Diskussion:Protektorat Böhmen und Mähren
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Grammatikalisch verunglückt (Diskussion über die Artikelüberarbeitung vom 4.3.2013 – Teil 1)
- ist der Satz, "... das als unmittelbares Reichsgebiet einbezogen wurde."
- Entweder "... das damals als unmittelbares Reichsgebiet galt."
- Oder "... das damals unmittelbar in das Reichsgebiet einbezogen wurde."
- Das will ich selber nicht korrigieren, weil ich die angegebene Quelle nicht im Wortlaut kenne, den man übernehmen sollte.
- Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 14:00, 25. Feb. 2013 (CET)
- Wortlaut gefunden - Satz wird repariert. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 14:45, 25. Feb. 2013 (CET)
- Was heißt in dem Zusammenhang eigentlich Besatzungsareal? Scheint mir ein veritabler Neologismus und auch keine zutreffende Definition. Ich habe das deshalb überarbeitet.--Assayer (Diskussion) 21:02, 25. Feb. 2013 (CET)
- Wortlaut gefunden - Satz wird repariert. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 14:45, 25. Feb. 2013 (CET)
- @Dr.cueppers: Also der Satz war ja nicht grammatikalisch verunglückt, sondern allenfalls unvollständig. Doch auch ohne die Ergänzung war er verständlich.
- @Assayer: Der Ausdruck „Sonderverwaltungsgebiet“ scheint mir eine eigenwillige Wortschöpfung zu sein, die zumal auch noch unzutreffend ist; im angegebenen Beleg findet sich dieses Wort nicht. Denn zum einen blieb die Verwaltung des Protektorats B. und M. grundsätzlich in tschechischen Händen, zum anderen muss seine Errichtung selbst nicht völkerrechtswidrig gewesen sein, sondern der zuvor begangene Gewaltakt der Zerschlagung der ČSSR war es. Dass es dann unmittelbar durch einseitigen Akt des Deutschen Reiches „zum Gebiet des Großdeutschen Reiches“ erklärt wurde, ist hiervon zu trennen. Denn ob die Bildung dieses Protektorats und die Schaffung einer besonderen Protektoratszugehörigkeit im Einklang mit dem geltenden Völkerrecht gestanden hat oder nicht, das ergibt sich nicht daraus und ist gesondert zu bewerten.
- Bevor ein missglückter Ausdruck durch einen weiteren ersetzt wird, sollten wir lieber zunächst auf der Disku einen besseren finden, ohne dass der Artikel vorschnell verschlimmbessert wird. Vorerst schlage ich „Besatzungsgebiet“ vor und habe den bestehenden durch diesen einstweilen ersetzt, da er mit dem zuvor existierenden Ausdruck sinngleich ist und reputabel belegt werden kann, vgl. etwa Detlef Brandes, Dušan Kováč u. a., Wendepunkte in den Beziehungen zwischen Deutschen, Tschechen und Slowaken 1848–1989, Klartext, 2007, S. 186 („schwach kaschiertes Besatzungsgebiet“); Andreas Gardt, Nation und Sprache, 2000, S. 853. --Benatrevqre …?! 12:22, 27. Feb. 2013 (CET)
- Der Beleg stammt nicht von mir, belegte auch nicht das Besatzungsareal und man findet bei Khan natürlich auch nichts von Besatzungsgebiet. Sonderverwaltungsgebiet habe ich mir nicht selbst ausgedacht, sondern von Mikhail Vitalʹevich Shkarovskiĭ übernommen. [1]. Klar ist die Quelle nicht optimal, aber Besatzungsgebiet trifft die eigenartige Konstruktion des Protektorats nun mal auch nicht. Vielleicht käme man der Sache näher, wenn man darauf verweist, dass das Protektorat die besondere Form war, die dem deutschen Besatzungsgebiet gegeben wurde (einschliesslich dem Aspekt des unmittelbaren Reichsgebiets).
- Nur die Zerschlagung der ČSSR völkerrechtswidrig, aber das Protektorat nicht? Also bitte.... Dass die Autonomie nur eine scheinbare war, habe ich Dir bereits andernorts belegt. Dass die tatsächliche Macht vom deutschen Polizei- und Verwaltungsapparat unter dem "Reichsprotektor" ausgeübt wurde, steht ja auch auf derselben Seite bei dem von Dir zitierten Volker Zimmermann. Andreas von Arnauld schreibt, die Annexion und Eingliederung in das Deutsche Reich sei völkerrechtswidrig gewesen. [2].
- Ich hatte auch einiges stilistisches korrigiert wie: Es wurde am 15. März 1939 als Ausdruck der beginnenden expansiven Politik völkerrechtswidrig aus dem restlichen Territorium der Tschecho-Slowakischen Republik gebildet, - für mich eine veritable Stilblüte, weil mehr Informationen reigepresst werden sollen, als dem Satzteil gut tun kann. Von daher halte ich Deinen Komplettrevert für kontraproduktiv und nehme statt dessen Deine Anregung mit dem Besatzungsgebiet auf.--Assayer (Diskussion) 19:25, 27. Feb. 2013 (CET)
- Du vermengst hier unbegründet verschiedene Sachverhalte. Die Errichtung eines Protektorats ist ein Sachverhalt, dessen Annexion bzw. Eingliederung ins Reich ist ein zweiter, davon zu trennender Vorgang (siehe dazu, was ich oben bereits schrieb). Letzterer knüpfte zwar an die Protektoratserrichtung an, dennoch ist es keine unbedingte Folge. Denn das geht weder aus Zimmermann noch aus v. Arnauld hervor.
- Im Übrigen fand am 15. März 1939 keine Proklamation statt. --Benatrevqre …?! 19:38, 27. Feb. 2013 (CET)
- Stimmt. Die Proklamation datiert vom 16. März und damit auch die Errichtung. 15. März war die Besetzung. Da hätte ich mich nicht auf die Angaben im Artikel verlassen sollen. Die Problematik des Protektoratscharakters hatten wir schon mal diskutiert mit dem Ergebnis, dass dieses "Protektorat" keines war, weil, und das ist ja nun einer der Hauptgründe für diese Einordnung, das Gebiet defacto annektiert wurde. Die Formulierung völkerrechtswidrig als unmittelbares Reichsgebiet in das damalige Deutsche Reich einbezogen wurde bezieht sich genau darauf und vermengt nichts.--Assayer (Diskussion) 20:16, 27. Feb. 2013 (CET)
- Ob dieses politische Gebilde nun ein besetzter Staat, ein Protektorat oder dieser Unterstaat als sonst ein räumliches Etwas qualifiziert wird, darauf heb ich doch gar nicht ab. Tatsache ist aber, dass Hacha diesem künstlichen Gebilde zustimmte und es insoweit nicht klar als völkerrechtswidrig betrachtet werden kann – ich seh das also zwischenzeitlich etwas differenzierter –; denn einseitig war auch nur die anschließende Annexion, die Bildung des Protektorats selbst war es nicht. Wir haben also die Zerschlagung der ČSSR, dann die Errichtung dieses Protektorats (dabei ist es nicht entscheidend, ob es im völkerrechtlichen Sinne tatsächlich eins war) und schließlich die Einverleibung ins Reich. Dass es danach eher den Charakter einer „teilautonomen Provinz“ hatte, tut dem keinen Abbruch und auch nichts zur Sache bzw. beantwortet ja nicht die Frage, ob die bloße Errichtung nach damals geltendem Völkerrecht geschah.--Benatrevqre …?! 20:45, 27. Feb. 2013 (CET)
- Meinetwegen auch gebildet, aber wenn in diesem Zusammenhang schon die Enzyklopädie des NS konsultiert wird, dann doch bitte nicht das Lemma Zwangsarbeit, sondern das Lemma Protektorat Böhmen und Mähren, wo steht? Richtig, proklamiert, ein Wort, das im Artikel natürlich nochmal vorkommt, wenngleich nicht in der Einleitung. Apropos Einleitung: Was soll da denn jetzt die metaphorische Bezeichnung durch die tschechischen Historiker aus dem Jahr 1965?
- Nun soll also die politische Erpressung Hachas, die zur Scheinlegitimation des Einmarsches dienen sollte, belegen, dass die Errichtung des Protektorat nicht klar völkerrechtswidrig war? Das müssen wir hier zum Glück nicht ausdiskutieren. --Assayer (Diskussion) 20:55, 27. Feb. 2013 (CET)
- Steht doch dran: Die Bezeichnung durch die tschechischen Historiker charakterisiert treffend und in relevanter Weise die internationale Isolation des Protektorats.
- Es geht nur bedingt um die politische Erpressung Háchas, denn diese muss nicht ausschlaggebend sein. Und nein, ausdiskutieren brauchen wir das hier sicherlich nicht, denn das völkerrechtliche Schrifttum ist in der Tat umstritten in dieser Frage bzgl. Annexionen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass deine pauschale Behauptung, es sei völkerrechtswidrig zustande gekommen, insoweit einer Grundlage entbehrt.
- Ich bin mir gar nicht so sicher, ob dein Edit an dieser Stelle richtig war. Denn die Bildung ist ja ein Vorgang, der durchaus bereits am 15. März begonnen haben konnte und erst mit Hitlers Erlass vom 16. März 1939 seinen Abschluss fand. Vgl. z. B. diese oder diese Belege (ich hoffe, du weißt, dass ich da nicht alle Nachweise meine und du schon selbst erkennst, welche davon reputabel sind und welche nicht; ich spare mir deshalb das gesonderte Aufzählen letzterer). --Benatrevqre …?! 21:00, 27. Feb. 2013 (CET)
- Dass es Schrifttum gibt, welche das Protektorat nicht als klar völkerrechtswidrig ansieht, ist mir klar. Aber ich habe das Wörtchen ja nun bei der Einbeziehung ins Reichsgebiet platziert. Eine ähnliche Suche habe ich auch durchgeführt: [3]. Die Ergebnisse sehen mit proklamiert und errichtet noch eindeutiger aus. Ich denke schon, dass die Annahme, das Protektorat sei erst mit der Proklamation am 16. März gebildet wurde, Sinn macht. Das Zitat der tschechischen Historiker von 1965 (!) charakterisiert die besonderen Umstände des NS-Okkupationsregimes bei der Bildung einer Widerstandsbewegung, nicht die internationale Isolation des Protektorats. Also nochmal, was soll das Zitat, außer dass es schön klingt?--Assayer (Diskussion) 21:26, 27. Feb. 2013 (CET)
- Lies doch einfach auf der dortigen Seite weiter, da ist vom Kessel die Rede, aus dem man nicht ausbrechen konnte. Und genau das – diese Isolation von der restlichen Welt – ist mein Beweggrund, dieses Zitat einzubauen. Dass es aus den 1960ern stammt, ist insoweit völlig unerheblich, weil es eben gerade nicht dazu dient, die besonderen Umstände des NS-Okkupationsregimes bei der Bildung einer Widerstandsbewegung darzustellen und weil der Zeitpunkt, an dem die treffende Formulierung „im Bauch des Reichs“ geschaffen wurde, ja nichts an den Umständen ändert, dass das Protektoratsgebiet so charakterisiert wurde.
- Ich erkenne wahrlich nicht, was du an diesem die damaligen Umstände leserverständlich und deutlich beschreibenden Zitat auszusetzen hast. Es ist ordentlich belegt und wird in einem geschichtswissenschaftlichen Handbuch zitiert. --Benatrevqre …?! 21:49, 27. Feb. 2013 (CET)
- Ich bin kein Historiker, vermute (und frage deshalb) aber Folgendes: Da Hitler damit das Münchner Abkommen gebrochen hat, liegt nicht schon darin die Völkerrechtswidrigkeit? Falls ja, bräuchten wir die nicht einer anderen Teilhandlung zuzuordnen. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 22:04, 27. Feb. 2013 (CET)
- Wie kommst du darauf, dass Hitler mit der Errichtung dieses Protektorats das Münchner Abkommen gebrochen hat oder dass dessen Errichtung völkerrechtswidrig gewesen sei? --Benatrevqre …?! 22:06, 27. Feb. 2013 (CET)
- Zitat (Einleitung): und damit deutlich gemacht, dass er nicht beabsichtigte, das Abkommen einzuhalten. Welches Abkommen ist denn hier gemeint? Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 22:10, 27. Feb. 2013 (CET)
- Das erklärt aber immer noch nicht zweifelsfrei, weswegen die Errichtung an sich völkerrechtswidrig gewesen sein soll, zumal ja nicht von der Hand gewiesen werden kann, dass eine gewisse Autonomie – wie ausgeprägt auch immer – vorhanden war und tschechische Institutionen weiterexistierten. Historiker können diese spezielle Frage ohnehin nicht beantworten, sondern allenfalls Völkerrechtler. --Benatrevqre …?! 22:14, 27. Feb. 2013 (CET)
- In meiner Frage kommen weder "Protektorat" noch seine "Einrichtung" vor: Frage noch mal von vorn: Wenn Hitler mit der gesamten Aktion (ab Einmarschbefehl) das Mü-Abkommen verletzt hat, kann diese Abkommensverletzung bereits als "völkerrechtswidrig" bezeichnet werden? Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 22:22, 27. Feb. 2013 (CET)
- Schwierig, denn eine einschlägige völkerrechtliche Kodifikation des Vertragsrechts wurde erst viel später durch die Wiener Vertragsrechtskonvention geschaffen (und selbst diese gilt nur für die beigetretenen Staaten). Zwar wird der Vertragsbruch als ein völkerrechtliches Delikt angesehen. Aber so einfach ist das trotzdem nicht. Denn zum einen kann man behaupten, dass kein souveräner Staat sich auf Ewigkeit binden will und demnach auch einen Vertrag einseitig aufkündigen kann, zum anderen gilt das Prinzip pacta sunt servanda. Hitler hatte sich mit der Einbestellung Háchas nach Berlin aber bewusst ein Hintertürchen offen gelassen bzw. dieses genutzt. So sprach die britische Regierung auch lediglich davon, dass mit dem deutschen Einmarsch in Prag und der Errichtung des Reichsprotektorats das Münchner Abkommen hinfällig geworden sei, aber erst 1942 (!) – wie Frankreich – von diesem zurücktrat. --Benatrevqre …?! 22:55, 27. Feb. 2013 (CET)
- In meiner Frage kommen weder "Protektorat" noch seine "Einrichtung" vor: Frage noch mal von vorn: Wenn Hitler mit der gesamten Aktion (ab Einmarschbefehl) das Mü-Abkommen verletzt hat, kann diese Abkommensverletzung bereits als "völkerrechtswidrig" bezeichnet werden? Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 22:22, 27. Feb. 2013 (CET)
- Das erklärt aber immer noch nicht zweifelsfrei, weswegen die Errichtung an sich völkerrechtswidrig gewesen sein soll, zumal ja nicht von der Hand gewiesen werden kann, dass eine gewisse Autonomie – wie ausgeprägt auch immer – vorhanden war und tschechische Institutionen weiterexistierten. Historiker können diese spezielle Frage ohnehin nicht beantworten, sondern allenfalls Völkerrechtler. --Benatrevqre …?! 22:14, 27. Feb. 2013 (CET)
- Zitat (Einleitung): und damit deutlich gemacht, dass er nicht beabsichtigte, das Abkommen einzuhalten. Welches Abkommen ist denn hier gemeint? Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 22:10, 27. Feb. 2013 (CET)
- Wie kommst du darauf, dass Hitler mit der Errichtung dieses Protektorats das Münchner Abkommen gebrochen hat oder dass dessen Errichtung völkerrechtswidrig gewesen sei? --Benatrevqre …?! 22:06, 27. Feb. 2013 (CET)
- Ich bin kein Historiker, vermute (und frage deshalb) aber Folgendes: Da Hitler damit das Münchner Abkommen gebrochen hat, liegt nicht schon darin die Völkerrechtswidrigkeit? Falls ja, bräuchten wir die nicht einer anderen Teilhandlung zuzuordnen. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 22:04, 27. Feb. 2013 (CET)
- Dass es Schrifttum gibt, welche das Protektorat nicht als klar völkerrechtswidrig ansieht, ist mir klar. Aber ich habe das Wörtchen ja nun bei der Einbeziehung ins Reichsgebiet platziert. Eine ähnliche Suche habe ich auch durchgeführt: [3]. Die Ergebnisse sehen mit proklamiert und errichtet noch eindeutiger aus. Ich denke schon, dass die Annahme, das Protektorat sei erst mit der Proklamation am 16. März gebildet wurde, Sinn macht. Das Zitat der tschechischen Historiker von 1965 (!) charakterisiert die besonderen Umstände des NS-Okkupationsregimes bei der Bildung einer Widerstandsbewegung, nicht die internationale Isolation des Protektorats. Also nochmal, was soll das Zitat, außer dass es schön klingt?--Assayer (Diskussion) 21:26, 27. Feb. 2013 (CET)
- Ob dieses politische Gebilde nun ein besetzter Staat, ein Protektorat oder dieser Unterstaat als sonst ein räumliches Etwas qualifiziert wird, darauf heb ich doch gar nicht ab. Tatsache ist aber, dass Hacha diesem künstlichen Gebilde zustimmte und es insoweit nicht klar als völkerrechtswidrig betrachtet werden kann – ich seh das also zwischenzeitlich etwas differenzierter –; denn einseitig war auch nur die anschließende Annexion, die Bildung des Protektorats selbst war es nicht. Wir haben also die Zerschlagung der ČSSR, dann die Errichtung dieses Protektorats (dabei ist es nicht entscheidend, ob es im völkerrechtlichen Sinne tatsächlich eins war) und schließlich die Einverleibung ins Reich. Dass es danach eher den Charakter einer „teilautonomen Provinz“ hatte, tut dem keinen Abbruch und auch nichts zur Sache bzw. beantwortet ja nicht die Frage, ob die bloße Errichtung nach damals geltendem Völkerrecht geschah.--Benatrevqre …?! 20:45, 27. Feb. 2013 (CET)
- Stimmt. Die Proklamation datiert vom 16. März und damit auch die Errichtung. 15. März war die Besetzung. Da hätte ich mich nicht auf die Angaben im Artikel verlassen sollen. Die Problematik des Protektoratscharakters hatten wir schon mal diskutiert mit dem Ergebnis, dass dieses "Protektorat" keines war, weil, und das ist ja nun einer der Hauptgründe für diese Einordnung, das Gebiet defacto annektiert wurde. Die Formulierung völkerrechtswidrig als unmittelbares Reichsgebiet in das damalige Deutsche Reich einbezogen wurde bezieht sich genau darauf und vermengt nichts.--Assayer (Diskussion) 20:16, 27. Feb. 2013 (CET)
(linksrück) Otto Kimminich, sicher eine der Autoritäten zu diesem Thema, hat darauf hingewiesen, dass unabhängig von den Regelungen des Münchner Abkommens die Errichtung des Protektorats (Kimminich) in jedem Fall völkerrechtswidrig war, weil die territoriale Integrität der Rest-Tschechoslowakei auch durch das allgemeine Völkerrecht geschützt gewesen sei. Der Kontext der Formulierung im "Bauch des Reiches" ist eindeutig und bezieht sich darauf, dass die tschechische Widerstandsbewegung andere Voraussetzungen hatte als etwa die jugoslawische, und bspw. Partisanengruppen aus dem Ausland durch Fallschirmspringer unterstützt wurden. Klingt für mich hier nach einer Abwandlung von einverleibt. Aber nunja, manche Wikipedianer bevorzugen halt blumige Formulierungen. --Assayer (Diskussion) 00:06, 28. Feb. 2013 (CET)
- Kimminichs Ansicht ist auch nur eine eines namhaften Völkerrechtlers unter vielen (übrigens wäre eine genaue Angabe des Nachweises geboten); wie gesagt: es gibt keine einheitliche Auffassung in dieser Frage. Und was heißt hier Abwandlung von „einverleibt“? Ist ja genauso ein gängiger und korrekter Terminus. --Benatrevqre …?! 10:49, 28. Feb. 2013 (CET)
- Ich war davon ausgegangen, dass Du Kimminichs grundlegende Aufsätze zum Thema kenntest. Mein Fehler. Siehe Otto Kimminich: Der Prager Vertrag. In: Jb für Internationales Recht 18 (1975), 62-91, hier S. 84. Kimminich weist vor dem Hintergrund der Frage, ob der Annex I integrierender Bestandteil des Münchner Abkommens war oder nicht, darauf hin, dass der Schutz der territorialen Integrität des Rest-Tschechoslowakei durch das allgemeine Völkerrecht eigentlich keiner Erwähnung bedürfe. In dem Zusammenhang würde mich interessieren, welche namhaften Völkerrechtler denn die Errichtung des Protektorats nicht per se als völkerrechtswidrig ansehen. Außerdem halte ich den Begriff Besatzungsgebiet immer noch für unpräzise, weil dies nicht die Unterschiede zu anderen Besatzungsgebieten ausdrückt. Das mit dem unmittelbaren Reichsgebiet entspricht wohl kaum WP:OMA. Ich würde in die Einleitung noch was zur administrativen Struktur schreiben, vgl. Enzyklopädie des NS.--Assayer (Diskussion) 19:08, 28. Feb. 2013 (CET)
- Was’n das für ne groteske Aussage?! Selbst wenn ich Kimminichs grundlegende Beiträge zu dem Thema kennen sollte, woher soll ich bitteschön wissen, ob du dieselben meinst? Kimminich hat zudem nicht nur dort Aufsätze verfasst, sondern seine Beiträge finden sich natürlich auch in anderen Fachbüchern und Standardwerken.
- Warum findest du denn, dass in dieser Einleitung, die allgemein gar nicht so detailliert sein muss, der Begriff Besatzungsgebiet nicht präzise genug wäre? Ich würde sagen, die administrative Struktur usw. sollten wir nicht in die Einleitung packen, sondern allenfalls im Hauptteil ausführen. Außerdem finde ich „unmittelbares Reichsgebiet“ verständlich genug, denn besser kann man doch nicht ausdrücken, dass dieses Gebiet kein gewöhnliches und insbesondere kein militärisch besetztes Gebiet war, sondern dieses tschechische Territorium nicht als Ausland betrachtet wurde und demgemäß das Reichsprotektorat Bestandteil des Großdeutschen Reiches war. Dadurch wird doch m.E. hinreichend der Unterschied vom soeben – zuvor im ersten Einleitungssatz – erwähnten „Besatzungsgebiet“ zu anderen besetzten (Staats-)Gebieten wie etwa das der Niederlande oder Dänemarks (das in der Gewichtung noch so ein Sonderfall ist) herausgestellt. --Benatrevqre …?! 19:33, 28. Feb. 2013 (CET)
- Die Zahl der Publikationen, in denen sich Kimminich mit den völkerrechtlichen Aspekten des Münchner Abkommens beschäftigt, ist übersichtlich, und der besagte Aufsatz wird auch von Khan zitiert. Du magst "unmittelbares Reichsgebiet" entsprechend einordnen können. Aber allgemeinverständlich ist das nicht. Das Protektorat war kein simples Besatzungsgebiet, sondern hatte eine eigene Landesverwaltung unter deutscher Herrschaft und sollte auch insofern eindeutig von anderen deutsche Besatzungsgebieten wie dem Generalgouvernement unterschieden werden, die lediglich über einheimische Auftragsverwaltungen auf kommunaler Ebene verfügten. Sowas gehört in die Einleitung.--Assayer (Diskussion) 21:30, 28. Feb. 2013 (CET)
- Ja, und dieser Sachverhalt, nämlich dass dieses Protektorat zwar besetztes Gebiet war, aber dennoch nicht als „simples Besatzungsgebiet“ qualifiziert werden konnte, kommt doch eben gerade dadurch zum Ausdruck, dass man es als („inländisches“) Reichsgebiet (!) betrachtete – dennoch war das Reichsprotektorat nicht ohne Weiteres (!) den inländischen Reichsgesetzen unterworfen. Das Generalgouvernement hingegen war Ausland und es wurde somit keinesfalls annektiert, sondern – wieder so eine dazumal den nationalsozialistischen Gedanken entsprechende völkerrechtliche Schöpfung – als „Nebenland“ qualifiziert. Kurzum: Das Reichsprotektorat war unstreitig ein Besatzungsgebiet, aber ein besonderes, mit anderen eroberten oder deutsch besetzten Gebieten nicht vergleichbares Konstrukt. Und gerade das zeigt sich zweifellos daran, wenn man den ersten Einleitungssatz im Ganzen liest: … war ein deutsches Besatzungsgebiet, das am 16. März 1939 gebildet und völkerrechtswidrig als unmittelbares Reichsgebiet in das Deutsche Reich einbezogen wurde – es war also ein Besatzungsgebiet – Komma – das – und nun kommt die genaue Einschränkung und Heraushebung dieses Sonderfalls. So war der Führererlass vom 16.3.1939 auch kein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Parteien – Hitler berief sich nicht auf Besatzungsrecht –, sondern ein aus der Hoheit des Reiches entsprungener staatsrechtlicher Akt. --Benatrevqre …?! 11:35, 1. Mär. 2013 (CET)
- Nochmal: Das ist spezielles Vorwissen, und die Einleitung soll nicht nur den gesamten Artikel zusammenfassen, sondern auch allgemeinverständlich sein. Also werde ich bei Gelegenheit was formulieren.--Assayer (Diskussion) 12:53, 1. Mär. 2013 (CET)
- Was bezeichnest du denn als spezielles Vorwissen? Deine Behauptung erschließt sich mir nicht und ich halte sie für unbegründet. Bevor du etwas in den Artikel formulierst, mach doch bitte erst hier – auf der Artikeldiskussionsseite – einen konkreten Vorschlag, über den wir dann diskutieren können. Ich hatte ja schon zu Beginn dieses Threads geschrieben, dass wir gerne über einen anderen Begriff statt „Besatzungsgebiet“ nachdenken können, aber er muss dem Wesen des Reichsprotektorats entsprechen, hinreichend belegt und vor allem in der Fachliteratur nicht unüblich sein. Danke. --Benatrevqre …?! 13:39, 1. Mär. 2013 (CET)
- Spezielles Vorwissen, ist das, was Du in Deinem Posting vom 1. März, 11:35 Uhr ausgeführt hast. Mal ehrlich, welcher Leser kann das ohne weiteres, also ohne nachzuschlagen, mit dem Begriff unmittelbares Reichsgebiet verbinden?
- Wie wäre es mit scheinautonome Verwaltungseinheit unter deutscher Herrschaft? Das könnte man dann auch als "schwach kaschiertes Besatzungsgebiet" charakterisieren.--Assayer (Diskussion) 14:31, 1. Mär. 2013 (CET)
- Ja, „scheinautonome Verwaltungseinheit unter deutscher Herrschaft“ geht zwar, umschreibend, schon in die richtige Richtung, aber lässt sich diese Formulierung denn auch belegen bzw. – anders gefragt – findet sich der durchaus nicht wertfreie Ausdruck „scheinautonome Verwaltungseinheit“ in irgendeinem Fachbuch, das das Reichsprotektorat zumindest in einer geeigneten Weise zum Gegenstand hat? --Benatrevqre …?! 14:38, 1. Mär. 2013 (CET)
- Verwaltungseinheit - ja. Darf ich annehmen, dass dieser Begriff als durchaus wertfrei durchgeht? Die Scheinautonomie findet sich in vielen Abwandlungen: vorgeblich autonom, formal autonom, sogenannt autonom, offiziell autonom mit der jeweils folgenden Betonung der deutschen Herrschaft.--Assayer (Diskussion) 15:30, 1. Mär. 2013 (CET)
- Der Ausdruck „Verwaltungseinheit“ für das Reichsprotektorat steht außer Frage. Ich streite ja nicht ab, dass sich in der Fachliteratur der Begriff der „Schein-Autonomie“ im Zusammenhang mit bzw. zur Beschreibung dieses Sachverhalts findet, aber so ganz häufig nun auch wieder nicht. Wie lautet dann (hier auf der Disk.seite) dein Formulierungsvorschlag für den betreffenden Einleitungssatz? --Benatrevqre …?! 14:15, 2. Mär. 2013 (CET)
- Ich wollte nicht nur den Einleitungssatz umformulieren. Statt "Scheinautonomie" habe ich die Formulierung "formale Autonomie" gewählt. Das sollte es im Zusammenspiel mit dem Satz zur deutschen Befehlsgewalt neutraler ausdrücken. Die Charakterisierung als Besatzungsgebiet ist durch das von Dir vorgeschlagene Zitat berücksichtigt. Der Status des Protektorats war nicht der eines Unterstaates. Das betont der zitierte Schweisfurth: Es [d. i. ein Protektorat ganz allgemein] wurde begründet durch einen vr Vertrag zwischen Protektor oder Oberstaat und dem protegierten Staat oder Unterstaat. (FN 75) Und FN 75 lautet Das nach der Besetzung der Tschechoslowakischen Republik durch deutsche Truppen im März 1939 geschaffene "Protektorat Böhmen und Mähren" war kein Protektorat im völkerechtlichen Sinne; es wurde annektiert. In diesem Sinne habe ich die Formulierung Khans substituiert. --Assayer (Diskussion) 03:29, 4. Mär. 2013 (CET)
- Ich habe deine Änderungen zwar wohlwollend zur Kenntnis genommen, doch ich halte sie a) für keine wesentliche Verbesserung ggü. der vorigen Fassung – jedenfalls ist mir nicht klar, worin diese bestehen soll – und b) kann ich mich mit vor den Kopf gestoßenen „vollendeten Tatsachen“ nicht unbedingt anfreuden (dass so ein großflächiger Artikelumbau einer sachargumentativen Überzeugung nicht gerade dienlich ist, versteht sich hoffentlich von selbst). – Wenn wir hier schon gemeinsam diskutieren, dann auch hier und nicht gleich im Alleingang den Artikel umgestalten. Sowas machen wir bitteschön ebenso gemeinsam und Schritt für Schritt, damit jede Änderung für sich begründet werden kann und nachvollziehbar wird! Danke.
- Ist es eigentlich grundsätzlich so schwer, auf Konsensbasis zu arbeiten?! Wir haben schließlich alle Zeit der Welt und der Artikel muss auch gewiss nicht durch solche jüngsten „Nacht- und Nebelaktionen“ unbedingt morgen fertig werden. Also bitte ich insbesondere als einer der Hauptautoren darum, kleinteilige, nachvollziehbare Änderungen zu machen, die wir aber zuerst hier im Einzelnen absprechen. --Benatrevqre …?! 11:17, 4. Mär. 2013 (CET)
- Gegen meine belegte Überarbeitung und Ergänzung spricht also inhaltlich was? Ich lese in Deinem Diskussionsbeitrag nicht ein Argument, das einen Komplettrevert, insbesondere als Kleine Änderung, rechtfertigen würde. Wenn ich das richtig verstehe, bist Du mit meiner Arbeitsweise überfordert. Ich empfehle zur Lektüre WP:MEIN. Hilfsweise könntest Du WP:3M bemühen. Ich bemühe sonst WP:VM.--Assayer (Diskussion) 13:05, 4. Mär. 2013 (CET)
- Nochmals: Ich erkenne keine Verbesserung gegenüber dem Status quo. Deine Änderungen waren a) inhaltlich nicht nötig, b) sind im Einzelnen nicht nachvollziehbar begründet gewesen. Sie sind in der Sache unbegründet. Das ist der springende Punkt. Es ist also kein Komplettrevert des Reverts wegen, sondern eine einstweilige Rücksetzung auf den Status quo (!), bis du die Begründetheit deiner Änderungen hier nachvollziehbar dargelegt hast. Der Artikel war in seiner Status-quo-Fassung schließlich inhaltlich korrekt und belegt und bedurfte demnach keine wesentliche inhaltliche Veränderung. Und wenn du schon meinst, deine Fassung sei in irgendeiner Hinsicht besser, dann überzeuge mich davon. Solche Egotrips kotzen mich echt an!
- Im Einzelnen schreibst du in deinem obigen Kommentar:
- Das sollte es im Zusammenspiel mit dem Satz zur deutschen Befehlsgewalt neutraler ausdrücken – Welche Aussage soll deiner Ansicht nach zuvor nicht neutral gewesen sein?
- Der Status des Protektorats war nicht der eines Unterstaates – Wer behauptet konkret, dass es keiner gewesen ist oder es nicht wenigstens die Bedeutung eines Unterstaates hatte? Die Aussage war ja belegt. Und warum hast du den Nachweis Schwacke/Schmidt, Staatsrecht entfernt?
- Was begründet deine übrigen Artikeländerungen? Deine Änderungen konnten mich ohne nachvollziehbare Begründung nicht überzeugen. Deine Fassung enthält außerdem einen hohen Grad an unnötigen Redundanzen: warum schreibst du in der Einleitung wieder „proklamiert“, wenn es doch unmittelbar im der Einleitung folgenden Abschnitt nochmals erwähnt wird? Wozu zweimal auf Zerschlagung der Rest-Tschechei verlinken?
- Was sucht unmittelbares Reichsgebiet in der Infobox? Das ist doch kein Status.
- Warum schreibst du „damalig“ bei dem Satz „… in das damalige Großdeutsche Reich einbezogen“? Warum formatierst du „Großdeutsches Reich“ in kursiv? Sowohl das vorangestellte Wort als auch die Kursivkennzeichnung sind überflüssig.
- Wieso schreibst du „De facto handelte es sich um eine Annexion“? War es denn jetzt eine Annexion oder bestand diese nur de facto? Und was hat die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht mit diesem Sachverhalt zu tun?
- Und übrigens: Niemand behauptet hier ein Eigentum an diesem Artikel. Das ist doch absurd! Wohl aber sehe ich keinen erheblichen Mangel an der Status-quo-Fassung, der deine großflächige Änderung rechtfertigen könnte. --Benatrevqre …?! 13:09, 4. Mär. 2013 (CET)
- Gegen meine belegte Überarbeitung und Ergänzung spricht also inhaltlich was? Ich lese in Deinem Diskussionsbeitrag nicht ein Argument, das einen Komplettrevert, insbesondere als Kleine Änderung, rechtfertigen würde. Wenn ich das richtig verstehe, bist Du mit meiner Arbeitsweise überfordert. Ich empfehle zur Lektüre WP:MEIN. Hilfsweise könntest Du WP:3M bemühen. Ich bemühe sonst WP:VM.--Assayer (Diskussion) 13:05, 4. Mär. 2013 (CET)
- Ich wollte nicht nur den Einleitungssatz umformulieren. Statt "Scheinautonomie" habe ich die Formulierung "formale Autonomie" gewählt. Das sollte es im Zusammenspiel mit dem Satz zur deutschen Befehlsgewalt neutraler ausdrücken. Die Charakterisierung als Besatzungsgebiet ist durch das von Dir vorgeschlagene Zitat berücksichtigt. Der Status des Protektorats war nicht der eines Unterstaates. Das betont der zitierte Schweisfurth: Es [d. i. ein Protektorat ganz allgemein] wurde begründet durch einen vr Vertrag zwischen Protektor oder Oberstaat und dem protegierten Staat oder Unterstaat. (FN 75) Und FN 75 lautet Das nach der Besetzung der Tschechoslowakischen Republik durch deutsche Truppen im März 1939 geschaffene "Protektorat Böhmen und Mähren" war kein Protektorat im völkerechtlichen Sinne; es wurde annektiert. In diesem Sinne habe ich die Formulierung Khans substituiert. --Assayer (Diskussion) 03:29, 4. Mär. 2013 (CET)
- Der Ausdruck „Verwaltungseinheit“ für das Reichsprotektorat steht außer Frage. Ich streite ja nicht ab, dass sich in der Fachliteratur der Begriff der „Schein-Autonomie“ im Zusammenhang mit bzw. zur Beschreibung dieses Sachverhalts findet, aber so ganz häufig nun auch wieder nicht. Wie lautet dann (hier auf der Disk.seite) dein Formulierungsvorschlag für den betreffenden Einleitungssatz? --Benatrevqre …?! 14:15, 2. Mär. 2013 (CET)
- Verwaltungseinheit - ja. Darf ich annehmen, dass dieser Begriff als durchaus wertfrei durchgeht? Die Scheinautonomie findet sich in vielen Abwandlungen: vorgeblich autonom, formal autonom, sogenannt autonom, offiziell autonom mit der jeweils folgenden Betonung der deutschen Herrschaft.--Assayer (Diskussion) 15:30, 1. Mär. 2013 (CET)
- Ja, „scheinautonome Verwaltungseinheit unter deutscher Herrschaft“ geht zwar, umschreibend, schon in die richtige Richtung, aber lässt sich diese Formulierung denn auch belegen bzw. – anders gefragt – findet sich der durchaus nicht wertfreie Ausdruck „scheinautonome Verwaltungseinheit“ in irgendeinem Fachbuch, das das Reichsprotektorat zumindest in einer geeigneten Weise zum Gegenstand hat? --Benatrevqre …?! 14:38, 1. Mär. 2013 (CET)
- Was bezeichnest du denn als spezielles Vorwissen? Deine Behauptung erschließt sich mir nicht und ich halte sie für unbegründet. Bevor du etwas in den Artikel formulierst, mach doch bitte erst hier – auf der Artikeldiskussionsseite – einen konkreten Vorschlag, über den wir dann diskutieren können. Ich hatte ja schon zu Beginn dieses Threads geschrieben, dass wir gerne über einen anderen Begriff statt „Besatzungsgebiet“ nachdenken können, aber er muss dem Wesen des Reichsprotektorats entsprechen, hinreichend belegt und vor allem in der Fachliteratur nicht unüblich sein. Danke. --Benatrevqre …?! 13:39, 1. Mär. 2013 (CET)
- Nochmal: Das ist spezielles Vorwissen, und die Einleitung soll nicht nur den gesamten Artikel zusammenfassen, sondern auch allgemeinverständlich sein. Also werde ich bei Gelegenheit was formulieren.--Assayer (Diskussion) 12:53, 1. Mär. 2013 (CET)
- Ja, und dieser Sachverhalt, nämlich dass dieses Protektorat zwar besetztes Gebiet war, aber dennoch nicht als „simples Besatzungsgebiet“ qualifiziert werden konnte, kommt doch eben gerade dadurch zum Ausdruck, dass man es als („inländisches“) Reichsgebiet (!) betrachtete – dennoch war das Reichsprotektorat nicht ohne Weiteres (!) den inländischen Reichsgesetzen unterworfen. Das Generalgouvernement hingegen war Ausland und es wurde somit keinesfalls annektiert, sondern – wieder so eine dazumal den nationalsozialistischen Gedanken entsprechende völkerrechtliche Schöpfung – als „Nebenland“ qualifiziert. Kurzum: Das Reichsprotektorat war unstreitig ein Besatzungsgebiet, aber ein besonderes, mit anderen eroberten oder deutsch besetzten Gebieten nicht vergleichbares Konstrukt. Und gerade das zeigt sich zweifellos daran, wenn man den ersten Einleitungssatz im Ganzen liest: … war ein deutsches Besatzungsgebiet, das am 16. März 1939 gebildet und völkerrechtswidrig als unmittelbares Reichsgebiet in das Deutsche Reich einbezogen wurde – es war also ein Besatzungsgebiet – Komma – das – und nun kommt die genaue Einschränkung und Heraushebung dieses Sonderfalls. So war der Führererlass vom 16.3.1939 auch kein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Parteien – Hitler berief sich nicht auf Besatzungsrecht –, sondern ein aus der Hoheit des Reiches entsprungener staatsrechtlicher Akt. --Benatrevqre …?! 11:35, 1. Mär. 2013 (CET)
- Die Zahl der Publikationen, in denen sich Kimminich mit den völkerrechtlichen Aspekten des Münchner Abkommens beschäftigt, ist übersichtlich, und der besagte Aufsatz wird auch von Khan zitiert. Du magst "unmittelbares Reichsgebiet" entsprechend einordnen können. Aber allgemeinverständlich ist das nicht. Das Protektorat war kein simples Besatzungsgebiet, sondern hatte eine eigene Landesverwaltung unter deutscher Herrschaft und sollte auch insofern eindeutig von anderen deutsche Besatzungsgebieten wie dem Generalgouvernement unterschieden werden, die lediglich über einheimische Auftragsverwaltungen auf kommunaler Ebene verfügten. Sowas gehört in die Einleitung.--Assayer (Diskussion) 21:30, 28. Feb. 2013 (CET)
- Ich war davon ausgegangen, dass Du Kimminichs grundlegende Aufsätze zum Thema kenntest. Mein Fehler. Siehe Otto Kimminich: Der Prager Vertrag. In: Jb für Internationales Recht 18 (1975), 62-91, hier S. 84. Kimminich weist vor dem Hintergrund der Frage, ob der Annex I integrierender Bestandteil des Münchner Abkommens war oder nicht, darauf hin, dass der Schutz der territorialen Integrität des Rest-Tschechoslowakei durch das allgemeine Völkerrecht eigentlich keiner Erwähnung bedürfe. In dem Zusammenhang würde mich interessieren, welche namhaften Völkerrechtler denn die Errichtung des Protektorats nicht per se als völkerrechtswidrig ansehen. Außerdem halte ich den Begriff Besatzungsgebiet immer noch für unpräzise, weil dies nicht die Unterschiede zu anderen Besatzungsgebieten ausdrückt. Das mit dem unmittelbaren Reichsgebiet entspricht wohl kaum WP:OMA. Ich würde in die Einleitung noch was zur administrativen Struktur schreiben, vgl. Enzyklopädie des NS.--Assayer (Diskussion) 19:08, 28. Feb. 2013 (CET)
(linksrück) "Großflächig" ist was ganz anderes. Was ist geändert worden? Statt Besatzungsgebiet habe ich formal autonome Verwaltungseinheit geschrieben. Die Gründe dafür habe ich Dir bereits auseinandergesetzt. Dabei bin ich auf Deine Kritik an scheinautonom eingegangen. Für die Charakterisierung als Besatzungsgebiet habe ich den von Dir eingebrachten Beleg zitiert. Dass es kein Unterstaat war, steht genau in dem Beleg, der belegen soll, dass es einer war. (Schweisfurth). Einfach mal nachlesen. Mithin drückst Du hier sachlich falsche Aussagen in den Artikel. Außerdem habe ich einen Absatz über Hitlers Ankündigung, die Tschechoslowakei zerschlagen zu wollen, aus der Einleitung dahin kopiert, wo er hingehört. Außerdem habe ich belegte Differenzierungen zum Charakter der deutschen Besatzungspolitik eingebracht und ein NS-Propagandabild durch eines der bekanntesten Bilder zur Besetzung Prags ersetzt. Für das inhaltslose Lamentieren gibt's die versprochene VM.--Assayer (Diskussion) 13:41, 4. Mär. 2013 (CET)
- Achja, ich soll angeblich „mithin hier sachlich falsche Aussagen in den Artikel drücken“? Welche sollen das denn sein?! Ich denke, du weißt schon, dass es in der Fachliteratur vielschichtige und nicht immer gleichlautende Ansichten gibt. Dass du in diesem Zusammenhang einfach einen Nachweis aus dem Artikel tilgst, macht die Sache nicht besser.
- Wo soll denn dieses NS-Propagandabild bestanden haben, das angeblich eine Ersetzung „durch eines der bekanntesten Bilder zur Besetzung Prags“ rechtfertigen soll? Kannst du diesen Sachverhalt belegen?
- Das alles sind so Dinge, die du nicht nachvollziehbar begründet hast. Und dann erwartest du von mir, mit deinen Änderungen einfach so d’accord zu gehen? --Benatrevqre …?! 13:57, 4. Mär. 2013 (CET)
- Stilistische Feinheiten kann man immer nachbearbeiten. Das macht Du sonst auch. Wenn es in der Fachliteratur vielschichtige Ansichten gibt, dan darf man keine bevorzugen WP:NPOV. Von mir aus können wir den Status auch aus der Infobox tilgen. Das ist sowieso viel zu platt. Aber Unterstaat geht nicht, und Schweisfurth und viele andere mehr sagen auch genau warum. Stichwort: Annexion. Du kennst die Bilder vom deutschen Einmarsch? Es gibt zwei Perpsektiven. Die eine zeigt Volksdeutsche, die mit dem Hitlergruß grüßen. Die andere zeigt Tschechen, die die Fäuste ballen. Was davon findet man wohl im BA in Bilderbeständen von Propagandakompanien? Was gibt's außerdem an der Analyse Kárnýs auszusetzen? Du mußt icht d'acord gehen. Das hätte ich auch nicht erwartet. Aber begründen und argumentieren statt stumpf komplettrevertieren.--Assayer (Diskussion) 14:05, 4. Mär. 2013 (CET)
- Warum machst du zwei umfassende Nacht- und Nebelaktionen mit der schlichten und undurchsichtigen Anmerkung „überarbeitet“? Wenn wir hier schon auf der Artikeldiskussionsseite dabei sind, über Veränderungen zu diskutieren, warum erarbeiten wir dann nicht einen Konsens, bevor eine Änderung in die Tat umgesetzt wird? Wo ist das verdammte Problem?!! --Benatrevqre …?! 14:11, 4. Mär. 2013 (CET)
- Weil nicht jede dieser Änderungen umfassend zu begründen ist, sondern einiges auch offensichtlich sein sollte. Außerdem weiß ich auch nicht im voraus, wo Du noch Diskussionsbedarf siehst. It's a wiki. Und ich halte größere Ändeurngen für ökonomischer und nachvollziehbarer als kleinteiliges Arbeiten. Wir ärgern uns beide über einen Kollegen, der das anders handhabt. Dass ich vorzugsweise Nachts editiere, spricht nicht gegen meine Arbeit. Nebelig war es jedenfalls nicht. Ich nehme mir Deinen Fragenkatalog vor, aber erwarte umgekehrt präzise, konstruktive Beiträge statt: Kann ich nicht nachvollziehen, überzeugt mich nicht, ich weiss nicht, ich bin Hauptautor. --Assayer (Diskussion) 14:19, 4. Mär. 2013 (CET)
- „It’s a wiki“ ist eine der unsäglichsten Ausreden, die es in der WP gibt. Wenn du schon zugibst, dass du „nicht im voraus weißt, wo Du noch Diskussionsbedarf siehst“, dann ist es ein Leichtes, andere Diskussionsteilnehmer danach zu fragen, ob sie mit einem bestimmten Vorschlag – wo war dieser denn für mich konkret ersichtlich? – konform gehen. Ob du größere Änderungen für ökonomischer hältst, tut nichts zur Sache. Ich erkenne keinen Vorteil in größflächigen Änderungen; dass diese mit der schlichten Anmerkung „überarbeitet“ nicht nachvollziehbar sein können, liegt doch auf der Hand – zumal diese Begründung in der Zusammenfassungszeile den anderen Autoren keinen Mehrwert bietet, denn dass irgendetwas überarbeitet wurde, ist offensichtlich und bedarf keiner Nennung; was ich vielmehr möchte, sind sinnvolle Begründungen. Ich habe dir außerdem zu Beginn der Diskussion nachdrücklich meinen Wunsch geäußert, dass wir bei Artikeländerungen gemeinsam vorgehen mögen. Und das hatte ich bewusst in jedem weiteren Beitrag wiederholt. Es ist also offensichtlich, dass ich gerade einen Editwar vermeiden wollte! --Benatrevqre …?! 14:29, 4. Mär. 2013 (CET)
- (Dazwischenquetsch) Es gibt die Möglichkeit des Versionsvergleichs. Hinzu kommt, dass ich Einzelnachweise angebe. Ich mache mir die Mühe, Deine Literaturbelege nachzusehen. Ich erwarte das gleiche. Einen Editwar vermeidet man nicht, indem man reflexartig auf den Revertbutton drückt, der für offensichtlichen Vandalismus vorgesehen ist. Also: Was spricht gegen Miroslav Kárný? Was spricht gegen die Bildauswahl? Was soll der Absatz Hitlers Absichten in der Einleitung statt in dem Abschnitt zur Geschichte? Warum soll Kárný mit seinem Beitrag zu den Zielen der Besatzungspolitik weiterhin falsch zitiert werden? (Bei ihm steht nämlich nichts von einem obersten Ziel, einfach mal nachlesen). Wer belegt den Status des Protektorats als Unterstaat, wenn Schweisfurth und von Arnauld von Annexion sprechen und Wolfgang Benz von de facto annektiert, usw.?
- Eine Einleitung soll den Artikelinhalt wiedergeben. Oft wird nur die Einleitung gelesen, Warum ist Proklamation redundant, die es nun einmal war? Inwiefern rechtfertigt das einen Komplettrevert? Wann hörte das Protektorat auf zu existieren? Laut Kárný am 8. Mai 1945 mit der Kapitulation. Schon mal was vom Prager Aufstand gehört? Ich sehe hier einiges an sachlichen Fehlern, welche die von mir vorgenommenen und weitere Änderungen rechtfertigen.--Assayer (Diskussion) 15:34, 4. Mär. 2013 (CET)
- Gegen Kárný als Beleg spricht prinzipiell nichts. Darum ging es in der Sache ja gar und diesen Beleg habe ich auch nicht moniert.
- Was die Bildauswahl betrifft: Darüber kann man geteilter Meinung sein, weil beide Bilder für den Illustrationszweck geeignet sind; dass man eines nicht gebrauchen dürfe, weil es angeblich ein „NS-Propagandabild“ sei, halte ich für unbegründet. Im Grunde spricht auch nichts dagegen, beide Bilder in den Artikel einzubringen.
- Mit Schwacke/Schmidt wird belegt, dass das Reichsprotektorat der Bedeutung eines Unterstaats nahekam (siehe oben); dass das Protektorat nicht vollumfassend annektiert wurde, dagegen spricht schon die Tatsache, dass tschechische Institutionen weiterbestanden und den Tschechen weitreichende Autonomierechte in der Verwaltung zugebilligt wurden.
- Zuletzt halte ich fest, dass ich mitnichten „reflexartig“ auf den Revertknopf gedrückt habe, sondern deine undiskutierte, eigensinnige Nacht- und Nebelaktion auf den bis dato mehrheitlich akzeptierten Status quo zurückgesetzt hatte. Ich mahne dich also an, das Konsensgebot bei der Artikelarbeit einzuhalten und zu praktizieren. --Benatrevqre …?! 20:38, 4. Mär. 2013 (CET)
- Komplettreverts dienen der Vandalismusbekämpfung, nicht zur Maßregelung anderer Benutzer auf Grund persönlichen POVs, und belegte Ergänzungen sowie Fehlerberichtigungen müssen nicht vorab diskutiert werden. Du hast alles revertiert und also auch die notwendige Differenzierung, dass die tatsächliche Macht nicht beim Reichsprotektor lag, sondern bei Frank bzw. Heydrich. Ein Konsensgebot finde ich in welcher Richtlinie? Hier? Zur Bilderauswahl gilt Wikipedia:Artikel illustrieren#Historische Bilder. Beachte mal die Original-Bildbeschreibung: Erstes Originalbild vom Einmarsch der deutschen Truppen in Brünn, "Fort die Tschechei, Brünn ist frei!" so hallten die Sprechchöre durch die Stadt Brünn als die Soldaten Grossdeutschlands ihren Einzug in diese alte Stadt hielten. Zu beiden Seiten des Weges standen gedrängt die Menschenmassen und grüssten die Retter. Sowas hälst Du also für unproblematisch. Du möchtest außerdem die Formulierung von Peter Schwacke, ehemals Prof an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, und Guido Schmidt, ehemaliger Fremdenlegionär, ist heute als freier Journalist tätig, aus ihrem Buch zum Staatsrecht dazu verwenden, den Völkerrechtlichen Status des Protektorats zu bestimmen? Mit einer Formulierung, wonach der Protektor eher die Bedeutung eines Oberstaats gehabt habe? Da steht nichts davon, das Protektorat sei ein Unterstaat gewesen. Du zitierst falsch. Zu den weitreichenden Autonomierechten zitiere ich Detlef Brandes: Der Erlaß vom 16. März schuf nur den Rahmen, der dann mit Verordnungen des Reichsprotektors bzw. Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Berliner Zentralbehörden ausgefüllt werden mußte. (Die Tschechen unter de Deutschem Protektorat. Teil I, Wien 1969, S. 21.)
- Ich werde also die Fehler berichtigen, den POV streichen und die Ergänzungen vornehmen, aber Edit für Edit, damit es Dich nicht wieder überfordert. --Assayer (Diskussion) 21:19, 4. Mär. 2013 (CET)
- Das hat sicherlich nichts mit Überforderung zu tun, wenn ich von dir nachvollziehbare und klar verständliche Begründungen verlange. So ergibt sich das Konsensgebot aus der allgemeinen Praxis und dem Umstand gemeinschaftlichen Arbeitens.
- Enzyklopädische Bilder sind das eine – dieses Bild erachte ich durchaus als bezeichnend für den unbestrittenen Jubel der Sudetendeutschen und somit als geeignete Illustration –, die Original-Bildbeschreibung das andere. Niemand verlangt hier, dass diese undifferenziert und unhinterfragt zu übernehmen sei! Also lass deine offensichtliche Nebelkerze von wegen ich hielte diesen Beschreibungstext für unproblematisch; dieser war wohlgemerkt gar nicht Gegenstand und darauf hab ich mich gar nicht bezogen.
- Dass Oberstaat/Unterstaat ein Wortpaar ist, das willst du doch wohl nicht ernsthaft bestreiten, oder?
- Im Übrigen steht Detlef Brandes’ Zitat in keiner Weise dem Sachverhalt entgegen, dass tschechische Institutionen weiterbestanden und den Tschechen dementsprechend einen bestimmten Grad an Autonomie erhielten. --Benatrevqre …?! 21:36, 4. Mär. 2013 (CET)
- Du erkennst nicht mal simple Fehlerberichtigungen wie die falsche Wiedergabe von Kárný und lehnst die minimal differenzierte Charakterisierung des Besatzungsregimes im Hinblick auf die Rolle Franks und Heydrichs ab. Frank findet in der von Dir verteidigten Version lediglich einmal nominell Erwähnung. Das spricht für Überforderung. Zumindest aus dem Statement b.) zum angeblich großflächigen Artikelumbau lese ich außerdem die Absicht einer Maßregelung, die mir zusammen mit der Inhaltsleere der Beiträge, die sich auf Fragen beschränken, nur wenig Interesse an Konsens vermittelt.
- Habe ich geschrieben, Du hieltest den Beschreibungstext für unproblematisch? Du hast nicht mal den Propagandacharakter des Bildes erkannt; oder denselben bestritten, je nachdem. Soso, also den Jubel der Sudetendeutschen in Brünn möchtest Du illustrieren. Das charakterisiert die Besetzung der tschechischen Gebiete ja ganz hervorragend!
- Diskutieren wir über das Begriffspaar Ober/Unterstaat, oder über die Bezeichnung des Protektorats BuM als Unterstaat bzw. als Suzerän? Diese Bezeichnung ist mit einer Einführung in das Staatsrecht für Fachhochschüler belegt, die zudem nicht korrekt zitiert wird (eher heißt nicht ist). Andere Belege? Fehlanzeige. Das ist nicht mal POV, sondern nur falsch.
- Deine letzte Bemerkung zeigt nur, dass Du Brandes und wahrscheinlich überhaupt nichts zur deutschen Besatzungspolitik im Protektorat gelesen hast. Nochmal Wolfgang Benz zur Protektoratsregierung, auch aus dem Artikel revertiert: auf Funktionen einer begrenzten Selbstverwaltung unter deutschem Befehl beschränkt.--Assayer (Diskussion) 01:41, 5. Mär. 2013 (CET)
- Assayer, mal Klartext hier:
- Du schreibst, ich erkenne vermeintlich (!) nicht mal simple Fehlerberichtigungen wie die falsche Wiedergabe von Kárný und [lehne] die minimal differenzierte Charakterisierung des Besatzungsregimes im Hinblick auf die Rolle Franks und Heydrichs ab – Nö. Ich halte fest, dass ich mich dazu gar nicht geäußert habe.
- Du willst offenkundig nicht begreifen, dass deine (!) anfangs fehlende – und nun per Salamitaktik nachgeschobene – Begründung nicht von mir verschuldet worden ist, demnach spricht dieser Sachverhalt auch nicht für Überforderung – weder deiner noch meiner.
- Weiters ist festzuhalten, dass ein großflächiger Artikelumbau nichts mit dem Konsensgebot zu tun hat, denn ich habe nicht geschrieben, dass ich mich prinzipiell gegen einen Artikelumbau ausspräche – insofern geht jedes deiner Argumente, das darauf anspielt, mir ginge es vermeintlich um „Fundamentalopposition“, völlig ins Leere –, sondern gegen einen einseitigen in einer Nacht- und Nebelaktion. Denn in letzteren erkenne ich wahrlich keine Gemeinschaftsarbeit, insbesondere, wenn auf der Artikeldiskussionsseite bereits eine Diskussion im Gange ist und die m.E. durch solche Aktionen torpediert wird. Oder sind wir etwa mit diesem Artikel derart in Zeitverzug? Also ich glaube dies ist nicht der Fall.
- Ja, du hast mir in der Tat vorgeworfen, ich hielte den Original-Beschreibungstext für unproblematisch. Dein Wortlaut war (und du hattest es gewiss nicht als Frage formuliert): Sowas [die Original-Bildbeschreibung] hälst Du also für unproblematisch. Ich sah darin sogar einen infamen Vorwurf, nicht zuletzt deswegen, weil ich die Original-Bildbeschreibung gar nicht zum Thema gemacht hatte.
- Der Einmarsch der Wehrmacht in die Rest-Tschechei hatte zudem gewiss zwei Seiten der Medaille: auf der einen gab es tatsächlich den Jubel der Sudetendeutschen in Brünn; auf der anderen gab es die aufgebrachten Tschechen. Und deshalb (!) war mein Vorschlag in der Sache auch, beide Bilder (siehe oben) einzubringen. Denn das (!) charakterisiert die Besetzung der tschechischen Gebiete sehr wohl ganz hervorragend!
- Was Brandes anbelangt: Nochmals meine Frage an dich, worin in seinem Zitat ein Gegensatz zu meiner oben getroffenen Aussage bestehen soll? Dass „als Relikt der untergegangenen Staatlichkeit […] eine Protektoratsregierung mit dem tschechischen Ministerpräsidenten auf Funktionen einer begrenzten Selbstverwaltung unter deutschem Befehl beschränkt [blieb]“ (so Miroslav Kárný), habe ich nirgends in Abrede gestellt. --Benatrevqre …?! 10:53, 5. Mär. 2013 (CET)
- Kurzum, Du hast weder inhaltliche Einwände gegen die von mir eingebrachten Inhalte noch gegen die entsprechende Bearbeitung im Sinne einer Präzisierung und Differenzierung. Du wolltest nur mal klar stellen, dass Du den Sinn und Zweck der Veränderungen nicht nachvollziehen kannst, mithin also nicht verstanden hat, und man hier nichts ohne Deine Zustimmung verändert. Kommentarlose Komplettreverts sind Ablehnung. Was willst Du eigentlich erst anstellen, wenn ich mal einen komplett neuen Artikeltext schreibe, statt wie hier nur kleinteilig zu editieren?
- Sowas bezieht sich nicht auf die Bildbeschreibung, die, wie Du ja richtig bemerkt hast, davor von Dir gar nicht zur Kenntnis genommen oder thematisiert wurde und die auch nicht im Artikel aufgetaucht ist, sondern auf das Bild in Beantwortung von Fragen wie Wo soll denn dieses NS-Propagandabild bestanden haben usw.
- Du begründest mit der formale Autonomie den angeblichen Status des Protektorats als Unterstaat. Das widerspricht den Ergebnissen der historischen Forschung von Brandes et al..--Assayer (Diskussion) 16:19, 5. Mär. 2013 (CET)
- Nene, so einfach, wie du das darstellst, ist es beileibe nicht. Ich habe dir meine Kritikpunkte genannt – und werde sie nicht nochmals wiederholen. Mit einem kommentarlosen Komplettrevert – der erste war übrigens wohlgemerkt auf der Artikeldiskussionsseite begründet und der zweite trug eine eindeutige Zusammenfassungszeile! – muss keine grundsätzliche (!) Ablehnung inhaltlicher Natur verbunden sein, unbeschadet der Tatsache, dass ich mit deiner Fassung nicht umfänglich zufrieden bin (siehe oben). Es ist vielmehr die Art und Weise, wie du deine neue Fassung durchzudrücken versucht hast und was hier der Stein des Anstoßes war! Deine Nacht- und Nebelaktion. Damit hast du nämlich eine Friss-oder-stirb-Haltung zum Ausdruck gebracht, so nach dem Motto: „Was kümmert mich die laufende (!) Diskussion, ich knall ihm jetzt erstmal meine Version vor den Latz“. Und dies war sehr ärgerlich und – wenn ich schon mehrfach wiederholt ein gemeinsam abgestimmtes Vorgehen in der Sache wünschte – einfach respektlos und unverständlich.
- Was das Bild mit den jubelden Sudetendeutschen betrifft: Halten wir also fest: Die Original-Bildbeschreibung ist hier nicht Thema. Gut. Soweit Einvernehmen. Dann möchte ich aber trotzdem von dir wissen, warum man es nicht zu Illustrationszwecken verwenden dürfte. Denn ich halte dieses Bild weiterhin für enzyklopädisch geeignet. Dein sowas konnte sehr wohl dahin interpretiert werden und den Schluss zulassen, als bezögest du es auf die Bildbeschreibung, denn warum auch sonst hast du auf diese abgestellt, indem du sie zitiert hattest?! Oder ist der mutmaßliche NS-Propagandacharakter etwa doch nicht so eindeutig aus dem Bild abzuleiten, sondern nur unter Zuhilfenahme der Original-Bildbeschreibung?
- Warum meinst du, dass hier Brandes – wohlgemerkt ein Historiker und kein Völkerrechtler – für die völkerrechtliche Einordnung des Protektorats Böhmen und Mähren maßgeblich sei? (Siehe dazu auch die unten fortgesetzte Diskussion) --Benatrevqre …?! 17:33, 5. Mär. 2013 (CET)
- „It’s a wiki“ ist eine der unsäglichsten Ausreden, die es in der WP gibt. Wenn du schon zugibst, dass du „nicht im voraus weißt, wo Du noch Diskussionsbedarf siehst“, dann ist es ein Leichtes, andere Diskussionsteilnehmer danach zu fragen, ob sie mit einem bestimmten Vorschlag – wo war dieser denn für mich konkret ersichtlich? – konform gehen. Ob du größere Änderungen für ökonomischer hältst, tut nichts zur Sache. Ich erkenne keinen Vorteil in größflächigen Änderungen; dass diese mit der schlichten Anmerkung „überarbeitet“ nicht nachvollziehbar sein können, liegt doch auf der Hand – zumal diese Begründung in der Zusammenfassungszeile den anderen Autoren keinen Mehrwert bietet, denn dass irgendetwas überarbeitet wurde, ist offensichtlich und bedarf keiner Nennung; was ich vielmehr möchte, sind sinnvolle Begründungen. Ich habe dir außerdem zu Beginn der Diskussion nachdrücklich meinen Wunsch geäußert, dass wir bei Artikeländerungen gemeinsam vorgehen mögen. Und das hatte ich bewusst in jedem weiteren Beitrag wiederholt. Es ist also offensichtlich, dass ich gerade einen Editwar vermeiden wollte! --Benatrevqre …?! 14:29, 4. Mär. 2013 (CET)
- Weil nicht jede dieser Änderungen umfassend zu begründen ist, sondern einiges auch offensichtlich sein sollte. Außerdem weiß ich auch nicht im voraus, wo Du noch Diskussionsbedarf siehst. It's a wiki. Und ich halte größere Ändeurngen für ökonomischer und nachvollziehbarer als kleinteiliges Arbeiten. Wir ärgern uns beide über einen Kollegen, der das anders handhabt. Dass ich vorzugsweise Nachts editiere, spricht nicht gegen meine Arbeit. Nebelig war es jedenfalls nicht. Ich nehme mir Deinen Fragenkatalog vor, aber erwarte umgekehrt präzise, konstruktive Beiträge statt: Kann ich nicht nachvollziehen, überzeugt mich nicht, ich weiss nicht, ich bin Hauptautor. --Assayer (Diskussion) 14:19, 4. Mär. 2013 (CET)
- Warum machst du zwei umfassende Nacht- und Nebelaktionen mit der schlichten und undurchsichtigen Anmerkung „überarbeitet“? Wenn wir hier schon auf der Artikeldiskussionsseite dabei sind, über Veränderungen zu diskutieren, warum erarbeiten wir dann nicht einen Konsens, bevor eine Änderung in die Tat umgesetzt wird? Wo ist das verdammte Problem?!! --Benatrevqre …?! 14:11, 4. Mär. 2013 (CET)
- Stilistische Feinheiten kann man immer nachbearbeiten. Das macht Du sonst auch. Wenn es in der Fachliteratur vielschichtige Ansichten gibt, dan darf man keine bevorzugen WP:NPOV. Von mir aus können wir den Status auch aus der Infobox tilgen. Das ist sowieso viel zu platt. Aber Unterstaat geht nicht, und Schweisfurth und viele andere mehr sagen auch genau warum. Stichwort: Annexion. Du kennst die Bilder vom deutschen Einmarsch? Es gibt zwei Perpsektiven. Die eine zeigt Volksdeutsche, die mit dem Hitlergruß grüßen. Die andere zeigt Tschechen, die die Fäuste ballen. Was davon findet man wohl im BA in Bilderbeständen von Propagandakompanien? Was gibt's außerdem an der Analyse Kárnýs auszusetzen? Du mußt icht d'acord gehen. Das hätte ich auch nicht erwartet. Aber begründen und argumentieren statt stumpf komplettrevertieren.--Assayer (Diskussion) 14:05, 4. Mär. 2013 (CET)
Ich will mal kurz zur Sache sprechen. Im Protektorat galt nicht die Reichsmark, sondern eine auf den festen Kurs von 1:1 definierte Krone. Damit ist doch offenkundig, daß bei aller „Anbindung“ ans Reich durch die Annexion kein uneingeschränktes Einverleiben ins Reich stattfand, sondern eine Besatzung. Das Protektorat war auch aus in Gesetzen erkennbarer NS-Sicht kein uneingeschränkt unmittelbarer Bestandteil des Reichs, sondern ein besetztes Gebiet, das dem Reich angegliedert wurde, aber eben besetztes Gebiet blieb. Wie man ja übrigens auch aus der Institution des Reichsprotektors unschwer erkennt. Vielleicht ist ein Quell der Auseinandersetzung auch darin begründet, daß die braunen Herren ja nicht nur Verbrecher waren, sondern gerade auch gesetzgeberisch große Stümper. Widersprüche auch bei grundlegenden Fragen sind keine Seltenheit. Da ja ohnehin die Gesamtklärung aller offenen Fragen für nach dem „Endsieg“ vorgesehen war, hatten sie es auch nicht eilig, während Hitler selbst das divide et impera ja auf ungeahnte Höhen getrieben hat. Naja, so oder so: ich denke, es wird keine alle zufriedenstellende Lösung geben, wenn man auf der Suche nach einem eindeutigen, auch staats- und völkerrechtlich klaren Begriff ist. Die Nazis haben sich um derlei einfach nicht gekümmert. --Freud DISK Konservativ 14:53, 4. Mär. 2013 (CET)
- Wie gesagt: Von mir aus gerne raus mit dem Status aus der Infobox.--Assayer (Diskussion) 15:44, 4. Mär. 2013 (CET)
"reichsunmittelbar", "Besatzungsgebiet", die unterschiedlichen Formen der NS-Verwaltung im Osten
- Beide Begriffe, "reichsunmittelbar", "Besatzungsgebiet", sind für den Leser nicht besonders aufschlussreich und gehen am Kern der Sache (was charakterisiert das Protektorat B&M?) ziemlich vorbei.
- "Reichsunmittelbar" war im HRRDN alles, was keinem Landesfürsten unterstand, sondern dem Reich direkt(=unmittelbar): die Reichsstädte und die Reichsstände, das Reichsgericht, die Reichsritterschaft etc.
- „Besatzungsgebiet“ ist ein fremdes erobertes Gebiet, dessen Verwaltung seiner zivilen Angelegenheiten vom Militär der Besatzungsmacht gestellt wird. Ein Besatzungsgebiet hat immer eine Militärregierung, in der einen oder anderen Form. Das kann eine Militärverwaltung sein, bei der Soldaten der Besatzungsmacht (und zwar von Einheiten der kämpfenden Truppe) das Regiment führen, das kann eine sogenannte „Zivilverwaltung“ sein, bei der eine spezielle Truppe der Besatzungsmacht das Regiment führt. Das sind zwei grundsätzliche Formen der Besatzungsverwaltung, die auch der NS verwendete, beide verwenden jeweils einheimische Verwaltungsorgane und Hilfstruppen. Beide Formen passen nicht zum Protektorat B&M, in dem eine tschechische Verwaltung erhalten blieb.
- Protektorat, Generalgouvernement, Reichskommissariat. Das sind die Formen der zivilen NS-Verwaltung im Osten; Es sind zivile Instanzen, nicht militärische, die das Regiment führen (Vollziehende Gewalt). Es sind unterschiedliche Begriffe, alle haben einen historischen Bezug, und es ist nicht zufällig wie diese Begriffe gewählt wurden. "Protektorat" verweist auf bestimmte Formen von Staatswesen, die die Großmächte Frankreich und Großbritannien in ihren Imperien installierten.
- „Protektorat“ ist eine Staatenverbindung, es gibt einen Hegemonialstaat und einen abhängigen Staat. Beide sind völkerrechtsfähig, der abhängige Staat ist aber eingeschränkt souverän. Dass Militär und Außenpolitik vom Hegemonialstaat wahrgenommen werden und der abhängige Staat darin keine Kompetenz hat, ist das klassische Beispiel aus dem Völkerrecht. In den Imperien der Großmächte unterstanden aber häufig weitere Verwaltungsbereiche der Aufsicht des Hegemonialstaates (zB wirtschaftsnotwendige Infrastruktur wie Polizei, Post, Bahnen, Straßenbau). Giro Diskussion 20:18, 4. Mär. 2013 (CET)
- Nunja Giro, den Ausdruck „unmittelbares Reichsgebiet“ habe ich mir ja nicht selbst ausgedacht, sondern er entstammt der einschlägigen Völkerrechtsliteratur, hier Khan, Die deutschen Staatsgrenzen. Dieser Ausdruck sollte nicht verwechselt werden mit dem Begriff der Reichsunmittelbarkeit im HRRDN, wenn auch gewisse Gemeinsamkeiten in der Bedeutung bestehen. Auch ist hier damit ja nur das Protektoratsgebiet gemeint, das unmittelbares Reichsgebiet war, nicht die Verwaltung oder Einrichtungen des Reichsprotektorats; insofern greift der Vergleich mit den Reichsstädten, Reichsständen oder dem Reichsgericht nicht wirklich. --Benatrevqre …?! 20:45, 4. Mär. 2013 (CET)
- genau deswegen sollte man "reichsunmittelbar" besser nicht verwenden, auch wenn ein Staatsrechtler in seinem Fachjargon es für eine gute Idee hält, einen Sachverhalt per Analogie kurz und bündig darzustellen. Es wird von weniger bewanderten Lesern wahrscheinlich einfach nicht verstanden. Was meint der Staatsrechtler mit der Analogie "reichsunmittelbar"? Gemeint ist, dass das Protektorat B&M dem Deutschen Reich direkt eingegliedert wurde und nicht als Anhängsel eines der Reichsgaue. Damit hing es von der Verwaltungshierarchie her gesehen direkt an Berlin. Anhängsel eines Reichsgaus waren die CdZ-Gebiete. Diese waren Besatzungsgebiete (und sie gehörten nicht zum Deutschen Reich). Sie wurden von den Gauleitern mitregiert, hatten also keine eigene direkte Verbindung nach Berlin. Giro Diskussion 22:25, 4. Mär. 2013 (CET)
- Ja ich verstehe dich, denn das Wort „reichsunmittelbar“ wäre hier tatsächlich fehl am Platz. Aber nochmal konkret meine Nachfrage: Was spricht dagegen, unter dem Ausdruck „unmittelbares Reichsgebiet“ – es wird also nur (!) auf das (Reichs-)Gebiet abgehoben; das schließt nicht zwingend auch Institutionen ein – etwas anderes zu verstehen als unter dem Wort „reichsunmittelbar“, das vornehmlich nicht nur das betroffene Gebiet, sondern auch Weiteres einbezog? --Benatrevqre …?! 10:53, 5. Mär. 2013 (CET)
- Ich empfinde (ohne Kenntnis eventueller juristischer Definitionen beider Begriffe) doch einen Unterschied zwischen beiden: "Reichsunmittelbar" sagt (für mich) nur aus, dass es - ähnlich den Reichsstädten im HRR - unmittelbar der Reichsregierung unterstand; „unmittelbares Reichsgebiet“ hat eher (oder auch) die Bedeutung, dass es in das Reich genau so "einbezogene" Gebiete waren wie die andern Teile des Reichs, also "zum Deutschen Reich gehörte". Die ganze Debatte nahm ihren Anfang, weil die Formulierung "unmittelbares Reichsgebiet" im Artikel Liste der Großstädte in Deutschland in diesem Sinne verwendet oder interpretiert wird. In dem Artikel sind nämlich für die entsprechenden Jahre Prag usw. aufgeführt (ich hatte sie aber schon in eine gesonderte kleine Liste umgepackt). Und die dortige Frage lautet (immer noch) "gehören diese tschechischen Städte in einen Artikel mit dem Lemma Liste der Großstädte in Deutschland?" Anders gefragt: Gehörte das Protektorat zum Deutschen Reich - also ebenso so wie die zuvor eingemeindeten Gebiete Österreich und Sudetenland - oder nicht? (Meine Ansicht: Im Sinne der damaligen Machthaber war das sicherlich so gewollt und per ordre de mufti damals auch geltendes Recht (??) - heute sieht das völkerrechtlich wohl anders aus). Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 13:05, 5. Mär. 2013 (CET)
- Das ist in diesem Zusammenhang in der Tat eine sehr berechtigte Frage. Zwar schreiben viele Völkerrechtler davon, wie z. B. Th. Schweisfurth, dass das Protektorat Böhmen und Mähren „‚zum Gebiet des Großdeutschen Reiches‘ erklärt, d. h. annektiert“ worden sei – es wurde nach der damals zeitgenössischen deutschen Staatsrechtsliteratur dem „Inland“ zugeordnet (wohl aber wurde dies selbst die DDR seitens der Bundesrepublik!) –, oder O. Dörr, dass „durch den Führererlaß vom 16.3.1939 das darin als ‚Protektorat Böhmen und Mähren‘ bezeichnete Gebiet förmlich annektiert, d. h. dem deutschen Staatsgebiet hinzugefügt wurde“ und sich dies angeblich „bereits aus dem Wortlaut des Erlasses“ ergebe (so Dörr). Für eine Annexion sprechen sich auch D. Blumenwitz und I. Paenson aus; ähnlich äußern sich A. von Arnauld, der jedoch – man beachte die Wortwahl – „eher den Charakter einer teilautonomen Provinz“ annimmt, sowie – abgeschwächt – der Rechtswissenschaftler A. Stüdemann, Die Entwicklung der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Strafsachen im nationalsozialistischen Deutschland zwischen 1933 und 1945, 2009, S. 427, der wörtlich von der „de facto Annexion Böhmen und Mährens in Gestalt des sog. Protektoratsgebiets“ schreibt; vor diesem Hintergrund weist letzterer explizit auf den damaligen „Rechtshilfeverkehr in Strafsachen zwischen den deutschen Behörden außerhalb des Protektorats Böhmen und Mähren und den deutschen Behörden im Protektorat und den Behörden des Protektorats“ hin und sieht darin eine „‚bürokratische Annexion‘ der Resttschechoslowakei seitens des NS-Regimes“, wobei er mit Verweis auf Kárný/Milotová/Kárná das „Mittel der ‚bürokratischen Annexion‘ als Teil der deutschen Okkupationspolitik“ ansieht. Aber so eindeutig ergibt sich die Auffassung einer Annexion offenbar doch nicht, denn einerseits wird zwischen völkerrechtlicher und „nur“ faktischer Annexion unterschieden, andererseits heißt es im Nürnberger Urteil gegen die Hauptkriegsverbrecher vom 1.10.1946, dass Böhmen und Mähren „niemals dem Reich eingegliedert“, sondern nur als Protektorat (wie immer dieses Konstrukt nun aus völkerrechtlicher Sicht letztlich zu qualifizieren war) behandelt worden sei, vgl. Prozeß I, S. 285. Ebenso schreiben andere Völkerrechtler von der Besetzung der Tschechoslowakei, so statt vieler der bekannte Strupp/Schlochauer, Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. 2, S. 809. Streng genommen schließt sich aber beides aus, denn ein (militärisch oder durch eine Zivilverwaltung) besetztes (fremdes) Gebiet ist naturgemäß von einer ausländischen Macht (noch oder – je nachdem, worauf abgezielt wird – überhaupt) nicht annektiert (jedenfalls nicht in den eigenen Staatsverband), denn das hieße sonst, man würde sein eigenes (!) Staatsgebiet besetzen. Fraglich ist in diesem Fall, wie die Einbestellung Háchas nach Berlin und dahingehend der Annexionstatbestand zu bewerten ist. Und was hierbei den Zeitraum von 1939 bis 1945 betrifft: Während der Dauer eines Krieges – wohl wissentlich, dass die Errichtung des Reichsprotektorats vor dem September 1939 geschah, dennoch befand sich die tschechoslowakische Exilregierung mit dem Deutschen Reich im Kriegszustand (J. Kuklík, in: H. Timmermann, E. Voráček, R. Kipke (Hg.), Die Beneš-Dekrete. Nachkriegsordnung oder ethnische Säuberung: Kann Europa eine Antwort geben?, 2005, S. 280) – sind Annexionen ohnehin allgemein strittig ist. Denn „solange der Krieg nicht durch einen Friedensvertrag, durch debellatio oder durch endgültige Einstellung der Feindseligkeiten beendet ist, gewährt die Tatsache der Eroberung keine Rechtsgrundlage für den Übergang der territorialen Souveränität“ (R. Bindschedler, in: Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. 1, S. 69). So war selbst die Haltung Großbritanniens ambivalent: Zwar beinhaltete „die De-facto-Anerkennung der tschechoslowakischen Exilregierung im Juli 1940 […] die offizielle Erklärung, dass die britische Seite prinzipiell auch die Wiedererrichtung der Tschechoslowakei nach einem siegreich beendeten Krieg gegen das Deutsche Reich akzeptiere“ (zit. n. H. Lemberg et al., Suche nach Sicherheit in stürmischer Zeit: Tschechen, Slowaken und Deutsche im System der internationalen Beziehungen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, 2009, S. 263), doch ebenso anerkannte die britische Regierung de facto das Protektorat Böhmen und Mähren (vgl. S. Talmon, Kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten, 2006 S. 617 Fn 148). --Benatrevqre …?! 16:05, 5. Mär. 2013 (CET)
- (nach BK)Österreich wurde in anderer Weise eingegliedert als die Tschechei. Österreichs Territorium wurde dem Reich angeschlossen, die Österreicher zu deutschen Staatsangehörigen erklärt, Verwaltung und Gliederung (Landesregierungen und Bundesländer) wurden aufgelöst, sieben neue Reichsgaue gebildet. Österreich verschwand damit als eigener Staat von der Landkarte, denn alle drei klassischen Elemente, die einen Staat ausmachen (Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsmacht) gab es aus staatsrechtlicher Sicht nicht mehr. Das Protektorat B&M dagegen blieb ein eigenes Staatswesen. Das Territorium gehörte zwar aus Nazi-Sicht nun zum Staatsgebiet Großdeutschlands, aber die Tschechen wurden beileibe nicht alle deutsche Staatsbürger (sondern "Protektoratsangehörige", wenn keine deutsche Volkszugehörigkeit nachweisbar war), und eine autonome tschechische Verwaltung blieb bestehen (auch wenn von Selbständigkeit keine Rede sein kann). Soweit die staatsrechtlich relevanten Punkte, nun zum Völkerrecht. Das Protektorat wurde von der Völkergemeinschaft international nicht anerkannt (im Gegensatz zur Slowakei, die von vielen Staaten anerkannt wurde). Es dauerte allerdings noch drei Jahre bis die Londoner Exilregierung der Tschechoslowakei international anerkannt wurde, und die musste sich noch so manches Bein ausreissen, bis sie internationale Bündnisse schliessen konnte, ihr Anspruch auf die Vormünchner Grenzen der Tschechoslowakei und auf Rechtskontinuität zur Tschechoslowakei anerkannt wurde. Giro Diskussion 17:01, 5. Mär. 2013 (CET)
- Dass das Reichsprotektorat nicht anerkannt wurde, stimmt nur bedingt – richtig ist, dass seine Eingliederung ins Reich nicht anerkannt worden ist (so F. A. Mann, Beiträge zum Internationalen Privatrecht, 1976, S. 44) –, denn zumindest gab es eine De facto-Anerkennung seitens Großbritanniens (vgl. hierzu S. Talmon, Kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten, 2006 S. 617 Fn 148) und vermutlich auch anderer Staaten. --Benatrevqre …?! 17:09, 5. Mär. 2013 (CET)
- Konkrete Frage: Ist die Formulierung zu den Großstädten im Protektorat hier so in Ordnung?
- Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 20:10, 5. Mär. 2013 (CET)
- Nach Andreas Stüdemann hier ja, da „sich der [Rechtshilfe-]Verkehr zwischen deutschen Behörden außerhalb des Protektoratsgebiets und den deutschen Behörden im Protektorat nach innerstaatlichen Grundsätzen (§§ 156 ff. GVG)“ richtete. --Benatrevqre …?! 21:01, 5. Mär. 2013 (CET)
- Ziemlich viel Annexion im Sprachgebrauch unter den Völkerrechtlern. Die Einschätzung im Nürnberger Prozeß wird von Völkerrechtlern übrigens explizit als falsch bezeichnet. Was steht bei Talmon? Die britische Regierung ging im Falle der Annexion Böhmens und Mährens, dass das Anerkenntnis einer Exequatur nur die "de facto recognition of the present position" impliziere. Das bedeutet nicht, dass Großbritannien das Protektorat BuM als solches de facto anerkannt hätte. Allerdings sollte inzwischen deutlich werden, warum das Protektorat BuM nicht als Besatzungsgebiet oder Suzerän bezeichnet werden sollte. Hácha wurde nicht einbestellt, sondern hat um ein Treffen ersucht, auf dem ihm dann mit Krieg gedroht wurde. Fraglich ist dabei, ob die Kriegsdrohung gegen das Völkerrecht verstieß und ob dies die Nullifizierung des Münchner Abkommens bedeutete. Das, was Historiker die Brandes herausgearbeitet haben, verdeutlicht, was mit de facto Annexion gemeint ist.--Assayer (Diskussion) 21:13, 5. Mär. 2013 (CET)
- Wenn die britische Regierung von „de facto recognition of the present position“ schreibt, dann gibt es keinen triftigen Grund, es nicht auch so zu meinen, wie es Talmon im ausgeführten Zusammenhang interpretiert, nämlich im Sinne einer „De facto-Anerkennung“. Eine andere Interpretation wäre zumindest unbelegt.
- Ob Hácha „einbestellt“ wurde oder es zu einem Ersuchen kam mit anschließender Kriegsdrohung, meint doch dasselbe in lediglich anderer, leicht euphemistischer Umschreibung und führt letztlich zum selben Ergebnis, siehe dazu Khan.
- „Allerdings sollte inzwischen deutlich werden, warum das Protektorat BuM nicht als Besatzungsgebiet oder Suzerän bezeichnet werden sollte“. – Als Suzerän wurde es von niemandem bezeichnet, denn das ist der Oberstaat; die Belege für „Besatzungsgebiet“ wurden ja genannt, wenn auch Einvernehmen darin besteht, dass diese Begriffswahl nicht eindeutig ist und sie insbesondere der Tatsache, dass das Reichsprotektorat dem Inland zugeordnet wurde, wohl nicht in hinreichendem Maße gerecht wird.
- Dass die „Einbestellung“ Háchas bzw. eine „weitergehende, auf die Zerstörung des gesamten tschechoslowakischen Staates gerichtete Zielsetzung Hitlers“ keine solche rechtliche Auswirkung auf das Münchner Abkommen hatte, wird offensichtlich einhellig von allen Vertragsparteien und auch in der Fachliteratur geteilt: „[…] Eine grundlegende Auseinandersetzung mit diesen Einwänden hat […] – auch in der völkerrechtlichen Literatur – ergeben, daß keiner dieser Einwände so schwerwiegend ist, daß er völkerrechtlich eine ursprüngliche Nichtigkeit des Münchener Abkommens implizierte.“ Man beachte dazu auch die dort folgenden Punkte c) und d). --Benatrevqre …?! 22:29, 5. Mär. 2013 (CET)
- Das Protektorat BuM wurde nicht als solches von Großbritannien anerkannt. Die Annexion wurde de facto anerkannt, d. h. die Souveränität des Deutschen Reiches über Böhmen und Mähren. Das steht bei Talmon. Diskutiert wird aus juristischer Perpektive nicht der Besuch Háchas, sondern welche Auswirkung die Kriegsdrohung hatte und das eben nicht einhellig. Du zitierst die Position der Bundesregierung (und der meisten deutschen Völkerrechtler). Das war nicht die Position der Tschechen. --Assayer (Diskussion) 00:23, 6. Mär. 2013 (CET)
- Dass das „Protektorat BuM […] nicht als solches von Großbritannien anerkannt“ wurde, habe ich nicht bestritten. Wohl aber sieht Talmon in der britischen Position eine „De facto-Anerkennung“. Von einer „Souveränität des Deutschen Reiches über Böhmen und Mähren“ schreibt Talmon wiederum nichts; diese darfst du auch nicht mit der Gebietshoheit, die das Deutsche Reich über das Protektoratsgebiet ausübte, verwechseln.
- Du hast keine Belege für deine Vermutung beigebracht, dass die Kriegsdrohung irgendeine Auswirkung auf das Münchner Abkommen gehabt hätte oder es Anzeigen gegeben hätte, dass sie dies in begründeter Weise konnte. Aber dennoch ist sich die Völkerrechtsliteratur einhellig darin, dass die Kriegsdrohung selbst keinen schwerwiegenden Anlass für eine Nichtigkeit des Abkommens bot und dieses entsprechend fortgalt; aus diesem Grund sprach Großbritannien auch nicht von einer Nichtigkeit, sondern nur davon, dass erst mit der Errichtung (!) des Reichsprotektorats das Münchner Abkommen hinfällig (!) geworden sei. Weiteres Indiz für diese Position ist, dass Großbritannien erst 1942 (!) – wie Frankreich – von diesem zurücktrat. Oder kennst du renommierte Fachautoren, die Gegenteiliges behaupten? Die Position der Tschechen war eine Minderheitenposition und erspricht nicht der überwiegenden Auffassung; im Übrigen habe ich sehr wohl und ausdrücklich darauf Bezug genommen, in dem ich zitierte, dass es völkerrechtlich keine „ursprüngliche Nichtigkeit des Münchener Abkommens implizierte“ und bewusst auf die weiterführenden Punkte verwies. Dass das Abkommen auch nur für die Signatarstaaten Gültigkeit besaß, muss ich wohl nicht weiter ausführen. Die übrigen drei Großmächte hatten allesamt bis 1942 das Münchner Abkommen als gültig zustande gekommen betrachtet und behandelt; lediglich Frankreich präzisierte später in den 1970ern seine Haltung, das Abkommen als nichtig ab initio ansehen zu wollen; „demgegenüber vertritt die britische Regierung den seit jeher eingenommenen Rechtsstandpunkt mit großer Festigkeit, daß das Münchener Abkommen seinerzeit gültig zustande gekommen ist, eine Zeit lang rechtlich bindend war, inzwischen jedoch mit Wirkung ex nunc durch das Verhalten des Deutschen Reiches hinfällig geworden ist“ (siehe AAPD 1972, I, Dok. 101; vgl. dazu AAPD, 1970, III, Dok. 581, S. 2169, Anm. 9). Festzuhalten ist weiterhin, dass die Tschechoslowakei das Sudetenland ihrerzeit nach Ansicht der beteiligten Mächte auf der Grundlage des Münchner Abkommens völkerrechtlich ans Deutsche Reich abtrat – sie stimmte auch im vorhinein am 21.9.1938 der Abtretung zu – und dass beide Staaten sich am 20.11.1938 vor der Internationalen Grenzkommission über den Verlauf der Grenze einigten; die Einigung wurde im Protokoll vom 21.11.1938 fixiert. --Benatrevqre …?! 10:05, 6. Mär. 2013 (CET)
- Talmon spricht von einer de facto Anerkennung der Annexion. Annexion bedeutet den einseitigen, d.h. gegen den Willen oder ohne Zustimmung des Souveräns erfolgenden Erwerb der territorialen Souveränität über ein besetztes Gebiet durch den besetzenden Staat. (Simma/Volz, Restitution und Entschädigung im Völkerrecht, 2004.) Also, Anerkennung der Annexion [...] von Böhmen und Mähren. Vom Protektorat ist keine Rede.
- Ich habe keine Stellung zu der Frage bezogen, ob die Kriegsdrohung nullifizierend auf das Münchner Abkommen gewirkt hat, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass darüber diskutiert wurde/wird. Soll ich dazu Literatur raussuchen? Mit diesem Artikel hat das ohnehin nicht so viel zu tun, und es hier zu diskutieren würde weit weg führen. Ich nehme an, mit dem bilateralen Vertrag meinst Du das deutsch-tschechoslowakische Abkommen über den Grenzverlauf vom 20. November 1938 und nicht das Münchner Abkommen. (Nach BK sehe ich, dass letzteres zutrifft).
- Was ist eigentlich der Sinn dieses Threads? Ich habe bisher noch keine spezifische, inhaltlich fundierte Kritik an meiner Formulierung formal autonome Verwaltungseinheit unter deutscher Herrschaft gehört. Vielleicht machst Du einen Thread zur Einleitung auf und spezifizierst Deine Einwände.--Assayer (Diskussion) 12:15, 6. Mär. 2013 (CET)
- Selbst wenn Talmon von einer De facto-Anerkennung der Annexion schreibt, führt das zum selben Ergebnis, denn diese Annexion kam ja selbstverständlich nicht anders zum Ausdruck als in Form der Einverleibung des Protektoratsgebiets ins Großdeutsche Reich. Wie Annexion allgemein zu verstehen ist, tut nichts zur Sache; es gibt verschiedene Definitionen (einschließlich enger und weiter Sichtweisen) und unterschiedliche Auffassungen, unter welchen Bedingungen ein Annexionstatbestand eintritt. Dass ein solcher Tatbestand hinblicklich der „Rest-Tschechei“ in der Fachliteratur unterschiedlich bewertet wird, habe ich ja bereits dargelegt. Und die Anerkennung der tschechoslowakischen Exilregierung seitens Großbritanniens ist nicht anders zu verstehen, als dass die britische Regierung sehr wohl in der Exilregierung den Träger der territorialen Souveränität über das tschechische Gebiet sah, weil die territoriale Souveränität über die Gebietshoheit hinaus das Recht (!) des Staates auf das von ihm beherrschte Gebiet erfasst (siehe zum wesentlichen Unterschied zwischen territorialer Souveränität und Gebietshoheit Hailbronner/Kau, in: Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 5. Aufl., Rn III 129).
- Klar wurde in rechtlichen Belangen über das Münchner Abkommen diskutiert – bis in die 1970er Jahre –, das wurde ja nicht in Abrede gestellt; aber mit dem einhelligen Ergebnis, dass die Kriegsdrohung damals nach geltendem Völkerrecht keine Auswirkung auf eine mögliche Nichtigkeit des Münchner Abkommens hatte. Andernfalls hätte es denknotwendig auch keinen Bruch des Münchner Abkommens durch Hitler im Nachhinein geben können.
- Ich habe den Sachverhalt mit dem bilateralen Abkommen nochmals präzisiert.
- An der Formulierung „formal autonome Verwaltungseinheit unter deutscher Herrschaft“ habe ich im Großen und Ganzen nichts kritisch auszusetzen. Eine weitere, über jene Punkte, die ich bereits oben genannt habe, hinausgehende Kritik an deiner überarbeiteten Einleitung und dem Hauptteil findest du im folgenden Abschnitt auch von Giro. --Benatrevqre …?! 12:53, 6. Mär. 2013 (CET)
- Das Protektorat BuM wurde nicht als solches von Großbritannien anerkannt. Die Annexion wurde de facto anerkannt, d. h. die Souveränität des Deutschen Reiches über Böhmen und Mähren. Das steht bei Talmon. Diskutiert wird aus juristischer Perpektive nicht der Besuch Háchas, sondern welche Auswirkung die Kriegsdrohung hatte und das eben nicht einhellig. Du zitierst die Position der Bundesregierung (und der meisten deutschen Völkerrechtler). Das war nicht die Position der Tschechen. --Assayer (Diskussion) 00:23, 6. Mär. 2013 (CET)
- Ziemlich viel Annexion im Sprachgebrauch unter den Völkerrechtlern. Die Einschätzung im Nürnberger Prozeß wird von Völkerrechtlern übrigens explizit als falsch bezeichnet. Was steht bei Talmon? Die britische Regierung ging im Falle der Annexion Böhmens und Mährens, dass das Anerkenntnis einer Exequatur nur die "de facto recognition of the present position" impliziere. Das bedeutet nicht, dass Großbritannien das Protektorat BuM als solches de facto anerkannt hätte. Allerdings sollte inzwischen deutlich werden, warum das Protektorat BuM nicht als Besatzungsgebiet oder Suzerän bezeichnet werden sollte. Hácha wurde nicht einbestellt, sondern hat um ein Treffen ersucht, auf dem ihm dann mit Krieg gedroht wurde. Fraglich ist dabei, ob die Kriegsdrohung gegen das Völkerrecht verstieß und ob dies die Nullifizierung des Münchner Abkommens bedeutete. Das, was Historiker die Brandes herausgearbeitet haben, verdeutlicht, was mit de facto Annexion gemeint ist.--Assayer (Diskussion) 21:13, 5. Mär. 2013 (CET)
- Nach Andreas Stüdemann hier ja, da „sich der [Rechtshilfe-]Verkehr zwischen deutschen Behörden außerhalb des Protektoratsgebiets und den deutschen Behörden im Protektorat nach innerstaatlichen Grundsätzen (§§ 156 ff. GVG)“ richtete. --Benatrevqre …?! 21:01, 5. Mär. 2013 (CET)
- Dass das Reichsprotektorat nicht anerkannt wurde, stimmt nur bedingt – richtig ist, dass seine Eingliederung ins Reich nicht anerkannt worden ist (so F. A. Mann, Beiträge zum Internationalen Privatrecht, 1976, S. 44) –, denn zumindest gab es eine De facto-Anerkennung seitens Großbritanniens (vgl. hierzu S. Talmon, Kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten, 2006 S. 617 Fn 148) und vermutlich auch anderer Staaten. --Benatrevqre …?! 17:09, 5. Mär. 2013 (CET)
- (nach BK)Österreich wurde in anderer Weise eingegliedert als die Tschechei. Österreichs Territorium wurde dem Reich angeschlossen, die Österreicher zu deutschen Staatsangehörigen erklärt, Verwaltung und Gliederung (Landesregierungen und Bundesländer) wurden aufgelöst, sieben neue Reichsgaue gebildet. Österreich verschwand damit als eigener Staat von der Landkarte, denn alle drei klassischen Elemente, die einen Staat ausmachen (Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsmacht) gab es aus staatsrechtlicher Sicht nicht mehr. Das Protektorat B&M dagegen blieb ein eigenes Staatswesen. Das Territorium gehörte zwar aus Nazi-Sicht nun zum Staatsgebiet Großdeutschlands, aber die Tschechen wurden beileibe nicht alle deutsche Staatsbürger (sondern "Protektoratsangehörige", wenn keine deutsche Volkszugehörigkeit nachweisbar war), und eine autonome tschechische Verwaltung blieb bestehen (auch wenn von Selbständigkeit keine Rede sein kann). Soweit die staatsrechtlich relevanten Punkte, nun zum Völkerrecht. Das Protektorat wurde von der Völkergemeinschaft international nicht anerkannt (im Gegensatz zur Slowakei, die von vielen Staaten anerkannt wurde). Es dauerte allerdings noch drei Jahre bis die Londoner Exilregierung der Tschechoslowakei international anerkannt wurde, und die musste sich noch so manches Bein ausreissen, bis sie internationale Bündnisse schliessen konnte, ihr Anspruch auf die Vormünchner Grenzen der Tschechoslowakei und auf Rechtskontinuität zur Tschechoslowakei anerkannt wurde. Giro Diskussion 17:01, 5. Mär. 2013 (CET)
- Das ist in diesem Zusammenhang in der Tat eine sehr berechtigte Frage. Zwar schreiben viele Völkerrechtler davon, wie z. B. Th. Schweisfurth, dass das Protektorat Böhmen und Mähren „‚zum Gebiet des Großdeutschen Reiches‘ erklärt, d. h. annektiert“ worden sei – es wurde nach der damals zeitgenössischen deutschen Staatsrechtsliteratur dem „Inland“ zugeordnet (wohl aber wurde dies selbst die DDR seitens der Bundesrepublik!) –, oder O. Dörr, dass „durch den Führererlaß vom 16.3.1939 das darin als ‚Protektorat Böhmen und Mähren‘ bezeichnete Gebiet förmlich annektiert, d. h. dem deutschen Staatsgebiet hinzugefügt wurde“ und sich dies angeblich „bereits aus dem Wortlaut des Erlasses“ ergebe (so Dörr). Für eine Annexion sprechen sich auch D. Blumenwitz und I. Paenson aus; ähnlich äußern sich A. von Arnauld, der jedoch – man beachte die Wortwahl – „eher den Charakter einer teilautonomen Provinz“ annimmt, sowie – abgeschwächt – der Rechtswissenschaftler A. Stüdemann, Die Entwicklung der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Strafsachen im nationalsozialistischen Deutschland zwischen 1933 und 1945, 2009, S. 427, der wörtlich von der „de facto Annexion Böhmen und Mährens in Gestalt des sog. Protektoratsgebiets“ schreibt; vor diesem Hintergrund weist letzterer explizit auf den damaligen „Rechtshilfeverkehr in Strafsachen zwischen den deutschen Behörden außerhalb des Protektorats Böhmen und Mähren und den deutschen Behörden im Protektorat und den Behörden des Protektorats“ hin und sieht darin eine „‚bürokratische Annexion‘ der Resttschechoslowakei seitens des NS-Regimes“, wobei er mit Verweis auf Kárný/Milotová/Kárná das „Mittel der ‚bürokratischen Annexion‘ als Teil der deutschen Okkupationspolitik“ ansieht. Aber so eindeutig ergibt sich die Auffassung einer Annexion offenbar doch nicht, denn einerseits wird zwischen völkerrechtlicher und „nur“ faktischer Annexion unterschieden, andererseits heißt es im Nürnberger Urteil gegen die Hauptkriegsverbrecher vom 1.10.1946, dass Böhmen und Mähren „niemals dem Reich eingegliedert“, sondern nur als Protektorat (wie immer dieses Konstrukt nun aus völkerrechtlicher Sicht letztlich zu qualifizieren war) behandelt worden sei, vgl. Prozeß I, S. 285. Ebenso schreiben andere Völkerrechtler von der Besetzung der Tschechoslowakei, so statt vieler der bekannte Strupp/Schlochauer, Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. 2, S. 809. Streng genommen schließt sich aber beides aus, denn ein (militärisch oder durch eine Zivilverwaltung) besetztes (fremdes) Gebiet ist naturgemäß von einer ausländischen Macht (noch oder – je nachdem, worauf abgezielt wird – überhaupt) nicht annektiert (jedenfalls nicht in den eigenen Staatsverband), denn das hieße sonst, man würde sein eigenes (!) Staatsgebiet besetzen. Fraglich ist in diesem Fall, wie die Einbestellung Háchas nach Berlin und dahingehend der Annexionstatbestand zu bewerten ist. Und was hierbei den Zeitraum von 1939 bis 1945 betrifft: Während der Dauer eines Krieges – wohl wissentlich, dass die Errichtung des Reichsprotektorats vor dem September 1939 geschah, dennoch befand sich die tschechoslowakische Exilregierung mit dem Deutschen Reich im Kriegszustand (J. Kuklík, in: H. Timmermann, E. Voráček, R. Kipke (Hg.), Die Beneš-Dekrete. Nachkriegsordnung oder ethnische Säuberung: Kann Europa eine Antwort geben?, 2005, S. 280) – sind Annexionen ohnehin allgemein strittig ist. Denn „solange der Krieg nicht durch einen Friedensvertrag, durch debellatio oder durch endgültige Einstellung der Feindseligkeiten beendet ist, gewährt die Tatsache der Eroberung keine Rechtsgrundlage für den Übergang der territorialen Souveränität“ (R. Bindschedler, in: Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. 1, S. 69). So war selbst die Haltung Großbritanniens ambivalent: Zwar beinhaltete „die De-facto-Anerkennung der tschechoslowakischen Exilregierung im Juli 1940 […] die offizielle Erklärung, dass die britische Seite prinzipiell auch die Wiedererrichtung der Tschechoslowakei nach einem siegreich beendeten Krieg gegen das Deutsche Reich akzeptiere“ (zit. n. H. Lemberg et al., Suche nach Sicherheit in stürmischer Zeit: Tschechen, Slowaken und Deutsche im System der internationalen Beziehungen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, 2009, S. 263), doch ebenso anerkannte die britische Regierung de facto das Protektorat Böhmen und Mähren (vgl. S. Talmon, Kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten, 2006 S. 617 Fn 148). --Benatrevqre …?! 16:05, 5. Mär. 2013 (CET)
- Ich empfinde (ohne Kenntnis eventueller juristischer Definitionen beider Begriffe) doch einen Unterschied zwischen beiden: "Reichsunmittelbar" sagt (für mich) nur aus, dass es - ähnlich den Reichsstädten im HRR - unmittelbar der Reichsregierung unterstand; „unmittelbares Reichsgebiet“ hat eher (oder auch) die Bedeutung, dass es in das Reich genau so "einbezogene" Gebiete waren wie die andern Teile des Reichs, also "zum Deutschen Reich gehörte". Die ganze Debatte nahm ihren Anfang, weil die Formulierung "unmittelbares Reichsgebiet" im Artikel Liste der Großstädte in Deutschland in diesem Sinne verwendet oder interpretiert wird. In dem Artikel sind nämlich für die entsprechenden Jahre Prag usw. aufgeführt (ich hatte sie aber schon in eine gesonderte kleine Liste umgepackt). Und die dortige Frage lautet (immer noch) "gehören diese tschechischen Städte in einen Artikel mit dem Lemma Liste der Großstädte in Deutschland?" Anders gefragt: Gehörte das Protektorat zum Deutschen Reich - also ebenso so wie die zuvor eingemeindeten Gebiete Österreich und Sudetenland - oder nicht? (Meine Ansicht: Im Sinne der damaligen Machthaber war das sicherlich so gewollt und per ordre de mufti damals auch geltendes Recht (??) - heute sieht das völkerrechtlich wohl anders aus). Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 13:05, 5. Mär. 2013 (CET)
- Ja ich verstehe dich, denn das Wort „reichsunmittelbar“ wäre hier tatsächlich fehl am Platz. Aber nochmal konkret meine Nachfrage: Was spricht dagegen, unter dem Ausdruck „unmittelbares Reichsgebiet“ – es wird also nur (!) auf das (Reichs-)Gebiet abgehoben; das schließt nicht zwingend auch Institutionen ein – etwas anderes zu verstehen als unter dem Wort „reichsunmittelbar“, das vornehmlich nicht nur das betroffene Gebiet, sondern auch Weiteres einbezog? --Benatrevqre …?! 10:53, 5. Mär. 2013 (CET)
- genau deswegen sollte man "reichsunmittelbar" besser nicht verwenden, auch wenn ein Staatsrechtler in seinem Fachjargon es für eine gute Idee hält, einen Sachverhalt per Analogie kurz und bündig darzustellen. Es wird von weniger bewanderten Lesern wahrscheinlich einfach nicht verstanden. Was meint der Staatsrechtler mit der Analogie "reichsunmittelbar"? Gemeint ist, dass das Protektorat B&M dem Deutschen Reich direkt eingegliedert wurde und nicht als Anhängsel eines der Reichsgaue. Damit hing es von der Verwaltungshierarchie her gesehen direkt an Berlin. Anhängsel eines Reichsgaus waren die CdZ-Gebiete. Diese waren Besatzungsgebiete (und sie gehörten nicht zum Deutschen Reich). Sie wurden von den Gauleitern mitregiert, hatten also keine eigene direkte Verbindung nach Berlin. Giro Diskussion 22:25, 4. Mär. 2013 (CET)
Begründung der Artikelsperrung
Nicht dass die jetzt eingefrorene Artikelfassung so viel schlechter wäre als die Fassung zuvor, beide haben ihre Vorzüge bzw. Schwächen. Nur das war die Begründung. Da revertiert also ein Admin eine Reihe von Formulierungen, die seit einer Woche kontrovers diskutiert werden, in den Artikel, um eine „für den Benutzer Benatreqre unliebsame Form“ herzustellen. Geht's eigentlich noch? Da machen sich Leute eine Menge Arbeit, die staats- und völkerrechtlichen Besonderheiten auszudiskutieren, den nationalsozialistischen Charakter herauszudiskutieren, einer der Diskutanten kommt argumentativ nicht weiter, baut mal was in den Artikel ein und rennt dann nach dem wegen des fehlenden Konsens vorhersehbaren Reverts zur VM. Die Diskussion geht trotzdem konstruktiv weiter, aber dann kommt ein Beknopfter daher und meint, er möchte mal einen der Diskutanten ärgern und eine weitere Diskussionswoche verordnen. Ist das hier jetzt ein Kindergarten oder was? Giro Diskussion 09:38, 6. Mär. 2013 (CET)
- Ja, aus seiner abwegigen Behauptung darf man den Schluß ziehen, dass vom abarbeitenden Admin leider nicht begriffen worden ist, was mein eigentlicher Beweggrund für die einstweilige Erhaltung des Status quo ante war. Es geht wahrlich nicht um „unliebsame Formen“, sondern um eine konsensbemühte Arbeitsweise. Wie du richtig festgestellt hast, haben beide Fassungen Vorzüge und Schwächen. Dass deshalb keine von beiden nach dieser Woche erhalten bleibt, versteht sich von selbst. --Benatrevqre …?! 10:05, 6. Mär. 2013 (CET)
- Die Einleitung in der Fassung "Koenraad-Assayer" macht die besondere Form des Protektorats nicht klar (notwendige Topics sind Boden, Bevölkerung, Regierung), versäumt es darzustellen, was an seiner Ausgestaltung spezifisch nationalsozialistisch war (nicht mal Theresienstadt scheint ein wichtiges Thema zu sein), zielt mit der Kritik an der eingeschränkten Autonomie auf den unwichtigsten Punkt (das ist bei Protektoraten definitionsgemäß immer so), und wird der Frage nicht gerecht, worin denn nun eigentlich der Verstoß gegen das Völkerrecht lag. Schließlich verbot die Satzung des Völkerbundes nicht einmal den Angriffskrieg, die Bildung von Protektoraten war geübte und international anerkannte Praxis und wurde vom Völkerbund des öfteren abgesegnet. Was zu ihrer völkerrechtlichen Gültigkeit nicht notwendig war. Statt dessen wird länglich dargestellt, warum nur ein tschechischer Rumpfstaates übrig geblieben war (Thema eines anderen Artikels) und es wird behauptet, dass "langfristig eine Germanisierung" vorgesehen gewesen sei. Wo denn nun all die germanischen Kinder herkommen sollten angesichts einer Millionen-Bevölkerung, die aus NS-Sicht zu mehr als 90% „nicht-germanisch“ war, bleibt der Phantasie des Lesers überlassen. Die entscheidenden Fragen, was dieses Protektorat ausmachte, werden von dieser Einleitung nicht beantwortet. Fazit: Man kann diese Einleitung unmittelbar in die Tonne kloppen. Giro Diskussion 11:49, 6. Mär. 2013 (CET)
- Viele Formulierungen der neuerlichen Fassung sind wiederum selbst überarbeitungswürdig:
- Beispiel: Die tschechische Protektoratsregierung blieb auf eine begrenzte Selbstverwaltung unter deutschem Befehl beschränkt… – Der Halbsatz macht m.E. semantisch keinen Sinn; ist hier mit „Regierung“ das Organ gemeint oder das „Regieren“? Ebenso fragwürdig sind die in diesem Zusammenhang inhaltlich redundanten, weil zusammen verwendeten Wörter „begrenzt“ und „beschränkt“.
- Und bei deinen Überarbeitungen des Hauptteils blickt man überhaupt gar nicht mehr durch, was Du, Assayer, im Einzelnen geändert hast, unbeschadet dessen, ob es sinnvollerweise geschah oder nicht. --Benatrevqre …?! 13:11, 6. Mär. 2013 (CET)
Diskussion zwecks Überarbeitung des Artikels i.d.F. vom 4.3.2013 (Teil 2)
Textvorschlag Einleitung
Zu einem Protektorat gehört nicht bloss ein "Verwaltung" (was bitte ist eine "Verwaltungseinheit"?), sondern noch Territorium und Volk. Wie oft soll ich denn das noch noch schreiben? Ich mache jetzt mal einen Textvorschlag für die ersten drei Sätze, an dem man sicher noch feilen kann. Aber sie definieren die wichtigsten Punkte, die das Protektorat charakterisieren.
Das Protektorat Böhmen und Mähren wurde durch Führererlass vom 16. März 1939 aus dem tschechischen Rumpfstaat gebildet. Sein Gebiet wurde zum Bestandteil des Großdeutschen Reiches erklärt, seine Regierung in ihren Befugnissen beschränkt und einem deutschen „Reichsprotektor“ unterstellt. Seine Bevölkerung wurden nach den Maßstäben der nationalsozialistischen Rassekriterien in Protektoratsangehörige, Reichsbürger und Juden aufgeteilt. Nach der militärischen Besetzung des Protektorats wurden Garnisonen der Wehrmacht eingerichtet. Giro Diskussion 14:36, 6. Mär. 2013 (CET)
- Ok, nehmen wir die Diskussion über die Einleitung hier auf: Der erste Satz soll das klären, was das Protektorat BuM war. Es ging in der bisherigen Diskussion um eine Formulierung, welche die Besonderheit des Protektorats als de facto annektiertes und zugleich schwach kaschiertes Besatzungsgebiet erfaßt. Diese Frage sollte man nicht ausblenden. Ebensowenig sollte man den Verwaltungsdualismus vergessen. Als Relikt der untergegangenen Staatlichkeit blieb eine Protektoratsregierung mit dem tschechischen Ministerpräsidenten auf Funktionen einer begrenzten Selbstverwaltung unter deutschem Befehl beschränkt. schreibt Wolfgang Benz in seinem Vorwort zum zitierten Band von Kárný. Ich versuche mich bei meinen Formulierungen möglichst eng an die Vorlage zu halten, insofern vermag ich zu der semantischen Kritik Benatrevqres nicht viel zu sagen. Ich will ihm hier aber nicht vorgreifen.--Assayer (Diskussion) 15:02, 6. Mär. 2013 (CET)
- wieso „schwach kaschiertes Besatzungsgebiet“? Die Wehrmacht stand im Protektorat und war der deutsche Machtgarant. Im klassischen Protektorat stellt nun mal die Hegemonialmacht das Militär. Das ist jetzt nichts besonderes, und das macht aus der Form der deutschen Herrschaft auch noch kein Besatzungsregime. Was übrigens im Artikel noch fehlt, ist eine Erklärung, wo denn die 35 tschechischen Divisionen geblieben sind, die es vor dem deutschen Einmarsch gab. Sind die einfach nach Hause gegangen zu Frau und Kind? Giro Diskussion 16:37, 6. Mär. 2013 (CET)
- Ohne mich für diesen Ausdruck besonders zu erwärmen, sei angemerkt, dass hier zwei diametral unterschiedliche völkerrechtliche Auffassungen aufeinander treffen: auf der einen Seite die Positionen der deutschen und der Protektoratsregierung, auf der anderen die der tschechoslowakischen Exilregierung, die immerzu nur von einer kriegerischen Besetzung ihres Staatsgebiets ausging. Dazwischen liegen die Positionen der übrigen europäischen Mächte, die sich erst im Verlauf des Krieges ab 1942 der tschechischen zuneigten. Vgl. dazu etwa die Wortwahl bei D. Brandes, Großbritannien und seine osteuropäischen Alliierten 1939–1943, 1988, S. 124, der von „deutschen Besatzungsbehörden“ schreibt. Aus einem anderen von ihm (mit-)herausgegebenen Buch stammt auch das Zitat „schwach kaschiertes Besatzungsgebiet“ (V. Zimmermann). In dieselbe Richtung gehen Autoren, die durchwegs in diesem Zusammenhang von einer bis 1945 anhaltenden „Besetzung der Tschechoslowakei“ schreiben, in der Angelegenheit mal mehr mal weniger fachlich fundiert.
- Fritz Petrick, in: Robert Bohn (Hg.), Die deutsche Herrschaft in den „germanischen“ Ländern 1940–1945, 1997, S. 121 schreibt vom „einzigen noch zu Friedenszeiten besetzten Gebiet, das nicht von der Okkupationsmacht annektiert worden war.“ Auf S. 123 zählt er das Protektoratsgebiet zu „den der deutschen Okkupationsherrschaft unterworfenen Gebieten“.
- Werner Röhr, in: Bohn (Hg.), ebda., S. 14 schreibt hinblicklich des Reichsprotektorats vom „Typus einer Regierungsverwaltung“. Derselbe ordnet auf S. 36 das Reichsprotektorat den „Okkupationsregimen“ zu.
- Wie falsch und widersinnig Aussagen von Historiker sein können, zeigt sich etwa bei Rüdiger Alte, Die Außenpolitik der Tschechoslowakei und die Entwicklung der intenationalen Beziehungen 1946–1947, 2003, S. 33 f. mit dem Satz „Damit war das französische Bündnissystem in Osteuropa de facto beendet und zugleich die Westorientierung der Tschechoslowakei in Frage gestellt, noch bevor der tschechoslowakische Staat durch die deutsche Besetzung im März 1939 endgültig zerschlagen wurde“: Der Tatbestand einer (kriegerischen) Besetzung führt nicht zur endgültigen „Zerschlagung“ eines Staates. Ähnlich derselbe auf S. 35: „[…] der Besetzung Böhmens und Mährens durch Deutschland (‚Protektorat Böhmen und Mähren‘) […]“. --Benatrevqre …?! 18:53, 6. Mär. 2013 (CET)
- Welche Schlussfolgerungen ziehst Du daraus? Du hattest bislang die Bezeichnung als Besatzungsgebiet oder gar Besatzungsareal favorisiert und dazu unter anderem den von mir eingearbeiteten Beleg Zimmermann angeführt ("schwach kaschiertes Besatzungsgebeit"). Dass die völkerrechtlichen Auffassungen der Zeitgenossen nur indirekt Gegenstand des Artikels sein dürfen, mithin in der Rezeption durch Sekundärliteratur und auch der Status des Protektorats durch Sekundärliteratur zu bestimmen ist, dürfte klar sein. Die Beurteilung, ob Historiker etwas falsch oder widersinnig darstellen, müssen dementsprechend auch belegt sein. Zudem weise ich darauf hin, dass wir es im Protektorat ja nun nicht mit einem statischen Gebilde zu tun haben, das durch den Erlass vom 16.3.39 fixiert worden wäre. Das waren nur die Rahmenbedingungen, siehe Brandes. Wie beurteilst Du in diesem Zusammenhang Heydrichs sogenannte Verwaltungsreform?--Assayer (Diskussion) 20:59, 6. Mär. 2013 (CET)
- Ihr taucht gerade in Detailfragen ein. Diese Fragen will ich nun nicht ausbremsen. Aber könnten wir in diesem Thread mit dem Titel „Textvorschlag für Einleitung“ auch bei der Einleitung bleiben? Euch ist sicher aufgefallen, dass mein Textvorschlag für die Einleitung das Thema „völkerrechtliche Anerkennung/völkerrechtswidrig/Völkerbund“ ausklammert. Das sind wichtige Aspekte, die aber meines Erachtens aus Platzgründen nicht mehr in die Einleitung passen. Selbst wenn man nur jeweils einen Satz für Großbritannien, Frankreich, den Völkerbund und die Londoner Exilregierung spendiert, ist das schon ein eigenes Kapitel. Genau deswegen habe ich eine nähere Darstellung in der Einleitung vermieden. Mir wäre es lieber, es gäbe einen eigenen Thread zum Völkerrecht, der auf ein Kapitel im Hauptteil hinausläuft, und außerdem noch einen weiteren Thread zur Thema „Befugnisse der Protektoratsregierung, Reichsprotektor und Streitkräfte“. Zu letzterem steht jetzt eine Kurzfassung in der Einleitung, es sind zwei Sätze, und im Hauptteil liesse sich dazu noch einiges schreiben. Giro Diskussion 00:55, 7. Mär. 2013 (CET)
- @Assayer: Meine Aussage, dass die oben zit. Behauptung eines Historikers grober Unfug ist, ist zutreffend; den Sachverhalt kannst du in jedem einschlägigen Lehrbuch, das den Staatsuntergang oder in diesem Fall das Verschwinden eines Staatsmerkmals bzw. die „Zerschlagung“ eines Staates zum Gegenstand hat, nachlesen, vgl. z. B. Doehring, Völkerrecht, 2. Aufl., § 2 I Rn 161 f.; Hailbronner/Kau, in: Graf Vitzthum, Völkerrecht, 5. Aufl., Rn III 169 f.; Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht, Bd. I/1, 2. Aufl., § 14 I, S. 142 f., zur Zerschlagung der Tschechoslowakei recht eindeutig und einen Untergang der Republik (ČSR) (nach Auffassung von F, GB, USA, Kanada, AUS, Neuseeland [nachträgliche Ergänzung der Staatenpraxis Benatrevqre …?! 10:17, 1. Nov. 2017 (CET)]) verneinend: § 12 II, S. 131; § 14 II (Fn 10), S. 143 f.
- Zum Rest später mehr. Aber ich finde Giros Anliegen berechtigt, bei der Einleitung dieses Artikels nicht so sehr ins Detail zu gehen. --Benatrevqre…?! 03:58, 7. Mär. 2013 (CET)
- Um das nur mal klar zu stellen: Du monierst die Verwendung des Begriffes zerschlagen in Verbindung mit dem Verweis auf die militärische Besetzung Böhmens und Mährens, da dies nicht der Definition von Staatszerschlagung entspreche, wie sie Völkerrechtler pflegten. Bedenkt man, dass es sich bei dem Begriff Zerschlagung der Tschechoslowakei um eine etablierte, nicht unbedingt völkerrechtlich definierte Bezeichnung der Ereignisse handelt, die zudem sinngemäß, wenngleich sicherlich nicht im völkerrechtlichen Sinne, auch von Adolf Hitler verwendet wurde, etwa in der Weisung an die Wehrmachtsführung vom 21.10.38, scheint mir die Abqualifizierung als grober Unfug doch reichlich überzogen. Aber laß Dich von meiner abweichenden Meinung nicht abhalten, Dein Anliegen zur Einleitung zu spezifizieren.--Assayer (Diskussion) 07:08, 7. Mär. 2013 (CET)
- Macht eine „faktische, nicht völkerrechtliche Zerschlagung“ daraus. Das sollte ohne TF zulässig sein und berücksichtigt beide belegten Sichtweisen. --Freud DISK Konservativ 07:31, 7. Mär. 2013 (CET)
- Um das nur mal klar zu stellen: Du monierst die Verwendung des Begriffes zerschlagen in Verbindung mit dem Verweis auf die militärische Besetzung Böhmens und Mährens, da dies nicht der Definition von Staatszerschlagung entspreche, wie sie Völkerrechtler pflegten. Bedenkt man, dass es sich bei dem Begriff Zerschlagung der Tschechoslowakei um eine etablierte, nicht unbedingt völkerrechtlich definierte Bezeichnung der Ereignisse handelt, die zudem sinngemäß, wenngleich sicherlich nicht im völkerrechtlichen Sinne, auch von Adolf Hitler verwendet wurde, etwa in der Weisung an die Wehrmachtsführung vom 21.10.38, scheint mir die Abqualifizierung als grober Unfug doch reichlich überzogen. Aber laß Dich von meiner abweichenden Meinung nicht abhalten, Dein Anliegen zur Einleitung zu spezifizieren.--Assayer (Diskussion) 07:08, 7. Mär. 2013 (CET)
- Ihr taucht gerade in Detailfragen ein. Diese Fragen will ich nun nicht ausbremsen. Aber könnten wir in diesem Thread mit dem Titel „Textvorschlag für Einleitung“ auch bei der Einleitung bleiben? Euch ist sicher aufgefallen, dass mein Textvorschlag für die Einleitung das Thema „völkerrechtliche Anerkennung/völkerrechtswidrig/Völkerbund“ ausklammert. Das sind wichtige Aspekte, die aber meines Erachtens aus Platzgründen nicht mehr in die Einleitung passen. Selbst wenn man nur jeweils einen Satz für Großbritannien, Frankreich, den Völkerbund und die Londoner Exilregierung spendiert, ist das schon ein eigenes Kapitel. Genau deswegen habe ich eine nähere Darstellung in der Einleitung vermieden. Mir wäre es lieber, es gäbe einen eigenen Thread zum Völkerrecht, der auf ein Kapitel im Hauptteil hinausläuft, und außerdem noch einen weiteren Thread zur Thema „Befugnisse der Protektoratsregierung, Reichsprotektor und Streitkräfte“. Zu letzterem steht jetzt eine Kurzfassung in der Einleitung, es sind zwei Sätze, und im Hauptteil liesse sich dazu noch einiges schreiben. Giro Diskussion 00:55, 7. Mär. 2013 (CET)
- Welche Schlussfolgerungen ziehst Du daraus? Du hattest bislang die Bezeichnung als Besatzungsgebiet oder gar Besatzungsareal favorisiert und dazu unter anderem den von mir eingearbeiteten Beleg Zimmermann angeführt ("schwach kaschiertes Besatzungsgebeit"). Dass die völkerrechtlichen Auffassungen der Zeitgenossen nur indirekt Gegenstand des Artikels sein dürfen, mithin in der Rezeption durch Sekundärliteratur und auch der Status des Protektorats durch Sekundärliteratur zu bestimmen ist, dürfte klar sein. Die Beurteilung, ob Historiker etwas falsch oder widersinnig darstellen, müssen dementsprechend auch belegt sein. Zudem weise ich darauf hin, dass wir es im Protektorat ja nun nicht mit einem statischen Gebilde zu tun haben, das durch den Erlass vom 16.3.39 fixiert worden wäre. Das waren nur die Rahmenbedingungen, siehe Brandes. Wie beurteilst Du in diesem Zusammenhang Heydrichs sogenannte Verwaltungsreform?--Assayer (Diskussion) 20:59, 6. Mär. 2013 (CET)
- wieso „schwach kaschiertes Besatzungsgebiet“? Die Wehrmacht stand im Protektorat und war der deutsche Machtgarant. Im klassischen Protektorat stellt nun mal die Hegemonialmacht das Militär. Das ist jetzt nichts besonderes, und das macht aus der Form der deutschen Herrschaft auch noch kein Besatzungsregime. Was übrigens im Artikel noch fehlt, ist eine Erklärung, wo denn die 35 tschechischen Divisionen geblieben sind, die es vor dem deutschen Einmarsch gab. Sind die einfach nach Hause gegangen zu Frau und Kind? Giro Diskussion 16:37, 6. Mär. 2013 (CET)
Ich habe aus der Diskussion oben und ganz oben drei Stichworte aufgegriffen: „Zerschlagung der Tschechoslowakei“, „völkerrechtswidrig“, „Errichtung des Protektorates B&M“. Wir sollten erstmal klären, wovon genau wir sprechen, wenn wir davon sprechen. Ich behaupte jetzt einfach mal, dass „Zerschlagung der T.“ die Gesamttschechoslowakei meint und außerdem alle Aufteilungsschritte meint. So habe ich das immer verstanden. Ich zähle sie einfach mal in ihrer Abfolge auf, um Klarheit zu schaffen.
- Sudetenland wird deutsch, 1. Oktober 1938
- Olsagebiet wird polnisch, 2. Oktober 1938
- Oberungarn wird ungarisch, 2. November 1938
- Slowakei wird autonom, 6.Oktober 1938, und unabhängig, 14. März 1939
- Protektorat B&M wird errichtet, 16. März 1939
- Karpatho-Ukraine wird autonom, 8. Oktober 1938, und ungarisch, 23. März 1939
Das waren die sechs Aufteilungsschritte (bzw. acht, wenn man den Autonomiestatus dazuzählt) , und all das zusammen ist meines Erachtens gemeint, wenn man summarisch „Zerschlagung der Tschechoslowakei“ sagt. Ich bin so optimistisch zu glauben, dass alle Diskutanten mit dieser Definition der Aufteilungsschritte, die die „Zerschlagung der T.“ bedeuteten, einverstanden sind. Nun handelt dieses Lemma von der Errichtung des Protektorats und seiner Geschichte, also von Schritt 5 und 6. Dafür wird auch in der Diktion Hitlers „Zerschlagung der Resttschechei“ gesagt. „Resttschechei“, das meint den tschechischen Rumpfstaat, der nach dem vierten Schritt, der Souveränitätserklärung des slowakischen Landtags, noch übrig war von der ursprünglichen Gesamt-Tschechoslowakei. Diesen Rumpfstaat besetzte die Wehrmacht, nachdem Hitler von Hacha das Einverständnis einer Art "deutschen Treuhand" erpresst hatte. Das war ein klarer Bruch der von Hitler freiwillig eingegangenen europäischen Regelung (Münchner Abkommen 1938) und somit auch der Bruch eines damals allenthalben als völkerrechtlich gültig angesehenen Vertrages. Soweit mal dieses. Nun wäre noch Benas Anliegen: die staatsrechtliche Seite des Protektorates. Ist die Tschechoslowakei mit der Errichtung des Protektorates als Staat untergegangen? War das Protektorat eine de-facto annektierte Tschechoslowakei, war es ihr Rechtsnachfolger, war es vielleicht sogar mit der T. identisch? War es gar kein Protektorat, sondern eine „autonome Provinz“ des Reiches geworden? Ich will das jetzt nicht weiter vertiefen, Bena kann das sowieso besser selbst schildern.
Und nun zu meinem Anliegen: alle drei Stichworte nicht in der Einleitung behandeln, sondern im Hauptteil. Die Einleitung würde sonst zu lang. Giro Diskussion 23:40, 7. Mär. 2013 (CET)
- @Giro: Eine Einleitung sollte ihren Gegenstand schon definieren. Also, was war das Protektorat BuM? Wie würde die Definition für die Infobox lauten, so man denn eine braucht? Sollte man nicht auf die deutsche Besatzungspolitik eingehen?--Assayer (Diskussion) 18:35, 9. Mär. 2013 (CET)
- Wenn Du eine Kurz-Definition der Form "„Das Protektorat BuM war ein Jawasdennnun?...“" suchst, dann würde ich empfehlen, sich an der staatlichen deutschen Rechtsauffassung zu orientieren. Guckst Du diese Liste aus den rechtlichen Arbeitsanweisungen der Deutschen Rentenversicherung ()DRV) (für die Gewährung von Ghetto-Renten) an: Sie unterscheidet zwischen „eingegliederten Gebieten“ und „besetzten Gebieten“. Dieser Rechtsauffassung entsprechend, dass Böhmen und Mähren nämlich nicht besetzt, sondern eingegliedert war, müsste der erste Satz (wenn man ihn denn so formulieren will - mein Vorschlag oben war anders formuliert) lauten: Das Protektorat Böhmen und Mähren war ein Gebiet der Tschechoslowakei, das durch Führererlass vom 16. März 1939 in das Großdeutsche Reich eingegliedert wurde. Kann man so machen, warum nicht. Hinter diesem Begriff der Deutschen Rentenversicherung "eingegliederte Gebiete" steht die Frage, inwieweit deutsche Gesetze für das Protektorat gültig waren, und inwieweit noch tschechische Gesetze galten, ob die Bevölkerung des Protektorates also faktisch im deutschen Staat gelebt hat. Die Fragestellung der DRV ist simpel: Wer nicht im deutschen Staat gearbeitet hat, kann auch keine Rentenansprüche gegen den deutschen Staat erwerben. Wenn das Protektorat immer noch Tschechoslowakei gewesen wäre, bzw. ein besetztes Gebiet der Tschechoslowakei, so ginge der Rentenanspruch auch gegen die Tschechoslowakei, nicht gegen Deutschland. Nun war aber das Protektorat eingegliedert, nicht nur besetzt, also gibt es Rente von deutschen Staat. Das wäre aber erstmal nur der erste Satz der Einleitung, zu Regierung und Volk sollte in der Einleitung schon noch etwas mehr stehen. War es das, wozu Du meine Meinung hören wolltest? Giro Diskussion 23:17, 9. Mär. 2013 (CET)
- Bis auf die Punkte Infobox und Besatzungspolitik, ja. Ich gebe zu, bei der Deutschen Rentenversicherung hätte ich nicht nachgeschlagen, um zwischen eingegliederten und besetzten Gebieten zu unterscheiden. Das Ghettorentengesetz sieht übrigens Ansprüche auch für NS-Opfer vor, die in besetzten (nicht eingegliederten) Gebieten in Ghettos "freiwillig" (im juristischen Sinne) arbeiteten. Es handelt sich um Wiedergutmachung und nicht um eine Leistung der Rentenversicherung. Eine Anmerkung: Das Protektorat BuM war kein Gebiet der Tschechoslowakei, das am 16. März eingegliedert worden wäre, sondern es wurde an diesem Tag auf den Gebieten, die mal die tschechischen Landesteile der Tschechoslowakei waren, errichtet und als solches Teil des Großdeutschen Reiches.--Assayer (Diskussion) 04:05, 10. Mär. 2013 (CET)
- Ja, wäre auch ok aus meiner Sicht. Aber Du siehst, wie unterschiedlich die Betrachtungsweisen sind. Ich für mein Teil habe die staatsrechtlichen Feinheiten der nationalsozialistischen Behandlung der ost- und südosteuropäischen Länder immer unter Entschädigungsgesichtspunkten wahrgenommen. Aus den Medien. Deswegen habe ich bei der DRV nachgeguckt. Mit dem Staatsrecht wurden über Jahrzehnte hinweg Opfergruppen ausgekämmt, die nichts bekommen sollten. Dabei hätte man vielen von diesen armen Leuten doch auch etwas Geld geben können. Deutsche Opfer der sowjetischen Besatzung, die in Lager gesperrt wurden, wurden dagegen vergleichsweise großzügig behandelt, da nutzte man nicht die staatsrechtliche Elle, sondern die politische Elle des Kalten Krieges. Staatsrecht ist etwas sehr zweischneidiges, eine Enzyklopädie sollte staatsrechtliche Gesichtspunkte darstellen, aber nicht verabsolutieren. Giro Diskussion 10:01, 10. Mär. 2013 (CET)
- Bis auf die Punkte Infobox und Besatzungspolitik, ja. Ich gebe zu, bei der Deutschen Rentenversicherung hätte ich nicht nachgeschlagen, um zwischen eingegliederten und besetzten Gebieten zu unterscheiden. Das Ghettorentengesetz sieht übrigens Ansprüche auch für NS-Opfer vor, die in besetzten (nicht eingegliederten) Gebieten in Ghettos "freiwillig" (im juristischen Sinne) arbeiteten. Es handelt sich um Wiedergutmachung und nicht um eine Leistung der Rentenversicherung. Eine Anmerkung: Das Protektorat BuM war kein Gebiet der Tschechoslowakei, das am 16. März eingegliedert worden wäre, sondern es wurde an diesem Tag auf den Gebieten, die mal die tschechischen Landesteile der Tschechoslowakei waren, errichtet und als solches Teil des Großdeutschen Reiches.--Assayer (Diskussion) 04:05, 10. Mär. 2013 (CET)
- Wenn Du eine Kurz-Definition der Form "„Das Protektorat BuM war ein Jawasdennnun?...“" suchst, dann würde ich empfehlen, sich an der staatlichen deutschen Rechtsauffassung zu orientieren. Guckst Du diese Liste aus den rechtlichen Arbeitsanweisungen der Deutschen Rentenversicherung ()DRV) (für die Gewährung von Ghetto-Renten) an: Sie unterscheidet zwischen „eingegliederten Gebieten“ und „besetzten Gebieten“. Dieser Rechtsauffassung entsprechend, dass Böhmen und Mähren nämlich nicht besetzt, sondern eingegliedert war, müsste der erste Satz (wenn man ihn denn so formulieren will - mein Vorschlag oben war anders formuliert) lauten: Das Protektorat Böhmen und Mähren war ein Gebiet der Tschechoslowakei, das durch Führererlass vom 16. März 1939 in das Großdeutsche Reich eingegliedert wurde. Kann man so machen, warum nicht. Hinter diesem Begriff der Deutschen Rentenversicherung "eingegliederte Gebiete" steht die Frage, inwieweit deutsche Gesetze für das Protektorat gültig waren, und inwieweit noch tschechische Gesetze galten, ob die Bevölkerung des Protektorates also faktisch im deutschen Staat gelebt hat. Die Fragestellung der DRV ist simpel: Wer nicht im deutschen Staat gearbeitet hat, kann auch keine Rentenansprüche gegen den deutschen Staat erwerben. Wenn das Protektorat immer noch Tschechoslowakei gewesen wäre, bzw. ein besetztes Gebiet der Tschechoslowakei, so ginge der Rentenanspruch auch gegen die Tschechoslowakei, nicht gegen Deutschland. Nun war aber das Protektorat eingegliedert, nicht nur besetzt, also gibt es Rente von deutschen Staat. Das wäre aber erstmal nur der erste Satz der Einleitung, zu Regierung und Volk sollte in der Einleitung schon noch etwas mehr stehen. War es das, wozu Du meine Meinung hören wolltest? Giro Diskussion 23:17, 9. Mär. 2013 (CET)
Änderungen im Hauptteil
Das sind eigentlich relativ wenige Änderungen. Ich habe den Satz zu Hitlers Plänen vom Herbst 1938 aus der Einleitung in den Teil zur Geschichte verfrachtet und ein wenig zum Zustandekommen der "Vereinbarung" am 15. März 1939 hinzugefügt: Tiso wird veranlaßt, die Sezession der Slowakei zu betreiben, Hácha zur Unterschrift der Vereinbarung genötigt. Alsdann habe ich die NS-Herrschaft im Protektorat charakterisiert, denn die Rolle Franks war bislang völlig unterbelichtet. Bei den Zielen der Besatzungspolitik unterscheidet die Literatur kurzfristige und langfristige. Die Formulierung mit dem Obersten Ziel stimmte hier nicht und entsprach auch nicht dem Beleg. Zur Wahrung eines logischen Sinnzusammenhangs habe ich einige Sätze verschoben. Und das Bild habe ich ausgetauscht. Wo liegen die Probleme?--Assayer (Diskussion) 15:12, 6. Mär. 2013 (CET)
- Will hier jetzt eigentlich jeder für jeden einzelnen Kommentar einen neuen Diskussions-Thread aufmachen? Ich hab das Ganze nun chronologisch geordnet und ein wenig in Form gebracht und bitte darum, die Struktur zu wahren. Das bedingt in der Sache natürlich auch ein strukturell geordnetes Vorgehen – und zwar Schritt für Schritt. --Benatrevqre …?! 15:58, 6. Mär. 2013 (CET)
- Hauptteil und Einleitung sollte man getrennt behandeln. Also, keine Probleme mit der Überarbeitung?--Assayer (Diskussion) 21:03, 6. Mär. 2013 (CET)
- Doch. Aber alles der Reihe nach. Jetzt kümmern wir uns ja gerade zunächst um die Einleitung (siehe oben). --Benatrevqre …?! 02:51, 7. Mär. 2013 (CET)
- Hauptteil und Einleitung sollte man getrennt behandeln. Also, keine Probleme mit der Überarbeitung?--Assayer (Diskussion) 21:03, 6. Mär. 2013 (CET)
Gold und Devisen (G+D)
Ich wünsche mir einen Abschnitt, der darstellt, wieviel Gold und wieviel Devisen (zum einen G+D der Zentralbank, zum anderen G+D von Privatpersonen) während der Zeit der Besatzung (das Deutsche Reich war Besatzungsmacht Besatzungsmacht bezeichnet einen Staat, der einen anderen Staat oder einen Teil davon besetzt hält. Die Besatzungsmacht, als in der Regel militärische Verwaltung, übernimmt in den meisten Fällen laut Besatzungsrecht auch große Bereiche der Exekutive im besetzten Gebiet und schränkt damit die Souveränität des betroffenen Landes erheblich ein. Die von einer Besatzungsmacht ausgeübte Herrschaft wird als Besatzungsregime bezeichnet.)
aus dem "Protektorat" ins Reich transferiert wurden.
Ein 2008 erschienenes Buch (Ralf Banken: Edelmetallmangel und Großraubwirtschaft: Die Entwicklung des deutschen Edelmetallsektors im "Dritten Reich" 1933-1945) enthält ein fast 400 Seiten langes Kapitel 4 ("Der staatliche Edelmetallraub im Zweiten Weltkrieg" = Seite 365ff.) --Neun-x (Diskussion) 08:37, 21. Dez. 2015 (CET)
- Dein Anliegen ist berechtigt, deine Annahme, das Deutsche Reich sei als Besatzungsmacht aufgetreten, ist jedoch falsch. Das Protektoratsgebiet wurde deutscherseits keineswegs als Besatzungsgebiet begriffen, sondern als integraler Bestandteil des Reichsgebiets. Das ist ein himmelweiter und vor allem für das staats- und völkerrechtliche Verständnis wesentlicher Unterschied. Benatrevqre …?! 10:05, 21. Dez. 2015 (CET)
schnipp--- Teil der Diskussionsseite wieder aus dem Archiv geholt, wo sie heute Mittag Archiviert wurde. Bitte keine unabgesprochenen Löschungen und Manipulationen der Diskussionsseite. In dem Abschnitt waren genau die Sätze, die an Bena kritisiert wurden. ---schnipp. Ende der Wiedereinsetzung durch --Orik (Diskussion) 23:09, 31. Okt. 2017 (CET)
- Vielleicht setzt du mal den richtigen Baustein ein, damit dieser Thread nicht ein weiteres mal automatisch archiviert wird, bevor du dich zu verfehlten Mutmaßungen und unsachlichen Verdächtigungen hinreißen lässt?! Ich habe es für dich nachgeholt. Benatrevqre …?! 07:29, 1. Nov. 2017 (CET)
Reichsprotektor von / in Böhmen und Mähren
Zitat: "Der Chef des Reichssicherheitshauptamtes Reinhard Heydrich wurde am 27. September 1941 zum Stellvertretenden Reichsprotektor von Böhmen und Mähren ernannt." Das widerspricht EN Nr. 4 im Artikel zu Konstantin von Neurath: "Ian Kershaw: Hitler. Band 2: 1936–1945. Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart 2000, ISBN 3-421-05132-1 , S. 640: Es heißt [Reichsprotektor] in (nicht: von) Böhmen und Mähren". Oder war das bei Heydrich anders? 46.114.136.250 21:27, 25. Apr. 2021 (CEST)
- Die Bezeichnung mit "in Böhmen und Mähren" ist die amtlich korrekte, wie sie auch in Gesetzen und Verordnungen zu finden ist, die andere wurde demnach nur falsch rezipiert. --Benatrevqre …?! 15:59, 15. Mai 2021 (CEST)
Einleitung: "nationalsozialistisch"
Der erste Satz lautet derzeit:
- „Protektorat Böhmen und Mähren (tschechisch Protektorát Čechy a Morava) ist eine nationalsozialistische Bezeichnung für eine formal autonome Verwaltungseinheit auf tschechoslowakischem Gebiet unter deutscher Herrschaft, die von 1939 bis 1945 bestand.“
Diese Formulierung ist unpassend, denn der Artikelgegenstand ist das Protektorat Böhmen und Mähren selbst, nicht die Bezeichnung. Außerdem ist handelt es sich nicht um eine spezifisch „nationalsozialistische Bezeichnung“ (was immer das heißen soll), sondern um die allgemein übliche Bezeichnung, sonst stünde der Artikel wohl unter einem anderen Lemma. --Megalogastor (Diskussion) 01:33, 14. Mai 2021 (CEST)
- + 1. Wenn Protektorat Böhmen und Mähren nur eine nationalsozialistische Bezeichnung wäre, müsste es auch eine nichtnationalsozialistische dafür geben. Die gibt es aber nicht, das ganze Gebilde war in seiner Anlage nationalsozialistisch. --Φ (Diskussion) 15:16, 15. Mai 2021 (CEST)
In welche Richtung läuft das hier eigentlich... Phi, das Gebiet des Protektorats als nationalsozialistisch zu bezeichnen, ist ein grober Fehler. Das war ein Teil der Tschechoslowakei, das von Nationalsozialisten besetzt wurde, und wie später international festgeswtellt wurde, völkerrechtswidrig. Das Gebiet hatte während des ganzen Krieges international anerkannte eigene "tschechoslowakische" Regierung. Die völkerrechtswidrige Bezeichnung, die durch Nazis eingesetzt wurde, war nationalsozialistisch. Und was ist gemkeint mit "das ganze Gebilde war in seiner Anlage nationalsozialistisch" ?? Das ist eine gefährliche Konstruktion. Samt der ganzen Bevölkerung, die sich meist im Widerstand befand? Bitte. Und @ Megalogastor: Du hast da an sich einen erwachsenen Editwar hingelegt, bitte nicht mehr. -jkb- 15:43, 15. Mai 2021 (CEST)
- Territorium und Bevölkerung waren tschechisch, natürlich. Aber die Staatsgewalt, der ganze Unterdrückungsapparat war nationalsozialistisches Unrecht, und der machte das Protektorat aus (sonst bräuchten wir ja keinen eigenen Artikel dafür). Nationalsozialistisch war also nicht nur die Bezeichnung, sondern das Protektorat selbst. --Φ (Diskussion) 18:06, 15. Mai 2021 (CEST)
- Die von der IP eingesetzte Formulierung ist eine Verschlechterung, weil es keine dezidiert "nationalsozialistische Bezeichnung" ist(!), sondern das Verwaltungsgebilde auch vom Ausland so bezeichnet wurde. --Benatrevqre …?! 16:00, 15. Mai 2021 (CEST)
- Das ist nun kein wirkliches Argument, in Zeiten von Appeasement und NS-Besetzung Europas. --Prüm ✉ 16:03, 15. Mai 2021 (CEST)
- Doch, durchaus: Dieser Artikel handelt von einer deutschen Verwaltungseinheit als integralem Bestandteil des Deutschen Reiches – es handelt sich dabei also weder um eine tschechoslowakische Verwaltungseinheit, noch um eine Parteigliederung der NSDAP (wie etwa die geschaffenen NSDAP-Gaue). Dass die Einrichtung des Reichsprotektorats völkerrechtswidrig war und das ganze Gebilde aus annektiertem Staatsgebiet bestand, ist bei dieser Frage nebensächlich. Im Übrigen scheint es ziemlich verkehrt, mit einer angeblich „richtigeren“ Formulierung zu argumentieren. --Benatrevqre …?! 16:10, 15. Mai 2021 (CEST)
- Ich bin auf dein angebliches Argument eingegangen und habe dich mithin ersucht, bessere Argumente zu bringen, dass "Protektorat Böhmen und Mähren" keine nationalsozialistische Bezeichnung für widerrechtlich besetzte Gebiete war. Darum geht es und nicht um irgendwelche Verwaltungsfragen. --Prüm ✉ 16:20, 15. Mai 2021 (CEST)
- "integralem Bestandteil des Deutschen Reiches ... weder um eine tschechoslowakische Verwaltungseinheit... " - bitte in die Geschichte gucken: Das Gebiet hatte in London eine anerkannte Regierung, samt Armee, diplomatische Beziehungen usw. -jkb- 16:27, 15. Mai 2021 (CEST)
- Was ich schrieb, ist richtig. Weißt du, wann die Beneš-Regierung übrigens anerkannt wurde? --Benatrevqre …?! 16:33, 15. Mai 2021 (CEST)
- Spielt keine Rolle [4]. Aus heutiger Sicht die ganze Zeit. -jkb- 16:42, 15. Mai 2021 (CEST)
- Für dieses Lemma spielt es in der Tat keine Rolle, dass es eine „in London anerkannte Regierung …“ gab. Aus heutiger Sicht ganz bestimmt nicht. Denn nochmals: Der Artikelgegenstand handelt von einem deutschen Gebilde, nicht vom tschechoslowaischen Staat, der steht dort. --Benatrevqre …?! 17:13, 15. Mai 2021 (CEST)
- //BK//Mann, dir ist nicht zu helfen. Über eine nachträgliche 2021 Rechtfertigung des damaligen1939 Überfalls will ich nicht diskutieren. Tschüs. -jkb- 17:18, 15. Mai 2021 (CEST)
- Meine Güte, denk mal nach, was dieser Artikel eigentlich beschreiben soll!! Und wovon schreibst du hier eigentlich? Komm mal runter und geh auf meine Begrüdung ein, statt dieses nun wirklich blödsinnigen polemischen Kommentars! --Benatrevqre …?! 17:41, 15. Mai 2021 (CEST)
- //BK//Mann, dir ist nicht zu helfen. Über eine nachträgliche 2021 Rechtfertigung des damaligen1939 Überfalls will ich nicht diskutieren. Tschüs. -jkb- 17:18, 15. Mai 2021 (CEST)
- Für dieses Lemma spielt es in der Tat keine Rolle, dass es eine „in London anerkannte Regierung …“ gab. Aus heutiger Sicht ganz bestimmt nicht. Denn nochmals: Der Artikelgegenstand handelt von einem deutschen Gebilde, nicht vom tschechoslowaischen Staat, der steht dort. --Benatrevqre …?! 17:13, 15. Mai 2021 (CEST)
- Spielt keine Rolle [4]. Aus heutiger Sicht die ganze Zeit. -jkb- 16:42, 15. Mai 2021 (CEST)
- Was ich schrieb, ist richtig. Weißt du, wann die Beneš-Regierung übrigens anerkannt wurde? --Benatrevqre …?! 16:33, 15. Mai 2021 (CEST)
- @Prüm: Diese Frage habe ich damit beantwortet. Es war eine deutsche Bezeichnung. Dass es eine spezielle NS-Bezeichnung gewesen sei, müsstest du belegen, wenn du weiterhin damit argumentierst. Ich halte das Attribut nationalsozialistisch an dieser Stelle für ungeeignet, es behauptet ein Alleinstellungsmerkmal, das aber nicht ersichtlich ist[5][6][7]. --Benatrevqre …?! 16:31, 15. Mai 2021 (CEST)
Also, man sollte den Aspekt von anderer Warte angehen. Ein Protektorat, wie es das Völkerrecht kannte, also ein Staat mit einem anderen Staat als Protektor, der als Schutzmacht auswärtige Angelegenheiten bis hin zur Verteidigung übernahm, war das nun ja garnicht. Als "Protektorat" wurde es nur bezeichnet. Es handelt sich bei der Bezeichnung also nur um einen Fake, wie man heute dazu sagt. Und dieser Fake war eindeutig von den Nationalsozialisten in die Welt gesetzt worden, nicht etwa von Deutschland. Das kommt klarer raus, wenn man formuliert: ...ist eine von den Nationalsozialisten eingeführte Bezeichnung.... Damit sind dann beide Fische geputzt: sowohl der amtliche Gebrauch dieser Bezeichnung als auch ihre Herkunft 2001:16B8:2AF4:7E00:3CFF:B3A5:7F3E:D629 18:00, 15. Mai 2021 (CEST) 2001:16B8:2AF4:7E00:3CFF:B3A5:7F3E:D629 18:00, 15. Mai 2021 (CEST)
- Ein Fake? Sagt wer? Steht wo? --Φ (Diskussion) 18:02, 15. Mai 2021 (CEST)
"Protektorat Böhmen und Mähren, NS-Bezeichnung für die durch militärische Okkupation am..." - nicht mal das Brockhaus-Niveau hier möglich :-( -jkb- 18:19, 15. Mai 2021 (CEST)
- Benatrevqre hebt ja bloß auf den amtlichen Charakter der Bezeichnung im Reich ab, wenn ich ihn recht verstehe. Dem kann man zusätzlich auch gerecht werden, indem man den Einleitungssatz genauer formuliert. ::"Fake" ist meine Zusammenfassung, diskussionshalber. Das Protektorat als völkerrechtliche Institution hat immer auch eine eigene Souveränität. Die "Resttschechei" hat ihre Souveränität aber mit dem Protektoratsvertrag und mit der Eingliederung ins Reichsgebiet verloren. Willst du das bestreiten, Phi, brauchst du dafür wirklich die Angabe eines Fachbuchs? 2001:16B8:2AF4:7E00:3CFF:B3A5:7F3E:D629 18:32, 15. Mai 2021 (CEST)
- +1 Richtig, dein Vorschlag ist gut, den können wir gerne mit in den Einleitungssatz bauen. --Benatrevqre …?! 07:35, 16. Mai 2021 (CEST)
- Ein Beleg aus einem Fachbuch wäre gut. --Φ (Diskussion) 09:07, 16. Mai 2021 (CEST)
- Hier wird kein Beleg gebraucht, sondern nur die Fähigkeit, sauber und grammatikalisch korrekt zu formulieren, wie das in staatsrechtlichen Themen nun einmal nötig ist. Die Diskussion oben zeigt, wie wenig Verständnis manch einer für Staatsrecht hat und wieviel Hang zu Missverstehen und moralischem Drama. Es ist nur eine Frage der Textqualität des Artikels. Neben der amtlichen Bezeichnung "Protektorat Böhmen und Mähren" wurde im nationalsozialistischen Sprachgebrauch übrigens auch "Protektorat Böhmen-Mähren" geschrieben. Aber das nur nebenbei, um noch einmal klarzumachen dass es einen Unterschied zwischen der amtlichen und den nationalsozialistischen Bezeichnungen gibt. Somit streng genommen die von Benatrevqre korrigierte Fassung unrichtig war. 2001:16B8:2AA1:5D00:299A:1F94:1317:2217
- Was du beleglos schreibst, wird ignoriert. --Φ (Diskussion) 11:06, 16. Mai 2021 (CEST)
- Ignoranten gibt es immer, mangelhafte Formulierungen auch. Die amtliche Bezeichnung findest du im Führererlass, andere nationalsozialistische Bezeichnungen für die "historischen Länder" wurden davor benutzt. Mal den Text von Hitlers Proklamation auf der Prager Burg nachgelesen? Wie lautet dort Hitlers Bezeichnung? Nein, weisst du nicht? Kein Wunder, dass du nach Literatur fragen musst, du hast für die Zusammenfassung des Artikels hier vielleicht noch zu wenig gelesen. Letzte Frage dazu: Wo und in welchem Zusammenhang wurde eine Bindestrichfassung vor 1933 benutzt? Auch nicht? Hilfestellung: welche Länder verstand man vor 1933 unter "historische Länder" und wie lautet der enstprechende Ausdruck? Drei Fragen, du kannst drei Punkte bekommen, falls du dafür genug gelesen hast. :)) 2001:16B8:2AA1:5D00:299A:1F94:1317:2217 12:09, 16. Mai 2021 (CEST)
- Was du beleglos schreibst, wird ignoriert. --Φ (Diskussion) 11:06, 16. Mai 2021 (CEST)
- Hier wird kein Beleg gebraucht, sondern nur die Fähigkeit, sauber und grammatikalisch korrekt zu formulieren, wie das in staatsrechtlichen Themen nun einmal nötig ist. Die Diskussion oben zeigt, wie wenig Verständnis manch einer für Staatsrecht hat und wieviel Hang zu Missverstehen und moralischem Drama. Es ist nur eine Frage der Textqualität des Artikels. Neben der amtlichen Bezeichnung "Protektorat Böhmen und Mähren" wurde im nationalsozialistischen Sprachgebrauch übrigens auch "Protektorat Böhmen-Mähren" geschrieben. Aber das nur nebenbei, um noch einmal klarzumachen dass es einen Unterschied zwischen der amtlichen und den nationalsozialistischen Bezeichnungen gibt. Somit streng genommen die von Benatrevqre korrigierte Fassung unrichtig war. 2001:16B8:2AA1:5D00:299A:1F94:1317:2217
- Benatrevqre hebt ja bloß auf den amtlichen Charakter der Bezeichnung im Reich ab, wenn ich ihn recht verstehe. Dem kann man zusätzlich auch gerecht werden, indem man den Einleitungssatz genauer formuliert. ::"Fake" ist meine Zusammenfassung, diskussionshalber. Das Protektorat als völkerrechtliche Institution hat immer auch eine eigene Souveränität. Die "Resttschechei" hat ihre Souveränität aber mit dem Protektoratsvertrag und mit der Eingliederung ins Reichsgebiet verloren. Willst du das bestreiten, Phi, brauchst du dafür wirklich die Angabe eines Fachbuchs? 2001:16B8:2AF4:7E00:3CFF:B3A5:7F3E:D629 18:32, 15. Mai 2021 (CEST)
- Es geht nicht um die amtliche Bezeichnung, es geht um die Behauptungen, die du hier dazu veröffentlichst: Fake, Unterscheidung Protektorat/Rechttschechei, Schutzmacht usw. Dafür hast du (mal wieder) keinerlei Beleg. Alles selbstausgedacht. Kann also getrost ignoriert werden. --Φ (Diskussion) 12:47, 16. Mai 2021 (CEST)
- Dein Vorwurf, es sei selbstausgedacht, ist grundlos, Phi, es besteht ja schließlich kein Grund, an den Behauptungen von Madagaskar zu zweifeln. Dass das Protektorat B.u.M. im völkerrechtlichen Sinne tatsächlich kein (typisches) Protektorat war, findet sich leicht in der einschlägigen Literatur, so etwa bei Strupp/Schlochauer, Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. 2, 1961, S. 809. In diesem Fall lag ein staatsrechtliches Verhältnis vor, das tschechische Gebiet wurde schließlich annektiert. --Benatrevqre …?! 13:57, 16. Mai 2021 (CEST)
- Steht denn da was von Fake, Unterscheidung Protektorat/Rechttschechei und Schutzmacht? Je voudrais en douter. Und selbst wenn, warum gibt er das Fachbuch dann nicht an, sondern deutet untergriffig Ignorantentum meinerseits an? --Φ (Diskussion) 14:27, 16. Mai 2021 (CEST)
- Lösung des im Threads aufgeworfenen Problems ist von Sachkundigen gefunden, wo andere Interessierte die nationalsozialistischen Bezeichnungsvarianten nachlesen können, ebenfalls angegeben. Der Rest ist nur Zeitverschwendung. 2001:16B8:2AA1:5D00:299A:1F94:1317:2217 14:50, 16. Mai 2021 (CEST)
- Steht denn da was von Fake, Unterscheidung Protektorat/Rechttschechei und Schutzmacht? Je voudrais en douter. Und selbst wenn, warum gibt er das Fachbuch dann nicht an, sondern deutet untergriffig Ignorantentum meinerseits an? --Φ (Diskussion) 14:27, 16. Mai 2021 (CEST)
- Dein Vorwurf, es sei selbstausgedacht, ist grundlos, Phi, es besteht ja schließlich kein Grund, an den Behauptungen von Madagaskar zu zweifeln. Dass das Protektorat B.u.M. im völkerrechtlichen Sinne tatsächlich kein (typisches) Protektorat war, findet sich leicht in der einschlägigen Literatur, so etwa bei Strupp/Schlochauer, Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. 2, 1961, S. 809. In diesem Fall lag ein staatsrechtliches Verhältnis vor, das tschechische Gebiet wurde schließlich annektiert. --Benatrevqre …?! 13:57, 16. Mai 2021 (CEST)
- Es geht nicht um die amtliche Bezeichnung, es geht um die Behauptungen, die du hier dazu veröffentlichst: Fake, Unterscheidung Protektorat/Rechttschechei, Schutzmacht usw. Dafür hast du (mal wieder) keinerlei Beleg. Alles selbstausgedacht. Kann also getrost ignoriert werden. --Φ (Diskussion) 12:47, 16. Mai 2021 (CEST)
Charakter des Protektorats
- Indem man den NS-Charakter der Bezeichnung betont, setzt man sich mit der Problematik auseinander, dass der Artikelgegenstand ganz unterschiedlich definiert werden kann. Nimmt man bspw. den Beleg Kirchschläger zum Ausgangspunkt, den Benatrevqre in dieser Bearbeitung[8] eingebracht hat, dann müßte die Artikeldefinition lauten: Das Protektorat Böhmen und Mähren war „die Bezeichnung der Tschechoslowakei nach deren Besetzung durch das Deutsche Reich im Jahre 1939“. Das ist, wenn ich das richtig verstehe, der Punkt den -jkb- zu machen versucht. Es handelte sich, das hat Benatrevqre ja seinerzeit auch aus der Einleitung gestrichen[9], um ein Besatzungsregime wie das „Generalgouvernement“, das „Reichskommissariat Ostland“ oder das „Reichskommissariat Ukraine“ usw. D.h. nur von einer „formal autonomen Verwaltungseinheit“ zu schreiben, kaschiert den Okkupationscharakter und ignoriert die tschechoslowakische Perspektive. Hier gilt es auch mal NPOV zu beachten.
- Vergleicht man darüber hinaus die oben verlinkte Bearbeitung Benatrevqres mit dem von ihm zitierten Beleg[10], so fällt auf, dass Benatrevqres Text nicht von dem Beleg gedeckt wird, sondern seine eigene Interpretation darstellt, ein Mash-Up sozusagen. Kirchschläger unterscheidet a.a.O das „völkerrechtliche Protektorat“ vom „kolonialen Protektorat“. Bei letzterem handele es sich um ein „staatsrechtliches Verhältnis, das nach den innerstaatlichen Normen des Protektoratstaats zu beurteilen ist.“ Davon unterscheidet Kirchschläger einen dritten Fall, eine demgegenüber „atypische Erscheinungsform“, nämlich das „Protektorat Böhmen und Mähren“. Benatrevqres Bearbeitung ist deshalb unbelegt, bzw. simuliert einen Beleg, der aber sinnentstellend rezipiert wird. Sollte irgendjemand ferner auf die Idee kommen, bei Kirchschläger nach einer Aussage zu suchen, wonach das Protektorat Böhmen und Mähren über das Recht zur Selbstverwaltung und eine beschränkte eigene Legislative verfügt habe, er würde vergeblich suchen.--Assayer (Diskussion) 02:30, 17. Mai 2021 (CEST)
- Jedes der in Europa besetzten oder und/oder eingegliederten Gebiete hat eine andere Art von deutscher Verwaltung erhalten, es gibt kein gemeinsames Muster, wie du oben meinst. Nicht einmal die deutschen Militärverwaltungen gleichen sich, die zivilen schon garnicht. Diese Annahme wäre eine allzu grobe Vereinfachung, zumal "Besatzungsverwaltung" nach Militär klingt. Es wäre sicher sinnvoller, statt einer solchen Pauschalierung die deutsche Politik im Protektorat detaillierter darzstellen, als in der jetzigen Fassung. Dazu wäre mindestens auf das Staatsministerium für Böhmen und Mähren und die ihm unterstellten deutschen Dienststellen im Protektorat einzugehen. 2001:16B8:2A50:BE00:15E2:30E4:3FCA:6A57 10:30, 17. Mai 2021 (CEST)
- Was die "atypische Erscheinungsform" des Protektorats angeht, so ist das zwar eine richtige, aber wenig hilfreiche Info. Sinnvoller wäre, das Ausmaß der Handlungsfreiheit der autonomen Selbstverwaltung und ihre Beschränkungen konkret anzugeben - dann ergibt sich beim Leser mit entsprechenden juristischen Vorkenntnissen schon von selbst der Eindruck des Atypischen. 2001:16B8:2A50:BE00:15E2:30E4:3FCA:6A57 10:46, 17. Mai 2021 (CEST)
- Nur zur Klarstellung: Mir geht es nicht darum, dass die von mir genannten Beispiele jeweils unterschiedliche Okkupationsregime waren. Das steht hier nich zur Diskussion. Sondern mir geht es darum, dass der Charakter des Protektorats als Besatzungsgebiet herausgearbeitet wird. Eine Diskussion dazu hatten wir schon mal: Diskussion:Protektorat Böhmen und Mähren/Archiv/2#Deutschland nicht als Besatzungsmacht aufgetreten? Ich muss die Argumente deshalb nicht wiederholen.--Assayer (Diskussion) 13:12, 17. Mai 2021 (CEST)
- Danke für den Link, ich erinnere mich beim Lesen. Dass es zur Besatzungspolitik noch ziemliche Lücken gibt, das sehe ich auch so. Sie schließen sich gegenseitig nicht aus, der völkerrechtliche Aspekt und der Besatzungsaspekt, sondern ergänzen sich. Wenn beide im Artikel ausgeführt sind, sollten auch beide in einer zusammenfassenden Einletung stehen. Völkerrechtlich wurde das Gebiet nun wirklich nicht in der Weise als Besatzungsgebiet behandelt, wie es die Haager Landkriegsordnung vorsieht. Die NS-Politik hing weit über das hinaus, was die HLKO einer Besatzungsmacht zusteht, nicht nur im Akt der Eingliederung per Protektoratsvertrag. Was sich abspielte konkret zu schildern, also nicht nur mit einem einzigen Begriff, steht leider immer noch weitgehend aus, obwohl wir das vor drei Jahren schon einmal besprochen hatten. Dafür wäre mir ein anderer Begriff als "Besatzung" auch lieber. Im Begriff "Besatzung" steckt in völkerrechtlicher Hinsicht nämlich nicht nur die HLKO, sondern mit ihr auch das Thema der Staatskontinuität. Da kommt man von Hölzchen auf Stöckchen. Mir fällt nur im Moment kein anderer Begriff ein. 2001:16B8:2A50:BE00:15E2:30E4:3FCA:6A57 15:05, 17. Mai 2021 (CEST)
- So isses, das Reichsprotektorat wurde völkerrechtlich nicht als Besatzungsgebiet behandelt, da beißt die Maus keinen Faden ab. Deshalb war es kein völkerrechtliches Protektorat, das ist in der Literatur unstrittig. Und genau dies habe ich nun deutlich wieder im Artikel unterstrichen. --Benatrevqre …?! 15:13, 17. Mai 2021 (CEST)
- Danke für den Link, ich erinnere mich beim Lesen. Dass es zur Besatzungspolitik noch ziemliche Lücken gibt, das sehe ich auch so. Sie schließen sich gegenseitig nicht aus, der völkerrechtliche Aspekt und der Besatzungsaspekt, sondern ergänzen sich. Wenn beide im Artikel ausgeführt sind, sollten auch beide in einer zusammenfassenden Einletung stehen. Völkerrechtlich wurde das Gebiet nun wirklich nicht in der Weise als Besatzungsgebiet behandelt, wie es die Haager Landkriegsordnung vorsieht. Die NS-Politik hing weit über das hinaus, was die HLKO einer Besatzungsmacht zusteht, nicht nur im Akt der Eingliederung per Protektoratsvertrag. Was sich abspielte konkret zu schildern, also nicht nur mit einem einzigen Begriff, steht leider immer noch weitgehend aus, obwohl wir das vor drei Jahren schon einmal besprochen hatten. Dafür wäre mir ein anderer Begriff als "Besatzung" auch lieber. Im Begriff "Besatzung" steckt in völkerrechtlicher Hinsicht nämlich nicht nur die HLKO, sondern mit ihr auch das Thema der Staatskontinuität. Da kommt man von Hölzchen auf Stöckchen. Mir fällt nur im Moment kein anderer Begriff ein. 2001:16B8:2A50:BE00:15E2:30E4:3FCA:6A57 15:05, 17. Mai 2021 (CEST)
- Nur zur Klarstellung: Mir geht es nicht darum, dass die von mir genannten Beispiele jeweils unterschiedliche Okkupationsregime waren. Das steht hier nich zur Diskussion. Sondern mir geht es darum, dass der Charakter des Protektorats als Besatzungsgebiet herausgearbeitet wird. Eine Diskussion dazu hatten wir schon mal: Diskussion:Protektorat Böhmen und Mähren/Archiv/2#Deutschland nicht als Besatzungsmacht aufgetreten? Ich muss die Argumente deshalb nicht wiederholen.--Assayer (Diskussion) 13:12, 17. Mai 2021 (CEST)
- Mit dieser Bearbeitung[11] stellt Benatrevqre Unsinniges wieder her. "Atypische Erscheinungsform" heißt nichts anderes als dass das Protektorat Böhmen und Mähren kein Protektorat im rechtlichen Sinne war, sondern eine völkerrechtswidrige Annexion mit Eingliederung in das Deutsche Reich. Solche Begriffskonstruktionen sind überflüssig und verwirrend. Der zweite Teil der Bearbeitung ist Belegsimulation und in der Wiederherstellung Vandalismus.--Assayer (Diskussion) 15:13, 17. Mai 2021 (CEST) PS. Die Behauptung, es liege ein staatsrechtliches Protektoratsverhältnis vor, ist falsch.[12]--Assayer (Diskussion) 15:15, 17. Mai 2021 (CEST)
- Das ist falsch, weder ist es unnötig noch eine Belegsimulation, das ist wahrheitswidrig! Die Aussage, dass gerade kein vr. Protektoratsverhältnis vorlag, fehlte noch im gesamten Text. Aus einer Annexion konnte nichts anderes als ein innerstaatliches Verhältnis entstehen. Was spricht also dagegen, es zu erwähnen? --Benatrevqre …?! 15:27, 17. Mai 2021 (CEST)
- Mit dieser Bearbeitung[11] stellt Benatrevqre Unsinniges wieder her. "Atypische Erscheinungsform" heißt nichts anderes als dass das Protektorat Böhmen und Mähren kein Protektorat im rechtlichen Sinne war, sondern eine völkerrechtswidrige Annexion mit Eingliederung in das Deutsche Reich. Solche Begriffskonstruktionen sind überflüssig und verwirrend. Der zweite Teil der Bearbeitung ist Belegsimulation und in der Wiederherstellung Vandalismus.--Assayer (Diskussion) 15:13, 17. Mai 2021 (CEST) PS. Die Behauptung, es liege ein staatsrechtliches Protektoratsverhältnis vor, ist falsch.[12]--Assayer (Diskussion) 15:15, 17. Mai 2021 (CEST)
- Argumentiere bitte unaufgeregt nach Lektüre meiner Beiträge: Aufgrund der völkerrechtswidrigen Annexion und Eingliederung handelt es sich beim Protektorat Böhmen und Mähren um kein Protektorat im rechtlichen Sinne, weder im völkerrechtlichen noch im staatsrechtlichen Sinne (koloniales Protektorat). Bei Kirschschläger findet sich folgende Aussage nicht: Formal verfügte das Protektorat [Böhmen und Mähren] nach den innerstaatlichen Normen des Reichs damit über das Recht zur Selbstverwaltung und über eine beschränkte eigene Legislative. Nicht einmal annähernd. Das ist Belegsimulation, milde ausgedrückt. Die Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren bzw. die völkerrechtliche Annexion wurde nicht anerkannt. Aus tschechischer Sicht handelte es sich deshalb um ein Besatzungsregime.--Assayer (Diskussion) 15:41, 17. Mai 2021 (CEST) Bei Kirchschläger ist das Protektorat die deutsche besetzte Tschechosowakei. Von innerstaatlichen Normen redet er im Zusammenhang mit dem kolonialen Protektorat. Der Beleg ist falsch.--Assayer (Diskussion) 15:44, 17. Mai 2021 (CEST)
- Lass doch bitte diese psychologischen Spielchen, Assayer, mir persönlich einen Gemütszustand zu attestieren, sie sind durchschaubar. Und geh doch bitte auf meine Argumente ein. Du weichst nämlich aus. Annexion und Besatzungsgebiet schließen sich terminologisch gegenseitig aus, zumal das nationalsozialistische Rechtsinstitut dieses Protektorats kein Besatzungsregime begründete, sondern diese Darstellung der tschechischen Sichtweise entsprach. Natürlich war die Annexion der tschechischen Landesteile nicht anerkannt. Aber das behauptet der Artikel auch nicht. --Benatrevqre …?! 15:53, 17. Mai 2021 (CEST)
- Alles nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz vollständig. Die formelle Anerkennung der Tschechoslowakei durch die Sowjetunion, die USA und Großbritannien fand erst im Juli 1941 statt. Damit nicht in zwei Artikeln divergierende Darstellungen zur völkerrechtlichen Bedeutung zu lesen sind, schlage ich vor, hier sehr kurz zu bleiben und Details nur im Artikel Tschechoslowakische Exilregierung auszubreiten. Diesen Artikel kann mann dann ja von hier aus verlinken. 2001:16B8:2A50:BE00:15E2:30E4:3FCA:6A57 16:30, 17. Mai 2021 (CEST)
- Lass doch bitte diese psychologischen Spielchen, Assayer, mir persönlich einen Gemütszustand zu attestieren, sie sind durchschaubar. Und geh doch bitte auf meine Argumente ein. Du weichst nämlich aus. Annexion und Besatzungsgebiet schließen sich terminologisch gegenseitig aus, zumal das nationalsozialistische Rechtsinstitut dieses Protektorats kein Besatzungsregime begründete, sondern diese Darstellung der tschechischen Sichtweise entsprach. Natürlich war die Annexion der tschechischen Landesteile nicht anerkannt. Aber das behauptet der Artikel auch nicht. --Benatrevqre …?! 15:53, 17. Mai 2021 (CEST)
- Argumentiere bitte unaufgeregt nach Lektüre meiner Beiträge: Aufgrund der völkerrechtswidrigen Annexion und Eingliederung handelt es sich beim Protektorat Böhmen und Mähren um kein Protektorat im rechtlichen Sinne, weder im völkerrechtlichen noch im staatsrechtlichen Sinne (koloniales Protektorat). Bei Kirschschläger findet sich folgende Aussage nicht: Formal verfügte das Protektorat [Böhmen und Mähren] nach den innerstaatlichen Normen des Reichs damit über das Recht zur Selbstverwaltung und über eine beschränkte eigene Legislative. Nicht einmal annähernd. Das ist Belegsimulation, milde ausgedrückt. Die Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren bzw. die völkerrechtliche Annexion wurde nicht anerkannt. Aus tschechischer Sicht handelte es sich deshalb um ein Besatzungsregime.--Assayer (Diskussion) 15:41, 17. Mai 2021 (CEST) Bei Kirchschläger ist das Protektorat die deutsche besetzte Tschechosowakei. Von innerstaatlichen Normen redet er im Zusammenhang mit dem kolonialen Protektorat. Der Beleg ist falsch.--Assayer (Diskussion) 15:44, 17. Mai 2021 (CEST)
- Bezieht sich sondern diese Darstellung der tschechischen Sichtweise entsprach darauf, dass es sich aus tschechischer Perspektive um ein Besatzungsregime handelte? Wo liegt das Problem, diese Sichtweise zu berücksichtigen? Warum muss man unbedingt der NS-Sichtweise folgen bzw. das NS-Konstrukt priorisieren?--Assayer (Diskussion) 18:03, 17. Mai 2021 (CEST)
- Beide Sichtweisen sollen berücksichtigt werden. Trotzdem sollte vor Augen geführt werden, dass der Artikelgegenstand dieses Lemmas eine nationalsozialistische Einrichtung, eben eine deutsche Verwaltungseinheit beschreibt, keine tschechoslowakische. --Benatrevqre …?! 18:42, 17. Mai 2021 (CEST)
- Verzeihung, aber die Forderung, bei Sachen, die die Nationalsozialisten angerichtet haben, deren Perspektive zu berücksichtigen, ist absurd. Bei Novemberpogrome oder Unternehmen Barbarossa stehen doch auch die Perspektiven der Juden bzw. der Sowjetbürger im Vordergrund. Warum soll ausgerechnet hier die der Tschechen wie bisher gar nicht oder wenn, dann als nur eine von mehreren Perspektiven vor Augen geführt werden? --Φ (Diskussion) 18:49, 17. Mai 2021 (CEST)
- Nicht im Geringsten ist dies absurd. Der Vergleich mit der UdSSR hinkt sowieso, denn diese wurde ja nicht annektiert. Zu keinem Zeitpunkt wurde sie dies als Ganzes oder auch nur zum Teil. Anders dagegen war es mit der Tschechoslowakei: Die Literatur schreibt hier expressis verbis von einer Annexion – die auch deutlich im Artikel so benannt wird. Dieser Artikel handelt von einer – originären – deutschen Verwaltungseinheit, und keinem tschechoslowakischen Staatsgebilde. Daher sollte der Artikel nicht zu einem zusätzlichen Länderartikel über den tschechoslowakischen Staat werden. Die Exilregierung Beneš vertrat somit schließlich auch nicht das Reichsprotektorat, sondern die von Deutschland besetzte ČSR. Dabei allerdings sah die Reichsregierung die zur ČSR gehörenden Gebiete nicht mehr als einen international anerkannten Staat an. - (nicht signierter Beitrag von Benatrevqre (Diskussion | Beiträge) 19:08, 17. Mai 2021 (CEST))
- Und deshalb soll die Perspektive der Opfer dieses Nazi-Unrechts ignoriert oder nur unter Ferner liefen thematisiert werden? Benatrevqre, du schreibst dich hier um Kopf und Kragen. --Φ (Diskussion) 19:10, 17. Mai 2021 (CEST)
- Sagt wer? Du? Mit Verlaub, dass „sie unter Ferner liefen thematisiert“ würden, ist billig. Denn keiner behauptet sowas. Lies nochmal meinen vorherigen Beitrag, entweder haste ihn nur überflogen oder nicht gelesen. Phi, du schreibst hier am Thema vorbei. Es gibt zudem das Lemma Tschechoslowakische Exilregierung, das ist dezidiert aus ČSR-Sicht formuliert und stellt den Gegenpart zu diesem dar. --Benatrevqre …?! 19:34, 17. Mai 2021 (CEST)
- Wie willst du denn die Perspektive der Opfer dieses Nazi-Unrechts im Artikel berücksichtigt haben? Ich meine die Bewohner von Prag, von Brno, Olomouc und überall sonst im Protektorat? Die fühlten sich nämlich durchaus nicht protegiert, sondern entrechtet. Du bestehst also gar nicht darauf, die Rechtsfiktionen der Täter als gültig im Artikel darzustellen? Dann mach mal langsam Vorschläge, wie man das neutral hinkriegen könnte. --Φ (Diskussion) 19:56, 17. Mai 2021 (CEST)
- Sagt wer? Du? Mit Verlaub, dass „sie unter Ferner liefen thematisiert“ würden, ist billig. Denn keiner behauptet sowas. Lies nochmal meinen vorherigen Beitrag, entweder haste ihn nur überflogen oder nicht gelesen. Phi, du schreibst hier am Thema vorbei. Es gibt zudem das Lemma Tschechoslowakische Exilregierung, das ist dezidiert aus ČSR-Sicht formuliert und stellt den Gegenpart zu diesem dar. --Benatrevqre …?! 19:34, 17. Mai 2021 (CEST)
- Und deshalb soll die Perspektive der Opfer dieses Nazi-Unrechts ignoriert oder nur unter Ferner liefen thematisiert werden? Benatrevqre, du schreibst dich hier um Kopf und Kragen. --Φ (Diskussion) 19:10, 17. Mai 2021 (CEST)
- Nicht im Geringsten ist dies absurd. Der Vergleich mit der UdSSR hinkt sowieso, denn diese wurde ja nicht annektiert. Zu keinem Zeitpunkt wurde sie dies als Ganzes oder auch nur zum Teil. Anders dagegen war es mit der Tschechoslowakei: Die Literatur schreibt hier expressis verbis von einer Annexion – die auch deutlich im Artikel so benannt wird. Dieser Artikel handelt von einer – originären – deutschen Verwaltungseinheit, und keinem tschechoslowakischen Staatsgebilde. Daher sollte der Artikel nicht zu einem zusätzlichen Länderartikel über den tschechoslowakischen Staat werden. Die Exilregierung Beneš vertrat somit schließlich auch nicht das Reichsprotektorat, sondern die von Deutschland besetzte ČSR. Dabei allerdings sah die Reichsregierung die zur ČSR gehörenden Gebiete nicht mehr als einen international anerkannten Staat an. - (nicht signierter Beitrag von Benatrevqre (Diskussion | Beiträge) 19:08, 17. Mai 2021 (CEST))
- Verzeihung, aber die Forderung, bei Sachen, die die Nationalsozialisten angerichtet haben, deren Perspektive zu berücksichtigen, ist absurd. Bei Novemberpogrome oder Unternehmen Barbarossa stehen doch auch die Perspektiven der Juden bzw. der Sowjetbürger im Vordergrund. Warum soll ausgerechnet hier die der Tschechen wie bisher gar nicht oder wenn, dann als nur eine von mehreren Perspektiven vor Augen geführt werden? --Φ (Diskussion) 18:49, 17. Mai 2021 (CEST)
- Beide Sichtweisen sollen berücksichtigt werden. Trotzdem sollte vor Augen geführt werden, dass der Artikelgegenstand dieses Lemmas eine nationalsozialistische Einrichtung, eben eine deutsche Verwaltungseinheit beschreibt, keine tschechoslowakische. --Benatrevqre …?! 18:42, 17. Mai 2021 (CEST)
- Bezieht sich sondern diese Darstellung der tschechischen Sichtweise entsprach darauf, dass es sich aus tschechischer Perspektive um ein Besatzungsregime handelte? Wo liegt das Problem, diese Sichtweise zu berücksichtigen? Warum muss man unbedingt der NS-Sichtweise folgen bzw. das NS-Konstrukt priorisieren?--Assayer (Diskussion) 18:03, 17. Mai 2021 (CEST)
- Mich wiederum erinnert dieser Versuch, die Verantwortlichkeit des Deutschen Reiches (d.h. heute Deutschlands) im Artikel eher ungenannt zu lassen, während gleichzeitig betont wird, dass ja nur die Nationalsozialisten die Täter waren, ganz fatal an die Nachkriegzeit in Deutschland. Alles wären nur die Nazis gewesen, und Deutschland wäre jetzt ganz neu. Das muss ich schon einmal sagen. Ich will das keinem hier unterstellen, aber wenn das mir so geht, dann wird das auch manchem anderen Leser so gehen. 2001:16B8:2A50:BE00:906E:D82:5459:510D 20:57, 17. Mai 2021 (CEST)
Das Lemma Tschechoslowakische Exilregierung beschäftigt sich nicht mit der deutschen Besatzungspolitik auf dem Gebiet der Tschechoslowakei. Um die in die Einleitung integrieren, muss man gar nicht so weit gehen: Die Artikeldefinition lautet: Das Protektorat Böhmen und Mähren (tschechisch Protektorát Čechy a Morava) war eine formal autonome Verwaltungseinheit auf tschechoslowakischem Gebiet unter nationalsozialistischer deutscher Herrschaft, die von 1939 bis 1945 bestand. Das mit dem "tschechoslowakischen Gebiet" deutet den Okkopationscharakter ja schon an. Dass die Annexion einseitig, völkerrechtswidrig und unwirksam war, sollte in die Einleitung. Belege dazu finden sich bereits im Artikel, ebenso Ausführungen zur gewollten staatsrechtlichen Zwitterstellung. Unter dem Gesichtspunkt, dass die nicht-deutschen Bewohner keine Rechte als deutsche Staatsangehörigen hatten, sondern vom Status eher den polnischen "Schutzangehörigen" des GG glichen, dass es ferner tschechische Behörden, Polizei, Gerichtsbarkeit usw. gab, kann man ja nicht von einer staatsrechtlichen Eingliederung reden. Diese Gesichtspunkte können in der Einleitung berücksichtigt werden, ohne dass sie komplett mit dem Hinweis auf die Annexion beseite gewischt werden. Im zweiten Absatz sollten Angaben zu den Opfern ergänzt werden. Schliesslich wurden politische Gegner nicht nur verhaftet, sondern auch ermordet, von Heydrichs Standgerichten etwa Hunderte Menschen. --Assayer (Diskussion) 21:05, 17. Mai 2021 (CEST)
- + 69.000 Holocaust-Opfer. Ansonsten volle Zustimmung. --Φ (Diskussion) 21:22, 17. Mai 2021 (CEST)
Erstmal nur Kommentare zu diesem Vorschlag und nur zu den diskutierten Punkten (ich hätte noch weitergehende Vorstellungen, will aber lieber erst einen Konsens zum oben Diskutierten finden):
- In der Ausdrucksweise: Das P.B.u.M....war eine von den Nationalsozialisten eingeführte Bezeichnung für...steckt eine Kritik, die ich für wichtig halte. In deinem Vorschlag fehlt diese Kritik.
- Tschechoslowakisches Gebiet? War doch das Gebiet der "Resttschechei". Also besser: ...Verwaltung der ins Deutsche Reich eingegliederten Gebiete der Tschecho-Slowakischen Republik...
- staatsrechtliche Eingliederung: die Tschechen wurden gemäß Protektoratsvertrag Staatsangehörige minderen Rechts. Der Protektoratsvertrag begründete doch Staatsrecht, oder etwa nicht?
- für "unwirksam" fehlt mir eine Quelle. Hintergrund: Ansprüche an Deutschland aus der heutigen Tschechei, die Wirksamkeit voraussetzen. Sage ich mal so aus der Erinnerung, bin mir aber nicht ganz sicher
2001:16B8:2A82:A400:906E:D82:5459:510D 22:44, 17. Mai 2021 (CEST)
- Wird ein Gebiet, das bislang unter fremder staatlicher, also völkerrechtlicher Souveränität stand, annektiert – dabei ist es zum Zeitpunkt der Einverleibung unerheblich, ob der Annexionstatbestand von Drittstaaten bezweifelt und selbige als nicht wirksam betrachtet wurde –, dann begründet dies zwangsläufig ein nunmehr zu regelndes staatsrechtliches Verhältnis des Aggressorstaates zu seinem neu erworbenen Gebiet (nunmehr Staatsgebiet). Die Einverleibung ist nach den Regeln des Völkerrechts ein einseitiger Akt des einverleibenden Staates. Zu ihrem Wesen gehört es, dass der annektierende Staat sich über den Willen des anderen Staates, zu dem das Gebiet bisher gehört hat, hinwegsetzt. Wie der annektierende Staat nach dieser Einverleibung in seinen Staatsverband damit umzugehen vermag, in welchem Ausmaß also die Einverleibung des Gebietes als staatsrechtliche Eingliederung gesehen wird, regelt innerstaatliches Recht: in der Regel ergeht hierzu ein nationales Gesetz. Und eine entsprechende gesetzliche Regelung deutscherseits gab es. Der sog. Protektoratsvertrag begründete mithin tatsächlich Staatsrecht, nicht Völkerrecht. --Benatrevqre …?! 00:39, 18. Mai 2021 (CEST)
- Danke, nett von dir, eine Antwort auf meine Frage auszuformulieren, die eigentlich nur rhetorisch gemeint war. :-). Dieser Thread ist langsam weniger Diskussion als einseitiger Know-How-Transfer. 2001:16B8:2AFB:8C00:906E:D82:5459:510D 10:13, 18. Mai 2021 (CEST)
- Thema "völkerrechtswidrig" - zu unspezifischer und wenig konkreter Begriff, Beleg fehlt auch noch. Besser: Bruch des Münchner Abkommens
- Begriff Besatzungspolitik (offenbar einem Buchtitel entnommen): besser nicht verwenden. Das Protektorat wurde nach der Unterschrift unter den Protektoratsvertrag zwar auch wirklich von Wehrmachtseinheiten besetzt. Nur fällten diese keine Entscheidungen (bis auf die Auflösung der Armee durch Johannes Blaskowitz), sondern sicherten nur die deutschen Dienststellen und damit die deutsche Herrschaft. Damit war das keine Besatzungsherrschaft im Sinn der HLKO (ich sagte es oben schon). Außerdem fehlt für die Verwendung diesen Begriffs eine vorangegangene debellatio. 2001:16B8:2AFB:8C00:906E:D82:5459:510D 10:52, 18. Mai 2021 (CEST)
- Bitte, gerne. :)
- Es ist mithin verkehrt zu behaupten, man könne dabei „nicht von einer staatsrechtlichen Eingliederung reden“, wie es Assayer oben meint. Dem widerspricht ja die (Völker-)Rechtsliteratur, indem sie ausdrücklich auf den Führererlass vom 16.3.1939 verweist. So etwa Georg Dahm, Völkerrecht, Bd. 1, 1958, S. 591. Dahm hebt dabei hervor, dass dies etwa das Nürnberger Urteil des IMT verkannt habe. Dass eine Kollektiveinbürgerung der tschechoslowakischen Staatsangehörigen nach der „Annexion der Tschechoslowakei“(!) ausschied, weshalb selbige zu „Protektoratsangehörigen“ wurden, dazu auch ders./Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht, Bd. I/2, 2. Aufl. 2002, S. 66. Ebenso auch in Band I/1, 2. Aufl. 1989, S. 366, wo zudem grundsätzlich die Unwirksamkeit von Annexion im Allgemeinen angesprochen und in Anm. 33 auf das Protektorat B.u.M. im Besonderen verwiesen wird. Nach der dort rezipierten BVerfG-Entscheidung (Beschluss vom 28.05.1952 – 1 BvR 213/51 –, BVerfGE 1, 322) „[wird] die Einverleibung … ins Reich als unwirksam betrachtet, aber trotzdem angenommen, daß das Reich seine Staatsangehörigkeit den dort lebenden Personen habe übertragen können.“ Auch „der Rechtshilfeverkehr zwischen deutschen Behörden außerhalb des Protektoratsgebiets und den deutschen Behörden im Protektorat [richtete sich] nach innerstaatlichen Grundsätzen (§§ 156 ff. GVG)“, so Andreas Stüdemann, Die Entwicklung der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Strafsachen im nationalsozialistischen Deutschland zwischen 1933 und 1945, Peter Lang, 2009, S. 200, Anm. 951.
- Daher ist jede Annexion einseitig und völkerrechtswidrig, sowas muss man nicht explizit erwähnen, das ist überflüssig. --Benatrevqre …?! 12:13, 18. Mai 2021 (CEST)
- Es ist doch eher unterkomplex, wenn man darüber hinweggeht, dass man die bewusste Mehrdeutigkeit der Kontruktion des Protektorats unter "Annexion" subsumiert. Die NS-Literatur wurde sebst nicht müde, die Neuartigkeit dieses "Protektorats" als Rechtsinstitut zu betonen: Das Protektorat Böhmen und Mähren ist eine vorbildlose, originäre, selbständige, eigengesetzliche und der völkischen Grundeinstellung des Nationalsozialismus vollauf entsprechende säkulare Schöpfung nationalsozialistischen Staatsdenkens.( F. Klein, AöR 31, S. 258) Es bringt also nicht viel, dieses Protektorat nach den Maßstäben des gängigen Staats- oder Völkerrechts beurteilen zu wollen, und die Literatur tut das auch nicht. Hitler konnte seine Proklamation vom 16. März, die ja nur ein Erlass war, jederzeit nach seinem Willen interpretieren. Es war das erste Mal, dass man sich überlegen mußte, wie man ein "Fremdvolk" (die Tschechen) in das Reich integrieren wollte.Die Staatssekretäre im RMI verständigten sich über den Status des Protektorats, etwa in der Besprechung vom 25. März 1939 darüber, dass man kein Interesse an "Rassenpflege zum Schutz des tschechischen Volkes" habe. Obgleich das Reich das letzte Wort habe, sei das Protektorat staatsrechtlich selbständig. Vgl. dazu die Studien von Brandes, Gruner oder auch die Interpretation bei Marzower (Hitlers Imperium).
- Benatrevqre zitiert Dahm et al. zur Kollektiveinbürgerung, die nach der Annexion ausgeschieden sei, übersieht dabei aber einerseits die rassistische Realität im NS und andererseits, dass es bei Dahm et al. um eine retrospektive Bewertung geht. Kollektiveinbürgerungen aufgrund von Annexionen, schreiben sie, könnten heute nicht mehr als mit dem VR vereinbar angesehen werden. Das habe auch im Zweiten Weltkrieg gegolten. Das DR habe im Protektorat und den von Polen und Jugoslawien annektierten Gebieten grundsätzlich keine wirksame Verleihung der deutschen Staatsangehörigen vornehmen können. Denn natürlich hat das DR tschechoslowakischen Staatsangehörigen kollektiv die deutsche Staatsangehörigkeit zuerkannt, sie mithin kollektiv eingebürgert - sofern sie deutscher "Volkszugehörigkeit" waren. (Verordnung über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch frühere tschechoslowakische Staatsangehörige deutscher Volkszugehörigkeit vom 20. April 1939, RGBl.I S. 815.) Kein deutscher "Volkszugehöriger" sollte bzw. konnte "Protektoratsangehöriger" sein. Nachdem diese deutschen Staatsnagehörigen nach dem Krieg nicht in die Regelungen über die Wiederherstellung der tschechoslowakischen Staatsangehörigkeit einbezogen wurden, "hat die deutsche Gesetzgebung und Rechtssprechung die Sammeleinbürgerungen der deutschen Volkszugehörigen anerkannt". (Dahm et al., 2002) Kurzum, ohne dass man die Besonderheiten des NS-(Un-)Rechtssystems und den Primat des Rassismus anerkennt, wird man dem Protektorat nicht gerecht.
- Wenn es schließlich in einem juristischen Lehrbuch zum Völkerrecht wie dem von Andreas von Anrnauld explizit heißt, Annexion und Eingliederung seien völkerrechtswidrig gewesen, dann sehe ich nicht, warum man in der auch für juristische Laien geschriebenen Wikipedia eine solche Bezeichnung für "überflüssig" halten sollte.--Assayer (Diskussion) 20:12, 18. Mai 2021 (CEST)
- Weil es bereits einschlägig im Hauptartikel Annexion steht, daher ist es hier verzichtbar und unnötig.
- Natürlich wurde die NS-Literatur sebst nicht müde, die Neuartigkeit dieses "Protektorats" als Rechtsinstitut zu betonen. Das ist aber garkein Argument, das gegen die deutsche Annexion spricht. Wie schon zurecht betont worden ist, gab es für die NS-Rechtslehre, aber insbesondere auch für die Reichsregierung keinen tschechoslow. Staat mehr, er wurde entsprechend "zerschlagen". Sämtliche Argument über das neuartige Rechtsinstitut konnte dies nicht verleugnen; das Protektorat Böhmen und Mähren konnte nach dieser Sichtweise nur staatsrechtlich innerhalb des Reichs existieren, nicht außerhalb. Deswegen kannst du, Assayer, nicht einfach darüber hinweggehen, wenn besagte Staatssekretäre im RMI schon von "staatsrechtlich selbständig" schreiben. Ob die Nationalsozialisten ihrem Reichsprotektorat darüber hinaus noch eine Völkerrechtssubjektivität zubilligten, allerdings dann logischerweise nur in dem Rahmen, wie auch heutige Bundesländer vom Bund ermächtigt werden, ist noch zu klären. --Benatrevqre …?! 07:27, 19. Mai 2021 (CEST)
- Dass bereits einschlägig im Hauptartikel steht, istkein zugkräftiges Argument. Der Inhalt des Münchner Abkommens, wann Hacha in Berlin war und der deutsche Name für Lidice werden auch allesamt im Artikel erwähnt, obwohl dies alles bereits einschlägig im jeweiligen Hauptartikel steht. Ich bin sehr dafür, den völkerrechtswidrigen Charakter der Annexion deutlich im Artikel herauszustreichen. --Φ (Diskussion) 07:57, 19. Mai 2021 (CEST)
- Dafür haben wir keinen Konsens. Damit wäre auch keinem geholfen, denn völkerrechtswidrig war nicht bloß die Annexion. Daher bin ich dagegen, es im Intro zu erwähnen. Deine beiden Vergleiche sind auch aus der Luft gegriffen, sie rechtfertigen nicht, einen dem Annexionsbegriff wesentlichen Aspekt völlig redundant zu wiederholen. Es gab ja nach 1933 schließlich keine deutsche Annexion, die nach den Regeln des Völkerrechts zulässig gewesen wäre. --Benatrevqre …?! 08:14, 19. Mai 2021 (CEST)
- Geholfen ist damit jedem, der das nicht weiß. Ich selber wusste es bis vor kurzem auch nocht. Dafür sind Enzyklopädien nun einmal da, dass sie wichtige Informationen nennen. Ohne Redundanz geht es nicht. Ich hab das Wort deshalb jetzt eingefügt. --Φ (Diskussion) 08:18, 19. Mai 2021 (CEST)
- Ach das glaube ich dir im Leben nicht, dass du nicht gewusst haben willst, dass die Annexion vr.-widrig war. Das solltest als Historiker aber wissen. Sonst hätte das ja bedeutet, dass es kein NS-Unrecht gewesen wäre. Das nehme ich dir als Begründung nicht ab. Aus diesem Grund halte ich nichts davon, das Intro mit für den Artikel nebensächlichen Informationen weiter zu füllen. --Benatrevqre …?! 08:28, 19. Mai 2021 (CEST)
- Dass Annexionen völkerrechtswidrig sind, hab ich durch dich und die Wikipedia gelernt, und dafür bin ich danbkbar. Ich sehe keinen Grund, es nicht zu erwähnen. Die anderen deutschen Rechtsverstöße kann man auch gerne noch heraustreichen. Grüße --Φ (Diskussion) 08:39, 19. Mai 2021 (CEST)
- Ach das glaube ich dir im Leben nicht, dass du nicht gewusst haben willst, dass die Annexion vr.-widrig war. Das solltest als Historiker aber wissen. Sonst hätte das ja bedeutet, dass es kein NS-Unrecht gewesen wäre. Das nehme ich dir als Begründung nicht ab. Aus diesem Grund halte ich nichts davon, das Intro mit für den Artikel nebensächlichen Informationen weiter zu füllen. --Benatrevqre …?! 08:28, 19. Mai 2021 (CEST)
- Geholfen ist damit jedem, der das nicht weiß. Ich selber wusste es bis vor kurzem auch nocht. Dafür sind Enzyklopädien nun einmal da, dass sie wichtige Informationen nennen. Ohne Redundanz geht es nicht. Ich hab das Wort deshalb jetzt eingefügt. --Φ (Diskussion) 08:18, 19. Mai 2021 (CEST)
- Dafür haben wir keinen Konsens. Damit wäre auch keinem geholfen, denn völkerrechtswidrig war nicht bloß die Annexion. Daher bin ich dagegen, es im Intro zu erwähnen. Deine beiden Vergleiche sind auch aus der Luft gegriffen, sie rechtfertigen nicht, einen dem Annexionsbegriff wesentlichen Aspekt völlig redundant zu wiederholen. Es gab ja nach 1933 schließlich keine deutsche Annexion, die nach den Regeln des Völkerrechts zulässig gewesen wäre. --Benatrevqre …?! 08:14, 19. Mai 2021 (CEST)
- Dass bereits einschlägig im Hauptartikel steht, istkein zugkräftiges Argument. Der Inhalt des Münchner Abkommens, wann Hacha in Berlin war und der deutsche Name für Lidice werden auch allesamt im Artikel erwähnt, obwohl dies alles bereits einschlägig im jeweiligen Hauptartikel steht. Ich bin sehr dafür, den völkerrechtswidrigen Charakter der Annexion deutlich im Artikel herauszustreichen. --Φ (Diskussion) 07:57, 19. Mai 2021 (CEST)
- Wenn es schließlich in einem juristischen Lehrbuch zum Völkerrecht wie dem von Andreas von Anrnauld explizit heißt, Annexion und Eingliederung seien völkerrechtswidrig gewesen, dann sehe ich nicht, warum man in der auch für juristische Laien geschriebenen Wikipedia eine solche Bezeichnung für "überflüssig" halten sollte.--Assayer (Diskussion) 20:12, 18. Mai 2021 (CEST)
nach BK meine Antwort auf Benatrevqre nochmal eingefügt, Assayers, deinen Beitrag muss ich erst noch lesen:
- Danke, danke, das genügt. Ich bin immer noch der Meinung, dass das staats- und völkerrechtliche Thema besser im Artikel Tschechoslowakische Exilregierung aufgehoben ist. Deswegen habe ich dort auf der Diskussionsseite auch einige Daten hinterlassen. Hintergrund ist folgender: Beneš hat eine Fortbestandstheorie vertreten. Die Tschechoslowakei sei 1939 als Staat nicht untergegangen, sondern habe mit dem Vormünchener Gebietsstand weiterexistiert. Es habe eine kontinuierliche demokratisch legitimierte Regierung im Exil gegeben, die tschechoslowakische Nation habe es ebenfalls gegeben, und natürlich auch ihr Staatsgebiet. Die Tschechoslowakei habe mit Deutschland im Krieg gelegen und sei nur besetzt worden. Das tschechoslowakische Staatsrecht habe ebenfalls fortbestanden. Diese Konstruktion hatte den Schwachpunkt, dass die tschechoslowakische Armee 1938/1939 garnicht gegen Deutschland gekämpft hat. Deswegen hat Beneš den Kampf tschechischer Widerstandgruppen gegen Deutschland angeführt, sie hätten den Krieg geführt. Detlev Brandes ist diesen tschechischen Widerstandsgruppen in seiner Diss nachgegangen. Viel Widerstand hat er nicht gefunden. Dagegen eine Kollaboration, die man nicht vernachlässigen kann. jkb editiert gerade den Artikel über die Exilregierung, einiges über diese - nichts allseits akzeptierte - Fortbestandstheorie von Beneš steht schon drin. Ist aber ausbaufähig. Bin mal gespannt, wie es dort weitergeht. Ich selbst habe in letzter Zeit nicht mehr verfolgt, ob vielleicht die „Deutsch-Tschechische und Deutsch-Slowakische Historikerkommission“ dazu etwas Neues veröffentlicht hat. Oben sagte ich schon, dieser staats- und völkerrechtliche Komplex führt hier im Artikel zu weit. Bevor er nicht in einem Artikel nachlesbar ist, möchte ich auf Begriffe wie "Besatzungsregime" oder "Besetzung" lieber verzichten. Wie du vielleicht bemerkt hast, vermeide ich auch den Begriff der Annexion, sondern sage neutral "Eingliederung". Annexion und Besatzungsregime schliessen sich gegenseitig aus. Annexion bedeutet völkerrechtlich Staatsuntergang, Besatzungsregime dagegen ist nur ein faktischer Zustand, der die Staatsexistenz nicht tangiert. Solange ich beide Begriffe vermeide, liege ich bestimmt richtig :)) 2001:16B8:2AFB:8C00:F13A:85A6:53FE:1DF8 20:30, 18. Mai 2021 (CEST)
- Gerade was deine letzte Aussage zur Terminologie von Besetzung und Annexion betrifft, bin ich voll und ganz bei dir. Beide Begriffe lassen sich nicht in Einklang bringen. --Benatrevqre …?! 07:31, 19. Mai 2021 (CEST)
- Danke, danke, das genügt. Ich bin immer noch der Meinung, dass das staats- und völkerrechtliche Thema besser im Artikel Tschechoslowakische Exilregierung aufgehoben ist. Deswegen habe ich dort auf der Diskussionsseite auch einige Daten hinterlassen. Hintergrund ist folgender: Beneš hat eine Fortbestandstheorie vertreten. Die Tschechoslowakei sei 1939 als Staat nicht untergegangen, sondern habe mit dem Vormünchener Gebietsstand weiterexistiert. Es habe eine kontinuierliche demokratisch legitimierte Regierung im Exil gegeben, die tschechoslowakische Nation habe es ebenfalls gegeben, und natürlich auch ihr Staatsgebiet. Die Tschechoslowakei habe mit Deutschland im Krieg gelegen und sei nur besetzt worden. Das tschechoslowakische Staatsrecht habe ebenfalls fortbestanden. Diese Konstruktion hatte den Schwachpunkt, dass die tschechoslowakische Armee 1938/1939 garnicht gegen Deutschland gekämpft hat. Deswegen hat Beneš den Kampf tschechischer Widerstandgruppen gegen Deutschland angeführt, sie hätten den Krieg geführt. Detlev Brandes ist diesen tschechischen Widerstandsgruppen in seiner Diss nachgegangen. Viel Widerstand hat er nicht gefunden. Dagegen eine Kollaboration, die man nicht vernachlässigen kann. jkb editiert gerade den Artikel über die Exilregierung, einiges über diese - nichts allseits akzeptierte - Fortbestandstheorie von Beneš steht schon drin. Ist aber ausbaufähig. Bin mal gespannt, wie es dort weitergeht. Ich selbst habe in letzter Zeit nicht mehr verfolgt, ob vielleicht die „Deutsch-Tschechische und Deutsch-Slowakische Historikerkommission“ dazu etwas Neues veröffentlicht hat. Oben sagte ich schon, dieser staats- und völkerrechtliche Komplex führt hier im Artikel zu weit. Bevor er nicht in einem Artikel nachlesbar ist, möchte ich auf Begriffe wie "Besatzungsregime" oder "Besetzung" lieber verzichten. Wie du vielleicht bemerkt hast, vermeide ich auch den Begriff der Annexion, sondern sage neutral "Eingliederung". Annexion und Besatzungsregime schliessen sich gegenseitig aus. Annexion bedeutet völkerrechtlich Staatsuntergang, Besatzungsregime dagegen ist nur ein faktischer Zustand, der die Staatsexistenz nicht tangiert. Solange ich beide Begriffe vermeide, liege ich bestimmt richtig :)) 2001:16B8:2AFB:8C00:F13A:85A6:53FE:1DF8 20:30, 18. Mai 2021 (CEST)
Bund der nationalen Volksgemeinschaft, usw.
Leider liegt auch in diesem Artikel der Schwerpunkt auf der Beschreibung deutscher nationalsozialistischer Rollen (dass die Beschreibung auch noch dürftig ist, außerdem ungeordnet zusammengestoppelt, kommt noch dazu). Dass es auch im Protektorat organisierte nationalistische Antisemiten wie diese Národní souručenství gab (2,5 Mio Mirglieder, daarunter 0,5 Mio Jugendliche), wird hier offenbar nicht für erwähnenswert gehalten, Thema ist ausgegliedert. Dass es einen faschistischen Putschversuch im Herbst 1940 gab, scheint auch keinen Satz wert. Über die tschechischen Widerstandsgruppen scheint es außer dem Heydrich-Attentat auch nichts erwähnenswertes gegeben zu haben, wenn man dem Artikel glaubt. Mit anderen Worten: der Artikel hat ganz massive Defizite in der Beschreibumg tschechischer Aktivitäten von 1939-45. 2001:16B8:2AA1:5D00:299A:1F94:1317:2217 19:24, 16. Mai 2021 (CEST)