Diskussion:Sicherungsverwahrung

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Nicht nur Sexualstraftäter

Obwohl in der Öffentlichkeit beharrlich nur auf Sexualstraftaten eingegangen wird - vermutlich, weil der Bevölkerung eher zu vermitteln ist - ist jedoch ein großer Teil der Sicherungsverwahrten wegen anderer Delikte verurteilt. Beispiel sei hier Thomas D., der wegen versuchter Anstiftung zur räuberischen Erpressung Sicherungsverwahrung erhalten sollte (aber dann nicht erhielt, weil seine Haftstrafe deswegen unter 2 Jahren betrug). Frage: Gibt es Statistiken, bei welchen Straftaten und von welchen Gerichten auf Sicherungsverwahrung erkannt wird? --77.1.108.138 04:40, 28. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Das vermittelt in einigen Fällen tatsächlich den Eindruck von Willkür, wenn Kleinkriminelle zur Sicherungsverwahrung verdonnert werden. Insbesondere bleibt fraglich, auf Grund welcher Beobachtungen der Richter vermeint, eine Wiederholungsgefahr zu erkennen. --Bonnerlunder (Diskussion) 12:01, 28. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Laut eines Berichts des SPIEGELs anläßlich der Freisetzung eines Teils der in Deutschland Sicherungsverwahrten qua EU-Beschluß erfolgen ca. 30-50% der Verurteilungen zur Sicherungsverwahrung in Deutschland aufgrund von Wirtschaftskriminalität, insb. Betrug; das betreffe den Anlage- und Aktienbetrug, sowie den erheblichen wirtschaftlichen Schaden aufgrund von hoher Verschuldung einer Privatperson infolge einer geistigen oder seelischen Störung (insb. gutachterlich bestätigte zwanghafte Kaufsucht und Kleptomanie), wobei die Urteilsbegründung zumeist auf den für die Verurteilung im Einzelfall notwendigen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden in Millionenhöhe abhebt. --2.240.227.253 19:29, 14. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Die größte Sicherheit geht von Menschen aus, die nicht gefährlich sind

Auch wenn das in einer offiziellen Verlautbarung steht, ist dieses Zitat ein Unsinn. Gemeint war ursprünglich wohl: Am wenigsten gefährlich sind Menschen, die nicht gefährlich sind. Das ist aber Tautologie und auch nicht so recht rhetorisch zündend. Um dem Satz Bedeutung zu verleihen wurde er ins Positive gewendet und damit sachlich falsch. Von einem ungefährlichen (wenn dies je erreichbar sein sollte) Menschen geht zwar keine Gefahr aus, aber eo ipso nicht Sicherheit (=Beseitigung oder Neutralisierung von Gefahren, die auch aus einer ganz anderen Richtung stammen können). Daher sollte diese Blüte eher gelöscht werden. --Hajo-Muc (Diskussion) 01:46, 15. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Statistik über Rückfallquote?

Hallo, mich würde mal interessieren, wie viele derjenigen, die entlassen werden, in Freiheit wieder straffällig werden. Und vor allem ob dies über oder unter dem Schnitt der "normalen Straftäter" liegt, also die, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafe das Gefängnis verlassen. Haben also die Recht, die in Bildzeitungsmanier "Wegschließen und Schlüssel wegwerfen" fordern, oder ist auch für Sicherungsverwahrte ein Recht auf Freiheit mit der Sicherheit der Bevölkerung vereinbar? Mir ist klar, dass diese Schwarzweißmalerei so wohl nicht in die Realität passt, aber man darf ja auch mal etwas provozierend formulieren, oder? Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe. Gruß --80.64.187.82 20:32, 19. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Mit Statistiken (die es gibt) kann ich nicht dienen. Nur glaube ich nicht, dass diese deine Fragen befriedigend beantworten könnten. Sicherungsverwahrte sind in jedem Fall eine Negativauslese aller Straftäter. Wenn sie schlechter in der Rückfallquote als normale Straftäter abschneiden, ist das eigentlich nur zu erwarten. Das Grundrecht auf Freiheit steht auch dem Sicherungsverwahrten zu, die Einschränkung dieses Grundrechts durch eine Sicherungsverwahrung bedarf einer besonderen Rechtfertigung. Von daher ist "Wegschließen und Schlüssel wegwerfen" nicht statthaft. Das Kreuz liegt in der Therapierung der Sicherungsverwahrten, wobei unter Therapie jegliche Einwirkung auf den Täter zu verstehen ist, die zu einem straffreien Lebenswandel führt. Anders als bei den anderen in Maßregeln der Sicherung und Besserung untergebrachten Straftätern, beruht die Straffälligkeit der Sicherungsverwahrten weder auf einem Suchtverhalten noch auf einem krankhaften Zustand, der zu einer Beeinträchtigung der Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit führt. Zur Kriminalität führen diese Täter Beweggründe, denen eigentlich durch die Strafdrohung des Gesetzes (Generalprävention) oder die Einwirkung im Strafvollzug (Spezialprävention) entgegen gewirkt werden soll. Die Sicherungsverwahrung muss daher auf einen relativ kleinen Täterkreis beschränkt bleiben, denn ihre nicht nur individuell auf ganz bestimmte Täter bezogene Anwendung würde die Legitimation des "normalen" Strafrechts beschädigen. Von dieser Sachlage und der vergleichsweise geringen Anzahl her dürften statistische Vergleich nur einen sehr begrenzten Aussagewert haben.--Hajo-Muc (Diskussion) 23:10, 19. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Deutschlandlastig/Gegenwartslastig

Sicherungsverwahrung wird nicht nur mit Bezug auf deutsches Recht gebraucht, sieht z. B. [1] [2] [3]. Wenn sich der Artikel darauf beschränken soll, muss er entweder ein anderes Lemma erhalten oder gemäß WP:BKL#Modell 2 (Abk. BKL II): Das Stichwort führt direkt auf den geläufigsten Sachartikel mit einem Begriffsklärungshinweis ausgestattet werden. --Abderitestatos (Diskussion) 16:24, 1. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Ein Begriff, der aus einer Fremdsprache übersetzt ist, ist juristisch nicht dasselbe. In England war, wie die von dir angeführte Literatur belegt, das korrespondierende Instrument die prevential detention. Alle Länder haben ihre eigenen Einrichtungen mit eigenen Namen, eigenen Voraussetzungen und eigenen Zielsetzung. Gegen einen Verweis auf korrespondierende Instrumente in anderen Ländern spricht nichts im Text spricht nichts. Nur sollte dann der korrekte Namen angegeben werden. --Hajo-Muc (Diskussion) 16:59, 1. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Es sollte eben unterschieden werden zwischen einem allgemeinen Artikel und solchen, die sich auf das Recht eines bestimmten Staates beziehen, vgl. Mord und die unter Mord (Begriffsklärung) aufgeführten Artikel. Darüber hinaus besteht im jetzigen Artikel noch ein deutliches Übergewicht auf der Situation der letzten Jahre, welche sehr ausführlich abgehandelt wird, wogegen frühere Verhältnisse überhaupt erst im Mittelteil zur Sprache kommen und wesentlich weniger détailliert dargestellt sind. --Abderitestatos (Diskussion) 18:13, 1. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Was soll ein allgemeiner Artikel bei juristischen Begriffen, die der Gesetzgebung eines jeden souveränen Staates unterworfen sind?. Die Begriffe sind grundsätzlich von Staat zu Staat verschieden, selbst wenn bei Staaten mit gleicher Amtssprache dasselbe Wort verwendet wird. Beispiele für solche sind etwa die Bezeichnungen Regierungsrat und Regierungspräsident, die in Deutschland und der Schweiz jeweils ganz unterschiedliche Positionen bezeichnen. Was die Geschichte angeht, hat der Artikel einen ordentlichen Geschichtsabschnitt, der ausreichend ist. Im Gegensatz zu der heute unbedeutenden historischen Dimension ist die Situation der letzten Jahre von besonderem Interesse und Gegenstand auch heftig geführter Diskussionen in Deutschland. --Hajo-Muc (Diskussion) 03:41, 2. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Sogar wenn in derselben Sprache je nach Land verschiedene Ausdrücke für gleiches oder ähnliches gelten, rechtfertigt das einen zusammenfassenden Artikel. Und wenn dieser Artikel hier die Ausprägung der Verwahrung in Deutschland zum Gegenstand haben soll, dann muss er sich auch konsequent darauf beschränken; ein Abschnitt über Entwicklungen in weiteren Staaten hat da keinen Platz. Da Relevanz nicht vergeht, kann es übrigens auch keine „heute unbedeutenden historischen Dimension“, und Aktualität trägt nichts zur Erhöhung der Relevanz bei. --Abderitestatos (Diskussion) 14:29, 2. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Zur Relevanz: Aktualität hat sehr wohl etwas mit Relevanz zu tun. Eine gängige Redensart unter Juristen: „Ein Federstrich des Gesetzgebers und Bibliotheken werden Makulatur“. Das Recht ist nun einmal gegenwarts- oder zukunftsorientiert. Im Bereich der Juristerei sind Worte und Ausdrücke bis zu Komma und Gedankenstrich wichtig, daher verschiedene Worte - verschiedene Gegenstände. In Deutschland ist „Verwahrung“ ein Begriff des Zivilrechts und betrifft ausschließlich Sachen. --Hajo-Muc (Diskussion) 09:56, 3. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Zur "Gegenwartslastigkeit": Ich finde den Geschichtsteil für hiesiges Lemma im Umfang durchaus angemessen. Natürlich kann man das alles noch nach Belieben ausführlicher austreten, dann aber wohl eher in einen eigenene Artikel Geschichte der Sicherungsverwahrung, den du gerne entwerfen kannst. Es gibt allerdings genügend Rechtsartikel, die überhaupt keinen oder einen minimalen Geschichtsteil haben, wie z.B. Mord_(Deutschland)#Geschichte, da wäre viel eher Änderungsbedarf. "Deutschlandlastigkeit" sehe ich ebenfalls nicht; der Begriff ist nunmal ein Fachbegriff der deutschen Rechtssprache und ähnlich (klingend)e Begriffe aus anderen Rechtsordnungen beschreiben z.T. völlig andere Rechtsinstitute mit grundverschiedenen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Z.B. sind einige der in der engl. WP unter "preventive dentention" aufgeführten Rechtsinstitute eher mit dem polizeirechtlichem Unterbindungsgewahrsam oder mit Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr nach § 112a StPO vergleichbar. "Sicherungsverwahrung" ist aber kein Oberbegriff für diese Rechtsinstitute, weshalb hier insofern eine BKL auch fehl am Platz wäre. Erzer (Diskussion) 11:17, 3. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Zitat Klein 1794

Klein wird nach Klinzing zitiert: „Diebe und andere Verbrecher, welche ihrer verdorbenen Neigungen wegen des gemeinen Wesens gefährlich werden könnten, auch nach ausgestandener Strafe, des Verhafts nicht eher entlassen werden, als bis sie ausgewiesen haben, wie sie sich auf eine ehrliche Art zu ernähren im Stande sind“. Kann das mal jemand prüfen? Da Klein noch deutsch beherrschte hätte er sicher geschrieben: „... , welche ihrer verdorbenen Neigungen wegen dem gemeinen Wesen gefährlich werden könnten, ...“, denn das „wegen“ bezieht sich auf die verbrecherischen Neigungen, nicht auf das gemeine Wesen. --Hvs50 (Diskussion) 19:45, 8. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Sicherheitsverwahrung

Ist nach wie vor kein reguläres juristisches Wort. Es kommt in der StPo nicht vor. --Jack User (Diskussion) 00:36, 23. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Es zählt nur der Gesetzestext: und da gibt es diesen Begriff nirgends, weder in der StPO noch im StGB. Alles andere ist TF der Presse oder von Benutzern hier. Dem steht auch nicht entgegen, dass dieses Wort ein äußerst populärer Irrtum ist. --Jack User (Diskussion) 00:44, 23. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Diskussionen finden nicht per Editwar und ZF statt... --Jack User (Diskussion) 00:55, 23. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Es zählt nicht nur der Gesetzestext, sondern die übliche Verwendung des Begriffs. Und da zeigt sich, dass alle großen Medien die juristisch nicht korrekte Version verwenden. Einfach mal googlen, da finden sich Frankfurter Rundschau, Taz, Die Zeit, Der Tagesspiegel, Stern (Zeitschrift), Die Welt ... und das ist nur die erste Seite mit Fundstellen. --Stobaios?! 01:18, 23. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Da es sich hier um den Artikel zum §66 des StGB handelt, zählt einzig und alleine der Gesetzestext und keine weitere Verwendung. Daher ist "Sicherheitsverwahrung", so wie es außerhalb des Gesetestexts von verschiedenen "Premiumpresseerzeugnissen" (und auch schlechten Anwälten), "Umgangssprache". Das ist eine logische Schlußfolgerung, die keinen "Beleg" im Sinne von WP:Belege braucht.
fälschlich als Sicherheitsverwahrung bezeichnet --188.174.85.239 02:53, 23. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Wieso fälschlich? Es wäre ja noch schöner, wenn sich Bürger, Medien und WP ihr Vokabular von Paragraphenreitern diktieren ließen. Außerdem handelt sich nicht um einen Artikel zum StGB, sondern um einen Artikel zu einer (in weiten Teilen verfassungs- und menschenrechtswidrigen) Form der Haft. --Stobaios?! 03:18, 23. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Wo, wenn nicht im StGB soll denn eine Form der Strafhaft (ich nehme an, es soll hier nicht von Erzwingungs- und Ordnungshaften des Zivil-, Verwaltungs- und Prozessrechts die Rede sein) begründet sein, und sei sie noch so verfassungswidrig? Falsche Wortwahl zeigt an, dass der Verwender keine oder wenig Ahnung von der Sache hat, sich aber für wichtig genug hält, um sich zu äußern. Ein nicht ganz so auffälliges Gegenstück zum „Boxchampignon“ oder der „medizinischen Konifere“. --Hajo-Muc (Diskussion) 06:53, 23. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Die im allgemeinen Sprachgebrauch übliche Bezeichnung Sicherheitsverwahrung ist genauso legitim wie die "offizielle", es besteht kein Grund, sie als "umgangssprachlich" oder "fälschlich" abzuwerten (siehe Duden). Außerdem handelt es sich nicht um eine "Strafhaft", die Strafe ist längst abgesessen, wenn die Sicherheitsverwahrung greift. --Stobaios?! 15:26, 23. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Nicht nur umgangssprachlich, sondern auch in der „Qualitätspresse“ wird häufig der Begriff „Besitz“ verwendet („Grundstücksbesitzer“), wenn eigentlich „Eigentümer“ gemeint war. Diese sehr häufige falsche Verwendung macht „Besitzer“ aber nicht zum Synonym für „Eigentümer“. Man kann im Artikel über „Eigentum“ durchaus erwähnen, dass oft der Begriff „Besitz“ verwendet wird, wenn eigentlich „Eigentum“ gemeint ist, dass das aber falsch ist und durch die häufige Falschverwendung nicht richtiger wird. Ähnlich sieht es mit dem Begriff „Gewicht“ aus, der sehr häufig fälschlicherweise für die physikalische Masse verwendet wird. Das macht „Gewicht“ aber nicht zu einem Synonym für „Masse“, also zu einem gleichwertigen Begriff, der jederzeit alternativ verwendet werden kann.
Wikipedia ist kein Unterhaltungsmedium (okay, ich lese gelegentlich schon mal auf der VM mit … aber lassen wir das), Wikipedia ist eine Enzyklopädie. Ich denke, in einer Enzyklopädie sollten den Lesern richtige Informationen gegeben werden, und das fängt damit an, dass die korrekten Begriffe verwendet werden. Nur weil viele Leute Kilowatt und Kilowattstunde nicht auseinanderhalten können und die Verwendung der falschen Bezeichnung fast häufiger ist als die der richtigen, sollten wir die Begriffe trotzdem nicht als Synonyme behandeln („Kilowattstunden, auch Kilowatt genannt“). Wir schreiben ja auch nicht „Eigentum, auch Besitz genannt“, und das Gleiche sollte auch für „Sicherheitsverwahrung“ gelten: Wir sollten darstellen, dass dieser Begriff häufig fälschlicherweise statt des korrekten „Sicherungsverwahrung“ verwendet wird, dass das aber nicht korrekt ist.
Und natürlich brauchen sich „Bürger, Medien und WP ihr Vokabular [nicht] von Paragraphenreitern diktieren“ zu lassen. Wir können den Straftatbstand „Mord“ auch „Hurrz“ nennen, wenn wir das wollen, und die beiden Begriffe zu Synonymen erklären. Die Frage ist, ob das sinnvoll ist.
Troubled @sset   Work    Talk    Mail   16:28, 23. Jun. 2014 (CEST)Beantworten