Diskussion:Betrieb

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Prozess oder Ort

"Der Betrieb ist eine Kombination von Produktionsfaktoren". Ein Betrieb ist doch eher eine Stätte, in der die Produktionsfaktoren miteinander kombiniert werden und nicht die Kombination an sich!? Gruß, --DennisK 17:20, 12. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Wenn ein Fliesenleger dann in deinem Haus Kacheln an die Wand klebt, wäre er dann ein Betrieb? Yotwen 09:49, 14. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Ein Fliesenleger ist ein Unternehmer, aber kein Betrieb. Zudem mangelt es mir erheblich an Quellen in dem Artikel. Gruß, --DennisK 12:27, 14. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Deiner Argumentation hier und anderswo folgend: Betrieb leitet sich von "Betreiben" ab, beschreibt also eher den Prozess als den Ort, wo ein Prozess stattfindet. Das "wo" betrieben wird ist daher zweitrangig.
Ich verstehe nicht genau, wie die Ethymologie nicht durch Quellen belegt ist, aber du bist herzlich eingeladen, Quellen zu ergänzen. Ich bin starker Befürworter von belegten Aussagen. Yotwen 13:03, 14. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Moment... jetzt wirfst Du etwas durcheinander. Ich sehe den Ort ja grad als wichtig, denn der Betrieb ist ja der Ort, die Stätte, an der kombiniert wird. Ich würde eben nur zu gerne Quellen sehen.
Jedes Unternehmen ist ein Betrieb, aber nicht jeder Betrieb ist ein Unternehmen. Und das Wirtschaftlichkeitsprinzip hat mit dem finanziellen Gleichgewicht nicht wirklich viel zu tun. Das erste betrifft den rationalen Mitteleinsatz, das zweite die jederzeitige Zahlungsfähigkeit. Krazykrizz 23:26, 20. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Wo wir bei Quellen sind: "Anderswo"? :) Gruß, --DennisK 13:07, 14. Dez. 2007 (CET)Beantworten

  1. Schräg - der Ort ist mir eigentlich egal. Insbesonders weil es vom Verrichtungsprinzip die ortsfeste und die ortsveränderliche Produktion gibt. Ortsfest ist beispielsweise eine Schlosserei, ortsveränderlich der Bau einer Eisenbahnstrecke. Beides sind für mich "Betriebe" im engeren Sinn, aber nur eines davon ist eben ortsfest.


  1. Da, wo du nach das Genus von RBV forschst, in dem Ressourcentheorie. ;) Yotwen 13:30, 14. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Hmm, die Fundort meiner Argumentation von Betrieben finde ich in der RBV nicht ;) OK, so langsam könnte ich vor dem Hintergrund eines "Betriebsgeländes" vielleicht inhaltlich einlenken. Dennoch deckt es sich nicht mit der mir bekannten Definition (leider keine Quellen verfügbar grad) der Stätte der Verrichtung und nicht der Kombination an sich. Die Kombination verstehe ich eher als die Aktivität an sich - da gibt es doch auch eine nette produktionswirtschaftliche Definition der Aktivitäten... Graues Grundstudiumswissen tut sich grad auf... :) Gruß, --DennisK 17:01, 14. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Unternehmung vs Unternehmen

Wäre die korrekte Bezeichnung in der Abbildung nicht Unternehmen statt Unternehmung? IMHO ist ~ung nur im österreichischem Sprachgebrauch üblich und ~en allgemein im deutschsprachigem Raum üblich. Gruß, --DennisK 23:55, 22. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Beide Begriffe sind synonym. ~ung ist durchaus auch im deutschsprachigen Raum verbreitet, und zwar vornehmlich im Schrifttum (nach meiner Wahrnehmung), also unter "Experten". Meist heißt es aber tatsächlich ~en, auch hier in der Wikipedia. Abbildung ist daher geändert. Grüße --HurwiczRocks 00:05, 23. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Definition

Möchte hier nur mal in den Raum werfen, dass diese Definition von Betrieb nicht allgemeingültig ist. Es gibt Autoren, die verwenden den Begriff "Betrieb" als Oberbegriff für (private und öffentliche) Haushalte und Unternehmen (Schweitzer, Wöhe). Darauf weist auch Krazykrizz hin. Ich denke, dass diese Differenzierung sehr viel zielführender ist. Man könnte einen Betrieb in Anlehnung an Schweitzer (1997, S. 30) besser beschreiben als "eine ökonomische, technische, soziale und umweltbezogene Einheit mit der Aufgabe der Bedarfsdeckung, mit selbstständigen Entscheidungen und eigenen Risiken". (nicht signierter Beitrag von 84.171.65.27 (Diskussion) )

„Es gibt Autoren, die verwenden den Begriff "Betrieb" als Oberbegriff für (private und öffentliche) Haushalte und Unternehmen (Schweitzer, Wöhe).“ – das stimmt eindeutig nicht. --HurwiczRocks 21:06, 16. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Irgendwelche Zitate, die meine Aussage widerlegen könnten? Schon mal Bücher von Schweitzer oder Wöhe gelesen?

BWL VS Jura

Also für mich liest sich der Artikel als ob hier versucht wird die wirtschaftswissenschaftliche und die jurischtische Definition zu vereinen und ich habe den Eindruck, dass dies von vorne bis hinten nicht klappt... Ich habe mal einen Anfang gemacht das zu trennen. Weitere Mithilfe ist gerne gesehen! --46.115.43.160 20:43, 13. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Andere Rechtsgebiete

Hi Este,

bitte kein Edit-War anfangen. Wenn Du Fragen hast können wir uns gerne hier oder im Portal Diskussion:Recht austauschen. Danke ! --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 19:17, 5. Jun. 2014 (CEST) Ich habe hier: klick noch etwas geschrieben. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 20:47, 5. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Sperre

Ein Tag sysop only wg. EW. Bitte Differenzen hier klären und dann Artikel verbessern. Danke. -- Andreas Werle (Diskussion) 20:16, 5. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Danke !--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 20:42, 5. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Betrieb/Unternehmen

Hi Este,

bitte kein Edit-War anfangen. Wenn Du Fragen hast können wir uns gerne hier oder im Portal Diskussion:Recht austauschen. Danke ! --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 19:17, 5. Jun. 2014 (CEST) Ich habe hier: klick noch etwas geschrieben. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 20:47, 5. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Ich glaub es nicht, und du hast für eine Behauptung auch keinen Beleg angegeben. Das UStG stützt deine Auffassung keinesfalls. Dein Satz: "Der Betrieb ist in umsatzsteuerlicher Hinsicht lediglich die Gliederung des Unternehmens die umsatzsteuerlich nicht relevant wird." ist völlig sinnfrei. Este (Diskussion) 06:21, 6. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Hi Este, bitte führe die Diskussion doch dort weiter wo sie angefangen wurde, ich habe das jetzt mal hierher kopiert. Wieso meinst Du denn das der Satz Sinn frei ist? Und was ist ein Sinn in diesem Zusammenhang? Der Betrieb ist ein rechtstechnischer Begriff und der des Unternehmens eben auch.Aber ich suche dir gerne die Fundstelle aus einem UStG Kommentar heraus. Bist Du auch Jurist oder ähnliches? --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 10:43, 6. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Hier auf die schnelle:

Gabler Wirtschaftslexikon:

Betriebsbegriff

Abgrenzung: Häufig wird in Rechtstexten, in der BWL-Literatur oder auch im alltäglichen Sprachgebrauch Betrieb und Unternehmen synonym verwendet. Diese Begriffe lassen sich hingegen wie folgt differenzieren:

Ein Unternehmen ist immer Rechtsträger. Hingegen ist ein Betrieb immer einem Rechtsträger zugeordnet. So kann ein Unternehmen aus einem, mehreren bzw. keinem Betrieb (im technischen Sinn) bestehen (z.B. Holding). Das Unternehmen wird durch den Handelsnamen des Kaufmanns (Firma) und die Rechtsform charakterisiert. Im Gegensatz zum Betrieb ist das Unternehmen eine nicht örtlich gebundene Einheit: Standort und räumliche Ausdehnung des Unternehmens decken sich zwar in vielen Fällen mit denen des Betriebes (z.B. beim Ein-Betriebs-Unternehmen). Das Unternehmen kann aber auch aus mehreren Betrieben bestehen, die sich an verschiedenen, voneinander entfernten Orten befinden. Der Betrieb ist in jedem Falle eine örtlich gebundene Einheit. Das Unternehmen wird finanzwirtschaftlich getrennt vom Betrieb behandelt: Die finanzielle Einheit wird durch eine kaufmännische Unternehmensrechnung hergestellt, die im Gegensatz zur Betriebsrechnung (Kosten- und Leistungsrechnung) eine Aufwands- und Ertragsrechnung ist. So kann das Unternehmen auch aus betriebsfremden Vermögensteilen (z.B. Beteiligungen, Wertpapieren) und betriebsfremden Tätigkeiten (z.B. Spekulationen) und Marktveränderungen (z.B. Preissteigerungen infolge politischer Ereignisse) Wertzugänge haben. Auch werden der Erfolg des Unternehmens und der Erfolg des Leistungsbereichs, also des Betriebs unterschieden. Der Gewinn ist das Maß des Betriebserfolgs. Hingegen wird der Erfolg des Unternehmens bestimmt durch die kapitaltheoretische Erfolgsmessung. Hier bemisst sich die Leistungsfähigkeit anhand des Ertragswertes des eingesetzten Kapitals und der Steigerung des Unternehmenswerts. Aus Sicht der Unternehmensführung ist somit nicht Gewinnmaximierung (Betriebserfolg), sondern Rückfluss des eingesetzten Kapitals und Steigerung des Unternehmenswerts (Unternehmenserfolg) das konstituierende Element. Diese Unterscheidung entspricht auch der in der Managementlehre üblichen Bedeutung des Gewinns: Gewinn ist nicht Ziel, sondern nur Mittel der Unternehmensführung (Drucker, Malik). Hingegen wird der Betriebserfolg in der Gewinnmaximierung gesehen.

Der Betrieb ist das Instrument des Unternehmens: Das Unternehmen ist die Handlungseinheit der Eigentümer zur Verfolgung privatwirtschaftlicher Ziele. Insofern ist ein Unternehmen eine selbstständig planende und entscheidende, wirtschaftlich und rechnerisch selbstständige Einheit, die Markt- und Kapitalrisiken („auf eigene Rechnung und Gefahr“) übernimmt und sich zum Verfolg des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele einer oder mehrere Betriebe bedient. Dieses Prinzip unterscheidet sich vom Prinzip der Gewinnmaximierung oder dem Angemessenheitsprinzip der Gewinnerzielung. I.d.R. wird in dieser Definition des Betriebs Gewinnstreben als zumindest angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals definiert. Insofern handelt es sich bei der Gewinnorientierung zunächst um ein konstituierendes Merkmal des Betriebs und um ein Ziel der Betriebsführung. Bei der Steigerung des Ertragswertes des eingesetzten Kapitals und der Unternehmenswertsteigerung jedoch um ein Zielorientierung der Unternehmensführung.

Umsatzsteuerlich spricht man nicht vom "Betrieb" des Unternehmers, sondern vom „Unternehmen“, in speziellen Zusammenhängen auch vom „Geschäftsbetrieb im Ganzen“ (§ 1a UStG); der unterschiedliche Sprachgebrauch hebt hervor, dass die Abgrenzung, wann ein solcher Organismus vorliegt und wann nicht, im Umsatzsteuerrecht (das auf europäisch einheitliche Vorgaben zurückgreift) und im Ertragsteuerrecht (das weitgehend national autonom geprägt ist) unterschiedlich sein kann.

--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 10:48, 6. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Das machts nicht besser. Du hast diesen sinnfreien Satz (was willst du mit ihm sagen oder beweisen?) im Zusammenhang mit USt eingebracht. Alles was du oben vorbringst hat damit nix zu tun und bringt uns nicht weiter. Entweder du bringst eine steuerrechtliche Definition von Betrieb und den Nachweis, dass und wo das Steuerrecht Betrieb und Unternehmen unterschiedlich definiert, oder wir löschen alles was du zur USt hier vorbringst. Für das Lemma "Betrieb" ist das sowieso alles nicht relevant. Este (Diskussion) 13:47, 6. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Hast Du überhaupt gelesen was dort oben geschrieben steht? Wie ist denn Deine Qualifikation? Was meinst Du mit frei von Sinn?--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 13:53, 6. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Ich habs gelesen. Und mit sinnfrei meine ich, dass der satz nix, aber auch gar nix zum verständnis des artikels beiträgt. Und was deine frage nach meiner qualifikation angeht: gehörst du auch zu den juristen, die alle nichtjuristen für nicht lebensfähig halten? Este (Diskussion) 13:57, 6. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Este, ich meine es doch nur gut, wie Du sicher auch! Ich halte auch die "nicht Juristen" für lebensfähig und freue mich über deren Beteiligung. Ich habe vorliegend lediglich den Eindruck, dass Du das Thema nicht verstehst. Deswegen erkläre mir doch bitte mal genau, was an dem Satz kein Sinn macht. Wie müssen wir es schreiben damit es besser wird? Lass uns zusammen eine Lösung finden und nicht gegeneinander arbeiten? Ok? --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 14:07, 6. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Ja, ja, gut gemeint. wenns ich nicht versteh (wie du meinst), wie solls dann die Oma verstehen? Este (Diskussion) 14:15, 6. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Ein Betrieb ist keine Gliederung und wenn er umsatzsteuerlich sowieso nicht relevant ist, wieso erwähnst du es dann überhaupt?Este (Diskussion) 14:16, 6. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Es geht ja darum zu beleuchten, dass der Betrieb von dem Unternehmen grundverschieden ist und zum Beispiel dieser Unterschied im Umsatzsteuerrecht zu Tage tritt. Meinst Du die Oma ließt das hier nach :-)Ausserdem möchte ich erinnern, dass der Urspungstext garnicht von mir war, sondern Du hast plötzlich ein Teil des Satzes eines Kollegen entfernt und damit den Sinn des Satzes entleert, was mir beim Sichten aufgefallen war...--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 14:24, 6. Jun. 2014 (CEST)Beantworten