Waldschlößchenbrücke ist der Name einer sehr umstrittenen geplanten Elbquerung in Dresden. Sie soll die Stadtteile Johannstadt und Radeberger Vorstadt verbinden. Der Begriff Verkehrszug Waldschlößchenbrücke umfasst neben dem Neubau der eigentlichen Brücke auch die teilweise als Tunnel geplante Anbindung der Brückenköpfe an das Straßennetz sowie den Ausbau einiger Zubringerstraßen.
Nach längerem politischen Streit entschieden die Dresdner 2005 in einem Bürgerentscheid, dass die Brücke gebaut werden soll. Allerdings würde sie sich im Weltkulturerbe Dresdner Elbtal befinden und wird von der UNESCO als gefährdend für das Kulturgut eingeschätzt. Deshalb wurde die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal auf die Rote Liste besonders gefährdeter Welterbestätten gesetzt. Daraufhin beschloss der Stadtrat im Juli 2006, den Baubeginn auszusetzen. Dies löste einen Verwaltungsrechtsstreit zwischen Stadtrat und Regierungspräsidium aus und aktivierte den Deutschen Bundestag als vermittelnde Instanz.

Beschreibung
Zweck
Die Waldschlößchenbrücke soll eine zusätzliche Verbindung zwischen dem Ost- und Südostteil Dresdens mit dem Nordteil, vor allem den Industrieansiedlungen in der Umgebung des Flughafens schaffen. Außerdem soll sie die vier Brücken in der Innenstadt und das Blaue Wunder entlasten.
Lage
Die Querung der Elbe soll zwischen den Dresdner Stadtteilen Johannstadt und Radeberger Vorstadt, bei Stromkilometer 52,68 der Elbe; 2,5 Kilometer östlich des Stadtzentrums von Dresden erfolgen. So wird eine Verbindung zwischen Fetscherstraße und Bautzner Straße/Stauffenbergallee hergestellt. Das Ufer auf Johannstädter Seite ist eben, während die Brücke auf der anderen Seite auf die Ausläufer der Elbhänge trifft. Die Elbe fließt an dieser Stelle fast genau nach Westen und beginnt sich der Altstadt in einem Bogen von Norden zu nähern. Die Brücke verläuft daher fast genau in nördliche Richtung.
Die Brücke liegt auf Höhe des Waldschlößchens, nach dem sie benannt ist. Das Waldschlößchen war ursprunglich eine Sommerresidenz des sächsischen Ministers Camillo Grafen Marcolini am Rand der Dresdner Heide. Das Areal direkt über der Bautzner Straße geht auf die erste deutsche Brauerei in Form einer Aktiengesellschaft, dem „Aktienverein der Societätsbrauerei zu Dresden“ zurück. Direkt über der Brückenposition liegt das als „Brauhaus am Waldschlößchen“ bekannte Wohn- und Gastronomiequartier.
Einbindung
Der geplante Verkehrszug Waldschlößchenbrücke besteht dem bereits erfolgten 4- bis 5-spurigen Ausbau der Stauffenbergallee, einem Tunnel zwischen Staufenbergallee und nördlichen Brückenkopf der Waldschlößenbrücke mit abzweigenden Seitentunneln zur teilweise kreuzungsfreien Einbindung der Bautzener Straße, der eigentlichen Waldschlößchenbrücke, sowie dem kreuzungsfreien Ausbau des Knotenpunktes am südlichen Brückenkopf Fetscherstraße/ Käthe-Kollwitz-Ufer. Dazu kommt der mehrspurige Ausbau der nördlichen Fetscherstraße.
Nicht im Verkehrszug inbegriffen ist die angrenzende Kreuzung der Stauffenbergallee mit der Königsbrücker Straße. Dieser auch unter dem Namen des benachbarten Olbrichtplatzes bekannte Knoten ist bereits heute der meistfrequentierte der Albertstadt und soll kreuzungsfrei ausgebaut werden [1]. Die Königsbrücker Straße ist (neben der Bundesautobahn 4 weiter im Westen) die einzige Straße, die den durch Dresdner Heide und kleinere Waldgebiete begrenzten Norden um den Flughafen mit dem Stadtzentrum verbindet. Der Ausbau der Königsbrücker Straße ist seit 1995 in Planung [2].
Während am nördlichen Brückenkopf eine starke Bündelnung des Verkehrs auf der neu ausgebaute Staufenbergallee prognostiziert wird, soll sich im südlichen Teil des Verkehrszuges der Verkehr auf das bestehende Straßennetz verteilen. Dabei wird für das Käthe-Kollwitzufer und die Fetscherstraße eine höhere Verkehrsbelastung erwartet[3].
Architektur und Bautechnik
Die bisherigen Planungen gingen aus einem Wettbewerb hervor, den 1997 das Berliner Büro Eisenloffel + Sattler, Ingenieure - Kolb + Ripke, Architekten gewann [4]. Anforderungen des Landschaftsschutzes und des Hochwasserschutzes bezüglich der Bauwerkshöhe und -ausführung setzen das Bauwerk einem Zielkonflikt aus.
Die mittlere Teil der Brücke soll durch zwei Stahlbögen mit einer Spannweite von 135 m getragen werden, die sich ca. 26 m über die Elbe erheben. Sie setzen am Erdboden unter der Fahrbahn an und tragen die abgespannte Fahrbahn dann im Hauptteil. Die Gesamtlänge der Brücke soll 636 m betragen; der höchste Punkt der Fahrbahn soll etwa 16,5 m über dem Wasserspiegel liegen. Die Auffahrt bis zum Bogenteil der Brücke wird über v-förmige Doppelpfeiler getragen und macht den Großteil der Brückenlänge aus[5].
Die Brücke ist 29 Meter breit und führt in jede Richtung zwei Fahrspuren mit je 3,25 Meter Breite. Außen an die Bögen angesetzt befindet sich auf jeder Seite ein Fuß- und Radweg mit je 2,35 Meter Gesamtbreite.
Die Brücke kommt ohne Strompfeiler aus und soll durch ihre unterströmbare Länge ein minimales Strömungshindernis im Sinne des Hochwasserschutzes darstellen. Die Elbe findet auf Höhe des Waldschlößchens ein hindernisfreies Hochwasserprofil von mehr als 500 Meter Breite vor. Die Waldschlösschenbrücke soll auch bei einem 100-jährlichen Abflussereignis der Elbe passierbar bleiben. Konträr zu den Anforderungen des Schutzes der Landschaft und der Blickbeziehungen, muss die Brücke daher eine möglichst große Lichte Höhe im gegebenen Gewässerprofil bieten.
Bau- und Unterhaltungskosten
Die prognostizierten Gesamtkosten betragen 157 Mio €. Davon sind bereits 22,6 Mio. € für Planungsarbeiten (13,6 Mio.) und den Ausbau des Zubringers Stauffenbergallee ausgegeben worden [6]. Die noch aufzuwendenden Kosten teilen sich Freistaat (96 Mio. €), die Stadt Dresden (23,1 Mio. €) und „Dritte“ (15 Mio. €). Für die Brücke selbst sollen 37,5 Mio. € aufgewendet werden, für den anschließenden Tunnel nochmals 29,9 Mio. €.
Aufgrund des anschließenden Tunnels werden die jährlichen Unterhaltungskosten des Verkehrszuges ca. eine Million Euro betragen [7]. Für die Brücke allein werden Kosten in Höhe von 429 Tsd. € kalkuliert.
Geschichte
Standortwahl
Während des Gründerzeitboomes nach 1871 gab es erste Überlegungen, alle Fähren der Stadt durch Brücken zu ersetzten. Während einige tatsächlich ersetzt wurden (Carolabrücke, Blaues Wunder) gab es für die Waldschlößchenbrücke bis in die 30er Jahre keine konkreten Pläne. Aufgrund eines historischen Bauverbotes fehlte es an Bebauung der Altstädter Seite und somit am Bedarf. Zudem bestanden schon immer Bedenken gegen die Zerstörung der Elbwiesen. So waren sich die Stadtplaner bereits 1826 einig, dass der Ruhm Dresdens als eine „der schönsten Städte“ nur gewahrt werden könne, wenn die „freundliche Seite“ der Stadt „mit der Promenade zum Großen Garten und dem schönen Ausblick auf die Loschwitzberge“ offen gehalten würde [8]. Spätere Stadtpläne sahen eine Querung am heutigen Thomas-Müntzer-Platz vor, nicht aber am Waldschlößchen. Ein Ansinnen der Johannstädter, die sich eine Fußgängerbrücke zum Wandern in der Dresdner Heide wünschten, wurde 1900 wegen „Bedenken ästhetischer Art” von den Stadträten abgelehnt [9].
Konkrete Planungen existieren aus den 30er Jahren unter Stadtbaurat Paul Wolf sowie 1950–1989 aus Zeiten der DDR, als man die Arbeitsstätten im Dresdner Norden mit den neuen Plattenbausiedlungen im Osten verbinden wollte.
Das im Januar 1994 beschlossene „Verkehrskonzept 1994“ stellt zur Waldschlößchenbrücke fest: „Aus Sicht der Verkehrsplanung gibt es für diese Elbquerung keine Alternative“. Es bleibt aber offen, „ob die Elbe als Tunnel, Brücke oder Kombination von beiden gequert werden soll“. In diesem bis heute gültigen Leitplan erhielt diese Elbquerung allerdings nur eine Priorität an dritter Stelle (hinter einer Lösung für die Marienbrücke und einer Lösung für das Blaue Wunder) [10]. Bei der letztlichen Entscheidung zum ersten Dresdner Brücken-Neubau nach der Wende wurden dann alle anderen erörterten Standorte (Erfurter Straße, „dritte“ Marienbrücke, Thomas-Müntzer-Platz, Laubegast-Niederpoyritz) zugunsten des Waldschlößchens verworfen bzw. zurückgestellt. Ausschlaggebend war die Aussage des damaligen sächsischen Wirtschaftministers Schommer, der am 8. November 1995 in einer der „Dresden-Konferenzen“ erklärte, „… dass nur eine Waldschlößchenbrücke vom Freistaat gefördert würde, und dies sei seine endgültige Entscheidung“ [11]. Über die ausschlaggebende Standort-Empfehlung an die Dresdner Stadtverwaltung entschied am 28./29. Mai 1996 ein „Brückenworkshop“ [12], die daraus resultierende Vorlage beschloss der Stadtrat am 15. August 1996. Ein von der PDS unterstütztes Bürgerbegehren „Brücken gegen den Stau“ zugunsten des Mehrbrückenkonzepts (T.-Müntzer-Platz + Niederpoyritz), für das mehr als die damals erforderlichen 20 000 Unterschriften gesammelt wurden, war der Versuch, diese Entscheidung wieder zu kippen [13] [14]. Es wurde jedoch vom Stadtrat letztendlich für unzulässig erklärt: „Nachdem der Stadtrat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auch gegen den Widerspruch des OB (21.3.97) und eine Beanstandung durch das RP verteidigte, schwenkte am 15.5. 97 die SPD auf die CDU-Linie ein und stimmte für einen Verzicht auf die Bürgerbefragung.“ [15]
Planfeststellung und Vorleistungen
Während der fast acht Jahre dauernden Arbeit an der Planfeststellungsunterlage wurden am ursprünglichen Projekt 15 Umplanungen vorgenommen. Eine der größeren davon, nachdem im Jahr 2000 der eingereichte Planfeststellungsantrag wegen fehlender Unterlagen und Überschreitungen von Lärmgrenzwerten nicht genehmigt wurde. Weitere Planänderungen waren unter anderem die Folgerungen aus der Jahrhundertflut 2002, die Umwandlung der Straßenbahntrasse in eine Straßenbahn-Option und die spätere Streichung dieser Option [16]. Die endgültige Planfeststellungsunterlage wurde am 20. März 2003 eingereicht.
Bestimmte Bauleistungen in Randbereichen des Verkehrszuges sind mittlerweile bereits erbracht worden, wie z.B. der Ausbau der Stauffenbergallee und Abrissarbeiten auf dem ehemaligen Stasi-Gelände. Im Rahmen des Wahlkampfes zur Oberbürgermeisterwahl führte Amtsinhaber Herbert Wagner am 29. November 2000 ungeachtet der zu diesem Zeitpunkt fehlgeschlagenen Planfeststellung auch den Ersten Spatenstich zur eigentlichen Brücke aus [17]. Das Baurecht für das Gesamtvorhaben wurde indes erst am 25. Februar 2004 durch das Regierungspräsidium Dresden erteilt, am 22. Dezember 2005 wurde der letzte der dagegen gerichteten Eilanträge vom Oberverwaltungsgericht Bautzen letztinstanzlich abgewiesen [18]. Ob das Baurecht momentan noch besteht ist unklar, da der Stadtrat am 24. August 2006 beschlossen hat, den Planfeststellungantrag zurückzuziehen, wodurch das Baurecht aufgehoben wäre. Sollte dieser Beschluss für nichtig erklärt werden, verfällt gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz das Baurecht dann, wenn die Bauarbeiten „nicht innerhalb von fünf Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit begonnen“ haben, das wäre also am 22. Dezember 2010 [19].
Bürgerentscheid 2005
Am 27. Februar 2005 fand ein Bürgerentscheid statt, ob der „Verkehrszug Waldschlößchenbrücke“, dessen wesentlicher Bestandteil die Waldschlößchenbrücke ist, gebaut werden soll oder nicht [20]. Er wurde durch ein Bürgerbegehren des ADAC, der CDU und der FDP, welches 17,6 % der wahlberechtigten Bürger unterschrieben hatten, erwirkt. Die Gruppen hatten den Bürgerentscheid angestrebt, da der nach den Stadtratswahlen 2004 neubesetzte Dresdner Stadtrat das schon in fortgeschrittenem Planungsstadium befindliche Projekt gestoppt hatte.
Bei einer Abstimmungsbeteiligung von 50,8 % stimmten 67,88 % für den Bau der Brücke und des Verkehrszuges [21]. Es gab in einem der 36 Abstimmungsbezirke eine Mehrheit gegen die Brücke. Der Stimmenanteil für den Bau der Brücke war in den Abstimmungsbezirken am Stadtrand am größten.
Nachdem alle anhängigen Eilverfahren abgewiesen worden waren, sollte der Bau der Brücke im März 2006 beginnen.
Konflikt mit der UNESCO
In Anerkennung der Einzigartigkeit des Dreiklangs aus Fluss, Landschaft und Architektur ernannte die Unesco im Juli 2004 das Dresdner Elbtal zwischen den Schlössern Pillnitz im Osten und Übigau im Westen zum Weltkulturerbe.
Ein Konfliktpotential zwischen Welterbe-Schutzgebiet und geplanter Brücke war bereits während der im Vorfeld (Jahre 2000 bis 2002) geführten Diskussionen um das Für und Wider einer Welterbetitel-Bewerbung vermutet worden, und zwar zumindest vom damaligen Stadtrat Hermann Henke und vom damaligen Oberbürgermeister Herbert Wagner (beide CDU). Der Ex-OB ließ seine Bedenken jedoch schließlich fallen, weil sich der Freistaat (unter Kurt Biedenkopf (CDU)) für eine Bewerbung aussprach [22].
Im Oktober 2005 wurde bekannt, dass die zur Brücke gelieferten Daten und Visualisierungen teilweise unpräzise und fehlerhaft waren. So wurde der Standort der Brücke in einem ICOMOS-Gutachten etwa mit „5 km flussabwärts vom Stadtzentrum“ angegeben, er befindet sich allerdings 2,5 km flussaufwärts. Warum weder die Verantwortlichen von Dresden noch die UNESCO-Kommission diese offensichtlichen Fehler bei der Prüfung des Antrags vor Ort bemerkt haben, blieb bisher unklar und wurde bei den beginnenden Vermittlungsgesprächen thematisiert.
Außerdem sollen Planungsänderungen, die sich in der Folge des Elbehochwassers 2002 ergeben haben, nicht vollständig aufgeführt gewesen sein. Schließlich war die Visualisierung der Brücke nach Ansicht der Gegner zu suggestiv und unter Ausblendung der betroffenen Sichtbeziehungen erfolgt.
Daraufhin äußerte die Unesco Ende 2005 Bedenken. Das Sekretariat des Welterbe-Komitee (World Heritage Center Paris) forderte die Stadt Dresden auf, ein unabhängiges Gutachten zur Verträglichkeit der Brücke mit dem Titel „Welterbe“ in Auftrag zu geben. Nach Gesprächen zwischen dem Oberbürgermeister und der UNESCO wurde der für den 22. März 2006 geplante Baustart verschoben, um die Entscheidung auf der 30. Tagung des UNESCO-Komitees in Vilnius abzuwarten.
Das von der UNESCO geforderte Gutachten des Aachener Stadtplaners Kunibert Wachten [23], der für die UNESCO auch schon ein ähnliches Gutachten für den Kölner Dom erstellt hatte, liegt seit April 2006 vor. Es kommt zu folgendem Schluss:
- Die Brücke sei ein „Sonderling“, der sich nicht in die Kette der Dresdner Stadtbrücken einreihe.
- Die Brücke verstelle wichtige Blickbeziehungen auf die Silhouette Dresdens, wie auf das Elbtal.
- Die Brücke zerschneide den zusammenhängenden Landschaftsraum des Elbbogens.
Die Dresdner Stadtverwaltung erstellte eine eigene (Gegen-)Darstellung als Broschüre [24], die zusammen mit dem Aachener Gutachten an alle UNESCO-Delegierten übergeben wurde. Im Vorfeld wurden dreimal hochrangige Delegationen nach Paris geschickt, um bei der UNESCO für die Brücke zu werben [25]. In dem Streit um die Visualisierungen [26] sehen die Dresdner Professoren Stritzke, Schnabel, Opitz, Lippold, Weise, Lohse und Rüger in einer unter Mitwirkung von Ex-Bauaufsichts-Amtsleiter Dr. Nieschler erstellten Stellungnahme [27] „zahlreiche Unkorrektheiten“ im Aachener Gutachten.
Auf ihrer Tagung in Vilnius setzte die UNESCO am 11. Juli 2006 das Dresdner Elbtal auf die Rote Liste besonders gefährdeter Weltkulturerbestätten [28]. Während der Sitzung war die ursprüngliche Beschlussvorlage noch einmal durch Androhung der sofortigen Streichung verschärft worden, nachdem bekannt wurde, dass die Vergabe der Bauleistungen bereits als Bestandteil der Tagesordnung des Dresdner Stadtrats für den 20. Juli feststand [29].
Brückengegner wie etwa Nobelpreisträger Günter Blobel, der sich bei der UNESCO persönlich für die erneute Beschäftigung mit dem Dresdner Elbtal einsetzte, sehen die Entscheidung als Chance, die Alternative eines Tunnels wieder ins Gespräch zu bringen [30]. Eine solche Lösung könnte die ästhetischen Probleme der Brücke umgehen und trotzdem dem Bürgerwillen zur Elbquerung gerecht werden. Die von den Brückengegnern angemahnten verkehrlichen Probleme würden für den Tunnel jedoch genauso gelten.
Die Meinung der Dresdner nach der Vilniuser UNESCO-Entscheidung wurde durch zwei repräsentative Umfragen erforscht: Prof. Donsbach (TU Dresden) ermittelte im Juli 2006 zu der Frage „Und wenn es zu einem neuen Bürgerentscheid kommt – Würden Sie dann für den Bau der Brücke stimmen? “ : 50 % für Waldschlößchenbrücke, 37 % dagegen, Rest unentschieden [31]. Das Institut für Marktforschung Leipzig konstatierte einen Monat später: 39 % für Brücke an ursprünglich geplanter Stelle, 46 % für Brücke an anderer Stelle oder Tunnel, 12 % für überhaupt keine neue Elbquerung [32].
Trotz geänderter Randbedingungen ist es dem Stadtrat laut sächsischer Gemeindeordnung verwehrt, die vom Bürger getroffene Entscheidung zu revidieren [33]. Laut dem Gesetzeskommentar von Krieger/Menke/Arens [34] gelte vielmehr, „dass ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden kann, auch wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben. Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes durch den Stadtrat unterlaufen werden kann“.
Um trotzdem der geänderten Situation Rechnung zu tragen, wurde die Forderung nach einem neuen Bürgerentscheid erhoben, denn nur die Bürger selbst können einen getroffenen Entscheid verändern oder aufheben. Ein solches Vorgehen wurde vielfach als die demokratischste und „sauberste Lösung“ bezeichnet [35]. Von den meisten Brückenbefürwortern wird eine erneute Befragung jedoch abgelehnt.
Folgeentscheidungen
Nach der Entscheidung der UNESCO traf sich der Dresdner Stadtrat in einer Sondersitzung am 20. Juli 2006. Die linke Mehrheit beschloss, die Suche nach einem Kompromiss zwischen dem Wunsch nach einer Brücke und den Ansprüchen des Welterbestatus zu beginnen. Dazu wurde der Baubeginn ausgesetzt. Um den bestehenden Bürgerentscheid nicht zu übergehen, sollte den Dresdnern die Möglichkeit gegeben werden, in einem neuen Bürgerentscheid unter Berücksichtigung aller neuen Fakten noch einmal zu entscheiden [36].
Die konservative Minderheit im Stadtrat stimmte gegen den neuen Bürgerentscheid, so dass die notwendige Zweidrittel-Mehrheit nicht zustande kam [37]. Ein Stadtratsbeschluß ist derzeit die einzige Möglichkeit zur Initiierung eines Brücken-Bürgerentscheids, da laut Gemeindeordnung § 25 „ein Bürgerbegehren ... nur Angelegenheiten zum Gegenstand haben (darf), über die innerhalb der letzten drei Jahre nicht bereits ein Bürgerentscheid auf Grund eines Bürgerbegehrens durchgeführt worden ist“.
Durch die widerspruchsvolle Konstellation wurde in kürzesteter Zeit eine Kette von Prozessen und Reaktionen ausgelöst. Aus dem politischen Streit wurde eine formal-verwaltungsrechtliche Auseinandersetzung:
- 20. Juli 2006: Stadtrat beschließt den Baustopp und die Vorbereitung eines Bürgerentscheides, ein Sofortantrag für einen neuen Entscheid fand keine Zweidrittel-Mehrheit [38].
- 26. Juli: In Vertretung des Oberbürgermeisters legt der 2. Bürgermeister Herbert Feßenmayr Widerspruch gegen Teile der Stadtratsbeschlüsse ein, weil der Baustopp rechtswidrig sei [39].
- 10. August: Auf einer neuen Sondersitzung bestätigt der Stadtrat seine Beschlüsse vom 20. Juni [40].
- 10. August: Der amtierende Oberbürgermeister Dr. Vogel legt erneut Widerspruch ein und übergibt die Verantwortung dem Regierungspräsidium (RP) und der Staatsregierung [41].
- 14. August: Das RP bewertet die Stadtratsbeschlüsse als rechtswidrig und fordert dessen Aufhebung bis zum 24. August. Geschieht das nicht, wird angekündigt, die Vergabe der Bauleistungen per Ersatzvornahme selbst auszulösen [42].
- 24. August: Auf der dritten Sondersitzung beschließt der Stadtrat, den Antrag auf Planfeststellung beim RP zurückzuziehen [43]. Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt, gegen eventuelle Ersatzvornahmen des RP sofort Widerspruch beim Verwaltungsgericht einzulegen [44].
- 24. August: Das RP ordnet den Sofortvollzug der Vergabe der Bauleistungen an [45].
- 24. August: Der Oberbürgermeister reicht Widerspruch fristgerecht beim RP ein [46].
- 28. August: Das Verwaltungsgericht Dresden stoppt die Bauvergabe vorläufig [47].
- 30. August: Das Verwaltungsgericht gibt der Klage der Stadt Dresden statt und stoppt die Bauvergabe [48].
- 1. September: Das RP legt gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen ein [49].
- 8. November: Das Oberverwaltungsgericht ordnet an, den Prozess ruhen zu lassen und rät zu einer gütlichen Einigung [50].
Stadtrat
SPD, PDS, Grüne und ein Teil der Bürgerfraktion wollen den Welterbetitel erhalten und fordern die demokratische Legitimation durch einen Bürgerentscheid. Aber auch ohne einen erneuten Bürgerentscheid sieht man sich nicht gezwungen, die Bauaufträge sofort zu vergeben. Sie stützen sich auf ein Rechtsgutachten der TU-Dresden, nachdem die völkerrechtlichen Verträge zwischen UNESCO und der Bundesrepublik Deutschland die Dresdner verpflichten, den Welterbestatus zu sichern. Ein Bürgerentscheid der den Titelverlust zur Folge hat, verstieße gegen das Völkerrecht und wäre damit nicht rechtens [51]. Das durch die Brückenbefürworter beauftragte Gutachten der Universität Köln (s.u. unter Gerichte) sieht diese Schlussfolgerung als unzutreffend an [52]. Die Grünen stehen einer Querung an dieser Stelle grundsätzlich ablehnend gegenüber.
CDU und FDP und der andere Teil der Bürgerfraktion sehen in der Entscheidung der UNESCO eine Intrige der Brückengegner [53]. Sie warnen vor dem Einfluss „supranationaler Kommissionen“ [54] und bezichtigten die Unesco der Erpressung [55]. Sie nehmen den Verlust des Titels in Kauf und begründen dies mit der Entscheidung der Bürger von 2005, der Zeit vor dem Welterbekonflikt. So bezeichnete der Dresdner FDP-Politiker Jan Mücke die UNESCO als undemokratisch [56], „die Dresdner hätten die Brückenfrage abschließend entschieden“ [57] und plädiert für die Konfrontation mit der UNESCO „Die Stadt bleibe immer Weltkulturerbe der Herzen“. Auch Sachsens Ex-Ministerpräsident Kurt Biedenkopf rät zum Verzicht auf den Welterbestatus. „Die Touristen kommen trotzdem“, so Biedenkopf [58]. Die Gegner eines neuen Bürgerentscheids begründen ihre Haltung mit den Ergebnissen mehrerer Gutachten (s.u. unter Gerichte), welche darlegen, dass die Welterbekonvention der UNESCO rein rechtlich nicht unmittelbar für Dresden gelte, da die Bundesrepublik die Verträge nicht in bundesdeutsches Recht umgesetzt hat [59] [60].
Verwaltung
Die Verwaltung hat als ausführende Gewalt dafür zu sorgen, dass das Ergebnis des rechtskräftigen Bürgerentscheides umgesetzt wird.
Sächsische Gemeindeordnung [61] :
„$24 Bürgerentscheid
(3) Bei einem Bürgerentscheid ist die Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. …
(4) Der Bürgerentscheid steht einem Beschluß des Gemeinderates gleich. Er kann innerhalb von 3 Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.“
Die Dresdner Stadtverwaltung, vertreten durch den amtierenden Oberbürgermeister, sieht sich gezwungen, den Stadtratsbeschlüssen zum Bauaufschub zu widersprechen. Sie sieht sich durch den Bürgerentscheid von 2005 verpflichtet, die Brücke zu bauen. Nur ein erneuter Bürgerentscheid könnte sie von dieser Pflicht befreien. Dieser fand im Stadtrat jedoch nicht die nötige Zweidrittel-Mehrheit [62].
Das Dresdner Regierungspräsidium (RP) ist die kommunale Aufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen. Trifft die Stadt ungesetzliche Entscheidungen, so ist es durch seine Rechtsaufsicht verpflichtet, einzugreifen.
Das RP teilt die Auffassung von CDU und FDP, wonach der Bürgerentscheid für die Verwaltung bindend sei, die völkerrechtlichen Verträge mit der UNESCO jedoch nicht. „Zwischen der Landeshauptstadt Dresden und der Unesco bestehen keine unmittelbaren Beziehungen“ heißt es in einer Presseerklärung. Obwohl laut Kommunalrecht die Stadt drei Jahre Zeit hat, den Bürgerentscheid umzusetzen, besteht das RP auf der sofortigen Vergabe der Bauleistungen. Es begründet dies mit dem entstehenden Schaden für die Stadt, wenn Baufirmen aufgrund des Bauverzugs klagen [63].
Mit seinem Vorgehen hat das RP zur Verschärfung des Konfliktes beigetragen und stand im Mittelpunkt der Kritik. Die deutsche UNESCO-Kommission bezeichnete die Haltung des RP als „nicht haltbar“ und „eine Bankrotterklärung an das Welterbe-Programm“. Sie erinnerte daran, dass die Chancen der 13 deutschen Bewerber um das Prädikat „Welterbe“ sinken, wenn Deutschland derart mit dem Welterbe umgeht [64]. Der stellvertretende Sächsische Ministerpräsident Jurk (SPD) kritisiert: „Ich halte das Vorgehen des Regierungspräsidiums für rechtlich nicht geboten. In einer so schwierigen Situation darf man nicht mit dem Kopf durch die Wand, sondern sollte alle Ermessensspielräume ausnutzen“ [65] [66]. Der Bundestagsabgeordnete Arnold Vaatz (CDU) erklärte hingegen, „die sächsische Staatsregierung [...] vertreten duch das RP Dresden...“ habe pflichtgemäß gehandelt [67]. Die Grünen sehen die sächsische Staatsregierung als Drahtzieher hinter den RP-Entscheidungen [68].
Gerichte
Zuständig ist zuerst das Verwaltungsgericht Dresden. In seinem Beschluss vom 30. August 2006 sieht es eine Verpflichtung des Freistaates gegenüber der UNESCO und bestätigt somit die Auffassung des Gutachtens von Prof. Fastenrath (TU Dresden). Auch wenn die Welterbekonvention allein für die Bundesrepublik gelte, sei Sachsen als Bundesland durch die Bundestreue verpflichtet, dem Bund in seinen völkerrechtlichen Vereinbarungen nicht zu schaden. Es sei demnach beim Ermessen zu berücksichtigen, „ob der Bund in die Gefahr einer völkerrechtlichen Vertragsverletzung gerät“. Die Befürworter halten dies durch das Rechtsgutachten von Prof. Schöbener (Universität Köln) für widerlegt. Demnach setze „eine innerstaatliche Verpflichtung zur [...] völkerrechtskonformen Auslegung nationaler Rechtsnormen [...] voraus, dass (a) das Vertragsschlussverfahren verfassungsrechtlich ordnungsgemäß durchgeführt worden ist (Abschlusskompetenz), und (b) die aus dem völkerrechtlichen Vertrag sich ergebenden Pflichten verfassungsrechtlich ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt worden sind (Transformationskompetenz). Für die Welterbekonvention fehlt es an beiden Voraussetzungen“ [69].
Zudem sieht das Verwaltungsgericht einen Widerspruch im Verhalten des Freistaates Sachsen, der an der Bewerbung der Weltkulturerbestätte mitgewirkt habe, aber Verpflichtungen auf sich ablehne. Zudem sei „eine neue Sachlage geschaffen“ worden, die Zeit für Verhandlungen benötige. Die Beschlüsse des Stadtrates seien „derzeit nicht geeignet, den Vorwurf einer schuldhaften Verzögerung der Umsetzung des Bürgerentscheids zum Bau der Brücke zu begründen“ [70].
Damit folgt das Gericht der völkerrechtsfreundlichen Auffassung zur Anwendung des Weltkulturerbeübereinkommens (UNESCO-Welterbekonvention) [71] im genannten TU-Gutachten [72]. Diesem widerspricht wiederum das Gutachten von Prof. Schöbener, wonach es der Bundesrepublik für eine verfassungsgerechte Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung an der gesetzlichen Regelung fehle. Das wäre nach Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG nur (... im Rahmen der Gesetze...) möglich. Für die genannten völkerrechtlichen Verträge treffe das nicht zu [73].
Weitere Gutachten im Auftrag von Brückenbefürwortern durch den Rechtsanwalt und ehemaligen sächsischen Staatsminister Brüggen [74] und Prof. Peine (Universität Frankfurt(Oder)) [75] widersprechen ebenfalls dem Gutachten von Prof. Fastenrath. Sie legen dar, dass die Welterbekonvention für Deutschland nur eine Absichtserklärung mit weitem Gestaltungsspielraum sei und sie rein rechtlich kein Hindernis zum Bau der Brücke darstelle und die Beschlüsse des Stadtrates vom 24. August 2006 rechtswidrig seien. Das Übereinkommen mit der Welterbekonvention selbst schreibe in dessen Artikel 31 die Ratifikation oder Annahme des Vertrages durch [...] verfassungsrechtliche Maßnahmen vor. Laut Art. 59 Abs. 2 GG hätte dafür verfassungsrechtlich zwingend ein Vertragsgesetz erlassen werden müssen. Das sei bis heute nicht erfolgt [76].
Da das Regierungspräsidium Beschwerde eingelegt hat, hat sich das Oberverwaltungsgericht in Bautzen (OVG) mit den Stadtratsbeschlüssen befasst. Die Richter haben jedoch noch keine Entscheidung in der Sache getroffen sondern eröffneten ein Mediationsverfahren. Dabei soll mit Hilfe eines unabhängigen Partners eine gütliche Einigung gefunden werden, der Prozess ruht vorerst. Das Gericht begründete den ungewöhnlichen Weg damit, dass egal welche Entscheidung getroffen werde, diese unbefriedigend sein müsse. Dieser Streit sei nur äußerst bedingt justiziabel, beim Konflikt zwischen kommunaler Demokratie und Völkerrecht lasse es sich nicht vermeiden, dass eine Seite Schaden nähme [77].
Die Moderation der Gespräche soll die Beauftragte der Kultusministerkonferenz für das UNESCO-Welterbe Birgitta Ringbeck übernehmen. Sollten bis zum Ablauf der verlängerten Bauleistungs-Bindefrist am 31. Januar 2007 [78] keine Ergebnisse vorliegen, trifft das OVG als zweite Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit für die (Nicht-)Fortsetzung des Brückenbaus eine verbindliche Entscheidung. Allerdings haben Vertreter beider Lager des Brückenstreits angekündigt, im Falle ihres Unterliegens das Bundesverfassungsgericht anzurufen [79].
Vermittlung
Der Vorsitzende des „Bundestagsausschusses für Kultur und Medien“ Hans-Joachim Otto (FDP) kritisierte im September 2006 auch die UNESCO-Kommission und begründete seine Kritik damit, dass auch auf der Seite der UNESCO Fehler passiert seien. Gleichzeitig kündigte er an, dass sich der Bundestagsausschuss vermittelnd in den Konflikt einschalten will [80].
Bei einer eigens zur Kompromissfindung im Brückenstreit stattgefundenen Sondersitzung des Kulturausschusses des Bundestages am 28. September 2006 verwies die UNESCO auf ICOMOS, die als Berater und Gutachter an der Arbeit des UNESCO-Welterbekomitees beteiligt sind und ein fehlerhaftes Gutachten erstellt hätten. Die UNESCO räumte dabei ein,
- „dass ihr die Bauabsicht der Brücke schon bei ihrer Entscheidung, Dresden den Weltkulturerbetitel zu verleihen, bekannt war;
- „dass der dafür vorgesehene Korridor zutreffend in den Plänen eingetragen war;
- „dass nicht die Stadt Dresden, sondern die von der UNESCO [...] beauftragte ICOMOS für das von der UNESCO reklamierte Informationsdefizit verantwortlich ist.“ [81].
Zur vorangegangenen Debatte im Bundestag waren die Vertreter der UNESCO ihrer Einladung nicht gefolgt.[82]
Ansonsten brachte die von Initiator Hans-Joachim Otto als „fact-finding-Treffen“ deklarierte Ausschusssitzung im Beisein von Vertretern Dresdens und der UNESCO erneut die Unversöhnlichkeit der Standpunkte zum Ausdruck [83].
Kontroverse
Befürworter und Gegner
Brückenbefürworter gehen von geringeren Verkehrskosten für Bürger und Gäste aus, die sonst Umwege zu den anderen Brücken in Kauf nehmen müssen. Ob diese Hoffnungen die hohen Kosten des Bauwerks rechtfertigen, ist nach Ansicht der Gegner allerdings fraglich. Sie befürchten, dass der Stadt im Gegenzug Mittel für ÖPNV-Unterstützung, Straßen- und Schulsanierung, Kulturförderung usw. fehlen werden [84].
Das verkehrliche Hauptargument der Brückengegner ist die höhere Gesamtbelastung des städtischen Straßensystems. Die Planungsunterlagen der Stadt weisen neben einer Zunahme der Elbquerungen ein Ansteigen der gefahrenen Kilometer um acht Prozentpunkte aus. Selbst in der Innenstadt rechnet die städtische Prognose für den Fall des Brückenbaues teilweise mit Verkehrszunahmen [85]. Die Brückengegner stützen sich zudem auf Beispiele von ähnlichen Verkehrsgroßprojekten, die die gleichen Folgen hatten. Die Brückenbefürworter interpretieren die städtischen Prognosen dagegen positiver. Sie verweisen auf die Entlastung der restlichen Elbbrücken und gehen von einer besseren Verteilung der Verkehrsströme aus.
Weiterhin kritisieren die Gegner an der städtischen Verkehrsprognose, dass die Auswirkungen von überregionalen Verkehren gar nicht erst berücksichtigt wurden. Sie vermuten noch höhere Belastungen, da die Stadt aufgrund der innerstädtischen Brücke als überörtliche Abkürzung genutzt würde. Kraftfahrer könnten sich den Weg der Umfahrung Dresdens über die A4 und A17 ersparen. Die Brückenbefürworter verweisen darauf, dass auf der Ausweichstrecke 34 Ampeln liegen und die Fahrzeit somit verlängert würde, weswegen das Argument der Abkürzung durch die Stadt unrealistisch sei [86].
Als Argument gegen die Dringlichkeit einer neuen Elbquerung werden die Ergebnisse der städtischen Dauerzählstellen angeführt, die belegen, dass das Verkehrsaufkommen auf den Dresdner Elbbrücken seit mehreren Jahren zurückgeht [87]. Ein erheblicher Teil der so genannten Brückengegener ist allerdings nicht prinzipiell gegen eine neue Elbquerung, sondern vielmehr Kritiker des gewählten Standorts und/ oder der geplanten architektonischen Ausführung. Letztgenannter Position schlossen sich unter anderem die Sächsische Akademie der Künste [88] und die Bundesarchitektenkammer [89] an.
Während die Befürworter den Elbquerungs-Standort am Waldschlößchen wegen seiner optimalen Anbindung an das Hauptstraßennetz als den bestmöglichen betrachten, sehen die Gegner gerade dies als Nachteil wegen der verkehrsprovozierenden Wirkung. Ferner kritisieren sie, dass die Querung ausgerechnet an der breitesten Stelle der Elbwiesen erfolgt. Dadurch entstehe außer der von der UNESCO kritisierten visuellen Störung auch für Natur und Umwelt der vergleichsweise größte Schaden (Verkehrslärm, Emissionen, Flächenverbrauch usw.) [90].
Einig sind sich viele Beobachter darüber, dass eine Straßenbahntrasse für so ein Großprojekt wünschenswert sei, diese musste jedoch aus den Planungen gestrichen werden, um den Forderungen des Landes Sachsen (vierspurige Fahrbahn) gerecht zu werden und die versprochenen Fördermittel (96 Millionen Euro) nicht zu gefährden.
Blaues Wunder
Der Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg und andere Befürworter sehen in der Waldschlößchenbrücke einen notwendigen Ersatz für das Blaue Wunder,
- dass wegen seines hohen Alters nur noch mit erhöhtem Pflegeaufwand erhalten werden kann,
- auf dem wegen seiner verminderten Tragfähigkeit seit 1986 der Straßenbahnverkehr eingestellt und eine Begrenzung auf 15 Tonnen erlassen wurde,
- dass bei starkem Hochwasser mit über 7 Meter Dresdner Pegel für sämtlichen Kfz-Verkehr gesperrt wird (Dies war 2002 und 2006 jeweils mehrere Tage lang der Fall. Ob die Sperrung beim 2006-er Hochwasser überhaupt erforderlich war, ist allerdings umstritten [91]).
Im Januar 2005, wenige Wochen vor dem Bürgerentscheid, schrieb der Oberbürgermeister über das Blaue Wunder: „Eine grundhafte Ertüchtigung einschließlich Instandsetzung für eine dauerhafte Nutzung ist nicht möglich, ...“ und begründete dies auch ausführlich [92].
Brückengegener widersprechen diesen Argumenten. Nach ihrer Meinung
- wird das Blaue Wunder als Verbindung zwischen Loschwitz und Blasewitz weiterhin benötigt,
- ist der Erhalt durch eine entsprechende Sanierung durchaus möglich,
- ist diese Sanierung wegen der hohen Bau- und Unterhaltungskosten der Waldschlößchenbrücke gefährdet,
- lässt sich die Brücke mit dem vergleichsweise niedrigen Betrag von 4,3 Mio. € (Auskunft der Stadtverwaltung) hochwassersicher machen.
Nachdem Brückenfachleute wie Dr.-Ing. Eberhard Katzschner in einer Veranstaltung der Gegner darstellten, dass das Blaue Wunder auch nach 2030 dauerhaft erhalten werden kann [93], verzichteten die Brückenbefürworter auf dieses Argument [94]. Sie begründen die Notwendigkeit der Waldschlößchenbrücke aber weiterhin mit dem erhofften Rückgang der Verkehrsprobleme an den Brückenköpfen des Blauen Wunders.
Auch hier widersprechen die Brückengegner. Zwar sehen die städtischen Prognosen einen Verkehrsrückgang auf dem Blauen Wunder, am nahen Schillerplatz soll die Belastung nach dem Bau der Waldschlößchenbrücke jedoch steigen, da der Verkehr auf den Zufahrtsstraßen zunimmt (landwärts + 7 %, stadtwärts + 13 %). Daher wird befürchtet, dass die Verkehrsprobleme in diesem städtebaulich sensiblen Bereich eher zunehmen. Brückenbefürworter halten diese Befürchtung für falsch und sind der Meinung, die Entlastung auf dem Blauen Wunder selbst (- 9 %) werde einen besseren Verkehrsfluss am Schillerplatz ermöglichen [95].
Alternativen
Die technische Machbarkeit eines Elb-Tunnels am Waldschlößchen wurde mehrfach durch Studien bestätigt, allerdings mit der Einschränkung, daß eine Nutzbarkeit für Fußgänger und Radfahrer sowie auch eine Bushaltestelle zum Umstieg von/ zur Straßenbahn Bautzner Straße mit vertretbarem Aufwand nicht realisierbar sind [96].
Auch alternative Brückenstandorte werden wieder diskutiert, nachdem
- der sächsische Wirtschaftsminister Jurk (SPD) die Förderungs-Beschränkung seines Amtsvorgängers Schommer (CDU) aufhob, indem er sagte, dass der größte Teil der für die Waldschlößchenbrücke bewilligten Mittel ggf. auch anderen Projekten zugute kommen könnte [97],
- das Planungsleitbild Verkehrskonzept 1994 mit seiner Vorgabe des Standorts Waldschlößchen zwar noch gültig ist, aber an dessen Modifikation bereits gearbeitet wird [98],
- die Innenstadt-Brücken durch den Bau der stadtnahen A17 bereits stärker entlastet wurden als es die Prognose für die Auswirkung der Waldschlößchenbrücke vorhersagt [99].
Aus letztgenanntem Punkt ergibt sich, dass dabei jene Standorte interessant sind, die sich insbesondere zur Entlastung (und ggf. zum Ersatz) des Blauen Wunders eignen. Neben der im Mehrbrückenkonzept von Ex-Baubürgermeister Gunter Just enthaltenen Brücke Laubegast-Niederpoyritz wurde auch immer wieder mal vorgeschlagen, eine „Schwesterbrücke“ des Blauen Wunders als Kopie oder Pendant in unmittelbarer Nachbarschaft zu errichten. Schon in Vor-Wende-Zeiten gab es z.B. Studien, wie Grundstraße und Kretschmerstraße miteinander verbunden werden könnten. Für die stromabwärtige Seite hat der Architekt Ulrich Thormann am 1. August 2006 einen Vorschlag verfasst. Sein „Verkehrszug“ führt vom landwärtigen Ende des Käthe-Kollwitz-Ufers als Straße am Elbwiesenrand bis auf Höhe Regerstraße, dann als Brücke zum Elbhang hinüber und schließlich als Tunnel unter Schillerstraße und Standseilbahn hindurch zur Grundstraße [100].
Für alle denkbaren Alternativ-Standorte gilt, dass die Problem-Kriterien wie Anwohnerschutz, Landschafts-(Welterbe-)Verträglichkeit usw. bisher nicht eingehend untersucht wurden. Bei Laubegast kommt hinzu, daß mit der Jahrhundertflut 2002 klar wurde, daß die Brücke bei einem solchen Ereignis nicht mehr erreichbar wäre. Bei „kleineren Fluten“ wie dem Hochwasser 2006 hingegen gäbe sie dem sonst annähernd zur Insel werdenden Stadtteil eine wichtige Verbindung zur Außenwelt.
Hinsichtlich der Kosten ist derzeit wegen widersprüchlicher oder fehlender Prognosen kein seriöser Vergleich möglich, sondern lediglich die folgenden pauschalen Aussagen:
- Es besteht weitgehend Übereinstimmung darüber, daß ein vierspuriger Elbtunnel am Waldschlößchen mindestens genauso teuer wäre wie die geplante Brücke.
- Bezüglich alternativer Standorte wurde bisher von keiner Seite versucht, eine Aussage zu widerlegen, die schon beim Brückenworkshop 1996 unwidersprochen blieb: Jede der anderen erörterten Brücken wäre kürzer und nur zweispurig sinnvoll und damit erheblich kostengünstiger [101]. Zusätzlich wird dazu mitunter auf die neuerrichteten Brücken der sächsischen Städte Torgau (1993 - 12,3 Mio €), Meißen (1997 - 12,1 Mio €), Pirna (1999 - 36,9 Mio €) und Riesa (2001 - 13,4 Mio €) verwiesen [102].
Quellen
- ↑ Lichdi & Jähnigen Rechtsanwaltsbüro: Planfeststellung Waldschlößchenbrücke - Anträge der Grünen Liga, 19. September 2003 (PDF 0,05 MB)
- ↑ Stadtrat Klaus-Dieter Rentsch: Königsbrücker Straße
- ↑ Prognose 2015 Verkehrzug Waldschlößchenbürcke Stadt Dresden vom 21.11.2003. Es wird von einer neu ausgebauten Verbindung des "östlichen Stadtringes" (Wormser Str.) ausgegangen. Die Wormser Str. ist derzeit teilweise nur auf 4m Breite befahrbar. Ein Ausbau ist nicht geplant.
- ↑ ESKR Ingenieure+Architekten: Elbbrücke am Waldschlößchen --- Realisierungswettbewerb - 1.Preis, 1997
- ↑ ESKR Ingenieure+Architekten: Elbbrücke am Waldschlößchen --- Realisierungswettbewerb - 1.Preis, 1997
- ↑ Stadtentwicklungsbericht 2003 , Seite 19
- ↑ Pressemitteilung Bündnis 90/ Grüne: Jährliche Folgekosten der Waldschlößchenbrücke (Zitat aus „Gemeindewirtschaftlicher Stellungnahme“), 24. November 2004
- ↑ Sächsisches Hauptstaatsarchiv: Reskriptensammlung Dresden, Reskript vom 26. April 1826
- ↑ Stadtarchiv Dresden: Stadtverordneten-Akten, E 52
- ↑ Landeshauptstadt Dresden: Verkehrskonzept 1994 (Textteil), 28. Januar 1994 (PDF 31,0 MB), Seiten 34, 35 und 52
- ↑ Aussage des damaligen Umweltdezerneten Gaber beim Erörterungstermin Waldschlößchenbrücke, Regierungspräsidium Dresden, 15. September 2003
- ↑ Ronald Weckesser (PDS) in Dresdner Blätt´l 11/96: Brückenworkshop, 7. Juni 1996
- ↑ Dresdner Blätt´l 14/96: Bürgerbegehren „Brücken gegen den Stau“, 23. August 1996
- ↑ Dresdner Blätt´l 15/97: Fast lückenlose Chronik eines Betrugs, 21. März 1997
- ↑ www.welterbe-erhalten.de: Die Chronologie
- ↑ Dresdner Blätt´l 18/2004: Antwort des Oberbürgermeisters auf Schriftliche Anfrage 1296/2003 vom 11.3.2003: „Wie oft ist das Verkehrsbauvorhaben Waldschlößchenbrücke bisher seit dem ersten Stadtrats-Beschluss 1996 ganz oder teilweise umgeplant worden?“, 12. November 2004
- ↑ Logbucheintrag auf www.welterbe-erhalten.de: Wir fangen schon mal an! - Ja, warum eigentlich nicht?! („Erster Spatenstich” und als „Vorleistungen” bereits durchgeführte Bauarbeiten), 13. Dezember 2003
- ↑ Brueckenfakten.de: Klagen gegen die Brücke
- ↑ Verwaltungsverfahrensgesetz § 75 (4)
- ↑ Landeshauptstadt Dresden: Bürgerentscheid Waldschlößchenbrücke - Abstimmungsbüchlein zum 27. Februar 2005 (an alle Haushalte), 17. Januar 2005 (PDF 1,0 MB)
- ↑ Landeshauptstadt Dresden: Bürgerentscheid Waldschlößchenbrücke - Amtliches Endergebnis (gesamt und nach Stadtteilen), 27. Februar 2005
- ↑ Dresdner Neueste Nachrichten: Ein Brief wird kommen … , 18. November 2005
- ↑ RWTH Aachen : Gutachten zu den visuellen Auswirkungen des ‚Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke‘ auf das UNESCO-Welkulturerbe ‚Elbtal Dresden‘, April 2006 (PDF 3,5 MB)
- ↑ Landeshauptstadt Dresden: Broschüre „Waldschlößchenbrücke und Welterbe“, März 2006 (PDF 0,7 MB)
- ↑ Dresdner Neueste Nachrichten: Paris-Reise zur Unesco die dritte ... 9. Juni 2006
- ↑ www.welterbe-erhalten.de: Visualisierung der geplanten Brücke
- ↑ TU Dresden: Stellungnahme zum Gutachten zu den visuellen Auswirkungen des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke auf das UNESCO-Welkulturerbe „Elbtal Dresden“ 19. Mai 2006 (PDF 0,1 MB)
- ↑ Dresdner Neueste Nachrichten: Köln runter! - Dresden drauf? 11. Juli 2006, Dresden sieht rot, 12. Juli 2006
- ↑ Dresdner Neueste Nachrichten: Dunkelrot! 12. Juli 2006
- ↑ Prof. Günter Blobel in Dresdner Neueste Nachrichten: Provinzpotentaten schaden Dresdens Ruf, 21. Juli 2006
- ↑ Prof. Wolfgang Donsbach in Dresdner Neueste Nachrichten: Rechnung ohne den Wirt, 1. August 2006
- ↑ Webseite MDR FERNSEHEN: „artour“: Mehrheit nun gegen Waldschlößchenbrücke, 31. August 2006
- ↑ § 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), 18. März 2003 / 11. Juni 2005
- ↑ von Krieger/Menke/Arens kommentierte Ausgabe der „Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen“ (Broschiert), Deutscher Gemeindeverlag; Auflage: 4., Aufl. (September 2004), ISBN 3-55554033-5
- ↑ z. B. Ingo Zimmermann, Sprecher des Dresdner Welterbe-Kuratorium in „Erbe-Kuratorium appelliert an Stadtrat“ Dresdner Neueste Nachrichten vom 18. Juli 2006, Startrompeter Ludwig Güttler in „Mit den Elbauen in der Zwickmühle“ Heidenheimer Neue Presse vom 22. Juli 2006 oder Stadtsprecher Kai Schulz in „Biete Rechtsstreit – suche Kompromiss“, Sächsische Zeitung vom 16. August 2006
- ↑ Dresdner Neueste Nachrichten: Waldschlößchenbrücke: Stadtrat stimmt gegen sofortigen Bau, 21. Juli 2006
- ↑ Die Tageszeitung TAZ: Elbtal wird noch keine Baustelle, 22. Juli 2006
- ↑ Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden: Beschlüsse zum UNESCO Welterbe und der Waldschlößchenbrücke, 20. Juli 2006
- ↑ Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden: Widerspruch des Oberbürgermeisters … bezüglich … des Beschlusses „UNESCO-Welterbe Dresdner Elbtal – Erhalt des Elbtals“, 26. Juli 2006
- ↑ Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden: Beschlüsse zum UNESCO Welterbe und der Waldschlößchenbrücke vom 10. August 2006
- ↑ Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden: Erneuter Widerspruch des Oberbürgermeisters … bezüglich … des Beschlusses „UNESCO-Welterbe Dresdner Elbtal – Erhalt des Elbtals“, 11. August 2006
- ↑ Regierungspräsidium Dresden: Pressemitteilung: Regierungspräsidium Dresden beendet Blockade des Bürgerentscheides zur Dresdner Waldschlößchenbrücke, 14. August 2006
- ↑ Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden: Beschlusstext zur Durchführung eines Bürgerentscheides sowie Rückzuges des Antrags auf Planfeststellung, 24. August 2006
- ↑ Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden: Beschlusstext zur Verlängerung der Bindefrist und zu Rechtsbehelfen gegen eventuelle Vollzugsmaßnahmen des Regierungspräsidiums, 24. August 2006
- ↑ Regierungspräsidium Dresden: Pressemitteilung: Regierungspräsidium Dresden ergreift weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Bürgerentscheids zur Dresdner Waldschlößchenbrücke, 14. August 2006
- ↑ Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden: Widersprüche gegen gestrige Entscheidungen - Vergabe der Bauleistungen jetzt beim Verwaltungsgericht anhängig, 24. August 2006
- ↑ Verwaltungsgericht Dresden: Ersatzvornahme des Regierungspräsidiums Dresden zum Bau der Dresdner Waldschlößchenbrücke vorläufig ausgesetzt, 28. August 2006
- ↑ Verwaltungsgericht Dresden: Beschluss Az.: 12 K 1768/06, 30. August 2006 (PDF 0,8 MB);
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- ↑ Michael Kaiser im Gespräch mit Dr.-Ing. Eberhard Katzschner: Zur Zukunft des Blauen Wunders, 9. Februar 2005 (PDF 0,02 MB)
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- ↑ Zusammenstellung der Daten des Planfeststellungsverfahrens
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- ↑ www.waldschloesschenbruecke.de: Fördermittel stehen anderen Projekten zur Verfügung, 22. Februar 2005
- ↑ Dresdner Neueste Nachrichten: Mehr City, weniger Schneise - der Verkehr nimmt ab, 27. Oktober 2006
- ↑ ddp-Meldung mit Angaben zur Entwicklung der Verkehrsstärke auf Dresdner Elbbrücken, 21. Juli 2006
- ↑ Ulrich Tormann: Warum Waldschlößchenbrücke? (Ideenskizze für „Zweites Blaues Wunder“), 1. August 2006
- ↑ Ronald Weckesser (PDS) in Dresdner Blätt´l 11/96: Brückenworkshop, 7. Juni 1996
- ↑ Webseite „Leben in Dresden“: Kosten anderer Brückenbauten über die Elbe
Weblinks
Stadtverwaltung Dresden:
- Verkehrszug Waldschlößchenbrücke
- Virtuelles 3D-Stadtmodell (verkehrsfreie 3D-Film-Präsentation mit Waldschlößchenbrücke)
- Dresdner Elbtal ist Welterbe der UNESCO
Pro und Kontra:
- Bürgerinitiative Pro Waldschlößchenbrücke
- Koalition gegen die Waldschlößchenbrücke
- Informationen der Grünen Liga zur Waldschlößchenbrücke
Elbquerungen:
Verkehrssituation: