Deutscher Bundestag
Dieser Artikel behandelt den Deutschen Bundestag der Bundesrepublik Deutschland. Für den des Deutschen Bundes siehe Bundestag (Deutscher Bund).
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Rede von Jacques Chirac vor dem Bundestag 2000 |
Bild: Französisches Außenministerium, Abteilung Fotografien |
Das Parlament in Deutschland ist der Deutsche Bundestag. Der Deutsche Bundestag ist neben dem Bundesrat eines der beiden gesetzgebenden Organe der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene (siehe: Politisches System Deutschlands). Die Legislaturperiode des Bundestags dauert vier Jahre. Der Deutsche Bundestag hält seine Sitzungen seit 1999 im Reichstagsgebäude in Berlin ab. Die Abgeordneten werden auch Mitglieder des Bundestags (MdB) genannt.
Dem Bundestag steht der Bundestagspräsident vor, der in der Regel in der konstituierenden Sitzung des Parlaments gewählt und von der stärksten Bundestagsfraktion nominiert wird. Derzeitiger Bundestagspräsident ist Wolfgang Thierse (SPD).
Der Bundestag beschließt allein oder gemeinsam mit dem Bundesrat die Bundesgesetze der Bundesrepublik. Weiterhin kontrolliert der Bundestag die Bundesregierung und entscheidet über den Bundeshaushalt. Der Bundestag entscheidet über Militäreinsätze der Bundeswehr. Er bildet Ausschüsse zur Detailarbeit an Gesetzesvorlagen und kontrolliert die Geheimdienste der Bundesrepublik. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler als Regierungschef. Alle 5 Jahre stellt der Bundestag mit seinen Abgeordneten die Hälfte der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt.
Mandatsvergabe
Nach Artikel 38 GG werden die Abgeordeten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl (Wahlrechtsgrundsätze) gewählt.
Siehe: Bundestagswahl
Scheidet ein Abgeordneter aus dem Bundestag aus, so wird er üblicherweise durch ein Mitglied der gleichen Landesliste ersetzt. Dies gilt allerdings nicht, wenn es sich um einen direkt gewählten Abgeordneten einer überhängenden Landesliste handelt. In diesem Fall verringert sich stattdessen die Anzahl der Überhangmandate.
Befugnisse und Aufgaben
- Der Bundestag wählt den Bundeskanzler und kann ihn mit Hilfe des konstruktiven Misstrauensvotums des Amtes entheben.
- Der Bundestag beschließt Gesetze (auch den Haushalt) mit Hilfe von Abstimmungen. Der Bundestag besitzt dabei ein Initiativrecht, das heißt, er darf selber Gesetzesvorlagen einbringen. In der Praxis werden diese Vorlagen jedoch meist von der Regierung erarbeitet. Insofern die Rechte der Bundesländer betroffen sind, ist dabei deren Vertretung (der Bundesrat) zustimmungspflichtig. Bei Konflikten zwischen beiden Institutionen werden die Gesetzesvorlagen an den Vermittlungsausschuss verwiesen, der sich sowohl aus Vertretern aus Bundestag wie -rat zusammensetzt.
- Der Bundestag verfügt über Kontrollinstrumente gegenüber der Regierung:
- Die Parlamentarische Kontrollkommission des Bundestags überwacht die Arbeit der deutschen Geheimdienste.
- Der Bundestag kann Untersuchungsauschüsse berufen.
- Der Bundestag kann Vertreter der Bundesregierung befragen (Interpellationsrechte):
- Darüber hinaus wird von der Bundesversammlung, die zur Hälfte aus den Abgeordneten des Bundestages besteht, der Bundespräsident gewählt. Auch bei der Wahl der Richter der Bundesgerichte ist der Bundestag beteiligt.
Größe und Zusammensetzung
Der 15. Deutsche Bundestag (Bundestagswahl 2002) besteht aus 603 Abgeordneten (598 "reguläre" zuzüglich 5 Überhangmandate). Ein Bundestagsabgeordneter wird auch als Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) bezeichnet. Die Abgeordneten können sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenschließen. Einzelne Abgeordnete nennt man fraktionslos.
aktuelle Zusammensetzung 15. Deutscher Bundestag
Bei der Bundestagswahl 2002 kam es zu folgendem Ergebnis (Sitze gesamt, d. h. Zweitstimmen und Überhangmandate): (Quelle: www.bundestag.de/info/wahlen/154/1541_15.html)
Sitze | Partei |
251 | SPD |
190 | CDU |
58 | CSU |
55 | Bündnis 90/Die Grünen |
47 | F.D.P. |
2 | PDS |
Im 15. Bundestag sitzen 198 Frauen (32,8%) und 405 Männer (67,2%). 215 Mitglieder sind evangelisch, 194 römisch-katholisch, 2 sind Muslime, 11 konfessionslos, ein Mitglied bezeichnet sich als Atheist und 180 verweigern die Angabe ihrer Religion. Weit über die Hälfte (383) der Mitglieder wurden in den Jahren 1941 bis 1955 geboren, 2 Mitglieder sind vor 1935 geboren und eines nach 1981.
Zusammensetzung 14. Deutscher Bundestag
Bei der Bundestagswahl 1998 kam es zu folgendem Ergebnis (Anteil Zweitstimmen)
Anteil | Sitze | Partei |
40,9 % | 298 | SPD |
28,4 % | 198 | CDU |
6,7 % | 47 | CSU |
6,2 % | 43 | F.D.P. |
6,7 % | 47 | Bündnis 90/Die Grünen |
5,1 % | 36 | PDS |
5,9 % | - | Sonstige |
Geschichte
1949 - im ersten Deutschen Bundestag - bestand die Mehrzahl der Bundestagsbgeordneten aus ehemaligen NSDAP-Mitgliedern, zum Beispiel auch der ehemalige Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger. Von 1949 bis September 1999 hatte der Bundestag seinen Sitz in Bonn.
Wahlperioden des Deutschen Bundestages
- 1.WP 7. September 1949 - 7. September 1953
- 2.WP 6. Oktober 1953 - 6. Oktober 1957
- 3.WP 15. Oktober 1957 - 15. Oktober 1961
- 4.WP 17. Oktober 1961 - 17. Oktober 1965
- 5.WP 19. Oktober 1965 - 19. Oktober 1969
- 6.WP 20. Oktober 1969 - 22. September 1972
- 7.WP 13. Dezember 1972 - 13. Dezember 1976
- 8.WP 14. Dezember 1976 - 3. November 1980
- 9.WP 4. November 1980 - 28. März 1983
- 10.WP 29. März 1983 - 17. Februar 1987
- 11.WP 18. Februar 1987 - 19. Dezember 1990
- 12.WP 20. Dezember 1990 - 10. November 1994
- 13.WP 10. November 1994 - 26. Oktober 1998
- 14.WP 26. Oktober 1998 - 17. Oktober 2002
- 15.WP 17. Oktober 2002 -
Präsidenten des Bundestages Liste der Bundestagsabgeordneten
siehe auch: Höchstzahlverfahren nach d'Hondt, Bundestagswahl 2002, Abgeordneter, Überhangmandate, Politisches Spektrum, Nationalrat (Österreich), Portal Politik, Politisches System Deutschlands