UHT

Beigetreten 22. Juni 2008
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. März 2015 um 18:14 Uhr durch Pistazienfresser (Diskussion | Beiträge) (Bitte um Prüfung: Absenz im Arbeitsrecht wohl eher selbst abwesend). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Pistazienfresser in Abschnitt Bitte um Prüfung
Hiermit verleihe ich Benutzer
UHT
die Auszeichnung

Held der Wikipedia
in Gold,
für die stetige Sorge um ein
zweckmäßiges und widerspruchsfreies Kategoriensystem
im Dienste der Verbesserung unserer Enzyklopädie.
gez. --Olag 12:11, 22. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Bitte um Anpassung

Hallo UHT, deine Änderung im Artikel Recht Saudi-Arabiens hat eine defekte Weiterleitung Grundordnung des Königreiches Saudi-Arabien erzeugt. Diese bitte auf ein sinnvolles Ziel anpassen. Da du zudem die Seite verschoben hast, bitte nicht vergessen »diese Links« ebenfalls auf das neue Ziel anzupassen. Vielen Dank im Voraus. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 08:02, 28. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Hallo UHT, sorry wenn ich noch einmal nerve, aber die Weiterleitung ist noch immer defekt und steht seit einem Monat auf dieser Liste, ob du das wohl freundlicherweise mal anpassen würdest, damit sie dort nicht mehr gelistet wird. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 18:10, 29. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Dein Importwunsch zu Versuch (Strafrecht)

Hallo UHT,

dein Importwunsch ist erfüllt worden. Es wurde folgende Seite angelegt:

Viel Spaß wünscht --Brackenheim 17:14, 19. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Volksverhetzung 1234

Hallo UHT, sag mal, was planst du denn da gerade? Gruß --Wunderstürmer (Diskussion) 20:45, 31. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Das hier --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:21, 1. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Redaktion Musik

Einladung in die Redaktion Musik
(Du erhältst diese Einladung, weil du in einer der Mitarbeiterlisten des Wikipedia-Musikbereichs eingetragen bist.)

Hallo UHT!

Der Musikbereich der Wikipedia wurde neu organisiert. Die drei bisherigen Mitarbeiterlisten (Mitarbeiter/Berater/Ansprechpartner) wurden an dieser Stelle gesammelt und sollen in nächster Zeit durch eine einheitliche und aktuelle Liste ersetzt werden. Wenn du an einer allgemeinen Mitarbeit im Musikbereich interessiert bist, lade ich dich herzlich ein, dich mit deinen besonderen Interessen an dieser Stelle einzutragen!

Mit freundlichen Grüßen
--XanonymusX (Diskussion) 12:10, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Hilfe

Gibst Du mir gerade noch, was hier falsch war, Danke Dir, --He3nry Disk. 13:16, 4. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Naja, wie sich schon aus der Übersetzung im Artikel selbst ergibt, ist ein gagium kein honorarium und ein fr:honoraire keine fr:gage. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:24, 4. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Ok, warum aber dann ein Redirect auf Gage?? --He3nry Disk. 15:39, 4. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Dein Importwunsch zu Notwehr

Hallo UHT,

dein Importwunsch ist erfüllt worden. Es wurde folgende Seite angelegt:

Viel Spaß wünscht --Brackenheim 11:29, 16. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Mistake

Hallo UHT!

Die von dir angelegte Seite Mistake wurde zum Löschen vorgeschlagen, bitte lies dazu die Löschregeln. Möglicherweise mangelt es der Seite an Qualität und/oder vielleicht ist – im Falle eines Artikels – die enzyklopädische Relevanz nicht eindeutig im Artikel erkennbar oder es gibt andere Löschgründe. Ob die Seite tatsächlich gelöscht wird, wird sich im Laufe der Löschdiskussion entscheiden, wo du den Löschantrag mit den konkreten Löschgründen findest. Bedenke bei der argument- und nicht abstimmungsorientierten Diskussion bitte, was Wikipedia nicht ist. Um die Relevanz besser erkennen zu lassen und die Mindestqualität zu sichern, sollte primär die zur Löschung vorgeschlagene Seite weiter verbessert werden. Das wiegt als Argument deutlich schwerer als ein ähnlich aufwändiger Beitrag in der Löschdiskussion.

Du hast gewiss einiges an Arbeit hineingesteckt und fühlst dich vielleicht vor den Kopf gestoßen, weil dein Werk als Bereicherung dieser Enzyklopädie gedacht ist. Sicherlich soll aber mit dem Löschantrag aus anderer Sichtweise ebenfalls der Wikipedia geholfen werden. Bitte antworte nicht hier, sondern beteilige dich ggf. an der Löschdiskussion. Grüße, Xqbot (Diskussion) 16:31, 16. Feb. 2014 (CET) (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Falls du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, so trage dich hier ein.)Beantworten

Insanity

Hallo UHT!

Die von dir angelegte Seite Insanity wurde zum Löschen vorgeschlagen, bitte lies dazu die Löschregeln. Möglicherweise mangelt es der Seite an Qualität und/oder vielleicht ist – im Falle eines Artikels – die enzyklopädische Relevanz nicht eindeutig im Artikel erkennbar oder es gibt andere Löschgründe. Ob die Seite tatsächlich gelöscht wird, wird sich im Laufe der Löschdiskussion entscheiden, wo du den Löschantrag mit den konkreten Löschgründen findest. Bedenke bei der argument- und nicht abstimmungsorientierten Diskussion bitte, was Wikipedia nicht ist. Um die Relevanz besser erkennen zu lassen und die Mindestqualität zu sichern, sollte primär die zur Löschung vorgeschlagene Seite weiter verbessert werden. Das wiegt als Argument deutlich schwerer als ein ähnlich aufwändiger Beitrag in der Löschdiskussion.

Du hast gewiss einiges an Arbeit hineingesteckt und fühlst dich vielleicht vor den Kopf gestoßen, weil dein Werk als Bereicherung dieser Enzyklopädie gedacht ist. Sicherlich soll aber mit dem Löschantrag aus anderer Sichtweise ebenfalls der Wikipedia geholfen werden. Bitte antworte nicht hier, sondern beteilige dich ggf. an der Löschdiskussion. Grüße, Xqbot (Diskussion) 13:04, 23. Feb. 2014 (CET) (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Falls du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, so trage dich hier ein.)Beantworten

Intoxication

Hallo UHT!

Die von dir angelegte Seite Intoxication wurde zum Löschen vorgeschlagen, bitte lies dazu die Löschregeln. Möglicherweise mangelt es der Seite an Qualität und/oder vielleicht ist – im Falle eines Artikels – die enzyklopädische Relevanz nicht eindeutig im Artikel erkennbar oder es gibt andere Löschgründe. Ob die Seite tatsächlich gelöscht wird, wird sich im Laufe der Löschdiskussion entscheiden, wo du den Löschantrag mit den konkreten Löschgründen findest. Bedenke bei der argument- und nicht abstimmungsorientierten Diskussion bitte, was Wikipedia nicht ist. Um die Relevanz besser erkennen zu lassen und die Mindestqualität zu sichern, sollte primär die zur Löschung vorgeschlagene Seite weiter verbessert werden. Das wiegt als Argument deutlich schwerer als ein ähnlich aufwändiger Beitrag in der Löschdiskussion.

Du hast gewiss einiges an Arbeit hineingesteckt und fühlst dich vielleicht vor den Kopf gestoßen, weil dein Werk als Bereicherung dieser Enzyklopädie gedacht ist. Sicherlich soll aber mit dem Löschantrag aus anderer Sichtweise ebenfalls der Wikipedia geholfen werden. Bitte antworte nicht hier, sondern beteilige dich ggf. an der Löschdiskussion. Grüße, Xqbot (Diskussion) 13:09, 23. Feb. 2014 (CET) (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Falls du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, so trage dich hier ein.)Beantworten

Hallo UHT!

Die von dir angelegte Seite Consent wurde zum Löschen vorgeschlagen, bitte lies dazu die Löschregeln. Möglicherweise mangelt es der Seite an Qualität und/oder vielleicht ist – im Falle eines Artikels – die enzyklopädische Relevanz nicht eindeutig im Artikel erkennbar oder es gibt andere Löschgründe. Ob die Seite tatsächlich gelöscht wird, wird sich im Laufe der Löschdiskussion entscheiden, wo du den Löschantrag mit den konkreten Löschgründen findest. Bedenke bei der argument- und nicht abstimmungsorientierten Diskussion bitte, was Wikipedia nicht ist. Um die Relevanz besser erkennen zu lassen und die Mindestqualität zu sichern, sollte primär die zur Löschung vorgeschlagene Seite weiter verbessert werden. Das wiegt als Argument deutlich schwerer als ein ähnlich aufwändiger Beitrag in der Löschdiskussion.

Du hast gewiss einiges an Arbeit hineingesteckt und fühlst dich vielleicht vor den Kopf gestoßen, weil dein Werk als Bereicherung dieser Enzyklopädie gedacht ist. Sicherlich soll aber mit dem Löschantrag aus anderer Sichtweise ebenfalls der Wikipedia geholfen werden. Bitte antworte nicht hier, sondern beteilige dich ggf. an der Löschdiskussion. Grüße, Xqbot (Diskussion) 13:14, 23. Feb. 2014 (CET) (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Falls du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, so trage dich hier ein.)Beantworten

Necessity

Hallo UHT!

Die von dir angelegte Seite Necessity wurde zum Löschen vorgeschlagen, bitte lies dazu die Löschregeln. Möglicherweise mangelt es der Seite an Qualität und/oder vielleicht ist – im Falle eines Artikels – die enzyklopädische Relevanz nicht eindeutig im Artikel erkennbar oder es gibt andere Löschgründe. Ob die Seite tatsächlich gelöscht wird, wird sich im Laufe der Löschdiskussion entscheiden, wo du den Löschantrag mit den konkreten Löschgründen findest. Bedenke bei der argument- und nicht abstimmungsorientierten Diskussion bitte, was Wikipedia nicht ist. Um die Relevanz besser erkennen zu lassen und die Mindestqualität zu sichern, sollte primär die zur Löschung vorgeschlagene Seite weiter verbessert werden. Das wiegt als Argument deutlich schwerer als ein ähnlich aufwändiger Beitrag in der Löschdiskussion.

Du hast gewiss einiges an Arbeit hineingesteckt und fühlst dich vielleicht vor den Kopf gestoßen, weil dein Werk als Bereicherung dieser Enzyklopädie gedacht ist. Sicherlich soll aber mit dem Löschantrag aus anderer Sichtweise ebenfalls der Wikipedia geholfen werden. Bitte antworte nicht hier, sondern beteilige dich ggf. an der Löschdiskussion. Grüße, Xqbot (Diskussion) 16:16, 23. Feb. 2014 (CET) (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Falls du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, so trage dich hier ein.)Beantworten

Furtum Kategorie

Hallo UHT, wäre eine zusätzliche Kategorisierung (Römisches Recht) zwecks Übersichtlichkeit nicht vorteilhafter? Kann doch eigentlich nicht schaden. Gruß--Rabax63 (Diskussion) 20:21, 22. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Wenn ich mich einmischen darf: Nein, „Im Allgemeinen sollte eine Seite nicht gleichzeitig in einer Kategorie und einer ihrer Unterkategorien eingeordnet werden.“ Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:20, 23. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Du darfst;-) Danke. Gruß--Rabax63 (Diskussion) 17:30, 23. Mai 2014 (CEST)Beantworten

ÖS

Moin UHT, dein Revert verstehe ich nicht ganz:

  • Hayeks Konjunktur- und Geldtheorie wiederspricht der keynesianischen und monetaristischen ziemlich deutlich. Was ist daran unpräzise? Dass nur JMK ein Problem damit hatte trifft es jedenfalls nicht so ganz.
  • Wenn die amtliche Begründung des "Nobelkomitees" keine Rolle spielt, sollte das Thema vielleicht genrell nicht in die Einleitung. Jedenfalls hat Hayek für seine "Pionierarbeit" den Preis bekommen, nicht für eine bestimmte Theorie. Deshalb hat er sich den Preis ja auch mit Gunnar Myrdal geteilt, der eher Keynesianer war und von „Preise und Produktion“ bekanntlich nichts hielt.
  • Genrell: die Einleitung sollte einen Überblick geben, daher halte ich es für Sinnvoll hier darzustellen, dass die Österreichische Schule vor 1930 Orthodoxe Ökonomie war und danach Heterodoxe Ökonomie. Gegenwärtig entsteht beim ökonomisch halb- oder ungebildeten Leser eher ein gegenteiliger Eindruck.

Bin da im Detail flexibel. Hoffe aber auf eine sachgerechte Verständigung im Sinne unserer Richtlinien von Qualitätsautor zu Qualitätsautor. --Pass3456 (Diskussion) 22:47, 20. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Die Hayek-Keynes-Debatte war eine zwischen bestimmten Personen zu einer bestimmten Zeit. "Die" keynesianische Theorie gibt es nicht, dafür ist Keynesianismus viel zu wieselig und umfasst mittlerweile praktisch alles zwischen "knapp nicht mehr marxistisch" und Mankiw. Warum so allgemein, wenn es konkret geht? Als sich der Monetarismus etablierte, war Hayek schon längst nicht mehr im Gebiet der eigentlich VWL tätig, sondern eher zum Philosophen geworden. Deine Formulierung impliziert aber, Hayek hätte seine Konjunkturtheorie zeitgleich im Gegensatz zum Monetarismus und zu Keynes entwickelt. Das ist eher schief. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 10:19, 21. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Hast Du doch geschrieben: "Von Hayek sah in den Arbeiten der Chicagoer Schule um Frank Knight und dessen „mystischer“ Kapitaltheorie die Grundlagen für den Keynesianismus." --Pass3456 (Diskussion) 11:00, 21. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Der Eintrag "ÖS" ist ein One-Man-POV-Artikel. --Generalkapitän (Diskussion) 16:44, 28. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Rechtsbegriff

Hallo UHT, über den Artikel Recht Dänemarks bin ich darauf gestoßen, dass du vor einiger Zeit löblicherweise eine ganze Reihe von Artikeln zu den Rechtsordnungen verschiedener Länder eingerichtet hast. Sie alle beginnen mit: "Das Recht XXXs bezeichnet die Gesamtheit gerichtlich durchsetzbarer gesellschaftlicher Normen in XXX." (XXX = Name des Landes).

Wie beispielsweise den Artikeln Recht oder Rechtsordnung zu entnehmen ist, ist der Begriff des Rechts umstritten, seit es Rechtsphilosophie bzw. Rechtstheorie gibt, also praktisch seit der Antike. Daher ist es äußerst problematisch, in die genannten Artikel einleitungsweise eine eigene (?, Nachweis fehlt ja) und sehr enge Definition aufzunehmen.

Denn zunächst einmal sind viele - rein mengenmäßig sogar die meisten - Rechtsnormen keineswegs gesellschaftliche Normen. Das gilt etwa für die meisten verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften. Hier fehlt es schon an der Möglichkeit eines gesellschaftlichen Konsens, der für eine gesellschaftliche Norm notwendig wäre, da diese Rechtsnormen der Öffentlichkeit praktisch unbekannt sind. Viele solcher Normen beziehen sich auf eng begrenzte Anwendungsbereiche und technisch-naturwissenschaftliche Sachverhalte, die nur Fachleuten zugänglich sind (Baurecht, Umweltrecht, Lebensmittelrecht usw. usf.). Hinzu kommt, dass die Rechtsnormen, welche die entsprechenden Verwaltungsverfahren regeln, schon deshalb keine gesellschaftlichen Normen sind, weil ihr Adressat nicht die Gesellschaft (also die Bürger), sondern die entsprechenden Verwaltungsorgane sind.

Außerdem verkennt diese Definition die Rolle des heutigen Gesetzgebers, die keineswegs darin besteht, gesellschaftliche Normen sozusagen gerichtsfest zu machen. Es entspricht vielmehr dem Selbstverstädnis heutiger Gesetzgeber, auch gestaltend in gesellschaftliche Wertvorstellungen einzugreifen. Denkt man schließlich daran, dass viele Gesetze nur mit knappen Mehrheiten beschlossen und später dann von wechselnden Mehrheiten geändert werden, so sieht man, dass hier ein direkter Bezug zu einem bei "gesellschaftlichen Normen" unterstellten gesellschaftlichen Konsens fehlt. Angesichts der Interessengegensätze zwischen den verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen (man denke nur an Autofahrer/Radfahrer, Einzelhandel/Verbraucher, Raucher/Nichtraucher usw.) ist der Bereich von "gesellschaftlichen Normen" in einer pluralistischen Gesellschaft äußerst klein. Bei der Gesetzgebung spielen die verschiedensten Aspekte eine Rolle - die Frage "Ist dies eine gesellschaftliche Norm?" wird dabei höchst selten gestellt, wenn überhaupt.

Zudem ist auch das Merkmal "gerichtlich durchsetzbar" dem Gegenstand nicht angemessen. Es setzt nämlich voraus, dass die jeweilige Rechtordnung die eines Rechtsstaates ist. Das trifft jedoch auf mehrere der behandelten Länder (z.B. für das Recht Saudi-Arabiens oder das Recht Chinas) nicht zu.

Auch wird mit diesem Merkmal die Antwort auf die Frage, was denn ein Gericht ist, vorausgesetzt. Was in einer bestimmten Rechtsordnung als Gericht anzusehen ist, wird aber gerade durch Rechtsnormen festgelegt - die Definition ist also zirkulär.

Es fehlt auch eine Begründung dafür, wieso es auf eine gerichtliche Durchsetzung ankommen soll. In Dänemark beispielsweise wird in der ganz überwiegenden Anzahl von Rechtsstreitigkeiten kein Gericht angerufen, sondern ein für ein spezielles Rechtsgebiet eingerichteter "Klageausschuss" ("Klagenævn") oder auch ein Ombudsmann. Verwaltungsgerichte gibt es überhaupt nicht und eine verwaltungsrechtliche Zuständigkeit der ordentlichen Gericht besteht allenfalls in der Theorie.

Darüber hinaus setzt die Definition voraus, dass die gerichtlichen Entscheidungen nicht selbst zum Recht zu zählen sind. Dies ist jedoch zumindest umstritten (um es mal milde auszudrücken). Dementsprechend ist auch der Begriff "gerichtlich durchsetzbar" fragwürdig: Denn dass ein Kläger eine Gerichtsentscheidung erwirkt hat, bedeutet noch lange nicht, dass er damit seinen Anspruch auch tatsächlich durchgesetzt hätte. Die "gerichtliche Durchsetzung" selbst hängt zudem von verschiedensten Kriterien ab, die nichts mit dem objektiven Recht zu tun haben.

Denn Voraussetzung einer Gerichtsentscheidung ("gerichtliche Durchsetzung") ist zunächst einmal eine Klagebefugnis. Gerichtlich durchsetzbar sind nur subjektive Rechte. Das Lemma "Recht XXXs" bezieht sich jedoch auf das objektive Recht. Auch wenn in der Rechtswissenschaft hinsichtlich des genauen Verhältnisses zwischen subjektiven Rechten und objektivem Recht vieles strittig sein mag, so besteht doch Einigkeit darüber, dass man nicht einfach das objektive Recht mittels der subjektiven Rechte definieren kann, was in deiner Definition der Fall ist. -- Insbesondere Verfassungsnormen sind keienswegs gerichtlich durchsetzbar, wenn es - wie u.a. in Dänemark -- kein Verfassungsgericht gibt.

Was wäre nun zu tun? Eigentlich müsste man jeden einzelnen der von dir initiierten Artikel durchgehen und genau untersuchen, was im jeweiligen Land als Recht anzusehen wäre. Dann würde man den Unterschieden zwischen z.B. dem Recht Frankreichs und dem Recht Chinas oder dem Recht Saudi-Arabiens gerecht weden. Andererseits handelt es sich hier um einen simplen Einleitungssatz, der die genaue Betrachtung nicht vorwegnehmen sollte. Zumindest vorübergehend schlage ich vor, einfach zu schreiben "Das Recht XXXs ist die Gesamtheit der in XXX geltenden Rechtsnormen". Wenn jemand dies zu nichtssagend findet, kann er/sie ja den Artikel um landesspezifische Informationen ergänzen, wie dies z.B. in der Einleitung von Recht der Schweiz oder Recht der Vereinigten Staaten ganz gut gelöst ist. Ich fange mal mit dem Artikel Recht Dänemarks an und werde mich auch darauf beschränken. Du kannst dann ja mal selbst überlegen, wie mit den anderen entsprechenden Artikeln zu verfahren wäre. --Vicki Reitta (Diskussion) 12:13, 12. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Frohes neues Jahr!

 
Viele Grüße aus Barcelona!

Hallo UHT, alles Gute zum neuen Jahr und vielen Dank für deinen tatkräftigen Start! Bitte ping mich an, falls sich irgendwo eine unangenehme Diskussion anbahnt. Viele Grüße, --Gnom (Diskussion) 15:08, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Danke, gleichfalls und danke! --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 15:22, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Dein Importwunsch von Anstiftung nach Benutzer:UHT/Anstiftung1

Hallo UHT,

Dein Importwunsch ist erfüllt worden. Es wurde folgende Seite angelegt:

Viel Spaß beim Editieren weiterhin, -- TaxonBot (Diskussion) 17:33, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Dein Importwunsch von Anstiftung nach Benutzer:UHT/Anstiftung2

Hallo UHT,

Dein Importwunsch ist erfüllt worden. Es wurde folgende Seite angelegt:

Viel Spaß beim Editieren weiterhin, -- TaxonBot (Diskussion) 17:35, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Dein Importwunsch von Einziehung nach Benutzer:UHT/Einziehung1

Hallo UHT,

Dein Importwunsch ist erfüllt worden. Es wurde folgende Seite angelegt:

Viel Spaß beim Editieren weiterhin, -- TaxonBot (Diskussion) 17:37, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Dein Importwunsch von Nebenklage nach Benutzer:UHT/Nebenklage1

Hallo UHT,

Dein Importwunsch ist erfüllt worden. Es wurde folgende Seite angelegt:

Viel Spaß beim Editieren weiterhin, -- TaxonBot (Diskussion) 17:40, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Dein Importwunsch von Auslandsgeltung des Strafrechts nach Benutzer:UHT/Auslandsgeltung des Strafrechts1

Hallo UHT,

Dein Importwunsch ist erfüllt worden. Es wurde folgende Seite angelegt:

Viel Spaß beim Editieren weiterhin, -- TaxonBot (Diskussion) 17:44, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Dein Importwunsch von Auslandsgeltung des Strafrechts nach Benutzer:UHT/Auslandsgeltung des Strafrechts2

Hallo UHT,

Dein Importwunsch ist erfüllt worden. Es wurde folgende Seite angelegt:

Viel Spaß beim Editieren weiterhin, -- TaxonBot (Diskussion) 17:46, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Einen schönen Sonntag!

 
Die Beckerath-Orgel in der Laeiszhalle (überzeugt optisch leider deutlich mehr als akustisch)

Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:29, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Dankesehr! Das hätt' ich Dir auch vorher sagen können. Wenn ich in der Disposition schon "Nonenkornett" lese ... --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:38, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Bitte um Prüfung

Hallo UHT, deine Seitenverschiebung der Abwesenheit hat nun defekte Weiterleitungen Absenzen, Fehlzeiten erzeugt, würdest du das bitte anpassen? Zudem bitte jeden dieser Links, die auf die bisherige Seite führten prüfen und zielführend fixieren. Vielen Dank im Voraus. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 11:28, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Und bitte auch diese Weiterleitungen Aktivprozess und Passivprozess, die durch diese →Löschung des Seiteninhaltes entstanden und die zugehörigen Links prüfen und anpassen. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 11:58, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Nachfrage: Hallo UHT, hast du meine Anfrage hier überhaupt beachtet? Ich finde es höchst unhöflich nicht einmal zu antworten. Ich bitte nochmlas um die Behebung der von dir verursachten Fehler. Siehe auch →Liste der aktuell defekten Weiterleitungen. Vielen Dank. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 08:43, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Manchmal muss man erst nachdenken, was man hier überhaupt am besten macht. Eine bloße Korrektur scheint mir im Moment nicht möglich. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:10, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Ja aber für eine klitzekleine Antwort ala, „ja ich kümmere mich darum“, hättest du doch Zeit gehabt. Ich wollte ja nur wissen, ob du es gesehen hast. Ja das sieht kompliziert aus, daher sage ich erst einmal Danke. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 13:42, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Bitte könntest du nicht erst einmal eine Sache fertig machen und nicht ständig neue defekte Weiterleitungen erzeugen? Es wäre nett wenn du dich zunächst einmal um die Abarbeitung der Defekte kümmern könntest. Es sind schon wieder neue hinzugekommen und in den letzten Tagen habe ich auch schon welche angepasst DieseNotwehr beispielsweise heute sind diese hinzugekommen. Ich befürchte, dass du meine Anfrage hier nicht wirklich ernst nimmst. Ich werde die anpassen bei denen ich es ohne Probleme kann, aber … eigentlich wäre das deine Aufgabe dich darum zu kümmern. Es wäre nett, wenn du zumindest prüfen könntest, ob ich da nichts falsch gemacht habe, denn das ist absolut nicht mein Themengebiet. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 16:54, 2. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Das Stichwort Absenzen dürfe übrigens eher aus dem Personalwesen als dem Recht/Arbeitsrecht stammen vgl.: Abzenzen (Version 5. Oktober 2011) und Diskussion:Absenzen. Bei beck-online finde ich jedenfalls auch bei der Suche in von mir nicht abonnierten Modulen fast nichts in dieser Richtung („Gefundene Treffer: 20, Suche nach 'Absenz'“ in Sozial- und Arbeitsrecht, dabei auch noch Schulschwänzen usw.).--Pistazienfresser (Diskussion) 17:12, 2. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Importwünsche zu Rechtsquelle

Hallo!

Deine Duplikate sind da:

Gruß, --Ne discere cessa! (Kontakt) 15:59, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Zwischennutzung für Zwischennutzer?

Hi UHT, Liegt das an meinem unterlassenen Besuch beim Optiker, hat Du Dir inzwischen eine Zwischennutzung für den Zwischennutzer überlegt oder hast Du am 21. Februar beim Zwischennutzer den (zweiten) Löschantrag auf der Löschantragsseite vergessen? --Pistazienfresser (Diskussion) 16:44, 27. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Oh, in der Tat. Wie ist bei so 'was die offizielle Lösung? --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum
Die kenne ich auch nicht.
Aus (hier eher laienhafter) teleologischer Auslegung mit Hilfe des Sinns der Wochenfrist (vgl. Wikipedia:Löschregeln#Hinweise_f.C3.BCr_Administratoren) würde ich denken:
Unter heutigem Datum vollständige Löschbegründung [und Anmerkung, dass Du Eintragung vergessen hast] (damit die Wikipedia-Gemeinde und alle potentiellen Verbesserer eine Woche Zeit haben) und unter dem damaligen Datum eine Überschrift nur mit Verweis auf den Abschnitt in der Bloß-Nicht-Löschen-Disskussionseite von heute (damit man die Löschdiskussion auch findet, wenn man über den automatischen Link im Artikel geht).
Aber zumindest für solche Fragen dürfte es meiner Einschätzung nach etwas Offiziöses geben: Wikipedia:Fragen zur Wikipedia.--Pistazienfresser (Diskussion) 19:27, 27. Feb. 2015 (CET)Beantworten