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Ich bin auf einen inaktiven Benutzer gestoßen, der vor Jahren großflächige URVs aus der Deutschen Biographischen Enzyklopädie eingestellt hat, die sich oft bis heute erhalten haben.
Das nur kleine Beispiele, alle unter seinen ersten Artikeln. Ich kann nicht beurteilen, woher die späteren Artikel stammen, die er nicht aus dem DBE kopiert hat. --= (Diskussion) 06:26, 6. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Uff. Thyra war damals sehr aktiv und hat nicht weniger als 1238 Artikel angelegt. Da könnte einiges an Arbeit auf uns zukommen. Die genannten Beispiele stellen als wörtliche Textübernahmen m.E. in der Tat eindeutige URvs dar. Jemand (oder ein Team) müsste es auf sich nehmen, Thyras Artikel und Ergänzungen allesamt mit der DBE und anderen in Frage kommenden Nachschlagewerken abzugleichen... (ich lösche die Beispiele jetzt noch nicht gleich, hier ist wohl ein systematisches Vorgehen angebracht - Erinnerungen an Wikipedia:DDR-URV werden wach...) - Der Benutzer bzw. wohl die Benutzerin ist seit über 6 Jahren nicht mehr aktiv, eine unbeschränkte Benutzersperre hier aber wohl gleichwohl angebracht, ich werde noch auf WP:AN um Meinungen diesbezüglich bitten... Gestumblindi20:15, 6. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Es ist schwer zu beurteilen. Ich vermute eher, dass die späteren Artikel sauberer sind. Bei den paar Artikeln, die ich gecheckt hatte, konnte ich keine grösseren Übernahmen in Google Books finden. Möglich wären natürlich Abschriften aus in Google Books nicht indexierter Literatur. --= (Diskussion) 20:34, 6. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Wie man den Botnachrichten auf der Benutzerdisk entnehmen kann, hat Thyra wohl auch mehrfache Datei-URVen eingestellt. Ob noch weitere Datei-URven dieses Benutzers existieren, müsste erst überprüft werden (der benutzer hat viele BIlder hochgeladen), das sollte aber die DÜP übernehmen, oder? Grüße, -seko- (Disk)23:01, 6. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Man muss sich hier die Frage stellen, ob die einzelnen Texte überhaupt urheberrechtlich schutzfähig sind, siehe Ziffer 3.2.1. in meinem Almanach. Wenn man diese Frage verneint, muss man sich überlegen, ob es bei 1238 Fällen anders aussieht... Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:32, 7. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Der lange Hintze-Text ist m.E. eindeutig schutzfähig, weit von einem "stichwortartigen Abriss" entfernt. Hamburger und Heydekampf sind schon deutlich knapper, es handelt sich aber doch um ausformulierte Kurzbiographien, im Falle von Heydekampf auch mit einer bewertenden Einschätzung ("Heydekampf gehörte zu den wichtigsten Wiederbegründern der deutschen Automobilindustrie nach dem Zweiten Weltkrieg"), einen gewissen individuellen Charakter sehe ich da schon. Die Zorn-Ergänzung ist zwar kurz, aber dafür noch individueller formuliert ("in denen er die eigene Krebserkrankung zur schonungslosen Abrechnung mit der schweizerisch-bürgerlichen Umwelt instrumentalisiert" etc.) - daher würde ich sagen: URV, löschen. Gestumblindi20:10, 7. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Löschen muss man aber lediglich die alte Version, nachdem man den Text ausreichend umformuliert hat - nicht, dass uns hier reihenweise gute Artikel verloren gehen ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:21, 8. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Erstmal handelt es sich bei den Beispielen aber schlicht um mutmassliche URVs, die hier so nicht verbleiben können. Wir sollten diese Fassungen/Versionen zeitnah löschen, wenn die Abklärungen abgeschlossen sind (schon etwas gehört, =?) - unabhängig davon, ob dann schon jemand eine umformulierte Fassung eingestellt hat, die bleiben kann. Ich selbst werde das ganz gewiss nicht machen, weil ich die Vorgehensweise "Man nehme einen fremden enzyklopädischen Text, formuliere ihn Satz für Satz etwas um und schon hat man einen Wikipedia-Artikel" für sehr fragwürdig halte. Das mag urheberrechtlich noch in Ordnung gehen (wobei eine geistige Schöpfung m.E. nicht bloss in den genauen Formulierungen, sondern auch im Aufbau einer Darstellung liegen mag - der die "Umformulierer" typischerweise sklavisch folgen), aber es ist keine saubere Arbeitsweise. Wer Artikel aus anderen Nachschlagewerken umformuliert zu Wikipedia-Artikeln macht, ohne die zugrundeliegende Sekundärliteratur zu konsultieren, produziert keine "guten Artikel", sondern Schlamperei. Gestumblindi21:57, 8. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Sehe ich nicht so. Das Dumme an URV ist ja eben gerade, dass sie alle nachfolgenden Versionen "vergiftet": Da die Umformulierungen im Laufe der Zeit und nicht von einer Version auf die andere stattfinden, würden durch das Löschen der URV-Versionen auch viele "ehrlichen" Änderungen gelöscht, und mit Ihnen die Autornennungen dieser Änderungen. Und ohne Namensnennung keine Lizenz. Keine Lizenz -> wieder URV.--the artist formerly known as 141.84.69.2018:21, 15. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Die URV-Versionen werden üblicherweise nicht komplett gelöscht, nur der Artikeltext wird unzugänglich gemacht. In der Versionenliste bleiben die Benutzer also drin. -- Rosenzweigδ18:40, 15. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
würde gerne die Logos und Flaggen einiger deutscher Rudervereine in der deutschen Wikipedia, als Vektorgrafik, hochladen (lassen), gibt es da irgendwelche Urheberrechtlichen bedenken oder kann das nur bestimmten Voraussetzungen gesehen? --Gast32 (Diskussion) 19:14, 2. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Rudervereine verwenden häufig sehr einfache geometrische Gestaltungen in ihren Zeichen, die dem Flaggenalphabet ähneln. So lange das der Fall ist, sind wir im grünen Bereich. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:31, 2. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Damit es hier mal etwas konkreter werden kann, habe ich die Logos und Flaggen der Vereine um die es hier zunächst gehen soll oben mal Verlinkt. Die Flaggen sollen nicht in der Form mit Stange sondern ähnlich wie die Länder Flaggen in der Wikipedia hochgeladen werden. --Gast32 (Diskussion) 13:47, 3. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Schade, dass niemand bisher geantwortet hat. Info: Der dargestellte Pjotr Karpowitsch ist am 13. April 1917 verstorben, das Foto muss also vorher entstanden sein (steht auch so in der Infobox), der Fotograf wird als unbekannt angegeben. --Speravir (Disk.)18:54, 8. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich halte diese Liste nicht für schutzfähig als Sammelwerk, da das Kriterium der persönlichen geistigen Schöpfung nicht erfüllt ist. In Betracht kommt aber das Leistungsschutzrecht des Datenbankherstellers nach § 87a UrhG, das immerhin 15 Jahre gilt. Eine Umfrage unter Literaturkritikern und -wissenschaftlern könnte durchaus eine „nach Art oder Umfang wesentliche Investition“ darstellen. ireas (Diskussion) 11:50, 9. Feb. 2016 (CET)Beantworten
noch eine Nachfrage: in dem WP-Artikel zur Random-House-Liste-1998 wird mit einem „Langzitat“ gearbeitet, in dem die ersten 15 Plätze zitiert werden. Ist das ok?
In Auszüge hatten wir derartige Liste, die nicht auf objektiven Kriterien beruhen, schon immer, auch bis in die Top 30, aber eben nicht vollständig. Da gab es vor einigen Jahren auch lange Diskussionen (imho u.a. im Bereich der Arbeitslisten bspw. zu Enzyklopädieinhalten, wo dann nur noch die Sachen gelistet wurden, die eben noch keinen WP-Artikel hatten). --Paulae12:47, 9. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Ireas: In welchem Maß unterscheidet sich diese Liste (Umfrage mit Wahl unter Fachleuten) beispielsweise von der WP-Abbildung der Oscar-Gewinner (deren Organisation ja ganz strikt auf die Einhaltung der Rechte pocht)?
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren11 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Kann sich bitte einmal jemand diesen Artikel (sowie diesen) ansehen, ob die Rechtefrage dort im Sinne der Wikipedia gehandhabt wird? Mir scheint das mit der Wikipedia-Lizenz nicht vereinbar, bin aber alles andere als Spezialist ... lg, 0000ff (Diskussion) 21:30, 9. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Wenn man sich die Nutzungsbedingungen beim LfU durchliest, dann kann man wohl eine Erlaubnis zur öffentlichen Nutzung bekommen. Aber "freie Daten" in unserem Sinne sind das dann immer noch nicht. --Jensibua (Diskussion) 22:38, 9. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich bin auch kein Urheberrechtsexperte und gleich vorweg, wir reden hier von über 90 möglich betroffenen Geotop-Listen mit fast 2600 Datensätzen!
Die ursprünglichen Listen zu den bayerischen Geotopen wurden von mir 2013 angelegt und 2015 auf das neue und WLE freundlichere Listenformat umgestellt. Vor der Umstellung holte ich mir das Einverständnis vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) ein, auch die Textpassagen vom LfU 1:1 ohne Änderungen direkt in die WP Listen zu übernehmen. Nach einigen Diskussionen mit dem LfU willigte das LfU schließlich ein. Aber nur mit der LfU Vorgabe die jetzt kritisierten Textpassagen entsprechend in den Listentext einzubringen. Zu dieser Freigabe vom LfU gibt es auch ein Ticket.
Diese vom LfU gewünschten Texte stellen jetzt hier scheinbar das Problem dar. Leider verstehe ich aber nicht, was jetzt an dieser Textpassage hier nicht WP stimmig ist. Es wäre nett, wenn dies ein Experte auch für mich nachvollziehbar erläutern könnte. Sollte der Text aber entfernt werden müssen (was ich nicht hoffe), denke ich, dürfen wir in WP die Texte vom LfU auch nicht mehr so wie jetzt 1:1 übernehmen. Ich finde die Texte in den Listen als Kurzbeschreibung extrem hilfreich und sehr nützlich. Sollte es aber ein innerhalb WP unlösbares Problem darstellen, werden wir wohl kaum das LfU davon überzeugen können, hier WP entsprechend entgegenzukommen und auf den entsprechenden Textzusatz gänzlich zu verzichten. Wir wollen was vom LfU, nicht umgekehrt. Möglicherweise kann ja auch ein „Urheberrechtsexperte“ hier mit dem LfU selbst Kontakt aufnehmen. Die Ansprechpartner dort kann ich dann gerne per email nennen, wenn ich einer bei mir meldet. Wenn sich aber in WP kein Konsens findet, bleibt nur noch:
Es darauf ankommen zu lassen und die Reaktion vom LfU abwarten wenn wir die Passagen rausnehmen. Finde das persönlich nicht schön und wird die weitere Zusammenarbeit sicherlich nicht fördern.
Die Beschreibungstexte alle vollständig aus den aktuellen Listen entfernen.
Die Listen komplett auf die alten Formate zurückzustellen (ohne Beschreibungstext). Hier würden auch alle Änderungen die zwischenzeitlich an den Listen erfolgten mit verlorengehen.
Damit wäre dann auch mein ganzer Arbeitsaufwand (und das war Einiges!) gegenstandslos und für die Tonne. Die nützlichen Informationen wären dann alle verloren und die Listen würden damit gewaltig an Qualität und Informationsgehalt einbüßen.
Alle 2600 Texte entsprechend WP Konform um- und nach zu bearbeiten.
Neben dem verbundenen großen Aufwand für eine solche Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ich mach das bestimmt nicht), werden die Inhalte dadurch sicherlich nicht besser. Ich bezweifele ob sich hier im sowieso „übersichtlichen“ Bereich Geologie irgendwelche Helfer finden lassen.
Daher bitte auch genau abwägen zwischen dem (mir nicht nachvollziehbaren) Problem in WP mit der Textpassage gegenüber dem Aufwand einer Überarbeitung bzw. signifikanten verbundenen Informationsverlust. Was ist wenn wir es einfach so lassen wie es ist? Was sind die möglichen Konsequenzen? Wie gesagt, ich verstehe das Problem inhaltlich leider nicht.--Derzno (Diskussion) 18:02, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Lieber Derzno, danke für deine Ausführungen. Bitte lass uns das ganz ruhig angehen. Es geht mir persönlich nur um den "Disclaimer" in der Einleitung. Den habe ich hier versuchsweise entfernt, denn solche Hinweise sind in einer Enzyklopädie schlicht unüblich. Aus juristischer Sicht ist er ebenfalls nicht erforderlich. Vor diesem Hintergrund noch einmal meine Frage: Ist die Entfernung dieser Disclaimer aus deiner Sicht ein Problem? Wenn ja, warum genau? Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:27, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Gnom:, ich bleib ganz ruhig. Da bin ich anderes gewöhnt hier in WP. Ich fürchte nur, dass das Entfernen früher oder später das LfU auf den Plan rufen wird. Hier anbei der O-Ton der email vom LfU.
wir haben hier nochmals über die Datenübernahme des Geotop-Katasters zu Wikipedia diskutiert und sind zu folgendem Schluss gekommen: Die Hinweise und Quellenangabe, wie von Ihnen verwendet unter https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Derzno/Werkstatt sind in Ordnung. Mit der Tabelle inkl. Beschreibungstext sind wir ebenfalls einverstanden.
Zwei Änderungswünsche hätten wir:
1) bitte schreiben Sie, dass derzeit etwa 3.400 Geotope erfasst sind.
2) Können Sie bitte nach folgendem Satz noch wie folgt ergänzen: "Einige Objekte sind zum Beispiel nicht gefahrlos zugänglich oder dürfen aus anderen Gründen nur eingeschränkt betreten werden." Das Betreten der Geotope erfolgt auf eigene Gefahr. Vom LfU wird keinerlei Haftung übernommen. --Derzno (Diskussion) 07:22, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Warum wollen die, dass in jeder Liste immer die Anzahl der erfassten Geotope genannt wird?
Warum wollen die eine "Haftung" des LfU ausschließen? Haftung wofür denn? So etwas ist doch total fernliegend.
Und am meisten wundert mich, dass sie Informationen über einige Geotope zurückhalten mit der Begründung, diese sei für die Veröffentlichung im Internet nicht geeignet. Dürften wir diese Informationen denn drucken?
Solche Bedingungen für die Veröffentlichung sind mit der hier verwendeten freien Lizenz nicht vereinbar, denn Wikiepdia-Inhalte dürfen ja frei modifiziert werden... Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:42, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Hi Gnom, warum die vom LfU den Text genauso haben wollen, kann ich dir leider nicht sagen. Wie geschrieben, es war eine Vorbedingung von denen. Das mit den 3400 kann ich mir nur als Hinweis erklären, dass es neben den hier in WP bekannten 2600 Geotopen viele weitere gibt. Ein paar kenne ich selber, die ich aber besser hier nicht veröffentliche. Es handelt sich hierbei meist um Höhlen die keine "Öffentlichkeit" vertragen. Wegen dem Thema gab es schon reichlich Diskussion mit Höhlenschützern aus den Reihen der bayerischen Höhlenforscher und Verbänden. Ein heisses Eisen! Das LfU wird mittelfristig sowieso alle schützenswerten Höhlen versperrren mit der Grundlage des Naturschutzgesetzes. Des weiteren kenne ich auch Mineralfundstellen, Bergwerkschächte etc. die nicht öffentlich werden sollten. Ich habe hierzu eine eigene Meinung aber mache das Fass bestimmt nicht mehr auf. Jedenfalls gibt es keine rechtliche Grundlage es zu unterbinden. Wenn jemand sowas reinbringt, dann ist es halt drin nur die Infos werden nicht selber vom LfU veröffentlicht. Den Haftungsauschluss verstehe ich so, dass viele Geotope ungesichert sind und da die Koordinaten auch drin sind von jedermann aufgesucht werden können. Heute hat ein jedes Smartphone ein GPS Modul und das eigentliche Problem sind hier die Geocacher, die auch gerne in solchen Ecken ihre Dosen verstecken. Geotope haben im Gegensatz zu Naturschutzgebieten keinen echten rechtlichen Schutzstatus und jeder beruft sich auf das Betretungsrecht. Wenn es dann einen in eine Schacht-Höhle reinhaut, wollen die halt raus sein aus der Nummer und nicht auch noch die Sicherungspflicht an der Backe haben. Machen wir übrigens auch so, wenn wir eine Veranstaltung haben. Was schlägst du vor wie wir weitermachen? Gibt es keine Möglichkeit den Text irgendwie woanders zu plazieren und beizubehalten? Wenn wir ihn komplett entfernen, war es dann auch mit der Erlaubnis den Text 1:1 zu übernehmen und die Listen stehen ohne Beschreibung da. --Derzno (Diskussion) 07:22, 17. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Okay, wenn es sich hier um echte Bedingungen der Behörde für die Veröffentlichung handelt, müssen wir die Inhalte hier löschen, Derzno. Denn eine Freigabe unter einer Sonderbedingung ist keine Freigabe. Alle Inhalte in der Wikipedia müssen von jedermann zu jedem Zwecke auf jede Weise weiterverwendet werden, die einzigen erlaubten Bedingungen sind die Weiterlizenzierungs- und Namensnennungspflicht. Das ist das grundlegende Problem. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:04, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Creative Commons und Copyright gleichzeitig
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren23 Kommentare10 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Wenn eine Publikation eine Creative-Commons-Lizenz gleichzeitig mit einem Copyright-Symbol "C" verwendet, was gilt dann, die Creative-Commons-Lizenz oder das Copyright-Symbol? Rosenkohl (Diskussion) 00:04, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Das (C) hat in Kontinentaleuropa keinerlei rechtliche Auswirkungen, in GB und USA auch nur unter bestimmten Bedingungen. Andersrum haben alle Fotos unter CC auch bestehende Urheberrechte, egal wo in der Welt. Das widerspricht sich also nicht. --Pölkkyposkisolisti00:12, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Im Übrigen ist es bei freien Lizenz durchaus üblich, noch einen Zusatz „Copyright (C) …“ hinzuzufügen, um deutlich zu machen, dass das Werk zwar frei lizenziert ist, aber deswegen nicht bedingungslos weitergenutzt werden kann. Wenn du aber den Eindruck hast, die freie Lizenz war ein Versehen und der Autor wollte das Werk gar nicht freigeben, schadet es nicht, beim Autor nachzufragen, um sicher zu gehen. ireas (Diskussion) 11:34, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Es ist ein Irrglaube, dass ein (c)-Zeichen in Kontinentaleuropa keine Auswirkung hat: Das ist das allgemeine Kennzeichen für Urheberkennungen nach dem Welturheberrechtsabkommen - betrifft direkt nur das Recht von Werken aus den paar Länder, die weder an TRIPS und Berner Übereinkommen teilnehmen. Aber zudem greift die Urheberrechtsvermutung der § 10 (d)UrhG, § 12 (ö)UrhG zugunsten des mit Copyrightzeichen gekennzeichneten. Benedictus Levita (Diskussion) 15:00, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Jedenfalls schliessen sich Copyright und freie Lizenzen überhaupt nicht aus - ganz im Gegenteil, die freien Lizenzen bauen ja auf dem Copyright bzw. Urheberrecht auf. Frei lizenzierte Werke sind nach wie vor urheberrechtlich geschützt bzw. "copyrighted", aber eben frei lizenziert. Ohne existierendes Urheberrecht könnte man gar keine freie Lizenz vergeben, dann wäre das Werk sowieso gemeinfrei. Gestumblindi23:17, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Da hat Gestumblindi recht, das ist keien Wiederspruch. Genau da finden die meisten Missverständisse statt. Auch eine CC Lizenz unterliegt dem Copyright, oder wie man bei uns sagt dem Urheberrecht. Auch eine CC Lizenz ist in dem Punkt nie frei, schlicht weg weil es die Gesetzgebung das nicht vorsieht. Die CC-Lizenz ist "nur" eine Nutzungserklärung. --Bobo11 (Diskussion) 11:36, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Eine CC-Lizenz für ein Bild, ist seitens des Urhebers ein Angebot an eine unbestimmte Person, das lizensierte Werk kostenfrei unter den dort genannten Bedingungen genutzt zu werden. Nach deutschem Recht (BGB) kann dieses Angebot für zukünftige noch unbekannte Nutzer jederzeit vom Urheber wieder gekündigt werden. --Alchemist-hp (Diskussion) 14:36, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Das will nur niemand wahrhaben. Auch ein schriftlicher Verzicht auf Persönlichkeitsrechte §22KUG kann zurückgezogen werden. --Pölkkyposkisolisti15:23, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Natürlich kann der Urheber auch bei einer CC-Lizenz jederzeit aufhören dieses Angebot zu unterbreiten und seinerseits die Publikation des Bildes unter dieser Lizenz einstellen. Nur ändert das leider nichts daran, dass er mit allen Nachnutzer, die dieses Angebot schon angenommen, weiterhin einen für beide Seiten bindenden Vertrag hat, der diesen nicht nur das Recht gibt dieses Bild zu nutzen, sondern sie auch noch dazu verpflichtet das Bild bei der Nutzung ihrerseits unter eben dieser Lizenz anderen Nutzer anzubieten. Und eben das hat zur Folge, dass der Urheber nur dann effektiv, die Verbreitung unter CC einstellen könnte, wenn es keinerlei bestehende Nachnutzungen gäbe. Und da bereits die Anzeige auf Commons bereits die erste Nachnutzung darstellt, ist das im Kontext der Wikipedia de facto nie der Fall.
Und was die Rückabwicklung eines Modellvertrages angeht: Das ist zwar möglich aber bei weitem nicht so einfach, wie Du das darstellst. Es genügt eben nicht, dass die abgebildete Person, einfach nur keine Lust mehr hat, ihren Teil des abgeschlossenen Vertrages einzuhalten, sondern es müssen gemäß BGB gewichtige Gründe vorliegen, die Ihr die Einhaltung dieses Vertrages unmöglich machen. Und selbst wenn die vorlägen, würde das nicht nur eine Nutzung dieses Bildes beenden sondern alle und den Inhabern der Nutzungsrechte ein Anrecht auf Kompensation für die entgangene Nutzung einräumen und zu dem eine Art Vorkaufsrecht garantieren, falls das fragliche Bild jemals wieder auf den Markt käme.Das ist also ganz sicher kein geeigneter Weg um mal eben eine missliebigen CC-Lizenz loszuwerden um das Bild irgendwie anderweitig besser verwerten zu können.
Ich würde Euch daher bitten, nicht irgendeine Mär vom der Rückziehbarkeit freier Lizenzen zu streuen, die bei Lichte betrachten de facto nicht durchführbar ist. // Martin K. (Diskussion) 20:12, 17. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Martin K. vielen Dank für Deine Meinung. Aus einer geeignet validen Quelle habe ich eine andere gehört. Nur weil etwas Deiner Meinung nach anscheinend nicht durchführbar ist, bedeutet das noch lange nicht, dass es auch rechtlich standhaft ist. Jeder neuer zukünftiger Nutzer muss sich selbst vorher genau erkundigen was er wie nutzen darf und kann. Das ist sein Risiko. Und das ändert nichts daran das die CC Lizenz das deutsche Recht, nach meiner validen Quelle nach, nicht berücksichtigt hat. Du sags es ja selbst: "Natürlich kann der Urheber auch bei einer CC-Lizenz jederzeit aufhören dieses Angebot zu unterbreiten und seinerseits die Publikation des Bildes unter dieser Lizenz einstellen." Für mich bedeutet das im Umkehrschluß: die CC-Lizenz ist nicht vollkommen und hat Fehler. --Alchemist-hp (Diskussion) 23:45, 17. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Entschuldige, aber wenn wirklich jeder Nutzer einer CC-Lizenz direkt beim Urheber nachfragen müsste, um sicher zu sein (da wäre die die Konsequenz aus Eurer Interpretation), würde das die Idee der freien Lizenzen schlicht ad absurdum führen.
Auch nach Deutschem Recht gelten einmal geschlossene Verträge. Sie können nicht einfach so einseitig aufgekündigt werden. Und ein CC-BY-SA-Nutzungsvertrag umfasst eben nicht nur das zeitliche und räumlich unbeschränkte Recht zur Veröffentlichung und die Pflicht zur Lizenznennung, sondern auch auch das Recht ein Bild zu bearbeiten und das Ergebnis wiederum unter derselben Lizenz zu veröffentlichen. Und spätestens das würde einen möglichen Verbreitungs-Stop seitens des Urhebers vollständig aushebeln, weil jeder Bestandsnutzer problemlos das Bild als abgeleitetes Werk in Umlauf bringen darf.
P.S.: Aus welcher "geeignet valide Quelle" beziehst Du eigentlich Deine Interpretation und was genau steht da? Kennst Du irgendwelche Urteile, die diese Auffassung stützen oder auch nur in diese Richtung deuten? // Martin K. (Diskussion) 00:20, 18. Feb. 2016 (CET)Beantworten
"Auch nach Deutschem Recht gelten einmal geschlossene Verträge." das ist vollkommen richtig. Nur ist die CC-Lizenz kein Vertrag, sondern nur ein Angebot einen Vertrag abschließen zu können! Erst wenn ein Nutzer das Bild nutzt geht er einen Vertrag mit mir ein, nicht vorher. Vorher ist und bleibt es nur ein Angebot. Und genau das, also um das Angebot zu beenden geht es hierum. Und um nichts anderes. Quelle: "Rechtsberatung": einfaches deutsches BGB. Genau wie 1 Kiste Äpfel für 5,- € irgendwo auf dem Markstand. Ist der Markt zu Ende, so ist auch das Angebot zu Ende. Ein Bild ist auch nichts anderes. --Alchemist-hp (Diskussion) 00:42, 18. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Eben: A macht ein Werk. B nimmt As Angebot einer CC-Lizenz an. A beendet dieses Angebot. Aber der Vertrag mit B, dass B das Werk weiterverbreiten darf gilt trotzdem weiter. C würde danach gerne dieses Angebot annehmen. Geht leider nicht mehr. Aber B macht glücklicherweise auch ein solches Angebot. Also nimmt C dann eben Bs Angebot an. Hierbei ist B z.B. Commons. --nenntmichruhigip (Diskussion) 07:44, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Tja, und genau das ist der Fehler der CC-Lizenz: Deutsches Recht!? Ansonsten gilt: "Quellangabe" fehlt! Hätte C die Ursprungsquelle zur Gesicht bekommen, so hätte er sofort sehen können, dass er eben das Bild nicht mehr unter der CC-Lizenz nutzen darf. Aber egal. Wir werden es in diesem Leben ohne Präzedenzfälle wohl nicht mehr erfahren können. Oder kennt jemand dazu eine geeignete Quelle, ein Rechtsgutachten, Urteile oder ähnliches? --Alchemist-hp (Diskussion) 09:18, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Alchemist-hp: Wie kommst Du denn jetzt auf Quellenangaben? Eine Quellenangabe nach §63 UhrG wäre nur dann notwendig, wenn von einer Schrankenregelung Gebrauch gemacht würde. Das ist aber bei einer freien Lizenz überhaupt nicht der Fall! Da im Rahmen der CC-Lizenzen keine Schranken genutzt, sondern reguläre Nutzungsrechte übertragen werden (§31 UhrG), ist hier die in den CC-BY-Lizenzen vorgeschriebene Urhebernennung mehr als ausreichend.
Von daher hat Nenntmichruhigip das vollkommen richtig dargestellt: Sobald ein Nutzer von einer freien Lizenz Gebrauch macht (und im Fall der Wikipedia ist das bereits die Wikipedia selbst), besteht eine Vertrag zwischen diesem und dem Urheber, der diesem Nutzer nicht nur das Recht einräumt, sondern ihn sogar dazu verpflichtet, andern das Bild unter exakt den Gleichen Bedingungen anzubieten so lange er das Bild selbst nutzt. Und an dieser vertraglichen Vereinbarung ändert sich auch nichts, wenn der Urheber seinerseits die Verbereitung einstellt. Und das führt eben dazu, dass er seine Lizenz de facto nicht einseitig wiederrufen kann – auch nach deutschem Recht nicht.
Nennt das von mir aus hinterlistig, aber dieser virale Effekt ist von den Erfindern dieser Lizenz ausdrücklich gewünscht, auch nach deutschem Recht zulässig und nebenbei bemerkt auch die Voraussetzung dafür, dass so etwas wie die Wikipedia überhaupt entstehen kann. Könnte nämlich jeder, jederzeit seine Lizenz zumindest in soweit wiederrufen, dass er keine weiteren Nachnutzung zulässt, könnte ja jeder beliebig große Artikel killen, bloß, weil er irgendwann in grauer Vorzeit mal einen Abschnitt dazu beigetragen und jetzt keinen Bock mehr hat. Nein, dieses Enorme Maß an Rechtsunsicherheit ist wirklich reine Fiktion. // Martin K. (Diskussion) 15:53, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich meine zwar, dass du dich damit besser auskennst als ich, aber ich wage mich mal an eine kleine Korrektur: Die vorgeschriebene Urhebernennung ist nicht mehr als ausreichend, sondern zusammen mit der Lizenzangabe genau ausreichend ;-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 10:42, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Bisher wurde "mir" kein einziges konkretes Gegenargument gegen meine Sichtweise entgegengebracht. Nach meinem Wissenstand ist das „Stellen unter einer freie Lizenz“ rechtlich betrachtet ein Angebot das sich an einen unbestimmten Personenkreis richtet Angebot, der auf einen Abschluss eines Lizenzvertrags zielt. Solange dieses Angebot nicht innerhalb angemessener Frist von einem Dritten angenommen wird, kann es jederzeit mit einer angemessenen Kündigungsfrist (§§ 130, 147, 151 BGB) für zukünftig neue Nutzer beendet werden. Ist daran etwas falsch? Was wäre es denn? Bitte eine genaue Begründung hier hinterlassen. --Alchemist-hp (Diskussion) 09:37, 27. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich kann deiner Argumentation schon folgen. ABER, was ist wenn jemand die Lizenz angenommen hat? Dem kannst du nicht einfach so kündigen, und auch nicht verbieten, sein Angebot (Dein Werk wie mit CC-by-sa) weiter anzubieten. Beim WP Textspende ist die Nachnutzung immer gleich mit dem Sichten gegeben. Bei anderen Werken auf der Medienplatform Commons, würde ich die Nachnutzung auch erst bei der ersten Einbindung bestätigen. Der Hacken in Sachen Rückziehbarkeit wenn genutzt, bleibt aber. --Bobo11 (Diskussion) 10:50, 27. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Bobo11: Du hast Dir diese Diskussion nicht wirklich durchgelesen!? Natürlich geht es nicht mehr um die bereits genutzten Bilder!!! Für diese gilt weiterhin die zu dem Zeitpunkt gültige und vorhandene Lizenz. Bitte diese Diskussion "aufmerksam" durchlesen, dann wird Dir alles klar werden. Gruß, --Alchemist-hp (Diskussion) 18:33, 27. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Wenn ich dich richtig verstehe, Alchemist-hp, dann wäre eine praktische Schlussfolgerung für die Wikipedia und für Wikimedia Commons, dass ein Bildurheber sehr wohl die Löschung eines Bildes verlangen kann, weil er das Angebot an potenzielle neue Nutzer nicht weiter unterbreiten möchte. Das impliziert nicht, dass er alle bereits erlaubten Nutzungen verbietet.
Meinem Verständnis nach bedeutet das auch, dass eine Änderung von CC-BY-SA auf CC-BY bei uns zugelassen werden müsste. (Bislang kann man nur Lizenzen ergänzen, aber nicht ersetzen.) --MartinaDisk.18:41, 27. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Verzwickte Frage: Wikimedia ist doch, indem ein solches Bild auf Commons gehostet und gezeigt wird, ebenfalls ein Nutzer des Bildes unter der vergebenen Lizenz, und kann keineswegs dazu gezwungen werden, das Bild nicht weiterhin unter dieser Lizenz zu nutzen (also zu löschen). Gestumblindi18:50, 27. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Korrekte Lizenzierung von Openstreetmap Karten
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren3 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Hallo
ich habe in der Vergangenheit eine ganze Menge Karten auf Basis von Openstreetmap erstellt. Vorgehensweise ist, dass ich mir svg-Dateien runterlade und nachbearbeite. Ist es korrekt, bei Urheber OSM mit der entsprechenden ODbl-Vorlage einzubinden und die Karte dann aber unter CC-BY-SA-2.0 bei Commons einzustellen? --Vuxi (Diskussion) 19:38, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Die ODbL-Vorlage erfüllt lediglich den Hinweis auf die Urheberschaft. Eine Lizenz musst Du dann parallel trotzdem setzen, unter der Du Dein abgeleitetes Werk stellst (also bsw CC-BY-SA) (steht auch in der Vorlagendoku: ".. it should always appear along with some other license template that indicates the license applicable to the map itself"). --alexrk (Diskussion) 19:09, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren5 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Hallo,
ich habe ein problem mit diesem Logo. Gibt es eine Möglichkeit, diesem Logo eine Lizenz zugeben, obwohl ich nicht der Urheber dieser Datei bin? Könnt ihr mir da weiterhelfen? Ich versuche in der Deutschen Wikipedia über die K League neue und aktuelle Beiträge zuerstellen und möchte daher auch Logos nutzten. --Yanikor (Diskussion)
Beruht die Angabe in der Bildbeschreibung "Erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe, um Urheberrechtsschutz zu genießen" auf einer vorausgegangenen Diskussion oder wurde das unilateral so angenommen? --Túrelio (Diskussion) 08:26, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich habe dies ehrlich gesagt so angenommen. Ich habe mir andere Logos angeschaut und dort stand dies auch,daher habe ich dies auch hingeschrieben. (nicht signierter Beitrag vonYanikor (Diskussion | Beiträge) )
@Yanikor: Dann hast Du Dich leider an Dingen orientiert, die hier zum erheblichen Teil nur noch deshalb existieren, weil es seit der Anpassung der Rechtsprechung in diesem Bereich niemand geschafft hat hier aufzuräumen. Wie Du im Baustein selbst nachlesen kannst, „raten wir vorerst davon ab, Logos und andere Werke der angewandten Kunst hier hochzuladen“. Alles was nicht auf Commons unter {{PD-TextLogo}} akzeptiert wird sollte auch hier lokal nicht hochgeladen werden.
Meines Erachtens dürfte dieser stilisierte (ich vermute mal) Hahn durchaus Schöpfungshöhe erreichen. Wenn es sich dabei nicht zufällig um traditionelles Zeichen handelt, dessen Regelschutzfrist schon längst abgelaufen ist, ist dieses Logo daher nicht gemeinfrei. Wir können es dann nur hier behalten, wenn ein Entsprechende Freigabe des Rechteinhabers vorliegt. // Martin K. (Diskussion) 15:22, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Das ist sehr schade und ärgerlich, da man uns Wikipedia Usern die gern aktuelle Infos und neue Beiträge erstellen die Sache erheblich erschwert, wenn man keine Logos zu Vereinen nicht mehr unkompliziert hochladen darf. Wisst ihr vielleicht wie man am besten Vereine bezüglich ihrer Logos anschreiben kann? Ich möchte gern versuchen, dass ich die Erlaubnis von Vereinen wie z.b. Jeonbuk Hyundai Motors FC bekommen kann. Oder wie man die K League anschreiben kann wegen ihrer Logos. Könnt ihr mir da helfen? --Yanikor (Diskussion)
@Yanikor: Natürlich ist das doof. Es ist aber aus enzyklopädischer Sicht ist noch viel blöder, dass wir in keinem Artikel über zeitgenössische Malerei einfach so ein Bild der jeweilige Gemälde zeigen können, oder ein einem Artikel über einen Film die passenden Stils oder Plakate. Es ist nun mal eines der „heiligen“ Grundprinzipien unseres Projekts, dass wir hier nur Inhalte verwenden, die von jedermann frei nachgenutzt werden können. Und das ist eben ausschließlich bei Inhalten der Fall, die entweder gemeinfrei sind oder von Ihrem Urheber unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurden. Warum das ausgerechnet bei Logos (die in sowas wie dem brockhaus nie verwendet wurden) so schwer zu akzeptieren ist, während es in allen anderen Bereichen kein Thema zu sein scheint, ist mir schleierhaft. Der einzig realistische Ausweg dafür wäre eine Art Enzyklopädie-ND-Lizenz für relevante Werke (neben Logos eben auch Gemälde und Filmstils) die aber wahrscheinlich aus dogmatischen Gründen von der Mehrheit abgelehnt werden dürfte.
Doch zurück zum Thema: Unsere Freigabe-Vorlagen hatte ich oben ja schon verlinkt - und auch auf Commons gibt es entsprechende E-Mail-Vorlagen. Du solltest Dir dabei aber bewusst sein, dass gerade Sportvereine nur ein geringes Interesse an so einer Freigabe haben dürften, weil diese ihre Markenrechte zwar nicht betrifft aber im Extremfall beschädigen könnte... // Martin K. (Diskussion) 17:49, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Leyo: Muss die Datei gerendert sein? Sorry, das wusste ich bisher nicht ... Die Datei wird eh nächste Woche Donnerstag gelöscht, da ich keine Freigabe zu der Datei besitze .... --Yanikor (Diskussion)
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Der Artikel wird gerade kontrovers bei Schon gewusst diskutiert. Die Zitate sind selbstverständlich bei einer 1944 verstorbenen Person gemeinfrei, aber der Rest des Artikels stammt von hier: [8]. Ist die Übereinstimmung so hoch, dass es sich um eine URV handelt? --Diorit (Diskussion) 06:16, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Freigabe einer Fremdaufnahme durch den Urheber für das Einstellen in Wikipedia; Urheber fragt nach, ob er das Bild auch weiterhin ohne Zusatzerläuterung innerhalb einer Fotoserie in einer Tourismus-Webseite zeigen kann
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren3 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Guten Morgen an die "Urheberrechtsfragen-Redaktion"! Für das Darstellen der räumlichen Verhältnisse im Zentralraum (zweigeschossige Treppenhalle) eines historistischen Schlosses möchte ich für den Wikipedia-Artikel eine Weitwinkelaufnahme nutzen, die ich selbst so nicht hinbekomme. Das betreffende Bild ist in einer Serie von Außen- und Innenaufnahmen zu diesem Schloss enthalten, die auf einer touristisch-kommerziellen Webseite zusammen mit vielen anderen Bildserien zu historischen Gebäuden gezeigt werden. Für meine bisherigen Aufsätze über dieses Schloss hat mir die Fotografin schon vor einem Jahr das Verwenden dieses Bildes erlaubt - auch für die Internetseite meines damaligen Schlossvereins. Sie ist auch gern dazu bereit, das Einstellen dieser Aufnahme in meinen Wikipedia-Artikel über dieses Schloss unter der Lizenz "CC-by-sa 3.0/de" zu akzeptieren. Nun fragte sie mich gestern über das Internet an, ob es für sie Probleme mit dem Bild bringen könne, wenn sie dieses - so wie bisher in der vorgenannten Bilderserie - auch weiterhin zeigen möchte oder wenn sie dieses Bild künftig in Einzeldarstellung anderweitig einzusetzen gedenkt. Wenn ich Wikipedia unter der o.g. Lizenz richtig verstanden habe, muss bei einem Verwenden der Aufnahme außerhalb von Wikipedia immer auf den Urheber der Aufnahme hingewiesen werden. Daran hat sie natürlich keine Interesse, zumal die Aufnahme ja als Bestandteil einer Bildserie gezeigt wird. Meine Frage: Kann die Urheberin der Fotoaufnahme "ihr Bild" künftig genauso weiter verwenden, wie bisher oder sind ihr da Grenzen auferlegt? Danke für die Antwort! Gruß--Joachim Müller-Schwerin (Diskussion) 08:20, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Joachim Müller-Schwerin: Auch wenn ein Werk unter freier Lizenz veröffentlicht wurde darf der Urheber weiterhin damit machen was er möchte. Eine freie Lizenz hebt das Urheberrecht ja nicht auf, sondern vergibt nur in dessen Kontext ein relativ weitreichendes Nutzungsrecht.
Die Fotografin im genannten Fall ist also nicht nur dazu berechtigt, weiterhin selbst das Bild zu nutzen, sondern kann auch beliebige andere (auch kostenpflichtige) Lizenzen für dieses Photo vergeben. Das einzige, was sie nicht mehr tun darf, ist irgendjemand eine exklusive Lizenz zu erteilen, die diesem das ausschließliche Nutzungsrecht an diesem Bild einräumen würde – aber das versteht sich ja von selbst.
Zur Erläuterung sei noch gesagt, dass ein hier unter CC hochgeladenes Bild keinesfalls in den Besitz der Wikipedia übergeht. Das Urheberrecht bleibt nach wie vor bei seinem Urheber. Dieser selbst (nicht die WP) ist der Vertragspartner von allen, die das Bild auf Basis der freien Lizenz nutzen und nur er kann gegen ggf. vorliegende Lizenzverstöße vorgehen. Die Wikipedia hingegen ist lediglich einer der Nachnutzer (nicht mehr und nicht weniger). // Martin K. (Diskussion) 11:19, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Danke Martin K. - das ist eine klare Darstellung!!! Möchte mich für die schnelle Antwort ganz herzlich bedanken und für meine Wiki-mäßige Unbedarftheit entschuldigen. Aber - schlimmer wird es ja hoffentlich nicht mehr werden! Gruß--Joachim Müller-Schwerin (Diskussion) 12:13, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren3 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Hallo, ich wurde darauf hingewiesen dass diese Logos sofern gesetzlich mit PD-Amtlich (PD-GermanGov) versehen werden (und so oder so auch nach Commons) könnten!? Nun ist die eigtl. Frage, falls ja, ob der Hinweis PD-TextLogo ersetzt, ergänzt, ausreichend oder überflüssig ist!? Trademark müsste wohl so oder so gesetzt werden!? Gleiches Thema auch noch mal auf →commons:Commons:Forum #Missverständnis amtliche Werke
Eher nicht. Den Logos fehlt es an dem dafür nötigen amtlichen Zweck - und wenn man der leider herrschenden Fehlmeinung folgt, ist es auch die falsche Werkkategorie, keine Sprache- bzw. Schriftwerk. Benedictus Levita (Diskussion) 08:52, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren5 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Ein Gastautor einer Zeitung schreibt am Ende eines Artikels: "Ich bitte, dieses Schreiben nicht in sinnverändernden Einzelheiten, sondern stets in seiner Gesamtheit zu zitieren". Ist dies zitatrechtlich als eine Erlaubnis bzw. als "freie Lizenz" zu verstehen, um den Artikel in seiner Gesamtheit zitieren zu dürfen? Rosenkohl (Diskussion) 11:19, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Eine freie Lizenz sicher nicht. Ich würde diese Erklärung sogar ausdrücklich als ausdrückliches Veränderungsverbot lesen. Meine Auslegung der Erklärung ginge dahin, dass der Urheber ausdrücklich ein Großzitat wünscht - und damit auch erlaubt - wo das Zitatrecht nur ein Kleinzitat erlauben würde. Benedictus Levita (Diskussion) 11:30, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Na ja, das mag sein. Da allerdings die Nutzung dann nicht auf Grundlage urheberrechtlicher Schrankenbestimmungen erfolgt, kann ein solches (unechtes) „Großzitat“ auch nicht in Wikipedia genutzt werden (@Rosenkohl). Denn eine Lizenzierung unter CC-by-sa/3.0 bzw. einer kompatiblen Lizenz kann der Aussage jedenfalls nicht entnommen werden – die Intention des Autors läuft dem Sinn und Zweck freier Lizenzen (Änderbarkeit) ja sogar diametral entgegen. Insofern endet die Nutzbarkeit in Wikipedia entsprechend den Lizenzbestimmungen weiterhin dort, wo sie nicht mehr durch urheberrechtliche Schrankenregelungen gedeckt ist. Der Hinweis ist mithin also, soweit ersichtlich, für die Nutzung in Wikipedia ohne Bedeutung. — Pajz (Kontakt) 00:01, 24. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt
Hallo zusammen,
der ursprüngliche Artikel zum Theater Plauen-Zwickau wurde im März 2013 aus dem Artikel Plauen herauskopiert. Gibt es eine Möglichkeit diese "wikipediainterne" URV nachträglich gerade zu biegen und die Versionsgeschichte zu importieren?
Anfrage zum Verbleib von Bildrechten, wenn der Autor der Datei (Inhaber der ursprünglichen Bildrechte) seit viel mehr als 70 Jahren verstorben ist
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren5 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Zum Demonstrieren der Raumaufteilung eines historistischen Schlosses möchte ich einen Erdgeschoss-Grundriss in meinen zugehörigen Wikipedia-Artikel einstellen, der um das Jahr 1900 herum in Rahmen einer ganzen Fotoserie zu diesem Schloss veröffentlicht worden ist. Der Fotograf ist seit viel mehr als 70 Jahren tot.
Bei meiner Anfrage an die Verwaltung des Hauses wurde mir mitgeteilt, dass die ursprünglichen Bildrechte schon vor ewigen Zeiten an den Eigentümer des Gebäudes übertragen worden sind. Bisher dachte ich in Bezug auf meine Wikipedia-Aktivitäten, dass eine "räumliche" Fotoaufnahme bzw. die fotografische Wiedergabe einer Zeichnung 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers als gemeinfrei gelten und dass sich damit auch die eventuell übertragenen Bildrechte erledigt haben. Meine Frage: Bestehen die Bildrechte 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen fort, wenn er die Bildrechte zu Lebzeiten an den Eigentümer der Liegenschaft abgetreten hat, die auf seinen Fotos dargestellt wird - oder erlöschen diese Bildrechte nach 70 Jhren grundsätzlich? Danke für die Antwort! Gruss --Joachim Müller-Schwerin (Diskussion) 12:05, 19. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Herzlichen Dank für diese sehr wichtige Information. Da sowohl der Fotograf "Herrmann Rückwardt" als auch der Architekt des Hauses und damit der Inhaber an der Idee des Grundrisse "Ernst von Ihne" seit viel mehr als 70 Jahren verstorben sind, kann ich wohl mit einem gewissen Recht auf diese Abbildung zurück greifen. Ist es denn üblich bzw. möglich, in der Bildunterschrift zumindest auf jene Institution zu verweisen, die meint, dass sie die Bildrechte inne hat z. B. mit der Formulierung: Aktuelle Bereitstellung der Abbildung durch das Archiv des ... oder durch die Stiftung des...- oder so ähnlich? Gruss--Joachim Müller-Schwerin (Diskussion) 13:08, 19. Feb. 2016 (CET)Beantworten
In der Bildunterschrift ist das nicht üblich und würde ziemlich sicher auch entfernt werden. Jede Datei hat aber eine Dateibeschreibungsseite, wo im Feld Quelle angegeben wird, wo der Hochladende die Datei her hat. Da kannst du "zur Verfügung gestellt von ..." o. ä. reinschreiben. Gruß -- Rosenzweigδ13:29, 19. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Danke Rosenzweig, so werde ich es machen und hoffen, dass der "Bereitsteller" damit zufrieden ist. Auf jeden Fall möchte ich nicht, dass er durch meine Aktion total verprellt wird, zumal ich seine Mitwirkung auch noch bei späteren Wikipedia-Aktivitäten zu seinem Schloss benötige! Bin froh, auf dieser Seite bzw. auf der Seite für Anfängerfragen immer solch erschöpfende Antworten zu erhalten. Auf diese Weise kommt man als Anfänger auch gut ohne einem Mentor zurecht! Gruss --Joachim Müller-Schwerin (Diskussion) 16:04, 19. Feb. 2016 (CET)Beantworten
TV-Vorführung von GPLv3-Software
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Hallo,
ich bin Projektmitglied eines Open-Source-Projektes, welches unter der GPLv3 steht (SuperTux). Wir haben auf unserer Mailingliste eine Anfrage des KiKa erhalten, welche SuperTux in einer Sendung vorführen wollen, dem anhängend ist eine Erklärung, die unterzeichnet werden soll.
1) Ist die öffentliche Vorführung von Open-Source-Software nicht sowieso unter der GPLv3 gestattet?
2) Da SuperTux eine lange Entwicklungsgeschichte hinter sich hat und das Team eigentlich aus vielen verschiedenen teilweise nicht mehr aktiven Leuten besteht, darf ich (als de facto-Projektleiter) überhaupt diese Erklärung unterschreiben?
@TobbiM: Wir dürfen hier keine Rechtsberatung leisten; und eigentlich sollte der MDR eine Rechtsabteilung haben, die sich mit solchen Fragen auskennt. Zwei kurze Gedanken zu deinen Fragen: 1. Die GPLv3 bringt einige Forderungen mit sich. Ein zentraler Inhalt der GPL ist das Copyleft-Prinzip, also dass abgeleitete Werke ebenfalls unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden müssen. Das könnte für die Ausstrahlung im Fernsehen durchaus ein Problem sein. 2. Die Erklärung enthält den Satz „With his signature, the contractual partner confirms that it is able to dispose over the aforementioned usage rights“. Du müsstest also Inhaber der angefragten Nutzungsrechte an SuperTux sein. Das heißt, du müsstest entweder selbst alleiniger Urheber sein, oder von den anderen Urhebern die Nutzungsrechte eingeräumt bekommen haben. Das ist vermutlich nicht der Fall. Viele Grüße, ireas (Diskussion) 12:33, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Leitfaden zu Gebrauchstexten
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren10 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Hallo, um unseren Service für die Community weiter zu verbessern, schlage ich vor, dass wir uns auch einmal mit der Frage der Gebrauchstexte etwas näher beschäftigen. Häufig bekommen wir hier nämlich Anfragen, bei denen jemand darum bittet, dass wir eine Textübernahme urheberrechtlich begutachten, und gerade diese Anfragen werden nach meiner Einschätzung eher nachlässig beantwortet. Aus meiner Sicht liegen diese Fälle ganz überwiegend außerhalb des Anwendungsbereichs des Urheberrechts, einerseits, weil der Ausgangstext urheberrechtlich nicht schutzfähig ist oder weil bereits geringfügige Änderungen für den Ausschluss einer Rechtsverletzung ausreichen. Deutlich machen müsste man dabei, dass in den allermeisten Fällen das Zitatrecht aufgrund seines engen Anwendungsbereichs jedenfalls nicht greift. Ich könnte mir vorstellen, dass wir dazu den Almanach etwas erweitern. Was meint ihr? Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:59, 20. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Gnom: Diesem Thema widmet sich schon die Seite Wikipedia:Textplagiat. Vielleicht könnte man diese überarbeiten und verlinken. Ich würde mir dabei ja wünschen, dass wir deutlicher davon abraten, Wikipedia-Artikel zu erstellen, indem einfach ein einzelner Text (insbesondere aus einem anderen Nachschlagewerk) etwas umformuliert wird - nicht aus urheberrechtlichen, sondern eher aus moralischen und Qualitätsgründen. Ich bin dabei 2011 mit dem MB Wikipedia:Meinungsbilder/Paraphrasierte Lexikonartikel ziemlich auf die Nase geflogen... die meisten scheinen kein Problem damit zu haben. Über einen Artikel wie den neulich von Bastoria angelegten Bruno Amiet kann ich mich aber einfach nicht freuen - das ist mal wieder ein typisches Beispiel für die Art von Übernahme, die mich schon damals aufgeregt hat... Ich nehme auch an, dass Bruno Amiet urheberrechtlich unbedenklich ist, aber es wird einfach nur der Artikel aus dem HLS ausformuliert - aus "Reiche Publikationstätigkeit zur Solothurner Gesch. v.a. des MA." wird dann eben "Er veröffentlichte zahlreiche Arbeiten zur Solothurner Geschichte, insbesondere des Mittelalters"... ich finde das unschön. Gestumblindi03:37, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich staune schon etwas, mit was für weltbewegenden Problemen sich da manche Wikipedianer herumschlagen. Ein rechtliches Problem besteht ja offensichtlich nicht, sich bei der Anlage eines Artikels auf einen bestehenden, mutmasslich zuverlässigen enzyklopädischen Artikel abzustützen. Auf dieser Basis kann man weiter arbeiten, was im Fall von Bruno Amiet ja bereits geschehen ist. Und selbst ein einseitig abgestützter Artikel wäre besser als gar keiner.--Bastoria (Diskussion) 20:40, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Bastoria: Da haben wir wohl etwas unterschiedliche Ansprüche. Aus meiner Sicht war die die weitgehende Übernahme anderer Lexikonartikel in den ersten Jahren der Wikipedia noch verständlich (wir haben damals ja gar Artikel aus Meyers Konversationslexikon, die aufgrund ihres Alters als gemeinfrei eingeschätzt wurden, 1:1 übernommen), um einen Grundstock aufzubauen. Inzwischen sollten wir aber auf einem anderen Niveau arbeiten. Einen Artikel aus dem HLS zu nehmen und einfach etwas ausführlicher zu formulieren, hat aus mehreren Gründen einen faden Beigeschmack: Erstens ist es doch arg "billig" - auch hinter einem kurzen, komprimierten HLS-Artikel kann eine wochenlange Recherche seines Autors und langwieriges Feilen an der Auswahl der dargestellten Fakten stehen. Die Artikel mögen nach "nichts" aussehen, aber es steckt viel dahinter. Uns dann diese Arbeit einfach ohne grossen Aufwand anzueignen... ja nun, rechtlich wohl in Ordnung, aber auch moralisch? Dazu kommt: So viel Aufwand und Sorgfalt oft in einem HLS-Artikel steckt, es enthält doch auch Fehler. Wenn du es öfter benutzt, werden dir bei Themen, mit denen du dich gut auskennst, wahrscheinlich auch schon welche aufgefallen sein. Das ist in keinem Nachschlagewerk zu vermeiden. Wenn man sich die Mühe gibt, wenigstens die im HLS angegebene Literatur zu benutzen, um einen eigenen Artikel zu schreiben (ich glaube nicht, dass du das im Falle von Amiet getan hast), kann einem der eine oder andere Widerspruch auffallen und man kann unter Umständen die Wiederholung von Fehlern vermeiden. - Weiter: Du schreibst hier "Auf dieser Basis kann man weiter arbeiten, was im Fall von Bruno Amiet ja bereits geschehen ist" - so? Das Bisschen, was jetzt seit deinen Änderungen von heute über den HLS-Artikel hinausgeht, ist eher falsch: "Sein Projekt einer Gesamtdarstellung der Geschichte der Stadt und des Kantons Solothurn gedieh nur bis zum ersten Band, der zeitlich bis ans Ende des Mittelalters reicht" - so kann man das ja nun wirklich nicht sagen. Das Projekt - die Solothurnische Kantonsgeschichte - wurde nach Amiet von Hans Sigrist und weiteren Autoren fortgeführt. Inzwischen sind mehrere Bände erschienen, die den Zeitraum bis 1914 abdecken, und der Teil für das 20. Jahrhundert ist in Vorbereitung. Wer das mindeste Interesse an solothurnischer Historiographie hat - und bei jemandem, der einen Artikel über Bruno Amiet schreibt, sollte man das eigentlich voraussetzen können - muss das doch wissen. Der Satz ist ja nicht ganz falsch; Amiet selbst konnte nur den 1. Band fertigstellen, aber "sein Projekt" lebt weiter. Im übrigen stammt auch noch der 2. Band zum Teil von Amiet, er ist als Urheber angegeben und Hans Sigrist, der ihn fortgesetzt hat, schreibt in der Einleitung, dass die abgeschlossenen Kapitel aus Amiets Manuskript unverändert übernommen wurden. Mit einem "Artikel" wie Bruno Amiet stellst du jemanden, dem an seriöser enzyklopädischer Arbeit liegt, vor ein Dilemma - ich mag sowas nicht stellenweise verbessern, weil es mir einfach grundsätzlich zu schlecht ist. Am Ende würde dann wieder eine Grossarbeit wie Robert Glutz von Blotzheim daraus, der auch als ärgerliche HLS-Abkupferei angefangen hat und den ich dann eigentlich aus Verärgerung umfangreich ausgebaut habe. Aber das mag man auch nicht immer... - Irgendwie erinnert mich dein Satz zur Kantonsgeschichte auch an das Zeug, das mal im Artikel Franz Josef Gassmann stand. Aus unverstandenen Bruchstücken wurden da Absurditäten gebastelt - siehe meine Kommentare auf der Diskussionsseite. Das habe ich dann ausgebügelt. Meine Vorstellung ist jedenfalls: Wer einen enzyklopädischen Artikel schreibt, sollte sich schon etwas vorbereiten, ein Minimum an Literatur besorgen und verwenden. Gestumblindi21:15, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Gestumblindi: Das sehe ich nun wirklich völlig anders. Selbst moralisch sehe ich kein Problem, weil ich ja nicht als Autor zeichne und durch den Nachweis klar ausgewiesen ist, worauf sich der betreffende Artikel stützt (ich gebe nur Quellen an, die ich auch tatsächlich verarbeitet habe). Der Grad der Übertragung lässt sich problemlos überprüfen, da der Artikel mit dem HLS-Artikel verlinkt ist, sogar der Autorenname des Letzteren wird genannt. Ich bin mir fast sicher, dass solche Artikel selbst aus HLS-Sicht willkommen sind, weil dies der Online-Ausgabe dieser Enzyklopädie zusätzliche Relevanz gibt und zusätzliche Nutzer zuführt. Aber auch für Wikipedia selbst sind solche Artikel bereichernd: Solange sowohl Wikipedia als Ganzes als auch viele einzelne Artikel unausgewogen sind, was bei einem Medium, das oft als erste Informationsquelle benutzt wird, ziemlich problematisch ist, kann es eigentlich nichts Wünschenswerteres geben, als wenn möglichst viele Artikel aus Speziallexika adaptiert oder - wo schon ein entsprechendes WP-Lemma existiert - eingearbeitet werden. Im jetztigen Projektstadium bringt es eindeutig mehr, 5-10 Wikipedia-Artikel aufgrund von einzelnen Speziallexika zu erstellen als in der gleichen Zeit einen vollständig neu erarbeiteten Artikel zu schreiben. Letztlich hätte es für Wikipedia auch den grösseren Nutzen gehabt, wenn ich statt dieses Kommentars einen neuen Artikel geschrieben hätte. Ebenso wäre es weit zweckmässiger gewesen, wenn Du, statt die Mängel eines Artikels auf der Metaebene abzuhandeln, selbst Hand angelegt und den Artikel entsprechend bearbeitet hättest, was vermutlich nicht mehr Zeit beansprucht hätte (ich glaube, dass ich Deinen berechtigten Einwand mit der Hinzufügung dreier Worte bereits entschärfen konnte). Im Übrigen sei noch darauf hingewiesen, dass die Deutsche Nationalbibliothek Autoreneinträge mit Wikipedia-Artikeln, aber nicht mit solchen im HLS, NDB etc. verlinkt. Auch ich freue mich zwar, wenn unter den Wikipedia-Artikeln auf eine Perle zu stossen (es sind übrigens selten jene Artikel, die von der Wikipedia-Gemeinde als exzellent oder lesenswert ausgezeichnet werden), aber für den Wert der Online-Enzyklopädie sind solche Artikel von untergeordneter Bedeutung. Ich finde zwar Dein Autorenethos löblich, fast rührend, aber weder zeitgemäss noch mediumgerecht.--Bastoria (Diskussion) 08:55, 25. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Bastoria: Du schreibst auf deiner Benutzerseite "Aktivität am 25. Februar 2016 aus Ärger über einen Administratoren eingestellt" - sind es meine Beiträge hier, die dich so geärgert haben? Wenn ja, dann tut mir das leid und ich würde mich freuen, wenn du nochmal darüber schlafen und den Ärger vielleicht überwinden könntest. Denn natürlich ist deine Mitarbeit hier willkommen! Und was ich schrieb, war kein "administrativer" Kommentar, sondern meine persönliche Meinung als Wikipedianer - die offensichtlich von vielen nicht geteilt wird, auch nicht von dir. Ich bleibe dabei, dass mir eine Vorgehensweise wie im Artikel Bruno Amiet nicht gefällt, aber ich kann (da ja auch die Community schon 2011 diesbezüglich deutlich gesprochen hat) niemanden daran hindern, aus einer anderen Einschätzung heraus so zu arbeiten. Wer findet, das sei die richtige Art, die Enzyklopädie auszubauen, kann so fortfahren. Es sei aber erlaubt, dies zu kritisieren und eine andere Position einzunehmen - geht nicht persönlich gegen dich. Gestumblindi22:29, 25. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Wikipedia:Textplagiat wurde von mir angelegt, damit die Plagiat-Paranoia nicht überhand nimmt. Es ist besser, wenn man viele Quellen zur Verfügung hat, selbstständig zu formulieren. Stützt man sich aber auf 1 Quelle, so ist die Grenze zur URV dann nicht überschritten, wenn man enzyklopädisches Fachvokabular verwendet. Das beanstandete Beispiel zu Solothurn ist alles andere als unschön, sondern gibt korrekt wieder, was der Fall ist. Dafür stehen nur sehr begrenzt Formulierungen in der deutschen Sprache zur Verfügung. Was bitteschön kann man für das Themengebiet Solothurner Geschichte schreiben? Solothurn muss ja bleiben, man kanns ja nicht aus URV-Paranoia-Gründen sagen wir nach Bern verlegen. Und Historie hat hier etwas journalistisches und ist auch als Fremdwort eher abzulehnen. Wenn er nunmal viele Arbeiten zur S. G. veröffentlicht hat, dann ist es albern, eine halbe Stunde zu überlegen, wie man eine vom Wortlaut der Vorlage möglichst weit entfernte Formulierung findet: Eine nicht geringe Zahl von historischen Arbeiten zur Ambassadorenstadt floss aus seiner Feder. --Historiograf (Diskussion) 21:01, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Historiograf: Das ist nicht das, worum es mir geht - siehe meine ausführliche Antwort auf Bastoria, die ich gerade weiter oben gepostet habe. Es geht mir darum, dass wir nicht einfach 1 Vorlage nehmen und dann so tun, als hätten wir einen Artikel geschrieben. Gestumblindi21:16, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Historische Karte von Sulzbach
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Hallo Salino01, solche Kolorierungen behandeln wir als urheberrechtlich nicht schutzfähig, es sei denn, es liegt eine besonders künstlerische Gestaltung vor. Das Wasserzeichen ist leider Copyfraud. Du musst wohl eine Anfrage an die Behörde schicken, um es entfernen zu lassen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:31, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Altes Signalbuch der DDR
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Hallo, ich habe ein altes Signalbuch der DDR (Dienstvorschrift 301, DV 301). Wie sehen hier die Rechte aus? Ich würde sagen, es gibt keine (mehr), da es damals Gesetzescharakter hatte, ausdrücklich zur Weitergabe an Dritte freigegeben war und im Übrigen die DDR lange nicht mehr existiert. --PittySauna (Diskussion) 12:45, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Dennoch ist so ein Werk wahrscheinlich urheberrechtlich geschützt und die Rechte erlöschen 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Co-Autors. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:00, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Das Logo ist offensichtlich seit 2013 Teil der Wikipedia und findet Verwendung in Energie Burgenland. Allerdings bin ich überrascht darüber, da hierfür – soweit ich erkennen kann – keine Genehmigung vorliegt. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass Trademark + PD-TextLogo ausreichend hierfür wären. Ergo: Müsste es entfernt werden? --Rothwild (Diskussion) 18:21, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Konkret keinen – allerdings wundert es mich, dass das Logo hier Verwendung finden kann, wenn keine Genehmigung des Rechteinhabers vorliegt. Selbst im Zusammenhang mit einer Verwendung in rein enzyklopädischen Zwecken müsste doch eine Genehmigung vorliegen – oder Missverstehe ich hierbei das Marken- und Namensrecht. Bei einfach geometrischen Figuren verstehe ich die mögliche Verwendung noch, bei komplexen Signet, wie dem hier vorliegenden, bin ich vielleicht in der Rechtsprechung nicht firm genug … --Rothwild (Diskussion) 12:51, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich zitiere noch Wikipedia in entsprechendem Baustein » Da die Auswirkungen auf die Nutzung dieser Werke in der Wikipedia noch nicht abzusehen sind, raten wir vorerst davon ab, Logos und andere Werke der angewandten Kunst hier hochzuladen, sofern keine ausdrückliche Einwilligung des Rechteinhabers vorliegt, diese Werke unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen. – das Logo hier wurde 2016, in veränderter Form, hochgeladen. – Darf es jetzt Verwendung finden? Ich halte das für schwierig, ohne entsprechenden Lizenzbaustein … --Rothwild (Diskussion) 13:18, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Mir war so als ob man bei Logos, die von offizieller Seite eh ihr Logo frei zum Download propagieren, dass eine Verwendung dieses hier mindestens auch erwünscht ist. ↔ User: Perhelion00:48, 25. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Goesseln: Du hast Recht, die Bilder sind noch nicht gemeinfrei. Allerdings liegt dem Support-Team eine Freigabe des Archivs vor, das in diesem Fall der Rechteinhaber ist. Daher ist an den Bildern auch eine Creative-Commons-Lizenz und ein OTRS-Freigabe-Baustein vermerkt. Grüße, ireas (Diskussion) 23:46, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Eigentlich ist das auf der Kategorienseite von Commons auch klar und deutlich beschrieben: Die Bilder sind bis Ende 2017 urheberrechtlich geschützt, das hochladende Staatsarchiv des Kantons Jura (Archives cantonales jurassiennes) ist aber im Besitz dieser Rechte und hat die Bilder unter einer CC-BY-Lizenz freigegeben. Alles in Butter! Gestumblindi23:50, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten
thx und unten eine Nachfrage:
Dieses Werk darf von dir verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden ... Du musst den Namen des AutorsArCJ nennen.
Das heißt: ich kann ab sofort eine Fotosammlung oder ähnliches mit diesen Fotos anreichernd, und es genügt, 1. CC BY 4.0 und 2. Rechteinhaber ArCJ zu schreiben (und 3. eventuell noch WP:Commons? ). ok.
Frage: auf welche „Rechte“ wird da hingewiesen, wenn ArCJ dabei als „Rechteinhaber“ angeführt wird ? Mit CC BY 4.0 hat ArCJ doch auf alle Rechte verzichtet, außer dass es genannt werden muss, nicht einmal der Fotograf muss genannt werden. Oder wieder alles ganz anders?
Das Archiv wünscht laut Baustein als Attribution im Rahmen der CC-BY-Lizenz seinen Namen (in der Kurzform ArCJ) und die Signatur des Bildes, nehmen wir als Beispiel Datei:ArCJ - 1 homme, 2 femmes - 137 J 1948 a.tif - da steht Attribution: ArCJ, 137 J 1948 a. Das solltest du also angeben, dazu die Lizenz CC-BY 4.0 mit einem Link zur Lizenz. Da das ArCJ in der Attribution mit einem Link auf http://archivescantonales.jura.ch/ hinterlegt ist, vermute ich, dass dies als Bestandteil der vorgesehenen Rechteinhaber-Angabe gedacht ist (wo technisch möglich). Sie scheinen nicht zu verlangen, dass der Fotograf genannt werden muss, aber sinnvoll wäre das sicher auch ganz abgesehen von urheberrechtlichen Fragen. Wikimedia Commons als Quelle braucht nicht genannt zu werden, aber auch dies kann m.E. sinnvoll sein. Ein Ping an Micha, der vielleicht mehr dazu sagen bzw. mich, falls nötig, korrigieren kann :-) Gestumblindi00:40, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Alles soweit richtig. Also bis und mit 2017 bei einem Bild angeben: "ArCJ, Signatur" reicht. Link auf das Institut ist nicht nötig. Es dient eher hier zur Aufklärung, was "ArCJ" eigentlich ist. Und ganz genau genommen, muss man auch bei CC-BY den Link auf die Lizenz angeben! Siehe https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de, denn bei der Nammensnennungsklausel steht, man müsse "(...) einen Link zur Lizenz beifügen (...)". Das ist also nicht erst eine Frage der sa-Klausel, wie sie häufig damit assoziert wird. Keine sa-Klausel besagt nur, dass Derivative, die die Schöpfungshöhe übersteigen, so nicht mehr zwignend selbst unter eine CC-Lizenz gestellt werden müssen wie das ursprüngliche Material. Wie auch immer: Das Archiv möchte eigentlich nur eine Namens- und Signaturnennung. Für den Namen reicht die Abkürzung "ArCJ". Ab 2018 wird die Vorlage ohnehin für alle Bilder ausgetauscht und es ist keine CC-by-Lizenz mehr sondern die Bilder sind schlicht gemeinfrei und es folgt dann eine unverbindliche Bitte, das Institut und die Signatur jeweils zu nennen, analog dieses Dokumentes des Bundesarchivs: [10]. --Micha09:07, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Micha: "Und ganz genau genommen, muss man auch bei CC-BY den Link auf die Lizenz angeben!" - habe ich ja oben geschrieben: ... dazu die Lizenz CC-BY 4.0 mit einem Link zur Lizenz.Gestumblindi12:39, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Klar, ich sag ja nur, dass das Archiv in erster Linie genannt werden will. Ob die Lizenz nun klitzeklein eingehalten wird (also Link auf die Lizenz) ist ihm egal, da ja ohnehin in zwei Jahren die rechtliche Situation anders aussieht. Darum: ArCJ und Signatur reicht. --Micha16:31, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Goesseln: Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Wenn der Urheber oder der Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts ein Werk unter einer CC-Lizenz veröffentlicht, bedeutet das nicht, dass er auf alle Rechte verzichtet. Freie Lizenzen und Gemeinfreiheit sind zwei grundverschiedene Dinge und eigene Rechte verschwinden nicht dadurch, dass man anderen welche einräumt. Ein Urheber kann sein Urheberrecht überhaupt nicht veräußern und das im Rahmen von CC-xy zur Verfügung gestellte Nutzungsrecht schränkt die bestehenden Urheber- und Nutzungsrechte nur in soweit ein, dass jetzt (logischerweise) kein Exklusives Nutzungsrecht mehr vergeben werden kann, dass irgendjemandem, die ausschließliche Nutzung dieses Bildes zubilligen würde.
Abgesehen davon steht es dem Urheber (und auch dem Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts) steht es jedoch frei, neben der CC-Lizenz noch beliebige andere (auch kostenpflichtige) Lizenzen und Nutzungsrechte zu vergeben, und natürlich darf er selbst das Werk auch nach seinem eigenen Gutdünken nutzen. // Martin K. (Diskussion) 11:29, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Bilder vom Schweizer Parlament: Zu restriktive Nutzungsbedingungen für Wikipedia und Wikimedia Commons?
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren14 Kommentare7 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Wikipedia verwendet zahlreiche Bilder, die vom Schweizer Parlament stammen, meist eingebunden wie Wikimedia Commons. Zur Nutzung heisst es typischerweise:
«This image is from the web site of the Swiss Federal Assembly, the parliament of Switzerland. It can be used by anyone for any purpose, provided that the source of the image, http://www.parlament.ch, is properly attributed.»
«This work is free and may be used by anyone for any purpose. If you wish to use this content, you do not need to request permission as long as you follow any licensing requirements mentioned on this page. […]»
Leider stimmen diese Angaben nicht mit den aktuellen Nutzungsbedingungen, wie sie unter https://www.parlament.ch/de/services/suche-fotogalerie/fotos-nutzungsbedingungen abrufbar sind, überein. Gemäss diesen Bedingungen ist die Nutzung auf «nichtkommerzielle Zwecke» beschränkt und eine «Nutzung für kommerzielle Zwecke» wird ausdrücklich als «nicht zulässig» bezeichnet.
Auch ansonsten sind die Nutzungsbedingungen sehr restriktiv. So heisst es unter anderem auch: «Eine elektronische Speicherung von Bilddaten zur Eigenarchivierung oder eine Weitergabe der Bilder an Dritte ist nicht gestattet.»
Und so weiter …
Ich frage mich im Ergebnis, ob Bilder, die vom Schweizer Parlament stammen, überhaupt noch bei Wikipedia und Wikimedia Commons verwendet werden können.
@ZRH: Wie du der Bildbeschreibungsseite entnehmen kannst, liegt dem Support-Team eine Freigabe für das genannte und ähnliche Bilder vor. Da meine Französischkentnisse etwas eingerostet sind, kann ich diese aber nicht genau überprüfen. Grüße, ireas (Diskussion) 12:37, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Ireas: Ich kann diese Freigabe leider nicht abrufen, insofern möchte ich mich nicht darauf verlassen. Auch könnte sich die Freigabe inzwischen geändert haben. Angesichts der grassierenden Abmahnungen, gerade auch für Wikipedia-Bilder, möchte ich auf der sicheren Seite sein … --ZRH (Diskussion) 12:46, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@ZRH, Ireas, Gestumblindi: Normalerweise kannst man sich auf solche OTRS-Freigaben verlassen. Aber im konkreten Fall {{Parlament.ch}} würde ich an die Freigabe erhebliche Fragezeichen dran machen, weil aus dem Mailverkehr (zumindst wenn man der automatischen Übersetzung glaubt) nicht hervorgeht, dass dem Gegenüber klar war, dass diese Freigabe nicht nur für die Wikipedia, sondern für Jedermann gilt. Das wurde hier auch schon verschiedentlich diskutiert (z.B. gab es in Bezug auf {{Swiss Government Portrait}} sogar schon einen Löschantrag und diese Diskussionen 1, 2).
@Martin Kraft: 1/2 OT: Den eigentlichen Text der E-Mails sollte man veröffentlichen können, im Zweifel könnte man ihn sowieso über eine Anfrage gemäss Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) beschaffen. Dabei würden, wenn überhaupt, voraussichtlich lediglich die Namen von subalternen Parlamentsmitarbeitern anonymisiert werden. --ZRH (Diskussion) 13:30, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Weil er meines Wissens geholfen hat, diese Freigabe einzufädeln. Wenn also Nachbesserungen nötig wären, dann am besten mit seiner Hilfe. --Micha23:17, 25. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Sorry für mein bisheriges Schweigen, ich war in Deutschland und mein Notebook hatte keinen Strom, weil ich dummerweise keinen Adapter mitgenommen hatte... Ich werde nächsten Montag mit den Zuständigen in den Parlamentsdiensten sprechen und (erneut) auf das Problem hinweisen. Ich hoffe, die Zeit reicht für ein OK vor einer Löschung auf Commons! --Hadi (Diskussion) 22:15, 26. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Hadi: Am besten wäre natürlich eine transparente freie (CC-)Lizenz, die auf der Website des Parlaments steht und dort für jedermann nachprüfbar ist. Es ist immer unschön, wenn man sich auf mehr oder weniger nebulöse, unscharfe "diese Bilder dürfen verwendet werden"-Erklärungen mit Interpretationsspielraum stützen muss, die zudem in einer OTRS-Korrespondenz verborgen sind, deren Inhalt aus Vertraulichkeitsgründen nicht einfach so offengelegt werden kann. Einfach wäre es auch, wenn das OTRS eine normale, standardmässige CC-Lizenzerklärung erhalten hätte (mit einer klaren Angabe, für welche Bilder genau diese gilt), so dass die OTRS-Bearbeiter uns einfach bestätigen könnten: Ja, die bekannte Lizenz XYZ wurde von offizieller Stelle als für diese Bilder gültig bestätigt. Und wenn es eine solche Lizenz nicht gibt und eine kommerzielle Nutzung durch jedermann nicht möglich ist (was ich leider recht stark vermute, siehe auch die bereits von Martin Kraft verlinkte Commons-Löschdiskussion - das Template wurde damals m.E. mit einer unbefriedigenden Begründung behalten, die meine Bedenken nicht wirklich ausräumen konnte)... dann müssten wir die Lizenzvorlage und die Bilder wohl leider wirklich löschen. Gestumblindi15:20, 27. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Nicht auf Commons?
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren6 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Nicht das erste Mal ärgere ich mich über Bilder, die diesen Vermerk tragen, aber ganz offensichtlich auf Commons können. Ich hätte meine Datei Witzleben.jpg auf Commons genauer bezeichnen sollen, mein Fehler, die in August von Witzleben soll, aber dass ein Zeitungsschnipsel von 1840 (!!!!) nicht auf Commons darf und daher die Einbindung blockiert, finde ich absurd. --Historiograf (Diskussion) 20:45, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Es ist (zumindest mir) gerade völlig unklar, worüber du dich beschwerst. Es gibt die Datei auf Commons - von dir selbst hochgeladen, ohne Hinweis. In der dewiki ist dein letzter Upload von Januar 2012, in der übersichtlichen Dateiliste sehe ich auch keine Witzleben-Datei. Also, worum geht es? --Magnus(Diskussion)für Neulinge14:28, 24. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Er hat c:File:Witzleben.jpg hochgeladen, es gibt aber schon de:Datei:Witzleben.jpg, weshalb die Commons-Datei nicht im Artikel erscheint. Warum er deswegen hier auf UF abkotzen muss, weiß er wohl nur selbst, das hat mit Urheberrecht rein gar nichts zu tun. Ich verschiebe die Commons-Datei mal auf einen besseren Dateinamen, dann sollte das Problem gelöst sein. -- Rosenzweigδ22:09, 24. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Ich habe in die Seite forschungsportal Sachsen-Anhalt einen Screenshot eingefügt, der jetzt als Urheberrechtsverletzung zur Löschdiskussion steht. Ich bin Projektleiter dieses Portals und habe die gesamte Entwicklung geleitet seit 1999. Das Layout der Seite ist käuflich erworben, die Agentur ist im Impressum benannt.
Die Seitendarstellung unterliegt keinem Urheberschutz, jeder kann die Seite nutzen und verwenden. Bilder in Projekten oder News verantworten die Personen selbst. Ich kann Bild ist auf Twitter und join.me ebenfalls verwendet. Was muss ich tun, damit die Verwendung die formalen Kriterien erfüllt, vielleicht habe ich etwas übersehen? Vielen Dank für die Mühe. --Sternchen54 (Diskussion) 14:22, 24. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Die Verwendung auf Twitter und dergl. ist kein Maßstab. Auf dem Screenshot sind möglicherweise urheberrechtlich geschützte Symbole, auf jeden Fall aber auch zwei Fotos vorhanden. Von Rechts wegen müssen die Fotografen dieser Bilder zustimmen, dass sie einer freien Lizenz unterliegen und damit auch ohne Rückfrage kommerziell verwendet und ggf. bearbeitet (hier also z.B. ausgeschnitten) werden. Entsprechende Hinweise finden sich auch schon auf der Löschdiskussionsseite (c:Commons:Deletion requests/File:22.02.2016-08-24-58-e155.png). --Magnus(Diskussion)für Neulinge14:33, 24. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Urheberrechte
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Der Vogelsberg ist ein Mittelgebirge in Hessen und erreicht im Taufstein eine Höhe von 773 m ü. NHN[1]. Er ist Teil des Osthessischen Berglandes und das größte geschlossene Massiv aus Basalt in Europa. Große Teile seiner Hochlagen nimmt der Naturpark Hoher Vogelsberg ein. Über den Vogelsberg verläuft auch die Rhein-Weser-Wasserscheide.
und die geographische Seite
Geografische Lage[Bearbeiten]
Der Vogelsberg liegt im Vogelsbergkreis rund 60 km nordöstlich von Frankfurt zwischen Alsfeld, Fulda, Büdingen und Nidda. Im östlichen Norden schließt sich in einigem Abstand der Knüll an, im Osten die Rhön, im Südosten der Spessart und im Südwesten die tiefliegende Wetterau, die in gleicher Richtung in die südhessische Niederungslandschaft des Rhein-Main-Gebiets übergeht. Demgegenüber geht der Vogelsberg in nordwestliche Richtungen in Teile des Westhessischen Berglandes über, die den Vogelsberg noch im Namen tragen und die Basaltgesteine ihres Namensgebers noch bis deutlich außerhalb des eigentlichen Vogelsberges weitertragen.
veröffentlichen für einen Reisevorschlag in einem Forum zur Bekanntmachung und Anregung .
Frage : Wie mache dies kenntlich mit dem Hinweis auf die Autoren ??
a) Wenn zum Beispiel im Vorwort kein Autor sichtbar ist.
b) wie finde ich den richtigen Autor , hier in diesem Beispiel.
Hallo, solche kurzen Textabschnitte von Sachtexten mit einer Länge von zwei bis drei Sätzen sind urheberrechtlich gar nicht schutzfähig, die kannst du also einfach ohne Autorenangabe verwenden. Wenn du einen längeren Textabschnitt verwenden willst, befolge die Hinweise auf Wikipedia:Weiternutzung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:22, 26. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Datei:Ralph_Erwin_Madame-1.jpg
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