Korruption (lat. "corrumpere" = "verderben, entkräften, entstellen, bestechen") bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Geregelt in den §§ 331 ff. StGB und wirtschaftlich in §§ 299, 300 ff StGB.
Korruption geschieht
- in aktiver Form (Vorteilsgewährung, Bestechung, Schmiergeldzahlung, Ämterkauf, Stimmenkauf).
- in passiver Form (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit). Hierher gehören auch Formen wie Personalaufblähung in höheren Ämtern unter parteipolitischen Gesichtspunkten, politischer Betrug, politische Erpressung, Wirtschaftskriminalität, Nepotismus (Vetternwirtschaft), Patronage, Klientelismus, Lobbyismus.
Während der Amtsträger im Falle der Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung den Vorteil für eine rechtmäßige Dienstausübung annimmt, tut er dies bei der Bestechlichkeit/Bestechung für eine dienstpflichtwidrige Handlung.
Durch die Korruption sind die zu schützenden Grundwerte des Vertrauens der Allgemeinheit in die Sachgerechtigkeit staatlichen Handelns sowie in die Lauterkeit des öffentlichen Verkehrs gefährdet, weshalb sie strafrechtlich sanktioniert werden muss.
Weltweit hat sich vor allem die NGO Transparency International dem Kampf gegen Korruption verschrieben.
Siehe auch: Amigo-Affäre, Kamarilla, Kölner Klüngel, Transparency International