Verschwörung

heimliches Bündnis mehrerer Personen mit dem Zweck, einen Plan auszuführen
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Eine Verschwörung ist ein geheimer Zusammenschluss mehrerer Personen, die in ihrer Gruppe eine Minderheit darstellen, zu einem illegalen oder illegitimen Zweck, im Gegensatz zu legalen und offenen Kooperationen. Die Verschwörung ist strafbar nach §30 Abs. 2 des deutschen Strafgesetzbuches, wenn es sich bei ihrem Gegenstand um ein Verbrechen handelt. Der eher negativ anmutende Begriff wird selten von einer Gruppe zur Selbstbeschreibung gebraucht. Ausnahme ist die Verschwörung der Gleichen des französischen Frühsozialisten Gracchus Babeuf.

Das Synonym Konspiration wird dagegen meist im Zusammenhang mit der legalen Arbeit von Geheimdiensten gebraucht, auch von diesen selbst. Zitat Verfassungsschutz:

Konspiration: Heimliches Vorgehen (z. B. Benutzung von Legenden) mit dem Ziel, den geheimdienstlichen Hintergrund von Personen, Sachen oder Sachverhalten gegenüber der Umwelt zu verdecken..

Rechtliche Einordnung

Die Teilnehmer einer Verschwörung im strafrechtlichen Sinn geben eine Willenserklärung ab (siehe Einigung), die auf das Erreichen eines oft ungesetzlichen Ziels gerichtet ist. Im erweiterten Sinn kann auch konkludentes Handeln zu einer impliziten Verschwörung führen und Mitwisserschaft als passive Mitverschwörung gelten.

Grundsätzlich ist die Geheimhaltung von Vorgängen strafrechtlich nicht relevant. Geheimhaltung wird in einigen Fällen rechtlich sogar geschützt bzw. gefordert (Zeugnisverweigerungsrecht der Strafprozessordnung, Betriebsgeheimnis und Geheimnisschutz bei Fragen der nationalen Sicherheit).

Neben der Anerkennung des Vertrauensschutzes im Rechtsweg existieren ausnehmende Gesetze zur Offenlegungspflicht bei bestimmten Vorgängen, etwa im Aktienrecht und dem Kartellrecht. Bei Fragen der öffentlichen Sicherheit wird in einigen Fällen das Nichthandeln bei Kenntnisnahme ungesetzlicher Vorgänge verfolgt (Mitwisserschaft).

Der Begriff der Verschwörung taucht im Rechtsweg hauptsächlich bei der Planung von Verbrechen auf, bei denen schon der Versuch strafbar ist. Hierbei wird der Grad der Beteiligung an den Vorbereitungen geahndet.

Arten der Verschwörung

Je nach der Verwerflichkeit des Zwecks kann man unterschiedliche Arten der Verschwörung unterscheiden, von Wirtschaftsverbrechen (z.B. verbotenes Kartell) über kriminelle Vereinigungen (z.B. Mafia) bis hin zu Staatsstreich und Putsch.

Eine Verschwörung kann durch einen gegenseitigen Schwur der Beteiligten abgesichert werden. Auch das gemeinsame Begehen von Verbrechen oder Geheimwissen über andere Mitglieder und damit gegenseitige Erpressbarkeit können die verschworene Gemeinschaft zusammenhalten. Verlässt einer der Verschwörer den Bund, wird dieses von den anderen Verschwörern meist gerächt, oft sogar durch weithin abschreckende Ermordung des Verräters. Im Strafrecht werden deshalb die Abtrünnigen einer Kriminellen Vereinigung mit der Kronzeugenregelung bedacht, auch bei der Kartellzerschlagung werden Verräter und Reuige belohnt.

Im Rahmen des War on drugs, der organisierten DEA staatlichen Rauschmittelbekämpfung in den USA, wurde Verschwörung als Sonderrechtsform juristisch definiert. Dabei wurden bestimmte problematische Zwangsmittel eingeführt wie die strafbewehrte Verpflichtung zur Aussage gegen Angehörige. (siehe dazu: Amy Ralston: Die XTC-Verschwörung, 2003, ISBN 3930442671)

Beispiele

Politische Verschwörungen

Kriminelle Vereinigungen und Terroristen

Verschwörungen in der Wirtschaft

  • Im Jahr 1949 wurde General Motors wegen Verstoß gegen die Antitrustgesetze verurteilt. Nach dem Aufkauf und der Übernahme der Instandhaltung von Straßenbahnen in verschiedenen US-Städten hatte der Konzern sie durch Busse ersetzt, um den Straßenbau und Automobilverkehr voranzutreiben.
  • Das Zementkartell in Berlin.
  • Das Frankfurter Kabelkartell.
  • Die Lopez-Affäre (Betriebsspionage von VW gegen Opel).


Siehe auch

Verschwörungstheorie, Geheimbund