Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2016/12
Modellautos
Hallo an die Experten.
Das Commons ja in Sachen Spielzeug so seine Probleme hat (auf die auch ich schon reingefallen bin), denke ich über ein lokales Upload von einigen wenigen Bildern von Modellautos aus meinem Besitz nach. Im Konkreten geht es um Lastwagen sowjetischer Fabrikate, wie zum Beispiel den Nebenstehenden (ohne Verpackung und Platte). Ich sehe da aufgrund des möglichst originalgetreuen und ganz guten Nachbaus keine schöpferische Eigenleistung. Aber da ich kein Experte bin, wäre mir doch eine weitere Meinung oder gerne auch mehrere sehr lieb.
Gruß und Danke, --Druschba 4 (Diskussion) 12:19, 7. Dez. 2016 (CET)
- Hallo Druschba 4, das ist in der Tat nach deutschem Urheberrecht nicht schutzfähig. Und wehe, jemand behauptet etwas anderes. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 10:43, 10. Dez. 2016 (CET)
- Hallo Gnom,
- Danke. Dachte ich mir schon, aber es ist immer schön, wenn da noch einmal jemand drüberschaut der Ahnung hat. Gruß, --Druschba 4 (Diskussion) 11:02, 10. Dez. 2016 (CET)
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Wieder einmal Langzitate, diesmal in Rezeptions- bzw. Kritiken-Abschnitten von Filmartikeln
Meine Entfernung eines Langzitats, das ich für eine URV halte, wurde im Artikel Eiszeit (1975) rückgängig gemacht. Zudem habe ich einige weitere Langzitate entfernt [1], [2], [3], weil sie in keinster Weise als Eigenleistung in den Fließtext eingebunden wurden und zudem vor kurzem in der Redaktion Film und Fernsehen diskutiert wurde, inwieweit solche, Rezeptions- bzw. Kritiken-Abschnitte, die nur aus Zitaten bestehen überhaupt gewünscht sind. Auf beides, also URV und RFF-Disk., hatte ich den Nutzer, der nun bereits in vielen Filmartikeln solche Langzitate und Zitateblöcke eingefügt hatte, hingewiesen. Meine Frage ist nun, ob es bei Langzitaten eine Obergrenze an Sätzen gibt, die an einem Stück hintereinander in Artikel eingebaut werden dürfen? --IgorCalzone1 (Diskussion) 00:02, 7. Dez. 2016 (CET)
- Nachtrag: Auch im Artikel Johnny West findet man nach einem Revert nun wieder URV-verdächtige Langzitate. --IgorCalzone1 (Diskussion) 20:39, 7. Dez. 2016 (CET)
- Hallo, in dieser Länge und ohne jegliche Einbettung in den Rest des Artikels sehe ich das auch kritisch. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 10:52, 10. Dez. 2016 (CET)
Danke für die Meinungen. Nachdem Tsor entsprechend gehandelt hat, ist meine Frage beantwortet.--IgorCalzone1 (Diskussion) 15:07, 12. Dez. 2016 (CET)
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Schöpfungshöhe Flugplan-Cover
Gerne würde ich für den neu anzulegenden Artikel über die ehemalige deutsche Fluggesellschaft DLT im Abschnitt Flugziele dieses Flugplan-Cover von 1974/75 verwenden. Deshalb nun die Frage: Erreicht die rechte Titelseite eine ausreichende Schöpfungshöhe, um einen Upload hier auf de-Wiki zu verhindern, oder ist sie als gemeinfrei einzustufen? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße --SafetyCard (Diskussion) 14:35, 12. Dez. 2016 (CET)
- Gemeinfrei, denke ich, SafetyCard. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 22:15, 12. Dez. 2016 (CET)
- Sehe ich ebenso, die linke Seite ist auch problemlos. --M@rcela 22:29, 12. Dez. 2016 (CET)
- Vielen herzlichen Dank Ihr Beiden für die rasche Antwort; da freue ich mich! Viele Grüße und einen schönen Abend --SafetyCard (Diskussion) 22:47, 12. Dez. 2016 (CET)
- Sehe ich ebenso, die linke Seite ist auch problemlos. --M@rcela 22:29, 12. Dez. 2016 (CET)
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DateiSax_Farben_Querforma...jpg (530 KB), Sax_Farben_RGB.jpg (801 KB), Firmenlogo
Für den Artikel Sax-Farben habe ich den Inhaber angefragt, wegen der Logos. Er hat mir daraufhin zwei Logo-Varianten zugesandt.
Sehr geehrter Herr W. Ja, wir sind damit einverstanden. Im Anhang sende ich Ihnen unser Hoch- und Querformat-Logo. Mit farbenfrohen Grüssen, André Sax Sax-Farben AG, Lack- und Farbenfabrik, Stationsstrasse 41, Postfach 515, CH-8902 Urdorf, Tel: 044-735 32 32, Fax: 044-735 32 00, eMail: sax-farben@sax.ch, Internet: www.sax.ch
Wie weiter? Gruss bkb (Diskussion) 08:35, 8. Dez. 2016 (CET)
- Womit ist Herr Sax einverstanden? Benutzung für die Wikipedia oder mit einer bspw. CC-Lizenz? Bitte genauer beschreiben (im Zweifelsfall wird die Korrespondenz wohl an die Permission-de-Queue im OTRS weitergeleitet werden müssen). Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 11:10, 8. Dez. 2016 (CET)
- @Bussakendle, Grand-Duc: Nicht nur im Zweifelsfall:
- Wenn die Datei eines fremden Rechteinhabers hochgeladen wird und die CC-Freigabe nicht anderen Orts (z.B. auf der Firmenwebsite) glaubhaft dokumentiert ist, muss man immer dafür sorgen, dass der Rechteinhaber eine Freigabe an das Support-Team schickt, die inhaltlich unserer Textvorlage entspricht.
- Ausgenommen davon sind lediglich Logos, die entweder aus Altersgründen gemeinfrei sind oder nur aus Text und einfachsten geometrischen Formen bestehen und auf Commons unter Template:PD-textlogo fallen; bei denen ist dann aber überhaupt keine Rücksprache mit dem Rechteinhaber mehr nötig.
- // Martin K. (Diskussion) 11:17, 8. Dez. 2016 (CET)
- @Bussakendle, Grand-Duc: Nicht nur im Zweifelsfall:
- @Grand-Duc, Martin Kraft:
- -1 Sorry: Anfrage lautete:
- Sehr geehrte Damen und Herren, für den Artikel:https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Sax-Farben&stable=1 möchte ich ein LOGO einfügen. Einverständniserklärung möglich? Mit freundlichen Grüssen Wxxxxxx
- @Bussakendle: Das reicht so leider nicht aus, weil daraus für den Rechteinhaber nicht hervorgeht, dass er für die Nutzung in der Wikipedia eine frei Lizenz erteilen müssten, die jedem ein (theoretisch auch kommerzielle) Nutzung des Werkes gestattet. Ich würde Dir empfehlen in solchen Fällen immer die entsprechenden Textvorlagen zu verwenden. // Martin K. (Diskussion) 12:47, 9. Dez. 2016 (CET)
- @Martin Kraft: OK. ich werde das Logo hochladen, da ich es nicht als höher in der Schöpfungshöhe einstufe als das Nestlè-Logo. Könnten Sie dann noch mal nachsehen, ob meine Einschätzung richtig ist. In den Erklärungstexten ist allerdings auch die Rede von eingeschränkten Linzenzen, die sind aber in der Textvorlage nicht aufgeführt? 09:15, 11. Dez. 2016 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 62.202.182.228 11:47, 13. Dez. 2016 (CET)
Jugoslawisches Urheberrechtsgesetz
Moin! Gehe ich recht in der Annahme, dass bei den Fotos Datei:Nadstrešek mariborske železniške postaje 1961 (2).jpg und Datei:Nadstrešek mariborske železniške postaje 1961 (3).jpg die Gemeinfreiheit für uns nicht gilt und die Dateien deshalb hier nicht hochgeladen werden können? NNW 15:20, 2. Dez. 2016 (CET)
Die Bilder sollten eigentlich auf Commons behalten werden, da der LA auf eine Irrtum über das Slowenische Recht beruht. Und wir können sie auch nutzen. Grüße --h-stt !? 16:52, 2. Dez. 2016 (CET)- @H-stt: Wie genau begründest Du Deine Einschätzung, dass wir hier in DACH diese Bilder von 1961 auch ohne Zustimmung des zugehörigen Urhebers nutzen dürfen? Hat etwa irgendwer kürzlich das Schutzlandprinzip abgeschafft? // Martin K. (Diskussion) 17:48, 2. Dez. 2016 (CET)
- Das war mein Denkfehler. Ich hatte nur die FoP-Frage berücksichtigt und den Rest völlig ignoriert. Danke für die Nachfrage. --h-stt !? 18:09, 2. Dez. 2016 (CET)
- @H-stt: Wie genau begründest Du Deine Einschätzung, dass wir hier in DACH diese Bilder von 1961 auch ohne Zustimmung des zugehörigen Urhebers nutzen dürfen? Hat etwa irgendwer kürzlich das Schutzlandprinzip abgeschafft? // Martin K. (Diskussion) 17:48, 2. Dez. 2016 (CET)
Nachimport der Versionsgeschichten nach Artikelaufspaltung erforderlich?
Ein neu angemeldeten Benutzer:Lu01234 hat gestern zwei ältere Artikel zu Automobilmodellen, die mehrere Fahrzeuggenerationen umfassten, in Einzelartikel zerlegt, teils per Verschiebung, teils per C & P, m. E. eine urheberrechtlich fehlerhafte Artikelaufspaltung.
Kann bitte ein Sachkundiger kurzfristig bei Wikipedia:Importwünsche/Importupload #Nachimporte nach Aufspaltung durch einen neu angemeldeten Benutzer nötig? vorbeischauen (dort sind Verlinkungen auf die betroffenen alten/neuen Artikel und die laufende Disk. im Portal Auto und Motorrad). Ich bin mir nicht sicher, ob hier oder dort die richtige Anlaufstelle ist. Danke im Voraus für jede Hilfe. --Roland Rattfink (Diskussion) 09:42, 13. Dez. 2016 (CET)
- Inzwischen hat Doc Taxon die 70 Edits des Neuangemeldeten entwirrt und Versionsgeschichten nachimportiert. Dank an eventuelle Unterstützer auch hier. --Roland Rattfink (Diskussion) 11:07, 14. Dez. 2016 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Roland Rattfink (Diskussion) 11:07, 14. Dez. 2016 (CET)
William P. Gottlieb Collection
Das Foto c:File:Artie Shaw (Gottlieb 07771).jpg soll hier in Kürze unter WP:SG? auf der Hauptseite erscheinen. Den Artikelautor Benutzer:Freimut Bahlo habe ich gebeten, hier auf dieser Seite die Unklarheiten auszuräumen, er hat dagegen darauf verwiesen: Die Fotos der Williams Gottlieb Collection werden seit mehreren Jahren problemlos vom Projekt:Jazz in zahlreichen Artikeln verwendet. Na schön, dann frage eben ich nach. Unter den Bildattributen findet sich
c:Template:PD-Gottlieb. Und im Widerspruch (??!!) dazu c:Template:PD-US-not renewed mit dem Warnhinweis ... Sofern der Autor nicht schon eine hinreichende Zeit tot ist, .....
Also, was gilt nun und was tun? --Goesseln (Diskussion) 13:04, 4. Dez. 2016 (CET)
- Ich sehe hier kein Problem. Zunächst gilt offenbar, wie die Library of Congress hier festhält: "In accordance with the wishes of William Gottlieb, the photographs in this collection entered into the public domain on February 16, 2010". Das heisst: Der Fotograf William Gottlieb hat noch selbst den Wunsch geäussert, seine Fotos in die Gemeinfreiheit zu entlassen (was in den USA möglich ist). Persönlichkeitsrechte etc. sind davon natürlich unberührt, wie die LoC auch schreibt. Schon auf dieser Basis kann das Foto wohl problemlos verwendet werden; man könnte sich natürlich fragen, ob selbst ein in den USA auf ausdrücklichen Wunsch des Urhebers für "public domain" erklärtes Werk in Deutschland noch geschützt sein könnte, aber ich denke, man kann dann doch zumindest von einem bedingungslosen Nutzungsrecht für jedermann ausgehen, was aufs gleiche hinausläuft. Das c:Template:PD-US-not renewed wurde der Dateibeschreibung erst kürzlich, Jahre nach dem Upload, hinzugefügt, und wäre in diesem Fall wohl eigentlich nicht nötig. Ich nehme an, dass der Commonsianer, der es hinzugefügt hat, es sozusagen als "Fallback" aus US-Sicht betrachtet, im Sinne von: Auch wenn das Foto nicht in die public domain entlassen worden wäre, wäre es (in den USA) sowieso PD, weil das Copyright nicht erneuert wurde. Gestumblindi 18:17, 4. Dez. 2016 (CET)
Pressetext als Beleg hochladen
Ich habe die Staatlichen Museen in Berlin angeschrieben um Auskünfte über die Zukunft des Standortes Dahlem zu bekommen. Die erhaltenen Auskünfte möchte ich in dem Artikel "Museumszentrum Berlin-Dahlem" benutzen. Mein Problem ist jetzt wie ich das ganze im Artikel belege. Meine Idee: ich Lade das erhaltene PDF Dokument in die Mediathek hoch. Dabei habe ich jedoch das Problem welche Lizenz ich benutzen soll, da das Dokument nicht von mir sondern von den Staatlichen Museen in Berlin erstellt wurde. Ich habe die Staatlichen Museen in Berlin bei meiner Anfrage darauf hingewiesen, dass ich dass ich Ihre Antwort veröffentlichen möchte. In der Rückantwort wurde darauf nicht explizit eingegangen, jedoch habe ich ein Pressetext erhalten, der auf den 2. Dezember 2016 Datiert ist. Ich kann ihn allerdings nicht im Internet finden. Was ist eure Meinung dazu? Oder habt Ihr gute alternativen für mich? --GodeNehler (Diskussion) 21:53, 15. Dez. 2016 (CET)
- Gemäß WP:OR ist das eh kein guter Beleg.--Karsten11 (Diskussion) 22:20, 15. Dez. 2016 (CET)
- Danke für die Info. --GodeNehler (Diskussion) 18:22, 16. Dez. 2016 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 01:23, 17. Dez. 2016 (CET)
Ergänzend noch einer generelle Klarstellung, weil dieses Missverständnis leider immer wieder auftaucht:
@GodeNehler: Commons ist keine Quellensammlung. Nirgendwo steht, dass externe Belege in der Wikipedia hochgeladen werden sollten oder gar müssen. Abgesehen davon, dass das urheberrechtlich so gut wie immer unzulässig ist, ist das auch völlig überflüssig, weil ein vernüftiger Einzelnachweis (ggf. mit Link zur Pressemeldung) völlig ausreicht. WP:Q zu Folge geht es bei Belegen lediglich darum eine grundsätzlich allgemein zugängliche Quelle zu verwenden, sie für andere Autoren und Leser nachvollziebar zu machen. Wie diese dann konkret an die jeweilige Quelle kommen (Fernleihe, Antiquariat, Internetarchiv, Kostenplfichtiger Datenbankzugang) ist deren Problem. // Martin K. (Diskussion) 12:47, 18. Dez. 2016 (CET)
Heidegger (2)
Bei meiner bescheidenen Suche zu Heidegger-1933 habe ich nichts gefunden. Punkt. Aber bei der Gelegenheit einen Personalbogen. Den habe ich nach Commons geladen mit PD ineligible. c:File:Martin Heidegger Personalbogen 1935.jpg. Gut oder schlecht ? --Goesseln (Diskussion) 20:40, 14. Dez. 2016 (CET)
- Das ist eine dokumentarische Preziose, aber m. E. nur für die Heidegger/NS-Seite zu verwenden, sonst ist das Dokument zu speziell. Irgendwie komme ich mit den Heidegger-Fotos nicht weiter. Genügt denn der Passus „courtesy of Martin-Heidegger-Archiv Meßkirch“? Offenbar haben die ja die Rechte an den Fotos, die sie mir geschickt haben, und Honorar wollen sie nicht.--BaneshN. (Diskussion) 23:33, 14. Dez. 2016 (CET)
Bevor das hier untergeht, meine Frage an die Urheberrechtsspezialisten ist, ob das Dokument mit PD ineligible bezeichnet werden kann. --Goesseln (Diskussion) 00:53, 15. Dez. 2016 (CET)
- @Goesseln : Ja. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 01:32, 17. Dez. 2016 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: thx. Goesseln (Diskussion) 13:11, 17. Dez. 2016 (CET)
Please
have a look at this place;-)) --tsor (Diskussion) 16:25, 16. Dez. 2016 (CET)
- Hallo tsor, einerseits kann ich nicht nachvollziehen, was deine Frage ist, andererseits geht es in solchen Fällen nur äußerst selten um urheberrechtlich schutzfähige Texte. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 01:28, 17. Dez. 2016 (CET)
- Hallo Gnom, da gehen unsere Ansichten doch auseinander. Natürlich sind hier im Wesentlichen Fakten aneinandergereiht. Aber die Formulierungen auf https://www.sbo-schaumburg.de/das-orchester/der-dirigent/ haben doch gewisse Eigenheiten, die man doch nicht einfach per Copy & Paste übernehemen kann! Beispiele:
- In der Bundesrepublik, in die er 1969 übersiedelte, war es dann zunächst schwer, eine ihm befriedigende Tätigkeit zu finden' - samt Fehler ("eine ihm" müsste heissen "eine ihn")
- konnte er einen alten Traum verwirklichen
- Nach seiner Rückkehr aus der russischen Gefangenschaft, wohin er 1944 verschleppt wurde, machte er sein Abitur und begann ein Musikstudium am Konservatorium in Temeswar (Hauptfach Trompete).
- Man kann doch nicht einfach ganze Abschnitte samt prägnanten Formulierungen per Copy&Paste übernehmen! Inzwischen wurden die betroffenen Versionen auch versteckt. --tsor (Diskussion) 16:12, 17. Dez. 2016 (CET)
- Hm, ob das prägnant genug für urheberrechtlichen Schutz ist, da bin ich mir nicht so sicher. Jedenfalls hat es sich ja geklärt. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 01:46, 18. Dez. 2016 (CET)
- Das ist weder prägnant noch kann man sonst irgendeine persönliche geistige Schöpfung erkennen. Und eine Versionslöschung wegen sowas ist Kanonen auf Spatzen. --03:35, 18. Dez. 2016 (CET)
- Hm, ob das prägnant genug für urheberrechtlichen Schutz ist, da bin ich mir nicht so sicher. Jedenfalls hat es sich ja geklärt. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 01:46, 18. Dez. 2016 (CET)
- Hallo Gnom, da gehen unsere Ansichten doch auseinander. Natürlich sind hier im Wesentlichen Fakten aneinandergereiht. Aber die Formulierungen auf https://www.sbo-schaumburg.de/das-orchester/der-dirigent/ haben doch gewisse Eigenheiten, die man doch nicht einfach per Copy & Paste übernehemen kann! Beispiele:
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 01:46, 18. Dez. 2016 (CET)
Guten Tag, bitte löschen Sie folgenden Eintrag zum tragischen Mordfall einer Kommilitonin von mir. Aus Rücksichtnahme und Schutz der Privatsphäre sollte es einen solchen "Enzyklopädie"-Eintrags (dies sei ja der Anspruch Wikipedias) nicht geben. Ferner besteht die Gefahr, dass der Fall instrumentalisiert wird. Zudem: Es gehört dem Ethos einer seriösen Berichterstattung an, Anonymität eines Opfers zu wahren. Ich kann wirklich nur den Kopf schütteln und bin sehr traurig. Hier nochmals der Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Maria_L.
Herzlichen Dank, mit besten Grüßen aus Freiburg i. Br. (nicht signierter Beitrag von 82.212.35.78 (Diskussion) 07:40, 5. Dez. 2016 (CET))
- Hallo, die Familie besteht offenbar nicht auf Anonymität: Die Traueranzeige( Link entfernt, der Artikel wurde verschoben. --Ama von und zu (Diskussion) 15:23, 6. Dez. 2016 (CET)) verstehe ich jedenfalls so. Es tut mir auf jeden Fall sehr leid, dass du eine Kommilitonin verloren hast. Und ja, es ist zu hoffen, dass der Fall nicht instrumentalisiert wird. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 10:13, 5. Dez. 2016 (CET)
- @Gnom: Die Familienanzeige lässt keinen Schluss zu, wie sie zu Tode gekommen ist. Sie könnte an einer Krankheit gestorben sein, bei der Geburt eines Kindes, an den Folgen eines Verkehrsunfalls usw. Aus dieser Anzeige zu schließen, die Familie lege keinen Wert auf Anonymität, finde ich unverantwortlich. Die Nennung des Namens in Wikipedia ist nmM nicht zulässig. Vom postmortalen Persönlichkeitsrecht sind auch die Angehörigen betroffen. --Ama von und zu (Diskussion) 14:44, 6. Dez. 2016 (CET) P.s.: Überschrift und Link geändert. Der Artikel wurde inzwischen verschoben.
Hochladen von Konzertbildern
Ich war gestern beim Konzert von Marianne und Michael und Gäste. Nun weiß ich nicht ob ich die Bilder die ich dort fotografiert habe auf commons.wikimedia hochladen darf. Denn ein Sprecher hat gesagt das Filme drehen aus Urheberrechtlichen Gründen verboten ist, aber fotografieren von ihren Lieblingsstars erlaubt ist. Meine Frage: Darf ich die Bilder hochladen oder nicht? --Auto1234 (Diskussion) 09:45, 5. Dez. 2016 (CET)
- Naja, Auto1234, wenn es hieß, dass Fotografieren erlaubt ist, dann ist Fotografieren erlaubt. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 10:08, 5. Dez. 2016 (CET)
- Aber die Frage war ja nicht, ob fotografieren erlaubt ist, sondern ob hochladen erlaubt ist. Und das ist ja doch was anderes. --195.200.70.38 12:17, 6. Dez. 2016 (CET)
- Ja, das ist erlaubt. --Seewolf (Diskussion) 12:21, 6. Dez. 2016 (CET)
Guten Morgen,
wie kann es eigentlich sein, dass Wikipedia die Unterschriften namhafter Menschen online zur Verfügung stellt, damit kann doch sehr viel gefälscht werden. Bei meinem letzten Arbeitgeber wurde auch stets darauf geachtet, das die Unterschriften der Geschäftsführer nicht in unbefugte Finger gerieten, um Mißbrauch vorzubeugen. Ausserdem welchen Mehrwert hat eine Unterschrift für den Leser?!
Mit besten Grüßen anne o. aus Hilden (nicht signierter Beitrag von 77.10.45.77 (Diskussion) 08:28, 5. Dez. 2016 (CET))
- Hallo, zunächst ist das keine urheberrechtliche Frage. Dann möchte ich mal das Sicherheitsempfinden deines letzten Arbeitgebers hinterfragen: Was für Mißbrauch meinst du? Der Mehrwert für den Leser ist jedoch auch meiner Ansicht nach in der Tat gering, die Abbildung der Unterschrift ist mehr illustrativ und entstammt einem "Brauch" der englischsprachigen Wikipedia. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 10:07, 5. Dez. 2016 (CET)
- Mich erreichen öfter Werbebriefe, die nicht individuell unterschrieben sind. Dafür könnte man so eine Unterschrift mißbräuchlich verwenden. Aber wer glaubt schon, das einem Angela Merkel oder Barrack Obama persönlich eine Anlage empfehlen? --Eingangskontrolle (Diskussion) 17:32, 7. Dez. 2016 (CET)
Screenshot Hauptseite Wikipedia 2. Millionen
Ich haben einen Screenshot der Hauptseite der deutschen Wikipedia wo der Meilenstein 2 Millionen erwähnt wird gemacht . Darf man das in das Wikipedia:Archiv/Meilensteine/Bildschirmfotos einstellen ich habe die komplette Seite da. Wenn das Wikipedia- Logo stören sollte kann ich es auch problemlos entfernen. Eure Antworten bitte. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 20:01, 5. Dez. 2016 (CET)
- Schau dir mal die Dateiseite des Logos auf Commons an - soweit ich weiß darf das innerhalb der Wikipedia, also auf für solche Screenshots, weiterverwendet werden. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 20:46, 5. Dez. 2016 (CET)
- Da ist ja alles gut. Ich habe bloß eine noch Frage, was gebe ich als Lizenz an? Wo finde ich den Baustein? --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 19:14, 6. Dez. 2016 (CET)
- Dieselbe Lizenz von da, wo auch das Wikimedia Commons-Logo zu finden ist. Außerdem: sind auf dem Screenshot Bilder zu sehen? Wenn ja, musst Du auch die Dateiseite dieser Bilder prüfen und ggf. deren Lizenz(en) erwähnen, wie es ein jeder Nachnutzer außerhalb der WP auch tun muss. Oder dupliziere einfach das Vorgehen den anderen Screenshots aus dem Archiv entsprechend. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 00:47, 7. Dez. 2016 (CET)
- Hallo Fiver, der Hellseher, schau in die Kategorie:Datei:Screenshot (Wikipedia), für alles, wo ein Wikimedia-Logo drauf ist, muss noch zusätzlich {{Bild-WikimediaCopyright}} mit drauf. Viele Grüße, --emha d℩b 10:35, 7. Dez. 2016 (CET)
- Dieselbe Lizenz von da, wo auch das Wikimedia Commons-Logo zu finden ist. Außerdem: sind auf dem Screenshot Bilder zu sehen? Wenn ja, musst Du auch die Dateiseite dieser Bilder prüfen und ggf. deren Lizenz(en) erwähnen, wie es ein jeder Nachnutzer außerhalb der WP auch tun muss. Oder dupliziere einfach das Vorgehen den anderen Screenshots aus dem Archiv entsprechend. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 00:47, 7. Dez. 2016 (CET)
- Das habe ich jetzt auch noch mit eingefügt. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 18:53, 7. Dez. 2016 (CET)
Fotos pakistanischer Regierungsstellen
Gibt es in Pakistan irgendwelche Regelungen wie in den USA? Es gibt zu Pakistan International Airlines - Flug 661 derzeit brauchbare Bilder der Polizei im Netz. --Eingangskontrolle (Diskussion) 17:26, 7. Dez. 2016 (CET)
- @Eingangskontrolle: Scheinbar nicht. Außerdem wäre auch bei einem US-Photo erst mal zu klären, ob dies wirklich durch einen Angestellten der Bundesbehörden in Ausübung seines Dienstes erstellt oder nur durch eine solche Behörde veröffentlicht wurde. // Martin K. (Diskussion) 17:41, 7. Dez. 2016 (CET)
Bitte um Review ob...
(Hallo!) ...ich bei dieser "Dateirettung" (Panoramafreiheitsproblem mit Frankreich) von Commons alles richtig gemacht habe. Hier die Commons-Datei - die wird irgendwann gelöscht sein, ich habe dort einen SLA gestellt. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 20:49, 5. Dez. 2016 (CET)
- Naja, das kommt darauf an. Persönlich halte ich recht wenig von der hier von einigen vertretenen und tolerierten Praxis, unter Berufung auf das Schutzlandprinzip Fotos "lokal" hochzuladen, die in ihrem Entstehungsland eindeutig nicht der Panoramafreiheit unterliegen, und würde solche "Rettungen" gar nicht erst unternehmen. Schliesslich muss man ja sagen: Selbst wenn man in DACH nicht erfolgreich gegen die Verbreitung dieses und ähnlicher Fotos vorgehen kann, dann doch ganz gewiss in Frankreich, und die de-Wikipedia ist nun auch mal in Frankreich abrufbar. Meine eigene Praxis orientiert sich also an Commons: nur Bilder hochladen, gegen die auch in ihrem Entstehungsland urheberrechtlich nichts einzuwenden ist. Davon abgesehen gehört bei Bildern, bei denen wir davon ausgehen, dass sie nicht commonstauglich sind, noch die Vorlage {{NoCommons}} auf die Beschreibungsseite. Gestumblindi 22:19, 6. Dez. 2016 (CET)
- Das Argument der Abrufbarkeit ist analog aber auch auf die ganzen Fair-Use-Bilder (Buchcover, Filmausschnitte / Screenshots, berühmte Pressebilder...) der EN-WP, welche ebenso wie die deutsche Ausgabe weltweit abrufbar ist, anwendbar - und ich kann mich an keinen Pressebericht (c't, SPON...) erinnern, dass diese Praxis des fliegenden Gerichtsstandes außerhalb Deutschlands und dafür innerhalb der EU Anwendung gefunden hätte. Mit dieser Idee zu arbeiten ist also nicht zielführend. Die NoCommons-Vorlage habe ich jetzt eingefügt. @Pajz, Gnom: das wäre wieder mal eine mich interessierende Sachfrage. Habt ihr dazu Material? Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 00:43, 7. Dez. 2016 (CET)
- Hallo Grand-Duc, ich verstehe deine Frage und teile deine Sorge, kann aber keine Antwort geben. Die Lösung könnte vielleicht in der Gerichtszuständigkeit liegen. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 09:49, 7. Dez. 2016 (CET)
- Das Argument der Abrufbarkeit ist analog aber auch auf die ganzen Fair-Use-Bilder (Buchcover, Filmausschnitte / Screenshots, berühmte Pressebilder...) der EN-WP, welche ebenso wie die deutsche Ausgabe weltweit abrufbar ist, anwendbar - und ich kann mich an keinen Pressebericht (c't, SPON...) erinnern, dass diese Praxis des fliegenden Gerichtsstandes außerhalb Deutschlands und dafür innerhalb der EU Anwendung gefunden hätte. Mit dieser Idee zu arbeiten ist also nicht zielführend. Die NoCommons-Vorlage habe ich jetzt eingefügt. @Pajz, Gnom: das wäre wieder mal eine mich interessierende Sachfrage. Habt ihr dazu Material? Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 00:43, 7. Dez. 2016 (CET)
- Grand-Duc, na ja, an sich ist der Ansatz nicht so abwegig. Die internationale Zuständigkeit ist zunächst sowohl am Handlungs-, als auch der Erfolgsort begründet, wobei letzterer bei der öffentlichen Wiedergabe eines Werkes auf einer Website (überall) dort liegen kann, von wo aus diese zugänglich ist (EuGH, Urt. v. 22.01.2015, C-441/13 – Hejduk, Urt. v. 03.10.2013, C-170/12 – Pinckney; so im Anschluss in Deutschland nun auch BGH, Urt. v. 21.04.2016, I ZR 43/14 – An Evening with Marlene Dietrich [auch] für einen Unterlassungsanspruch unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, in der noch zusätzlich eine „bestimmungsgemäße Abrufbarkeit“ im Inland vorausgesetzt wurde). Ist die internationale Zuständigkeit bejaht, und wird beispielsweise Schutz für Deutschland begehrt, sodass deutsches Recht zugrunde zu legen ist (Schutzlandprinzip), stellt sich die zusätzliche Frage, ob deutsches Urheberrecht verletzt ist. Das ist umstritten und wird gerade nach der Änderung der BGH-Rechtsprechung zur internationalen Zuständigkeit sicherlich auch wieder für Internetsachverhalte bedeutsamer werden. Das LG Hamburg hat kürzlich etwa die Verletzung deutschen Urheberrechts für Fälle verneint, denen ein „besonderer Inlandsbezug“ fehlt, und dabei abgestellt auf „alle Umstände des Einzelfalls […], darunter die Sprache, [den] Inhalt und die Aufmachung des Angebots, die Adresse und die Toplevel-Domain, die Natur der angebotenen Inhalte, etwaige auf das Inland ausgerichtete Liefer- und Zahlungsmethoden, Werbeinhalte, die auf das Inland abzielen, die Existenz einer nicht nur unerheblichen Zahl von im Inland ansässigen Nutzer, die das Angebot nutzen, oder etwa die Bekanntheit des Angebots im Inland“ (LG Hamburg, Urt. v. 17.06.2016, 308 O 161/13 – Internet-Blog m.w.N. zum Meinungsstand im Schrifttum; im Streitfall: keine Verletzung deutschen Urheberrechts durch ungenehmigte Bildverwertung auf fremdsprachigen Blogs unter nichtdeutscher Domain). Ähnliche Erwägungen führen etwa auch beim Senderecht dazu, dass tatsächlich nicht jede irgendwie in Deutschland empfangbare Satellitensendung in das deutsche Urheberrecht eingreift. Ich weiß nicht, wie dies in Frankreich gehandhabt wird, weise aber nur darauf hin, dass die Sache nach Feststellung der gerichtlichen Zuständigkeit (siehe oben) nicht erledigt ist und jedenfalls in Deutschland an der Stelle der Verletzungsfrage ggf. ein Inlandsbezug abgeprüft wird – in welcher Form auch immer (entsprechend auch in EuGH, Urt. v. 18.10.2012, C-173/11 – Football Dataco für das Datenbankherstellerrecht). Vor diesem Hintergrund lässt sich m.E. durchaus denken, dass man durch Ablegen eines Inhalts auf eine Internetseite mit geringerem Bezug zu einem EU-Staat auch darum herumkommt, sich Ansprüchen aus dem dortigen Urheberrechtsgesetz auszusetzen. Ob es funktioniert, hängt neben allerlei Unwägbarkeiten im Detail (wie etwa der Frage, ob Wikipedia-Sprachversionen überhaupt unterschiedliche Angebote sind …) freilich zunächst einmal vom Willen der jeweiligen nationalen Gesetzgeber/Gerichte ab, hier noch einen Prüfschritt einzuziehen und einem forum shopping nach Belieben Einhalt zu gebieten. — Pajz (Kontakt) 08:34, 8. Dez. 2016 (CET)
Linkhaftung für Gewerbetreibende
Zur Info, jeder Gewerbetreibender der einen Link auf Wikipedia Artiekl setzt, die Bilder im Artikel eingebettet haben, handelt ab sofort Urheberrechtsverletzend, siehe Hamburger Landgerichtsurteil. Ja, wikipedia hält sich selbst nicht an das Urheberrecht, weil es Bilder nutzt ohne die Lizenz und den Urheber zu nennen. Das muß nämlich beim Bild angebracht sein. Dafür gab es ja auch schon mal ein Urteil. --Alchemist-hp (Diskussion) 22:42, 9. Dez. 2016 (CET)
- Die CC-Lizenzen selbst kennen keine Verpflichtung der Urhebernennung "direkt am Bild", vielmehr heisst es beispielsweise in der CC-BY-SA 3.0 Deutschland im Abschnitt 4.c) viel allgemeiner, dass die Angaben "in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form" gemacht werden müssen. Als solche könnte man durchaus auch eine Urhebernennung per "Klick aufs Bild" sehen, wie es hier praktiziert wird. Das frühere Urteil, das du meinst, bezog sich meiner Erinnerung nach auf einen Fall, in dem der Urheber selbst ausdrücklich festgeschrieben hat, dass die Urhebernennung direkt am Bild zu erfolgen habe. Es ging also nicht um eine Forderung der Lizenz selbst, sondern um eine von einem bestimmten Urheber erhobene Plazierungsforderung, die von den allermeisten Bildurhebern in der Wikipedia bzw. auf Commons nicht erhoben wird (die meisten Uploader beschränken sich auf die Standardlizenz ohne irgendwelche weiteren Festlegungen). Und höchstrichterlich war das Urteil sowieso nicht; beim aktuellen Fall handelt es sich nur um einen Beschluss im Rahmen eines Verfügungsverfahrens. Ich finde die Reaktion von Heise darauf übrigens sehr schön ;-) Gestumblindi 23:05, 9. Dez. 2016 (CET)
Mehrere Versionen des Artikels Santee_Sioux_Reservation
Hallo, ich habe vor einem halben Jahr festgestellt, dass in dieser Version des Artikels Santee Sioux Reservation der Bearbeiter den Inhalt per Cut & Paste eingefügt hat. Ich habe den Inhalt daraufhin gelöscht und den Bearbeiter auf diesen Fehler aufmerksam gemacht. Heute fügt er denselben Text nur äußerst geringfügig geändert wieder ein. Meine Frage: Ist das noch ein URV oder fällt das unter "Geringfügigkeit" (keine Schöpfungshöhe oder ähnliches)? --Edmund (Diskussion) 21:36, 9. Dez. 2016 (CET)
- Was für eine URV? Eine von mir selber? Ja. Ich habe mir die Genehmigung erteilt meinen eigenen Text zu kopieren. Ohne dich zu fragen! Der Text den ich kopiert habe mit Copy Paste ist 100% mein Eigener! Persönlichen Angriff entfernt. --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 09:56, 10. Dez. 2016 (CET) Dl4gbe (Diskussion) 04:44, 10. Dez. 2016 (CET)
- Hallo Dl4gbe, danke für deinen Beitrag. Bitte beachte, dass persönliche Angriffe auf Wikipedia unter gar keinen Umständen toleriert werden. Stattdessen solltest du immer von guten Absichten anderer Wikipedianer ausgehen. --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 09:56, 10. Dez. 2016 (CET)
- Hallo Gnom. Das tue ich normallerweise. Aber dieser Fall ist besonders. Edmund Ferman wirft mir alles Mögliche vor, obwohl ich nie mit ihm Streit suche. Jetzt diese URV Veranstaltung. Ich weiss beim besten Willen nicht, was er damit erreichen will. Der Abschnitt Geschichte kommt teilweise aus dem Artikel Sioux-Aufstand und zwar aus dem Abschnitt Hintergrund. Gut Copy Paste, gebe ich zu. Das Problem ist nur, dass ich diesen Abschnitt selber geschrieben habe. Ich werde den doch in anderen Artikeln verwenden können, meinen eigenen Text. Eigentlich ein Grund für eine VM Dl4gbe (Diskussion) 10:39, 10. Dez. 2016 (CET)
- Wenn es sich so verhält, wie Dl4gbe hier schreibt (d.h. es handelt sich um eigene Texte), muss man ihm zustimmen (also, in Bezug auf die Sachfrage - nicht auf den PA): Selbstverständlich kann man eigene Texte per cut&paste kopieren/verschieben, das ist kein Problem, Schöpfungshöhe hin oder her. Gestumblindi 22:22, 10. Dez. 2016 (CET)
- Hallo Gnom. Das tue ich normallerweise. Aber dieser Fall ist besonders. Edmund Ferman wirft mir alles Mögliche vor, obwohl ich nie mit ihm Streit suche. Jetzt diese URV Veranstaltung. Ich weiss beim besten Willen nicht, was er damit erreichen will. Der Abschnitt Geschichte kommt teilweise aus dem Artikel Sioux-Aufstand und zwar aus dem Abschnitt Hintergrund. Gut Copy Paste, gebe ich zu. Das Problem ist nur, dass ich diesen Abschnitt selber geschrieben habe. Ich werde den doch in anderen Artikeln verwenden können, meinen eigenen Text. Eigentlich ein Grund für eine VM Dl4gbe (Diskussion) 10:39, 10. Dez. 2016 (CET)
- Hallo Dl4gbe, danke für deinen Beitrag. Bitte beachte, dass persönliche Angriffe auf Wikipedia unter gar keinen Umständen toleriert werden. Stattdessen solltest du immer von guten Absichten anderer Wikipedianer ausgehen. --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 09:56, 10. Dez. 2016 (CET)
Bayerischer Staatsanzeiger
Sind Bekanntmachungen von Staatsministerien im Bayerischen Staatsanzeiger urheberrechtlich geschütz oder nicht?--Ratzer (Diskussion) 13:50, 8. Dez. 2016 (CET)
- Das kommt darauf an. Viele werden amtliche Werke sein, ich kann aber nicht ausschließen, dass das im Einzelfall auch mal anders zu sehen sein wird. Also wäre es sinnvoll zu wissen, welche Bekanntmachung du konkret meinst. Grüße --h-stt !? 19:28, 8. Dez. 2016 (CET)
- Im Augenblick:
- Bekanntm. des Bayer. Staatsministerium des Innern vom 26. November 1954 Nr. I B 1 - 3000 - 45 a/58 über die besondere Benennung eines Gemeindeteils der Gemeinde Karlstein, Landkreis Berchtesgaden ausgegraben (BStAnz. Nr. 49/1954) (Artikel Thumsee (Bad Reichenhall))
- StAnz. 1970 / Nr. 20: Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 6. Mai 1970 Nr. I B 3 — 3000 — 47 a/5 (über die Eingemeindung von gemeindefreien Gebieten in die Gemeinden Jachenau, Kochel am See und Lenggries, Artikel Jachenau, künftig auch Lenggries Kochel am See und weitere noch anzulegende Artikel)
- Künftig noch weitere über Änderungen von Gemeindegrenzen und Erteilung von Ortsnamen u.ä.
- --Ratzer (Diskussion) 20:52, 8. Dez. 2016 (CET)
- Im Augenblick:
- Und worauf bezieht sich deine Frage? Sind da Karten abgedruckt und du willst die übernehmen? Grüße --h-stt !? 21:15, 8. Dez. 2016 (CET)
- Meine Frage bezieht sich auf das Einscannen und Hochladen der Zeitungsausschnitte, meistens (immer?) nur Text.--Ratzer (Diskussion) 21:42, 8. Dez. 2016 (CET)
- Auch dazu: In der Regel werden das amtliche Werke sein, Ausnahmen sind denkbar. Aber wo ist der enzyklopädische Nutzen eines solchen Scans? Warum willst du sowas hochladen? Grüße --h-stt !? 18:01, 9. Dez. 2016 (CET)
- Uploads auf Commons brauchen keinen „enzyklopädischen Nutzen“, sondern müssen in irgendeiner Art „edukativ“ sein. Nur Text enthaltendes ist zwar oft trotzdem ausgeschlossen, das hier Beschriebene dürfte aber mEn gemäss c:COM:SCOPE erwünscht sein. --nenntmichruhigip (Diskussion) 21:40, 9. Dez. 2016 (CET)
- Diese Frage gehört wohl nicht hierher (Wikipedia:Urheberrechtsfragen), aber na gut. Schau dir mal die Einzelnachweise im Artikel Thumsee (Bad Reichenhall) an. Alle sind online vorhanden und sofort überprüfbar. Bis auf den ersten. Versuch das mal zu überprüfen. Da könnte jeder ein Fantasiedatum und ein Fantasie-Aktenzeichen reinschreiben, und die Falschinformation bleibt womöglich lange Zeit unentdeckt. Nicht im Sinne der Qualität der WP. Da ist es doch naheliegend, auch diesen Beleg online verfügbar zu machen, zumal es um urheberrechtsfreies Material geht, das auf Commons geladen werden kann.--Ratzer (Diskussion) 22:10, 9. Dez. 2016 (CET)
- Ich schreibe oft oder sogar überwiegend zu Themen, die praktisch nur in Büchern abgehandelt werden, da habe ich auch nur Belege, die sich ohne Zugang zu einer großen Bibliothek nicht überprüfen lassen. Nur zu Belegezwecken würde ich also nie auf die Idee kommen, irgendwelche Amtsblätter oä hochzuladen. Grüße --h-stt !? 22:26, 9. Dez. 2016 (CET) PS: Schöner kleiner Artikel, den See und den Wirt und den Antoniberg kenne ich übrigens gut.
- Urheberrechtsfreie Bücher, die nicht schon irgendwo online sind, gehören sowieso auf commons. Auch wenn das saubere Einscannen durchaus Arbeit macht. Gruß,--Ratzer (Diskussion) 09:21, 10. Dez. 2016 (CET)
- Ich schreibe oft oder sogar überwiegend zu Themen, die praktisch nur in Büchern abgehandelt werden, da habe ich auch nur Belege, die sich ohne Zugang zu einer großen Bibliothek nicht überprüfen lassen. Nur zu Belegezwecken würde ich also nie auf die Idee kommen, irgendwelche Amtsblätter oä hochzuladen. Grüße --h-stt !? 22:26, 9. Dez. 2016 (CET) PS: Schöner kleiner Artikel, den See und den Wirt und den Antoniberg kenne ich übrigens gut.
- Auch dazu: In der Regel werden das amtliche Werke sein, Ausnahmen sind denkbar. Aber wo ist der enzyklopädische Nutzen eines solchen Scans? Warum willst du sowas hochladen? Grüße --h-stt !? 18:01, 9. Dez. 2016 (CET)
- Meine Frage bezieht sich auf das Einscannen und Hochladen der Zeitungsausschnitte, meistens (immer?) nur Text.--Ratzer (Diskussion) 21:42, 8. Dez. 2016 (CET)
Mal angefangen. Ich finde, diese Zeitungsausschnitte sind nicht nur Belege, sondern auch nützliche Illustrationen für die einschlägigen WP-Artikel.--Ratzer (Diskussion) 10:57, 11. Dez. 2016 (CET)
Postkartenscan - c:File:Middle Brook Street 1813 1.jpg
ich habe eine Postkarte in England gekauft, es ist ein Bild von 1813 dort abgedruckt. Darf ich diese scannen und in Wikipedia benutzen ?
--Juergen Beer (Diskussion) 22:20, 12. Dez. 2016 (CET)
- Es hört sich erstmal problemlos an, man kann das aber erst bei der vorliegenden konkreten Karte einschätzen. --M@rcela 22:27, 12. Dez. 2016 (CET)
- Ich sehe da keine Probleme. Bei Postkarten entfällt editio princeps, selbst gescannt bedeutet, daß kein Museum Rechte an der Reproduktion behaupten kann. Hat jemand Einwände? Urheber und Lizenz müssen noch angepaßt werden. --M@rcela 10:39, 13. Dez. 2016 (CET)
- nach BK - sehe ich anders:
- Du hast als Urheber eingetragen: By kind permission of the Mayor of Winchester. c City of Winchester. Das ist höherer Unsinn, der wohl der (nicht nur für dich) unverständlichen Benutzerführung bei Commons geschuldet ist. Und natürlich bist auch nicht du der Rechtevergeber, nur weil du einen Scanner bedienen kannst. Es braucht also eine PD-Angabe, zum Beispiel PD-Old. Dafür braucht es den Zeichner/Maler/Stecher, der das Werk geschaffen hat. Und, wenn es für Dritte schwierig ist, die Lebensdaten dieses Schöpfers nachzuschlagen, dann eben auch ein Hinweis auf die von dir dazu gefundene Quelle. Wenn aber auf der Postkartenrückseite vom Postkartenvertreiber der Text steht: John Brown (1777-1833), dann würde es völlig genügen, diesen Text in Commons einzufügen. Steht da allerdings Emmy Smith (1910-1970) (weil sie 1955 die Ansicht im Biedermeierstil nachempfunden hat), dann hättest du verloren.
- Steht allerdings auf der Postkartenrückseite nichts, was auf den ursprünglichen Schöpfer hinweist, dann ist der Urheber unknown, und du könntest im Verein mit dem Mayor of Winchester davon ausgehen, dass es sich um eine zeitgenössische Zeichnung handelt, also PD-Old oder eine ähnliche PD.
- --Goesseln (Diskussion) 11:18, 13. Dez. 2016 (CET)
- Ich sehe da keine Probleme. Bei Postkarten entfällt editio princeps, selbst gescannt bedeutet, daß kein Museum Rechte an der Reproduktion behaupten kann. Hat jemand Einwände? Urheber und Lizenz müssen noch angepaßt werden. --M@rcela 10:39, 13. Dez. 2016 (CET)
also, er https://de.wikipedia.org/wiki/Samuel_Prout hat es erschaffen .... watercolour by Samuel Prout ... und nun ??? (nicht signierter Beitrag von JuergenBeer (Diskussion | Beiträge) 22:48, 13. Dez. 2016 (CET))
Ich versuch's mal:
- |description= x{de|1= xxxxxx ; Vermerk auf der Postkartenrückseite: yyyyy
- |date=1813
- |source=Postkarte (2016) nach einem Aquarell von de:Samuel Prout. By kind permission of the Mayor of Winchester. c City of Winchester.
- |author=Samuel Prout
- |permission=
- ==Lizenz==
- x{PD-Old}}
- c:Category:Samuel Prout
und so weiter --Goesseln (Diskussion) 23:20, 13. Dez. 2016 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von:
Attribute wurden geändert. Goesseln (Diskussion) 16:57, 26. Dez. 2016 (CET)
Mit Bild-LogoSH versehene Logos von Videospielen
Hallo zusammen,
meine Anfrage betrifft vor allem Dateien in der Kategorie:Datei:Logo (Computerspiel), die überwiegend mit {{Bild-LogoSH}} versehen sind. Meines Verständnisses nach gilt diese Vorlage nur für Logos, die nach gängiger Auffassung keine Schöpfungshöhe erreichen, dies ist aber in dieser Kategorie für den überwiegenden Teil der Dateien definitiv nicht der Fall, Beispiele siehe unten. Wie schätzt Ihr diese Fälle ein, sollte man hier einmal Großreinemachen?
Vielen Dank! —viciarg414 12:12, 9. Dez. 2016 (CET)
Beispiele
- Die Beispiele dürften unstrittig oberhalb der SH-Grenze liegen, und müssten gelöscht werden, sobald sich jemand findet, der sich darum kümmert. Falls Du das machen möchtest, würde ich vorschlagen, die Logos _langsam_ in die Dateiüberprüfung zu bringen (Lizenz, Freigabe), so dass man sich evtl. noch um eine Freigabe bemühen kann. Bitte möglichst nicht zu viele Logos auf einmal, damit der Prozess beherrschbar bleibt! --Krd 12:18, 9. Dez. 2016 (CET)
- Die ersten beiden Logos haben mMn keine höhere Schöpfungshöhe als viele Vereinswappen und Firmenlogos, die auf Wikipedia ebenfalls mit {{Bild-LogoSH}} versehen sind. Bei dem von Diablo III bin ich mir auch nicht sicher, ob es oberhalb der SH-Grenze liegt, auf den ersten Blick schaut es recht kunstvoll aus, aber wenn man die einzelnen Bestandteile betrachtet, ist es doch einfach: in der Mitte sind einfache geometrische Objekte und die Schrift ist auch nicht so besonders. --MrBurns (Diskussion) 04:26, 14. Dez. 2016 (CET)
- Dass es noch mehr Beispiele gibt, bei denen die SH fragwürdig ist, heißt ja nicht, dass man diese als Positivbeispiele heranziehen kann. Das Problem ist die generelle Verwendung der Vorlage {{Bild-LogoSH}}, die eben keine Lizenzvorlage ist, sondern schlichtweg einen zusätzlichen Hinweis darauf gibt, dass die hochgeladene Grafik über ihre generelle Freigabe hinaus als Logo marken- oder namensrechtlich geschützt sein kann und deswegen nicht auf Commons gepackt werden sollte. Siehe auch den in der Vorlage vorhandenen Hinweis, in dem in Fettschrift davon abgeraten wird, derartige Logos überhaupt in Wikipedia zu verwenden. —viciarg414 15:34, 15. Dez. 2016 (CET)
- @Krd: Danke für den Hinweis auf die DÜP. Ich werde dort einmal nachfragen, wie wir am besten an das Thema herangehen. Anlass war, dass Blizzard sich lt. Ozz1303 explizit dagegen ausgesprochen hat, dass Logos ihrer Produkte in der deutschsprachigen Wikipedia verwandt werden. Um also die Logos von Diablo & Co. weiter zu verwenden, müsste auf unserer Seite definitiv festgestellt werden, dass diese Logos keine Schöpfungshöhe besitzen, und zwar so sicher, dass die Foundation oder irgendwer einen etwaigen Prozess zu diesem Thema gewinnen würde. Die bisher stillschweigend bzw. konkludent angenommene nicht vorhandene Schöpfungshöhe bei Dateien, die mit {{Bild-LogoSH}} gekennzeichnet sind, ist mithin nicht mehr ausreichend. —viciarg414 15:34, 15. Dez. 2016 (CET)
- Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle#Massenhafte Verwendung von Bild-LogoSH anstelle einer Lizenzvorlage. —viciarg414 15:57, 15. Dez. 2016 (CET)
- Die ersten beiden Logos haben mMn keine höhere Schöpfungshöhe als viele Vereinswappen und Firmenlogos, die auf Wikipedia ebenfalls mit {{Bild-LogoSH}} versehen sind. Bei dem von Diablo III bin ich mir auch nicht sicher, ob es oberhalb der SH-Grenze liegt, auf den ersten Blick schaut es recht kunstvoll aus, aber wenn man die einzelnen Bestandteile betrachtet, ist es doch einfach: in der Mitte sind einfache geometrische Objekte und die Schrift ist auch nicht so besonders. --MrBurns (Diskussion) 04:26, 14. Dez. 2016 (CET)
Espenlaub (Automobile) – Frage zur geplanten Auslagerung
Im Jahr 2010 habe ich den Artikel Espenlaub (Automobile) angelegt. Er war von Beginn an recht umfangreich, gleichwohl waren und sind Ergänzungen/Verbesserungen stets willkommen. Nun löschte Benutzer:Buch-t innerhalb des Markenartikels die Infobox zum Modell Espenlaub 1000 mit der (zutreffenden) Begründung, dass diese Infobox zu fehlerhaften automatisierten Kategorien führt. Um diesen Informationsverlust zu verhindern bzw. eine klarere Trennung von Hersteller und Einzelmodell herbeizuführen, würde ich gerne die Unterabschnitte Espenlaub (Automobile) #Modell „1000“ (1952) und Espenlaub (Automobile) #Modell „1000“ (1953) zu einem neuen Modellartikel Espenlaub 1000 auslagern. Mit Buch-t als einem der Mitarbeiter, die im Portal „Auto und Motorrad“ maßgeblich bei der Artikelarbeit und der Kategorisierung tätig sind, ist die Auslagerung als grundsätzlich sinnvoll abgestimmt, siehe Benutzer Diskussion:Buch-t #Espenlaub (Automobile). Die Frage ist nun, wie: Einfaches C & P möglich oder Duplizierung der Versionsgeschichte erforderlich?
Wenn ich mir die Änderungen des Artikels seit 2010 – auch mit Hilfe des einschlägigen Tools – ansehe, so sehe ich – jedenfalls bei den beiden betroffenen Abschnitten – zwar durchaus sinnvolle, willkommene Änderungen, die sich aber m. E. auf Rechtschreibung/Formalien etc. beschränken, mithin keine eigene Schöpfunghöhe haben. Ich tendiere daher dazu, die beabsichtigte Auslagerung einfach per Copy & Paste der betreffenden Abschnitte des von mir ursprünglich initiierten Artikels vorzunehmen und dies im Bearbeitungsvermerk sowie auf der neuen Artikel-Disk. entsprechend zu vermerken. Gleichwohl hätte ich hierzu bzw. zu der Frage, ob doch eine förmliche Duplizierung der Versionsgeschichte erforderdlich/angemessen ist, vorsorglich gerne weitere Einschätzungen aus erfahrenerer Hand. Danke vorab, --Roland Rattfink (Diskussion) 00:32, 21. Dez. 2016 (CET)
- Make it so, Roland Rattfink. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:41, 23. Dez. 2016 (CET)
- Danke, Benutzer:Gnom, dann werde ich das so machen. --Roland Rattfink (Diskussion) 17:14, 27. Dez. 2016 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Roland Rattfink (Diskussion) 17:14, 27. Dez. 2016 (CET)