Wilhelm Frick

deutscher Politiker (NSDAP), MdR, Kriegsverbrecher
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Wilhelm Frick (* 12. März 1877 in Alsenz; † (hingerichtet) 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein nationalsozialistischer Politiker und unter anderem von 1933 bis 1943 Reichsminister des Innern. Er hatte eine tragende Rolle bei Aufbau und Durchsetzung des NS-Staates.

Wilhelm Frick als Angeklagter bei den Nürnberger Prozessen, 1946
(Foto:Truman Library)

Familie

Frick war das jüngste der vier Kinder des evangelischen Bezirksoberlehrers Wilhelm Frick († 1918) und dessen Frau Henriette († 1893). 1910 heiratete er in Pirmasens Elisabetha Emilie Nagel (* 1890; † 1978), mit der er zusammen zwei Söhne und eine Tochter hatte. Anfang 1934 wurde die Ehe geschieden und noch im gleichen Jahr ehelichte er die ebenfalls geschiedene Margarete Schultze-Naumburg (* 1896; † 1960), die zuvor mit Paul Schultze-Naumburg verheiratet war. Aus dieser Ehe gingen eine Tochter und ein Sohn hervor.

Schule und Studium

Er besuchte die Volksschule und das Gymnasium (das heutige Albert-Schweitzer Gymnasium, Martin-Luther-Str.5) in Kaiserslautern. Er belegte zuerst ab 1896 ein Semester Philologie an der Universität München ehe er von 1897 bis 1900 die Rechtswissenschaft an den Universitäten in Göttingen und Berlin studierte. Die juristischen Prüfungen legte er im Jahr 1900 in München erfolgreich ab. Seine Promotion zum Dr. iur. erfolgte 1901 an der Universität Heidelberg .

Bayerischer Staatsdienst

Ab Mitte 1900 war Frick in Kaiserslautern als Rechtspraktikant (Referendar) tätig und wurde 1903 nach erfolgreichem Bestehen der Staatsprüfung für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst als Verwaltungsbeamter in den bayerischen Staatsdienst übernommen. Von 1904 arbeitete er für die Kreisregierung Oberbayerns als Regierungsakzessist und als Amtsanwalt bei der Polizeidirektion in München. 1907 erfolgte seine Ernennung zum Bezirksamtsassessor und Versetzung zum Bezirksamt Pirmasens, welches er ab 1914 als Amtsverweser leitete. Als untauglich ausgemustert musste er nicht am 1.Weltkrieg teilnehmen. Die Beförderung zum Regierungsassessor und die Versetzung auf eigenen Wunsch zur Polizeidirektion München geschah 1917. Anfangs leitete Frick dort die Kriegswucher-Abteilung, was seine antisemitische Einstellung stark geprägt haben soll. 1919 wurde ihm als Bezirksamtmann die Leitung der politischen Polizei übertragen. In dieser Funktion sympathisierte er nicht nur mit dem Rechtsextremismus, sondern half auch einem Freikorpsmitglied, das Morde begangen hatte, unter Ausnutzung seiner Stellung, durch die Ausstellung falscher Pässe zu flüchten. Adolf Hitler lernte er 1919 durch den Polizeipräsidenten Ernst Pöhner kennen und unterstütze diesen und die NSDAP durch die großzügige Genehmigung von Versammlungen und Hetzplakaten. 1923 erfolgte seine Beförderung zum Oberamtmann und Leiter des Sicherheitsdienstes der Kriminalpolizei Münchens. Im November des gleichen Jahres war er zusammen mit Pöhner, bis 1921 Münchener Polizeipräsident, am Hitlerputsch beteiligt. Frick war in der Polizeidirektion geblieben und sorgte unter anderem dafür, dass die Landespolizei und der Vertreter des Polizeipräsidenten nicht sofort alarmiert wurden. Im Übrigen sollte er neuer Polizeipräsident werden. Wegen eines "Verbrechens der Beihilfe zum einem Verbrechen des Hochverrats" wurde er 1924 zu einer Strafe von 15 Monaten Festungshaft verurteilt, die aber nach ungefähr 5 Monaten Untersuchungshaft zur Bewährung ausgesetzt wurde. Für seine Teilnahme am Putsch wurde ihm 1935 von Hitler das Ehrenzeichen der Bewegung verliehen. Seine Entlassung aus dem Staatsdienst wurde durch den Bayerischen Disziplinarhof mit der Begründung aufgehoben, er habe nicht in hochverräterischer Absicht gehandelt. Frick war anschließend von 1926 bis 1930 sowie von 1932 bis 1933 Beamter im Oberversicherungsamt Münchens, zum Schluss als Regierungsrat I. Klasse.

Mitglied des Reichstags

Nach der Reichstagswahl am 4. Mai 1924 zog Wilhelm Frick über eine gemeinsame Listenverbindung der Deutschvölkische Freiheitspartei und der verbotenen NSDAP für den Wahlkreis 24 (Oberbayern-Schwaben), als Abgeordneter in den Reichstag ein, was er bis 1945 blieb. Am 1. September 1925 wurde Frick Mitglied der NSDAP (Mitgliednummer 10). Den Vorsitz der Reichtagsfraktion mit damals zwölf Abgeordneten übernahm er 1928. In dieser Funktion wurde er 1933 von Hitler zum Reichsleiter berufen. Seine Reichstagsreden waren geprägt von einem radikalen Antisemitismus und Rassismus sowie massiven Beschimpfungen und Beleidigungen der politischen Gegner. Durch seine destruktive Arbeit im Reichstag wirkte er maßgeblich am Untergang des Parlaments der Weimarer Republik mit.

Thüringischer Staatsminister

Am 23. Januar 1930 wurde Wilhelm Frick im Land Thüringen Staatsminister für Inneres und Volksbildung und somit der erste nationalsozialistische Minister in der Weimarer Republik. Frick war zugleich Stellvertreter des Vorsitzenden der Landesregierung Erwin Baum, die auch als Baum-Frick-Regierung bekannt wurde.

Die von Frick erlassenen Verordnungen sorgten für die Entlassung von kommunistischen Lehrern und Bürgermeistern, für den Personalabbau insbesondere bei den sozialdemokratischen Beamten sowie für die bevorzugte Einstellung von Nationalsozialisten in die neugeschaffene Landespolizei. Frick setzte gegen den Willen der Universität Jena die Berufung des Rasseforschers Hans Friedrich Karl Günther für den neugeschaffenen Lehrstuhl Sozialanthropologie durch. Sein Ziel war die Förderung der nationalsozialistischen Bewegung und Weltanschauung. Er sorgte für zeitlich begrenzte Escheinungsverbote von kritischen Zeitungen sowie für Vorführungsverbote von Theaterstücken und Filmen mit pazifistischen Inhalten, wie zum Beispiel Im Westen nichts Neues. Seine nationalsozialistischen Gebetsvorschriften für die Schulen musste er aufgrund des verfassungswidrigen Inhaltes wieder zurückziehen. Nach einem erfolgreichen Misstrauensantrag gegen ihn und den nationalsozialistischen Staatsrat Willy Marschler erfolgte sein Sturz und das Ausscheiden aus der Regierung.

Reichsminister

Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler. Dieser holte Frick und Hermann Göring als einzige nationalsozialistische Minister in sein Kabinett. Frick bekam als Reichsminister des Innern eine Schlüsselposition und war zu diesem Zeitpunkt einer der einflussreichsten NS-Politiker. Seine Macht und sein Einfluss begannen allerdings langsam zu schwinden. Schon im März 1933 musste er erste Sachgebiete seines Ministeriums an das für Joseph Goebbels neu eingerichtete Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda abtreten. Ein Jahr später verlor er Zuständigkeiten an das neue Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. Allerdings wurde er zur selben Zeit zusätzlich Innenminister Preußens. Eine Beteiligung Fricks am Röhmputsch 1934 ist nicht dokumentiert. Er versuchte jedoch, nachträglich die Morde durch das Gesetz über die Maßnahmen der Staatsnotwehr zu legalisieren, welches er zusammen mit Hitler und dem Reichsminister der Justiz Franz Gürtner am 3. Juli 1934 unterzeichnete. 1935 wurde das Reichsministerium für kirchliche Angelegenheiten gegründet, womit wiederum Fachressorts wegfielen. Durch die Ernennung Heinrich Himmlers im Jahr 1936 zum Chef der Deutschen Polizei verlor Frick entscheidend an Macht. Am 9. September 1939 wurde die Zivilverwaltung auf Kriegsbedingungen umgestellt. Frick wurde Generalbevollmächtigter für die Reichsverwaltung, dadurch war er auch Mitglied im Reichsverteidigungsrat. Himmler löste ihn im August 1943 als Reichsinnenminister ab. Frick behielt zwar weiterhin den Rang eines Reichsministers, wurde aber als Reichsprotektor von Böhmen und Mähren nach Prag abgeschoben. Oft hielt er sich allerdings an seinem privaten Wohnsitz in Kempfenhausen am Starnberger See auf. Als Reichsprotektor hatte Frick eine repräsentative Funktion; die eigentliche Macht hatte der "Deutsche Staatsminister für das Protektorat", der Leiter der Verwaltung Karl Hermann Frank inne.

Gleichschaltung

Als Reichsinnenminister war es Frick möglich, durch eine Vielzahl von Verordnungen und Gesetzen eine Scheinlegalität aufzubauen und damit die Weimarer Verfassung zu beerdigen sowie die nationalsozialistische Machtergreifung endgültig abzusichern. Schon am 4. Februar 1933 wurde durch die Regierung eine von Frick vorgelegte Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes erlassen, welche die Versammlungs- und Pressefreiheit massiv eingeschränkte und den Reichsminister des Innern als Entscheidungsinstanz festlegte. Mit der nach dem Reichtagsbrand am 28. Februar verabschiedeten Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat ließ er die Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft setzen und entmachtete ohne Rechtsgrundlage die nichtnationalsozialistischen Landesregierungen durch ihm unterstellte Reichskommissare. Die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes am 23. März durch die erforderliche 2/3 Mehrheit des Reichstages konnte er mit einer unzulässigen Änderung der Geschäftsordnung sicher stellen. Am 31. März sorgte er mit dem ersten Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich für die Auflösung der frei gewählten Länderparlamente und am 7. April mit dem zweiten Gesetz durch das Einsetzen von Reichsstatthaltern für die endgültige Entmachtung der Länder.

Rassenpolitik

Mit großem Engagement sorgte Frick für die Gesetze zur Umsetzung der nationalsozialistischen Rassenideologie, die er immer wieder in seinen Reichstagreden propagiert hatte. Schon am 7. April 1933 trat unter seiner Federführung das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums in Kraft, was insbesondere ein Berufsverbot für jüdische aber auch kommunistische Beamte beinhaltete. An der Formulierung der Nürnberger Rassegesetze von 1935 war er maßgeblich beteiligt.

Im Juli 1933 ließ Frick das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, welches "zum Nutzen der Volksgesundheit" die Zwangssterilisation beinhaltete, in Kraft treten. Eine Vielzahl ähnlicher Gesetze sollte noch folgen. Auch wenn 1940 das Euthanasie-Gesetz nicht in Kraft trat, so wurde doch ohne gesetzliche Grundlage das Vernichtungsprogramm mit der Kenntnis Fricks als Aktion T4 durchgeführt. Die Abteilung IV Volksgesundheit des Reichsministeriums des Innern hatte Weisungsbefugnis über die Psychiatrischen Anstalten und unterstützte die Anstaltstötungen organisatorisch.

Nürnberger Prozess

1945 wurde Frick im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher angeklagt. Ihm wurde die Beteiligung an der Planung (1) und Vorbereitung (2) von Angriffskriegen und Kriegen sowie die Genehmigung, Leitung und Teilnahme an Kriegsverbrechen (3) und Verbrechen gegen die Humanität (4) vorgeworfen. Als einziger der Angeklagten ließ er sich nicht mündlich unter Eid vernehmen und somit keinem Kreuzverhör unterziehen. Am 1. Oktober 1946 wurde er vom Internationalen Militärgerichtshof in den Anklagepunkten 2, 3 und 4 für schuldig befunden und zum Tode durch den Strang verurteilt. Die Hinrichtung Fricks erfolgte am 16. Oktober 1946. Seine letzten Worte sollen gewesen sein: "Lang lebe das ewige Deutschland!".

Literatur

  • Joachim Bergmann M.A.: Die innenpolitische Entwicklung Thüringens in der Zeit von 1918 bis 1932. Europaforum-Verlag, ISBN 3-931070-27-1
  • Günter Neliba: Wilhelm Frick: Der Legalist des Unrechtsstaates. Schöningh, Paderborn 1998 ISBN 3-506-77486-7
  • Hans-Günter Richardi: Hitler und seine Hintermänner: Neue Fakten zur Frühgeschichte der NSDAP. München 1991, ISBN 3-7991-6508-8

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