Numerus clausus

Zulassungsbeschränkung an Schulen, Hochschulen und Universitäten
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Numerus clausus (von lat. numerus = "Anzahl" und clausus = "geschlossen") bezeichnet eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen in bestimmen Studienfächern an Hochschulen und wird synonym gebraucht mit „Zulassungsbeschränkungen“ beim Zugang zu einem Studium an einer Hochschule.

Der erste Numerus clausus wurde 1920 in Ungarn eingeführt. Danach durfte die Zahl der Studenten jüdischen Glaubens den Prozentanteil der Juden an der Gesamtbevölkerung (damals ca. 6%) nicht übersteigen. Da vor dem Ersten Weltkrieg der Prozentsatz jüdischer Studenten aber dreimal so hoch gewesen war, handelte es sich damit um das erste antisemitische Gesetz Europas.

Deutschland

Laut Grundgesetz hat jeder Deutsche das Recht auf freien Zugang zu Bildung und zu Hochschulen, sofern die formalen Qualifikationen (Fachhochschulreife oder Allgemeine HochschulreifeAbitur) vorliegen. Übersteigt jedoch in bestimmten Studienfächern die Nachfrage nach Studienplätzen die Kapazität dieser Fächer, können die Bundesländer oder einzelne Hochschulen Zulassungsbeschränkungen beim Zugang zur Hochschule beantragen.

Siehe hierzu Numerus-Clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Die Studienplatz-Kapazitäten für ein Studienfach werden von der jeweiligen Hochschule ermittelt. In diese Kapazitätsberechnung fließen die vorhandenen Personalmittel (verfügbares Lehrpersonal), die sächliche und die räumliche Ausstattung eines Studienfachs ein. Die Kapazitätsberechnung ergibt dann die an einer Hochschule in einem Fach verfügbaren Studienplätze.

Bei Kapazitätsüberschreitung erfolgt eine Auswahl der Bewerber für die verfügbaren Studienplätze, die Auswahlregelungen sind in einem Staatsvertrag der Bundesländer sowie in den Hochschulgesetzen der Bundesländer geregelt. Wesentliches Auswahlkriterium ist zum einen die Durchschnittsnote im Abitur, zum anderen die Wartezeit, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und der Bewerbung um den Studienplatz vergangen ist.

Bundesweite Zulassungsbeschränkungen

Bei Studienfächern, die an vielen Hochschulen angeboten werden, haben die Bundesländer die Auswahl der Bewerber der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund übertragen.

Details zu den Regelungen der Studienplatzvergabe über die ZVS.... Es fehlt jeglicher Hinweis wie interessierte ausländische Studenten behandelt werden (Deutschland)

Örtliche Zulassungsbeschränkungen

Bei Studienfächern, die nur an wenigen Hochschulen angeboten werden, haben diese Hochschulen ebenfalls die Möglichkeiten, ihre Studierenden auszuwählen. In den meisten Fällen wenden die Hochschulen die Regelungen an, die auch für das Auswahlverfahren der ZVS gilt. Allerdings haben die Hochschulen auch die Möglichkeiten, weitere Kriterien für die Auswahl der Bewerber heranzuziehen. Dies können sein: Auswahlgespräche, Eignungstests, Berufserfahrung und Praktika, die Gewichtung bestimmter Noten im Abitur.

Zurzeit zeigt sich, dass einige Hochschulen diese erweiterten Möglichkeiten der Bewerberauswahl nutzen und dass die Regelungen von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach differieren, so dass die Auswahlregeln für Bewerberinnen und Bewerber immer unübersichtlicher werden. In vielen Fällen ist es daher erforderlich, vor der Bewerbung um einen Studienplatz genaue Informationen bei jeder infrage kommenden Hochschule einzuholen.

Über die Bewerbungs- und Zulassungsregelungen bei der Aufnahme eines Hochschulstudiums berät die Studienberatung der jeweiligen Hochschule.

NC Werte

Wenn eine Hochschule die NC für ein Studiengang ausweist, ist es keine feste Größe, sondern es drückt aus, welche Note oder Wartesemester die letzte zugelassene Person hat. Die Werte werden geteilt angegeben, weil bei der Ermittlung der Reihenfolge zunächst nach Semester und dann nach Wartesemester sortiert wird. Ist der NC für Note dann 1,9/3 heißt es, diese Person hatte 1,9 als Abiturnote und 3 Wartesemester. Alle Leute mit besseren Noten oder 3 und mehr Wartesemester wurden aufgenommen. Gab es mehr Leute mit Wartesemester entscheidet ein Losverfahren.

Oft werden 60% der zur Verfügung stehende Plätze so vergeben, 40% werden nach Wartesemester vergeben. Hier wird zunächst nach Wartesemester sortiert, dann nach Note, und die Werte werden als 10/3,3 angegeben. D.h., alle mit mehr als 10 Wartesemester (maximal sind 16 möglich) haben einen Platz bekommen, und wer 10 Wartesemester und eine bessere Note als 3,3 hatte, wurde auch genommen, bei Notengleichstand 10/3,3 wurde ebenfalls gelost.,,,,,hufkvcjzrf87

Schweiz

In der Schweiz gibt es einen Numerus clausus für Studierende der Medizin (Human-, Zahn- und Veterinärmedizin), und die Zahl der Studenten wird jedes Jahr für die gesamte Schweiz festgelegt. Die Universitäten Fribourg, Basel, Bern und Zürich beschränken so den Eintritt in das erste Studienjahr, während in Lausanne und Genf der Eintritt in das erste Jahr unbeschränkt ist - allerdings mit der Numerus-clausus-Selektion vor Beginn des zweiten Jahres.

Verfügbare Studienplätze in der Medizin für das Studienjahr 2005/2006:

  Humanmedizin Zahnmedizin Veterinärmedizin
Basel 118 40 0
Bern 125 35 60
Genève 180 20 0
Fribourg 103 17 0
Neuchâtel 47 8 0
Zürich 200 50 90
Total 940 183 150


Nur die Universitäten von Bern und Zürich bieten Veterinärmedizin an. Der Numerus clausus wird aktiv, sobald die Zahl der Anmeldungen 120% der verfügbaren Studienplätze übersteigt. Effektiv werden aber auch 120% der verfügbaren Studienplätze verteilt, um nach der ersten Jahresprüfung keine unterbesetzten Kurse anzubieten.

Der schweizerische Numerus clausus besteht aus einem Eignungstest, der einem Intelligenztest ähnelt. Es geht vor allem um Logik und räumliches Vorstellungsvermögen. Der Test beinhaltet wesentlich mehr Fragen, als in der vorgegebenen Zeit gelöst werden können, und die Studenten, welche am besten abschnitten, erhalten die Studienplätze. Wer im vorherigen Jahr am Test teilgenommen hat, kann auf die Wiederholung des Tests verzichten und auf der Verwendung der letztjährigen Punktzahlen bestehen. Diese werden allerdings auf die jährlich aktualisierte Skala umgerechnet (Gauss-Normalverteilung).

In andern populären Studiengängen wie Psychologie, Publizistik, Pflege- und Sportwissenschaften kann es wegen beschränkten Studienplätzen je nach Universität auch Eignungsprüfungen geben.

Informationen zum Medizin-Numerus clausus der Schweizerischen Rektorenkonferenz CRUS: http://www.crus.ch/deutsch/Med/

Österreich

Nach dem Urteil des europäischen Gerichtshofes, sind die Zugangsbeschränkungen für nicht-österreichische Studenten nicht EU-Konform. Da die Studienplätze in Österreich in bestimmten Studienrichtungen sehr knapp sind, wurden nun für diese Studienrichtungen allgemeine Zugangsbeschränkungen eingeführt, die sich je nach Universität anders auf die Aufnahmebedingungen auswirken. Offiziell gibt es in Österreich keinen Numerus clausus. Derzeit wird vor allem für Medizin eine Art Aufnahmetest in Erwägung gezogen!