Kreishauptmannschaft ist eine historische Bezeichnung für staatliche Behörden, etwa in Bayern, Sachsen oder Österreich ob der Enns (heute Oberösterreich), welche später in Regierungspräsidium bzw. Landesdirektion umbenannt wurden, sowie im besetzten Polen im 2. Weltkrieg.
Kreishauptmannschaft in Sachsen
Aufgaben
Als Mittelbehörde für die allgemeine Landesverwaltung führte die Kreishauptmannschaft unter der Leitung des Kreishauptmanns die Aufsicht über die dem Innenministerium unterstehenden Behörden seiner Region, die Aufsicht über die Bezirke und Städte und die allgemeine Landesverwaltung, wobei die Volksschulaufsicht, die Verwaltung der direkten Steuern, der Straßen- und Wasserbau und die Militärverwaltung nicht mehr zu ihren Aufgaben gehörte. Die Kreishauptmannschaft war in kollegialer Zusammensetzung auch Verwaltungsgericht erster Instanz. Für die Regelung bestimmter wichtiger Verwaltungsangelegenheiten war in den vier Regionen jeweils ein Kreisausschuss eingerichtet worden, dessen Mitglieder von den Bezirksversammlungen und Stadtbezirken entsandt wurden, der Kreishauptmann war bis zur Demokratisierung Deutschlands 1919 auch dessen Vorsitzender.
Überblick
Nach 1835 gab es in Sachsen zunächst vier „Kreisdirektionen“, die nach der sächsischen Verwaltungsreform von 1873/74 in Kreishauptmannschaften umbenannt wurden. Im Jahr 1900 wurde durch Teilung der Kreishauptmannschaft Zwickau zusätzlich die Kreishauptmannschaft Chemnitz eingerichtet.
- Kreishauptmannschaft Bautzen
- Kreishauptmannschaft Dresden
- Kreishauptmannschaft Leipzig
- Kreishauptmannschaft Zwickau
1932 wurde die Kreishauptmannschaft Bautzen mit der Kreishauptmannschaft Dresden zur Kreishauptmannschaft Dresden-Bautzen zusammengelegt. 1939 wurden die Kreishauptmannschaften nach preußischem Vorbild in Regierungsbezirke umbenannt. Der Kreishauptmann hieß ab diesem Zeitpunkt Regierungspräsident.
Größenvergleich der Kreishauptmannschaften (1900)
GeneralgouvernementNach dem Überfall auf Polen 1939 ernannten die Deutschen höhere Verwaltungsbeamte zu "Kreishauptleuten" (Singular: Kreishauptmann), insgesamt etwa 130 Personen, im gesamten sog. Generalgouvernement.[1] Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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