Bilder erfragen
Ich möchte eine Reihe von Personen in meinem Fachgebiet bitten, Fotos für die Wikipedia freizugeben. Nun bin ich mir aber nicht ganz sicher, wie viel ich ihnen zu den Lizenzsachen in die E-mail schreiben soll. Zum einen möchte ich meiner Informationspflicht nachkommen, zum anderen möchte ich sie aber nicht mit zu vielen Erörterungen erschlagen / verängstigen. Gibt es da eine Richtlinie oder einen Vorschlag? Danke und Grüße, --Davidl 15:00, 25. Feb 2006 (CET)
- Auf Wikipedia:Textvorlagen finden sich einige Muster-Emails. --Mbimmler ∑ 15:24, 25. Feb 2006 (CET)
- Ah, danke! Soetwas hatte ich gesucht und nicht gefunden :-) --Davidl 15:31, 25. Feb 2006 (CET)
Leider hatte Arnomane nicht den Mut, die anderen beiden Textvorlagen rauszuwerfen und nur die allgemeine Anfrage ganz unten drinzulassen. Nimmt man die nicht in Ich-Form mit den schmerzhaft klaren Infos versehene Vorlage, halst man sich mit ziemlicher Sicherheit das Problem auf, die sehr häufigen Rückmeldungen der Form OK oder Kein Problem auszulegen. Bildspender müssen eindeutig wissen, dass ihre Bilder von beliebigen Dritten gewerblich genutzt und verändert werden können, alles andere ist Augenwischerei. Wenn die es sich anders überlegen, müssen die Bilder, soweit diese nicht eine eindeutige Willenserklärung in Richtung freie Lizenz enthalten, ohnehin raus. Vielleicht bringt ja jemand mehr Mut als Arnomane auf und stellt wenigstens die Reihenfolge um. --Historiograf 20:40, 25. Feb 2006 (CET)
- Nur im Rahmen der GFDL, was eine beliebige Verwertung de facto ausschließt. -- 80.145.46.65 09:30, 27. Feb 2006 (CET)
Generalisierung von Grundrissen
Mir ist klar, dass moderne architektonische Bauwerke dem Urheberrecht unterliegen (z.B. was Innenaufnahmen betrifft). Aber ab wann ist eine Zeichnung (Grundriss, Schnitte) von der Schöpfungshöhe, das ein Architekt das unter sein Urheberrecht stellen kann? Oder: Wie weit geht das Recht zur Generalisierung von Geodaten? Darf ich, wenn ich auf einem Luftbild den Grundriss eines Gebäudes erkennen kann, diesen nachzeichnen und quasi einen "generalisierten Grundriss des Gebäudes" erstellen? --Taxman 議論 00:16, 26. Feb 2006 (CET)
Ich würde das in der Regel bejahen, es sei denn die reinen Umrisse weisen Schöpfungshöhe auf, was ich mir kaum vorstellen kann. Baupläne werden als urheberrechtlich geschützt angesehen (als wissenschaftlich-technische Darstellungen), aber Kartographen müssten ja sonst die Urheberrechte des Architekten beachten, wenn das Gebäude hinreichend groß ist, um z.B. auf einer Stadtkarte abgebildet zu werden. Das ist offensichtlich Unsinn, man kanns auch übertreiben. --Historiograf 00:40, 26. Feb 2006 (CET)
Eine nackte Skizze, ohne Bemaßung ist Problemlos. Sind Materialien oder Bemaßung/Tolerierung in einer Art eingetragen das es zum Nachbeu reicht ist es geschützt. -- 80.145.46.65 09:26, 27. Feb 2006 (CET)
Das ist nicht richtig. Ein urheberrechtlich geschütztes Gebäude kann einen Grundriss 20x30 m haben. Jeder darf aufgrund des Grundrisses die gleichen Maße verwenden, da die Maße 20x30 nicht zu den geschützten Bestandteilen zählen. --Historiograf 23:29, 27. Feb 2006 (CET)
Bild von aeiou.at
Ich würde gerne das Bild [1] (vom Artikel [2]) im Artikel A.E.I.O.U. verwenden. Eigentlich sollte es gemeinfrei sein (mehr als 70 Jahre), aber ich bin mir nicht sicher, ob es zwei- oder dreidimensional ist. Bitte um Hilfe. --Libro 12:53, 26. Feb 2006 (CET)
Schaut nach einer Buchmalerei (2-dimensional) aus --Historiograf 16:53, 26. Feb 2006 (CET)
PD-alt (Buch 2D) -- 80.145.46.65 09:23, 27. Feb 2006 (CET)
Foto eines Wappens (Glasmalerei um 1914)
Ich habe hier ein Foto eines historischen Wappens der Stadt Herne, in Gebrauch von der Verleihung der Stadtrechte im 19. Jh. bis 1937. Das Bild ist die aktuelle Fotografie eines Fensters der Burg Altena, die Glasmalerei dürfte so um 1914 fertig gewesen sein. Wie sieht es mit dem Urheberrecht aus? Kunstwerk im öffentlichen Raum (Museumsfenster von Innen)? Wappen? Dann aber historisch. Malerei? Oder einfach Foto von mir? -- Bildspende 13:42, 26. Feb 2006 (CET)
Kann man ohne Kenntnis des Bildes und der Entwicklung des Herner Wappens so nicht sagen --Historiograf 19:51, 26. Feb 2006 (CET)
Foto PD. -- 80.145.46.65 09:22, 27. Feb 2006 (CET)
Anansi
Ist die Geschichte von Anansi auf der Benutzerseite von Benutzer:Brummfuss noch Zitat oder schon URV? -- Martin Vogel 19:13, 26. Feb 2006 (CET)
Er hat den Mythos anscheinend nach der englischen Wiedergabe selbst übersetzt. Die Aufzeichnung des Mythos dürfte kein Werk i.S. des § 2 UrhG sein, sondern Wiedergabe gemeinfreien Volksguts. --Historiograf 19:50, 26. Feb 2006 (CET)
Wie ist das mit Wiedergabe von Volksgut in schriftlicher Form? Hatten die Gebrüder Grimm Copyright auf ihre Märchensammlung? -- Martin Vogel 02:06, 27. Feb 2006 (CET)
Nein, sie hatten auch kein Urheberrecht --Historiograf 18:09, 27. Feb 2006 (CET)
Was ist davon zu halten? PD oder URV? -- Timo Müller Diskussion 20:29, 26. Feb 2006 (CET)
- PD/Wappen und kein (C) 4c media -- 80.145.46.65 09:21, 27. Feb 2006 (CET)
- Ist das wirklich das amtliche Wappen der Stadt oder ein anderer künstlerischer Entwurf? Wenn Letzteres zutrifft, wäre es wohl doch eine URV. --Schubbay 10:23, 27. Feb 2006 (CET)
Das wird von der Stadt so verwendet. Das eigentliche Wappen ist schlichter. -- 80.145.3.150 10:33, 27. Feb 2006 (CET)
- Dass die Stadt es auf ihrer Website verwendet, bedeutet nicht, dass es gemeinfrei ist, da es sich hier offensichtlich um ein von einem Designer entworfenes Wappenbild handelt, das wahrscheinlich dem Urheberrechtsschutz unterliegt. Gemeinfrei kann nur das „eigentliche“ Wappen sein, das amtlich veröffentlicht wurde. --Schubbay 10:46, 27. Feb 2006 (CET)
- Wenn der Uploader 4c-media, der mich mehrfach per mail wegen Bedienungsfragen angesprochen hat, der Inhaber der Urheberrechte ist, dann steht eigentlich zu vermuten, dass er es unter einer freien Lizenz hochladen wollte. Dem widerspricht jedoch der eindeutige (c)-Hinweis. Inwieweit ein nicht amtliches Wappen hier überhaupt von Interesse ist, habe ich meine Bedenken und würde lieber darauf verzichten. --ST ○ 10:53, 27. Feb 2006 (CET)
- Das Bild wurde unter die GFDL gestellt und ist für mich damit erledigt. -- Timo Müller Diskussion 18:21, 28. Feb 2006 (CET)
- Wenn der Uploader 4c-media, der mich mehrfach per mail wegen Bedienungsfragen angesprochen hat, der Inhaber der Urheberrechte ist, dann steht eigentlich zu vermuten, dass er es unter einer freien Lizenz hochladen wollte. Dem widerspricht jedoch der eindeutige (c)-Hinweis. Inwieweit ein nicht amtliches Wappen hier überhaupt von Interesse ist, habe ich meine Bedenken und würde lieber darauf verzichten. --ST ○ 10:53, 27. Feb 2006 (CET)
- Ich sehe das anders. Ein (c) ist von der GNU FDL ausdrücklich vorgesehen, wenn es nämlich heisst, dass Copyright-Vermerke beibehalten werden müssen. Ich suchs dir gern aus dem englischen Text raus. (c) heisst NICHT unbedingt: alle Rechte vorbehalten, sondern ist eine Form der Urhebernennung. Ich sehe nirgends eine Policy, die diese Form des Urheberrechtshinweises in diesem Projekt verbietet. --Historiograf 18:25, 28. Feb 2006 (CET)
- Ich würde mich freuen, wenn du mir das zeigen könntest. C = copyright, also das Recht der Wiedergabe. Jetzt könnte ich das (c) als Hinweis darauf werten, dass 4c-media der Inhaber der Nutzungsrechte ist und diese unter GFDL stellt, oder aber dass er GFDL nicht verstanden hat. --ST ○ 18:28, 28. Feb 2006 (CET)
- Ich sehe das anders. Ein (c) ist von der GNU FDL ausdrücklich vorgesehen, wenn es nämlich heisst, dass Copyright-Vermerke beibehalten werden müssen. Ich suchs dir gern aus dem englischen Text raus. (c) heisst NICHT unbedingt: alle Rechte vorbehalten, sondern ist eine Form der Urhebernennung. Ich sehe nirgends eine Policy, die diese Form des Urheberrechtshinweises in diesem Projekt verbietet. --Historiograf 18:25, 28. Feb 2006 (CET)
Bitteschön: "2. VERBATIM COPYING You may copy and distribute the Document in any medium, either commercially or noncommercially, provided that this License, the copyright notices, and the license notice saying this License applies to the Document are reproduced in all copies, and that you add no other conditions whatsoever to those of this License." Ich übersetze Copyright Notices mit Urheberrechtsvermerke und sehe in (c) 4c-media einen üblichen Urheberrechtsvermerk, der den Inhaber eines ausschliesslichen Nutzungsrechtes angibt, wenn es sich nicht um eine natürliche Person handelt. Urheberrechtsvermerke werden von der GFDL also ausdrücklich erlaubt und ich frage mich, ob unser Quasi-Verbot von Urheberrechtsnotizen nicht mit der Passage that you add no other conditions whatsoever to those of this License kollidiert. Kann man zumindest fragen, Antwort offen. Jedenfalls hat derjenige, der einen Urheberrechtsvermerk an einem Werk, das zugleich der GNU FDL unterstellt ist, anbringt, die GNU FDL vielleicht besser verstanden als mancher hier ...... --Historiograf 19:27, 28. Feb 2006 (CET)
- Ich sehe auch nicht, warum dieser Hinweis gegen die GFDL verstoßen sollte. GFDL ist schließlich nich Public Domain. -- Timo Müller Diskussion 18:05, 3. Mär 2006 (CET)
GFDL, aber Urheber unbekannt? Seltsam. Sollte man das als URV löschen? -- Timo Müller Diskussion 22:42, 26. Feb 2006 (CET)
- Die alleinigen Nutzerrechte wurde offensichtlich übertragen. Kein Problem. -- 80.145.46.65 09:19, 27. Feb 2006 (CET)
- Zumindest beim zweiten Bild würde ich das bezweifeln. -- Timo Müller Diskussion 20:20, 27. Feb 2006 (CET)
- Gute Güte! Das sind Bilder aus dem eigenen Fotoalbum. Bei 13d wurde das Bild vermutlich von den Eltern gemacht und 13b von jemandem auf der Straße. Fragst Du jeden der ein Foto von Dir macht unter welcher Lizenz dieses stehen soll? --AT 20:29, 27. Feb 2006 (CET)
- Zumindest beim zweiten Bild würde ich das bezweifeln. -- Timo Müller Diskussion 20:20, 27. Feb 2006 (CET)
- Da gilt leider URV ist URV und Schnapps ist Schnaps :-(( --Historiograf 21:06, 27. Feb 2006 (CET)
- Also LA. Schade, aber wir können uns auch in solchen Fällen, wo eigentlich keine Gefahr droht, keine URV erlauben, will das jeder und irgendwann gibts dann doch Ärger. -- Timo Müller Diskussion 21:32, 27. Feb 2006 (CET)
- @Histo: Wo Du recht hast hast Du Recht, oder so ;-) Zumal der Einsteller in diesem Fall auch noch mehrfach darauf hingewiesen wurde, die Rechte und Rechteinhaber anzugeben. --AT 15:07, 28. Feb 2006 (CET)
Tabletop-Bilder
Es geht hier um folgende Bilder: [3] [4] [5]. Die wurden in der EN:WP als frei lizensiert, das wurde hier aber kritisiert. Ich kenne mich da nicht so aus, gibt es da so ne Art Schöpfungshöhe oder so? Wäre aber schade, wenn die Bilder gelöscht werden müssten. --Snorky ykronS 19:01, 27. Feb 2006 (CET)
Leider ist es um viele Bilder schade. Die Bilder liegen auf Commons und gehen uns daher nichts an. Ich bejahe die Schöpfungshöhe. --Historiograf 20:16, 27. Feb 2006 (CET)
- Nun ja, die Bilder werden/sollten hier zum Teil verwendet werden --Snorky ykronS 21:02, 27. Feb 2006 (CET)
Sie gehen uns nichts an, da ein LA auf Commons gestellt werden müsste. Alle Bilder, die auf Commons liegen, sollten hier verwendet werden können, während die Umkehrung nicht gilt. Im übrigen wird bereits auf Commons gehandelt ... --Historiograf 21:08, 27. Feb 2006 (CET)
- Dann hab ich aber noch eine Frage: darf ich auch solche Bilder selbst erstellen, mit einer freien Lizenz versehen, auf Commons hochladen und hier einbinden? --Snorky ykronS 21:18, 27. Feb 2006 (CET)
Nein, du wirst dann wg. Einstellens von URV trotz besseren Wissens gesperrt --Historiograf 17:27, 28. Feb 2006 (CET)
Bilder von Benutzer:Maux
Maux lädt aktuell Fotos von Eishockeyspielern hoch, bei denen er angibt, die Genehmigung des Fotografen zu besitzen, das Bild unter die GNU-FDL zu stellen. Fraglich erscheinen mir diese Angaben insbesondere bei Bild:Mikko.jpg (die finnische Ursprungsseite nennt im ALT-Tag scheinbar "Bruce Kluckhorn/Getty Images" als Urheber). Aber auch die Angaben bei Bild:PaulKariya.jpg und Bild:TemmuSelanne.jpg kommen mir seltsam vor. Welches Vorgehen wird empfohlen? --hedavid 13:36, 28. Feb 2006 (CET)
Löschanträge und Elya bitten, eine Sperrung des Benutzers bei weiteren Problemen anzudrohen. --Historiograf 17:29, 28. Feb 2006 (CET)
Bilder von Benutzer:Pron
Ich denke, die Bildlizenzen der Fotos sind nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Daher bitte ich jemanden von euch, auch mal einen Blick darauf zu werfen um zu entscheiden, ob das so in Ordnung ist oder ob doch noch nachgebessert werden muss.
Zum schnellen Überblick, Prons Galerie: Benutzer:Pron/Bilder
Der Benutzer hat einige Architekturfotos hochgeladen, u.a. von Walter Neuhäusser, bei denen aufgrund der angegebenen Bildlizenzen nicht ersichtlich wird, dass diese Bilder verwendet werden dürfen, zum Teil mit verwirrenden Angaben.
Beispiel Bild:Mokkasw.jpg – Quelle: Pron (der Benutzer); Fotograf: Hölzinger; Urheber: Neuhäusser; Inzwischen mit Lizenzbaustein {{Bild-by}}.
Mehrere andere Benutzer haben ihn bereits darauf Mängel bei den Lizenzangaben hingewiesen (vgl. [6]). Nach einiger Zeit habe ich nun nochmal beim Benutzer nachgefragt, was nun mit den Lizenzen ist (siehe Benutzer Diskussion:Pron). Die Antwort ist eine längere Geschichte mit Zusagen über Dritte, dass Bilder verwendet werden dürften. Die Antwort von Pron steht auf meiner Diskussionsseite.
Anderes Beispiel: Bei Bild:Alsterschwimmhalleinnen2.jpg soll der Fotograf unbekannt sein, der Urheber allerdings Neuhäusser und die Quelle ist Niessen.
Es gibt noch eine Menge anderer Fotografen und Quellen, als Urheber ist meist Neuhäusser angegeben. Der Benutzer verwechselt vermutlich den Urheber des Fotos mit dem Architekten.
Pron schreibt in seiner Antwort:
[...] er war einverstanden einige bilder zur verfügung zu stellen. ich hab die bilder dann unter cc by sa lizenz hochgeladen [...]
Das einzige Bild mit cc-Lizenz ist Bild:Hildegard5.jpg hat als Quellen- und Fotografenangabe "Pron".
Wie gesagt, wenn da mal noch jemand mit draufschauen und seinen Senf dazugeben könnte, wäre nett. --Nic 15:06, 1. Mär 2006 (CET)
meine sitzverteilungsgrafiken
hallo urheberrechtskenner, ich habe so einige grafiken mit sitzverteilungen hochgeladen, weil ich die kreisdiagramme einfach nicht mehr sehen konnte. nun meine frage. wenn ich jemandem die powerpoint-vorlagen schicke und dieser jemand dann grafiken hochlädt, die im prinzip den meinen gleichen, muss dieser jemand dann angeben, von wem die vorlage stammt? und wie sieht es aus, wenn jemand eine solche grafik hochlädt, die eindeutig meiner vorlage folgt, dem ich aber nicht die vorlagen geschickt habe, er also eine meiner blankovorlagen (bild) genommen hat und diese dann verändert?
ich vermute bei erstem, dass die nennung meines namens als ideengeber nicht sein muss, bei zweitem aber schon. liege ich da richtig?
speziell geht es mir um dieses bild: Bild:Gemeinderat Schwieberdingen.png. diese Variante habe ich bisher immer unter gnu fdl hochgeladen, auch die blankovorlagen. --Dirk <°°> 17:50, 1. Mär 2006 (CET)
- Generell muss man bei der GFDL-Lizenz alle Urheber angeben, die Teile einer Grafik erschaffen haben. Das gilt auch, wenn jemand nur einzelne Elemente übernimmt und sie in anders arrangierter Weise verwendet.
- Nun sehe ich bei deiner Grafik nicht genügend Schöpfungshöhe, um einen urheberrechtlichten Schutz überhaupt zu beanspruchen. Weder die einzelnen Figürchen, Balken und Wappen sind originell genug, noch die Darstellung der Zusammensetzung des Gemeinderats im Ganzen. Du könntest die Bilder also genauso gut als PD freigeben oder ein ähnliches Tag verwenden. --Fb78 ☼ 18:11, 1. Mär 2006 (CET)
Zitat aus dem Beginn von Kampfstern Galactica
Ist eigentlich nicht wichtig, aber das Vorgehen eines Admin ärgert mich doch sehr, so dass ich es mal zur Diskussion stelle:
Der Artikel Kampfstern Galactica begann mit einem Zitat der Ansage aus dem Off, die zu Beginn der ersten Folge stattfand. Wie hier zu sehen wurde dieses Zitat von Admin DaTroll gelöscht mit der Anmerkung dies sei eine URV. Dabei hinterlies er den Artikel verstümmelt, da der erste Satz des Artikels auf dieses Zitat hinwies. Nun stellt sich mir die Frage, ob dieses Zitat eine URV darstellt? Danke für Eure Auskunft, --Aragorn05 18:59, 1. Mär 2006 (CET)
1. Der Beginn mit einem Zitat ist unenzyklopädisch, jeder Artikel sollte mit einer kurzen Erklärung im Sinne eines Wörterbucheintrags beginnen (so wie der Artikel jetzt). 2. Die Behauptung von Herrn Troll ist gemäß Wikipedia:Zitate zurückzuweisen. Es ist durchaus gestattet, mit einem Zitat gleichsam als Motto einen Abschnitt zu beginnen, dies ändert an dem erforderlichen Belegcharakter nichts. --Historiograf 19:16, 1. Mär 2006 (CET)
- Bei 1 geb ich Dir ja vollkommen recht! Danke für die Auskunft, d. h. für einen unteren Abschnitt könnte das Zitat verwendet werden? Was ist mit Belegcharakter gemeint? --Aragorn05 19:41, 1. Mär 2006 (CET)
- Das sehe ich anders, da mit dem Zitat nichts belegt wird. --DaTroll 23:19, 1. Mär 2006 (CET)
Troll du darfst mich gern auf meinem Spezialgebiet belehren, aber ich erwarte dann exakteste Nachweise aus Urheberrechtskommentaren, Rechtsprechung und Schrifttum. Aragorn05: vergiss es. Es gibt Admins ... --Historiograf 02:59, 2. Mär 2006 (CET)
- Ich danke Dir für die Auskunft und teile Deine Meinung, leider gibt es jedoch einige die einem immer wieder über den Weg stolpern, egal ob fachkundig oder nicht...--Aragorn05 15:52, 2. Mär 2006 (CET)
Briefmarken Österreich
haie ihrs,
Bild:Ernst Mach.jpeg zeigt eine österreichische briefmarke; in Briefmarken aus Deutschland sind als amtliches werk PD; in österreich auch? konnte leider nix dazu finden ...Sicherlich Post 19:13, 1. Mär 2006 (CET)
- Also, so wie die Marke momentan unter der Lizenz steht, geht es leider nicht. Leider scheint es so, als ob zu wenige Österreicher hier in der Wikipedia sind, die sich mit dieser Materie auskennen. Aber wie gesagt, die PD-Lizenz wie sie momentan drin ist, ist nicht richtig. Da der Einsteller ein Scan/Foto von der Briefmarke gemacht hat, das kann man wohl kaum als Schöpfung annehmen. Für deutsche Briefmarken siehe im übrigen Amtliche Briefmarke (Deutschland) --Viele Grüße - kandschwar 19:28, 10. Apr 2006 (CEST)
- Also versteh ich das weitergehend mal so, daß auch griechsiche Marken nicht verwendet werden dürfen. Marcus Cyron TAFKA Kenwilliams 21:55, 10. Apr 2006 (CEST)
Logo des DFB: Bild:DFB.gif
Ist dies ein gemeinfreies Wappen oder ein Logo mit zu geringer Schöpfungshöhe? Auf der Bildbeschreibungsseite wird auf eine Diskussion verwiesen, in der manche glauben, dass alle nachgezeichneten Logos, der Website http://www.hqfl.dk frei seien. Nun wurde das DFB-Logo einfach mal unter GFDL gestellt. --Nic 12:23, 2. Mär 2006 (CET)
Screenshots
Ich hab mal ne Frage. Darf ich screenshots von www.winfuture.de in meinem Beitrag einfügen?
- Wir unterschreiben mit --~~~~. Die Antwort ist nein, siehe Wikipedia:FAQ Rechtliches --Historiograf 20:17, 2. Mär 2006 (CET)
ok danke
Direkte Verlinkung auf Bilder
Hallo,
muss bei einer direkten Verlinkung von Bildern der Fotograf, die Lizenz, etc. angegeben werden? Als Beispiel: Kann ich unter Weblinks folgendes schreiben?
Das Bild befindet sich ja auf dem Server http://www.akolab.com und ist somit nur verlinkt. Andererseits ist - da "direkt" verlinkt - keine Lizenz, Quelle, etc. ersichtlich.
Vielen Dank für alle Antworten, 84.179.231.81 17:22, 3. Mär 2006 (CET)
- Das ist OK. Du hast ja nicht eine Kopie des Bildes gemacht, sondern verweist auf seinen ursprünglichen Standort. Wäre natürlich schön, wenn man dort lesen könnte, woher es stammt, aber dafür kannst du ja nichts. Im konkreten Fall finde ich den Link nicht so doll, weil Foren eher kurzlebig sind und die Datei wahrscheinlich früher oder später wieder verschwinden wird. Das ändert aber natürlich nichts an der Antwort auf deine Frage. --Fb78 ☼ 17:32, 3. Mär 2006 (CET)
- Danke für die Antwort! Die Frage war theoretisch, ich habe nicht vor, das Ameisen-Foto in einen Artikel einzubinden. Grüße, 84.179.231.81 18:00, 3. Mär 2006 (CET)
- Für theoretische Fragen gibts andere Foren ... ;-) --Historiograf 19:39, 3. Mär 2006 (CET)
Übersetzung urheberechtlich geschützter Texte
Wenn jemand einen urheberrechtlich geschützten fremdsprachlichen Text ins Deutsche übersetzt und in die Wikipedia einstellt, ist das doch eine URV - oder nicht? Ich denke, dass die geistige Leistung der Übersetzung nicht höher bewertet werden kann als die des Verfassers des fremdsprachlichen Textes. Ich bitte um Nachsicht, wenn diese Frage schon irgendwo beantwortet ist - ich konnte trotz intensiver Suche nichts finden. --Schubbay 23:23, 3. Mär 2006 (CET)
- Schau mal unter Punkt 36 Übersetzungen von Internet-Texten (Nicht-WP). Bobo11 23:31, 3. Mär 2006 (CET)
- Danke, genau das habe ich gesucht - und dabei war's gar nicht so weit weg. --Schubbay 23:58, 3. Mär 2006 (CET)
Nutzung von Fotos für Amateur-Film
Hallo! Ich arbeite an einem Amateurfilm über die Wilden Leute und habe bei euch nicht nur informative Texte, sondern auch tolle Fotos gefunden. Bei eigentlich allen stand dabei, dass sie gemeinfrei sind. Kann ich sie also "gefahrlos" in meinen Film einbauen? Und wie steht es, wenn der Film ins Fernsehen käme? Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen! Viele Grüße Larissa Akbay
- Wenn sie wirklich gemeinfrei sind, kannst du sie natürlich ohne Probleme nutzen, sonnst musst du dich an die Bedingungen der jeweiligen Lizenz halten. Um welche Bilder geht es denn? -- Timo Müller Diskussion 10:12, 4. Mär 2006 (CET)
Hallo Timo Müller! Danke für deine Rückmeldung. Bei den Bildern unter der Rubrik "Wilder Mann" handelt es sich um die Wandteppiche und Buchmalereien (15. Jhd.), die Wilder-Mann-Wappen (15.-16.Jh.), das Gemälde "Nebukadnezar" (1795), Kupferstiche (18.Jhd.) und einige Stadtwappen. Ferner gab es noch Fotos von drei alten Münzen mit "Wilden Männern", die ich jetzt auf der Seite nicht mehr finde, aber mir schon kopiert hatte. Keine Ahnung, wohin sie verschwunden sind... Gab es hierfür Lizenzen? Viele Grüße Larissa
- Bei dem Alter sind die höchstwahrscheinlich gemeinfrei, du kannst sie also nutzen. -- Timo Müller Diskussion 21:34, 7. Mär 2006 (CET)
Ist generell Link-Erlaubnis erforderlich?
Keine Urheberrechtsfrage im strengen Sinn, aber artverwandt: Gelegentlich findet man sehr gute Internet-Seiten zu Themen, die in Wikipedia aus Platzgründen nicht in derselben Ausführlichkeit dargestellt werden können wie auf diesen Themen-Seiten. Fragen dazu:
Kann auf eine solche Seite oder Unterseite einfach ein Link eingefügt werden, ohne die Erlaubnis des Seitenbetreibers oder des Autoren einzuholen?
Ist man verpflichtet, die gesamte betreffende Homepage des Seitenbetreibers durchzupfügen, um sicherzugehen, dass ein Verlinkungsverbot nicht übersehen wurde?
Wenn nein: Welche Teile einer Hompage ist man auf jeden Fall verpflichtet, durchzuscannen, bevor man einen Link setzt?
Haben Verlinkungsverbote überhaupt eine rechtliche Relevanz? Immerhin stellt das Einstellen von Inhalten auf Internetseiten eine Veröffentlichung dar, und wieso sollte man auf diese nicht verweisen dürfen?
Gibt es Wikipedia-interne Hausregeln, wie mit dem Punkt Verlinkung umgegangen werden soll (Verlinkungsverbote beachten? Verlinkungserlaubnis möglichst einholen?)
Anschlussfrage: Wie wird mit einem einmal gesetzten Link verfahren - Wie wird sichgestellt, dass ein Link weiterhin existiert, bzw. wie werden dead links ausgemerzt bzw. wie werden geänderte Linkadressen eingepflegt?
(Mein Name ist Ralf Joerres)
Das Setzen von Links kann durch den Betreiber der verlinkten Seite nicht untersagt werden (Bundesgerichtshof in der "Paperboy"-Entscheidung). Rechtlich können Links aber problematisch sein, wenn die verlinkten Inhalte rechtswidrig sind. Das ist bei sinvollen Weblinks in Wikipedia-Artikel eher unwahrscheinlich. Zur inhaltlichen Seite empfehle ich Wikipedia:Weblinks, evtl Fragen dazu stelle dann bitte auf WP:FzW. --h-stt 12:51, 4. Mär 2006 (CET)
- Zu Anschlussfrage: Wie wird mit einem einmal gesetzten Link verfahren - Wie wird sichgestellt, dass ein Link weiterhin existiert, bzw. wie werden dead links ausgemerzt bzw. wie werden geänderte Linkadressen eingepflegt?: Grunsätzlich gar nicht. Aber es gibt Bots, die die Wikipedia nach toten Weblinks durchsuchen und diese auf der Diskussionsseite des Artikels "melden". --AndreasPraefcke ¿! 12:55, 4. Mär 2006 (CET)
® und TM
Beispielsweise im Artikel Perfluorkautschuk ist mir nun aufgefallen, dass ein Benutzer sich bemüht hat, bei mehreren Markenbezeichnungen das umkringelte R nachzutragen. ® und TM finden sich auch in einigen anderen Artikeln. Ist das überhaupt sinnvoll, gewünscht, rechtlich erforderlich? Falls es schon eine Seite in der Wikipedia-Dokumentation gibt, die sich dazu äußert, habe ich sie jedenfalls nicht gefunden. Grüße, --Birger 19:03, 5. Mär 2006 (CET)
- Soweit ich weiß, sind die Zeichen nicht rechtlich erforderlich, und in der WP nicht erwünscht, da sie den Lesefluss stören. -- Timo Müller Diskussion 21:16, 5. Mär 2006 (CET)
Hallo,
das folgt aus dem Text des Markengesetzes:
16 MarkenG - Wiedergabe einer eingetragenen Marke in Nachschlagewerken
(1) Erweckt die Wiedergabe einer eingetragenen Marke in einem Wörterbuch, einem Lexikon oder einem ähnlichen Nachschlagewerk den Eindruck, daß es sich bei der Marke um eine Gattungsbezeichnung für die Waren oder Dienstleistungen handelt, für die die Marke eingetragen ist, kann der Inhaber der Marke vom Verleger des Werkes verlangen, daß der Wiedergabe der Marke ein Hinweis beigefügt wird, daß es sich um eine eingetragene Marke handelt. (2) Ist das Werk bereits erschienen, so beschränkt sich der Anspruch darauf, daß der Hinweis nach Absatz 1 bei einer neuen Auflage des Werkes aufgenommen wird.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden, wenn das Nachschlagewerk in der Form einer elektronischen Datenbank vertrieben wird oder wenn zu einer elektronischen Datenbank, die ein Nachschlagewerk enthält, Zugang gewährt wird.
Viele Grüße an Birger
--Rechercheur 14:02, 6. Mär 2006 (CET)
- Das gilt nur für den Fall, dass „die Wiedergabe einer eingetragenen Marke in einem Wörterbuch, einem Lexikon oder einem ähnlichen Nachschlagewerk den Eindruck [erweckt], daß es sich bei der Marke um eine Gattungsbezeichnung für die Waren oder Dienstleistungen handelt“, was in dem angesprochenen Artikel, genauso wie in eigentlich jedem guten Wikipediaartikel, nicht der Fall ist. -- Timo Müller Diskussion 14:37, 6. Mär 2006 (CET)
Hallo Timo,
ich habe gerade in unserer Bibliothek in drei verschiedenen Markengesetzkommentaren nachgeguckt; siehe beispielsweise Ekey/Klippel, 2003, Seite 279 bis 283. Dort wird die Auffassung vertreten, dass diese für jede Nennung im Lexikon gilt.
Da ich Wiki-Newbie bin möchte ich diese Position nicht zu massiv vertreten; jedoch halte ich die Rechtslage für eindeutig.
Viele Grüße
--Rechercheur 14:56, 6. Mär 2006 (CET)
- Die überwiegende Mehrzahl der Verwendungen von Marken in der Wikipedia fällt gar nicht unter §16 MarkenG, sondern unterliegt §23 MarkenG. Damit sind irgendwelche Kennzeichnungen nicht nur nicht erforderlich, sondern könnten sogar verwirrend wirken, wenn sie ein einzelnen Stellen eingesetzt werden. Zudem richtet sich §16 MarkenG an den Verleger des Lexikons, das ist hier die Wikimedia Foundation, Florida und für die hat deutsches Recht keinerlei Bedeutung. Ich spreche mich dafür aus, auf die Zeichen zu verzichten und sie zu entfernen, wo sie verwendet wurden. --h-stt 17:03, 6. Mär 2006 (CET)
Hallo H-stt,
ich sehe noch folgendes Aspekte:
1. das konkrete Beispiel: Artikel Perfluorkautschuk könnte eher unter $ 16 Marken G fallen, da dieser § die einschlägige Spezialrechtsnorm ist.
2. In der Wikipedia hat sich vor einiger Zeit der "Abmahngraf" als Benutzer angemeldet.
3. Guck dir mal seine Beiträge an. Ich sehe da schon die konkrete Gefahr, dass er Material für seine Abmahnungen - siehe Abmahnwelle - sammelt.
Nicht für ungut, ich neige halt eher zur Vorsicht.
--Rechercheur 17:53, 6. Mär 2006 (CET)
- Gerade der Artikel Perfluorkautschuk ist doch ein wunderbares Beispiel dafür, das nicht jede Erwähnung einer Markenbezeichnung in einer Enzyklopädie ein Fall für §16 MarkenG ist. Dort wird unter dem Lemma des Stoffnamens erstmal der Stoff beschreiben und im folgenden aufgezählt, unter welchen Marken verschiedene Hersteller den Stoff anbieten. Noch deutlicher kann man doch gar nicht machen, dass die Markennamen keine Gattungsbezeichnung sind. Und was FvG angeht: Solange er nicht einen Mandanten hat, der glaubt einen Anspruch gegen einen zu haben, kann man mit ihm richtig reden. Ich kenne ihn als Legende seit den Tanja-Briefen und dem Rainbow-Fall, habe zu Zeiten von Webspace mit ihm online diskutiert und gegen Ende der Explorer-Farce habe ich ihn dann mal persönlich getroffen. Im Januar wollte er eigentlich zum Münchner Stammtisch kommen, war dann aber leider nicht da. --h-stt 20:17, 6. Mär 2006 (CET)
Hallo H-stt,
danke für die Infos.
Klingt plausibel. Akuter Handlungsbedarf scheint demnach nicht vorzuliegen.
Viele Grüße
--Rechercheur 20:26, 6. Mär 2006 (CET)
Vielen Danke an alle für die Antworten! Vielleicht sollten wir einige der Infos aus der Diskussion dokumentieren. Wer traut sich beispielsweise unter Wikipedia:Namenskonventionen#Markennamen oder an einem anderen evtl. besser geeigneten Ort eine kurze Zusammenfassung zu hinterlassen? Grüße, --Birger 19:16, 11. Mär 2006 (CET)
Hallo Birger,
mein Vorschlag wäre:
"Bei der Wiedergabe einer eingetragenen Marke muss der Eindruck vermieden werden, daß es sich bei der Marke um eine Gattungsbezeichnung für die Waren oder Dienstleistungen handelt, für die die Marke eingetragen ist.
Dazu wird unter dem Lemma des Stoffnamens erstmal der Stoff beschrieben und bei Relevanz oder auf Aufforderung eines Markeninhabers aufgezählt, unter welchen Marken verschiedene Hersteller den Stoff anbieten.
Entsprechend wird unter dem Lemma einer Dienstleistung erstmal die Dienstleistung beschreiben und bei Relevanz oder auf Aufforderung eines Markeninhabers aufgezählt, unter welchen Marken diese Dienstleistung angeboten wird."
Ich frag auf der Diskussionsseite von H-stt an, ob er mit dem Vorschlag einverstanden ist.
--Rechercheur 19:49, 11. Mär 2006 (CET)
ps:
Noch viele Grüße.
--Rechercheur 19:57, 11. Mär 2006 (CET)
Hallo,
ich möchte den Vorschlag noch präzisieren:
"Bei der Wiedergabe einer eingetragenen Marke muss der Eindruck vermieden werden, daß es sich bei der Marke um eine Gattungsbezeichnung für die Waren oder Dienstleistungen handelt, für die die Marke eingetragen ist.
Dazu wird unter dem Lemma des Stoffnamens erstmal der Stoff beschrieben und bei Relevanz oder auf Aufforderung des Inhabers der dem Lemma entsprechenden Marke aufgezählt, unter welchen Marken verschiedene Hersteller den Stoff anbieten.
Entsprechend wird unter dem Lemma einer Dienstleistung erstmal die Dienstleistung beschreiben und bei Relevanz oder auf Aufforderung des Inhabers der dem Lemma entsprechenden Marke aufgezählt, unter welchen Marken diese Dienstleistung angeboten wird."
Ich frag auf der Diskussionsseite von H-stt an, ob er mit dem geänderten Vorschlag einverstanden ist.
Viele Grüße
--Rechercheur 20:28, 11. Mär 2006 (CET)
Ich habe nun eine Minimalversion auf Wikipedia:Namenskonventionen#Markennamen abgelegt und zu den Diskussionen zum Thema verlinkt. Kann jeder damit leben? Grüße, --Birger 19:02, 8. Apr 2006 (CEST)
Klimadiagramme
Für einige geografische und botanisch/ökologische Artikel wäre gute Klimadiagramme schön. nun wurden schon versuche unternommen selbst welche mit diversen online- und kaufprogrammen zu erzeugen. am aussagekräftigsten und schönsten sind aber die von Walter_Lieth. Diese werden auch in der gängigen Literatur oft verwendet. Um zu zeigen worum es geht: [7]. gibt es eine möglichkeit dass die aus dem originalwerk geskannt ins commons oder ? hochgeladen werden dürfen? Das Original-Werk ist: Walter,H. & Lieth, H.: Klimadiagramm-Weltatlas. - Jena 1967. über eine Auskunft über Grundsätzliche Möglichkeiten und die Vorgehensweise wäre ich sehr dankbar. Grüsse. --BotBln 23:21, 6. Mär 2006 (CET)
- Konkretes Beispiel: <<Link wegen Spamlist" entfernt --David 21:49, 6. Apr 2006 (CEST)>> --BotBln 23:43, 6. Mär 2006 (CET)
- siehe auch wikipedia:WikiProjekt Klimadiagramme dort war auch ein Link zu einem Klimadiagramm-Generator. --Atamari 23:49, 6. Mär 2006 (CET)
- Ja da weis ich schon dass es da mehrere gibt. nur bringen die nicht diese klare ökologisch so wichtige Aussage. die alten Klimadiagramme von Walter-Lieth sind halt perfekt. --BotBln 00:09, 7. Mär 2006 (CET)
- siehe auch wikipedia:WikiProjekt Klimadiagramme dort war auch ein Link zu einem Klimadiagramm-Generator. --Atamari 23:49, 6. Mär 2006 (CET)
Ich hätte da Probleme, es ist ein Grenzfall, da die Diagramme doch in Richtung persönliche geistige Schöpfung gehen (§ 2 UrhG) --Historiograf 14:55, 7. Mär 2006 (CET)
- Dürften aber als Zitate doch problemlos sein. Müßten halt nur richtig gekennzeichnet werden. --LC 14:58, 7. Mär 2006 (CET)
Wir akzeptieren hier keine Bildzitate, und Diagramme sind nun einmal Bilder --Historiograf 15:20, 7. Mär 2006 (CET)
- Ja definitiv ist das eine besondere persönliche geistige Schöpfung da bin ich mir schon relativ sicher. haben sich doch immer wieder leute vorher und nachher an solchen diagrammen versucht (z.B. siehe die Diagramme die auf commons unter Klimadiagramme hochgeladen sind.). Hut ab vor der genialen Leistung der beiden Herren Walter und Lieth. dass es einfach eine grosse leistung ist sieht man daran dass kaum literatur die sich mit pflanzengeographie und manche ökologie bücher ohne die Diagramme nicht auskommen wollen. Also die Diagramme sind in sehr vielen Büchern enthalten (auch Geographie usw.), und gelegentlich auch im internet wenn die einer eingescannt hat. es stellt sich dann die Frage ob sie auf Grund ihrer Verbreitung nicht auch verdient haben im Wikipedia genutzt zu werden. Mit Einverständnis des Verlages am besten. --BotBln 16:56, 7. Mär 2006 (CET)
Wenn sie urheberrechtlich geschützt sind, muss der Verlag zustimmen, sie unter eine freie Lizenz zu stellen, es genügt nicht, dass sie hier veröffentlicht werden dürfen. --Historiograf 16:59, 7. Mär 2006 (CET)
- Für die Lizenz muß man den Urheber fragen, nicht den Verlag. Der Verlag hat höchstens die Nutzungsrechte am Werk. Der Urheber kann auch sagen, wie weit die übertragenen Nutzungsrechte im Detail gehen.
- Da der Autor die zugrundeliegenden Daten nicht erfunden hat (sollte er zumindest nicht), hat er höchstens Rechte an der Form der Darstellung. Ab wann eine eine ähnliche Darstellung der (nicht urheberrechtlich geschützten) Daten seine Rechte verletzt, wäre mal eine interessante Frage.
- Leider stellt sich die WP mit der Eigenverpflichtung, ALLE Inhalte unter die GFDL stellen zu müssen, hier selbst ein Bein, indem sie damit die Verwendung von Bildzitaten effektiv verhindert. Wenn man es so streng wie du sieht, dürften eigentlich gar keine Zitate in die WP aufgenommen werden, da sie dem Änderungsverbot unterliegen. Gem. diesem Artikel ist das aber noch als durchaus vereinbar mit der GFDL angesehen... --LC 15:12, 9. Mär 2006 (CET)
Wie ist das wenn der Urheber verstorben ist? siehe Heinrich Walter, bei Helmut Lieth habe ich leider nicht heraus bekommen ob er noch lebt (1995 war er noch Prof. em.) Curriculum Vitae. Der „VEB Gustav Fischer Verlag Jena“ existiert der noch, bzw. eine Firma die, die Rechte hat? --BotBln 15:04, 12. Mär 2006 (CET)
- Die Internetreche an den Grafiken kann kein Verlag haben, weil damals das Internet als Medium nicht existierte. Also liegen sie beim Urheber selbst, bzw seinen Erben und zwar für 70 Jahre nach seinem Tod. --h-stt 18:35, 12. Mär 2006 (CET)
Definitionen zitieren
Darf man Definitionen (auch wissenschaftliche) wörtlich zitieren, selbstverständlich mit genauer Quellenangabe? Gegebenenfalls mehrere unterschiedliche Definitionen nebeneinander stellen?
JHK
Wikipedia:Zitate --Historiograf 14:53, 7. Mär 2006 (CET)
Es geht wikrlich mehr um eine Definitionssammlung an sich!
JHK
Wir unterschreiben hier mit --~~~~ und unterhalten hier keine allgemeine Rechtsberatung. Wenn du etwas aus allgemeinem Interesse wissen möchtest, was nichts mit der Arbeit an der Wikipedia zu tun hat, wende dich bitte an einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens. Im übrigen darf ich auch noch auf Zitatsammlung hinweisen, dem du entnehmen kannst, dass diese Definitionssammlung problematisch ist. --Historiograf 20:43, 8. Mär 2006 (CET)
Zeichnungen nach Screenshots
Hallo, bei vielen bekannten Schauspielern fehlen ja leider aus den bekannten Gründen Porträts. Wenn nun von einer DVD ein Screenshot des Schauspielers erstellt wird und von diesem Screenshot wiederum eine Schwarzweißzeichnung des Kopfes des Schauspielers - könnte diese Zeichnung dann hier abgebildet werden? Danke für nähere Infos. --Juerv1 00:15, 8. Mär 2006 (CET)
An sich ist es die Bearbeitung eines geschützten Werkes und somit problematisch. Aber auch wenn man die Ansicht vertritt, dass die Quelle kaum nachweisbar sein dürfte, stellt sich doch die Frage, ob Porträtzeichnungen von Promis nicht unter Vanity des Porträtzeichners fallen. Solche Zeichnungen sind in gewissem Sinn POV - man muss sich nur mal vorstellen, dass bei einer größeren Zahl von Schauspielern der Zeichner verewigen und kostenlose Werbung für SICH machen kann. Zeichnungen sind immer subjektiver als Fotos. --Historiograf 01:01, 8. Mär 2006 (CET)
Wenn ich es recht verstehe, meinst Du, es sei eher nicht zulässig, so etwas zu machen, oder? Was bedeutet denn "Vanity des Porträtzeichners"? --Juerv1 09:28, 8. Mär 2006 (CET)
Vanity heisst Eitelkeit. Wikipedia ist kein Forum, um das eigene künstlerische Talent zu pushen --Historiograf 20:45, 8. Mär 2006 (CET)
@Juerv1: Natürlich ist es rechtlich zulässig. Wieso Historiograf dagegen ist mit der Begründung, das diene der künstlerischen Selbstdarstellung, leuchtet mir nicht ganz ein. Lade deine selbstgezeichneten Porträts gerne hoch, urheberrechtlich ist daran nichts auszusetzen. Vorausgesetzt natürlich, eine etwaige Quelle ist nicht identifizierbar. --Fb78 ☼ 12:56, 9. Mär 2006 (CET)
kandidiert für WP:KLA --Historiograf 09:02, 9. Mär 2006 (CET)
Bilder
Ich habe gestern einige Verbesserungen bei den Lizenzvorlagen vorgenommen und neue dazu gemacht und im Zuge dessen analog der englischen Wikipedia bei Vorlage:Bild-PD eine Auswahl angebracht. Dann habe ich noch eine Ergänzung bei der Bild-Policies vorgenommen, die aber keine Änderung von bestehenden Punkten darstellt. Leider scheint Benutzer:Historiograf sehr skeptisch zu sein und hat die Kernänderungen rückgängig gemacht:
Wobei ich froh bin, dass er es bei diesen belassen hat, da es doch insgesamt nicht wenig Arbeit war. Was ich schade finde ist, dass seine ganzen Argumente daraus bestehen, dass er Änderungen ohne Diskussion ablehnt, inhaltliche Kritik wurde hingegen garnicht geäußert. Wie soll ich fortfahren? --Rtc 12:09, 9. Mär 2006 (CET)
Diese Frage gehört auf WP:UF. Es geht nicht an, dass ohne ausführliche Diskussion im Hauruckverfahren lang bewährte Regelungen hier geändert werden. Die sehr eigenartigen Vorstellungen von Rtc über Public Domain können in einer ruhigen Diskussion vielleicht auf ein brauchbares Maß reduziert werden. Hinsichtlich der PD-Vorlage ist eine Aufspaltung meines Erachtens völlig kontraproduktiv und hält nur davon ab, Bilder hochzuladen. Dies sollte aber in Ruhe diskutiert und nicht von Rtc entschieden werden. Ich habe bereits den Admin ST auf das absolut inakzeptable Vorgehen von Rtc aufmerksam gemacht und ich bitte alle an diesen Fragen Interessierten, sich an den notwendigen inhaltlichen Diskussionen zu beteiligen. --Historiograf 12:32, 9. Mär 2006 (CET)
- Die Änderung von Rtc am PD-Baustein halte ich für absolut sinnvoll. Das wurde auf Commons so durchgesetzt. Da es in Deutschland ohnehin kein "generelles PD" gibt, halte ich es für sehr sinnvoll, dass jeder Uploader gezwungen ist, den Grund anzugeben, warum das von ihm hochgeladene Bild PD ist. --Fb78 ☼ 13:02, 9. Mär 2006 (CET)
- Wir sind nicht an die Entscheidung von Commons gebunden, ich halte diese auch für falsch. --Historiograf 13:28, 9. Mär 2006 (CET)
- Ich kann diese Art zu diskutieren nur nochmal deutlich kritisieren: Nur weil Du ein gewisses Ansehen in der Wikipedia bezüglich Deiner Rechtskundigkeit genießt, heißt das nicht, dass Du lediglich mit einem "Ich halte das für falsch" argumentieren kannst. Begründe bitte Deine Ansicht und nenne explizit Argumente. Diese Arbeitsweise ist wenig konstruktiv. Ich habe nun unten eine ausführliche Ausführung meiner Argumente dargelegt. --Rtc 13:36, 9. Mär 2006 (CET)
Es ist leider nicht meine persönliche Vorstellung über Public Domain. Es ist die Realität, dass solche Vorstellungen geläufig sind. Du gehst hier rein von der rechtlichen Situation aus und auch da ziehst Du zumindest unter Gemeinfreiheit#Public Domain eine Einzelfallentscheidung heran, dabei sollte Dir klar sein, dass Gerichte bei solchen unklaren Lizenzfragen, wie sie in einem solchen Fall vorliegen, immer auch den Kontext betrachten; man kann deshalb keine pauschale Aussage treffen. Wichtig in einem solchen Zusammenhang ist doch immer, inwiefern die Willensäußerung des Urhebers erkennbar ist und wovon der Nutzer ausgehen muss. Zwei Beispiele:
- Kauft jemand 'Public-Domain-Software', ändert den Autorenvermerk auf seinen eigenen Namen und verkauft diese Version kommerziell weiter, macht er sich haftbar und wird er sich kaum damit rausreden können, dass es ja schließlich als 'Public-Domain' bezeichnet worden wäre.
- Verzichtet jemand in den USA mit explizitem Hinweis auf die Rechtsgrundlage auf sein Copyright und gibt es als Public Domain frei, so wird er später schwerlich wieder Ansprüche geltend machen können was z.B. ein Bearbeitungsverbot beträfe, wovon im Rahmen von 'Public-Domain-Software' beim erstgenannten Fall ja quasi ausgegangen werden muss.
Bei der von Dir unter Gemeinfreiheit#Public Domain zitierten Einzelfallentscheidung bestätigt sich dies nur: Da ist die Rede von der Zulässigkeit einer kommerziellen Verbreitung, was durchaus je nach Kontext im Rahmen von Public-Domain-Software üblich, ja sogar essentiell ist. Aber genauso deutlich wird darin klar gemacht, dass hier kein Public Domain im US-Rechtssinne vorliegt, sondern lediglich ein stinknormales einfaches Nutzungsrecht, das in diesem Fall nicht die Erlaubnis zur Bearbeitung einschließt. Was die Vorlagen nun betrifft: Ich glaube, dass eine genauere Aufspaltung sehr viel helfen könnte, die Problematik der vielen unrechtmäßig hochgeladenen Bildern zu beschränken. Ich vermute, dass folgende Punkte bei dem momentanen System problematisch sind:
- Wie Du bereits sagst, "Hinsichtlich der PD-Vorlage ist eine Aufspaltung meines Erachtens völlig kontraproduktiv und hält nur davon ab, Bilder hochzuladen." Du implizierst hier als Grund die Komplexheit des ganzen und deshalb Abschreckungswirkung. Ich sehe das nur teilweise so. Die PD-Vorlage ist so eine Art pauschales "Ich habe keine Ahnung von dem, was ich hier tue, also lade ich es mal als PD hoch." Ich glaube, dass eine Änderungerung der Vorlage in sehr vielen Fällen dazu führen würde, dass viele Bilder zu recht nicht mehr hochgeladen würden!
- Die Vorlage ist IMO eine stillschweigende Irreführung des Hochladers. Er weiß durch die Vorlage kaum, wie weitreichend die Rechte sind, die er eigentlich gewährt, wenn er sie benutzt. Ich kann mir vorstellen, dass die allermeisten Benutzer sich dessen absolut nicht bewusst sind und keine Verwendung außerhalb der Wikipedia, keine Bearbeitung, keine kommerzielle Verwendung oder keine Verwendung gegen die eigenen Interessen möchten. Ich finde, der Hochlader sollte fair darauf hingewiesen werden, was die Konsequenzen sind und es sollte alles erdenkliche getan werden, damit der Hochlader sich seiner Handlung und ihrer möglichen Folgten bewusst ist.
- Die Angaben auf der Vorlage sind rechtlich gesehen größtenteils Unsinnig. Die allermeisten Benutzer werden aus Deutschland kommen, so dass sie garnicht rechtswirksam Rechtsverzicht ausüben können. "Uneingeschränkte Nutzung bedeutet, dass der Urheber auf die Ausübung der Urheberpersönlichkeitsrechte (z. B. Namensnennung) und die Wahrnehmung der Verwertungsrechte im weitestmöglichen Umfang verzichtet" Ein Verzicht auf die Wahrnehmung kann nach dem Urheberrecht vielleicht ein Indianerehrenwort sein, aber ich glaube es ist bekannt, wieviel so etwas zählt. Der Urheber muss die Nutzung erlauben. Ein bloßes Versprechen, die Nutzung zu tolerieren, ist paradox und deutet auch wieder zu sehr in die Richtung "wenn es mir nicht gefällt, was damit gemacht wird, dann werde ich die Nutzung einfach wieder untersagen"
- Die Vorlage widerspricht ihrer Verwendung. Sie spricht in der Vergangenheit "Dieses Bild wurde von seinem Urheber zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben" Ja wo ist denn die Freigabe in vielen Fällen, wenn sie nicht bereits durch Vorlage vorgenommen wird, wenn diese sich durch die Vergangenheitsform ausdrücklich davon distanziert, eine Freigabe zu sein? Viele Bilder enthalten keine ausdrückliche Lizenz in der Bildbeschreibung und wenn eine da ist, dann selten in eindeutiger, hinreichender und rechtlich sauberer Formulierung.
- Gleiche Problematiken ergeben sich, wenn der Hochladende nicht der Autor ist. Vielfach wurde hier von Dritten einfach nur ein 'ja, kannst es als PD freigeben' gegeben, wobei im Nachhinein sehr selten nachvollziehbar ist, was damit jetzt gemeint war und ob derjenige sich wirklich aller Konsequenzen bewusst war. Eine Benutzung der Detailbausteine, die bei weitem expliziter sind, kann hier verhindern, dass einfach nur auf Vermutungsbasis hochgeladen wird. Die Hochlader müssen einfach 'gezwungen' werden, eine rechtlich rechtlich einwandfreie und positiv (isv. "Ich erlaube..." statt "Ich verzichte auf...") formulierte Nutzungserlaubnis abzugeben.
Hier der von mir geänderte Baustein Vorlage:Bild-PD. Darüber erreicht man die verlinkten Vorlagen, von denen ich auch die meisten noch mal expliziter, klarer und aussagekräftiger gestaltet habe:
Dieses Bild kann nach deutschem Recht ohne weitergehende urheberrechtliche Einschränkungen benutzt werden. | |
Bitte beachten: Dieser Baustein ist veraltet! Stattdessen folgende benutzen:
|
Gegebenenfalls könnte man ihn auch so gestalten, dass er nicht vor seiner Benutzung warnt, sondern lediglich über die Möglichkeit der Verwendung einer der Detailvorlagen informtiert. Was ich noch nicht getan habe, ist überall bei Gemeinfrei die oft folgende Angabe '(public domain)' in klammern dahinter zu streichen. Ich vermute, alleine dies könnte bereits viele Missverständnisse verhindern, da der Begriff Gemeinfrei sehr eindeutig ist und keiner Verwaschung à la Public Domain unterlaufen ist.
Ich sehe das Vorgehen nach wie vor nicht als 'absolut inakzeptabel' an, zumal ich keine Versuche unternommen habe, nun nach Deinem revert die Version wiederherzustellen. Was absolut inakzeptabel ist, das ist dass Deine Verhaltensweise wenig von der Grundannahme eines guten Willens erkennen lässt. --Rtc 13:36, 9. Mär 2006 (CET)
Du kannst noch so wortreich rumschwallen. Zu den Grundsätzen dieses Projekts gehört es, dass man wichtige Änderungen vor allem an Policies VORHER diskutiert. Das hast du nicht getan. Dass du keinen edit war angezettelt hast, wirst du dir wohl kaum als riesiges Verdienst anrechnen wollen. Deine Aussagen zur PD entbehren jeder Grundlage und sind völlig unbewiesene Spekulationen. Woher willst du wissen, dass Menschen, die hier etwas hochladen, nicht mit einer kommerziellen Nutzung einverstanden sind? Ausschließlich im Bereich von PD-Software besteht möglicherweise eine gewisse Verwechslungsgefahr. --Historiograf 13:44, 9. Mär 2006 (CET)
- Ich höre da doch nur heraus, dass nur weil das Vorgehen vielleicht nicht optimal war, nun die Änderung an sich falsch sein soll. Das ist nicht der Fall. Natürlich sind es Spekulationen, das streite ich nicht ab. Aber es sind Dinge, mit denen zu rechnen ist. Dein Vorgehen, die Diskussion zu den vorgebrachten Punkten garnicht erst aufzunehmen ist nicht akzeptabel und meine Argumente als Geschwalle abzutun schon garnicht.--Rtc 13:53, 9. Mär 2006 (CET)
Noch etwas: Wieviele Bilder glaubst Du würden überleben, wenn man dem Hochlader alle konsequenzen explizit vor die Nase hält und dann nachhakt, ob er das wirklich so gewollt hätte? Wie viele würden überleben, wenn die Wikipedia rechtssicher eine rechtlich einwandfreie, explizite und schriftliche Erlaubnis fordern würde? Ich glaube, ein überaus signifikanter der Bilder würde nicht überleben. Ich glaube, die unkooperative Haltung nährt sich alleine aus der Angst heraus, der Realität ins Auge zu sehen, dass die Lizenzen vieler bilder nicht das widergeben, was der Urheber unter Kenntnis aller Konsequenzen zugestimmt hätte. Ich sehe hier mehr ein Ergaunern von Nutzungsrechten, weil dem Hochlader gegenüber keine wirkliche Aufrichtigkeit vorliegt. Wikipedia wird oft von Laien benutzt und die haarsträubenden Vorstellungen über das Urheberrecht in der Allgemeinbevölkerung sollten eigentlich grade einem Historiograf mehr als bekannt sein. --Rtc 14:00, 9. Mär 2006 (CET)
- Ich unterstütze Rtcs Änderungen, weil sie weit nachvollziehbarer und besser begründet sind als deine Verteidigung des alten Bausteins, Historiograf. Es gibt keinen Grund, warum man den alten belassen sollte, der nur ein Potpourri möglicher PD-Gründe liefert, von dem keiner verbindlich ist. Welches Interesse du daran hast, dass hier Bilder unter "PD-wahllos" gestellt werden, ist mir rätselhaft. --Fb78 ☼ 13:56, 9. Mär 2006 (CET)
Rtc's Ausführungen zur uneingeschränkten Nutzung sind nur hahnebüchen. Ich brauche hier nicht nochmals zu wiederholen, was ich hier schrieb, da findest du die Argumente. --Historiograf 13:59, 9. Mär 2006 (CET)
- Ich teile diese Argumente im großen und Ganzen, aber siehe gehen völlig an meinen Einwänden vorbei. --Rtc 14:02, 9. Mär 2006 (CET)
Die neuen Vorschläge sind einfach nur undurchdacht und schlecht
* {{Bild-PD-Autor}} (wenn der hochladende Benutzer gleichzeitig Autor ist und es freigibt),
wieso Autor? Urheber
* {{Bild-PD-alt}} (wenn der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist, da der Autor seit mehr als 70 Jahren verstoben ist),
Autor 70 Jahre tot: dann brauchen wir auch einen Baustein für anonyme Werke und für Lichtbilder und für Lichtbilder der Zeitgeschichte
* {{Bild-PD-Kunst}} (für Reproduktionen von Gemälden, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist),
typisch unpräzise. es geht nicht nur um Gemälde, sondern jegliche zweidimensionale Vorlage
* {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} (bei mangelnder Schöpfungshöhe), * {{Bild-PD-Markenrecht}} (wenn das Werk mangels Schöpfungshöhe zwar gemeinfrei, jedoch möglicherweise markenrechtlich geschützt ist),
nicht nur markenrechtlich, siehe Wortlaut!
* {{Bild-PD-US}} (für Werke der US-Regierung), * {{Bild-PD-Benutzer|Benutzername}} (wenn ein anderer Benutzer es freigegeben hat, siehe auch {{Bild-PD-Benutzer-w|Projektkürzel|Projektname|Benutzer}})
was soll das? wozu dieser Baustein. was ist mit Dritten, für die der Hochlader tätig wird? .
* {{Bild-PD-frei}} (wenn der Autor es rechtswirksam in die Gemeinfreiheit entlassen hat, ansonsten {{Bild-Unbeschränkt}}),
niemand kann etwas rechtswirksam in die Gemeinfreiheit entlassen, das ist Kappes
* wenn das Werk aus einem anderen Grund gemeinfrei ist, bei den Lizenzvorlagen für Bilder nachschauen oder {{Bild-PD-wegen|Grund}} verwenden.
es fehlen die amtlichen Werke. Das Ganze ist ein höchst stümperhafter Vorschlag und mir ist rätselhaft, wie ein sonst so kundiger Wikipedianer wie Fb78 da nicht genau hinschaut. --Historiograf 14:09, 9. Mär 2006 (CET)
- Zu allererst: Bitte vergiss die nowiki-tags nicht. Das sieht ja grausam aus. Dann sind nur manche Vorlagen 'neue Vorschläge', Bild-PD-alt, Bild-PD-Kunst, Bild-PD-Markenrecht, Bild-PD-US waren in der Tat schon vorher da. Weiterhin kann ich nur sagen: Die meisten Deiner Einwände sind marginal. Wenn Du das als 'Stümperhaft' siehst, meinetwegen, aber es ist selten, dass etwas von vorn herein fehlerfrei ist. Nun zum einzelnen:
- wieso Autor? Urheber ja, ich sehe das mehr oder weniger als Synonym.
- Autor 70 Jahre tot: dann brauchen wir auch einen Baustein Das wäre zu überdenken. Die Bausteine sind ja nicht nur dazu da, um die Nutzungsgrundlage in der deutschen Wikipedia zu beschreiben, sondern auch, um andernen Leuten, möglicherweise in anderen Staaten möglichst präzise zu beschrieben, unter welchen Aspekten sie die Bilder im Rahmen ihres lokalen Rechts verwenden können.
- typisch unpräzise, nicht nur markenrechtlich: marginal und leicht zu korrigieren
- was ist mit Dritten, für die der Hochlader tätig wird? dafür sind ja grade die Vorlagen unten drunter da.
- niemand kann etwas rechtswirksam in die Gemeinfreiheit entlassen wenn das nach seinem lokalen Recht z.B. in den USA möglich ist, dann schon. Ansonsten eben Bild-Unbeschränkt, das steht doch so da.
- Insgesamt sehe ich nur einen Versuch, gleich die ganze Änderung durch marginale Bemängelungen als 'stümperhaft' und damit inhaltlich völlig unangebracht darzustellen, wobei im Gegenteil noch nicht ein einziger wirklich triftiger Einwand genannt wurde. Was mich auch nicht wundert, da es bei en abgeschaut ist und die wohl kaum etwas tun würden, das dermaßen offensichtlich quatsch ist, wie Histiograf es hier gerne suggerieren möchte. --Rtc 14:27, 9. Mär 2006 (CET)
Bezüglich des Einwandes, dass die Vorlagen Bild-PD-alt und Bild-PD-Kunst pauschal im Sinne des Schutzablaufes ganz spefizisch gemäß deutschem Urheberrechtsgesetzes verwendet werden, habe ich sie auf die alte version zurückgesetzt. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die momentane (alte) Version des Bausteins Bild-PD-Kunst mehrfach irreführend ist:
- Auch sie spricht explizit von 70 Jahren, obwohl hier nach Historiograf pauschal der Ablauf gemäß deutschem Urheberrecht gemeint ist, der auch andere gründe zulässt.
- Sie spricht von weltweit, dafür wären aber nach meinem Kenntnisstand 100 nach Ableben notwendig.
Ich hoffe du siehst, wo die Missverständnisse bei den vorhandenen Bausteinen liegen und warum die Unklarheit eine Überarbeitung notwendig macht. --Rtc 14:32, 9. Mär 2006 (CET)
Ich sehe bei der ganzen Sache erst einmal ein Grundlagenproblem. Offenbar gibt es folgenden ungefähren Ist-Zustand:
- In der deutschen Wikipedia sind die Lizenzbausteine sind im großen und ganzen explizit und spezifisch auf das deutsche Urheberrecht zugeschnitten und beziehen sich pauschal darauf, wie komplexe Fristensysteme dort in der momentanen Fassung definiert sind.
- Die englische Wikipedia hingegen enthält eine genaue, feinkörnige Aufschlüsselung, die sich nicht auf eine bestimmte Gesetzeslage bezieht.
- Manche Bausteine wurden von der englischen übernommen, was zu einer teilweisen Vermischung der beiden Paradigma führte, siehe oben bezüglich Vorlage:Bild-PD-Kunst.
Die Frage ist wohl, was am sinnvollsten ist. Das deutsche Urheberrecht kommt hier in meinen Augen überhaupt nur beim Hochladen zum Tagen, wenn der Hochlader in Deutschland sitzt: Dieses Hochladen dürfte eine Vervielfältigung und Verbreitung gemäß UrhG sein. Das heißt aber doch nicht zwangsläufig, dass deshalb der Herausgeber der Seiten, die Wikimedia Foundation in den USA nach dem für die gültigen Recht dort diese Bilder auch über die Webseiten der Wikipedia weiterverbreiten darf, weil es da schließlich Widersprüche im Recht geben kann. Erstaunlich, dass im Moment die Sache so gehandhabt wird, als käme hier ausschließlich deutsches Urheberrecht zum Tragen. Vielleicht sehe ich das auch alles ganz falsch, weil die Leser der Webseiten vorwiegend aus Deutschland stammen dürften, aber in diesem Kontext halte ich eine genaue Aufschlüsselung der Vorlagen ohne inhärente Bindung an Definitionen aus dem UrhG für nützlich, zumal diese Definitionen einem nicht aus Deutschland stammenden Nutzer, der die Bilder weiterverwenden möchte, wenig hilfreich und wenig offensichtlich sein dürften. --Rtc 14:54, 9. Mär 2006 (CET)
- Bearbeitungskonflikt:Ich habe die beiden Vorlagen Vorlage:Bild-Unbeschränkt und Vorlage:Bild-PD-frei zusammengelegt, da beides für denjenigen, der das Bild nutzen will, auf das selbe hinausläuft: das Bild darf frei und ohne Einschränkungen verwendet werden. Es wurde schon mal diskutiert, ob zwei Vorlagen notwendig sind, und es wurde entschieden, das eine genügt. Die Bildlizenzen sind schon so kopmpliziert genug, das muss man nicht unnötig verkomplizieren. -- Timo Müller Diskussion 15:03, 9. Mär 2006 (CET)
Ich sehe die Zusammenlegung von Bild-PD-frei und Bild-Unbeschränkt kritisch, da es doch zwei verschiedene Sachen sind und rechtlich kein Zweifel bestehen darf, ob es nun das eine oder das andere ist. Im Gegenteil ist hier ein Zweifel meistens ein Indiz dafür, dass die Lage der erteilten Nutzungsrechte unklar ist. Der neue Einheitsbaustein verführt zur Verwendung in dieser Lage ohne die wirkliche Natur der Sache zu erforschen, die dann meistens offenbaren würde, dass PD rechtlich in diesem Fall für den Autor garnicht möglich ist und er auch bei weitem kein unbeschränktes Nutzungsrecht gewähren möchte. Der rechtliche Unterschied zwischen echtem PD und echtem Unbeschränkt ist letztendlich immer noch, dass bei letzterem Rechte bestehen, auf die der Urheber gemäß dem jeweiligen Recht garnicht verzichten kann. Das Urheberrechte kompliziert sind liegt nun mal in der Natur der Sache und da kann in meinen Augen auch zugunsten von mehr Uploads keine Schwammigkeit oder Ungenauigkeit toleriert werden. Ich bin der Meinung, Probleme bei der Auswahl eines Bausteins gibt es sowieso nur dann, wenn überhaupt fragwürdig ist, ob hier ausreichende Nutzungsrechte vorliegen. --Rtc 15:08, 9. Mär 2006 (CET)
- Warum darf da kein Zweifel bestehen? Für denjenigen, der das Bild nutzen will, ist es vollkommen egal, warum er das Bild frei verwenden kann. Und dem Urheber dürfte es auch egal sein. -- Timo Müller Diskussion 15:26, 9. Mär 2006 (CET)
- Es gibt einige Rechte, auf die der Urheber nicht verzichten kann; diese machen einen Unterschied aus zur Gemeinfreiheit. Ob es dem Nutzer des Bildes egal ist, ist denke ich irrelevant, es sollte jedenfalls ausreichend Informationen zur verfügung gestellt werden für den Fall, dass es ihm nicht egal ist und er sich Gedanken um die Lage macht. Dem Urheber ist es nur in den seltensten Fällen egal; wenn, dann eigentlich nur aus Unkenntnis darüber, dass ein Werk dann auch gegen seine eigenen Interessen verwendet werden kann. --Rtc 15:36, 9. Mär 2006 (CET)
- Wenn es nicht im interesse das Urhebers liegt, dass jeder mit dem Bild machen kann, was er will, solte er sich fr keine der beiden Möglichkeiten entscheiden. Der Unterschied ist eigentlich nr theortisch vorhanden, praktisch überhaupt nicht von Bedeutung. -- Timo Müller Diskussion 16:46, 9. Mär 2006 (CET)
- Natürlich sollte er sich dann für keine der beiden Möglichkeiten entscheiden, aber ich glaube, es besteht die Gefahr, dass die Freigabe als PD oftmals aus Unkenntnis heraus oder mangelndem Bewusstsein der vollen Konsequenzen erfolgt. Wenn hier zwei Bausteine sind und der eine stellt klar: "Du erlaubst die unbeschränkte Nutzung." Und der andere: "Du versicherst, dass im Einklang mit Deinem Staat ein vollständiger Verzicht auf die Rechte möglich ist", dann hat der Hochlader keine Wahl, er muss sich auf etwas festlegen. Die beiden Bausteine zusammen mögen zwar rechtlich die gleiche Bedeutung wie die einzelnen Bausteine haben, aber aus Sicht des Hochladers besteht doch ein gewaltiger psychischer Unterschied: Er muss sich nicht festlegen und rechnet möglicherweise mit der unsinnigen aber weit verbreiteten Logik "zwei halb zutreffende Punkte machen einen ganz zutreffenden" --Rtc 17:12, 9. Mär 2006 (CET)
- Wenn es nicht im interesse das Urhebers liegt, dass jeder mit dem Bild machen kann, was er will, solte er sich fr keine der beiden Möglichkeiten entscheiden. Der Unterschied ist eigentlich nr theortisch vorhanden, praktisch überhaupt nicht von Bedeutung. -- Timo Müller Diskussion 16:46, 9. Mär 2006 (CET)
- Es gibt einige Rechte, auf die der Urheber nicht verzichten kann; diese machen einen Unterschied aus zur Gemeinfreiheit. Ob es dem Nutzer des Bildes egal ist, ist denke ich irrelevant, es sollte jedenfalls ausreichend Informationen zur verfügung gestellt werden für den Fall, dass es ihm nicht egal ist und er sich Gedanken um die Lage macht. Dem Urheber ist es nur in den seltensten Fällen egal; wenn, dann eigentlich nur aus Unkenntnis darüber, dass ein Werk dann auch gegen seine eigenen Interessen verwendet werden kann. --Rtc 15:36, 9. Mär 2006 (CET)
Auch hier gilt, dass wir einen Konsens haben, einen einzigen Baustein zu verwenden. Deine Argumente sind alles andere als schlüssig, dir fehlen erhebliche Vorkenntnisse sowohl in diesem Projekt als auch im Urheberrecht, um hier alles umzustoßen, was wir in Monaten oder Jahren erarbeitet haben. Wir richten uns hier im wesentlichen nach deutschem Recht, da das Abrufgebiet der deutschsprachige Raum ist und durch die Schutzfristenvereinheitlichung auch die EU-Staaten einigermaßen einheitliche Schutzfristen haben. Die Schweiz weicht nur unwesentlich ab, Belgien und Südtirol mögen allenfalls bei der Panoramafreiheit relevant sein. --Historiograf 17:38, 9. Mär 2006 (CET)
- Es ist völlig irrelevant ob mir Vorkenntnise fehlen sollten oder nicht, das ändert nichts an meinen Argumenten und auch wenn sie nicht 100% formuliert sein sollten, so bist Du intelligent genug um zu verstehen, was ich meine. Natürlich ist es sinnvoll, sich nach dem deutschen Urheberrecht zu richten, was das Hochladen und die Weiternutzung nach dem Runterladen betrifft, aber die Verbreitung über den Wikipedia-Server selbst wird von der Wikimedia Foundation vorgenommen und wird deshalb von deren Rechtslage mitbeinflusst: Ein Bild, das nach der hiesigen Rechtslage gemeinfrei, dort aber noch geschützt ist, darf meiner Ansicht nach strenggenommen zwar legal hochgeladen, aber dann nicht vom Server aus weiterverbreitet werden. Ich bitte Dich, meine Einwände etwas ernster zu nehmen und meine Einwände nicht von vorn herein unter dem Pauschalargument mangelnder Kompetenz abzuwimmeln. --Rtc 17:49, 9. Mär 2006 (CET)
Ich habe im Artikel Elfenbeauftragte einige Textstellen gelöscht [8], weil sie wörtlich aus den Beiträgen des MDR und von ARTE entnommen waren. Benutzer:Blaubahn hat einen von mir gelöschten Nebensatz wieder eingestellt [9], mit der Begründung, man könne es mit der URV auch übertreiben. Der umstrittene Satz stammt aus dem Artikel des MDR (MDR-Version: (...), die in Stadtplänen und Karten die Stellen markiert, an denen laut Überlieferung Elfen wohnen; WP-Version: (...), die in Stadtplänen und Karten die Stellen markiert, an denen Elfen laut Überlieferung wohnen).
Ich hoffe ich leide nicht an Paranoia, aber ich würde ruhiger schlafen, wenn mir einer der URV-Experten hier versichern könnte, dass Blauzahn recht hat. --134.100.1.172 17:32, 9. Mär 2006 (CET)
Hast du Wikipedia:Textplagiat gelesen? --Historiograf 17:39, 9. Mär 2006 (CET)
- Danke für die Antwort. --134.100.1.172 17:49, 9. Mär 2006 (CET)
SLA bei URV
Hallo,
heute sind mir vier Artikel aufgefallen die gerade eingestellt wurden und komplett URV waren. Sollte man die nicht einfach schnellöschen, statt den Umweg über die Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen zu gehen?. Vielen Dank und viele Grüße, JensDittrich 19:47, 9. Mär 2006 (CET)
- Das ist eigentlich keine Frage des Urheberrechts, da Du die Verletzung ja bereits voraussetzt. Es ist eher eine Frage der Richtlinie. Wikipedia:Löschkandidaten/Schnelllöschung#Kriterien für eine Schnelllöschung nennt 'Rechtswidrig', ohne URV explizit aufzulisten, aber es würde strenggenommen darunter fallen. Ich denke es spricht nichts dagegen, es einfach mal auf dieser Basis auszuprobieren, wenn die URV wirklich offenkundig ist. --Rtc 19:57, 9. Mär 2006 (CET)
- Ich würde es über den normalen URV-Löschkandidaten-Weg löschen lassen. Eventuell hat z. Bsp. der Originalurheber der Veröffentlichung unter GFDL zugestimmt. -- Timo Müller Diskussion 20:18, 9. Mär 2006 (CET)
- Das ist natürlich ein interessanter Aspekt. Aber wenn der Urheber a priori zugestimmt hat, sollte doch zumindest eine Quelle/Verweis auf den Urheber angegeben werden. Die Artikel gestalteten sich so: es wurde irgendwas von einer Webseite 1:1 kopiert und ohne Quelle eingestellt. Wenn das einfach vergessen wurde kann man ja immernoch den SLA in einen LA umwandeln und das klären? --JensDittrich 11:05, 10. Mär 2006 (CET)
- Ich würde es über den normalen URV-Löschkandidaten-Weg löschen lassen. Eventuell hat z. Bsp. der Originalurheber der Veröffentlichung unter GFDL zugestimmt. -- Timo Müller Diskussion 20:18, 9. Mär 2006 (CET)
- SLA heisst, es kann in einer Minute weg sein. SLA würde ich bei URV nur machen, wenn Gefahr im Verzog ist oder eine besonders gravierende URV vorliegt. Die URV-Löschkandidaten gibt es ja nicht ohne Grund. --Historiograf 11:45, 10. Mär 2006 (CET)
- Ok. --JensDittrich 13:09, 10. Mär 2006 (CET)
Urheberrechts-Warnvermerk bei jedem Bearbeiten
Dort steht immer im Fuß „Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke verboten!“. Das ist eine Tautologie. Gemeint ist aber eine Aufforderung. Ich schlage vor, dort zu schreiben „Nichts aus urheberrechtlich geschützten Werken hierher kopieren!“ -- Wegner8 19:11, 10. Mär 2006 (CET)
- Korrekt müsste es natürlich heißen "Keine urheberrechtlich geschützten Werke hierher kopieren, deren Urheber nicht einer Verbreitung unter einer GFDL-kompatiblen Lizenz zugestimmt hat." Letztendlich ist nach deutschem Urheberrecht schließlich alles urheberrechtlich geschützt, was gewisse Mindestkriterien erfüllt. --Rtc 19:40, 10. Mär 2006 (CET)
Zu den Mindestkriterien lesen wir einmal mehr Schöpfungshöhe --Historiograf 02:45, 11. Mär 2006 (CET)
- Also laßt uns einen guten Text entwickeln und an die Stelle der Tautologie setzen. -- Versuch: „Aus urheberrechtlich geschützten Werken nur dann hierher kopieren, wenn eine GFDL-kompatible Lizenz erteilt wurde“? -- Der erste Zeiger (link) ist verbesserbar. -- Wegner8 20:00, 11. Mär 2006 (CET)
- och, jetzt lasst doch mal diesen einen für alle verständlichen Satz dort stehen! Vor einem Jahr stand da noch ein ewig langer kleingedruckter Textwust, der total gut gemeint und völlig unlesbar war. Ich wünsche mir, dass der jetzige Text bleibt: Ein einfacher Satz ohne Verb, der mit "verboten" endet. Das kapiert jeder. Bitte bleiben wir stilmäßig beim simplen "Rasen betreten verboten" statt "Es ist unzulässig, ohne Befugnis die Rasenfläche zu betreten, es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung des Rasenbesitzers vor". --Fb78 ☼ 22:45, 13. Mär 2006 (CET)
- Dem pflichte ich bei --Historiograf 23:01, 13. Mär 2006 (CET)
Wikipedia
Ist es erlaubt, einen Wikipedia-Artikel mit folgendem Text zu kennzeichnen: "© [Jahr] bei [Autor]. Nachdruck, auch auszugsweise, ist urheberrechtswidrig und strafbar."? --84.61.66.71 16:24, 11. Mär 2006 (CET)
- Nein, da ein Nachdruck erlaubt ist. So sollten Wikipedia-Artikel auf anderen Webseiten gekennzeichnet werden: Wikipedia:Lizenzbestimmungen#f.C3.BCr_Artikel --JuergenL ✈ 16:39, 11. Mär 2006 (CET)
es gibt dort das Bild:20 gdanskich guldenow skan.jpeg und auf pl gibt es noch pl:Grafika:WMG1.jpg .. leider ist dem hochlader bei beiden bildern unklar ob es PD ist ;) .. IMO müsste es PD sein wegen amtliches werk .. allerdings habe ich gerade keine Gesetze der freien Stadt zur Hand (grins) ...weiß jemand etwas oder können wir einfach davon ausgehen?! ...Sicherlich Post 12:48, 12. Mär 2006 (CET) PS: erstes bild ist PD getagged; aber der hochlader meinte "I put it on Commons some time ago...in good faith..." ;)
Fragen zu Geldscheinen bearbeitet das Commons-Projekt Insignia (Arnomane) und hier in de der Benutzer ST --Historiograf 22:16, 12. Mär 2006 (CET)
- Ich habe beim Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum in München angefragt (der weltweit größten Fachbibliothek zum Thema) und werde Ende der Woche kurz in deren Bibliothek vorbei gehen, denn die haben ein Büchlein über das Urheberrecht in Danzig. Das finde ich jetzt selbst spannend, weil ich noch nie in deren Bibliothek war. --h-stt 09:45, 15. Mär 2006 (CET)
- Also: Die Freie Stadt Danzig hat eigene Gesetze zum Schutz von Patenten, Warenzeichen, Mustern und Modellen erlassen, nicht aber zum Urheberrecht. Daher galt zur fraglichen Zeit das KUG des Deutschen Reiches. So schreibt es die Rechtssammlung Gewerbliches und geistiges Urheberrecht in der Freien Stadt Danzig, Hrsg: Dr. Crusen, Zusammengestellt von Hans Schneider, 1926, Verlag von Georg Stilke, Danzig und Berlin. --h-stt 13:36, 17. Mär 2006 (CET)
Weiternutzung von Wikipedia-Artikeln
Hallo allerseits,
ich bin Benutzer des Tolkien-Wikis Ardapedia, deren Inhalte wie hier unter der GNU-FDL stehen. Dort haben wir einige Artikel aus der Wikipedia übernommen, nach dem Gentlemen-Agreement, das auf der Seite Wikipedia:Lizenzbestimmungen dargestellt wird. Kürzlich habe ich festgestellt, das in einigen dieser Artikel die Links auf die Versionsgeschichte nicht mehr funktionieren, weil die entsprechenden Wikipedia-Artikel in der Zwischenzeit verschoben worden sind. Das ist für die Ardapedia problematisch, weil dieser Link gewissermaßen die nach der Lizenz geforderte Autorenangabe ersetzt, oder sehe ich das falsch? Entsprechendes dürfte dann auch gelten, wenn die Wikipedia aus irgendwelchen Gründen zeitweise nicht erreichbar ist oder der Artikel in der Wikipedia gelöscht wird.
a) Ich denke daher, dass es besser wäre, wenn wir in der Ardapedia selbst eine Liste der Autoren der jeweiligen Wikipedia-Artikel abspeichern würden, beispielsweise auf der jeweiligen Diskussionsseite zum Artikel und wir im Hinweis nach dem Gentlemen-Agreement auf diese statt auf die Versionsgeschichte in der Wikipedia verlinken würden. Wäre das so in Ordnung? Könnten wir zur Erstellung der Liste der Autoren den Wikipedia:Helferlein/Autorenverzeichnis-Generator verwenden? (Allerdings tut der bei mir gerade nicht.)
b) Früher war in dem in dem Hinweis nach dem Gentlemen-Agreement ein Link zum unmittelbaren Editieren in der Wikipedia gefordert; das ist nun nicht mehr erwünscht, richtig?
c) Wäre es in Ordnung, wenn wir in dem Hinweis ein Bild des Wikipedia-Logos, z.B. Bild:Banner neutral 125x125 border.png verwenden würden?
d) Als ich mich hier in der Wikipedia umgesehen habe, wie ihr mit Artikeln umgeht, die aus anderen Wikis stammen, ist mir aufgefallen, dass ihr einige Artikel aus der Ardapedia übernommen habt. In den vielen Fällen hat der einstellende Benutzer in der Zusammenfassung den Hinweis "aus der ardapedia, siehe diskussseite" eingefügt sowie auf der Diskussionsseite "Die Ursprungsversion stammt aus der Ardapedia. Die Autoren sind dort einsehbar.", wobei "Ardapedia" ein Link auf den Artikel in der Ardapedia ist. Reicht das schon aus? In manchen Fällen ist die Ardapedia nur unter den Weblinks erwähnt oder auch gar nicht.
Vielen Dank schon mal, Gruß --Lagron 18:02, 12. Mär 2006 (CET)
- a) Natürlich könnt ihr das machen, wäre sogar noch besser, weil der Link dann immer funktioniert, b) Das haben wir geändert, weil wir nicht wollten, dass immer Leute im Bearbeiten-Fenster landen, die den „richtigen“ Artikel nie gesehen haben und da möglicherweise Chaos anrichten. c) Als Verweis auf die WP schon, allerdings steht das Logo leider nicht unter GFDL. d) eigentlich soolte da zusätzlich noch ein Link auf die Autorenliste stehen. Um welche Artikel geht es denn? -- Timo Müller Diskussion 20:26, 12. Mär 2006 (CET)
Nach Bearbeitungskonflikt unverändert: == Weiternutzung von Wikipedia-Artikeln ==
Hallo allerseits,
ich bin Benutzer des Tolkien-Wikis Ardapedia, deren Inhalte wie hier unter der GNU-FDL stehen. Dort haben wir einige Artikel aus der Wikipedia übernommen, nach dem Gentlemen-Agreement, das auf der Seite Wikipedia:Lizenzbestimmungen dargestellt wird. Kürzlich habe ich festgestellt, das in einigen dieser Artikel die Links auf die Versionsgeschichte nicht mehr funktionieren, weil die entsprechenden Wikipedia-Artikel in der Zwischenzeit verschoben worden sind. Das ist für die Ardapedia problematisch, weil dieser Link gewissermaßen die nach der Lizenz geforderte Autorenangabe ersetzt, oder sehe ich das falsch? Entsprechendes dürfte dann auch gelten, wenn die Wikipedia aus irgendwelchen Gründen zeitweise nicht erreichbar ist oder der Artikel in der Wikipedia gelöscht wird.
a) Ich denke daher, dass es besser wäre, wenn wir in der Ardapedia selbst eine Liste der Autoren der jeweiligen Wikipedia-Artikel abspeichern würden, beispielsweise auf der jeweiligen Diskussionsseite zum Artikel und wir im Hinweis nach dem Gentlemen-Agreement auf diese statt auf die Versionsgeschichte in der Wikipedia verlinken würden. Wäre das so in Ordnung? Könnten wir zur Erstellung der Liste der Autoren den Wikipedia:Helferlein/Autorenverzeichnis-Generator verwenden? (Allerdings tut der bei mir gerade nicht.)
b) Früher war in dem in dem Hinweis nach dem Gentlemen-Agreement ein Link zum unmittelbaren Editieren in der Wikipedia gefordert; das ist nun nicht mehr erwünscht, richtig?
c) Wäre es in Ordnung, wenn wir in dem Hinweis ein Bild des Wikipedia-Logos, z.B. Bild:Banner neutral 125x125 border.png verwenden würden?
d) Als ich mich hier in der Wikipedia umgesehen habe, wie ihr mit Artikeln umgeht, die aus anderen Wikis stammen, ist mir aufgefallen, dass ihr einige Artikel aus der Ardapedia übernommen habt. In den vielen Fällen hat der einstellende Benutzer in der Zusammenfassung den Hinweis "aus der ardapedia, siehe diskussseite" eingefügt sowie auf der Diskussionsseite "Die Ursprungsversion stammt aus der Ardapedia. Die Autoren sind dort einsehbar.", wobei "Ardapedia" ein Link auf den Artikel in der Ardapedia ist. Reicht das schon aus? In manchen Fällen ist die Ardapedia nur unter den Weblinks erwähnt oder auch gar nicht.
Vielen Dank schon mal, Gruß --Lagron 18:02, 12. Mär 2006 (CET)
Ich bin sehr froh über diese Frage, die vor dem Löschantrag hinsichtlich der Seite Wikipedia:Lizenzauslegung dort zu besprechen gewesen wäre. Hier dominiert eine extreme Wurschtigkeit bei allen Lizenzfragen, gepaart mit maßloser Unkenntnis der GNU FDL-Bestimmungen. Dem Portal:Recht sind Lizenzfragen schnurzpiepegal. Ich habe neulich auf WP:FZW und in en die Frage der gelöschten und verschobenen Artikel mal ohne jegliche Resonanz (sieht man von einer Antwort von Benutzer en:Lupo ab) thematisiert.
Grundsätzlich gilt: Es gilt der englische Wortlaut der GNU FDL. Wer sich in einer Weise an ihn hält, dass ein deutscher Richter zu dem Schluss kommen müsste, dass die entsprechende Auslegung der GNU FDL in Ordnung geht, hat nichts zu befürchten.
Es ist rechtlich mehr oder minder irrelevant, was wir hier oder auf Wikipedia:Lizenzbestimmungen schreiben. Auch für Bearbeitungen gilt Sektion 2 der GNU FDL, in der die Bedingung gilt that you add no other conditions whatsoever to those of this License. Im Rahmen der GNU FDL ist somit kein Platz für abweichende Vereinbarungen. ich habe Zweifel, ob ein Richter unsere Lesart Du hältst dich strikt an die GNU FDL, wenn du unser Gentleman agreement befolgst akzeptieren wird anstelle des unzulässigen Du brauchst dich nicht an die GNU FDL zu halten, wenn du folgende Bedingungen befolgst (das wäre eine Doppellizenzierung, von der im Editierfenster nicht das geringste steht).
Anders als en haben wir keine Prozedur für die Kennzeichnung akzeptierter Policies. Obwohl es nach unseren Regeln keine Benutzer mit Sonderbefugnissen gibt, kann man grob sagen: Alles, was Benutzerin Elian passt, ist OK. Immerhin ist seit einiger Zeit Wikipedia:Lizenzbestimmungen gesperrt.
Es ist absolut unklar, wie man die Änderungen des Gentlemen-Agreements (kurz: GA) aufzufassen hat. Im Oktober 2004 war der Link zum Edit noch gefordert ([10]). Kann sich ein Drittnutzer auf eine beliebige ältere Version berufen oder ist er verpflichtet, regelmäßig WP:LB zu sichten? Dagegen spricht, was dort steht: Die folgenden Bestimmungen sind deshalb als vorläufig und nicht rechtswirksam anzusehen. Wenn etwas nicht rechtswirksam ist, kann man sich vor Gericht auch nicht darauf berufen. WP:LB ist daher in sich widersprüchlich und man kann keinem Dritten guten Gewissens empfehlen, sich daran zu halten.
In der Regel werden Autoren damit einverstanden sein, wenn statt einer wörtlichen Auslegung der Lizenz - was ist, wenn Autoren nicht einverstanden sind? Können gegen diese Autoren seitens der Benutzerin Elian oder der Community Zwangsmaßnahmen ergriffen werden? Wegen Drohung mit rechtlichen Schritten wurden hier schon einige Benutzer infinite gesperrt. Die Wikipedia bricht als Anbieter eines Angebots ungerührt laufend die Urheberrechte von Autoren, indem die Lizenzbestimmungen extrem lax und in vielen Fällen absolut nicht akzeptabel ausgelegt werden, aber wenn sich Autoren dagegen wenden, wird ihnen hier die Mitarbeit entzogen.
Wenn sich ein böswilliger Benutzer an einem populären Artikel mit einem urheberrechtlich relevanten Beitrag beteiligt, kann er weiteren Nutzern (kommerziellen Klonen, DVD-, Reader-Vertrieb) durch eine Abmahnung gefährlich werden. Er kann zwar gemäß dem teuer bezahlten Schlechtachten nur gemeinsam mit allen Miturhebern (Mitautoren am Artikel) Schadensersatzansprüche durchsetzen, aber für sich allein hat er einen Unterlassungsanspruch, der zur Abmahnung berechtigt. Da das GA nicht rechtswirksam ist, sich aber die meisten nur an das GA, nicht aber strikt an die GNU FDL halten, ein zukunftsträchtiges Geschäftsmodell in Zusammenarbeit mit einem versierten Abmahnanwalt!
Bei oberflächlicher Lektüre der GNU FDL sieht man bei verbatim copying, also unveränderter Übernahme keine Verpflichtung zur Autorennennung. Die GNU FDL geht aber von der Beibehaltung der Copyright-Vermerke aus (siehe auch das Addendum). Wenn ein anderes Wiki einen Artikel aus der Wikipedia übernimmt, liegt zunächst einmal Verbatim Copying vor. Dazu sagt unsere Seite WP:LB. insbesondere ist die Änderungshistorie (sprich die Namen der am Dokument beteiligten Autoren) mit zu kopieren.
Für verbatim Copying gilt NICHT die Beschränkung auf 5 Hauptautoren.
Sobald ein Link auf eine Versionsgeschichte nicht mehr möglich ist, ist die GNU FDL nicht mehr erfüllt (in der Variante des GA) und es liegt eine URV vor, gegen die Autoren vorgehen können.
Ich hatte die Frage gestellt, ob bei komplett gelöschten Artikeln, die von Dritten übernommen wurden, ein Anspruch besteht, dass ein Admin die Versionsgeschichte oder die 5 Hauptautoren heraussucht. Grundsätzlich besteht darauf kein Rechtsanspruch.
Antworten zu den Fragen:
a) In Ordnung ist zunächst einmal nur, was die GNU FDL vorschreibt. Unser GA ist nicht rechtswirksam. Der Autorenverzeichnis-Generator ist es ebensowenig.
b) Siehe dazu oben, dies wurde wohl 2004 geändert. Siehe dazu aber Antwort auf a) Satz 1.
c) nein, siehe WP:LB; das Logo darf nicht von Dritten verwendet werden!
d) Wikipedia-Autoren haben sich EXAKT an http://ardapedia.herr-der-ringe-film.de/index.php/Ardapedia:Lizenzbestimmungen bzw. die GNU FDL zu halten. Ist dies nicht der Fall, kann mit einer Mail an info@wikipedia.de die Einhaltung der Lizenzbestimmungen angemahnt werden, da nach meiner Einschätzung Interventionen auf Diskussionsseiten in Ermangelung entsprechenden Sachverstands sinnlos sind. In der Mail könnte auch die Möglichkeit juristischer Schritte bei Fortsetzung nicht lizenzkonformer Übernahmen erwähnt werden, vielleicht wachen dann hier einige aus ihren Träumen auf. Aber das darf ich nicht wirklich raten, da ich dafür sofort gesperrt werden kann (Benutzerin Elian mag es nicht, wenn man sie kritisiert ...) --Historiograf 21:02, 12. Mär 2006 (CET)
Siehe auch Benutzer_Diskussion:Berlin-Jurist#Zugang_zu_gel.C3.B6schten_Artikeln. Wir sollten von Textspenden grundsätzlich Abstand nehmen, wie auf Wikipedia_Diskussion:Textvorlagen ausgeführt. --Historiograf 22:11, 12. Mär 2006 (CET)
Vielen Dank für die Antworten und die Erläuterungen zum GA.
Einige aus der Ardapedia übernommene Artikel lassen sich finden in dem man die Diskussionsseiten nach "Ardapedia" durchsucht: [11].
Historiograf, könntest Du bitte so nett sein und mir beispielsweise am Artikel Pauline Baynes oder Fran Walsh zeigen, wie man bei der Übernahme eines Artikels aus einem anderen Wiki, der unter der GNU FDL steht die Lizenzbestimmungen Deiner Meinung nach genau einhält? Beide stammen aus der Ardapedia und sind hier (Pauline Baynes) und hier (Fran Walsh) zu finden. Oder ist das generell zu kompliziert? Ich bin mir etwas unsicher, wenn es darum geht, die Bestimmungen der GNU FDL korrekt auf die Verhältnisse eines Wikis zu übertragen. Werden 4. D, E, F durch einen Link auf die Lizenzbestimmungen erfüllt, der unter jedem Artikel steht? Ist der in 4. I genannte Abschnitt die Versionsgeschichte? Aber die Versionsgeschichte aus einem anderen Wiki kann ich dorthin ja nicht übernehmen. Genügt es dann, wenn ich die Versionsgeschichte auf eine Unterseite oder die Diskussionsseite setze? Muss ich darauf im Artikel selbst verweisen, oder genügt es, wenn es in einer Zusammenfassung steht? Und 4. J setzt einen Link auf den Quellartikel voraus (und auf die Versionsgeschichte, von wo aus man auf frühere Versionen kommt)? Wohin müssen diese Links? Ich weiß, dass solche Fragen letztendlich nur ein Gericht beantworten kann, aber ich wäre Dir wirklich sehr dankbar, wenn Du mir Deine Einschätzungen zu diesen Fragen geben könntest. --Lagron 22:43, 12. Mär 2006 (CET)
Ich hab keine Ahnung, wie man da korrekt vorgehen könnte. Ich weiß nur, dass niemand hier willens ist, sich an dem Thema den Mund zu verbrennen. Auch die Juristen lassen die Finger davon. Ganz offensichtlich hat der Benutzer, der Pauline Baynes importiert hat, sich nicht an das GA eurer Seite gehalten. Niemand kann dir deine Fragen beantworten (auch wenn indiskutable Trolle es versuchen). Weniger aus bösem Willen, sondern weil es schlicht und einfach keinerlei wirklich hieb- und stichfesten Auslegungs-Konsens zur GNU FDL (diese bezieht sich bekanntlich ursprünglich auf Software-Handbücher)gibt. Da wir als Erbsünde davon abgewichen sind, dem Modell der im Addendum beschriebenen Copyright-Notice zu folgen, können wir fast immer nur raten, was die einzelnen Bezeichnungen meinen. Wie verhält sich die 5 Hauptautoren-Regel zur Beibehaltung der Copyright-Notizen? Warum behaupten wir, die Rechte der Autoren würden gewahrt, wenn es nur um 5 Hauptautoren geht (wobei niemand weiss, wie man die mit vernünftigem Aufwand bei einem Artikel wie Benedikt XVI. ermitteln kann)? Was ist mit History, mit Title usw. in der GNU FDL gemeint? Ich weiss es nicht. Niemand weiss es. Aber alle tun so, als sei das kein Problem. Und zwar seit ich hier dabei bin, Mitte 2004. --Historiograf 23:14, 12. Mär 2006 (CET)
- Eine mögliche Lösung, die alledings eine Softwareänderung nötig macht, habe ich auf Wikipedia Diskussion:Textvorlagen geschrieben. Die Probleme der GFDL an sich werden dadurch natürlich nicht gelöst, da hilft nur Hffen, dass die Free Software Foundation endlich einsieht, das die Lizenz so Müll ist und endlich eine neue Version der Lizenz entwickelt... -- Timo Müller Diskussion 11:26, 13. Mär 2006 (CET)
- Ich danke Euch beiden. Da scheine ich ja den Finger in eine offene Wunde gelegt zu haben. Benutzer:Factumquintus hat jetzt einen Hinweis nach dem GA in die meisten der Artikel eingefügt und nimmt also die Probleme, die der Wikipedia daraus erwachsen könnten, anscheinend in Kauf. Aber wenn man das schon tut, dann sollte "GNU Lizenz für freie Dokumentation" auf eine lokale Kopie der Lizenz linken. --Lagron 19:50, 13. Mär 2006 (CET)
- Ich habe bereits hier zu diesem Thema etwas beigetragen, keien Zeit gehabt, obwohl ich untenstehende Antwort bereits vor drei Tagen anfing, Entschuldigung.
Da ich auch irgendwie mit der GNU-FDL umgehe, bzw. Leuten sage, was zu passieren hat, damit Ihre Webseiten lizenzkonform sind, hier noch ein paar praxisnahe Einwürfe, die von einer immensen Menge juristischem Nichtwissen unterstützt werden:
- Die Unzulänglichkeiten der GNU-FDL sind glaube ich unstrittig.
- Ich vertrete gegenüber den Menschen auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel ausschließlich das GA.Das GA "durchzusetzen" bzw. einzufordern ist tatsächlich schon kein Spass, aber die Regelung ist für den durchschnittlichen Webseitenbetreiber zumindest verständlich und nachvollziehbar. Diejenigen Webseitenbetreiber, die das GA einhalten, sind der WP in der Regel wohlgesonnen und sollte nicht noch weiter belastet werden. Eine Verschärfung bzw. buchstabengetreuere Auslegung der GNU-FDL wird die Webseitenbetreiber, die lizenzkonform sein wollen frustrieren und die Anzahl derer, die einfach drauf Pfeifen, ansteigen lassen. Natürlich nur meine Vermutung, aber zumindest aus fast einem halben Jahr Arbeit in dem Gebiet erwachsen.
- Danke für den Historiografschen Hinweis auf die bei uns gelöschten Artikel, die nicht mehr durch Autorenverlinkung gefunden werden können. Ich sehe keine praxisnahe Lösung für die Weiternutzenden, dies außerhalb einer von Timo Müller angesprochenen Softwarelösung zu machen. Ich werde dies auch nicht anmahnen.
- Ein Werkzeug zum Versionsgeschichten Import/Export wäre sicherlich für die Leute, die mit dem Willen zur Lizenzkonformität dabei sind, eine gute Sache. Für ganze Mirrors hingegen ist dies mMn nicht machbar bzw. notwendig, da es schon jetzt Datenbank-Dumps gibt, die diese Daten enthalten.
Nur ein paar Einwürfe, ich unterstütze in jedem Fall die Wichtigkeit dieses Thema und die Diskussion darüber, Lob an die obengenannten. Eine einfache Lösung jedoch wird es wohl nicht geben. Soweit, --Mdangers 14:24, 16. Mär 2006 (CET)
Fotos von bundeswehr.de
Ich habe bemerkt, dass ein Benutzer in die Commons Fotos von bundeswehr.de hochgeladen hat, immer mit dem Vermerk "This file is in the public domain (gemeinfrei) according to the German copyright law". Ich schätze mal, da beruft sich einer auf "Amtliche Werke". Die Fotos sind wirklich klasse, und insbesondere für Artikel wie Allgemeine Grundausbildung eine echte Bereicherung - aber ich glaube nicht, dass alle Publikationen der Bundeswehr per se public domain sind - oder? Wohlgemerkt: Es geht hier nicht um Dienstvorschriften-Scans o.ä., sondern um Fotos von der Homepage. Ein Beispiel ist dieses Bild: http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Fahnenjunker-AGA.jpg --King 13:33, 13. Mär 2006 (CET)
- Unsinn, leider LA fällig --Historiograf 21:49, 13. Mär 2006 (CET)
- *Seuftz* Na dann mal los, ich stelle die LAs. --King 14:45, 14. Mär 2006 (CET)
Wir können alles. Außer hochdeutsch.
Ich würde gern die Graphik für das Decal auf unserer Baden-Württemberg Seite in der enwiki benutzen, weiss aber nicht, ob das lizensmäßig zulässig ist. Das Land macht eine gute File hier verfügbar für, wie es aussieht, alle Art von Nutzen. Kann mir da jemand helfen? Vielen Dank. --Mmounties (Talk) 04:21, 14. Mär 2006 (CET)
- Die Grafiken dürfen laut Lizenz zwar frei nachgedruckt werden, nicht aber verändert - http://www.baden-wuerttemberg.de/de/impressum/88540.html - deshalb sind sie nicht "frei genug" für die Wikipedia. Ansonsten kann man überlegen, ob sie überhaupt die nötige Schöpfungshöhe erreichen und daher eine Lizenz überhaupt notwendig ist. --h-stt 16:05, 14. Mär 2006 (CET)
Man kann alles mögliche überlegen, aber ich sehe da keine Schöpfungshöhe. Anderslautendes ist unbachtlich. --Historiograf 16:08, 14. Mär 2006 (CET)
Bild von einen Buch
Darf ich ein Buch selbst fotographieren und es dann hochladen? -- F.H. 07:57, 14. Mär 2006 (CET)
- Nur wenn das Design des Covers nicht urheberrechtlich geschützt ist. Rein handwerkliche Typographie ist nicht schutzfähig, ein Foto auf dem Titel ist immer geschützt. --h-stt 09:07, 14. Mär 2006 (CET)
Voraussetzung ist natürlich, das Buch ist selbst gemeinfrei. Bücher nie auf de hochladen, immer auf Commons. --Historiograf 13:59, 14. Mär 2006 (CET)
Weitere Voraussetzung, das Buch erfüllt die Aufnahmevoraussetzungen hier. Um was handelt es sich denn, damit wir uns vielleicht nicht umsonst Gedanken machen --Historiograf 14:00, 14. Mär 2006 (CET)
Ne, es hat sich erledigt. 1. Ist das Buch nicht gemeinfrei und 2. ist ein Bild drauf (siehe hier)
Trotz allem Danke --F.H. 19:14, 14. Mär 2006 (CET)
Ich dachte, es ginge darum, ein Buch durchzufotografieren. Ob ein Buch gemeinfrei ist oder nicht, spielt für die Frage des Schutzes des Covers natürlich keine Rolle. Nur zur Klarstellung --Historiograf 19:24, 14. Mär 2006 (CET)
Aufzählung der Preisträger unter Deutscher Hörbuchpreis
Hallo!
Ich habe kürzlich, aus Anlass der Übertragung der letzten Preisverleihung in WDR 5 den Artikel Deutscher Hörbuchpreis angelegt, und bin nicht ganz sicher, ob ich mich damit der URV schuldig gemacht habe, deswegen möchte ich hier lieber mal bei der versammelten Expertenschaft nachfragen.
Der Text ist von mir selbst verfasst (wenn auch noch etwas kurz) und natürlich braucht der Artikel eine Aufzählung der bisherigen Preisträger, ähnlich wie bei Deutscher Kleinkunstpreis
Nun habe ich aus den Unterseiten von Deutscher Hörbuchpreis die Preisträger per Copy&Paste übertragen. Natürlich wikifiziert und formatiert, ggf. auch Reihenfolgen umgestellt etc.
Aber es beschleicht mich doch ein ungutes Gefühl, weil der weitaus größte Teil auf einer schnöden Kopie basiert. Bitte schaut mal drüber und vergleicht mit der Quelle, damit wir mit dem Artikel "auf der sicheren Seite" bleiben.
Danke, und herzliche Grüße Krokofant 16:42, 14. Mär 2006 (CET)
- Das ist völlig legal. An Fakten kann man kein Urheberrecht haben, deshalb ist diese Liste nicht geschützt. --h-stt 17:20, 14. Mär 2006 (CET)
- Dem stimme ich voll zu. --Historiograf 17:37, 14. Mär 2006 (CET)
Zitate/Kritiken
Gibt es Bedenken bei der Übernahme von Kritiken zu CDs und/oder Filmen? z.B. Remixed & Revisited (von Amazon), American Life (von Laut.de). --Ken-nedy 17:55, 14. Mär 2006 (CET)
Klar gibt es die. Das sind in der Regel urheberrechtlich geschützte Texte, die der geschützten kleinen Münze angehören. --Historiograf 18:29, 14. Mär 2006 (CET)
- Und in den konkret genannten Fällen? Auf Wikipedia:Zitate heißt es: "Ist der Zweck eines Zitates, eine eigene Aussage zu untermauern, so ist das Zitat zulässig. Natürlich sollte die Länge des Zitates in einem vernünftigen Verhältnis zum restlichen Text stehen und noch entscheidender – die eigene geistige Leistung sollte in einem angemessenem Verhältnis zum zitierten Text stehen." Auf vielen Film- und Musikseiten in der Wikipedia sind Kritiken aus anderen Quellen vorhanden - reicht eine Kennzeichnung nicht aus?
- Oder sollen die Kritiken komplett raus und gegen Links zu den besagten Seiten ersetzt werden? --Ken-nedy 19:03, 14. Mär 2006 (CET)
Übernahme und Zitat sind zweierlei, ich hab das zuerst mißverstanden und hätte mir die Links genauer anschauen sollen. Wenn Zitate sich auf wenige Sätze beschränken, können wir ruhig ein wenig großzügig sein und solche Beurteilungen drin lassen. --Historiograf 19:28, 14. Mär 2006 (CET)
Eigene Arbeiten
Hallo, ich habe ein kleines Problem: ich habe im Rahmen der Schule eine art mini-mini-mini-magisterarbeit, in Sachsen auch Jahres oder Facharbeit genannt, verfasst und wollte nun in dem artikel über das gleiche thema einen hinweis reinstellen so mit dem credo "wenn ihr unbedingt noch mehr infos haben wollt, dann meldet euch bei mir".. ich meine, ich kann ja schlecht alle 20 seiten reinstellen....
- Keine gute Idee. Wer sagt denn, dass du irgendwann noch erreichbar bist oder Lust hast, auf Fragen zu antworten? Arbeite lieber die Hauptergebnisse deiner Arbeit in sachlicher, enzyklopädischer Form in den Artikel ein. Melde dich dazu an und bringe ggf. einen Hinweis auf der Diskussionsseite auf deine Arbeit an. Solange du als Benutzer aktiv bist, spricht einiges dafür, dass dieser Hinweis sinnvoll ist. Wir können im übrigen auch nicht beurteilen, ob deine Arbeit überhaupt etwas taugt. Es gibt kostenlosen Webspace, da kannst du sie unterbringen und wenn sie den Kriterien von Wikipedia:Weblinks genügen sollte, wäre es unter Umständen denkbar, sie auf der Diskussionsseite oder im Artikel zu verlinken. Im übrigen ist das keine Urheberrechtsfrage: WP:FZW --Historiograf 19:32, 14. Mär 2006 (CET)
Z-Machine Foto
Ich würde gerne das Bild der Z-Maschine zum entsprechenden Artikel hinzufügen. Auf der Seite des Labors steht zu dem Foto: "Media are welcome to download/publish this image with related news stories.".
http://www.sandia.gov/news-center/news-releases/2006/physics-astron/hottest-z-output.html
Klingt für mich, als wäre es okay, aber da ich noch Neuling hier bin, frag ich lieber mal :) --Florian Keßeler 08:26, 15. Mär 2006 (CET)
- Nein, ist nicht okay. Bilder auf WP müssen (offiziell) für jeden Zweck benutzbar sein, nicht nur "with related news stories". Erstens kann keiner garantieren, dass das Bild nur im gewünschten Kontext verwendet wird, und zweitens sind wir hier auch kein Nachrichtenmedium. --Fb78 ☼ 08:35, 15. Mär 2006 (CET)
- Okay. Gut, dass ich nachgefragt habe --Florian Keßeler 09:05, 15. Mär 2006 (CET)
- Hmm... offensichtlich benutzt der englische Artikel zur Z-Machine das Bild bereits. Ist mir jetzt erst aufgefallen. Allerdings wiederspricht sich die Bildbeschreibung, was die Lizenz angeht. Ich gebe auf :) -- Florian Keßeler 09:42, 15. Mär 2006 (CET)
Alte Texte in neuen Büchern
Sorry, habe lange gesucht aber diesen Topic nicht gefunden. Folgendes: Ein alter Text, sagen wir ein Psalm, geschrieben im Mittelalter, also einwandfrei PD. Nun will ich es für die Wikipedia übernehmen und finde es nur nachgedruckt in einem Buch sagen wir aus dem Jahre 1980. Die haben es ja auch als PD abgedruckt, klar. Nur, wenn ich jetzt nicht nur die Lizenz hier angebe, sondern auch die Quelle, also das Buch von 1980, ist das so richtig oder bekomme ich Probleme??? Danke für Antwort, -jkb- ✉ 12:09, 15. Mär 2006 (CET)
- Wenn ein Herausgeber gemeinfreie Sachen nimmt und wiederveröffentlicht, dann ist das immer eine schwierige Sache. Eigentlich sähe er es gerne, wenn er durch die Wiederveröffentlichung Exklusivrechte geltend machen könnte, insbesondere da so etwas oft viel Zeit in Anspruch nimmt. Es ist manchmal sehr schwer zu entscheiden, wenn der Text in die moderne Sprache übertragen wurde wurde, denn auch eine Übersetzungsleistung an sich hat eine Schöpfungshöhe und begründet einen Urheberrechtsanspruch. Schwierig ist die Sache, wenn lediglich eine Überarbeitetung stattgefunden hat und Wörter an die heutige Sprache angepasst wurden sowie die Satzstellung leicht korrigiert wurde, stellt das schon eine persönliche geistige Schöpfung dar oder noch nicht? (Historiograf wird hier sicherlich Urteile zu angeben können) Wenn der Text sicher unbearbeitet ist, dann ist die gängige Rechtsinterpretation in Deutschland, dass der reine Wiederabdruck mangels eigener Schöpfungshöhe keinen urheberrechtlichen Anspruch begründet (wobei aber andere Elemente des Buchs wie die Gesamtzusammenstellung, Gestaltung, Kommentare und Einleitung durchaus geschützt sein können, so dass man das Buch als Gesamtwerk im allgemeinen nicht einfach kopieren darf). Auf der sicheren Seite ist man, wenn man wirklich in die Bibliothek geht und ein Original nimmt. In anderen Ländern kann das anders sein und es reicht ein gewisser Aufwand bei der Erstellung, um einen Urheberrechtsanspruch zu begründen (ein sehr kontroverses Thema, da über diese Hintertür manche Verlage schon uralte und längst gemeinfreie Werke wiederveröffentlicht haben und alleine durch diese Wiederveröffentlichung mit Hinweis auf den Aufwand dann einen Urheberrechtsanspruch auf das Werk selbst beansprucht haben). --Rtc 12:44, 15. Mär 2006 (CET)
Rtc kompliziert zu Unrecht die Sachlage. Diese ist klar: Soweit Zusätze Schöpfungshöhe erreichen, was bei der Anpassung an moderne Schreibweise und bei einzelnen Erläuterungen zu einem Psalm sicher nicht der Fall ist, sind sie 70 Jahre nach dem Tod ihres Urhebers geschützt. Für wissenschaftliche Ausgaben gilt § 70 UrhG, das Schutzrecht einer gedruckten Ausgabe von 1980 ist abgelaufen, der eine Text darf also übernommen werden. Zum Thema Ansprüche der Verlage lesen wir bitte alle auch Schutzrechtsberühmung und den dort verlinkten englischen Mazzone-Aufsatz über COPYFRAUD --Historiograf 19:12, 16. Mär 2006 (CET)
Noch durch das Zitatrecht gedeckt?
Hallo, kann sich mal ein Experte diesen Edit ansehen? Es handelt sich um einen kurzen, aber komplett abgeschriebenen Beitrag aus der FAZ von heute (das Original findet sich u.a. hier (zweiter Eintrag von oben). Der einzige Unterschied ist, dass im WP-Edit steht "Kunze erklärte zu den jüngsten Beschlüssen der Kultusministerkonferenz, er werde...", während es bei der FAZ heisst "In einer Erklärung Kunzes zu den jüngsten Beschlüssen der Kultusministerkonferenz heißt es, er werde..." Ansonsten 1:1 und ohne Kürzungen abgeschrieben. URV oder nicht? Merci,--nodutschke 13:16, 15. Mär 2006 (CET)
Hier greift meines Erachtens eindeutig die Ausnahme § 49 Abs. 2 UrhG, den wir bitte alle zur Fortbildung lesen. Ich sehe darin eine reine Nachricht, keinen Kommentar oder eine Erläuterung durch die FAZ. --Historiograf 19:18, 16. Mär 2006 (CET)
- OK, danke für die Antwort!--nodutschke 19:47, 16. Mär 2006 (CET)
Ich würde gern die Bilder aus en:Hood event in Sackaffäre integrieren.
Diese sind Werke der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und damit Public Domain. Das gilt doch (hoffentlich) auch für die deutschsprachige Wikipedia? Muss ich die Bilder hierfür irgendwie in den deutschen Namensraum kopieren, so wie dieses hier?
Oder nach Commons?? Falls ja, was muss ich für Angaben machen??
--Abe Lincoln 08:44, 15. Mär 2006 (CET)
- Für Werke der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika macht das deutsche Urheberrecht keine Ausnahme. Die Durchführung zustimmungspflichtiger Handlungen diesbezüglich (Vervielfältigung, Verbreitung) in Deutschland werden von den Rechteinhabern strenggenommen lediglich toleriert. Bilder solltest Du grundsätzlich bei commons hochladen, wie ein Meinungsbild ergab. Die Hochladefunktion bei der Deutschen Wikipedia ist nur noch im engen Rahmen einiger bestimmter Ausnahmefälle zu benutzen. Für die Angaben, informierst Du Dich dort. --Rtc 23:10, 15. Mär 2006 (CET)
Diesen Ausführungen, die nicht mit dem hier erarbeiteten Konsens übereinstimmen, stimme ich nicht zu. Ich bitte Rtc dringend, sich diesbezüglich zurückzuhalten und erst einmal unsere GESAMTEN Diskussionen nachzulesen, bevor er hier über unsere Policies Auskunft gibt. Wir haben hier bzw. im Archiv der Bildrechteseite wiederholt über die Werke der US-Regierung diskutiert. Konsens: Sie können hier und auf Commons unbedenklich verwendet werden. Das Meinungsbild zu Commons ist nicht umgesetzt, niemand ist gehindert, hier hochzuladen, es wird lediglich empfohlen, Commons zu benutzen. DAS ist Konsens und NICHTS ANDERES --Historiograf 19:45, 16. Mär 2006 (CET)
- Lass Dich nicht von Historiograf einschüchtern, er versucht hier nur auf einigen irrelevanten Detailfragen zur Interpretation irgendwelcher Richtlinien rumzureiten, welche die Kernaussage meines Beitrags in keinster Weise verändern. --Rtc 20:27, 16. Mär 2006 (CET)
- Die Bilder sind doch schon hochgeladen, aber eben auf en. Also darf/sollte ich die Bilder von en nach commons kopieren?? Oder verschieben?? Und dann darf ich sie in de-Artikeln verwenden oder nicht?
- Ich habe oben die Rechtslage beschrieben, die Schlüsse musst Du selbst ziehen. Wenn Du so genau nach einem Ratschlag im Bezug auf eine konkrete Situation fragst, kann ich Dir nur sagen, dass ich Dir wegen dem Rechtsberatungsgesetz keine Antwort geben darf. Du musst Dich dafür an Deinen Anwalt wenden. --Rtc 12:16, 16. Mär 2006 (CET)
- Die Bilder sind doch schon hochgeladen, aber eben auf en. Also darf/sollte ich die Bilder von en nach commons kopieren?? Oder verschieben?? Und dann darf ich sie in de-Artikeln verwenden oder nicht?
Benutzer Rtc ist nicht maßgeblich. ich habe im übrigen auf meiner Diskussion geantwortet. --Historiograf 19:46, 16. Mär 2006 (CET)
- Richtig, aber natürlich auch beachten, dass Histriograf selbstverständlich genauso wenig maßgeblich ist, auch wenn er hier manchmal einen anderen Eindruck erwecken möchte. Für das, was Du tust bist alleine Du verantwortlich. Wenn Historiograf Dir irgendwelche Ratschläge gibt, entbindet Dich das nicht von der Haftung oder Verantwortung für das, was Du tust. Beachte auch: Ignoriere alle Regeln --Rtc 20:27, 16. Mär 2006 (CET)
Richtig ist, dass ich hier nicht maßgeblich bin. Wohl aber habe ich weit mehr Erfahrung, was UNSEREN Konsens seit Mitte 2004 angeht. Soweit die Frage die Auslegung des Urheberrechts betrifft, ist Vorsicht sicher immer wertvoll, aber auch da habe ich nicht den Eindruck, dass Rtc sich so umfassend informiert hat, wie es in diesem komplexen Informationsgefüge nötig wäre. Soweit die Frage unsere Regeln und unseren Konsens betrifft, scheint er schlicht und einfach zu faul zu sein, unsere Archive durchzuackern. --Historiograf 21:09, 16. Mär 2006 (CET)
Wer ist der Urheber?
Wenn ich ein Foto mache, bin ich es (gehen wir mal von einem "problemfreien" Motiv wie Landschaft aus). Was aber, wenn ich einen zufällig vorbeikommenden Spaziergänger bitte doch ein Foto von mir in der Landschaft zu schiessen? Ist er dann Urheber? Ich kenne weder seinen Namen, noch habe ich ihn gefragt, ob das Bild unter der GFDL veröffentlicht werden darf. Aber er hat meine Kamera benutzt und es war zwischen uns natürlich "implizit" klar, dass das "mein" Bild sein soll. Ist solch ein Foto für die Wikipedia auf immer und ewig verloren? Gesetzt den Fall ich dürfte es bei Commons hochladen, wen gebe ich als Autor an? Einen Anonymus? Quelle dürfte ja ich sein. -- ulim, 00:20, 16. Mär 2006 (CET)
- Wo kein Kläger da kein Richter würde jetzt sicherlich mancher sagen, aber Urheber ist immer derjenige, der fotografiert. Seine Erlaubnis ist für alle urheberrechtlich relevaten Handlungen notwendig. Das Urheberrecht erlaubt einem zwar generell die Privatkopie (Schranke des Urheberrechts). Aber eine weitergehende Vervielfältigung und eine Verbreitung, auch im Internet, ist nicht erlaubt. Wenn jemand fremdes ein Foto von mir macht und es mir dann gibt, dann ist es *natürlich* mein Foto genauso wie wenn ich ein Buch kaufe, aber ich erwerbe damit ja nur ein Werk und nicht irgendwelche Nutzungsrechte (§ 44 (1)). Die Rationale ist, dass Du Dir einfach den worst case vorstellen musst: Das Foto ist wirklich toll und eine Veröffentlichung würde viel Geld bringen. --Rtc 00:40, 16. Mär 2006 (CET)
- Wobei ich natürlich im obigen Fall behaupten könnte, ich hätte Stativ + Selbstauslöser verwendet :-)... -jkb- ✉ 07:44, 16. Mär 2006 (CET)
- Und wenn ich den vorbeikommenden Spaziergänger frage, ob er sämtliche Rechte am Bild an mich abtritt, reicht das? Oder muss der was unterschreiben? Oder muss ich ihn fragen, ob er bereit ist das Bild nach GFDL freizugeben? -- ulim, 15:44, 16. Mär 2006 (CET)
- Wobei ich natürlich im obigen Fall behaupten könnte, ich hätte Stativ + Selbstauslöser verwendet :-)... -jkb- ✉ 07:44, 16. Mär 2006 (CET)
- Urheber ist der, dessen geistige Leistung die Komposition des Bildes ist. Also derjenige, der über Motiv, Ort, Zeit, Brennweite und so weiter entscheidet. Urheber ist nicht zwangsläufig derjenige, der auf den Knopf drückt. Daher ist im Falle des netten Passanten der Urheber derjenige, der den Passanten um Hilfe gebeten hat, nicht der hilfreiche Passant. --h-stt 16:45, 16. Mär 2006 (CET)
Ich stimme mit der letzten Aussage nicht überein. Auch bei fest vorgegebenem Abstand hat ein Fremder einen eigenen Gestaltungsspielraum, die Kamera zu halten (z.B. aufgrund seiner Körpergröße), aus der sich Abweichungen von der Vorgabe des Beaufragenden ergeben können. Es wird wohl auf eine Miturheberschaft hinauslaufen. Man vermeidet solche absolut unnötigen juristischen Spitzfindigkeiten, indem man mutig behauptet, man habe das Bild mit Stativ und Selbstauslöser gemacht. Der Spaziergänger muss dann erstmal nachweisen, dass er der Urheber ist. Ohne Zeugen wird ihm das nicht gelingen, wenn man die Fingerabdrücke von der Kamera gründlich entfernt und auch darauf achtet, dass er keine DNA-Spuren (Spucke usw.) auf ihr hinterlässt. --Historiograf 19:24, 16. Mär 2006 (CET)
Am besten nur Einwegkameras benutzen, mit Wegwerfaccount hochladen – und Urheber und alle Zeugen mundtot machen! SCNR. --AndreasPraefcke ¿! 19:34, 16. Mär 2006 (CET)
- Klar, das ist ne gute Idee. Oder eben doch: Photograph erschießen, 70 Jahre warten. --AndreasPraefcke ¿! 20:36, 16. Mär 2006 (CET)
Diese Spitzfindigkeit ist ja unfassbar. Gehen wir doch vom gesunden Menschenverstand aus. Der fremde Fotograf, der als mein verlängertes Werkzeug meinen Schöpfungsakt (das Bild) ausführt, nur weil ich technisch ohne Selbstauslöser dazu nicht in der Lage bin, mag ja in besonderen Fällen de iure Mit-Urheber sein (Beispiel Histeriograf: Wenn er eigene Gedanken entwickelt, wie er die Kamera am Besten hält). De facto wird er kein Interesse an dem Bild haben, und wir können von einer mutmaßlichen Zustimmung ausgehen, dieses Urheberrecht abzutreten. Eine Frage danach würde ihn - seine Eigenschaft als Nicht-Wikipedianer unterstellt - mutmaßlich außerordentlich befremden. Das absolut Unwahrscheinliche unterstellt, der de iure-Mit-Urheber entwickelt beim Vorfinden des Fotos in der Wiki Mit-Urheberrechtsgefühle und verlangt die Mit-Nennung seines Namens, dürfte es ja kein sonderliches Problem sein, ihm diesen Gefallen im Bildbeschreibungsdialog zu tun. --Reise-Line Fahr mal hin! 11:37, 19. Mär 2006 (CET)
PROMO-Photo einer Band
Wie sieht es aus mit offiziellen Promotion-Bildern von Bands. Reicht es in dem Fall aus, den Urheber zu nennen und auf die Homepage (von der ich das Bild nehmen würde) zu verweisen? Die Band selbst sagt, ich darf die Bilder verwenden, aber ich wollte mich nochmal vergewissern was genau ich jetzt machen soll. Vielen Dank für e ine Antwort. Mandy-Cat62.206.45.26 18:55, 16. Mär 2006 (CET)
- Erfüllt die Band die Wikipedia:Relevanzkriterien für Bands? Falls nein, hat sich die Frage sowieso erübrigt. --Thomas S.Postkastl 19:01, 16. Mär 2006 (CET)
Nicht die Band muss der Bildverwendung zustimmen, sondern der Urheber oder der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte. Dafür gibt es eine EINDEUTIGE Vorlage unter Wikipedia:Textvorlagen (ganz unten) --Historiograf 19:27, 16. Mär 2006 (CET)
Frage zu: Urheberrecht und Archivgesetz
Hallo zusammen,
als ich letztens im Stadtarchiv war, hat mich die Stadtarchivarin darauf hingewiesen, dass ich bei Veröffentlichung von Material aus Staatlichen Archiven das Archiv um Genehmigung fragen müsste, bei dem die Archivale verwahrt wird. (Die zweistündige Diskussion mit ihr über Public Domain usw. spare ich mir an dieser Stelle.) Ich habe also an das Staatsarchiv Ludwigsburg eine Anfrage geschickt, ob ich eine Karte des Deutschordensschlosses Neckarsulm aus dem Jahre 1722 unter einen freien Lizenz (hier Public Domain) veröffentlichen darf. Die Karte stammt von einem Zimmermeister Peter Elias Berthold, der wohl sicher über 100 Jahre tot sein dürfte. Die Antworten waren folgende:
1. „Zum jetzigen Zeitpunkt werden Anfragen zur Präsentation unserer Archivalien im Internet allerdings noch ablehnend beschieden.“
2. „Für die Veröffentlichung von Archivalien in einem Druckwerk ist eine Reproduktionsgenehmigung des verwahrenden Archivs nötig. Zur Zeit fallen hier bei heimatkundlichen Aufsätzen noch keine Gebühren an.“
3. „als Ergänzung meiner letzten E-mail möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass Sie unsere Dokumente im Rahmen einer Veröffentlichung, die nicht die rechtefreie Einstellung ins Netz verlangt, mit folgenden Auflagen verwenden können: Nennung des verwahrenden Archivs, der Signatur und des Vermerks: "Alle Rechte vorbehalten". Mit diesen Auflagen wären wir auch damit einverstanden, dass Sie die entsprechende Abbildung im Katalog selbst einscannen.“
Insbesondere die Formulierung "Alle Rechte vorbehalten" steht m.E. im absoluten Widerspruch zu der hier gängigen Rechtsauffassung und Praxis. Deshalb meine Frage: Gibt es für Archivalien aus Staatsarchiven noch andere gesetzliche Bestimmungen zu beachten zum Beispiel aus dem Bundes- oder Landesarchivgesetz? Vielen Dank im voraus. --Joachim Köhler 21:20, 16. Mär 2006 (CET)
Da weder Bundesarchivgesetz noch Landesarchivgesetz eine gesetzliche Ermächtigung enthalten, in Grundrechte des Benutzers (hier: Veröffentlichung nach Bundesrecht gemeinfreier Dokumente) für fiskalische Zwecke einzugreifen und z.B. Dritte nicht durch ein Archivbenutzungsverhältnis gebunden sind, also publizierte Dokumente ohne weiteres einscannen und verwerten dürfen (abgesehen davon, dass Genehmigungsvorbehalt klar ergibt, dass die Archivbenutzungsordnung der Staatsarchive nicht in Ordnung ist, soweit sie bei Dokumenten, die nicht vom Schutzumfang des landesarchivgesetzes (Persönlichkeitsrechte) erfasst werden, eine Veröffentlichungsgenehmigung des Archivs vorsieht), kann solcher COPYFRAUD gefahrlos ignoriert werden. Die Archive agieren mit FUD, schrecken aber vor klaren gerichtlichen Entscheidungen zurück. Ängstliche Gemüter laden solche Bilder bitte mit einem Wegwerfaccount/Sockenpuppe auf Commons hoch. Weniger ängstliche Gemüter erbitten eine rechtsmittelfähige Genehmigung für die Vervielfältigung und Einstellung unter einer freien Lizenz. Widerspruch. Verwaltungsgerichtsverfahren. Landtagspetition, usw. Nur nicht einschüchtern lassen, ich weiss, dass das Landesarchiv BW nur blufft. Wenn die was wollen, sollen sie bitteschön klagen. --Historiograf 21:34, 16. Mär 2006 (CET)
Hallo Joachim, frag sie doch mal, auf welcher Rechtsgrundlage sie Dir eigentlich irgendwelche Handlungen untersagen wollen, die wegen abgelaufener Schutzfrist zumindest einmal sicherlich nicht durch das Urheberrecht untersagt sind. Poste das Ergebnis hier, es würde mich interessieren. Ich halte es für wahrscheinlich, dass sie auf diese Frage mit Schweigen antworten werden. --Rtc 22:01, 16. Mär 2006 (CET)
- @ Historiograf: Vielen Dank für die verständliche Antwort. Dazu noch kurz zwei Fragen:
- 1. Gab es bereits irgendeinen (Präzedenz)-Fall bei dem ein Landesarchiv geklagt hat, weil ein Benutzer hier Werke eingestellt hat, die sicher älter als 100 Jahre sind? Wen Ja: mit welchem Urteil?
- 2. Falls es in einer solchen Frage mal zu einem Prozess kommen sollte: Hat die Wikipedia hier entsprechende Resourcen (Rechtsanwälte usw.) oder ist man auf sich allein gestellt?
- Und zu den „ängstlichen Gemütern“: Also mich hat das schon erstaunt, mit welcher Selbstverständlichkeit und Beharrlichkeit die Archivare hier ihre vermeintlichen Rechte verteidigen.
- @Rtc. Meine Anfrage von heute Abend an das Staatsarchiv Ludwigsburg lautete wie folgt:
- „Ich habe mal etwas über Urheberrecht gelesen, und zwar dass, Zitat: "Nach Ablauf einer bestimmten Schutzfrist (in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) werden die Werke 'gemeinfrei' oder gleichbedeutend "Public Domain". Ich bin leider kein Rechtexperte, deshalb meine Frage: Muss ich hier bei Werken, die älter als diese Schutzfrist sind noch andere gesetzliche Bestimmungen beachten?“ – Bin eigentlich sehr auf die Antwort gespannt. --Joachim Köhler 22:10, 16. Mär 2006 (CET)
Ich habe selbst mal eine Mail geschrieben und nach der Rechtsgrundlage gefragt. Auf der Webseite befindet sich die Behauptung ebenfalls, die Du aus der Mail zitiert hast [12]. Dort wird auf [13] verlinkt. Tatsächlich scheint mir das ziemliche Verarsche auf gut Deutsch gesagt: Wer dieses Formular ausfüllt verpflichtet sich zur Unterlassung der Handlungen, zu denen man ja angeblich laut Archiv ohne Erteilung einer Genehmigung garnicht befugt wäre. D.h. der "Antrag auf Reproduktionsgenehmigung" scheint mir in Wirklichkeit ein versteckter Knebelvertrag, und wer die Sachlage nicht kennt und denkt, er bräuchte wirklich eine Genehmigung und unterschreibt das ganze, schießt sich damit selbst ins Knie. Ob das nicht übelst sittenwidrig sein dürfte (einseitig und so)? Und dann auch noch von öffentlich-rechtlicher Stelle. Pfui! --Rtc 22:16, 16. Mär 2006 (CET)
Nach Bearb.konfl.: Ich hatte vor vielen Jahren eine ausgiebige Korrespondenz sowohl mit der damaligen Landesarchivdirektion als auch mit dem Archivrechtler Polley (Archivschule Marburg), ohne dass sich eine Annäherung der gegensätzlichen Standpunkte ergab, obwohl ich mir sicher war, die besseren Argumente zu haben. Mir sind außer dem Urteil des VG Dresden (siehe [14] ganz unten) keinerlei Urteile bekannt. Lesenswert ist auch [15]. Das Staatsarchiv wird wohl auf die Archivbenutzungsordnung und die Ansicht, dass Reproduktionen schutzfähig sind (wird von uns bestritten) verweisen, also nichts Neues bieten. Wikimedia e.V. wird einen Benutzer wohl kaum im Regen stehen lassen, der bei eindeutiger gemeinfreier Sachlage für uns den Kopf hinhält. Sicherer ist daher das Hochladen als Sockenpuppe.
Mir ist nicht klar, wie im Rahmen der Grundsätze des öffentlichen Rechts unter Vermeidung sachfremder Argumente der Antrag auf Nutzung einer Reproduktion unter einer freien Lizenz abgelehnt werden könnte, denn zu den gesetzlichen Aufgaben der Archive, die im Archivgesetz abschließend umschrieben sind, zählt die Auslastung der Reprostellen der Staatsarchive nicht und de facto geht es nur darum, die widerrechtlichen Reproduktionsgebühren erheben zu können. Diese sind abgabenrechtlich vielleicht OK, aber eine Berufung auf sie im Bescheid über die Genehmigung der Weitergabe an Dritte unter freier Lizenz würde ein vom Bundesgesetzgeber nicht vorgesehenes Immaterialgüterrecht etablieren, das a) ewig ist (UrhG: befristet) und b) keine Schranken kennt (UrhG: Ausnahmebestimmungen im Interesse der Allgemeinheit). Wer als Nicht-Benutzer eines Staatsarchivs aus einem Band ein Archivale scannt, steht übrigens in keinem Benutzungsverhältnis zum Staatsarchiv, denn der Genehmigungsvorbehalt in der Benutzungsordnung kann auf diese zu weit im Vorfeld der Nutzung angesiedelte Nutzung mit Sicherheit nicht angewendet werden, dazu bedürfte es einer Ermächtigung im Landesarchivgesetz, die es nicht gibt und sie wäre kompetenzrechtlich auch unzulässig --Historiograf 22:49, 16. Mär 2006 (CET)
- Das war ja genau meine Frage: Eigentlich widersprechen sich hier doch Urheberrechtsgesetz und Archivgesetz, sonst würde ich Euch ja mit solchen Fragen gar nicht belästigen. --Joachim Köhler 22:29, 16. Mär 2006 (CET)
Ich sehe nicht wo das Archivgesetz hier überhaupt eine Regelung treffen würde, geschweige denn eine, die dem UrhG widersprechen würde. Worauf beziehst Du Dich? Der "Antrag auf Reproduktionsgenehmigung" (Lies: Verpflichtungserklärung zur Nicht-Reproduktion) ist nicht Teil des Archivgesetzes, sondern ein normaler Vertrag (und das schlimme daran ist, dass die eigene Erklärung bindend ist, während die Gegenleistung, die – wie paradox – teilweise Wiederaufhebung der abgegebenen Unterlassungserklärung auf Gutdünken des Archivs erfolgt). PS: Die Eckpunkte der "zweistündige Diskussion mit ihr über Public Domain" würden mich mal interessieren, Du musst es ja nicht zu weit ausführen, aber was hat sie behauptet bzw. was waren die Kernaussagen ihrer Argumentation? --Rtc 22:33, 16. Mär 2006 (CET)
Du hast eben wenig Ahnung von diesen Dingen Rtc. Die Nutzung der Staatsarchive in BW erfolgt auf öffentlichrechtlicher Basis im Rahmen der Benutzungsordnung und des Landesarchivgesetzes. Da ist für einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Benutzer kein Raum. Als Archivar darf ich dich bitten, meine archivrechtliche Kompetenz zu akzeptieren, auch wenn ich kein Jurist bin --Historiograf 22:49, 16. Mär 2006 (CET)
- Ja, ich weiß. Es ist kein BGB-Vertrag. Es ist mir erst aufgefallen, als ich den Speichern-Knopf gedrückt hatte. Als ich es korrigieren wollte, war Dein Beitrag schon da. Hier stellt sich die Frage, als wie dieser "Antrag" juristisch überhaupt zu verstehen ist, insbesondere im Kontext der darin beinhalteten Unterlassungserklärungspunkte. --Rtc 22:59, 16. Mär 2006 (CET)
- Vielen Dank nochmal an Historiograf und auch Rtc für die Antworten.
- @Rtc: Die Diskussion hat insgesamt nicht viel gebracht, da die Stadtarchivarin immer wieder die Positionen der Archive vorgebracht hat und ich die der Gemeinfreiheit. Wir haben uns zum Schluss darauf geeinigt, dass wir davon beide zu wenig Ahnung haben (die Frau Stadtarchivarin ist sonst eine ganz nette Person, von der ich auch viele Informationen zur Stadtgeschichte erhalte ...) und ich an ein Archiv direkt schreibe und die Antwort dann hier vorlege, was ich damit getan habe. Falls ich weitere Informationen bekomme, stelle ich die gern hier rein.
- @ Historiograf: Ansonsten würde ich Deinem Rat folgen: Hochladen mit Zweitaccount. Obwohl ich sonst mit meinem richtigen Namen für meine Artikel gerade stehe, halte ich diese Vorgensweise in diesem Fall nicht nur für sinnvoll, sondern auch für rechtens. Viele Grüße --Joachim Köhler 23:19, 16. Mär 2006 (CET)
- Im Bereich des Archivwesens haben wir ja eine klare gesetzliche Grundlage und einen unbestrittenen öffentlichrechtlichen Rahmen, bei Museen sieht das schon anders aus.
- Im Bereich des Archivwesens haben wir ja eine klare gesetzliche Grundlage und einen unbestrittenen öffentlichrechtlichen Rahmen, bei Museen sieht das schon anders aus.
Wie weit ist die Flucht ins Privatrecht erfolgreich? Bei öffentlichrechtlicher Benutzung sind sich Archivrechtler und Bibliotheksrechtler einig, dass die Forderung nach einem Freiexemplar (Belegexemplar) der Arbeit, die bei benutzung der Institution entsteht, ohne gesetzliche Ermächtigung nicht haltbar ist. Wieso dürfen aber AGBs kostenlose Belegexemplare fordern?
Wenn wir schon in die AGB gehen, frage ich mich auch, ob die AGB von Bildarchiven, die keinerlei Unterschied zwischen gemeinfreien und geschützten Bildern machen und durch Weitergabeverbote ein Quasi-Immaterialgüterrecht auf vertragrechtlicher Basis (dazu hat mal am Beispiel von Notenmaterial Rehbinder einen selten zitierten Aufsatz geschrieben [16]) statuieren, mit dem gesetzlichen Leitbild' des § 64 UrhG vereinbar sind.
Schauen wir uns mal die AGB des Bildarchivs preuß. Kulturbesitz, einer öffentlichrechtlichen Stiftung unter der Aufsicht des Bundes an: "Das bpk stellt Bildmaterial grundsätzlich nur zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Sie treten mit Annahme der Lieferung bzw. dem Herunterladen der Bildmaterialien, spätestens jedoch bei ihrer Nutzung auch für alle nachfolgenden Lieferungen bzw. Verwendungen in Kraft. Sie gelten nur dann als abgelehnt, wenn das gelieferte Bildmaterial umgehend und ungenutzt zurückgesandt wird. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt das nicht die Wirksamkeit des Vertrages. Abweichende Regelungen bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung. Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Lieferung Bildmaterial wird dem Besteller nur auf Zeit leihweise überlassen. Es bleibt Eigentum des bpk und ist ohne Aufforderung innerhalb der vereinbarten Frist auf Kosten und Risiko des Bestellers zurückzugeben bzw. nach vereinbarter Nutzung zu löschen. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden. Bildmaterial, das vom Besteller nicht für eine Nutzung ausgewählt wird, ist unverzüglich zurückzusenden. Bildmaterial wird nur für den jeweils vereinbarten Verwendungszweck überlassen. Jede Art der Verwendung bedarf vorab der ausdrücklichen Zustimmung des bpk. Der Besteller ist verpflichtet, dem bpk dazu sämtliche Angaben mitzuteilen (z.B. Höhe der Auflage, Abbildungsgröße, Verbreitungsgebiet, Standdauer etc.). Bildmaterial des bpk darf ohne dessen vorherige Zustimmung nicht reproduziert, kopiert, digitalisiert, dupliziert, archiviert, gespeichert (z.B.Lithos, Filme, elektronische Medien), verändert oder auf andere Weise genutzt werden. Das gilt auch dann, wenn das Bildmaterial über Dritte (z.B. bei Verlagsübernahmen etc.) oder aus anderen Quellen (bei urheberrechtlich ge�schützten Vorlagen z.B. aus Druckwerken) in Besitz genommen wird. Eventuell angefertigte Kopien etc. sind Eigentum des bpk und ihm auszuhändigen; im Übrigen gelten auch für sie die vorliegenden Geschäftsbedingungen." [17] DAS ist ein wirklicher Knebelvertrag. Sobald man einmal eine Vorlage des bpk genutzt hat, kann man die Schranken des Urheberrechts (Bildzitate) oder Gemeinfreiheit vergessen . --Historiograf 23:28, 16. Mär 2006 (CET)
- Alles unwirksam, überraschende Klauseln, konträr zur gesetzlichen Regelung. Ich würde es sehr begrüßen, wenn der Verein es sich zur Aufgabe machen würde, ein paar Feststellungsklagen durchzuziehen. Er würde sich damit unschätzbares Ansehen in der journalistischen Zunft erwerben. --h-stt 23:39, 16. Mär 2006 (CET)
Ja, und ich hoffe, es ist in diesem Licht nicht ganz so abwegig, den "Antrag" als Vertrag bezeichnet zu haben. Ich vermute, das Landesarchiv möchte ihn nämlich ggfs. genau in diesem Licht sehen. Die "AGBs" der bpk sind einfach nur noch traurig. Da wird mal wieder auf gut Glück probiert mit rechtlich wie rational völlig unsinnigen Buchstabenaneinanderreihungen Leute einzuschüchtern. Es weckt bei mir Erinnerungen an Volkskrankheiten wie [18] und [19]. Und allgemein, das hat noch niemand erwähnt, aber Klagen vor dem Verwaltungsgericht sind kostenlos, oder? --Rtc 23:48, 16. Mär 2006 (CET)
Nicht dass ich wüsste, Verfahren vor dem Sozialgericht sind kostenlos. Leider gilt vor dem OVG der Anwaltszwang, Verfahren vor dem VG sind ohne Anwalt preisgünstig durchzuziehen. leider dauert so ein Verfahren sehr lange. Ich spreche aus eigener Erfahrung --Historiograf 00:37, 17. Mär 2006 (CET)
- Tatsächlich, hatte da wohl mal was falsches aufgeschnappt oder vermischt, scheine aber nicht der einzige zu sein... siehe z.B. [20] "die erste verwaltungsgerichtliche Instanz ist kostenlos." --Rtc 01:36, 17. Mär 2006 (CET)
- Hallo, hier nur ein kurzer Zwischenstand: Ich bin an eine Frau Dr. Nicole Bickhoff vom Landesarchiv Baden-Württember verwiesen worden.
- <Zitat> Frau Dr. Bickhoff von der Grundsatzabteilung des Landesarchivs beschäftigt sich zur Zeit mit der neuen Gebührenordnung worin auch die Veröffentlichungen im Internet geregelt werden sollen. Ihre Fragen kommen also zum richtigen Zeitpunkt und sind sicher willkommen.</Zitat>
- Ich weiß nach der obigen Diskussion nur nicht, ob dort Fragen überhaupt etwas bringen, oder ob ich einfach dem Hinweis von Historiograf folgen soll: „Wer als Nicht-Benutzer eines Staatsarchivs aus einem Band ein Archivale scannt, steht übrigens in keinem Benutzungsverhältnis zum Staatsarchiv, ...“ --Joachim Köhler 21:39, 17. Mär 2006 (CET)
- Die Frage war sinngemäß: "Auf welcher Rechtsgrundlage ist mir das Scannen verboten?" Die obige Antwort darauf darf ich übersetzen als "Ja, es ist ihnen verboten, und wir schauen grade, wie wir das noch weiter zu Geld machen können." Diese Antwort beantwortet also Deine Frage überhaupt nicht. Ich würde so jemanden darauf hinweisen, dass sie mir ausweicht und gefälligst die Frage nach der Rechtsgrundlage beantworten soll, da ich sonst annehmen müsste, dass es keine solche gibt und daher von meiner durch das Grundgesetz Artikel 5 garantierten Freiheit gebrauch machen werden, das Ding zu scannen und ins Internet zu stellen. Zur Benutzungsordnung: Wenn ein dritter es scannt, wird das Archiv nach seiner verdrehten Interpretation vermutlich dann denjenigen Benutzer verantwortlich machen wollen, der das Buch ausgeliehen hat. --Rtc 22:56, 17. Mär 2006 (CET)
- Ich weiß nach der obigen Diskussion nur nicht, ob dort Fragen überhaupt etwas bringen, oder ob ich einfach dem Hinweis von Historiograf folgen soll: „Wer als Nicht-Benutzer eines Staatsarchivs aus einem Band ein Archivale scannt, steht übrigens in keinem Benutzungsverhältnis zum Staatsarchiv, ...“ --Joachim Köhler 21:39, 17. Mär 2006 (CET)
Technische Maßnahmen
Angenommen ein Archiv versieht Scans urheberrechtlich nicht mehr geschützter Werke mit einer wirksamen technischen Maßnahme. Damit wird in Zukunft zu rechnen sein. Im meinen Augen steht die Umgehung nicht im Konflikt mit UrhG §95a, da dieses sich auf ein von "diesem Gesetz geschützte[s] Werk[]" bezieht. Kann man das so sehen? --Rtc 02:14, 17. Mär 2006 (CET)
Sehe ich genauso, würde ich auch beim Datenbankschutz vertreten, Entnahme einzelner gemeinfreier Werke muss trotz DRM möglich bleiben --Historiograf 18:03, 17. Mär 2006 (CET)
Kurze Frage - Freigegebenes Bild
Wie uploade ich am besten ein Bild, das bereits genehmigt/ freigegeben wurde? Das erste Bild auf Madonna (Künstlerin) wurde freigegeben - allerdings schnitt ich es vorher zurecht und uploadete es erst dann. Jetzt möchte ich lieber das größere Format uploaden. Wie (mit welchem Text) mache ich das am besten? --Ken-nedy 02:36, 17. Mär 2006 (CET)
- Möglichkeit 1: Du lädst es mit dem gleichen Namen hoch und überschreibst dabei die alte Version. Bildbeschreibung, Lizenz etc. bleiben dabei erhalten.
- Möglichkeit 2: Du lädst es unter neuem Namen hoch - würde ich bevorzugen - und fügst da die gleichen Angaben wie beim anderen Bild hinzu. Evtl. ist es sinnvoll, beide Bilder miteinander zu verlinken. --Fb78 ☼ 14:00, 17. Mär 2006 (CET)
Umgang mit Lizenzen auf Commons
Ich habe mir gerade die Commons etwas näher angesehen und bin irgendwie geschockt - stellt da jeder alles unter jede Lizenz wie er gerade Lust hat? Wieso macht ihr euch auf der deutschen WP so einen Aufwand, wenn es dort sowieso drunter und drüber geht?
- Datei:SC Freiburg.png [21] (disclaimer:...Downloading material from this website does NOT give you authorization or permission to use the copyrighted logos without the specific consent of the copyright or trademark holder... )
- [22] s.o.
- Datei:Logo ThyssenKrupp AG.gif ich denke nicht, dass die Thyssen Krupp AG ihre Logos einfach so unter "public domain" rausrückt bzw. kann (Autor kann doch nur eine natürliche Person sein, oder?) [23]...Copyright 2006 ThyssenKrupp AG. Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt einschließlich Bilder und die Gestaltung der ThyssenKrupp AG-Website unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums...
- ob 1860 weiß, dass sie ihr Logo unter der GNU Lizenz veröffentlicht haben - die angefügten Zeilen sprechen von der Zusendung eines Logos, geben aber nicht wieder, welche Lizenz bzw. unter welchen Bedingungen.
- Datei:FDP logo.svg nachzeichnen und schon ist das Logo unter der GNU-Lizenz, oder fällt das schon unter zu wenig Schöpfungshöhe?
- ein kleiner Satz einer Partei und das Logo ist public domain? (Kann doch nur der Autor und wenn die Schöpfungshöhe nicht ausreicht, was ich vermute, dann sollte man das vielleicht angeben statt:"The Emblem has been made public domain by the management of this political party.")
- Datei:Logo vflwolfsburg.png "Copyright Alle Rechte vorbehalten. Insbesondere dürfen Nachdruck, Aufnahme in Online-Dienste und Internet sowie Vervielfältigung auf Datenträger wie CD-ROM, DVD-ROM etc. - auch auszugsweise - nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von VfL Wolfsburg erfolgen..." [24]
- Datei:KIA logo-bw.svg das Abzeichnen eines freigestellten Photos Image:KIA Logo.jpg führt also zur GNU-Lizenz?
- ...usw. --00:30, 19. Mär 2006 (CET)
In meinen Augen alles keine Schöpfungshöhe oder Schutzfrist abgelaufen. Dass die Bilder aus der falschen Begründung heraus in Commons stehen und sicherlich viele völlig bedenkenlos hochgeladen werden, ist natürlich bedenklich, aber da musst Du Dich bei Commons engagieren, damit das abgestellt wird. Angaben wie "Downloading material from this website does NOT give you..." sind im übrigen irrelevant. Was vom UrhG geschützt und vom Urheber nicht explizit erlaubt ist, das ist schon automatisch verboten. --Rtc 03:36, 19. Mär 2006 (CET)
- Naja, mit der Schöpfungshöhe kann man anderer Meinung sein, aber da sag ich nichts dazu - zu dem Thema wird schon an genügend Stellen hier diskutiert! Mit "Downloading material from this website does NOT give you..." hast Du recht es ist letztlich nur ein Hinweis sich selbst darum zu kümmern, weil vermutlich der Betreiber der HP a) selbst keine Ahnung hat b) meint sich dadurch im Ernsfall aus der Affaire zu ziehen (nach dem Motto "ich habs Dir ja gesagt"). Interessant dabei ist nur, wie leichtfertig trotz des wenn auch irrelevanten aber "netten" Hinweises die Logos freigegeben wurden - anscheinend ohne überhaupt an eine Schöpfungshöhe zu denken (egal ob gegeben oder nicht) bzw. sich um eine vernünftige Lizenzierung zu kümmern (einfach mal irgendeinen schönen Baustein rein, wird sich schon jemand darum kümmern - in dem Fall warst es anscheined Du, der die Arbeit gemacht hat!) Viele Grüße --80.237.152.53 05:41, 19. Mär 2006 (CET) (Einmal überlegen vielleicht sehe ich mich, wie Du sagst auf den Commons ein wenigt mehr um.)
"Wer ist Urheber" zum Zweiten (noch eine Spitzfindigkeit)
Angenommen, ich erwische auf einem Foto einen vorbeigehenden Passanten mit Hund, merke es sofort und frage ihn: "Sorry, das Bild, was ich gerade gemacht habe, wollte ich eigentlich für die Wikipedia verwenden, das geht aber jetzt nicht, weil Sie mir gerade hier reingelaufen sind, es sei denn, Sie unterschreiben mir jetzt, dass Ihnen das nichts ausmacht." Während der völlig verdatterte Passant - Nicht-Wikipedianer unterstellt - stehen bleibt und überlegt, was ich meinen könnte, hole ich einen Zettel raus, schreib einen Verzichtssatz auf, und der Überrumpelte, der nur irgendwie weiterkommen will, weil das Tier kläfft und an der Leine zerrt, unterschreibt entnervt. So 1 Monat später vermeldet der Sohn des Passanten: "Guck mal Papa, da bist Du ja im Internet, und Waldi auch!" Papa kriegt die Krise: "Das ist ja unerhört! Wie kommt DAS denn da rein? Das muss da sofort wieder raus" Dunkel fällt ihm wieder ein, dass er ja da neulich irgendso einen komischen Zettel unterschrieben hat - dass das also so was war .....? Müsste der arme Kerl, rein theoretisch, sich bis zum BGH durch alle Instanzen kämpfen, dass er sein Konferfei trotz seiner Unterschrift nicht gewollt hat (wenn ich so fies bin - de facto natürlich Unsinn -, das Bild nicht rausnehmen zu wollen)? --Reise-Line Fahr mal hin! 11:57, 19. Mär 2006 (CET)
- Siehe Panoramafreiheit und Beiwerk (Recht). --Fb78 ☼ 12:12, 19. Mär 2006 (CET)
- Grunsätzlich ist dazu abgesehen von Fb78 zu sagen, dass wenn der Mann das unterschreibt, ist das sein Problem. Andererseits überrumpelst Du ihn da mit einem Vertrag über dessen Konsequenzen er sich möglicherweise nicht im klaren ist, so dass er mit der Begründung der Sittenwidrigkeit gute Chancen hätte (siehe Drückerkolonnen). Auf der sicheren Seite bist Du nur, wenn Du schlüssig darlegen kannst, dass das Mann sich dieser Konsequenzen wirklich bewusst war und er sie wollte, z.B. indem Du ihn sachlich aufklärst und ihm den Zettel nebst Deiner Adresse und Telefonnummer mitgibst, so dass er es sich überlegen und Dir dann die unterschriebene Einverständnis zuschicken kann. In dieser Konstellation wird es dann für den Vater später schwierig sein, den Vertrag anzufechten. --Rtc 16:43, 19. Mär 2006 (CET)
- würde da nicht auch "Haustürgeschäft" zum tragen kommen und der mensch hätte ein rücktrittsrecht ;o) ...Sicherlich Post 17:01, 19. Mär 2006 (CET) (ist zwar keine haustür aber ...)
Textvorlagen für Freigabe in anderen Sprachen
Zu einem aktuellen Fall mehrere Fragen, die ich versuche so zu stellen, dass günstigenfalls nur mit ja/nein geantwortet werden muss. – Ich habe von einer französischen Fotografin die grundsätzliche Erlaubnis, eins ihrer Fotos in der Wikipedia zu nutzen. Nun schreibt sie aber wörtlich (vielleicht unabsichtlich, vielleicht nicht), es solle "nur im Rahmen des verfassten Artikels" verwendet werden.
- 1. Gibt es so etwas?
- 2. Liege ich richtig, wenn ich ihr mitteile, dass ihre Freigabe für die Wikipedia immer bedeutet, dass auch Dritte ihr Bild nutzen können, ohne sie zu fragen?
- 3. Angenommen, sie stimmt trotzdem zu und das Bild wird von euch freigegeben, kann ich es dann auch in der französischen und englischen Wikipedia verwenden?
- 4. Ich nehme an, dass sie die Textvorlage für eine Erlaubnis in Französisch oder mind. Englisch möchte. Ist das für euch in Ordnung?
- 5. Könnt ihr bitte den Weg weisen zu einer solchen franz. Textvorlage (ich hab sie leider nicht gefunden) bzw. sogar einen Link legen?
Danke, KM21 19:00, 20. Mär 2006 (CET)
- 1: Falls du die Einschränkung auf einen bestimmten Artikel meinst: Nein.
- 2. Ja.
- 3. Ja.
- 4./5. Meines Wissens gibt es die nicht auf französisch, ich kann mich aber irren. Du kannst sicher einen gut französisch sprechenden Benutzer um Hilfe bitten. Siehe Wikipedia:Babel. --Fb78 ☼ 19:33, 20. Mär 2006 (CET)
Wikipedia-Logo
Unterliegt das Wikipedia-Logo der GNU-FDL? --84.61.48.165 10:39, 21. Mär 2006 (CET)
- guck mal hier .. die antwort ist nein ...Sicherlich Post 10:50, 21. Mär 2006 (CET)
Warum unterliegt das Wikipedia-Logo nicht der GNU-FDL? --84.61.48.165 11:31, 21. Mär 2006 (CET)
- Weil die Foundation meint, dadurch würde ihre Marke geschwächt --Historiograf 14:28, 21. Mär 2006 (CET)
Nachgezeichnete Karten
Ist es erlaubt, nachgezeichnete Karten in die Wikipedia hochzuladen? Gibt es entsprechende Leitlinien, was beachtet werden muss? 64.90.179.108 15:00, 21. Mär 2006 (CET)
So allgemein lässt sich das nicht beantworten, grundsätzlich ist bei Karten sehr viel geschützt, z.T. auch Symbole. Du musst konkret die Karte angeben und genau schreiben, welche Elemente du übernehmen willst, dann kann man dir möglicherweise eine Antwort geben. --Historiograf 15:22, 21. Mär 2006 (CET)
- Ich kann nur davor warnen, Karten nachzuzeichnen. Profis bauen, wie man mir gesagt hat, häufig "Fehler" ein, durch die sie ihr Werk wiedererkennen und die Urheberschaft nachweisen können. --MrsMyer 15:35, 21. Mär 2006 (CET)
- Fakten haben keine Schöpfungshöhe. Kartographische Fakten sind z.B. bestimmte Grenzverläufe. Bei wissenschaftlich-technischen Darstellungen liegt angesichts des geringen Gestaltungsspielraums ein entsprechend reduzierter Schutzumfang vor, d.h. eine 1:1-Übernahme ist zwar unzulässig, aber nicht ein Umzeichnen, das nicht skalvisch reproduziert. Das ist gängige Rspr. des BGH. Möglicherweise ist das mit dem Einbau von Fehlern ein Hoax --Historiograf 15:53, 21. Mär 2006 (CET)
Ich wollte zwei Karten des Gebietes des NSG Lüneburger Heide nachzeichnen, einmal im Jahr 1806 und einmal 1997. Auf den Karten würde dann die Bodenbedeckung (Heide, Wald, Moor, Dünen, landwirtschaftliche Nutzfläche) sowie ggf. Orte und Straßen erscheinen. Die Vorlagen stammen aus dem Jahr 1997 und wurden in einem Buch über das Thema veröffentlicht. 207.44.180.3 15:39, 21. Mär 2006 (CET)
- Wenn ein deutlicher Abstand zur Vorlage und ihren Gestaltungsmitteln gewahrt wird, ist das OK. Die Erdoberfläche ist nicht urheberrechtlich geschützt. --Historiograf 15:53, 21. Mär 2006 (CET)
- Hinweis auf Hoax bei Karten-Fehlern: Nein, die Information stammt von einem Juristen, der Experte auf dem Gebiet des Urheberrechts ist. --MrsMyer 18:47, 22. Mär 2006 (CET)
- Das Problem ist vor allem die Karte von 1806, wenn sie erst 1997 (gezeichnet und) veröffentlicht ist. Sie ist kein Abbild der Erdoberfläche, sondern eine Rekonstruktion und hat damit wahrscheinlich Urheberschutz. Im übrigen darfst Du streng genommen auch die Karte von 1806 nur vom Original kopieren. Hier liegen die Fallen, vor denen MrsMyer zutreffend warnt und auf die man achten muss, auch wenn Historiograf nach dem Bauernmotto verfährt, was ich nicht kenn, das gibt es nicht. (Beabsichtigte oder unbeabsichtigte) Fehler in der Wiedergabe gemeinfreier Werke waren schon oft ein Fallstrick für fleissige Kopierer der Wiedergabe. Z.B. sind Gerichtsentscheidungen gemeinfrei, aber nicht ihre Wiedergabe in den Sammlungen der üblichen Verlage, die z.B. als Auswahl Schöpfungshöhe haben. Fleissige Kopierer haben ungekürzte Entscheidungen aus Sammlungen des H.-Verlages kopiert und selbst veröffentlicht. Den folgenden Prozess haben sie wegen der wiederholten Fehler verloren. - Bei Karten, die den topografischen Zustand als Wiedergabe der Wirklichkeit wiedergeben (z.B. Karten von 1956, die den Zustand 1956 wiedergeben), haben insofern sie reine Wiedergabe sind, keine Schöpfungshöhe (Vorsicht jedoch bei "Auszeichnungen" wie "Fahrrad geeignet", Symbolen -> Historiograf). --Tic-hl 06:37, 23. Mär 2006 (CET)
OK und ich behaupte, mir hat der Weihnachtsmann erzählt, dass dem nicht so ist. Beweise mir, dass ich lüge und nicht du. Ohne Quelle und überprüfbare Angaben sehe ich darin eine Latrinenparole --Historiograf 22:09, 22. Mär 2006 (CET)
betrifft Urheberrecht, nachgefragt und erlaubnis per mailnachgefragt und erlaubnis per mail
Hallo, ich hatte beabsichtigt aus einem Merkzeittel einen dort enthaltenen Textblock in einen Arikel zu übernehmen. Ich hatte per mail nachgefragt und den Teil, um den es sich handelt, per mail mitgeschickt. Auch hatte ich die Quelle angegeben, aus der ich den Textteil entnehmen und übernehmen möchte. Als Antwort bekam ich, dass es dazu keine bedenken von Seiten der Behörde gibt. Reicht eine Mail als Erlaubnis aus, um gegen Urheberrechtsverletzungen geschützt zu sein und heißt es, dass die Textstelle im Artikel bedenkenlos eingebaut werden kann? --Shidata 18:11, 21. Mär 2006 (CET)
Was ist das für ein "Merkzettel"? Wer ist der Autor und wie kommt die Behörde ins Spiel? Ist sie der Herausgeber? Wenn du vom Berechtigten eine Erlaubnis per E-mail hast, dann kannst du die am besten auf die Disk-Seite des Artikels kopieren. --h-stt 19:01, 21. Mär 2006 (CET)
Sabina von Bayern
In der Englischen Wikipedia hat ein Benutzer das Bild von dieser Webseite hochgeladen [26]. Meine Frage ist, ist dies erlaubt? Das Bild selbst ist wahrscheinlich gemeinfrei (Ueber 100 Jahre alt), aber das Photo das auf der Webseite ist, ist wahrscheinlich nicht. Wenn mir da jemand helfen kann, waere es toll. --Mmounties (Talk) 07:27, 22. Mär 2006 (CET)
- WP:BR#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) --h-stt 09:39, 22. Mär 2006 (CET)
Logos
Dürfen Logos/Schriftzüge selbstständig mit einem Grafikprogramm nachgebildet werden und auf den entsprechenden Artikeln veröffentlicht werden?
Habe die Seite www.schweizinfo.de inzwischen weiter ausgebaut und bitte um Prüfung, ob Änderungen nötig sind oder ob die Seite ausgehend von der augenblicklichen Form so weiter gestaltet werden kann. Freundliche Grüsse ~~~~ 18:03, 22. Mär 2006 (CET)
- Wenn ein Logo mangels Schöpfungshöhe nicht geschützt ist, verbietet das Urheberrecht so etwas nicht, allerdings unterliegt die Reproduktion selbst naturgemäß auch keinem urheberrechtlichen Schutz. Ob Schöpfungshöhe oder nicht ist für Laien oft schwer herauszufinden, nur spezialisierte Anwälte können einen sicheren Ratschlag geben. --Rtc 18:05, 22. Mär 2006 (CET) PS: Ich kann Deine Seite nicht 'prüfen', weil es das Rechtsberatungsgesetz verbietet. Du musst einen Anwalt damit beauftragen. Selbst wenn ich es könnte, warum sollten ich es kostenlos tun? PSS: Es gibt auch noch andere Schutzrechte als das Urheberrecht, z.B. das Markenrecht. Außerdem enthält Deine Webseite unwahre Aussagen: "Unsere Seiten enthalten Links zu anderen Internetseiten. Für den Inhalt solcher verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich"
Welcher Werke unterliegen nicht dem Urheberrecht?
- Solche z.B., bei denen keine Schöpfungshöhe vorliegt oder deren Schutzfrist abgelaufen ist. --Rtc 19:04, 22. Mär 2006 (CET)
benutzung eigener texte von webseiten
ich bin beim erstellen eines artikels auf einen "möglichen Verstoß gegen das Urheberrecht" hingewiesen worden, da ich texte verwendet habe, die auch auf anderen webseiten auftauchen. ich bin jedoch der urheber aller texte. habe wie gewünscht in der diskussionsseite dies klargestellt. wann kann ich weiterschreiben bzw. den artikel ändern. bin wikipedia-anfänger und bitte um hilfe. --[[Benutzer:TheArchivist|--ee auf ein wort... 20:43, 22. Mär 2006 (CET)]] 20:04, 22. Mär 2006 (CET)
- bevor du weitere edits machst, bitte ändere deine signatur, da jedesmal, wenn ein benutzer einen kommentar unter deinen schreibt, deine signatur durch die des nächsten kommentators ersetzt wird, wie jetzt. --ee auf ein wort... 20:43, 22. Mär 2006 (CET)
Hochladen eines Fotos von einem amtlichen Bekanntmachungs-Plakat
Habe eben auf Commons diese Datei hochgeladen. Meines Erachtens handelt es sich (gemäß Wikipedia:Bildrechte) um eine nicht-urheberrechtsgeschützte amtliche Bekanntmachung - korrekt? Habe die Lizenz (standardmäßig) auf Creative Commons Attribution ShareAlike 2.0 Deutschland gesetzt. Aber falls das implizieren sollte, dass ich mir dadurch das Urheberrecht für die Abbildung anmaße, nehme ich das natürlich wieder zurück; fand nur keinen anderen passenden Textbaustein. Könnte mir hier jemand sagen, was Sache ist? Werde das Bild gleich noch als Schriftprobe in den Artikel Tamilische Sprache einfügen; sollte das Ganze aber nicht copyright-sauber sein, bitte ich denjenigen, der das so befindet, Tamilische Sprache auch gleich zu revertieren (aber bitte auch meinen Irrtum hier erklären!) Danke! -- Kavaiyan <°)))o>< 03:01, 23. Mär 2006 (CET)
- Äh... Amtliche Werke bezüglich deutschem Urheberrecht bezieht sich auf den deutschen Staat, das ist Dir schon bewusst? Lies vielleicht mal Panoramafreiheit. Unabhängig davon maßt man sich durch Angabe einer Lizenz immer die Urheberrechte oder eine entsprechende Vertragskette zum Urheber an, denn nur für einen Rechteinhaber macht es Sinn, von einem Recht gebrauch zu machen. Und: Du solltest fragen, bevor Du sachen hochlädst. Sobald Du es hochgeladen hast, bist Du dafür verantwortlich und haftbar und die Aufforderung es doch ggfs. zu revertieren hilft Dir da auch nicht weiter. Frag also *vorher* nach. Was Du machst ist so in der Art erstmal drauf los pimpern und dann "Herr Doktor, ich glaube ich bin ein bisschen schwanger, kann ich bitte die Pille danach haben?" statt gleich an verhütung zu denken ;) --Rtc 04:13, 23. Mär 2006 (CET)
Amtliche Werke im Geltungsraum des deutschen Urheberrechts sind amtliche Werke aller Staaten, es steht nix von deutschen amtlichen Werken im Gesetz --Historiograf 06:03, 23. Mär 2006 (CET)
- Danke für die beiden Antworten. CC 2.0 habe ich gesetzt, weil ich das Foto gemacht habe; muss ich die Lizenz dennoch zurücknehmen? Wenn es ungültig ist, ist es rechtlich ja ohnehin unwirksam und kann vom rechtmäßigen Inhaber eigentlich ignoriert werden. Ich könnte das Foto ja auch ganz freigeben, warum nicht. Übrigens, Rtc: der Ton Deiner Antwort wirkt bei Leuten jenseits der Kindergarten-Etikette-Grundstunden ebenso befremdlich wie ihre Orthographie usw. Aber vielleicht warst Du angesichts der späten Stunde ja übermüdet und hattest Dich deshalb nicht mehr ganz in der Gewalt. Hier fragen nun mal Leute, die mit gutem Willen konstruktiv mitarbeiten wollen, aber sich in solch speziellen Dingen nicht auskennen. Hab ich jetzt schon zuviel gesagt? "Don't feed ..."? Grüße -- Kavaiyan <°)))o>< 07:28, 23. Mär 2006 (CET)
- PS. Rtc, nach einem Blick auf Deine Benutzer-Diskussionsseite möchte auch ich mich den anderen Benutzern anschließen und Dich bitten, Deine Umgangsformen hier in der Wikipedia grundsätzlich zu überdenken.
- Du hast den Ton meiner Ausführungen missverstanden, Du musst den Smiley am Ende beachten. Der leicht warnende Charakter war hingegen schon angebracht, und zwar in Deinem eigenen Interesse. Mir persönlich ist es wirklich egal, was Du hochlädst, aber Dir sollte das nicht egal sein. Du hast ja auch danach gefragt, was soll ich antworten? Dass alles rechtlich völlig unbedenklich ist? (Auch wenn man wie Historiograf zeigt in Detailfragen durchaus geteilter Meinung sein kann, obwohl ich nach wie vor denke, dass wegen der Panoramafreiheit bei Fotos von Hinweisen sowieso der Schutz des Hinweises an sich völlig irrelevant ist) --Rtc 15:17, 23. Mär 2006 (CET)
- Deutschland hat nach Art. 17 der rev. Berner Übereinkunft nicht das Recht, über amtliche Werke eines anderen Staates zu verfügen. §5 UrhG hat nur Wirkung für Werke der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Rechtsvorgänger. --h-stt 10:44, 23. Mär 2006 (CET)
Das bezweifle ich, ich kann dafür keinerlei Beleg in Schricker 1999 finden. Die RBÜ besagt nichts über die deutsche Rechtsordnung. Beweise deine Behauptung durch ein Zitat aus einer zuverlässigen Quelle (Urheberrechtskommentar) --Historiograf 14:17, 23. Mär 2006 (CET)
Ich habe mal nachgelesen, du bluffst. Art 17 lautet nach [27]: Die Bestimmungen dieser Übereinkunft können in keiner Beziehung das der Regierung jedes Verbandslandes zustehende Recht beeinträchtigen, durch Maßnahmen der Gesetzgebung oder inneren Verwaltung die Verbreitung, die Aufführung oder das Ausstellen von Werken oder Erzeugnissen jeder Art zu gestatten, zu überwachen oder zu untersagen, für die die zuständige Behörde dieses Recht auszuüben hat. Daraus kann niemand das ableiten, was du daraus rausgelesen hast. Lass solche Spielchen bitte --Historiograf 14:21, 23. Mär 2006 (CET)
- Bitte gehe die Fragestellung systematisch an: Zunächst mal liegt das Urheberrecht beim Urheber. §5 UrhG besagt, dass amtliche Werke keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Das darf die Bundesrepublik gemäß Art. 17 rev. Berner Übereinkunft aber nur für solche Werke erklären, für die die Nutzungsrechte bei ihr selbst liegen. Über die Urheberrechte eines Werkes, dessen Rechte bei einem anderen (etwa einem Ordnungsamt in Sri Lanka) liegen, kann die Bunderepublik Deutschland selbstverständlich nicht wirksam verfügen. --h-stt 14:55, 23. Mär 2006 (CET)
- Aber diese Debatte nutzt doch nichts. Gibts ein entsprechendes Urteil? PS: Die Interpretation von H-stt scheint mir plausibler. --Rtc 15:17, 23. Mär 2006 (CET)
Nochmals: Ich sehe nicht im entferntesten einen Zusammenhang mit Art. 17 RBÜ. Gemäß Katzenberger in Schricker ²1999 § 5 Rdnr. 13 ist ausschließlich Art. 2 Abs. 4 RBÜ für unsere Frage relevant, Rdnr. 28 nennt ausdruecklich noch nicht in deutsches Recht umgesetzte internationale Abkommen und EU-Richtlinien. Bitte stochere hier nicht weiter mit deinen eigenen beschraenkten Rechtskenntnissen im Nebel herum, bring eine eindeutige Aeusserung aus einem Urheberrechtskommentar bei. Basta --Historiograf 18:43, 23. Mär 2006 (CET)
So, ich hatte leider keine Gelegenheit für eine wirklich vertiefte Recherche, Standardkommentare behandeln diese Fragestellung nicht im mir hier erforderlich erscheinenden Umfang. Ich will auch nicht unbedingt an Art 17 festhalten, bleibe aber bei meiner Grundaussage: §5 UrhG kann sich nur auf Werke beziehen, deren Rechte bei der Bundesrepublik Deutschland und ihren Rechtsvorgängern liegen. Einen Anhaltspunkt, nach dem er auch für Veröffentlichungen eines Ordnungsamtes in Sri Lanka gelten soll, kann ich keine finden. --h-stt 10:12, 31. Mär 2006 (CEST)
PD-Button bei CC
Warum gibt es keinen deutschsprachigen CC-Button "Keine Rechte vorbehalten"? --84.61.19.41 13:17, 23. Mär 2006 (CET)
@wißbegierige IP. Weil die CC-Verantwortlichen in Deutschland der Ansicht sind, aus der Tatsache, dass man auf das Urheberrecht nicht vollständig verzichten könne, ergebe sich die Unwirksamkeit eines solchen Buttons, was ich bezweifle --Historiograf 14:23, 23. Mär 2006 (CET)
Veröffentlichung auf eigener HP
Hallo!
Ich habe hier einen Text über den Deutschen Pinscher gefunden und möchte diesen gerne auf meine Homepage übernehmen. Ist das erlaubt, wenn ja, unter welchen Bedingungen, evtl. mit einem Backlink zu dieser Seite.
Vielen Dank für eine Info.
Mit freundlichen Grüßen
Heike J.
- Hallo Heike, ja, das ist möglich, wenn du dich an die Wikipedia:Lizenzbestimmungen hältst. Es muss eine lokale Kopie des Lizenztextes geben sowie zumindest einen Link auf die Liste der Autoren. Grüße, --Fb78 ☼ 11:26, 24. Mär 2006 (CET)
mögliche Karten-Nutzung
Sehr geehrte Damen und Herren, hallo!
Ich hörte von einer benachbarten kleinen und dem Wohl gesonnenen Organisation, dass sie für ihren Internetauftritt Wikipedia-Karten mit Quellen-Hinweis aber kostenfrei nutzen.
Nicht so klein, aber ebenfalls geldarm - der Zivile Friedensdienst (ZFD) Deutschland (www.friedenbrauchtfachleute.de) arbeitet an einer neuen Broschüre, um eine breitere Öffentlichkeit mit der Idee der zivilen Konfliktbearbeitung in Krisengebieten vertraut zu machen.
Wäre es möglich für diesen Zweck ebenfalls auf Wikipedia-Karten und unter Umständen auch Bilder zurückzugreifen?
Mit herzlichen Grüßen -
Ihre Anne Walkembach
Walkembach.a@ZDF.de (richtig, zdf nicht zfd)
- Das ist natürlich möglich. Generelle Hinweise stehen auf den Seiten Wikipedia:FAQ Rechtliches und Wikipedia:Lizenzbestimmungen. Die meisten hier verwendeten Bilder stehen unter einer Freien Lizenz (meist GNU FDL oder CC-BY), die im Normalfall verlangt, dass eine lokale Kopie des Lizenztextes existiert und der/die Urheber des Bildes namentlich genannt wird/werden. Lizenzgebühren fallen aber keine an. Ich schlage hiermit vor, dass die ZFD einfach die Bilder übernimmt und sich dann hier meldet, damit die Lizenzexperten überprüfen können, ob die Umsetzung den Lizenzbedingungen entspricht. --Fb78 ☼ 11:23, 24. Mär 2006 (CET)
Bilder unter GNU FDL sind in gedruckten Werken nur nutzbar, wenn der Urheber sie - unabhängig von der GNU FDL - zusätzlich freigibt oder wenn die GNU FDL in der Broschüre komplett abgedruckt wird. --Historiograf 17:05, 24. Mär 2006 (CET)
Textplagiat von meiner Seite
Ich musste feststellen dass Wikipedia - Zwiebel [[28]]teilweise von der von mir erstellten Seite [29]unerlaubterweise abgeschrieben wurde.
Ich könnte nun die Teile zur Löschung vorschlagen; vernünftiger erschiene mir eine korrekte Quellenangabe.
Darf ich nun - für die betreffenden Kapitel - diese Quellenangabe einfach anbringen?
--Alois Ulz 17:01, 24. Mär 2006 (CET)
- Löschen wäre eine Lösung - für die ich durchaus Verständnis hätte. Du kannst aber auch deinen Text nachträglich unter der Gnu-Lizenz freigeben. Dazu schreibst du am Besten eine entsprechende Erklärung auf die Seite Diskussion:Zwiebel. Mit einer bloßen Quellenangabe wäre es nicht getan, da es sich nicht nur um ein Zitat handelt, sondern um ein echtes Plagiat --Fb78 ☼ 17:12, 24. Mär 2006 (CET)
Nach Bearbeitungskonflikt: Viele hier würden sagen, klar Quellenangabe ist OK. Diese naiven Mitarbeiter verkennen aber, dass es nicht zulässig ist, bei der GNU FDL zusätzliche Nutzungsbedingungen zu vereinbaren. Das einzige, was Wikipedia einigermaßen garantieren kann, ist dass die eingefügte Quellenangabe in der betreffenden Version erhalten bleibt, sofern diese Version nicht irgendwann gelöscht werden wird (aus welchen Gründen auch immer). Drittnutzer wie WikiPress oder die DVD übernehmen die Versionsgeschichte (DVD) oder geben nur eine Liste der Autoren. Welche Teile von Ihnen stammen, wird einer solchen weiteren Nutzung im Rahmen der GNU FDL nicht zu entnehmen sein und es ist durchaus wahrscheinlich, dass Ihre Textspende bzw. Ihr Name in keiner Weise bei solchen weiteren Nutzern in Erscheinung tritt (etwa wenn Angaben auf der Diskussionsseite stehen, die in der Regel nie übernommen oder ausgewertet wird). Daher werden Ihre berechtigten Interessen als Autor von der gegenwärtigen Praxis der Umsetzung der GNU FDL mit Füßen getreten.
Es wäre auch denkbar, dass Sie einen Urheberrechtsvermerk bei den von Ihnen übernommenen Texten einfügen. Dieser Vermerk darf gemäß GNU FDL NICHT entfernt werden (Beibehaltung von copyright notices), aber 99,9 % der Mitarbeiter der Wikipedia würden argumentieren, dass er hier nicht hineingehört und ihn rauswerfen und damit gravierende URV begehen. --Historiograf 17:21, 24. Mär 2006 (CET)
Danke für die ausführliche Erklärung. Nachdem niemand auf meinen Diskussionsbeitrag unter Zwiebel [[30]] reagiert hat, habe ich mal die Quellenverweise angebracht. --Alois Ulz 17:48, 25. Mär 2006 (CET)
Umstrittenene Passagen gelöscht, siehe Diskussion:Zwiebel. Für Kernobstlagerung (verwandter Fall) URV-Baustein eingestellt. --AZH 11:50, 4. Apr 2006 (CEST)
Textspende unter Quellennennung
Nach der Entdeckung einer URV in der WP hatte ich den Urheber heute per Formbrief angeschrieben, in dem ja auch um eine Freigabe unter GFDL erwähnt ist. Als Antwort erhielt ich: Wäre, wenn die Quelle genannt würde einverstanden, den Text freizugeben.
Mir ist jetzt nicht ganz klar was er meint, aber zur generellen Frage dieser Situation konnte ich bisher nichts finden. Eine Nennung bei Einfügen des Textes geht normalerweise ja, aber da der Text schon zwei Monate im Artikel ist, wird das ja nix mehr. Dankbar ist dann noch die Nennung auf der Diskussionsseite und im Artikel. Zumindest letzteres wird aber sicher nichts werden, wäre die Urhebernennung auf der Diskussionsseite ok?
Wie ist denn in so einer Situation die Nennung des Urhebers nachträglich möglich, so daß sie Lizenzkonform ist (z.B. bei Textübername aus der WP erhalten bleibt)? Ob der Urheber die Quelle in konkreten Fall immer sichtbar will oder nicht soll mal egal sein. --jailbird 23:16, 24. Mär 2006 (CET)
Lies den Beitrag eins drüber, es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass die Urhebernennung bei Übernahme aus der WP erhalten bleibt. Allerdings könnte man einen Benutzer mit dem Namen des Urhebers anlegen, der einen Edit vornimmt. Bei WikiPress werden ja alle (?) Autoren aufgeführt. Falls es mal ein funktionierendes Feature zur maschinellen sicheren Ermittlung der Hauptautoren geben sollte, wäre in einem solchen Fall aber auch der wirkliche Urheber arm dran. --Historiograf 23:38, 24. Mär 2006 (CET)
- Ups, ich hatte den Artikel oben beim Durchsuchen nach Überschriften nicht mit meinem Thema in Verbindung gebracht. Die Frage ist aber ja, wie sich jetzt nachträglich noch ein Hinweis (egal ob als eigener User oder als Kommentar) auf die Quelle in die History einfügen lässt. Den kopierten Teil per normalen Edit entfernen und mit Kommentar neu einfügen? Versionslöschung gemäß URV und dann neu einfügen? --jailbird 12:57, 25. Mär 2006 (CET)
Das bringt doch alles nichts. Der Urheber muss damit rechnen, dass seine Rechte mißachtet werden. Vielleicht nicht heute, vielleicht nicht morgen, aber vielleicht in fünf Jahren (wir erinnern uns an die Regelschutzfrist 70 Jahre pma). Werden die URV-Versionen gelöscht und wird ein Benutzer mit dem Namen des Urhebers angelegt (was unter persönlichkeitsrechtlichem Aspekt selbst wieder ein bissel dubios ist), der dann die Änderungen einbringt, dann und nur dann ist der Urheber komplett einem registrierten Benutzer gleichgestellt. Sein Name wird für WikiPress ausgewertet und erscheint auch in der Versionsgeschichte der DVD. Falls jemand mit Diffs arbeitet, kann sein Anteil exakt personalisiert werden. Um wieviele Sätze geht es denn? Lohnt das den Aufwand?
Warum bin ich in letzter Zeit so skrupulös hinsichtlich der GNU FDL? Ich möchte dazu Graf's Law aufstellen: Alles was abgemahnt werden kann, wird einmal abgemahnt werden. Die unvermeidlichen Probleme mit der GNU FDL können vielleicht nicht heute, vielleicht nicht morgen, aber möglicherweise in fünf Jahren böswillige Nutzer anlocken. WP ist nicht Ebay, aber Telepolis berichtete neulich von einem Münzhändler, der offenbar bewusst Münzen-Bilder einstellt, damit diese von anderen Kunden "geklaut" werden. Anschließend werden diese zur Kasse gebeten. Nach dem Rechtsgutachten kann ein WP-Miturheber allein keinen Schadensersatz geltend machen, aber auch eine Abmahnung für Unterlassung kann teuer werden. Es ist klar, dass sich die Abmahnungen nicht an Jimbo richten werden, sondern an Klone oder DVD-, WikiPress-Vertreiber, die vor deutschen Gerichten einfach belangt werden können. --Historiograf 15:01, 25. Mär 2006 (CET)
- Nach Schilderung der realen Verhältnisse sowie Rechte und Pflichten der GFDL habe ich bisher leider keine Antwort des Urhebers erhalten. Konkret geht es um diese Edits, also schon mehr als nur ein Zitat. Allerdings ist im konkreten Fall nicht alles nötig, da in Telefonrundspruch schon einiges zum Thema steht und sich der Rest Fakten aus der externen Quelle entnehmen und selbst formulieren lässt. Aber mich interessierte eben auch das grundsätzliche Problem bzw. seine Lösung. --jailbird 11:28, 28. Mär 2006 (CEST)
Briefmarken
Kennt sich jemand damit aus wie das Urheberrecht bei Briefmarken aus: Wallis und Futuna, Tuvalu, den Pitcairn-Inseln, Botsuana und/oder Nordkorea gehandhabt wird. Würde nämlich u.U. gerne welche in den Artikle über die Wanderlibelle einbinden. Thx. --Morray noch Fragen? 23:27, 24. Mär 2006 (CET)
Solche Fragen quälen nur den Benutzer ST, wir anderen lassen aus guten Gründen die Finger davon --Historiograf 23:39, 24. Mär 2006 (CET)
- siehe vielleicht auch Wikipedia:Briefmarken, -jkb- ✉ 10:54, 25. Mär 2006 (CET)
Selbstgezeichnete Trickfilmfiguren
Inwiefern fallen selbstgezeichnete Bilder von Trickfilmfiguren unter das Urheberrecht? Kann man die unter GNU-FDL veröffentlichen, oder gilt dabei nicht dasselbe wie bei realen Personen? Falls sowas nicht geht: Wie sähe es aus, wenn die Figuren in einem anderen Stil gezeichnet würden, also beispielsweise realistisch und nur die körperlichen Merkmale der Trickfilmfiguren aufweisen würden?--Alaman 17:57, 25. Mär 2006 (CET)
- Bitte zuerst die Wikipedia:FAQ Rechtliches lesen. Antwort a) Nein, Antwort b) Wie soll das aussehen? --Fb78 ☼ 18:52, 25. Mär 2006 (CET)
- Nun, A hab ich mir eigentlich so gedacht. B meinte ich so: South Park --Alaman 19:55, 25. Mär 2006 (CET)
- Habe erst jetzt gesehen, dass es von den Southpark-Machern selber stammt. Also im vorliegenden Fall ist es natürlich nicht erlaubt, das Bild zu kopieren, aber Bilder in dieser Art selbst herzustellen dürfte OK sein. Im konkreten Einzelfall musst du noch mal nachfragen. --Fb78 ☼ 20:11, 25. Mär 2006 (CET)
- Das war mir schon klar, ich habe es nur als Beispiel genommen. Okay, ich werde mich dann mal an die Arbeit machen, vielen Dank für die Beratung.--Alaman 21:46, 25. Mär 2006 (CET)
Wohin sich wenden, wenn eine Website Wikipedia ohne Hinweis kopiert?
Hallo, hab diesen Programmhinweis gelesen [31] und danach diesen Wikipedia-Artikel angeschaut: Kettenbrücke (Budapest). Mir scheint, als hätte die TV-Redaktion von Yahoo (bzw. deren Zulieferer) aus der Wikipedia abgeschrieben und ganz wenig umgebaut. Passiert das öfters? Ist das ok? Wo müsste man so einen Verstoss melden, ich habe geglaubt dass es eine interne Wikipedia-Seite gibt, wo man dies Melden kann und andere Freiwillige dann Mecker-Briefe raussenden, nicht? Peter S. 19:35, 25. Mär 2006 (CET)
- Die Seite heißt Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. --Fb78 ☼ 20:08, 25. Mär 2006 (CET)
Nicht ganz uninteressant finde ich ...... --Historiograf 20:44, 25. Mär 2006 (CET)
Karte-Nachbau
Hallo,angenommen man würde [32] nachbauen. Wäre dies Lizenztechnisch in Ordnung? --Morray noch Fragen? 22:22, 25. Mär 2006 (CET)
- Du meinst, eine unserer freien Kartenvorlagen nehmen und die Staaten entsprechend einfärben? Ja, das wäre in Ordnung. Der Glaubwürdigkeit halber: Quelle angeben. --Fb78 ☼ 22:27, 25. Mär 2006 (CET)
- THX für die rasche Antwort (Quelle versteht sich ja von selbst) --Morray noch Fragen? 22:35, 25. Mär 2006 (CET)
Schöpfungshöhe?
Es geht um Bild:Fvr-wappen.jpg und Bild:Frv-wappen.jpg. Die Genehmigung des FVR und des FRV, ihre Logos abzubilden, liegt vor. Bleibt die Frage: Wie sieht es mit der Schöpfungshöhe aus? Ich würde sagen: Kein Problem. Einwände? --CKA 10:02, 26. Mär 2006 (CEST)
Darf ein Tierfoto aus einem Zoo in Wikipedia veröffentlicht werden?
Hallo zusammen,
ich würde gerne ein Tierfoto hochladen, dass ich selber im Zoo aufgenommen habe. In der Parkordnung steht folgendes:
"Fotografieren für private Zwecke ist unter Beachtung der obigen Punkte jederzeit gestattet. Für gewerbliche Zwecke ist vorher die Zustimmung der Direktion einzuholen."
Wikipedia ist doch nicht gewerblich, ist damit eine Veröffentlichung OK?
Gruß Olaf
P.S.: "Obige Punkte" beziegt sich auf: keine Tiere füttern, nicht über Zäune klettern ...
- Die Frage ist eigentlich nicht, was Wikipedia ist oder nicht ist, sondern was mit dem Material (Text, Bilder) hier geschehen darf / kann. Und das kann auch gewerblich sein. -jkb- ✉ 13:29, 26. Mär 2006 (CEST)
Dazu (Zoobilder) gibt es eine ausführliche Diskussion unter Wikipedia: Fotos von fremdem Eigentum. Es muss übrigend erst einmal bewiesen werden, dass die Tieraufnahmen aus dem Zoo sind und von dir stammen. Du selbst nutst die Bilder durch das Hochladen in der Wikipedia nicht kommerziell, was Dritte damit machen ist nicht dein Problem. --Historiograf 20:09, 26. Mär 2006 (CEST)
Fotos vom Konzert
Hallo, ich habe ein paar passable Bilder von einem Helge Schneider Konzert gemacht. Kann ich diese Online stellen? - Metoc ☺ 19:49, 26. Mär 2006 (CEST)
Wenn du nicht Verträge verstößt, die du eingegangen bist, klar. Ansonsten empfehle ich immer die Sockenpuppe in Zweifelsfällen (Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum) --Historiograf 20:06, 26. Mär 2006 (CEST)
- Um es deutlicher auszudrücken: es könnte sein, dass Du mit dem Kauf der Eintrittskarte einen Vertrag eingegangen bist, d. h. anerkannt hast, dass Fotografieren verboten ist. Müsste wohl irgendwo drauf stehen. Urheberrechtlich ist das eigentlich egal, aber eventuell könnte Dir der Veranstalter irgendeinen sonstigen Schadenersatz versuchen aufzubrummen, was aber wohl eher unwahrscheinlich ist – trotzdem lieber anonym als Sockenpuppe hochladen. Wenn Du allerdings Bühnenbilder oder Kostüme etwa in Theateraufführungen fotografierst, kann das auch urheberrechtlich problematisch sein (Urheberrecht des Bühnenbildners bzw. Kostümdesigners). --AndreasPraefcke ¿! 12:04, 31. Mär 2006 (CEST)
Bilderkollage
Als Eyecatcher für unser Portal:Sizilien gibt es unter Benutzer:Trifi/Spielwiese/Portal:Sizilien einen Entwurf für ein Banner, das eine Kollage aus verschiedenen Bildern aus Commons enthält. Da die Einzelbilder unterschiedliche Lizenzen haben, ist die Frage, wie es sich mit der Lizenz für das Banner verhält. Kann das Banner GFDL erhalten, auch wenn einige Bilder cc-by-sa haben oder umgekehrt? Muss auf alle Quellbilder mit Autor und Lizenz verwiesen werden? --Bjs 17:50, 27. Mär 2006 (CEST)
- Nein, durch das Aneinanderreihen von Einzelbildern entsteht kein neues Werk. Dieses darf auch nicht einheitlich unter eine Lizenz gestellt werden, sondern es müssen die Lizenzangaben (Bildbeschreibung) für alle Einzelbilder komplett in der neuen Bildbeschreibung enthalten sein --Historiograf 18:05, 27. Mär 2006 (CEST)
Etwa so, wie es für ein Bild dort als Beispiel schon gemacht ist? --Bjs 18:09, 27. Mär 2006 (CEST)
Mustertext englisch
Hi, wo finde ich denn Wikipedia:Textvorlagen#Einverst.C3.A4ndniserkl.C3.A4rung_f.C3.BCr_alle_Anfragen in englisch? Thx --Morray noch Fragen? 23:49, 27. Mär 2006 (CEST)
Gibts meines Wissens leider noch nicht, frag Arnomane, der wollte den eventuell mal übersetzen für Commons --Historiograf 01:19, 28. Mär 2006 (CEST)
Duesentrieb war so freundlich den zu übersetzen [33] --Historiograf 01:52, 28. Mär 2006 (CEST)
Dieses Bild soll in den Commons per SLA gelöscht werden, Begründung dafür ist "Logo, copyvio". Ich kenne mich zwar mit Bildrechten nicht so gut aus, aber wie steht es hier mit Panoramafreiheit und der Schöpfungshöhe? Laut Wikipedia:Bildrechte sind ja Logos in den Commons nicht gern gesehen, also lieber in WP:DE hochladen? Greetinx! --Sippel2707 12:05, 28. Mär 2006 (CEST)
Die Commons-Logo-Haltung, die maßgeblich von dem de-Benutzer Duesentrieb mitgetragen wird und im Gegensatz zu den Empfehlungen des Legal-Department-Mitglied Villy steht, ist schlichtweg skandalös. Panoramafreiheit muss erst einmal belegt werden, Schöpfungshöhe sehe ich nicht als gegeben. Aber das interessiert auf Commons alles erstmal nicht, da Nicht-Deutsche dort, unterstützt von dem de-Benutzer Duesentrieb, dort das große Wort führen. Also Logos sicherheitshalber immer (auch) auf de hochladen --Historiograf 16:05, 28. Mär 2006 (CEST)
Rotationsgolf
Dies ist ein "patentrechtlich geschützter Begriff" eines einzigen deutschen Golfplatzinvestors und Landschaftsarchitekten. Das Lemma ist mittlerweile unter Golfern ein Begriff, wobei manche indes nicht wissen, woher es kommt. Darf man über so ein Lemma überhaupt einen Artikel schreiben? Es ginge wohl nicht, ohne den Urheber des Begriffes namentlich zu nennen? Dann ist die Gratwanderung zur Werbung natürlich kritisch; sie dürfte dennoch unter strenger Wahrung des NPOV gelingen. Unverfänglicher wäre eine neutrale Beschreibung natürlich, ohne den Investor benennen zu müssen. Wenn das aber urheberrechtlich bedenklich ist, werde ich den schwierigeren Weg versuchen oder von einer Erwähnung gänzlich Abstand nehmen.
Nach meiner dunklen Erinnerung hatten wir im Herbst schon einmal eine Löschdiskussion zu diesem Thema. Diese find ich nicht mehr. Das Lemma wurde damals gelöscht, ich kann aber nicht mehr nachvollziehen, aus welchen Gründen, vielleicht aus genau denselben, die ich jetzt anspreche. --Reise-Line Fahr mal hin! 14:21, 28. Mär 2006 (CEST)
- Zur rechtlichen Bewertung kann ich nichts sagen, aber ein paar fachliche Anmerkungen beisteuern:
- Meines Erachtens ist Rotationsgolf ein Marketingbegriff der Weiland-Gruppe und bezeichnet deren Geschäftsidee, dass man in einem Club zahlendes Mitglied ist, aber auf allen Golfplätzen der Gruppe kostenlos spielen (rotieren) darf. Das wird dann durch einen entsprechend höheren Mitgliedsbeitrag refinanziert. Derartige Begriffe aus der Werbesprache sind ab einem bestimmten Bekanntheitsgrad sicher relevant, wobei ich den hier nicht zwangsläufig gegeben sehe. Es gibt durchaus andere Golfplatzbetreiber, die ähnliche Modelle anbieten, aber unter keinem besonderen Namen und nicht in diesem großen Stil. Außerhalb des Einzugsgebietes der Weiland-Gruppe (Hessen, Pfalz, Saarland, Nordbaden) dürfte kaum einer diesen Begriff kennen. Andererseits ist die Weiland-Gruppe meines Wissens der größte Betreiber von Golfplätzen in Deutschland und somit wiederum relevant. Ich sage mal so: ein (vielleicht auch kurzer) Artikel ja, aber unter welchem Lemma? Rotationsgolf scheint mir zu wenig bekannt als Begriff, der offizielle Name der Weiland-Gruppe ist glaube ich Golf Absolute oder so. -- ulim, 15:40, 28. Mär 2006 (CEST)
Patentrechtlich geschützt ist Kappes. Es dürfte sich um eine geschützte Wortmarke handeln, siehe Marke (Rechtsschutz). Wenn der Begriff für uns relevant ist, dürfen wir einen eigenen Artikel dazu anlegen, dem aber zu entnehmen sein sollte, dass er eine geschützte Marke beschreibt. Auf dieser Seite mal mit marke suchen, ist doch eigentlich ein prima Tipp oder? --Historiograf 16:08, 28. Mär 2006 (CEST)
ulim/Historiograf: Dank für Eure Mühe. Mittlerweile habe ich aber die Löschdiskussion vom 5. November aufgespürt. Die Mehrheit der Community hat das Lemma für zu problematisch befunden, um hier Berechtigung zu haben. Obwohl ich persönlich anderer Meinung bin, will ich hier keinen Wiedergänger bringen, sondern die Information an einer Stelle unterbringen, wo sie hin passt. --Reise-Line Fahr mal hin! 22:20, 28. Mär 2006 (CEST)
Da die Weiland-Gruppe der größte Betreiber von Golfplätzen in Deutschland ist, sollte Alleinstellung und damit Relevanz gewährleistet sein. Das richtige Lemma wäre aber nicht irgendein Marketingbegriff, mit dem sie hantieren, sondern die korrekte juristische Bezeichnung der Firma. Das wäre laut Impressum Golfanlagen Weiland GmbH, wobei die Rechtsform beim Lemma wohl wegfällt. In diesem Artikel kann und soll Rotationsgolf natürlich erklärt werden mit dem von Historiograf genannten Hinweis auf den Markenschutz. -- ulim, 10:13, 29. Mär 2006 (CEST)
OK. Probieren wir das :-) --Reise-Line Fahr mal hin! 14:20, 29. Mär 2006 (CEST)
Ist das lizenzkonform?
Moin! Ich habe auf meiner Seite einige eigene Bilder als Logos eingestellt, die abwechselnd per Javascript gezeigt werden. Nun möchte ich aber auch weitere Bilder zeigen, die unter der GFDL oder cc-by stehen. Natürlich nur, wenn das legal ist. Da ich nicht auf jeder Seite die Lizenzinfos anbringen möchte, dachte ich, dass ich in der über dem Bild liegenden Navigation einen Link "Bildinfo" anbringe, der auf eine Seite mit allen Quellbildern zeigt. Dort wird dann die korrekte Lizenz genannt. Da dies ja auf der Wikipedia ähnlich gehandhabt wird (man muss erst aufs Bild klicken, damit man die Lizenz sieht) gehe ich davon aus, dass dieses Vorgehen korrekt ist.
- Beispiellogo: http://img.meet-korea.de/logo_brandenburger_tor.jpg
- Bildinfo, wie ich sie mir gedacht habe: http://www.meet-korea.de/bildinfo.html#logo_brandenburger_tor.jpg
Auf der Bildseite sieht man anhand der aktuellen Logos auch, wie das Bild später in die Seite eingebunden werden soll. Noch wird beim Klick auf "Bildinfo" nicht per Sprungmarke zu dem entsprechenden Bild gesprungen, aber das baue ich noch ein. Ist das so okay? -- iGEL·대화 00:04, 30. Mär 2006 (CEST)
Verwendung von unterschiedlichen Seiten
Hallo,
ich möchte ein Handbuch bzw. Info-Pdf über z.B. ein bestimmtes Land, einen Arbeitsbereich erstellen. Dabei benutze ich verschiedene Quellen zur Erstellung dieses Dokumentes. Ich verändere dabei die Artikel, kürze, Ergänze oder belasse es auch mal seitenweise so. Wie kann ich das dann nutzen, ohne Ärger zu bekommen? Ich nutze dabei sowohl Bilder, Wappen als auch Internetseiten. Reicht es aus, einen Auszug aller Quellen zu benennen? Über eine Stellungnahme würde ich mich freuen.
Vielen Dank.
- Wir unterschreiben auch als anonymer Benutzer mit --~~~~. Du darfst für deine eigene Zwecke und ein paar sehr enge Freude genauso verfahren, wie von dir genannt. Du darfst dein Produkt aber nicht in die Öffentlichkeit tragen, es im Internet einstellen oder Leuten verkaufen. Da wäre die Übernahme von Texten eine glatte Urheberrechtsverletzung. Aus der Wikipdia darfst du Texte dann entnehmen, wenn du Wikipedia:Lizenzbestimmungen strikt einhältst --Historiograf 00:59, 30. Mär 2006 (CEST)
CDU-Bilder
Liste der betroffenen Bilder (bitte ergänzen!) D=Derivat, C=Commons, !=Schreibgeschützt Lizenz nicht entfernbar:
- ! C Bild:Angela Merkel CDU.jpg
- C Bild:Christian Schwarz-Schilling.jpg
- C Bild:Angela Merkel PD2.jpg
- C Bild:Angela Merkel PD3.jpg
- D Bild:Farbstich-Merkel.jpg
- C Bild:Heiner geissler.jpeg
- Bild:Norbert Bluem CDU.jpg
- C Bild:Peter Hintze.jpg
- Bild:Volker Kauder.jpg
- C Bild:Helmut kohl blackwhite.jpg
- C D Bild:Helmut kohl sepia.jpg
- C D Bild:Helmut kohl blackwhite.jpg
- C Bild:Norbert Lammert.jpg
- C Bild:Friedrich Merz CDU.jpg
- Bild:Laurenz Meyer CDU.jpg
- Bild:Ronald Pofalla.jpg
- C Bild:Bernd Neumann.jpg
- Bild:Volker Ruehe CDU.jpg
- C Bild:Juergen ruettgers.jpg ("CDU NRW-Pressestelle", aber auch nur 'lizenzfrei', was nicht notwendigerweise uneingeschränkte Veränderung und beliebige Kontexte einschließt.)
- Bild:Rita Suessmuth CDU.jpg
- Bild:Matthias Wissmann CDU.jpg
- C Bild:Wulff christian.jpg (http://www.bilder.cdu.de/ "Lizenzanfrage bei der CDU läuft"... schon ziemlich lange)
Siehe auch (bitte ergänzen!):
- Wikipedia:Public-Domain-Bilderquellen#Politik
- Bild Diskussion:Angela_Merkel_CDU.jpg
- Wikipedia Diskussion:Public-Domain-Bilderquellen#Merkelbild_-_CDU.2FCSU
- http://www.cducsu.de/upload/nutzungshinweise.pdf ("Bei dem Inhalt unserer Internetseiten handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gestattet die Übernahme von Texten in Datenbestände, die ausschließlich für den privaten Gebrauch eines Nutzers bestimmt sind. Die Übernahme und Nutzung der Daten zu anderen Zwecken bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.")
Die Lizenzangaben 'PD' bei mehreren CDU-Bildern erschien mir von vorn herein suspekt und die Angabe eines Telefonats ist offensichtlich völlig unzureichend für die Erteilung eines Nutzungsrechts. Da hat man ja nichts in der Hand und es steht auch da "bedarf unserer schriftlichen Zustimmung". Public Domain sind die Bilder schonmal nicht, weil es das nach deutschem UrhG nicht gibt. Gemeinfrei sind sie auch nicht, da nur möglich nach Schutzfristenablauf. Die Frage stellt sich als, was hier damit gemeint war.
Nun, ich habe genau nachgefragt, im expliziten Bezug auf Wikipedia. "Die Bilddateien, die Sie auf unserer Internetseite finden, dürfen Sie für redaktionelle Zwecke verwenden, sofern Sie das Foto nicht verfremden oder entstellen. Bildausschnitte, die das Bild nicht verfremden, sind im üblichen Rahmen zulässig. Bitte senden Sie uns ein Belegexemplar zu (Adresse s.u.)" Zu Nutzungsrechten für Wikipedia momentan kein Kommentar, man schaue sich das mal an. Das zeigt deutlich, dass die Sache offensichtlich zumindest nicht so klar ist als dass ein "Ja klar, wir sind uns völlig Bewusst, dass wir da ein unbeschränktes Nutzungsrecht erteilt haben" kommen würde. Es ist davon auszugehen, dass die Aussage der CDU anders gemeint war als sie bei Wikipedia interpretiert wurde und nicht unter vollständiger Kenntnis der Sachlage, was die Freigabe bei Wikipedia von vorn herein schonmal mindestens bedeutet.
Meine Bitte: Immer nachfragen, was erlaubt ist, nicht suggestiv "Geben Sie es als PD frei?" oder "Geben Sie es für Wikipedia (= GFDL, somit eben nicht nur für Wikipedia) frei?" oder ähnliches. Bei unklaren Aussagen à la "Public Domain" immer den gesunden Menschenverstand einschalten: Würde die Person wirklich ein unbeschränktes Nutzungsrecht wollen unter vollständiger Kenntnis der Sachlage? Wenn wie bei einem Politikerbild eine Veränderung völlig unüblich und für die normale Presse auch garnicht nötig ist, wird normalerweise sicher auch keine Erlaubnis dazu gegeben. Nie vergessen, dass normalerweise die Presse nach Nutzungsrechten fragt und da ist Wikipedia nun mal ein völliger Soderfall lizenzmäßig. Unklare Aussagen sind deshalb in meinen Augen normalerweise immer als "Ja, sie dürfen es in einem Artikel abdrucken" zu interpretieren, aber nicht mehr. Dass Wikipedia GFDL ist und was das bedeutet, dürfte den allermeisten Personen weder bekannt noch bewusst sein. Auf diesen Sachverhalt muss deutlich hingeweisen werden und auch, was eine noch freizügigere Freigabe als unbeschränktes Nutzungsrecht bedeutet. Immer deutlich nachhaken z.B. "Geben sie das Bild wie unter [34] beschrieben frei?" Die CDU würde sich bestimmt wundern, wenn das Bild z.B. auf dem nächsten CD-Cover der Gerd Show erscheint.
Meine Frage: Wie nun fortfahren im Hinblick auf die Sachlage? Alles LA? Oder vorerst mal Lizenz auf ungeklärt? --Rtc 18:14, 30. Mär 2006 (CEST)
- Wenn du dich hier nicht als der große Urheberrechtskenner aufspielen würdest, sondern Zeit darauf verwenden würdest, unseren unübersichtlichen WP-namensraum durchzuarbeiten, wäre dir sicher längst aufgefallen, was auf Wikipedia:Textvorlagen steht, nämlich eine allgemeine Einverständniserklärung, die von Duesentrieb freundlicherweise auch ins Englische übersetzt wurde (auf meiner Benutzerdiskussion). Da ich länger als du dabei bin, habe ich diese Textformulierung angeschoben, weil immer wieder solche Zweifelsfälle auftauchen. Ich würde vorschlagen, die Partei-Bilder (betroffen sind auch andere Parteien!) erst einmal nicht zu löschen, sondern den Parteizentralen unter Fristsetzung die Einverständniserklärung für jedes einzelne Bild zuzumailen. Kommt ein ja, ist es OK, kommt ein nein oder nichts, müssen sie leider Gottes weg. Sie sind weissgott wichtig genug. Danke für dein Engagement --Historiograf 18:42, 30. Mär 2006 (CEST)
Ich möchte mich nicht als großen Urheberrechtskenner aufspielen, der ich sicher nicht bin, sondern lediglich meine bescheidenen und mit Deinen sicherlich nicht zu vergleichenden (ich lese z.B. keine diesbezüglichen Fachzeitschriften) Kenntnisse konstruktiv einbringen. Zum sachlichen: Eine Fristsetzung ist hier weder wirksam möglich noch in irgendeiner Weise angebracht, Wikipedia möchte etwas von denen, nicht umgekehrt! Und natürlich fehlt bei Deinen Möglichkeiten, dass einfach explizit 'kein Kommentar' oder garkeine Antwort kommt. --Rtc 20:20, 30. Mär 2006 (CEST)
- Löschen, dann mit Hinweis auf die GFDL beim Urheber und beim Besitzer der Verwetungsrechte um Erlaubnis fragen und bei Erlaubnis beider wiederherstellen bzw erneut uploaden. Falls "kein Kommentar" oder "keine Antwort" gilt die Erlaubnis nicht als erteilt. Das ist im jeden Fall der sicherste Weg.-- Achak ∇ 20:34, 30. Mär 2006 (CEST)
Ich sehe keinen Dissens. Allerdings sehe ich keinen Löschgrund, die Bilder wurden aufgrund einer telefonischen Auskunft freigegeben und können bis zu einer Klärung ruhig drinbleiben. Man sollte ein werbendes Schreiben an die CDU schicken, bei dem man um die Freigabe konkreter Bilder bittet und deren Wichtigkeit für unser Projekt unterstreicht und kann dann die Fristsetzung mit Wenn wir bis ... keine Freigabe von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass die Bilder leider gelöscht werden müssen zum Ausdruck bringen. "Keine Antwort" ist immer relativ, niemand zwingt einen nach einer Minute schon eine Antwortmail zu schreiben, also wie lange sollen wir warten. Da ist die Angabe eines Termins nicht unhöflich, finde ich, sondern in deren Interesse, da sie nichts begründen müssen. Wie sieht das denn mit den anderen Parteien aus? --Historiograf 22:13, 30. Mär 2006 (CEST)
- Als Leiter der Internetredaktion der CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte ich meinen Standpunkt verdeutlichen: der Vor langer, langer Zeit als Wikipedia noch nicht so bekannt war wie heute, erhielt ich einen Anruf eines Wikipedia-Autoren, mit der Bitte die Bilder unserer Abgeordneten für Wikipedia freizugeben. Betroffen sind also nicht nur die Bilder von Angela Merkel und Christian Schwarz-Schilling, sondern allen Mitgliedern unserer Fraktion. Bei den anderen Fraktion sieht es vermutlich nicht viel anders aus.
- Ich hielt damals (und halte auch noch heute) Wikipedia für ein unterstützenswertes Projekt und sah keine Bedenken für diesen Zweck unsere Bilder freizugeben. Aufgrund der konkreten Anfragen von Rtc habe ich nur unseren Justitiar mit der Sache betraut und werde mich nach einer Klärung hier wieder melden. Bis dahin können die Bilder erst einmal drinbleiben.
- Ich würde es bedauern, wenn wir gezwungen wären aufgrund widersprechender Auffassungen zum Nutzungs- und Urheberrecht die Bilder unserer Abgeordneten aus Wikipedia zurückzuziehen.
- Leider wird die Sache noch dadurch komplizierter, dass wir die Bilder in der Regel auch nur von den Abgeordnetenbüros bekommen und bei uns auf dem Server gesammelt anbieten. Wenn also eine konkrete Freigabe unter den umfassenden Lizenzbegingungen von Wikipedia erforderlich sein sollte, müssten Sie bei allen 226 Mitgliedern unserer Fraktion einzeln nachfragen... --cducsu 08:52, 31. Mär 2006 (CEST)
Ich möchte mich für diese Stellungnahme herzlich bedanken! --Historiograf 14:39, 31. Mär 2006 (CEST)
Grafiken aus eigenen Daten
Ich hoffe ich bin hier richtig. Ich habe ein Bildschirmfoto von einer grafischen Darstellung meiner eigenen Daten gemacht. Das Programm ist ein sehr teures, lizensiertes Produkt einer Firma. Auf dem Bild sieht man aber nur meine eigenen Daten, die vom Programm grafisch dargestellt werden. Darf ich so ein Bild hier verwenden? Das Bild heisst Genotyped.png. --The Cat 22:51, 30. Mär 2006 (CEST)
- Ich kann Dir leider keinen Ratschlag, also ein 'ja' oder 'nein' geben, weil es mir das Rechtsberatungsgesetz untersagt. Dazu müsstest Du Deinen Anwalt fragen. Ich kann Dir nur die allgemeine Rechtslage darstellen. Derzufolge kann ein Screenshot nur geschützt sein, wenn er urheberrechtlich geschützte Bestandteile des Programms abbildet. Reine Messerwerte und deren Programmgesteuerte Abbildung sind übrigens von vorn herein urheberrechtlich nicht als Bild geschützt, da für eine Schöpfungshöhe die persönliche geistige Schöpfung fehlt. Abgesehen davon ist es überhaupt nicht gut, erst hochzuladen und dann nachzufragen. Im Fall, dass es eine Urheberrechsverletzung sein sollte, ist es nach dem Hochladen nämlich bereits zu spät. Es ist zu erwarten, dass so etwas eines Tages aktiv von Abmahnanwälten ausgenutzt werden wird. Beachte, dass Du und nur Du ab Hochladen voll haftbar für die Konsequenzen dieser Handlung bist. --Rtc 22:58, 30. Mär 2006 (CEST)
Urheberrechtsfragen zur internen seite der Stadt Dülmen
Hallo ich hab ma ne Frage. Auf der internen Seite der Stadt Dülmen unter Geschichte steht was das so aus sieht sei es von der Seite der Stadt Dülmen. Link ist der. Ich wollte von euch wissen wie ihr das seht und ob das eine Uhrheberverletzung ist.
W-michael 2006-03-30 23:29
- Also ich habe noch keine Uhrheberverletzung gesehen. Ein Mann, der eine Uhr hochhebt und in diesem Moment von hinten angeschossen wird? Spaß beiseite, eine Urheberrechtsverletzung liegt möglicherweise vor, aber es ist die Frage ob und wenn ja wer hier von wem abgeschrieben hat. Vielleicht stammt es auch vom gleichen Autor, vielleicht liegt auch eine Genehmigung vor. Das wäre zu überprüfen. --Rtc 01:19, 31. Mär 2006 (CEST)
Teilweise übereinstimmend mit http://www.panathonmestre.it/r/ri/riem_higazi.html
URL4n0t4found 10:28, 31. Mär 2006 (CEST)
- Bitte auf Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen eintragen, nicht hier. --Fb78 ☼ 11:35, 31. Mär 2006 (CEST)
- bitte nicht ... einfach mal das kleingedruckte ganz unten lesen ;) ...Sicherlich Post 11:48, 31. Mär 2006 (CEST)
Wäre aber angesichts von Wikipedia:Textplagiat auch dann keine URV, wenn einer vom andern abgeschrieben hätte! --Historiograf 14:45, 31. Mär 2006 (CEST)
Oups, sollte auch mal lernen zu lesen, naja nichts für ungut & sry URL4n0t4found 15:20, 31. Mär 2006 (CEST)
GFDL zu PD
Hi, ich hab mal ne Frage zu Bildern. Wenn ich ein Bild das unter GFDL steht überarbeite (z.B. englische durch deutsche Beschriftung ersetze oder so) darf ich das dann unter Public Domain stellen oder muß das unter GFDL bleiben. (Ursprünglicher Autor und so würde ich natürlich erwähnen). Ich habe jetzt keinen konkreten Fall als Beispiel, das würde mich nur mal interessieren. Lennert B blablubb 12:35, 31. Mär 2006 (CEST)
infobitte.de
der inhalt von http://www.infobitte.de generiert sich aus wikipedia mit dem impessum einer "international consulting agency" wie kann das sein ?
- Siehe Wikipedia:Weiternutzung. --Fb78 ☼ 20:46, 1. Apr 2006 (CEST)
Bild (John Paul Stapp)
Ich bin mir nicht sicher, ob ich dieses Bild aus der englischen WP für den Artikel John Paul Stapp nehmen kann, denn obwohl es work of a U.S. Air Force Airman or employee ist, ist es ja ein Personenbild (Recht am eigenen Bild). Wäre das lizenzrechtlich für die deutsche WP ok? --Nerdi ?! 18:20, 31. Mär 2006 (CEST)
- Das Recht am eigenen Bild hat mit dem Urheberrecht nichts zu tun.--Rtc 18:24, 31. Mär 2006 (CEST)
- danke für die geistreiche Antwort. --Nerdi ?! 18:46, 31. Mär 2006 (CEST)
- Dies eine Diskussionsseite für allgemeine Urheberrechtsfragen, nicht für Einzelfall-Rechtsfragen. Antwort auf konkrete Suche nach Rat darf wegen des Rechtsberatungsgesetzes nicht gegeben werden. Ansonsten kann ich nur sagen, dass gemäß den Richtlinien Wikipedia sowieso nur Artikel zu Personen der Zeitgeschichte hat und bei solchen Personen ist das Recht am eigenen Bild stark eingeschränkt. --Rtc 19:04, 31. Mär 2006 (CEST)
- danke für die geistreiche Antwort. --Nerdi ?! 18:46, 31. Mär 2006 (CEST)
Kerr, schön... Also als ich heute meinen Morgenkaffe trank, kam mir folgende allgemeine Urheberrechtsfrage in den Sinn: Angenommen, ich fände ein Bild einer unlängst verstorbenen Person aus den Vereinigten Staaten, deren Bild, da die Person Mitglied in der air force war, dort verwender werden darf; dürfte ich dieses Bild dann im deutschen Teil des Projektes Wikipedia - ich hoffe das sagt dir etwas - verwenden? Ich habe keine Rechtswissenschaften studiert, und als dummer Schüler, der sich in Rechtsdingen nur selbst oberflächlich eingelesen hat, nehme ich mir die Freiheit, das Recht am eigenen Bilde als Teil des Kunsturheberrechtes in meiner beschränkten Welt als unter das Urheberrecht fallend zu erachten, und zwar nicht, weil es so sein möge, sondern einfach, weil mir das, und soweit muss ich mich bloßlegen, ganz egal ist. Kannst du mir in meiner allgemeinen Urheberrechtsfrage nun helfen, oder hast du noch weitere Ungenauigkeiten in meiner Formulierungsweise entdeckt, sodass ich, ohne eine Antowort bekommen zu haben, einfach einen möglichen Verstoß gegen das vielleicht Urheberrecht, vielleicht auch sonstige wertvolle Texte, vornehmen werde, und daraus, ob jemand das Bild löscht, mir einen Kommentar hinterlässt oder eine Strafanzeige stellt, selbstständig die Erkenntnis ziehen, wie du mir denn die Frage hättest beantworten können, wenn es nicht so wichtig gewesen wäre, mich zurechtzuweisen. Nun denn, wenn du als scheinbar Sachkundiger Mensch deine Vernunft zurückgekurbelt hast, musst du mich wohl meinem ungewissen Schicksal überlassen. --Nerdi ?! 19:27, 31. Mär 2006 (CEST)
- Auch die versteckte Fragerei nach einem Rat ist keine allgemeine Frage zum Urheberrecht. Faustregel: Die Frage nach der Zulässigkeit einer Handlung, egal ob konkret oder mehr oder weniger versteckt, auf die man mit "ja" oder "nein" antworten kann ist meistens problematisch. Für solche Fragen musst Du Dich einfach an Deinen Rechtsanwalt wenden, da hier weder rechtskundige Leute sind (mich eingeschlossen), noch das gesetzlich erlaubt ist, wie bereits beschrieben. Stattdessen würde man dann z.B. "Wie sieht die Rechtslage aus bei der Abbildung von Personen im Zusammenhang mit dem Recht am eigenen Bild?" fragen, und, das ist das wesentliche, dann auch seine eigenen Schlüsse daraus ziehen. Und auch abgesehen vom rechtlichen sind Ratschläge immer problematisch, sie geben das trügerische gefühl für die Handlung dann nicht selbst verantwortlich zu sein und sie könnten völlig konträr zur tatsächlichen rechtslage sein. --Rtc 19:37, 31. Mär 2006 (CEST)
- Sowas macht mich ignorant. Du verzögerst aus - in meinen Augen offensichtlichen - Motiven den Fortgang des Projektes, mindestens für meinen Teil. Du hilfst nicht, du redest. Deine Texterei hat, bis auf den Versuch zu belehren, was du nicht kannst, keinen Nutzen. Danke für deinen Zeitaufwand bis hier... --Nerdi ?! 19:46, 31. Mär 2006 (CEST)
- Ich belehre Dich nicht. Beschwer Dich über das Gesetz beim gesetzgeber, nicht bei mir! Ich habe Dir oben einige Beschreibungen der Rechtslage gegeben und wenn Du daraus nicht eigene Schlüsse ziehen kannst, ist das nicht mein Problem. Ich möchte jedenfalls nicht Opfer eines Abmahnanwaltes werden, die schon so manches Forum heimgesucht haben (z.B. Im Zusammenhang mit Dialern) und auf illegale Rechtsberatung Massenabmahnungen mit hohen Gebühren verschickt haben. Ich hoffe Du verstehst diesbezüglich, warum ich so vorsichtig bin und siehst es nicht als Idiotismus. --Rtc 20:16, 31. Mär 2006 (CEST)
- Sowas macht mich ignorant. Du verzögerst aus - in meinen Augen offensichtlichen - Motiven den Fortgang des Projektes, mindestens für meinen Teil. Du hilfst nicht, du redest. Deine Texterei hat, bis auf den Versuch zu belehren, was du nicht kannst, keinen Nutzen. Danke für deinen Zeitaufwand bis hier... --Nerdi ?! 19:46, 31. Mär 2006 (CEST)
Ich möchte mich nicht mit dir auseinandersetzen. Ich habe für mich selbst das Gesetz aufgestellt, dass ich Leuten nicht unentgeltlich einen Grundsatz an Vernunft und Rationalität beibringen muss. WP:BNS gilt ebenfalls. Kann bitte jemand anderes meine Frage beantworten? --Nerdi ?! 19:42, 31. Mär 2006 (CEST)
- Hallo Nerdi, das Bild darf hier verwendet werden, lade es doch am besten nach commons hoch. Es verdient ein großes Lob, das Du die Urheberrechte so ernst nimmst und lieber einmal zu viel als einmal zu wenig nachfragst. Das ist vorbildlich. --Ixitixel 20:06, 31. Mär 2006 (CEST)
Wir beraten hier nicht mit juristisch, sondern tauschen Meinungen über die Zulässigkeit von Bilderveröffentlichungen auf der Wikipedia aus. Die Rechtsberatungs-Paranoia von Rtc bitte ignorieren, ich hab mit solchen Fragen keine Probleme. @Rtc: niemand zwingt dich, hier zu antworten, es gibt genügend andere, die kompetent helfen können, auch wenn ich mal wenige Tage nicht hier bin --Historiograf 12:58, 3. Apr 2006 (CEST)
Löschen meines Eintrages
Leider wurde mein Beitrag wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung gelöscht, hier deshalb meine Stellungnahme:
Einige Texte stammen zwar aus einer Webseite jedoch ist der Webmaster dieser Seite meine Wenigkeit und ein treuer Helfer daher kann von Urheberrechtsverletzung auch keine Rede sein. Da ich auch der Gründer der Vereinigung bin sehe ich persönlich keine Probleme, ich werde daher nochmals den Text einfügen und hoffe das es diesmal keine Probleme gibt. Wenn sie noch Fragen haben sollten können sie mich per E-Mail unter: s.tremper@forces-germany.org erreichen.
In diesem Sinne auf ein neues...
SASCHA TREMPER Gründer und Webmaster FORCES Germany e.V.
- Bitte Wikipedia:Wiederherstellungswünsche benutzen. --Matt314 21:11, 31. Mär 2006 (CEST)
Gebäudepostkarte
Hallo, ich möchte gerne ein Bild einstellen, das ein öffentliches Gebäude zeigt und auch von öffentlichem Grund aufgenommen wurde, insofern müßte die Panoramafreiheit gelten. Das Bild stammt jedoch von einer Postkarte aus den 1920er Jahren, auf der Rückseite ist ein Verlag genannt, der nicht mehr existiert. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das Bild trotzdem einstellen kann. Danke & Grüße, --Hoschi72 20:32, 31. Mär 2006 (CEST)
- Panoramafreiheit erlaubt dem Fotografen das Fotografieren, nicht jedem beliebigen dritten die Nutzung dieses Fotos. --Rtc 20:35, 31. Mär 2006 (CEST)
OK, aber ist es denn nicht so, daß die reine Abbildung des Gebäudes unter die Panoramafreiheit fällt, die Postkarte aber ein Lichtbild darstellt, weil sie unter das UHG von vor 1995 fällt, und eine handwerkliche, keine geistige Schöpfung ist? Demnach müßte doch die Schutzfrist 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung der Karte abgelaufen sein, oder? Danke & Grüße, --Hoschi72 21:39, 31. Mär 2006 (CEST)
- Gültigkeit hat immer das aktuelle UrhG, das von 1995 war mal 1995 gültig ;) Ich kenne die aktuellen Schutzfristen nicht im Detail auswendig, sicher weiß ich nur dass ab 70 Jahre nach Tod des Autors in Deutschland unproblematisch ist. Mit den 50 Jahren habe ich im Hinterkopf, dass da irgendein Haken dran ist, ich weiß aber nicht mehr, ob das abgeschafft wurde oder nicht bzw. was genau damit problematisch sein könnte. --Rtc 22:21, 31. Mär 2006 (CEST)
OK, danke. Habe noch diesen Beitrag über das Goethe-Bild gefunden, nach dem es so aussieht, daß die Postkarte nicht die nötige Schöpfungshöhe aufweist. Könnte mir denn jemand konkret sagen, ob ich das Bild einstellen darf oder nicht? Danke & Grüße, --Hoschi72 12:40, 1. Apr 2006 (CEST)
- Bei der Postkarte handelt es sich doch wohl um die Fotografie eines Gebäudes, nicht um die Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage. Ich würde davon ausgehen, dass es sich um ein Lichtbildwerk handelt, Schutzfrist 70 Jahre, d. h. der Fotograf muss vor 1936 gestorben sein. Davon ist nicht sicher auszugehen. Deshalb: lieber nicht hochladen. Vielleicht magst du auch noch Historiografs Meinung abwarten, wenn er sich zu Wort meldet.--Fb78 ☼ 20:42, 1. Apr 2006 (CEST)
Es spricht viel dafür, dass Fb78 recht hat, aber ohne das Bild gesehen zu haben, kann niemand sagen, ob wirs nicht doch als einfaches Lichtbild durchgehen lassen können. Was das Goethe-Bild mit dem Bild eines hauses zu tun hat, ist mir raetselhaft. An sich dachte ich Wikipedia:Bildrechte sei einigermaßen verständlich, aber man muss doch mit einem extrem tiefen Niveau der Leser der Seite rechnen :(((( @Rtc: wenn du etwas nicht sicher weisst, warte doch einfach, bis diejenigen wieder da sind, die da etwas Fundierteres dazu sagen können. In en musste man mitunter Monate auf eine Antwort warten, in it gibts oft gar keine. Wenn ich dauerhaft dieses Projekt verlasse, dann sicher nicht klammheimlich (es sei denn der Große Schnitter holt mich oder dergleichen) --Historiograf 13:03, 3. Apr 2006 (CEST)
Diese Seite gefällt mir garnicht. Erst redet sie von Gallerien mit PD im US-rechtssinne, dann im Widerspruch dazu "Die Anwesenheit eines Eintrags hier bedeutet nicht, dass jedes Bild der Galerie Teil des Gemeineigentums ist". Ich vermute, dort hat sich ein Gallerien-Wildwuchs breitgemacht, nachdem zuerst auch unbeschränkte Nutzungsrechte, später dann Gallerien mit immer eingeschränkteren Lizenzen hinzugefügt wurden (Quellenangabe etc.) Viele dürften absolut nicht kritisch geprüft worden sein. Ich bin dafür, entweder kurzen Prozess zu machen und alles rauszuwerfen, was nicht eindeutig US-PD ist oder alternativ es in Bilderquellen umzubenennen und wirklich kritisch die erteilten Nutzungsrechte zu prüfen und auch eindeutig anzugeben, mit welchem Lizenzbaustein da jeweils hochzuladne ist. Ich bin exemplarisch Wikipedia:Public-Domain-Bilderquellen#Politik durchgegangen (kommentare im Quelltext) und das Ergebnis ist eigentlich erschreckend, zumal ich überall mit dem Hinweis auf diese Seite Uploads mit einer PD-Lizenz sehe. Die meisten angegebenen Galerien lassen bei unvoreingenommener Interpretation nicht anderes als 'für Publikationszwecke' erkennen, d.h. im allgemeinen fehlt das Recht auf uneingeschränkte Veränderung für eine Wikipedia-kompatible Lizenz. Diesbezüglich könnte das einer der größten Quellen von Missverständnissen sein. --Rtc 21:07, 31. Mär 2006 (CEST)
Ob die das gefällt oder nicht: Ich schaue regelmäßig auf die Seite und miste da aus. Halte dich da raus, wenn du nichts Substantielles beizutragen hast. --Historiograf 13:04, 3. Apr 2006 (CEST)
AGB
Können AGB urheberrechtlich geschützt sein? --84.61.51.74 13:54, 1. Apr 2006 (CEST)
- Kurze Antwort: Ja. Viel gravierender ist aber, dass die direkte Übernahme von fremden AGB auch wettbewerbswidrig sein kann. Da sind die Gegenstandswerte einer evtl. Abmahnung nämlich erheblich höher. Reicht das schon? --h-stt 14:08, 1. Apr 2006 (CEST)
- Eine Rechtsberatung mit einem Disclaimer "Ich leiste doch keine Rechtsberatung" ist wie jemanden vorsätzlich zu erschießen und dann vorsätzlich zu sagen, man wollte das doch garnicht. Gerichte werden so etwas strafverschärfend anrechnen. Ein Disclaimer ist rechtlich unsinnig und schützt auch in keinster weise vor strafe. Dieser Baustein gehört gelöscht. Nun war das hier keine Rechtsberatung, sondern die beantwortung einer allgemeinen Frage, aber dann ist auch der rechtshinweis nicht nötig, oder? --Rtc 00:08, 3. Apr 2006 (CEST)
- Hallo Rtc, lies doch mal den verlinkten Hinweis und Du wirst feststellen, dass er kein Disclaimer im von Dir genannten Sinne ist sondern andere Hinweise gibt. Grüße, --Birger 19:57, 3. Apr 2006 (CEST)
Lizenz: Nur für deutsche Wikipedia freigegeben
Hallo. Warum gibt es in der deutschen Wikipedia eigentlich keine Lizenz für Bilder, die immer noch Copyright sind, aber für die Wikipedia eine Freigabe haben? --ChristianHeldt 18:38, 2. Apr 2006 (CEST)
Urheberrechtlicher Schutz von Wikipedia-Artikeln
Sind die Wikipedia-Artikel urheberrechtlich geschützt? --84.61.81.123 19:18, 2. Apr 2006 (CEST)
- Ja klar. Sie stehen unter der GNU Free Documentation License. --ST ○ 19:21, 2. Apr 2006 (CEST)
Lizenzrückzieher
Ich hatte meine liebe Mühe, die Lizenzangaben von Bildern von Benutzer:Asia zu prüfen und musste leider sehr viele Löschanträge stellen. Ich habe alles auf seiner Diskussionsseite dokumentiert. Für Bilder wie Bild:Tramonto_a_Richmond.jpg hatte er 'Bild-by' als Lizenz angegeben aber ohne jegliche Angabe. Er meinte da wohl mit, dass man das 'by Asia' aus dem Bild nicht entfernen darf. Nachdem ich ihn gebeten hatte, den benötigten Hinweis nachzutragen, hat er die Lizenz kommentarlos (er hat nie auf irgendwelche Sachen geantwortet, die ich auf seine disk geschrieben hatte) in CC-by-SA geändert.
- Seine Intention war wohl, das alte Nutzungsrecht zurückzuziehen und durch das neue, restriktivere (da copyleft) zu ersetzen. Das ist aber nicht möglich, da das ursprüngliche Nutzungsrecht zeitlich unbeschränkt war.
- In meinen Augen hat er damit die Bilder deshalb unter beiden Lizenzen freigegeben, während die Intention sicherlich war, ein eingeschränktes Nutzungsrecht zu erteilen, das die Entfernung des 'by Asia' aus dem Bild nicht erlaubt (wäre auch keine freie Bildlizenz mehr dann), deshalb wohl das Copyleft. (Leider falsche Rechtliche konstruktion, da die ursprungslizenz das entfernen ja bereits erlaubte – eventuell, siehe unten – und das copyleft ja immer nur die bereits bestehenden bedingungen erzwingt.
- Spätestens mit Freigabe unter CC-by-SA, ist die Entfernung des 'by Asia' aus dem Bild erlaubt, da sie nur verlangt, dass die Hinweise an angemessener Stelle und nicht weniger deutlich als die der anderen Bearbeiter erscheinen (siehe seine disk-seite) selbst wenn ihm das nicht bewusst war, das ist sein Problem.
- Insgesamt kann man von einer vollwertigen {{Bild-by}}By Asia reden, diese wieder einfügen bzw. ergänzen und die Hinweise aus dem Bild rausretuschieren. --Rtc 23:57, 2. Apr 2006 (CEST)
Eine einmahl gewährte Lizenz kann man nicht einfach zurückziehen, sonst wäre sie sinnlos. Ich halte es für legitim, wenn auch u.U. problematisch, den Lizenzbaustein zu ändern - die ursprüngliche Lizenz bleib eigentlich weiter gültig, aber man gibt dem Wunsch ausdruck, dass die neue benutzt werden soll. Ein Hinweis daruaf, dass die Lizenz geändert wurde, wäre aber nett. So eine Änderung muss immer irgendwie nachzuvollziehen sein, damit jemand, der das Bild unter der "alten" übernommen und verwendet hat, nicht plötzlich Problem hat, zu beweisen, dass das legitim war. In der Wikipedia ist das durch die Edit-History eigentlic himmer gegeben - mit Flickr gibt's da schon mal Probleme. -- D. Dÿsentrieb ⇌ 01:00, 3. Apr 2006 (CEST)
- Ich habe nun beide Lizenzen angegeben. --Rtc 01:04, 3. Apr 2006 (CEST)
Problematische Lizenzänderung
Ich habe mir jetzt mal Template:Bild-by genauer angeschaut: Es gibt eventuell leider Probleme damit. Ursprünglich hieß es mal "Der Urheber der Darstellung gestattet die Verwendung des Bildes unter der Bedingung der Nennung seiner Urheberschaft." (Von vorn herein problematisch, da enthält nicht Erlaubnis zur Veränderung und Verbreitung auch für dritte, war "unverändert und nur für wikipedia"). Dann wurde es von einer IP jedoch substantiell geändert [35] Veränderung und Verbreitung ist plötzlich erlaubt, aber nun müssen plötzlich Kopien die Nennung der Urheberschaft enthalten. Das ist bedeutend restriktiver, da man den Vermerk theoretisch nicht mehr außerhalb des Bildes anbringen darf. Diese Probleme machen die Lizenz vor wie nach dieser Änderung wohl leider non-free. (Abgesehen davon, dass durch die Verwendung als Template plötzlich alte Bilder neue Bedingungen bekommen ohne dass der Urheber jemals zugestimmt hat; ziemlich unakzeptabel.) Wird es notwendig sein müssen, alle Bild-by zu löschen? Ich stelle mal provokativ General-LA. Hatte folgendes nicht bedacht: Dass wenn im Bild selbst überhaupt von vorn herein kein Name angegeben ist, im Falle dieser Lizenz klar ist, dass der Urheber garnicht die Absicht hatte, zu erzwingen, dass so etwas im Bild drin erwähnt wird. Deshalb kann denke ich der LA auf Bilder beschränkt werden, die tatsächlich eine Namensnennung im Bild selbst drin haben sowie die den Baustein vor der substantiellen Änderung verwendeten. --Rtc 00:29, 3. Apr 2006 (CEST)
- Baustein freie-Lizenz-kompatibel gemacht. Warnung mit Beschreibung der Sachlage und der Vorgehensweise hinzugefügt. Vorlage:Bild-by-alt angelegt. --Rtc 04:18, 3. Apr 2006 (CEST)
Rückgängig gemacht. Wir nehmen hier bitte keine Änderungen an bausteinen vor, ohne diese hier zu diskutieren. Selbst man dann ein paar Tage warten muss, bis ich wieder da bin. Die Änderung ist absolut unnötig, wir brauchen hier nicht päpstlicher als der Papst zu sein. Rtc ich hatte dich bereits mehrfach gebeten, dich zurückzuhalten. --Historiograf 13:17, 3. Apr 2006 (CEST)
- Rückgängig gemacht. Wir revertieren hier bitte keine Änderungen an Bausteinen, ohne mindestens einen triftigen Einwand zu bringen und ohne die Änderungen konstruktiv umzusetzen. --Rtc 20:04, 3. Apr 2006 (CEST)
Fair Use auf de:
Verschoben von Wikipedia Diskussion:Administratoren. grüße, Hoch auf einem Baum 09:16, 3. Apr 2006 (CEST)
Hallo mitenand,
Wir fragen uns auf fr:, ob Staatsdokumenten aus Oesterreich auch gemeinfrei sind (wie die deutschen Dokumenten - § 64, § 72 or § 5 UrhG). Wir glauben, das fair use auf fr nicht gültig ist, deshalb brauchen wir ein klares Antwort darauf (es handelt sich um Photos der öst. Bundeskänzlern). Habt ihr eine Ahnung? Popo der Hund 08:53, 3. Apr 2006 (CEST)
Fotos der Bundeskanzler fallen in Österreich sicher nicht unter amtliche Werke. Auch in Deutschland fällt kein Foto darunter! Dokumente sind KEINE BILDER, da ist primär an Gesetzestexte gedacht! --Historiograf 13:11, 3. Apr 2006 (CEST)
- Ok vielen Dank. Popo der Hund 17:08, 3. Apr 2006 (CEST)
Erklärung ausreichend?
unter Diskussion:Bundesverband_der_Deutschen_Kalkindustrie_e.V. und auf der Seite des Benutzers Benutzer_Diskussion:62.96.55.218 hatte ich wegen einer vermuteten Urheberrechtsverletzung gebeten, zum Urheber und der Veröffentlichung unter GNU-Linzenz für freie Dokumentation Stellung zu nehmen. Nun hat der Benuter auch etwas erklärt - was mir zu wenig erscheint. Wie sollte ich vorgehen? Wie muss die Erklärung des Einstellers aussehen? Oder bin ich hier zu penibel? Danke für die Hilfe --Hei_ber 12:23, 3. Apr 2006 (CEST)
Die Erklärung wie auf der Diskussionsseite sollte an info @ wikipedia.de mit nachprüfbarer offizieller Mail gehen, die Ticketnummer von OTRS ist dann auf der Diskussionsseite zu vermerken. --Historiograf 13:13, 3. Apr 2006 (CEST)
- Danke für die Antwort. Ich habe den Einsteller auf der Diskussionsseite des Artikels gebeten, die E-mail mit der Erklärung zuszusenden. --Hei_ber 07:30, 4. Apr 2006 (CEST)
Pseudonym vs. Klarnamen
Hallo,
wüßte jemand zufällig, worin der Unterschied bei dem Schadenersatzanspruch besteht, falls die Urheberrechte eines Autors, der sich nur mit einem Pseudonym angemelder hat und einem, der seinen Klarnamen angegeben hat, verletzt werden? Hat man die gleiche Berechtigung oder gibt es diese Möglichkeit nur, wenn der Autor seinen Klarnamen angegeben hat?
Vielen Dank im Voraus! --***
Schadensersatzsanprüche können (im Gegensatz zu Ansprüchen auf Unterlassung) nur angemeldet werden, wenn alle Miturheber (= Wikipedia-Autoren) des betreffenden Artikels gemeinsam klagen. Wenn es NACHWEISBAR ist, wer sich hinter dem Pseudonym verbirgt, unterscheiden sich die Ansprüche in nichts --Historiograf 13:57, 4. Apr 2006 (CEST)
Amtliche Werke
Gehören die textlichen Darlegungen des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Ueckermünde zum Thema Sturmflutschutz Greifswald - http://www.mv-regierung.de/staeun/ueckermuende/pages/sturmflutschutz_greifswald/situation.htm zu den „Amtlichen Werken“? Vergl. WP-Artikel Greifswald-Wieck (Abschnitt Hochwasserschutz). --Lappländer 15:31, 3. Apr 2006 (CEST)
Nein. Wenn sie es täten gälte das für uns unbrauchbare Veränderungsverbot des § 5 Abs. 2 UrhG, über das man vielleicht bei einem Bild hinwegsehen könnte, aber nicht bei einem Text. Wieso man aber auf die Idee kommt, bei einem so kurzen Text die Frage überhaupt zu stellen, ist mir schleierhaft --Historiograf 13:55, 4. Apr 2006 (CEST)
- Entschuldigung – so kurz ist der Text ja nicht; schließlich ist der gesamte Abschnitt Hochwasserschutz aus der Quelle (einschließlich Folgeseiten) anonym (IP) wortwörtlich abgeschrieben worden. Das genau war meine Frage, wie genau wir es denn nun nehmen mit dem Urheberrecht, zumal die Quelle im Impressum auch noch einen extra copyright-Vermerk hat. --Lappländer 15:33, 4. Apr 2006 (CEST)
Wenn der Abschnitt kopiert wurde, lösch ihn raus und stell versions-Löschantrag. Ein copyright-Vermerk im Impressum ist im übrigen völlig irrelevant. Nach dem Urheberrecht ist grundsätzlich einmal alles verboten, was der Urheber nicht ausdrücklich erlaubt (es gibt aber Schrankenregelungen). --Rtc 15:46, 4. Apr 2006 (CEST)
Darf ich alle Bilder und Texte frei verwenden???
Hi,
dürfte ich alle Bilder und Texte der Wikipedia frei verwenden??? Ich würde gerne vor allem den Kasten mit dem Pfeil, der vor externen Links oder so steht, gerne für eine eigene Seite verwenden, darf ich das??? Ist ja eigentlich GNU-Lizenz, also wahrscheinlich ja, aber nachfragen möchte ich dennoch gern...
Schöne Grüße
--ThoMo7.2 23:06, 4. Apr 2006 (CEST) (Bin einfach zu blöd zum Unterschreiben)
Wikipedia:Lizenzbestimmungen --Historiograf 23:10, 4. Apr 2006 (CEST)
- Ist „der Kasten mit dem Pfeil“ nicht eher Bestandteil von MediaWiki? Dann wäre wohl wenn, dann die GNU General Public License einschlägig, nicht die GNU-Lizenz für freie Dokumentation.--Berlin-Jurist 23:27, 4. Apr 2006 (CEST)
- Das ist Teil der Skins, also gilt die GPL. Aber die ist für ein solches Bildchen etwas unpraktisch. Ich halte das Dingens für gemeinfrei mangels Schöpfungshöhe... -- D. Dÿsentrieb ⇌ 23:55, 6. Apr 2006 (CEST)
www.folketinget.dk
Hallo, laut [36] sind Inhalte von www.folketinget.dk gemeinfrei, bezieht sich das auch auf Bilder in dort beziehbaren PDFs? Ich will auf diese PDF hinaus, die viele leckere Bilder aus alten Filmen enthält. --Ixitixel 11:11, 5. Apr 2006 (CEST)
- In dem PDF stehen unter allen Bildern die jeweiligen Copyright-Inhaber drunter. Außerdem verstehe ich die commons-Seite so, dass es auch nur Material betrifft die vom selbst Folketing sind, also vermutlich die Abgeordneten-Bilder uns sowas. Gruß --Finanzer 15:31, 5. Apr 2006 (CEST)
Fotos aus alten Filmen sind genau dann gemeinfrei, wenn der längste lebende Miturheber 70 Jahre tot ist. Ein Parlament kann nicht über die Urheberrechte Dritter verfügen --Historiograf 19:56, 5. Apr 2006 (CEST)
GNU FDL statt PD-alt
Hallo, ist wie unter Bild:MingGraeberNanjing.jpg die Kennzeichnung als GNU FDL statt PD-alt ein Problem, oder lediglich eine Verschärfung der geltenden Lizenz (PD)? --Chrislb 00:29, 6. Apr 2006 (CEST)
Eine Kennzeichnung von Bildern unter GNU FDL ist nur zulässig, wenn eine nach dem Urheberrecht schützbare eigene Leistung vorliegt. Wird ein PD-Bild unter GNU FDL gestellt, verliert es nicht seine Eigenschaft als PD. Die GNU FDL ist unwirksam, sollte aber gemäß unseren Regeln geändert werden. Durch das Scannen entsteht kein neues Schutzrecht, die Lizenzangabe des angegebenen Bildes ist zu ändern. --Historiograf 01:03, 6. Apr 2006 (CEST)
Da ich mir ABSOLUT nicht sicher bin, setz ich es hier mal rein und baue im Artikel KEINEN Baustein ein. Teile vom Artikel hab ich hier gefunden, aber das kann ja der gleiche Autor gewesen sein. Könnte da mal jemand ein Blick drauf werfen ? --Joystick 08:46, 6. Apr 2006 (CEST)
Fotograf
Ist es in bestimmten Fällen wirklich erforderlich (lizenzrechtlich), dass der Photograph wie im Artikel Lena Gercke direkt unter dem Photo benannt wird. Siehe auch Diskussion:Lena Gercke#Bild. Habe so etwas noch nirgends bei Wikipedia gesehen, deswegen wundere ich mich. --Abe Lincoln 16:55, 6. Apr 2006 (CEST)
Da es keine verbindliche Auslegung freier Lizenzen gibt, kann es auch keine Antwort auf deine Frage geben. Üblicherweise gehen wir davon aus, dass es genügt, wenn bei CC der Urheber auf der Bildbeschreibungsseite genannt wird. Wenn der Fotograf anderer Ansicht ist (die durchaus vertretbar erschiene, da das Bild im Artikel OHNE Hinweis auf den Fotografen und OHNE Nennung der Lizenz betrachtbar ist), kann er versuchen, wegen Erlöschens der Lizenz einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gerichtlich durchzusetzen. --Historiograf 19:32, 6. Apr 2006 (CEST)
Wenn ein Fotograf seine Bilder frei zur Verfügung stellt, müssen wir dankbar sein. Wenn er dann die Bitte äußert, unter dem Bild genannt zu werden, sollten wir das respektieren und seinen Namen nennen. Ansonsten war es das letzte Bild, was wir von ihm bekommen haben - andersrum könnten wir ev. noch mehr bekommen. Es ist auch in Printmedien nicht unüblich, Autoren zu nennen. Ralf 19:53, 6. Apr 2006 (CEST)
Ich bin zwar kein Jurist, habe mir allerdings mal die CC-Lizenz angeschaut. Hier die hoffentlich sinnvoll gekürzte Fassung:
[..] You must keep intact all copyright notices for the Work and provide, reasonable to the medium or means You are utilizing: (i) the name of the Original Author [..]; the title of the Work if supplied; [..]. Such credit may be implemented in any reasonable manner;[..]
Ich halte einen Hyperlink für vollkommen "reasonable". Ähnliches erfüllt bei Büchern meiner Meinung nach ein gesammelter Quellennachweis am Ende des Buchs. Bei Zeitungen ist dies wenig praktikabel, daher wird dort der Urheber direkt am Bild genannt. Daher ist es in meinen Augen reine Selbstdarstellung, wenn ein Fotograf darauf besteht, dass sein Name im Artikel genannt wird. Ich kann auf solche Beiträge gerne verzichten. Grüße, --Birger 18:50, 8. Apr 2006 (CEST)
GFDL und 70 Jahre pma
Was passiert eigentlich, wenn ein GFDL-Bild den Zeitpunkt für PD-alt erreicht? Für aktive Autoren ist das ja noch eine Weile hin, also eher theoretisch... Erlischt dann die Gnu-Lizenz? Meines Wissens haben Dalí und Picasso beispielsweise einige ihrer Werke unter GFDL-ähnliche Lizenzen gestellt, etliche Künstler haben mangels Erben ihre Werke der "Allgemeinheit" oder Museen vermacht... Ralf 19:53, 6. Apr 2006 (CEST)
Ich weiss von solchen Regelungen nichts, schön wärs, aber ich weiss, was für alle freien Lizenzen gilt. Die Lizenz erlischt mit dem Erlöschen des Urheberrechts (Regelschutzfrist bzw. bei Schnappschüssen nach § 72 UrhG nach der dort vorgesehenen Frist) --Historiograf 23:49, 6. Apr 2006 (CEST)
Bei dieser Gelegenheit darf ich übrigens Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ, eine private Fragensammlung zur GNU FDL, für den allgemeinen Lesezugriff freigeben. Hinweise auf weitere Fragen sind willkommen --Historiograf 03:37, 7. Apr 2006 (CEST)
Bild:SBB_RABe_514.jpg
Bild:SBB_RABe_514.jpg ist wohl nicht freigegeben für die Wiki. kann das mal jemand anschauen der sich besser auskennt? Gruss --David 21:49, 6. Apr 2006 (CEST)
Richtig, muss gelöscht werden. BTW: Es heisst die Wikipedia, aber das Wiki. --Historiograf 22:03, 6. Apr 2006 (CEST)
- Danke, ich weiss. Wollte zuerst die WP und dann aber doch die Wikipedia schreiben. Irgendwie hab ich wohl dann aufgehört zu denken (und zu schreiben) :-)
Wie lösche ich das Bild? URV ? oder SLA? Gruss --David 22:24, 6. Apr 2006 (CEST)
- BTW: Wenn wir einmal dabei sind; es heißt „es heißt“ und „ich weiß“ und „Gruß“, daran hat auch die Rechtschreibreform überhaupt nichts geändert – nichts für ungut ;-) Viele Grüße --Lappländer 20:25, 10. Apr 2006 (CEST)
- Entschuldigung an David aus der Schweiz; hier ist natürlich „ss“ richtig. Das kommt davon, wenn man manchmal so neunmalklug ist ;-) -- Lappländer 08:58, 11. Apr 2006 (CEST)
Manipulatoren und Wahlbetrüger
verschoben auf die Diskussionsseite Hermann K. Stützer, da keine Urheberrechtsfrage --Historiograf 17:59, 7. Apr 2006 (CEST)
Benutzerdiskussionsseitenverschieben
(Welch grandioses Wort!) Mal ganz doof gefragt: Benutzerunterseiten und -diskussionen unterliegen ja auch der GFDL — ich habe aus Bequemlichkeit meine Benutzerdisku per c&p archiviert, statt das Verschieben-Tool zu verwenden. Ist das koscher? --Gardini · Schon gewusst? 14:25, 7. Apr 2006 (CEST)
Erklärung
Reicht diese verlinkte Erklärung, um das Bild in der Wikipedia zu benutzen? Julius1990 17:00, 7. Apr 2006 (CEST)
- Nein: er erlaubt ja nur die Verwendung in der Wikipedia (nichtmal Commons). alle Bilder müssen aber überall von jedem und zu jedem Zweck verwendbar sein. Bitte frag nach, ob er bereit ist, das unter CC-by-sa zu stellen. -- D. Dÿsentrieb ⇌ 17:12, 7. Apr 2006 (CEST)
Leider kommt es offenbar häufiger vor, als man denken sollte, dass Fotos, die bei Flickr public (d.h. einfach: öffentlich ansehbar) sind als public domain mißverstanden werden. Dank Duesi haben wir auch eine en Übersetzung der allgemeinen Einverständniserklärung --Historiograf 17:39, 7. Apr 2006 (CEST)
Franquistische Medaille
Auf den Commons liegt das Bild einer franquistischen Medaille (die nicht vor 1936 geschaffen worden sein kann, somir scheidet Gemeinfreiheit sicher aus), die ich gerne für einen Artikel verwenden würde. Meines Erachtens ist die Rechtslage bei Medaillen als nicht zweidimensionalen Vorlagen freilich ähnlich wie bei Fotografien von Münzen, bei denen mW im Zweifel von einer Verwendung abzusehen ist (s. auch hier). Andere Auffassungen? Antaios 19:16, 8. Apr 2006 (CEST)
Ich fürchte Münzen muss man generell als dreidimensional sehen -Historiograf 04:14, 9. Apr 2006 (CEST)
- Ich verstehe nicht ganz, warum die Dimension der Medaille hier relevant sein soll. Schließlich ist der Fotograf des Bildes ja wohl Wikipedianer und hat sein Foto unter eine freie Lizenz gestellt. Entscheidend ist der Schöpfer der Medaille selbst! Und hier könnte man höchstens an PD denken, wenn Spanien etwas vergleichbares zum deutschen §5 UrhG hat. Man bei der es-wikipedia anfragen? --h-stt !? 18:34, 9. Apr 2006 (CEST)
- Die Fotografie auf den Commons ist - das ist richtig - sogar doppelt lizensiert (GNU, CC). Ob aber das spanische Urheberrecht für die deutsche WP relevant ist? Antaios 19:32, 9. Apr 2006 (CEST)
Äh sorry, H-stt hat Recht. Entscheidend ist der Schutz der Vorlage. Selbst in D wäre eine solche Medaille nur mit Ach und Krach als amtliches Werk einzusortieren. Nach meiner hier nicht unumstrittenen Rechtsauffassung gilt § 5 UrhG auch für ausländische amtliche Werke im Schutzland Deutschland (Land, für das der Schutz begehrt wird). Aber letzten Endes ist unsere unausgespochene Annahme, dass uns in de nix passiert, wenn wir das deutsche Urheberrecht achten (das im übrigen sehr viel liberaler ist als viele andere europäische Urheberrechte) und das US-Recht nur eine freundliche Illusion. Im Bereich der EU gilt Inländerbehandlung für Werke von EU-urhebern. Der Urheber oder seine Erben können sich ein beliebiges Land mit ihnen zusagender urheberrechtlicher Regelung und Gerichtskosten aussuchen (sog. Forum-Shopping) --Historiograf 11:56, 10. Apr 2006 (CEST)
- Würdest du dir bitte das fragliche Bild mal ansehen? Nachdem du bei Grafiken sehr weitgehend nur Kunsthandwerk annimmst und damit den Urheberrechtsschutz verneinst, wie siehst du denn das für diese Medaille? --h-stt !? 20:27, 11. Apr 2006 (CEST)
Schwierig. Man könnte nach deutschem Recht mangelnde Schöpfungshöhe vertreten. Zimelich ärgerlich ist, dass die Dissertation über den Urheberschutz der angewandten Kunst in Europa, die früher auf dem Gießener Dokumentenserver lag, soweit ich mich erinnere, nunmehr entfernt wurde. --Historiograf 20:33, 11. Apr 2006 (CEST)
Fahrkarte
Darf ich ein Bild einer DDR-Zugfahrkarte (DR) von etwa 1960 hochladen oder ist das urheberrechtlich geschützt? --Michael Sander 20:47, 8. Apr 2006 (CEST)
- Ohne sie gesehen zu haben, kann dir das keiner sagen. Ich nehme mal an, dass die Fahrkarten der Zeit nur Zahlen + ein bisschen Text gezeigt haben, dann ist das sicher OK. Bei Bildmotiven wird das schwieriger. Lad sie einfach mal hoch oder gib uns einen Link im Netz, wo eine solche Fahrkarte abgebildet ist. --Fb78 ☼ 22:14, 8. Apr 2006 (CEST)
- Das ist einfach so ne 08-15 Standartfahrkarte, ohne Bilder drauf, 2 mal 4 cm Pappe. Nur ein paar Zahlen und Buchstaben drauf. Ob es sowas im Netz gibt weiß ich nicht. --Michael Sander 22:18, 8. Apr 2006 (CEST)
- OK. Morgen. --Michael Sander 22:34, 8. Apr 2006 (CEST)
Lesen wir aber bitte generell zur Fortbildung trotzdem Schöpfungshöhe? Meinetwegen auch morgen. --Historiograf 04:15, 9. Apr 2006 (CEST)
Bildausschnitte erlaubt?
Ich hätte gerne aus dem Bild:Irland karte.png Ausschnitte als Bilder für Artikel über irische Seen verwendet. Ist sowas möglich und wenn ja, wie muss ich das lizenzkonform lizenzieren? Gruß --Thomas S.Postkastl 20:11, 9. Apr 2006 (CEST)
Link auf Wikipedie-Seite
Guten Tag, Eine Frage : ich möchte ein Reisebüro speziell für reisen ins Baltikum eröffnen. Kann ich auf meiner Web-Site zum Thema Riga einen Link auf eine Seite von Wikipedia einrichten ?
Mit freundlichen Grüssen , Wolfgang Mossler,Bremen,
- Links können sie natürlich gerne setzen, dafür müssen Sie nicht um Erlaubnis fragen. Wenn Sie Inhalte auf Ihre Seite übernehmen möchten, gelten die Wikipedia:Lizenzbestimmungen. --Fb78 ☼ 10:58, 10. Apr 2006 (CEST)
Bilder vor 1900
Hallo. Dürfen diese Bilder (alle vor 1900) hier als PD-alt eingestellt werden trotz dieser Aussage: Rechtliche Hinweise zum Urheberrecht: Das Layout der Homepage, die verwendeten Grafiken sowie die sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Übernahme oder Kopie des Layouts, der verwendeten Grafiken oder der sonstigen Inhalte bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die o. a. verantwortliche Redaktion. Redaktion: Verantwortung für die Redaktion: Generalat der Kongregation der Schwestern vom armen Kinde Jesus | Abteilung Kommunikation | Kloosterstraat 68 | NL - 6369 AE Simpelveld | Nederland ? Schönen Gruß -- Sozi 15:02, 10. Apr 2006 (CEST)
- Danke. -- Sozi 16:27, 10. Apr 2006 (CEST)
Nochmal Briefmarken
Leider wurde weiter oben auf die Frage von Sicherlich zu den Österreichischen Briefmarken nicht geantwortet, sonst würde sich meine Frage vieleicht erübrigen. Wie sieht es aus mit griechischen Briefmarken? Darf man diese verwenden? Marcus Cyron TAFKA Kenwilliams 18:16, 10. Apr 2006 (CEST)
- habe dir eben oben geantwortet! --Viele Grüße - kandschwar 19:37, 10. Apr 2006 (CEST)
Mikroskopie
Ich würde gerne zwei REM-Aufnahmen von folgender Seite [40] für den Artikel Salzpflanze verwenden. Habe bereits wegen Erlaubnis per E-Mail nachgefragt, man konnte mir aber nicht genau sagen, ob dafür nun eine Lizenz in Sachen Urheberrechte notwendig ist. Kann man die hochladen? -- Bgqhrsnog 16:43, 9. Apr 2006 (CEST)
Mikroskopaufnahmen sind leider Lichtbilder im Sinne von § 72 UrhG und werden wie normale Fotos lizenzrechtlich behandelt (abgesehen von der kürzeren Schutzfrist 50 Jahre nach Erstveröffentlichung)^--Historiograf 18:21, 9. Apr 2006 (CEST)
Ok, habe jedoch noch was gefunden: [41], zu dieser Seite liegen anscheinend keine zutreffenden Urheberrechte vor. Bin mir aber nicht sicher!--Bgqhrsnog 15:49, 10. Apr 2006 (CEST)
Das sind doch geschützte Abbildungen, wie kann man nur auf die Idee kommen, dass da keine Urheberrechte gegeben sind? --Historiograf 00:45, 11. Apr 2006 (CEST)
Fotos von dreidimensionalen Nintendo-Spielfiguren
Konkret geht es um den Löschantrag zu Bild:Supermario.JPG. Wie sieht es aus mit Fotos, die ein dreidimensionales Objekt zeigen, das Eigentum des Fotografen ist? Der Fotograf hat das Bild unter einer geeigneten Lizenz freigegeben.
So wie ich die Beschränkungen auf Wikipedia:Bildrechte verstanden habe, beziehen sie sich entweder auf
1. Bild von einem zweidimensionalen Objekt (Reproduktion) --> hier entsteht kein neues Werk, es gilt das Urheberrecht der Vorlage
oder 2. Bild von einem dreidimensionalen Objekt im Freien, bei dem das Objekt nicht dauerhafter Bestandteil des Panoramas ist --> hier sind die Rechte des Urhebers zu berücksichtigen
oder 3. Bild von einem dreidimensionalen Objekt in einem Innenraum --> hier sind die Rechte des Urhebers bzw. des Hausherrn (Museum ...) zu berücksichtigen
Aber die dreidimensionalen Objekte auf Wikipedia:Bildrechte sind jeweils nicht Eigentum des Fotografen.
Hat man als Eigentümer einer dreidimensionalen Spielzeugfigur nicht die Rechte an den Bildern, die man von dieser Figur macht? Wenn nicht: Sind dann nicht auch z.B. Bilder von Autos wie Bild:Vw lupo v sst.jpg problematisch? (Ich habe im Archiv keinen vergleichbaren Fall gefunden) --Martin 02:04, 11. Apr 2006 (CEST)
- Siehe Commons:Commons:Lizenzen. Du darfst als Besitzer einer solchen Figur keine Fotos der Figur vertreiben. Grob gesagt, verletzt du damit Urheberrechte der Schöpfer dieser Figur. Eigentumsrechte und Urheberrechte überschneiden sich kaum! Debatten dazu gibt es hauptsächlich auf den Commons. Unproblematisch sind Fotos von Gegenständen, die keine ausreichende Schöpfungshöhe aufweisen; wir wollen alle hoffen, dass das für Autos zutrifft. --Fb78 ☼ 02:34, 11. Apr 2006 (CEST)
- und wir wollen hoffen, dass niemand merkt, was es mit den Verbotsrechten des Geschmacksmusterrechts auf sich hat, die ich in dem betreffenden Artikel dargestellt habe, denn Karosserien sind üblicherweise geschmacksmusterrechtlich geschützt. --Historiograf 03:57, 11. Apr 2006 (CEST)
- Danke Fb78 und Historiograf für die schnellen Antworten. Der Link Commons:Lizenzierung läuft ins Leere. Welcher Artikel ist gemeint? Grüße --Martin 11:12, 11. Apr 2006 (CEST)
- Entschuldigung, gemeint war commons:Commons:Lizenzen. --Fb78 ☼ 12:50, 11. Apr 2006 (CEST)
- Danke Fb78 und Historiograf für die schnellen Antworten. Der Link Commons:Lizenzierung läuft ins Leere. Welcher Artikel ist gemeint? Grüße --Martin 11:12, 11. Apr 2006 (CEST)
- Ich möchte mir die ganze Problematik in den nächsten Tagen genauer ansehen. Um nicht hier Sachen zu diskutieren, die bereits früher geklärt worden sind, wären zunächst Hinweise auf ältere Meinungen zu vergleichbaren Bildern (selbst erstellte Fotos von urheberrechtlich geschützten Massenprodukten) für mich hilfreich. Erinnert sich jemand und kann einen Link geben? --Martin 11:12, 11. Apr 2006 (CEST)
- Habe im Archiv Folgendes gefunden: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2005/September#Bernd_das_Brot_und_Yoshi --Martin 11:37, 11. Apr 2006 (CEST)
Da braucht man leider nicht recherchieren (Archiv der Disku von Wikipedia:Bildrechte wäre noch wichtig), die Rechtslage ist eindeutig so wie von Fb78 dargestellt. Basta --Historiograf 15:08, 11. Apr 2006 (CEST)
Open Access und Lizenzfragen
Interessant ist insbesondere der Aufsatz zu den freien Lizenzen (GNU FDL wird nicht berücksichtigt, aber CC) in dem von mir unter http://archiv.twoday.net/stories/1813286/ kritisierten Sammelband --Historiograf 03:57, 11. Apr 2006 (CEST)
Nachnutzung
Hallo!
Auf der Suche nach der geeigneten Stelle für meine Frage weiss ich mir nicht anders zu helfen als hier. Hierher verschoben von Wikipedia_Diskussion:Quellenangabe
Es ist wahrscheinlich eine sehr einfache Frage, die schon beantwortet ist, aber ich bin nun mal sehr unsicher. Und konkret fand ich denn auch keine Antwort, die wirklich darauf Bezug nahm.
Also: Wenn ich ein Bild von WIKIPEDIA nehme, für meine Webseite zum Beispiel...:
a) Muss ich eine Quellenangabe anführen? Ich nehme an, ja: und dann die nächste Frage:
b) Tue ich das unter dem Bild (und wenn ja in welcher Form), oder reicht es irgendwo gesondert auf der Web-Seite (zum Beispiel ganz unten), auf der das Bild erscheint?
Kann das so aussehen: "Alle Bilder aus Wikipedia" bzw. "Bild 1 aus Wikipedia" oder muss ich die Seite aufführen zB "Bild aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Reichskristallnacht"?
c) Gibt es Unterschiede? Ich habe was von GNU-Lizenzen gehört? Was ist das eigentlich? Ist das die einzige Möglichkeit von freier Verwendung von Bildern (eventuell mit Zitaten?)?
Würde mich freuen, endlich Gewissheit darüber zu erhalten, wie ich mit Wikipedia Bildern umgehen kann. Danke/Skjern
- Bitte lies Wikipedia:Lizenzbestimmungen, dort ist alles dargelegt, was du wissen musst. --Historiograf 17:14, 11. Apr 2006 (CEST)
Danke für die rasche Antwort. Doch nun, ich habe mir das vorher schon durchgelesen, aber bin mir auch nach dem zigfachen Lesen noch nicht richtig sicher.
Jetzt mal zur Vereinfachung,
Wenn ein BILD PUBLIC DOMAIN ist, kann ich es auf meine Festplatte kopieren, dann bereit stellen für die Webseite und brauche keinerlei Quelle anzugeben?
Dann würde ich der Vereinfachung halber nur Public Domain nehmen, weil ich mir nicht klar darüber bin, wie ich bei anderen Bildern den URHEBER DES BILDES ermittle. Ist das zum Beispiel bei http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Nuremberg_Trials._Defendants_in_their_dock%3B_Goering%2C_Hess%2C_von_Ribbentrop%2C_and_Keitel_in_front_row.gif der "Creator: Office of the U.S. Chief of Counsel for the Prosecution of Axis Criminality."?
Und dann betreffend der Regelung: „GNU Lizenz für freie Dokumentation“ muss auf eine lokale Kopie der Lizenz linken." Das heisst, ich muss diese Lizenzreglung GNU (http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:GNU_Free_Documentation_License) kopieren auf meine Festplatte bzw. auf die Homepage? Und dass das Englischsprachig ist, das ist dann richtig?
Und müssen die Links so aussehen wie hier auf Wikipedia, denn ich weiss nicht wie ich das hinkriege, dass dahinter ein Quadrat mit Pfeil nach oben zustande kommt?
Ich danke sehr für die Mühe--- Skjern
- Zunächst einmal solltest du dir klarmachen, dass es Public Domain nur bezogen auf die Rechtsordnung eines Landes gibt. In den USA mag das Bild vom Nürnberger Prozess gemeinfrei sein. Wir benützen das Bild mit guten Gründen so, als ob es gemeinfrei wäre. Wenn du dich unserer Entscheidung anschließt, solltest du dir im klaren sein, dass du ein Risiko eingehst, denn es ist theoretisch denkbar, dass sich eine US-Regierungsbehörde an dich wendet und dich in Deutschland wegen einer Urheberrechtsverletzung verklagt. Wir schließen diesen Fall aus. Du musst in jedem einzelnen Fall prüfen, ob ein Werk auch hier in Deutschland gemeinfrei ist. Wenn du dazu nicht in der Lage bist, musst du einen Anwalt einschalten, der dir hilft, da wir hier keine individuelle Rechtsberatung erteilen dürfen.
Wenn du auf deiner Homepage ein Bild unter GNU FDL nutzen willst, muss auch auf deiner Homepage die englischsprache Fassung der GNU FDL als abrufbarer, von dem Bild verlinkter Text vorhanden sein.
Ich sehe die Links in der Wikipedia anders als du. Das sind individuelle Einstellungen, die keine Auswirkung haben auf die Lizenz. Lies sicherheitshalber auch noch Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ. Wenn dir das alles zu kompliziert ist, lass es lieber ganz. --Historiograf 19:38, 12. Apr 2006 (CEST)
Nochmals danke, ich werde mir das alles noch mals gut durchlesen und gut überlegen, ob und wie ich ein Risiko eingehe. Gruß Skjern
TLD´s
verschoben nach Wikipedia:Auskunft, da keine Frage zum Urheberrecht --Fb78 ☼ 11:34, 12. Apr 2006 (CEST)
Eine blöde Frage
Hallo Wikipedia,
Ich würde gern einen Beitrag zum Thema Hyperbel (Sprache) schreiben, da ich meine Diplomarbeit über dieses Thema verfasst habe. Es ist mein erster Beitrag auf Wikipedia. Meine Frage ist, darf ich Zitate aus Büchern verwenden (natürlich mit Quellenverweis). Ich frage deshalb, weil ich in den Artikeln, die ich bisher auf Wikipedia gelesen haben, noch nie irgendwie Zitatverweise gesehen habe. Ich bin ein echter Dummie und würde mich über eine Antwort freuen.
Vorstehende Frage stammt von Benutzer:Gordon Bujak, nach unten verschoben von --Fb78 ☼ 11:24, 12. Apr 2006 (CEST)
- Hallo Gordon, natürlich darfst du zitieren, solange die Zitate dem Zitatrecht folgen. Hilfreich ist sicher auch Wikipedia:Quellenangaben. Will heißen: immer nur Kurzzitate, immer kommentiert. Aber als Autor einer Diplomarbeit dürftest du ja schon Gespür dafür haben. Dass in der Wikipedia so wenige Zitate zu finden sind, liegt an unseren schlampigen Autoren. Wenn du noch ein wenig stöberst - vor allem bei Wikipedia:Exzellente Artikel - wirst du aber hoffentlich auch auf korrekt ausgewiesene Zitate stoßen. --Fb78 ☼ 11:28, 12. Apr 2006 (CEST)
Leider hat Fb78 nicht ganz korrekt geantwortet. Er hätte an erster Stelle auf die maßgebliche Hilfeseite verweisen müssen, die die Verwendung von Zitaten in der Wikipeda regelt: Wikipedia:Zitate. Es gibt inzwischen hunderte Artikel (keine Hyperbel!), die Zitate und Zitatnachweise enthalten, lies nur etwa den Artikel Schöpfungshöhe. --Historiograf 19:59, 12. Apr 2006 (CEST)
Bild von Rubicks Uhr
Beim Stöbern bin ich über Zauberwürfel gestolpert und habe dort gesehen, dass Bilder des Würfels eingestellt wurden. Ist dies möglich, da der Würfel eine geringe Schöpfungshöhe hat? Wikipedia:Bildrechte sagt dazu Nur ganz einfache Gestaltungen erreichen diese (Schöpfungshöhe)nicht. Meinem laienhaften Empfinden nach ist die Gestaltung des Würfels nicht ganz einfach. Ich frage, da ich gerne ein Bild ähnlich diesem hier knipsen und bei Rubiks Uhr einstellen möchte. Meine Einschätzung ist, dass dies wohl eher nicht geht, da hier eine Schöpfungshöhe erreicht sein dürfte, die eine Einstellung verhindert. Was meinst du? -- Hey Teacher 14:36, 12. Apr 2006 (CEST)
Bei Produktabbildungen gilt das Geschmacksmusterrecht, meist nicht das Urheberrecht. Ich hätte sowohl beim Würfel als auch bei der Uhr keine Bedenken, die urheberrechtliche Schöpfungshöhe zu verneinen. --Historiograf 19:43, 12. Apr 2006 (CEST) Hey Teacher, leider hast du mir die Anmerkungen zu den gescannten Seiten aus Leinzell trotz meiner Mail nicht nachgeliefert --Historiograf 19:43, 12. Apr 2006 (CEST)
Hallo, meines Erachtens handelt es sich bei dem oben genannten Beitrag in der Wikipedia um eine Rechtsverletzung. Der Artikel ist beinahe identisch mit demjenigen aus der Encarta Enzyklopädie. Was machen? Grüße, Alexiszerflin
- Vielleicht erstmal Wikipedia:Textplagiat lesen? Oben am Kopf dieser Seite steht, dass du den Text gelesen haben solltest, BEVOR du hier eine Frage stellst. Dann Wikipedia:Textplagiat verstehen, dann beide Texte im Licht dieser Ausführungen vergleichen und dann nach dem Resultat des Vergleichs gegebenenfalls den Artikel unter Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen eintragen --Historiograf 19:48, 12. Apr 2006 (CEST)
- Danke, Historiograf, für deinen Hinweis. Habe den Beitrag allerdings gelesen, BEVOR ich hier eine Frage stellte. Und ich bin sogar bis zum Schluss des Artikels Wikipedia:Textplagiat gekommen ... Dort steht, dass man im Zweifel einen Experten fragen soll. Ich bin im Zweifel. Daher habe ich mich also an das Forum gewandt, da ich hier einen Experten vermutete. Irrtum? -- Alexiszerflin 01:18, 13.04.2006 (CEST)
OK, dann hast du den Beitrag nicht verstanden. Hier sind Experten aber nicht dazu da, dir Nachhilfe zu geben, wenn du nicht sehen kannst, dass der Encarta-Artikel - nach unserem Artikel zu schließen - vergleichsweise kurz sein muss und keinerlei eigenpersönliche Prägung aufweist, also eine Grauzone gegeben ist, die man dadurch beseitigen sollte, indem man den Artikel anhand anderer Quellen soweit erweitert und umformuliert, dass die Anlehnung in der Versionsgeschichte verschwindet. --Historiograf 05:01, 13. Apr 2006 (CEST)
- Prima, das ist doch eine Antwort, mit der ich leben kann. Nichts anderes wollte ich nämlich - die Einschätzung von einem Experten. Schade allerdings, dass diese mit einer ordentlichen Portion Überheblichkeit verbunden war. -- Alexiszerflin 14:20, 13.04.2006 (CEST)
Bilder aus alten Zeitschriften
Hi wie steht es rechtlich mit bildern wie auf [42] (2 seiten weiter) zu sehen sind. das des 43 erschienen ist mal außen vorlassend. man gehe einfach von älteren jahrgang aus. MfG --Morray noch Fragen? 19:04, 12. Apr 2006 (CEST)
Ich frag mich echt, was du mit all diesen kubanischen Libellen willst ;-) Beachte auch die Mitteilung, die ich dir gleich auf der Diskussionsseite von Wikipedia:Bibliotheksrecherche machen werde Auf den Löschkandidatenseiten werden sehr viel wertvollere Themen als zu speziell gelöscht, ich finde das ungerecht. Naja, ok, das hast du nicht gefragt. Wenn der Zeichner (ggf. in der Zeitschrift nach einem Bildnachweis suchen) 70 Jahre tot ist oder die Zeichnung vor 1906 entstanden ist und du nicht weisst, ob der Zeichner 70 Jahre tot ist, kannst du das Bild hier auf de hochladen. Wenn du es auf Commons hochladen willst, musst du dich zusätzlich nach US-Recht richten, was wohl bedeutet: vergiß es --Historiograf 19:55, 12. Apr 2006 (CEST)
Und kann man das dann direkt aus so einer Quelle nehmen oder müsste man das selber nochmal scannen? Thx schonmal --Morray noch Fragen? 20:03, 12. Apr 2006 (CEST)
- Wenn es rein kann, brauchst du es nicht nochmal zu scannen. Durch einfsaches Scannen ensteht kein Urheberrecht. -- Timo Müller Diskussion 21:00, 12. Apr 2006 (CEST)
Bitte vergleichen
http://www.panathonmestre.it/v/vo/vogel_1.html
mit
http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6gel
Ist das ein Joint Venture oder hat da einer sogar das Layout abgekupfert ??
- Steht bereits auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. --Fb78 ☼ 02:03, 13. Apr 2006 (CEST)
Veröffentlichung in Buch und in Wikipedia - sind meine Überlegungen richtig?
Hallo,
ich bin Autorin eines Glossars zu Fachausdrücken eines Spezialgebiets der Sonderpädagogik. Das Glossar wurde bis jetzt, mit meiner Genehmigung, in zwei Fachbüchern veröffentlicht. Wenn ich es richtig sehe, kann ich die Einträge, die ich damals gemacht habe, nicht in die Wikipedia einfügen, weil das wäre URV. Ist doch richtig, oder? Ist zwar mein Text, und bezahlt wurde ich auch nicht, aber ich habe die Rechte an den Verlag abgetreten? Ich habe zwar nie was unterschrieben, aber ich denke, rechtlich ist das so.
Nun mein Anliegen. Der Verlag möchte das Glossar aktualisiert haben. Wie ist das jetzt - wenn ich die neuen Begriffserläuterungen bzw. die stark geänderten erst in die Wikipedia stelle (damit ihr zur Verfügung stelle) und anschließend erst in das Glossar des Verlages, dann habe ich keine URV begangen? Gegenüber Wikipedia nicht - denn die kriegen das ja zuerst, und gegenüber dem Verlag auch nicht...oder? Kann mir da bitte jemand weiterhelfen, wie ich das am geschicktesten mache?
Hoffentlich habe ich das jetzt an die richtige Stelle gepostet.
Danke für eure Hilfe!
Allmuth 20:41, 13. Apr 2006 (CEST)
Es ist durchaus nicht gesagt, dass der Verlag ohne ausdrücklichen Verlagsvertrag automatisch Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte geworden ist, da die allgemeine Zweckübertragungsregel sagt, dass die Rechte soweit wie möglich beim Urheber verbleiben. Eine Online-Nutzung fällt zudem nicht unter das Verlagsgesetz. Es empfiehlt sich immer, mit offenen Karten gegenüber dem Verlag zu spielen, wenn die nachträglich sehen, dass die Neubearbeitung in der Wikipedia ist, kann es sein, dass die etwas verärgert sind und die Muckies spielen lassen. Gerade urheberrechtlich unerfahrene Autorinnen sind dann leicht verängstigt und wissen nicht mehr ein noch aus. Biete dem Verlag ein einfaches Nutzungsrecht des überarbeiteten Glossars an (und versuche dich in dieser Community vorab abzusichern, dass deine Einträge nicht aus irgendwelchen Gründen auf den Löschkandidaten landen) --Historiograf 21:24, 13. Apr 2006 (CEST)
Vielen Dank für die Antwort. Also ich schreibe dem Verlag, dass er ein einfaches Nutzungsrecht am überarbeiteten Glossar hat, da ich das Glossar auch der Wikipedia zur Verfügung stellen will. Wenn sie das nicht wollen, dann halt keine Überarbeitung (also das werde ich natürlich höflicher formulieren).
Glaube nicht, dass mich wer löscht, ich bin spezialisiert auf so ein exotisches Spezialgebiet :-), das interessiert nur wenige. Ist aber, denke ich, doch enzyklopädierelevant.
Gibt es eine Möglichkeit, die alten Einträge noch in die Wikipedia zu kriegen (also die bereits veröffentlichten)?
Ich würde die Einträge natürlich etwas aufpeppen, damit es keine reinen Stubs sind.
Allmuth 21:37, 13. Apr 2006 (CEST)
Naja, auch bei exotischen Themen schlagen die Löschtrolle zu ... Klar, teile deinem Verlag mit, dass du die veröffentlichten Einträge einzubringen gedenkst und lasse einfließen, dass du ja ohne Verlagsvertrag kein ausschließliches Nutzungsrecht übertragen hast, dir also nach wie vor die Rechte der Online-Verwertung zustehen --Historiograf 21:43, 13. Apr 2006 (CEST)
Danke.
Allmuth 21:52, 13. Apr 2006 (CEST)
Fotos vom Bayerischen Staatsschauspiel
Dürfen Bilder vom Bayerischen Staatsschauspiel hochgeladen werden? Die Formulierung unter Bayerisches Staatsschauspiel München ist mir nicht ganz klar. Ich würde gerne ein Foto z.B. für diesen Artikel verwenden (ein Stück, welches dort gerade gezeigt wird): Eines langen Tages Reise in die Nacht --Raupach 21:25, 13. Apr 2006 (CEST)
Nein, genügt nicht, sende denen die allgemeine Einverständniserklärung auf Wikipedia:Textvorlagen zu und mach dich auf eine Ablehnung gefasst --Historiograf 21:45, 13. Apr 2006 (CEST)
Fakten, Daten und Infos urheberrechtlich geschützt?
Hallöchen. Habe in letzter Zeit vermehrt aus einer Zeitschriftenreihe Infos bezogen, und bin mir nach erstmaligem Lesen des Impressums nicht so ganz sicher, ob ich diese Infos überhaupt hätte nutzen dürfen:
Alle Rechte trägt der Herausgeber. Jeglicher Nachdruck und Wiedergabe (auch auszugsweise) sowie eine Übertragung der Daten, Fakten und Fotos in Computer und andere elektronische Geräte ist untersagt.
Eigentlich eindeutig, wollte allerdings mal wissen, wie es rechtlich da ausschaut, ob Fakten urheberrechtlich schützbar sind... --Ureinwohner uff 00:59, 14. Apr 2006 (CEST)
Nein --Historiograf 01:10, 14. Apr 2006 (CEST)
Bilder aus Google Earth
Google Earth
Ich habe im Artikel Emden gesehen, dass offensichtlich ein Satellitenbild der Stadt aus Google Earth hochgeladen und eingefügt wurde. Ist dieses rechtens und wie sieht es dabei dann mit der Lizensierung aus? Ich habe mal versucht auf die Schnelle in Wikipedia dazu etwas zu finden. Ist mir nicht gelungen.... Hat jemand dazu in paar Infos? Daaaaanke -- Zirpe 13:36, 14. Apr 2006 (CEST)
- Bisher haben wir Bilder aus Google Earth immer gelöscht. Der dicke "(C)"-Hinweis im Bild reicht ja gewöhnlich für so was. Wenn Satellitenbilder direkt von der NASA stammen - nicht von einer Drittfirma! - sind sie PD. Bei Google Earth kann man davon nicht ausgehen. Schließlich können sie erheblich bearbeitet sein oder von einer Drittfirma stammen. --Fb78 ☼ 23:33, 14. Apr 2006 (CEST)
- Nochmal nachgeschaut: Bei Google Earth steht "(C) DigitalGlobe". en:DigitalGlobe ist eine kommerziell arbeitende Drittfirma. Dementsprechend kein US-PD. --Fb78 ☼ 23:36, 14. Apr 2006 (CEST)
Porzellan o.ä.
Ich habe zwar mittlerweile schon Vieles, was in der WP zu URV herumfliegt, mit Fleiß studieret, aber mir ist immer noch nicht ganz klar, wie man mit Markenartikeln des alltäglichen Gebrauchs umgeht: Kann man beispielsweise Rosenthal-Geschirr oder WMF-Kochgeschirr veröffentlichen, so in eigenem Besitz und selbst fotografiert? Ich hatte mal im Chat als provisorische Auskunft erhalten: Einfach probieren und abwarten. Ich hätte aber noch gern ein paar andere Meinungen eingeholt - mir geistert da der Begriff Geschmacksmuster im Kopf herum. Gruß --Philipendula 14:18, 14. Apr 2006 (CEST)
Wie wäre es, einfach mal bei Geschmacksmuster im Artikel und Diskussion schauen. UNVERZIERTE Dinge des täglichen Bedarfs sind in der Regel nicht urherrechtlich geschützt und den Geschmacksmusterschutz ignorieren wir hier bislang. Also sei mutig, ich nehms auf meine Kappe, es sei denn etwas ist auf dem Bild, was hinreichend Schöpfungshöhe hat. --Historiograf 23:50, 14. Apr 2006 (CEST) Sterbetafel weitergekommen?
Übersetzung englischer Wiki-Einträge
Ist es erlaubt, einen Artikel der englischen Wikipedia in die deutsche Wiki in der wörtlichen (natürlich übersetzten) Form zu übertragen?
-- Specter
NUR wenn du die GNU FDL noch strikter einhältst als unter Wikipedia:Übersetzungen beschrieben: ja. --Historiograf 02:03, 15. Apr 2006 (CEST)
Speicherkarte
Hallo Ist es legal, wenn ich PDS mit einem vorinstallierten Wikipedia auf einer Speicherkarte sozusagen als Bundle bei Ebay oder in einem Online Shop verkaufe?
Wie weit geht Urheberrecht?
Mich interessiert schon lange, in welche Bereiche das Urheberrecht vordringt.
Wie ist es zum Beispiel bei aufwändigen Garnierungen bei kalten Platten? Dort sieht man ja manchmal verzierte und gestaltete Schwäne
aus Butter. Reicht dort die Schöpfungshöhe aus, um das Bild zu schützen?
Meinezweite Frage ist etwas peinlich. Ich würde nämlich gern wissen, ob Kunstwerke, die beim Schneepinkeln entstehen, ohne Bedenken veröffentlicht werden können. Diese Frage ist rein theoretisch. THOMAS 18:10, 15. Apr 2006 (CEST)
Das Urheberrecht dringt in alle Bereiche vor. Lies Schöpfungshöhe --Historiograf 19:06, 15. Apr 2006 (CEST)
Fragen zum Urheberrecht
Sind folgende Werke (Abbildungen / Tabellen) urheberrechtlich geschützt:
1. Eine Tabelle der wichtigsten Automobil-Typen (hier der Fa. NSU) aus einem Buch?
2. Ein Werbeplakat der Fa. NSU aus dem Jahre 1954, welches ich im Zweirad-Museum fotografiert habe?
3. Das Etikett einer Weinflasche der Weingärtnergenossenschaft Neckarsulm von 2004?
4. Texttafeln aus einem Museum (z. Bsp.: Zweirad-Museum) teilweise (da zufällig auf dem Bild) bzw. vollständig?
Falls das bereits an anderer Stelle diskutiert wurde, bitte Link angeben. Dank im voraus. --Joachim Köhler 22:23, 15. Apr 2006 (CEST)
Ja, in Schöpfungshöhe. Kurzantwort: es kommt darauf an. 2/3/4 wahrscheinlich eher geschützt, 1 wahrscheinlich eher nicht. Kann man aber so einfach nicht sagen. Falls auf 2 und 3 nur ein bisschen Text und minimale grafische Elemente: eher nicht geschützt. --AndreasPraefcke ¿! 22:38, 15. Apr 2006 (CEST)