Diskussion:Bremerhaven

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Harry8 in Abschnitt Bürgermeister
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Lob (zum Panoramabild)

Darf man hier auch loben? Ich wage es, falls dies kontraproduktiv ist kann dies gerne gelöscht werden. Eine kurze Info an mich Newbee wäre dann nett, damit ich den Fehler nich nochmal mache.

Finde das Panaromabild mit den Beschriftungen ne super Idee, hier ist die meisten bedeuteten Dinge zu sehen. Klar, kein super Wetter leider gewesen auf dem Bild, aber ne gute Idee und ne gute Übersicht. Danke Mueck & Nize, --ElTirion (Diskussion) 19:00, 4. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Bedeutsame Schiffsabfahrten und -ankünfte

Ich finde es prima und sinnvoll, die bedeutsamen Schiffsabfahren und -ankünfte in eine eigene Liste auszulagern. Allerdings ist der dadurch entstandene gestraffte Abschnitt meiner Meinung nach erst die halbe Wahrheit. Die Liste im Hauptartikel Bremerhaven ist nun zwar kürzer, aber müsste meiner Meinung nach ganz verschwinden. Vielleicht kann man die zwei oder drei allerwichtigsten Beispiele in Fließtext fassen, aber der Rest steht ja nun in der eigenständigen Liste. Grüße, --Flingeflung (Diskussion) 16:11, 11. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Ich hinterfrage diese Liste insofern, als daß ich keine klaren Kriterien erkennen kann, nach denen eine Aufnahme bzw. Nicht-Aufnahme erfolgen soll.--Squarerigger (Diskussion) 16:26, 11. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Wenn die gesonderte Liste bleibt, sollte auch meiner Meinung nach die Liste im allgemeinen Bremerhaven Artikel entfallen.--Agp (Diskussion) 18:16, 11. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Hallo Squarerigger, ich fände solche Kriterien auch hilfreich, aber ich glaube, das wird sehr schwer, objektive und nachvollziehbare Kriterien aufzustellen. Da wird immer irgendwo das Bauchgefühl mitentscheiden, denke ich. Segelt wohl auf einen Mehrheitsentscheid zu. Gruß, --Flingeflung (Diskussion) 10:28, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Ein Mehrheitsentscheid über die Liste bringt aber keine Klarheit darüber, ob eine gesonderte Liste angelegt werden sollte. M.E. sollte eine gesonderte Liste angelegt und die Liste hier entfernt werden. Die Liste bestand ja unabhängig davon schon, ob es "nachvollziehbare Kriterien" gibt.--Agp (Diskussion) 10:56, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Na ja, wenn man das Thema sowieso anpackt, dann könnte man das mit den nachvollziehbaren Kriterien gleich mit abarbeiten, also quasi 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen.--Squarerigger (Diskussion) 11:09, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Stimmt, ich war da nicht konsequent. Habe den vorhandenen Rest auch entfernt. Ein kurzer Abschnitt - nicht in Listenform - wäre an der Stelle wünschenswert. Wenn ich mit der Liste fertig bin, schrein ich noch diesen Teil. Gruß --Roland Kutzki (Diskussion) 11:34, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Bzgl. Windjammer wird eine Große Parade 1980 erwähnt. Ist die irgendwie eine "Vorgeschichte" der "ersten" 1986er Sail? Dann hätte sie eine Erwähnung dort verdient ... --Mueck (Diskussion) 21:15, 16. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Bundesland

In den Basisdaten steht, dass Bremerhaven zum Bundesland "Bremen" gehört. Die vollständige Bezeichnung lautet jedoch "Freie Hansestadt Bremen". Wer traut sich die Änderung zu? Gruß Sabine (nicht signierter Beitrag von 85.16.210.249 (Diskussion) 09:24, 18. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Bei der Einleitung steht das bereits. Ansonsten wird in Bremen unkonventionell von Bremen als Stadt oder als Land geschrieben oder gesprochen.--Roland Kutzki (Diskussion) 14:54, 18. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Die vollständige amtliche Bezeichnung des Landes Bayern lautet auch „Freistaat Bayern“, und trotzdem sprechen wir einfach von „Bayern“. --BurghardRichter (Diskussion) 19:41, 19. Dez. 2012 (CET)Beantworten
... und „Schland“ für „Bundesrepublik Deutschschland“. --85.16.168.140 22:28, 22. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Geschichte

Dieser Abschnitt ist nun zu lang geworden und er wird noch länger, da Einiges noch fehlt. Werde den Volltext zum neuen Artikel Geschichte Bremerhavens auslagern. Für den ersatz der Langfassung habe ich bereit eine Kurzfassung geschrieben, die dann unter Geschichte steht. --Roland Kutzki (Diskussion) 14:54, 18. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Überseehafengebiet

Es bildet zusammen mit dem Bremer Ortsteil Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven (wiederum eine Exklave der Stadt Bremen) eine Exklave des Bundeslandes Freie Hansestadt Bremen.

1.Nur zur Klärung: Bedeutet dieser Satz, dass das Territorium auch politisch zur Stadt Bremen gehört, oder ist es nur ein grundstücksrechtlicher Besitz der Stadt Bremen auf dem Territorium der Stadt Bremerhaven? Müsste es, falls die erste Möglichkeit zutrifft, nicht eigentlich Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremen heißen, da es in diesem Falle ja in Bremen liegt? Oder ist der offizielle Name eben doch ein Hinweis darauf, dass die zweite genannte Möglichkeit zutrifft, nämlich doch Bremer Besitz auf dem Territorium Stadt Bremerhaven?

2. Ist in der Flächenangabe für Bremerhaven (93,82 km²) die Fläche des Stadtbremischen Überseehafengebiets mit eingerechnet? --80.131.216.250 13:46, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Zu 1.: Das Erste trifft zu. Das Gebiet des Überseehafens gehört nicht zur Stadt Bremerhaven, sondern ist eine Exklave der Stadt Bremen. Es wäre möglicherweise logischer, wenn es „Überseehafengebiet Bremen“ hiesse. Es heisst aber nun einmal „Überseehafengebiet Bremerhaven“. So wird es auch in amtlichen Dokumenten genannt, s. z.B. diesen Vertrag zwischen den Städten Bremen und Bremerhaven zur Regelung der Müllabfuhr im Überseehafengebiet. Dass es zu diesem Zustand kam, lässt sich wohl historisch erklären. Bis 1938 gehörte das Überseehafengebiet zur Stadt Bremerhaven. Es war eben der Überseehafen Bremerhaven. 1938 wurde das Überseehafengebiet aus der Stadt Bremerhaven aus- und (als Exklave) in die Stadt Bremen eingegliedert. 1939 wurde die Stadt Bremerhaven (natürlich ohne das Überseehafengebiet) in die benachbarte Stadt Wesermünde, die zur preussischen Provinz Hannover gehörte, eingegliedert. 1947 wurde die Stadt Wesermünde in das Land Bremen eingegliedert und in Bremerhaven umbenannt. Es gab also von 1939 bis 1947 gar keine Stadt, die „Bremerhaven“ hiess. Den Namen „Bremerhaven“ führte zu dieser Zeit nur das zur Stadt Bremen gehörende Überseehafengebiet Bremerhaven. Nach der Umbenennung von Wesermünde in Bremerhaven sah man offensichtlich keinen Grund, den Namen des Überseehafens zu ändern.
Zu 2.: Da das Überseehafengebiet nicht zur Stadt Bremerhaven gehört, kann es auch nicht in der Flächenangabe der Stadt enthalten sein. Sollte es dennoch darin enthalten sein, wäre die Flächenangabe falsch. --BurghardRichter (Diskussion) 16:37, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Seit wann interessieren in WP-Stadtartikeln Grundstückseigner? Zumal es paar Absätze weiter unten oder beim Anklicken genauer erklärt würde ... Und warum heißt es wohl "stadtbremisch"? Der Begriff "Stadt" meint m.E. immer die politische Gebietskörperschaft und nicht die Grundstücksverhältnisse, die auch außerhalb der Gebietskörperschaft liegen könnte und innerhalb eh größtenteils privat ist etc., es sei denn, es wird explizit anders erwähnt. „Überseehafengebiet Bremen“ wäre nicht logisch, denn den gibt es ja auch bzw. es gab ihn, ist jetzt ja die "Überseestadt" --Mueck (Diskussion) 01:07, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ich finde die Fragen von Nr. 80.131.216.250 gar nicht so abwegig. Ersten muss er, da er kein registrierter WP-Mitarbeiter ist, nicht wissen, ob generell in WP-Stadtartikeln Grundstückseigner interessieren oder nicht. Zweitens, warum sollte nicht in so einem Artikel der Eigentümer einer grösseren Verkehrsanlage genannt werden? (Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob der Überseehafen tatsächlich im Eigentum der Stadt Bremen ist; Eigentümer könnte zum Beispiel auch eine Aktiengesellschaft sein, an der die Stadt Bremen alle oder die meisten Anteile besitzt.) Drittens werden die politische Zugehörigkeit zu einer Gebietskörperschaft und das privatrechtliche Grundstückseigentum einer Gebietskörperschaft öfter miteinander verwechselt. Es gibt deshalb im Artikel Exklave einen Abschnitt „Grundbesitz“, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass im Ausland liegende Grundstücke eines Staates keine Exklaven sind. Vor zwei Jahren hat jemand in der Liste der Exklaven und Enklaven ein im Hamburger Hafengebiet liegendes Grundstück, das die Tschechische Republik für den Güterumschlag gepachtet hat, als eine tschechische Exklave in Deutschland eingetragen (was selbstverständlich wenig später von einem anderen rückgängig gemacht wurde). Angesichts solcher Missverständnisse erscheint es mir vollkommen legitim, dass man hier auf der Diskussionsseite nachfragt, um sich zu vergewissern, ob es sich tatsächlich um eine Exklave der Stadt Bremen handelt.
Übrigens ist mir bei meiner Suche nach amtlichen Dokumenten, in denen der Name des „Überseehafengebietes Bremerhaven“ genannt wird, aufgefallen, dass es dort regelmässig „stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven“ heisst. Das Adjektiv „stadtbremisch“ scheint also, da klein geschrieben, nicht zum Eigennamen des Gebietes zu gehören, sondern nur ein informativer Zusatz zu sein. Bei uns wird es dagegen regelmässig gross geschrieben, so als ob es zum Namen gehörte. Das müssten wir mal klären und gegebenenfalls berichtigen. --BurghardRichter (Diskussion) 02:36, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Wer Kommentare schreiben kann, könnte eignetlich auch auf die bisher schon verlinkten weiterführenden Seiten Exklave und stadtbremgedöns klicken ... ;-) Habe jetzt noch paar weitere Links drunter gelegt und das Thema mal die letzte Nacht kartographisch aufgearbeitet ... --Mueck (Diskussion) 16:16, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ich finds klasse, daß Du Dir die Mühe gemacht hast, da graphisch aufzubereiten, allerdings halte ich die die Graphik in ihrer derzeitigen Form eher für verwirrend als für aufklärend. Hab aber leider auch keine Idee, wie man sie besser gestalten könnte.
Zur Bildunterschrift der Graphik schreibst Du, daß beide (also HB und BHV) eine Enklave in NS wären. Das passt nicht ganz, wenn man sich die Definition zu Enklave anschaut. Da heißt es: Eine Enklave (von französisch enclaver ‚umschließen‘) ist ein Staatsgebiet, das vollständig vom Gebiet eines anderen Staates umschlossen ist, also keine Grenze zu einem zweiten Staat und keinen eigenen Zugang zur hohen See hat. Diesen Zugang zur offenen See hat BHV ja, und somit auch das Bundesland; lediglich die Stadt Bremen hat diesen nicht und wäre daher definitiongsgemäß eine Enklave. Da das die Darstellung für den unbedarften Dritten aber noch verwirrender machen würde, lösch ich den Teil der Bildunterschrift raus.--Squarerigger (Diskussion) 16:35, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Obacht! Bremerhaven liegt an der Weser und nicht an der Nordsee! Laut Weser#Außenweser wechselt erst in Höhe Misselwarden die Binnenwasserstraße zur Seestraße, das dürfte der früheste Beginn der Hohe See sein ... Dass Hochseeschiffe bis Bremerhaven, Bremen oder Hamburg schippern können, heißt nicht, dass die an der Hohen See liegen ... M.E. dürfte sich für das Wattenmeer beiderseits der Weser und die Weser selbst nördlich Bremerhaven im Zweifel auch noch Niedesachsen zuständig fühlen, sofern Landeshoheiten betroffen sind ... Von daher sehe ich Bremerhaven allseits als von Niedersachesn umzingelt an ;-) --Mueck (Diskussion) 16:57, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Das wäre dann ggf. aber zu belegen. Dürfe reicht da eher nicht als Beleg. ;-)--Squarerigger (Diskussion) 17:13, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Was Binnenwasserstraße ist und was Seewasserstraße definiert das Bundeswasserstraßengesetz und das definiet ganz am Ende das Ende der Binnenwasserstraße "Weser" als: "Nordsee, Verbindungslinie zwischen dem Kirchturm von Langwarden und der Mündung des Arenschen Baches"
Relevanter sollte die Basislinie (Seerecht) sein und die liegt sogar noch weiter draußen. Kann man ungefähr in diesem PowerPoint-Gedöns erahnen (einizige QUelle, wo sie direkt drin abgebildet ist) oder sich hieraus zusammenbasteln oder hier aus der 12-sm-Zone zurückrechnen. Auch dass Niedersachsen dort einen Nationalpark definieren durfte oder sich überhaupt mit Hamburg "so weit draußen" über die gegenseitigen Grenzen einigen durfte, spricht dafür, dass dort niedersächsisches Territorium ist, dass Bremerhaven allumfassend umzingelt. Reicht das nun? ;-)
--Mueck (Diskussion) 18:50, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Meines Erachtens reicht das nicht, aber ich will hier keinen Editwar lostreten. Ich halte es für absolute Haarspalterei, Bremerhaven den Zugang zur hohen See abzusprechen. Damit wird z.B. der von der Stadt selbst genutzte Beinamen "Seestadt" ab absurdum geführt.--Squarerigger (Diskussion) 18:58, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Formale Abgrenzungen und volkstümliche Abgrenzungen sind halt zwei paar Stiefel ... ;-) In diesem Sinne habe ich die recherchierten Erkenntnisse parallel zu Deiner Antwort hier "vorne" erläuternd eingebaut ... Gibt ja durchaus nachvollziehbare Gründe für das "Seestadt", man muss nur an der richtigen Stelle auf'm Deich die richtige Richtung gucken ;-) --Mueck (Diskussion) 19:28, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ich schliesse mich der Meinung von Squarerigger an: Die Erläuterungen in der Zeichnung sind eher verwirrend als erklärend. Insbesondere die farbigen Linien, die erklären sollen, welche Fläche in bezug auf welche Körperschaft das Hauptgebiet oder eine Exklave oder eine Enklave ist, sind erst nach längerer Betrachtung zu verstehen. Ich fände es besser, wenn zur Erläuterung nur angegeben wäre, dass die gelben Flächen die Stadt Bremen und die violetten Flächen die Stadt Bremerhaven darstellen. Dann kann der Betrachter allein aus der Zeichnung wesentlich besser die Gebietsverschachtelung erkennen als durch die Erläuterungslinien.
Eine Inkonsistenz besteht noch bezüglich des Überseehafengebietes. Nach dieser Karte ist es ganz von Bremerhaven umgeben, also eine Enklave in Bremerhaven. Nach den beiden anderen Karten, die in diesem Artikel enthalten sind (im unteren Teil der Infobox und im Abschnitt „Stadtgliederung“), grenzt das Überseehafengebiet dagegen im Westen nicht an Bremerhaven und ist also keine Enklave in der Stadt Bremerhaven. (Wenn tatsächlich westlich des Überseehavengebietes noch ein Streifen Bremerhavener Gebietes liegt, zu welchem Stadtteil von Bremerhaven gehört dieser Streifen dann?) Übrigens suggeriert die Karte im Abschnitt „Stadtgliederung“, dass zumindest der nördlichste Stadtteil Weddewarden und möglicherweise auch der nördliche Teil des Überseehafengebietes nicht an die Weser, sondern an die Nordsee angrenzt. --BurghardRichter (Diskussion) 01:09, 16. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Man muss nicht jede Karteninfo auf ersten Blick erfassen, für viele Karteninfos ist ein dritter Blick nach zweitem Blick in die Legende nötig, das ist nicht unbedingt unüblich, gerade bei thematischen Karten, deren Darstellung man nicht aus jahrelanger Erfahrung kennt ... Dass da was verschachtelt ist, zeigen auf erstem Blick die Flächenfarben und der Umstand, dass von "Stadtgebiet Bremen" auch eine Linie "überraschend" nach oben geht. Die Linien von "Stadtgebiet Bremerhaven" ausgehend sind farblich so deutlich unterschiedlich, dass man auf die Idee kommen sollte, deren Bedeutung in der Legende nachzuschauen. Ich war aber am überlegen, ob man die Linien noch pfeilartig gestalten sollte, hab's aber vorest wg. Überladung gelassen, und wie man "Hauptgebiet" bezeichnen sollte ... Die Benennung von sowas ist nicht einheitlich und nicht immer auf unser Land passend ...
In der Tat ist das "SÜB" eine echte Enklave. Das sieht man auf amtlichen Karten, die die Landes- und SÜB-Grenze komplett darstellen. Grenzen im Wasser werden nicht in jeder Karte dargestellt, weswegen das in den anderen Karten nicht unbedingt ein "Fehler" ist. Nur bei der Darstellung von Enklaven ist es halt eine dringend notwendige Info ... ;-) Bei den Referenzen der Stadtteilkarte ist OSM dabei, da sieht man's, auch wenn die Landesgrenze nicht ganz stimmt, die läuft westlicher, tw. nach (für Niedersachsen überraschender) Bremer Meinung sogar über Land, war mal vor etlichen Monaten Thema in der NZ. "Korrekt" nach Bremer Rechtsauffassung zeigt das der amtl. BHV-Online-Stadtplan. Der Streifen westl. vom SÜB gehört hälftig zu Weddewarden und Mitte, was eine andere städt. Karte der Gliederung zeigt, die ich hier auf Platte habe, die ich wohl irgendwann vom Server der Stadt geholt habe ...
Richtig, der opt. Eindruck, dass BHV direkt am Meer liegt, könnte entstehen, insbes. wenn man in Weddewarden am Deich steht und in Flussichtung schaut. Im Falle der besagten Karte aber auch deswegen, weil sie abgeschnitten ist und so nicht den ganzen Mündungstrichter zeigt. Formal liegt BHV nun mal nicht am Meer. Den Widerspruch habe ich ja nun nach Recherche auch auf der Hauptseite festgehalten. Wenn ein Fakt aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet anders aussieht, ist das ja durchaus lexikonwürdig ... Warum ausgerechnet der Arenscher Bach Referenzpunkt ist, da muss ich gleich mal was nachmessen, habe da gerade beim Tippen so eine Idee ... --Mueck (Diskussion) 12:31, 16. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Verdacht nicht bestätigt ... Langwarder Kark - Arenscher Bach ist nicht ganz, aber schon beinahe eine Tangente, und die Länge dieser Linie über Wasser nutzt das Maximum von 24 sm nicht aus, was ich fast vermutete, es sind ca. 30 km, was ca. 16 sm sind. Aber vielleicht war das mal kürzer festgelegt früher? Die aktuelle Basislinie liegt ja aber eh viel weiter draußen ... --Mueck (Diskussion) 12:54, 16. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Apropos Archiv, wo ich da gerade wegen Bürgermeister suche, weil das da auch kurz gestreift wurde ... --Mueck (Diskussion) 19:57, 16. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Mich stört es schon etwas, dass die Karte erläuternde farbige Linien enthält, die man eigentlich erst dann verstehen kann, wenn man bereits begriffen hat, dass das Überseehafengebiet eine Exklave der Stadt Bremen ist. Tatsächlich kann man den Sachverhalt ohne die Linien bereits auf den ersten Blick erkennen.
Es ging mir oben nicht um den optischen Eindruck, den man an Ort und Stelle beim Blick auf das Wasser hat, sondern auf der Karte im Abschnitt „Stadtgliederung“ steht direkt vor dem Weddewardener Ufer das Wort „Nordsee“, und das scheint ja nun nicht richtig zu sein. --BurghardRichter (Diskussion) 01:01, 17. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ich weiß nicht, ob die farbigen Flächen alleine reichen würden, denn der gelbe Klecks in BHV ist doch 'n beten lütt, den könnte man auf flüchtigem Blick übersehen, insbesondere in der Vorschau im Artikel ... die Linie macht zusätzlich auf diesen Klecks aufmerksam.
*brilleputz* Ach, da steht ja was ... ;-) Stimmt, SO ist es nach aktuellen Diskussionsstand eigentlich falsch ... Wenn dort ein Pfeil daneben wäre, wäre es besser ... --Mueck (Diskussion) 01:56, 17. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Nach Aufforderung auf meiner Benutzerseite mich huer zu äußern, da von mir die Karte der Stadtgliederung ist, merke ich an:

  1. Die Karte der Exklaven und Enklaven ist mittels der Striche-Karte nur schwer zu verstehen.
  2. Die Strich-Karte hat, da sie auf meiner Positionskarte vom Land HB beruht folgende Schwäche: Unterhalb der eingezeichneten Wasserfläche ragt Bremerhaven bis zur Mitte der Weser. Richtigerweise müsste natürlich das Wassergebiet diesen Teil der Karte vollständig abdecken. Dass das Gebiet von Bremerhaven da so weit rausragt, hat einfach nur etwas mit der Kartenbearbeitung in Adobe Illustrator zu tun (muss ich hier nicht näher erläutern). Es schaut jetzt so aus, also ob Schiffe aus dem stadtbremischen Hafengebiet immer erst durch Bremerhavenener "Seegebiet" fahren sobald sie die stadtbremischen Kaimauern verlasen. Das mag so sein. Ohne es überprüft zu haben, ist es aber wohl wahrscheinlicher, dass sowohl Bremen als auch Bremerhaven jeweils ihre Grenze seewärts bis nach Niedersachsen/Strommitte fortführen. D.h. also, dass Schiffe aus dem Fischereihafen durch stadtbremisches oder niedersächsiches Gewässer ihren Weg in die Nordsee nehmen.
  3. Bezeichnung Nordsee: Ihr hab das schön herausgearbeitet. Dem ist nichts hinzufügen. Ich lasse die Bezeichnung trotzdem da. Wieso? Es sieht bekloppt aus ohne Beschriftung bzw. mit Label "Weser". Unweigerlich fragt sich jeder: Was liegt da? Das kann doch unmöglich die Weser sein? Wieso sollte die plötzlich so anschwillen? Viel weniger verwirrend ist es da einfach Nordsee hinzuschreiben. Dann kapiert jeder dass die Weser dort irgendwo in die Nordsee mündet und der Seehafen dort angelegt wurde, weils quasi fast unmittelbar an der Nordsee liegt. Den Kenner - also diejenigen die hier diskutieren - mögen verstehen, dass nicht jeder in D so genau kapiert wie ein Mündungsgebiet eingeteilt wird. Ich wollte ja auch keine Seekarte machen....Wer einen Pfeil oder so neben die Nordseebeschriftung haben möchte odeer gar nicht mit der Bezeichnung leben kann, darf die Karte natürlich gerne weiterentwickeln. Kein Problem --TUBS  10:47, 17. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Zu 2.: Die Landes- und Stadtgrenze IST so weit draußen! In Inkscape extra so verfeinert ... ;-) Wie schon oben erwähnt, ist auch das SÜB ganz real von BHV "umzingelt". Die SÜB-Grenze ist auch im amtl. Online-Stadtplan drin. Jetzt habe ich doch mal nach dem Fundort der Karte gesucht, die bei mir auf Platte liegt: Amtliche Gliederung der Stadt aus de Zeit nach Kaperung der Luneplate, also ganz frischer Fisch ... Man beachte auch, dass sie bei Blexen ein Stückchen über Land läuft nach Bremer Rechtsmeinung! ;-) Dieses Detail ist auch so im Online-Stadtplan drin. Damit wäre die Fahrtroute aus den Schleusen raus: stadtbrem. Ü-Hafen BHV -> Alt-BHV (Mitte) -> Weddewarden -> Niedersächsische Weser -> Freie Nordsee ... ;-) Zu 3.: Schaun mer mal, wie die Diskussion hier weiter geht ... --Mueck (Diskussion) 11:46, 17. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Zu 3.: Nach der bisherigen Fassung des Artikels hätte ich auch nichts gegen die Beschriftung „Nordsee“ an dieser Stelle der Karte. Nachdem jetzt aber ein kleines Stück weiter oben ausdrücklich gesagt wird, dass die Nordsee erst weiter nördlich beginnt, erscheint diese Angabe als offener Widerspruch, und das sollte besser nicht sein. Man könnte vielleicht diese Beschriftung so weit wie möglich in die linke obere Ecke der Karte setzen, so dass sie nicht mehr unmittelbar vor dem Weddewardener Ufer steht; aber das sähe doof aus und wäre vermutlich auch immer noch falsch. Als optimaler Kompromiss erscheint mir, wie von Mueck vorgeschlagen, die Eintragung eines kleinen Pfeiles in nordnordwestliche Richtung beim Wort „Nordsee“. Das ist für uninformierte Leser nicht so irritierend, als wenn an dieser Stelle (noch einmal) das Wort „Weser“ stände, und es macht hinreichend deutlich, dass es da in Richtung der Nordsee geht. --BurghardRichter (Diskussion) 13:25, 17. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Zu 2: In der Tat hab's jetzt mal geprüft und zwar auf der amtlichen Karte der Niedersachsen: Entgegen meiner Vermutung ist SÜB wirklich land- und seeseitig durch BHV umzingelt. D.h. Schiffe die das SÜB verlassen müssen erst durch BHV-Gewässer. Sorry für die Verwirrung. Komisch das ich das scheinbar aus Versehen in der Poskarte richtig eingezeichnet hatte. Sachen gibt's...--TUBS  14:52, 17. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Einzige deutsche Großstadt an der Nordsee

Stimmt das noch? Im obigen Diskussionsabschnitt wird etwas anderes geschrieben. --Torwartfehler (Diskussion) 17:44, 16. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Da ich diese vorige Diskussion angestoßen habe, ist mir das auch aufgefallen. Ich hatte vermutet, dass auch die Stadt Bremen als Großstadt an der Nordsee gerechnet werden muss, wenn der Überseehafen stadtbremisches Territorialgebiet ist, was wohl stimmt. Da aber in der neu eingefügten Karte ein schmaler, in der Weser liegender Gebietsabschnitt der Stadt Bremerhaven den stadtbremischen Überseehafen einschließt, wäre eben doch nur Bremerhaven die wirklich am Meer liegende Stadt, allerdings ist das schon reichlich spitzfindig "um die Ecke" argumentiert. Wenn man dann noch den Aspekt hinzuzieht, dass der Unterweserbereich hoheitsrechtlich ganz zu Niedersachsen gehören soll, Bremerhaven also als vollständige Enklave, dann gäbe es, noch spitzfindiger argumentiert, eigentlich gar keine deutsche Großstadt am Meer. Es sei denn, man rechnet - Gipfel der Spitzfindigkeit - Hamburg dazu (wegen Scharhörn und Neuwerk). Auf andere Meinungen bin ich gespannt. --80.131.211.109 19:12, 16. Jan. 2013 (CET)Beantworten

... deswegen habe ich das ja auch im Teil Geographie nun genauer erläutert... "Belegte Faktenlage schwarz auf weiß" und "gefühlte Faktenlage" sind nun mal nicht immer identisch ... Erstere spricht gegen "Seestadt" und "Stadt an de Nordsee", letztere dafür. Da "Seestadt" aber eh kein amtlich definierter Begriff ist und "Großstadt an der Nordsee" eigentlich auch nicht unbedingt, kann man es sich so zurecht definieren, bis es passt! ;-) Und ganz eindeutig ist BHV die einzige deutsche Großstadt, von deren Stadtzentrum (Stadtteil Mitte bis an den Deich ran) aus man das Meer = die Nordsee nach jeder Definition bei gutem Wetter SEHEN kann ohne Hilfe von Sonderbauten, daher auch MEHRSEHSTADT ... ähm ... MEERSEESTADT oder so ähnlich ... ;-) Das klappt weder vom Bremer Stadtzentrum aus trotz SÜB, noch von Hamburg aus trotz Neuwerk, beides nicht Stadtzentrum, und WHV ist zum Glück keine Großstadt mehr ;-) "einzige dt. Großstadt am Meer" kann es auch erst sein, seitdem WHV unter 100.000 gerutscht ist. Hatten die nicht auch mal bissele drüber? Da ist "Seestadt" schon sicherer, falls WHV mal wieder wächst ... ;-) Aber an de Einleitung muss man bissele basteln, bis es halbwegs passt ... --Mueck (Diskussion) 20:12, 16. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Apropos "streng/gefühlt": Gefühlt ist BHV eine bedeutende Havenstadt, streng genommen ist BHV ein Provinzhaven jahrelang ohne Überseeverkehr und erst seit kurzem mit Containerumschlag gesegnet, da das Überseehavengebiet stadtbremisch ist und das Containerterminal erst vor paar Jahren über die damals nicht angepasste SÜB-Grenze nach Weddewarden hinaus gewachsen ist ... Manche Diskussionen sollte man eigentlich besser nicht zu breit auswalzen, es könnte zu Überraschungen führen ... ;-) --Mueck (Diskussion) 20:25, 16. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ich meinte auch diesen O-Ton des Benutzers Mueck: Bremerhaven liegt an der Weser und nicht an der Nordsee! Ist das nun richtig oder falsch? --Torwartfehler (Diskussion) 07:18, 17. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Damit verbunden sehe ich seine gestrige Artikeländerung. --Torwartfehler (Diskussion) 07:19, 17. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Bürgermeister

Der Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen ist doch auch der Bürgermeister der Stadt Bremen. Könnte es auch sein, dass der Bürgermeister der Stadt Bremerhaven zum Bürgermeister (= Ministerpräsident) der Freien Hansestadt Bremen gewählt wird? --80.131.211.109 19:16, 16. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Die Frage gab's schon mal und diese ist artverwandt --Mueck (Diskussion) 19:32, 16. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Die Bremerhavener wählen direkt die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung und in einer anderen Wahl die Bremische Bürgerschaft (Landtag). Die Stadtverordnetenversammlung wählt den den Bürgermeister Bremerhavens. Die Bürgerschaft wählt den Präsidenten des Senats als den Ministerpräsidenten ihres Bundeslandes. Dieser ist zugleich auch der Bremer Bürgermeister. Bremen hat aus alter Tradition einer Hansestadt den Titel Bürgermeister und nicht Oberbürgermeister (sinngemäß wie Lübeck, Hamburg, aber auch Wismar). Es gibt zwei Bürgermeister (keinen 2. Bürgermeister !!), davon ist einer in Personalunion der Präsident des Senats (und zugleich Senator, wird aber nicht erwähnt) der/die Andere sein Vertreter und zugleich Senator(in). Ein Bremerhavener könnte über diesen Weg auch Präsident werden (was bisher nicht vorkam), aber der Bremerhavener Bürgermeister kann nie gleichzeitig Präsident des Senats sein. Bremer Bürgermeister als Vertreter des Präsident aus Bremerhaven gab es bisher auch nicht. Reicht das aus? --Roland Kutzki (Diskussion) 12:31, 17. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ach ich vergaß: Der Präsident kann nicht die Richtlinien der Politik bestimmen, er ist primus inter pares im Senat und hat rechtlich keine Knute.--Roland Kutzki (Diskussion) 13:05, 17. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ich hatte bei meiner einleitenden Frage die Vermutung, dass durch die Personalunion zwischen Senatspräsident und stadtbremischem Bürgermeister möglicherweise Bremerhavener von diesem Amt ausgeschlossen wären. Nach dem, was hier geschrieben wurde und wie es in der Landesverfassung steht, scheint das nicht der Fall zu sein. Aber jetzt sehe ich die Möglichkeit einer anderen kuriosen Situation: nämlich dass ein Bremerhavener Senatspräsident wird und, weil dieser nun mal automatisch Bürgermeister von Bremen ist, die Stadt Bremen also von einem kommunalen "Ausländer" (oder wie man das nennen will) regiert wird. Oder mache ich einen Denkfehler? Das wäre dann wohl auch in Deutschland eine außergewöhnliche Situation. --80.131.212.179 15:35, 17. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Da wäre zu recherchieren, ob es in HB überhaupt eine "Residenzpflicht" für Beamte bis hoch zum Bürgermeister gibt. In einigen bundesländern gibt oder gab es sowas wohl, aber längst nicht überall und für jeden Beruf. Was es m.E. recht weit verbreitet gibt, ist eine Residenzpflicht für Abgeordnete, d.h. man muss dort wohnen, wo man ins Parlament gewählt wird. Das hat doch schon mal m.E.n. einem Bremerhavener Abgeordneten einer unbeliebten Gruppe das Mandat gekostet ... In Ba-Wü gibt es zumind. regelmäßig OB-Kandidaten aus anderen Orten. --Mueck (Diskussion) 01:37, 18. Jan. 2013 (CET)Beantworten
<reinquetsch> Art 107 Landesverfassung erlaubt zwar ausdrücklich die Wahl in den Senatt unabhängig vom Wohnsitz (kann also auch Hannover oder Bremerhaven) sein. Allerdings wird dort auch erwähnt: "Gewählt werden kann, wer in die Bürgerschaft wählbar ist". Nach Art 75 regelt die Wählbarkeit ein Wahlgesetz (-->dieses hier). Wählbar in die Bürgerschaft (nicht die Stadtbürgerschaft) sind aber laut §4 eben nur solche die nach §1 auch wählen dürfen. Nach §1 dürfen aber nur solche zur Bügerschaft wählen, die (sieht man von etwas kuriosen Sonderfällen ab) auch in Bremen wohnhaft sind. Ergo: es widersprechen sich hier Landesverfassung und Wahlgesetz. Im Zweifel denke ich, dass die Landesverfassung das Wahlgesetz bricht (natürlich nur im Punkt Wohnsitz, nicht im Punkt NAtionalität und Alter), so dass in Bremen auch der Senator werden kann, der seine Wohnung nicht in Bremen hat. Da Art. 144 LV nichts weiteres ausschließt, darf also auch der Bürgermeister von außerhalb stammen, und erst recht aus Bremerhaven. Das ist insgesamt relativ ungewöhnlich, denn dieses Konstrukt erlaubt ja dadurch quasi dass der Ministerpräsident (=Präsident Senat=Bürgermeister) auch z.B. ein Bayer sein kann - wenn die ausschließlich aus Bremern besetehende Bürgerschaft ihn denn wählt....--TUBS  11:01, 18. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ungewöhnlich ist es auf jeden Fall, dass die zwei Städte in einem Bundesland verfassungsrechtlich nicht gleichgestellt sind. --BurghardRichter (Diskussion) 16:48, 17. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Dafür hat Bremerhaven im Land Bremen Rechte, die keine andere Gemeinde in Deutschland bezogen auf das eigene Land hat. MfG Harry8 19:36, 17. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Residenzpflicht für die Senatsmitglieder ja, aber im Land Bremen, das sich Freie Hansestadt Bremen nennt. Residenzpflicht für Beamte besteht nicht. --Roland Kutzki (Diskussion) 11:22, 18. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Für den Bürgermeister und die Mitglieder des Seants wie oben gezeigt wohl nicht--TUBS  11:24, 18. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Wohl doch--Roland Kutzki (Diskussion) 11:30, 18. Jan. 2013 (CET)Beantworten
???? Aus welchen §§ leitest du das ab?--TUBS  11:32, 18. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Ein Bremer Bürgermeister, der nach Delmenhorst umzieht, bleibt weiterhin Bürgermeister, gehört allerdings nicht mehr der Bürgerschaft an. So ist das doch richtig? MfG Harry8 11:45, 18. Jan. 2013 (CET)Beantworten