Diskussion:Eckhard Wandel
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Zensur-Hinweis
Dieser Artikel und die zugehörige Diskussionsseite wurden zensiert, da Herr Wandel entgegen öffentlich rezipierter Belege seinen Eintrag blütenweiß haben möchte und dafür Autoren der Wikipedia rechtlich bedroht. Näheres ist in der Versionhistorie nachzulesen. --87.123.118.206 18:33, 17. Nov. 2014 (CET)
Hinweis
Der Artikelinhalt ist aufrgund von Persöhlichkeitsrechten umstritten. --Wetterwolke (Diskussion) 22:45, 17. Nov. 2014 (CET)
Diskussionsbeiträge werden nicht einfach gelöscht
Zum Schutze der Autorin, dass ich nicht lache. Wer seid Ihr, Juristen, Rotarier oder WAS? Ich werde jetzt die Administration auf diesen Missstand hier aufmerksam machen. --Turnstange (Diskussion) 10:14, 18. Nov. 2014 (CET)
- Die Admins wissen das schon. @xqt 10:28, 18. Nov. 2014 (CET)
- Scheint nicht viel Beachtung gefunden zu haben. --Turnstange (Diskussion) 10:33, 18. Nov. 2014 (CET)
Warum kuschen wir?
Es ist doch alles ordentlich bequellt, soweit ich es sehen kann. Wenn Wikipedia hier (unnötig) einknickt werden wir bald nur noch schreiben was die Leute wollen... Ist das unser Ziel? -- Baladid (Diskuſſion) 20:00, 18. Nov. 2014 (CET)
- Nicht alles, was „ordentlich bequellt“ ist, ist auch noch im rechtlichen Rahmen. Nach deutschem Recht darf über manche Dinge irgendwann nicht mehr identifizierend berichtet werden, völlig unbeschadet dessen, ob die Information korrekt ist und ob es anno dazumal auf der Titelseite der FAZ gestanden hat. So einfach wie die Marktschreier der Meinungsfreiheit es sich in Wikipedia oft machen, ist die Welt nicht – Gesetze gelten für alle. — Pajz (Kontakt) 20:10, 18. Nov. 2014 (CET)
- Sind wir hier in Deutschland? --Turnstange (Diskussion) 11:24, 19. Nov. 2014 (CET)
- Die Google-Suche offenbart es „Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt.“ Hier wird fein säuberlich die Reputation des Herrn aufgehübscht. Das könnte doch Stern/Kreuz-Debatte 2.0 werden. Wir entfernen negative Informationen aus sämtlichen Biografie-Artikeln. »Immer doch schreibt der Sieger die Geschichte des Besiegten. Dem Erschlagenen entstellt der Schläger die Züge. Aus der Welt geht der Schwächere und zurück bleibt die Lüge.« - Bertolt Brecht, "Die Verurteilung des Lukullus" in: Stücke, Band 7, Berlin und Weimar 1964, S. 261 --Turnstange (Diskussion) 11:39, 19. Nov. 2014 (CET)
- Der Satz „Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt.“ steht unter jedem Google-Such-Ergebnis und ist kein Hinweis, dass irgendwas gelöscht wurde. Vielleicht sich vorher kundig machen, bevor man falsche Sachen verbreitet... --KurtR (Diskussion) 14:24, 19. Nov. 2014 (CET)
- „steht unter jedem Google-Such-Ergebnis“. Dem ist nichts hinzuzulügen. --Turnstange (Diskussion) 23:38, 19. Nov. 2014 (CET)
- Die Prinzipien von WP:KPA sind dir hoffentlich bekannt, falls nicht weise ich dich gerne noch einmal – falls gewünscht auch mit Administratorenhut – darauf hin. So geht es nicht. Auch in der Sache irrst du und liegt KurtR richtig, denn: „Wenn Sie künftig online nach einem Namen suchen, werden Sie unter Umständen einen Hinweis sehen, dass die Suchergebnisse möglicherweise aufgrund europäischem Datenschutzrechts modifiziert wurden. Wir zeigen diesen Hinweis in Europa bei der Suche nach den meisten Namen an und nicht nur bei Seiten, die von einer Entfernung betroffen sind.“ (https://www.google.de/policies/faq/) — Pajz (Kontakt) 08:37, 20. Nov. 2014 (CET)
- Ich kann lesen und verstehen. KurtR schrieb „unter jedem Google-Such-Ergebnis“ und Du zitierst „nach den meisten Namen“. Es steht de facto nicht unter jedem Suchergebnis. Also lass Deinen Hut da wo er ist und senkt Eure erhobenen Zeigefinger. Und wenn Ihr meinen Beitrag dahingehend lest, dass ich die Entfernung aus den Suchergebnissen als Fakt ansehe, dann ist das Euer Problem. Die Google-Suche offenbart, dass die Entfernung möglich ist. Und wenn hier (2. Satz) Benutzern strafbewehrte Unterlassungserklärungen zugehen, ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass auch Google Post bekam. Die Google-Suche gibt "dazu" nämlich nicht (mehr) viel her, was mindestens ein starkes Indiz ist. --Turnstange (Diskussion) 09:39, 20. Nov. 2014 (CET)
- Die Stoßrichtung des Beitrages war offenkundig, die des deinigen auch. Dass du oder sonstwer in diesem Projekt niemanden ohne entsprechende Indikation zu unterstellen hat, er würde die Unwahrheit in dem Bewusstsein sagen, dass es die Unwahrheit ist, und damit das Ziel verfolgen, andere irrezuführen („lügen“), wird in diesem Projekt zurecht immer wieder administrativ bestätigt; soweit der Hintergrund meines Hinweises – es besteht ein offenkundiger Unterschied dazwischen, einen Sachfehler zu unterstellen und eine „Lüge“ zu unterstellen. Lassen wir es damit bewenden, schließlich handelt es sich hier um eine Artikeldiskussionsseite. Zur Sache: Wenn du deine Position auf bloßer Spekulation aufbaust, so steht dir dies unbeschadet dessen natürlich frei. Man muss dem ja nicht folgen. Im Übrigen ist die Feststellung für die Zwecke dieses Artikels ohnehin belanglos. — Pajz (Kontakt) 10:26, 20. Nov. 2014 (CET)
- In seiner Vita] steht: „2000-2010 Inhaber und Alleingeschäftsführer der Dr. Wandel Unternehmensberatung GmbH i.L.“. Ab 2010 steht nichts mehr. Vermutlich hat er sich zur Ruhe gesetzt. --Ochrid (Diskussion) 23:38, 31. Dez. 2014 (CET)
- Die Stoßrichtung des Beitrages war offenkundig, die des deinigen auch. Dass du oder sonstwer in diesem Projekt niemanden ohne entsprechende Indikation zu unterstellen hat, er würde die Unwahrheit in dem Bewusstsein sagen, dass es die Unwahrheit ist, und damit das Ziel verfolgen, andere irrezuführen („lügen“), wird in diesem Projekt zurecht immer wieder administrativ bestätigt; soweit der Hintergrund meines Hinweises – es besteht ein offenkundiger Unterschied dazwischen, einen Sachfehler zu unterstellen und eine „Lüge“ zu unterstellen. Lassen wir es damit bewenden, schließlich handelt es sich hier um eine Artikeldiskussionsseite. Zur Sache: Wenn du deine Position auf bloßer Spekulation aufbaust, so steht dir dies unbeschadet dessen natürlich frei. Man muss dem ja nicht folgen. Im Übrigen ist die Feststellung für die Zwecke dieses Artikels ohnehin belanglos. — Pajz (Kontakt) 10:26, 20. Nov. 2014 (CET)
- Ich kann lesen und verstehen. KurtR schrieb „unter jedem Google-Such-Ergebnis“ und Du zitierst „nach den meisten Namen“. Es steht de facto nicht unter jedem Suchergebnis. Also lass Deinen Hut da wo er ist und senkt Eure erhobenen Zeigefinger. Und wenn Ihr meinen Beitrag dahingehend lest, dass ich die Entfernung aus den Suchergebnissen als Fakt ansehe, dann ist das Euer Problem. Die Google-Suche offenbart, dass die Entfernung möglich ist. Und wenn hier (2. Satz) Benutzern strafbewehrte Unterlassungserklärungen zugehen, ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass auch Google Post bekam. Die Google-Suche gibt "dazu" nämlich nicht (mehr) viel her, was mindestens ein starkes Indiz ist. --Turnstange (Diskussion) 09:39, 20. Nov. 2014 (CET)
- Die Prinzipien von WP:KPA sind dir hoffentlich bekannt, falls nicht weise ich dich gerne noch einmal – falls gewünscht auch mit Administratorenhut – darauf hin. So geht es nicht. Auch in der Sache irrst du und liegt KurtR richtig, denn: „Wenn Sie künftig online nach einem Namen suchen, werden Sie unter Umständen einen Hinweis sehen, dass die Suchergebnisse möglicherweise aufgrund europäischem Datenschutzrechts modifiziert wurden. Wir zeigen diesen Hinweis in Europa bei der Suche nach den meisten Namen an und nicht nur bei Seiten, die von einer Entfernung betroffen sind.“ (https://www.google.de/policies/faq/) — Pajz (Kontakt) 08:37, 20. Nov. 2014 (CET)
- „steht unter jedem Google-Such-Ergebnis“. Dem ist nichts hinzuzulügen. --Turnstange (Diskussion) 23:38, 19. Nov. 2014 (CET)
- Der Satz „Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt.“ steht unter jedem Google-Such-Ergebnis und ist kein Hinweis, dass irgendwas gelöscht wurde. Vielleicht sich vorher kundig machen, bevor man falsche Sachen verbreitet... --KurtR (Diskussion) 14:24, 19. Nov. 2014 (CET)
- Die Google-Suche offenbart es „Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt.“ Hier wird fein säuberlich die Reputation des Herrn aufgehübscht. Das könnte doch Stern/Kreuz-Debatte 2.0 werden. Wir entfernen negative Informationen aus sämtlichen Biografie-Artikeln. »Immer doch schreibt der Sieger die Geschichte des Besiegten. Dem Erschlagenen entstellt der Schläger die Züge. Aus der Welt geht der Schwächere und zurück bleibt die Lüge.« - Bertolt Brecht, "Die Verurteilung des Lukullus" in: Stücke, Band 7, Berlin und Weimar 1964, S. 261 --Turnstange (Diskussion) 11:39, 19. Nov. 2014 (CET)
- Sind wir hier in Deutschland? --Turnstange (Diskussion) 11:24, 19. Nov. 2014 (CET)
die rechtlichen Implikationen des Herren sind in diesem Falle aus zwei Gründen nicht privater Natur:
- es handelt sich thematisch um Belange, die er als Landesbeamter in Forschung und Lehre zu vertreten hatte: wenn ein Prof auf seinem eigenen Gebiet fehlt und auch daher mit 54 Jahren die Professur endet, dann ist es enzyklopädisch schon von Relevanz, schließlich ist die Professur ein Grund der enzyklopädischen Relevanz.
- es handelt sich thematisch um Belange, die er als Vertrauensmann im Staatsauftrag zu vertreten hatte: auch hier also enzyklopädisch relevant.
Man stelle sich vor die WP hätte einen Artikel über einen berühmten Tunnelbauer, Prof als Tiefbauingenieur und Konstrukteur von Bankfundamenten und dürfte nicht schreiben , das jener Tunnelbauer einen Tunnel zum Ausrauben einer Bank gebaut hätte und wegen der folgenden Verurteilung zu 4,5 Jahren seine Professur verlor!--Designtheoretiker (Diskussion) 14:02, 2. Jan. 2015 (CET)
Naja, ich würde zur Vorsicht raten. Pajz hat ja schon deutlich gemacht, dass die Wikipedia selbstverständlich den rechtlichen Rahmen beachten muss. Dennoch denke ich, dass man den Unterschied zwischen beispielsweise XING und der Wikipedia beachten und festhalten muss. In XING stellt man sein eigenes Profil, so wie man das möchte und für richtig hält, und das wird auch so wahrgenommen und verstanden. Die Wikipedia hat einen Anspruch der Objektivität und wird vom Publikum auch so wahrgenommen.--Mautpreller (Diskussion) 20:35, 2. Jan. 2015 (CET)
Teilrevert
Ich habe die letzte Änderung teilrevertiert. Das Ende der Berufstätigkeit Wandels ist zweifellos eine wichtige Information für den Leser, findet sich jedoch keiner mir bekannten Quelle und wurde auch nicht mit einer Quelle versehen. Auch auf der Homepage Wandels, der fast einzigen Quelle für diesen Artikel, ist nichts dergleichen zu finden. Bitte in Zukunft WP:Q lesen und beachten. Danke, --Bellini 22:38, 31. Dez. 2014 (CET)
- In seinem Lebenslauf steht, dass Wandel bis 2010 Geschäftsführer und Alleingesellschafter seines Unternehmens war, das mit dem Zusatz i. L. (= in Liquidation) versehen ist. [1] Danach folgen keine weiteren Angaben mehr. --Ochrid (Diskussion) 23:42, 31. Dez. 2014 (CET)
Neutralität
Die Biografie gibt die Tätigkeit für die Treuhand an, nicht aber die erheblichen juristischen Weiterungen, die sich daraus ergeben haben, obwohl diese belegbar sind. Dies scheint mir nicht neutral. Ich sehe ja durchaus das Erfordernis des Persönlichkeitsschutzes, dies kann aber meines Erachtens nicht bedeuten, dass juristische Konsequenzen, die in engem sachlichem Zusammenhang mit der im Artikel geschilderten Tätigkeit des Biografierten stehen, nicht erwähnt werden. Wie das im Einzelnen geschehen soll, darüber kann man sich ja unterhalten und dabei gucken, dass der Persönlichkeitsschutz nicht zu kurz kommt. Völliges Weglassen scheint mir nicht verantwortbar.--Mautpreller (Diskussion) 12:54, 2. Jan. 2015 (CET)
- Volle Zustimmung. --Turnstange (Diskussion) 10:08, 3. Jan. 2015 (CET)
- Richtig. Über die Auslegung von WP:BIO kann man im Einzelfall sicher diskutieren und über die Formulierungen im Artikel auch. Im Archiv steht ja relativ ausführlich, was ich meine. Grüße, --Bellini 19:29, 3. Jan. 2015 (CET)
Quellenlage
Der Artikel ist unzureichend bequellt, nämlich, abgesehen von dem Detail zu den Rotariern, nur mit der Homepage der dargestellten Person. Nach Wikipedia:Belege reicht das nicht aus. Es fehlen neutrale, externe Belege. Zunächst würde sich anbieten, auch hier den entsprechenden Mängelbaustein zu setzen. Das Problem könnte dann im Zusammenhang mit dem oben angeschnittenen zusammen gelöst werden. Grüße, --Bellini 19:35, 3. Jan. 2015 (CET)
Da mir 32 Beobachter dieser Seite fünf Tage nicht widersprechen, setze ich den entsprechenden Baustein. Grüße, --Bellini 17:00, 8. Jan. 2015 (CET)
Zur Quellenlage ein Literaturhinweis:
- Otto Köhler: Die große Enteignung. Wie die Treuhand eine Volkswirtschaft liquidierte. Das Neue Berlin, Berlin 2011.
Das Buch, die überarbeitete und aktualisierte Neuauflage einer älteren Veröffentlichung, im Buchhandel frei erhältlich, enthält auf den Seiten 287 bis 290 detaillierte Angaben zu Wandels Karriere. Ich meine, dass es als zuverlässige Quelle gelten kann und zudem belegt, dass die bekannten juristischen Weiterungen durchaus auch heute noch in einem Zusammenhang mit den Treuhand-Aktivitäten Wandels gesehen werden. 2011 ist erst gut drei jahre her.--Mautpreller (Diskussion) 16:58, 15. Jan. 2015 (CET)
- Zusätzlich findet sich ein Aufsatz desselben Otto Köhler in diesem Buch von bereits 1997. Auf den Seiten 36 bis 45 geht er unter dem Titel Treuhand auch auf Wandels Aktivitäten bei der Treuhand, die bekannten "juristischen Weiterungen" und ihre Zusammenhänge zur Treuhand-Tätigkeit Wandels ein.
- Otto Köhler: Treuhand. In: Hans See, Eckart Spoo (Hrsg.): Wirtschaftskriminalität - Kriminelle Wirtschaft. Distel-Hefte: Beiträge zur politischen Bildung. Band 33. Distel Verlag, 1997, ISBN 3-929348-16-0, S. 36–45.
- Grüße, --Bellini 18:45, 15. Jan. 2015 (CET)
Einleitung
Ich schlage vor, den Begriff Emeritierung aus der Einleitung wieder herauszunehmen und beispielsweise zu schreiben: Eckhard Wandel (*1942 in Tübingen) ist ein deutscher Wirtschaftswissenschaftler. Er war Professor für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte an der Universität Tübingen.
Wandel wurde ja nach seiner Haftentlassung 1998 der Titel "Professor" von der Universität Tübingen aberkannt. Das ist etwas völlig anderes.[1] Grüße, --Bellini 21:40, 18. Jan. 2015 (CET)
- ↑ Otto Köhler: Die große Enteignung. Wie die Treuhand eine Volkswirtschaft liquidierte. Das neue Berlin, Berlin 2011, ISBN 978-3-360-02127-4, S. 289.
- Guter Vorschlag: done--Designtheoretiker (Diskussion) 22:33, 18. Jan. 2015 (CET)
- Merci. --Bellini 07:58, 19. Jan. 2015 (CET)
Abschnitt "Weitere Aktivitäten"
Angesichts der nunmehr verbesserten Quellenlage schlage ich die folgende Neufassung vor:
Sie zählt die Straftaten Wandels nicht im Einzelnen auf und geht nicht auf seinen Gesundheitszustand ein. Sie relativiert die Kritik: Köhler ist der einzige uns zurzeit bekannte Kritiker und lässt die Frage offen, ob die Treuhand zum Zeitpunkt der Einstellung Wandels von den Ermittlungen gegen ihn wusste; zusätzlich wird das "selbstgeschaffene Problem" der Treuhandgesellschaft erwähnt. Die Aberkennnung des Professorentitels wird hingegen eingebracht, da sie direkt mit seiner Tätigkeit als Wirtschaftswissenschaftler und damit mit seiner Karriere, die ja den Artikel begründet, verbunden ist. Dass die Staatsanwaltschaft in Anbetracht der immerhin 4 1/2 Jahre Freiheitsstrafe auf weitere Ermittlungen im Zusmmenhang mit der Treuhand verzichtete und Wandel die finanzielle Wiedergutmachung blockierte, indem er sein Gehalt auf das Konto seiner Frau überweisen ließ, unterstreicht die Bedeutung der im Privatleben begangenen Straftaten für den Wikipedia-Artikel.
Damit sollte WP:BIO Genüge getan sein. Grüße, --Bellini 09:22, 25. Jan. 2015 (CET)
Seit 1969 arbeitete Wandel als geschäftsführender Gesellschafter in diversen Unternehmen und als Schatzmeister in verschiedenen Vereinen. Er war unter anderem auch Aufsichtsratsmitglied der Komet GmbH, der Roto Frank AG und der Cottana GmbH sowie im Beirat der Putzmeister Maschinenfabrik GmbH.
Von 1991 bis 1994 fungierte Wandel als Liquidator der Treuhandanstalt. Er wickelte insgesamt zwanzig Betriebe der ehemaligen DDR ab und erhielt dafür (brutto) rund 20 Millionen Mark.[1] Die Vergabe dieses Postens an Wandel stieß, angestoßen durch den Journalisten Otto Köhler im Neuen Deutschland und Köhlers eigenen Büchern auf Kritik.[2][3] Gegen Wandel war seit 1986 wegen verschiedener, im privaten Bereich begangener Wirtschaftsstraftaten ermittelt worden, was in einen von 1993 bis 1996 dauernden Prozess mündete, in dem er vom Landgericht Stuttgart zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Nach seiner Haftentlassung erkannte ihm die Universität Tübingen den Professortitel ab.[4] In Anbetracht des hohen Strafmaßes verzichtete die Staatsanwaltschaft auf die Einleitung weiterer Verfahren im Zusammenhang mit der Tätigkeit Wandels bei der Treuhandanstalt. Das Gericht hatte auch festgestellt, dass Wandel die Wiedergutmachung des von ihm angerichteten Schadens teilweise dadurch blockierte, dass er seine Treuhand-Gehälter auf das Konto seiner Frau überweisen ließ.[5] Otto Köhler lässt allerdings die Frage offen, ob der Treuhandanstalt die Vorwürfe gegen Wandel zum Zeitpunkt seiner Einstellung bekannt gewesen waren.[6] Darüber hinaus räumt er ein, dass die Treuhand vor dem „selbstgeschaffenen Problem“ stand, „ob es überhaupt möglich sei, dass ein leitender Mitarbeiter an ihr Betrug und Untreue verübte, oder ob man entsprechende Tatbestände als als durchaus erlaubte Fahrlässigkeit bei der nicht unerwünschten Deindustrialisierung Ostdeutschlands interpretieren müsse“.[7]
Von 1998 bis mindestens 2001 war Wandel als selbständiger Unternehmensberater auch für die Reschke Group[8] unter anderem mit den Schwerpunkten Restrukturierung, Schwachstellenanalyse und Vertriebsberatung tätig.
Weiterhin ist er ehrenamtliches Mitglied in verschiedenen gemeinnützigen Organisationen und Vereinen, darunter auch von 1982 bis 1995 im Kuratorium der Ludwig-Erhard-Stiftung in Bonn, in der Gesellschaft für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, dem Universitätsbund Tübingen und im Rotary Club Horb-Oberer Neckar.[9]
- ↑ Otto Köhler: Treuhand. In: Hans See, Eckart Spoo (Hrsg.): Wirtschaftskriminalität - Kriminelle Wirtschaft. Distel-Hefte: Beiträge zur politischen Bildung. Band 33. Distel Verlag, 1997, ISBN 3-929348-16-0, S. 37.
- ↑ Die Abwickler verbaten sich juristische Fisimatenten. In: Neues Deutschland. 30. Dezember 1997, abgerufen am 17. Januar 2015.
- ↑ Wie sich die Totengräber der DDR-Wirtschaft einen »Jagdschein« besorgten. In: Neues Deutschland. 30. Dezember 1997, abgerufen am 17. Januar 2015.
- ↑ Otto Köhler: Die große Enteignung. Wie die Treuhand eine Volkswirtschaft liquidierte. Das neue Berlin, Berlin 2011, ISBN 978-3-360-02127-4, S. 287—289.
- ↑ Tübinger Professor Eckhard Wandel verurteilt: Viereinhalb Jahre Haft. In: Reutlinger General-Anzeiger, Seite 24. 6. Februar 1996, abgerufen am 17. Januar 2015.
- ↑ Otto Köhler: Treuhand. In: Hans See, Eckart Spoo (Hrsg.): Wirtschaftskriminalität - Kriminelle Wirtschaft. Distel-Hefte: Beiträge zur politischen Bildung. Band 33. Distel Verlag, 1997, ISBN 3-929348-16-0, S. 37.
- ↑ Otto Köhler: Die große Enteignung. Wie die Treuhand eine Volkswirtschaft liquidierte. Das neue Berlin, Berlin 2011, ISBN 978-3-360-02127-4, S. 290.
- ↑ Der Club der alten Lotsen. In: Wirtschaftswoche Nr. 37, 6. September 2001, S. 117. 6. September 2001, abgerufen am 17. Januar 2015.
- ↑ Motto fürs neue Rotary-Präsidentenjahr heißt "Lachen". In: Schwarzwälder-Bote. , abgerufen am 17. Januar 2015.
Da bisher kein Widerspruch kam, habe ich obigen Vorschlag umgesetzt. Grüße, --Bellini 20:35, 10. Feb. 2015 (CET)
Dieser Beitrag von Benutzer:Maxbellami hätte auf diese Disk hier gehört, daher verlinke ich ihn mal:
[2] Grüße, --Bellini 20:09, 19. Feb. 2015 (CET)
Literatur
Interessant könnte sein:
Michael Jürgs: Die Treuhändler, List, München und Leipzig 1997. Hier wird auf jeden Fall Wandel erwähnt.--Mautpreller (Diskussion) 20:19, 21. Feb. 2015 (CET)
- Sollte ich in 3 Tagen haben. Grüße, --Bellini 21:02, 22. Feb. 2015 (CET)
Übertrag von Benutzerdiskussion
Um die Diskussion an einem Ort zusammenzufassen, kopiere ich den Inhalt von Benutzer Diskussion:Maxbellami hierher. Grüße, --Bellini 20:23, 21. Feb. 2015 (CET)
Anfrage
Hallo Benutzer:Maxbellami, wie ich Deinem Beitrag auf der Seite Benutzer Diskussion:Pajz entnehme, bist Du der Meinung, dass der Artikel Eckhard Wandel den Richtlinien zur Behandlung lebender Personen in der Wikipedia widerspricht. Bitte führ das doch einmal näher aus, ich habe daran Zweifel. Der Artikel beruft sich auf gedruckte Quellen, die noch nicht lange erschienen und keineswegs unzulässig sind; er übernimmt die Darstellung auch nicht, sondern referiert sie. Mir scheint, man kann nicht gut Wandels Tätigkeit in der Treuhand und seine Autorschaft in Büchern über die Treuhand beschreiben und gleichzeitig über seinen Prozess schweigen. Dann ergäbe sich tatsächlich eine einseitige Darstellung. Man kann sich sicher darüber unterhalten, wie der Artikel am besten abgefasst sein sollte, um diese Einseitigkeit zu vermeiden und zugleich Bedenken wegen Persönlichkeitsrechten zu berücksichtigen; diese Diskussion müsstest Du dann aber auch führen, und zwar am angemessenen Ort, nämlich auf der Diskussion:Eckhard Wandel.--Mautpreller (Diskussion) 20:45, 19. Feb. 2015 (CET)
Hallo Benutzer Mautpreller u.a.
Tatsächlich bin ich der Ansicht, dass der Artikel, insbesondere die von "Bellini" vorgenommenen Änderungen nicht den Richtlinien von Wikipedia über lebende Personen entspricht.
Darüber hinaus ist die Quelle von Otto Köhler wenig seriös. So kommt er u.a. Schluss dass die Treuhandanstalt eine Politik der Deindustrialisierung betrieben habe.Wandel hat als Liquidator ,d.h. freier Unternehmer und nicht Angestellter der Treuhandanstalt rund 20 Betriebe abgewickelt bzw. restrukturiert. Quelle:"Abwicklung nicht sanierungsfähiger Unternehmen durch die Treuhandanstalt" in: Das Unmögliche Wagen", Akademie Verlag Berlin 1993, Seiten283-314
Der Verweis auf die im privaten Bereich erfolgte Verurteilung von 1996 betrifft Vorgänge vor 1986, also vor fast 30 Jahren. Diese sind daher heute nicht mehr relevant und stehen nicht im Zusammenhang mit der Treuhandtätigkeit.Sie verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. insbesondere als kein aktueller Berichterstattungsanlass besteht.
Köhler bezieht sich hauptsächlich auf einen Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung vom 2.7.2010 "wild West im Osten" dieser Artikel wurde wegen unzutreffender Angaben gelöscht.
Am 17.und 20.November 2014 hat der Administrator Pajz klar zum ausdruck gebracht, dass es so nicht geht.
Also bitte nochmals die Wikipedia Richtlinien (über lebende Personen) lesen und beachten1
(nicht signierter Beitrag von Maxbellami (Diskussion | Beiträge) 16:57, 20. Feb. 2015)
- Lieber Benutzer:Maxbellami, wie der Artikel aussagt, ist in der Berichterstattung ein Zusammenhang zwischen dem Prozess und der Tätigkeit für die Treuhandanstalt hergestellt worden, und offenbar, der Berichterstattung zufolge, auch in dem Gerichtsverfahren selbst. Wenn das zutrifft, ist es schon problematisch, wenn Herrn Wandels Tätigkeit für die Treuhand und seine diesbezügliche Publikationstätigkeit beschrieben wird, der Prozess hingegen nicht. Ich verstehe Ihre Bedenken wegen des Persönlichkeitsrechts, man müsste sie aber abwägen gegen die Verpflichtung zum neutralen Standpunkt, die sich die Wikipedia gegeben hat.--Mautpreller (Diskussion) 18:14, 20. Feb. 2015 (CET)
Hallo Benutzer Mautpreller,
zwischen dem Prozess gegen Wandel und der Treuhandtätigkeit gibt es doch keinen Zusammenhang. Wandel hat 1984 seine freiberufliche Tätigkeit für die Treuhandanstalt eingestellt, da die Liquidationen beendet waren. Quelle "Das Unmögliche Wagen", siehe oben.
Das Verfahren gegen Wandel wurde erst 1996 eröffnet und hatte Vorgänge der Jahre bis 1986, also nicht die Treuhandzeit im Focus. Daher ist eine Verknüpfung, wie sie Otto Köhler vorgenommen hat, definitiv falsch. Bei Übernahme der Liquidationen durch Wandel ab 1991 konnte der Treuhand gar nicht bekannt sein, dass ab 1996 ein Verfahren gegen Wandel wegen privater Dinge schwebt. Die Änderungen von "Bellini" sind m.E. persönlichkeitsverletzend zumal sie Vorgänge betreffen, die rund 30 Jahre her sind. Die Quelle Otto Köhler ist unseriös. De neutrale Vita von Wandel befindet sich im sich im Sammelwerk "200 Jahre Wirtschafts-und Staatswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen, Leben und Werk der Professoren, Franz Steiner Verlag Stuttgart, Seite 875-877. Dieses Buch wurde von der Wirtschaftswissenschaftlichen _Fakultät herausgegeben und ist amtlich. So wurde der Professorentitel nicht 1988 aberkannt, sondern Wandel stellt 1986 seine Lehrtätigkeit ein.
Der Beitrag Bellini ist m. a. bösartig und darauf aus die Persönlichkeitsrechte und Wikipedia Richtlinien zu missachten.
(nicht signierter Beitrag von Maxbellami (Diskussion | Beiträge) 10:36, 21. Feb. 2015)
- So verwirrt das. Ihre Zahlen können nicht stimmen, Sie haben sich in den Jahrzehnten verhaspelt. Wandels eigener, im Artikel verlinkter Homepage zufolge war er von 1991 bis 1995 "Liqidator für die Treuhandanstalt Berlin", ob freiberuflich oder nicht. Er kann seine Tätigkeit für die Treuhand unmöglich 1984 eingestellt haben, da zu diesem Zeitpunkt die Treuhand ja noch gar nicht gegründet war, das war doch Jahre vor der Wende. Das Verfahren gegen ihn wurde 1996 beendet ([3], S.24, begonnen hatte es 1993, wie im Artikel belegt ist, ich habe meinen Scan gerade nochmal nachgesehen. Im Artikel steht wörtlich: Otto Köhler lässt allerdings die Frage offen, ob der Treuhandanstalt die Vorwürfe gegen Wandel zum Zeitpunkt seiner Einstellung bekannt gewesen waren. Diese Frage wird sich anhand der Quellen wohl nicht beantworten lassen. Niemand behauptet, dass ihm der Professorentitel 1988 aberkannt worden sei, sondern das war 1998, zehn Jahre später, nach seiner Haftentlassung, oder auch früher, da ist Köhler nicht eindeutig: "1998, als Ex-Professor Wandel -die Universität Tübingen hatte ihm seinen Titel aberkannt - wieder auf freiem Fuß war..." (Die große Enteignung, S.289). Seiner eigenen Homepage zufolge war Wandel von 1981 bis 1996 Professor an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Univerität Tübingen. Das deckt sich mit dem Jahr seiner Verurteilung.
- Meine Beiträge in Wikipedia erstelle ich quellenbasiert und nach bestem Wissen und habe deshalb wegen Ihrer obigen Wortwahl eine Vandalismusmeldung gemacht. --Bellini 13:27, 21. Feb. 2015 (CET)
- Hallo Benutzer:Maxbellami, in dem Artikel wird auf Otto Köhlers Buch und auf einen Bericht des Reutlinger Generalanzeigers verwiesen. Beide stellen einen solchen Zusammenhang her. Offenbar, wenn ich der Reutlinger Zeitung glauben kann, hatte die Staatsanwaltschaft auch Vorwürfe aus der Zeit der Treuhandtätigkeit angeklagt oder anklagen wollen, darauf jedoch im Rahmen einer Absprache verzichtet, sofern die Gesamtstrafe mindestens viereinhalb Jahre betrug. Dies ist auch öffentlich geworden, sonst hätte es ja kaum in der Zeitung stehen können. Das von Ihnen genannte Werk ("200 Jahre ...") werde ich mir bestellen, "Das Unmögliche wagen" liegt mir vor. Es macht aber keine Angaben zu Wandels eigener Tätigkeit als Liquidator.--Mautpreller (Diskussion) 15:05, 21. Feb. 2015 (CET) PS: Ich nehme an, es handelt sich um den zweiten Band?--Mautpreller (Diskussion) 16:04, 21. Feb. 2015 (CET)
VM
Siehe bitte die Vandalismusmeldung von heute, dort insbes. meine Warnung vor weiteren Beleidigungen. Gruß -jkb- 15:50, 21. Feb. 2015 (CET)
Hallo Benutzer Mautpreller und Bellini ich habe als Novize angenommen, dass die Diskussion mit Mautpreller intern ist. Den Satz, dass ich den Artikel von Bellini als bösartig ansehe, bedaure ich und nehme ihn hiermit zurück. Ich werde mich nunmehr an die Wikipedia Richtlinien halten
Tatsächlich habe ich mich mit den Jahreszahlen verhaspelt: Wandel hat seine Tätigkeit als Liquidator 1994 eingestellt. Der Professorentitel wurde ihm nicht 1998 aberkannt,sondern er hat 1996 seine Lehrtätigkeit eingestellt. Nochmals;: amtliche Quellen einsehen. Die im Buch "Das Unmögliche Wagen" auf den Seiten 304-306 dargestellten Beispiele sind Fälle Wandels. Sein größter Fall war das IFA Pkw Kombinat in Chemnitz mit 40 000 Mitarbeitern in 17 Werken. 1993 waren durch die Übernahmen Chemnitz, Mosel, Zwickau durch VW und Eisenach durch Opel sowie der Verkauf einzelner Werke an Zulieferer 30 000 neue u.stabile Arbeitsplätze geschaffen worden. Die Ansicht von Otto Köhler, wonach die Treuhand eine Deindustrialisierung Ostdeutschlands in Kauf genommen oder gefördert habe ist historisch falsch und dokumentiert die Tendenz des Buches.
Insgesamt bin ich folgender Auffassung: die Quelle von Köhler ist nicht ausreichend. Die Verknüpfung von Wandel privaten Verfehlungen vor 1986, die zum Prozess ab 1996 geführt haben, mit der Treuhandtätigkeit,ist unzulässig. Die Treuhand konnte ab 1991 nicht ahnen,dass Wandel wg. Vorgängen vor 1986 ab 1996 verurteilt wird. Der Artikel von Bellini widerspricht klar den Richtlinien über lebende Personen. Insofern gehe ich davon aus, dass ein "Administrator", z. B Pajz eingreifen wird. Private Vorgänge, die zwischen 20 und 30 Jahre alt sind, verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Eine Berichterstattung hierüber, insbesondere wenn kein aktueller Anlass besteht, sollten bei Wikipedia nicht aufgenommen werden. Ein polemisches Buch(Köhler) und Zeitungsartikel müssten als Quelle verifiziert sein. Schon im November 2014 war der Artikel Eckhard Wandel wohl durch Abby M. problematisch und wurde danach neutralisiert und versachlich. Die Versionsgeschichte zeigt jedoch eine Vielzahl von Interventionen von Bellini bis auf die neuerlichen Änderungen vom 10.2.2015, die ich für rechtlich höchst problematisch ansehe. (nicht signierter Beitrag von Maxbellami (Diskussion | Beiträge) 17:58, 21. Feb. 2015)
- Wikipedia-Seiten sind grundsätzlich öffentlich. Man mag das bedauern, ich fände hier einen Ombudsman oder ein Ombudsgremium, das zwar nicht entscheidet, aber solche Beschwerden annimmt, gar nicht übel. Immerhin werden Benutzerseiten nicht durch Google erfasst.
- Mich überzeugen Ihre Argumente nicht voll. Ihre Information bzgl. der Fälle in dem Beitrag Wandels ist interessant, ich kann sie aber naturgemäß nicht prüfen, der Beitrag selbst gibt das nicht her, und eine Veröffentlichung darüber ist mir nicht bekannt. Dennoch scheint aber die Staatsanwaltschaft Anlass gesehen zu haben, auch wegen Vorwürfen bzgl. der Liquidatorentätigkeit Anklage zu erheben, zumindest wenn man dem angegebenen Artikel aus dem Reutlinger Generalanzeiger folgt (siehe oben). Das erscheint mir, wenn es zutrifft, schon als ein inhaltlicher Zusammenhang. Weitere Indizien für einen solchen Zusammenhang sind Köhlers Buch zu entnehmen. Entscheidend ist da sicherlich nicht die Frage, ob die Treuhand "wissen konnte", dass es zu einem Prozess kommen würde.
- Zu Otto Köhler (Journalist): Köhler ist ein bekannter Journalist (wie der Artikel über ihn zeigt). Es trifft zu (ich habe sein Buch gelesen), dass er eine dezidierte politische Auffassung vertritt. Ich sehe aber bisher keine Anhaltspunkte, dass er in tatsächlichen Fragen falsche Angaben gemacht hätte (natürlich ist das immer möglich, aber man müsste es dann schon zeigen). Sein Buch ist ganz normal im Buchhandel erhältlich. Ob die Treuhand eine Deindustrialisierung Ostdeutschlands in Kauf genommen hat oder nicht, scheint mir doch eine Frage der politischen Bewertung zu sein. Wenn ich die Beiträge in "Das Unmögliche wagen" angucke, kommt mir es eher so vor, als ob die Autoren meinen, ein Verlust an industrieller Substanz sei unvermeidlich gewesen, man habe ihn aber in einer schwierigen Situation begrenzen können. Köhler ist offensichtlich anderer Auffassung, das steht ihm meines Erachtens aber zu. Ich sehe aber nicht, dass der Artikel diese politische Auffassung übernehmen würde.--Mautpreller (Diskussion) 18:29, 21. Feb. 2015 (CET)
- PS: Es würde mich interessieren, ob es zur Tätigkeit Wandels als Liquidator, zum Beispiel bezüglich des von Ihnen genannten IFA Pkw Kombinats am Standort Chemnitz, Literatur gibt. Das könnte für den Artikel ja sehr nützlich sein. Ich kenne zur Privatisierung und Liquidierung des Kombinats durchaus Literatur, allerdings nicht zur Rolle des Liquidators und auch nicht speziell zum Standort Chemnitz.--Mautpreller (Diskussion) 18:46, 21. Feb. 2015 (CET)
Ich würde vorschlagen, diese Diskussion auf die Diskussionsseite des betreffenden Artikels zu kopieren und dort weiterzumachen, damit sie nicht zerfasert und an einem, dem richtigen Ort zusammengefasst ist. Vermutlich gibt es mehr Wikipedianer, die sich ein Bild von der Sache machen möchten. Außerdem eine Bitte: Diskssionsbeiträge am Ende mit --~~~~ signieren, das entspricht einer Unterschrift und zeigt, wer wann welchen Beitrag erstellt hat. Damit bleiben Diskussionen übersichtlich. --Bellini 19:46, 21. Feb. 2015 (CET)
[Ende des Übertrags]
Professur ud Beamtenrecht
Mir erscheint folgendes für die Öffentlichkeit wichtig: ein Professor ist ein Beamter mit besonderen Rechten und Pflichten. Er muss in besonderem Maße Recht und Gesetz einhalten und als Lehrender Vorbild sein. Wenn nun ein solcher fehlt und ein WP-Artikel über ihn erscheint, der sich mit dem Professorentitel schmückt, gar seine Berechtigung (Relevanz) aus dem Professorentitel zieht, dann muss zwingend die Verfehlung, die zum Verlust des Titels führte, Bestandteil des Artikels sein. Alles andere wäre klare Falschinformation. Daher ist bei der Abwägung Persönlichkeitsrecht versus Informationsrecht klar für die Berichterstattung zu entscheiden. Zur Chronologie: wenn Benutzer:Maxbellami nun schreibt, die Verfehlungen wären vor 1986 gewesen, so liegen sie in der Zeit der Berufung oder der Professur Wandels (Prof seit 81), und zwar auch noch in seiner Profession. Als Prof der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Wirtschaftsverbrechen zu begehen ist eben nicht belanglos. Wäre er für ein Verkehrsdelikt, z. B. Unfall mit Todesfolge, verurteilt worden, dann wäre es klar nach 30 Jahren für die Öffentlichkeit belanglos: aber hier wurde einer der Eliten von der Gesellschaft als Beamter bestellt und beging in seinem Fach Verbrechen. So, nun folgte die Verurteilung 1996: die Formulierung er hat 1996 seine Lehrtätigkeit eingestellt. ist schlicht verharmlosend: nach dem Beamtengesetz verliert meinen Informationen nach ein Prof seinen Titel, seine Stellung (und seine Pension?) wenn er zu einem solchen Strafmass verurteilt wurde: die Uni Tübingen musste also den Titel aberkennen. Ob Wandel vorher seine Lehrverpflichtungen einstellte oder nicht ist egal. Auch wüsste ich von keiner Möglichkeit von sich aus den Titel zurückzugeben: man kann kündigen, aber der Titel bleibt, wenn man 10 Jahre Prof. war (BaWü). Die Quelle Sammelwerk "200 Jahre Wirtschafts-und Staatswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen, Leben und Werk der Professoren, Franz Steiner Verlag Stuttgart, von der Wirtschaftswissenschaftlichen _Fakultät herausgegeben ist in meinen Augen keine verlässliche Quelle: Nestbeschmutzer und verfehlende Profs werden in solchen Büchern gerne verharmlosend dargestellt, schließlich liegt hier IK vor. Ich rate also dringend hier nicht über politische Meinungen (Treuhand) zu diskutieren, sondern sich einfach mal das BaWü Beamtengesetz und Hochschulrecht anzugucken und dann zu akzeptieren, das eine Verurteilung eines Profs für Wirtschaft und Soziales für Wirtschaftsstraftaten zu 4,5 Jahren keine private Petitesse ist: sollte die Verurteilung nicht im Artikel sein, so verliert der Artikel seine Daseinsberechtigung, da die Professur sinnentstellt ist.--Designtheoretiker (Diskussion) 11:14, 22. Feb. 2015 (CET)
- Also darf er sich jetzt "Prof." auf den Lebenslauf schreiben oder nicht? In der jetzigen Version wirkt es so, als dürfte er das (Professor als akademischer Titel) wäre nur aktuell nicht an einer Hochschule (Professor als Tätigkeit). Wenn er das nicht mehr darf, weil ihm die Hochschule rechtsgültig das Recht entzogen hat, muss dieser aktuelle Umstand imho in den Artikel, da er ansonsten inhaltlich verzerrt wirkt. --Mordan -?- 11:43, 24. Feb. 2015 (CET)
- Lt. Köhler wurde ihm das Recht, den Titel zu führen, von der Uni entzogen. Ein einziger Satz ohne nähere Angaben (Zeitpunkt, Verfahren, Begründung) ist aber ein relativ schwacher Beleg. Freilich ist das Buch im Buchhandel erhältlich und lieferbar (ich habs gekauft), von rechtlichen Schritten gegen den Verlag oder den Autor ist mir nichts bekannt.--Mautpreller (Diskussion) 13:15, 24. Feb. 2015 (CET)
sachliche Korrektheit
Ein paar Punkte scheinen mir noch bedenkenswert: Tatsächlich war ein Liquidator nicht Angestellter der Treuhand, sondern gewöhnlich freiberuflich tätig. Er wurde von der Treuhand mithin bestellt, um den bisherigen Vorstand während des Abwicklungsverfahrens zu ersetzen (Wandel: Abwicklung nicht sanierungsfähiger Unternehmen, in: Fischer et al. (Hg.): Treuhandanstalt - Das Unmögliche wagen, Akademie, Berlin 1993, hier S. 286). Daher bezieht er auch kein Gehalt, sondern ein Honorar.--Mautpreller (Diskussion) 11:49, 22. Feb. 2015 (CET)
- Auch diese Formulierung von Benutzer:Schlesinger dürfte in exakt dieser Form nicht belegt sein: Er war bis zur Aberkennung des akademischen Titels nach einer Haftstrafe, viel wahrscheinlicher richtig wäre: Er war bis zur Aberkennung des akademischen Titels nach einer rechtskräftigen Verurteilung, denn die Verurteilung ist das Ausschlaggebende, weswegen die Aberkennung des Titels eher 1996 als 1998 stattfand. Bitte erst ausdiskutieren--Designtheoretiker (Diskussion) 13:41, 22. Feb. 2015 (CET)
- Auf seinem Xing-Profil war er von "06/1981 - 02/1996" Professor in Tübingen. Spricht also eher für 1996. --77.5.112.238 15:16, 22. Feb. 2015 (CET)
- Vielen Dank für den Hinweis, ich habe ihn eingearbeitet. --Schlesinger schreib! 17:21, 22. Feb. 2015 (CET)
Die Verurteilung gehört nicht in die Einleitung. --KurtR (Diskussion) 18:24, 22. Feb. 2015 (CET)
- Dann nimm sie einfach raus und fertig. --Schlesinger schreib! 18:33, 22. Feb. 2015 (CET)
- WP:BIO lesen und beherzigen. Wenn eine strafrechtliche Verurteilung vollstreckt und verbüßt ist, besteht ein Interesse des Betroffenen an seiner Rehabilitation. Dieses Interesse setzt schon während der Haft ein, denn jede Strafhaft zielt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf die Wiedereingliederung des Betroffenen in die Gesellschaft. Eine weitere Berichterstattung über die frühere Verurteilung ist grundsätzlich zu unterlassen, wenn es dafür keinen aktuellen Anlaß mehr gibt. Spätestens, wenn die Strafe auch nicht mehr im Führungszeugnis auftaucht. Ich persönlich würde zudem Otto Köhler (ich kenne ihn, seine Artikel in Konkret und in Ossietzky und seine Bücher seit den 1980er Jahren, auch dasjenige über die Treuhand) nicht gerade für eine Quelle halten, um heute doch wieder solche Dinge hervorzuholen. Alles in allem bietet der Artikel und seine Entwicklung also doch eher Anlaß zur weiteren Prüfung. Bei der Einleitung fängt es an. Deinen Beitrag, Schlesinger, finde ich leider ebenfalls nicht hilfreich.--Aschmidt (Diskussion) 18:45, 22. Feb. 2015 (CET)
- Auch dich hindert niemand daran, es besser zu machen. Wenn dir mein Satz nicht passt, entfernst du ihn eben. Wo ist das Problem? --Schlesinger schreib! 18:50, 22. Feb. 2015 (CET)
Info: Bitte einmal
- (BK) Ja, das ist richtig. Es besteht dennoch ein Problem: Ein Artikel, der die Treuhand-Tätigkeit darstellt, aber ohne Erwähnung des Strafverfahrens auskommt, ergibt ein einseitiges Bild. Ich habe das oben begründet, keineswegs nur auf Köhler gestützt, und sehe dagegen kein echtes Argument. Natürlich ist das eine heikle Situation. Was ich eigentlich meine: Die Wikipedia könnte auf einen biografischen Artikel zu Eckhard Wandel verzichten. Dieser Artikel ist nicht wichtig für sie. Für das Weltwissen weitaus interessanter wäre ein besserer Artikel über die Treuhand. Die Wikipedia kann, jedenfalls ist das meine Auffassung, aber keine Vita akzeptieren, die die Treuhandtätigkeit und die wissenschaftlichen Publikationen Wandels enthält, aber keinen Hinweis auf die damit im Zusammenhang stehende Verurteilung. Dass diese Situation entstanden ist, scheint, soweit ich das sehe, daran zu liegen, dass eine Werbeagentur leichtfertig eine Art XING-Artikel über Wandel hier eingestellt hat. Den, das meine ich schon, können wir als Wikipedia nicht akzeptieren. Ich vermisse sehr stark die Möglichkeit, in einem geschützten, maximal halböffentlichen Raum, möglichst moderiert, darüber zu verhandeln, was man da macht.--Mautpreller (Diskussion) 19:03, 22. Feb. 2015 (CET)
- Ja nun, das verträgt sich strukturell nicht mit WP:BIO. Das Informationsinteresse nach der Verurteilung ist zeitlich beschränkt. Ein Täter kann nicht verlangen, dass über ihn überhaupt nicht mehr berichtet wird, aber die namentliche Erwähnung erhebliche Zeit nach der Tat erfordert eine Abwägung zwischen der Freiheit der Berichterstattung und dem Persönlichkeitsrecht. Hat der Täter die Strafe gar bereits verbüßt, so ist die Nennung nur in Ausnahmefällen denkbar, etwa bei kriminologischen Abhandlungen über besondere Straftaten. Eine Ausnahme kann nur bei einem überwiegenden Öffentlichkeitsinteresse vorliegen, etwa wenn sich ein Politiker gerade zur Wahl stellt oder es einen neuen aktuellen Anlass gibt, der sich auf eine schon länger zurückliegende Straftat bezieht. (Zum Vorstehenden Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 6. Aufl. 2012, S. 344 f. m.w.N.). Ich sehe keine Ausnahme; die Logik, eine Nichtwähnung würde ein geschöntes Bild zeichnen, ist mit dem Resozialisierungsgedanken schlechthin unvereinbar, denn eben das ist, überspitzt ausgedrückt, ja Sinn und Zweck davon; ein editoriales Prinzip „Wir folgen WP:BIO, aber nur solange die Artikel nicht deswegen ein geschöntes Bild zeichnen“ ist mithin ein Widerspruch in sich. Wenn Bauer Bruno Tante Berta erschießt, dann liegt doch auf der Hand, dass das ein zentrales Ereignis seines Lebens ist, und trotzdem ist er vor der fortwährenden namentlichen Berichterstattung über den Mord geschützt (Lebach I, Lebach II), denn das, was für Bauer Bruno ins Gewicht fällt, ist nicht sein Interesse an einem um „kleine Macken“ bereinigten öffentlichen Selbstbild, sondern sein Resozialisierungsinteresse; über das kann man nicht mit dem Argument disponieren, dass es sich doch gar nicht um eine kleine, sondern eine große Macke handelt. — Pajz (Kontakt) 19:32, 22. Feb. 2015 (CET)
- @Mautpreller: Wir könnten und ne Seite bei http://forum.wikimedia.de anlegen dafür, dann wäre es jedenfalls unter Ausschluß der Suchmaschinen, wenn auch immer noch nicht des Rechtswegs. Wir könnten uns auch eine juristische Empfehlung geben lassen, ich nehme aber an, daß diese so in die Richtung liefe, die ich schon vorgezeichnet hatte. Denn bei der Frage, was in eine Biographie gehört und was nicht, sind ausschließlich rechtliche Fragen maßgeblich; der Betroffene hat die Möglichkeit, dagegen gerichtlich vorzugehen. Der Betroffene war ein Rädchen im Getriebe der Treuhand. Dann hat er was getan. Dann wurde ihm was genommen. Und jetzt kommen er und wir wieder auf das alles zurück. Ob hier eine Lücke bleiben sollte, werden wir ggf. eines Tages von irgendeinem Landgericht erfahren. Das ist Presserecht. Was für eine Lücke wäre das? Übrig bliebe jedenfalls, daß er Professor war und den Titel verlor. Die Gründe, weshalb man einen Professorentitel verlieren kann, sind nicht zahlreich, man kann es sich denken. Aber ohne eine neuere Berichterstattung haben wir keine Handhabe mehr, noch über diese lange zurückliegende Verurteilung zu berichten. Wikipedia ist auch, das wurde gerichtlich schon festgestellt, kein Pressearchiv, sondern muß aktualisiert werden, wenn das Interesse des Betroffenen es in Abwägung mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit erfordert. Diese Anforderungen wären übrigens dieselben, ganz gleich ob es um Wikipedia geht oder um Munzinger. Bloß: Solche Biographien gibts dort gar nicht, und zwar auch aus anderen Gründen. Das führt uns eher in den Bereich der Relevanz, die dringend eingeschränkt gehört, um solche Probleme von vornherein auszuschließen. So würde von vornherein die Energie zur Artikelarbeit in die Fortentwicklung des Bestands gesteckt, statt sich mit solchen eher nebensächlichen Themen oder Lebensläufen, für die sich letztlich der Betroffene mehr interessiert als irgendein Leser, zu verzetteln. Denken wir uns mal den ehemaligen Professorentitel weg: Wäre der Betroffene dann überhaupt für Wikipedia relevant? – Können wir gerne in der Grillenwaage wieder aufgreifen? Ich habe bloß in den nächsten Tagen leider wenig Gelegenheit zur Diskussion, meine Antwort kann also etwas dauern.--Aschmidt (Diskussion) 19:50, 22. Feb. 2015 (CET)
- Der Betroffene wäre hier als Autor relevant, nicht als Professor. Diese Argmentation führt leider nicht weiter. Wenn man das Resozialisierungsinteresse in dem Maß berücksichtigt, wie es user:Pajz gern hätte, dann bliebe ein dauerhaft lückenhafter und kaum bequellter Artikel mit den entsprechenden Wartungsbausteinen. Das kann auch nicht die Lösung sein. Grüße, --Bellini 20:13, 22. Feb. 2015 (CET)
- Nur vorsorglich: Das sind nicht die verrückten Ideen von Pajz, sondern wir referieren hier lediglich, wozu Wikipedia und damit auch jeder Autor rechtlich verpflichtet ist. Wenn Du Dich daran nicht halten magst, kannst Du das selbstverständlich tun. Dir ist aber schon klar, daß das kein Spiel ist? – Meinerseits übrigens EOD.--Aschmidt (Diskussion) 20:49, 22. Feb. 2015 (CET)
- Der Betroffene wäre hier als Autor relevant, nicht als Professor. Diese Argmentation führt leider nicht weiter. Wenn man das Resozialisierungsinteresse in dem Maß berücksichtigt, wie es user:Pajz gern hätte, dann bliebe ein dauerhaft lückenhafter und kaum bequellter Artikel mit den entsprechenden Wartungsbausteinen. Das kann auch nicht die Lösung sein. Grüße, --Bellini 20:13, 22. Feb. 2015 (CET)
- @Mautpreller: Wir könnten und ne Seite bei http://forum.wikimedia.de anlegen dafür, dann wäre es jedenfalls unter Ausschluß der Suchmaschinen, wenn auch immer noch nicht des Rechtswegs. Wir könnten uns auch eine juristische Empfehlung geben lassen, ich nehme aber an, daß diese so in die Richtung liefe, die ich schon vorgezeichnet hatte. Denn bei der Frage, was in eine Biographie gehört und was nicht, sind ausschließlich rechtliche Fragen maßgeblich; der Betroffene hat die Möglichkeit, dagegen gerichtlich vorzugehen. Der Betroffene war ein Rädchen im Getriebe der Treuhand. Dann hat er was getan. Dann wurde ihm was genommen. Und jetzt kommen er und wir wieder auf das alles zurück. Ob hier eine Lücke bleiben sollte, werden wir ggf. eines Tages von irgendeinem Landgericht erfahren. Das ist Presserecht. Was für eine Lücke wäre das? Übrig bliebe jedenfalls, daß er Professor war und den Titel verlor. Die Gründe, weshalb man einen Professorentitel verlieren kann, sind nicht zahlreich, man kann es sich denken. Aber ohne eine neuere Berichterstattung haben wir keine Handhabe mehr, noch über diese lange zurückliegende Verurteilung zu berichten. Wikipedia ist auch, das wurde gerichtlich schon festgestellt, kein Pressearchiv, sondern muß aktualisiert werden, wenn das Interesse des Betroffenen es in Abwägung mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit erfordert. Diese Anforderungen wären übrigens dieselben, ganz gleich ob es um Wikipedia geht oder um Munzinger. Bloß: Solche Biographien gibts dort gar nicht, und zwar auch aus anderen Gründen. Das führt uns eher in den Bereich der Relevanz, die dringend eingeschränkt gehört, um solche Probleme von vornherein auszuschließen. So würde von vornherein die Energie zur Artikelarbeit in die Fortentwicklung des Bestands gesteckt, statt sich mit solchen eher nebensächlichen Themen oder Lebensläufen, für die sich letztlich der Betroffene mehr interessiert als irgendein Leser, zu verzetteln. Denken wir uns mal den ehemaligen Professorentitel weg: Wäre der Betroffene dann überhaupt für Wikipedia relevant? – Können wir gerne in der Grillenwaage wieder aufgreifen? Ich habe bloß in den nächsten Tagen leider wenig Gelegenheit zur Diskussion, meine Antwort kann also etwas dauern.--Aschmidt (Diskussion) 19:50, 22. Feb. 2015 (CET)
Mautpreller, Aschmidt und Pajz eröffnen hier eine rein akademische Diskussion, die mit der Wikipediarealität absolut nichts zu tun hat. Der Mann ist relevant, dummerweise wurde dieser Artikel durch eine beauftragte Werbeagentur verfasst, um die späte Karriere des Herrn noch einmal zu befördern und dafür abkassieren möchte, aber nicht weiß, was einem hier blüht. Und nun ist das Geschrei groß. Darüberhinaus ist Versuch von Mautpreller, den enzyklopädischen Einleitungssatz mit dem wahnsinnig relevanten 56. Lebensjahr durch ein Revert wiederherzustellen, sowas von lächerlich, da wünscht man sich einfach nur: Hau ab zur Grillenwaage. --Schlesinger schreib! 20:45, 22. Feb. 2015 (CET)
- Nein, das ist keine akademische Diskussion, sie ist sehr konkret und praxisrelevant. Ich hab generell kein gutes und sicheres Gefühl bei der Sache, und zwar zunächst mal gar nicht aus juristischen Gründen, sondern aus moralischen. Mir wäre am liebsten, der Artikel wäre wegen mangelnder Relevanz gelöscht. Ich kann nicht mehr zählen, in wie vielen Artikeln uralte Verfehlungen aktuell gehalten werden, sei es im Zusammenhang mit der RAF, sei es im Zusammenhang mit der DDR ("IM" und dgl.). Mir will nicht in den Kopf, dass selbiges im Zsh. mit der Treuhand anders sein soll; aber eigentlich meine ich, wenn kein wirklich überzeugender Grund vorhanden ist, so etwas aktuell abzuhandeln, sollte man es nicht tun. Das hieße aber tatsächlich Löschung des Artikels. Ein "neutraler", "enzyklopädischer" Artikel kann nicht die Erfolge verzeichnen und an den Misserfolgen vorbeigehen. Entweder ist der Mann eine Person von öffentlichem Interesse oder er ist es nicht. Im letzteren Fall sollte man den Artikel löschen.--Mautpreller (Diskussion) 21:41, 22. Feb. 2015 (CET)
Original |
Retuschierte Fotografie |
- ich verweise erneut auf das Besondere des Beamtenverhältnisses: die Resozialisation in allen Ehren, aber als Beamter hat man andere Pflichten als Normalbürger: man leistet einen Eid um in das Beamtenverhältnis zu kommen, man hat deutliche mehr Rechte, aber eben auch Pflichten. Diese Beamtenrechte bekommt man durch besonderes Vertrauen der Gesellschaft in den Beamten, aber : Verlust der Beamtenrechte (etwa bei rechtskräftiger Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ab 12 Monaten) (siehe Beamtenrecht_(Deutschland)). In diesem Falle auch noch eine Verurteilung in dem Bereich, in dem die Gesellschaft ihm vertraut hat und ihm die Aufgabe übergab Menschen auszubilden. Nein, das ist ein krasser Fall: maximal den Artikel löschen, aber wenn der Artikel bleibt, muss das rein. --Designtheoretiker (Diskussion) 22:34, 22. Feb. 2015 (CET)
- Der Mann hat kein Resozialisierungsrisiko zu gewärtigen. Der ist - so steht zu erwarten - in Rente und lebt davon hoffentich in angenehmen Zuständen. Dass er hier einen Schaufenster-Artikel haben möchte und ihn nicht bekommt - was interessiert uns das? Wir sind hier nicht beauftragt, Unangenehmes wegzuretuschieren. Atomiccocktail (Diskussion) 23:05, 22. Feb. 2015 (CET)
- Das stimmt, AC. --Bellini 10:53, 23. Feb. 2015 (CET)
@Pajz: Mag sein, dass WP:Bio und WP:NPOV in einem Spannungsverhältnis stehen. Was bedeutet es aber, wenn man keinen Artikel schreiben kann, der WP:NOPV entspricht, aus dem wirklichen oder bloß angeblichen Grund von WP:Bio? Meines Erachtens hätte das zur Folge, dass man keinen Artikel schreiben kann. Und eben darum bin ich nicht voll überzeugt. Wieso eigentlich wird in unseren Artikel jede IM-Tätigkeit, die teils sehr lange her ist, im Gedächtnis erhalten, das soll aber nicht für nicht unerhebliche Wirtschaftskriminalität gelten? Irgendwie leuchtet mir das nicht recht ein. Ich habe gar kein Interesse, Wandel an den Pranger zu stellen, aber ein geschöntes Bild ist meines Erachtens schlimmer als gar keins.--Mautpreller (Diskussion) 23:13, 22. Feb. 2015 (CET)
@Aschmidt: Wir könnten uns auch eine juristische Empfehlung geben lassen, ich nehme aber an, daß diese so in die Richtung liefe, die ich schon vorgezeichnet hatte. Ja, daran wäre ich entschieden interessiert. Annahmen sind nicht genug.--Mautpreller (Diskussion) 23:18, 22. Feb. 2015 (CET)
- juristische Empfehlung? nach welchem Recht? nee rechtlich keinen Fehler nachgewiesen zu bekommen reicht nicht: wir sollten schon versuchen das Richtige zu tun. Noch einen Hinweis zum Thema Resoz: auch nach Verbüßen der Haft kann IMHO jemand, der einmal das Beamtenrecht (wegen Verurteilung zu Haft) verloren hat, dieses nicht wiedererlangen. Und (nach dem neuen Beamtenstatusgesetz von 2009, das alte war ähnlich?) hat er automatisch sein Beamtenrecht verloren, also 1996: § 24 Beamtenstatusgesetz Verlust der Beamtenrechte (1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts 1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder 2. (…) verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils. (so das Bundesgesetz, die Ländergesetze (Hochschulprof ist Landesbeamter) folgen diesem). Jedoch ist man prinzipiell berechtigt auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses den Titel zu führen, wenn nicht: Die Befugnis zur Führung dieser Bezeichnung kann vom Senat der Hochschule widerrufen werden, wenn sich das frühere Mitglied des Lehrkörpers ihrer als nicht würdig erweist. Kann also sein, das die Hochschule erst später widerrufen hat.
- wenige Beispiele für Darstellung ähnlicher Fälle: [4] [5] Hermann_Klenner--Designtheoretiker (Diskussion) 08:44, 23. Feb. 2015 (CET)
- Ja, diese Frage ist aber eine andere. Ja doch, die Uni kann eine Lehrerlaubnis und die Berechtigung zur Führung eines Titels widerrufen. Ja doch, das Beamtenverhältnis wird erloschen sein. Die Frage ist, ob und wie die Wikipedia darüber berichten soll. Fraglich ist nicht eigentlich die sachliche Korrektheit, fraglich ist, ob und wie wir sachlich Korrektes berichten, das evtl. dem "Resozialisationsinteresse" (Pajz) widerspricht. Dazu ist entscheidend, ob ein überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht. Diese Frage würde ich durchaus ernst nehmen, und dazu habe ich oben argumentiert.--Mautpreller (Diskussion) 09:57, 23. Feb. 2015 (CET)
- Beamtenverhältnis wird erloschen sein nein, das ist irreführend, ein Beamtenverhältnis erlischt nicht einfach, wie ein normaler Vertrag und da tritt eben BIO in den Hintergrund: er verlor seine Beamtenrechte, ein spezielles und auf Vertrauen bauendes Recht, verbunden mit Pflichten zwischen Individuum und Staat / Gesellschaft.--Designtheoretiker (Diskussion) 11:23, 23. Feb. 2015 (CET)
- Ja, diese Frage ist aber eine andere. Ja doch, die Uni kann eine Lehrerlaubnis und die Berechtigung zur Führung eines Titels widerrufen. Ja doch, das Beamtenverhältnis wird erloschen sein. Die Frage ist, ob und wie die Wikipedia darüber berichten soll. Fraglich ist nicht eigentlich die sachliche Korrektheit, fraglich ist, ob und wie wir sachlich Korrektes berichten, das evtl. dem "Resozialisationsinteresse" (Pajz) widerspricht. Dazu ist entscheidend, ob ein überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht. Diese Frage würde ich durchaus ernst nehmen, und dazu habe ich oben argumentiert.--Mautpreller (Diskussion) 09:57, 23. Feb. 2015 (CET)
Es besteht noch ein weiteres Problem, nämlich nach WP:Q, worauf Bellini weiter oben schon hingewiesen hat. Die geforderte unabhängige Quelle für Leben und Werk fehlt, nichts ist so gut belegt wie gerade der Prozess. Wie kann ein WP:Q und WP:NPOV entsprechender Artikel aussehen, der zugleich den Bedenken bzgl. WP:BIO Rechnung trägt? Darauf gibt es meines Erachtens keine einfache Antwort.--Mautpreller (Diskussion) 09:46, 23. Feb. 2015 (CET)
WP:BIO
Zitat: "Die Erwähnung von Straftaten in Personenartikeln bedarf der Einzelfallabwägung unter Beachtung des Resozialisierungsgedankens. In Biografien sollten Straftaten und Verurteilungen nicht erwähnt werden, wenn kein langfristiger Zusammenhang zum enzyklopädisch relevanten Lebensbereich der Person besteht bzw. wahrgenommen wird, also kein das Persönlichkeitsrecht überwiegendes, dauerhaftes öffentliches Interesse daran besteht. Weil lebende Personen ein Recht auf Nichterwähnung von Vorstrafen nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne haben, müssen Artikel, die solche Informationen bereits seit längerer Zeit enthalten, kritisch auf deren Berechtigung geprüft werden." Diese Frage müssen wir klären.
Zitat: "Ohne glaubwürdige Belegangaben ist die Biografie wahrscheinlich Theoriefindung. Im Artikel angegebene Informationen müssen daher unbedingt zu verifizieren sein." Für welche Informationen trifft das zu? Sind die Angaben über die wissenschaftliche Karriere, die geschäftsführenden und Aufsichtsratstätigkeiten glaubwürdig belegt und verifiziert? Bisher meines Erachtens nicht. Könnte es sein, dass die gesamte Biografie als "Theoriefindung" (WP:TF) angesehen werden muss?--Mautpreller (Diskussion) 10:33, 23. Feb. 2015 (CET)
Weitere Frage: Wäre es denkbar, den Artikel entweder zu löschen oder auf eine Minimalgröße einzudampfen, sofern es möglich ist, wenigstens diese seriös zu belegen?--Mautpreller (Diskussion) 10:38, 23. Feb. 2015 (CET)
- Die einzige denkbare Löschbegründung wäre Der Artikel erfüllt nicht unsere qualitativen Anforderungen, weil es nach ausführlicher Diskussion nicht möglich ist, einen sowohl extern ausreichend bequellten, neutralen und WP:BIO entsprechenden Artikel zu formulieren. Man kann das (einen Löschantrag) natürlich versuchen, und, da hast du recht, sich wichtigeren Artikeln zuwenden. --Bellini 10:46, 23. Feb. 2015 (CET)
Tschüss.
Ich nehme an, der Account spricht im Namen Herrn Wandels oder seiner Anwaltskanzlei. (Wer will, kann das als Drohung mit rechtlichen Schritten zur Erzwingung von Artikelinhalten auffassen und den Account sperren lassen.) Ich sehe mich unter Druck, da Herr Wandel weiß, dass wir beide (User:Abby M. und ich) in der gleichen Stadt leben und uns bei Wikipedia-Treffen persönlich kennengelernt haben. Meine Identität herauszufinden, wäre kein unlösbares Problem. Daher veranstalte ich nun das gleiche, wie die Benutzerin vor mir, siehe Archiv: Ich setze, bitte betrachtet das nicht als Vandalismus, den Artikel auf die von Benutzer:Dipool Werbeagentur eingestellte Version vom 25. August, 11:01 zurück. Ich werde weder im Artikel selber, noch hier oder sonstwo, etwa auf der Kurierdiskussion oder meiner eigenen Diskussionsseite, weiter über den Artikel oder die dargestellte Person diskutieren. Grüße und Dank für die rege Beteiligung an einem schwer lösbaren Problem. --Bellini 12:21, 23. Feb. 2015 (CET) Difflink als Nachweis. --Bellini 12:31, 23. Feb. 2015 (CET)
- Was soll das jetzt? Es ist sinnvoller vor solchen fraglichen edits vorsichtiger zu editieren und nicht so eine grosse Klappe zu riskieren. Dazu kommt ja, dass das was einmal im Internet steht kaum aus der Welt zu schafen ist. Trotzdem sollten wir Mautprellers und anderer Vorschlag aufgreifen, das Lemma zu löschen. --Orik (Diskussion) 12:45, 23. Feb. 2015 (CET)
- Bisschen netter bitte, is schwierig genug.--Mautpreller (Diskussion) 13:33, 23. Feb. 2015 (CET)
- Na, hier ist ja was los. Donnerwetter. Ihr wollt also einen Löschantrag auf diesen Artikel stellen? Interessant. Ich kann mir schon lebhaft die dazugehörige Löschdiskussion vorstellen. Auf ins Getümmel! --Schlesinger schreib! 13:42, 23. Feb. 2015 (CET)
- Es wäre schonmal ein Fortschritt, wenn wir die Single-Purpose-Accounts, allen voran die Werbeagentur, sowie plötzlich auftauchende Socken konsequent sperren würden. In dieser Diskussion haben wir genug alte Wikipedia-Hasen, die eine große Bandbreite an denkbaren Wegen für den Artikel diskutieren können und eine Lösung herbeiführen können, wie auch immer diese dann aussieht. --Krächz (Diskussion) 14:03, 23. Feb. 2015 (CET)
- (BK) Noch nicht, erstmal die Lage sauber abklären.--Mautpreller (Diskussion) 14:04, 23. Feb. 2015 (CET)
- Da gibt es nichts groß abzuklären, die Relevanzkriterien sind erfüllt, der Artikel entspricht dem Qualitätsdurchschnitt tausender anderer mittelmäßiger Biografieartikel der Wikipedia, der jetzige Zustand ist hinreichend neutral und der Streisand-Effekt lenkt genügend öffentliche Aufmerksamkeit auf Herrn Wandel und seinen wikipediaartikel, so dass kein Anlass zur Unruhe besteht. --Schlesinger schreib! 14:29, 23. Feb. 2015 (CET)
- Na, hier ist ja was los. Donnerwetter. Ihr wollt also einen Löschantrag auf diesen Artikel stellen? Interessant. Ich kann mir schon lebhaft die dazugehörige Löschdiskussion vorstellen. Auf ins Getümmel! --Schlesinger schreib! 13:42, 23. Feb. 2015 (CET)
- Bisschen netter bitte, is schwierig genug.--Mautpreller (Diskussion) 13:33, 23. Feb. 2015 (CET)
Weitere Diskussion von Benutzer-Diskussionsseite übertragen
Hallo Mitbenutzer Mautpreller und Stefan Bellini Warum werden die Wikipedia Richtlinien ein nicht eingehalten? Bitte die Abschnitte Straftaten, verlässliche Belege und Im Zweifel für die Privatsphäre beachten. Wenn Wandel 1996 für im Privatbereich liegenden Straftaten verurteilt wurde, ist dies nach fast 20 Jahren verjährt. Nach 10 Jahren werden Straftaten im Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gelöscht und Wandel gilt als nicht vorbestraft. Warum soll Wikipedia dem entgegenwirken? Die Verurteilung-auch wenn sie bei Köhler oder im Reutlinger erwähnt wird, verletzt die Persönlichkeitsrechte Wandels und ist nicht erlaubt. Siehe Beiträge Pajz auf der Diskussionsseite vom November 1914. Auch die neuerliche Änderung des Artikels Wandel ist nicht richtig: Wandel war bis 1985 beamteter Professor und von 1985 bis 1996 apl. Professor. als "außerplanmäiger Professor" war er nichtbeamtet. apl. Professoren sind habilitierte Professoren. daneben gibt es Honorarprofessoren, d.h. Professoren ohne Honorar sondern "ehrenhalber" amtliche Quelle: "200 Jahre wirtschafts-und Staatswissenschaftliche Fakultät.." s. oben. M.E kann Wandel gegen die Veränderung durch Bellini klagen, weil "Tat und Verurteilung" den betroffenen Personen nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachtteilverwertet werden dürfen, sobald eine Verurteilung im Bundeszentralregister gelöscht wurde, was im vorliegenden Fall so ist. bitte Wikipedia Artikel "Polizeiliches Führungszeugnis" beachten. Wenn man die unerlaubten und persönlichkeitsverletzenden Passagen von Bellinis Beitrag im Artikel Eckhard Wandel herausnimmt,bleibt nur wenig von Köhlers Buch übrig und steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Liquidatorentätigkeit Wandels. Die angeblich eingestellten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Halle/S. betreffen nicht die Liquidatorentätigkeit Wandels sondern die Privatisierung einer Firma , in der Wandel nicht Liquidator war. auch die rechtsverletzenden Äußerungen und auf der diskussionsseite sind zu löschen, auch wenn dies vielen nicht gefällt.
Bitte schreiben Sie das auf die Diskussionsseite des Artikels. Es gehört dorthin, es sind nun weit mehr Benutzer beteiligt, als bisher. --Bellini 10:56, 23. Feb. 2015 (CET)
Bitte beachten [[ Diskussion:Eckhard_Wandel#Tsch.C3.BCss]]. --Bellini 12:23, 23. Feb. 2015 (CET)
Hallo User Mautpreller, gerne stelle ich die obige Benutzerdiskussion in die allgemeine Diskussion Eckhard Wandel. Ich weiß aber nicht wie und bitte um Hilfe die Diskussion der letzten Tage hat gezeigt, dass zumindest "Stefan Bellini" die rechtliche Situation erkannt hat. Nochmals: Wandel war nur als Assistent und Professor bis 1985 beamtet, danach apl. Professor und nicht mehr beamtet. Als freiberuflicher Liquidator wäre dies auch gar nicht möglich gewesen. Deshalb ist die jetzige aussage "bis zum Verlust seines Beamtenstatus"nichthaltbar und entspricht nicht den öffentlichen Angaben seiner Fakultät s."200 Jahre..." Insofern ist auch die Verknüpfung von Köhler zwischn Treuhandanstalt und Gerichtsverfahren falsch. Dass die Erwähnung seiner Verurteilung bei Wikipedia rechtlich unstatthaft ist, habe ich belegt. Diese Meinung wird inzwischen von anderen Usern voll geteilt. Warum werden hier keine Folgerungen gezogen und immer wieder versucht gelöschte Sätze zu reaktivieren. Eine Sperrung des gesamten Artikels wäre, um die Diskussion zu beenden, wohl das Beste. aber dies kann wohl nur Wandel selbst beantragen.
Ich kopiere diesen Abschnitt mal hinüber auf Diskussion:Eckhard Wandel. Sie können auf Diskussion:Eckhard Wandel ebenso schreiben wie auf dieser Seite. Bitte signieren Sie Ihre Beiträge. Das geht so: Sie drücken auf den Button mit der Unterschrift (in dem Block direkt über dem Bearbeitungsfenster), dann erzeugt die Software Ihre Unterschrift samt Zeitstempel; alternativ können Sie auch Ihren Beitrag mit vier Tilden ~ abschließen, das hat genau denselben Effekt.--Mautpreller (Diskussion) 16:01, 23. Feb. 2015 (CET)
- Kopie Ende.--Mautpreller (Diskussion) 16:03, 23. Feb. 2015 (CET)
- Hallo Mautpreller, dieses Edit im Artikel hättest du besser vorher auf dieser Diskussionsseite erläutern sollen. Hast du einen Beleg für die Jahreszahl 1998? --Schlesinger schreib! 16:27, 23. Feb. 2015 (CET)
- Es gibt keine Belege für "länger als 1996" und keine Belege für den Beamtenstatus, daher habe ich aufgrund des allgemeinen Belegmangels diese Fassung gewählt, die jedenfalls nicht falsch ist. Am Freitag dürfte ich einen Beleg haben, die Unibibliothek ist nicht so schnell. Natürlich kann das jeder ändern, es sollte aber immer eine Fassung sein, die nicht mehr sagt als sicher belegt.--Mautpreller (Diskussion) 16:32, 23. Feb. 2015 (CET)
- Hallo Mautpreller, dieses Edit im Artikel hättest du besser vorher auf dieser Diskussionsseite erläutern sollen. Hast du einen Beleg für die Jahreszahl 1998? --Schlesinger schreib! 16:27, 23. Feb. 2015 (CET)
Vorschlag
Folgende Idee: Vorläufige Auskommentierung des gesamten Teils "Leben und Wirken". Dh der Artikelinhalt wird erstmal auf zwei belegbare Sätze zusammengekürzt, seriöser Beleg ist vorhanden. Dann ist der Grund, warum Wandel überhaupt sicher relevant ist, genannt und belegt, alle Aussagen, die werblich wirken könnten, fehlen, ebenso auch sämtliche Aussagen, die u.U. nach WP:BIO problematisch sein könnten (oder auch nicht). Das ist natürlich trotzdem eine Schieflage, immerhin werden aber keine Verdienste gerühmt, ohne die juristischen Verwicklungen zu nennen. Wie wir mit "Leben und Wirken" umgehen, überlegen wir dann in Ruhe, u.U. nach weiterer Literatursuche und evtl. Einholung einer juristischen Empfehlung. Das ist natürlich nur ein Vorschlag, ihr könnt ihn ablehnen oder annehmen. Ich setze ihn nur um, wenn er Konsens findet.--Mautpreller (Diskussion) 20:55, 23. Feb. 2015 (CET)
- Ich würde dem so nicht zustimmen und kann auch keine juristischen Probleme erkennen. Das Buch von Otto Köhler ist frei zu erwerben, aktuell, positiv rezipiert und enthält die genannten Fakten, teilweise scheinbar deutlich detaillierter als hier. Wieso sollten wir eine abgespeckte Form der Tatsachen nicht nennen dürfen? In der Vergangenheit sind Gerichtsurteile in ähnlichen Fällen auch immer zugunsten der Wikipedia ausgefallen. Falls der Herr die Infos partout nicht genannt haben will, muss er sich eben an die WMF wenden. Die kennen sich mit der Thematik eh besser aus und haben die entsprechenden Rechtsanwälte. Grüße --EH (Diskussion) 21:05, 23. Feb. 2015 (CET)
- Das Problem, das bestehen könnte, ist die Veröffentlichung auch und gerade zutreffender Fakten, wie Pajz und Aschmidt bereits angeführt haben, soweit sie das Resozialisierungsinteresse betreffen könnten (siehe etwa Lebach-Urteil). Ich bin mir schlicht nicht sicher, was das angeht; mir scheint, das ist eine möglicherweise komplizierte Angelegenheit. Ich bestehe nicht auf meinem Vorschlag, es war nur eine Idee, wie man einen "Zwischenzustand" schaffen könnte, der es erlaubt, das in Ruhe zu prüfen.--Mautpreller (Diskussion) 21:14, 23. Feb. 2015 (CET)
- Ich schließe mich dem Kollegen EH an. Alles muss in angemessener, ausgewogener und vor allem neutraler Form auf den Tisch kommen. Zu Herrn Dr. Wandels Biografie gehören nun mal euch einige, nunja, kleinere Fehltritte, die ihn ärgerlicherweise in einen lästigen Konflikt mit dem Gesetz gebracht haben. Das würde nicht so schwer wiegen, wenn es sich bei dem Herrn um ein kleines Licht bei der "treuhandmäßigen" Abwicklung der DDR-Wirtschaft handeln würde. Aber hier haben wir es mit einem Schwergewicht zu tun. Außerdem dürfen wir nicht vergessen, dass dieser Artikel aus irgendwelchen Gründen gekauft wurde. Nicht etwa bei kompetenten Wikipediaautoren, die die hiesigen Community-Mechanismen verstehen und damit umgehen können, sondern bei unwissenden Wikipedia-Laien, die nun ein Problem haben. Warten wir ab, was der Kollege Mautpreller aus der Bibliothek so mitbringt. Ich werde auf jeden Fall das, was er schreibt, überprüfen, denn auch ich besorge mir vorsorglich das Buch, und dann werden wir weitersehen. Bis dahin können wir hier gern weiter plaudern. --Schlesinger schreib! 21:30, 23. Feb. 2015 (CET)
- (nach BK): +1. Finde den Vorschlag von Mautpreller gut, so kann man in Ruhe das Ganze genau abklären. --KurtR (Diskussion) 21:54, 23. Feb. 2015 (CET)
- so wie der Artikel jetzt dasteht geht das auf keinen Fall: es muss nicht zwangsläufig Dinge rein, die gegen BIO oder Resoz stehen. Aber im Moment ließt der Rezipient aus dem Artikel, das Wandel ein gut beleumundeter Wissenschaftler war, dessen Wirken über alle Zweifel erhaben und ganz im Sinne der Gesellschaft steht: tatsächlich müssen seine wissenschaftlichen Leistungen und Publikationen aber im Licht seiner strafrechtlich relevanten, kriminellen Tätigkeit gesehen werden, die ja genau auf dem Feld seiner wissenschaftlichen Tätigkeit lag. Da steht im Artikel: Werke und Schriften (Auswahl) (…) Abwicklung nicht sanierungsfähiger Unternehmen durch die Treuhandanstalt. In: Treuhandanstalt. Das Unmögliche wagen. Forschungsberichte. Akademie Verlag, 1993, ISBN 3-050-02401-1, S. 283–314. geschrieben von einem ehrenwerten Prof, aber nichts warnt den Leser davor, das das ein Wirtschaftskrimineller schrieb. Wissenschaft funktioniert nur mit Glaubwürdigkeit und ehrenhaftem Verhalten. Daher ist der Entzug des Prof-Titels zwingend im Artikel zu nennen. Auch muss im Artikel stehen, ab wann er kein ordentlicher Prof mehr war, wenn er denn freiwillig seine Beamtenrechte zurückgegeben hat: auch hier ist entscheidend, ob die Gesellschaft durch die Treuhand einen vom Land bestellten Prof vertraute (bestehendes Vertrauensverhältnis), oder einem Privatier, der als Titel "apl. Prof" führen durfte. Wenn stimmt, was der gesperrte Benutzer:Maxbellami behauptet: Wandel war (von 81) bis 1985 beamteter Professor und von 1985 bis 1996 apl. Professor, dann muss dies auch so in den Artikel. Auch muss zwingend rein, das die Hochschule ihm den Titel entzogen hat. Ein Titelentzug wegen unwürdigem Verhalten (§49 Absatz (6) LHG) muss genannt werden, um die Wissenschaftlichen Leistungen der Person "würdigen" zu können und widerspricht in keiner Weise dem Resozialisierungsgedanken. Noch mal: es geht um Prof, Beamter, Wissenschaftler mit einer Verurteilung wegen Vergehen in seinem Fach! Weder stimmt was Benutzer:Maxbellami schreibt: im Privatbereich liegenden Straftaten verurteilt noch stimmt Nach 10 Jahren werden Straftaten im Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gelöscht und Wandel gilt als nicht vorbestraft: wir reden hier von behördlichen Aufgaben, dem sog. erweiterten Führungszeugnis etc. pp. Wandel könnte Zeit seines Lebens nicht mehr Prof werden oder behördliche Aufgaben im Bereich Wirtschaft übernehmen. Auch dürfte er nicht mehr verbeamtet werden. Langer Rede kurzer Sinn: die Straftat muss nicht in den Artikel, die Verurteilung kann in den Artikel, der Entzug des Titels muss in den Artikel.--Designtheoretiker (Diskussion) 09:09, 24. Feb. 2015 (CET)
@Schlesinger: Wenn Du vor Freitag dazu kommst, guck doch gleich mal im Kürschner nach, da scheint es einen Eintrag zu geben.--Mautpreller (Diskussion) 10:07, 24. Feb. 2015 (CET)
@Designtheoretiker: Ja, die Angabe scheint zu stimmen, genaueres am Freitag, muss ich nachschlagen, kann ich dann reinschreiben, erscheint mir sinnvoll. Wie es mit der Aberkennung des Titels aussieht, ist ein bisschen unklar. Köhler schreibt einen dementsprechenden Satz. Es wäre freilich denkbar, dass der Biografierte selbst auf die Führung des Titels verzichtete, um eine formelle Aberkennung zu vermeiden, das weiß ich nicht, und es ist auch nicht leicht zu wissen.
@all: Lasst uns die Sache mal von der redaktionellen Seite betrachten (sozusagen Redaktionsverantwortung). Einerseits: Der Mann ist verurteilt worden, seine Strafe hat er seit langem abgesessen, er ist jetzt 73. Man kann sich fragen, zu welchem höheren Zweck wir das in eine viel breitere Öffentlichkeit bringen, als das Köhler getan hat. Man kann darauf aber auch eine Antwort geben, die wiederum zwiespältig ausfällt. Vermutlich wäre doch niemand auf die Idee gekommen, für einen Artikel über einen Wirtschaftswissenschaftler in der Vergangenheit zu graben, wenn dieser Artikel nicht durch einen verifizierten Account angelegt worden wäre (Erstversion), nämlich eine Werbeagentur, die das sicherlich nicht ohne Auftrag getan hat. Nicht die Wikipedianer haben den Biografierten mit seiner Vita und seinen Leistungen wieder in die Öffentlichkeit gebracht, sondern die Dipool Werbeagentur (was übrigens wieder mal ein Licht auf das Problem der verifizierten Accounts wirft). Dass man sich damit nicht zufrieden geben kann, sehe ich entschieden auch so; wir können uns nicht als kostenlose Werbefläche missbrauchen lassen. Es geht nicht an, dass die Leistungen beworben werden, ohne dass sehr ernsthafte Negativseiten ebenso in den Blick rücken, die zudem mit der professionellen Vita in engem sachlichem Zusammenhang stehen. Was mir allerdings zu denken gibt, ist die moralische Seite der redaktionellen Verantwortung, kurz gesagt: Ist es richtig, diesen Werbeversuch mit einer Verewigung dieser Negativseiten zu quittieren?
Dazu müsste meines Erachtens noch etwas hinzukommen. Es müsste schon so sein, dass wir tatsächlich von einem öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung ausgehen müssen. Da könnte man schon manches anführen: Es ist ja auch die Tätigkeit für die Treuhand nicht ohne Kritik geblieben, und zwar ganz besonders nachträglich, nachdem man Bescheid wusste. Für die Treuhand gibt es ganz sicher ein überdauerndes öffentliches Interesse. Es ist nicht leicht, den Zusammenhang genau zu bestimmen, aber er ist damals hergestellt worden (wohl auch von Jürgs) und wurde von Köhler noch einmal 2011 hergestellt. Allerdings dürfte das eher eine Sache "am Rande" sein, und die Treuhandtätigkeit ist nicht Gegenstand eines Urteils oder dgl.; der Biografierte ist sicherlich keine Zentralfigur der Treuhandtätigkeit im Osten. Zudem muss man auch sehen, dass ein von einer Werbeagentur verfasster Artikel in einem Medium, das sich Neutralität auf die Fahne schreibt, ein öffentliches Interesse begründen kann, tatsächlich neutral, also vollständiger informiert zu sein. Fragt sich nur, wie vollständig.
Ich bin mir da nicht ganz schlüssig (deswegen "zwiespältig"). Mir wäre es lieb, da zu einem verantwortbaren, abgewogenen Ergebnis zu kommen, das sozusagen nicht zu sehr von Pathos geprägt ist.--Mautpreller (Diskussion) 11:08, 24. Feb. 2015 (CET)
- Sehr gut abgewogen und trotzdem ambivalent. Wie oft kommt es denn vor, dass verifizierte Werbeagenturen in Auftrag gegebene Texte einstellen und habilitierte Juristen dann mit Unterlassung gegen einzelne Wikipedianer vorgehen? Ich habe keine Ahnung, ob das jährlich einmal, zehn Mal, tausend Mal ist??? Gruß, --137.248.1.31 11:24, 24. Feb. 2015 (CET)
- Dass Werbeagenturen Texte einstellen, kommt (leider) jeden Tag vor; dass es "juristisch" wird, ist, soweit ich weiß, ziemlich selten. Auf der Kurier-Disk wurde ein Fall von 2011 genannt, der aber wohl ziemlich anders gelagert ist.--Mautpreller (Diskussion) 11:42, 24. Feb. 2015 (CET)
- D.h. außer diesem gibt es nur die beiden auf der Kurierseite genannten Fälle, in denen juristisch eingegriffen wurde? Dann hätte der Fall hier durchaus etwas besonders!?! Gruß --137.248.1.31 11:49, 24. Feb. 2015 (CET)
- Ich weiß es nicht, ich nehme es an. Vielleicht solltest Du beim Wikipedia:WikiProjekt Umgang mit bezahltem Schreiben anfragen.--Mautpreller (Diskussion) 11:58, 24. Feb. 2015 (CET)
- Juristische Drohungen gab es meiner Wahrnehmung nach durchaus schon öfter (und ich nehme an, dass ich bzw. die Wikipediaöffentlichkeit nicht alle zu Gesicht bekommen haben). Ich meine, das in unterschiedlicher Intensität mehrmals im Jahr mitbekommen zu haben, sei es von Künstlern, die einen Artikel über sich verlangten, sei es von Schauspielern, die die Löschung ebendesselben forderten, neben der Abänderung von Biografieartikeln auch der von ganzen Unternehmen. Teilweise gab es deswegen auch relativ erhitzte Debatten (und verfahrene Situationen), und ich meine, die eine oder andere Office Action. Gruss --Port(u*o)s 12:20, 24. Feb. 2015 (CET)
- Ich weiß es nicht, ich nehme es an. Vielleicht solltest Du beim Wikipedia:WikiProjekt Umgang mit bezahltem Schreiben anfragen.--Mautpreller (Diskussion) 11:58, 24. Feb. 2015 (CET)
- D.h. außer diesem gibt es nur die beiden auf der Kurierseite genannten Fälle, in denen juristisch eingegriffen wurde? Dann hätte der Fall hier durchaus etwas besonders!?! Gruß --137.248.1.31 11:49, 24. Feb. 2015 (CET)
- Dass Werbeagenturen Texte einstellen, kommt (leider) jeden Tag vor; dass es "juristisch" wird, ist, soweit ich weiß, ziemlich selten. Auf der Kurier-Disk wurde ein Fall von 2011 genannt, der aber wohl ziemlich anders gelagert ist.--Mautpreller (Diskussion) 11:42, 24. Feb. 2015 (CET)
Kurzer Blick in die Literatur
Ich bin in der Mittagspause mal kurz in unserer Bibliothek gewesen und habe etwas nachgeschaut.
- Fangen wir mit Kürschners Deutschen Gelehrtenkalender an. Erwartungsgemäß wird Herr Dr. Wandel in der Ausgabe 2015 nicht (mehr) aufgeführt. Kommen wir zu Michael Jürgs:
- Die Treuhändler, München 1997. In diesem Buch wird Herr Dr. Wandel ausgiebig auf den Seiten 337 bis 339 und auf Seite 353 gewürdigt. In teilweise leicht süffisantem Tonfall beschreibt der Autor, dass Dr. Wandel für seine Liquidatorentätigkeit bei der Treuhand zunächst ein Honorar in Höhe von 10.081.967 Deutsche Mark erhalten hat. Er belegt damit Platz 8 im Treuhand Highscore, wovon 6.309.858 Mark als weitere Kosten für qualifiziertes Personal vorgesehen waren. Laut M. Jürgs ein dehnbarer Begriff. Ausführlich wird in dem Buch auf Herrn Dr. Wandels Verfahren am Landgericht Stuttgart eingegangen. So wurde es bereits 1986 eröffnet, zog sich aber durch mehrere ärztliche Atteste in Richtung Verhandlungs- und Schuldunfähigkeit ein wenig in die Länge. Außerdem hatte er keine Zeit zur Aussage, da er ja stark in der Treuhand involviert war. Anklage wurde 1992 erhoben, das Urteil am 4. Februar 1996 dann mit dem bekannten Strafmaß verkündet. Innerhalb des Treuhand-Verwaltungsrats, in der 35. Sitzung, wurde Dr. Wandels Geschäftstätigkeit bereits 1993 erwähnt.
Das sollte für's Erste genügen, ich erwarte aber noch weitere Literatur und werde euch auf dem Laufenden halten, wenn mich nicht irgendwelche Juristen vorher stoppen :-) Gruß --Schlesinger schreib! 13:24, 24. Feb. 2015 (CET)
- Ja, im aktuellen Kürschner steht er natürlich nicht mehr. Ich guck mal nach einem alten. Merci.--Mautpreller (Diskussion) 13:47, 24. Feb. 2015 (CET)
- Immerhin steht er im 96er Kürschner noch drin. Der Reutlinger General-Anzeiger vom 6. Februar 1996 schreibt hingegen auf Seite 24 diesbezüglich: Der Tübinger Professor, der nach seiner Verurteilung wohl kurz vor dem Verlust seiner Lehrerlaubnis steht.. Das könnte also nach dem Redaktionsschluss des damaligen Kürschners gewesen sein. Ich denke, dass dieser Verlust seiner Lehrerlaubnis, wenn er durch einen weiteren Beleg untermauert werden kann, durchaus in den enzyklopädischen Einleitungssatz des Artikels gehören könnte. --Schlesinger schreib! 16:32, 24. Feb. 2015 (CET)
- So, jetzt liegt mir auch der Köhler vor. Was dort steht, ist auch recht interessant. So erfahren wir beispielsweise welche Leistungen Herr Dr. Wandel für die Treuhandgesellschaft für das oben erwähnte doch recht üppige Honorar erbrachte und welche Worte er 1993 für die erste Festschrift der Treuhand mit dem Titel: Das Unmögliche wagen, wählte, wie ihm das Schicksal der ostdeutschen Arbeiter am Herzen lag, und er sich Sorgen machte, dass die Bevölkerung in den Beitrittsgebieten die schwere Arbeit der Treuhand-Liquidatoren einfach als Plattmachen diffamierte :-) Fortsetzung folgt, Gruß in die nachmittägliche Runde, --Schlesinger schreib! 15:49, 24. Feb. 2015 (CET)
Professur
Ist jetzt ergänzt: Er war C2-Professor auf Zeit bis 1985 und dann außerplanmäßiger Professor bis 1996 (also nie Beamter auf Lebenszeit, wie es in den 80ern mit Professoren auf Zeit in Ba-Wü aussah, weiß ich nicht). Der letzte Satz der Einleitung findet sich fast wörtlich in der Einleitung von Marcon & Strecker.--Mautpreller (Diskussion) 15:20, 26. Feb. 2015 (CET)
- Die Venia legendi, verliehen mit erfolgreicher Habil., endete ebenfalls 1996, am selben Tag wie die apl. Professur (13. Februar 1996); selbe Quelle.--Mautpreller (Diskussion) 19:31, 26. Feb. 2015 (CET)
- von einer Prof auf Zeit (kann alles mögliche sein) kann man auf keinen Fall auf irgendein Beamtenverhältnis rückschließen: da es also keine Quelle für ein Beamtenverhältnis und / oder dessen Beendigung gibt: weglassen. So wie es jetzt da steht kann jeder Leser selber einschätzen, wie vertrauenswürdig Wandels Wirken als Hochschullehrer und Publizist ist. @Mautpreller: Danke für Deine Arbeit und Mühe.--Designtheoretiker (Diskussion) 07:38, 27. Feb. 2015 (CET)
Hochschullehrer
Die Diskussion "Ekhard Wandel"zeigt viel Spekulation u Unkenntnisüber die verschiedenen Hochschullehrertypen.In den 1980er Jahren gab es in Baden württ. folgende unterschiedliche Professoren:
- Professor C2, beamtet, C2 bedeutet Besoldungsstufe 2;
- Professor C2 auf Zeit, beamtet, befristet auf 4 Jahre;
<quetsch>bedeutet, der Prof. darf nicht als Titel weitergeführt werden, Zeit kann auch kürzer als 4 Jahre sein, kann auch im Angestelltenverhältnis sein--Designtheoretiker (Diskussion) 13:06, 5. Mär. 2015 (CET);
- Professor C3, beamtet,Besoldungsstufe C3, in der Regel ohne Apparat(Assistenen etc);
- Professor C 4, beamtet, Besoldungsstufe C4, auch ordentlicherb Professor,Lehrstuhlinhaber mit Ausstattung;
- apl. Professor, außerplanmäßiger Professor, habilitierter Privatdozent mit Professorentitel, oft außerhalb der Universität beschäftigt, nicht beamtet;
- Professor e.h.,Honorarprofessor, Prof.ehrenhalber, nicht beamtet, kein Honorar.
Daneben gab es an den Hochschulen, den damaligen Fachhochschulen,Professoren ohne Habilitation, z.Teil auch ohne Doktorgrad. Alle obigen Professorentypen werden pauschal Professoren genannt. Es ist noch etwas komplizierter: Medizinische Professoren/Direktoren an Universitöätskliniken sind meist o. Proffesoren, d.h. Lehrstuhlinhaber. Professoren an Kreiskrankenhäusern, städt.Krankenhäusern und Privatkliniken sind apl. Professoren. An den Technischen Universitöten, z. B TUHH Hamburg Harburg oder in Aachen haben die beamteten Professoren oft eigne Firmen, die genehmigungspflichtig sind. so haben Architekturprofessoren oft größere Architekturfirmen außerhalb der Universität, was wegen der Praxisnähe durchaus gewünscht ist.
Seit wenigen Tagen ist wohl aufgrund der offiziellenVeröffentlichung "200 Jahre ..." die Enleitung "Eckhard Wandel" korrekt.Sie hätte eigentlich in die Abt."Studiom und Lehre"gepasst. Die "Weiteren aktivitäten" bleiben in der jetzigen Form problematisch und umstritten. stellaprof o4.o3.2015 1825 (18:26, 4. Mär. 2015 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur) stellprof 6.3.2015 18.50
- Nicht jeder ist Experte für baden-württemb. Hochschullehrertypen der 1980er Jahre. Das Wikiprinzip sieht vor, dass unklare Aussagen anhand reputabler Belege präzisiert werden. Das ist hier binnen Tagen in vorbildlicher Weise passiert. Dann passt ja jetzt diesbezüglich alles, wenigstens da sind wir uns einig.--Krächz (Diskussion) 11:27, 5. Mär. 2015 (CET)
- Tatsächlich liegen die Unklarheiten eher an den beschriebenen Personen, die gerne unter den Tisch fallen lassen, das sie lediglich Profs auf Zeit bzw. apl. Prof / Prof. hon. waren: ein "echter / voller" Prof ist halt im Zoo der Eitelkeiten mehr wert.--Designtheoretiker (Diskussion) 13:06, 5. Mär. 2015 (CET)
- Nicht jeder ist Experte für baden-württemb. Hochschullehrertypen der 1980er Jahre. Das Wikiprinzip sieht vor, dass unklare Aussagen anhand reputabler Belege präzisiert werden. Das ist hier binnen Tagen in vorbildlicher Weise passiert. Dann passt ja jetzt diesbezüglich alles, wenigstens da sind wir uns einig.--Krächz (Diskussion) 11:27, 5. Mär. 2015 (CET)
Rechtslage ???
Die sehr ausführliche und teilweise verworrene Diskussion hat mir noch keine Gewissheit über die Rechtslage verschaffen können. Ich fasse daher kurz zusammen: Nach den vielfachen Änderungen des ursprünglichen Artikels durch Abby M und Stefan Bellini hat erstmals am 17.11.2014 "Wetterwolke" auf die Problematik der Persönlichkeitsrechte hingewiesen. "Pajz" hat am 19.und 20.11.WP KPA -Datenschutzrecht ins Gespräch gebracht. Aufgrund einer rechtlichen Abmahnung hat sich Abby M. abgemeldet und ihren Beitrag wieder gelöscht.Am 2.1.2015 hat "Mautpreller"betont, dass Wikipedia den rechtlichen Rahmen beachten muss.Am 8.1. hat Stefan Bellini die heutige Fassung des Abschnitts "weitere Ativitäten"zur Dskussion und schließlich am 10.2. in den Artikel eingebracht. Am 22./23. 2. ging die Diskussion über die Rechtslage richtig los. Aschmidt hat auf WP BIO hingewiesen und OttoKöhler als schwache Quelle bezeichnet. Die rechtl. Verpflichtung der Autoren müsse beachtet werden. "Mautpreller"empfiehlt die Rechtslage zu prüfen und juristische Empfehlungen einzuholen.In Hinblick auf WP BIO hat er angeregt den fraglichen Abschnitt auf Minimalgröße einzudampfen oder sogar den ganzen Artikel zu löschen.Schließlich hat sich am 23.2. "Stefan Bellini" wie Abby M. zuvor verabschiedet: "Tschüss".Begründung: seine Anonymität sei nicht sicher genug. Er hat seinen Beitrag zurückgesetzt, der aber sofort unverändert wieder erschienen ist.In der Zwischenzeit wurde die Einleitung aufgrund der Publikation "200 Jahren... von Strecker/Marcon geändert und ist nunmehr korrekt.Können wir uns hinsichtlich des Abschnitts "Weitere Ativitäten" nicht an den offiziellen Lebenslauf in diesem Buch halten? Dies ist 2004 im Auftrag der Universität erschienen und enthält keine persönlichkeitsverletzenden Hnweise auf Verurteilung und Professorentitel. Ich bin der Auffassung dass der 73 jährige Wandel durch die jetzige Wikipedia Veröffentlichung gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schadenerleiden kann. Nachdem er als nicht mehr vorbestraft gilt, können die Ausführungen Köhlers so nicht mehr übernommen werden.Abschließemd verweise ich die skeptischen Mitautoren auf die Wikipedia Richtlinien:verlässliche Belege,im Zweifel für die Privatspähre,Straftaten,Resozialisierung und das Zitat "schädige niemanden". Zweifellos haben wir hier eine schwierige Abwägung.Stellaprof 07.03.2016 17.55
- er hat sich durch sein Verhalten als Wissenschaftler, Hochschullehrer und Autor wissenschaftlicher Bücher diskreditiert: auch wenn er als Privatperson nicht mehr als vorbestraft gilt, auch wenn wegen BIO privates Fehlverhalten nicht mehr erscheinen sollte, so muss dieses Fehlverhalten, welches keinen privaten Charakter hatte, sondern im Felde seiner Profession lag, in einem WP-Artikel erscheinen, damit der Leser das Wirken des deutschen Wirtschaftswissenschaftlers, welcher zeitweise auch Professor war, einschätzen kann. Es kann nicht angehen, das hier die positiven Punkte seienr Vita genannt werden, die negativen nicht. Und zur Info: der Abdruck in der Publikation "200 Jahren …" ist kein offizieller Lebenslauf im Sinne einer Wahrhaftigkeit.--Designtheoretiker (Diskussion) 18:14, 7. Mär. 2015 (CET)
- Tag Stellaprof. Ob die Ausführungen persönlichkeitsverletzend sind, oder ob das öffentliche Interesse an Information höher zu bewerten ist, ist zumindest offen. Unter Druck passiert hier nichts. Kleine Fragen am Rande an dich, Stellaprof, in deiner Eigenschaft als Einzweck-Konto: 1. In welchem Verhältnis stehts du zu Herrn Wandel? 2. Wirst du für dein hiesiges Engagement in irgendeiner Weise entlohnt bzw. versprichst du dir daraus persönlichen Vorteil? 3. Warst du an dem von dir oben dargestellten wikipedia-externen Druck, der auf Abby M. und Stefan Bellini wirkte, in irgendeiner Form beteiligt? 4. Hast du vor, dich weiter nur hier bei diesem Artikel zu engagieren oder möchtest du dich anderweitig sinnvoll einbringen? 5. Benutzer:Ninaprof, das warst auch du, oder? Vielen Dank --Krächz (Diskussion) 23:29, 7. Mär. 2015 (CET) PS: Und ich beantworte dir gerne auch dieselben Fragen für meinen Account: 1. In keinem. 2. Nein. 3. Nein. 4. Ersteres. 5. Nein. --Krächz (Diskussion) 23:29, 7. Mär. 2015 (CET)
Das Fehlverhalten Wandels darf nach BIO nicht im Artikel erscheinen. Eine Abwägung sollte auch die rechtliche Lage berücksichtigen, die auch für Wikipedia gilt. Der umstrittene Artikel von Otto Köhler enthält eine Reihe von Unwahrheiten: Falsch ist das Bruttohonorar von 20 Mio DM; der Prozess dauerte nicht von 1993-1996, sondern fand nur Anfang 1996 statt; der Professorentitel wurde nicht nach der Haftentlassung enzogen. Die Professur endete bereits 1996;Treuhandgelder wurden nicht auf das Konto der Ehefrau überwiesen, vielmehr war diese Gesellschafterin der BeratungsGbR Wandel & Partner.Die These von Köhler wonach die Treuhandanstalt eine nicht unerwünschte Deindustrialisierung Ostdeutschlands betrieb, zeigt die Qualität dieser Veröffentlichung und Quelle. Zurück zur Rechtslage: neben BIO gilt das Gesetz der BRD: Der am 10.2.2015 von Bellini eingestellte Abschnitt "Weitere Aktivitäten" liegt im privaten Bereich und hat nichts mit der Treuhandtätigkeit zu tun. Diese Vorgänge liegen derart lange zurück, dass eine Berichterstattung hierüber, insbesondere als keinerlei aktueller Berichterstattungsanlass besteht, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht Wandels verletzt (vgl. BVVerfG ZUM-RD 2000,55)Über persönlichkeitsverletzende Veröffentlichungen gibt es viele rechtskräftige Urteile. Zur These das Buch "200 Jahre.. " sei kein offizielles Werk soviel: es wurde im Auftrag der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät von Strecker/Marcon herausgegeben.Geleitwort: Rektor und Dekan, Vorwort Prof. N. Kloten, der auch die vita von Wandel mitunterzeichnet hat.Die BT Berufliche tätigkeit ist deshalb korrekt angegeben.Zur Frage von user Krächz nur so viel:1. Verwandschaft,2.nein, 3.nein, 4. ersteres nein, zweite halbfrage ja, 5.Ninaprof ist meine Schwester. Es hat mich doch sehr gewundert, dass Krächz durch Fragen, die meine Lauterkeit beeinträchtigen könnten, meinen Beitrag als etwas befangen deklassiert. Die Frage ob ich entlohnt werde oder andere Vorteile erhalte ist dikriminierend und sollte unter Vndalismuskriterien und den bekanntebn Wikipedia Reichtlinlien betrachtet werden. Mir geht es darum den Richtlinien und dem Gesetz gerecht zu werden. Stellaprof. 09.03.2015; 17.30
- Wende dich halt an Köhler, falls da falsche Aussagen im Buch drin sein sollten. Der Rechtsweg steht dir offen. Wir wissen wohl besser, wann die Regeln der Wikipedia verletzt werden. MfG --EH (Diskussion) 17:41, 9. Mär. 2015 (CET)
- Zu den sachlichen Anmerkungen nur kurz: Die Hauptverhandlung fand 1996 statt, Anklage wurde jedoch bereits früher erhoben, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft reichen noch weiter zurück. Es trifft zu, dass die venia legendi 1996 widerrufen wurde, also nicht erst 1998. Das Buch von Marcon/Strecker kenne ich und habe es benutzt. Es ist zwar sicher kein "amtliches Werk", erscheint jedoch ausgesprochen zuverlässig und solide gearbeitet, eine bessere Quelle für die wissenschaftliche Tätigkeit wird sich kaum finden lassen. Zu den weiteren Angaben und Argumenten später.--Mautpreller (Diskussion) 18:08, 9. Mär. 2015 (CET)