit die Bilder auf Commons nur in Russland verwendet werden dürften und damit auf Commons URV sind. LA? -- ChaDDy ?! +/- 21:52, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Wenn Du als Nazi bezeichnet werden willst, mach das, wirst aber wahrscheinlich als Vandale gesperrt.--sугсго.PEDIA-/+ 21:59, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Commons wird ja immer schlimmer. Dass sie sich nicht um Urheberrechte scheren, ist mir schon klar. Aber so was? Ist das ein Einzelfall, oder sind dort alle Deutsche Nazis? -- ChaDDy ?! +/- 22:25, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich erspare mir jeden Kommentar, meine Meinug zu dem Thema sollte bekannt sein. --Ralf   22:29, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Verwendung von Texten auf der eigenen Homepage

In wie weit darf ich Texte übernehmen, ohne das ich gegen irgendwelche Gesetze verstoße ??

Das regelt die GFDL. igel+- 14:14, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Wikipedia:Weiternutzung sollte Dir auch weiterhelfen. Grüße, ----Frank11NR Disk. Bew. 14:18, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Soweit deine Frage darauf abzielt, Texte außerhalb der Wikipedia auf deine Homepage zu übernehmen, seist du klar und deutlich beschieden: Wir geben hier keine Rechtsberatung und dürfen das auch gar nicht. Lies dir Urheberrecht durch und frag einen Anwalt deines Vertrauens. --Histo Petition für Open Access 14:53, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Diskussionsfall in den Bilderlöschkandidaten

Könnte jemand mit Erfahrung sich diese Löschdiskussion mal ansehen. Danke --Geiserich77 15:35, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Done --Histo Petition für Open Access 16:05, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Einband eines Buches, das 1930 erschien

Es geht darum, ob ich einen Scan des Einbandes eines Buches, dessen erste und letzte Auflage 1930 erschienen ist, als Illustration eines WP-Artikels verwenden darf. Ich kann das nur laienhaft ausdrücken, aber die Titelseite besteht nur aus Schrift, es gibt keine einzige Abbildung. Das Copyright beanspruchte damals ein Verlag, den es unter diesem Namen nicht mehr gibt. Einen Nachfolgeverlag konnte ich nicht ausfindig machen. Ich weiss auch weder, wer der Gestalter der Titelseite war, noch wann er gestorben ist. Grüße, Crypto-ffm 15:56, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo???? Schreibe ich Chinesisch oder bist du nicht fähig, klare deutsche Sätze zu verstehen? Bei Fragen zum Hochladen von Bildern ist grundsätzlich im Zweifel das Bild zugänglich zu machen (z.B. über Flickr.com oder yousendit.com oder wie auch immer). Auch eine Schrift kann im Ausnahmefall so gestaltet sein, dass sie geschützt ist (trotz Rechtsschutz von Schriftzeichen) --Histo Petition für Open Access 16:04, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Entschuldigung, das hatte ich in der Eile übersehen. Hier: [[14]]Crypto-ffm 16:21, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Sehe keine Schöpfungshöhe des Einbands, Hochladen als PD unbedenklich --Histo Petition für Open Access 16:52, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Danke! Crypto-ffm 16:53, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Urheberrecht für Gesetzestexte

Sind auch nichtdeutsche Gesetze urheberrechtsfrei?--Hannes2 Diskussion  16:11, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Nach deutschem Recht ja (aber nicht notwendigerweise die Übersetzungen) --Histo Petition für Open Access 16:50, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Danke für die schnelle Antwort.--Hannes2 Diskussion  16:51, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Bildrechte bei Borussia Dortmund

In der Exzellenz-Diskussion sind einige Fragen von einer IP aufgeworfen worden, die sich auf die verwendeten Bilder beziehen. Da auch ich wahrlich kein Experte in diesen Fragen bin, möchte ich diese kurz hier stellen:

  • Bild:Westfalenstadion_von_oben.jpg ist vom Dortmunder Fernsehturm aus aufgenommen worden. Da der Passus zur Panoramafreiheit speziell in Bezug auf solche Bilder sehr vage formuliert ist ("einige Benutzer vertreten die Meinung, dass..."): Wie ist denn das gängige Prozedere? Akzeptiert man solche Bilder aus rechtlichen Grauzonen?
Nach Deutschem Recht ist das Bild nicht durch die Panoramafreiheit geschützt, da es nicht vom öffentlichen Verkehrsraum sondern aus einem Gebäude aufgenommen wurde. Eigentlich löschen--sугсго.PEDIA-/+
  • Bild:Suedtribuene.jpg ist im Innern des Stadions aufgenommen worden, es zeigt (wie im Absatz zu Aufnahmen von Personen erläuert) eine Menge von Fußballfans und greif niemand speziellen heraus. Nur ist das Bild unter Creative Commons by-sa veröffentlicht worden, eine kommerzielle Nutzung ist als möglich. Die Stadionordnung verbietet das jedoch. Löschen?
Die Stadionordnung betrifft das Urheberrecht nicht, sie gilt ausschließlich im Verhältnis Stadionbesucher - Stadionbetreiber; der Fotograf könnte jedoch einigen Ärger mit dem Betreiber bekommen. Aber löschen Nein.--sугсго.PEDIA-/+ 21:43, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich hatte da eigentlich auch auf die fehlende Panoramafreiheit abgezielt, da ich es als Bild der Südtribüne eher einem Gebäudefoto zugeordnet hätte als einem „Menschenansammlungs-Foto“. Da letzteres aber natürlich das eigentliche Motiv ist entfällt die Kritik an diesem Bild, einzig der Fotograf/Uploader müsste sich da Sorgen machen. Wie sieht es aber bei Bild:Leeres Westfalenstadion.jpg aus - dort ist ja nun wirklich das Stadion in einer Innenaufnahme abgelichtet worden, weder Menschenmassen noch Panoramafreiheit rechtfertigen die Lizenz. 195.93.60.73 22:35, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Danke und Grüße --Scherben 21:09, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich füge mal Bild:Borussia Dortmund Logo.svg in die Liste ein. Wenn es damit keine Probleme geben sollte, könnte man es ja mal auf Commons hochladen (ich hatte das mit einer anderen, von mir selbst erstellten Version mal versucht, bin aber aufgrund deren Qualität – war bloß eine Verschlimmbesserung – ganz froh, dass die gelöscht wurde). --Alex 18:29, 20. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Lade bitte keine Logos auf Commons hoch. Die werden dort ziemlich schnell unabhängig von der Qualität wieder gelöscht. -- ChaDDy ?! +/- 19:13, 20. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Brockhaus-Artikel

Datei:Sark Lautschrift.png
Dieses Bild ist gemeint.

Ich gehe davon aus, dass nebenstehendes Bild keine Schöpfungshöhe erreicht, da der Gedankengang in dem kurzen Text wirklich naheliegend und die Formulierung die einzig mögliche ist. Stimmt das so?--Hannes2 Diskussion  17:49, 19. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Siehe Wikipedia:Textplagiat. M. E. ein Problem. --ST 11:08, 20. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Siehe auch http://www.jurpc.de/rechtspr/20060150.htm --Histo Petition für Open Access 01:21, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Fragwürdige Lizenzierung

http://tools.wikimedia.de/~daniel/WikiSense/Gallery.php?wikilang=de&wikifam=.wikipedia.org&since=&until=&img_user_text=Werner_Steven&order=-img_timestamp&max=25&order=-img_timestamp&format=html Benutzer Werner Steven scannt Bilder von Briefmarken, amtlichen Werken etc. und stellt diese unter GFDL/GNU Lizenz. Habe einige korrigiert, aber einige weiß ich nicht wie ich die Lizenzieren soll, PD-GermanGov für amtliche Werke scheint es nicht zu geben. Was denkt ihr darüber? --Ar-ras (D BT) 18:33, 19. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Das ist - ohne mir die Details anzusehen - natürlich Blödsinn. --ST 11:06, 20. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Da steht das Buch wäre aus dem Jahr 1923, aber trotzdem soll die Schutzfrist bereits abgelaufen sein. Stimmt das? -- MichaelFrey 10:34, 20. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Schutzfrist ist abgelaufen, vgl. en:William R. Shepherd. Gruß,--Wiggum 10:42, 20. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Danke :-)
Dann überlege ich mir ob ich es auf Commons verschiebe, wir könnten es in Wikibooks für ein Wikijunior-Buch gebrauchen.
-- MichaelFrey 18:54, 20. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Wikipedia-Seiten 1 zu 1 auf andere Webseiten kopieren

Hallo! Was muss ich beachten, bzw. welche Lizenzangaben etc. anfügen, wenn ich einzelne Wikipedia-Seiten (etwa beispielsweise alle Seiten der Kategorie "Klassische Musik") auf eine andere Webseite kopiere? Wäre sehr dankbar für Ratschläge oder ein paar Links, die mir Informationen darüber geben. Schliesslich möchte ich mich nicht der URV strafbar machen ;) Grüsse --Pascal Apfel 13:33, 20. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Wikipedia:Weiternutzung sollte deine Fragen beantworten. --Zefram 14:06, 20. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
[15], [16]. --G. ~~ 15:09, 20. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Irgendwie kommt mir der Name bekannt vor und ich habe ihn nicht unbedingt positiv in Erinnerung. Leider gibt mein Gedächtnis momentan nicht mehr her. -- ChaDDy ?! +/- 16:51, 20. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]


Fotos von Gemälden

Hallo, 1. Fall: Gemälde, Original ist im Besitz eines Museums, der Maler 1980 verstorben, Reproduktionen wurden in Bildbänden veröffentlicht. Darf ich ein Foto der Reproduktion hochladen? Kann das Museum eine Lizenz erteilen? oder die Erben des Malers? 2. Fall: Gemälde, Original ist in Privatbesitz, der Maler 1980 verstorben, bisher noch keine Veröffentlichung von Reproduktionen. Darf ich ein Foto des Gemäldes mit Zustimmung des privaten Besitzers hochladen? Oder ist eine Zustimmung der Erben des Malers erforderlich? --84.186.125.101 23:28, 20. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

  • 1. Fall: a) Nicht ohne Erlaubnis. b) Wenn das Museum die ausschliesslichen Nutzungsrechte hat, kann es Lizenzen einräumen, im Zweifel ist aber nicht davon auszugehen. c) Ja, die Erben des Malers können eine Lizenz erteilen, es sei denn die ausschliesslichen Nutzungsrechte liegen bei jemand anderem. Ich tippe mal drauf, dass das Museum nur eine einfach Lizenz hat und entsprechend die Erben des Malers anzusprechen wären.
  • 2. Fall: Genau dasselbe, Lizenzen kann erteilen, wer das ausschliessliche Nutzungsrecht besitzt. Dürften auch in diesem Fall die Erben sein.
Allgemein: Wenn jemand ein Gemälde oder eine Skulptur eines bildenden Künstlers kauft, so erwirbt er in der Regel(!) ein einfaches Nutzungsrecht. Hinsichtlich genau des Exemplars, was der Käufer erworben hat, gilt der Erschöpfungsgrundsatz, d.h. der Künster hat mit dem Verkauf des Werkes einige seiner Urheberrechte ausgeschöpft. Der Käufer kann das Exemplar daher beispielsweise zerstören oder verkaufen, ohne eine Genehmigung des Urhebers einholen zu müssen. Ein Recht, welches der Künstler mit dem Verkauf eines Exemplars üblicherweise nicht erschöpft hat, ist eben das Vervielfältigungsrecht. Daher kann der Besitzer des Exemplars keine Reproduktionen des Werkes verkaufen. Grundsätzlich sind solche Fragen schwer zu beantworten, da sie davon abhängen, was für Verträge geschlossen wurden.--Wiggum 23:46, 20. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo, vielen Dank, hat mir weitergeholfen, obwohl das Thema doch recht problembehaftet ist. --Ktal 23:55, 20. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Die Aussagen von Wiggum sind im Kern richtig, in der Formulierung unsäglich falsch. Richtig ist:

Fotos von anderen Museumsexponaten

Wenn ich in einem naturhistorischen Museum, in dem fotographieren (auch mit Blitz) ausdrücklich erlaubt ist, Fotos von Dinosaurierskeletten u.ä. aufgenommen habe und diese hier hochladen möchte, brauche ich dann dazu die Erlaubnis des Museums? Und welche Lizenzierung würde sich empfehlen? (Deren Hinweis: "Reproduction or sale of photographs is not allowed without Museum permission.") Grüße --Lechhansl 02:06, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Sollte dir Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum tatsächlich entgangen sein, wäre dies allerdings nicht entschuldbar --Histo Petition für Open Access 05:56, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Grützi miteinand, einem Vorschlag von Admin Kh80 folgend: Hier ein grundsätzliches Problem: Ein Bildband zu Goethe von zwei Kuratoren erstellt, liefert im Schlussteil des Buches eine kommentierte Quellenangabe 1.Spalte links unten zu den Abbildungen. Manche Abbildungen stammen von unbekannten Künstlern, bilden Personen aus dem 18.Jahrhundert ab wie oben und hängen im Museum. Wie steht es nun um die Lizenz? Museen werden ja Replikate als solche auszeichnen, was aber hier nicht der Fall ist --jlorenz1@web.de 03:18, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Kapiert jemand, was der meint und kann es mir Dummie erklären? --Histo Petition für Open Access 05:57, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Zweiter Versuch: In Museum hängen Gemälde von unbekannten Künstlern, die älter als 100 Jahre sind. Sie erscheinen in Bildbänden als Ölgemälde eines unbekannten Künstlers und ähnlich. Vorliegender Fall ist die Großmutter von Johann Wolfgang von Goethe, die 1711- 1783 lebte. Von ihr hängt ein Gemälde im Frankfurter Nationalmuseum. Im Bildband( Hans Wahl, Anton Kippenberg: Goethe und seine Welt, Insel-Verlag, Leipzig 1932 S.243) über Goethe wird zu diesem Gemälde nur vermerkt: Ölgemälde, Frankfurter Goethemuseum. Andere Gemälde werden mit Künstler, dem Entstehungsjahr und dem 1932 bekannten Aufenthaltsort des Gemäldes erwähnt. Benutzer:Noddy93 meint nun, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Bild 1932 gemalt worden wäre und unterstellt damit indirekt den Museen, keine Originale, sondern Nachbildungen und Replikate aufzuhängen ohne auf diese explizit hinzuweisen. Das wäre so, als wenn ein Briefmarkensammler nachgemachte oder nachgedruckte Briefmarken, Replikate sammeln würde ... Bei diesem oben genannten Bild hat er einen Löschantrag darum gestellt. Ich bitte um Kommentare. Es geht hierum eine Grundsatzfrage anhand eines konkreten Beispiels. Falls Sachverhalt noch immer unklar sein sollte, bitte Feedback. Danke -- Jlorenz1@web.de 13:49, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Wie dort schon angemerkt, sind die Verdächtigungen von Noddy93 haltlos. Das Gemälde ist PD-alt und basta --Histo Petition für Open Access 16:34, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
1.) Wenn ein Künstler eine exakte Kopie eines anderen Gemäldes anfertigt - ist die eigentlich überhaupt geschützt? 2.) Umgekehrt, kann ein Künstler eine solche Kopie anfertigen und sie gemeinfrei stellen, oder fehlen ihm dazu die Urheberrechte, selbst wenn er die Kopie ja selbst gemalt hat? --Ibn Battuta 16:47, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
zu 1) Nein, denn eine exakte Kopie ist keine eigene geistige Schöpfung und deshalb auch nicht schutzwürdig.
zu 2) Wenn das Original noch geschützt ist, darf darf weder das Original noch eine Kopie ohne die Genehmigung des Künstlers gemeinfrei gestellt werden. --Matt314 17:00, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Zu dem Begriff "exakte Kopie" sei eine Ergänzung erlaubt: Das 'Kopieren" von Gemälden ist eine seit dem 16. Jh. geübte Praxis; im 19. Jh. gehörte sie zur Akademie-Ausbildung (man hatte die Malweise der Meister zu studieren) und fand bis in die erste Hälfte des 20. Jh.s auch einen Markt beim bürgerlichen Publikum. Kopieren ist auch heute noch gestattet, über die Zulassung entscheiden die Museen. Grundsätzlich wird verlangt (und kontrolliert), dass das Format geändert wird, sofern eine "exakte Kopie" angestrebt wird, um damit die "Kopie" nicht als "Fälschung" auf einen Markt kommen zu lassen. Kopien dieser Art sind heute angesichts der modernen Reproduktionstechnik allerdings eher Souvenirs. Insofern ist die Frage, von wann die Kopie stammt, gar nicht so dumm. Da die Bildangaben in älteren Katalogen meistens dürftig sind, ist hier auch das Museum gar nicht "verdächtig"; wahrscheinlich reicht ein Email an dasselbe, um Klarheit zu bekommen. Kopien (zumal ältere) im Bestand von Museen sind gar nicht so selten, zum Beispiel wenn das Original verloren gegangen ist. --Felistoria 19:08, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Panoramafreiheit für "Durchblicke" auf Innenräume? Wieviel moderne Architektur?

Inwieweit gilt die Panoramafreiheit auch für Innenräume, die durch Glasfenster hindurch aufgenommen werden? Laut "Bei Bauwerken erstreckt sich diese Erlaubnis nach deutschem Recht nur auf die äußere Ansicht." (Quelle) nicht, oder? Aber selbst wenn die Panoramafreiheit nicht gilt: Sind Photos, auf denen "kaum" moderne Architektur zu sehen ist, überhaupt problematisch? (Der Rest sind römische und Klosterbauten aus dem 17. und 18. Jhd, die dürften ja wohl nicht mehr geschützt sein.)

Konkret geht's um die vier Bilder der Viehmarktthermen auf dem Commons: Die beiden Photos links sehe ich als unproblematisch an, weil sie nur alte Bauten zeigen. Die beiden Photos rechts hingegen zeigen Teile des Oswald Mathias Ungers-Baus, der die Ruinen heute beherbergt. Sind die paar Pfeiler und Teile der Glaskonstruktion problematisch? Danke.

PS: Gerade gesehen: So etwas ist doch auch eine Innenaufnahme - unproblematisch? --Ibn Battuta 16:43, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Bild aus einem Buch von 1932

Hallo, ich habe in einem Buch von 1932 ein wichtiges Bild für einen Artikel gefunden. Das Bild hat keine Angaben zu einem Urheber und es lässt sich vermuten, dass das Bild vom Autor gemacht worden ist. Kann man das Bild abscannen und in Commons hochladen? Gruß, semperor Gibs mir! | pro/contra 18:19, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]