Wikipedia:Urheberrechtsfragen
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Collective licensing with an extended effect
Entshuldigt, dass ich hier mit einer weiteren Frage zum EU-Reform-Komplex störe, die zwar mit Urheberrecht, aber nicht mit Wikipedia zu tun hat. Wenn es garnicht passt, dann vielleicht woanders zu diskutieren? Aber hier ist das Fachpublikum... Jedenfalls brennt mir diese Frage gerade unter den Nägeln.
Zu Artikel 13 wurde in der Debatte häufiger die Frage gestellt, wie die in Artikel 13 §1 geforderte allgemeine Lizenzierung von allem von jedem durch die Plattformbetreiber überhaupt funktionieren soll. Schließlich sind ja - gerade im Internet - die allermeisten Urheber garnicht Mitglied in Verwertungsgesellschaften o.Ä., also wie soll man von allen denen lizenzieren? Und nun erwähnte jemand als Antwort nebenbei auch Artikel 9a, von dem ich bisher nicht gehört hatte. Der heißt Collective licensing with an extended effect und hat mich gleich im $1 erstaunt:
Member States may provide, as far as the use within their national territory is concerned and subject to safeguards provided for in this Article, that when a collective management organisation, which is subject to the national rules implementing Directive 2014/26/EU,in accordance with its mandates from rightholders, enters into a licensing agreement for the exploitation of works or other subject-matter such an agreement may be extended to apply to the rights of rightholders who have not authorised that collective management organisation to represent them by way of assignment, licence or any other contractual arrangement; or, with respect to such an agreement, the organisation has a legal mandate or is presumed to represent rightholders who have not authorised the organisation accordingly.
Das soll dann wohl das Lizenzierungsproblem bei Artikel 13 lösen. Aber das heißt doch: Eine VG kann Werke von Urhebern verwerten, die sie garnicht vertritt. Und zwar pauschal von allen, die eine bestimmte Werkart produzieren. Das erscheint mir wie eine "Enteignung" der Nicht-VG-Mitglieder-Urheber zu Gunsten der VG und deren Mitgliegern. Ich kann mir zwar denken, dass ähnliches teils und in gewissen Bereichen (auch aus praktischen Gründen) schon praktiziert wird, aber so explizit kommt mir das ziemlich krass vor. In weiteren Teilen geht der Artikel dann darauf ein, unter welchen Umständen diese "Vereinnahmung" von Rechten möglich ist und dass der einzelne Urheber dem auch "easily and effectively" widersprechen können soll. Letzteres scheint mir in der Konsequenz für Artikel 13 dann wieder eine noch komplexere Katastrophe: VG vertritt alle Rechte für eine Werkart -> ein Urheber widerspricht dem -> Plattform will Werkart lizenzieren -> VG gibt Rechte außer für den einen Urheber -> Plattform macht dann was? Zum widersprechenden Urheber rennen und ihn nach Lizenz fragen? Fragen wie sie sein Werk ausfiltern wenn er keine gibt?
Geht Artikel 9a mit dieser Möglichkeit zur "Vereinnahmung" von Rechten weiter als bisheriges Recht oder war nur mir das bisher nicht bekannt? Wie sieht es mit der Wechselwirkung mit Artikel 13 aus? (@Gnom: ?) --Don-kun • Diskussion 18:43, 26. Feb. 2019 (CET)
Grafiken zu Quecksilber aus Papers
Haben folgende relativ einfachen Grafiken aus Papers, die in Quecksilber eingebunden werden könnten, Schöpfungshöhe?
- Figure 1 aus Lars D. Hylander, Markus Meili: 500 years of mercury production: global annual inventory by region until 2000 and associated emissions. In: Science of The Total Environment. 304, 2003, S. 13–27, doi:10.1016/S0048-9697(02)00553-3.
- Abstract Art oder Figure 2a aus David G. Streets, Molly K. Devane, Zifeng Lu, Tami C. Bond, Elsie M. Sunderland, Daniel J. Jacob: All-Time Releases of Mercury to the Atmosphere from Human Activities. In: Environmental Science & Technology. 45, 2011, S. 10485–10491, doi:10.1021/es202765m, PMC 3246392 (freier Volltext).
Wer keinen Zugriff hat, kann Figure 1 auch da (S. 15) sehen. --Leyo 12:25, 6. Mär. 2019 (CET)
- Ich würde eher abraten das hochzuladen. Wissenschaflitche Grafiken haben eine noch niedrigere Schöpfungshöhe als normale Werke. Evtl Daten bei den Autoren Anfragen und dann selber die Grafik erstellen.--Sanandros (Diskussion) 23:20, 6. Mär. 2019 (CET)
- Von Figure 1 aus dem oberen Paper gibt es in Table 1. Zu Beginn sind die Daten allerdings über 50, dann über 10 Jahre aggregiert. --Leyo 21:11, 9. Mär. 2019 (CET)
Theaterzettel von 1926/27
Hallo, wäre es rechtlich möglich, folgende Theaterzettel bei Commons hochzuladen:
Siehe die Diskussion dazu in der Fotowerkstatt: Wikipedia:Fotowerkstatt#Violinvirtuose_Max_Strub
Mit freundlichen Grüßen--Tonhörer (Diskussion) 19:14, 6. Mär. 2019 (CET)
- @Tonhörer: Der Text ist eine reine Darstellung von Fakten somit
{{PD-text}}
. Wenn das ein Foto und kein Scan ist würde ich dir allerdings raten, dass mit{{Licensed-PD-Art|PD-text|rawphotolicense={{Cc-non-compliant|Attribution '''NonCommercial''' ShareAlike 4.0|by-nc-sa/4.0/|nowarn=yes}}}}
hochzuladen. Habitator terrae 19:34, 6. Mär. 2019 (CET)- Danke. Ich werde das so weitergeben.--Tonhörer (Diskussion) 19:36, 6. Mär. 2019 (CET)
- Das würde ich auf keinen Fall tun. Das Archiv hat die Seiten unter CC-BY-NC-SA-3.0 gestellt, die kann man nicht einfach auf 4.0 ändern. Diese Lizenz als einzige ist zu WP inkompatibel, genau wie die von Dir vorgeschlagene by-nc-sa/4.0. Ob es ein rein mechanischer Scan ohne Schutz oder ein 50 Jahre geschütztes einfaches Lichtbild ist, kann ich nicht beurteilen. Es sollte sich doch inzwischen rumgesprochen haben, dass der Unfug, Fotos zweidimensionaler Objekte wären generell nicht geschützt, spätestens seit dem REM-BGH-Urteil absolut nicht mehr haltbar ist, und der Baustein daher so gar nicht mehr existieren dürfte.
- In diesem Fall vermute ich, dass es eine automatische Kopie ist. Aber ich weiß es nicht, und wäre daher sehr vorsichtig, die vorgegebene Lizenz des Thüringischen Hauptstaatsarchivs Weimar einfach zu ändern bzw. zu ignorieren.
- Ich wäre mir auch nicht sicher, ob PD-Text zutrifft. Die Gestaltung der Seiten könnte Schöpfungshöhe haben. --Stepro (Diskussion) 00:06, 7. Mär. 2019 (CET)
- {{CVL|Licensed-PD-Art|PD-text|<nowiki>rawphotolicense=Vorlage:Cc-non-compliant bzw. falls nur Scan
{{PD-text}}
, da das hier wirklich einfach nur eine Auflistung des Programm ist, wie bitte schön soll so was als schöpferisch Gestaltet gelten? Habitator terrae 12:18, 7. Mär. 2019 (CET)
- {{CVL|Licensed-PD-Art|PD-text|<nowiki>rawphotolicense=Vorlage:Cc-non-compliant bzw. falls nur Scan
- Schöpfungshöhe eher weniger, da durch Schriftsatz rein meachnisch gedruckt und verfielfältigt. Mein Bedenken ging in Richtung Verlagsrechte (Druckerei Uschmann). Wenn die ausgelaufen sind, wäre das Copyfraud doch nun wirklich offensichtlich. Es handelt sich übrigens um Graustufenscans, wie v.a. im zweiten und dritten Beispiel durch die abgedunkelten oberen Ränder bei unvollständiger Auflage ersichtlich ist. Ach und was ist eigentlich mit §87a UrhG? Sich darauf zu berufen, scheint bei Dokumentservern und Datenbanken jetzt Mode zu sein. Zur näheren Erläuterung hier mal der Text der Nutzungsbedingungen, die den runtergeladenen pdfs voranstehen.
„Die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (ThULB) und ihre Partner bieten im Rahmen von UrMEL den Zugang zu digitalisierten Dokumenten. Diese Dienste dienen wissenschaftlichen Zwecken und unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Die Systeme in UrMEL sind geschützte Datenbanken im Sinne von §§ 87a ff. UrhG. Die darin veröffentlichten Dokumente aller Art sind das geistige Eigentum des jeweiligen Urhebers. Es bestehen Leistungsschutzrechte. Eine gewerbliche Nutzung der Digitalisate ist ohne die Zustimmung der Rechteinhaber ausgeschlossen. Jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Verwertung ist untersagt. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in andere Datenbanken oder in elektronischen und anderen Medien, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Wenn Sie Materialien zitieren, geben Sie bitte die Quelle an. Mit dem Gebrauch von UrMEL und der Verwendung dieses Dokuments erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an.“
- --Der Angemeldete (Diskussion) 11:03, 7. Mär. 2019 (CET)
- Ja, da ist ja interessant. Na dann vielen Dank für die überlegte Einschätzung zu § 87a. Hauptsache wir wissen jetzt, dass keine Schöpfungshöhe vorliegt, auch wenn das nicht das Thema war.--Der Angemeldete (Diskussion) 21:04, 7. Mär. 2019 (CET)
- Tut mir leid, ich kann Deinen Selbstgesprächen nicht folgen. --Stepro (Diskussion) 21:28, 7. Mär. 2019 (CET)
- Das ist schade, war doch der Zweck meiner Wortmeldung hier recht eindeutig formuliert.--Der Angemeldete (Diskussion) 02:13, 8. Mär. 2019 (CET)
- Tut mir leid, ich kann Deinen Selbstgesprächen nicht folgen. --Stepro (Diskussion) 21:28, 7. Mär. 2019 (CET)
- Ja, da ist ja interessant. Na dann vielen Dank für die überlegte Einschätzung zu § 87a. Hauptsache wir wissen jetzt, dass keine Schöpfungshöhe vorliegt, auch wenn das nicht das Thema war.--Der Angemeldete (Diskussion) 21:04, 7. Mär. 2019 (CET)
- --Der Angemeldete (Diskussion) 11:03, 7. Mär. 2019 (CET)
Verwendung meiner Fotos in Publikationen ohne Namensnennung
Hallo zusammen!
Ich habe gestern antiquarisch die Publikation von Gabriele Rasbach: Römerzeitliche Gräber aus Moers-Asberg, Kreis Wesel. Ausgrabungen 1984 im nördlichen Gräberfeld. (= Tilmann Bechert (Hrsg.): Funde aus Asciburgium, 12), Stadt Duisburg, Duisburg 1997, ISBN 978-3-892279-544-4, erworben. Diese Publikation erschien 1997 im Rahmen einer Dissertation und beschreibt eine archäologische Ausgrabung, die meine Kollegen und ich im Jahr 1984 für das damalige Niederrheinische Museum der Stadt Duisburg (heute: Kultur- und Stadthistorisches Museum) durchgeführt hatten. In der Beschreibung des Vertreibers heisst es „zahlreiche Zeichnungen und Fotos, größtenteils farbig“, was mich in gewisser Weise insofern entzückte, als ich es selber war, der damals die meisten dieser Fotografien angefertigt hatte. Die restlichen, sowie die Zeichnungen stammen von namentlich bekannten Kollegen. Als Abbildungsnachweis fand ich auf Seite 4 der Schrift ein lapidares „Photos: Kultur- und Stadthistorisches Museum Duisburg“, was insofern stimmt, als sich die Dias und SW-Negative dort befinden (war ja noch alles analog damals). Zu den Zeichnungen gab es gar keine Bemerkungen. In diesem Zusammenhang stellen sich mir nun gleich mehrere Fragen.
- Wer ist hier eigentlich der Urheber und Rechteinhaber?
- Dürfen die das in dieser Wischi-Waschi-Form publizieren?
- Kann ich nun meinerseits hingehen, meine Fotos aus dem Buch einscannen und unter CC-BY-SA auf Commons hochladen?
- Habe ich grundsätzlich irgendwelche Möglichkeiten gegen solch eine Verfahrensweise vorzugehen und/oder Regress zu fordern?
Es geht mir nur um das Grundsätzliche. Natürlich freue ich mich, dass „unsere“ Grabung umfassend publiziert wurde und will da gar kein größeres Fass aufmachen. Auf der anderen Seite wurmt mich diese Art, weil ich mich noch sehr gut daran erinnern kann, mit welchem Feuereifer alle Beteiligten damals bei dieser für uns alle außergewöhnlich schönen und interessanten Grabung zu Werke gingen.
Besten Dank im voraus, Hartmann Linge (Diskussion) 12:35, 7. Mär. 2019 (CET)
- Hallo @Hartmann Linge:, was wurde damals bei der Übergabe an das Museum vereinbart? Wer hat dir den Dokumentationsaufrag erteilt und wer hat deine Tätigkeit als Zeichner und Fotograf bezahlt? Hast Du noch Orginal-Aufnahmen und Zeichnungen, mit Signatur und Datum, die den Nachweis deiner Tätigkeit als Fotograf belegen können? Schwieriger Fall --Creuats 13:10, 7. Mär. 2019 (CET)
- Hallo @Крестоносцы:, das war in einer Zeit, als der Begriff „Urheber“ noch nicht die Rolle spielte wie heute. Ich war Amateurphotograph und besaß eine vernünftige Nikon-Ausrüstung, also war es seit 1982 mein Job, die photographischen Grabungsdokumentationen auf nahezu allen Ausgrabungen des Museums anzufertigen. Einen gesonderten „Dokumentationsauftrag“ gab es dazu nicht, allerdings wurde diese zusätzliche (und unbezahlte) Tätigkeit in diversen Zeugnissen lobend erwähnt. „Greifbares“ Material in Form von Dias oder Negativen habe ich natürlich nicht mehr, die sind alle ans Museum gegangen (siehe oben). Aber es gibt noch Zeugen, die meine Arbeit belegen könnten. Hartmann Linge (Diskussion) 13:28, 7. Mär. 2019 (CET)
- @Hartmann Linge: Hatte es mir schon fast gedacht wie es war, ich würde an deiner Stelle ein Gespräch mit der Museumsdirektorin führen und ihr deine Verärgerung zur Kenntnis bringen. Die Chance einer Regressforderung/Klage auf dem Gerichtswege ist sehr sehr gering. Kannst ja mal einen Anwalt fragen. Wir dürfen hier auf WP keine Rechtsberatung durchführen. Deine Fotos kannst du natürlich hier hochladen und als deine Arbeit markieren. Grüße --Creuats 16:26, 7. Mär. 2019 (CET)
- @Hartmann Linge: Nicht ganz: Möglicherweise musst du beim hochladen auch § 10 beachten. Habitator terrae 16:42, 7. Mär. 2019 (CET)
- @Habitator terrae:. Danke für den Einwand. aber ich denke, das werde ich mal billigend in Kauf nehmen. Sollen sie doch klagen und sich damit unmöglich machen. Können sich ja vertrauensvoll an den Anwalt des REM wenden... ;-) Wenn ich alles richtig verstanden habe, bin ich der Urheber, weil ich die Bilder angefertigt habe. Also kann ich damit auch nach meinem Gutdünken verfahren. Und wenn ich der Meinung bin, dass diese der Allgemeinheit zur Verfügung zu stehen haben, die ja schließlich auch durch Steuern die Anfertigung finanziell überhaupt erst ermöglicht hat, dann ist das halt so... Das war übrigens der wichtigste Punkt von den vier aufgeführten. Denkfehler? --Hartmann Linge (Diskussion) 23:15, 7. Mär. 2019 (CET)
- @Hartmann Linge: Nicht ganz: Möglicherweise musst du beim hochladen auch § 10 beachten. Habitator terrae 16:42, 7. Mär. 2019 (CET)
- @Hartmann Linge: Hatte es mir schon fast gedacht wie es war, ich würde an deiner Stelle ein Gespräch mit der Museumsdirektorin führen und ihr deine Verärgerung zur Kenntnis bringen. Die Chance einer Regressforderung/Klage auf dem Gerichtswege ist sehr sehr gering. Kannst ja mal einen Anwalt fragen. Wir dürfen hier auf WP keine Rechtsberatung durchführen. Deine Fotos kannst du natürlich hier hochladen und als deine Arbeit markieren. Grüße --Creuats 16:26, 7. Mär. 2019 (CET)
- Hallo @Крестоносцы:, das war in einer Zeit, als der Begriff „Urheber“ noch nicht die Rolle spielte wie heute. Ich war Amateurphotograph und besaß eine vernünftige Nikon-Ausrüstung, also war es seit 1982 mein Job, die photographischen Grabungsdokumentationen auf nahezu allen Ausgrabungen des Museums anzufertigen. Einen gesonderten „Dokumentationsauftrag“ gab es dazu nicht, allerdings wurde diese zusätzliche (und unbezahlte) Tätigkeit in diversen Zeugnissen lobend erwähnt. „Greifbares“ Material in Form von Dias oder Negativen habe ich natürlich nicht mehr, die sind alle ans Museum gegangen (siehe oben). Aber es gibt noch Zeugen, die meine Arbeit belegen könnten. Hartmann Linge (Diskussion) 13:28, 7. Mär. 2019 (CET)
- Potentiell können Auftraggeber die Übertragung eines exklusiven Nutzungsrechts an einem Werk fordern, dann dürfte der Urheber dessen dieses dann auch tatsächlich nicht mehr selbst ohne Einverständnis des Nutzungsrechteinhabers benutzen. Allerdings gibt es im Urheberrecht eine Prämisse, dass ohne konkrete Vereinbarungen nur die minimal erforderlichen Rechte für die beabsichtigte Nutzung(en) übertragen werden. Hier dürfte das Museum also ein einfaches, ziemlich uneingeschränktes Nutzungsrecht haben (nach dem Motto: #"Wir brauchen da Bilder, fotografier' mal!" - und die Bilder kamen, Du aber deine Werke ebenfalls noch weiteren Nutzungen zuführen können. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 23:36, 7. Mär. 2019 (CET)
- Danke @Grand-Duc:. Ich sehe das mal als Freifahrschein ;-) Hartmann Linge (Diskussion) 13:43, 8. Mär. 2019 (CET)
Diagramme aus dem Bereich Klimawandel
Ich beabsichtige, in facebook grundlegende Aufklärung über die Bedrohungen durch den Klimawandel zu betreiben. Frage: Ist es mir erlaubt, dafür aussagekräftige Diagramme aus Wikipedia-Beiträgen zu verwenden, die in der Regel aus Quellen der Klimaforschung stammen ? Mein Name ist Dieter Nagel, ich bin zahlendes Mitglied bei Wikipedia. (nicht signierter Beitrag von Dieter Nagel (Diskussion | Beiträge) 18:32, 9. Mär. 2019 (CET))
- @Dieter Nagel: Da musst Du auf den Einzelfall achten: das Hier darfst du beispielsweise ohne Beschränkungen verwenden, da es als Public Domain (Gemeinfrei) gekennzeichnet ist. Solche Kennzeichnungen findest du auf der Bildbeschreibungsseite, die über den Klick auf " Weitere Einzelheiten" erreichbar ist. Dasselbe gilt für Diagramme, die mit CC-0 lizensiert sind. Bei Dateien, die mit CC BY-SA oder CC BY oder ähnlichem lizensiert sind, gehen auf facebook im Normalfall nicht, da die Nutzungsbedingungen von facebook nicht mit diesen Lizenzen komapatible sind (Facebook muss z. B. nicht Namen nennen, wie in diesen Lizenzen vorgesehen). Es ist aber in vielen Fällen möglich, dass ein Diagramm keine Schöpfungshöhe hat, in einem solchen Fall ist die Lizensierung überflüssig und du kannst das Bild verbreiten. Habitator terrae 18:44, 9. Mär. 2019 (CET)
- Was heißt „zahlendes Mitglied bei Wikipedia“? Vereinsmitglied des Wikimedia Deutschland e.V. (wohl kaum, sonst kenntest du wohl den Unterschied zwischen Wikipedia und Wikimedia) oder regelmäßiger Spender an „Wikipedia“ (genauer: die Wikimedia Foundation)? Egal was es ist, daraus erwachsen 0 (in Worten: Null) Ansprüche auf die Verwendung von Inhalten der Wikimedia-Projekte jenseits der Lizenzen, unter denen diese publiziert (online gestellt) wurden (siehe eins drüber)... --Gretarsson (Diskussion) 20:04, 9. Mär. 2019 (CET)
- Nicht jeder muss über alle Strukturen bescheid wissen, motz doch nicht so rum --Habitator terrae 20:13, 9. Mär. 2019 (CET)
- Naja, als Mitglied von Wikimedia nicht zu wissen was Wikimedia ist, wäre dann schon ziemlich komisch. Ich denke aber eher, Dieter Nagel meint die regelmäßigen Spendenaktionen. Dadurch ergibt sich allerdings keine wie auch immer geartete "Mitgliedschaft". -- Chaddy · D 20:35, 9. Mär. 2019 (CET)
- Naja, man kann den Satz ja auch andersrum sehen: Man muss nichts bezahlen oder Mitglied sein, um Wikipedia etc. nutzen zu können. Ist doch auch schön. --Hachinger62 (Diskussion) 13:05, 10. Mär. 2019 (CET)
Diagramm - SH ja oder nein Datei:TempByPres1.png
Obige Datei steht in der DÜP. Obs nun SH hat oder nicht scheint - da auch zwei Leute aus dem Bildbereich dort tätig - schwierig zu sein. Für Links und Kommentare siehe dortige Bildbeschreibungsseite. Bitte um Meinungen. --Quedel Disk 08:13, 10. Mär. 2019 (CET)
- Mal abgesehen davon, dass ich das ganze für einen Fake/Hoax halte, weil es sich augenscheinlich um politische Agitation gegen die Demokraten handelt, und es sowieso Quatsch ist, dass die Klimaerwärmungs-Kurve zeitlich analog zu Amtszeiten bestimmter Präsidenten verlaufen könnte (wenn überhaupt, passiert so was mit langem zeitlichen Versatz), kann dieser Gelman nicht das copyright haben, wenn er selbst angibt, dass er nicht der Urheber ist, sondern ihm die Datei anonym zu gesendet wurde? Und der Urheber möchte offensichtlich verhindern, irgendwie bekannt zu werden (typisch für fakes/Hoax), was jegliches Copyright ad absurdum führt.--Ciao • Bestoernesto • ✉ 05:39, 11. Mär. 2019 (CET)
- @Bestoernesto: Wer Urheber ist, ist für uns irrelevant (Anonymes Werk), wichtig ist die Frage, ob überhaupt Schutz besteht. Habitator terrae 16:00, 11. Mär. 2019 (CET)
Screenshot von einem Diagramm?
Hallo, hätte gern einen Screenshot von diesem äußerst einfachen, augenscheinlich durch Software ohne SH erzeugte Diagramm Zeitliche Verteilung der Gebrauchshäufigkeiten zu „Gendersternchen“ (das oberste auf der Seite) hochgeladen. OK?--Ciao • Bestoernesto • ✉ 04:42, 11. Mär. 2019 (CET)
- Solche einfachen Diagramme kann man auch mit Bordmitteln nachbauen. Das ist dann auch wesentlich besser als per Bild eingebunden.
- Aber um deine Frage zu beantworten: Ich sehe keine SH. -- Chaddy · D 05:41, 11. Mär. 2019 (CET)
- Danke, aber selbst erstellt verliert's ja die Beweiskraft. Davon abgesehen habe ich keinen Zugriff auf die Rohdaten--Ciao • Bestoernesto • ✉ 05:47, 11. Mär. 2019 (CET)
- Inwieweit hätte etwas Hochgeladenes anstelle eines Links (inkl. Webarchive) höhere Beweiskraft? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 06:07, 11. Mär. 2019 (CET)
- Danke, aber selbst erstellt verliert's ja die Beweiskraft. Davon abgesehen habe ich keinen Zugriff auf die Rohdaten--Ciao • Bestoernesto • ✉ 05:47, 11. Mär. 2019 (CET)
Welche Lizenz?
Moin, kurze Frage: Ich habe mich bereit erklärt, für die Vlothoer Mendel-Grundmann-Gesellschaft (jüdische Geschichte in unserer Stadt) einen WP-Artikel ins Netz zustellen und quasi zu verwalten. Der Artikel ist soweit fertig, leider ist der Verfasser vor kurzem verstorben, ich habe mit ihm gemeinsam aber schon einige Schritte unternommen, so dass im von ihm angelegten Benutzerraum der Text schon vorhanden ist. Sein Einverständnis, in seinem Namen bzw. WP-Benutzernamen tätig zu sein, was den Artikel angeht, habe ich. Leider nur mündlich, schriftlich geht ja nicht mehr. Grundlage ist das von ihm verfasste Buch »Sie waren Bürger unserer Stadt« das 2013 erschien (ISBN 978-3-943569-04-9). Der Autor hatte mir seinerzeit mündlich bestätigt, über alle Abbildungen frei verfügen zu können, was ich ihm abnahm; er arbeitete immer sehr akkurat und zuverlässig. Dank für Info. LG --Gwexter (Diskussion) 09:48, 12. Mär. 2019 (CET)
- Hallo @Gwexter:, du sagst der Anfang wäre schon im Benutzerraum verfügbar. Insofern entsteht hier erstmal kein Problem, da egal ob Artikel, Benutzerunterseite oder auch Diskussionsseiten (auch diese) gleichermaßen der Lizenzierung unterliegen und frei verwendet werden dürfen (ist üblich, dass Seiten im Benutzerraum vorbereitet werden - teils auch von mehreren Leuten - und später verschoben werden). Kannst du mal den Link zur BNR-Seite geben? Sind die Dateien schon bereits hier hochgeladen oder noch nicht? --Quedel Disk 18:25, 12. Mär. 2019 (CET)
- Hallo Quedel, Dank für Rückmeldung. Blöderweise habe ich alle Unterlagen zu diesem Vogang irgendwo verkramt und auch nicht mehr auf Platte. Mein Freund, dem ich mit der Weiterverarbeitung posthum noch einen Gefallen tun wollte, kann mir ja nicht mehr helfen (wegen Passwort und Benutzername, der nicht sein Klarname war). Ich melde mich zu dem Vorgang nochmal, wenn ich wieder den Durchblick habe. Sorry, aber im Moment komme ich nicht weiter. Zerknirschte Grüße. --Gwexter (Diskussion) 19:27, 13. Mär. 2019 (CET)
- Hast du denn seinen Benutzernamen hier in Wikipedia? Dann kann man über seine Beitragsliste das finden, was er bereits hier eingestellt hat @Gwexter:. --Quedel Disk 19:32, 13. Mär. 2019 (CET)
- Leider nicht mehr, war kein Wikipedianer. Wir hatten zwar einen Benutzernamen ausgeguckt und angemeldet, aber den und sowohl das Passwort habe ich leider nicht mehr parat. Ich habe in der Zwischenzeit meinen Schreibtisch aus- und umgeräumt und irgendwo ist das alles dazwischen. Es ging in dem Artikel in seinem Benutzerraum jedenfalls um die Juden in Vlotho, der bis auf die Bebilderung so im Großen und Ganzen schon komplettiert und formatiert war. Es war halt noch die Frage der Bildlizenzen zu klären. LG gwexter
- Hast du denn seinen Benutzernamen hier in Wikipedia? Dann kann man über seine Beitragsliste das finden, was er bereits hier eingestellt hat @Gwexter:. --Quedel Disk 19:32, 13. Mär. 2019 (CET)
- Hallo Quedel, Dank für Rückmeldung. Blöderweise habe ich alle Unterlagen zu diesem Vogang irgendwo verkramt und auch nicht mehr auf Platte. Mein Freund, dem ich mit der Weiterverarbeitung posthum noch einen Gefallen tun wollte, kann mir ja nicht mehr helfen (wegen Passwort und Benutzername, der nicht sein Klarname war). Ich melde mich zu dem Vorgang nochmal, wenn ich wieder den Durchblick habe. Sorry, aber im Moment komme ich nicht weiter. Zerknirschte Grüße. --Gwexter (Diskussion) 19:27, 13. Mär. 2019 (CET)
Service @Quedel: Benutzer:Fanta39/Geschichte der Juden in Vlotho --Habitator terrae 19:52, 13. Mär. 2019 (CET)
- Klasse, das ist der Artikel. Hierzu gibt es entsprechendes Bildmaterial, das die Mendel-Grundmann-Stiftung im Bestand und in Buchform veröffentlicht hat. Wie muss hierzu die Lizenz aussehen? Was das Passwort zum Benutzernamen angeht, hoffe ich, bald fündig zu werden, weil ich einen großen Teil meiner Unterlagen zur Vlothoer Geschichte als für mich erledigt weitergegeben habe. Da ist vielleicht (hoffentlich) der Fanta39-Vorgang (mit Passwort) reingerutscht. Der Weg wäre mir zwar lieber aber so grundsätzlich könnte ich die Arbeit am Artikel, bspw. Bilder einbauen, auch als gwexter fortsetzen oder gäbe es da Probleme? Grüße aus OWL --Gwexter (Diskussion) 20:44, 13. Mär. 2019 (CET)
- Hallo @Gwexter:: jeder kann den obigen Artikel weiter bearbeiten, also auch du mit deinem Benutzerkonto. Bitte nicht mit fremden Accounts einloggen! Wenn die Mendel-Grundmann-Stiftung die Bilder veröffentlicht hat, dann wissen die sicherlich auch um die Bildrechte. Das heißt wir brauchen von den Rechteinhabern der Bilder jeweils eine Freigabeerklärung, sofern der Fotograf nicht vor dem 31. Dezember 1948 verstorben ist. --Quedel Disk 20:54, 13. Mär. 2019 (CET)
- Gut, dann kläre ich also erst einmal, wer genau die Rechte an den Bildern hat und wer sie für die WP freigeben kann. Das Verschieben in den Artikelraum lässt sich anschließend erledigen. --Gwexter (Diskussion) 21:17, 13. Mär. 2019 (CET)
- Hallo @Gwexter:: jeder kann den obigen Artikel weiter bearbeiten, also auch du mit deinem Benutzerkonto. Bitte nicht mit fremden Accounts einloggen! Wenn die Mendel-Grundmann-Stiftung die Bilder veröffentlicht hat, dann wissen die sicherlich auch um die Bildrechte. Das heißt wir brauchen von den Rechteinhabern der Bilder jeweils eine Freigabeerklärung, sofern der Fotograf nicht vor dem 31. Dezember 1948 verstorben ist. --Quedel Disk 20:54, 13. Mär. 2019 (CET)
Die dürfen das
Ob die (Universitätsbibliothek Heidelberg, UBH) das dürfen, es könnte sich noch erweisen, dass die das doch nicht ganz so dürfen, doch ob wir das dann auch dürfen, das bestreite ich. Da ich mich schon bei Commons bei einigen Kollegen unbeliebt gemacht habe, breite ich den Streitfall auch nochmal hier aus. Wenn ich denn schon fehlgehe in meinen amateurhaften Annahmen dass, dann bitte auch richtig.
Benutzer:Mutter Erde hat vor kurzem 32 Bilder unter c:Category:Herwarth Walden, ein Lebensbild, 1963 bei Commons eingestellt, die dann auch dankend in vielen Artikeln eingebaut wurden. Als Quelle diente ihm das von der UB Heidelberg eingescannte Buch Nell Walden: Herwarth Walden: ein Lebensbild — Berlin, Mainz, 1963. Benutzer:Mutter Erde beruft sich darauf, dass die UBH das Werk mit den darin enthaltenen Abbildungen als
- Permission by Universitätsbibliothek Heidelberg. Nutzung gemäß CC-BY-SA 3.0 DE
der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt hat. Damit wären die Fotografien, für die keine Fotografen genannt sind, und die Bilder, für die die Maler und das Entstehungsjahr genannt sind, von jedermann nutzbar, wenn jedermann die UBH als Rechteinhaber nennt (oder so ähnlich). Betroffen sind Künstler wie Oskar Kokoschka, Karl Schmidt-Rottluff, William Wauer, alle nach 1948 gestorben, für deren Werke habe ich Löschanträge bei Commons eingestellt, weil diese imho (noch) nicht gemeinfrei sind.
Das sollte erstmal reichen, um mich nun auch auf dieser Seite zu zerreissen. Aber am Ende könnten vielleicht noch alle etwas dazulernen. --Goesseln (Diskussion) 17:49, 14. Mär. 2019 (CET)
- Was bisher geschah (auf commons) https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Forum#Bitte_durchsehen Habe die Ehre 2003:CA:DBE8:A579:F807:A2AF:BF31:1744 18:51, 14. Mär. 2019 (CET)
- @Goesseln: Was steht hier? Manche Bilder sind Public Domain und werden auch als solche gekennzeichnet, die angesprochenen Bilder fallen aber unter eine CC BY-SA Lizenz (seit neuerem 4.0) und werden nicht als PD gekennzeichnet. Habitator terrae 22:55, 14. Mär. 2019 (CET)
Ich muss zugeben, ich habe hier inzwischen ein Verständnisproblem. Also ich verstehe die Ansicht von Goesseln nicht. Das ist nicht negativ gemeint, sondern einfach ein sachlicher Fakt. Ich führe es mal etwas aus:
- Ich persönlich finde eigentlich nur die Frage interessant, ob die UBH überhaupt die erforderlichen Rechte besitzt, das Buch unter eine CC-Lizenz zu stellen. Das können wir aber einerseits nicht beantworten, und andererseits soll genau diese Frage ja außen vor bleiben.
- Goesslen ist - falls ich das richtig verstehe, ansonsten bitte korrigieren - der Meinung, dass wenn die UBH das Buch unter eine CC-Lizenz stellt, wir einzelne Seiten davon nicht unter eben jener CC-Lizenz nach Commons laden dürfen.
Und hier bin ich nun völlig ratlos. Ich verstehe es ganz ehrlich nicht. CC-Lizenz ist CC-Lizenz, wenn der Rechteinhaber (wie im ersten Punkt erwähnt davon ausgehend, er ist dies auch tatsächlich) irgendetwas unter eine CC-Lizenz stellt, dann gilt die doch für alle. Es ist doch gerade der Sinn von viralen Lizenzen, darunter fallende Inhalte unter der selben Lizenz weiterzuverbreiten. Das ist doch das ganz normale Tagesgeschäft auf Commons. --Stepro (Diskussion) 23:08, 14. Mär. 2019 (CET)
Wenn du (und ich) der Meinung bist, dass unser Picasso-Artikel dringend mal ein paar Originalbilder von Pablo Picasso (Public Domain Day 2044) braucht, dann empfehle ich dir die oben angeführte Seite der Universitätsbibliothek Heidelberg aufzusuchen: hier hat UBH die Zeitschrift Deutsche Kunst und Dekoration von 1926 eingescannt und qua Disclaimer unter CC gestellt, zufällig ist da auch ein Halbakt von Picasso drin. Und der wäre jetzt also CC. Ich lerne ja gerne dazu und ich wäre der erste, der das Bild nach Commons hochladen würde. Nur vermute ich mal ganz stark, dass die Commonsadmins im Falle von Picasso hellhörig werden, was sie bei Kokoschka begreiflicherweise nicht so sehr sind. Also, das wird nichts mit dem Picasso. Oder?
Nochmal Klartext: für mich (imho) kann die UBH vielleicht (mit Genehmiung der Erben Nell Waldens) einen Teil der Texte unter CC stellen. Die Fotos, ohne Prüfung, wer die Fotografen waren, nicht. Die Bilder, sofern sie nicht unter PD-old fallen, nicht. Und wir (in dem Fall Benutzer:Mutter Erde) sollten nicht den Fehler der UBH ausnutzen und so tun, wenn die das Buch mit den vielen Fremdtexten, den Fotos und den Bildern "aus dem Archiv Nell Walden, Seengen (Schweiz)" (das Buch habe ich jetzt ausgeliehen), dann können wir das auch unter CC stellen, nach dem Motto "selber schuld". Die Erben von Kokoschka fänden das, wenn sie die Bilder von Wikimedia gestreut finden, wahrscheinlich nicht so witzig, denke ich mal, so wie oben beschrieben die Rechtsanwälte der Erben von Picasso, nur letztere wären wohl etwas schneller und etwas teurer. --Goesseln (Diskussion) 23:46, 14. Mär. 2019 (CET)
- Aha, danke für die Erklärung. Jetzt verstehe ich endlich, was Du meinst. Dann ist aber Deine Begründung (zumindest für mich) irreführend gewesen, bzw. sind wir dann doch bei dem Punkt, der ausgeklammert werden sollte: Darf die UBH die Bücher unter eine CC-Lizenz stellen? Offenbar darf sie das wohl nicht. Dann sollte man das mal mit der UBH klären, denn diejenigen, die Inhalte, die unter einer CC-Lizenz freigegeben wurden, nach Commons laden, machen erst einmal nichts falsch. Den Fehler macht dann die UBH, in dem sie Inhalte unter eine CC-Lizenz stellt, obwohl sie das nicht darf.
- Und genau deswegen fand ich es auch wenig sinnvoll, dass Du Dich nicht an der Diskussion auf Commons beteiligt hast, sondern statt dessen falsch begründete Löschanträge gestellt hast. --Stepro (Diskussion) 03:15, 15. Mär. 2019 (CET)
- Nachtrag: Seit ein paar Tagen ersetzt die UBH bei einigen Büchern die CC-Lizenz durch einen Baustein, der die Rechtewahrnehmung durch die VG Wort deklariert. Das finde ich fast noch absurder. Scheinbar wissen die dort Verantwortlichen nicht wirklich, was sie tun. Traurig für eine Unibibliothek. --Stepro (Diskussion) 05:46, 15. Mär. 2019 (CET)
- Wollt gerade schon sagen, mit Stand jetzt wird da auf § 51 und § 52 verwiesen bei jenem konkreten Werk (Begründung für vergriffene Werke). --Quedel Disk 03:09, 17. Mär. 2019 (CET)
Fotos der Kriminalpolizei im Deutschen Reich
Sind erkennungsdienstliche Fotos, die von einer Kriminalpolizeistelle des Deutschen Reichs (1933 bis 1945), also einer Dienststelle des Reichskriminalpolizeiamts erstellt wurden, in der deutschen Wikipedia verwendbar, z.B. mit Template Bild-PD-§-134?
Konkret geht es um das Portraitfoto von Adele Stürzl, das von der Kriminalpolizeistelle Innsbruck ca. 1942, also vor mehr als 70 Jahren erstellt wurde. HeinrichStuerzl (Diskussion) 13:10, 15. Mär. 2019 (CET)
- wenn es nicht stört und die sehr konkrete Frage durch meine zweite Frage nicht unnötig verwässert wird, dann bitte auch eine Anwort auf die Frage, was urheberrechtlich für die in den Konzentratonslagern erstellten Fotos gilt. Es gibt einige bei Commons und es gibt viele mehr noch im Internet, sie wurden zum Teil von Häftlingsfotografen erstellt, die nach 1948 (also nicht PD-old-70) gestorben sind. --Goesseln (Diskussion) 14:26, 16. Mär. 2019 (CET)
2 D- Regel zu mittelalterlichen Buchmalereien und Handschriften
Ich habe das leider erst heute gesehen, dass der Passus komplett gestrichen wurde. Vielleicht wäre es sinnvoll den Passus an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen?! Gestern und heute habe ich mittelalterliche Handschriften und Buchmalereien aus dem Katalog Historisches Museum der Pfalz Speyer von Alexander Schubert (Hrsg.): Richard Löwenherz: König – Ritter – Gefangener. Katalog zur Ausstellung in Speyer, 2017, Verlag Schnell und Steiner, ISBN 978-3-7954-3165-5 eingescannt und dann hochgeladen. [1], [2], [3], [4], [5], [6], [7]. Nur ist dort nirgendwo ein Fotograf genannt, wenn man von Standort, Entfernung, Blickwinkel, Belichtung und Ausschnitt der Aufnahme ausgeht. Man darf also generell keine mittelalterlichen Handschriften, Buchmalereien mehr einscannen? Das heißt, die müssen alle gelöscht werden? Darf ich sie dann von der British Library [8] direkt entnehmen? Oder geht das auch nicht? --Armin (Diskussion) 10:46, 17. Mär. 2019 (CET)
- Commons akzeptiert solche Bilder noch, vgl. Commons:Wann man die PD-Art-Kennzeichnung verwendet. Die Streichung des Passus geht ansonsten auf aktuelle Rechtsprechung zurück: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Zweidimensionale Reproduktionsfotografie#Rechtsprechung. Die Rechtslage scheint auch im Vereinigten Königreich nicht deutlich besser zu sein, vgl. Commons:Reuse of PD-Art photographs#United Kingdom / UK. Wenn ich richtig informiert bin, würde die vorgeschlagene EU-Urheberrechtsreform hier vermutlich eine Verbesserung bringen. Viele Bibliotheken veröffentlichen allerdings ihre (Handschriften-)Digitalisate unter einer freien (und Commons-kompatiblen) Lizenz, auf Commons wäre für solche Dateien die Vorlage Licensed-PD-Art zu verwenden. --HHill (Diskussion) 14:38, 17. Mär. 2019 (CET)
- Aber das Urteil oben bezieht sich ja nur auf Reproduktionsfotografien, nicht auf Scans. Scans alter Sachen dürften (da auch hier selbst die handwerklichen Fähigkeiten wie Winkel, Beleuchtung, Positionierung etc. wegfallen) weiterhin wie früher problemlos möglich sein. @Armin P.
- Bei dir ist natürlich das Problem, dass hier die Lichtbilder aus dem Buch geschützt sind und daher dein Scan dann auch nicht erlaubt wäre. Ob die jetzt von der British Library mit einem Auflichtscanner gemacht wurden, kann man so direkt nicht sehen. Wenn ja (und danach siehts fast aus), dürfte man die verwenden. --Quedel Disk 15
- 56, 17. Mär. 2019 (CET)
- Mein Scan aus dem Katalog und das Bild bei der British Library. Dann werde ich die löschen und das Digitalisat von der British Library ggf. zuschneiden und dann hier hochladen. @ Benutzer:HHill Wo finde ich denn den Hinweis, dass die Digitalisate der Paris, Bibliotheque Nationale de France oder der British Library unter freier Lizenz stehen? Vielleicht wäre es nach der neuen Rechtsprechung sinnvoll, die Bibliotheken, die unter einen freien Lizenz ihre Bilder zur Verfügung stellen, irgendwo auf einer Seite sammeln. --Armin (Diskussion) 16:16, 17. Mär. 2019 (CET)
- Das Digitalisat von Paris, BN, fr. 12473 ist domaine public, also wohl gemeinfrei, siehe den Eintrag Droits unter Informations détaillées beim Digitalisat. Für die British Library habe ich entsprechende exemplarspezifische Angaben noch nicht gefunden, die Chancen dafür stehen aber nicht schlecht, vgl. die Terms of Use. Einiges ist ja auch schon auf Commons z. B. in c:Category:Historia Anglorum (1250-1259) - BL Royal MS 14 C VII. --HHill (Diskussion) 16:42, 17. Mär. 2019 (CET) PS: Zum Beispiel bei der Europeana kannst Du nach Lizenzen filtern. --HHill (Diskussion) 16:53, 17. Mär. 2019 (CET)
- Mein Scan aus dem Katalog und das Bild bei der British Library. Dann werde ich die löschen und das Digitalisat von der British Library ggf. zuschneiden und dann hier hochladen. @ Benutzer:HHill Wo finde ich denn den Hinweis, dass die Digitalisate der Paris, Bibliotheque Nationale de France oder der British Library unter freier Lizenz stehen? Vielleicht wäre es nach der neuen Rechtsprechung sinnvoll, die Bibliotheken, die unter einen freien Lizenz ihre Bilder zur Verfügung stellen, irgendwo auf einer Seite sammeln. --Armin (Diskussion) 16:16, 17. Mär. 2019 (CET)
- Wir sollte da im Moment gar nichts tun. Die EU-Urheberrechtsreform würde - wenn sie denn durchgeht - das BGH-Urteil revertieren und uns künftig das Recht geben, jede Reproduktion gemeinfreier 2D-Werke zu nutzen. Bis Ende März werden wir sehen, was das EU-Parlament tut. Ist die Reform dann durch, können wir die Richtlinie anpassen. Wird sie gestoppt, können wir uns etwas Zeit zum Nachdenken nehmen und eine geeignete Formulierung suchen. Zwei Wochen können wir auf jeden Fall warten. Grüße --h-stt !? 15:21, 19. Mär. 2019 (CET)
Wird das Urheberrecht verletzt, wenn außerhalb der Wikipedia im Internet Wikipedia-Autoren genannt und diese aus der Versionsgeschichte eines Wikipedia-Artikels zitiert werden?
Dürfen
a) Inhalte aus der Versionsgeschichte eines Wikipedia-Artikels andernorts im Internet (hier: in Forenbeiträgen) eingestellt werden?
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Diese Frage stellt sich mir, weil ich in einem Internetforum die Namen mehrerer Wikipedia-Autoren genannt und ich einen dieser Wikipedia-Autoren mit einem Kommentar aus der Versionsgeschichte eines Wikipedia-Artikels in meinem Forenbeitrag zitiert habe. Daraufhin hat der Administrator oder Moderator des Internetforums die Namen der Wikipedia-Autoren und mein eingestelltes Zitat gelöscht mit dem Hinweis, ich hätte mich mit meinem Verhalten "rechtlich auf sehr und nicht vollständig klärbarem dünnem Eis" bewegt.