Landgericht Schwerin

Landgericht in Mecklenburg-Vorpommern
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. Juli 2006 um 12:42 Uhr durch Bubo bubo (Diskussion | Beiträge) (etwas überarbeitet). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das Landgericht Schwerin ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von vier Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock.

Gerichtssitz und -bezirk

Sitz des Gerichts ist Schwerin. Der Gerichtsbezirk umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Grevesmühlen, Hagenow, Ludwigslust, Parchim, Schwerin und Wismar.

Gerichtsgebäude

Das Gericht ist Demmlerplatz 1 - 2 untergebracht. Das Gerichtsgebäude wurde 1916 eingeweiht. Hier sind auch die Zivil- und Strafabteilung des Amtsgerichts Schwerin untergebracht. Zu DDR-Zeiten wurde es auch als Gefängnis des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) genutzt

Über- und nachgeordnete Gerichte

Dem Landgericht Schwerin sind das Oberlandesgericht Rostock und der Bundesgerichtshof (BGH) übergeordnet. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Grevesmühlen, Hagenow, Ludwigslust, Parchim, Schwerin und Wismar.

Siehe auch