Diskussion:Deutsche Staatsangehörigkeit
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"Reichsbürger"-Alarm
Gestern und heute habe ich mir die Mühe gemacht, die Beiträge in dieser Diskussion zu sichten. Dabei ist mir aufgefallen, dass ziemlich oft Behauptungen auftauchen, die aus den sog. "Reichsbürger"-Kreisen bekannt sind wie "Deutschland ist nicht mehr souverän", "eine BRD-Staatsangehörigkeit gibt es nicht", "wir sind alle staatenlos", "das Grundgesetz ist keine Verfassung" usw. usf. etc. pp. Darauf hier näher einzugehen, erscheint mir überflüssig. Aber wäre es nicht ggf. angebracht, diesen Artikel mit einer geeigneten Warnung oder gar Sperre zu versehen, einfach vorbeugend gegen derartige Auslassungen? PSW --178.197.229.235 16:23, 8. Jun. 2014 (CEST)
Beabsichtigte Löschung eines Eintrags
Im Abschnitt Spezielles Staatsangehörigkeitsrecht erscheint u. a. der Eintrag
- Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAÄndG 1963) vom 19. Dezember 1963 (BGBl. I S. 982).
Warum gerade dieses Änderungsgesetz des RuStAG/StAG unter 34 Änderungsgesetzen dort aufgeführt wird, ist mir - ehrlich gesagt - schleierhaft. Art. 1 betrifft die Änderung von § 4 Abs. 1, der bereits 1974 komplett neu gefasst wurde. Art. 2 ist eine Übergangsvorschrift zu Art. 1, die möglicherweise 2004 durch Art. 15 Abs. 3 Nr. 4 oder 5 Zuwanderungsgesetz aufgehoben wurde (ich kann das leider im Moment nicht nachvollziehen, weil es dort nur verklausuliert als "... Änderungsgesetz in der im BGBl. Teil III, Gliederungsnummer 102-1/1 bzw. 102-1/2 veröffentlichten bereinigten Fassung" zitiert wird). Bevor ich mir die Arbeit mache, in der Uni-Bibliothek nachzusehen, schlage ich vor, den Eintrag ersatzlos zu streichen. Es gibt aus meiner Sicht keinen besonderen Grund gerade dieses Änderungsgesetz namentlich zu erwähnen; es ist - wie gesagt - eins von 34. --Opihuck 14:39, 4. Feb. 2015 (CET)
- Da kein Widerspruch, gelöscht. --Opihuck 22:34, 16. Apr. 2015 (CEST)
Defekte Weblinks
Die folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.bagfw.de/uploads/media/Bagfw_Optionsmodell_091005_web_06.pdf
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
- http://www.bamf.de/cln_092/nn_442016/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen/Forschung/WorkingPapers/wp17-einbuergerung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/wp17-einbuergerung.pdf
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- http://www.bamf.de/cln_092/nn_442016/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Publikationen/Sonstige/statistik-broschuere-publikation,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/statistik-broschuere-publikation.pdf
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1025831
- Netzwerk-Fehler (6) andere Artikel, gleiche Domain
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Einbuergerung/einbuergerung.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
- https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1024112
- Netzwerk-Fehler (6) andere Artikel, gleiche Domain
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
Leere oder vermutlich abgearbeitete URL-Liste; Einbindung kann dann entfernt werden
Irrelevante Umfrage
Die in Abschnitt 1 genannte Umfrage ist nicht relevant. In dieser wurden als Befragungsgruppe nämlich keineswegs, wie im Artikel behauptet, "die Deutschen selbst" befragt, sondern "in Deutschland lebende Personen". Dies kann unter "Methodik" in der Veröffentlichung der Studie nachgelesen werden: https://www.projekte.hu-berlin.de/de/junited/Forschung/repraesentativbefragung
"Die Deutschen selbst" sind zunächst die Deutschen per Abstammung, sodann im Sinne des Grundgesetzes die mit der Staatsangehörigkeit der BRD Ausgestatteten. Keineswegs aber sind alle sich auf dem Gebiet der BRD längerfristig aufhaltende Personen ("Bevölkerung") automatisch "Deutsche".
Diejenigen Einwohner Deutschlands, die nicht Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, haben keine Möglichkeit, ein Votum darüber abzugeben, wer Deutscher sei. Sie sind nicht Teil des Staatsvolkes und damit auch nicht Teil des Souveräns.
Im Alltagsdeutsch: Wenn ich Mitglied des FC Bayern bin, kann ich darüber mitbestimmen, wer in den Verein aufgenommen werden soll und nach welchen Kriterien das geschehen soll. Wenn nicht, dann nicht.
Ich schlage also eine Änderung vor, um die Methodik der Studie im Artikel aufzuzeigen. (nicht signierter Beitrag von 2003:86:2377:3686:F40C:6C32:5B26:2E2E (Diskussion | Beiträge) 22:31, 22. Okt. 2016 (CEST))
- Klingt für mich zu sehr nach dem völkischen Osnatel-Troll. --Otberg (Diskussion) 23:00, 22. Okt. 2016 (CEST)
Leider falsch. Aber für inhaltliche Reaktionen bin ich durchaus offen. (nicht signierter Beitrag von 2003:86:2377:3686:117A:472:789D:FC33 (Diskussion | Beiträge) 23:34, 22. Okt. 2016 (CEST))
- In Deutschland lebende Personen sind Deutsche, da es keinen Grund zu der Annahme gibt, man hätte Ausländer befragt. Demnach: kein triftiger Änderungsgrund erkennbar. Benatrevqre …?! 10:49, 23. Okt. 2016 (CEST)
Keineswegs sind in Deutschland lebende Personen automatisch Deutsche. Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind Personen, die von Deutschen abstammen (dann haben sie automatisch die BRD-Staatsangehörigkeit) oder die BRD-Staatsangehörigkeit verliehen bekommen haben. Die Umfrage richtete sich an die Wohnbevölkerung, diese ist jedoch nicht identisch mit "den Deutschen", dem Staatsvolk der BRD. Triftiger Änderungsgrund. Schlagen Sie nach im GG und im Staatsangehörigkeitsgesetz! (nicht signierter Beitrag von 2003:86:2377:361C:2490:2F95:665B:41FC (Diskussion | Beiträge) 21:42, 23. Okt. 2016 (CEST))
- Nein, es geht m.E. nicht o.W. hervor, dass sich die Umfrage an die Wohnbevölkerung richtete; denkbar ist auch, dass speziell Deutsche ausgesucht wurden, damit die Umfrage repräsentativ ist. 87.138.198.5 18:27, 24. Okt. 2016 (CEST)
- Das ergibt aber keinen Sinn, denn wenn eine Umfrage repräsentativ für Deutsche sein soll, ist anzunehmen, dass Deutsche befragt wurden. Benatrevqre …?! 14:53, 28. Okt. 2016 (CEST)
Reisepass und Personalausweis sind amtliche Dokumente zum Nachweis der Staatsbürgerschaft
Der Reisepass und der Personalausweis sind amtliche Dokumente zum Nachweis der Staatsbürgerschaft. So z.B. beim Nachweise der Identität für Wahlen. Dies habe ich in meiner Änderung der letzten Version Version verdeutlicht, indem ich den entsprechenden Passus des Staatsangehörigengesetzes zitiert und verlinkt habe. Diese Änderung wurde ohne Begündung rückgängig gemacht, wodurch der Artikel meiner Meinung nach nicht die aktuelle Gesetzeslage zur Deutschen Staatsangehörigigkeit korrekt wieder gibt. Ich bitte daher um eine Erläuterung, warum meine Änderung rückgängig gemacht wurde. --JanPeterHomann (Diskussion) 00:42, 30. Jan. 2017 (CET)
- Das ist völlig falsch! Paragraph 3 Abs 2 StAG behandelt Fälle von Personen, die de jure nicht (!) die deutsche StAng besitzen. Ein Nachweis kann nur aufgrund einer Feststellung gem Paragraph 30 StAG erfolgen (bzw in Einbürgerungsfällen über die Einbürgerungsurkunde). --Zxmt 07:27, 30. Jan. 2017 (CET)
- +1. Die Regelung des § 3 Abs. 2 Satz 2 StAG ist im Kontext mit § 3 Abs. 2 Satz 1 StAG zu lesen, nämlich dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit allein dadurch, dass der Betroffene von deutschen Behörden als deutscher Staatsangehöriger angesehen wurde. Das hat's früher häufiger bei Vertriebenen/Spätaussiedlern gegeben, die bereits aufgrund ihres Fluchtschicksals bei der Personalausweisbehörde als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden und deutsche Personalausweise erhalten haben, aber mit Abschluss ihres Vertriebenen- bzw. Spätaussiedleranerkennungsverfahren (das eine andere Behörde durchführt) erfuhren, dass sie gar keine deutschen Staatsangehörigen sind. Man hat es als unbillig empfunden, ihnen den faktisch zuerkannten Status wieder wegzunehmen, wenn sie ihn schon sehr lange besaßen. Manche Kinder von Vertriebenenausweisbewerbern waren bereits zur Bundeswehr eingezogen worden und hatten die Wehrpflicht absolviert. Andere waren Beamte geworden. Und jetzt sollten sie vor dem staatsangehörigkeitsrechtlichen Nichts stehen? Diese Fälle waren früher vor dem Verwaltungsgericht sehr problematisch. Seit August 2007 erhält dieser Personenkreis die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes, wenn er nachweisen kann, 12 Jahre als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden zu sein. In diesem Kontext kommt der von dir zitierte Satz 2 ins Spiel: Als deutscher Staatsangehöriger wird u. a. von den Behörden behandelt, wer einen deutschen Personalausweis besitzt. Wer weniger als 12 Jahre als Deutscher angesehen wurde, dessen Personalausweis wird - wie bisher - formlos eingezogen. Und natürlich ist er nicht allein deshalb Deutscher, weil er einen Personalausweis hat.
- Verallgemeinern lässt sich § 3 Abs. 2 Satz 2 StAG allenfalls dahingehend, dass auch für jeden anderen Bürger eine Staatsangehörigkeitsvermutung streitet, deutscher Staatsangehöriger zu sein, wenn er einen deutschen Personalausweis/Pass besitzt. Ein Nachweis im strengen Sinne war das aber nie und ist es auch künftig nicht. Ein förmlicher Nachweis der Staatsangehörigkeit kann ausschließlich über ein förmliches Prüfverfahren nach § 30 StAG geführt werden. Zuvor wurde es auch als zulässig angesehen, die deutsche Staatsangehörigkeit mit einer Feststellungsklage gerichtlich feststellen zu lassen. Seit der Einführung von § 30 StAG (ebenfalls im August 2007) dürfte das nicht mehr zulässig sein. Ich hoffe, der Revert ist nun für dich verständlich.
- Ich hatte deinen edit zunächst kommentarlos zurückgesetzt, weil ich ihn als nicht ganz ernst gemeint ansah; ich sehe aber nun, dass er ernst gemeint war, aber auf einem Missverständnis beruhte. Für die unkommentierte Zurücksetzung entschuldige ich mich hiermit nachträglich. --Opihuck 14:35, 30. Jan. 2017 (CET)
- Meine beiden Vorredner haben völlig recht. JanPeterHomann, bitte unterlasse künftige Änderungen ohne Konsultierung einschlägiger Fachliteratur, insbesondere von Standardwerken und Kommentarliteratur zur Auslegung dieser Rechtsvorschriften. Danke! Benatrevqre …?! 15:45, 30. Jan. 2017 (CET)
- @Benatrevqre: Wäre es nicht sinnvoll, diesen Erwerbstatbestand im Artikeltext unterzubringen? Wenn ich das richtig sehe, fehlt er dort.--Opihuck 08:01, 31. Jan. 2017 (CET)
- Ist das nicht schon in Personalausweis (Deutschland) beschrieben? Anschneiden kann man diesen speziellen Erwerbstatbestand sicherlich noch einmal, aber zu ausführlich würde ich das aus Redundanzgründen nicht mehr darlegen wollen. Benatrevqre …?! 09:26, 31. Jan. 2017 (CET)
- @Benatrevqre: Wäre es nicht sinnvoll, diesen Erwerbstatbestand im Artikeltext unterzubringen? Wenn ich das richtig sehe, fehlt er dort.--Opihuck 08:01, 31. Jan. 2017 (CET)
- Welche Passage meinst du? --Opihuck 18:21, 31. Jan. 2017 (CET)
- Oh, ich glaub, ich habe mich getäuscht. Aber wenn, dann sollte dieser Sachverhalt doch mindestens auch im Hauptartikel über den Personalausweis erwähnt werden, oder? Benatrevqre …?! 18:56, 31. Jan. 2017 (CET)
- Welche Passage meinst du? --Opihuck 18:21, 31. Jan. 2017 (CET)
- Nein, dort passt es weniger; der Personalausweis ist doch nur der "Aufhänger". Der Erwerbstatbestand ist das langjährige "Behandeltwerden" als deutscher Staatsangehöriger und gehört meiner Meinung nach hier hinein. Da es solche Fälle früher häufig gab und diese auch heute noch möglich sind, fände ich eine Erwähnung hier sinnvoll. Soll ich's mal schreiben? --Opihuck 19:05, 31. Jan. 2017 (CET)
- Ok, du hast recht. Ich war mit meinen Gedanken gerade in einem anderen Artikel unterwegs. Ja, wenn du magst, darfst du diesbezüglich gerne einen Absatz ergänzen. Benatrevqre …?! 19:36, 31. Jan. 2017 (CET)
- Gut, soeben erledigt. --Opihuck 21:15, 1. Feb. 2017 (CET)
- Zum Begriff: Vertrauensschutz ist zutreffend, wird aber als Motiv nicht erläutert. Aus Laiensicht liest sich das jetzt ein wenig willkürlich vom Gesetzgeber. Aber ja, man kommt da schnell von Hundertsten zum Tausendsten. Was mir allerdings fehlt (auch unter dem Aspekt des Suchwortes), ist die Ersitzung; wird nicht selten in der Fachliteratur so bezeichnet, aber auch vom AA, in den vorläufigen Anwendungshinweisen und der Rspr. Und damit sollte der Begriff in dem Abschnitt doch zumindest irgendwo auftauchen. Sehe dafür aber keinen passenden Ort... --Zxmt Eine Geschichte über Gesinnungssperren! 14:36, 2. Feb. 2017 (CET)
- Gut, soeben erledigt. --Opihuck 21:15, 1. Feb. 2017 (CET)
- Ok, du hast recht. Ich war mit meinen Gedanken gerade in einem anderen Artikel unterwegs. Ja, wenn du magst, darfst du diesbezüglich gerne einen Absatz ergänzen. Benatrevqre …?! 19:36, 31. Jan. 2017 (CET)
- Nein, dort passt es weniger; der Personalausweis ist doch nur der "Aufhänger". Der Erwerbstatbestand ist das langjährige "Behandeltwerden" als deutscher Staatsangehöriger und gehört meiner Meinung nach hier hinein. Da es solche Fälle früher häufig gab und diese auch heute noch möglich sind, fände ich eine Erwähnung hier sinnvoll. Soll ich's mal schreiben? --Opihuck 19:05, 31. Jan. 2017 (CET)
[Linksrück] Ja, d'accord, sehe ich wie du. Die derzeitige Überschrift habe ich dem Maaßen/Renner entnommen; ich fand sie nicht unsympathisch, aber ich vermisse da in der Tat auch den "Ersitzungsgedanken" noch. Hast du einen besseren Vorschlag? Vielleicht "Erwerb durch gutgläubiges Ersitzen" oder so ähnlich? --Opihuck 16:43, 2. Feb. 2017 (CET)