Diskussion:Abgeordnetenentschädigung

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. September 2006 um 11:31 Uhr durch Karsten11 (Diskussion | Beiträge) (Die Diäten sind deshalb nachweislich hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück geblieben.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

hallo - tut mir leid um das foto, aber wenn wir zulassen, dass in jedem artikel zu einem potentiell strittigen thema großflächig werbung für den eigenen pov gemacht wird, indem bilder von entsprechenden demo-parolen hochgeladen werden, dann können wir das prinzip des neutralen standpunkts gleich vergessen. grüße, Hoch auf einem Baum 02:40, 4. Okt 2004 (CEST)

Die Diäten sind deshalb nachweislich hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück geblieben.

Ich habe erhebliche Zweifel an dem Satz, inwieweit sind die Sozialversicherungen dort berücksichtig? Was ist mit "allgemein" gemeint. Die Schere zwischen arm und reich ist erheblich und geht in den letzten Jahren in der BRD weiter auseinander, da wäre eine genauere Definition von "allgemein" sinnvoll. Siehe dazu Sozialbericht NRW 2004, Der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.--Dirk33 18:06, 27. Jan 2005 (CET)

Die Quelle für die Aussage ist die Webseite des Deutschen Bundestags Abgeordnetenentschädigung
--Marcel Janus 11:22, 12. Mär 2005 (CET)
Ist schon klar, dafür gibt es ja solche Statistiken, nur das 1% Diätenerhöhung wesentlich mehr € bedeuten als 5% Gehaltserhöhung von 0815 Bürger. Habe wenigstens den Zusatz "statistisch gesehen" hinzugefügt. Der Realanstieg (also in harten Euro) liegt wesentlich über dem Durchschnitt. --Michmo 09:18, 28. Sep 2006 (CEST)
Die Textänderung ist unkritisch. Die Argumentation ist aber nicht sachgerecht. Natürlich ist (in jeder Berufsgruppe) die Steigerung in absoluten Beträgen nicht nur von der prozentualen Lohnerhöhung sondern auch von bisherigen Gehalt abhängig. Das ist Statistik, die hier keiner besonderen Erwähnung bedarf. Das Thema, um das es hier geht, ist, dass das Einkommen der Abgeordneten prozentual zurückgeblieben ist und auch absolut gegenüber der gewünschten Vergleichgruppe (Richter) um 950 € zurückgeblieben ist. Karsten11 11:31, 28. Sep 2006 (CEST)

Gläserner Abgeordneter

Mir fehlen Verweise zB auf gläserne Abgeordnete und evtl. die zusätzlichen "Einnahmen" (zB Beraterfunktion) der Abgeordneten anhand von Beispielen. Sie gäben ein klareres Bild über die tatsächlichen Einnahmen. Dadurch liesse sich auch (persönlich) die Frage "Wie viel Geld ist für einen MdB gerecht(fertigt)?" besser beantworten.

ew_h2002

Vergünstigungen?

Im Unterabschnitt "Zuschuss zur Krankenversicherung" wird dargestellt, dass für Abgeordnete genau die gleiche Regelung gilt, wie für jedermann, dessen Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Wo ist da die Vergünstigung, die die Überschrift des Abschnitts suggeriert?

Ähnliches gilt für die "Beitragsfreiheit zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung". Hier ist die Regelung der Abgeordneten analog derjenigen der Selbstständigen: Keine Beiträge (erwähnt), keine Leistungen (nicht erwähnt). Wo ist da die Vergünstigung, die die Überschrift des Abschnitts suggeriert?Karsten11 21:08, 27. Jun 2006 (CEST)