Diskussion:Hausberufung
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HausberufungsVERBOT?
Erstmal Archivierung herausgenommen; ich glaube, diese Seite erträgt es, wenn auf der Diskussionsseite die paar wenigen Bemerkungen stehenbleiben.
Es ist guter Brauch, daß der, der behauptet, belegt, und nicht etwa von dem Belege gefordert werden, der unbelegte Behauptungen bezweifelt.
Hausberufungen gelten in Westdeutschland als unschicklich, aber sie kommen vor. Ein formales Verbot gibt es nicht, selbst das als Quelle genannte Hochschulgesetz Brandenburgs bezieht sich in erster Linie auf einen Spezialfall (nämlich Hausberufung von Juniorprofessoren).
Ich habe schon oft ein Berufungspingpong erlebt: Man hat sich einen Nachfolger im Hause herangezogen, der sich pünktlich zwei oder drei Jahre vor der Emeritierung eines Lehrstuhlinhabers wegbewirbt (und anderswo auch genommen wird). Frau und Kinder bleiben im Familienheim wohnen, Papa pendelt zwei oder drei Jahre und kommt dann als "externer" Bewerber für die lang geplante Position zum Zug. Na sowas aber auch! Dumm nur, wenn zwischenzeitlich ein Regierungswechsel war und man sich mit einem anderen Wissenschaftsminister herumzuschlagen hat.
Man kann zwar vermuten, daß das Günstlingswirtschaft ist, zum Behaupten aber reicht das nicht. Und einen Beleg für diesen Mechanismus wird man wohl nicht finden -- aber auch nicht fürs Gegenteil.
Also läßt man derlei Behauptungen besser aus einem Artikel draußen.