Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs

Pakt der Bundesregierung und Spitzenverband vom 16. Juni 2004
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Bundesregierung und Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben am 16. Juni 2004 den Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs, umgangssprachlich Ausbildungspakt genannt, für die Dauer von 3 Jahren geschlossen, um eine Trendwende auf dem Ausbildungsmarkt zu erreichen. Jedem Ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen soll ein Ausbildungsangebot gemacht werden um den Fachkräftenachwuchs zu sichern.

Paktteilnehmer

Bundesregierung

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Zentralverband des deutschen Handwerks

Bundesverband der Deutschen Industrie

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die lokalen Agenturen für Arbeit

Inhalt

Die Wirtschaft, vertreten durch Kammern und Verbände, hat sich bereit erklärt, jährlich 25.000 Einstiegsqualifizierungsjahr-Plätze (EQJ) sicherzustellen und jährlich 30.000 neue Ausbildungsplätze einzuwerben.

Die Politik, vertreten durch BMWA, BMBF und Bundesregierung, verpflichtet sich, zunächst auch als öffentlicher Arbeitgeber zu fungieren, um weitere Ausbildungsplätze zu schaffen. So möchte sie auch als Vorbild für alle anderen öffentlichen Einrichtungen gelten. Die Bundesverwaltung hat es sich beispielsweise als Ziel gesetzt, ihr Ausbildungsplatzangebot um 20% zu erhöhen.

Die lokale Agentur für Arbeit organisieren die Nachvermittlungsaktionen für die zum 30. September eines jeden Jahres nicht vermittelten Bewerber. Außerdem werden Ausbildungsfördernde und Berufsvorbereitende Maßnahmen auf gleicher Höhe wie im Herbst 2003 fortgeführt.

Bilanz / Kritik

Im Jahr 2004 hatte die damalige Regierung lange für eine Ausbildungsplatzabgabe gestritten, welche mit finanziellen Anreizen die Lehrstellensituation verbessern sollte. Am 7. Mai 2004 wurde die Ausbildungsplatzabgabe zwar im Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet. Zunächst soll das Gesetz jedoch „unbearbeitet liegenbleiben“, falls ein Pakt mit der Wirtschaft zustande komme. Kurze Zeit später wurde mit den Wirtschaftsverbänden die entsprechende Vereinbarung und somit der sogenannte Ausbildungspakt unterzeichnet. Seitens der Gewerkschaften gab es von Beginn an Kritik: Der DGB ist nach wie vor überzeugt, dass es bei Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe zu einer breiteren Beteiligung der Unternehmen an Ausbildung käme. Die formalen Vereinbarungen des Pakts wurden zwar weitgehend eingehalten, dennoch sind viele Probleme nicht gelöst: Immer mehr Jugendliche weichen auf Schulen aus:

1992: 73.000

2005: 132.000

Die Zahl der Jugendlichen, die sich ohne Ausbildung direkt einen Job suchen, hat sich mehr als verdreifacht:

1992: 23.300

2005: 82.600

Es fehlen weiterhin mehr als 100.000 betriebliche Ausbildungsplätze: Trotz neu geworbener Stellen geht die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze zurück, das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage verschlechtert sich weiterhin. Es gibt keine Veränderung bei der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe, nur ca. 23 % bilden aus. Der Pakt und speziell das EQJ lösen einen großen, zusätzlichen Verwaltungsaufwand aus, der ganzjährig erbracht werden muss. Trotz vielerlei Kritik beschlossen Ende Januar 2006 Bundesministerien und Wirtschaftsverbände eine Verlängerung des Pakts bis 2010.

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Bilanz der Berufsberatungen für 2005 / 2006 am 11. Oktober 2006 vorgelegt. Danach waren am Stichtag am 30. September 2006 noch 49.500 Bewerber ohne Ausbildungsvertrag. Das sind über 9.000 Bewerber mehr als am 30. September 2005. Es seien nur noch 15.400 freie Lehrstellen bei der Bundesagentur gemeldet.