Wikipedia:Auskunft/alt37

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Wikipedia:Auskunft/alt37/Intro

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7. Mai 2015

Wie viele Asylbewerber verlassen Freiwillig das Land?

Hallo alle zusammen. In diversen Medienberichten sieht man die Zahl der Asylbewerber und die Zahl der Abschiebungen. Manchmal auch noch die Zahl der Zurückweisungen nach Dublin II und eine Anzahl wie viele Asylanträge Folgeanträge sind.

Was man jedoch nicht sieht ist die Anzahl der Asylbewerber die der Forderung nach Ausreise Freiwillig nachkommen und z.B. in den Kosovo zurückkehren. Gibt es hierzu irgendwelche Zahlen? --94.135.128.214 11:12, 7. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Schau mal hier Du werden geholfen. Nicht Erbsen zählen, sondern Ursachen abstellen. Vor 6 Jahren hörte es sich noch anders an.[1][2] --Hans Haase (有问题吗) 18:14, 7. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Solche Zahlen scheint es für Deutschland nicht zu geben. Die Bundesregierung antwortete dazu im Februar dieses Jahres auf eine Anfrage der Linken im Bundestag (S. 46): Valide Angaben zu der Frage, welche Ausreisen freiwillig oder erzwungen waren, lassen sich aus den Daten des AZR nicht ermitteln. Dort finden sich ab S. 39 auch diverse Tabellen mit Zahlen zu Abschiebungen und Ausreisen. Demnach liegen die Zahlen der ausgereisten Personen nach Herkunftsland vielfach über den Zahlen der Abgeschobenen. Z.B. Kosovo: 3848 Ausreisen, davon 1038 abgelehnte Asylbewerber (ohne Differenzierung nach Abschiebung und freiwillige Ausreise); es gab gegenüber Kosovaren 1503 Ausreiseentscheidungen, davon 566 gegenüber abgelehnten Asylbewerbern.
2014 wurden deutschlandweit ingesamt 10884 Personen abgeschoben (S. 31), davon ca. die Hälfte in andere Schengen-Staaten (S. 9 und S. 12). Allerdings sind nicht alle Abgeschobenen auch Asylbewerber, sondern bspw. auch gesuchte Straftäter (auch aus anderen EU-Staaten). Insgesamt reisten 21764 abgelehnte Asylbewerber aus. Demnach ist mehr als die Hälfte der ausgereisten abgelehnten Asylbewerber freiwillig ausgereist. Laut diesem Artikel kamen 2013 in Rheinland-Pfalz auf 223 abgeschobene Asylbewerber 780 geförderte freiwillige Ausreisen (die Zahl der freiwilligen Ausreisen insgesamt dürfte nochmal etwas höher liegen).
Nicht eingerechnet sind dabei all jene, die noch während des laufenden Asylverfahrens ausreisen (sei es in ihr Herkunftsland oder in aufnahmebereite Drittstaaten). Ebenfalls nicht enthalten sind die Ausreisen von Asylberechtigten.--Nothere 18:33, 7. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Ich bin einigermaßen erschüttert darüber das es über ein Thema was von so großem Gesellschaftlichen Interesse ist nicht eine bessere Datenlage gibt. Gibt es denn Schätzungen darüber wie viele Asylbewerber das Land während des Verfahrens verlassen? Ich würde mal Raten das es eher wenige sind , aber genaues weiß man eben nicht. Mangelnde Datenlage ist irgendwie sowieso ein generelles Problem in dem ganzen Diskurs.

Irgendwie macht sich jeder seine Eigene Rechnung auf wie er sie gerade braucht. Herr Sinn rechnet vor was Ausländer alles kosten , die Bertelsmann Stiftung und Pro Asyl rechnen vor was sie alles bringen. An einer tatsächlichen Evaluierung der Chancen, Kosten , Anzahl usw scheint keiner wirklich interessiert zu sein. Viel mehr versucht jeder seine moralisch/ideologische Agenda rechtfertigen zu wollen. Am besten kann man noch mit den Zahlen des BAMF oder den Statistischen Budesamt arbeiten. richtig befriedigend ist das was die Liefern auch nicht immer :( . --93.230.94.130 21:28, 7. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Ich habe neulich einen Artikel gelesen, indem ein Migrationsforscher die mangelhafte Datenlage besonders auf dem Gebiet Remigration beklagt hat und eine stärkere Fokussierung auf Migrationspolitiken einzelner afrikanischer Staaten untereinander gefordert hat. 2003:84:AE7C:9E39:D4B9:81E5:A86F:6CC5 13:18, 8. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Könnte die schlechte "Datenlage" damit zusammenhängen, daß jeder, der in diesem Bereich Fakten nennt, sofort als "Rassist" bezeichnet wird? Auf Channel 4 lief kürzlich eine Reportage über Rassismus, in der unter anderem nüchtern festgestellt wurde, daß 0,5% der in GB lebenden Personen Juden sind, aber über 20% der Pfundmilliardäre. Diese simple Nachricht wird schon als "rassistisch" bezeichnet.--80.129.168.150 13:26, 8. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Ach komm, halte uns doch nicht für blöd. Dein Edit ist weder "nüchtern feststellen" noch eine "simple Nachricht" sondern ein gezielt gestreutes nicht rassistisches sondern antisemitisches Grundmuster, das bei solchen Auskunftsfragen immer wieder gerne von Leuten aus deiner Ecke reingesetzt wird, oft verbunden mit dem scheinbar harmlosen Fragen (Könne es sein...) und Pauschalisierungen (jeder, der in diesem Bereich Fakten nennt, wird sofort... man beachte das "jeder" und das "sofort"). --2003:45:4631:CF67:B50A:E880:CC14:1A6B 13:44, 8. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Derselbe Nutzer (Richtung Trier) hat schon öfter mit ähnlichen Beiträgen geglänzt... --Eike (Diskussion) 13:58, 8. Mai 2015 (CEST) [Beantworten]
Diese scheinbar plausible Feststellung, die Du ansprichst, dürfte ein typisches Beispiel für "cum hoc ergo propter hoc" sein: Das ist, als wolltest Du beweisen, dass Störche Kinder bringen, indem Du den Rückgang der Storchpopulation mit dem Rückgang der Geburtenrate in Großbritannien in Korrelation setzt - ein klassischer Fehlschluss (möglicherweise gibt es von manchen Seiten tatsächlich reflexartige Rassismusbezichtigungen, aber das sollte einen trotzdem nicht daran hindern, Daten kritisch zu betrachten und nur so viel hineininterpretieren, wie es verantwortlich ist). (nicht signierter Beitrag von 2003:84:AE7C:9E12:7CD3:9D36:C36F:C4F6 (Diskussion | Beiträge) 22:44, 8. Mai 2015 (CEST))[Beantworten]
Es ist Unsinn, dass man sofort als Rassist bezeichnet wird, wenn man statistische Daten zum Thema Migration erfasst, publiziert oder interpretiert (Pro Asyl macht derartiges auch. Sind die nun rassistisch?). Korrekt ist eher, dass viele Rassisten bzw. Personen mit ausgeprägter Fremdenfeindlichkeit Daten zum Thema Migration gerne aus dem Zusammenhang reißen, eigenwillig interpretieren oder entscheidende Randbedingungen nicht erwähnen, um ihre Ansichten zu begründen. Die von mir oben genannten Zahlen sind auch nicht für Hetze gegen Asylbewerber geeignet, und sie wären es auch nicht, wenn es eine vollständige offizielle Erfassung gäbe. Wenn du einen Pegida-Anhänger fragst, wie groß der Anteil der abgeschobenen Asylbewerbern an allen ausgereisten Asylbewerbern ist, wirst du vermutlich eher Antworten zwischen 95% und 100% bekommen denn unter 50%.--Nothere 00:04, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Seit mit refugees welcome - bring your families um Zuzug geworben wird, ist eher die Frage, wieviele Asylbewerber sich entscheiden, neue Asylbewerber nachziehen lassen. --178.5.117.110 11:41, 10. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Wer wirbt wo? Niemand? Ach so, nur eine Nebelkerze.--92.224.193.122 22:11, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Du bist ein Idiot. 178.12.140.212 10:45, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Du bist gesperrt. Löschen werde ich den Beitrag nicht, es ist einfach zu entlarvend. (Und jetzt alle mal nicht auf die IP klicken und kucken, wo er herkommt...) --Eike (Diskussion) 21:48, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

9. Mai 2015

Glühbirne in Ikea-Lampe?

Servus! Habe mir gestern bei Ikea eine solche Lampe als Ausstellungsstück gekauft, die ich eigentlich mit zwei 40- oder 60-Watt-Glühlampen betreiben wollte. Heute wollte ich sie anbringen, da finde ich innen einen Aufkleber mit der Aufschrift: MAX 2*11W. Worum geht es bei dieser Angabe? Um die Stromstärke? Umd die Wärme? Oder ist das einfach Kosmetik, damit die Lampe energiesparend wirkt, oder soll gar bloß suggerieren, sie lasse sich nur mit Energiesparlicht betreiben? Kann ich meine zwei Glühlampen in der Lampe gefahrlos benutzen? Oder ist es gar so, daß man in neuen Lampen keine Glühbirnen mehr nehmen kann? --79.244.68.35 07:57, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

es sind 2 Fassungen? dann bedeutet das, dass man da höchstens 11W pro Fassung abzapfen kann... --Heimschützenzentrum (?) 08:11, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Da wird nicht suggeriert, da wird mitgeteilt. Ikea schreibt 600 lumen, das kommt hin mit Energiesparlampen. Wenn du auf 10-Watt-Glühbirnen beharrst, wird es nicht besonders hell. Wenn du auf 60-Watt-Glühbirnen beharrst, wird es der Lampe zu heiss. Zuerst riecht es komisch, dann raucht es. --92.107.66.188 08:25, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Hässliches Teil. Aber es steht doch extra dabei, dass man LED-Leuchtmittel verwenden sollte. Wenn du klassische Glühlampen verwendest und die zu warm werden, könnte was wegschmelzen (been there, done that). --Magnus (Diskussion) für Neulinge 09:48, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Nicht häßlich, nur schlicht! Mir gefällt das Teil jedenfalls. Ärgerlich, daß man es nicht mit Glühlicht verwenden kann! --79.244.68.35 10:02, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ärgerlich, dass man seine Beiträge hier nicht in Stein einmeißeln kann. Nimm mal das zeitgemäße Leuchtmittel, das Filiament ist bei der Spezifikation nicht mehr vorgesehen. Die Angaben „max.“ beziehen sich auf die elektrische bzw. Wärmeleistung. LED oder Leuchtstoff/Energiesparlampe ist wohl nur der Lampenfassung und des für das Leuchtmittel vorgesehenen Platzes vorgesehen. Die angegebene Leistung licht in einem Bereich bei dem Du noch nicht Rechnen musst wieviel Wärme das abgestrahlte Licht bei auftreffen erzeugt. Du bekommst heute sehr gute LED-Leuchtmittel dieser Leistung für 4 bis 13 € auch schon im Supermarkt. Nimm die Markenware, die keine LED-Sammlung ist, sondere eine oder zwei starke LEDs haben. Die sind zuverlässiger und halten länger. Gegenüber Glühlampen amortisierten sich die LEDs vor 3 Jahren schon bei 10 Stunden täglicher Benutzung innerhalb der Garantiezeit auf der Stromrechnung. Dabei konntest Du wirtschaftlich betrachtet nichts falsch machen, wenn Garantie für das Leuchtmittel gegeben wurde. Heute sind sie viel billiger. Und Haus anzünden mit veralteten Leuchtmitteln ist noch teurer. Mit LEDs bekommst Du mehr Licht als bei Energiesparlampen wenn Du keinen Schrott kaufst und Die Lampe das Licht des Leuchtmittels auch in den Raum lässt. --Hans Haase (有问题吗) 10:46, 9. Mai 2015 (CEST) Spannender mag wohl nur das Modell „Monika“ für 39,99 und Deckenmontage sein, zumindest sieht es auch besser aus.[Beantworten]
Ich betrachte das nicht wirtschaftlich und sehe auch keinen besonderen Wert darin, krampfhaft zeitgemäß zu sein in dem Sinne, daß das Neuere immer besser sei. Mir ist einfach das Licht von LEDs und anderen Energiesparlampen weniger angenehm als Glühlicht. --79.244.68.35 10:56, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Du wirst damit leben müssen, dass darauf keine Rücksicht genommen wird. Es wäre Unfug, heute noch Neugeräte auf traditionelle Glühlampen auszulegen, wenn die eh nicht mehr im Handel sind. MBxd1 (Diskussion) 11:09, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Das habe ich ja gar nicht verlangt. Aber über meine eigene Kaufentscheidung ärgern darf ich mich ja wohl trotzdem? ;-) --79.244.68.35 11:20, 9. Mai 2015 (CEST) (Edit: Abgesehen davon, daß auch Halogenglühlampen immer noch im Handel sind und in die E27-Fassungen passen würden.)[Beantworten]
Deine Leuchte selbst ist aus wärmebeständigem Werkstoff. Wenn die Fassungen aus Thermoplast sind, dann tauschst Du sie selbst gegen Duroplast- oder Porzellanfassungen aus. Silikonschläuche auf den Zuleitungen nicht vergessen. Dann sollte das Teil 2×200 Watt verkraften. --Rôtkæppchen₆₈ 12:01, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
(BK mit Hans Haase unten) Daran dachte ich auch schon -- allerdings ist die Angabe auf der Ikea-Produktbeschreibungsseite leicht irreführend: zwar sind die sichtbaren Teile der Lampe tatsächlich aus Glas und Steingut (darum dachte ich auch, sie sei glühlampenfest), aber die Grundplatte der Leuchte besteht -- wie auch die Fassungen -- aus einem ziemlich empfindlich anmutenden Thermoplast. Liege ich richtig, daß nicht nur die in direkter Berührung mit dem Sockel stehenden Fassungen, sondern auch die in der Nähe des Kolbens liegenden Teile ziemlich hitzegefährdet sind? --79.244.68.35 12:08, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich hab mit gerade mal die Montageanleitung angeschaut. Ja, das ist irreführend. Die Grundplatte hat Rastnasen und die sind üblicherweise aus Kunststoff. Irgendwo müsste ein Buchstaben- oder Ziffernkürzel, das den Kunststoff bezeichnet, auf der Kunststoffgrundplatte zu finden sein. Damit käme man vielleicht schon weiter. Ich vermute, dass das Polycarbonat, PET o.ä. ist. Bei Vossloh-Schwabe sind die Retrofit-Lampenfassungen aus Kunststoff (glasfaserverstärktes Polyethylenterephthalat) bis 190 bis 210 °C temperaturfest. --Rôtkæppchen₆₈ 12:58, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Der Kunststoff ist PA, nicht näher spezifiziert. Laut der Liste der Kunststoffe ist das bis 100 °C verwendbar. Wie hoch ist denn die Temperatur in einer Lampe mit Glühbirne normalerweise? --79.244.75.246 10:18, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ok, der Fragesteller war mutig und hatte wohl die Erfahrung mit billigen LEDs gemacht. Diese können flimmern und teilweise geben die kein gleichmäßiges Lichtspektrum wieder. Bei guter Qualität, die heute bezahlbar ist, sind die Mängel beseitigt. Die Hinweise wie man sie erkennt sind oben gegeben. Mit der geänderten Fassung sei vorsichtig, die ist der erste Schritt, aber der die restliche Lampe muss die Wärme auch loswerden. Kunststoffe tun dies durch Zerstörung. Sonst gibt es Fassungen aus Metall und Keramik und Kabeln mit Silikonmantel. Die Wand dahinter unterliegt der Temperaturgrenze für Gehäuse, die hier wahrscheinlich überschritten wird. --Hans Haase (有问题吗) 12:06, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Eine LED-Lampe, die wirklich ein der Glühlampe gleichwertiges Licht absondert, habe ich noch nirgendwo gesehen -- wo findet man so was? Was mir bisher als hochqualitatives, warmweißes (oder wie auch immer) Licht angepriesen wurde, erschien mir bisher immer bestenfalls beige oder gräulich. Meine Schreibtischlampe auf der Arbeit hat nach Aussage des Hausmeisters die besten LEDs eingebaut, die es im Augenblick gibt -- dennoch empfinde ich deren Licht als unangenehm und stelle fest, daß meine Augen sehr schnell ermüden, seit ich sie habe. Übrigens kann man mich auch ganz gut in der zweiten Person anreden, ich halte das aus. --79.244.68.35 12:15, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Du beschreibst eindeutig die billigen LEDs. Wenn Du Dich an den Produkten von Toshiba, Philips und OSRAM orientierst wirst Du schnell etwas finden. Die Umrechnung Glühlampenwatt zu realen LED-Watt-Angaben ist der ungefähre Faktor 11. Achte darauf nur eine sichtbare LED zu haben, keine Sammlungen kleiner LEDs. Es ist möglich, dass größere Filialen von Supermärkten mit Preis und Qualität im Internet besser liegen können. OSRAM gibt den Farbton des Lichtes in einer Zahl an. Orientiere Dich hier an der Zahl 830, Abweichungen erfolgen in 10er Schritten. Warmes Licht in Kelvin liegt unter 3000 K, gängig sind 2700 K. Den Rest suchst Du nach Größe, Fassung, Leistung und Abstrahlwinkel sowie klar und diffus aus. Ähnliche Fragen hatten wir schon in der Auskunft, siehe Archiv. Beim Abstrahlwinkel findest Du interessante Techniken, die das Licht der LED besser verteilen. Das mag auf den ersten Blick nicht ersichtlich sein. Winkel über 180° macht die LED von sich aus nicht. --Hans Haase (有问题吗) 12:57, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ikea selbst hat inzwischen brauchbare LED-Leuchtmittel im Programm. LED-Lampen mit nur einer einzigen LED gibt es logischerweise nur bis 3W (^=ca 220lm), denn mehr geben die Chips nicht her. Es gibt zwar Array-Chips mit 30 LED drauf, die findet man jedoch nur in Strahlern. Die üblichen klaren LED-Leuchtmittel über 250lm haben meist drei bis vier LED-Chips. Bei matten Leuchtmitteln sind meist wesentlich mehr LEDs verbaut. Muss auch nicht schlecht sein, wenn dadurch die Abstrahlcharakteristik verbessert wird. Nur von Leuchtmitteln mit LEDs im 5mm-Rundgehäuse sollte man Abstand nehmen, das ist Technik von vor 15 Jahren. Gibt es aber sowieso kaum noch zu kaufen. -- Janka (Diskussion) 13:48, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
LEDs im 5mm-Rundgehäuse gab es doch schon vor 40 bis 50 Jahren – nur eben nicht in weiß, blau oder knallgrün. --Rôtkæppchen₆₈ 13:56, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht wäre eine solche LED Fadenlampe auch eine Option? --Buchling (Diskussion) 14:00, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Nicht eine Empfehlung bezüglich einer (anderen) LED wäre eine Option, sondern eine Anfechtung. Eine Anfechtung nach §119 Abs. 2 BGB genauer gesagt, denn du hast dich über eine (hier: subjektiv) verkehrswesentliche Eigenschaft der Lampe, nämlich über die Fähigkeit zur Aufnahme von Glüh-Leuchtmitteln, geirrt. Kaufe dir im nächsten Buchladen ein aktuelles BGB, gehe damit und mit eventuellen Informationen ausm Internet bezüglich §119 Abs. 2 BGB zu IKEA und fechte deine Willenserklärung an. Wird dies akzeptiert, wozu IKEA verpflichtet ist, ist der Kaufvertrag ex tunc nichtig und du bist nicht mehr gebunden. Bring die Lampe gleich mit, denn sie musst du ohnehin noch nach §812 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BGB (Leistungskondiktion) herausgeben. --ObersterGenosse (Diskussion) 18:25, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Bei Ikea geht das einfacher: „Weil wir möchten, dass du glücklich bist, kannst du fast alle Artikel, die du seit dem 25.8.2014 in einem deutschen IKEA Einrichtungshaus oder über unseren Online-Shop gekauft hast, in jedem deutschen IKEA Einrichtungshaus wieder zurückgeben. Wenn du uns die Ware zusammen mit dem Originalkaufbeleg (Kassenbon/Lieferschein) wieder bringst, bekommst du den vollen Einkaufsbetrag erstattet. Ausgeschlossen von dieser Rückgabe sind Fundgrubenartikel, Grünpflanzen sowie zugeschnittene Ware (z. B. Stoffe und Küchenarbeitsplatten). Gesetzliche Mängelansprüche bleiben davon unberührt.“ So schreibt es die Ikea-Website. --Rôtkæppchen₆₈ 18:41, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Sicher. Extrem "verkehrswesentlich" sind diese Leuchtmittel, die nicht mal mehr verkauft werden dürfen. --Eike (Diskussion) 19:01, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Nun ja, Halogenglühlampen mit E27-Fassung gibt's ja auch noch. --79.244.75.246 10:18, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
…und Menschen mit Lebenszeitvorrat AllgebrauchslampenHeatballs. --Rôtkæppchen₆₈ 12:50, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Jungs und Mädels, bitte mal bei Amazon vorbeigucken, da gibt es ALLES zu kaufen, was man will, bis hoch zur matten 100W Glühlampe von Markenherstellern Osram und Philips. Gerne auch im Zehnerpack und zu Preisen, die man heute nicht mehr im Laden finden würde. Mag sein, dass das formal alles Restbestände sind, aber de facto hat das Glühlampenverbot nie stattgefunden, die Preisehochschraub-Verbraucherabzocke allerdings schon. --SchallundRauch (Diskussion) 00:02, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt

Wer hat mit solchen Dingen Erfahrungen gemacht als Betroffener, Anwalt oder Nahestehender? Wo wurden Kinder und Jugendliche in Geschlossene Heimunterbringung, Wohngruppen (da gibt es auch welche mit totaler Überwachung ohne unbewachten Freigang) und Pflegefamilien gebracht. Es gibt 40.000 Fälle pro Jahr allein in Deutschland, aber fast keinen Erfahrungsaustausch und auch bislang keine Strukturen für betroffene Familien. Wer kennt solche Örtlichkeiten? Bitte Nachricht an mich per Mail-Formular. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 17:52, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Google mit dem Stichwort "Kinderklau", dann immer munter durchklicken. Es sind übrigens rund 70.000 Fälle pro Jahr, Tendenz weiter steigend. Interessant ist in dem Zusammenhang auch das Stichwort "Helferindustrie". Darunter findet man Angaben zum beeindruckenden Finanzvolumen des Sektors Familienhilfe und Pflegekinderwesen. --94.219.13.143 12:41, 10. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Es geht konkreter um Erfahrungsaustauch und wissenschaftliche Erfassung. Du kannst mir gerne mailen. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 12:43, 10. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Mir ist nur eine Forschergruppe von der Uni Tübingen bekannt, die seit geraumer Zeit versucht, da wissenschaftlich weiterzukommen. Laut persönlicher Auskunft des Studienleiters mir gegenüber scheitern die allerdings fortwährend daran, daß die Ämter keine Unterlagen herausgeben und das niemand Studien zu dem Thema finanzieren will. Sie haben bislang nur eine Studie zur Behinderung von Eltern-Kind-Kontakten machen können.
Es gibt landesweite Berichte, in denen Zahlenkolonnen wiedergegeben werden. Daraus läßt sich aber nichts über die Umstände in Erfahrung bringen, warum solche Maßnahmen ergriffen worden sind bzw. wie es mit den Kinder weiter geht nach der initialen staatlichen Intervention.
Aus wissenschaftlicher Sicht ist das absoutes Niemandsland. Weder ist die Vorgehensweise validiert noch werden die Ergebnisse qualitativ ausgewertet. Das ist so ähnlich wie im Bildungssektor, bloß mit sehr viel weitreichenderen Einschnitten in die vom Grundgesetz zugesicherten Menschenrechte.
Zu konkretem Erfahrungsaustausch gibt es einige verstreute Gruppen im Internet. Um die zu finden, müßtest Du etwas genauer spezifizieren, welche Personengruppe Du ansprechen möchtest. --94.219.16.133 17:51, 11. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich kenne solche Gruppen, weil ein paar befreundete Soz-Päds dort mit den Jugendlichen arbeiten. Aber worauf willst Du hinaus? Geht es Dir um den rechtlichen Vorgang der Inobhutnahme und die Verfahrensgerechtigkeit bzw. die Kindswohlgefährdung oder geht es Dir um evtl. Schäden bei der betreuten minderjährigen Person durch die Maßnahme? Infos kriegst Du beim Anwalt, denn die Fälle sind alle sehr speziell. Totale Überwachung? Die gibt es dort oft nicht, denn diese ist nicht notwendig und dann haben auch Jugendliche Anspruch auf Privatsphäre. Es ist eher umgekehrt, dass viele Jugendliche zu wenig "überwacht" werden können (Personalmangel). Auf der anderen Seite werden aber einfach durchzuführende Überwachungsmaßnahmen dann wiederum übertrieben. Überwachung wird gemacht wegen Selbstgefährdung, Suizidgefahr (Ritzen), Entführung durch Eltern, aber auch auch einfach nur die Hausaufgaben. Grundproblem sind bei der Inobhutnahme meist die psychiatrischen Diagnosen, mit denen einige Psychiater herumsauen ohne Sinn und Verstand. Der Richter ist letztendlich nur Schreibgehilfe des Psychiaters, weil er von der Materie keine Ahnung hat und schon wandert das Kind in die Fänge des Jugendamtes. Das kann natürlich passieren, wenn der Psychiater mit seiner ärztlichen Arroganz nicht klar kommt. Häufiger ist es aber vermutlich, dass das Jugendamt zu spät tätig wird (ebenso Personalmangel). Auch da gibt es beides. In der Einrichtung ist dann das schmale Nadelöhr des Verstandes das Problem. Da könnte ich viel drüber erzählen, deswegen nur ein kleines amüsantes Beispiel: Wie üblich nahm die Soz-Päd ihre Djembe. Und die Soz-Päd schwärmte von der Wärme und der Herzlichkeit Afrikas. Dabei spielte sie eine Rhythmus eines sogenannten Initiationsritus. Jetzt muss man natürlich wissen, dass der Initiationsritus nicht gerade lustig für die afrikanischen Mädchen ist, denn dabei wird ihnen die Klitoris abgeschnitten und verstümmelt (nennt sich vornehm Beschneidung). In dieser gnadenlosen Idiotie werden dort die Kinder erzogen und können sich nicht wehren. Ich kann Dir Geschichten über Soz-Päds erzählen, ohne Ende, wo man immer deutlich merkt, dass diese Menschen den Realitätsbezug verloren. Die Soz-Päd konnte noch nicht mal zwischen dem dummen Klischee von Afrika und der Wirklichkeit unterscheiden. Wenn man die familiären Hintergründe der Soz-Päds kennt, dann weiß man, warum die so realitätsfern geworden sind. Jetzt haben sie leider die Kinder und die Kinder können sich nicht wehren. Die müssen immer wieder den Schwachsinn mitmachen, den sich die Soz-Päd diesmal wieder ausgedacht hat. Meine Aussage bezieht sich natürlich nur auf die 4 Soz-Päds, die ich sehr gut kenne. Sie arbeiteten in halboffenen Gruppen. Aber ich kenne auch eine Pädagogin in einer geschlossenen Anstalt (ach entschuldige, es heißt Einrichtung) und war auch 10 Mal dort und habe mit den Kindern gearbeitet. Aber auch die ganzen pseudopädagogischen Maßnahmen in diesen Anstalten (bzw. Einrichtungen) sind alle mehr oder weniger Panne. Trotzdem sind die Mädels irgendwie nennt, aber wenn ich dort Kind wäre, würde ich durchdrehen. Das habe ich auch mal der Pädagogin erzählt. Sie hat mich dann "eingeladen" und mich aufgefordert, es mit den zur Verfügung stehenden Mitteln besser zu machen. Dadurch kamen dann 10 interessante Termine zustande. Vielleicht kannst Du Dir ja sogar mal so eine Gruppe anschauen? Frag doch mal in der Uni (Facebook) nach. Viele Soz-Päds arbeiten dort bereits als Student und können ein wenig berichten. Allerdings bekommst Du das Schräge und die Verdrehung der Soz-Päds in solchen Gruppen nur mit, wenn Du dort mal persönlich bist (ich war insgesamt ca. 30 Mal in solchen Gruppen). Ich nenne das weiße Folter, weil die Soz-Päds dort gnadenlos mit ihren "Maßnahmen" die Kinder runterstauchen. Aber auch hier stimmt wiederum beides. Auf der einen Seite ist es schwierig mit diesen Kindern, auf der anderen Seite könnten die Soz-Päds sich auch um ein wenig mehr Realitätsbezug und weniger Psychogeschwätz bemühen. Ich kenne aber auch einen studierten Soziologen, der so eine Einrichtung leitet und der ist richtig dahinter her, dass alles funktioniert, ist eine Seele von Mensch und zeigt keine Realitätsferne. Ganz im Gegenteil. Soweit meine Erfahrung. --18:50, 12. Mai 2015 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 176.4.38.39 (Diskussion))
Eine Anfrage beim WDR könnte da Kontakte vermitteln, ich habe eine Sendung auf diesem Sender gesehen, wobei mehrere Familien interviewt worden sind deren Kinder in einem kostenintensiven Heim (glaube im Münsterland) verwahrt worden sind. In dieser Sendung wurde der Verdacht konkret geäußert, dass Mitarbeiter des Jugendamtes mit dem Betreiber des Heims gemeinsamen Sache gemacht haben.--Markoz (Diskussion) 08:52, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

10. Mai 2015

Geschichte der Grenzkontrollen zwischen Staaten

Im Jahr des Mauerfalls geboren, frage ich mich, wann in der Geschichte das erste Mal Grenzkontrollen zwischen souveränen Territorialstaaten nachzuweisen sind. Der Artikel Territorialstaat bringt mich auf die Idee, irgendwo zwischen Hochmittelalter und Französischer Revolution ansetzen zu müssen, einem Abschnitt, in dem ich leider nur höchst spärliche Kenntnisse besitze. Ich bin für jeden Hinweis dankbar. --2003:7A:4741:A68E:2457:6AD5:ED20:D606 06:03, 10. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Grenzkontrollen gab's schon am Limes (Grenzwall). --Niki.L (Diskussion) 07:50, 10. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Weit vorher, da bereits im Altertum Zölle erhoben wurden, muss es demnach auch Grenzkontrollen gegeben haben. 37.120.21.226 08:44, 10. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Zölle wurden aber bei Benutzung bestimmter Straßen oder Brücken erhoben, nicht bei Betreten oder Verlassen eines Gebietes. --Rôtkæppchen₆₈ 10:28, 10. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Auch, aber nicht nur. --37.120.21.226 10:30, 10. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Grenzkontrollen hatten schon die Alten Ägypter, das war von der Geographie her auch vergleichsweise einfach machbar, da es relativ enge Zugänge ins Land von Nubien und vom Sinai aus gab, siehe: Grenzfestung des Ramses III., Sile (Ägypten) und Ägyptische Grenzfestungen in Nubien. --Proofreader (Diskussion) 10:32, 10. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Wenn man aber Grenzkontrollen aus politischen Gründen, mit der heute üblichen Kontrolle der Papiere, dann muss man dann ansetzen wenn die ersten Reisepässe/Visa entstanden sind. Das was im europäischen Mittelalter.--Antemister (Diskussion) 10:38, 10. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Kontrolle von Waren und Gütern ist sehr alt, soweit, so gut. Kontrolle von Personen kann aber erst entstanden sein, als Menschen eindeutig zu Staatsgebieten zugeordnet worden sind. Warum ist es überhaupt wichtig geworden, dass Staatsgebilde die in ihnen lebenden Menschen klar identifiziert und sich zugeordnet haben? Steuern und Abgaben sind auch ohne Pässe und Passkontrollen bereits erhoben und eingezogen worden. --2003:7A:4741:A6C7:215B:7A:DA7F:395C 22:12, 10. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Grenzkontrollen setzen eine nennswerte mobile, aber auf bestimmten Wegen reisende Bevölkerung voraus. Daher macht es weder bei Nomaden Sinn (auch heute) noch bei sesshaften Ackerbauern oder gar Leibeigenen. Bei Händlern ging das einfacher mit Zöllen, Vorkaufsrechten etc. an den üblichen Handelsplätzen zu regeln. Sonst hielt sich die Menge der Reisenden eher in Grenzen. Natürlich kann man das Abfangen der Händler und Abzocken von Abgaben durch die am Weg liegenden lokalen Potentaten auch als "Grenzkontrolle" ansehen. Sicher hat es aber schon bei den ersten umfriedeten Orten eine Art Grenzkontrolle am Stadttor gegeben (sonst hätte man sich den Aufwand einer Mauer nämlich weitgehend sparen können). Da der Einflussbereich von Stadtstaaten nicht so weit über die Mauern reichte, sicher auch nicht mehr oder weniger eine "Grenzkontrolle" als die heutige Schleierfahndung. Also eher so späte Steinzeit....- andy_king50 (Diskussion) 22:26, 10. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

In der Einleitung des Artikels Grenzkontrolle heißt es „Hauptzweck der Grenzkontrolle ist, die illegale Einreise in ein Land zu verhindern.“ Das mag ein aktueller Hauptzweck sein, aber die Erhebung von Zöllen und der Blick in das Fahndungsbuch waren bei Grenzkontrollen im 20. Jahrhundert immer wichtig. --Stuhlsasse (Diskussion) 10:38, 11. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Zumindest bis 1989 war auch die Verhinderung der illegalen Ausreise ein wichtiger Zweck. --Digamma (Diskussion) 15:47, 11. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
In Nordkorea scheint das heute noch so zu sein. --Rôtkæppchen₆₈ 12:48, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Rundfunkbeitrag (D)

Ich habe nun Post vom Gerichtsvollzieher bekommen. Ich soll sofort die ausstehenden Rundfunkbeiträge zahlen, sonst kommt er vorbei usw. Ich habe zwar Festsetzungsbescheide und Mahnungen bekommen, aber nie einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid. Ist das so richtig, dass man keinen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid vorher bekommt? --93.133.157.64 11:44, 10. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Ja. --Rôtkæppchen₆₈ 12:03, 10. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Du musst einen Beitragsbescheid erhalten haben. Nach einem Monat ohne Widerspruch deinerseits wurde der bestandskräftig. Basierend auf diesem Bescheid ersucht der Beitragsservice dann um Vollstreckung beim zuständigen Gerichtsvollzieher. Das ist im Großen und Ganzen schon alles. Dabei kann trotzdem - günstigerweise für den Beitragszahler - einiges falsch gemacht werden, siehe beispielhaft hier. Wer übrigens mehr als 6 Monate seine Beiträge nicht zahlt, obwohl er müsste, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Zwar sehen die Rundfunkanstalten wohl idR davon ab, denjenigen dann mit einem Bußgeld zu belegen, aber daran, dass er eine Ordnungswidrigkeit begeht und er mit einem Bußgeld belegt werden könnte, ändert das nichts. --88.130.77.54 12:18, 10. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Der Fragesteller hat den Widerspruch versäumt. Damit ist der Bescheid rechtskräftig. Deutsche Schulpflicht und kaufmännische Grundlagen = Null. Siehe auch: Formfehler. --Hans Haase (有问题吗) 12:25, 10. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Lieber H.Haase, woher hast Du diese irrige Info. Dem Bescheid habe ich sehr wohl widersprochen. Das hat die aber nicht interessiert.

OK die Neuerungen bei Mahnbescheiden habe ich nicht alle mitbekommen (früher waren es mal 30 Jahre oder so, jetzt nur noch 3 J. bis zur zivilrechtlichen Verjährung). Man kann heute nicht alles wissen. Jemanden gleich runterputzen, weil er ein Detail nicht weiß, finde ich etwas unsozial.So dumm bin ich nun auch nicht, und die Schulpflicht habe ich auch erfüllt. Ich habe immerhin das Zeugnis der Reife und zwei Berufsausbildungen. Laß mal gut sein OK. Jetzt zurück zum Thema... --93.133.157.64 13:02, 10. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Ach so, du hast Widerspruch eingelegt. Wenn du bei der richtigen Stelle fristgerecht Widerspruch eingelegt hast und dieser der Behörde auch zugegangen ist, dann musst du darüber eine irgendwie geartete Antwort erhalten haben. Mögliche Antworten sind z.B. "Ihren Widerspruch halten wir für unbegründet", "halten wir für (teilweise) begründet und heben den ursprünglichen Bescheid auf/ändern ihn wie folgt ab". Welche Antwort hat es gegeben? --88.130.77.54 13:19, 10. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Das alles hat allerdings überhaupt nichts mit Schuldrechtsmodernisierung zu tun, aber ebenso wenig mit "Neuerungen bei Mahnbescheiden". Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag heißt es:

  • Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt. Festsetzungsbescheide können stattdessen auch von der Landesrundfunkanstalt im eigenen Namen erlassen werden, in deren Anstaltsbereich sich zur Zeit des Erlasses des Bescheides die Wohnung, die Betriebsstätte oder der Sitz (§ 17 der Zivilprozessordnung) des Beitragsschuldners befindet.
  • Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt. Ersuchen um Vollstreckungshilfe gegen Beitragsschuldner, deren Wohnsitz oder Sitz in anderen Ländern liegt, können von der zuständigen Landesrundfunkanstalt unmittelbar an die für den Wohnsitz oder den Sitz des Beitragsschuldners zuständige Vollstreckungsbehörde gerichtet werden. --Vsop (Diskussion) 15:14, 10. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Ich geh mal davon aus, dass der Beitragsservice deinen Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen hat. Ab dem Tag, an dem dir diese Information zugegangen ist, hattest du einen Monat Zeit, um dagegen Klage zu erheben. Wenn diese Frist ohne Klageerhebung abgelaufen ist, lässt sich an dem Bescheid inhaltlich nichts mehr machen. Insbesondere ist der Gerichtsvollzieher nicht dazu da, nach dem Widerspruch bei der Widerspruchsbehörde und nach dem zuständigen Richter noch einmal das hinter dem Bescheid stehende Rechtsverhältnis zu prüfen. Das darf er überhaupt nicht. Er prüft nur ganz formal, ob die Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung vorliegen. Tun sie das, kann er vollstrecken und wird das im Zweifel auch tun. --88.130.117.72 17:05, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

1.) Wenn man die Post ignoriert, weil z.B. kein Name am Briefkasten steht, der Brief im Nachbarbriefkasten landete, jedenfalls nicht persönlich zugestellt wurde, können die einen mal fett lecken!
2.) Beitragsservice ist ein ganz hinterhältiges Wort, so wie einst aus dem Arbeitsamt die Arbeitsagentur wurde, trotzdem blieb es eine Hoheitsbehörde. Früher hatte ich 5 MArk fürs Radio zahlen müssen, heute 18 je 18 Euro für zwei Wohnungen (obwohl man sich immer in einer aufhalten kann). Ganz mies aber, dass das alles so schön geredet wird. Ich schaue und höre zwar überwiegend öffentlich rechtlich, mit deren neuen Moden bin ich, weiß Gott, aber sowas von unzufrieden!!! Ich kucke jetzt nur noch retro, Ein Kessel Buntes usw. Da war die Welt.. damals hatte man jedenfalls mehr Geschmack. Und auch im Hörfunk, selbst Heimatsender halten sich an keine Quote mehr. Vor 30 Jahren gab es noch die 60:40-Regen (60 Ost- 40 West). Heute ist daraus (60 ausländisch - 30 neudeutsch - 10 ganz annehmbar) geworden. Nö, früher wars wirklich besser. 91.32.10.191 23:44, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Sofern die Briefe nicht per Einschreiben zugestellt worden sind, kannst Du behaupten sie nicht erhalten zu haben, bzw. sie evtl. für Werbung gehalten und dummerweise ungelesen entsorgt zu haben. Viel helfen wird Dir das nicht, denn an den Rundfunkgebühren wirst Du nicht vorbeikommen, es sei denn du wohnst in einer WG und eine andere Person entrichtet in diesem Haushalt die Rundfunkgebühren.--Markoz (Diskussion) 08:58, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Zuzugeben, dass man die Briefe ungelesen weggeworfen hat, ist sehr dumm. Dann darf der Absender dennoch rechtlich davon ausgehen, dass der Empfänger vom Inhalt irgendwie Kenntnis erhalten hat. Als zugestellt gilt der Brief, wenn er in den Briefkasten des Empfängers geworfen wurde. Wenn der Empfänger also angibt, er habe den Brief ungelesen entsorgt, bestätigt er damit den Empfang des Briefes. Was der Empfänger danach mit dem Brief macht und welche rechtlichen Nachteile er durch das ungelesene Entsorgen des Briefes erleidet, ist ganz allein Sache des Empfängers. --Rôtkæppchen₆₈ 17:59, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

11. Mai 2015

Österreichischer Ort mit „C“

Gerade fiel mir auf, dass es in Österreich weder eine Gemeinde noch eine Marktgemeinde, Bezirk, Statuarstadt noch Stadt gibt, die mit dem Buchstaben „C“ beginnt. geomix.at listet zwar Castrop-Rauxel, aber ernsthaft gefragt: Da der dritte Buchstabe des Alphabets in Österreich existiert, warum fehlt er komplett im Wortbeginn von Ortschaften? --Gereon K. (Diskussion) 21:17, 11. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

[3], gefunden mit Österreichischer Ort mit „C“ bei Google. Rôtkæppchen₆₈ 21:46, 11. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Hi! Netter Gag. Hab alle durch. Kein Ergebnis, also Null. Grüße --89.204.135.166 22:01, 11. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Und was ist mit diesen hier? Ortsteile? (Ganz runterrollen).--Optimum (Diskussion) 22:02, 11. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Es gibt sie also doch. Zwar nur Ortsteile, aber immerhin. --Gereon K. (Diskussion) 22:16, 11. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Sorry, ich hatte mir die Ergebnisse erst genau angeschaut, nachdem ich sei hier gepostet hatte. Die Treffer betreffen anscheinend keine Ortschaften (Gemeinde, Marktgemeinde, Bezirk, Statuarstadt, Stadt etc), sondern andere geographische Objekte. Google liefert eben auch manchmal Mist. --Rôtkæppchen₆₈ 23:49, 11. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
… bloß manchmal??? bg --178.4.185.140 11:57, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Carnuntum (Militärlager) gibt´s schon seit den alten Römern und Celten. Wurde allerdings nicht in Grassens Hundejahren veramselt. --Cookatoo.ergo.ZooM (Diskussion) 22:33, 11. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
In Vorderösterreich gab es Orte mit C. --Rôtkæppchen₆₈ 23:52, 11. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
gibt doch eh einige Orte in Österreich, die mit "C" beginnen, zB Christkindl, oder Christenberg in der Gemeinde Bischofstetten. Und wenn du erst in den zweisprachigen Gebeiten die amtlichen slowenischen und kroatischen Ortsnamen durchschaust, findest du noch ein paar mehr.--Niki.L (Diskussion) 11:05, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Man kann sich auch bei Liste der Gemeinden in Österreich durchklicken. --MrBurns (Diskussion) 12:01, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Genau die hatte ich komplett durchgeklickt, MarBurns. Da war keine zu finden. --Gereon K. (Diskussion) 14:58, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ist so ähnlich wie bei Lebensmitteln die mit "U" anfangen. Einen Grund dafür gibt es wohl nicht. --2003:76:E00:9446:8979:3BFD:A565:960C 08:17, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Es kann ja eigentlich nur so sein, dass die schwankende Schreibweise von Ortsnamen mit C/K irgendwann konsequent normalisiert wurde. Vielleicht findet sich noch ein Austria-Experte, der weiß, wann und durch wen. In alten Büchern finden sich erwartungsgemäß auch C-Schreibungen. In Deutschland wurde eine Normalisierung immer mal betrieben (Preußen, Weimar, 3. Reich), aber ohne dauerhaften Erfolg. Coburg bestand immer auf das C, Coblenz wurde Koblenz und blieb es, Cochem war zwischendurch Kochem und ist jetzt wieder Cochem, etc. Grüße Dumbox (Diskussion) 08:42, 13. Mai 2015 (CEST) @2003...: In Hessen U wie Uffschnitt. scnr ;) Dumbox (Diskussion) 08:56, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Es gibt genau drei Katastralgemeinden: Chorherrn (Gemeinde Tulbing), Christkindl (Steyr und Clam (Gemeinde Klam). --TheRunnerUp 09:53, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Da Getränke auch zu den Lebensmitteln gehören und manche Leute ihren Urin trinken, gibt es doch ein Lebensmittel, das mit U anfangt. --MrBurns (Diskussion) 10:33, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Urdbohne, und Gemeinden mit C sind halt auch in Deutschland eher selten, das ist nicht jede 26ste. --MannMaus 13:17, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Medizin ist nicht gleich Nahrungsmittel, MrBurns. --Gereon K. (Diskussion) 16:59, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Bei Placebos wie dem Urin ist das aber Banane. --Rôtkæppchen₆₈ 17:06, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Manche trinken auch Urin, wenn sie z.BH. in der Wüste überleben wollen, weil sie damit den Flüssigkeitsverlust reduzieren wollen. Ob das funktioniert, weiß ich nicht. --MrBurns (Diskussion) 17:31, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Q und X gibt es auch nicht; auch wenn das vlt nicht ganz so überrachend ist wie C --Myon12 (Diskussion) 17:21, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Q-fstein ? --RobTorgel 17:29, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Q-milch?--Optimum (Diskussion) 19:34, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Kwark heißt das Milchprodukt. Im Schwäbischen gibt es imerhin Xälzbrot, eins der wenigen Worte, die mit X anfangen.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 15:13, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

12. Mai 2015

Hilfe benötigt in England

Hi, Ich lebe in England und benötige Ihre Hilfe. Derzeitig haben Sie eine TV Reklame laufen für eine Not Uhr. In dieser Reklame ist eine ältere Dame mit einenm kleinen Hund. Nache einer Ausstrahlung dieser Werbung, letzte Woche, erhilt ich einen Anruf aus Deutschland in dem meine Tante mir mitteilte das die Dame in Ihrer Werbung genau so aussieht wie meine Mutter aussah. Meine Mutter hatte eine Tochter namens Gisela die so um 1944/45 geboren war. Leider hatte ich nie die Möglichkeit Kontakt auf zu nehmen habe aber auch nie aufgegeben. Sollten Sie mir helfen können, kann ich noch weitere Einzelheiten an Sie senden sowie Familien Name, Namen der Eltern etc.

Ich danke Ihnen im Voraus und verbleibe

MfG

Sabine Spiekermann (nicht signierter Beitrag von 86.25.115.83 (Diskussion) Uhrzeit, 12. Mai 2015, 00:12:41‎)

Hier gibt es einige Möglichkeiten--87.162.252.240 08:09, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
siehe bitte auch hier: What records can I find in other archives and organisations? --just aLuser (Diskussion) 09:09, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Hast Du schon versucht, bei dem Fernsehsender nachzufragen, bei dem die Werbung lief? Über den Werbespot könnte man versuchen, die Werbeagentur herauszufinden, die die Schauspielerin für den Spot gebucht hat.--178.4.185.140 12:04, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Was meinst Du mit Not Uhr? Für welche Not ist die Uhr gedacht? Gibt es da auch eine Bezeichnung oder Firma? --89.204.137.229 18:29, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Ich vermute, dass es sich um ein tragbares Notrufgerät handelt. 79.224.209.136 18:55, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Läuft derzeit hin und wieder auf einem der öffentlich rechtlichen. Sind die Johanniter glaube ich. Ist tatsächlich so ein Notrufgerät. Die Werbung ist ziemlich blöd. --87.148.92.251 19:19, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Hilfreich wären Infos, wie das in GB vermarktet wird. Bezeichnung oder Firma. --89.204.137.229 19:28, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Anscheinend lief die Werbung in Deutschland und wurde von der deutschen Tante der Fragestellerin gesehen. Da herauszufinden, um welches Produkt welcher Marke auf welchem Sender um welche Sendezeit es sich handelte, dürfte schwierig sein. --Rôtkæppchen₆₈ 20:33, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Ist die Fragestellerin - gestern Mitternacht - noch an der Frage interessiert? Bisher keine Rückmeldung! --89.204.137.229 19:32, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Dies könnte der Spot sein. --Optimum (Diskussion) 00:09, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Dann müsste eigentlöich nur noch jemand hier anfragen… --Rôtkæppchen₆₈ 00:15, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
...oder direkt bei der Agentur, die den Spot produziert hat: Intevi in Köln. --Joyborg 11:48, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Kostenloser Download nach Kauf einer inzwischen verschollenen CD

Habe mal wieder mein Nevermind ausgekramt und musste mit entsetzen feststellen, dass die Disc fehlt. Ist es mir jetzt erlaubt die Tracks aus dem Internet gratis herunterzuladen oder gibt's dann erstmal ne Abmahnung von irgendwelchen kryptischen Anwälten?--all apatcha msg 19:22, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Das ist genauso illegal wie wenn du es nicht erworben hättest. Wenn du dich nicht zu blöd anstellst kann jedoch der zweite Fragenteil eher verneint werden ;-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 19:38, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Hast Du einen Scan oder sowas, das die Lizenz nachweist? --89.204.137.229 20:11, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Wenn du jemanden kennst, der die CD hat, ist es (unabhängig davon, dass du sie auch hattest), erlaubt, sie dir von ihm zu kopieren (Privatkopie). --Eike (Diskussion) 20:30, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Hier hast Du die Auswahl, hier Werkzeug, (gibt auch anderes und auch online) und der Anwalt sagt: Ist legal. --2003:76:E00:9446:10DA:421D:FCEA:5412 20:46, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Das Problem in diesen Streammitschnitten ist die allerletzte Tonqualität. Deswegen habe ich mich auch von Spotify verabschiedet. Ich schneide lieber vom Radio mit, wie ich das immer schon gemacht hab. --Rôtkæppchen₆₈ 21:14, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich wäre mir nicht so sicher wie Nenntmichruhigip, dass das illegal ist. Bei einer CD zahlt man für den Datenträger und hauptsächlich für die Lizenz. Wenn man die CD verliert, verliert man da auch die Lizenz? Der Datenträger ist beim Download ja ohnehin nicht dabei... --MrBurns (Diskussion) 21:23, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Man zahlt dafür, genau diese eine CD privat nutzen zu dürfen. Ersatzweiser Download ist damit ausgeschlossen. Mit dem legalen Mitschnitt eines Streams erwirbt man eine neue Berechtigung, den Mitschnitt privat nutzen zu dürfen. Mit dem Nutzungsrecht an der ursprünglichen Cd hat dies aber nichts zu tun. --Rôtkæppchen₆₈ 21:39, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
UrhG §53 (1) (Privatkopie): „soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“ Ich habe btw auch nicht behauptet, dass es illegal sei ;-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 21:50, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
@Rotkaeppchen68: das man nur die Nutzungsreche an der CD erwirbt und nicht am Content stimmt so nicht, man darf auch z.B. die CD auf die Festplatte rippen. Das zählt als Privatkopie. --MrBurns (Diskussion) 22:31, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Den kostenlosen Download solltest du vermeiden, sofern er auch zu gleichzeitigem Upload führt, denn dieser, nicht der Download, wird in 99,9% der Fälle abgemahnt. Also nicht BitTorrent, utorrent, emule benutzen. Wobei ganz praktisch nach einem 20 Jahre alten Album kein Rechteinhaber mehr kräht. --92.202.33.29 22:47, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Das hate ich für ein Gerücht. Urheberrechte bestehen bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, bei gemeinschaftlichen Werken wie oben genanntem bis 70 Jahre nach dem Tod des letzten überlebenden Miturhebers. Und Herr Grohl, Frau Love und Herr Novoselic freuen sich bestimmt auch heute noch über Tantiemen aus dem Verkauf und der Aufführung ihres bzw des verstorbenen Ehemanns Werks von vor 24 Jahren. --Rôtkæppchen₆₈ 00:56, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Zuglicher Farbname

 

Wie würde man die dunklere Farbe bei den älteren Garnituren der Lokalbahn Wien-Baden (links) am ehesten nennen? --KnightMove (Diskussion) 23:28, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Eine Frau würde sie Sunflower nennen, ein Mann Gelb [4]. An meinem Display sieht das aus wie Hellelfenbein/Taxifarbe. --2003:76:E00:9446:10DA:421D:FCEA:5412 23:35, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich würde sagen, das ist ein helles Chamois. --Optimum (Diskussion) 23:58, 12. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Das ist auf jeden Fall rötlicher als die Taxi- und ÖPNV-Farbe Hellelfenbein RAL 1015. --Rôtkæppchen₆₈ 00:21, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Von welcher Farbe reden wir? - Falls die Frage um das Blau bei der linken Bahn geht, sieh hier: [5]. Zwischen Himmel- und Lichtblau. --Joyborg 00:30, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich dachte auch, es geht um die Dunkle Farbe. Ich würde das Türkis nennen. --Pölkkyposkisolisti 09:51, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
+1. Garnitur=in der Eisenbahn-Fachsprache sowohl ein Wagenpark (i. d. R. mit zugehörigem Triebfahrzeug) als auch ein oder mehrere gekuppelte Triebwagen/-züge, die betrieblich eine Einheit bilden. -- Ian Dury Hit me  09:54, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Danke soweit, ich meinte tatsächlich diese Farbe (obwohl die Antworten zur hellen auch interessant sind).
Würde man eine Umfrage machen, ob das eher "blau" oder eher "türkis" ist - welcher Begriff bekommt dann wohl die Mehrheit? --KnightMove (Diskussion) 12:08, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

@KnightMove: In Wiener Lokalbahnen steht: "Die Farben sind die Hausfarben blau und creme-weiß.". Und wenn man da genauer recherchiert sagt [6] auf S.20: RAL 1015 Hellelfenbein / RAL 5001 grünblau. Benutzerkennung: 43067 12:48, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

@43067, das "grünblau" (RAL 5001) kann sich aber nur auf die dunklere Farbe der neueren Garnitur (rechts im Foto) beziehen, wenn man sich die RAL-Farbtabelle ansieht, die ich oben verlinkt habe. Und @KnightMove, wenn ich nur die Wahl zwischen "Türkis" und "Blau" hätte, würde ich "Blau" nehmen, weil "Türkis" (für mich) deutlich mehr Grün enthält. Siehe auch dazu die Farbtabelle ("Türkisblau", RAL 5018). Im Übrigen bleibe ich bei "Lichtblau" (RAL 5012). --Joyborg 13:10, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Farbwiedergabe auf einem Foto, das auf einem (meist nicht kalibrierten) Monitor angezeigt wird, ist selten perfekt. Aber ich habe diese Züge schon live gesehen, ich kann mich nicht erinnern, da je einen Grünstich bemerkt zu haben. Die Farbe auf dem Foto entspricht auf meinem Monitor ziemlich genau den Farben, die ich für diese Züge in Erinnerung habe. Grünblau ist mMn ein grünliches blau und das trifft auf meinem Monitor auf keines der beiden Fotos zu. Wikipedia leitet Grünblau übrigens auf Türkis (Farbe) weiter und ist laut dem die bläuliche Variante von Türkis. Wobei bei mir schaut das "Grünblau" unter Türkis_(Farbe)#Blaugr.C3.BCn_und_Gr.C3.BCnblau auch nicht grünlich aus sondern nur hellblau, während die ersten Farbtöne unter Hellblau ("blassblau", "blasses Hellblau", " sattes Hellblau") bei mir eher lila ausschauen. Ich glaub ich muss bei Gelegenheit mal wieder meinen Monitor neu kalibrieren... --MrBurns (Diskussion) 13:35, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Den auf dem Foto wiedergegebenen Farbton würde ich als Petrol (das ist eine Variante von Blaugrün) bezeichnen. --Turris Davidica (Diskussion) 13:50, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Der Begriff fiel mir auch sofort ein. Rainer Z ... 14:07, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

13. Mai 2015

Medizinischer Fachbegriff gesucht

Wie lautet der medizinische Fachbegriff für das Hochziehen und Runterschlucken des Nasenschleims? --79.219.202.61 00:40, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Fällt das nicht unter Mukophagie? -- Ian Dury Hit me  09:41, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Würd ich auch so sagen. Der Schnödd muss ja nicht eingetrocknet sein, um ihn zu schlucken. Unser Artikel stellt das allerdings anders dar... Geoz (Diskussion) 10:27, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich finde "Hochziehen und Runterschlucken" so wundervoll verständlich. Warum sollte man das in einen medizinischen Fachbegriff übersetzen, den nur Insider verstehen, wenn überhaupt... -- Geaster (Diskussion) 11:08, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Rhinonautenmahlzeit, bon Appetit.--79.232.215.164 12:21, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Für andere niedere Körperfunktionen gibt auch wunderbar hochtrabende medizinische Fachbegriffe. Warum sollte Hochziehen da eine Ausnahme machen? --Rôtkæppchen₆₈ 12:43, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Schluckaktive Rhinitis?--79.232.215.164 13:06, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Auster des kleinen Mannes;-) --M.Bmg 13:11, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Das bloße Hochziehen (ohne Schlucken) wäre nasale Inspiration. Geoz (Diskussion) 13:54, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Rhinosekretaspiration--Wikiseidank (Diskussion) 15:53, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Lightroom 6

Leichtsinnerweise habe ich auf Lightroom 6 upgegraded (Kaufversion, nicht CC). Seitdem nervt mich LR mit der "Lightroom mobile"-Synchronisation, die ich nicht haben will. Ich finde aber keine Möglichkeit, das dauerhaft abzuschalten, die Kontoinformationen unter Voreinstellungen/Lightroom mobile lassen sich nicht löschen. Wer weiß Rat? --Magnus (Diskussion) für Neulinge 09:42, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Hier gibt es Hilfe: [7]. Ganz einfach durch google gefunden. Suchbegriffe: Support Lightroom. --2003:76:E00:9446:8979:3BFD:A565:960C 14:54, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Nicht hilfreich... Den in der Hilfe beschriebenen Schalter "abmelden" gibt es nämlich bei mir nicht. --Magnus (Diskussion) für Neulinge 15:23, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Nordkorea

 
?!? --Eike (Diskussion) 10:42, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Ich lese grad, in Nordkorea sei der Heeresminister "durch die Flak" hingerichtet worden. Wie darf man sich das vorstellen ? Sprenggranaten und grosses Kaliber ? Weiss da jemand Genaueres ? --RobTorgel 10:14, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

So? Die spinnen in Korea. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 10:28, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Hm. Nach diesem Bericht im Berliner Tagesspiegel auf der Grundlage einer Meldung der südkoreanischen Nachrichtenagentur Yonhap ist dies eine Behauptung des Vize-Chefs des südkoreanischen Geheimdienstes NIS, Han Ki Beom am Mittwoch in der Sitzung eines Parlamentsausschusses, bei dem ein ungenannter Abgeordneter anwesend war, der „südkoreanische Reporter darüber informierte“. --2003:45:465B:4FC5:C67:F588:41D0:9E59 11:16, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Offenbar wirklich mit Fla-Geschützen. Erstaunlich. Ich möchte dort nicht nachher die Sauerei zusammenräumen müssen. --RobTorgel 11:35, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Hm. Für mich ist in diesem Stadium noch garnichts offenbar und wirklich. Das Schicksal von Verteidigungsminister Hyon Yong Chol ist völlig unbekannt. Man muß hier sicher noch Tage oder gar Wochen abwarten. Es existiert nur ein angeblich vom gegnerischen Geheimdienst lancierter Bericht, weitergereicht angeblich durch einen unbekannten Abgeordneten. Der Tagesspiegel berichtet weiterhin, in der Formulierung halbwegs sauber: „Im April hatte die in den USA ansässige Organisation Commitee for Human Rights in Korea Satellitenbilder von Mitte Oktober veröffentlicht, die die Militärakademie zeigten. Zu sehen war eine Schießanlage mit Flugabwehrgeschützen, die offenbar in Vorbereitung einer Hinrichtung aufgereiht waren.“ Das alles ist aber eindeutig keine Informationsgrundlage für irgendeine abschließende Bewertung. Von wem hat das Commitee for Human Rights die Satellitenbilder? Ist es denkbar, dass diese gefälscht sind? Ist es denkbar, dass sie den lancierten Vorwurf einer absurden Hinrichtungspraxis unterfüttern sollen? Gibt es weitere - vor allem unabhängige - Berichte, die das Gemeldete bestätigen oder teilweise bestätigen können? Auch mit geringer Medienkompetenz kann man in diesem Stadium nichts weiter konstatieren, als dass es unüberprüfbare Behauptungen gibt. Selbst Han Ki Beom als Quelle kann noch nicht als sicher gelten. Das Geschilderte mag denkbar sein, mehr aber ist das bis jetzt nicht. Um Mißverständnissen vorzubeugen: Ich bin weit davon entfernt, irgendetwas in Nordkorea zu verteidigen. Dazu fehlt mir auch das Wissen. Ich denke aber, dass man mit solchen Berichten sehr kritisch und zurückhaltend umgehen sollte. Geheimdienstmeldungen und grosser Wahrheitsgehalt sind, wie die Erfahrung lehrt, sehr oft unvereinbare Phänomene. --2003:45:465B:4FC5:C67:F588:41D0:9E59 12:11, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Man darf hier nicht an die 88-Flak denken, es gab/gibt auch 14 mm (Vierlings) Flak. Das wäre eher denkbar, wenn die ganze Meldung stimmen sollte.--79.232.215.164 12:29, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Es gibt ein relativ bekanntes Foto über Erschießungen mittels Kanone irgendwann im 19. Jahrhundert in Indien. Das soll dann wohl besonders abschreckend sein? --Pölkkyposkisolisti 13:06, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
http://www.watson.ch/imgdb/1bc8/Qx,B,0,0,600,420,250,175,100,70/4693832559417285? --Eike (Diskussion) 13:14, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ja, das meine ich. --Pölkkyposkisolisti 13:19, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Bei "uns" landen keine Nachrichten aus Nordkorea (nur über).--Wikiseidank (Diskussion) 15:49, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Meldet die KCNA nicht mehr nach Deutschland? --Rôtkæppchen₆₈ 15:53, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
You have been banned from r/pyongyang --92.202.84.206 16:04, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Wieder einmal staunt man völlig überrascht über die umfassende und ausgewogene sachliche Informiertheit des Kollegen Wikiseidank. Er weiß halt über alles, aber auch alles bestens Bescheid. Was würden wir nur machen, wenn wir seine Beiträge nicht hätten...
Zum Thema Reiseberichterstattung aus Nordkorea.
Zum Thema journalistische Berichterstattung aus Nordkorea.
--2003:45:465B:4FC5:C67:F588:41D0:9E59 16:09, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Wenn's aber doch auf http://die-raine-warheit.blogsport.de.vu stand...! --Eike (Diskussion) 16:12, 13. Mai 2015 (CEST) [Beantworten]
Ist da ein Tippfehler drin? Ansonsten verstehe ich den Witz leider nicht. --Stuhlsasse (Diskussion) 21:10, 14. Mai 2015 (CEST) [Beantworten]
Der traurige Witz ist, dass manche Menschen Quellen mit vergleichbaren URLs mehr trauen als jedem Journalisten. "Blogsport" kommt da wirklich manchmal vor, der Rest ist zum Verdeutlichen der Seriosität der Quelle erfunden. --Eike (Diskussion) 21:51, 14. Mai 2015 (CEST) [Beantworten]

@2003- NIS bringt selten "sensationelle" Meldungen heraus. Die letzte solche war die Hinrichtung von Jang Song-thaek, die sich später als wahr heraustellte. Übrigens, in NK gibt es eine "orwellsche" Tradition - repressierte Politiker werden aus allen Chroniken - ob Zeitungen, Fotos oder Videos - getilgt. Wenn Hyol bald aus nordkoreanischen Chroniken verschwindet, ist das ein sicheres Zeichen :)--Alexmagnus Fragen? 23:43, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Damnatio memoriae hat es zu allen Zeiten gegeben: Bei den alten Ägyptern, Römern und Griechen, in Sowjetrussland bzw der Sowjetunion und in Nordkorea. --Rôtkæppchen₆₈ 00:03, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

N.B.: Das oben von Benutzer:Eike sauer verlinkte Bild (IMO kein Foto) dürfte die englische zivilisatorische Schnelljustiz zur Beruhigung des indischen Sepoy-Aufstandes (1857) darstellen. Unser Artikel behauptet allerdings, das Vor-die.Kanone-Binden - das auch Robert Clive angewandt haben soll - sei von der entsprechenden traditionellen Praxis der Mogul-Herrscher übernommen worden; also war wohl alles halb so schlimm, die Inder waren ja schon bestens daran gewöhnt. :-( --Zerolevel (Diskussion) 00:05, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Es gibt ein anderes Bild im Netz: [8]. Stammt wohl von der dokumenta 13. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 01:15, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Das oben von Eike Sauer verlinkte Bild wird in en:Blowing from a gun gezeigt und näher erläutert. Die Schwarz-weiß-Variante Datei:Sepoy Mutiny Execution.jpg wirkt wie eine Schulbuch-Variante davon. --Stuhlsasse (Diskussion) 21:10, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

"Lückenschluss" der Bundesautobahn 4 durch Umbenennung von Autobahnen dazwischen

Im Abschnitt https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesautobahn_4#L.C3.BCckenschluss_Krombach_bis_Hattenbach heißt es Die Europastraße 40, zu der die anstoßenden Teile der A 4 gehören, wird im Bereich dieser Lücke über Wetzlar und Gießen (A 45, A 480, A 5) umgeleitet.

Da kommt analog die Überlegung auf, dass man theoretisch die BAB 480, die BAB 485 sowie die BAB 5 nördlich des Reiskirchener Dreieckes zur A4 umbenennen könnte, während der Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz_Olpe-Süd und dem Gießener Südkreuz sowohl Teil der BAB 45, als auch Teil der BAB 4 werden könnte. Damit wäre der Lückenschluss vollbracht.

Gab es mal diesbezügliche Überlegungen. Bzw. was würde dem prinzipiell entgegen stehen? --91.21.47.254 14:05, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

O Schreck, die Bundesautobahn 8 hat sogar drei Lücken und niemand denkt daran, diese Lücken zu schließen. --Rôtkæppchen₆₈ 17:52, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Drei Teile, also nur zwei Lücken. Und die zweite ist eigentlich über die A99 schon geschlossen - und über den Südrundschluss reden einige CSUler und SPDler.--195.200.70.50 20:45, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe hier] drei Lücken: Im Saarland, in der Pfalz und in München. --Rôtkæppchen₆₈ 20:54, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
OK, erledigt. Ich habe mit meinem Lückenfüller die blauen Striche verbunden.--Optimum (Diskussion) 21:47, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Jetzt mal ernsthaft: Wer sollte warum irgendein Interesse daran haben? -- j.budissin+/- 14:32, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Frage zum Steuerrecht I: Wie läuft das mit der Gewerbesteuer?

Ich weiß, hier sitzen oft die gewieftesten und schlausten Menschen der Welt zusammen. Meine Frage: Akademiker (hier Rechtsanwälte, Ärzte etc.) müssen sich nicht beim Gewerbeamt melden und zahlen daher auch keine Gewerbesteuer (Es gab dazu mal die Erklärung, diese Berufe belasteten die Infrastruktur des Staates nicht so sehr wie gewöhnliches Gewerbe). Jetzt erklärte mir ein Bürger, obwohl er Ingenieur sei, wäre er beim Gewerbeamt gemeldet, da das eh keine so große Rolle spiele, da die Gewerbesteuer fast im gleichen Maße seine Einkommenssteuer verringere und so das Geld ja in seiner Heimatstadt bliebe. Stimmt das so? (Die Frage zum Steuerrecht II folgt in ein paar Tagen). Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 15:35, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Ich hab auch mal gelesen, dass Gewerbesteuer oder nicht keinen großen Unterschied mache. Per Google hab ich das hier gefunden. --Eike (Diskussion) 15:37, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Das Gewerbeamt (Kommune) hat nichts mit der Gewerbesteuer (Finanzamt) zu tun und andere Aufgaben.--Wikiseidank (Diskussion) 15:47, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Gewerbesteuer (Deutschland) ist in jedem Fall für die Kommune. --Eike (Diskussion) 15:52, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Nur um das mal klarzustellen: Natürlich müssen auch Akademiker Gewerbesteuer zahlen, wenn sie ein Gewerbe betreiben. Der Fragesteller meint vermutlich Freiberufler. -- Gerd (Diskussion) 16:30, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Eikes Link zeigt ja schön die Vorteile des Freiberuflers gegenüber dem Gewerbetreibenden. Insbesondere die Ist-Besteuerung ist sehr vorteilhaft, da man ja nie weiß wann (und ob) die Rechnungen auch bezahlt werden. Bei der Gewerbesteuer ist es, wie dort zu lesen, nur bis zum Hebesatz von 380% ein Nullsummenspiel mit der Einkommenssteuer, danach zahlt man drauf. In meiner Stadt ist der Hebesatz 490%, also würde hier ein Gewerbetreibender satte 3,85% seines Gewinns (3,5% * 1,1) mehr Steuern zahlen als ein Freiberufler mit reiner Einkommenssteuer. Aber das ist ja noch nicht alles: Mit Gewerbe sind dann auch zwangsweise Gewerbeabfallgebühren verbunden (auch wenn man nur ein Büro mit keinen oder haushaltsüblichen Müll hat) uswusf. Alles in allen ist ein Gewerbe angemeldet zu haben nicht ungbedingt erstrebenswert. Wenn man aber Handel treibt bleibt nichts anderes übrig. Benutzerkennung: 43067 17:30, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Das kommt am Ende auf das göleiche raus, was Du an Gewerbesteuer zahlst entfällt bei der Einkommensteuer...Vorteil ist, dass das Geld in Deine Umgebung Kommune kommt und nicht am Berliner Flughafen verpulvert wird.--Markoz (Diskussion) 09:01, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Eben nicht. Hast Du meinen Beitrag oder Eikes Link eigentlich gelesen? Da wird erläutert, das die Gewerbesteuer nur teilweise mit der Einkommenssteuer verrechnet wird, und zwar bis nur bis zu einem bestimmten Hebesatz (380%). Und dass man daher in Städten mit höheren Hebesatz draufzahlt. Benutzerkennung: 43067 11:24, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Spannend auch die Frage: Kann ein Rechtsanwalt in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 370% sich einfach beim Gewerbeamt anmelden? Er würde sparen und das Geld bliebe in seiner Gemeinde. Rolz-reus (Diskussion) 19:24, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Juristen können wohl z.B. eine (Rechtsanwalts-)GmbH gründen und dort sich und mehrere angestellte Anwälte angestellt beschäftigen. Dann ist es aber keine freiberufliche Tätigkeit mehr und die Gewerbesteuer ist fällig. Aber dadurch als Solist so einfach Steuer sparen geht nicht, denn die Gewerbesteuer wird nur auf die Einkommenststeuer bis zum Hebesatz 380% angerechnet. Ist der aber geringer, gibt es nur weniger Anrechnung auf die, aber keine Minderung der persönlichen Einkommenssteuer. Die ist dann immer noch im vollen Umfang fällig, nur die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer wäre komplett abzugsfähig. Benutzerkennung: 43067 10:46, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Papierpackungen mit Plastikanteil

Etwa Raffaello. Findet jemand eine definitive Aussage, ob die ins Altpapier oder in den gelben Sack gehören? Verbundverpackungen gehören in den gelben Sack und Papier mit grünem Punkt trotzdem nicht in den Sack, soviel ist klar.--92.202.84.206 15:45, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Meinst du jetzt die Folie um die einzelnen Raffaellos? In den Restmüll. Ansonsten eher in den gelben Sack, das Papier sollte möglichst sortenrein sein. Andererseits landen dort auch immer wieder Kartons mit Klebestreifen drin, also irgendwie werden die schon aus dem Papierbrei rausgefischt werden. --Magnus (Diskussion) für Neulinge 15:49, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
(BK)Es kommt wohl auf den Entsorger an. Es gibt Papiermühlen, die Plastikfitzelchen aus dem Altpapier abscheiden können und es gibt welche, die das nicht so gut können. Fensterbriefumschläge, Paketbandreste und Heftklammern waren aber anscheinend nie problematisch. Bei laminierten Papieren könnte ich mir eher vorstellen, dass die Probleme verursachen. --Rôtkæppchen₆₈ 15:50, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Die Stadtreinigung Hamburg meint dazu:

In modernen Sortieranlagen werden die Inhalte aus der gelben Hamburger Wertstofftonne nach den verschiedenen Materialien sortiert. Das klappt natürlich am besten, wenn die verschiedenen Materialien schon voneinander getrennt in der Tonne landen. Deshalb bitten wir Sie, die Stoffe schon bei der Sammlung voneinander zu trennen, z. B.
Joghurtbecher, Schalen von Margarine oder Frischkäse Alufolie ganz vom Kunststoffbehälter abziehen, Deckel nicht aufdrücken
Kombidosen, z. B. von Chips Weißblech-Boden sowie Kunststoffdeckel von Papprolle trennen
Aufschnittverpackungen Kunststoff-Folie ganz von Alufolie abziehen
Tuben Deckel von Metallkörper abschrauben
Blisterverpackungen Kunststoff-Folie von Pappträger trennen (das gilt dann für Raffaello)
Pfannen und Töpfe Eventuelle Kunststoffgriffe abschrauben
Spielzeuge Auseinanderbauen
Bügel Metallhaken von Kunststoff abdrehen
Eimer Metallbügel von Körper entfernen
Das sind natürlich fromme Wünsche, aufgrund deren man vielleicht täglich eine Viertelstunde vor seinem Mülleimer steht und Sachen auseinander bastelt. --Optimum (Diskussion) 16:38, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Das Problem ist glaub ich nicht die Möglichkeit der Weiterverarbeitung, sondern ein anderes: Solange es sowohl Papier- als auch Plastikverpackungen und diverse Zwitter gibt, die allesamt in die gelbe Tonne gehören (z.B. Verbundverpackungen wie etwa Tiefkühlverpackungen aus Pappe und Kunststoff), dann kommen eh allerlei "Mischpackungen" beim Entsorger an. Insofern, also bzgl. ihrer Verarbeitbarkeit, sollte eine Rafaello-Verpackung unproblematisch sein.

Allein von seiner Verarbeitbarkeit her könnte Papier allein ebenso unproblematisch in die gelbe Tonne. Dagegen sprechen aber rechtliche Gesichtspunkte, nämlich dass die Hersteller nicht die für den grünen Punkt erforderlichen Abgaben für die Altstoffverwertung vorab entrichtet haben. Üblicherweise kommt das Papier ja stattdessen, für den Hersteller völlig kostenfrei, in den Altpapiercontainer.

Wenn man Verbundverpackungen nicht mehr in der gelben Tonne haben wollen würde, müsste man bei den Teilnehmern des Grünen Punkts ansetzen, also bei den Herstellern, und denen engere Vorgaben machen, was genau dazugehören soll und was nicht. --88.130.120.83 16:47, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Zitat von oben "Kombidosen, z. B. von Chips Weißblech-Boden sowie Kunststoffdeckel von Papprolle trennen" Das hat eine Mitarbeiterin von mir mal gemacht und war daraufhin eine Woche krankgeschrieben, weil sie sich das Messer in die Hand gerammt hat. --Potisiris (Diskussion) 20:12, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

@„Aufschnittverpackungen Kunststoff-Folie ganz von Alufolie abziehen“: Üblicherweise ist die eine Folie ein Kunststoff-Alu-Verbund, der mit Haushaltsmitteln nicht getrennt werden kann. Da ist es wirklich witzlos, den trennbaren Kunststoffteil zu entfernen. --Rôtkæppchen₆₈ 23:57, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Welche Kriterien muss ich noch erfüllen, um den Status eines aktiven Sichter zu bekommen.

Hallo liebes Wiki-Team!

Ich habe mehr als 300 Änderungen/Korrekturen vorgenommen (auf dewiki und ruwiki) und bin immer noch kein aktiver Sichter. Wie kann ich erfahren welche Kriterien ich noch zu erfüllen habe, um den Status zu bekommen.

Liebe Grüße --Moritz Hartig (Diskussion) 20:31, 13. Mai 2015 (CEST) --Moritz Hartig (Diskussion) 20:31, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Hinweis: Für Fragen speziell zur Wikipedia gibt es ein eigenes Diskussionsforum: Fragen zur Wikipedia.

Siehe Wikipedia:Gesichtete Versionen#Automatische Vergabe des Status „(Aktiver) Sichter“. --Rôtkæppchen₆₈ 20:37, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Hallo Moritz. Die „300 Bearbeitungen im Artikelnamensraum“ zählen nur für Bearbeitungen, die in der deutschsprachigen Wikipedia getätigt wurden. Gruß --Jivee Blau 22:18, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Wann gilt eine Straße als Straße

Woher weiß man, wann eine Straße öffentlich ist und wann einfach nur eine Einfahrt. Hier in München gibt es eine Stichstraße (ca. 35 Meter) ohne Straßenschild. Sie ist jedoch sehr breit (ca. 12 Meter). Einen Querbürgersteig gibt es nicht. Verkehrszeichen gibts zwar in der Stichstraße, aber nur Halteverbote. Verkehrsregelnde Schilder stehen in keiner dieser Straßen. Die Stichstraße ist zu drei Seiten bebaut. Im Stadtplan hat die Straße keinen Namen. Woher weiß man, ob das Privatgrund oder öffentlicher Verkehrsraum ist oder einfacher: Gilt nun rechts vor links? --93.133.159.81 20:59, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

So wie du es schilderst scheidet eine eigene Straße aus. Ich schätze, die an der Stichstraße gelegenen Häuser gehören zu der Hauptstraße, so dass auch der Teil Stichstraße dazugehört. Abstrakt kommt es darauf an, ob der fragliche Bereich als Straße gewidmet wurde. Siehe Straßenwidmung. --88.130.120.83 21:06, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Öffentlicher Verkehrsraum ist nicht von den Eigentumsverhältnissen abhängig, sondern von der tatsächlichen öffentlichen Zugänglichkeit. Ist die Straße öffentlich zugänglich, so gilt auch die StVO. --Rôtkæppchen₆₈ 21:26, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich persönlich habe es in der Fahrschule so gelernt (ist aber schon ein paar Jahre her :-)), wenn eine "Straße" mit einem abgesenkten Bordstein auf eine andere führt, so ist dies eine Ein- bzw. Ausfahrt...also kein rechts vor links. Sobald eine "Straße" ohne diesen abgesenkten Bordstein auf eine andere führt und es keine Beschilderung gibt, so ist dort rechts vor links. So wie ich das deiner Schilderung entnehme, fehlt dieser Bürgersteig und die Beschilderung. Also ich für meinen Teil würde dort nach der Regel rechts vor links vorgehen. mfg Karl 146.52.45.146 21:57, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Danke Karl, das mit dem Gehweg dürfte der springende Punkt sein. Und trift hier zu. Die Stichstraße hat keinen einzigen Bürgersteig insbesondere vorne. Danke! --93.135.50.101 22:04, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Stimmt so. Es gibt übrigens auch "richtige" Straßen mit §10-Bordstein und Privatwege/Zufahrten mit "richtiger" Kreuzung :-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 22:54, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Hier am Ort gibt es sogar zwei Grundstücksausfahrten mit Ampel für Autofahrer und Fußgänger. --Rôtkæppchen₆₈ 23:00, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

hansol TFT 17 Monitor wird nicht von Mac Mini erkannt

Ich habe ein HDMI auf VGA adapterkabel gekauft und konnte damit meine PS3 und meinen DVD Player am Hansol TFT 17 Zoll monitor betreiben. Leider bleibt der Bildschirm aber beim Mac Mini komplett schwarz, weiß jemand warum? --188.227.166.162 21:35, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

HDCP Rôtkæppchen₆₈ 21:59, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Die andere möglichkeit ist, dass die Bildwiederholfrequenz des Mac Mini zu hoch ist. Schau mal in der technischen Dokumentation Deines Bildschirms nach, wie hoch die maximale Bildwiederholfrequenz des Bildschirms ist und stelle diesen Wert beim Mac Mini ein. --Rôtkæppchen₆₈ 22:02, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
HDCP glaub ich eher nicht als Ursache, bei einem Computer verhindert das normalerweise nicht, dass irgendwas analog ausgegeben wird, sondern nur, dass geschützte Inhalte abgespielt werden, wenn ein Monitor mit analogem Eingang angeschlossen ist. --MrBurns (Diskussion) 14:18, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Manche Geräte schenken sich das An- und Abschalten von DHCPHDCP und geben alle Inhalte, geschützt wie ungeschützt nur mit DHCPHDCP aus. Das soll einen schnelleren Wiedergabestart von geschützten Filmen ermöglichen. --Rôtkæppchen₆₈ 14:22, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Kiffen

Wenn der Konsum von Cannabis nicht verboten ist, der Besitz aber unter Strafe steht, wie kann ich dann kiffen ohne mich strafbar zu machen? --176.4.110.212 22:50, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Kiffen = Konsum von Cannabis. Folglich ist Kiffen nicht strafbar. --178.26.20.42 22:57, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
An jemand anderes Joint ziehen, ohne ihn in die Hand zu nehmen, ist die einzige mir bekannte legale Konsumform. Oder von fremden Keksen abbeißen. --Rôtkæppchen₆₈ 22:59, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Von einem Keks abbeißen ≠ Kiffen. --178.26.20.42 23:05, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
(BK) Es bleibt für mich ein Widerspruch: Wenn ich kiffe, besitze ich doch Cannabis!?! --176.4.110.212 23:03, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Guckst du --178.26.20.42 23:08, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
(BK)Nein. Nach einschlägiger Rechtsprechung ist Konsum ohne Besitz erlaubt. Im Falle des Joints bedeutet das In-die-Hand-nehmen bereits strafbarer Besitz, das daran ziehen ist nur strafloser Konsum. Also geht das nur durch Ziehen an einem fremden Joint ohne dne Joint in die Hand zu nehmen. --Rôtkæppchen₆₈ 23:09, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Wir haben dazu den Artikel Cannabis als Rauschmittel mit dem Abschnitt „Rechtslage“ und dazu etwas ausführlicher den Artikel Rechtliche Aspekte von Cannabis. Wenn nach der Lektüre noch Fragen offen sind, kannst du ja hier nochmal präziser nachfragen. --2003:45:465B:4FC5:C67:F588:41D0:9E59 23:13, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
(BK) Ergo, es muss sich eine/r strafbar machen, damit ich straffrei in Deutschland kiffen kann. Das soll man verstehen. --176.4.110.212 23:16, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Na ja, irgendwo irgendwer bestimmt, aber halt nicht du. --Eike (Diskussion) 23:36, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Nicht, wenn ein Diplomat den Stoff besitzt, da hier die diplomatische Immunität gilt. -- Liliana 00:40, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Meine Fragen sind geklärt. Danke. Ihr könnt die Anfrage schließen, wenn ihr wollt. --176.4.110.212 23:23, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Nur der Erwerb und der Besitz ist strafbar. Eine Fundsache ist kein Besitz, denn man beabsichtigt ja den Fund zum Fundbüro oder bei Drogenverdacht zur Polizei zu bringen. Wird man von der Polizei auf diesem Weg kontrolliert sollte man diesen Sachverhalt sofort klarstellen und den vor Ort befindlichen Polizisten die Fundsache feierlich (und straffrei) übergeben.--Markoz (Diskussion) 23:31, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Reingequetscht, gilt nicht nur für Cannabis: Du verwechselst imho Besitz und Eigentum. Wenn etwas bei Dir ist, besitzt Du es. Bis Du es wieder abgibst. --Benutzer:Apierta 23:45, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Um zu besitzen, braucht es wohl eine Verfügungsgewalt (rot?!?). In der Hand halten reicht nicht. --Eike (Diskussion) 23:51, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
eingefügt: Falsch eine Fundsache besitzt Du nicht Du verwahrst sie nur um sie dem rechtmäßigen Besitzer wieder zu geben. Da gibt es auch eine gerichtliche Äußerung zu...Verfahren wurde eingestellt.--Markoz (Diskussion) 07:26, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Noch eine Anmerkung zu Besitzverhältnissen von Fundsachen. Ein Freund von mir hat beim Baden in der Isar eine Polizeipistole gefunden (etwa 5 Jahre alt), er hat diese geborgen und ans Ufer gebracht. Andere Bader wurden darauf aufmerksam und mehrere kamen gucken was er da gefunden hatte. Er befürchtete irgendwer könnte die Polizei verständigt haben und sich dann Ärger einzuholen und hat selber dann die Polizei verständigt. Diese kam sofort, nahm die Pistole entgegen und bedankte sich bei ihm für die sofortige Benachrichtigung. Über unerlaubten Waffenbesitz wurde nicht debattiert, da es sich um eine Fundsache gehandelt hat.--Markoz (Diskussion) 08:35, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
"Eine Fundsache ist kein Besitz..." Durch die Inbesitznahme wird die Sache erst zur Fundsache. Das ergibt sich ganz zwanglos aus § 965 Abs. 1 1. Halbsatz BGB (... und an sich nimmt) und schlägt sich entsprechend in einigen Verwaltungsvorschriften nieder (zB in diesem Runderlass des Brandenburgischen Minister des Inneren, wo es gleich einleitend heißt: "Fundsachen sind verlorene Sachen, die der Finder in Besitz genommen hat". Inspiziert jemand die Sache nur (zB auch in der Hand), so wird er noch nicht Besitzer und mithin auch kein Finder (mit der Folge, dass ihn auch nicht die Pflichten der §§ 965 ff BGB treffen – zB die Verwahrung (§ 966 Abs. 1 BGB – der Finder wird also, wenn er denn nach Inspektion vom Besitzbegründungswillen beseelt wurde, sogar zum Besitz verpflichtet!) oder gar die öffentliche Versteigerung der Sache, Abs. 2 ebenda).
Die meisten Finder werden sich im Übrigen erhoffen, ihrerseits (irgendwann) Eigentümer zu werden, jedenfalls aber einen Finderlohn versprechen. Der steht ihnen ja auch zu (wenngleich auch arg geschmälert, wenn die Geldbörse zB im Zug oder Bahnhof gefunden wurde). Sie haben mithin natürlich auch das Recht, den Besitz an der Fundsache zu verteidigen, wenn ein anderer ihnen die Fundsache abnehmen will (gehört dir ja nicht...). -- Ian Dury Hit me  14:25, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Klingt juristisch einwandfrei, aber Du bist nicht der Besitzer einer Fundsache, denn Besitz gehört Dir, d. h. du kannst und darfst frei darüber verfügen, dies ist bei einer Fundsache aber nicht der Fall, der Besitz ist ungeklärt, das einzige was sicher ist, ist dass der Finder nicht der rechtmäßige Besitzer ist! Deshalb gibt es auch den Starftatbestand der Fundunterschlagung, eine Fundsache ist bekannt zu machen (Fundbüro) - dadurch wird dem rechtmäßigen Eigentümer die Möglichkeit gegeben seinen Besitz wieder zu erlangen, erhebt niemand berechtigten Anspruch kann der Finder Eigentümer der Fundsache werden, sofern er Interesse daran bekundet. Erst bei Uninteresse des Finders an der Fundsache kann diese versteigert werden (sofern nicht illegal (Drogen, Waffen))...--Markoz (Diskussion) 21:10, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
"...dass der Finder nicht der rechtmäßige Besitzer ist..." Ja was denn nun? Auch der unrechtmäßige Besitzer ist doch Besitzer. Sogar der Dieb ist Besitzer und freilich zur Herausgabe verpflichtet. Der Finder, der das verlorene Diebesgut findet ist aber nicht dem Dieb zur Herausgabe verpflichtet. Gegenüber einem Dritten, der so gar nicht befugt ist, kann der Finder sogar den Besitz verteidigen. Der Besitzer ist nicht ungeklärt, wenn jemand (wie eben evtl. der Finder) die Sache in Besitz nimmt. Lies bitte mal das Gesetz, weil du es bestreitest doch auch gerne § 966 Abs. 2 BGB, jedenfalls aber mal wenigstens die Einleitung des Artikels Besitz. Du kriegst da wirklich was durcheinander. Besitzer ist, wer die tatsächliche (und nicht auch die rechtliche) Gewalt über die Sache hat, (§ 854 BGB. -- Ian Dury Hit me  21:39, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Jetzt wird es interessant, die tatsächliche und nicht auch die rechtliche Gewalt über die Sache hat..., das ist dann bedingt Ansichtssache: wenn einem Drogensüchtigen zur Linderung seiner Entzugserscheinungen dringend benötigte Stoff, rechtlich einwandfrei von einem Ordnungshüter entwendet... ist dieser dann in Besitz der Sache gelangt und hat auch tatsächlich Gewalt über dieser Sache...der Besitz aber ist strafbar...da beisst sich dann die Ratte in den eigenen Schwanz.....--Markoz (Diskussion) 22:28, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
(BK)Das hab ich auch schon gemacht. Da lagen ein paar Ziploc-Tüten mit Marihuana verstreut bei mir vor der Haustür. Die hab ich eingesammelt und dem nächsten Polizeiposten (zwei Häuser weiter) auf den Tresen gelegt. --Rôtkæppchen₆₈ 23:46, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Wichtig ist die Regelung wohl vor allem, wenn man bekifft erwischt wird. Wenn man dann nichts sagt, kann einem erstmal nichts Illegales nachgewiesen werden, weil der Konsum nicht strafbar ist. Es kommt aber anscheinend vor, dass die Fahreignung angezweifelt wird, auch wenn das bekifft Sein gar nicht im Zusammenhang mit dem Auto gestanden hat. --Eike (Diskussion) 23:38, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Rauschgiftkonsum wird von der Polizei routinemäßig an die Führerscheinbehörden gemeldet, weil er eben ein Indiz für eine fehlende Eignung für den Straßenverkehr ist. Die MPU-Veranstalter freut’s. --Rôtkæppchen₆₈ 23:50, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
_ Ich bezweifle stark, dass Rauschgiftbesitz "eben ein Indiz für eine fehlende Eignung für den Straßenverkehr ist". Aber das war ja nicht gefragt. --Eike (Diskussion) 23:53, 13. Mai 2015 (CEST) [Beantworten]
Ich schrub [K]onsum, nicht Besitz. --Rôtkæppchen₆₈ 23:59, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ups. Ich bezweifle stark, dass Cannabiskonsum abseits des Straßenverkehrs "eben ein Indiz für eine fehlende Eignung für den Straßenverkehr ist". Aber das war ja nicht gefragt.--Eike (Diskussion) 10:04, 14. Mai 2015 (CEST) [Beantworten]
Säufer, wie Kiffer sind selten nüchtern, beide Suchtsubstanzen verändern aus körperlicher und psychischer Sicht dauerhaft und nachhaltig die Verhaltensweise des auch zwischenzeitlich geheilten Kranken. Die vom Straßenverkehr auszunehmen ist daher mehr als richtig.--79.232.221.247 10:28, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Selten so einen Blödsinn gelesen. Ein trockener Alkoholiker ist also deiner Meinung nach dauerhaft fahrunfähig? Ganz abgesehen davon, dass es zwischen dem gelegentlichen Bier oder Joint nach Feierabend und dem Alkoholiker bzw. Dauerkiffer ja wohl ein sehr breites Spektrum gibt. --Jossi (Diskussion) 11:44, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Viele Trockene sind auch sichtbar fahrunfähig, schau dir die Wracks mal an.--79.232.221.247 12:00, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Hier bitte beliebigen PA selber ergänzen. 79.204.214.72 12:18, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Mich würde interessieren, warum ein Polizist seine Walther ins Wasser geworfen hat die dein Freund dann gefunden hat, weiß man dazu genaueres? --185.51.85.16 16:50, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Leider nicht, habe da auch nachgefragt.... die Polizisten erkannten die Polizeiwaffe mein Freund hätte das nicht gekonnt, er vermutet dass das im Zusammenhang mit einem Polizistenmord in Augsburg stand, da wurden Polizeiwaffen entwendet, das passierte war ein paar Jahre vor der Auffindung (letzten Sommer)....--Markoz (Diskussion) 17:56, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Natürlich ist der Konsum nicht verboten. Genau so wie der Konsum von Waschmittel nicht verboten ist. Das kann ja niemand verbieten. Eine Möglichkeit wäre wenn man in einem Kreis sitzt und den Joint immer weiter reicht, das wäre legal glaub ich.--85.180.186.177 10:53, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

die rechte vorgelesen

hallo, in krimis werden den verhafteten immer die rechte (schweigen, anwalt und so) vorgelesen. ist das in real auch so? wurde noch nie verhaftet. --46.115.7.181 23:49, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Für Deutschland: § 136 StPO. --Rôtkæppchen₆₈ 23:53, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
1. Aussageverweigerungsrecht... 2. normal muss man über seine Rechte aufgeklärt werden... auch wenn man bloß n Bescheid bekommt... 3. mich wundert vielmehr die Phrase: „Alles was Sie trotzdem sagen, kann und _wird_[sic!] vor Gericht gegen Sie verwendet.“ − das hört sich so nach „wird zu Ihrem Nachteil verändert“ oder Voreingenommenheit an... wenn jmd z B sagt: „Ich war's doch gar nich!“, wie sollte man das dann ohne Böswilligkeit gegen den verwenden? --Heimschützenzentrum (?) 23:57, 13. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Bei den Amis funktioniert das Justizsystem eben etwas anders. Grüße    hugarheimur 00:03, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Wir haben sogar einen deutschen Artikel dazu. --FGodard||± 14:10, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich denke mal, mit dem "und wird" ist gemeint, dass die Staatsanwaltschaft von dem Recht wenn möglich auch Gebrauch macht. Das bedeutet nicht, dass sie die aussagen verändern (das dürfen sie ja nicht, allerdings kann man bei polizeilichen Vernehmungsprotokollen natürlich nicht ausschließen, dass die Polizei etwas verändert, daher ist es oft besser, nur im Verhörraum etwas zu sagen, weil dort wirds normalerweise auf Tonband aufgezeichnet). Was eher gemeint ist ist, dass die staatsanwaltschafte z.B. irgendwelche Widersprüche in Alibis verwendet, um deren Glaubwürdigkeit anzuzweifeln, oder auch Geständnisse weiterhin als Beweis verwendet werden können, auch wenn man sie später widerruft (siehe z.B. en:Miranda_v._Arizona#Arrest_and_conviction). --MrBurns (Diskussion) 14:28, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
daher ist es oft besser, nur im Verhörraum etwas zu sagen - So ein abgrundtiefer Blödsinn. Man sagt grundsätzlich überhaupt nichts außer dem, was auch im Ausweis steht, bis man - mindestens von einem Pflichtanwalt, besser noch von einem Anwalt seines Vertrauens - rechtlich beraten wurde. Und ohne Akteneinsicht wird ein Anwalt je nach Fall selbstverständlich gerne zum vorläufigen Schweigen raten. Reden gegenüber Ermittlungsbeamten verhindert nichts und erwirkt nichts. Sie sind die Profis mit dem Überblick über den Fall, nicht du. Und entscheidend ist nicht, was du gegenüber ermittelnden Polizisten sagst sondern was du gegenüber urteilenden Richtern sagst. Wem die maximal 48 Stunden, bis man einen Anwalt sieht schon zu lang sind, der hat erst recht keinen Anlass, sich um Kopf und Kragen zu reden und seine Haftzeit am Ende durch Dummheit und Geschwätzigkeit erheblich zu erhöhen. Wer redet hat den Sinn der Gewaltenteilung nicht verstanden. --15:17, 14. Mai 2015 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 2003:45:465B:4FC5:C09E:3D45:2C8A:E7EA (Diskussion | Beiträge))

14. Mai 2015

Pass

Meine Süße hat heute eine Reise für Zwei in die DomRep gewonnen. Der Flug geht am Dienstag. Wie komme ich bis Dienstag an einen Pass? Hab nur nen abgelaufenen Perso? Ich will nicht zuhause bleiben.

--Lozergrupf (Diskussion) 00:31, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Die Wikipedia:Auskunft stellt keine vorläufigen Reisepässe aus, aber Deine Gemeindeverwaltung, also das zuständige Bürger-, Pass- oder Ordnungsamt. --Rôtkæppchen₆₈ 00:34, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Jedenfalls kannst Du ihn nach wenigen Minuten mitnehmen. Achtung, keine Einreise in die USA wegen fehlender biometrischer Merkmale (wenn Dein Flugzeug dort landet mußt Du gleich wieder nach Deutschland zurück). --93.133.69.165 09:28, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
.Gilt das mittlerweile auch für den Transit, bin 2006 mit nem superalten Reisepass in Texas umgestiegen da gab es keine Probleme--Markoz (Diskussion) 08:27, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Buch zu politischen Ideologien

Moin, ich suche ein nicht zu großes Buch über politische Ideologien. Sollte mehr ein Nachschlagewerk sein. Wenn ich z.B. wissen will was der Unteschied zwischen liberalismus und libertarismus in den USA und klassisch ist usw. ect. Ich will nicht ewig die Geschichte nachlesen sondern es sollte kurz und knapp erklärt sein.--85.180.184.129 00:55, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Hilfe:Buchfunktion. --Komischn (Diskussion) 11:56, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich suche ein Buch....--85.180.184.129 16:45, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Fange mal mit einem Werk wie dem Wörterbuch zur Politik, gibt auch ein Buchen gleichen Titel von Dieter Nohlen. Geht aber nicht rein um -ismen.--Antemister (Diskussion) 13:28, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Nationalität bestimmen

Gutn Tach, in meinem BNR schlummert ein Stub zu Louis Adolf Grossmann. Die Nationalität dieses Mannes kann ich der Quelle leider nicht entnehmen. Geboren wurde er in den USA (spräche für Amerikaner), hat dann lange in Deutschland gelebt (Deutscher?). Ergoogeln lässt sich nicht, ob er Amerikaner oder Deutscher war, die DNB sagt: Deutsch-Franzose, wofür ich keinerlei Anhaltspunkte abseits des Vornamens habe. Hat jemand ne Idee, wie man die Nationalität ermitteln kann. Oder einfach ab damit in den ANR ohne Nationalitätsangabe? --Schnabeltassentier (Diskussion) 08:30, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Ich würde sagen, das geht auch ohne, wenn man's nicht rauskriegt. --Eike (Diskussion) 10:00, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
würde ich auch offen lassen, zumal zum Zeitpunkt der Geburt die Frage einer "Staatsangehörigkeit" noch nicht wirklich bedeutsam war und somit auch kaum nachvollziehbar gewesen sein dürfte. --gdo 10:04, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Nach dem Lebenslauf ist er doch offensichtlich Deutscher (mit möglicherweise zusätzlicher US-Staatsbürgerschaft).--80.129.135.211 10:34, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Das ist doch ziemlich eindeutig: Da er seine militärische Dienstpflicht als Einjährig-Freiwilliger erfüllt hat, muss er preußischer Untertan gewesen sein. Als US-Bürger wäre er dazu weder verpflichtet noch berechtigt gewesen. --Jossi (Diskussion) 12:21, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Da steht aber nicht, wo er seine Dienstzeit abgeleistet hat. Im Satz steht nur, dass er in Berlin und Breslau studiert hat, das heißt aber nicht, dass er auch in Preußen gedient hat. 1877/78 gab es Einjährig-Freiwillige schon im ganzen Reich (in Bayern sogar schon seit 1868). (nicht signierter Beitrag von 92.225.179.177 (Diskussion) 14. Mai 2015, 12:38‎)
Du hast Recht, das ist nur eine Wahrscheinlichkeit, keine Gewissheit. Im Übrigen hatte er aufgrund seiner Geburt in den USA jedenfalls auch die US-Staatsbürgerschaft (siehe en:Birthright citizenship in the United States), wurde aber im Deutschen Reich als deutscher Staatsbürger betrachtet und behandelt (wegen Militärpflicht; ich hätte oben korrekterweise schreiben müssen: „Als ausschließlicher US-Bürger wäre er dazu weder verpflichtet noch berechtigt gewesen.“) Ob er außerdem von Elternseite her auch noch eine französische Staatsbürgerschaft hatte – dazu müsste man mehr über die Eltern wissen. In die Artikeleinleitung würde ich jedenfalls schreiben „ein deutscher Meteorologe“, da seine US-Staatsbürgerschaft offensichtlich jenseits seiner Kindheit keine biographische Bedeutung mehr für ihn hatte. --Jossi (Diskussion) 12:56, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Nach meinem Verständnis ist Wikipedia nicht der Ort, an dem zu klären wäre, welche Nationalität irgendjemand hat. Wenn es keine seriöse Belegstelle gibt, bleibt diese Frage so lange offen, bis ein seriöser Beleg gefunden wurde. Wenn es eine seriöse Belegstelle gibt, wird diese referenziert. Gibt es mehrere sich widersprechende seriöse Belegstellen, so werden diese mit dem Hinweis auf die bestehende Uneinheitlichkeit oder Widersprüchlichkeit referenziert. Alle andere ist verantwortungsloses TF-Geschnatter. Wenn die DNB keine seröse Quelle ist, beibt es also offen. --2003:45:465B:4FC5:C09E:3D45:2C8A:E7EA 15:05, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Die DNB nennt als ihre Quelle das World Biographical Information System. Das WBIS seinerseits führt drei Quellen an: J. C. Poggendorffs Biographisch-literarisches Handwörterbuch zur Geschichte der exacten Wissenschaften (Bd. 3, 4 und 5), die Neue Deutsche Biographie und die Deutsche Biographische Enzyklopädie. Die DBE habe ich nicht einsehen können, Poggendorff macht keine Angaben zur Nationalität und der biographische Artikel in der NDB sieht ihn ganz selbstverständlich als Deutschen an und enthält keinerlei genealogische oder sonstige Hinweise, die auf Frankreich deuten würden. Im American Biographical Index taucht er nicht auf. Von daher ist völlig schleierhaft, wieso die DNB dazu kommt, bei Grossmann auch Frankreich anzuführen. Für weitere biographische Informationen müsste man sich den Jahrgang 1917 der Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie besorgen, der einen Nachrufartikel enthält. --Jossi (Diskussion) 16:59, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Lies dir einmal die Einleitung zu Wolfgang Amadeus Mozart durch und mach's dann ähnlich, damit liegst du richtig. Ob er ein deutscher Meteorologe, ein katholischer Biologe oder ein sportlicher Historiker war oder ob ander Adjektive zutreffen, ist doch eigentlich egal, ich weiß nicht, warum man sich gerade an der Nationalität immer so hochzieht. --84.135.151.62 18:57, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Die Dissertation Grossmanns mit Lebenslauf könnte weiterhelfen. Der Nachruf ist in Schnipseln fassbar. Die [9] hat die Schreibweise Großmann.--Stuhlsasse (Diskussion) 22:35, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Danke. Ich machs dann erst mal ohne Angabe dazu. --Schnabeltassentier (Diskussion) 12:40, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Schnabeltassentier (Diskussion) 14:28, 15. Mai 2015 (CEST)

Markierungen auf Zahnpastatuben

Ist das richtig oder nur eine urbane Legende: http://imgur.com/a/UIIDR ? Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass das so eine Hilfsmarkierung für die Bedruckung ist... --93.133.69.165 09:21, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Natürlich Unfug. Das sind Tastmarken für die Befüllung. Was wäre denn auch der Sinn eines Geheimhinweises auf die Zutaten? Grüße Dumbox (Diskussion) 09:48, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Das ist schon deswegen Unsinn, weil die Zusammensetzung in Klartext draufsteht. Anhand der Markierung wird die Tube vor dem Verschließen so gedreht, dass das Gesicht (die Schauseite) nach dem Verschließen korrekt auf einer Seite ist. Bei Mayonnaise und Kugellagerfett gibt es diese Markierungen auch, mit exakt derselben Bedeutung. --Rôtkæppchen₆₈ 12:02, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Der Artikel wäre sicherlich ausbaufähig, was mich zu einer Zusatzfrage führt. Bei Flaschen, bei denen das Etikett exakt auf eine Position geklebt werden muß, gibt es häufig Vertiefungen im Flaschenboden um sie auszurichten. Nennt sich das dann auch Tastmarke oder gibt es da eine andere Bezeichnung oder sogar schon einen Artikel? In der Verpackungsindustrie dürfte sehr häufig mit solchen Hilfsmitteln gearbeitet werden. --Potisiris (Diskussion) 13:12, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Siehe auch: all chemical banana. --mfb (Diskussion) 13:18, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Idee ist gut, nur leider sind Amino- und Fettsäuren in freier Form angegeben, was in der Natur nicht zutrifft. Aminosäuren kommen meist als Proteine und Fettsäuren als Fette vor. Nur bei zersetztem Produkt können es auch mal frei Säuren sein. Und das Glycerin der Fette fehlt ganz. --Rôtkæppchen₆₈ 14:49, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Elementarteilchen-Physik - Quark, Flavor, Farbe, Wechselwirkung

1.) Heißt es "der Quark" oder "das Quark"? Heißt es "der Flavour", "die Flavour" oder "das Flavour"?


2.) Können Quarks einer bestimmten Flavor verschiedene Farben tragen? Das geht aus dem Wiki-Artikel nicht ausdrücklich hervor, ist aber nach dem ersten Bild zu vermuten: roter UP, blauer UP. Mit Anti ( 2 Möglichkeiten ), Flavour ( 6 Möglichkeiten ) und Farbe ( 3 Möglichkeiten ) ergäben sich also 2 x 6 x 3 = 36 verschiedene Quarks / Quark-Zustände. Die elektrische Ladung ist ja ein Funktion der Flavor.


3a.) Wie hängen die Eigenschaften von Quarks ( Ladung, Flavor, Farbe ) und die Wechselwirkungen Elektromagnetismus, Schwache Wechselwirkung und Starke Wechselwirkung zusammen? Wann kommen bei welcher Wechselwirkung welche zusätzlichen Leptonen ( Elektronen, Myonen, Neutrinos ) ins Spiel?

3b.) Je mehr verschiede Eigenschaften ein fundamentales Teilchen, d.h. ein nicht weiter teilbares Teilchen, hat, um so mehr fundmentalen Wechselwirkungen unterliegt es. Nicht notwendigerweise müßte eine fundamentale Wechselwirkung genau einer fundamentalen Eigenschaft eines Teilchens entsprechen; es ist auch denkbar, daß nur verschiedene Kombinationen verschiedener Wechselwirkungen verschiedenen Kombinationen fundamentaler Teilchen entsprechen. Ist es so?


4.) Inwieweit ist die Antwort auf die Frage nach der Existenz einer fundamentalen Wechselwirkung ( Eichboson ) von der Wahl eines Beschreibungsmodels abhängig, also rein formal? Gibt es zum Standardmodell äquivalente Modelle, in welchem also auch 4 Eichbosonen auftreten, die aber - abgesehen vom Photon - nicht deckungsgleich mit den Eichbosonen des Standardmodells sind? Inwieweit existieren Gluon, Z-Boson und W-Boson also wirklich?


--77.8.212.71 13:16, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

1) Englische Begriffe + deutsche Artikel sind immer schwierig, und Quarks werden fast immer im Plural verwendet. Trotzdem: Das Top-quark etc. Flavour habe ich irgendwie noch nie mit deutschem Artikel verwendet.
2) Ja, sind unabhängige Dinge.
3a) Alle Quarks unterliegen allen Wechselwirkungen des Standardmodells, unabhängig von Typ und Farbe (aber die Stärke der Wechselwirkung hängt vom Typ ab). Zu den Einzelheiten siehe Quantenelektrodynamik, schwache Wechselwirkung und starke Wechselwirkung.
3b) Was verstehst du unter "fundamentale Eigenschaft eines Teilchens"? Und was sind "Kombinationen verschiedener Wechselwirkung"?
4) Was verstehst du unter "deckungsgleich"? Wenn ein Modell die gleichen Teilchen und Wechselwirkungen hat wie ein anderes, ist es das gleiche Modell. Es gibt kein Modell, das mit experimentellen Daten in Einklang steht und nicht die starke und elektroschwache Wechselwirkung mit ihren zugehörigen Eichbosonen beinhaltet. --mfb (Diskussion) 13:34, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
@1a: Das Wiktionary meint das Quark. --Rôtkæppchen₆₈ 13:55, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
ad 1) Im Artikel Flavour steht: "für alle anderen Elementarteilchen ist das jeweilige Flavour 0", also zumindest dort Neutrum. (so wie bei den meisten seltenen Anglizismen) --Myon12 (Diskussion) 20:29, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Welche religiöse Gruppierung lehnt Portraitfotos ab

Gibt es eine Religionsgemeinschaft, die es ihren Anhängern verbietet Fotos von sich machen zu lassen? Benutzerkennung: 43067 17:07, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Siehe Artikel Bilderverbot und der darin verlinkte Artikel Bilderverbot im Islam und Abschnitt Amische#Ordnung: Verhältnis zur Technik und Lebensführung, letzter Absatz, sowie der Abschnitt Hutterer#Gemeindeleben und Lehren, zweiter Absatz. Hab ich welche vergessen? --Rôtkæppchen₆₈ 17:17, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Haben Fische Ohren?

Haben Fische Ohren? Hören sie was? --109.42.0.225 17:33, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Jein, Ja. Siehe: Auditive Wahrnehmung#Sonstige Wirbeltiere --Mauerquadrant (Diskussion) 17:46, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
...und Knochenfische#Nervensystem und Sinnesorgane --Joyborg 17:48, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Danke --109.42.0.225 18:11, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Frage zum Asylbewerberleistungsgesetz?

Aus dem Artikel zum Asylbewerberleistungsgesetz geht ziemlich eindeutig hervor was Asylbewerber bekommen. Seid ersten März sind dies wohl 352 Euro+ Wohnleistungen. Die Frage die sich nun mir stellt ist ob dies auch für geduldete Asylbewerber gilt und für Asylbewerber die die Zusammenarbeit was Informationen über ihre Herkunft anbelangt verschleiern.

Laut einigen Quellen wird unkooperatives Verhalten sanktioniert. Jedoch findet man hier nur wenig darüber. Darum ganz konkret die Fragen:

1: Was bekommen Asylbewerber deren Verfahren läuft. 2: Was bekommen Asylbewerber deren Antrag angenommen wurde. 3: Was bekommen abgelehnte Asylbewerber die Aufgrund von Falschangaben nicht abgeschoben werden können und die die Ausreise verweigern? 4: Was bekommen Geduldete Asylbewerber? 5: Was bekommen Asylbewerber bei denen ein sonstiges Abschiebehidnerniss festgestellt wurde?

Gibt es da irgendwelche Differenzierungen oder bekommen alle das gleiche?--93.230.78.39 17:35, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

1. die Zusammenarbeit verschleiern? 2. sanktioniert im Sinne von gutheißen? 3. 352€+Wohnung hört sich nach Grundsicherung an, was wohl jedem/jeder zusteht, der/die sich hier aufhält... --Heimschützenzentrum (?) 17:42, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
(BK) Ein Asylbewerber dessen Antrag auf Asyl angenommen wurde ist kein Asylbewerber mehr. Er hat dann einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel und bekommt ganz normal ALG II, sollte er bedürftig sein.
In Sachen Sozialleistungen hängt es bei Asylbewerbern lediglich davon ab wie lange sie sich in Deutschland aufhalten. Hier gab es ja inzwischen ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, dass die alten Barbeträge in § 3 AsylbLG gegen das Grundgesetz verstoßen, sodass solche Asylbewerber inzwischen fast das gleiche bekommen wie Deutsche. Nach 15 Monaten haben Asylbewerber, die ihren Aufenthalt nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, nach § 2 AsylbLG Zugriff auf den kompletten Leistungskatalog des SGB XII, sie sind damit insofern bessergestellt im Vergleich zu Deutschen, dass sie nicht sanktioniert werden können. -- Liliana 17:44, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Und was passiert wenn man seinen Aufentalt rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst hat? Und zählt hier bereits dazu falsche Angaben zur Idendität zu machen? --93.230.78.39 17:58, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Es gibt zwar den § 1a AsylbLG, wonach bei solchen Personen die Leistungen gekürzt werden, aber dessen Anwendbarkeit ist spätestens seit dem BVerfG-Urteil hoch umstritten. -- Liliana 18:02, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Wer nicht anerkannt wird, muß alle Leistungen zurückzahlen. Ebenso, wer absichtlich (mittelbare Falschbeurkundung) seine Identität verschleiert hat, sprich Falschnamen ggü. den Behörden benutzt hat. <-- alles in Bezug auf Deutschland. --93.133.69.165 21:15, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Gibt es irgendeinen Fall, in dem das tatsächlich durchgesetzt wurde?--80.129.135.211 22:36, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
das ist kompletter Schwachsinn. Eine Rückzahlung bei Nichtanerkennung oder Verschleierung der Identität löst selbstverständlich keine Rückzahlungspflicht aus. Insofern stellt sich die Frage einer Durchsetzung nicht. Wie sonst auch, kommen Rückforderungen nur in Betracht, wenn tatsächlich keine Bedürftigkeit vorgelegen hat (mit anderen Worten: wenn der Asylbewerber tatsächlich genug Geld für seinen Lebensunterhalt hatte oder sich jemand für seinen Lebensunterhalt verpflichtet hat). --gdo 09:30, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Mag die Rechtslage sein, verstehe ich aber nicht. Wenn jemand Asyl beantragt, ohne unter den Artikel 16 GG zu fallen, ist das mE Betrug. Wenn er weiterhin seine Herkunft falsch angibt, noch einmal. Da wären Rückforderungen, ja eine Gefängnisstrafe doch angemessen, oder?--80.129.136.148 14:25, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Mit einer Haftstrafe hätte der Asylbewerber doch, was er will, ein gemütliches und sorgenfreies Leben von deutschen Steuergeldern. Das würde die Leute nur dazu anspornen, gruppenweise nach Deutschland zu kommen, um dann im Hotel Deutschland versorgt zu werden. -- Liliana 14:29, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich glaube, Du verkennst die Gründe, warum die Flüchtlinge nach Deutschland kommen. --Rôtkæppchen₆₈ 14:32, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Wer ist denn "der Asylbewerber"? Ist das ein Nachbar von "dem Amerikaner" und "dem Russen"? --Eike (Diskussion) 14:37, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Im Kosovo wird Werbung dafür gemacht, nach Deutschland zu kommen, weil man dort so viel Geld bekommt. Da ist es dann kein Wunder, dass die Asylbewerber in Scharen kommen. -- Liliana 15:17, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Probleme mit der Youtube-App

Meine Youtube-App (Android, Samsung Galaxy S3 mini) spinnt. Wenn ich sie öffne, kommt man auf die Startseite, so weit so gut. Aber ich finde meine Abos nicht mehr. Es gibt neben Start noch Musik, da finde ich noch meine gelikten Videos und Favoriten. Bei den drei Punkten sind keine Abos, beim Menüknopf sind sie nicht und man kann nicht irgendwas von links oder rechts reinziehen. Und suchen nach "Meine Abos" funktioniert auch nicht. Also wo hat Youtube meine Abos (und Verläufe) versteckt. --  etrophil44 20:33, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Es kann wunder wirken, die App zu deinstallieren und wieder neu zu installieren. Kann es sein, dass Du Dich von Deinem Google-Konto abgemeldet hast? Dadurch würde die App Dich nicht wiedererkennen. --Hans Haase (有问题吗) 21:14, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Nee bin angemeldet, sonst würde mir man ja sicherlich nicht das Abmelden anbieten. --  etrophil44 21:20, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Youtube ist vorinstalliert, das kann man nicht deinstallieren. --  etrophil44 21:22, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Daten löschen (findet sich im Anwendungsmanager, da wo man auch ausserhalb des Google Play Stores Anwendungen deinstallieren kann) ist mit De- und Reinstallieren weitgehend vergleichbar. --nenntmichruhigip (Diskussion) 23:28, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Hast du versucht, dich ab- und wieder anzumelden? --Eike (Diskussion) 21:28, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Bringt nüscht :/ --  etrophil44 21:34, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Versuchs mal im Appstore zu aktualisieren. Das geht auch, wenns aktuell ist (zumindest hab ich meins zu Testzwecken gerade 2mal hintereinander aktualisiert und da wird wohl inzwischen keine neue Version gekommen sein.) --Myon12 (Diskussion) 22:34, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Der AppStore heißt bei Android Google Play und ist die Gelegenheit anzumelden, falls Anmeldeinformationen verloren gegangen sein sollten. Nur ist das auch der Einstieg ins bezahlen für Apps. --Hans Haase (有问题吗) 10:24, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Potenzmittel: kann man dann so oft, wie die Wirkstoff wirkt

Angenommen, ein Mann nimmt Cialis. Kann er dann 30 Min. später die nächsten 1 1/2 Tage theoretisch sooft eine Erektion bekommen wie er möchte? in unserem Artikel Potenzmittel steht's nicht. --Berlicke-Berlocke (Diskussion) 21:10, 14. Mai 2015 (CEST) ernstgemeinte Frage, ich komme auch langsam in das Alter :-([Beantworten]

So wie ich den Artikel versteh, Ja. Wobei das „möchte“ ist doch bisschen von können abhängig. Oder verglichem mit einem Fahrradschlauch, so hätte dieser in dem Fall ein Loch, und das Medikamnt hält das Loch zu, pumpem muss aber wer anderes. Funktioniert die Pumpe in all deinen "Möchte"-Fälle, dann solte deine Aussage zutreffen.--Bobo11 (Diskussion) 21:56, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
(BK)PDE-5-Hemmer hemmen das Enzym Phosphodiesterase-5, das wiederum den Abbau von gefäßerweiterndem Stickstoffmonoxid hindert. Das heißt, dass der Körper die Erektion in jedem Falle selbst aufbauen muss. Der PDE-5-Hemmer verzögert nur deren Abbau. --Rôtkæppchen₆₈ 21:57, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Wenn Gott(?) einen so geschaffen hat, dass man Sildenafil oder andere Medikamente, und das dauerhaft, benötigt, sollte er schnellstens Schadensersatz statt der Leistung geltend machen, und im Falle eines Suizids geht auch Schadensersatz statt der ganzen Leistung. Denn seine Schöpfung, eindeutig (von seiner Sicht aus) eine Sache nach §90, hat in diesem Falle einen Sachmangel im Sinne des §434 I (eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung!). Dieser Sachmangel ist nicht unerheblich, und daher kann Gott (Nacherfüllung ist nach §275 I unmöglich) ohne jede weitere Fristsetzung nach §280 I, III, 281 Schadensersatz statt der Leistung wegen Schlechtleistung geltend machen. --ObersterGenosse (Diskussion) 22:28, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich fürchte, Du zitierst das falsche Gesetzbuch. Das Gesetzbuch Gottes kennt keine Paragraphen und Absätze, sondern Kapitel und Verse. --Rôtkæppchen₆₈ 00:32, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Da steht erstmal die Frage im Raum, welches Gesetzbuch nun gilt. Und dafür wurden schon viel zu viele Kriege geführt. --mfb (Diskussion) 01:02, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Make love, not war. Da kommt ein PDE-5-Hemmer gerade richtig. --Rôtkæppchen₆₈ 01:22, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
*staun* 1. da übersiehst du wohl die andere Seite der Medaille... 2. meinte Freud nich, dass alles wegen „love“ passiert? also auch „war“...? --Heimschützenzentrum (?) 07:49, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Roulette

Moin, wisst ihr warum in deutschen Spielbanken fast ausschließlich nur das amerikanische Roulette und nicht mehr, wie füher üblich, das klassische französische Roulette gespielt wird? --Stefan1973HB Disk. 22:07, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Ich kenn mich da nicht aus, aber es ist (auch wenn das jetzt vlt etwas polemisch ist) wohl einer der beiden Gründe: (ich zitiere aus Roulette#Das amerikanische Roulette)
  • "Die Abwicklung des Spieles vollzieht sich beim American Roulette in rascherem Tempo. Die Tische sind daher etwas kleiner," --> mehr Gewinn
  • falls es auch so gespielt wird: "der in den USA gebräuchliche Zylinder enthält zusätzlich als 38. [...] mit 2/38 = 5,26 % wesentlich größer als beim Roulette in Europa" --> mehr Gewinn --Myon12 (Diskussion) 22:14, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Die erste These könnte stimmen. Die zweite These nicht, da in Deutschland, in den Spielbanken, die ich kenne, bei beiden Varianten die Kessel gleich sind. --Stefan1973HB Disk. 22:19, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
(BK) Da gibt es beim Abschnit tüber das amerikanscihen Roulet so einen Satz „Die Tische sind daher etwas kleiner, sodass jeder Spieler selbst setzen kann und keine Annoncen nötig sind“. Soll heissen das amerikanische Roulet braucht weniger Personal als das französische Roulet. Das ist ein nicht zu unterschätzenden Vorteil für den Veranstalter. Es braucht bei amerikansichen nur ein Croupiers, während bei der französischen mit Doppeltisch acht Angestellte notwendig sind (Da können aber mehr mitspielen). Er bracuht zwar mehr Tische um gleich viele Spieler zu bedienen, aber im Endeffekt weniger Angestellte. --Bobo11 (Diskussion) 22:26, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Die beiden Gründe wurden oben genannt. Durch das schnellere Spiel und den geringeren Personaleinsatz beim amerikanischen Roulette erhöht sich der Gewinn für das Casino merklich. 176.2.19.51 22:39, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Richtig das kommt natürlich noch dazu, dass man beim amerikanischen Roulette pro Stunde mehr Spiele machen kann. Aus Sicht der Aufwand/Ertrag-Rechung, schneidet das amerikanisch gleich in mehren Punkten besser als das französische Roulett-System ab. Bezüglich des Komforts und des Unterhaltungwertes für den Spieler, würde das französische besser abschneiden. Aber die meisten Spieler wollen heute in erster Linie zocken, und es nicht vor allem gemütlich haben. Da hat sich eben etwas geändert, zu Zeiten der Entstehung der "alten" Casinos bzw. während der Belle-Epoche war das noch anderes, da war Roulett vorallem auch noch Unterhaltung. Heute wird vom Gast weniger Wert auf diese Unterhaltung gelegt, also können es sich die Casinos heute erlauben, die für sie bessere Variante anzubieten. Denn galub mir, würden alle Gäste von den Casinos explizit das französische Roulett fordern, gäbe es nur dieses. In eigen Casinos (z.B. Baden-Baden) konten sich genau deswegen einge französchische Roulett-Tische halten. Nur wo eine genugend grosse Nachfrage danach besteht, wirst du diese auch abdecken. Aber denn meisten Spieler ist eben egal ob es die amerikanisch oder französische Variante ist, die wollen in erste Linie einfach Roulett spielen. --Bobo11 (Diskussion) 11:00, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Seltsames Ponzi. ( Myadvertismentpays)

Einer meiner Facebook Freunde ist total durchgeknallt und macht rabiat Werbung für eine Firma mit den Namen myadvertismentpays. Meiner Ansicht nach handelt es sich hierbei um ein Ponzi Schema , da ich alle Vorausetzungen für erfüllt ansehe. Man verspricht sehr leicht sehr viel Geld, man wirbt aktiv um Neukunden und man suggeriert das das Geld was man verdient durch gekaufte Werbeblöcke generiert wird. Wie das im Detail aussieht verschweigt man jedoch.

Nun habe ich bislang recht wenig im Deutschsprachrigen Web darüber gefunden und habe den Eindruck das das ganze gerade erst in die Gänge kommt. Erst vor kurzem ist mit Bannersbroker ein derartiges System vollkommen gescheitert und einige die dort aktiv waren sind es jetzt bei Myadvertismentpays.

Einige Fragen stellen sich mir jetzt:

1: Weiß jemand etwas genaueres über dies Dubiose Firma 2: Kann mir jemand beim ausformulieren einer Argumentationsstrategie behilflich sein das das ein Ponzi ist. Es ist an sich eigentlich offenkundig , aber wie mache ich das verbal klar? 3: Warum wird dieses seltsame System in Deutschland eigentlich zugelassen? So etwas ist doch Brandgefährlich für Anleger.--93.230.78.39 23:25, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Ad 3.: Websites und Geschäftsmodelle müssen nicht zugelassen werden. Die darf jeder ungefragt aufmachen und durchführen. Das ergibt sich aus der allgemeinen Handlungsfreiheit. --Rôtkæppchen₆₈ 23:38, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Wenn man den Namen Deiner Website richtig schreibt – schlägt Google von sich aus vor –, stößt man schnell auf eine in Anguilla#Wirtschaft registrierte Website. Das riecht nach […], also Finger weg. --Rôtkæppchen₆₈ 23:44, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

15. Mai 2015

Spionage ein kriegerischer Akt?

Hallo, ich wollte fragen, was es für internationale Abkommen gibt, die die Wertung von Spionage in der Friedenszeit regeln. Ab wann ist eine Spionage ein kriegerischer Akt, (falls überhaupt)? Schönen Gruß, Peter! --77.7.35.52 00:58, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

siehe Krieg, erster Satz: "Krieg ist ein organisierter und unter Einsatz erheblicher Mittel mit Waffen und Gewalt ausgetragener Konflikt". Ohne Waffen und Gewalt kann man also wohl eher nicht von kriegerischem Akt reden. --84.119.123.176 03:12, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
es kommt vermutlich auf die Definition des Casus Belli an, die Grenzen für einen act of war könnten da durchaus fließend sein. siehe auch [10] takehomemessage: eine gewalttätige&primititve spezies wie wir, homo sapiens sapiens findet immer einen grund für krieg.Kann auch nur Fußball sein... --just aLuser (Diskussion) 05:00, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Sobald ein Spion sabotiert wird es kriegerisch, dass reine Ausspähen ist keine kriegerische Handlungsweise--Markoz (Diskussion) 08:21, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Markoz meint vermutlich Folgendes: "Sobald ein Spion sabotiert, wird es kriegerisch. Das reine Ausspähen ist keine kriegerische Handlungsweise" --Benutzer:Duckundwech 09:34, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
<kwätsch> Und das ist Unsinn. Wird es kriegerisch ist juristisch diffuses Wischiwaschi und sagt garnichts, macht nur Stimmung, statt zu einer präzisen Bestimmung beizutragen. --2003:45:465B:4FC5:4DD9:9B1F:C013:D633 15:19, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Wobei von einer Hysterie über Spionage gewarnt werden sollte. Sie ist der Blick in die Vergangenheit, die dem ein oder anderen erst später bewusst wird. Eine tatsächliche Hysterie gibt es über Terrorismus. So glauben viele Leute, dass Terror die größte Gefahr sei, dabei überwiegen andere Gefahren wie die Zahl der Verkehrstoten und unheilbare Krankheiten, sei es nur durch zu spätes Erkennen fortgeschrittener schwerer Erkrankungen oder zivilisationsbedingte Erkrankungen, die dieser Lebensstil mit sich bringt. Nur ist Angst kein guter Ratgeber und der ein oder andere lässt sich vor Angst um terroristische Anschläge den Rechtsstaat abschaffen oder vermeidet die Beteiligung an Veranstaltungen, die das Ziel von Terroristen sein können und verschafft bereits dadurch dem Terror voreilendes Gehör. Anders gesagt: Diese Leute lassen sich von militanten Radikalen dressieren. Ein derart krankhaftes Vermeidungsverhalten legen die Leute um das Wissen der Überwachung an den Tag. Sie verhalten sich anders als wenn sie nicht überwacht werden würden. Dies könnte man Edward Snowden theoretisch anlasten, da er das Bewusstsein darüber geschaffen hat, aber die Überwachung nach wie vor existiert und auch ein Mittel der Abwehr von Terrorismus ist. Gerne wird hier der Fokus auf wirtschaftliche Themen gelenkt. Dabei wird vergessen, dass viele Leute Patente angemeldet haben, die längst durch Alternativen und teils bessere Technik umgangen wurden. So bleibt von der Spionage in den Medien nur die Hysterie um den Weltmarktführer, einer Farce, die angesichts der weltweiten Standorte von Großkonzernen nicht haltbar ist. Davon verbleibt ein verklemmtes und einseitiges Gefühl der Zugehörigkeit wie es einst der Nationalstolz war, wie er sich einst an geografischen oder rassistischen Grenzen aufrieb. Ein Trick und Versuch, Vertauen, das auf Gegenseitigkeit beruht, einseitig aufzubauen. Manche nennen es NLP, andere Massenwahn. Einen Krieg als Antwort dagegen wird wohl niemand vom Zaun brechen. Auch wirkt das geltende landesspezifische Recht nicht ohne weiteres über Grenzen, es einzufordern hätte einen unbezahlbaren Preis, denn die andere «Justiz» ist stärker. So bleibt von der Hysterie der Spionage nur die verklemmte Zugehörigkeit, die als Maßnahme zur Motivierung für dressierte Arbeitnehmer gedacht ist, denen suggeriert wird, dass ihnen Werte abhanden kämen, die sie real überhaupt nicht nutzen oder von ihnen profitieren können. Vielmehr soll es ihre Sorge um ihren Arbeitsplatz wecken und Ängste machen, mehr nicht. --Hans Haase (有问题吗) 11:11, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Spionage im Sinne von Ausspähung/Informationsbeschaffung ist nach dem Völkerrecht im Frieden kein kriegerischer Akt und nein, es gibt keine allgemein international gültigen Abmachungen, die diese Informationsbeschaffung regeln. Grenzen zeigen nur die Gesetze in den ausgespähten Ländern auf. Im Krieg können allerdings verschärfte Kriegsrechte gelten. Jedes Land muss aber Informationsbeschaffung betreiben, will es international bestehen. Wenn unsere Kanzlerin sagt, dass man Freunde nicht ausspäht, dann ist das scheinheilig und blauäugig, wenn es ernst gemeint sein sollte. Auch der BND betreibt in USA Informationsbeschaffung und hat auch eine Abteilung Spionageabwehr, die sollte eigentlich auch zu den Freunden schauen. Wenn ein russischer Flieger vor Schottland im internationalen Luftraum auftaucht, ist das kein kriegerischer Akt, erst, wenn man sich im erklärten Kriegszustand befindet, könnte man ihn abschießen. Man kann allenthalben auf diplomatischen Wege einwenden, dass man das nicht mag.--79.232.213.202 13:37, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ein Aufsatz in der Neue Zeitung für Wehrrecht von 1984, Christoph Gusy: Spionage im Völkerrecht In: NZWehrr 1984 Heft 5 S. 187-199, befindet: „Das Friedensvölkerrecht enthält gegenwärtig keinerlei keinerlei Sonderregelungen bezüglich nachrichtendienstlicher Betätigung im Ausland“ (S. 187) [...] „Einigkeit besteht in der Völkerrechtslehre darin, daß Spionage als solche keine völkerrechtswidrige Kriegshandlung darstellt.“ (S. 188) [...] „Enthält demgegenüber [d.i. ein Erlaubnistatbestand bzw. ein Verbot] das Völkerrecht keinerlei Regelungen, welche auf nachrichtendienstliche Tätigkeit anwendbar sind, so ist diese völkerrechtlich weder eigens untersagt noch erlaubt.“ (S. 191) Der Autor konstatiert das Fehlen eines entsprechenden Erlaubnistatbestandes im Völkerrecht. Er verweist jedoch auf Sonderregelungen im diplomatischen Verkehr, insbesondere den Art. 3 I d der Wiener Diplomatenrechtskonvention und Art. 5 c der Wiener Konsularrechtskonvention. Demnach gilt ein besonderes Spionageverbot für Diplomaten und Konsuln. Sie dürfen Informationen nur mit legalen Mitteln beschaffen (S. 191).
Die „Einflußnahme auf den politischen Willensbildungsprozeß, insbesondere die Manipulation der öffentlichen Meinung im betroffen Staat durch auslandsgesteuerte Organisationen“ müsse sich an dem allgemeinen Rechtsgrundsatz eines völkerrechtlichen Interventionsverbotes messen lassen, das aus dem Art. 2 Nr. 7 der Charta der Vereinten Nationen erwächst. (S. 195)
Hinsichtlich eines geheimdienstlichen Waffenhandels verweist der Autor auf das Friedensgebot, das in dem Art. 2 Nr. 3 der UN-Charta formuliert ist. Auch das Herstellen von Falschgeld einer anderen Währung ist völkerrechtswidrig. (S. 195)
Zu einer ähnlichen Sicht findet ein Artikel „Was das Völkerrecht Spionen erlaubt“ in der Süddeutsche Zeitung vom 25. Oktober 2013.
Eine aktuelle Kontroverse in der Einschätzung lese ich in einer Meldung „Das Völkerrecht und die Geheimdienste“ des Deutschen Bundestages. --2003:45:465B:4FC5:4DD9:9B1F:C013:D633 15:16, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Internetdatenbank für Wetterhistorie weltweit

Hallo, es gibt ja im Internet unzählige Wettervorhersageportale für das Wetter weltweit. Gibt es das Ganze aber auch in umgekehrter Richtung? Kann mir da jemand mit Links weiterhelfen. Ich suche eine Datenbank/Internetseite auf der man für bestimmte Regionen die Wetterverhältnisse auch noch mehrere Jahre (bestenfalls sogar Jahrzehnte) Tag für Tag zurückverfolgen kann. Das müsste es doch geben, zumindest die gespeicherten seinerzeitigen Wettervorhersagen. Kann mir jemand weiterhelfen?--Losdedos (Diskussion) 01:45, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Gibt es beim National Climatic Data Center. In isd-history.txt stehen die Stationsnummern nach Standort, z. B. 106370 in Frankfurt. Unter /1978/106370-99999-1978.op.gz finden sich dann z. B. die Daten für 1978 (gepackte Textdatei). In der Spalte YEARMODA steht das Datum Jahr/Monat/Tag und es gibt Spalten u. A. für die Niederschlagsmenge, Max.- und Min.-Temperatur (° Fahrenheit, vgl. GSOD_DESC.txt). --84.119.34.140 11:03, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank schon mal für den Link. Der US-Behörden-Link ist mir ob seiner Warnhinweise allerdings etwas unsympathisch. Gibt es sowas auch noch an anderer Stelle? --Losdedos (Diskussion) 11:36, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht hier. Grüße -- Density Disk. 13:10, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Schutzkleidung

Wie heißt der Geschlechtsschutz der Männer beim reiten o. Rennrad fahren tragen?

--87.147.197.140 06:52, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Suspensorium (Schutzkleidung) --gdo 07:07, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Was bedeutet "CeKon"?

Im Artikel IEC 60309 ist zu lesen: "Als CEE-Drehstromsteckverbinder, CEE-Steckvorrichtungen oder CeKon-Stecker/Kupplung werden umgangssprachlich die zwei gebräuchlichsten Steckverbinder des Steckersystems bezeichnet: Es sind rote Steckverbinder für Dreiphasenwechselstrom mit Neutral- und Schutzleiter und einer Nennspannung von 400 Volt sowie der blaue Verbindertyp mit nur einem Außenleiter, Neutral- und Schutzleiter für eine Spannung von 230 Volt."

CeKon-Stecker wird in der Tat häufig verwendet. Was ich aber weder in der Wikipedia noch anderswo im Netz finden konnte, ist, was CeKon eigentlich bedeutet. Ist das eine Abkürzung (wofür?) oder ein Eigenname? Weiß das jemand? -- Rosenzweig δ 11:29, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Ich schreib das bis jetzt immer „CEEkon“ – CEE wie Commission de l'équipement électrique und kon wie konnektor. Daher dürfte es auch kommen. --Kreuzschnabel 11:54, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
CeKon ist ein Markenname für CEE-Steckverbinder.[11] --Rôtkæppchen₆₈ 12:23, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Windows Technical Preview (Windows 10)

Hallo. Auf meinem alten 10"-Notebook laeuft Win 7 (32-bit). Zur Optimierung der Bildschirm-Aufloesung von 800x600 habe ich von Intel einen passenden Chip-Treiber der 3600er Serie nachinstalliert und habe jetzt eine klaglose Aufloesung von 1024x600. Die gleich guten Erfahrungen hatte ich mit einer Testversion von Win 8.1. Bei meinem Versuch, dies auch bei Win 10 zu praktizieren, gelang mir dies leider nicht. Win 10 wird nach kurzer Zeit schwarz und es erscheint die Error-Meldung mit Neustart. Dies erfolgt dann laufend. Wie bringe ich eine 1024x600 Aufloesung zu Win 10. In den dortigen Foren moechte ich nicht mehr nachfragen, weil ausser Smiley-Antworten kommt nichts brauchbares. Vielleicht ist es bei Wikipedia ja besser? Ich waere euch dankbar. Viele Gruesse

--79.200.85.213 11:32, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Für die GMA 3600 bietet Intel nur Treiber für Windows 7 x86 (32 Bit) an. Entweder Du nimmst die oder die Inbox-Treiber von Windows Technical Preview. Oder Du findest heraus, welcher Grafikchip tatsächlich in Deinem Netbook steckt (z.B. mit dem Intel Utility für die Treiberaktualisierung oder anhand des Gerätemanagers und der Hardware-ID) und holst Dir bei Intel den passenden Treiber dazu. --Rôtkæppchen₆₈ 12:39, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Deutsch: Hilfe mit Plusquamperfekt

Hallo! Ich frage, wenn es um Deutsch geht, nur ungern um Rat, aber dieser Satz hat mich letztens einige Hirnverrenkungen gekostet und ich wäre froh, wenn mir jemand die richtige Version mit einem eventuellen Regelverweis oder zumindest einer kurzen Erklärung sagen könnte. Ausgangssatz wäre erstmal: Es schien, dass er sich aus dem Wasser hatte retten können. Diesen Satz möchte ich nun aber persönlich konstruieren, also mit Er schien sich … Und da hakt’s; mit Plusquamperfekt, erweitertem Infinitiv, Modal- und Hilfsverb blickte ich irgendwann nicht mehr durch. Zuletzt blieben mir zwei Varianten übrig, bei denen ich zu letzterer tendiere, ohne wirklich zu wissen, warum:

  • Er schien sich aus dem Wasser gerettet haben zu können.
  • Er schien sich aus dem Wasser gerettet können zu haben.

Bin um Erklärungen froh, auch mit analogen Beispielen. Gruß, XanonymusX (Diskussion) 12:37, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

wikt:Flexion:können hat keine solche Plusquamperfekt-Form. „Er schien sich aus dem Wasser retten gekonnt zu haben“ klingt passabel. --84.58.196.120 12:49, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich knote mal mit: "Er schien sich aus dem Wasser zu retten gekonnt zu haben". Aber schön ist anders. --Joyborg 13:02, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Die erste Version ist nur unschön, die zweite hingegen ist falsches Deutsch. --Ci ubrichiamo! (Diskussion) 12:52, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Die angedeutete Umkonstruktion ist nicht möglich, ohne den Sinn zu verändern. Hauptsatz ist ja "Es schien". -- Geaster (Diskussion) 12:58, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Nochmal nachgedacht: Ein sinvoller Satz wäre z.B. "Er schien sich (bereits) aus dem Wasser gerettet haben zu können, als ihn doch noch die Seegurke biss." - also XanonymusX's 1. Version. (Die 2. ist wohl einfach auf die Hirnverrenkung zurückzuführen und falsch.) - Die Konstruktion mit "gekonnt zu haben", die 84.58. und ich oben vorschlagen, ist unnötig. Eine Regel dazu ist mir leider unbekannt. --Joyborg 13:17, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Das wäre ein anderer Sinn als der, den ich vermutet habe: Er konnte sich retten, scheint es - jedenfalls höre ich keine Schreie mehr, und die DLRG wirkt auch ganz entspannt. Er scheint sich retten gekonnt zu haben. Jedenfalls schien es mir gerade noch so; jetzt lassen sie doch das Boot zu Wasser. Er schien sich retten gekonnt zu haben. Uff! ;) Grüße Dumbox (Diskussion) 13:41, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Bisher 1:0 für die IP. Einsetzprobe: Er hatte etwas gekonnt, schien es -> Er schien etwas gekonnt zu haben; etwas = sich aus dem Wasser retten -> Er schien sich aus dem Wasser retten gekonnt zu haben. Daran, dass es kaum jemand hier hinbekommt, sieht man aber, dass die Konstruktion mit Infinitiv Präsens und Infinitiv Perfekt einfach nur aberwitzig ist. Grüße Dumbox (Diskussion) 13:15, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Sprachlich gesehen ist ..schien ... gekonnt zu haben... doppelt gemoppelt, weil man feststellt, dass jemand anscheinend etwas gemacht hat und danach zusätzlich noch bemerkt, dass er das anscheinend auch gekonnt hat. "Er schien sich aus dem Wasser gerettet zu haben." wäre also ausreichend.--Optimum (Diskussion) 13:50, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Es schien, dass ..... erfordert einen Gliedsatz. Der kann im Plusquamperfekt formuliert werden. Die alternative Formulierung erfordert einen Infinitiv und soweit ich das Überblicke (und es im verlinkten Artikel steht) gibt es diesem nur im Präsens und im Perfekt. Man kann sich aber auf den Standpunkt stellen, dass ein Infinitv Perfekt genügt, weil der Infinitiv keine Zeit, sondern ein Zeitverhältnis ausdrückt (Consecutio temporum). Dann wäre es: Er schien, sich retten gekonnt zu haben. Aber das ist nicht schön. --Myon12 (Diskussion) 13:52, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Tja, man sieht vor lauter Verben den Satz nicht mehr!  Vorlage:Smiley/Wartung/;)  @Geaster: Eine „Umkonstruktion“ war auch gar nicht beabsichtigt, der Es-schien-Satz sollte mehr eine Denkhilfe sein.--XanonymusX (Diskussion) 14:15, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Sonst hätte ich noch diese Version: Er scheinte sich gekonnt aus dem Wasser gerettet gehabt zu haben. -- Geaster (Diskussion) 14:19, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
LOL. Zur verlinkten Flexion der IP: Das bezieht sich doch nur aufs Vollverb können, oder? Als Modalverb ist das Partizip gekonnt nämlich nur umgangssprachlich möglich.--XanonymusX (Diskussion) 14:22, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Hallo! Wer hat reale Erfahrung mit diesem Kaffee und seiner Zubereitung? Geht mir darum, wieviel man verwendet, und wie er vermeintlich am besten schmeckt. "aufgebrüht", gefiltert, "türkisch", als Espresso - das Zeug ist ja nun nicht wirklich sooo teuer, aber zu schade, um schlecht schmeckende Experimente anzustellen.Oliver S.Y. (Diskussion) 12:57, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Ich würde mal sagen, man sollte ihn genau so zubereiten, wie man seinen Kaffee eben am liebsten trinkt. Nachdem ich selbst schon einmal so genannten Kopi Luwak verschenkt habe und mich dafür etwas kundig gemacht habe, würde ich sowieso nicht zu viel erwarten. Bei etwa 200-300 kg echten Fleckenmusang-Kaffees, die im Jahr produziert werden, darf davon ausgegangen werden, dass man vor allem Fälschungen oder extrem verschnittene Produkte kauft. Sogar Starbucks bietet ja hin und wieder welchen an. Wie soll das gehen? Da Kopi Luwak keine geschützte Bezeichnung ist, kann jeder unter diesem Namen alles mögliche verkaufen, was irgendwie nach Kaffee aussieht. 500g für 70 Euro? Kann ja wohl nicht sein. --Blutgretchen (Diskussion) 14:42, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Gulp. Anscheinend gibt es diese Sorte auch aus Massentierhaltung oder chemisch hergestellt. Also vor dem Trinken nicht den Artikel Kopi Luwak lesen! --Optimum (Diskussion) 15:29, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

IE Fehlermeldung

Bei mir kommt in unregelmäßigen Abständen eine Fehlermeldung, wenn ich mit dem Internet Explrorer surfe. Ich habe Windows 8.1. Die Fehlermeldung lautet in etwa "Windows Internet Explorer funktioniert nicht mehr. Es wird nach einer Lösung für das Problem gesucht -> Das Programm wird aufgrund eines Fehlers nicht richtig ausgeführt. Das Programm wird geschlossen und Sie werden benachrichtigt, wenn eine Lösung verfügbar ist" Sie kommt oft 2x hintereinander, egal welche Webseite ich im Moment besucht habe. Das seltsame ist, dass der IE trotzdem funktioniert. Wenn ich auf Programm schließen klicke, wird der IE aber nicht geschlossen, sondern funktioniert nach wie vor. So ist diese Meldung nur nervig. Auch wenn ich die Meldung nur ins Eck schiebe, funktioniert der IE. Virenscanner (Testversion) meldet keine Probleme.

Zusatzfrage: braucht man bei Windows 8 oder neuer überhaupt noch ein Virenschutzprogramm? Hab mal gehört, dass ist bereits von Windows vorinstalliert.

--Semmeringbahn (Diskussion) 13:28, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Ja, ein Virenschutz unter Windows 8.1 ist weiter sinnvoll; der mitgelieferte Windows Defender ist kein gleichwertiger Ersatz.
Wenn dieser Fehler auftritt, dann sollte er im System-Protokoll geloggt werden. Das findest du in der Systemsteuerung unter dem Punkt "Ereignisanzeige". Dort in der Kategorie "Windows-Protokolle" müsste dein Fehler geloggt sein - inklusive weiterer Informationen, aus denen man vielleicht die Fehlerursache ermitteln kann. --88.130.82.79 13:46, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich habe diese Fehlermeldung seit einiger (neuerer) Zeit auch bei WIN7 und das bei 2 Computern. Ich bringe das mit den Patches und laufenden Sicherheitsbemühungen von Microsoft zusammen.--79.232.213.202 14:58, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

"Flüchtlinge" in allen Medien

 
kriegerische Fluchtgründe in Afrika

Gibt es eine schlüssige Erklärung dafür, warum (fast) alle Medien, die Afrikaner, die mit dem Boot über das Mittelmeer kommen, "Flüchtlinge" nennen, anstatt korrekt "Asylbewerber"? Ein "Flüchtling" ist meines Wissens jemand, der vor (Bürger-)Krieg flieht. Das ist ja bei (fast) allen nicht der Fall. --80.129.136.148 14:30, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Asylbewerber sind diese Menschen erst, wenn sie einen Asylantrag gestellt haben. --Rôtkæppchen₆₈ 14:34, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Im übrigen herrscht in Libyen durchaus Bürgerkrieg. --Eike (Diskussion) 14:35, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Neutraler wäre "Migranten", aber das drückt vermutlich zu wenig auf die Tränendrüse, und juristisch korrekt wäre "illegale Einwanderer", aber das darf man ja leider fast nicht laut sagen. 129.13.72.197 14:38, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Logisch. Alle illegal. Wozu prüfen, einfach mal eine IP fragen. Und was ist das nur für ein Land, wo man fast nicht mehr laut hetzen darf... --Eike (Diskussion) 14:43, 15. Mai 2015 (CEST) [Beantworten]
Du hast es doch gerade laut und deutlich geschrieben. Und: Wurdest Du verhaftet? Geschlagen? Mit Geldbußen belegt? Oder wolltest Du einfach nur mal anonym vom Leder ziehen? Tolle Wurscht. --Zinnmann d 14:44, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Libyer sind da ja (fast) keine dabei, wenn man sich die Bilder ansieht.--80.129.136.148 14:42, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Wieviele Ausweise waren denn auf diesen Bildern zu sehen? --Eike (Diskussion) 14:45, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Und wenn man wegen Hunger (und ich meine wirklich Hunger, und nicht die Art der "Armut", die die deutschen Armutsberichte beschreiben) wegzieht, ist es keine Flucht? Der Tod unterscheidet nicht zwischen Hunger und Krieg. --Alexmagnus Fragen? 14:44, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Sie werden Flüchtlinge genannt, weil sie fliehen - vor was auch immer. --Eike (Diskussion) 14:45, 15. Mai 2015 (CEST)
(BK) Es gibt auch sog. Wirtschaftsflüchtlinge, daher ist der Begriff schon richtig. Asylbewerber werden sie erst später (oder gar nicht), bei Migranten denkt man eher an Leute, die legal irgendwo einwandern, illegale Einwanderer sind es auch nicht, denn dazu müssten sie ja nach Europa kommen, ohne dass die Behörden das registrieren, in Wirklichkeit werden sie ja von der Marine o. ä. gerettet. --Morten Haan 🐲 Wikipedia ist für Leser da 14:50, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
BK, BK Flüchtling nur auf Krieg zu beziehen, ist zu eng gefasst. Flüchten tut man auch vor vielen anderen (Lebens-)Bedrohungen, wie z.B. Hochwasser, um nur eine zu nennen.--79.232.213.202 14:52, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Die Frage ist NICHT beantwortet, auch wenn Eike das meint. Die, die "fliehen", haben mehrere Tausend Dollar, damit leiden sie in ihren Heimatländern definitiv keinen Hunger. Meine Frage war aber die nach den Medien. In der Bevölkerung gibt es neben Befürwortern auch Gegner dieser Einwanderung, zum Beispiel mich. Die Frage ist, warum sich das in Medien und offiziellen Verlautbarungen überhaupt nicht widerspiegelt.--80.129.136.148 15:00, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Mehrere Tausende Dollar, übers ganze Leben "von der Welt je ein Faden" gesammelt. Und in Eritrea z.B. gibt es zwar keinen Krieg, wohl aber eine brutale Diktatur. In einem anderen häufigen Herkunftsland, Somalia, gibt es überhaupt keinen Staat....--Alexmagnus Fragen? 15:03, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Das wird in den Medien doch dargestellt, z.B. Jeder Zweite will mehr Flüchtlinge aufnehmen, womit gesagt ist, dass die andere Hälfte das nicht will.--Optimum (Diskussion) 15:14, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Dich interessieren die Antworten doch gar nicht. Es wurde dargestellt, dass es diverse bewaffnete Konflikte in Afrika gibt, dass es auch andere Fluchtgründe gibt und warum das Wort "Asylbewerber" unsinnig wäre. Dass manche gegen Einwanderung sind, kommt ständig in den Medien. Man muss halt nur reinschauen. (Vor einer Weile haben ein paar Zehntausend sogar monatelang extrem überproportional viel Aufmerksamkeit bekommen.) Du willst keine Antworten, du willst ein Thema am Köcheln halten. --Eike (Diskussion) 15:20, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Warum ist eigentlich Kamerun rot auf der Karte? Die Konflikte in anderen roten Ländern kenne ich - aber was ist denn in Kamerun los?--Alexmagnus Fragen? 15:24, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Das weiß ich nicht. Laut Geschichte der Karte wurde es 2015 ein- und wohl auch mehrfach umgefärbt. --Eike (Diskussion) 15:33, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Ja, es wird berichtet, daß es Leute gibt, die gegen Einwanderung sind. In der Regel extrem negativ. Das meine ich aber nicht. Es findet keine Debatte über Chancen und Risiken der Masseneinwanderung nach Deutschland statt, oder gibt es einen Artikel, der das tut? 2014: 200.000, 2015: 400.000, 2016: 600.000 oder 800.000? Wann ist das Limit erreicht? Was ist in 20 Jahren? Diese Fragen werden in den Medien nicht rational diskutiert. Und meine Frage ist, warum?--80.129.136.148 15:32, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Was in 20 (oder, eine andere, oft genannte Zahl, 50) Jahren ist, weiß niemand. Wie einer schön bei einer ähnlichen Diskussion formulierte: "in 50 Jahren kann man zwei Weltkriege führen, drei deutsche Staaten abwracken, zwei weitere aufbauen, und noch eine Mauer durch Berlin bauen". --Alexmagnus Fragen? 15:34, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
So, so, darauf wolltest du mit deiner Eingangsfrage hinaus...?
Unter Migrationssoziologie findest du einiges Information sowie Anregungen zum Weiterlesen.
--Eike (Diskussion) 15:36, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Die FAZ bringt immer mal wieder kritische Artikel zu dem Thema. Wer natürlich nur Spiegel oder Blöd liest, kriegt das nicht mit. 129.13.72.197 15:39, 15. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]