Wikipedia:Urheberrechtsfragen
Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum
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Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:
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Verwenden des Logos in einer App
Sehr geehrtes Wikipedia-Team,
Mein Cousin und ich arbeiten zur Zeit an einer App, wo man Bauwerke erraten muss. Wir haben uns überlegt, sobald man ein Level geschafft hat, ein Button mit dem Wikipedia Logo einzubauen und sobald man auf diesen Button tippt, öffnet sich der Browser mit dem dazugehörigen Wikipediaartikel. Nun ist unsere Frage, ob wir dieses Logo benutzen dürfen. Natürlich wäre das ja auch Werbung für Wikipedia, denn bei jedem geschafften Level kommt das Wikipedia Logo. Diese App wird für IOS erscheinen und 89 Cent kosten.
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!
Mit freundlichen Grüßen Leonard Scholz, Nils Steffien
- Das Logo ist geschützt, siehe hier. Kontakt via trademark(at)wikimedia.org --Martina Disk. 00:22, 15. Jul. 2013 (CEST)
Ich habe das Bild gerade gezogen und auf www.geistigerberater.de unter Abendmahl in der PDF-Datei Abendmahl-2.pdf noch beschriftet. Einen Link wie im Betreff habe auf dem PDF verlinkt. Darf ich das so beibehalten? MFG Johannes KHM Krusenotto
- Gemeint sind www.geistigerberater.de/Abendmahl-2.pdf von Datei:Minoritenkirche_Abendmahl.JPG. Die korrekte Attribution würde heißen "Foto: Hanker, Lizenz: GFDL" (mit Link auf eine lokal abgelegte Kopie der GFDL 1.2). Oder - da Hanker noch nach der Umlizenzierung 2009 aktiv war und das Opt-out nicht genutzt hat - wäre anstelle der GFDL auch "Foto: Hanker, Lizenz: CC-BY-SA 3.0" möglich. --Martina Disk. 21:17, 24. Jul. 2013 (CEST)
Turn10 Logo
Ich glaube ich darf das Logo verwenden. Aber wie sieht hier das?
- Ja. Bei menschlichen Figuren, insbesondere Gesichtern, sind wir vorsichtiger, aber hier geht das meines Erachtens. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:16, 1. Aug. 2013 (CEST)
Fotos werden Hochgeladen - gesucht und dann gezielt abgemahnt ?
Möchte hier noch einmal eine Diskussion anstossen. ( Vorhandene Diskussion von Hochgeladenen Bildern mit Unklarheiten hinsichtlich Urheberschaft der Bild und Berechtigung Bilder des abgebildeten Künstlers zu verwenden und zu vermarkten findet Ihr hier) http://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Haraldbischoff
Bilder von Harald Bischof werden hier vermehrt hochgeladen. Interessanterweise immer aktuelle wenn eine Verwertung aussichtsreich ist. ( wie aktuelle Ulli Hoenes und Steuerstrafrecht oder NSU Prozesse) Wenn man nun das Duo Bischof und Kanzlei googlet sieht man eine Reihe Kanzleien die schon Ihre SEO auf diese lukrativen Mandate ausrichten. Einen deutlichen Abahmanstieg gibt es seit Mai Juni.
Eine kurze Recherche führte dazu, daß ich 4 Kanzleien in Berlin und weitere 3-4 im Lande gefunden habe die jeweils gleich mehrer Fälle auf dem Tisch haben. Eine Zahl von Kleinselbständigen die einfach bezahlt haben, habe ich bei einem Foto eines Glas Buiness Bier, und einem Krübisfoto ziemlich schnell gefunden.
Kürbis von H. Bischof http://commons.wikimedia.org/wiki/File:K%C3%BCrbisse_3082-1.jpg Dieses Bild verletzt laut DFB deren Rechte, da nur akkreditierte Fotografen Innenaufnahmen von Spielen machen dürfen. http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Rheinenergie-Stadion_2012_1.FC_K%C3%B6ln_gegen_Leverkusen_270715.JPG Ein akkreditierter Fotograf bekommt hier ( Foto Huebener 15€, Bischof versucht über MFM 310€ plus 100% Zuschlag und Anwaltskostennote abzugreifen.
Hier soll nicht in Frage gestellt werden, dass die Wiki Common Licences kein Freiwild
für Copy Paste Missbrauch sind. Keine Frage soll der Urheber benannt werden und die Quelle.
Beim Glas Guiness und Kürbisfoto wurden so die Verwender das nicht korrekt Zitat
der Common License plus vorgeschriebenem Link zum License Text abgemahnt.
Da auf der Seite des Sozialarbeiters der sich Fotograf nennt, die meisten Projekte ( meist Videoproduktionen ) veraltet sind und die Webseiten bereits von anderen professionellen Firmen überarbeitet wurden oder aber erst gar nicht aufrufbar sind, kam einer der Juristen auf die Idee, dass der Umsatz aus Abmahnungen den Umsatz aus dem Kerngeschäft schnell übersteigen könnte und damit eine Missbräuchlichkeit vorliegen könnte.
Da diese Intention bei allem Recht das Leistungserbringer nicht ausgebeutet werden sollen hier mehr der Generierung überteuerter Linzenzabgaben dienen könnte.
Unter Diskussion zum User finden sich zumdem hinweise das nicht jeder mit dem Austausch der Bilder glücklich ist und einige auch wegen fehlender Recht entfernt werden musste.
Zu der Summe der von mir gefunden Fälle und Kanzleien fällt auf, daß das Geschäftsmodell in jedem Falle Konjunktur hat wenn Kanzleien sich mit SEO drauf spezialisieren. ( unbesehen der zahllosen einfach zahlenden Geschädigten die gar nicht erfasst sind )
Ich finde hier darf einer sich ein neues Hobby suchen.
Armin Burkard (nicht signierter Beitrag von Armin Burkard (Diskussion | Beiträge) 1. Aug. 2013, 17:11) nachgetragen von --W.Wolny - (X) 17:11, 1. Aug. 2013 (CEST)
- Siehe dazu auch Benutzer Diskussion:Haraldbischoff. Der Benutzer ist mirwiederholt als Bilderspammer aufgefallen, der sich trotz mehrfacher Hinweise nicht an die Regeln fürs Illustrieren von Artikeln halten wollte und seine oft nicht passenden Bilder möglichst prominent in vielen Artikeln platzierte. Dazu verwendete er offenbar auch die Socke Benutzer:Rutluk, siehe Spezial:Beiträge/Rutluk. --Sitacuisses (Diskussion) 17:22, 1. Aug. 2013 (CEST)
- Nur zu einem Teilaspekt, bzgl. Stadionbild: Woher willst du wissen, dass er kein akkreditierter Fotograf war? Bei zwei Löschanträgen auf Commons, wo bei Veranstaltungsfotos Ähnliches geschrieben wurde, gab er ausdrücklich an, bei der Veranstaltung akkreditierter Pressefotograf gewesen zu sein. -- Rosenzweig δ 17:27, 1. Aug. 2013 (CEST)
- Wo ist die Urheberrechtsfrage? Ob jemand im Stadion fotografieren darf oder nicht, wird im Hausrecht geregelt. Urheberrecht ist davon nicht betroffen. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 17:32, 1. Aug. 2013 (CEST)
Stimmt aber Bundesliga Spiele dürfen nur von akkreditierten Fotografen aufgenommen und vermarktet werden. Sogar zur Fotoausstattung und ab wann diese veröffentlicht werden gibt es kleinlichste Regelungen. ( Erklärte mir der akkredit. Fotograf Huebner der 1 FC Fotos verteibt ) Gab er an.. ich lasse gerade 2 weitere Fälle von den Künstlern prüfen. Der Herr ist kein ausgebildeter Fotograf und mit einer Samsung L700 Kleinbild oder Handykamera geht mans als akkreditierter DFB Fotograf selten ins Stadion. Zudem sitzen die auch ganz woanders ;-) aber klar den DFB habe ich auch angeschrieben.
- Das ist aber urheberrechtlich alles nicht von Belang. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 17:44, 1. Aug. 2013 (CEST)
- Durch diese Problematik kann höchstens der Fotograf/Hochlader Probleme wegen Verletzung des Hausrechts bekommen, da er gegen den Vertrag verstößt, den er mit Kauf des Tickets abgeschlossen hat. Urheberrechtlich ist das nicht interessant, trotz Schlösser und Gärten (so richtig?). Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:53, 1. Aug. 2013 (CEST)
- Schlösser & Gärten ist ein Justizirrtum. Dem wird es wie Nebra ergehen, irgendwann kommt Montezuma. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 18:59, 1. Aug. 2013 (CEST)
- Durch diese Problematik kann höchstens der Fotograf/Hochlader Probleme wegen Verletzung des Hausrechts bekommen, da er gegen den Vertrag verstößt, den er mit Kauf des Tickets abgeschlossen hat. Urheberrechtlich ist das nicht interessant, trotz Schlösser und Gärten (so richtig?). Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:53, 1. Aug. 2013 (CEST)
Urheberrechtlich richtig, nur Verwertungsrechtlich verkehrt, wenn ich Bilder ersteller erwerbe ich Urheber Rechte, nicht aber Verwertungsrechte. Wenn ich Bilder hier frei einstelle, dann aber über Abmahnungen Zahlungen nach MFM plus 100% Zuschlag einfordere, verwerte ich diese Bilder ohne Recht. Wichtiger als Nebendiskussionen, möchte man, dass man unerfahrene KLeingewerbetriebende abkassiert mit dem Vorwand Schaden erlitten zu haben. Armin Burkard (Diskussion
- Als Inhaber der Urheberrechte hat man auch automatisch alle Verwertungsrechte. Die Urheberrechte kann man nicht abgeben, die Nutzungsrechte schon. Dies geschieht aber nicht durch Veröffetlichung unter freier Lizenz. Eine freie Lizenz ist ein Vertragsangebot, Bilder kostenlos zu benutzen. Der Urheber kann genau das gleiche Bild woanders teuer verkaufen, wenn er möchte und kann. Die Nutzungsrechte verbleiben beim Urheber.
- Zur anderen Frage: wenn jemand nachnutzt, ohne die Lizenzbedingungen einzuhalten, dann ist das eine Urheberrechtsverletzung, die entsprechend verfolgt werden kann.
- Die moralische Seite ist freilich was ganz Anderes... --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 21:16, 1. Aug. 2013 (CEST)
- Die Frage hat weniger mit dem Urheberrecht zu tun als damit, wie wir mit jemandem umgehen, der in Wikipedia penetrant die Regeln verletzt um außerhalb die Grenzen des Anstands zu verletzen. --Sitacuisses (Diskussion) 21:45, 1. Aug. 2013 (CEST)
Moment mal, wer Bilder benutzt ohne die Lizenzregeln einzuhalten hat keinen Anstand und nicht der Urheber, der das verfolgt. Wenn ich meine Bilder mit der Einschränkung hochlade, dass bei der Verwendung mein Username genannt wird, dann erwarte ich auch, das das getan wird. Wenn ich den Lizenzverstoß nicht verfolge, dann kann ich das doch gleich lassen. Ich finde z.B. die CC-By-Sa 3.0 eine super Sache. Für Blogger, Sozialnetworker, Kleinunternehmer, Non-Profit Unternehmen ist hier eine große kostenlose Ressource mit dieser kleinen Einschränkung den Urhebername zu nennen. Für viele andere Dinge sind Fotos mit CC-By-Sa 3.0 oder ähnliche Lizenzen halt nicht benutzbar. Dafür braucht man den Fotos von professionellen Fotografen, die man kaufen muss. Damit zerstört Wikipedia auch nicht Existenzgrundlage von Profifotografen. Auch wenn das nichts mit dem Urheberrecht zu tun hat, manche Profivereine erlauben explizit das Fotografieren im Stadion zu nicht kommerziellen Zwecke. Als Besucher schließe ich den Vertrag mit dem Verein ab und nicht mit dem DFB, sofern die Aussage wirklich stimmt, was ich mir nicht vorstellen kann....--Northside (Diskussion) 22:54, 1. Aug. 2013 (CEST)
- @Northside: Du schließt meines Wissens in der Tat einen Vertrag sowohl mit dem Verein als auch mit der DFL ab. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:06, 1. Aug. 2013 (CEST)
- Ich kann bei der DFL nur etwas zu kommerziellen Nutzung finden. Die AGB bei den Vereinen sind sehr unterschiedlich. Manchen verbieten generell Fotos zu veröffentlichen, andere nur für kommerziellen Zwecke. --Northside (Diskussion) 23:46, 1. Aug. 2013 (CEST)
- Von wegen Anstand: Hier missachtet jemand einerseits ständig Wikipedia-Regeln (ohne dabei selbst ein echtes Risiko einzugehen), andererseits wird ein Regelbruch von anderen außerhalb der Wikipedia strikt verfolgt. Das sind doppelte Standards, der Hintergrund ist durchsichtig: Die Verfolgung von Regelbrüchen durch Bildnutzer ist der eigentliche Zweck des Bilderspams. --Sitacuisses (Diskussion) 01:49, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Kann ja sein, hat aber nichts mit Urheberrecht zu tun. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 08:20, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Das dürfte inzwischen allen klar sein. Ich halte den Vorgang allerdings für so wesentlich und diskutierenswert, dass das Abwürgen mit dem kleinlich-oberlehrerhaft Beharren auf der "falschen Seite" reichlich deplaziert wirkt. Der Benutzer hat hier an einigen Stellen penetrant mit schlechten und unpassenden Bildern genervt, einfach mal seine Disk lesen. --Sitacuisses (Diskussion) 12:50, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Und wo ist ein Problem? Schlechte Bilder sind üblicherweise nicht lange in Artikeln und wenn die Bilder gut sind, gehören sie auch rein. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 12:57, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Das dürfte inzwischen allen klar sein. Ich halte den Vorgang allerdings für so wesentlich und diskutierenswert, dass das Abwürgen mit dem kleinlich-oberlehrerhaft Beharren auf der "falschen Seite" reichlich deplaziert wirkt. Der Benutzer hat hier an einigen Stellen penetrant mit schlechten und unpassenden Bildern genervt, einfach mal seine Disk lesen. --Sitacuisses (Diskussion) 12:50, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Kann ja sein, hat aber nichts mit Urheberrecht zu tun. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 08:20, 2. Aug. 2013 (CEST)
Das Problem ist das Kasse machen und der Image Schaden für die Cummunity ! Nun kann ich mich dem Hinweis oberlehrerhaft nur anschliessen. Es gibt 3 Berliner Kanzleien die mehr als ein halbes Dutzend Fälle des hier geduldeten Bild Spammers auf dem Tisch haben. Abgemahnt wurde auch schon die Urhebernennung bei fehlendem Link auf den Linktext der • CC-BY-SA-3.0 Man hängt auch am Fliegenfänger in Bezug auf „Share Alike“, wenn wie bei vielen im Impressum ein Copyright auf die Seiteninhalte geltend gemacht werden etc. etc. Kern der Frage bleibt, lass ich mir mein Fussballspiel in Kölle durch ein paar eingestellte Bilder, die ihnahltlich nicht passen ( Köln nach dem Krieg, und 2012 war übern Jahr drin) Rechte dritter verletzen ( Rheinenergiestadion) oder wie schon gelöscht Künstleraufnahmen ohne Nachweis der Rechte, finanzieren und möchte die Community dieses Gebaren wenn schon ein Dutzend Anwälte die SEO auf den dicken Fisch ausrichten , dulden. Fotograf finde nicht genannt, kostet, finde ich nachvollziehbar. Aber MFM plus 100% wenn ich sonst nicht nen Euro für die Arbeit erziehle um Kasse zu machen ist traurig. Schaun wir wer alles auf den hochgeladenen Hoeness reinfällt. Hier geht es doch bitte nicht um eine aktive mitarbeit bei Wikipedia sondern um Uploads mit einer speziellen Intenion. Die Summer der bereits abgemahnten Bilder, Kürbisse, Kessler Zwillinge, Guiness Glas, etc. geben klare Indizien.
Es trifft übrigens nicht den KSTA oder Spiegel sondern kleine wie Kölner südstadtanzeiger oder Tegernsee Anzeiger mit den schönen Kürbissen...
- Vielleicht, weil die Großen ordentlicher lizenzieren? Es "trifft" die, die Urheberrechte nicht einhalten. Hätten sie ordentlich nachgenutzt, wäre nichts passiert. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 13:58, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Genau so ist es. Ich verstehe hier auch den Unterschied nicht. Wo ist das zuviel verlangt von Medien(ob Spiegel oder Kleinkleckersdorfer Tageblatt) und Unternehmen die Einhaltungen von Linzenzbestimmungen zu verlangen? Ironischerweise haben die auch meistens Disclaimer, wo sie auf ihre eigenen Urheberrechte ziemlich deutlich hinweisen. Wenn es um die 15jährigen Blogger oder ebay-Verkäufer geht, dann könnte ich das ja auch noch verstehen, auch wenn das rechtlich keinen Unterschied macht. Ich persönlich mache diesen schon. --Northside (Diskussion) 14:31, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Vielleicht, weil die Großen ordentlicher lizenzieren? Es "trifft" die, die Urheberrechte nicht einhalten. Hätten sie ordentlich nachgenutzt, wäre nichts passiert. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 13:58, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Um mal einen Beispiellink[1] zu posten, worum es im wesentlichen zu gehen scheint. --192.35.17.21 10:27, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Na dieser Anwalt hat nicht ausreichend Ahnung von unseren Lizenzen, als "Urheberrechtsanwalt" sollte er sich besser auskennen. Quellennennung ist nämlich in keiner der Lizenzen gefordert. Auf den sollte keiner hoffen, wenn er ne Abmahnung bekommt. Wird nur noch teurer als sowieso schon. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 10:36, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Ralle, die Lizenzbedingungen der Wikimedia-Wikis sehen einen solchen Quellenhinweis mittels URL als alternative vor und die CC-Attribution-Lizenzen verlangen unter bestimmten Umständen URLen, wenn diese Links auf Seiten verlinken, die bestimmte Anforderungen erfüllen, wie sie Wikipedia- und Commons-Bildbeschreibungen sie erfüllen. Für alle CC: CC-BY-SA-de-2.0: 4 c: Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung [...] vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen[...]. Dies gilt auch [...] in einem vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem Schutzgegenstand. [...] - Die Bildbeschreibungen umfassen die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand, jeweils über die kurze Kennung innerhalb der Attribution hinausgehend. syrcro 14:06, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Ok, hast Recht. Aber ist das nicht ein bißchen Krümelk....? Und eigentlich gehen die Lizenzbedingungen der Wikis die Bilder nichts an? Aber das ist jetzt wirklich Erbsenzählerei. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 14:10, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Ralle, die Lizenzbedingungen der Wikimedia-Wikis sehen einen solchen Quellenhinweis mittels URL als alternative vor und die CC-Attribution-Lizenzen verlangen unter bestimmten Umständen URLen, wenn diese Links auf Seiten verlinken, die bestimmte Anforderungen erfüllen, wie sie Wikipedia- und Commons-Bildbeschreibungen sie erfüllen. Für alle CC: CC-BY-SA-de-2.0: 4 c: Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung [...] vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen[...]. Dies gilt auch [...] in einem vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem Schutzgegenstand. [...] - Die Bildbeschreibungen umfassen die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand, jeweils über die kurze Kennung innerhalb der Attribution hinausgehend. syrcro 14:06, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Na dieser Anwalt hat nicht ausreichend Ahnung von unseren Lizenzen, als "Urheberrechtsanwalt" sollte er sich besser auskennen. Quellennennung ist nämlich in keiner der Lizenzen gefordert. Auf den sollte keiner hoffen, wenn er ne Abmahnung bekommt. Wird nur noch teurer als sowieso schon. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 10:36, 2. Aug. 2013 (CEST)
Mein Lieber Ralle, was mich irritiert, diese Krümel.. oder Erbsen machen schnell 10 000€ für ein paar Fälle, dafür gehen wir meist ein paar Monate Arbeiten ! Verstehe nicht warum hier leicht selbstverliebt diskutiert wird wer die CC besser Versteht, es geht um einen User der das Image schädigt und ordentlich kasse macht. Ein Tag und ich hatte mehr als ein halbes Dutzend geschädigte die bereits gezahlt hatten. Das ist doch dann aber keine Erbsenzählerei mehr oder Krümel sondern fett Kasse machen mit Wiki als Plattform die ihm erlaubt auf "Dummenfang" oder neutraler, Fallenaufstellen für unerfahrene. Genau so ein kleiner fehlender Link auf den CC Text wurde schon abgemahnt. ! will man den Herrn weiter gewähren lassen oder stoppen. Zur genauen Auslegung der CC und deren Konflikten mit anderen Lizenzen die es in der juristischen Literatur zahlreich geht, könnte man hier ein paar Seiten füllen, aber das ist nicht der schöngeistige Kern des Problems. Handeln und Missbrauch stoppen würde ich sagen oder ? hier gehts nicht um Interpretationen sondern durch diskutieren statt handeln dieses Treiben weiter gewähren lassen. Der Herr kann im Biergarten warten und dann googlen wer ihm in die Falle getappt ist und wieder ne Züricher Kürbisaustellung besuchen. Eigentlich hat Stacitus es direkt auf den Punkt gebracht, Danke noch mals dafür ! Daher muss ich leider auch Ralle wiedersprechen, es geht um eine ganze Reihe Spezieller Bilder die gern wiederverwendet werden, Promis, Gemüse wie beim unserligen Marions Kuchbucht etc. Die Frage ist nicht schöne Bilder / schlechte Bilder, Sondern Wiki als Plattform für Kassemacher oder Missbraucht unterbinden, das ist die klare Frage ! Wenn jemand wie es in der Diskussion steht als Spammer auffält mehrer Benutzerkonten hat(te) und mehrfach den Uhrhebernachweis laut Diskussion schuldig blieb sind weiter indizien. So ein kleiner Blatt oder eine Meine Viertel Seite zahlt, die haben nicht die Kohle das en Detail prüfen zu lassen vom Anwalt das wird teurer als die paar hundert Euro überweisen. Natürlich ist bei der KOmplexität hier das Thema der Wiki Comon License auch im Abgleich mit anderen Lizensierungen wie man in Diskussionen von Fachanwälten nachlesen kann viel komplexer als das man pauschal sagen könnte, wer sich nicht informiert ist halt selbst Schuld. Das wäre mir zu einfach gegriffen. Nicht jeder hat gleich nen Juristen zur Seite ehe er im Web akriv wird. Die Gleichgültigkeit gegenüber den Abkassierten und dem Image Schaden für Wiki erstaunt mich sehr, statt dessen, i weiss a wos zu derer Lizenzen. Ich sags Euch Tage brauchts sich da wirklich einzulesen. Ganze Bücher von einem Anwalt auf Foto Rechts gibts dazu so komplex ist es wirklich. ( siehe auch Wiki Bild auf Facebook, zwei Linzen kollidieren.)
Armin Burkard (Diskussion
- Ich kann dich durchaus verstehen. Aber was erwartest du? Er hat Bilder hochgeladen und soweit ich das einschätzen kann, korrekt lizenziert. Damit handelt er nach unserem Verständnis korrekt. Was "da draußen" passiert, das ist eine andere Sache. Jeder Inhaber von Urheberrechten kann Urheberrechtsverletzungen verfolgen (lassen). Geistiger Diebstahl muß nicht hingenommen werden. Und genau das ist es, wenn Bilder nicht korrekt nachgenutzt werden.
- Nun meine persönliche Sicht, nicht die juristische: Wenn jemand ein Bild benutzt und dranschreibt: "Quelle: Wikipedia", dann ist das nicht korrekt und könnte abgemahnt werden. Wenn eine Schulklasse über die Klassenfahrt nach Paris bloggt und dann mein Bild von Paris klaut, dann ist das nicht korrekt und kann abgemahnt werden. Wenn ein gemeinnütziger Verein, der jüdische Friedhöfe aus ganz Deutschland beschreibt, mein Bild klaut, kann ich abmahnen. All diese Fälle sollten aber nicht verfolgt werden, ich meine, "das gehört sich nicht". Wenn aber ein Reisebüro mein Foto von Helsinki benutzt, um seine Reisen dorthin zu bewerben und noch frech eigenes (c) drunterschreibt, dann bekommt es eine Abmahnung. Die ersten beiden Fälle sind erfunden, Fall Jüdischer Friedhof gab es, Ergebnis ist das hier, gewonnen haben der Verein und wir, sie haben die Grabinschriften übersetzt. Eine freundliche Mail hat gereicht.
- Ich möchte damit sagen, daß jeder es anders einschätzt, was zu verfolgen ist und was nicht. Rein rechtlich ist der Urheber aber dazu berechtigt. Die moralische Frage muß jeder für sich selbst beantworten.
- Optimal läuft es, wenn man vor einer Veröffentlichung befragt wird und dann auch noch ein Belegexemplar bekommt. Dann verzichte ich auch auf Autorennennung, falls der Herausgeber darum bittet. Und auf sowas bin ich dann auch stolz. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 22:22, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Irgendwie nimmst du nur die Hälfte der Geschichte wahr? Sonst würdest du nicht schreiben "handelt er nach unserem Verständnis korrekt". Dass er seine Bilder in übler Spam-Manier in Wikipedia verteilte, stört dich nicht? Mich stört es unter anderem deshalb, weil man ihm ständig hinterherarbeiten muss, an prominenter Stelle platzierte unpassende Bilder entfernen, falsche Beschreibungen korrigieren usw. Nein er handelt nach unserem Verständnis nicht korrekt. --Sitacuisses (Diskussion) 02:07, 3. Aug. 2013 (CEST)
- Das Vorgehen des Herrn hier als nicht Fotografen(praktisch nur das Hochladen von Fotos und Einsetzen der Fotos in Artikel - ob passend oder nicht) und die hohe Zahl öffentlich dokumentierten Abmahnung (vgl. auch Diskussion:Sobo Swobodnik für ein on-wiki erwähnte Abmahnung lässt durchaus den Schluss zu, dass man das hier den Fotoupload als Geschäftsmodell begreift, um dann im gewerbsmäßigen Stil abzumahnen. Auch wenn es uns ansonsten egal sein sollte, was zwischen Urheber und Nachnutzer läuft, so die Grenze imho überschritten, wenn man Wikipedia außschließlich dazu mißbraucht, Idioten zu finden, die die Inhalte nicht lizenzkonform weiternutzen. --Isderion (Diskussion) 02:18, 3. Aug. 2013 (CEST)
- Klarer Fall von IK. Bilder werden in Artikel gedrückt, damit man mit Abmahngebühren Geld verdienen kann. Editoren, die hier nichts tun, als ihre eigenen Interessen zu verfolgen, haben hier nichts verloren. Ein Sperrgund wäre dann: Ersetzen von passenden Bildern durch unpassende eigene, EW, "Überbebilderung". Alles Dinge, die nicht Verbessern, somit gegen die Ziele sind.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 15:01, 3. Aug. 2013 (CEST)
- Das geht so weit, dass andere Anwälte (oben ist ja schon einer verlinkt) gegen B. und seine Abmahnkanzlei Rat anbieten. Scheint ein gutes Geschäft für Rechtsanwälte zu sein. Da muss die Wiki gegensteuern. -- 80.171.136.187 15:48, 3. Aug. 2013 (CEST)
- Wäre es nicht wenigstens als kleine Sofortmaßnahme möglich, die Lizenz für darin Unbewanderte prominent und deutlich aufs Wesentliche vereinfacht in die Bildbeschreibung aufzunehmen? Eventuell auch - keine Ahnung, ob so etwas geht -, die Quelle/den Herkunftsnachweis/etc. technisch irgendwie am Download "festzukleben", damit der unkundige Nachnutzer ihn nicht übersehen kann? --Felistoria (Diskussion) 16:15, 3. Aug. 2013 (CEST)
- Ergänzende Info zur Anzahl: Der Benutzer Haraldbischoff lädt auch unter den Accounts User:Rutluk https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Spezial:Beitr%C3%A4ge/Rutluk&dir=prev&offset=20130415095355&target=Rutluk und User:Seleizos https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Beitr%C3%A4ge/Seleizos Bilder bei Commons hoch und stellt sie in Artikel ein, wobei er sie (mittlerweile) als Socken gekennzeichnet hat. Gruß --Alraunenstern۞ 18:23, 3. Aug. 2013 (CEST)
- Wäre es nicht wenigstens als kleine Sofortmaßnahme möglich, die Lizenz für darin Unbewanderte prominent und deutlich aufs Wesentliche vereinfacht in die Bildbeschreibung aufzunehmen? Eventuell auch - keine Ahnung, ob so etwas geht -, die Quelle/den Herkunftsnachweis/etc. technisch irgendwie am Download "festzukleben", damit der unkundige Nachnutzer ihn nicht übersehen kann? --Felistoria (Diskussion) 16:15, 3. Aug. 2013 (CEST)
- Das geht so weit, dass andere Anwälte (oben ist ja schon einer verlinkt) gegen B. und seine Abmahnkanzlei Rat anbieten. Scheint ein gutes Geschäft für Rechtsanwälte zu sein. Da muss die Wiki gegensteuern. -- 80.171.136.187 15:48, 3. Aug. 2013 (CEST)
- Klarer Fall von IK. Bilder werden in Artikel gedrückt, damit man mit Abmahngebühren Geld verdienen kann. Editoren, die hier nichts tun, als ihre eigenen Interessen zu verfolgen, haben hier nichts verloren. Ein Sperrgund wäre dann: Ersetzen von passenden Bildern durch unpassende eigene, EW, "Überbebilderung". Alles Dinge, die nicht Verbessern, somit gegen die Ziele sind.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 15:01, 3. Aug. 2013 (CEST)
- Das Vorgehen des Herrn hier als nicht Fotografen(praktisch nur das Hochladen von Fotos und Einsetzen der Fotos in Artikel - ob passend oder nicht) und die hohe Zahl öffentlich dokumentierten Abmahnung (vgl. auch Diskussion:Sobo Swobodnik für ein on-wiki erwähnte Abmahnung lässt durchaus den Schluss zu, dass man das hier den Fotoupload als Geschäftsmodell begreift, um dann im gewerbsmäßigen Stil abzumahnen. Auch wenn es uns ansonsten egal sein sollte, was zwischen Urheber und Nachnutzer läuft, so die Grenze imho überschritten, wenn man Wikipedia außschließlich dazu mißbraucht, Idioten zu finden, die die Inhalte nicht lizenzkonform weiternutzen. --Isderion (Diskussion) 02:18, 3. Aug. 2013 (CEST)
- Ich habe auf commons einen entsprechenden Baustein vorgeschlagen. --Isderion (Diskussion) 21:00, 3. Aug. 2013 (CEST)
- Noch deutlicher wäre es, wenn man jeweils direkt auf das Bild (eventuell nach Import nach de) einen Link zu einer (wikiinternen) Seite setzt, auf der über das Geschäftsmodell aufgeklärt wird. Dann könnte man die Bilder problemlos noch in Artikeln verwenden (wo der Hinweis im thumbnail ja doch stark verkleinert wird), ohne die Nachnutzer ins Verderben laufen zu lassen. --Grip99 02:13, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Nachnutzer ins Verderben laufen lassen ist ja wohl etwas dramatisiert! Es ist von einem Nachnutzer nicht zuviel verlangt, dass er für die kostenlose Nutzung der Fotos schlicht die Regeln einhält. Wenn jemand gesetzeskonform handelt, dürfte ein Anprangern der gesetzeskonformen Handlung auf einer Wikipediaseite rechtlich sehr bedenklich sein. Vielleicht wäre es viel sinnvoller, das zu tun, was auch in Lizenzen verlangt wird. Deutlich direkt am Bild im Artikel auf den Urheber, die Lizenz und die Regeln zur Nachnutzung hinzuweisen. --93.198.143.211 18:00, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Noch deutlicher wäre es, wenn man jeweils direkt auf das Bild (eventuell nach Import nach de) einen Link zu einer (wikiinternen) Seite setzt, auf der über das Geschäftsmodell aufgeklärt wird. Dann könnte man die Bilder problemlos noch in Artikeln verwenden (wo der Hinweis im thumbnail ja doch stark verkleinert wird), ohne die Nachnutzer ins Verderben laufen zu lassen. --Grip99 02:13, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Ich habe auf commons einen entsprechenden Baustein vorgeschlagen. --Isderion (Diskussion) 21:00, 3. Aug. 2013 (CEST)
- "Vielleicht wäre es viel sinnvoller, das zu tun, was auch in Lizenzen verlangt wird. Deutlich direkt am Bild im Artikel auf den Urheber, die Lizenz und die Regeln zur Nachnutzung hinzuweisen." - das fordert die Lizenz gar nicht. Verbreite hier bitte keine Falschinfos. -- Chaddy · D – DÜP – 18:36, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Es gibt eben gelegentlich einen Unterschied zwischen "legal" und "legitim". Manchmal wird der erst durch eine Gesetzesänderung geschlossen, manchmal durch ein höchstinstanzliches Urteil (beides hier nicht zu erwarten). Aber man sollte die Verantwortung nicht leichtfertig nur auf den Gesetzgeber abschieben. Wenn jemand mit dem Geschäftsmodell "Fotograf" Urheberrechtsverletzer abmahnt, ist es in Ordnung. Wenn jemand mit dem Geschäftsmodell "Abmahnfalle" zu diesem Zweck fotografiert, ist es nicht in Ordnung und man sollte als WP, wenn man kann, dagegen vorgehen. Vermutlich liegt der vorliegende Fall irgendwo zwischen diesen beiden Extremen.
- Aber wenn man irgendwie vorgeht, dann natürlich erst nach Diskussion, in diesem Punkt stimme ich Yellowcard (unten) zu. Auf ein paar Tage kommt es jetzt auch nicht mehr an. --Grip99 01:56, 7. Aug. 2013 (CEST)
- Commons ist von hier aus nicht zu beeinflussen. Wir können nur ind de-WP etwas machen. --Felistoria (Diskussion) 02:23, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Wenn man sie hier unter demselben Namen hochlädt, dann kann man ja die gleichnamigen Commons-Bilder wohl nicht mehr von hier aus einbinden. Dann ist man also relativ unabhängig von Commons, was direkt verlinkte Bilder betrifft. --Grip99 01:56, 7. Aug. 2013 (CEST)
- Commons ist von hier aus nicht zu beeinflussen. Wir können nur ind de-WP etwas machen. --Felistoria (Diskussion) 02:23, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Commons-Bilder lokal "überschreiben", so wie du es vorschlägst, können allerdings nur Admins. -- Chaddy · D – DÜP – 02:56, 7. Aug. 2013 (CEST)
- Ich hatte das als einmalige Aktion gedacht, dafür würde man allemal einen Admin finden. Wenn HB natürlich weiter hochlädt, dann würde es zu einem Dauerproblem. --Grip99 02:26, 11. Aug. 2013 (CEST)
- Commons-Bilder lokal "überschreiben", so wie du es vorschlägst, können allerdings nur Admins. -- Chaddy · D – DÜP – 02:56, 7. Aug. 2013 (CEST)
Wenn ein Benutzer ein Bild unter cc-by-sa hochlädt, kann man erstmal davon ausgehen, dass er cc-by-sa meint, und nicht bild-frei oder pd-release. Dass seine Bilder häufig weitergenutzt werden, ist keinesfalls problematisch, sondern Teil des Projektziels von Commons..
Falls er, wie es möglicherweise hier der Fall ist, Bildspam betreibt oder gar gute Bilder durch schlechte oder falsche eigene ersetzt, ist das einfacher Vandalismus, für den man ihn sperren kann. Wo dabei die Urheberrechtsfrage sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. Ein Prangerbaustein "dieser Benutzer setzt seine Bildrechte durch" ist jedenfalls abwegig. --Krd 18:12, 4. Aug. 2013 (CEST)
- +1. Heute Nachmittag haben einige Admins sich rangesetzt und haben begonnen, sämtliche Bilder des Benutzers aus dem ANR zu entfernen. Ich finde das nicht in Ordnung und fordere die Rücksetzung dieser pauschalen Entfernungen: Wikipedia:AN#WP:URF.23Fotos_werden_Hochgeladen_-_gesucht_und_dann_gezielt_abgemahnt_.3F. Yellowcard (D.) 18:46, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Pauschal Bilder zu entfernen die nicht gelöscht werden, halte ich für Vandalismus. Man kann die Fälle gern einzeln überprüfen, aber das en-bloc zurückzusetzen wäre... mal wieder typisch Wikipedia. --Krd 18:51, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Ja, das habe ich bereits hier geäußert. Als Antwort erhält man dann sowas. Yellowcard (D.) 18:57, 4. Aug. 2013 (CEST)
- @Yellowcard: ich glaub', das war keine Absicht - jedenfalls hatte ich an meinem Beitrag keine BK-Anzeige und war erstaunt, hernach den Thread zu sehen. Und, Yellowcard, ich habe eine Bitte (ich stelle sie mal hier): Ich verstehe Deinen Standpunkt, hab auch mit ihm durchaus gerechnet, bin aber überzeugt davon, im Sinne der WP und ihres guten Rufs das Richtige getan zu haben. Mir wäre überaus unwohl, das zu revertieren, denn ich halte den User für eine Person, die sich nicht einen Deut um die WP schert, sondern sie als veritable Geldquelle entdeckt hat: für einen Einzelfall auch. Ich akzeptiere, wenn jemand nach meiner Bearbeitungsliste die Sachen rückgängig macht, so wie Du's, wie Ihr's für richtig haltet, egal ob mit oder ohne (A)-Schwänzchen (it's a wiki). Nur mich bitte nicht drum bitten, sondern mir Dein Verständnis für meine Haltung zubilligen. Geht das? --Felistoria (Diskussion) 19:39, 4. Aug. 2013 (CEST)
- @Felistoria: Er hätte sich wenigstens ein paar Meinungen einholen könne (von der Communety). Nunja... Es ist schon geschehen. Ich denke wier sollen jetzt diskutieren welches weitere vorgehen nötig ist und ob wir die Bildentfernungen revertieren sollen.--Steinsplitter (Disk) 19:47, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Zur BK-Sache: Da verstehe ich gerade nicht, was Du meinst. Gleibergs Antwort bezog sich doch auf mich. Ansonsten: Ich halte diese pauschale und massenhafte Entfernung von Bildern ohne Grundlage für Vandalismus, vor allem, wenn man diesen trotz erheblicher Gegenwehr (mittlerweile haben sich ja einige Benutzer vehement gegen dieses Vorgehen ausgesprochen) eben nicht zurücksetzen möchte. Ich bin nicht böse; Verständnis aufzubringen fällt mir aber – trotz Deiner angenehmen Freundlichkeit – gewissermaßen schwer. Gruß, Yellowcard (D.) 19:48, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Moin Krd und Yellowcard. Ich finde eure Wir-waschen-unsere-Hände-in-Unschuld-Mentalität erschreckend. Ich möchte nicht an einer Plattforum mitwirken, die derlei Praktiken gewähren lässt und das auch noch durch aktive Einbindung unterstützt. Dass die Übergange von kommerzieller Abmahnpraxis über gelegentliches Einfordern der Beachtung des Urheberrechts bis zur völligen Aufgabe der eigenen Rechte fließend sind, ändert daran nichts. "Das ist eine Sache der Rechtinhaber und Nachnutzer und hat uns nicht zu interessieren.", habe ich hier irgendwo gelesen. Was uns zu interessieren hat und was wir als Community dulden, bleibt immer noch uns überlassen. Es ist gerade NICHT "typisch Wikipedia", wenn hier mal nicht nach dem schwerverständlichen Wortlaut der Nachnutzungsbedingungen allgemeines Schulterzucken herrschte, sondern eine klare Kante gegen offensichtliche Bereicherung gezeigt würde. Ich empfinde ganz im Gegenteil euren Standpunkt als "typisch Wikipedia", da ihr als Lizenzaffine Leute nicht bereit seid, euch in die Situation der privaten, unkommerziellen Nachnutzer hineinzuversetzen, die hier - zugegeben - einen Fehler gemacht haben. Vor der offensichtlichen Bereicherung schließt ihr die Augen oder glaubt ihr, dem fraglichen Kollegen und seinem Anwalt entstünde de facto ein den Mahngebühren entsprechender Schaden? --Krächz (Diskussion) 19:48, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Lieber Krächz, ich finde Deine Mentalität erschreckend. Ich kenne den Benutzer nicht, aber offensichtlich wurden seine ihm per UrhG zugebilligten Rechte verletzt. Wenn er Fotograf ist und mit der kommerziellen Weiternutzung seine Brötchen verdient, muss er diese Nachnutzungen abmahnen, sonst geht seine Einnahmequelle verloren. Ich verstehe nicht, wieso dieser Standpunkt ignoriert wird. Die Gebühren berechnen sich nach einem "Katalog", die Abmahngebühren gehen an den Anwalt. Ob Abmahngebühren gerechtfertigt sind, oder nicht, hat aber nichts mit der Entscheidung zu tun, ob enzyklopädisch gute und frei lizenzierte Bilder massenhaft aus Artikeln entfernt werden! Und nochmal, Commons liefert die Textzeile, die für die kostenlose und lizenzkonforme Nachnutzung erforderlich ist, per Mausklick auf dem Silberteller. Wenn Benutzer, ohne sich um die Urheberrechte kümmern, Bilder nachnutzen, verletzen sie geltendes Recht. Wenn sich der Verletzte dagegen wehrt, sehe ich kein moralisches Dilemma! Aber da Du Dich näher auszukennen scheinst: Welche völlig überzogenen Gebühren für die Bildnutzungen wurden denn in Rechnung gestellt? Sind die wirklich den üblichen Gepflogenheiten abweichend? Yellowcard (D.) 19:56, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Lieber Yellowcard. Ich kenne mich eben nicht aus mit Lizenzen und Gebühren und wäre ein dankbares Opfer für eine Abmahnung. Ich habe mal sogar eine Grafik nachgenutzt und war mir selbst nach absurd ausführlichen Angaben, die ich aus der Lizenzbeschreibung übernommen habe, nicht sicher, ob ich das richtig gemacht habe. Als Betreiber einer nicht-kommerziellen privaten Homepage, der ohne böse Absicht einen Teil-Lizenzverstoß begangen hat, empfände ich - mit Verlaub - alles außer einer Mail, das bitte zu korrigieren, als überzogen. Deshalb verzichte ich auch auf Nachnutzung "freier Inhalte" und frage lieber die Rechteinhaber um Erlaubnis. Das Wikipedia-Konstrukt der "freien Nachnutzung" ist eine einzige Farce: Texte werden de facto nur von diesen beschissenen Bucher-et.al-Verlagen nachgenutzt (warum sollte man das auch nachnutzen, die Texte stehen ja immer aktuell online) und Fotos werden nachgenutzt und dann (wie hier) im großen Stil abgemahnt. "Wenn er Fotograf ist und mit der kommerziellen Weiternutzung seine Brötchen verdient, muss er diese Nachnutzungen abmahnen, sonst geht seine Einnahmequelle verloren." Dann ist er aber meines Wissens bei Commons und Wikipedia auf der falschen Plattform, oder nicht? "Ob Abmahngebühren gerechtfertigt sind, oder nicht, hat aber nichts mit der Entscheidung zu tun, ob enzyklopädisch gute und frei lizenzierte Bilder massenhaft aus Artikeln entfernt werden!" Oh, doch, das hat etwas damit zu tun: Wir, die Autoren, schreiben für umme diese Artikel, die nun jemand Oberschlaues nutzt, um bei kleinster Fehllizenzierung Kasse zu machen -> Ich werde zukünftig einen Teufel tun, diese Plattform auszubauen. --Krächz (Diskussion) 20:20, 4. Aug. 2013 (CEST) P.S. Mal abgesehen davon handelt es sich offensichtlich nicht um einen professionellen Fotografen, um dessen Broterwerb wir uns sorgen müssten. Hast du dir die Bilder mal angeschaut?
- Lieber Krächz, ich finde Deine Mentalität erschreckend. Ich kenne den Benutzer nicht, aber offensichtlich wurden seine ihm per UrhG zugebilligten Rechte verletzt. Wenn er Fotograf ist und mit der kommerziellen Weiternutzung seine Brötchen verdient, muss er diese Nachnutzungen abmahnen, sonst geht seine Einnahmequelle verloren. Ich verstehe nicht, wieso dieser Standpunkt ignoriert wird. Die Gebühren berechnen sich nach einem "Katalog", die Abmahngebühren gehen an den Anwalt. Ob Abmahngebühren gerechtfertigt sind, oder nicht, hat aber nichts mit der Entscheidung zu tun, ob enzyklopädisch gute und frei lizenzierte Bilder massenhaft aus Artikeln entfernt werden! Und nochmal, Commons liefert die Textzeile, die für die kostenlose und lizenzkonforme Nachnutzung erforderlich ist, per Mausklick auf dem Silberteller. Wenn Benutzer, ohne sich um die Urheberrechte kümmern, Bilder nachnutzen, verletzen sie geltendes Recht. Wenn sich der Verletzte dagegen wehrt, sehe ich kein moralisches Dilemma! Aber da Du Dich näher auszukennen scheinst: Welche völlig überzogenen Gebühren für die Bildnutzungen wurden denn in Rechnung gestellt? Sind die wirklich den üblichen Gepflogenheiten abweichend? Yellowcard (D.) 19:56, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Moin Krd und Yellowcard. Ich finde eure Wir-waschen-unsere-Hände-in-Unschuld-Mentalität erschreckend. Ich möchte nicht an einer Plattforum mitwirken, die derlei Praktiken gewähren lässt und das auch noch durch aktive Einbindung unterstützt. Dass die Übergange von kommerzieller Abmahnpraxis über gelegentliches Einfordern der Beachtung des Urheberrechts bis zur völligen Aufgabe der eigenen Rechte fließend sind, ändert daran nichts. "Das ist eine Sache der Rechtinhaber und Nachnutzer und hat uns nicht zu interessieren.", habe ich hier irgendwo gelesen. Was uns zu interessieren hat und was wir als Community dulden, bleibt immer noch uns überlassen. Es ist gerade NICHT "typisch Wikipedia", wenn hier mal nicht nach dem schwerverständlichen Wortlaut der Nachnutzungsbedingungen allgemeines Schulterzucken herrschte, sondern eine klare Kante gegen offensichtliche Bereicherung gezeigt würde. Ich empfinde ganz im Gegenteil euren Standpunkt als "typisch Wikipedia", da ihr als Lizenzaffine Leute nicht bereit seid, euch in die Situation der privaten, unkommerziellen Nachnutzer hineinzuversetzen, die hier - zugegeben - einen Fehler gemacht haben. Vor der offensichtlichen Bereicherung schließt ihr die Augen oder glaubt ihr, dem fraglichen Kollegen und seinem Anwalt entstünde de facto ein den Mahngebühren entsprechender Schaden? --Krächz (Diskussion) 19:48, 4. Aug. 2013 (CEST)
- @Yellowcard: ich glaub', das war keine Absicht - jedenfalls hatte ich an meinem Beitrag keine BK-Anzeige und war erstaunt, hernach den Thread zu sehen. Und, Yellowcard, ich habe eine Bitte (ich stelle sie mal hier): Ich verstehe Deinen Standpunkt, hab auch mit ihm durchaus gerechnet, bin aber überzeugt davon, im Sinne der WP und ihres guten Rufs das Richtige getan zu haben. Mir wäre überaus unwohl, das zu revertieren, denn ich halte den User für eine Person, die sich nicht einen Deut um die WP schert, sondern sie als veritable Geldquelle entdeckt hat: für einen Einzelfall auch. Ich akzeptiere, wenn jemand nach meiner Bearbeitungsliste die Sachen rückgängig macht, so wie Du's, wie Ihr's für richtig haltet, egal ob mit oder ohne (A)-Schwänzchen (it's a wiki). Nur mich bitte nicht drum bitten, sondern mir Dein Verständnis für meine Haltung zubilligen. Geht das? --Felistoria (Diskussion) 19:39, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Ja, das habe ich bereits hier geäußert. Als Antwort erhält man dann sowas. Yellowcard (D.) 18:57, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Pauschal Bilder zu entfernen die nicht gelöscht werden, halte ich für Vandalismus. Man kann die Fälle gern einzeln überprüfen, aber das en-bloc zurückzusetzen wäre... mal wieder typisch Wikipedia. --Krd 18:51, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Oben über jedem Bild auf Commons ist ein Link mit dem Titel "Nachnutzen". Wenn Du das Bild nachnutzen möchtest, klickst Du auf den Link und kopierst aus dem sich öffnenden Fenster den Text aus dem Feld "Lizenzangaben" (oder so ähnlich) heraus und setzt ihn auf Deiner privaten Homepage ein. Benötigtes Lizenz-Wissen gleich Null und trotzdem eine Nachnutzung, die vorbildlich (und nicht abmahnfähig) ist. Darüber hinaus gibt es sowohl hier als auch auf Commons viele Benutzer, die gerne jedem mit der korrekten Nachnutzung helfen - im Zweifel muss man also einfach nur fragen. Wer aber ein Bild nachnutzt nach dem Motto "wird schon passen, ist ja eh kostenlos", hat eben Pech. Sich ein solches Bild mit den entsprechenden Rechten zu kaufen, also ohne die Arbeit der Fotografen, die freie Werke anbieten, zu nutzen, ist eben auch nicht billig.
- Und wenn die Bilder nicht so toll sind, dann ersetzt sie doch einfach durch andere freie Bilder von anderen Fotografen. Dagegen sage ich ja gar nichts. Massenhaftes Entfernen ist aber nicht okay, sondern Vandalismus. Yellowcard (D.) 20:32, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Umgekehrt wird ein Schuh draus. Wer seine Bilder in 1000 Artikel einfügt mit einer Trefferquote, dass das Bild dort auch tatsächlich einen Mehrwert darstellt, von - sagen wir - nur 50%, auf diesbezügliche Ansprachen eher pampig reagiert und dann hintenrum im Real Life Kasse macht, während wir unsere Zeit damit verbringen sollen, in Einzelfallentscheidungen den Nutzen der Bilder für die Artikel auszuhandeln, betreibt Vandalismus.
- Hier und a.a.O. drückst du dein Unverständnis über unsere Empörung aus. Eventuell liegt das daran, dass du einen Ideal-Fall konstruierst, der im Gesamtsetting der Wikipedia-Nachnutzung ja durchaus möglich ist: Kommerzieller Fotograf stellt seine (guten) Fotos frei zur Verfügung, in der Hoffnung, dass er sie AUCH unter kommerzieller Freigabe verkaufen kann (Win-Win-Situation). Daher redest du ja auch von den anderen realen Fällen von Fotografen, die dieses Geschäftsmodell pflegen und 1000de Bilder hochgeladen haben. Dass diese bei konsequenter Missachtung ihrer Rechte, diese dann auch geltend machen (gerade gegen kommerzielle Nachnutzer), dagegen hat ja kaum jemand etwas. Nur leider hat dieser Fall, mit dem du hier unsere (durchaus moralingesäuerte) Argumentation zu entkräften versuchst, faktisch überhaupt gar nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun, über den wir uns echauffieren. Hast du dir den überhaupt schon mal genauer angeschaut und bist den einschlägigen Links gefolgt? --Krächz (Diskussion) 20:53, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Wenn der Benutzer die Bilder in Artikel setzt und nur eine Quote von 50 % hat, in denen die Bilder sinnvoll sind, ist das Bildspam und nach Ansprache und Warnung gehört der Benutzer irgendwann gesperrt. Das habe ich mehrfach gesagt. Wo liegen Deiner Meinung nach die Unterschiede? Dass der Benutzer auch bei kleineren Verstößen abmahnt? Und worin rechtfertigt sich das massenhafte (nicht einzelfallabhängige!) Entfernen der Bilder, denn das ist ja der Punkt, den ich kritisiere (und nicht etwa Eure Kritik an der Praxis, welche ich nachvollziehen kann und der ich mich auch anschließe)? Yellowcard (D.) 20:58, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Der Unterschied liegt genau darin. Du hast es freilich verstanden: Ein Nutzer spamt Bilder, schert sich nicht darum, ob sie passen oder nicht und mahnt massenhaft und bei jeder Kleinigkeit ab, auch nicht-kommerzielle Nachnutzer. Ein offensichtliches Geschäftsmodell, landauf-landab auch "Abmahnfalle" genannt. Durch massenhaftes Entfernen entziehen wir dieser Praxis die Geschäftsgrundlage, weil wir das a) können und b) (darüber versuchen wir uns gerade zu verständigen) eventuell auch wollen. Ich sehe nicht ein, dass wir uns diese Möglichkeit, als Wikipedia-Community über dieses Vorgehen autonom zu entscheiden, aus der Hand nehmen lassen sollten nur weil der Bild-Spammer keine Gesetze verletzt. Ich, zB, als Krächz, könnte autonom entscheiden, meinen Hut zu nehmen, wenn mir diese Praxis nicht passt. Oder ich versuche, Mehrheiten zu organisieren für ein Vorgehen hier in Wikipedia. Und dass das nur auf formaler Ebene der Richtlinien und Lizenzspezifikation gehen kann und nicht etwa durch fröhliches Entlinken der abmahngefärdeten Bilder, sehe ich nicht ein und werde es in hundert Jahren nicht einsehen. Wenn wir uns nicht, ggbflls. über Mehrheiten, auf ein solches Vorgehen verständigen können, dann bleibt mir meine persönliche Konsequenz zu ziehen, oder auch nicht. Mir ist der Schutz gutgläubiger privater Nachnutzer vor bescheuerten Abmahnkosten wichtiger, als sicherzustellen, dass ein Herr Fotograf hier unbehelligt seine Masche abziehen kann. Diese Frage anders zu bewerten, lieber Yelloward, steht dir aber natürlich frei. Habe die Ehre: --Krächz (Diskussion) 21:52, 4. Aug. 2013 (CEST)
+ 1 zu Krächz. Wikipedia hat den Ruf und den Anspruch, freies Wissen zu verbreiten, dazu gehören auch Bilder als Ergänzung zum Text. So ist es nun mal. Für manche Interessenten, die die Regeln nicht kennen, ist das nicht so leicht, die englisch formulierten Lizenzen zu beachten, wenn der Fotograf seine Lizenzangaben nicht direkt in der Beschreibung artikuliert, wie es einige Fotografen bisher schon dankenswerterweise machen. Hier besteht Handlungsbedarf von Seiten der deutschen Community, um den zitierten Missbrauch abzustellen. Ich verstehe daher Yellowcards ständige Einwände nicht. Vielleicht sollten Autoren auch mal aufmucken, wenn sie wesentlich an einem Lemma mitgewirkt haben, dass sie nur in der history erscheinen? Schönen Abend -- Alinea (Diskussion) 21:20, 4. Aug. 2013 (CEST) PS: Zur Bemerkung eins drunter: Das Argument, er verdient seine Brötchen als Fotograf, ist nicht richtig. Er ist Leiter einer ..., wie ergoogelbar. -- Alinea (Diskussion) 09:55, 5. Aug. 2013 (CEST)
- Diesen unpassenden Rundumschlag, der mich zwar direkt anspricht, aber alle meine Argumente ignoriert, geh ich nicht ein. Yellowcard (D.) 21:24, 4. Aug. 2013 (CEST)
Die Diskussion hier ist einerseits sehr erfreulich und andererseits sehr komisch von Seiten der „ auf unser Recht“ beharrenden. Aber so ist es wohl auch in der Politik.
Fakten, Bilder werden durch nach meinung der Foto Experten hierschlechtere ersetzt, der User fällt laut Diskussion mit Spam und anderem auf, verursacht ne Menge Arbeit. Ist kein Fotograf und verdient auch damit nicht sein Brötchen ( Sozialarbeiter) Das Material auf seiner Seite ist veraltet, nicht aufrufbar oder Film( seine Branche ) veraltet und die Webseiten wurden längst von professionelleren Firmen überarbeitet. Heisst keine aktuellen Referenzen aus den letzen Jahren. Business läuft nicht aus das Abmahngeschäft.
O.k. sagen wir es geht uns nichts an. Wozu wird die Wiki Community hier missbraucht. Wie die anderen in der Community mit bewunderswertem Engangement eine Enzyklopädie bereichern und erweitern ? NEIN. Warum mahnt er keine Schüler oder Vereine ab. Die Rechtsgrundlage gibt nur 100€ für seinen Anwalt her. So schlechts geht’s denen noch nicht, dafür schmeisst er im Gegensatz zu anderen traurigen Kreaturen der Amahnsezene noch nicht den Drucker an. Geht es ihm um Seine Rechte ? Nein, da erstens verdient er nichts unter Wiki CC, auch kommerziele dürfen die Bilder nutzen. Würden sie aber auf MFM Basis nie tun. Da ähnliche Bilder bei Stockagenturen wie pixelio keinen Euro kosten. ( Da fallen ja auch immer mehr Fotografen mit dem Modell auf, o.k. fürs Bild krieg ich fast nichts aber jede Abmahnung hat ne Rendite von einigen 100%, das gibt’s sonst nur im Casino oder an der Börse. Wenn es ihm um seine Rechte ginge würde er sich ja die Mühe machen und auch nicht gewerblich anschreiben lassen, hey so geht’s nicht, ich möchte das ich als Urheber genannt werde. ( interessiert ihn nach den Beobachtungen und Recherchen nicht erkennbar, abkassierte sind immer die wo ein Bild mit Anwalt 600 bis900€ bringt oder mehrere gleich den Urlaub finanzieren.
Wozu braucht er Wiki, sein 80er Jahre Homepage hat vielleicht 10 Bebesucher in München. Die Vereinsseite die unwissend der Richtigen trilogie Fotograf, Titel, Wiki CC Lizent MIT link auf den Lizenttext nicht kennt interessiert ihn auch nicht. Interessant und ich hoffe ich bringe nicht noch mehr verirrte Seelen auf dieses unselige Modell ist Wiki als eine der meistaufgerufenen und bestrankenden Seiten als Verbreitungsplattform für Bilder die der ein oder andere aus seiner sicht hoffentlich fehlerhaft übernimmt und die Kasse Klingelt und zwar ordenlich für den Juristen und den Nicht Fotografen sondern sozialarbeit. Sogar sein Kumpels steigen schon ein und bloggen auch warum Bilderklauer ganz böse sind und man Ihnen den 5 fachen MFM Satz abnehmen sollte. Der weiss sagar auch noch warauf ankommt. Die Herren Foto Experten kennen sich seit 20 Jahren. Und siehe da auch Herr B lernt dazu und aufeinmal tauch noch seinte tote MAD.AG auf. Sorry der Typ mahnt 3 Bilder in Kölle ab, macht Fussball aufnahmen die er nicht vermarkten darf mit einer Samsung L700.. ( hab ich noch keinen Fotografen im Stadion gesehen nur Kinder aufm Spielplatz ) Hier geht es nochmals erwähnt nicht um gelerten Fotografen die hart Ihr Geld damit verdienen müssen. Da mit.. ja wer halt die Rechte nicht kennt hat halt Pech gehabt ist nicht Aufgabe von Wikipedia, könnnen wir auch nichts für das wir für unselige Modell die bestmöglich Plattform im Web haben zukommen ist scheinheillig und ehrlich gesagt unwürdig im Anbetracht der Tausenden die hier ehrlich Engagiert mitmachen. Natürlich bleibt da ein Fader Beigeschmack an der Community hängen.
- Das ist alles völlig unerheblich. Bilderklau ist geistiger Diebstahl und das darf man verfolgen. Wer verlangt vom Supermarkt, daß kleine Blogger nicht bezahlen brauchen und alles für lau mitnehmen dürfen? Ist ja furchtbar, diese Freibiermentalität. Nein, man darf nicht einfach alles nehmen, was im Internet ist. Und wer das nicht begreifen will, dem muß man das deutlich klarmachen. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 15:32, 5. Aug. 2013 (CEST)
- Der Vergleich mit dem Supermarkt ist ganz gut, aber um im Beispiel zu bleiben: Die Wikipedia hat durch die Arbeit von tausenden Autoren/-innen und auch Fotografen / Benutzern /Admins über zwölf Jahre ihren Ruf und ihren Pagerank aufgebaut. Das ist der Supermarkt mit seinen tausenden Lesern, die Artikel finden, weil sie der WP trauen. Alles ohne einen Handschlag von Herrn Bischoff. Nun kommt Herr Bischoff also in den florierenden Laden, und stellt an der Kasse ins Quengelregal ein paar seiner schlechten Lutscher auf, analog seiner Knipsbildchen. Wenn die dann erwartungsgemäß falsch lizenziert werden, kommt die Abmahnkeule. Der "Diebstahl", wie du es nennst, ist nicht rechtens. Aber da wir im Supermarkt das Hausrecht ausüben, können wir Herrn Bischoff und seine Bildchen rauswerfen. Soll er doch im Gebüsch (seiner Website) oder der Müllhalde (Flickr) seine Bildchen anbieten. Mal sehen, weviel Abmahnungen er dann noch schicken kann. Offenbar läuft die Masche ja mindestens seit Anfang 2012. Zeit für einen Schlusspunkt. --Minderbinder 15:41, 5. Aug. 2013 (CEST)
- Die Diskussion läuft auch hier hier, wo sich gerade Herr Bischoff gemeldet hat. Gruß -- Alinea (Diskussion) 15:47, 5. Aug. 2013 (CEST)
- @ Minderbinder: Der Benutzer hat einige schlechte Lutscher ins Regal gestellt, und diese sollten mit Recht rausfliegen. Andere seiner Lutscher sind aber wirklich gut, denn solche Bilder haben wir bisher nicht unter freier Lizenz. Wieso sollten diese frei lizenzierten Bilder aus den Artikeln ersatzlos entfernt werden, obwohl sie nicht auf Commons gelöscht werden, und das auch noch, wenn er behauptet, private Nachnutzer bei fehlerhaften Nutzungen zunächst zu kontaktieren (und damit insgesamt nicht anders agiert, als es viele angesehene Fotografen in diesem Projekt auch tun)? Das ist es, was mir den Kopf zerbricht und ich habe kein Verständnis für die massenhaften Löschungen der Bilder aus den Artikeln, solange es keine vernünftigen (freien) Alternativen gibt. Yellowcard (D.) 15:52, 5. Aug. 2013 (CEST)
- Der Vergleich mit dem Supermarkt ist ganz gut, aber um im Beispiel zu bleiben: Die Wikipedia hat durch die Arbeit von tausenden Autoren/-innen und auch Fotografen / Benutzern /Admins über zwölf Jahre ihren Ruf und ihren Pagerank aufgebaut. Das ist der Supermarkt mit seinen tausenden Lesern, die Artikel finden, weil sie der WP trauen. Alles ohne einen Handschlag von Herrn Bischoff. Nun kommt Herr Bischoff also in den florierenden Laden, und stellt an der Kasse ins Quengelregal ein paar seiner schlechten Lutscher auf, analog seiner Knipsbildchen. Wenn die dann erwartungsgemäß falsch lizenziert werden, kommt die Abmahnkeule. Der "Diebstahl", wie du es nennst, ist nicht rechtens. Aber da wir im Supermarkt das Hausrecht ausüben, können wir Herrn Bischoff und seine Bildchen rauswerfen. Soll er doch im Gebüsch (seiner Website) oder der Müllhalde (Flickr) seine Bildchen anbieten. Mal sehen, weviel Abmahnungen er dann noch schicken kann. Offenbar läuft die Masche ja mindestens seit Anfang 2012. Zeit für einen Schlusspunkt. --Minderbinder 15:41, 5. Aug. 2013 (CEST)
- Es steht Aussage gegen Aussage. Haraldbischoff behauptet, private Nachnutzer nicht direkt abgemahnt zu haben: „der berümte kleine Blogger hat nichts zu befürchten (außer einer Bitte, die Bedingungen einzuhalten, dass sollte er dann aber auch tun).“, [2]. Gibt es Belege dafür, dass diese Aussage falsch ist, wie Armin oben behauptet? Yellowcard (D.) 15:49, 5. Aug. 2013 (CEST)
- Ich habe dies gefunden, siehe Kommentar eins und fünf. -- Alinea (Diskussion) 15:55, 5. Aug. 2013 (CEST)
- Es gibt genug Leute, die nur mal ein paar Bilder beisteuern. Und was davon Knipsbildchen sind und was nicht, das sollte sich niemand anmaßen, zu beurteilen. Wenn Artikel erstbebildert werden, dann ist das eine Leistung, die gewürdigt werden muß. Unsere Schuld, wenn das Regal bisher leer war. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 15:52, 5. Aug. 2013 (CEST)
- Such doch mal nach Harald Bischoff Abmahnung. Es gibt ein paar RA-Kanzleien, die sich auf die Abwehr von solchen Abmahnungen spezialisiert haben. Ein paar davon haben extra für Herrn Bischoff eine Unterseite angelegt. Ruf doch mal bei Theiß Rechtsanwälte an. --Minderbinder 16:02, 5. Aug. 2013 (CEST)
- Vor allem der 3. Googletreffer ist interessant: Wikipedia Bilderklau. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 16:09, 5. Aug. 2013 (CEST)
- Such doch mal nach Harald Bischoff Abmahnung. Es gibt ein paar RA-Kanzleien, die sich auf die Abwehr von solchen Abmahnungen spezialisiert haben. Ein paar davon haben extra für Herrn Bischoff eine Unterseite angelegt. Ruf doch mal bei Theiß Rechtsanwälte an. --Minderbinder 16:02, 5. Aug. 2013 (CEST)
- Was für eine Unterseite meinst Du? Die Kanzlei Theiß hat den von ihr mandatierten Fall auf ihrer Homepage platziert, das ist unter RA-Kanzleien Usus. Der Bischoff-Fall ist, so wie ich das sehe, über die reguläre Homepage der Kanzlei schon gar nicht mehr abrufbar (dafür aber ca. 50 andere Urteile). Und dass es durch den Benutzer Abmahnungen gegeben hat, steht ja auch gar nicht in Frage. Gruß Yellowcard (D.) 16:10, 5. Aug. 2013 (CEST)
- Und nun ist der beklaute Urheber das schwarze Schaf, große Leistung! --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 16:12, 5. Aug. 2013 (CEST)
- Was für eine Unterseite meinst Du? Die Kanzlei Theiß hat den von ihr mandatierten Fall auf ihrer Homepage platziert, das ist unter RA-Kanzleien Usus. Der Bischoff-Fall ist, so wie ich das sehe, über die reguläre Homepage der Kanzlei schon gar nicht mehr abrufbar (dafür aber ca. 50 andere Urteile). Und dass es durch den Benutzer Abmahnungen gegeben hat, steht ja auch gar nicht in Frage. Gruß Yellowcard (D.) 16:10, 5. Aug. 2013 (CEST)
- Die Diskussion ist hier am falschen Ort, da keine urheberrechtlichen Fragen bestehen. Die Frage, wie wir mit solchen Benutzern umgehen und ab wann der AGF verbraucht ist, wird auf WP:AN diskutiert. In diesem Sinne ist die Diskussion hier für mich beendet. --Minderbinder 16:19, 5. Aug. 2013 (CEST)
Ich kann Alinea und Yellowkart nur beipflichten, wofür ich ja für Rote Karte plädiere wenn jemand Abkassiert als User so wie in der Diskussion von anderen beschrieben Spammt und schon 3 Useraccounts nutzt für seine False Flag Missbrauchs Aktionen. Nicht der Urheber der Sein Werk zu weiterverwendung Freigibt Marcela ( beklaut ? was issn das für ne Sicht, dann stellt Du es nicht als Share Alike hier ein oder ? Sondern der Abkassierte vom Geschäftsmodell, was ist das nicht für ne schöne Plattform dieses Wiki mit 1000en von Mitarbeitern, damit meine Fotos die sonder auf meiner wohl nicht zufällig MAD ;-) AG heissenden Seite eh keiner sehen würde, uns wenns einer nimmt halt ich mit Faktor 300 bis 1000% zu Pixelio, die mich als Nicht Fotografen nicht mals nehmen die Hand auf. So argumentieren eigentlich bisher nur die die Kasse machen. Der Böse Bilderkauer. Hallo, wenn ich keine Weiterverwendung will stelle ich es nicht als Share Alike ein. Klare Sache. Er ist ja nicht der einzige hier, nur der aktivste und bei Anwälten der auffälligste, eine Dame auch schon mal vor Gericht arg die Finger verbrannt hat ist ja in den Foren nachzulesen. Vorm OLG wirds richtig teuer, da reden wir über 5 Stellige Streitwerte oder einen Kleinwagen. Da hat sie gekniffen. So ists auch hier.. die vielen die Angstvoll eingeschüchtert, vorm mit Ungemach drohenden Anwalt, Gericht ( Unterlassung Einstweilige Vergfügung etc. kostet alles schnell mal nen guten Gebrauchtwagen) einfach zahlen ist der grösste Teil der schnellen Beute. Die die sich wehren und in Verfahren gehen, machen Arbeit, das ist nur bedingt erwünscht. Armin Burkard (nicht signierter Beitrag von Armin Bukard (Diskussion | Beiträge)
Zwischentitel wg. Übersichtlichkeit
Die Diskussion hier ist einerseits sehr erfreulich und andererseits sehr komisch von Seiten der „ auf unser Recht“ beharrenden. Aber so ist es wohl auch in der Politik.
Fakten, Bilder werden durch schlechtere ersetzt, der User fällt mit Spam und anderem auf, verursacht ne Menge Arbeit. Ist kein Fotograf und verdient auch damit nicht sein Brötchen ( Sozialarbeiter) Das Material auf seiner Seite ist veraltet, nicht aufrufbar oder Film( seine Branche ) veraltet und die Webseiten wurden längst von professionelleren Firmen überarbeitet. Heisst keine aktuellen Referenzen aus den letzen Jahren. Business läuft nicht aus das Abmahngeschäft.
O.k. sagen wir es geht uns nichts an. Wozu braucht er Wiki. Wie die anderen in der Community mit bewunderswertem Engangement eine Enzyklopädie bereichern und erweitern ? NEIN. Warum mahnt er keine Schüler oder Vereine ab. Die Rechtsgrundlage gibt nur 100€ für den Juristen her. So schlechts geht’s denen noch nicht, dafür schmeisst er im Gegensatz zu anderen traurigen Aktivisten der Amahnsezene noch nicht den Drucker an. Geht es ihm um Seine Rechte ? Nein, da erstens verdient er nichts unter Wiki CC, auch kommerziele dürfen die Bilder nutzen. Würden sie aber auf MFM Basis nie tun. Da ähnliche Bilder bei Stockagenturen wie pixelio keinen Euro kosten. ( Da fallen ja auch immer mehr Fotografen mit dem Modell auf, o.k. fürs Bild krieg ich fast nichts aber jede Abmahnung hat ne Rendite von einigen 100%, das gibt’s sonst nur im Casino oder an der Zockerbörse. Wenn es ihm um seine Rechte ginge würde er sich ja die Mühe machen und auch nicht gewerblich anschreiben lassen, hey so geht’s nicht, ich möchte das ich als Urheber genannt werde. ( interessiert ihn nach meinen Recherchen nicht die Bohne, abkassierte sind immer die wo ein Bild mit Anwalt 600 bis900€ bringt oder mehrere gleich den Urlaub finanzieren.
Wozu braucht er Wiki, sein 80er Jahre Homepage hat vielleicht 10 Bebesucher in München. Die Vereinsseite die unwissend der Richtigen trilogie Fotograf, Titel, Wiki CC Lizent MIT link auf den Lizenttext nicht kennt interessiert ihn auch nicht. Interessant und ich hoffe ich bringe nicht noch mehr verirrte Seelen auf dieses unselige Modell ist Wiki als eine der meistaufgerufenen und bestrankenden Seiten als Verbreitungsplattform für Bilder die der ein oder andere aus seiner sicht hoffentlich fehlerhaft übernimmt und die Kasse Klingelt und zwar ordenlich für den Juristen und den Nicht Fotografen sondern sozialarbeit. Sogar sein Kumpels wie Michael Lucan steigen schon ein und bloggen auch warum Bilderklauer ganz böse sind und man Ihnen den 5 fachen MFM Satz abnehmen sollte. Der weiss sagar auch noch warauf ankommt. Die Herren B und Lucan kennen sich seit 20 Jahren. Und siehe da auch unser Aktivist lernt dazu und aufeinmal tauch noch seine sonst wenig lebendige MAD.AG auf. Sorry da mahnt jemand nach einem im Fussball Spiel gemachten Hobby Aufnahmen (die er nicht vermarkten darf mit einer Samsung L700.. ( hab ich noch keinen Fotografen im Stadion gesehen nur Kinder aufm Spielplatz ) stellt diese ohne akrreditierter Fotograf zu sein ein, an unpassender Stelle und wartet ab. Da mit.. ja wer halt die Rechte nicht kennt hat halt Pech gehabt ist nicht Aufgabe von Wikipedia, könnnen wir auch nichts für das wir für unselige Modell die bestmöglich Plattform im Web haben zukommen ist scheinheilig und ehrlich gesagt unwürdig im Anbetracht der Tausenden die hier ehrlich Engagiert mitmachen. Natürlich bleibt da ein fader Beigeschmack an der Community hängen.
Armin Burkard (nicht signierter Beitrag von Armin Bukard (Diskussion | Beiträge)
- Da du - so wie es aussieht - mehr Recherche betrieben hast als ich, wäre es - im Sinne der Transparenz - gut, wenn du alle Kanzleien verlinkst, die etwas über harald bischoff geschrieben haben (du schriebst von mindestens 7). Da du wohl zu den Abgemahnten gehörst, solltest du auch deinen Fall - möglichst neutral - schildern. Wenn du noch von anderen Abgemahnten weißt, kannst du auch auf deren Geschichte gerne verlinken. --Isderion (Diskussion) 00:47, 6. Aug. 2013 (CEST)
Wem darf ich die Links zur Verfügungstellen. ( der Anwaltskanzleien ) auch ich muss aufpassen, dass mein Thema nicht noch teurer wird, offensichtlich scheint die Community den Missbrauch der Plattform zu billigen. Anders gesagt, ohne Wiki käme so schnell kaum einer in die Verlegenheit nicht korrekt zitiert B.s Bilder zu verwenden, damit der darüber Einnahmen generiert die sicher höher sind als seine sonst eher nicht vorhandenen Fotoaufträge. ( anerkanntes Missbrauchsindiz ) Armin Burkard (nicht signierter Beitrag von Armin Bukard (Diskussion | Beiträge)
- Hallo Armin, es wäre wirklich hilfreich, wenn Du Deinen Fall ohne persönliche Wertungen möglichst neutral darstellen könntest, damit man sich ein Urteil bilden kann. Idealerweise auf WP:AN unter einer neuen Unterüberschrift. Vielen Dank, Yellowcard (D.) 22:37, 6. Aug. 2013 (CEST)
- Wenn, bitte mit richtiger Signatur. Danke. --Felistoria (Diskussion) 23:28, 6. Aug. 2013 (CEST)
- Die Links darfst du gerne öffentlich posten. Falls du Informationen beisteuern willst, die grundsätzlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind (z.B. die Abmahnung die du wohl bekommen hast), kannst du auch Benutzern eine email schreiben. Dazu gehst auf die die Benutzerseite des Benutzers und klickst links auf "Email senden". --Isderion (Diskussion) 23:47, 6. Aug. 2013 (CEST)
Der Überblick ergibt sich schnell wenn man den Fotgrafierenden Sozialarbeiter mit vertretender Kanzlei eingibt.
LINK dann habt ihr schon die ersten 8 Kanzleien.
Kanzleien, Gerstel, Theiss, Fardes, Feil, Recht Hat, Florian Sievers, Rae Hoesmann Berlin, Rae Metzler, Dr. Steinführer, Nowack (LL.M.) & Radowsky , Dr Bestermann & Partner, Helene Klassen Roeck, Dr. Berstermann & Partner, Dr. Schaefer-Drinhausen & Partner , Anwaltskanzlei Erlenhardt , Viele Kanzleien sind auch auf beiden Seiten tätig, für Fotografen und Abgemahnte.
Ein paar Vornehme die auf Anfrage reagiert haben, ob Sie schon gegen das Duo angetreten sind. Kanzlei Wrase, Rechtsanwaelte Keller-Stoltenhoff, Keller, München, Dr Wachs , WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR , Anwaltskanzlei Hild & Kollegen, WBS Law Otto Freiherr Grote. BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE | Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen
Im Prinzip ist jede grössere Kanzlei auf dem Abmahnfeld vertreten. Dennoch tauchen sicher 90% nicht auf, wenn der Abgemahnte zum Hausanwalt geht, der so hörte ich öfter sagt, keine Chance wird mit Verfahren noch teurer, zahlen ist billiger, genau darauf solls ja hinauslaufen, einfacher Geldstrom mit wenig Stress.
Wer wie hier öfter geschehen gönnerhaft sagt, ja da muss man sich mal mit beschäftigen auch als Tageblatt vom Tegernsee oder Kleinunternehmer der Lese sich mal ein, wie Komplex die Matierie ist LINK der Abschnitt Wiki CC hat sicher nicht umsonst 4 Teile. Es gibt nicht einmal ne einheitliche Rechtsprechung in Kiel anders als in Köln oder München.
Die einen führen Gegnerlisten nach Kanzleien die anderen nach beauftragenden Abmahnern. Je nach Kombi, Foto Abmahnung, Wiki CC Foto Abmahnung etc kann man die List locker auf 30 Kanzleien ausdehnen. Sprich da ist Wikipedia ein echer Brötchengeber für Fotograd, Abmahnkanzlei und Gegnerische Anwälte. Ihr wisst, das SEO nicht ganz Preiswert ist und das ein Klick auf Google Adwords teurer ist als unser Sozialarbeiter bei Pixelio oder Fotalia für ein Bild bekäme. Die Frage bleibt die Gleiche, weiter so, ist ja legal ( das wird sich noch rausstellen, es gab da leider mühsam schon vor dem OLG Hamm wo das unselige DUO aus Abmahnanwalt und Fotograf die Beute wieder rausrücken musste ) Rechnet sich immer noch das die meisten aus Angst, Stress anstandlos zahlen. Also ist Wikipedia die Plattform für solche Machenschaften, die sie also quasi erst ermöglicht, oder sperrt man Spammende, Inhalte Vandalierende Foto Sozialarbeiter mit 3 Benutzernamen, damit diese wieder zu gesellschaftlich sinnvolleren Aufgaben finden als die Abmahnindustrie. Beitrag von Armin Bukard (Diskussion | Beiträge)
- nochmal die Bitte: Verlinken. Du kannst die entsprechenden Links einfach hier reinkopieren. Danke! --Isderion (Diskussion) 19:09, 7. Aug. 2013 (CEST)
- @Armin: bitte nicht per Copy&Paste im Quelltext hier signieren - Du kopierst einen irgendwie da hineingekommenen Fehler ständig mit! Ich habe Dir hier etwas dazu geschrieben - nur mit diesem Account werden Deine Einträge hier als überhaupt getätigte feststellbar (ich war so frei, das mal in der letzten Signatur zu korrigieren). Ich habe einen Zwischentitel eingezogen. --Felistoria (Diskussion) 20:30, 7. Aug. 2013 (CEST)
- Gibt wohl auch noch andere Fälle! --192.35.17.21 12:59, 8. Aug. 2013 (CEST)
- @Armin: bitte nicht per Copy&Paste im Quelltext hier signieren - Du kopierst einen irgendwie da hineingekommenen Fehler ständig mit! Ich habe Dir hier etwas dazu geschrieben - nur mit diesem Account werden Deine Einträge hier als überhaupt getätigte feststellbar (ich war so frei, das mal in der letzten Signatur zu korrigieren). Ich habe einen Zwischentitel eingezogen. --Felistoria (Diskussion) 20:30, 7. Aug. 2013 (CEST)
Wer ist denn eigentlich Armin Burkhard, ich nenne ihn lieber AB?
Ist es der Mann, der mich neulich anrief (anonym, aber - nicht bedenkend, dass unterdrückte Rufnummern unter bestimmten Bedingungen sichtbar sind), mehrmals - auch mitten in der Nacht? Der mich als "Bürschchen" ansprach, sich nach Harald Bischoff erkundigte und dann unmotiviert Drohungen ausstieß, aber nicht zu bewegen war, zu sagen, wer er ist und was er will? "Sie werden mich kennenlernen!". Famoser Bursche. Ist es dieser Mann_(?) ?
Ist es über der Quantenheiler Armin Burkhard, der hier spricht und durch Andeutungen die ehrlichen Wikipedianer, die niemandem etwas Böses wollen, dazu bringt, eine Art Shitstorm gegen Harald Bischoff zu veranstalten. Ja, Harald Bischoff ist mein Kumpel. Mehr oder weniger. Wir kennen uns nicht seit 20 Jahren, wir kennen uns seit 26 Jahren. Schlecht recherchiert lieber AB, dabei ist das tatsächlich auch im Internet dokumentiert. Indirekt, aber mit soviel Energie sollte man das finden.
Andeutungen und Bullshit. Vermischung von ein paar Fakten und tatsächlichen Fehlern. Was soll man hiervon halten: "Ein paar Vornehme die auf Anfrage reagiert haben, ob Sie schon gegen das Duo angetreten sind." schreibt AB. Reagiert haben die! Wow. Was haben sie denn geschrieben: "Leider können wir Ihre Fragen nicht beantworten ..." oder was? Wieviele haben reagiert, zwei, drei gar? AB schafft es offenbar nicht, auch nur den Anstand zu haben, auf "seiner" Benutzerseite ein Minimum an Informationen raus zu geben. Privatkrieg? Harald Bischoff ist hier vor allem deshalb angreifbar, weil er sich mit seinem Namen ganz offen hier angemeldet hat. Er hat 2 Sockenpuppen aufgebaut, auf meinen Rat. Leider mit idiotischen Namen (sorry, Harald, wenn Du's liest). Und erst verspätet als Sockenpuppen gekennzeichnet. Er hat sie für nichts missbraucht! Sinn: Thematische Aufteilung von Fotos. Und schon damit war er überlastet. Ihr Pharisäer. Ihr Alle, die Ihr hier mit Steinen werft. Immer das Schlechteste denken! Die eigenen schlechten Eigenschaften und dunklen Wünsche auf ihn projizieren! Das macht Spaß: Der BÖSE Bischoff und den machen wir jetzt mal so richtig fertig, wir GUTEN. Wir löschen seine Bilder. Wow. Das ist das, was hier abläuft. Kann man seinen Frust wirklich so abreagieren? Anderen es mal richtig zeigen? So ist also Wikipedia! So? Wollt Ihr dieses Bild abliefern? Das ist wirklich mehr als peinlich.
Da macht einer Fehler und Ihr kreuzigt ihn! Weil einer durchdreht und einen persönlichen Rachefeldzug startet.
Was sagt Ihr großen Weisen, die Ihr alle genau wisst, was Gut und Böse ist, dazu, wie der großartige Rechercheur AB selbst mit Wikipedia-Inhalten auf seinen Seiten über Quantenheilung umgeht / bzw. umgegangen ist? Interessiert es Euch? (soll ich das jetzt belegen, oder könnt Ihr das selbst rausfinden? Soll ich es bei dieser Andeutung lassen? Ich denke ja. Er hat's ja auch so gemacht.) (Ach so: Und dann die Frage, wieviele Anwälte hat denn AB schon verschlissen, wg. diverser XXXXXXXXX(zensiert), also: XXXXXXXX vergessen. Warum? Hat er? Oder nicht?) Das sind nur Fragen.
Und: Nein, bevor er bei mir angerufen hat - War er's ? (sicher, er war's) -, kannte ich weder ihn noch seinen Namen (und selbst den hat er nicht genannt), und ich habe auch (bisher) noch nichts mit ihm zu tun gehabt. Aber vielleicht verklagt ja jetzt mich. Wenn sein Anwalt noch mag. Aber es gibt ja genug, er hat ja eine ganze Liste zur Auswahl.
Was hat AB zu verbergen?
Auch ich habe meinen Benutzernamen aus meinem Namen gebildet: Mlucan. Auch ich bin hier ungeschützt unterwegs. Wir heißen auch im richtigen Leben so! Selbst Schuld! Klar.
Erst schießen - dann fragen!
Michael Lucan (mlucan) (Diskussion) 17:56, 8. Aug. 2013 (CEST)
Vereinslogos
Hallo in die Runde, ich würde gerne die acht Vereins- bzw. Franchise-Logos, die hier zu finden sind, lokal hochladen. Das sollte meiner Einschätzung nach grundsätzlich problemlos möglich sein, unsicher bin ich mir lediglich bei den Logos von Seattle und Kansas sowie dem der Liga oben links, da sie im weitesten Sinne menschliche Figuren abbilden. Auf enWP sind alle Logos bereits lokal hochgeladen, aber die kann ich ja von hier nicht einbinden. Wie sind eure Einschätzungen bezüglich der Logos? --Headlocker (Diskussion) 19:59, 1. Aug. 2013 (CEST)
- Du schätzt es vollkommen richtig ein, bei menschlichen Dastellungen müssen wir besonders streng sein, alles Andere dürfte problemlos sein. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 21:18, 1. Aug. 2013 (CEST)
- Ralf, hast du übrigens mal einen Link zu unserer Regel mit den "menschlichen Darstellungen"? Ich hätte hier noch ein Auge zugedrückt (pun intended), aber bleiben wir im Zweifel vorsichtig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:11, 1. Aug. 2013 (CEST)
- Nein, ich habe keinen Link parat. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 23:18, 1. Aug. 2013 (CEST)
- Hast du sonst einen Tipp, wo ich nachschauen könnte? Gruß, --Gnom (Diskussion) 01:33, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Kann es das laufende Auge sein? --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 07:58, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Die individuellen Darstellungen von Menschen als besonders kritisches Merkmal habe ich vor Ewigkeiten mal aufgebracht und bekam allseitige Zustimmung. Die Disk ist mit Sicherheit irgendwo tief in den Archiven dieser Seite, ich finde sie aber nicht. Ich denke aber weiterhin, dass wir damit gut fahren. Das "laufende Auge" gibt grobe Anhaltspunkte, was für die Annahme von Schöpfungshöhe ausreichende Individualität bei angewandter Grafik bedeutet, die konkrete Anwendung müssen wir selbst entwickeln, weil es trotz allem (Silberdistel, etc) eben nur wenig Rechtsprechung gibt. Die individuellen menschlichen Darstellungen sind ein solches konkretes Merkmal, das für uns alle, auch Laien, gut anwendbar ist. Es schließt nicht aus, dass wir im Einzelfall auch mal herausragende andere Grafiken als geschützt annehmen, erleichtert aber die Abgrenzung. Grüße --h-stt !? 10:58, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Hast du sonst einen Tipp, wo ich nachschauen könnte? Gruß, --Gnom (Diskussion) 01:33, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Nein, ich habe keinen Link parat. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 23:18, 1. Aug. 2013 (CEST)
- Ralf, hast du übrigens mal einen Link zu unserer Regel mit den "menschlichen Darstellungen"? Ich hätte hier noch ein Auge zugedrückt (pun intended), aber bleiben wir im Zweifel vorsichtig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:11, 1. Aug. 2013 (CEST)
Danke für die Antwort, dann werde ich die Finger von den drei kritischen Logos lassen. Passend dazu sind mir heute diese drei Kandidaten über den Weg gelaufen, die müssten dann eigentlich wieder weg, oder (das letzte wurde hier schon mehrfach gelöscht, wenn ich mich recht erinnere, zudem auf commons hochgeladen)?
--Headlocker (Diskussion) 09:44, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Auf das 3. Logo, 1. FFC, habe ich soeben auf Commons einen NoPermission-Baustein gesetzt. — Raymond Disk. 10:15, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Es geht um "individuelle" Darstellung von Menschen, ein einfacher Scherenschnitt wie auf den ersten beiden Logos fällt da nicht darunter. -- Chaddy · D – DÜP – 17:39, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Ja dann wären aber die von mir im ersten Beitrag genannten Logos auch sämtlich unbedenklich. --Headlocker (Diskussion) 18:26, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Ich halte die von Dir genannten Logos alle für unbedenklich. Gruß, Yellowcard (D.) 15:15, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Ja dann wären aber die von mir im ersten Beitrag genannten Logos auch sämtlich unbedenklich. --Headlocker (Diskussion) 18:26, 2. Aug. 2013 (CEST)
Wo liegt der Unterschied zu dem Brettspielfeld bei Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/01#Nachbau von Mensch ärgere dich nicht? Sind die Abbildungen da nicht auch nur Scherenschnitte? -- Cherubino (Diskussion) 18:11, 7. Aug. 2013 (CEST)
Domschatzkammer Köln
Eine Besucherin blaffte mich in der Domschatzkammer Köln an, dass Fotografieren da verboten sei, ich hatte kein Schild wahrgenommen. Die Bilder der Gegenstände in geschlossenen Räumen also eher löschen? -- Cherubino (Diskussion) 07:46, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Nöööö, ich hätte nur zurückgeblafft. Warum löschen? --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 08:23, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Die Objekte sind so alt, dass da kein Urheberrecht mehr drauf ist. Und alles andere interessiert hier nicht. -- 193.187.235.17 08:32, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Fotografierverbote sind üblich, wenn Handschriften, organische Substanzen etc. ausgestellt werden. Die bekommen spezielles gedämpftes Licht ohne UV-Anteile, um Schäden durch Licht zu verhindern bzw zu minimieren, denn Ausstellen ganz ohne Licht geht auch nicht, was aber eigentlich in manchen Fällen erforderlich wäre. Fotografieren mit Blitz bedeutet eine kurzzeitige hohe Dosis UV, was zu Schäden führen kann bzw. die Lebensdauer des Manuskripts bzw der verwendeten Farben und Objekte heruntersetzt und die Alterung beschleunigt und alle Schutzmaßnahmen unterläuft (Häufig muss dazu extra ein Raum geschaffen werden, der auch von indirektem Tageslicht abgeschirmt ist). Fotografieren kann auch aus anderen Gründen verboten sein, etwa weil es die besondere Wirkung eines Raums für die anderen Besucher beeinträchtigt, Kirchen sind auch Ort der Kontemplation was z. B. bei ausgestellten Reliquien eine Rolle spielen kann. Da gehts um Hausrecht etc. Hat aber alles nichts mit Urheberrecht zu tun. In vielen von diesen Fällen kann man oft trotzdem fotografieren, wenn man das abspricht und z.B. Stativ und lange Belichtung statt Blitz verwendet, oder nur fotografiert, solange keine anderen Besucher da sind. --Giftzwerg 88 (Diskussion) 15:16, 3. Aug. 2013 (CEST)
- Da muss ich Giftzwerg recht geben. Oft hängt das Fotografieren-Verbot damit zusammen, dass die Leute zu dämlich sind, denn Blitz an ihrer Kamera auszuschalten (Ich blockiere mir aus dem Grund immer bei "No-Flash"-Schild denn Aufklappblitz zusätzlich gut sichtbar mechanisch). Jeder der mit der Konservierung von alten Sachen zu tun hatte, kann nachvollziehen dass 1000+ Blitze pro Tag, der Farbe meist nicht zuträglich sind. Es gibt eben neben urheberrechtlichen Gründen, durchaus andere Gründe wieso allgemeines Fotografieren in einem Museum/Kirche nicht gestattet ist. Diese Gründe sind aber mit einem Gespräch oft zu umgehen, und es können trotzdem Fotos gemacht werden. Es ist eben auch eine Frage des Auftretens ob ich schlussendlich fotografieren kann/darf. Wer »kein Blitzlicht« und »keine Gläubigen stören und aufnehmen« einhält, erreicht in der Regel, dass er in einer Kirche fotografieren darf. Selbst wenn an der Eingangstüre gross »keine Fotos«/»Fotografieren verboten« steht. Schlussendlich ist es aber "nur" ein Hausrechtsproblem, und das geht mich als Nachnutzer eines Bildes nichts an. --Bobo11 (Diskussion) 15:41, 3. Aug. 2013 (CEST)
- Der letzte Satz ist letztendlich wichtig: was dir passieren kann ist Hausverbot dort. Nachnutzern und uns hier ist das jedoch egal. Und zurückblöffen a la Marcela ist nicht nur unfreundlich sondern auch kontraproduktiv. -- Quedel Disk 18:58, 8. Aug. 2013 (CEST)
- Da muss ich Giftzwerg recht geben. Oft hängt das Fotografieren-Verbot damit zusammen, dass die Leute zu dämlich sind, denn Blitz an ihrer Kamera auszuschalten (Ich blockiere mir aus dem Grund immer bei "No-Flash"-Schild denn Aufklappblitz zusätzlich gut sichtbar mechanisch). Jeder der mit der Konservierung von alten Sachen zu tun hatte, kann nachvollziehen dass 1000+ Blitze pro Tag, der Farbe meist nicht zuträglich sind. Es gibt eben neben urheberrechtlichen Gründen, durchaus andere Gründe wieso allgemeines Fotografieren in einem Museum/Kirche nicht gestattet ist. Diese Gründe sind aber mit einem Gespräch oft zu umgehen, und es können trotzdem Fotos gemacht werden. Es ist eben auch eine Frage des Auftretens ob ich schlussendlich fotografieren kann/darf. Wer »kein Blitzlicht« und »keine Gläubigen stören und aufnehmen« einhält, erreicht in der Regel, dass er in einer Kirche fotografieren darf. Selbst wenn an der Eingangstüre gross »keine Fotos«/»Fotografieren verboten« steht. Schlussendlich ist es aber "nur" ein Hausrechtsproblem, und das geht mich als Nachnutzer eines Bildes nichts an. --Bobo11 (Diskussion) 15:41, 3. Aug. 2013 (CEST)
- Fotografierverbote sind üblich, wenn Handschriften, organische Substanzen etc. ausgestellt werden. Die bekommen spezielles gedämpftes Licht ohne UV-Anteile, um Schäden durch Licht zu verhindern bzw zu minimieren, denn Ausstellen ganz ohne Licht geht auch nicht, was aber eigentlich in manchen Fällen erforderlich wäre. Fotografieren mit Blitz bedeutet eine kurzzeitige hohe Dosis UV, was zu Schäden führen kann bzw. die Lebensdauer des Manuskripts bzw der verwendeten Farben und Objekte heruntersetzt und die Alterung beschleunigt und alle Schutzmaßnahmen unterläuft (Häufig muss dazu extra ein Raum geschaffen werden, der auch von indirektem Tageslicht abgeschirmt ist). Fotografieren kann auch aus anderen Gründen verboten sein, etwa weil es die besondere Wirkung eines Raums für die anderen Besucher beeinträchtigt, Kirchen sind auch Ort der Kontemplation was z. B. bei ausgestellten Reliquien eine Rolle spielen kann. Da gehts um Hausrecht etc. Hat aber alles nichts mit Urheberrecht zu tun. In vielen von diesen Fällen kann man oft trotzdem fotografieren, wenn man das abspricht und z.B. Stativ und lange Belichtung statt Blitz verwendet, oder nur fotografiert, solange keine anderen Besucher da sind. --Giftzwerg 88 (Diskussion) 15:16, 3. Aug. 2013 (CEST)
korrekte Nutzung?
Sind die Angaben in Datei:Kh-bus.jpg ausreichend für eine korrekte Nutzung? Ich kenne die ODbL nicht, aber mir scheint zumindest die URI zur Quelle zu fehlen, oder? Gruß, Yellowcard (D.) 15:30, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Da ist doch ein Link zur Quelle, oder? Gruß. --Gnom (Diskussion) 20:00, 5. Aug. 2013 (CEST)
- Reicht www.openstreetmap.org als Link zur Quelle aus? Ich frage, da ich die Lizenz wie gesagt nicht kenne. Gruß, Yellowcard (D.) 16:57, 6. Aug. 2013 (CEST)
- Und eine Nennung der Urheber sehe ich auch nicht, es sei denn, Benutzer:webcyss hat die Karte komplett selbst erstellt, oder? Yellowcard (D.) 17:00, 6. Aug. 2013 (CEST)
- Davon war ich ausgegangen. So eine kollaborative Karte ist schwierig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:34, 6. Aug. 2013 (CEST)
- Sehr witzig: OpenStreetMap als fertige Karte steht unter CC-BY-SA 2.0, nur die Kartenrohdaten stehen unter der ODbL. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:53, 7. Aug. 2013 (CEST)
Suche nach Weiternutzung bei care-energy-online
Weiternutzung in drei Fällen belegt und in Bearbeitung. Care Energy hat sich nach dem Standardschreiben zurückgemeldet und würde gern wissen, wo die betroffenen Seiten liegen. [3],[4] und[5] wurden schon mitgeteilt. Auf [6] werden noch mehr Weiternutzungen vermutet, brauche Hilfe bei der Suche! Ergebnisse bitte hier sammeln.--Septuagintesa (Diskussion) 20:25, 5. Aug. 2013 (CEST)
- Das ist ein netter (und unter Juristen sehr üblicher) Versuch, den Ball zu uns zurückzuspielen. Du solltest (in etwa) antworten: "Jungs, ihr wisst selbst, wo ihr überall kopiert habt. Kümmert euch drum!" Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:08, 5. Aug. 2013 (CEST)
- Kennt jemand ein Tool, mit dem man automatisiert WP mit websites abgleichen kann? Grüße --Partynia ∞ RM 16:05, 6. Aug. 2013 (CEST)
- Nein. Wie gesagt empfehle ich, nicht auf die Gegenfrage einzugehen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:32, 6. Aug. 2013 (CEST)
- Sehe ich auch so. Es ist ja wohl deren Pflicht, ihre Seiten ohne URV zu erstellen. Ich habe beim Ausgangspunkt anhand einer meiner Bearbeitungen aus der Versionsgeschichte herausgesucht, wer der Urheber ist. Das macht allerdings mehr Arbeit als C&P und ich suche gern weiter mit, wenn WP dafür von Care-energy Aufwandskosten einfordert. Ansonsten ist es ja wohl kein großer Aufwand, WP als Quelle anzugeben. Ich finde deren Informationsseiten ja nicht einmal schlecht, aber rechtens muss es schon zugehen. "Kostenpflichtige Unterlassungserklärungen" sind bei anderen eine sprudelnde Geldquelle ... --Joes-Wiki (Diskussion) 10:30, 7. Aug. 2013 (CEST)
- Nein. Wie gesagt empfehle ich, nicht auf die Gegenfrage einzugehen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:32, 6. Aug. 2013 (CEST)
- Kennt jemand ein Tool, mit dem man automatisiert WP mit websites abgleichen kann? Grüße --Partynia ∞ RM 16:05, 6. Aug. 2013 (CEST)
Münzen
Hi, wurde sicher schon x-mal gefragt, dennoch nochmal: Münzen sind - das ist ja der Witz an diesen - dreidimensionale Werke. Somit fallen Abbildungen nach meinem Verständnis nicht unter die Freiheit, die wir für zweidimensionale Werke annahmen wie Gemälde. Wie kann demnach beispielsweise diese Münze angeblich eine Reproduktion ohne Schöpfungshöhe sein? Das ist eine fotografische Abbildung eines dreidimensionalen Werkes wie es auch bei einer Statue wäre - und die nehmen wir ja alles andere als gemeinfrei an. Marcus Cyron Reden 11:12, 6. Aug. 2013 (CEST)
- Das halte ich nun für sehr sehr weit hergeholt. Eine Fotografie ist theoretisch auch dreidimensional. Der "Urheber", der eine Fotografie auf den Scanner legt und somit ein "Lichtbild" erstellt, könnte somit dank der "kleinen Münze" Urheberrechtsansprüche geltend machen. So wird das ein Gericht aber nicht auslegen, denn da überwiegt eindeutig der zweidimensionale Charakter. Bei einer Münze überwiegt ebenfalls der zweidimensionale Charakter, vor allem dann, wenn die Randprägung gar nicht zu sehen ist und die Münze noch freigestellt ist. --Micha 11:16, 6. Aug. 2013 (CEST)
- Ps. das Bild stammt vom schweizerischen Moneymuseum. 1. Münzen sind gemäss schweizerischem Urheberrecht nicht geschützt. 2. Ein solches Lichtbild ist gemäss schweizerischem Urheberrecht garantiert wegen fehlender Individualität nicht geschützt. 3. Der "Urheber" des Lichtbildes müsste versuchen bei einer Verwendung in Deutschland gemäss Schutzlandprinzip Recht zu bekommen. In der Schweiz würde man ihn dagegen einfach auslachen. 4. Ich habe den Besitzer des Moneymuseums einmal an einer langen Nacht der Museen getroffen. Er ist ein privater Sammler, der nun Freude hat, wenn seine Sammelstücke einem weiteren Publikum bekannt werden. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass er was dagegen hat, wenn seine Reproduktion verwendet wird. - Wir müssen uns hier in der Wikipedia wirklich nicht Probleme schaffen, die es nicht gibt. Das einzige, was ich da nachbessern würde, ist eine klare Quellenangabe. Bloss ein Hyperlink ist ein wenig frech. --Micha 11:25, 6. Aug. 2013 (CEST)
- zu 2.: was meinst du mit Individualität? Zu 4.: im Gegenteil, ich habe erfahren, daß die Chance wenn wir fragen sogar groß wäre, daß wir die Bilder nutzen dürften. Allerdings verringert sich die Chance wohl, wenn wir sowas immer einfach nur nehmen. Und wir sägen auch den Ast etwas ab, auf dem wir sitzen. Vielleicht macht das dann bald Niemand mehr im Internet - und wir kommen schwerer an Bilder (das ist aber ein anderes Thema). Marcus Cyron Reden 11:45, 6. Aug. 2013 (CEST)
- In der Schweiz muss das Bild für urheberrechtlichen Schutz nicht nur eine geistige Schöpfung eines Menschen sein (was viele Dinge sind, nur nicht bsp. eine Pflanze, ein Tier, das Geschmiere eines Affens, etc.), sondern es braucht eine eigene Individualität. Diese zeichnet sich darin aus, dass das Bild sich von allen anderen Bildern in seiner Machart abhebt. Es darf in seiner Machart nicht einfach ohne weiteres reproduzierbar sein. Jegliche Fotos, die einfach reproduzierbar sind, wie das obige, aber auch bsp. Porträts von Personen oder Aufnahmen von Gebäuden, sind gemäss Schweizer Gesetz und Rechtsprechung nicht geschützt. Das ist ein grosses Problem für Schweizer Fotografen, denn das bedeutet faktisch, dass 99% der Bilder von professionellen Fotografen in der Schweiz schlicht nicht geschützt sind. Es ist aber üblich, dass man die Fotos trotzdem bezahlt und nicht einfach darauf hinweist, dass man sie kopierrechtl. auch einfach unentgeltlich verwenden könnte. (Das wird wohl irgendwann auch wieder ein poltisches Thema.) - Ja, ich finde, eine solche Anfrage ist viel besser, als einfach nehmen. Man sollte die GLAM-Institute dazu bewegen, proaktiv Bildmaterial oder sonstige Quellen zur Verfügung zu stellen. Das ist besser, als wenn man sich einfach an ihrem Onlineauftritt bedient. Und das völlig unabhängig, ob man gemäss Urheberrechtsgesetz auch das Recht dazu hätte oder vielleicht auch nicht. --Micha 11:57, 6. Aug. 2013 (CEST)
- Danke für deine Antworten! :) Marcus Cyron Reden 13:38, 6. Aug. 2013 (CEST)
- In der Schweiz muss das Bild für urheberrechtlichen Schutz nicht nur eine geistige Schöpfung eines Menschen sein (was viele Dinge sind, nur nicht bsp. eine Pflanze, ein Tier, das Geschmiere eines Affens, etc.), sondern es braucht eine eigene Individualität. Diese zeichnet sich darin aus, dass das Bild sich von allen anderen Bildern in seiner Machart abhebt. Es darf in seiner Machart nicht einfach ohne weiteres reproduzierbar sein. Jegliche Fotos, die einfach reproduzierbar sind, wie das obige, aber auch bsp. Porträts von Personen oder Aufnahmen von Gebäuden, sind gemäss Schweizer Gesetz und Rechtsprechung nicht geschützt. Das ist ein grosses Problem für Schweizer Fotografen, denn das bedeutet faktisch, dass 99% der Bilder von professionellen Fotografen in der Schweiz schlicht nicht geschützt sind. Es ist aber üblich, dass man die Fotos trotzdem bezahlt und nicht einfach darauf hinweist, dass man sie kopierrechtl. auch einfach unentgeltlich verwenden könnte. (Das wird wohl irgendwann auch wieder ein poltisches Thema.) - Ja, ich finde, eine solche Anfrage ist viel besser, als einfach nehmen. Man sollte die GLAM-Institute dazu bewegen, proaktiv Bildmaterial oder sonstige Quellen zur Verfügung zu stellen. Das ist besser, als wenn man sich einfach an ihrem Onlineauftritt bedient. Und das völlig unabhängig, ob man gemäss Urheberrechtsgesetz auch das Recht dazu hätte oder vielleicht auch nicht. --Micha 11:57, 6. Aug. 2013 (CEST)
- zu 2.: was meinst du mit Individualität? Zu 4.: im Gegenteil, ich habe erfahren, daß die Chance wenn wir fragen sogar groß wäre, daß wir die Bilder nutzen dürften. Allerdings verringert sich die Chance wohl, wenn wir sowas immer einfach nur nehmen. Und wir sägen auch den Ast etwas ab, auf dem wir sitzen. Vielleicht macht das dann bald Niemand mehr im Internet - und wir kommen schwerer an Bilder (das ist aber ein anderes Thema). Marcus Cyron Reden 11:45, 6. Aug. 2013 (CEST)
- Gut, aber wie Micha richtig klarstellt, gilt das Schutzlandprinzip und damit auf DEWP das jeweils im DACH-Raum strengste Recht. Nach deutschem Recht unterstehen Fotos von Münzen damit dem Lichtbildschutz. Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir aber entschieden, dass Scans und damit auch Scans von Münzen nicht dem Lichtbildschutz unterliegen, da sie nur rein mechanische Reproduktionen sind. Damit sind gescannte Münzen nicht geschützt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:31, 6. Aug. 2013 (CEST)
Grafik aus einem Lehrbuch
Eine handgezeichnete Grafik aus einem aktuellen Lehrbuch ist urheberrechtlich geschützt. Kann ich eine eigene Grafik erstellen, die der Grafik nachempfunden ist, die Inhalte reduziert transportiert, Farbe verwendet statt SW und auch sonst schematisierter ist, und diese hier verwenden ohne eine Urheberrechtsverletzung zu begehen? --Giftzwerg 88 (Diskussion) 20:11, 7. Aug. 2013 (CEST)
- Fakten sind nicht urheberrechltich schützbar. Dein Vorgehen wäre somit das richtige. Was geht verändern, die Inhaltliche Aussage darf aber gleich bleiben. --Bobo11 (Diskussion) 20:22, 7. Aug. 2013 (CEST)
Spezial:Dateien/Jean11 - Entenlogos
Hier sind viele Entenlogos, die m.E.n. die Grenze der Schöpfungshöhe überschritten haben. Hier zeigt sich kreatives Denken und nicht nur alltägliches. Selbst die höhergesetzten Grenzen bei Firmenlogos könnten überschritten sein. Bitte um fachkundige Meinung. -- Quedel Disk 18:46, 8. Aug. 2013 (CEST)
- Hm. Alle Enten weg, oder wie? --Gnom (Diskussion) 06:58, 9. Aug. 2013 (CEST)
- Erstmal den Hochlader frage, in welchem Verhältnis er zur Veranstaltung steht und ob er Rechte beschaffen kann. Wenn nicht, müssten wir ernsthaft über die Schöpfungshöhe diskutieren. Grüße --h-stt !? 19:36, 9. Aug. 2013 (CEST)
Artworks Computerspiel und ru.wikipedia Bild.
Moin habe ein paar Fragen zu Bildern:
1.) In der ru.wikipedia exestiert dieses Bild [[7]]. Dürfte ich dieses Bild in der deutschen Version des zum Bild gehörenden Spieles einbauen?
2.) Wie sehe es mit Artworks aus? Beispielsweise aus einem Entwickler Artbook das der Verkaufsversion als Bonusmaterial beiliegt oder die in der Spielanleitung vorhanden sind? Oder einem offiziellen Blog der Firma etwa sowas : [[8] oder allgemein von der Seite. --Drachenmeister5 (Diskussion) 07:02, 9. Aug. 2013 (CEST)
- 1. nein. 2. nein. Begründung: Sowohl CD-Aufdrucke als auch Artworks sind Werke der bildenden Kunst im Sinne von § 2 Urheberrechtsgesetz und damit urheberrechtlich geschützt. Falls du es etwas ausführlicher willst, frag gerne nach, ich antworte dann (morgen) etwas breiter. Gruß, --Gnom (Diskussion) 07:25, 9. Aug. 2013 (CEST)
- Nein ist nicht unbedingt nötig die Antwort reicht mir vielen Dank!--Drachenmeister5 (Diskussion) 07:35, 9. Aug. 2013 (CEST)