Deutscher Bundestag
Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Er wird direkt durch das Volk gewählt und ist im politischen System Deutschlands das einzige Verfassungsorgan des Bundes mit unmittelbarer demokratischer Legitimation.
Die gesetzliche Anzahl seiner Mitglieder beträgt 598. Eine Legislaturperiode des Bundestags dauert grundsätzlich vier Jahre, sie kann sich aber in bestimmten Situationen verkürzen oder verlängern. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) können sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenschließen und genießen damit einen besonderen Verfahrens- und Organisationsstatus.
Dem Bundestag steht der Bundestagspräsident vor. Im aktuellen 16. Deutschen Bundestag, der von 614 Abgeordneten gebildet wird, ist der CDU-Politiker Norbert Lammert Bundestagspräsident; Vizepräsidenten und Stellvertreter des Präsidenten sind Gerda Hasselfeldt (CSU), Wolfgang Thierse, Susanne Kastner (beide SPD), Hermann Otto Solms (FDP), Petra Pau (Linkspartei) und Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen).
Der Bundestag hat eine Vielzahl von Funktionen: Er hat die Gesetzgebungsfunktion, das heißt, er schafft das Bundesrecht und ändert die Verfassung. Hierbei bedarf es häufig der Mitwirkung des Bundesrates, der jedoch keine zweite Parlamentskammer ist. Der Bundestag genehmigt auch die internationalen Verträge mit anderen Staaten und Organisationen und beschließt den Bundeshaushalt. Im Rahmen seiner Kreationsfunktion wählt er unter anderem den Bundeskanzler und wirkt bei der Wahl des Bundespräsidenten, der Bundesrichter und anderer wichtiger Bundesorgane mit. Der Bundestag übt die parlamentarische Kontrolle gegenüber der Regierung und der Exekutive des Bundes aus, er kontrolliert auch den Einsatz der Bundeswehr.
Politisch bedeutsam ist die Öffentlichkeitsfunktion, wonach der Bundestag die Aufgabe hat, die Wünsche der Bevölkerung auszudrücken und umgekehrt die Bevölkerung zu informieren.
Plenarsaal
Der Plenarsaal ist der wichtigste und größte Versammlungssaal im Reichstagsgebäude. In ihm tagt der Deutsche Bundestag. Den Mittelpunkt des Plenarsaals bildet das Rednerpult. Vor dem Redner sitzen die Stenografen, hinter ihm sitzt der Bundestagspräsident oder ein Vertreter, neben ihm seine beiden Schriftführer. Der Präsident sieht vor sich das Plenum des Bundestages. Von ihm aus rechts im Halbkreis sitzen die Abgeordneten der FDP, links davon die der CDU/CSU. In der Mitte sitzt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, und in der linken Hälfte des Plenums hat die SPD-Fraktion ihren Platz. Obwohl die Grünen in ihrer Anfangszeit als „linker“ als die SPD betrachtet wurden, bestand die SPD 1983 darauf, dass links von ihr keine Fraktion sitzen darf. Bei dieser Aufteilung blieb es dann bis zur Wiedervereinigung. Seither sitzen ganz links außen die Abgeordneten der Linkspartei, bei deren Einzug 1990 die SPD nicht mehr auf ihrem äußeren Platz bestand. Über den Abgeordneten sitzen auf eigenen Tribünen Besucher des Bundestages. Sie dürfen keine Zustimmungs- oder Missfallensbekundungen von sich geben, ansonsten können sie des Saales verwiesen werden.
Unmittelbar rechts und links neben dem Pult des Präsidiums finden die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrates Platz. Der jeweils dem Präsidium nächstgelegene Platz ist der Bundeskanzlerin und dem Bundesratspräsidenten vorbehalten.
Hinter dem Pult des Präsidiums stehen die Bundes- und die Europaflagge unter dem großen Bundesadler.
Hinter den Bänken von Bundesregierung und Bundesrat befinden sich Tafeln, die mit Leuchtbuchstaben den gerade aktuellen Tagesordnungspunkt anzeigen. Ebenso wird mit einem grünen „F“ signalisiert, wenn das Fernsehen überträgt.
Die Mandatsvergabe
Hauptartikel: Bundestagswahlrecht
Nach den Wahlrechtsgrundsätzen der personalisierten Verhältniswahl werden die Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher un