Vilayet (türkisch: vilâyet; pashaluks „Paschalik“) hießen die Provinzen des Osmanischen Reiches vom 16. Jahrhundert bis zu seinem Zerfall nach dem Ersten Weltkrieg.
In den ersten Jahrhunderten seines Bestehens gab es im Osmanischen Reich keine regionale Verwaltungsgliederung. Die Herrschaft der Sultane war streng zentralistisch und man stützte sich in den Regionen auf das Timar-System (Militärlehen), und ließ in den Städten die aus vorosmanischer Zeit stammende Lokalverwaltung bestehen. Darüber hinaus waren die Untertanen nach Konfessionen getrennt reichsweit in den so genannten Millets.
Eine erste Ausbildung von Provinzeinteilungen erfolgte in der Regierungszeit von Sultan Süleyman I. (1529 - 1566). Die Provinzen nennt man eyalet oder vilayet (Eyalet bezeichnet heute im Türkischen ein Bundesland, wohingegen Vilayet oder Il für „Provinz“ steht), an ihrer Spitze stand ein Gouverneur (türk. Vali, siehe Wali) im Rang eines Paschas (türk. Paşa).
Anfangs gab es nur zwei große Provinzen. Rumelien (den europäischen Teil des Osmanischen Reiches) und Anatolien (Kleinasien)
Die administrative und militärische Führung oblag dem Sandschak-Bey (Beg), der seinerseits dem Beylerbey (Beglerbeg) als oberste Führungsinstanz unterstand. Am Anfang teilten sich diese Aufgabe nur zwei Paschas, für den asiatischen Teil der Beylerbey von Anadolu (Kleinasien), und für den gesamten europäischen Bereich der Beylerbey von Rumeli d.i. Rum (Rom = Besitzungen des ehemaligen byzantinischen Reiches; der Name lebt noch als Landschaftsbezeichnung in Ostrumelien (Südbulgarien) fort) mit Sitz in Sofia. Mit der Zeit und im Zuge dezentralisierender Tendenzen sind weitere Zwischeninstanzen eingeführt worden.
Die Vilayets unterteilten sich in eine unterschiedliche Zahl von Sandschaks. Beide Verwaltungseinheiten waren militärisch organisiert. Sie waren vor allem für das Militär und die Steuererhebung zuständig. Auf der untersten Ebene gab es die Gerichtskreise (kaza) und die Gemeinden (nahiye). Sie unterstanden der theologisch-juristischen Verwaltung. Neben dieser von den Muslimen getragenen Strukturen hatten die christlichen Gemeinden eigene Selbstverwaltungen und eigene Gerichte.
Zur Zeit Süleyman I. (1529-1566) gab es sechs Provinzen (vilayet oder eyalet).
Um das Jahr 1600 existierten 51 Vilayets, um 1670 43. Danach nimmt die Zahl bis zum Jahre 1854 auf 35 ab und erreicht mit der Einführung des neuen Vilayetgesetzes im Rahmen der Tanzimatreformen 1867/1876 den Stand von 28 Vilayets. Neben diesen Provinzen gab es noch eine Reihe von Vasallenstaaten, die weder in das Timarsystem noch in die reguläre Provinzverwaltung einbezogen waren.
Auf der Höhe seiner Macht und Ausdehnung bestand das Osmanische Reich 1683 aus 29 Provinzen. Sie wurden von General-Gouverneuren (beylerbeyis oder vali) kontrolliert. Die beiden Provinzen Rumelien (Rumili) und Anatolien (Anadolu) standen jedoch unter der direkten Herrschaft des Sultans in Istanbul - genau genommen wurden sie von seinem Großvisier verwaltet.
Auf europäischen Druck hin gab es nach 1861 auch die Provinz Libanon, die als Homeland für die Maroniten (maronitischen Christen) eingerichtet wurde.
Neben den regulären Provinzen gab es tributpflichtige Staaten:
- das Khanat auf der Krim
- die Walachei (Rumänien)
- Moldawien
- Transylvanien
die osmanischen Vilayets
Ägäische Inseln (Vilayet Dschesair) | Kurdistan |
Aleppo | Moldwien (tributpflichtig) |
Al-Hasa | Morea |
Algerien | Mosul |
Anadolu (Anatolien) | Özi (Ochakov) |
Assyria | Rumili (Rumelia) |
Baghdad | Rüm |
Basra | Shehrizor |
Bosnia | Syria |
Buda | Temesvar |
Diyarbekir | Transylvania (unter osman. Verwaltung) |
Dulgadir | Trebizond (Trabzon) |
Egypt | Tripolis |
Erzerum | Tunis |
Hejaz | Van |
Kanizsa | Walachei |
Karamanid | Zypern |
Khanat Krim (Vasallenstaat) |
Gegenwart
Gegenwärtig gibt es 76 türkische Provinzen. Sie tragen jeweils den Namen der Provinzhauptstadt. Jede Provinz (Iller) hat eine Nummer, die auch auf den Autokennzeichen steht. Die Provinzen sind in Gemeinden unterteilt (Ilce).