Freiwirtschaft ist eine Wirtschaftstheorie nach Silvio Gesell mit dem Ziel stabiler Wirtschaft und sozialer Gerechtigkeit. Dies soll erreicht werden durch die Schaffung einer Wirtschaftsordnung ohne Geldzins und Bodenrente in Privathand, auch Natürliche Wirtschaftsordnung (NWO) genannt. Geldzins und Bodenrente bewirken nach freiwirtschaftlicher Auffassung einen ungerechten und sich ständig verstärkenden Umverteilungsprozess von Vermögen von den Ärmeren zu den Reicheren. Verwirklicht werden soll das Ziel durch die Einführung eines Geldes mit gesichertem Umlauf, Freigeld genannt, und durch Überführung des Bodens in Gemeinschaftseigentum mit zugleich privater Nutzung gegen Entrichtung ständiger Nutzungsabgaben an die Gemeinschaft, bezeichnet als Freiland. Mit diesen Maßnahmen würde der Geldzins sinken und im Durchschnitt schließlich um Null herum pendeln, und die Bodenrente, die systemisch nicht zu beseitigen ist, laufend an die Gemeinschaft abgeführt werden. Freiwirtschaft beabsichtigt eine Marktwirtschaft ohne Zinsen.
Der Ausdruck Natürliche Wirtschaftsordnung geht zurück auf Gesells Hauptwerk Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld von 1916.
Ideengeschichte
Silvio Gesell entwickelte seine Theorie zu Beginn des 20. Jahrhunderts und veröffentlichte seine wichtigsten Thesen erstmals im Jahre 1916 in dem Buch "Die natürliche Wirtschaftsordnung". Die Freiwirtschaftslehre distanziert sich dabei sowohl vom Kapitalismus als auch vom Sozialismus. Damit ähnelt die Freiwirtschaft sehr dem Wirtschaftsmodell, das Rudolf Steiner in seiner "Dreigliederung des sozialen Organismus" fordert ("Brüderlichkeit im Wirtschaftsleben"). Obwohl sich Rudolf Steiner explizit gegen die Geldreformvorstellungen Gesells wandte, ähneln sich die Vorstellungen hinsichtlich eines "neutralen Geldes". Es gab deshalb auch immer Berührungspunkte, auch personeller Art, zwischen den beiden Bewegungen.
Die Nationalsozialisten griffen anfangs einige Schlagworte der Zinskritik auf und propagierten etwa die "Brechung der Zinsknechtschaft", allerdings nicht als grundsätzliche Kritik des Geldsystems, sondern gegen das Judentum gerichtet. Die nationalsozialistische Wirtschafts- und Geldpolitik in Deutschland zeigte keinerlei freiwirtschaftlichen Elemente.
In der unmittelbaren Nachkriegszeit wurde die Freiwirtschaft als mögliche Grundlage einer neuen Wirtschaftsordnung intensiv diskutiert. Im Jahre 1949 startete die Schweizer Freigeldbewegung eine Volksinitiative 'zur Sicherstellung der Kaufkraft und Vollbeschäftigung (Freigeldinitiative)'. Diese Initiative wurde durch die Volksabstimmung vom 15. April 1951 abgelehnt, stattdessen befürworteten die Wähler den Gegenentwurf der Bundesregierung.
Die Freiwirtschaftslehre wird von der universitären Wirtschaftswissenschaft und den Vertretern moderner Wirtschaftstheorien weitgehend ignoriert bzw. inhaltlich abgelehnt.
Grundlagen der Freiwirtschaft
Hauptziel
Hauptziel der Freiwirtschaft ist eine von Monopolen, Bodenrente und Geldzins befreite Marktwirtschaft. Bodenrente und Geldzins werden von der Freiwirtschaft als "arbeitslose Einkommen" angesehen, für welche die empfangsberechtigten Boden- und Kapitaleigentümer keine Arbeitsleistung aufwenden müssen. Diese Tatsache wird als ungerechte Bereicherung auf Kosten von Arbeitenden verstanden. Nach freiwirtschaftlichen Beispielrechnungen müssen heute rund 30 % der Preise, Mieten und Steuern von den Verbrauchern zur Deckung von Renten- und Zinsforderungen aufgewendet werden. Dementsprechend strebt die Freiwirtschaft in erster Linie eine Bodenreform und eine Geldreform an, um Bodenrente und Geldzins der Allgemeinheit zuzuführen. Dadurch sollen vor allem eine Absenkung des allgemeinen Zinsniveaus, aber auch eine größere Stabilität der Wirtschaft erreicht werden. Neuere freiwirtschaftliche Strömungen lehnen auch Konzepte des geistigen Eigentums zu weiten Teilen ab, besonders das Patentrecht, da es wie beim Landbesitz zu einem arbeitslosen Einkommen auf Kosten der Schaffenden komme, und solcherartiges geistiges Eigentum kein beliebig vermehrbares Gut sei.
Die Freiwirtschaft hat ursprünglich keine ökologische Zielsetzung. Jedoch zeigen Berechnungen, dass die Absenkung des Zinsniveaus die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern verbilligen würde, weil der dafür erforderliche hohe Einsatz von Sachkapital weniger teuer sein würde.
Menschenbild der Freiwirtschaft
Die Freiwirtschaftslehre achtet die Kreativität, die Initiative und den Einsatz des Einzelmenschen als Triebfeder des Wirtschaftens. Zur Entfaltung dieser Eigenheiten muss ihm eine gebührende Freiheit zugebilligt werden und gewährleistet sein. Dem gegenüber stehen die Bedürfnisse der Mitmenschen, der menschlichen Gemeinschaft als Ganzes wie auch der Natur, in welche der Einzelne eingebunden und von denen er abhängig ist und die er deshalb zu achten hat. Beide Bereiche – das Bedürfnis nach Freiheit und das Bedürfnis nach Bindung – sind zueinander gegensätzlich und müssen miteinander im Gleichgewicht stehen, wenn eine friedliche und harmonische Lebensgestaltung möglich sein soll. Daher kann aus Sicht der Freiwirtschaftslehre weder der Liberalismus und Neoliberalismus mit ihrem Kapitalismus, welche auf die Freiheit des Einzelnen und die Vorherrschaft des Privateigentums setzen, noch der Sozialismus, der die Gleichheit der Menschen betont und zugleich auf zentrale Lenkung vertraut, die bis zur Abschaffung des Privateigentums gehen kann, eine befriedigende Gesellschaftsordnung darstellen. Zwischen beiden Extremen will Freiwirtschaft durch die Anwendung ihrer Grundsätze das erforderliche Gleichgewicht herstellen. Sie befürwortet dabei Privateigentum an den von Einzelnen oder Menschengruppen geschaffenen Gütern, lehnt es jedoch am Boden und an Gemeinschaftsleistungen ab.
Ethische Grundsätze
Die Ziele der Freiwirtschaft folgen zwei ethischen Grundsätzen.
- Wer innerhalb einer Gemeinschaft einen wirtschaftlichen Vorteil genießt, soll ihr dafür eine angemessene Gegenleistung erbringen.
- Wo dieser Grundsatz nicht erfüllt ist, sind Wirtschaft und Gesellschaft nicht im Gleichgewicht. Er ist anzuwenden auf das Geld, das seinem Besitzer den Vorteil der Zahlungsfähigkeit und der Auswahl verschafft, ohne dass es ihn etwas kostet. Hier gilt Geld als ein von der Gesellschaft zur Verfügung gestelltes rechtliches Verkehrsmittel der Wirtschaft.
- Von der Natur und der Gesellschaft geschaffene Werte dürfen nicht Privateigentum sein, sollen jedoch gegen regelmäßiges angemessenes Entgelt an die Gemeinschaft der privaten Nutzung zur Verfügung stehen.
- Dieser Grundsatz ist anzuwenden auf Boden und Naturschätze, zu denen auch Wasser und die Luft gehören. Wo er nicht beachtet wird, bestehen nicht zu rechtfertigende Vorrechte der Privateigentümer. „Rechtfertigen“ heißt in diesem Zusammenhang, dass der Zahlung an einen Empfänger, um gerechtfertigt zu sein, eine angemessene Gegenleistung dieses Empfängers gegenüber stehen muss oder ein Verlust, den er nicht selbst zu verantworten hat.
Aufgabe des Staates ist es nach freiwirtschaftlicher Auffassung unter anderem, diese Grundsätze gesetzlich zu verankern und auf ihre Einhaltung zu achten. Damit sollten sich die Ziele der Französischen Revolution von 1789 – Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – verknüpfen lassen zu dem umfassenden Gesamtziel Gleiche Freiheit für alle!, um die Kluft zwischen Menschen mit Bedarf ohne Geld und Menschen mit Geld ohne Bedarf zu überwinden und Chancengleichheit herzustellen. Diese Chancengleichheit ist die Voraussetzung, um die heute in fortgeschrittenen Ländern bestehende politische Demokratie (allgemeines, freies, gleiches, direktes und geheimes Wahl- und Stimmrecht) durch eine wirtschaftliche Demokratie der Güterverteilung zu ergänzen und ihr so erst den nötigen Unterbau zu verschaffen.
Wirtschaftliche Grundsätze
Die Freiwirtschaftslehre erkennt nur die menschliche Arbeit als Produktionsfaktor an. Die beiden anderen in der offiziellen Wirtschaftwissenschaft anerkannten Produkionsfaktoren Boden und Kapital sieht sie lediglich als Hilfsfaktoren zur Unterstützung der Arbeit und zur Steigerung ihrer Produktivität. Beide allein können nur unter Einsatz menschlicher Arbeit einen Ertrag abwerfen. Daher sind aus freiwirtschaftlicher Sicht nur der Arbeitslohn, nicht aber Bodenrente und Geldzins in privater Hand gerechtfertigt.
Reformbestrebungen
Geldreform
Die bestehende Geldordnung und ihre Nachteile
Das heutige Geld erfüllt gleichzeitig drei Geldfunktionen: eine Zahlungsfunktion, eine Wertmessfunktion und eine Wertaufbewahrungsfunktion. Die Wertaufbewahrungsfunktion ermöglicht dem Geldbesitzer, selbst über den Zeitpunkt des Geldausgebens zu entscheiden und verleiht Geldbesitzern nach freiwirtschaftlicher Auffassung eine wirtschaftliche Vormachtstellung in der Gesellschaft. Diese wirkt sich nach freiwirtschaftlicher Sicht in einer marktmäßigen Überlegenheit der Geldbesitzer über die Anbieter von Arbeitskraft und Waren aus. Geld könne von den Geldbesitzern prinzipiell ohne Nachteile vom Wirtschaftskreislauf zurückgehalten, gehortet werden.
Unter Geld werden hier die flüssigen Zahlungsmittel verstanden, die unmittelbar zum Zahlen geeignet sind, also Bargeld und Bankguthaben mit Überweisungsmöglichkeit. Kurz- und langfristige Anlagen, also auch reine Spargelder fallen nicht darunter, zum Teil jedoch Konten mit Mischcharakter, die sowohl als Spar- wie auch als Zahlungskonten geführt werden. Horten von Buchgeld bedeutet das Umlagern von Geld in kurzfristig verfügbare Anlagen wie Festgeld, gelegentlich Parken genannt. Es findet dann statt, wenn das Zinsniveau unter ein Maß absinkt, das Geldanlegern zu niedrig erscheint. Horten ist es dagegen nicht, wenn Geld längerfristig angelegt wird und somit für Kredite zur Verfügung steht.
Ein Zurückhalten von Geld wirkt sich auf Wirtschaft und Gesellschaft in zweierlei Weise negativ aus:
- Sinkende Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen (Käuferstreik). Dies findet vorwiegend bei sinkenden Preisen statt (Deflation), wenn die Käufer mit noch weiterem Sinken der Preise rechnen. Dies bedeutet automatisch eine Selbstverstärkung der Deflation.
- Sinkendes Angebot von Krediten für Investitionen, wenn den Anlegern die Zinssätze zu niedrig erscheinen (Anlegerstreik). Dadurch sind sie in der Lage, die Kreditnachfrager zu höheren Zinssätzen zu bewegen.
Weil wegen Geldzurückhaltung auch nachfolgende Kauf- und Kreditvorgänge nicht stattfinden können, hat die Nachfrage- und Angebotslücke ein Vielfaches der ursprünglichen Summe an Nachfrageausfällen zur Folge. Auf diese Weise könne der Geldkreislauf einer Volkswirtschaft empfindlich gestört werden. Der Mangel an Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen benachteiligt diejenigen Wirtschaftsteilnehmer, die auf die Nachfrage nach ihren Produkten angewiesen sind. Er lässt sie ohne das erforderliche Einkommen und ist eine wesentliche Ursache von Arbeitslosigkeit. Starke Zurückhaltung von Geld ist gemäß der Theorie der Freiwirtschaft eine der Hauptursachen für den Krisenzyklus der Wirtschaft.
Geldhortung bzw. Käufer- oder Anlegerstreik wirkt wie eine Verringerung der Geldmenge oder ein Absinken der Umlaufgeschwindigkeit des Geldes deflationär und hat gemäß Quantitätsgleichung einen senkenden Einfluss auf das Preisniveau bzw. die Inflationsrate. Das Wiedereinschleusen gehorteten Geldes wirkt umgekehrt wie eine Geldvermehrung oder ein Ansteigen der Umlaufgeschwindigkeit inflationär. Die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes ist nicht konstant, sondern hängt vom jeweiligen Zinsniveau ab.
Voraussetzung und Ursache für Geldhortung sieht die Freiwirtschaft in der besonderen Begehrtheit des Geldes. Im Gegensatz zu Geld verlieren Waren mehr oder weniger schnell an Wert und verursachen Lager- und Sicherungskosten. Dadurch stehen die Anbieter von Waren und Dienstleistungen unter Angebotsdruck. Arbeitskraft kann nicht gespeichert werden und verfällt unmittelbar, wenn sie nicht genutzt wird. Geldbesitzer hingegen können ihr Geld zurückhalten und auf günstigere Bedingungen warten.
Verfassungsrechtliche Kritik der Geldordnung übt auch der Jurist und ehemalige bayrische Verfassungsrichter Dieter Suhr in Geld ohne Mehrwert. In der Überlegenheit der Geldbesitzer erkennt er eine unzulässige Einschränkung des verfassungsmäßig garantierten Rechts auf Vertragsfreiheit, ebenso die Möglichkeit zu gesetzeswidriger privater Enteignung von Kreditnehmern durch die Forderung der Kreditgeber auf Herausgabe der Liquiditätsprämie im Zins.
Zins dient als Lockmittel für längerfristige Investitionen. Bei einem positiven Zinssatz kommt es zu einer Vermögensverschiebung von den Kreditnehmern zu den Kreditgebern. Das Vermögen eines Kreditgebers, der sein Geld nicht für Konsum ausgibt, wächst exponentiell durch den Zinseszinseffekt. So unterstützen Zinsen langfristig die Kapitalkonzentration und Monopolbildung bei den Kreditgebern (Anlegern). Zinsen sind nach Ansicht der Freiwirtschaftler die Hauptursache sowohl für die derzeit wachsende Verschuldung von Privaten, Unternehmen und öffentlicher Hand wie auch für die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich. Dieser Prozess verläuft zunächst unauffällig, wird aber mit wachsenden Kreditmengen immer zerstörerischer.
Grundgedanke der Geldreform
Der Grundgedanke der Freiwirtschaft liegt darin, das Geld künstlich dem gleichen Verlust zu unterstellen, dem Waren und Dienstleistungen von Natur aus unterliegen. Durch ein neutrales Geld soll zwischen Geldbesitzern einerseits und Besitzern von Arbeitskraft und Waren andererseits Chancengleichheit auf dem Markt hergestellt werden.
Dies soll durch die Einführung von Freigeld als allgemeines gesetzliches Zahlungsmittel geschehen. Der Besitz von Freigeld ist für seinen Besitzer mit einer fortlaufenden Mengenminderung verknüpft. (Das Wort Mengenminderung ersetzt hier das in diesem Zusammenhang häufig gebrauchte Wort Wertminderung, weil dieses fälschlicherweise die Vorstellung von Kaufkraftminderung auslöst. Vermindert wird beim Freigeld die Menge des Geldes im Besitz des Geldbesitzers – der verfügbare Geldbetrag nimmt ab –, nicht jedoch der Wert der Geldeinheit, ihre Kaufkraft.)
Zur Mengenminderung wird eine Nutzungsgebühr auf Geld vorgeschlagen, freiwirtschaftlich allgemein als Umlaufsicherungsgebühr bezeichnet. Geldtheoretisch gesehen sind dies Durchhaltekosten auf Geld. Die Mengenminderung soll einen stetigen Geldumlauf sicherstellen (Umlaufsicherung).
Die Mengenminderung kann durch eine befristete Gültigkeit der Geldscheine mit anschließend abgabepflichtigem Umtausch in neue, vollwertig gültige Scheine oder durch Erheben einer prozentualen Abgabe auf die entsprechende Geldsumme abgewickelt werden. Die Höhe der Mengenminderung bzw. Abgabe, die der Liquiditätsprämie des Geldes entsprechen sollte, wird bei 1 bis 2 % pro Jahr erwartet. Diese Maßnahme soll die Geldbesitzer dazu anregen, ihr Geld zum Erwerb von Gütern und Dienstleistungen auszugeben oder in langfristige Anlagen zu entsprechend geringeren Zinsforderungen zu investieren. Dadurch sollen Kreditnehmer von der Liquiditätsprämie im Zins entlastet werden.
Da ein regelmäßiger Geldumtausch hohe Verwaltungskosten verursachen wird, werden die möglichen Methoden der Umlaufsicherung von Freiwirtschaftlern intensiv diskutiert. Nach ihrer Auffassung übertrifft jedoch der volkswirtschaftliche Wohlfahrtseffekt infolge von Zinssenkung und gleichmäßiger Konjunktur die Verwaltungskosten des regelmäßigen Geldumtauschs bei Weitem.
Alles Weitere siehe unter Freigeld.
Kreditfreie Geldschöpfung erforderlich: Auch die Geschäftsbanken werden für die bei ihnen liegenden Zahlungsmittel Umlaufsicherungsabgaben zu zahlen haben, um auch sie dem Druck zur Weitergabe der bei ihnen liegenden Zahlungsmittel zu unterstellen. Solange jedoch Geschäftsbanken das im heutigen System von ihnen benötigte Zentralbankgeld von der Zentralbank auf Kredit erhalten und dafür Zinsen bezahlen müssen, läuft eine Umlaufsicherung mit Sicherheit ins Leere. Sie werden das ihnen von ihrem Publikum zufließende und von ihnen augenblicklich nicht benötigte Geld nach wie vor an die Zentralbank zurückleiten, um auf diese Weise ihre eigenen Kredite zu tilgen und Zinsen zu sparen. Deshalb werden sie sich nicht veranlasst sehen, die Kreditzinsen für ihre Kunden gebührend zu senken, wie es das freiwirtschaftliche System vorsieht. Aus diesem Grund ist es unumgänglich, die Rückflussmöglichkeit von einmal ausgegebenen Zahlungsmitteln von den Geschäftsbanken zur Zentralbank zu verbauen. Eine kredit- und zinsfreie Geldschöpfung scheint also Voraussetzung für das Funktionieren einer freiwirtschaftlichen Umlaufsicherung zu sein.
Für dieses erst neuerdings diskutierte Problem hat die traditionelle Freiwirtschaft keine Vorschläge bereit. Die Lösung hierfür könnte jedoch in einem Vollgeldsystem bestehen ähnlich dem, wie es von Prof. Joseph Huber aus anderen Gründen vorgeschlagen wird. Vollgeld bedeutet vollwertiges gesetzliches Zahlungsmittel. In einem Vollgeldsystem erhält die Zentralbank eines Landes die volle Souveränität und direkte Kontrolle über Geldschöpfung und Geldmenge zurück, die ihr im Laufe des 20. Jahrhunderts mehr und mehr an die Geschäftsbanken entglitten sind. Die Zentralbank allein würde sämtliche Zahlungsmittel in voller Menge und mit gesetzlicher Gültigkeit und Annahmepflicht schaffen, also nicht nur das Bargeld, sondern auch unbare Kontobestände, wogegen die Geschäftsbanken nur die reine Kreditvermittlung besorgen würden, ohne dass zugleich Sichtguthaben entstehen würden.
Erwartete Wirkungen der Geldreform
- Das allgemeine Zinsniveau senkt sich nachhaltig um den Anteil der Liquiditätsprämie, die infolge des Weitergabedrucks, den die Umlaufsicherungsgebühr des Freigeldes auf die Geldbesitzer ausübt, zu null wird. Dies wirkt sich senkend auf die Zinsen von Guthaben und die Renditen von Kapitalanlagen aus. Dadurch:
- Keine künstliche Verknappung des Kreditangebots bei geringen Zinssätzen
- Nachhaltiger Abbau der Kluft zwischen Arm und Reich aufgrund zurückgehender Vermögenskonzentration
- Vermeidung von Inflation und Deflation infolge bekannter und relativ gleichmäßig umlaufender Geldmenge
- Gleichmäßige und dauerhafte (Hoch-)Konjunktur infolge des durch die Umlaufsicherungsgebühr hervorgerufenen gleichmäßigen Konsum- und Investitionsanreizes
Bodenreform
Ein weiterer Kritikpunkt der Freiwirtschaft an der bestehenden Wirtschaftsordnung ist das private Eigentum am Boden. Es verschafft seinen Eigentümern generell eine Bodenrente, die ihnen als leistungsloses Einkommen zufließt, sowohl bei Selbstnutzung der Grundstücke wie auch beim Verpachten und Vermieten. Nach freiwirtschaftlicher Auffassung soll die Bodenrente nicht in private Verfügung gelangen, sondern allen Bürgern gleichmäßig zukommen, weil Boden ein Produkt der Natur und kein vom Menschen geschaffenes Gut ist. Privates Eigentum am Boden wird abgelehnt.
Durch eine Bodenreform will die Freiwirtschaft öffentliches Eigentum am Boden mit dessen privater Nutzung verbinden. Dazu fordert sie, allen Boden gegen volle Entschädigung seiner bisherigen Eigentümer in öffentliches Eigentum zu überführen, zum Beispiel in Eigentum der Gemeinden. Die bisherigen Eigentümer behalten dabei das Nutzungsrecht an ihren Grundstücken gegen Entrichtung einer regelmäßig wiederkehrenden Nutzungsabgabe an die öffentliche Hand. Boden in bis dahin öffentlichem Eigentum, der nicht ausdrücklich für öffentliche Zwecke gebraucht wird, soll an die Meistbietenden zur Nutzung vergeben werden.
Im Unterschied zum Boden dürfen und sollen darauf befindliche oder künftig zu errichtende Einrichtungen wie Gebäude oder gewerbliche Anlagen weiterhin Privateigentum sein und können privat genutzt werden, weil sie aus menschlicher Arbeit hervorgegangen sind. Die Rechte zum Vermieten oder Verpachten solcher Einrichtungen bleiben nach freiwirtschaftlicher Vorstellung gewährleistet, nicht jedoch das private Verpachten der Bodennutzung.
Wer Boden benötigt und nutzen möchte – sowohl Privatpersonen wie juristische Personen, sowohl bisherige Eigentümer wie neue Nutzer –, soll der zuständigen Bodenverwaltungsbehörde für die Nutzung des Bodens regelmäßig wiederkehrend eine Nutzungsabgabe entrichten, welche in ihrer Höhe ungefähr der Bodenrente entspricht. Die Höhe der Abgabe sollte je nach Begehrtheit des betreffenden Grundstücks bemessen sein und kann zum Beispiel in einer Versteigerung von Nutzungsrechten als Höchstgebot ermittelt werden. Damit wäre die Höhe der Nutzungsabgabe entsprechend marktwirtschaftlichen Prinzipien durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Ihre Höhe muss bei Bedarf veränderten Verhältnissen angepasst werden, darf jedoch nicht als Steuerquelle verstanden werden.
Diese Bodenreform bedingt die Schaffung einer rechtlichen Trennung zwischen Boden und darauf befindlichen Einrichtungen, wogegen das bestehende Recht nicht zwischen Boden und Bauten unterscheidet, sondern beides zusammen als Grundstück bezeichnet und rechtlich als Ganzes behandelt. Diese Regelung ähnelt dem bestehenden deutschen Erbbaurecht oder dem schweizerischen Baurecht. Mit der neuen Ordnung wären Handel und Spekulation mit Boden nicht mehr möglich, nach wie vor jedoch Kauf und Verkauf der privaten Einrichtungen. Beim Verkauf eines Bauwerks müsste der Käufer vom Verkäufer auch den Bodennutzungsvertrag mit der betreffenden Behörde übernehmen.
Mit der Bodennutzungsabgabe wird die Bodenrente der Allgemeinheit zufließen. Sie soll auf dem Umweg über die öffentliche Hand allen Bürgern zukommen. Dies könnte durch eine entsprechende, pro Kopf gleich hohe Steuersenkung geschehen. Auf diese Weise werden alle Bürger zu gleichberechtigten Nutznießern des Bodens.
Boden nach diesem Konzept wird als "Freiland" bezeichnet. Es ist Land frei von Bodenrente in privater Hand.
Eine andere Möglichkeit als die Überführung des Bodens in öffentliches Eigentum ist es, privates Bodeneigentum mit einer Bodensteuer zu belegen, die in der Höhe der Bodenrente entspricht. Dieses Vorgehen könnte rechtlich leichter zu verwirklichen sein, besonders aber psychologisch, weil kein Eigentümer dem Empfinden ausgesetzt sein würde, der Boden gehöre nicht mehr ihm.
Eine Bodenreform nach freiwirtschaftlichem Modell wäre notwendig, um zu verhindern, dass Großgeldbesitzer, denen nach der Einführung von Freigeld leistungslose Einkommen aus Zinsen beschnitten sein würden, auf den Aufkauf von Grundstücken ausweichen. Dadurch würden die Grundstückspreise in unermessliche Höhen klettern und damit auch die Bodenrente in privater Hand, sehr zum Nachteil aller Übrigen, weil jeder Mensch zum Leben und Arbeiten auf Boden angewiesen ist.
Eine freiwirtschaftliche Bodenreform würde das Gebot der Sozialpflichtigkeit des Eigentums verwirklichen, wie es in Art. 14 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gefordert wird, bis heute jedoch nicht ausreichend realisiert ist.
Zusammen mit dem Wegfall des Geldzinses in privater Hand soll der Wegfall der Bodenrente den Arbeitenden – in freiwirtschaftlicher Ausdrucksweise – das "Recht auf den vollen Arbeitsertrag" sichern.
Missverständnisse über die Freiwirtschaftslehre
Umlaufsicherung
Bei der Beurteilung der Umlaufsicherungsabgabe nach freiwirtschaftlicher Zielsetzung ist zu beachten, dass ihre Höhe der Liquiditätsprämie des Geldes entsprechen soll. Gesell sprach hierbei vom Urzins, den er zwischen 3 und 4% einschätzte.
Umlaufsicherung und Wirtschaftswachstum
Die Umlaufsicherung gemäß freiwirtschaftlicher Zielsetzung dient nicht der Steigerung des Wirtschaftswachstums. Sie soll stattdessen den Umlauf des Geldes sichern, das heißt verstetigen, nicht aber beschleunigen. Dadurch soll sie das zinsabhängige Auf und Ab des Geldumlaufs dämpfen und so der Wirtschaft zu einer größeren Krisenfestigkeit verhelfen. Dies vermeide krisenbedingte Arbeitslosigkeit.
Obwohl die Umlaufsicherung nicht der Steigerung des Wirtschaftswachstums diene, könne sie bei Deflation zu der erwünschten Belebung der Wirtschaftstätigkeit beitragen, wie Freigeldaktionen in den 1930er Jahren zeigten. Auch würde die Umlaufsicherung ein Absinken des allgemeinen Zinsniveaus bewirken. Dies hätte in einer Übergangs- und Anpassungsphase zweierlei Auswirkungen: einerseits eine Erleichterung und deshalb Ausweitung der Kreditaufnahme für Investitionen durch Unternehmen, andererseits die Verlagerung von Kaufkraft von den Geldvermögensbesitzern zu den Arbeitenden (niedrigere Preise bzw. höhere Löhne). Dadurch würde eine erhöhte Nachfrage nach entsprechenden Investitions-, Konsum- und Gebrauchsgütern ausgelöst werden. Beide Faktoren bedeuten eine Belebung der Wirtschaft. Jedoch könnten sich – gemäß freiwirtschaftlicher Auffassung – Gesamtproduktion und -verbrauch mittel- bis langfristig nicht über die Arbeits- und Konsummöglichkeiten hinaus entwickeln, so dass dem geldumlaufbedingten Wirtschaftswachstum automatisch Grenzen gesetzt seien. (Wirtschaftswachstum und Ausweitung der Produktion aufgrund von Produktivitätsfortschritten infolge fortschreitender Industrialisierung sind nicht einer freiwirtschaftlichen Umlaufsicherung zuzuschreiben.)
Umlaufsicherung und Inflation
Eine Inflation kann aus Sicht der Freiwirtschaft eine Umlaufsicherung nicht ersetzen, obwohl auch sie infolge ihrer Geldentwertung eine umlauffördernde Wirkung hat. Inflation beruht in der Regel auf Geldvermehrung und führt zu einer allgemeinen Preissteigerung. Dies mindert die Kaufkraft einer Geldeinheit. Eine Inflation entwertet demnach sämtliche in Geld bewerteten Güter, sowohl die flüssigen Zahlungsmittel wie auch alle Löhne, Renten, Versicherungsleistungen, Guthaben und Schulden. Dies bedeutet eine ständig weiterschreitende Verzerrung der Werte, besonders eine Benachteiligung von Gläubigern zu Gunsten ihrer Schuldner – die Schuldner müssen real weniger zurückzahlen. Außerdem treibt Inflation in der Regel die Zinssätze in die Höhe; diese liegen meistens über der Inflationsrate.
Demgegenüber lässt eine Umlaufsicherungsabgabe die Geldmenge unverändert. Deshalb wird keine preissteigernde und wertverzerrende Wirkung erwartet. Die Abgabe soll nur auf flüssige Zahlungsmittel erhoben werden, nicht auch auf Sparkonten, Geldanlagen oder andere Geldvermögenswerte. Ein Geldbesitzer verfügt aufgrund der von ihm zu zahlenden Umlaufsicherungsabgabe mit der Zeit zwar über etwas weniger Zahlungsmittel (wenige Prozent pro Jahr) und kann sich dann weniger kaufen, doch die Kaufkraft der Geldeinheit wird durch die Umlaufgebühr nicht verändert. Bei Inflation handelt es sich also um einen allgemeinen Kaufkraftverlust der Geldeinheit, bei Umlaufsicherung um einen Mengenverlust für den Geldbesitzer.
Umlaufsicherung und Steuern
Die freiwirtschaftliche Umlaufsicherungsabgabe darf nicht im Sinne einer Steuer als Finanzierungsquelle der öffentlichen Haushalte missverstanden werden. Dann wäre sie dem öffentlichen Finanzbedarf unterworfen und würde in ihrer Höhe von Fall zu Fall verändert werden. Dadurch würden ihr Stabilisierungseffekt und die Kalkulationssicherheit der Unternehmen torpediert werden. Stattdessen soll die Höhe der Umlaufsicherungsabgabe allein nach geldtechnischen Erfordernissen festgelegt werden. Wenn jedoch absichtlich oder unabsichtlich eine zu hohe Abgabe verlangt wird und sich dadurch die Umlaufgeschwindigkeit stark erhöht, kann das allgemeine Preisniveau steigen. Um Missbräuche auszuschließen, könnten die gesamten Einnahmen aus der Umlaufsicherung an die Landesbürger zu gleichen Teilen rückverteilt werden.
Die Freiwirtschaft in der Praxis
Die Brakteaten
Bereits im Hochmittelalter wurde eine Art Freigeld eingeführt. Landesfürsten ließen die damaligen Münzen (Brakteaten) in regelmäßigen Abständen einziehen und gaben neue Münzen gegen einen Abschlag aus. Dieses System einer halbjährlichen 25%-Abwertung des Geldes zu einem Stichtag entspricht einer Umlaufgebühr, die auch für Freigeld charakteristisch ist. Der zu dieser Zeit stattfindende rasante Wirtschaftsaufschwung wird von den Freiwirtschaftlern mit dem Geldsystem in Verbindung gebracht.
Der Modellversuch von Wörgl
Im Jahr 1932 wurde in der Tiroler Gemeinde Wörgl aufgrund der Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise ein Modellversuch mit freiwirtschaftlichem Ansatz durchgeführt. Kernpunkt war die Einführung einer mit einer Umlaufsicherungsgebühr behafteten Währung mit einer 1%-Abwertung im Monat. In der Folgezeit wurde der Geldkreislauf und auch die Wirtschaftstätigkeit – entgegen dem allgemeinen Trend – wiederbelebt. Die positiven Auswirkungen führten dazu, dass man den Modellversuch in der Presse damals als das "Wunder von Wörgl" bezeichnete und das Interesse daran derart stieg, dass über hundert weitere Gemeinden in Österreich dem Beispiel folgen wollten. Allerdings legte die Österreichische Nationalbank vor Gericht erfolgreich Widerspruch ein, woraufhin das Modell von Wörgl und alle weiteren Planungen verboten wurden. Da in der Folge die Weltwirtschaft wieder anzog und bald darauf der 2. Weltkrieg ausbrach, gerieten das Modell und sein Erfolg schnell wieder in Vergessenheit.
Moderne Regiogeld-Modelle
Verschiedene moderne Regiogeld-Projekte und Tauschringe beziehen sich ebenfalls auf freiwirtschaftliche Ansätze (beispielsweise in Form einer Umlaufsicherung) und verknüpfen diese mit den Zielen regionaler Wirtschaftsförderung. Wegen ihres meist geringen Mitgliederbestandes und der geringen erzielbaren Umsätze (zu geringe Auswahl an angebotenen Produkten, zu großer Aufwand für das Auffinden von Geschäftspartnern) ist ihnen dies aber nur in ganz bescheidenem Rahmen gelungen. Sofern sie mit Umlaufsicherung arbeiten, fehlt ihnen vor allem die Spar- und Kreditvermittlungsfunktion, ohne welche keine florierende Wirtschaft auskommen kann.
Organisationen der Freiwirtschaft
Die Freiwirte haben sich zusammengeschlossen unter anderem in
- Initiative für Natürliche Wirtschaftsordnung (INWO) Deutschland e.V.,
- Deutscher Freiwirtschaftsbund
- Verein Equilibrismus
- Christen für Gerechte Wirtschaftsordnung e.V.
- Humanwirtschaftspartei mit Zeitschrift Humanwirtschaft, hervorgegangen aus Freisoziale Union (FSU); diese entstand 1953 als Nachfolgeorganisation der Radikal-sozialen Freiheitspartei RSF, ihrerseits politische Organisation seit 1947.
- Aktion Dritter Weg/Liberalsoziale innerhalb der Partei Bündnis 90/Die Grünen, vertritt freiwirtschafliche Ideen und veröffentlicht sie in der Zeitschrift Alternativen.
- Initiative für Natürliche Wirtschaftsordnung (INWO) Schweiz
- Initiative für Natürliche Wirtschaftsordnung (INWO) Österreich
Folgende private Bildungseinrichtungen versuchen, durch Kurse, Tagungen und die Herausgabe von Zeitschriften die freiwirtschaftlichen Theorien zu verbreiten:
- Sozialwissenschaftliche Gesellschaft e.V., Northeim mit Zeitschrift für Sozialökonomie
- Stiftung für Reform der Geld- und Bodenordnung, Kirn/Nahe
- Seminar für Freiheitliche Ordnung der Kultur, der Wirtschaft und des Staates e.V., Bad Boll
- Freiwirtschaftliche Bibliothek und Wissenschaftliches Archiv der Freiwirtschaftsbewegung in Varel.
Rolle der Freiwirtschaft in den Wirtschaftswissenschaften
Unmittelbar nach Gesell
John Maynard Keynes kam in seinem Hauptwerk General Theory of Interests, Employment and Money zu folgender Einschätzung der Gesellschen Lehre: "Die Welt wird vom Geiste Gesells mehr lernen als vom Geiste Karl Marx'." Angeregt durch o.g. Modellversuch in Wörgl plädierte auch der US-amerikanische Ökonom Irving Fisher dafür, Freigeld in einigen Städten und Gemeinden der USA einzuführen.
In der Gegenwart
In den heute gängigen wirtschaftswissenschaftlichen Lehrbüchern und Zeitschriften wird die Freiwirtschaft selten diskutiert. Jedoch hat Dieter Suhr, ehemaliger Professor für Staats- und Verfassungrecht an der Universität Augsburg, in seinen Büchern grundsätzliche verfassungsrechtliche Kritik an der heutigen Geldordnung geübt und wesentliche, sowohl theoretische wie auch praktische Anstöße für eine Weiterentwicklung der Freiwirtschaft gegeben. Insbesondere hat er anstelle des Begriffs Liquiditätsprämie von J. M. Keynes die Bezeichnung Mehrwert des Geldes eingeführt. Siehe unten unter Literatur.
Bernd Senf, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Fachhochschule für Wirtschaft in Berlin, präsentiert in seinem Buch Die blinden Flecken der Ökonomie die Freiwirtschaftslehre als eine von sieben historisch bedeutsamen Schulen der Volkswirtschaftslehre (neben Physiokratie, klassischer Ökonomie, Marxismus, Neoklassik, Keynesianismus und Monetarismus).
Die wissenschaftlichen Diskussionen der Freiwirtschaftler konzentrieren sich hauptsächlich auf den Kreis eigener Publikationen, z.B. die Zeitschrift für Sozialökonomie aus dem Verlag für Sozialökonomie. Daneben gibt es die Internet-Datensammlung www.geldreform.de und ein Diskussionsforum unter www.systemfehler.de.
Kritik an der Freiwirtschaft
Liberale Kritik an der Freiwirtschaft
Die liberale Gesellschaftsordnung beruht auf dem Eigentumsrecht. Durch die Geldumlaufgebühr werde das Verfügungsrecht des Geldbesitzers, das nach liberaler Auffassung auch das Recht auf Geldhortung umfasst, eingeschränkt. Der Zins entspricht nach neoklassischer Auffassung (Eugen von Böhm-Bawerk) der Zeitpräferenzrate des Geldbesitzers und somit auch den menschlichen Bedürfnissen. Auch die Zinskosten entsprechen nach neoklassischer Auffassung den gesellschaftlichen Präferenzen. Jeder Konsument habe die freie Wahl zwischen Zahlung der Zinskosten oder Konsumverzicht. Außerdem habe der Staat nach liberaler Auffassung kein Recht, durch gesamtwirtschaftliche Steuerung in den Markt einzugreifen.
Das Gegenargument der Freiwirtschafter lautet, dass Konsumverzicht nur für die reiche Oberschicht eine Option ist, die einen Großteil ihres Vermögens und Einkommens lagern können, ohne unterhalb die Subsidenzschwelle zu fallen. Weiter ist eine Marktwirtschaft ohne gesamtwirtschaftliche Steuerung ohne Staat nicht möglich, da dieser Rahmenbedingungen wie Geldpolitik und Rechtssicherheit etablieren muss, bevor ein Markt überhaupt existieren kann. Das Recht auf kostenfreie Bargeldhortung wird von den Freiwirtschaftern mit dem Recht auf Massenarbeitslosigkeit und dem Recht auf Zinsausbeutung gleichgesetzt.
Ökonomische Kritik an der Freiwirtschaft
Die Umlaufgebühr für Bargeld bildet die Kernidee der freiwirtschaftliche Geldreform. Befürworter und Gegner sind sich einig, dass der regelmäßige gebührenpflichtige Geldumtausch hohe Verwaltungskosten verursacht. [1] Befürworter hoffen, dass der volkswirtschaftliche Wohlfahrtsgewinn durch höhere Beschäftigung die Verwaltungskosten bei weitem überwiegt. Kritiker bezweifeln die Umsetzbarkeit der Freiwirtschaftstheorie, vor allem Widerstand gegen Einführung von Umlaufgesichertem Geld, lehnen Land-Enteignungen im Verlauf der Bodenreform ab.
Substitution durch andere Währungen
Kritisiert wird unter anderem die freiwirtschaftliche Prämisse, dass Geld durch die Umlaufsicherung auf den Konsum- oder Kreditmarkt gedrängt würde. Das umlaufgesicherte Geld würde von den Bürgern stattdessen durch Devisen, Edelmetalle oder Wertpapiere substituiert, welche keinem Wertverfall unterliegen[2].
Im Ausweichen auf alternative Devisen erkennen die Freiwirtschafter kein Problem, da der Anreiz, die mit Hortungsgebür belasteten Mittel auszugeben, größer als der Anreiz, stabile, klassische Währungen auszugeben ist: Schlechtes Geld verdrängt Gutes. So wird der Markt auch bei stabilen Alternativen nur noch mit Freigeld bedient. Weiter würde ein großflächiges Ausweichen auf alternative, ausländische Währungen den Wechselkurs zwischen Freigeld und klassischem Geld belasten, bis kein ökonomischer Anreiz mehr besteht. Siehe auch: Greshamsches Gesetz
Irrelevanz
Bargeld macht nur einen kleinen Bestandteil der Geldmenge aus und Bargeldhortung wiederum nur einen Teil des Bargelds[3].
Eine Umlaufgebühr beeinflußt daher nur einen Teil der tatsächlichen Geldmenge. Die positiven Effekte wie im Wörgler Experiment erklären die Kritiker der Freiwirtschaft mit anderen Mechanismen, etwa mit der Erwartungshaltung der Beteiligten. So wurden diese Effekte zum Teil auch bei Regiogeld-Versuchen beobachtet, die ohne Umlaufgebühr auskamen, also keinen freiwirtschaftlichen Ansatz hatten.
Marxistische Kritik an der Freiwirtschaft
Die Marxisten gehören zu den heftigsten Kritikern der Freiwirtschaftslehre. Für sie ist die Freiwirtschaftslehre zwar ebenso wie der Marxismus eine Kritik des Kapitalismus, doch lehnen sie diese Theorie mehrheitlich ab, weil sie sich vornehmlich gegen den Finanzkapitalismus richte, den Produktionskapitalismus als Leistungsträger der Makroökonomie aber weitgehend anerkenne. Marxisten betrachten demgegenüber die wirtschaftliche Entwicklung einer kapitalistischen Gesellschaft als kontinuierliche, wenn auch durch Überproduktionskrisen unterbrochene Akkumulation von Kapital bei der Kapitalistenklasse, die zwar in der Bildung von Monopolen endet, welche ihrerseits jedoch schließlich vom Proletariat in Gesellschaftseigentum überführt werden.
Die Freiwirtschaftslehre gilt bei Marxisten als reaktionäre Bewegung, weil sie durch ein höheres Arbeitsvolumen (Schaffung neuer Arbeitsplätze) die Ausbeutung der Arbeiterklasse vorantreibe und den Mehrwert der herrschenden Klasse (Staat und Unternehmer) vergrößere. Der Lohn reduziere den Menschen zur Ware und verwandle proletarisch gesinnte Arbeiter in kapitalistisch gesinnte Kleinunternehmer (Bourgeoisie), was nach marxistischer Auffassung einen gesellschaftlichen Rückschritt bedeutet.
Die Freiwirtschaft wird von Marxisten auch als sozialdarwinistisches Konzept betrachtet, weil sie eine marktwirtschaftliche Gleichgewichtsbildung auf dem Arbeitsmarkt und den jeweiligen Gütermärkten anstrebe. Die freiwirtschaftlichen Instrumente allein seien nicht ausreichend, um die Versorgung der erwerbsunfähigen Personen zu gewährleisten, so dass – was auch nach freiwirtschaftlicher Auffassung zutrifft – ein ergänzender Sozialstaat erforderlich sei.
Ein weiterer Vorwurf an die Freiwirtschaftslehre ist der der strukturellen Nähe zum Antisemitismus. Begründet wird dieser Vorwurf, der meist aus der radikalen Linken kommt, mit der Kapitalismuskonzeption der Freiwirtschaftler: Deren (angeblich verkürzte) Kapitalismuskritik ziele lediglich auf die Zirkulationssphäre des Kapitals und nicht auch auf die Produktionssphäre, wobei ein gutes "schaffendes" von einem verderblichen "raffenden" Kapital unterschieden werde. Diese Denkfigur bilde ein wichtiges Merkmal des modernen Antisemitismus. – Die Vertreter freiwirtschaftlicher Ideen bezeichnen diese Deutung ihrer ökonomischen Analyse jedoch als falsch, insbesondere werde in der Freiwirtschaftslehre nicht zwischen "raffendem" und "schaffendem" Kapital unterschieden. Stattdessen werde (nur) eine Gebühr auf flüssige Zahlungsmittel vorgeschlagen, um den Umlauf des Geldes zu sichern und zu verstetigen.
Die Freiwirtschafter sehen in der harschen Kritik, die vor allem von der Marxistischen Linken stammt, eine rein ideologische und keine sachliche: Gesell, der Begründer der Freiwirtschaftslehre, hatte bereits vor seinem Standardwerk die marxistische Lehre als fehlgeleitet und voller Irrtümer abgelehnt. Gesell behauptet, Marx hätte in seiner Kapitalistismuskritik die Rolle des Geldes in der Kapitalverteilung völlig ignoriert, hätte den Zins als Ursache für die Arm-Reich-Schere völlig übersehen und sich stattdessen auf die Produktionsmittel konzentriert, die dem Arbeiter angeblich "vorenthalten" werden. Gesell argumentiert, Geld und Land können tatsächlich einen Mehrwert vom Benutzer, dem Arbeiter, erpressen, weil diese ohne Lagerkosten vorenthalten werden können. Auf der anderen Seite aber können eine Fabrik oder ihre Maschinerien ohne dauernde Haltungskosten nicht gehalten werden, da diese sonst in sich zusammenfallen. Daraus schlussfolgert Gesell, dass die Vorenthaltung nicht in den Produktionsanlagen stattfindet, sondern ausschließlich in Geld und Land.
Vergleich
Die Kritik an der Freiwirtschaft kommt aus unterschiedlichen politischen Richtungen. Den Liberalen geht die gesellschaftliche Eigentumsbeschränkung (auch wenn sie ausschließlich auf Land erhoben wird) zu weit, den Marxisten geht die Eigentumsbeschränkung nicht weit genug, weil Produktionsmittel weiterhin Privateigentum bleiben sollen. Die Freiwirtschaft unterscheidet ebenso wie die neoklassische Theorie zwischen Fremdkapitalkosten (Zins) und Eigenkapitalkosten und Übergewinn (Gewinn nach Zinsen), während der Marxismus diese Unterscheidung nicht kennt und beides unter dem Begriff Mehrwert zusammenfasst.
Im politischen Bereich werden die Freiwirtschaftler von den Linken misstrauisch als rechtsstehend betrachtet, von den Rechten dagegen als linksstehend abgelehnt. Dagegen sehen sich die Vertreter der Freiwirtschaft aufgrund ihrer angeblich tieferen Analyse der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die zur wünschenswerten Überbrückung der Gegensätze führen könne, als politisch in der Mitte stehend und versuchen dies teilweise auch durch ihre Namensgebung zu verdeutlichen. Dies kommt in Wörtern wie liberalsozial, liberalsozialistisch, sozial-liberal oder freisozial zum Ausdruck. Jedoch stoßen sie damit auf Unverständnis, weil im allgemeinen politischen Bewusstsein die Begriffe sozial und liberal unvereinbare Gegensätze bezeichnen.
Siehe auch
- Johannes Ude, katholischer Priester und Theologieprofessor, Anhänger der Freiwirtschaftslehre und Verfolgter des Naziregimes
Footnotes
- ↑ Willem H. Buiter, Nikolaos Panigirtzoglou: Liquidity Traps: How to Avoid Them and How to Escape Them. NBER Working Paper No. 7245.
- ↑ L. Ljungqvist, T.J. Sargent, Recursive macroeconomic theory, p.545
- ↑ http://www.bundesbank.de/download/ezb/publikationen/ezb_publication_geldpolitik_ezb.pdf
Literatur
- Gesell, Silvio: Die natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld
- Creutz, Helmut: Das Geld-Syndrom - Wege zu einer krisenfreien Wirtschaftsordnung
- Goeke, Knulp: Die verteilungspolitische Problematik der Freiwirtschaftslehre, Köln 1961
- Huber, Joseph: Vollgeld. Beschäftigung, Grundeinkommen und weniger Staatsquote durch eine modernisierte Geldordnung, Berlin, Duncker & Humblot, 1998
- Kennedy, Margrit: Geld ohne Zinsen und Inflation (ISBN 3-44212-341-0)
- Lietaer, Bernhard A.: Das Geld der Zukunft
- Onken, Werner: Silvio Gesell und die Natürliche Wirtschaftsordnung. Eine Einführung in Leben und Werk (ISBN 3-87998-439-5)
- Rost, Norbert: Experimentelle Überprüfung der Aussagen der Freiwirtschaftstheorie. (Diplomarbeit, 2003) (PDF zum Download)
- Senf, Bernd: Der Nebel um das Geld. Zinsproblematik – Währungssysteme – Wirtschaftskrisen. Ein Aufklärungsbuch (7. Auflage 2004) (ISBN 3-87998-435-2)
- Senf, Bernd: Die blinden Flecken der Ökonomie – Wirtschaftstheorie in der Krise. dtv
- Suhr, Dieter: Geld ohne Mehrwert – Entlastung der Marktwirtschaft von monetären Transaktionskosten. Fritz Knapp Verlag, Frankfurt/Main, 1983
- Suhr, Dieter: Optimale Liquidität – Eine liquiditätstheoretische Analyse und ein kreditwirtschaftliches Wettbewerbskonzept. (zusammen mit Hugo Godschalk). Fritz Knapp Verlag, Frankfurt/Main, 1986
- Werner, Hans-Joachim: Geschichte der Freiwirtschaftsbewegung – 100 Jahre Kampf für eine Marktwirtschaft ohne Kapitalismus. ISBN 3893250220
- Wirth, Roland: Marktwirtschaft ohne Kapitalismus – Eine Neubewertung der Freiwirtschaftslehre aus wirtschaftsethischer Sicht (St. Gallen 2003) (ISBN 3-258-06683-3)
Weblinks
- Initiative für natürliche Wirtschaftsordnung, ein Deutsch/Schweizer Verein, der die Einfuehrung von Freiwirtschaft zum Ziel hat
- ein Netzwerk von Regiogeld-Systemen
- Umfangreiche Materialiensammlung
- Joseph Huber: Reform der Geldschöpfung - Wiederherstellung des staatlichen Geldregals durch Vollgeld
- Freiwirtschaft ORGanized-Wiki
- systemfehler.de Archiv
- Dieter Suhr: Geld ohne Mehrwert
- Silvio Gesell, Tauschtheoretiker, Kaufmann, Kredittheoretiker, Freigeldtheoretiker von Ernst Dorfner
- Kritik der freiwirtschaftlichen Geld- und Zinstheorie
- Politische Ökonomie des Antisemitismus (1995) - von Robert Kurz
- Warum eine Freiwirtschafts-Sammlung in einer anarchistischen Bibliothek? Zum Verhältnis von Anarchismus und Freiwirtschaft - von Markus Henning