Diskussion:Joschka Fischer

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"... aus Mangel an Beweisen"

Folgenden Satz habe ich herausgenommen und durch eine weniger missverständliche Formulierung ersetzt: "Er wurde jedoch aus Mangel an Beweisen freigelassen." Der Ausdruck "aus Mangel an Beweisen" suggeriert, dass ein Gerichsverfahren stattgefunden habe und Fischer aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden sei. Meines Wissens ist das nicht der Fall gewesen. Fischer wurde aus der Haft entlassen, weil die gegen ihn vorliegenden Verdachtsmomente zur Eröffnung einer Hauptverhandlung nicht genügten. --Hagels (Diskussion)

GiftBot (Diskussion) 18:22, 22. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Fischer wurde von einem Belgrader Distriktgericht "verurteilt"

http://www.schneider-institute.de/KT-420-99_210900.htm