Diskussion:Selbstverletzendes Verhalten

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 78.53.98.138 in Abschnitt SVV & Selbstschädigung
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Selbstverletzendes Verhalten“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Unwillkürliche Selbstverletzung

In der Einleitung werden auch Autismus und geistige Behinderung genannt. Die nachfolgenden Beschreibungen passen für diese eher unbewussten Selbstverletzungen nicht mehr. Ich glaube diese unwillkürlichen Selbstverletzungen, vgl. auch Selbstverletzung bei Epilepsieanfällen, sollten wir hier entfernen. --Murata (Diskussion) 15:52, 25. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Es handelt sich bei dem im Artikel beschriebenen Phänomen um absichtliches oder auch vorsätzliches Verhalten. Derartige Handlungen können auch bei Autismus und geistigen „Behinderungen“ auftreten, es handelt sich beim Artikelgegenstand nicht um unwillkürliche Handlungen, die ebenfalls im Rahmen von derartigen Pathologien auftreten können. ‏הגות‎414 16:42, 8. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Verboten?

„Strafverfahren ... beschuldigt ... sich selbst verletzt .. zu haben.“ . Also ist Selbstverletzung nicht erlaubt!? Dazu will man doch genaueres wissen. --  itu (Disk) 05:32, 6. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Ohne sinnentstellende Kürzungen wird ein Schuh daraus: „Sie werden beschuldigt, Halluzinogene eingenommen zu haben, sich selbst verletzt und somit einen Großrettungseinsatz verursacht zu haben.“ Die Beschuldigung dürfte also auf Missbrauch von BTMG-regulierten Substanzen und eben das Verursachen eines Großrettungseinsatzes vermittels Selbstvergiftung lauten, der Hintergrund ist gleichlautend wie beim erfolglosen Suizidversuch: Der Suizid selbst ist nicht strafbar, allerdings werden dem Suizidenten die Kosten dafür, ihn zu retten, zurück ins Leben zu holen, zu heilen und unter Umständen entstandene Beschädigungen und Verunreinigungen am Fundort zu beheben, sowie eventuell entstandene Schäden am gegebenenfalls betroffenen Personal in Rechnung gestellt. ‏הגות‎414 16:46, 8. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

SVV & Selbstschädigung

"Dieses Verhalten geht weit über andere Formen der Selbstschädigung wie etwa die Verkürzung der eigenen Lebenserwartung durch intensives jahrelanges Rauchen hinaus."

Das würde ich so nicht formulieren. Es impliziert, dass Rauchen weniger schädlich sei als SVV. Ich denke, man sollte beides weder verharmlosen noch überbewerten. Außerdem stellt sich mir die Frage, ob Rauchen nicht auch eine Form von SVV sein kann. Inwieweit unterscheiden sich SVV und Selbstschädigung? (nicht signierter Beitrag von 78.53.98.138 (Diskussion) 15:46, 22. Nov. 2015 (CET))Beantworten