Das Depotgesetz regelt in Deutschland die Verwahrung und die Anschaffung von Wertpapieren.
Basisdaten | |
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Kurztitel: | Depotgesetz |
Voller Titel: | Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren |
Typ: | Bundesgesetz |
Rechtsmaterie: | Handelsrecht |
Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Abkürzung: | DepotG |
FNA: | 4130-1 |
Verkündungstag: | 4. Februar 1937 (RGBl. I 1937, S. 171) |
Aktuelle Fassung: | 1. Januar 2000 (BGBl. I 1999, S. 2384) |
Wertpapiere, für die das Depotgesetz Anwendung findet, sind:
- Aktien
- Kuxe
- Zwischenscheine
- Anteilsscheine der Reichs- oder Bundesbank
- Zinsscheine
- Gewinnanteilsscheine
- Erneuerungsscheine
- Inhaberpapiere oder
- Schuldverschreibungen, die durch Indossament übertragen werden
- andere vertretbare Wertpapiere mit Ausnahme von Banknoten und anderem Papiergeld
Das Depotgesetz weist neben den umfangreichen Vorschriften zur Verwahrung von Wertpapieren im Depot auch Strafvorschriften auf und gehört damit zum Nebenstrafrecht.