Alte Eidgenossenschaft

Schweizerische Eidgenossenschaft bis 1798
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Als Alte Eidgenossenschaft bezeichnet man die schweizerische Eidgenossenschaft in der Form, wie sie vom Zusammenschluss der Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden 1291 bis zum Einmarsch der Franzosen und dem Beginn der Helvetik 1798 bestand.

Entwicklung der Schweizer Eidgenossenschaft 1315-1513

Die Alte Eidgenossenschaft war weder ein Nationalstaat noch ein Staatenbund, sondern ein lockeres Bundesgeflecht, welches stark von den Machtinteressen der einzelnen Mitglieder geprägt war. Sie bestand aus den eigentlichen Mitgliedsstaaten (ab 1513 dreizehn Orte) mit ihren jeweiligen Untertanengebieten sowie den zugewandten Orten und den gemeinen Herrschaften.

Als politisches und militärisches Bündnis richtete sich die Eidgenossenschaft zunächst gegen die Habsburger, die schließlich aus dem Gebiet der heutigen Schweiz vertrieben wurden. Die weitere kriegerische Expansion wurde 1515 mit der Niederlage in der Schlacht bei Marignano gestoppt. Innere Konflikte führten auch zu Kriegen unter den Eidgenossen, so zum Alten Zürichkrieg (1436–50), zum Ersten (1529) und Zweiten Kappelerkrieg (1531) und zum Ersten 1656 und Zweiten Villmergerkrieg 1712.

In der Entstehung der Alten Eidgenossenschaft unterscheidet man verschiedene Perioden, die sich nach der Anzahl der beteiligten Orte (Stände, Kantone) orientiert.

  • die 3 Orte 1291–1332 (Uri, Schwyz und Unterwalden)
  • die 8 Orte 1353–1481 (Luzern, Glarus, Zürich, Zug, Bern)
  • die 10 Orte 1481–1501 (Freiburg, Solothurn)
  • die 12 Orte 1501-1513 (Basel, Schaffhausen)
  • die 13 Orte 1513-1798 (Appenzell)

1648 erhielt die Eidgenossenschaft im Westfälischen Frieden ihre Unabhängigkeit vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation.

Die Bestandteile der Alten Eidgenossenschaft

Dreizehn Orte

Folgende unabhängige Orte oder Stände (Kantone) bildeten mit ihren komplizierten Bündnissen untereinander die eigentliche Eidgenossenschaft. Die Reihenfolge entspricht der traditionellen Zählung. In Klammer die Jahreszahl des Beitritts.

Zugewandte Orte

Die Zugewandten Orte waren Staaten oder Gebiete, die mit der Eidgenossenschaft oder Teilen davon verbündet waren. Sie hatten zwar Einsitz in der Tagsatzung und mussten Truppen stellen, hatten aber keine politische Mitsprache.

Die Verbündeten der 13 Orte:

Die Verbündeten einer Gruppe von Orten:

Die Verbündeten einzelner Orte:

  • Dorf Gersau (1332) mit Schwyz
  • Stadt Payerne (1353–1536) mit Bern
  • Probstei Moutier-Grandval(1486) mit Bern
  • Herrschaft Erguel (1388) mit Bern

Zeitweise verbündete Orte:

Gemeine Herrschaften

Die Gemeinen Herrschaften wurden von mehreren Orten gemeinsam als Untertanengebiete verwaltet. Ihre rechtliche Stellung ist nicht einheitlich. Die Gemeinen Herrschaften im heutigen Tessin waren auch bekannt als Ennetbergische Vogteien.

Literatur

  • Peyer, Hans Conrad, Verfassungsgeschichte der alten Schweiz, (Zürich 1978).
  • Aubert, Jean-François, Petite histoire constitutionelle de la Suisse, 2.Aufl. (Bern 1975).

Siehe auch

Bundesbrief von 1291, Stanser Verkommnis, Pfaffenbrief, Sempacherbrief, Goldener Bund, Bundesprojekt von 1655, Geschichte der Schweiz, Liste von Schweizer Schlachten.