Auf dieser Seite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt, auch im Rahmen der Redaktion. Sie steht Lesern und Mitarbeitern für Fragen, Anregungen und Diskussionen zur Verfügung.
Zu konkreten rechtlichen Fragestellungen wird hier (und auch sonstwo in der Wikipedia) aus rechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben!
Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
Versuche, das optische Erscheinungsbild der Seite zu erhalten (oder auch zu verbessern, wenn du eine gute Idee hast). Sieh dir dein Ergebnis vor dem Speichern am besten mit der Vorschaufunktion an.
Das Portal ist als Einstiegsseite gedacht, die einen Überblick über das Wikipediaangebot zu Rechtsbegriffen geben und die Orientierung erleichtern soll. Inhalte sollten daher auf ganz elementare und grundlegende Verweise beschränkt werden. Das Portal soll weder das Stichwortverzeichnis noch die systematische Übersicht ersetzen.
Nach der Neugestaltung der Portalseite richtet sich das Portal:Recht jetzt hauptsächlich an die Leser.
Für Mitarbeiter ist das WikiProjekt Recht gedacht. Dort befindet sich auch die Qualitätssicherung ({{QS-Recht}}) des Fachbereichs. Im Zuge der Einrichtung der Redaktion Recht wird allerdings über eine Neuanordnung der Inhalte des WikiProjekts Recht nachgedacht.
Wenn du einen neuen rechtlichen Beitrag verfasst oder einen bestehenden grundlegend überarbeitet hast, zögere nicht, ihn hier in die Rubrik Neue Artikel sowie in das Stichwortverzeichnis einzutragen. Wenn du magst, kannst du auch eine kleine Information aus dem Artikel mit einem Link im Kasten Schon gewusst auf dem Portal eintragen.
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Hallo werte Portalmitarbeiter, wie im Zuge der Löschdiskussion angekündigt bin ich zur Zeit an der Überarbeitung der Vorlage:Infobox Gesetz. Da es mittlerweile sechs verschiedene Infoboxen gibt und eine gewisse Übereinstimmung mit anderssprachigen Infoboxen geben sollte, zur einfacheren Portierung deren Inhalte, gibt es hier eine entsprechende Gegenüberstellung. Eine entsprechende Diskussion läuft auch schon. Den Entwicklungsfortschritt könnt ihr auf der Seite sehen. Ich würde mich über eine breite Beteiligung von Euch sehr freuen. --Markus S. (Diskussion) 06:37, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Sehr interessant! (Mir graut jedoch davor, die neue Infobox dann fehlerfrei in alle bestehenden Gesetzesartikel einzufügen...) Magst du die hier mitlesenden Benutzer ab und zu an dieser Stelle auf dem Laufenden halten, wenn es etwas Neues gibt? Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:46, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Inwieweit die Weiterentwicklung Vorteile bringt, die die Nachteile etwaiger Umstellung bisheriger Handhabung und Eintragungen überwiegen, erscheint mir noch nicht recht erkennbar. Sollte es tatsächlich so gemeint sein, dass alle Infoboxen zu einer zusammengeführt werden sollen, graut mir vor der Kompliziertheit der Ausfüllanweisung. Aber man wird sehen. Was ich noch für sinnvoll hielte. Man sollte die Infobox so minimal umgestalten, dass sie auch für deutsche Rechtsverordnungen einsetzbar wird (und so wird sie bereits jetzt benutzt). Man müsste dazu nur den Parameter "Datum des Gesetzes" modifizieren, entweder in "Datum der Norm" umwandeln oder zwei fakultative Einträge "Datum des Gesetzes" und "Datum der Verordnung" nebeneinander schaffen.--DiRit15:29, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Wichtig wäre auch, zu gewährleisten, dass die Eintragungen wie bisher umfassend durch Verarbeitung des Bundesgesetzblattes und der letzten Änderungen aktuell gehalten werden. Da könnten sich Probleme ergeben. --DiRit15:38, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Die Überarbeitung der Infobox soll zu keiner Verschlechterung der Bedienbarkeit führen (schließlich sind wir nicht Microsoft). Zur Zeit sind wir ja erst in dem Stadium der Bestandsaufnahme von existierenden Infoboxen. Darunter fallen auch solche aus en, fr und pl und was noch so kommt. Hierbei werden wir versuchen die entsprechenden Parameter benutzerfreundlich so zu integrieren, dass ein problemlose Übernahme von dort geht. Natürlich werden hierbei einige Parameter wegfallen. Da ich kein Entwicklung in einem Hinterstübchen machen möchte, seid ihr ganz herzlich eingeladen mitzuwirken, eure Vorschläge und Bedenken vorzubringen. Nur so kann anschließend eine breite Zustimmung zur Änderung kommen. Da ich schon einmal so ein Projekt gemacht habe (Vorlage:Infobox Stadion) kann ich sagen, dass der Prozess ein gutes Jahr dauern wird :( --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Bei einer Angleichung der Infoboxen könnten die teilweise erheblichen nationalen Besonderheiten in der Gesetzgebung eine Schwierigkeit sein. Die Vorlage:Infobox Gesetz ist bisher auf aktuelle und auch historische (!) deutsche Rechtsquellen abgestimmt. Bei einer Angleichung sollte daran gedacht werden, dass Parameter, die (vor allem) für die deutsche Gesetzgebung einschlägig sind, in anderen Rechts- bzw. Gesetzgebungsordnungen so nicht bekannt sein müssen. Eine Frage ist hier wohl, ob man die Infobox an die Rechtsquellen oder die Rechtsquellen an die Infobox anpassen will. ;-) --Alros002 (Diskussion) 18:07, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Also dass Gesetzestexte in der Infobox verlinkt werden sollen, ist m.E. unpassend. Wie soll man bitte darauf kommen, dass Gesetzeslinks nun nicht mehr unter "Weblinks" stehen sollen, welche an sich wohl ja das erste Suchziel dazu wären?--Philipp1977 (Diskussion) 21:01, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Weblinks sollten an beiden Stellen stehen: »Bei Artikeln, die eine Infobox-Vorlage mit einem Eintrag für die Website benutzen (Städte, Bands, Unternehmen usw.) sollten die Links sowohl in der Infobox als auch unter der Weblinks-Überschrift eingetragen werden.« (WP:WEB) Aktenstapel (Diskussion) 09:04, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Stimme dem 100% zu. Beide Verlinkungen machen Sinn. Insbesondere solange noch keine einheitliche Verweisung in den Infoboxen durchgeführt wurde. Aber auch so denke ich, dass die Beibehaltung bei "Weblinks" praktisch ist. Sonst wäre bei Artikeln, wo Infoboxen unpassend sind, aber dennoch ein Verweis auf den Gesetzestext nötig wäre, bezüglich Artikeln mit Infoboxen eine uneinheitliche "Verlink"-Systematik vorhanden.--Philipp1977 (Diskussion) 09:13, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren14 Kommentare6 Personen sind an der Diskussion beteiligt
In den letzten Tagen habe ich versucht, ein wenig Ordnung in den Kategorien zu schaffen, was schon deswegen eine dauerhafte Aufgabe sein wird, weil das komplexe Kategoriensystem, wie es gegenwärtig vor allem auf Kollegen UHT zurückgeht außerhalb des Fachbereichs kaum verstanden wird. Bereits in den obersten Regionen gibt es allerlei Wildwuchs und Unstimmigkeiten.
Ich würde gern folgende Sofortmaßnahmen ergreifen, aber selbstverständlich nicht, ohne den Fachbereich einzubinden:
1. Die Seite Kategorie Diskussion:Recht wird archiviert oder gelöscht. Die jüngste Äußerung dort ist, so weit ich sehe, fünf Jahre alt. Das als Diskussion jetzt wieder aufzunehmen scheint mir wenig sinnvoll.
2. Die Kategoriedefinition auf der Seite Kategorie:Recht besagt gegenwärtig, dass Diskussionen auf der Diskussionsseite (eben: Kategorie Diskussion:Recht geführt werden sollen. Das wird dahingehend geändert, dass die Diskussionen hier im Portal geführt werden sollen. Wir ersticken im Portal weder an Mitarbeitern noch an Diskussionen, so dass es sachgerecht sein dürfte, das Ganze hier zu konzentrieren.
3. Die Kategoriedefinition auf der Seite Kategorie:Recht wird dahingehend erweitert, dass die unmittelbaren Unterkategorien explizit benannt werden, verbunden mit der Bitte, neue Untekategorie-Vorschläge erst hier im Portal anzubringen.
4. Die Kategoriedefinitionen auf den unmittelbaren Unterseiten der Kategorie:Recht werden überprüft bzw. es werden dort, wo sie fehlen, aussagekräftige Kategoriedefinitionen erarbeitet.
finde ich toll, dass sich jemand dieser Aufgabe annimmt. Gerade der Umgang mit den Kategorien die eine Schnittmenge zwischen anderen Fachbereichen und euch bilden gibt es durch eure Systematik leichte Verwirrung. Daher bin ich sehr gespannt auf entsprechende Beschreibungen und Erläuterungen. Gutes Gelingen! -- Radschlägersprich mit mirPuB09:46, 3. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ich versuche hier zunächst einmal eine Bestandsaufnahme, um der oben gestellten Aufgabe zu Ziffer 3/4 gerecht werden zu können:
a) Der Kategorie:Recht im Kontext, die wohl als unmittelbare Unterkategorie Bestand haben sollte, fehlt eine Kategoriedefinition. Ich habe diesbezüglich zunächst Kollegen Gnom um Hilfe gebeten, an den mich Benutzer:SDB verwiesen hatte.
b) Die Kategorie:Rechtsordnung ist Oberkategorie für die Darstellung geltenden Rechts und wird wie gehabt weiter nach einzelnen Rechtsordnungen unterteilt. Hier scheint kein Änderungsbedarf gegeben.
c) Die Kategorie:Recht nach Thema ist Oberkategorie für alle rechtsvergleichenden Artikel und wird nach Sachgruppen weiter unterteilt. Hier ergibt sich die praktische Schwierigkeit, dass die Unterkategorien, wie etwa Kategorie:Sozialrecht dazu einladen auch Artikel des Kategorienstranges nach Kategorie:Rechtsordnung einzutragen. Auf dieses Problem wird teilweise auch hingewiesen, trotzdem scheinen etliche Fehleintragungen vorzuliegen. Eine Lösung scheint gegenwärtig nur durch eine aufmerksame Wartung der Kategorie möglich.
e) Braucht es die Kategorie:Portal:Recht wirklich als unmittelbare Unterkategorie, wenn die Portalseite bereits als Artikel hier eingetragen ist? Die Kategorie könnte auch gut nur bei Kategorie:Portal: oder tiefer bei Kategorie:Portal:Wissenschaft als Thema eingetragen werden, was die Hauptkategorie entlasten würde.
h) Die Kategorie:Gerichtsentscheidung ist wohl sachgerecht. Die Untergliederung.weist gleich auf die jeweiligen Gerichte. Soll hier noch eine Zwischengliederung nach Staaten erfolgen? Im Hinblick auf die weiter oben geführte Diskusson möchte ich dafür plädieren, in diesem Kategorienstrang ausschließlich Artikel über Gerichtsentscheidungen und nicht über Gerichtsgebäude, Verfahrensbeteiligte o. ä. einzuordnen.
j) Schließlich gibt es noch die Kategorie:Personen (Recht), der ebenfalls eine Kategoriedefinition fehlt. Die Kategorie ist wohl als Oberkategorie für alle biographischen Artikel des Bereichs Recht zu verstehen. Für die Kategoriedefinition sollten wir kurz reflektieren, was einen biographischen Artikel als "rechtlich" ausmacht. Sicherlich jede Tätigkeit in einem juristischen Beruf. Darüber hinaus: die Absolvierung eines juristischen Studiums? Das Verfassen eines juristischen Werkes oder Aufsatzes? Das Verfassen eines Werkes oder Aufsatzes zu einem gesellschaftlichen Phänomen mit auch juristischen Implikationen (Leihmutterschaft o. ä.)?
Hier gibt es noch ein weiteres Problem: Die Untergliederung kann nach Nationalität und/oder nach Tätigkeit erfolgen. Gegenwärtig wird nach Tätigkeiten feingegliedert, was wohl sinnvoll ist; eine Ausnahme bildet die Kategorie: Person (Recht, Litauen). Ich habe hierfür zunächst die Zwischenebene Kategorie:Person (Recht) nach Staat eingeführt. Wenn wir diese und damit eine parallele Sortierung nach Nationen beibehalten, muss eine Entscheidung fallen, ob der Tätigkeitsort oder die Staatsangehörigkeit ausschlaggebendes Kriterium ist. Hinweise? Anregungen?
Kategorie:Recht nach Zeit kann m. E. wegfallen, ebenso Kategorie:Portal:Recht und Kategorie: Liste (Recht). Zustimmung zu deinen Vorschlägen unter g) und h). In die Kategorie:Personen (Recht) sollten nur Personen aufgenommen werden, die auch als Juristen im weitesten Sinne wahrgenommen werden. Früher (also richtig früher) gehörte das Studium der Rechte ja irgendwie zur Allgemeinbildung, auch wenn die Rechtsstudenten später dann nicht juristisch tätig waren. Solche Personen sollten meiner Meinung nach nicht in die Kategorie aufgenommen werden. Aber ehrlich gesagt bin ich diesbezüglich völlig leidenschaftslos. --Forevermore (Diskussion) 13:30, 3. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
die Kategorie:Recht im Kontext verdient eine vertiefende Betrachtung eurerseits. Denn eigentlich sollten ja alle Kategorien bei euch in den Fachkategorien stehen. Dann ist es ein leichtes dieses Fachkategorien in die katbäume anderer Fachbereiche einzuhängen. Die oben erwähnte Kat dient zur Zeit als Sammelplatz für alles was nicht untergebracht werden konnte bzw. für nicht notwendige zwischensammelkategorien. Kann man sich zum Schluss aufheben, aber hier ist wirklich Fachwissen gefragt um aufzuräumen. Denn sonst wirft der "unbedarfte" Benutzer seine Artikel dort nur ab und spart sich die Einordnung in den wirklich fachorientierten katbaum. -- Radschlägersprich mit mirPuB17:45, 3. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Stechlin, ich kann dich aus meiner zehnjährigen Kategorisierungserfahrung nur davor warnen, auf dieses absolute Fachbereichshoheitsdenken, das hinter Forevermore und Radschlägers Vorstellungen steht, einzugehen. Forevermores Konzept geht sogar noch mehr in Rechtsenzyklopädie mit losem Kontakt zu anderen Enzyklopädien, als Radschlägers Modell, aber auch dessen "Fachwissen"-Gedöns führt im Kategorienbereich letztlich nur zu einer "Summe von Fachenzyklopädien". Ein wirklich fachübergreifendes Kategorisieren und gemeinsames Nutzen des Artikelbestandes auch durch gemeinsame Kategorienzugänge wird so immer weniger möglich. Letztlich wirst auch du dich positionieren müssen. Zum Beispiel: selbst der Artikel Waffenrecht gehört sowohl den für das Sachgebiet "Waffen" Interessierten als auch den Juristenabteilung in der Wikipedia. Letztlich musst auch du entscheiden, wem du in dieser Frage mehr Expertise in der enzyklopädischen Kategorisierung (Katalogisierung) zutraust. Meine einfache Nutzanwendung zum Beispiel Kategorie:Recht nach Zeit könnte dich vielleicht drauf aufmerksam machen, wie schnell ein "braucht es nicht", wie von Forevermore gegenüber just dieser Kategorie, ausgesprochen ist. By the way, du kannst dich gerne mal mit der Frage auseinandersetzen, wer früher für Universalenzyklopädien die Indices (Zugänge) erarbeitet hat. Es waren Fachleute der Enzyklopädistik. Und innerhalb von echten Universalenzyklopädien waren das NICHT die exklusiven Fachbereichsvertreter, sondern die, die von Katalogisierung etwas verstehen. Die meisten derzeitigen Streitigkeiten im Kategorienbereich bestehen nicht zwischen Fachbereichen und Kategorisierern, sondern innerhalb von verwandten Fachbereichen zwischen den sich zuständig fühlenden Projekten. Radschläger praktiziert das im Rahmen des stark aufgestellten PuB gegenüber der Burgenabteilung der DE-Wikipedia. Es gibt wenig Anzeichen dafür, dass dieser Konflikt durch sein einseitiges Verständnis von "fachorientiertem Katbaum" gelöst werden kann. Auf diesem Weg sind nämlich Kompromisse überhaupt nicht mehr möglich. Es gibt nur Schwarz oder Weiß, aber nicht ein Ausprobieren und Bewähren auf der Suche nach einer vernetzten und fachübergreifenden und auch international verknüpfbaren Katalogisierung einer UNIVERSALenzyklopädie. Alles andere halte ich für einen Verrat an der Ursprungsidee von Wikipedia. - SDB (Diskussion) 00:42, 9. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
@SDB: ich verstehe den Hinweis auf die Nutzbarkeit der Kategorie:Recht und ihrer Unterkategorien für alle Fachbereich und möchte diesen auch gern umsetzen. Meiner diesbezüglichen Beibehaltung der Kategorie:Recht nach Zeit (siehe weiter unten) hat Kollege Forevermore auch nicht widersprochen und die Kategorie ist ja auch schon, nicht zuletzt dank Deiner Mithilfe, ausgebaut worden. Eine Notwendigkeit der Einfügung der zum Wartungsbereich gehörenden Kategorie:Portal:Recht kann ich noch nicht recht erkennen. Habe ich hier etwas übersehen? Bei der Kategorie:Liste (Recht) bin ich unsicher, weil diese in den anderen Fachbereichen auch in der Hauptkategorie selbst aufgehängt ist. Möglicherweise sollte das auch hier (wieder) der Fall sein. Die Feinkategorisierung der Kategorie:Personen (Recht) wird noch ein Problem sein, dass sich aber erst ein oder zwei Ebenen tiefer stellt. Für die unmittelbaren Unterkategorien am drängendsten dürfte gegenwärtig die Kategorie:Recht im Kontext sein. Ich sehe die von Kollegen Radschläger angesprochene Gefahr, dass diese Kategorie als "Abfallkategorie" missbraucht wird, aber das ist wohl eher ein Problem der Kategorienwartung als eines der Kategorienanalge. Gegenwärtig - gerade auch im Kontext meiner Darlegungen auf Portal Diskussion:Bergbau und in meinen Gesprächsversuchen mit Benutzer:H-stt scheint mir gerade diese Kategorie prädestiniert, um Verknüpfungen zu den anderen Fachbereichen herzustellen. Für die von Dir angesprochene Kategorie:Waffenrecht würde dies bedeuten, dass sie zwar im Kategorienstrang der Kategorie:Recht nach Thema weiterhin für rechtsvergleichende Artikel reserviert ist (auch wenn sie in diesem Umfang natürlich an die Kategorie:Waffen angehängt werden kann, ebenso, dass die Kategorie:Waffenrecht (Deutschland)weitehin auf Artikel zum geltenden deutschen Waffenrecht beschränkt ist (und insoweit auch in die [[:Kategorie:Waffen] eingehängt werden kann, dass beide Kategorien aber zusätzlich Untekategorien einer neu zu schaffenden Kategorie:Recht und Waffen werden, in die auch alle anderen Kategorien und Artikel mit Waffenrechtsbezug einzusortieren wären. Diese Kategorie:Recht und Waffen würde dann eine Unterkategorie sowohl von Kategorie:Waffenals auch von Kategorie:Recht im Kontext werden und so eine zentrale Verknüpfung beider Fachbereiche darstellen. Da sich nunmehr auch Benutzer:H-stt auf Diskussion: 2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten dem, wenn auch unte für mich befremdlichen Umständen, zugestimmt hat, würde ich das hier so umsetzen. Wäre das in Deinem Sinne eine ausreichende unverselle Verknüpfung der Kategorie:Waffenrecht oder muss ich weiteres bedenken? -- Stechlin (Diskussion) 17:49, 9. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Umsetzung bezüglich der unmittelbaren Unterkategorien
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren17 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Hallo,
ich bitte die Kollegen des Fachbereichs, einen Blick auf die Kategorie:Waffenrecht zu werfen.
Im Rahmen meiner in den letzten Tagen begonnen Sichtung der Kategorien habe ich unter anderem versucht, objektive Fehler in der Kategorie:Recht nach Thema und ihren Unterkategorien zu entfernen. Nach der im Wesentlichen von Benutzer:UHT geprägten Systematik, wie sie auch in Portal:Recht/FAQ niedergelegt ist, sollen in diese Kategorie und folglich auch in ihre Unterkategorien ausschließlich rechtsvergleichende Artikel einsortiert werden, während Darstellungen einer bestimmten Rechtsordnung in den Kategorienstrang der [:Kategorie:Rechtsordnung]] gehören.
Benutzer:h-stt hat diese Änderung zweimal revertiert. Eine Diskussion findet sich auf Benutzer Diskussion:h-stt. In der Sache argumentierte er zuletzt damit, dass ich Inhalte aus dem Waffenbereich des Kategoriensystems für diesen unauffindbar machen würde. Diese Argumentation halte ich für nicht überzeugend, weil die fragliche Kategorie:Waffenrecht schon seit 2010 nicht mehr wie teilweise zuvor in die Kategorie:Waffentechnik eingeordnet war.
Natürlich kann man darüber sprechen, wie die waffenrechtlichen WP-Artikel für den Waffenbereich, dessen Struktur mir aber noch nicht deutlich ist, erhalten bleiben. Denkbar wäre, eine Kategorie:Recht und Waffe als Unterkategorie zu Kategorie:Recht im Kontext anzulegen und diese in welche waffenspezifischen Oberkategorie auch immer einzuordnen. Nicht hinnehmbar ist aber eine Korrumpierung des ohnehin schwer genug verständlichen rechtlichen Kategoriensystems.
Da ich einen Edit-War vermeiden möchte, wäre ich, wie eingangs vermerkt, dankbar, wenn Kollegen des Fachbereichs sich der Sache annehmen wollten.
Ich finde es gut, dass sich mal jemand der Kategorien annimmt. Ich nutze die Kategorien, um meine Beobachtungsliste zu aktualisieren und für Sichtungen. In diesem Zusammenhang haben mich in der Vergangenheit auch die vielen Fehleinsortierungen von nichtrechtsvergleichenden Artikeln in der Kategorie:Recht nach Thema gestört. Deinem Beitrag ist nicht viel hinzuzufügen. Der Konsens hinsichtlich der Zuordnung zwischen Kategorie:Recht nach Thema und Kategorie:Rechtsordnung steht nicht zur Debatte. Den praktischen Bedürfnissen kann über die Kategorie Kategorie:Recht im Kontext genügen getan werden. Vielleicht kann sich Benutzer:h-stt ja noch mal dazu äußern? --Daceloh (Diskussion) 18:49, 5. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Hier geht es nicht um irgendwelche Spezifika des Rechts oder der Rechtskats, sondern nur um ein konstituierendes Element des Kategoriensystems. Viele Kategorien hängen in mehreren Zweigen (hier: Recht und Waffen). Wenn nun eine Kategorie aus Gründen in einem der Zweige gelöscht oder aus Artikeln entfernt werden soll, muss der Beabeiter sicherstellen, dass dabei andere Zwiege dieser spezifischen Kat nicht ganz verloren gehen. Hier bleibt der Rechts-Zweig durch andere Kats erhalten, der Waffenzweig ginge aber verloren, weil er von keiner anderen Kat abgedeckt wird. In so einem Fall darf die Kat nicht aus dem Artikel entfernt werden, bevor nicht eine passende Kat aller anderer, sonst verloren gehender Zweige eingefügt wurde. :Natürlich ist ein Aufräumen in den chaotischen Rechts-Kats sinnvoll. Aber NUR wenn diese elementare Funktion gewahrt bleibt. Alles andere wäre Vandalismus. Dieses starke Wort benutze ich, weil das Entfernen von Kategorien die einzige Funktion in der Wikipedia ist, die nicht mehr einfach so rückgängig gemacht werden kann. Grüße --h-stt!?19:03, 5. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Es gibt in der Tat vergleichsweise wenig rechtsvergleichende Artikel. Aber genug für eine eigene Kategorie wären es allemal. Vielleicht kann man das Problem ja auch einfach durch eine Umbenennung entschärfen: aus Kategorie:Recht nach Thema wird Kategorie:Rechtsvergleich. Dann kann man sich überlegen, ob die etwas sperrige Kategorie:Recht im Kontext anschließend Kategorie:Recht nach Thema heißen soll. Leider sind weder Edith noch h-stt darauf eingegangen, dass es ja auch jetzt schon drei Kategorien gibt, die alle Ansprüche bedienen. --Daceloh (Diskussion) 22:01, 5. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
warum eigentlich nicht, wenn ich mal hier in die Runde fragen darf? Jede juristische Fakultät, die was auf sich hält, bietet doch wohl Seminare zu Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und ehmt Rechtsvergleichung an, warum klammern sich also die Wikipedia-Juristen so an BGB und Palandt (und was auch immer das A- und CH-Pendant sein mag)? --Edith Wahr (Diskussion) 22:38, 5. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
(nach BK): Ich versuche es noch einmal sachlich: @Edith Wahr: Richtig, der rechtsvergleichende Standard ist sehr gering und es ist nicht einfach, damit umzugehen, dass die rechtsvergleichenden Kategorientitelso verführerisch einfach gestaltet sind wie Kategorie:Strafrecht usw. Aber die Antwort darauf kann nicht sein, falsch zu kategorisieren. Über Umbenennungsvorschläge werde ich gern nachdenken und diskutieren, aber solange die Kategoriedefinition von Kategorie:Recht nach Thema steht, wie sie steht, und solange die Kategorie:Waffenrecht vor diesem Hintergrund eine Unterkategorie von Kategorie:Recht nach Thema ist, ist in dieser Kategorie für den Artikel zum 2. Zusatzartikel einfach kein Raum. @h-stt: Du behauptest wahrheitswidrig, die Kategorie:Waffenrecht sei im Kategorienbaum Recht und im Kategorienbaum Waffen aufgehängt. Das Gegenteil ist zutreffend: seit sechs Jahren führt kein Kategorienzweig von der Kategorie:Waffenrecht in den Waffenbereich. Das weißt Du auch, weil ich Dich schon bei früherer Gelegenheit darauf hingewiesen habe. Folglich ist auch Deine Behauptung, ich hätte sicherstellen müssen, dass irgendwelche Kategorisierungen oder Inhalte für den Waffenbereich erhalten geblieben wären, substanzlos und Dein unverschämtes Gerede von Vandalismus Großsprecherei (es gäbe hier treffendere Ausdrücke, aber ich wollte ja sachlich bleiben. Fazit: Der Artikel zum 2. Zusatzartikel ist in der Kategorie:Waffenrecht fehl am Platz und ich wäre dankbar, wenn ein Mitarbeiter dieses Portals dem von Benutzer:h-stt geführten Edit-War ein Ende setzen wollte. -- Stechlin (Diskussion) 22:57, 5. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
das ist gut zu wissen, über die BKS Totschlag ist dieser rechtsvergleichend angelegteArtikel allerdings nicht auffindbar, ein paar Sätze zur Einleitung könnte die BKS wohl vertragen, aber dann jammert das BKS-Fließband, dass es keine BKS mehr ist, die sind da noch schlimmer als die Kategorienhuber. --Edith Wahr (Diskussion) 16:33, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
hm? Da der Artikel wie der zugehörige Verfassungszusatz aber nunmal unmissverständlich das Waffenrecht zum Gegenstand hat, müsstet ihr wohl eher überlegen, ob die Kat:Waffenrecht in der Kat:Verwaltungsrecht richtig eingehängt ist, Syllogismus und so. --Edith Wahr (Diskussion) 09:02, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Damit derartige lästige Einzelfalldiskussionen in Zukunft weniger werden, sollte man vielleicht wirklich die Umbenennung des rechtsvergleichenden Kategorienzweiges anstoßen. Es ist zur Zeit wie Stechlin bemerkt hat einfach zu verführerisch länderspezifische Artikel in die Unterkategorien Recht nach Thema einzuordnen. Aber in diese Diskussion gehört das nicht, ich habe deshalb mal einen neuen Abschnitt eröffnet.--Daceloh (Diskussion) 10:23, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ich kapiere erst jetzt, was für Benutzer:Stechlin und Benutzer:Forevermore an dieser Diskussion hängt. Das geht so aber nicht: Ihr könnt nicht eine Kat mit dem Namen "Waffenrecht" kapern und ausgerechnet in "Verwaltungsrecht" hängen, wo es einen Begriff Verwaltungsrecht in vielen Rechtsordnungen gar nicht gibt. Wie wollt ihr denn da mit zB UK Waffenrecht umgehen? Nur weil wir dazu noch keinen Artikel haben, heißt das nicht, dass ihr euch darüber keine Gedanken zu machen braucht. Benutzer:Edith Wahr und Benutzer:Daceloh haben natürlich recht, wenn sie verlangen, dass ihr bei eurem Umbau auch an die Artikel denkt, die derzeit in einer Kat sind und die nach euerem System rausfliegen würden. Da müsst ihr zeitgleich eine Auffang-Kategorie anbieten. Nur euren Stiefel durchziehen und nicht nach links und rechts schauen, ist destruktiv. Grüße --h-stt!?22:53, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Die gebetsmühlenartige Wiederholung von Argumenten und Meinungen bringt uns nicht weiter. Diese Diskussion ermüdet. Und sie demotiviert – Äußerungen wie „Kat […] kapern“, „euren Stiefel durchziehen“ und „destruktiv“ schaffen keine gute Arbeitsatmosphäre. Wie wäre es mit AGF? --Forevermore (Diskussion) 05:36, 7. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren4 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Bezüglich dieser beiden Artikeln liegen sich Benutzer:Quaestio Iuris und ich in den Haaren. Neben 1) einer Banalität hier geht es 2) hier um die Fragen, wann ein Gesetzentwurf erledigt ist und ob ein Artikel über einen erledigten Gesetzentwurf im Präsens oder im Perfekt formuliert sein sollte. Ich bitte euch recht herzlich um eure Meinung auf den jeweiligen Diskussionsseiten. Vielen Dank! --Forevermore (Diskussion) 19:53, 3. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Der Artikel Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen soll hingegen ausgebaut werden. Wegen Unstimmigkeiten darüber, wie dieser Artikel inhaltlich auszusehen hat, gab es einen kleinen Edit-War mit anschließender Sperrung des Artikels. Um weitere Meinungen wird gebeten!
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren9 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Immer wieder wurde zu Recht beklagt, dass diese Auflistung durch allerlei Artikel, die eigentlich nichts mit der juristischen Arbeit zu tun haben, unlesbar wird. Kann man dem Bot nicht beibringen, dass hier nur Artikel gelistet werden, die in eine Unterkategorie nach der Kategorie:Recht einsortiert sind? Das würde für die praktische Arbeit nämlich bedeuten, dass man zeitnah prüfen könnte, ob die Beiträge einigermaßen nachvollziehbar kategorisiert sind, oder ob wieder etliche Darstellungen einer Rechtsordnung in den Kategorienstrang der Kategorie:Recht nach Thema gewandert sind.
Ich verstehe deine Frage nicht, aber irgendwie geht es wohl um die Überflutung der Seite mit Texten ohne Rechtsbezug. Ich schätze, da hast du Recht. Mehr kann ich dazu leider nicht sagen. Nebenbei: Ich sehe und schätze deine Bemühungen bei der Kategorisierung (siehe vorstehende Abschnitte). Wenn ich mich daran nicht beteilige, ist das kein Beleg für fehlende Aufmerksamkeit oder Geringschätzung. Ich nehme dazu nur nicht Stellung, weil die Kategorisierungsdebatten nicht an mich herangehen, auch wenn sie wohl für irgendwas gut sind. --Opihuck15:41, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Danke. Ich sehe ein, dass das "Kategorienwesen" nicht jedermanns Sache ist - und auch ich habe mich schon in Anfällen von Schwäche gefragt, wie groß der Qualitätsverlust im Vergleich zur Arbeitsersparnis wäre, wenn wir alle Kategorien löschen und statt dessen auf gut auskommentierte Listen setzen würden. Was den Bot angeht, meine ich in der Tat die Vielzahl von Artikeln ohne Rechtsbezug. Ich fühle mich aber technisch zu unsicher, um hier selbst Hand anzulegen, weswegen ich auf Hilfe hoffe. -- Stechlin (Diskussion) 15:50, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Das Hauptproblem ist wohl, dass alle Abgeordnetenbiographien als Teil der Legislative automatisch auch im Rechtszweig landen. Softwaretechnisch müsste es wohl möglich sein dem Bot mitzuteilen, dass die Unterkategorien mit den Abgeordneten ausgefiltert werden. Als Nichtinformatiker habe ich allerdings keine Ahnung wie aufwändig das wäre. Ungeachtet dessen wäre ich dafür Politiker rauszufiltern, weil ich Politikerbiographien nicht zu meinem Tätigkeitsgebiet zähle. Nach meinem Eindruck gilt das auch für die anderen Portalmitarbeiter, aber da will ich natürlich niemandem vorgreifen.--Daceloh (Diskussion) 22:15, 5. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Wenn das Problem hier liegt, sollte es vor allem kategorientechnisch möglich sein, die Abgeordnetenbiograhpien aus dem System zu tilgen - ebenso die Artikel zu Landkreisen etc. Auf jeden Fall vielen Dank für den Hinweis. -- Stechlin (Diskussion) 22:31, 5. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Das Problem mit den neuen Artikeln die dort nicht erscheinen sollen kenne ich aus den Portalen Wirtschaft und Technik gut, das ist gewissermaßen normal. Manchmal muss man bestimmte Kategorien auf der Liste auf Ignore setzen, manchmal muss man an den Kategorien etwas ändern. Mit den Listen und den Kategorien allgemein hab ich Erfahrung sammeln können, mit eurem Kategoriensystem kenne ich mich aber nicht so genau aus. Da müsstet ihr mir mal etwas genauer und beispielhafter sagen was erwünscht ist und was nicht. Suchen wir z.B. mal nach den erwähnten Abgeordneten: Kategorie:Recht --> Kategorie:Recht nach räumlicher Zuordnung --> Kategorie:Recht nach Staat
--> Kategorie:Rechtsanwalt nach Staat Ist das so erwünscht das hier Personen als Teil des Rechts gesehen werden? Ein Maschinenbau-Ingenieur ist ja schließlich auch keine Maschine.
Danke - das scheint eine immerhin klar umrissene Aufgabenstellung. Wir sollten also zunächst das Kategoriensystem prüfen, an welcher Stelle nichtjuristische Inhalte in unseren Kategorienbaum eingepflegt werden und sodann in einem zweiten Schritt entscheiden, ob dies durch eine Revision des Kategoriensystems oder durch eine entsprechende Ignore-Einstellung bei der Abfrage nach neuen Rechtsartikeln gelöst werden kann. Vielleicht wäre es das einfachste Vorgehen, dies in entsprechenden Unterabschnitten zu tun:
Damit also zum zweiten Schritt: Kann das Kategoriensystem insoweit revidiert werden?
Die Antwort ist meines Erachtens "nein". Die Kategorie:Recht und Verwaltung ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der Kategorie:Verwaltung und der Kategorie:Recht, die es dem Fachbereich Verwaltung ermöglicht, die verwaltungsrechtlichen Inhalte des Fachbereichs Recht für sein eigenes Thema fruchtbar zu machen. Aufgrund der Fachbereichshoheit des Fachbereichs Verwaltung können wir auch nicht verhindern, dass diese gemeinsame Kategorie dort so ausgebaut wird, dass für uns nicht ergiebige Unterkategorien gebildet werden. Darin liegt eben der systemische Vorteil der Kategorie:Recht im Kontext, dass diese Inhalte nicht in einem der problembezogenen juristischen Kategorienstränge liegen, wo sie weitaus störender wären, sondern in der erweiterten Schnittstelle der Kategorie:Recht im Kontext.
Folgerung: Die Bot-Abfrage zur Erstellung der Liste neuer Artikel im Portal:Recht möge bitte so geändert werden, dass Artikel in der Kategorie:Recht im Kontext und ihrer Unterkategorien ausgeschlossen sind.
das Beispiel zeigt sehr gut, was passiert, wenn man aufhört zu warten und bestimmte Dinge aufs Abstellgleis schiebt. Denn was hat dieser mann mit dem Themenkomplex "Verwaltungsrecht" oder "Verwaltung im Recht" zu tun? Genau, nix. Und daher ist ein solcher Fund als Anstoß zu nehmen die Zuordnungen der Kategorien kritisch zu beleuchten und ggf. zu korrigieren. -- Radschlägersprich mit mirPuB15:05, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren19 Kommentare6 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Problem: Bei rechtlichen Artikeln ist zwischen rechtsvergleichenden Artikeln und Artikeln, die ein länderspezifischen Rechtsbegriff darstellen, zu unterscheiden. Bisher ist die Kategorie:Recht nach Thema den rechtsvergleichenden Artikeln vorbehalten. Aus der Benennung der Kategorien und Unterkategorien geht das jedoch nicht hervor. Man muss erst die Infobox auf der Kategorienseite oder die Redaktionsrichtlinien studieren. Damit ist es sehr verführerisch alles zum Thema Strafrecht - also auch länderspezifische Artikel - in die Kategorie:Strafrecht als Unterkategorie von Kategorie:Recht nach Thema einzusortieren. Das Ergebnis sind viele Falscheinsortierungen, die das Kategoriensystem gelegentlich in Frage stellen. Das praktische Bedürfnis, sowohl länderspezifische als auch rechtsvergleichende Artikel in gemeinsamen Themenkategorien zu ordnen, befriedigt derzeit die Kategorie:Recht im Kontext.
Lösungsvorschlag: Durch eine Umbenennung sollte jedem Autor verdeutlicht werden, dass der bisherige Kategorienzweig "Recht nach Thema" dem Rechtsvergleich vorbehalten ist. Mein Vorschlag für einen neuen Namen wäre schlicht Kategorie:Rechtsvergleich Die Unterkategorien müssten dann mit einem Klammerzusatz versehen werden z. B. "(Rechtsvergleich)". In diese Kategorie sollten dann auch länderübergreifende Artikel, die im engeren Sinne noch keinen Rechtsvergleich darstellen, weil sie nur der Reihe nach länderspezifische Abschnitte abhandeln. Länderübergreifende Artikel können nach dem Wikiprinzip als noch nicht ganz fertige Rechtsvergleiche betrachtet werden. Ob sich das im Klammerzusatz niederschlagen sollte - z. B. (Rechtsvergleich und Länderübergreifendes) - wäre zu diskutieren. Mir persönlich wäre das etwas zu sperrig und spitzfindig.
Anschließend kann die Bezeichnung "Kategorie:Recht nach Thema" für die jetzige "Kategorie:Recht im Kontext" verwendet werden.
Ich meine durch klare Bezeichnungen können in der Zukunft viele Probleme von vorneherein vermieden werden. --Daceloh (Diskussion) 10:47, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Danke für Deine Bemühungen um dieses Thema. Sicherlich kann die Kategorie:Recht nach Thema in Kategorie:Rechtsvergleichung umbenannt werden, ebenso die Unterkategorien. Das würde das Problem aber nicht lösen, weil jeder mit dem System nicht vertraute Autor weiter einen strafrechtlichen Artikel in Kateogrie:Strafrecht einsetzen würde, gleichgültig, ob es diese Kategorie gibt und wo sie aufgehängt ist. Das gilt vor allem für andere Fach bereiche, die ihre Kategorien aufhängen möchten. Auch würden die rechtsvergleichenden Artikel - wenn sie denn irgendwann existieren - tatsächlich eine Art Grundsatzkategorie im Sinne einer länderübergreifenden Universalenzyklopädie darstellen. Mir persönlich erschiene daher eine Einfügung erklärender Kategoriedefinitionen derzeit vorzugswürdiger. -- Stechlin (Diskussion) 22:17, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ich meine schon, dass das Problem der Vermischung rechtsvergleichender Artikel mit nichtrechtsvergleichenden Artikeln zu lösen wäre, wenn man drei Kategorienzweige (wie jetzt auch schon) konsequent zuordnet und benennt. Es gäbe dann ja
Jeder strafrechtliche Artikel würde intuitiv und korrekt in die Kategorie:Strafrecht gehören. Die Kategorie:Strafrecht wäre Unterkategorie der Kategorie Kategorie:Recht nach Thema (Umbenennung der bisherigen Kategorie:Recht im Kontext). Zusätzlich werden dann die Artikel entweder in die Kategorie Kategorie:Strafrecht (Rechtsvergleich) oder Kategorie:Strafrecht (Deutschland) eingeordnet. Dann ist die intuitive Zuordnung durch Gelegenheits- oder fachfremde Autoren korrekt und die Trennung zwischen Rechtsvergleich und länderspezifischen Artikeln bleibt ebenfalls erhalten. Gegen erklärende Kategoriedefinitionen habe ich auch nichts. Ich schätze aber die Anpassung der Kategorienbezeichnungen als unmittelbarer wirkend ein. --Daceloh (Diskussion) 23:07, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Zunächst: Lass bitte die Kategorie:Recht im Kontext zunächst so, wie sie ist. Das ist eine komplizierte Kategorie, die wir vor allem benötigen, um eine Aufhängung für die Artikel anderer Fachbereiche zu ermöglichen. Gleichwohl könnte man eine neu konzipierte Kategorie:Recht nach Thema als Ober- oder Sammelkategorie für die Kategorie:Rechtsordnung und die neu zu schaffende Kategorie:Rechtsvergleichung (bitte den Fachterminus statt des unüblichen Rechtsvergleich verwenden) schaffen. Das ist, wie mir vor Jahren der in der Rechtsvergleichung tätige Benutzer:UHT erklärte, aber ein Problem, weil das, was in einer Rechtsordnung "Strafrecht" heisst, mit der Rechtsmaterie einer anderen Rechtsordnung nicht deckungsgleich sein muss - ein Dilemma, dass sich vor allem auf tieferen Ebenen wie Baurecht oder Allgemeine Strafrechtslehre stellen kann. -- Stechlin (Diskussion) 23:15, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Das wäre eine Frage der Bezeichnung. Wir haben gegenwärtig Artikel zu nationalen Rechtsordnungen, gelistet in der Kategorie:Rechtsordnung, einige wenige "echte" rechtsvergleichende Artikel und Artikel, die ein Thema für mehrere Länder behandeln und die wegen ihrer Kürze nicht sinnvoll in Einzelartikel zu nationalen Rechtsordnungen aufgespalten werden können. Wenn wir eine etwaige Kategorie:Rechtsvergleichung auf die echten rechtsvergleichenden Artikel beschränken, müssten wir die Länderübergreifenden Artikel entweder in einer eigenen Kategorie zusammenfassen (sehr unübersichtlich), oder gleichzeitig in die verschiedenen nationalen Aktegorien (xx (Deutschland), xx (Österreich) usf.) parallel einordnen, was natürlich möglich, aber nicht gerade übersichtlich wäre, zumal die verschiedenen Rechtsgebiete nach Staat nicht gleichmäßig tief untergliedert sind. Deswegen gefällt mir der status quo alles in allem gar nicht so schlecht. -- Stechlin (Diskussion) 23:47, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
(BK) Bin juristischer Fastvolllaie, aber vielleicht hilft das ja gegen Betriebsblindheit...deswegen mal naiv in die Runde gefargt: spielen bei den mutmaßlich rechtsvergleichenden, also nicht länderspezifischen (oder meinetwegen rechtskreisspezifischen, Common Law ist ja nochmal ein ganz anderes, und hier wenig beackertes Thema) Themen/Artikeln, nicht auch noch andere Disziplinen eine Rolle, also Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie usw.,? Und wie wärs in dem Falle mit "Allgemeine Rechtslehre", oder ist dieser Begriff anders besetzt, als ich mir das als Laie ausmale? Fragt sich --Edith Wahr (Diskussion) 23:56, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Hallo Edith Wahr: das was Du Allgemeine Rechtslehre ist gegenwärtig in mehreren Teilgebieten (Kategorie:Rechtsphilosophie, Kategorie:Juristische Methodenlehre u.a.) in die Kategorie:Rechtswissenschaft gelistet. Die Rechtsvergleichung ist demgegenüber eine Spezialmaterie, die hier nur deswegen eine übergeordnete Bedeutung zu haben scheint, weil der internationale Ansatz der Wikipedia verlangt, festzustellen, welche Begriffe eigentlich in den verschiedenen Rechtsordnungen parallel sind, ob also etwa Rechtsordnung x ein Verwaltungsrecht im Sinne des deutschen Verwaltungsrechts kennt usf. Leider verfüge ich über keine spezifischen rechtsvergleichenden Kenntnisse, weswegen meine Darlegungen hier im Allgemeinen verbleiben müssen. -- Stechlin (Diskussion) 00:06, 7. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Als Außenstehender sehe ich in diesem Abschnitt eine Lösung für ein einerseits intuitives und andererseits fachlich korrektes katsystem bzw. dessen Aufbau. Warum, @Stechlin: mal nicht in die hier von Benutzer:Daceloh benannte Richtung denken?
Kategorie:Waffenrecht (Oberkategorie: Recht nach Thema) => fasst Themengebiete zusammen und dient den anderen Fachbereichen wie bspw. Waffen
Das ist ein schlanker Aufbau, der eine gemeinsame Kat je Themengebiet bietet und darin die für euch elementaren Kategorien zu Rechtsordnungen und zur Rechtsvergleichung zusammenführt. was spricht dagegen? -- Radschlägersprich mit mirPuB14:55, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Dein Vorschlag ist keine Lösung des Problems, insbesondere weil Du nur ein Teilproblem der KAt-Struktur nach Kategorie:Recht herausgreifst. Der erste Schritt, den Du vorschlägst, ist noch relativ einfach umzusetzen: die Kategorie:Recht nach Thema könnte in Kategorie:Recht (Rechtsvergleichung) umbenannt werden und diente dann immer noch dem Zweck, den sie bislang hat. Die Unterkategorien wie Kategorie:Verwaltungsrecht usf. wären folgerichtig ebenfalls umzubenennen und hießen dann Kategorie:Verwaltungsrecht (Rechtsvergleichung) usw. Schon das ist ärgerlich, weil nach der internationalen Struktur der deutschsprachigen Wikipedia die natonalen Artikel Ausfluss der rechtsvergleichenden Darstellung sein sollten, aber meinetwegen. Als nächstes möchtest Du den frei gewordenen Begriff Kategorie:Recht nach Thema für eine gemeinsame Oberkategorie der Kategorie:Rechtsordnung nutzen. Das sieht schön aus, verstößt aber weitgehend gegen WP:KTF, weil wir gar nicht das rechtsvergleichende Rüstzeug haben, um in allen Fällen festzustellen, welche Begriffe des nationalen Rechts mit welchen Begriffen anderer Rechtsordnungen zusammengehören und wie das Kind dann in der Rechtsvergleichung genannt wird. Leider bin ich selbst kein Rechtsvergleicher, darum kann ich das nur oberflächlich erklären; der schmerzlich vermisste Kollege UHT wäre hier wesentlich präziser. Aber selbst wenn wir die Feinheiten der Rechtsvergleichung großzügig ignorieren, weil ohnehin kaum ein Mitarbeiter hier etwas davon versteht und uns mit der systematischen Schwäche dieses Gebildes abfinden, würde das etwa das gegenwärtige Problem mit dem Portal:Bergbau nicht lösen, weil es dort weniger um die Abgrenzung rechtsvergleichender und rechtsdarstellender Artikel geht, sondern um die Differenzierung zwischen geltendem und historischem Recht. Also müsste man, um Deinen Ansatz weiter zu verfolgen, auch die jeweilige Unterkategorie der Kategorie:Rechtsgeschichte noch munte in die neue Kategorie:Recht nach Thema einordnen. Und weil wir gerade dabei sind, gehören natürlich auch bergrechtliche Lehrbücher oder Fachzeitschriften in die Kategorie:Recht nach Thema. Ganz zu schweigen von den Schnitt5stellen mit den anderen Fachbereichen. Jetzt betrachten wir das Ergebnis: Als zentrale Unterkategorie der Kategorie:Recht steht eine Kategorie:Recht nach Thema neben der nicht betroffenen Kategorie:Rechtswissenschaft und vermengt den gesamten rechtsdogmatischen Bereich munter mit allerlei Assoziationen. Erst in den Unterkategorien zu dieser monströsen Themenkategorie finden sich dann die Kategorie:Rechtsordnung und die Kategorie: Recht (Rechtsvergleichung), innerhalb derer dann mühsam wieder eine dogmatische Struktur hergestellt werden kann. Zu allem Überfluss wurde, weil die Schnittstellen der anderen Fachbereiche jetzt in der Kategorie: Recht nach Thema hängen, die Dir ohnehin missfällige Kategorie:Recht im Kontext aufgelöst und deren Inhalte ebenfalls in die Themenkategorie gestellt.
Das ist nicht nur systematisch unausgegoren, es führt vor allem dazu, dass der Umgang mit den Kategorien noch schwieriger wird als ohnehin schon. An anderer Stelle hier im Portal habe ich das Beispiel eines ARtikels über einen türkischen General gebracht, der als "neuer Rechtsartikel" gelistet wurde (Du hast dieses Beispiel auch kommentiert). Wenn ich derlei gegenwärtig aus der Suche herausnehmen will, muss ich nur eine Suche nach "Artikel in Kategorie:Recht aber nicht in Kategorie:Recht im Kontext durchführen. In Deinem Beispiel hängen Unterkategorien anderer Fachbereiche wie Öffentliche Verwaltung usf. unmittelbar an unserer zentralen Themenkategorie, so dass ich einige Dutzend Kategorien aus der Suche ausklammern und das jedesmal erst händisch durchführen muss.
ich denke bei dir liegt einfach auch ein wenig Unkenntnis in Bezug auf unser Katsystem vor. Eine Kategorie:Bergrecht (Deutschland) nicht in eine Kategorie:Bergrecht einordnen zu können ist nicht intuitiv und führt damit automatisch zu Fehlern. Und das ist ein gutes Beispiel, warum kaum jemand den katbaum recht wirklich versteht. Das scheint ja hier auch der Fall zu sein. Darum sollte man sich so wenig Krücken wie nötig und so viel Schlankheit wie möglich leisten. -- Radschlägersprich mit mirPuB17:05, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ob es meine Unkenntnis ist, wenn das bestehende System von Dritten nicht verstanden wird, lasse ich dahingestellt. Das die Benennungsfrage schwierig ist, habe ich nie bestritten - ich meine nach wie vor, dass man das durch Erklärungen und Kategoriedefinitionen am besten beheben kann, jedenfalls für jeden, der sich wenigstens ein einziges Mal anschaut, was er da wohin kategorisiert und denen, die das nicht tun, werden wir ohnehin nacharbeiten müssen. Der unsägliche Wust, den die von Dir propagierte neue Kategorie:Recht nach Thema hervorrufen würde, hat jedenfalls mit Schlankheit nicht viel zu tun, und mit welchen Krücken man dieses Chaos dann schulterbar machen sollte, erschließt sich auch noch nicht. -- Stechlin (Diskussion) 17:14, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
meine Aussage mit "ein wenig Unkenntnis" sollte dich weder angreifen noch deine Kompetenz in frage stellen. Ich wollte einfach nur darauf hinaus, dass wenn man einfach viel mit Kategorien zu tun hat, kennt man viele Wege die die verschiedenen Fachbereiche jeweils gehen. Dann kann man eben schneller auf intuitiver Lösungen kommen, weil man es einfach gewohnt ist in solchen Strukturen zu arbeiten. Du schriebst an anderer stelle ja bereits, dass du wenig Erfahrung im Katbereich hast. Also bitte nicht falsch verstehen. Entschuldige. -- Radschlägersprich mit mirPuB13:17, 11. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Mein Eindruck ist, dass wir ein wenig aneinander vorbeireden und das hier nicht die optimale Diskussionsform ist. Vielleicht wäre das mal ein gutes Thema für ein Redaktionstreffen? --Daceloh (Diskussion) 17:42, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Die Ausgestaltung der Fachbereichskategorien obliegt dem Fachbereich. Das Diskussionsforum des Fachbereichs ist hier. Ich habe auch nicht den Eindruck an jemanden vorbeizureden, wenn ich die Konsequenzen des Vorschlags von Radschläger aufzeige. Deine Idee eines Redaktionstreffens ist sicherlich gut gemeint und ich kann und will niemanden hindern, sich zu treffen - ich selbst habe noch nie an einem Real-Life-Treffen teilgenommen und beabsichtige schon wegen Wikipedia:ANON, das auch in Zukunft nicht zu tun. -- Stechlin (Diskussion) 17:49, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Zunächst in eigener Sache: Ich bin kein Jurist und betrachte mich nicht als vollwertiges Mitglied der Redaktion. Ich bin hier lediglich Ansprechpartner für Steuerrechtliches, weil sich sonst niemand darum kümmert. Sobald ich mein Terrain verlasse bin ich nur ein Außenstehender der anregen sich aber nicht unbedingt durchsetzen will. Ich habe mich mit diesem allgemeinen Thema vorgewagt, weil ich eine reine Umbenennung ohne materielle Änderungen im Sinn hatte. Mir schien, dass eine klarere Bezeichnung bisher vielleicht nur aus Betriebsblindheit unterblieben ist. Ich bin etwas leichtfertig davon ausgegangen, dass die Kategorie:Recht im Kontext nur deshalb nicht Recht nach Thema heißt, weil diese näherliegende Bezeichnung bereits durch den rechtsvergleichenden Zweig belegt war. Inzwischen habe ich mir die Entstehungsgeschichte der Kategorie einmal angeschaut und die interessanten Ausführungen auf der Diskussionsseite von SDB durchgelesen und erkannt, dass die Kategorie:Recht im Kontext eine etwas andere Entstehungsgeschichte hatte. Es ist wohl so, dass wir bei reinen Rechtskategorien wie z. B. Strafrecht gut mit der Unterscheidung zwischen Rechtsvergleich und Rechtsordnung auskommen und keine dritte allgemeine Themenkategorie benötigen. Die Kategorie Recht im Kontext wird deshalb nur für Schnittstellen zu anderen Fachbereichen benötigt (siehe kürzlich Kategorie:Waffen und Recht). Es wäre schön, wenn sich dieser Gedanke alsbald in der Kategoriendefinition zu Recht im Kontext wiederfindet, falls ich das so richtig verstanden habe. Zur Umbenennung in Rechtsvergleich oder Rechtsvergleichung: Rechtsvergleichung ist die Disziplin deren Ergebnis der Rechtsvergleich ist. Eine Kategorie:Rechtsvergleichung müsste sich deshalb abstrakt mit der Disziplin befassen. Für eine Kategorie, die das in keiner Weise tut, sondern lediglich Rechtsvergleiche enthält, halte ich die Bezeichnung "Rechtsvergleich" für zutreffender. Um den Einstieg für _Außenstehende zu erleichtern, wäre es vielleicht auch sinnvoll die Oberkategorie Recht nach Thema genauso wie die Unterkategorien lediglich durch einen Klammerzusatz zu ergänzen: Kategorie: Recht nach Thema (Rechtsvergleich). Eine weitere sprachliche Möglichkeit für die nachfolgenden Unterkategorien wäre anstelle des Klammerzusatzes ein Partizip, z. B. Kategorie: Vergleichendes Strafrecht. PS: Ein Redaktionstreffen müsste nur dann an deiner Anonymität scheitern, wenn sich einige Politiker mit dem Verbot der Vollverschleierung durchsetzen ;-). Daceloh (Diskussion) 09:00, 11. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Lieber @Stechlin:: „Die Ausgestaltung der Fachbereichskategorien obliegt dem Fachbereich. Das Diskussionsforum des Fachbereichs ist hier.“ Vielen Dank dafür, dass du das Problem dieser und aller ähnlichen Diskussionen seit UTH so wunderbar plastisch gemacht hast. Diese Aussage ist nämlich vollkommen falsch, sobald wir das Elfenbeintürmchen verlassen. Alle juristischen Themen, die einen Bezug zur Wirklichkeit haben, stehen nämlich nur mit einem Bein in der Rechtswissenschaft, das andere Bein steht in der geregelten Materie. Tatbestand und Sachverhalt! Die Kategorien müssen beide Beine abbilden und eine Kategorie "Waffenrecht" muss eben auch den Bezug zu Waffen enthalten. Du scheinst noch immer nicht verstanden zu haben, welchen Schaden du anrichtest, wenn du nur die juristische Seite sehend durch Gemüse trampelst. Es geht nicht anders, als dass man bei der Kategoriendiskussion immer alle beteiligten Gruppen beteiligt. Grüße --h-stt!?15:17, 11. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
@Stechlin: die Befürchtungen zu möglichen Problemen lassen sich meiner Ansicht nach alle entkräften. Es geht wirklich nur um Namen, die Struktur, wie ich sie oben aufgeführt habe ist eigentlich die gleiche wie bei dir, nur eben in der Benennung intuitiver.
Zuerst möchte ich entlang der von dir verwendeten Aufzählung antworten:
zu 1.: das wäre klasse
zu 2.: ja, eine solche Anwendung kann und darf natürlich keine insellösung darstellen sondern muss auf alle Schnittstellen zu anderen Bereichen Anwendung finden
zu 3.: nein, kein Fiasko. Denn die neue "Recht nach Thema" würde genauso aussehen wie die "Recht im Kontext", die ja für dich eine Lösung war/wäre. Gerade vor diesem Hintergrund ist deine Aussage "lösbar" erst recht richtig.
zu 4.: zu dem von dir angeführten Beispiel "Recht und Verwaltung" hatte ich an anderer Stelle bereits etwas geschrieben. Hier lag eine Fehleinordnung vor, welche ich bereits behoben habe. Die neue "Recht nach Thema" könnte bei bedarf ebenfalls auf ignoriert gestellt werden. Denn die Abfrage würde über die anderen drei für euch wesentlichen Stränge alle euch betreffenden kategorien umfassen.
Zum anderen möchte ich nocheinmal verdeutlichen, dass es wirklich nur um Namen geht:
Die Struktur wie sie heute ist:
Recht im Kontext {Schnittstelle für andere Fachbereiche
Berg und Recht
Bergrecht
Bergrecht (Deutschland)
...
Recht nach Thema {für die Rechtsvergleichung}
Bergrecht
...
Rechtsordnung
Bergrecht (Deutschland)
...
Die Struktur wie sie zukünftig sein könnte:
Recht nach Thema {Schnittstelle für andere Fachbereiche
Bergrecht
Bergrecht (Deutschland)
...
Rechtsvergleichung
Bergrecht (Rechtsvergleichung)
...
Rechtsordnung
Bergrecht (Deutschland)
...
Ich sehe durch die Begradigung der Benennung eigentlich nur Vorteile. Denn dadurch wird auch innerhalb der Katstruktur deutlich, wo denn nun die Artikel zur Rechtsvergleichung gesammelt werden. Zugleich wird die Benennung intuitiver und im gesamtzusammenhang des katsystems passt sich alles zusammen, ohne die fachlichkeit einzuschränken. -- Radschlägersprich mit mirPuB14:39, 11. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Zwischenstand:
Die Diskussion dürfte einigermaßen unlesbar geworden sein, weswegen ich versuche, ein wenig zu strukturieren. Ausgangspunkt waren Schwierigkeiten, weil in die gegenwärtige Kategorie:Recht nach Themaentsprechend der Kategoriedefinition nur rechtsvergleichende und länderübergreifende Darstellungen einsortiert werden dürfen. Diese Schwierigkeiten sollen vor allem darin bestehen, dass scheinbare Oberbegriffe wie Kategorie:Privatrecht, Kategorie:Agrarrecht etc. durch den vom Artikelbestand her sehr kleinen Bereich der Rechtsvergleichung blockiert werden.
Ein dritter insbesondere von Radschläger vertretener Schritt wäre schließlich die Auflösung der Kategorie:Recht im Kontext und die Einsortierung der dort gelisteten Beiträge und Kategorien ebenfalls in die neue Kategorie:Recht nach Thema, was zugleich anderen Fachbereichen die Möglichkeit böte, übergreifende Katgorien die Kategorie:Bergrecht oder Kategorie:Chemie und Recht bei sich aufzuhängen. Hierzu weise ich drauf hin, dass dann - damit der Vorgang für die anderen Fachbereiche verwendbar wird - insbesondere auch der Inhalt aus Kategorie:Rechtsgeschichte nach Rechtsgebiet hier integriert werden muss.
Ich möchte das hier nur als aktuellen Problemstand bilanzieren; Kommentare werde ich zu gegebener Zeit zur Diskussion hinzufügen.
Ich habe ein grundsätzliches Problem mit diesen Kats und ihren Benennungen. Wäre es nicht sinnvoller, eine neue Kategorie:Rechtsfortbildung (oder mit einem anderen passenden Namen) zu schaffen, in die solche Entscheidungen einsortiert werden, die rechtsfortbildend gewirkt haben und alle Verfahren/Entscheidungen in eine gemeinsame Kat zu werfen? Denn die derzeitige Trennung ist nicht intuitiv, wird nicht verstanden und die Struktur massenhaft missachtet. Grüße --h-stt!?14:05, 8. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Naja, wenn das die Unterscheidung zwischen den beiden genannten Kats sein soll, gibt es das selbe Problem doch egal wie die Kats heißen. "Mein" Vorschlag macht nur die Benennung transparenter. Grüße --h-stt!?19:09, 8. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ich melde mich jetzt doch mal. Zustimmung zu Forevermore, hört sich vernünftig an. Deinen @h-stt Vorschlag halte ich auch nicht für praktikabel. Rechtsfortbildung ist was ganz anderes und hängt von der subjektiven Betrachtungsweise ab, ist also "Kat-POV". --Opihuck19:31, 8. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ich würde es eher so lassen wie bisher: Denn der NSU-Prozess ist wegen der Dinge, die im Verfahren passieren, in den Medien und für uns relevant, ob das Urteil selbst Rechtsgeschichte schreiben wird, steht noch aus. Beim Lüth-Urteil ist es andersrum: Das Urteil hat Bedeutung, das eigentliche Verfahren nicht. Das ist doch bisher eigentlich ganz vernünftig geregelt, will mir scheinen; und warum die beiden genannten durchaus unterscheidbaren Fälle in einer Kategorie vermengt werden sollten (die ja auch von ihrer Bezeichnung nach Urteil und Prozess klar auseinanderzuhalten sind), sehe ich nicht. --Andropov (Diskussion) 20:15, 8. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Dass die Kategorie Gerichtsverfahren unter Rechtsgeschichte einsortiert ist, würde mich nicht stören, weil alles, was vergangen ist, Geschichte ist :), aber wenn man es umsortieren wollte, wäre ich dafür, beide Kategorien, also -verhandlung und -entscheidung, auf gleicher Ebene unter der Ober-Kategorie:Recht laufen zu lassen. --Andropov (Diskussion) 20:20, 8. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Stellen wir die Frage nach der Bezeichnung noch einmal kurz zurück. Zunächst: Darf ich einen Konsens feststellen, dass die gegenwärtige Zuordnung der Kategorie:Gerichtsverhandlung zur Kategorie:Rechtsgeschichte nicht sachgerecht ist? Insoweit @Andropov: Der NSU-Prozess ist gegenwärtig auch via Kategorie:Gerichtsverhandlung nach Kategorie:Rechtsgeschichte gelistet und bestimmt noch kein Teil derselben. Sodann: Wir haben unbestritten enzyklopädisch relevante Artikel zu Gerichtsverfahren, wie etwa den Beitrag Kachelmann-Prozess. Außerdem haben wir, wiederum unbestritten enzyklopädisch relevante Artikel zu Gerichtsentscheidungen, wie etwa den Beitrag Lüth-Urteil. Beiden Gruppen gemeinsam ist der Fokus auf eine vor den Schranken eines Gerichts ausgetragene Rechtsstreitigkeit. Dennoch lassen sich beide abstrakt unterscheiden, weil in einem Fall das Urteil relevant ist (Lüth-Urteil als Grundsatzentscheidung zur Meinungsfreiheit), während im anderen Fall die Umstände des Verfahrens bedeutsam waren. Deswegen würde ich eine der Gemeinsamkeit entsprechende Oberkategorie und eine dem geschilderten Unterschied Rechnung tragende Anlegung zweier Unterkategorien für richtig halten. Zuordnungsprobleme sehe ich bei aufmerksamer Wartung eher weniger. Es mag Artikel geben, die in beide Unterkategorien gehören, aber das wäre ja kein Problem. Findet diese grundsätzliche Struktur einer Oberkategorie mit zwei Unterkategorien demnach Zustimmung? Andernfalls würde ich bitten, mir mein fehlendes Verständnis nachzusehen und die Einwände noch einmal darzustellen. -- Stechlin (Diskussion) 18:13, 9. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Danke, Forevermore. Du hast völlig recht, dass aussagekräftige Kategoriedefinitionen das große Manko im gegenwärtigen Kat-System sind. Ich würde das auf jeden Fall berücksichtigen.
Ich halte die Abgrenzung zwischen den Begriffen Gerichtsverhandlung und Gerichtsentscheidung für unbrauchbar. Sie ist nicht intuitiv, niemand außer den Erfindern dieser Struktur wird Artikel korrekt eintragen. Ich sehe aber den Sinn in einer Unterscheidung zwischen Artikeln zu Gerichtsfällen, die primär aus gesellschaftlicher oder medialer Perspektive von Bedeutung sind, und solchen, die wegen ihrer Bedeutung für die juristische Argumentation wichtig sind. Deshalb bin ich nicht gegen zwei Kategorien mit den jewiligen Inhalten, wohl aber gegen die vorgeschlagenen Benennungen. Als Alternative habe ich für die zweite Kat eben "Rechtsfortbildung" vorgeschlagen, das war ein Schnellschuss, vielleicht fällt uns was besseres ein. Grüße --h-stt!?13:29, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Danke, h-stt. Gern können wir hier noch nachdenken. Ich meine, der Begriff "Gerichtsverfahren" ist für das was er beschreiben soll, hinreichend selbsterklärend, insoweit es sich anbietet, Artikel wie Kachelmann-Prozess oder NSU-Prozess hier einzusortieren. Plakativer wären vielleicht noch Kategorie:Gerichtsprozess oder Kategorie:Prozess, aber das Wort "Prozess" ist eben nicht nur von der Rechtssprache besetzt. Problematischer scheinst auch Du die dann parallele Kategorie:Gerichtsentscheidung zu sehen. Deine Idee "Rechtsfortbildung" führt zu den von Forevermore genannten Schwierigkeiten bei der Wertungsfrage, was das Recht wirklich fortgebildet hat. Ähnlich problematisch wäre wohl Kategorie:Grundsatzurteil, zumal Puristen dann fragen könnten, was mit "Beschlüssen" ist. Ich selbst würde das Problem wahrscheinlich einfach durch eine dezidierte Kategoriedefinition lösen, aber vielleicht kommt Dir noch ein Gedanke, oder es finden sich hier andere Vorschläge. -- Stechlin (Diskussion) 13:38, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Das Problem mit den Beschlüssen können wir so lösen wie anderswo auch: "Grundsatzentscheidung". Und so blöd ist Rechtsfortbildung bei Grundsatzentscheidungen nicht, denn warum werden sie denn zitiert? Weil danach etwas anders betrachtet wurde. Und das ist Rechtsfortbildung. Die Bedenken von Kollege Forevermore halte ich nicht für stichhaltig. Grüße --h-stt!?14:12, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ich sehe gerade, dass das ein schlechtes Beispiel ist, weil der Hoferbenfall aus unerfindlichen Gründen nur eine Weiterleitung zum Rose-Rosahl-Fall ist. Trotzdem wird der rechtsfortbildende Charakter jeder Entscheidung im Einzelfall zu diskutieren sein. Ich weiß auch nicht, werde das aber versuchen zu eruieren, ob das Rückschlüsse auf die Relevanzkriterien hätte. -- Stechlin (Diskussion) 14:18, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
@h-stt: Nicht jede Entscheidung mit grundsätzlicher Bedeutung ist Rechtsfortbildung. Rechtsfortbildung ist "Weiterentwicklung der Gesetzgebung" (Creifelds, Rechtswörterbuch, 21. Auflage, 2014), hat also gesetzesersetzenden Charakter. Sei so gut, und finde dich damit ab. Lass uns lieber über Alternativen nachdenken. --Opihuck14:27, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
@Stechlin: Ja, ich sehe das ein, dass die Kategorie aus der Rechtsgeschichte entfernt werden sollte. @Alle: Eigentlich hatte ich den Begriff Gerichtsverfahren eingeführt, damit eben beide Elemente – die (manchmal relevanten) Verhandlungstage UND das (manchmal relevante) Urteil – gleichermaßen in einem Begriff eingeschlossen sind; denn das Gerichtsverfahren deckt ja begrifflich beides ab. Deshalb hielte ich die Kategorie:Gerichtsverfahren und Gerichtsentscheidung nicht für glücklich gewählt, denn auch eine Gerichtsentscheidung ist wie die Gerichtsverhandlung(en) Teil des Gerichtsverfahrens. Was spricht denn gegen meinen Vorschlag oben?
Beschreibungen liest niemand. Einen so großen inhaltlichen Unterschied an zwei so nah verwandten Worten aufzuhängen bedeutet zwangsläufig, dass die Struktur nicht funktionieren wird oder ständig jemand hinterhereditieren muss. Grüße --h-stt!?17:25, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Das Rechtsfortbildung nur durch Änderungen in der Gesetzgebung stattfindet, halte ich für fehlerhaft. Richterliche Rechtsfortbildung existiert. Und nichts anderes sind Grundsatzentscheidungen, in denen Obergerichte sich in bis dahin umstrittenen Fragen positionieren. Aber ich hänge gar nicht an diesem Begriff, wenn wir hier zusammen einen besseren finden, gerne. Ich spreche mich aber weiterhin gegen die beiden vorgeschlagenen Begriffe aus, weil sie zu nah verwandt sind. Grüße --h-stt!?17:25, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
<quetsch>Autsch, h-stt, da war's wieder! Wer hat von "Rechtsfortbildung nur durch Änderungen in der Gesetzgebung" gesprochen? Das bist allein du. Wie Stechlin nachfolgend zutreffend ausführt, erfolgt Rechtsfortbildung ausschließlich durch Gerichte. Immer daran denken: Ball flach halten - danke. --Opihuck00:28, 11. Sep. 2016 (CEST) <quetsch/Ende>Beantworten
Zum wer weiß wievielten Mal: Ich glaube nicht, dass es gelingen kann, zwischen einer Kat "Gerichtsverfahren" und einer Kat "Gerichtsentscheidung" oder "Entscheidung (Recht)" oder so ähnlich zu unterscheiden. "Grundsatzentscheidung" könnte klappen, da wird niemand den Kachelmannprozess oder andere Verfahren mit Promibeteiligung einordnen. Oder fällt uns noch was besseres ein? Eine Formulierung, die an die Wirkung der Entscheidung anknüpft? Grüße --h-stt!?17:42, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Sehe ich auch so: Es gibt Entscheidungen wie en:United States v. Carolene Products Co., die nur wegen ihres obiter dictum berühmt und Ausgangspunkt einer Rechtsentwicklung, aber selbst keine Grundsatzentscheidung geworden sind. Ich stimme, wenn es um Plakativität geht, Stechlin zu, dass Gerichtsprozess deutlicher ist als Gerichtsverhandlung und würde Gerichtsprozess und Gerichtsentscheidung mit guter Kategorienbeschreibung (die ich gerne lese :) parallel und ohne weitere Oberkategorie in die Kategorie:Recht einsortieren. --Andropov (Diskussion) 17:59, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
So pragmatisch ich in der Frage des Namens bin, so intensiv möchte ich auf der Zwischenkategorie beharren! Es ist ein Gebot der Klugheit, der Übersichtlichkeit und überhaupt sinnvoll, die Hauptkategorie so wenig wie möglich zu verästeln. Die beiden Kategorien, wie immer sie auch heißen mögen, betreffen beide die Konsequenzen der Rechtsprechung für das Recht und sollten daher über eine vermittelnde Zwischenkategorie eingeführt werden. Das erleichtert auch Zuordnungen wie xy nach Zeit, xy nach räumlicher Zuordnung und spätere Einhängungen, die möglicherweise noch erforderlich werden. -- Stechlin (Diskussion) 18:13, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ist zwar nicht meine Präferenz, aber kann ich mit leben. Ich habe gerade nachgesehen, wie das die Engländer handhaben, die unterscheiden zwischen en:Category:Trials und en:Category:Case law / Courts. Da fiel mir ein, dass wir diese eher phänomenologische als analytische Zwischenkategorie ebenfalls als Kategorie:Gerichtsfall bezeichnen könnten? Das wäre sowohl hinreichend unscharf als auch intuitiv klar, dass es nicht um etwas Strukturelles geht, sondern um konkrete Sachverhalte. --Andropov (Diskussion) 19:21, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten