Praktikum

auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder noch zu erwerbender Kenntnisse in praktischer Anwendung
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Das Wort Praktikum bezeichnet eine Tätigkeit im Rahmen der beruflichen Ausbildung (auch Studium), in der praktische Erfahrungen im künftigen Beruf gesammelt werden. Ein Praktikum kann im Rahmen eines Betriebspraktikums bei einem Betrieb stattfinden, in Hochschulen kann dies auch im Rahmen eines Kurses der Fall sein. Praktika können auch als Bestandteil einer von der Bundesagentur für Arbeit angebotenen Förderung der beruflichen Weiterbildung FbW im Rahmen des SGB III absolviert werden.

In Deutschland sind Praktikanten in der Regel - unabhängig von der Höhe des Entgelts- sozialversicherungsfrei, wenn

  • sie ein Praktikum gemäß Studien- oder Prüfungsordnung ableisten und
  • das Studium zum ersten akademischen Abschluss gehört.

Alle anderen Praktikanten sind sozialversicherungspflichtig, wenn das monatliche Entgelt 400,00 EUR übersteigt.

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