Software

Sammelbegriff für ausführbare Programme und die zugehörigen Daten
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Software [ˈsɒftweə(ɹ)] bezeichnet alle nichtphysischen Funktionsbestandteile eines Computers. Dies umfasst vor allem Computerprogramme sowie die zur Verwendung mit Computerprogrammen bestimmten Daten.

Software wird häufig in Gegensatz zu Hardware gesetzt, welche den physischen Träger bezeichnet, auf dem Software existiert und funktioniert und allein mit Hilfe dessen sie ihre Funktion erfüllen kann. In diesem Sinne wurde der Begriff erstmalig 1957 von John W. Tukey benutzt. Umgangssprachlich wird "Software" oft auch ausschließlich für "aktive" Daten, also ausführbare Computerprogramme gebraucht, "passive" Daten fallen dabei weg.

Arten von Software

Software lässt sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden. Eine mögliche orientiert sich an einer büroorientierten Anwendersicht, welche eine konkrete Sicht auf die Funktionalisierung gibt.

Software, die fest in einem Gerät zu dessen Steuerung untergebracht ist (z. B. in einem ROM), bezeichnet man auch als Firmware.

Erstellung von Software

Die Entwicklung von Software ist ein komplexer Vorgang. Dieser wird durch die Softwaretechnik, einem Teilgebiet der Informatik, systematisiert. Hier wird die Erstellung der Software schrittweise in einem Prozess von der Analyse bis hin zum Testen als wiederholbarer Prozess beschrieben.

Wesen und Eigenschaften von Software

Software ist vergegenständlichte, im voraus geleistete geistige Arbeit:

  • Vergegenständlicht heißt: die Ergebnisse der geistigen menschlichen Tätigkeit liegen in Form eines Gegenstandes vor; hier in Form des auf dem Datenträger (CD-ROM, Magnetband, ...) gespeicherten Programms.
  • Im voraus geleistet meint: die Programmautoren erarbeiten z.B. ein Lösungsverfahren für die korrekte Trennung aller deutschen Wörter in einem Textverarbeitungsprogramm. Damit ist im voraus, also bevor diese Tätigkeit überhaupt anfällt, schon für alle Schreiber, die mit diesem Textverarbeitungsprogramm arbeiten, die geistige Arbeit "korrektes Trennen deutscher Wörter" geleistet. Dabei kann ein Softwareentwickler mitunter auf "im voraus" von Dritten entwickelte Algorithmen zurückgreifen.

Weitere Eigenschaften von Software sind:

  • Standardsoftware (im Gegensatz zu Individualsoftware) wird nur einmalig erzeugt und kann dann mit verhältnismäßig geringen Kosten kopiert und verteilt werden und breite Wirkung entfalten; Kosten entstehen durch den Datenträger, Werbung, Herstellen von Schulungsunterlagen und durch etwaige Lizenzen.
  • Software verschleißt nicht durch Nutzung. Auch verbesserte Software (neue Versionen) lässt die bisherigen Versionen nicht unbedingt veralten, solange sie ihren Zweck erfüllen.
  • Software ist austauschbar, aktualisierungsfähig, korrigierbar und erweiterbar, insbesondere dann, wenn Standards eingehalten und der Quellcode verfügbar ist.
  • Software tendiert dazu, um so mehr Fehler zu enthalten, je neuer und je komplexer sie ist. Außer bei Software von trivialem Funktionsumfang ist daher nicht von Fehlerfreiheit auszugehen. Fehler werden häufig erst nach Veröffentlichung einer neuen oder funktionserweiterten Software bekannt. Diese werden dann oftmals durch Veröffentlichung einer um die bekannt gewordenen Fehler bereinigten Softwareversion oder eines Patches behoben. Softwarefehler bezeichnet man auch als Bugs.
  • Der Beweis der Fehlerfreiheit ist in der Regel nicht zu erbringen. Nur bei formaler Spezifikation der Software ist der mathematische Beweis ihrer Korrektheit (Software) theoretisch überhaupt möglich.

Juristische Definition

In der Rechtsprechung wird zwischen Individualsoftware und Standardsoftware unterschieden: Bei dem Erwerb von Individualsoftware wird ein Werkvertrag bzw. Werklieferungsvertrag abgeschlossen, der Erwerb von Standardsoftware gilt als Sachenkauf.

Siehe auch: Software-Agent, Serial, Shareware, Spyware, Adware, Digitales Vergessen

Lizenzmodelle

Die Verbreitung und Nutzung von Software unterliegt dem Urheberrecht. Es gibt in diesem Zusammenhang mehrere typische Überlassungsmodelle:

  • Verkauf: Der vollständige Verkauf von Software, inklusive der Überlassung von Weiterverbreitungsrechten, kommt praktisch nur zwischen Firmen vor, in der Regel im Rahmen von Auftragsprogrammierung oder beim Verkauf einer Softwareentwicklungsfirma.
  • Nutzungsrecht: Bei der meisten Software, die zum Beispiel für PCs ‚gekauft‘ werden kann, wird in Wirklichkeit nur ein Nutzungsrecht überlassen. Dieses Modell ist auch bei der Auftragsprogrammierung üblich, bei der eine Firma ein Programm für den Eigengebrauch einer anderen Firma speziell entwickelt.
  • Freie Software: Freie Software darf von jedem genutzt und weiterverbreitet werden. Oft unterliegt dieses Recht gewissen Einschränkungen, wie zum Beispiel der Nennung des Autors.
Bei Open-Source-Software darf die Software zusätzlich auch beliebig verändert werden.

Software, die nicht frei ist, wird proprietär genannt. Zwischen den oben genannten Hauptformen der Softwareverbreitung gibt es zahlreiche Zwischen- und Mischstufen.

Siehe auch: Freie_Software#Lizenzen, Freeware, Shareware, GPL .

Software in der Betriebswirtschaft

In der Betriebswirtschaft spricht man von Standardsoftware, wenn für die Abwicklung der Geschäftsprozesse eine bei einem Fremdhersteller gekaufte, anpassungsfähige Software benutzt wird. Vorteile der Benutzung von Standardsoftware sind die wesentlich geringeren Kosten (Keine eigene Projektierung, keine eigene DV-Abteilung notwendig) und die Funktionsgarantie. Nachteile sind die geringere Flexibilität der Software, die zu Anpassungsschwierigkeiten führen kann und die Abhängigkeit vom Fremdhersteller (bei dessen Insolvenz meist der Garantieanspruch verfällt). Häufig in großen Unternehmen eingesetzte Standardsoftware ist R/3 von SAP. Entwickeln Firmen ihre Software selbst, geschieht dies meist mit Werkzeugen wie ARIS, einem Architekturmodell, das die komplexen Vorgänge in einem Unternehmen abbilden kann. Selbst entwickelte Software muss sorgfältig geplant, aber auch zügig realisiert werden. Jede Standardsoftware oder selbst entwickelte Software hat einen bestimmten Softwarelebenszyklus, innerhalb dessen sie gewinnbringende Wirkung hat.

Siehe auch: PPS-System, ERP-System

Siehe auch

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