Wikipedia Diskussion:Weblinks

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Agathenon in Abschnitt Weblinks auf indizierte Seiten zulässig?
Abkürzung: WD:WEB, WD:EL


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Fehler bei Vorlage * Parametername unbekannt (Vorlage:Autoarchiv-Erledigt): "Modus"

Es gibt zzt. 643 Links zum Katalog des Ibero-Amerikanischen Instituts, die in zwei Ausführungen vorliegen:

  1. Literatur von und über Emilio Mola im Katalog des Ibero-Amerikanischen Instituts in Berlin
  2. {{IAI|398421048}} = Literatur von und über Hilde Domin im Katalog des Ibero-Amerikanischen Instituts Preußischer Kulturbesitz, Berlin

Den ersten Link halte ich für unbrauchbar, da er keine Vorlage verwendet (d.h. bei Änderung der Verlinkung per Hand korrigiert werden muss) und nicht auf eine Person verlinkt, sondern ledlich im Katalog nach den Namensbestandteilen sucht (d.h. Treffer auf gut Glück). Der zweite Link verwendet zwar eine Vorlage, trifft aber auch nicht zuverlässig. Der Autor, der sie angelegt hat, ist leider nicht mehr aktiv. Was tun? --Kolja21 03:52, 12. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Formatierung

Hallo, das dritte Beispiel "Kristina Kaul" widerspricht in einem Punkt dem zweiten Beispiel auf Wikipedia:EN#Internetbelege: das Komma nach "Deutsche Welle" (,'' statt richtig '',). Hat jemand was dagegen, wenn ich das hier verbessere? --DrSeehas (Diskussion) 10:35, 24. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Mir ist schon mehrfach aufgefallen, wenn ich einen Link zu einen Online-Zeitungsartikel der Berliner Morgenpost anklicke, dass ich nicht zu dem Artikel komme, sondern zu einen Online-Abonnement aufgefordert werde. Beispiel: 1, 2. Geht es anderen auch so? Laut Richtlinien sollen „Keine Links auf kosten- oder registrierungspflichtige Inhalte“, also müsste man sie entfernen. Wenn ich den Artikel aber über google suche, bekomme ich den Artikel zu lesen, mit der selben Webadresse. Gibt es da einen Trick oder arbeiten die zusammen? Wie verfahren wir mit solchen Links? Gruß --Jörg (Diskussion) 11:07, 18. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Die Mopo ist nicht mehr direkt verlinkbar, sondern kann nur über Google gefunden werden. Das ist technisch auf dem Server der Zeitung eingestellt und wird über den Referrer umgesetzt. Google wurde nicht gefragt und kann auch nichts tun. Derartige Links sind problematisch, wenn es vergleichbarer Artikel in anderen Medien gibt, sind diese vorzuziehen. Gibt es keinerlei andere Belege, kann man den Artikel ohne Link referenzieren. Grüße --h-stt !? 13:55, 19. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
@Jörg: Das war früher beim Hamburger Abendblatt so ähnlich, allerdings wurden dort wenigstens noch die ersten Sätze angezeigt, nicht nur die Überschrift. Man könnte zwar den Link setzen, den Google anzeigt, aber der wird vermutlich nur im eigenen Browser funktionieren (Weiß jemand, was die ei- und usg-Parameter bedeuten? Session-ID?) oder zumindest nach einiger Zeit als veraltet erkannt werden. Ein echter Weblink (also kein Einzelnachweis), der nur auf eine Überschrift führt, ist jedenfalls nicht sinnvoll. Wenn, dann müsste man wenigstens in Klammern den Weg über Google angeben. Gegebenenfalls (falls das Problem öfters auftritt) eine eigene kleine Vorlage erstellen, die zu einer Seite führt, auf der das Vorgehen für den DAU genauer beschrieben wird. --Grip99 00:23, 20. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
gudn tach!
ja, man koennte den referrer erzeugen, indem man google-links nimmt, z.b. www.google.de/url?sa=t&url=http%3A%2F%2Fwww.morgenpost.de%2Fprintarchiv%2Fbezirke%2Farticle504480%2FFiligran-ueber-die-Spree.html, aaaber solche links sind eigentlich erst mal global gesperrt, weil sie fuer sbl-umgehungen verwendet werden koennten. wir koennten aber bei vielleicht auch einfach bei der mopo nachfragen, ob die uns bei ihrer referrer-geschichte mitaufnehmen koennen. ist ja auch in derem interesse, dass die links nicht in der wikipedia geloescht werden. mag das jemand mal in die hand nehmen? -- seth 00:50, 20. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Ist 'ne typische Aufgabe für den Vereinsvorstand. ;-) --Matthiasb – Vandale am Werk™   (CallMyCenter) 12:40, 20. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Die Artikel der Berliner Morgenpost sind online als mobile Version frei verfügbar, d. h. man muss bei der URL das www.morgenpost.de/... durch m.morgenpost.de/... ersetzen. --Martin Zeise 18:35, 3. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Diese Regel ist ein ehrenwerter Vorsatz. Die praktische Umsetzbarkeit scheint mir aber unklar:

Wenn eine Website offensichtlich rechtswidrig ist, es aber für die Bestätigung ihrer Rechtswidrigkeit keinen Beleg aus reputabler Quelle gibt, ist ein Weblink darauf dann zulässig oder nicht? --Lex parsimoniae (Diskussion) 22:08, 7. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Hintergrund: Artikel Psiram, besondere Beachtung verdienen Löschdiskussion, Diskussionseite und generell die Aktivitäten des Kollegen L. im Umfeld des Artikels. ---Wah² (Diskussion) 01:36, 8. Nov. 2012 (CET)Beantworten
„Getroffene Hunde bellen“, heißt es bekanntlich. Meine Anfrage ist allerdings von allgemeiner Natur, auch wenn Psiram ein besonders herausragendes Beispiel einer offensichtlich rechtswidrigen Website ist, für die eine Interessengruppe hier Linkspam betreibt. Sobald meine allgemeine Anfrage geklärt ist, komme ich gerne wieder auf Deinen Spezialfall zurück.--Lex parsimoniae (Diskussion) 18:36, 8. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Siehe dazu Wikipedia:Administratoren/Notizen/Archiv/2012/08#Links_zu_vermutlichen_URVen sowie das dort von mir verlinkte und zitierte BGH-Urteil. "Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst." --Grip99 in memoriam Harry 00:26, 9. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Danke für die Infos über die Rechtslage. Aber wie gehen wir damit um in Bezug auf die besagte Regel?--Lex parsimoniae (Diskussion) 08:58, 9. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Wärst du so nett uns zu erklären, warum du Psiram für ein rechtswidriges Angebot hältst? Grüße --h-stt !? 14:15, 10. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Es gibt dort neben vielen nützlichen Artikeln über Nepper/Schlepper/Bauernfänger auch viele Artikel, bei denen es aus meiner Sicht offensichtlich ist, dass es sich um Verleumdung, üble Nachrede und Verletzung von Persönlichkeitsrechten handelt. Namen und direkte Links sollte ich hier wohl besser nicht nennen, aber sieh Dir bitte nur einmal das hier an. Ein ganz klarer Fall ist wohl auch in dem Weblink zu finden, der hier hier eingebracht wurde. Wenn das noch nicht genügt, kann ich auch noch ein paar andere Beispiele und Urheberrechtsverletzungen heraussuchen.--Lex parsimoniae (Diskussion) 23:56, 10. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Die genannte Einfügung steht bereits - anders formuliert - unter Barbara Rütting#Sonstiges. Außerdem dürfen wir dann auch das Bayerische Fernsehen nicht mehr verlinken...--Nothere 10:36, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
"- anders formuliert -" ... genau darin liegt der Unterschied zur üblen Nachrede, die wir hier bei Wikipedia nicht machen und die auch das Bayerische Fernsehen nicht macht. Und da üble Nachrede Straftatbestand erfüllt, verlinken wir hier normalerweise keine solchen Websites.--Lex parsimoniae (Diskussion) 11:26, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Sorry, beim zweiten von mir genannten Beispiel hatte ich einen Copy/Paste-Fehler gemacht, gemeint war dieser Diff-Link hier. Habe es oben geändert. Und wie gesagt, die Website ist voll davon. Eine Liste von Beispielen ließe sich beliebig verlängern.--Lex parsimoniae (Diskussion) 11:26, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
L. p. geht es darum, möglichst viele Links auf Psiram aus der Wikipedia zu entfernen (selbst im Artikel), siehe hier. Jetzt sucht er hier Legitimation. --Chricho ¹ ² ³ 11:45, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
"Anders formuliert" ergibt inhaltlich in diesem Fall keinen Unterschied. Wenn eine Person wiederholt in der Öffentlichkeit dadurch auffällt, dass sie mit einer bestimmten Gruppierung agiert, dann ist die Aussage, sie habe einen "Hang" zu dieser Gruppierung, keine "üble Nachrede".
Grundsätzlich (um wieder zu obiger Ausgangsfrage zurückzukommen): Der Passus zielt auf offensichtlich rechtswidrige Seiten, Seiten, die Volksverhetzung, Holocausleugnung, Aufrufe zu Straften, usw. enthalten (Metapedia, Thiazi, etc). Zusätzlich auch noch auf Seiten, deren Zweck die Ermöglichung von Urheberrechtsverletzungen ist (wenn "nur" URVs vorkommen wird's bereits schwierig, daraus ein komplettes Verlinkungsverbot abzuleiten, sonst dürften wir bspw. auch Youtube grundsätzlich nicht mehr verlinken). Nicht gemeint sind mit dem Passus Seiten, die irgendjemandem auf die Füße treten, deren Inhalt irgendjemandem nicht passt, die ungenehme Meinungen enthalten, usw. Ebenso gilt der Satz nicht für Seiten, bei denen es zwar Vorwürfe und Anzeigen gibt, diese Anzeigen aber seitens der zuständigen Stellen nicht nachgegangen wird (warum wohl...?) und bei der entsprechende Vorwürfe von der Presse als wahllos im Internet eingesammelt [...] und größtenteils weder belegt noch durch weiterführende Recherchen beweisbar bezeichnet werden ([1]). Im konkreten Fall braucht es also tatsächlich gute Belege für die Rechtswidrigkeit, sprich: Gerichtsurteile. Und vor allem keine Berichterstattung von seriösen Medien, die der Webseite positiv gegenüber stehen. Das passt nämlich nicht wirklich gut zu dem angeblich besonders herausragende[n] Beispiel einer offensichtlich rechtswidrigen Website.--Nothere 12:29, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Durch unzählige Wiederholungen wird das „offensichtlich rechtswidrig“ eben nicht zu einem Argument. Kriterium für Weblinks auf Psiram ist, ob die Artikel dort ordentlich und nachvollziehbar sind und ob sie einen Mehrwert bieten, das ist in vielen Fällen der Fall und in vielen Fällen ist es nicht der Fall (mal ein Beispiel für unterirdische Qualität). --Chricho ¹ ² ³ 12:52, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Hallo Nothere, die von mir oben aufgezählten Straftatbestände sind ebenfalls rechtswidrig. Auch sie stehen im Strafgesetzbuch.
Und wenn Du sämtliche Weblinks (dann wohl auch auf Pornoseiten, Copyrightverletzungen usw.) grundsätzlich solange tolerieren willst, bis jeweils Gerichtsurteile vorliegen und seriöse Medien darüber berichten, dann bist für mich als Admin nicht länger tragbar. Tut mir leid, aber diese Aussage von Dir werde ich bei der nächsten Wiederwahl zur Sprache bringen.--Lex parsimoniae (Diskussion) 13:36, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Au ja, wenn Lex parsimoniae mit seinem absurden Feldzug irgendwo in der Wikipedia auftaucht, dann gibt es wenigstens garantiert genug Stimmen für die andere Seite. --FA2010 (Diskussion) 13:42, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
+1. Von dem ganzen legalen Unsinn mal abgesehen, kann man aber schon festhalten, dass man im Normalfall Psiram nicht als Weblink angeben sollte bzw. es formal in den von WP:WEB als problamtisch betrachteten Bereich fällt (Blogs, Wikis) fällt. Es mag aber in Ausnahmefällen (bei sehr guten Artikeln von deren Qualität sich der WP-Editor selbst überzeugt hat bzw. für die er sich verbürgt). Ebenfalls eine Ausnahme ist der Artikel zu Psiram selbst, dort muss er angegeben werden, da WP:WEB die Angabe offizieller Weblinks zu einem Lemma vorschreibt bzw. empfiehlt.--Kmhkmh (Diskussion) 13:56, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Klar, Psiram ist ein Wiki und damit als Beleg untauglich, selbiges gilt praktisch durchgehend auch für Psiram als Weblink. Aber hier geht es um alle Links darauf, also vor allem auch um die Verlinkung im Artikel Psiram (Infobox & Co).
@Lex parsimoniae: Ich habe nirgendwo geschrieben, dass Weblinks nur bei entsprechendem Gerichtsurteil entfernt werden könnten. Die Besonderheit von Psiram ist aber, dass die Seite in seriösen Medien mehrfach rezipiert wurde, und zwar überwiegend positiv. Wenn die Seite so offensichtlich rechtswidrig wäre, wie du das hier darstellst, gäbe es die Berichterstatung in dieser Form nicht. Diese Berichterstattung kann sozusagen als Beleg dafür herhalten, dass es mit den Rechtsverstößen nicht so weit her sein kann. Was umgekehrt bedeutet, dass es bessere Belege für die Gesetzeswidrigkeit braucht, und dafür weder deine Einschätzung noch irgendwelche Blogs herhalten können.--Nothere 19:38, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Dass die Kriterien für Weblinks gänzlich andere sind als für Belege muss ich doch hoffentlich nicht erläutern? Der Analogieschluss ist also ungültig, die Frage nach Weblinks und die Frage nach Belegen sind völlig getrennt zu behandeln. Dass es in den meisten Fällen auch nicht als Weblink taugt, ist allerdings dennoch richtig. --Chricho ¹ ² ³ 19:46, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Also wenn ich das bisher Geschriebene richtig deute sind wir uns im Wesentlichen alle drei einig, dass Lex parsimoniae Argument bzgl. der Legalität (derzeit) unsinning ist. Ebenso auch dass Psiram im Normalfall nicht verlinkt werden sollte (wegen Verfehlens der Kriterien von WP:WEB), wobei es aber berechtige Ausnahmen gibt (vor allem das Lemma Psiram selbst).--Kmhkmh (Diskussion) 20:31, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Nein, den Begriff "Unsinn" hat hier außer Dir niemand gebraucht. Ich möchte auch darum bitten, davon Abstand zu nehmen.--Lex parsimoniae (Diskussion) 21:15, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Du musst es schon den Angesprochen überlassen, ob sie das so sehen oder nicht. Was mich betrifft, nehme ich davon sicher keinen Abstand, denn ich halte das von vorgetragene Legalitätsargument eindeutig für Unsinn.--Kmhkmh (Diskussion) 21:22, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
+1. Unnötige Diskussion. --Chricho ¹ ² ³ 21:26, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
@Nothere: Ein paar kaum bekannte Journalisten haben irgendwann einmal Psiram erwähnt oder womöglich sogar daraus zitiert. Dafür habe ich Verständnis, denn einzelne Artikel halte auch ich für nicht zu beanstanden. Psiram hat eine ordentliche Fassade, aber dahinter gibt es eben auch die o.g. Straftatbestände. Die vordergründigen, ordentlichen Artikel mögen manche Journalisten (und einzelne Wikipedia-Autoren bzw. -Admins) dazu verleiten, das Projekt zu verlinken oder daraus zu zitieren. Das ist aber kein Beleg gegen das Offensichtliche, was jeder sehen kann, der die entsprechenden anderen Artikel dort einfach mal anschaut.
Wie Psiram auf diversen Blogs eingeschätzt wird, interessiert mich übrigens ebensowenig wie Dich, was Du aus unserer früheren Diskussion beim Psiram-Artikel evtl. noch wissen könntest. Nicht, dass Du mich verwechselst. Denjenigen, der damals drittklassige Blogs in den Artikel einbringen wollte, habe auch ich revertiert. Ich war lediglich derjenige, der Dir erklärte, dass nicht alles, was unbelegt ist, automatisch widerlegt ist. --Lex parsimoniae (Diskussion) 21:15, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Die Psiram-Artikel über Rütting und Anders sind POVig, in ähnlichem Stil, aber noch schlimmer wie manche unserer eigenen WP-Artikel. Damit fallen sie als Weblink schon flach, und hinzu kommt ja sogar noch das Verbot von nach dem Wiki-Prinzip erstellten Seiten. Aber die Änderungen wurden ja auch korrekterweise zurückgesetzt. Inwiefern sollen die Psiram-Artikel rechtswidrig sein, z.B. eine Verleumdung von Rütting vorliegen? Im Rahmen der freien Meinungsäußerung sind in einem weiten Rahmen auch Wertungen erlaubt. Falsche Tatsachenbehauptungen sind dort jedenfalls ohne konkrete Angaben nicht "offensichtlich". --Grip99 02:52, 16. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Ich komme offensichtlich etwas zu spät wieder zu dieser Diskussion. Aber um das Beispiel mit Frau Rütting aufzugreifen, das ist keinesfalls eine Persönlichkeitsverletzung sondern eine journalistisch zugespitzte, aber inhaltlich vollkommen zutreffende und auch juristisch zulässige Charakterisierung ihrer Aktivitäten. Daher halte ich den Link auf die Seite für berechtigt. Wenn du keine besseren Beispiele hast, sehe ich auch weiterhin keine Probleme mit der von dir genannten Website. Grüße --h-stt !? 11:08, 12. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Als weiteres Beispiel kann ich Dir eine Person nennen, über die ohne jeglichen Beleg geschrieben wurde: „Psychiatrie-Erfahrung hat sie auch“. Kann ich Dir den Link irgendwie zukommen lassen, ohne dass ich dabei selbst in die Bredouille gerate? --Lex parsimoniae (Diskussion) 09:06, 13. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Dann müssten Weblinks auf die Wikipedia auch verboten werden. Derartige Beleidigungen kommen in diesem Wiki nämlich auch öfter vor. Laienjuristische Einschätzungen bringen hier zumindest niemanden weiter. Der Artikel (http://psiram.com/ge/index.php/Simone_Küstermann) auf den Du anspielst enthält diesen Satz übrigens seit 2009 nicht mehr. Hat mich gerade 1 Minute Googlen gekostet.--Perfect Tommy (Diskussion) 20:15, 15. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Bloß gut, dass Du das mit Google erwähnt hast, ansonsten hätte ich mich jetzt echt gewundert, wie gut Du Dich in den Inhalten von Psiram auskennst. Bei Wikipedia gibt es so etwas natürlich nicht (siehe H:Versionslöschung, Gegenteiliges bitte belegen). Der von Dir genannte Link enthält diese Aussage zwar nicht, das liegt aber nur daran, dass Du den falschen Link gepostet hast.--Lex parsimoniae (Diskussion) 21:38, 15. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Es geht in dem Punkt 7 sowieso nur um echte Weblinks, nicht um Einzelnachweise. Wenn diese sich nicht direkt auf das Artikelthema beziehen, dann sind sie schon aus anderen Gründen ("Ein weiterführender Weblink am Ende eines Artikels muss sich genau auf das im Artikel besprochene Thema beziehen, also weder auf einen Oberbegriff noch auf einzelne Teilaspekte. Beispielsweise wäre ein Verweis auf ein allgemeines Portal zum Thema Malerei in einem Artikel über einen bestimmten Maler ebenso unerwünscht wie umgekehrt im Artikel Malerei ein Weblink, welcher ausschließlich die Werke von Vincent van Gogh behandelt.") ungeeignet. Wenn sie sich hingegen genau auf das Artikelthema beziehen, dann widersprechen sie auch nicht dem ersten Satz von Punkt 7, denn dort steht ja ausdrücklich die Einschränkung "solange deren Inhalte nicht selbst Gegenstand des Artikels sind". Man könnte dann höchstens einwenden, dass der zweite Satz von Punkt 7 etwas weiter als der erste geht. Und bei diesem zweiten Satz würde ich sagen, dass man die Regel an das oben erwähnte Urteil des BGH anpassen und sich nicht unnötig zusätzliche Fesseln auferlegen sollte. Es sei denn natürlich, die US-Rechtsprechung bzw. die in Österreich oder der Schweiz unterschiede sich in dieser Hinsicht gravierend von der deutschen. --Grip99 02:52, 16. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Seite -> Datenbankseite

Diese Korrektur erfolgte aufgrund dieser Diskussion und bezieht sich auf diese ungeschickte Änderung. --Matthiasb – Vandale am Werk™   (CallMyCenter) 16:48, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Hm, tatsächlich, der eindeutige Bezug auf Schwesterprojekte wurde in dieser ungeschickten Aktion erst geschaffen. In der alten Version erscheint es mir allerdings nicht eindeutig, ob auch Schwesterprojekte gemeint sind. Gab es da schon größere Diskussionen zu der Verlinkung von Schwesterprojekten? --Chricho ¹ ² ³ 17:54, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Soweit ich weiß wurde das immer mal wieder (an)diskutiert. Eine allgemeinen Konsens zur Standardverlinkung beliebiger Schwesterprojekte und damit einer Freistellung von den allgemeinen Kriterien in WP:WEB gibt es aber nicht. Erfahrungsgemäß werden allerdings Verlinkungen auf Commons oder Wiktionary (fast) immer akzeptiert, für Wikinews, Wikiversity oder Wikibooks gilt das jedoch nicht.--Kmhkmh (Diskussion) 18:55, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Weblinks sind per Definition externe Verlinkungen. Da aber Links auf Schwesterprojekte als Interwikilinks (also etwa n:Hauptseite) nicht auf Spezial:Weblinksuche angezeigt werden, handelt es sich nicht um externe Verlinkungen und somit nicht um Weblinks. Die meisten Probleme mit Verlinkungen von Wikinews hat übrigens eine bestimmte Wikiquote-Clicque, ich will da jetzt keine Namen nennen, aber wenn du auf der dortigen Gemeinschaftsseite im Archiv schaust, dann weißt du was ich meine. Das ganze hatte im Frühjahr 2008 eine recht üble Vorgeschichte auf der zugehörigen Mailingliste. --Matthiasb – Vandale am Werk™   (CallMyCenter) 20:33, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Ich weß, dass du diese Lesart von von Weblinks hast, ich teile sie jedoch nicht. Weblinks bzw. "externe Links" (wie es auf English so schön heißt) sind Links außerhalb der WP und nicht der WMF. Das entscheidende Charakteristikum liegt darin, dass die Inhalte/Qualität eines externen Links nicht von WP-Gemeinschaft direkt beeinflusst werden können und dies gilt für andere WMF-Projekte, die über eigene Regularien und Autoren verfügen, die eben nicht deckungsgleich mit denen der WP sind, mehr oder weniger genauso wie für Links außerhalb von der WM. Ich kann z.B. beim besten Willen keinen Grund sehen, auf irgendein fehlerhaftes unvollständiges Wikibook zu verlinken, nur weil sich diesen in einem Schwesterprojekt befindet. Was im Bezug auf Wikinews hinter den Kulissen gelaufen ist, weiß ich nicht und interessiert mich auch nicht besonders, da es für meine Argumentation keine Rolle spielt.
Um abschließend zu klären, ob WP:WEB nun auf Schwesterprojekte anzuwenden ist oder nicht bedarf es eines MBs. Und selbst wenn sich dabei ein Konsens zu einer solchen Sichtweise herausschälen würde, müssten dann (neue) Kriterien festgelegt werden, nach denen Schwesterprojekte verlinkt werden. Denn dass man einfach auf jeglichen beliebigen "Schrott" in Schwesterprojekten verlinkt halte ich nicht für machbar und kann mir auch nicht vorstellen, dass die von der Mehrheit gewünscht wird.--Kmhkmh (Diskussion) 21:16, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Bei anderssprachigen Artikeln wird genau das gemacht – beliebiger „Schrott“ verlinkt. --Chricho ¹ ² ³ 21:19, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Naja das ist zwar richtig, aber zunächst gilt da zumindest nicht WP:WEP und dann ist das ja auch nur die Beschreibung des Ist-Zustandes in einigen/vielen Artikeln. So gesehen könnte man aber dann auch argumentieren, dass es zig Artikel gibt der Weblinks nicht WP:WEB entsprechen.--Kmhkmh (Diskussion) 21:31, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Naja, immerhin sind ebenso wie Interwikilinks auch die Schwesterprojektlinks besonders gekennzeichnet. --Chricho ¹ ² ³ 21:40, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
@Kmhkmh: Die Foundation hat dazu eine andere Meinung. Irgendwo auf Meta gibt's ne Seite zu den Schwesterprojekten, und da steht sinngemäß Seiten auf Schwesterprojekten werden verlinkt – das läuft unter dem Projektziel Propagation freier Inhalte oder so. Ich such's bei Gelegenheit mal raus. --Matthiasb – Vandale am Werk™   (CallMyCenter) 10:00, 12. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Der Link würde mich allerdings interessieren, aber dazu sei gesagt über ihre Artikelinhalte entscheidet die WP immer noch selbst und keine Meinungsbildung auf Meta.--Kmhkmh (Diskussion) 14:40, 12. Nov. 2012 (CET)Beantworten

gudn tach!
siehe WP:SBL#finanznachrichten.de_II. (bitte dort antworten.) -- seth 23:04, 13. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Problematik: Es gibt zwar eine Regel für rechtswidrige Seiten, aber keine für indizierte Websites (was nicht dasselbe ist). Gegenwärtig haben wir diverse Artikel wie rotten.com, Color Climax Corporation, NSDAP-Aufbauorganisation, LS-Studio, kreuz.net, ogrish.com (Altfassung) und Spielen wir Liebe (was noch eine sehr unvollständige Aufzählung ist). In allen Fällen sind indizierte, z.T. kinderpornografische Websites die „Weblinks zum Thema“. Ist es möglich, eine Regel zu formulieren, die wenigstens eine Verlinkung solcher Seiten ausschließt? (Bitte nicht lachen, ich meine die Anfrage ernst – im ersten Fall wurde der Link, nicht von mir, schon eingestellt und ich befürchte weitere Verlinkungen dieser Art). Bisher wurden Links auf solche Seiten meist gelöscht, allerdings „nur“ per gesunder Menschenverstand und ohne WP-Regel, was oft genug zu ermüdenden Dauerdiskussionen zu Einzelartikeln führt.
Freundliche Grüße, Agathenon Bierchen? 13:43, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Du arbeitest schon von Anfang an mit Unterstellungen, das macht das Antworten nicht leichter. Natürlich enthält die aktuelle Website der Color Climax Corporation keine Kinderpornos, unser Artikel handelt von der Geschichte dieser Marke. Da kannst Du gleich den Link auf Coca Cola verbieten, weil da mal Kokain drin war. --FA2010 (Diskussion) 13:49, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Im Artikel steht: Im Internet gibt es jedoch von einem amerikanischen Lizenznehmer eine kostenpflichtige Website, die den Original-Content der CCC in Form von Filmen, Fotos, etc. anbietet (Unterstreichung von mir). Das wurde auch nicht von mir eingetragen. Außerdem ist die Website von Coca-Cola nicht indiziert. Agathenon Bierchen? 13:53, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Da Pornos mit Minderjährigen in den USA illegal sind und das eine ganz öffentliche Website ist, sind da natürlich auch keine "Kinderpornos" drauf. Der von Dir zitierte Satz sagt das auch nicht aus. Wie wir mit angeblich "jugendgefährdenden" Sites umgehen, ist natürlich eine davon unabhängige Frage. Meines Erachtens kann die gesamte Gesetzgebung dazu in die Tonne, da jedes Kind ohnehin nur einen Klick von allen Bildern und Texten ist, die ach so gefährdend sind. Da macht ein Wikipedia-Link dann wirklich keinen Unterschied. Wie das rechtlich aussieht, ist eine andere Frage. --FA2010 (Diskussion) 14:03, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
(quetsch) Leider kann man aus dem Serverstandort USA nicht auf die Abwesenheit von Kinderpornos schließen. Agathenon Bierchen? 14:09, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Hallo Agathenon. Ich habe eine Frage zur praktischen Umsetzbarkeit: Wo findet man eine Liste indizierter Websites?--Lex parsimoniae (Diskussion) 13:55, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Bei der BPJM, allerdings sind z.B. für Jugendliche zugängliche Pornoseiten automatisch indiziert und bei anderen finden sich Quellen. Wenigstens diese Seiten sollten kategorisch ausgeschlossen werden. (Es gibt übrigens zu rechtswidrigen Seiten nirgendwo eine Liste, wohl aber eine Regel.) Agathenon Bierchen? 14:02, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Ich halte es für selbstverständlich, dass solche Seiten kategorisch ausgeschlossen werden und denke, wir sollten dafür eine zusätzliche Regel verfassen. Daraus sollte aber auch klar hervorgehen, wie man ermittelt, ob eine Seite indiziert ist. Hast Du schon einen konkreten Vorschlag?--Lex parsimoniae (Diskussion) 14:14, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Zumindestens als vorläufige Lösung schlage ich vor: Keine Links auf nachweislich indizierte Websites, auch wenn deren Inhalte Gegenstand des Artikels sind. Genaueres kann man entweder spezifisch ausformulieren oder einfach WP:Q gelten lassen, das Wort „nachweislich“ kann auch mit dem Wikilink dorthin unterlegt werden. Agathenon Bierchen? 14:21, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Gut, ich denke, das kann man direkt so eintragen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass dagegen ernsthafte Einwände zu erwarten sind. Thematisch wäre es als Punkt 8 gut einzureihen.--Lex parsimoniae (Diskussion) 14:34, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Wollte es gerade noch ergänzen: Mitteilungen der BPJM können als Literaturquellen im Sinne von WP:Q genutzt werden, so kommen wir imho auch ohne weitere Spezifikation aus. – Ich selbst möchte es als Antragsteller nicht umschreiben, es wäre also gut, wenn es ein anderer Autor machen würde. Agathenon Bierchen? 14:38, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Ich habe ernsthafte Einwände. Die Liste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien?
Diehier? --LKD (Diskussion) 14:43, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Ja, sie ist als entscheidende Behörde die normative Quelle für Indizierungen. Mögen muß man sie deswegen natürlich nicht. Agathenon Bierchen? 14:46, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Warum sollte ausgerechnet der deutsch Jugenschutz maßgeblich sein? Warum nimmst du nicht die Indizierungslisten aus Österreich oder aus dem Irak als Grundlage? --LKD (Diskussion) 14:54, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Die aus Österreich (Teil von D/A/CH) können natürlich auch herangezogen werden, die aus dem Irak wären in der arabischsprachigen Wikipedia zu diskutieren. Agathenon Bierchen? 14:58, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Die Verbreitung von Kinderpornos ist praktisch weltweit eine Straftat. Hingegen ist die Indizierung durch die Bundesprüfstelle eine deutsche Spezialität, zu der es selbst in deutschsprachigen Nachbarstaaten kein Äquivalent gibt. Ob die reine Erwähnung indizierter Medien in Enzyklopädien oder Zeitschriften zulässig ist, ist meines Wissens ungeklärt. Eine Vermengung von "Kinderporno" und "indiziert" sollte auf keinen Fall erfolgen. --HuckFinn (Diskussion) 16:06, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Meiner Erinnerung an ein schon einige Zeit zurückliegendes Studium nach gilt für den (deutschen) Index, daß darin enthaltene Titel nicht beworben werden dürfen, daß sie nicht offen zum Verkauf angeboten werden dürfen - aber eben auch, daß sie nicht verboten sind. Wenn sie aber nicht verboten sind, dann gibt es jedenfalls keinen Zwang oder Automatismus, sie nicht zu verlinken. Dennoch kann es angezeigt sein, keine / nur in Ausnahmefällen Links aufzunehmen. Ein Grund dafür kann in den Jugendschutzbestimmungen liegen. Wikipedia wird auch von Nichtvolljährigen genutzt. Es werden innerhalb der WP keine Vorkehrungen getroffen, indizierte Inhalte nur an Volljährige weiterzugeben. Ferner kann man zumindest argumentieren, daß die Aufnahme eines solchen Links nicht unbedingt intendiert, aber faktisch eine Werbung darstellt. So gesehen spricht schon einiges dafür, auf solche Links grundsätzlich zu verzichten. --Freud DISK Konservativ 16:20, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Ich halte es für Selbstverständlich, daß wir bei bestimmten Themen bei der Verlinkung Vorsicht walten lassen. Dazu gehört eben Pornografie, dazu gehört aber auch Gewaltverherrlichung, SM-Seiten (und ich meine nicht das eher harmlose BDSM-Geplänkel, sondern richtig harte Gewalt, vulgo "Perversionen") und Volksverhetzung. Ich sehe auch nicht, warum das diskutiert werden muß. Aus Private Media Group werfe ich regelmäßig den Link zur Pornowebseite raus und werde das auch weiterhin tun, es sei denn, die Comunity beschließt in einem MB, daß diese Links in Zukunft OK sind. Marcus Cyron Reden 16:28, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten

@ HuckFinn: um die Erwähnung geht es hier auch gar nicht, nur um die Verlinkung. Pornos (sogar legale) sind automatisch indiziert, weshalb ihre Verlinkung einer von mehreren Fällen innerhalb des diskutierenden Gebiets ist. – @ Marcus Cyron: Die Diskussion wurde -nicht von mir- unter Diskussion:Kreuz.net#Verlinkung der Seite begonnen und hält noch an (auf diese Seite trifft sowohl Volksverhetzung als auch Kinder- und Erwachsenenpornografie zu). Um endlose Einzeldiskussionen für die Zukunft zu vermeiden, habe ich das Thema hier auf Regelebene zur Diskussion gestellt. Agathenon Bierchen? 16:39, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
dein drölftes aufkochen des immer gleichen themas mit ausgangspunkt kreuz.net nervt massiv. user:rtc war hier doch auch deutlich genug, denke ich. --JD {æ} 16:46, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
(BK) bei private gehört genau der eine link rein, der momentan drin ist. der rest ist mir zu pauschal - wo haben wir denn konkret einen artikel über etwas, das "richtig harte gewalt" zeigt und eine offizielle website dazu existiert, die wir - aus welchen gründen genau - nicht verlinken dürften!? WP:WEB ist da doch aus gutem grund ziemlich klar. das "indiziert"-argument oben ist völliger käse, da verweise ich ohne große eigene stellungnahme einfach auf HuckFinn @ 16:06, 5. Dez. 2012. freud hat recht bis zu dem punkt, wo er auf den jugendschutz verweist. wir sind keine website für kinder/jugendliche, wir auferlegen uns keine selbst-zensur. und bei rotten.com ist selbstverständlich der link zur website auch mit drin. --JD {æ} 16:46, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
+1--Kmhkmh (Diskussion) 16:51, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Daß es „nervt“, nehme ich gerne in Kauf, wenn es um die Nichtverlinkung einer Website mit kinderpornografischen Inhalten geht. Das habe ich auch in der Einzelfalldiskussion schon ausgeführt. Und natürlich können wir nicht ausblenden, daß die WP auch von Kindern und Jugendlichen genutzt wird, da gehe ich mit Freud völlig konform. Wenn wir eine Altersverifikation für die WP einführen, ziehe ich den Antrag gerne zurück, aber auch nur dann. Agathenon Bierchen? 16:53, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Du kannst ja gerne Anträge stellen, nur werden die dann eben abgelehnt. Kinderpornographie ist übrigens illegal und auf illegale Inhalte wird nicht verlinkt. Das ist etwas ganz anderes als indiziert im Sinne von altersbeschränkt/nicht jugendfrei/passt irgeneiner Organisation nicht. Natürlich wird WP auch Kindern und jugendlichen gelesen, aber für den Schutz vor nicht jugendfreiem/altersbeschränkten Material sind primär nicht wir sondern die Eltern, Schule, "parental controls" oder Ähnliches zuständig. Eine weltanschauliche Zensur findet bei WP nicht statt, wir können höchstens Links, die Inhalte enthalten, die nicht jugendfrei bzw. altersbeschränkt sind, mit einem Warnhinweis versehen.--Kmhkmh (Diskussion) 17:10, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
*lol*! viel spaß noch! akute tipps für dich (und ziemlich sicher auch der direkte weg zur baldigen sperrung): bilder und links raus aus abu ghuraib, analsex, steinigung,... --JD {æ} 17:02, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Ach ja: Wikipedia:Jungwikipedianer. „Keine Website für Kinder/Jugendliche“? Ja, ist klar. Agathenon Bierchen? 17:05, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
ernsthaft? dann hast du, so ich denke, absolut grundlegende dinge hier noch nicht verstanden. was bei einem seit diversen jahren aktiven user wie dich schon ziemlich erstaunt. --JD {æ} 17:08, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Ein Projekt mit speziellen Seiten für Nutzer unter 18 Jahren soll keine Website für Kinder und Jugendliche sein? Das ist mir in der Tat neu. Agathenon Bierchen? 17:10, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
@ Kmhkmh: Das mit dem Warnhinweis wäre eine Idee, aber voraussichtlich wird er sehr schnell als „POV“ gelöscht, sei's zu Recht oder Unrecht. „Illegale Inhalte werden nicht verlinkt“ - schön wär's, aber in der oben von mir verlinkten Artikeldiskussion sollte genau dafür der Weg freigemacht werden. Agathenon Bierchen? 17:15, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
@ Kmhkmh: Kinderpornos sind illegal - stimmt. Indiziertes Jugendlichen zugänglich zu machen, ist aber ebenfalls illegal. Du machst da eine merkwürdige Differenzierung auf: a) ist illegal und schlimm, also machen wir es nicht - b) ist zwar auch illegal, aber ich find's nicht schlimm, also machen wir's. - So geht's natürlich nicht. Illegal ist illegal. --Freud DISK Konservativ 17:27, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Zunächst einmal habe ich auf den Unterschied aufgrund der bestehenden RL hingewiesen, indiziert und illegal werden da unterschiedlich behandelt. Der Rest hängt sich an der Definition des "Zugänglichmachens". Etwas online zur Verfügung zu stellen das mit einem entsprechenden Warnhinweis bzw. einer Kenntzeichnung versehen ist, ist kein illegales "Zugänglichmachen", d.h. es geht im Zweifelsfall genau so.--Kmhkmh (Diskussion) 17:46, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Geht es hier jetzt um illegal oder um indiziert? Zwischen beiden gibt es keinen bijektiven Zusammenhang. Was illegale (rechtswidrige) Websites betrifft, gibt es bereits eine Regel und eine andere Diskussion weiter oben. --Lex parsimoniae (Diskussion) 17:36, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Die Diskussion oben ist ein Witz, da diese nicht etwa rechtswidrige Links diskutiert, sondern Links die ein einzelner Mitarbeiter im Gegensatz zur überwiegenden Mehrheit für rechtswidrig hält. --Kmhkmh (Diskussion) 17:53, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Nein, meine allgemeine Anfrage oben wurde von einigen nach dem Motto „getroffene Hunde bellen“ zu einem Spezialfall umfunktioniert.--Lex parsimoniae (Diskussion) 18:12, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Wenn ich mich richtig erinnere, geht es um indiziert, nicht um rechtswidrig – was nachprüfbar ist und nicht vom Dafürhalten einzelner Mitarbeiter abhängt. Agathenon Bierchen? 18:01, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Richtig und indiziert kann verlinkt werden.--Kmhkmh (Diskussion) 18:06, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
...es sei denn, wir einigen uns hier auf eine neue Regel.--Lex parsimoniae (Diskussion) 18:12, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
was wohl nur per MB möglich ist ....--Kmhkmh (Diskussion) 18:15, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Diesem Vorschlag würde ich mich anschließen. --Lex parsimoniae (Diskussion) 18:19, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Keine Einwände. Ist ein MB notwendig, um die WP vor dem Schicksal einer Alternativsuchmaschine für jugendgefährdende Inhalte zu bewahren, nachdem die echten Suchmaschinen solche Links längst entfernt haben, soll es so sein. Agathenon Bierchen? 19:46, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten

OMG, geht die Diskussion von Agathenon jetzt hier weiter, ich fasse es nicht. Lasst euch bitte nicht von ihm an der Nase herumführen. Er schwingt mächtig die Kinderpornokeule um POV zu befürworten. Agathenon will einfach nicht verstehen, dass Weblinks auf rechtswidrige und daher erst recht auf indizierte Inhalte nicht nur rechtmäßig sein können, sondern sogar enzyklopädisch geboten sein können. Im Artikel kreuz.net ist das z.B. der Fall. Es wäre vollkommen dämlich, die Seite, deren Adresse schon im Lemma und mehrfach im Artikel genannt wird, nicht auch zu verlinken. Diese Diskussion von Agathenon ist nichts weiter als der Versuch, mehrere verlorene Diskussionen zu diesem Thema nun dadurch glattzustellen, dass er hier eine Regel einführt, die ihn dann doch für alle praktischen Belage zum Sieger erklärt. Agathenons Denkfehler ist es, zu glauben, es gäbe eine moralische oder gar rechtliche Fürsorgepflicht, Leser davor zu schützen, überhaupt mit Webseiten in Kontakt zu kommen, deren Veröffentlichung (nicht: Lesen) rechtswidrig ist. Das ist gefährlicher ideologischer Unfug und daher sollten wir uns hüten, wegen Agathenon die Richtlinie zu ändern. Agathenon hat etwas gegen kreuz.net, was man verstehen kann, aber er will deshalb, dass auch gleich ein Zeichen des Protestes durch Nichtverlinkung gesetzt wird, was auf POV hinausläuft und was man daher auf gar keinen Fall zulassen darf. Es gibt keinen Anlass, einen Leser, der auf den Artikel kreuz.net kommt, noch vor dem Abrufen der Seite zu schützen, bei dem er sich vielleicht nur ein eigenes Bild davon machen möchte, oder ihm auch nur Steine dabei in den Weg zu legen. Wikipedia darf seine Leser nicht bevormunden. Das ganze ist so verquer, wie zu fordern, man dürfe im Geschichtsunterricht keine Hitler-Reden zeigen, um die Kinder zu schützen, und die regelmäßigen Aufführungen von Nazi-Propagandafilmen an den Unis wären zum Schutz der Studenten zu unterbinden. --rtc (Diskussion) 22:41, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Ich verweise auf dieses Verfahren, in dem der BGH sinngemäss entschieden hat, dass etwas, worüber berichtet wird, auch verlinkt werden darf. Die Rechtswidrigkeit der Inhalte hinter dem Link in Deutschland wurde von keiner Seite bestritten. --HuckFinn (Diskussion) 07:07, 6. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Ich möchte noch einmal darauf aufmerksam machen, dass wir in diesem Kapitel rechtswidrige und indizierte Seiten auseinanderhalten sollten. Auch geht es hier auch nicht um die Adaption von Gerichtsurteilen, sondern um Wikipedia-Regeln (wobei Gerichtsurteile natürlich hilfreich sein können).--Lex parsimoniae (Diskussion) 09:31, 6. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Durch die Nennung der jeweiligen Adresse hat die Wikipedia vollumfänglich informiert und niemanden bevormundet. Jeder kann diese Adresse dann in einen Webbrowser eingeben, um die Seite aufzurufen. Bei jeder Verlinkung kommt jedoch hinzu, dass der hohe Pagerank, den die Wikipedia genießt, die betreffende Ziel-Adresse in den Suchergebnissen von Google und anderen Suchmaschinen (sofern sie dort trotz Indizierung noch erscheinen) aufwertet. Diese Aufwertung über die neutrale Information hinaus muss aus meiner Sicht nicht unbedingt sein, da sie keinen lexikographischen Mehrwert bietet. --Lex parsimoniae (Diskussion) 09:31, 6. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Der Pagerank wird durch die Art der Verlinkung aus der Wikipedia heraus (nofollow) idealerweise nicht beeinflusst. Es muss sich natürlich keine Suchmaschine daran halten. --FA2010 (Diskussion) 09:50, 6. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Die Nichtverlinkung ist eine Bevormundung, weil sie den Leser nötigt, die Adresse einzugeben, statt dass er sie anklicken kann, wie das in jedem normalen Artikel möglich ist. Es ist ein Protestzeichen und ist ein implizites Urteil; es versucht, dem Leser einen Stolperstein in den Weg zu legen und ihm damit etwas zu sagen: "Schau, die Adresse steht im Lemma, aber wir verlinken trotzdem nicht. Du wirst den Grund verstehen". Das verstößt gegen das Neutralitätsprinzip. Neutralität heißt, dass die Wikipedia sich eines Urteils enthält (sei es explizit oder wie hier implizit) und Urteile anderer lediglich beschreibt. Und das heißt, dass auch durch Unterlassen einer Verlinkung kein Urteil gefällt werden soll. Dass die Verlinkung einen enzyklopädischen Mehrwert hat, steht außer Frage. Es erhöht die Neutralität, die gerade bei solchen emotionalen Themen dringend geboten ist. So, wie wir in einem Artikel über die Nazi-Flagge diese zeigen müssen, müssen wir auch im Artikel über kreuz.net die Seite verlinken. Alles andere ist aufklärungsfeindlicher, bevormundender, ewiggestriger POV. Die schärfsten Kritiker der Elche sind offensichtlich einmal mehr selber welche. --rtc (Diskussion) 12:17, 6. Dez. 2012 (CET)Beantworten
@ Lex parsimoniae: Danke; es geht hier um indizierte Seiten. Selbst wenn eine wissenschaftliche Publikation vielleicht Ein-Klick-Direktzugänge zu indiziertem Material enthalten darf, müßte für jeden einzelnen Artikel der Nachweis der Wissenschaftlichkeit geführt werden. Schon das ist im Fall Wikipedia schwer bis unmöglich, wenn der jeweilige Artikel (gilt keineswegs nur für kreuz.net) von jedem editiert werden kann, nicht von Wissenschaftlern geschrieben wurde, nicht auf wissenschaftlichen Quellen basiert, nicht einmal per Peer Review geprüft wurde usw. usf. Schon ein einziger Neonazi, Troll, Pornofan usw. kann die Wissenschaftlichkeit eines Artikels, falls sie überhaupt je bestand, binnen einer Minute beseitigen und damit auch den Rechtfertigungsrahmen. Nicht einmal die Wikipedia selbst betrachtet ihre Artikel als wissenschaftliche Quellen! Wir können keineswegs umstandslos die Wikipedia mit einem Online-Fachlexikon auf sichergestelltem wissenschaftlichen Niveau gleichsetzen, mit entsprechender Rechtswirkung für die direkte Verlinkung jugendgefährdender Inhalte. Glücklicherweise liegt die Beweislast immer noch bei dem, der etwas im Artikel haben möchte. Agathenon Bierchen? 12:49, 6. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Agathenon, es geht Dir nicht um das rechtliche und Deine ganze Argumentation ist lächerlich absurd. Du stimmst nicht mit der Position von kreuz.net überein und hälst die Seite für rechtswidrig -- verständlich -- und willst verhindern, dass sie überhaupt oder zumindest leicht gelesen werden kann, auch nicht über die Wikipedia-Seite zu dem Artikel -- womit Du allerdings einen Schritt zu weit gehst und Dich flugs auf ideologischem, antiaufklärerischen Boden bewegst. Und für Dich heiligt dann der Zweck die Mittel und Du suchst jedes nur greifbare, noch so absurde Argument um den Link doch irgendwie zu verhindern. Obwohl es Dir jetzt schon tausendmal erklärt wurde, dass Du extremst falsch liegst, rennst Du weiter gegen die Wand. Hör auf damit, es ist zwecklos. Die Rechtmäßigkeit des Links steht in diesem Kontext vollkommen außer Frage. Dein autoritäres und leider typisch naives Bild der Wissenschaft (Wissenschaft als Satz von Kriterien, die einen "Rechtfertigungsrahmen" bilden) und Deine Vorstellung der rechtlichen Zusammenhänge könnten dümmlicher nicht sein. Es ist unredlich, wie Du ständig eine neue Diskussion aufmachst, Benutzer mobilisierst, von denen Du erhoffst, dass sie Dich unterstüzten, um nur irgendwie den Link zu verhindern. Was folgt als nächstes, der Versuch, ein Meinungsbild zu verabschieden, oder das Schiedsgericht entscheiden zu lassern, oder beides? Es würde mich nicht wundern, ist es doch der natürliche Gang der dinge, wo ein solcher verfehlter antiaufklärerischer blinder Zensureifer im Spiel ist. --rtc (Diskussion) 12:58, 6. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Hier geht es nicht um Rechtswidrigkeit, sondern um Jugendgefährdung, siehe oben. Agathenon Bierchen? 13:09, 6. Dez. 2012 (CET)Beantworten